Gemeinde Senden Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ Ortslage: Senden Plangebiet: Am Mühlenbach / Schliekhege Informationen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Stand: 06.10.2016 INHALTSVERZEICHNIS 1. Räumlicher Geltungsbereich 1 2. Anlass und Ziele der Bebauungsplanänderung 1 3. Verfahren 3 4. Situationsbeschreibung 3 5. Regionalplan und Flächennutzungsplan 5 6. Aktuelles Planungskonzept 5 7 8 Weitere Vorgehensweise Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“, Senden Ortsteil: Plangebiet: Senden Am Mühlenbach / Schliekhege Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) 1. Räumlicher Geltungsbereich Die Aufstellung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Senden, Flur 17, Flurstück 1398 und Flurstück 2301 teilweise mit einer Größe von ca. 7.100 qm. 2. Anlass und Ziele der Bebauungsplanaufstellung Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Bebauungsplan „Erweiterung Senden-West“ und ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist im Jahr 1972 rechtskräftig geworden. (Auszug aus der Planzeichnung „1. Erweiterung Senden-West“) Es ist Ziel im Zuge der Nachverdichtung einen Teil dieser Fläche zu bebauen. Ein Teil der geplanten Wohnungen soll öffentlich gefördert werden (Wohnraumförderungsbestimmungen - WFB). 1 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ Nach Auskunft des Kreises Coesfeld (Juni 2016) verfügt die Gemeinde Senden aktuell über 181 Wohnungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Hiervon befinden sich 154 Wohnungen in Senden, 14 Wohnungen in Ottmarsbocholt und 13 Wohnungen in Bösensell. Eine Bedarfsplanung für den Kreis Coesfeld gibt es nicht. Eine Bedarfseinschätzung für Senden liegt jedoch im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogrammes des Landesbauministeriums für den Zeitraum von 2014 bis 2017 vor. Hiernach wird Senden für den Bereich des Mietwohnungsmarktes in der höchsten Gruppe („hohes Bedarfsniveau“) eingestuft. Hierüber hinaus hat die Pestel-Studie im vergangenen Jahr dem Kreis Coesfeld ebenfalls einen deutlich gestiegenen Wohnungsbedarf attestiert. Insbesondere öffentlich geförderter Wohnraum fehlt nach der Studie. Die Gemeinde Senden hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Drees & Huesmann im August 2014 eine Studie über die Potenzialflächen der baulichen Entwicklung sowie Nachverdichtung in den Innenbereichen der Gemeinde Senden erstellt. Die Erarbeitung der Nachverdichtungsstudie erfolgte unabhängig von den gegebenen Eigentumsverhältnissen. Die Studie kommt u. a. bei den Nachverdichtungspotenzialen zur Wohnnutzung in den Innenbereichen zu folgenden Ergebnissen: • Es bleibt ein sehr geringes Innenentwicklungspotenzial mit einer realistischen Chance auf Aktivierung übrig. • Aufgrund der gut und zeitlich kompakt entwickelten Baugebiete in Senden sind kaum nennenswerte Potenziale bei den Baulücken und der Hinterlandbebauung zu berücksichtigen. • In der ortsteilbezogenen Betrachtung fällt dabei das relativ geringe Entwicklungspotenzial (Innen- wie Außenflächen) des Hauptortes Senden auf, der als planerischer Siedlungsschwerpunkt eigentlich über den größeren Spielraum verfügen müsste. In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 01.10.2015 wurde über den weiteren Umgang mit den in der Studie identifizierten gemeindlichen Flächen (u. a. auch zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum) beraten. Es wurde der grundsätzliche Beschluss gefasst, auf sechs Flächen im Gemeindegebiet geförderten Wohnraum zu schaffen und die notwendigen Voraussetzungen zu prüfen, davon drei Flächen im Ortsteil Senden, zwei Flächen im Ortsteil Ottmarsbocholt und eine Fläche im Ortsteil Bösensell. In der Sitzung des Sozialausschusses am 27.10.2015 wurde diese Planungsabsicht bestätigt. Einer dieser Flächen ist die Fläche Am Mühlenbach. In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 01.03.2016 wurde ein erstes Bebauungskonzept zur Entwicklung der Fläche vorgestellt (30 Wohneinheiten). In dieser Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Senden-West“ (Bolzplatz zu Wohnen) gefasst. In der Zwischenzeit wurde das Bebauungskonzept überarbeitet. In einer Anliegerversammlung am 30.08.2016 wurde das überarbeitete Konzept vorgestellt. Dieses sieht 24 Wohneinheiten vor (siehe Anlage). In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.09.2016 wurde beschlossen, auf Basis des Konzeptes das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Senden-West“ fortzuführen. Diese Änderung erfolgt nun durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. 2 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ Damit das Vorhaben eine planungsrechtliche Zulässigkeit erlangen kann, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig, da die aktuelle Flächenausweisung und die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Senden-West“ nicht dem Planungsziel entsprechen. Ziel der Planung ist eine projektorientierte Änderung des Bebauungsplanes (in Form der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“), um das Vorhaben an dieser Stelle planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Gemeinde Senden macht mit der Bauleitplanung von der Möglichkeit Gebrauch, konkrete Bauwünsche im Sinne des vorliegenden Nutzungs- und Bebauungskonzeptes, die mit dem bestehenden Baurecht bisher nicht vereinbar sind, zum Anlass zu nehmen, durch ihre Bauleitplanung entsprechendes Baurecht zu schaffen. Die Planung ist städtebaulich nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, da sie in ihrer konkreten Ausgestaltung darauf ausgerichtet ist, den betroffenen Raum sinnvoll städtebaulich zu ordnen. Die Vorhabenplanung entspricht der aktuellen planerischen Zielsetzung zur Innenentwicklung und Nachverdichtung. Zudem fügt sich das geplante Vorhaben städtebaulich in das Umfeld ein, denn die Vorhabenplanung greift die städtebauliche Gestalt des Umfeldes auf und führt diese in den Änderungsbereich fort. 3. Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind gegeben: Die Planung dient der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die Planung dient der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche nach BauNVO liegt unter 20.000 m². Es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete) verbunden. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ wurde vom Gemeindeentwicklungsausschuss der Gemeinde Senden am 01.03.2016 gefasst und am 08.09.2016 bestätigt. 4. Situationsbeschreibung Das Grundstück stellt zurzeit größtenteils eine Grünfläche dar. Im Nordosten des Grundstücks befindet sich ein Eichenbestand. Im Südosten - angrenzend an die Straße „Am Mühlenbach“ - befinden sich weitere Bäume. Der westliche Teil des Grundstücks grenzt an einen privaten Wald. Auf dem gemeindlichen Grundstück befindet sich in diesem Bereich ein Graben, der von Süden nach Norden verläuft. 3 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ (Luftbild: tim-online.nrw.de) Blick auf die Eichen im Nordosten Blick auf die Gebäude im Süden Am Mühlenbach 19 a, b und c Blick von Süden auf den Wald im Westen gemeindlicher Graben, direkt an den privaten Wald angrenzend (gemeindliche Aufnahmen am 27.09.2016) 4 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ 5. Regionalplan und Flächennutzungsplan Der Regionalplan Münsterland weist die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Senden als Grünfläche mit Zweckbestimmung Bolzplatz ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist im beschleunigten Verfahren im Wege der Berichtigung anzupassen. 6. Aktuelles Bebauungskonzept Auf dem Grundstück des derzeitigen Bolzplatzes sollen im Rahmen der Nachverdichtung 24 kostengünstige Wohnungen errichtet werden. Diese sollen zu 2/3 aus öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen, wobei kleine Haushalte im Focus des Wohnungsschlüssels liegen. Einbindung in die bauliche Umgebung Ein städtebauliches Ziel des Bebauungskonzeptes ist die verträgliche Einordnung in die Umgebung. Das Planungsgebiet grenzt im Süden an eine 2-geschossige Reihenhausbebauung mit Satteldach, im Osten an eine Wohnbebauung mit 3 bis 5 Geschossen im Geschosswohnungsbau mit Flachdach und im Norden an eine eingeschossige Einfamilienhausbebauung an. Die gesamte Siedlung folgt einer orthogonalen Ausrichtung in Nord-Süd Richtung, so auch die Planung. Diese ist baurechtlich als eine 3-geschossige Bebauung geplant, die sich aus Gründen der Maßstäblichkeit auf 5 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ der Südseite um etwa 1,5 m im obersten Geschoss abstaffelt und mit einem Versprung parallel zu dem Versprung der Reihenhäuser einen Abstand zu diesen von ca. 20 m einhält. Der nördliche Baukörper ist ein länglicher Riegel mit Kleinwohnungen. Dieser hält zu den Einfamilienhäusern auf der Nordseite einen größeren Abstand ein, zudem liegen hier die Wiesenflächen und die zu erhaltenden großkronigen Bäume dazwischen. Die Gebäude schließen einen kleinen halböffentlichen Platz zur nachbarschaftlichen Begegnung ein. Erschließung Die notwendigen Stellplätze werden in einer kompakten Parkplatzanlage zusammengefasst, was den Flächenverbrauch minimiert und den Stellplatzanlagen der Umgebung (Sammelparker, Garagenhöfe) entspricht. Die Erschließung für Fußgänger erfolgt unabhängig von der Stellplatzanlage auf deren Westseite. Neben den Stellplätzen sind auch überdachte Fahrradstellplatzanlagen und eingegrünte Mülltonnenbereiche vorgesehen. An der Straße „Am Mühlenbach“ sollen nach Möglichkeit zusätzliche öffentlich nutzbare Stellplätze durch die Gemeinde Senden erstellt werden. Freianlagenkonzept Die Orientierung der Bebauung auf der Südseite des Bolzplatzgeländes berücksichtigt den Erhalt der Großbäume auf der Nordseite und die Fortführung der öffentlichen und privaten Grünflächen im Sinne einer Grünflächenvernetzung von der „Steverhalle“ über die „Drachenwiese“ bis zum Wald westlich des Grundstücks. Die Straßenbegleitenden Bäume „Am Mühlenbach“ sollen möglichst erhalten bleiben. Hier ist eine Abstimmung mit der Grundstückszufahrt und den gemeindlichen Stellplätzen vorzunehmen. 6 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ Lageplan: Neubauplanung mit Lage des Systemschnitts Der Abstand der südlichen Neubauten zur Bestandsbebauung ist mit ca. 20 m deutlich höher als das baurechtlich geschuldete Maß, der Abstand zum Mühlengraben und Wald ist mit ca. 7,50 m bzw. ca. 12,50 m ausreichend dimensioniert. Systemschnitt in Nord-Süd-Richtung 7 Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ 7. Weitere Vorgehensweise Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Im weiteren Verfahren werden der konkrete Bebauungsplanentwurf und die Begründung erarbeitet. Der Entwurf der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden Aussagen u.a. zu diesen Themenbereichen treffen: • • • • • • • • • Planungsrechtliche Festsetzungen Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen / Bauweise Festsetzung der örtlichen Verkehrsflächen / verkehrliche Erschließung Baugestalterische Festsetzungen Ver- und Entsorgung Umweltbelange Natur- und Landschaftsschutz Artenschutz Senden im Oktober 2016 Verfasser: Gemeinde Senden Fachbereich Bauen und Planen Münsterstraße 30 48308 Senden 8