Gemeinde Senden

Werbung
Gemeinde Senden
Aufstellung des Bebauungsplanes
„Am Mühlenbach“
Ortslage:
Senden
Plangebiet:
Am Mühlenbach / Schliekhege
Informationen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
Stand: 06.10.2016
INHALTSVERZEICHNIS
1. Räumlicher Geltungsbereich
1
2. Anlass und Ziele der Bebauungsplanänderung
1
3. Verfahren
3
4. Situationsbeschreibung
3
5. Regionalplan und Flächennutzungsplan
5
6. Aktuelles Planungskonzept
5
7
8
Weitere Vorgehensweise
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“, Senden
Ortsteil:
Plangebiet:
Senden
Am Mühlenbach / Schliekhege
Verfahrensstand:
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
1.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Aufstellung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Senden,
Flur 17, Flurstück 1398 und Flurstück 2301 teilweise mit einer Größe von ca. 7.100
qm.
2.
Anlass und Ziele der Bebauungsplanaufstellung
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Bebauungsplan „Erweiterung Senden-West“ und ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz ausgewiesen.
Der Bebauungsplan ist im Jahr 1972 rechtskräftig geworden.
(Auszug aus der Planzeichnung „1. Erweiterung Senden-West“)
Es ist Ziel im Zuge der Nachverdichtung einen Teil dieser Fläche zu bebauen. Ein
Teil der geplanten Wohnungen soll öffentlich gefördert werden
(Wohnraumförderungsbestimmungen - WFB).
1
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
Nach Auskunft des Kreises Coesfeld (Juni 2016) verfügt die Gemeinde Senden aktuell über 181 Wohnungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Hiervon befinden sich 154 Wohnungen in Senden, 14 Wohnungen in Ottmarsbocholt und 13 Wohnungen in Bösensell.
Eine Bedarfsplanung für den Kreis Coesfeld gibt es nicht. Eine Bedarfseinschätzung
für Senden liegt jedoch im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogrammes
des Landesbauministeriums für den Zeitraum von 2014 bis 2017 vor. Hiernach wird
Senden für den Bereich des Mietwohnungsmarktes in der höchsten Gruppe („hohes
Bedarfsniveau“) eingestuft. Hierüber hinaus hat die Pestel-Studie im vergangenen
Jahr dem Kreis Coesfeld ebenfalls einen deutlich gestiegenen Wohnungsbedarf attestiert. Insbesondere öffentlich geförderter Wohnraum fehlt nach der Studie.
Die Gemeinde Senden hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Drees & Huesmann im
August 2014 eine Studie über die Potenzialflächen der baulichen Entwicklung sowie
Nachverdichtung in den Innenbereichen der Gemeinde Senden erstellt. Die Erarbeitung der Nachverdichtungsstudie erfolgte unabhängig von den gegebenen Eigentumsverhältnissen.
Die Studie kommt u. a. bei den Nachverdichtungspotenzialen zur Wohnnutzung in
den Innenbereichen zu folgenden Ergebnissen:
• Es bleibt ein sehr geringes Innenentwicklungspotenzial mit einer realistischen
Chance auf Aktivierung übrig.
• Aufgrund der gut und zeitlich kompakt entwickelten Baugebiete in Senden
sind kaum nennenswerte Potenziale bei den Baulücken und der Hinterlandbebauung zu berücksichtigen.
• In der ortsteilbezogenen Betrachtung fällt dabei das relativ geringe Entwicklungspotenzial (Innen- wie Außenflächen) des Hauptortes Senden auf, der als
planerischer Siedlungsschwerpunkt eigentlich über den größeren Spielraum
verfügen müsste.
In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 01.10.2015 wurde über
den weiteren Umgang mit den in der Studie identifizierten gemeindlichen Flächen (u.
a. auch zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum) beraten. Es wurde der
grundsätzliche Beschluss gefasst, auf sechs Flächen im Gemeindegebiet geförderten
Wohnraum zu schaffen und die notwendigen Voraussetzungen zu prüfen, davon drei
Flächen im Ortsteil Senden, zwei Flächen im Ortsteil Ottmarsbocholt und eine Fläche
im Ortsteil Bösensell. In der Sitzung des Sozialausschusses am 27.10.2015 wurde
diese Planungsabsicht bestätigt. Einer dieser Flächen ist die Fläche Am Mühlenbach.
In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 01.03.2016 wurde ein
erstes Bebauungskonzept zur Entwicklung der Fläche vorgestellt (30 Wohneinheiten).
In dieser Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Senden-West“ (Bolzplatz zu Wohnen) gefasst.
In der Zwischenzeit wurde das Bebauungskonzept überarbeitet. In einer Anliegerversammlung am 30.08.2016 wurde das überarbeitete Konzept vorgestellt. Dieses sieht
24 Wohneinheiten vor (siehe Anlage).
In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.09.2016 wurde beschlossen, auf Basis des Konzeptes das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Senden-West“ fortzuführen. Diese Änderung erfolgt nun
durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB.
2
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
Damit das Vorhaben eine planungsrechtliche Zulässigkeit erlangen kann, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig, da die aktuelle Flächenausweisung und
die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Senden-West“
nicht dem Planungsziel entsprechen.
Ziel der Planung ist eine projektorientierte Änderung des Bebauungsplanes (in Form
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“), um das Vorhaben an dieser Stelle planungsrechtlich zu ermöglichen.
Die Gemeinde Senden macht mit der Bauleitplanung von der Möglichkeit Gebrauch,
konkrete Bauwünsche im Sinne des vorliegenden Nutzungs- und Bebauungskonzeptes, die mit dem bestehenden Baurecht bisher nicht vereinbar sind, zum Anlass zu
nehmen, durch ihre Bauleitplanung entsprechendes Baurecht zu schaffen.
Die Planung ist städtebaulich nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, da sie in ihrer konkreten Ausgestaltung darauf ausgerichtet ist, den betroffenen Raum sinnvoll städtebaulich zu ordnen. Die Vorhabenplanung entspricht der aktuellen planerischen Zielsetzung zur Innenentwicklung und Nachverdichtung. Zudem fügt sich das geplante
Vorhaben städtebaulich in das Umfeld ein, denn die Vorhabenplanung greift die städtebauliche Gestalt des Umfeldes auf und führt diese in den Änderungsbereich fort.
3.
Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß
§ 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind gegeben:
 Die Planung dient der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum.
 Die Planung dient der Innenentwicklung.
 Die zulässige Grundfläche nach BauNVO liegt unter 20.000 m².
 Es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
 Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b
BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete) verbunden.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“ wurde vom
Gemeindeentwicklungsausschuss der Gemeinde Senden am 01.03.2016 gefasst und
am 08.09.2016 bestätigt.
4.
Situationsbeschreibung
Das Grundstück stellt zurzeit größtenteils eine Grünfläche dar. Im Nordosten des
Grundstücks befindet sich ein Eichenbestand. Im Südosten - angrenzend an die
Straße „Am Mühlenbach“ - befinden sich weitere Bäume. Der westliche Teil des
Grundstücks grenzt an einen privaten Wald. Auf dem gemeindlichen Grundstück befindet sich in diesem Bereich ein Graben, der von Süden nach Norden verläuft.
3
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
(Luftbild: tim-online.nrw.de)
Blick auf die Eichen im Nordosten
Blick auf die Gebäude im Süden
Am Mühlenbach 19 a, b und c
Blick von Süden auf den Wald im
Westen
gemeindlicher Graben, direkt an
den privaten Wald angrenzend
(gemeindliche Aufnahmen am 27.09.2016)
4
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
5.
Regionalplan und Flächennutzungsplan
Der Regionalplan Münsterland weist die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich
(ASB) aus.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Senden als Grünfläche mit
Zweckbestimmung Bolzplatz ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan ist im beschleunigten Verfahren im Wege der Berichtigung
anzupassen.
6.
Aktuelles Bebauungskonzept
Auf dem Grundstück des derzeitigen Bolzplatzes sollen im Rahmen der Nachverdichtung 24 kostengünstige Wohnungen errichtet werden. Diese sollen zu 2/3 aus öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen, wobei kleine Haushalte im Focus des Wohnungsschlüssels liegen.
Einbindung in die bauliche Umgebung
Ein städtebauliches Ziel des Bebauungskonzeptes ist die verträgliche Einordnung in
die Umgebung. Das Planungsgebiet grenzt im Süden an eine 2-geschossige Reihenhausbebauung mit Satteldach, im Osten an eine Wohnbebauung mit 3 bis 5 Geschossen im Geschosswohnungsbau mit Flachdach und im Norden an eine eingeschossige Einfamilienhausbebauung an. Die gesamte Siedlung folgt einer orthogonalen Ausrichtung in Nord-Süd Richtung, so auch die Planung. Diese ist baurechtlich als
eine 3-geschossige Bebauung geplant, die sich aus Gründen der Maßstäblichkeit auf
5
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
der Südseite um etwa 1,5 m im obersten Geschoss abstaffelt und mit einem Versprung parallel zu dem Versprung der Reihenhäuser einen Abstand zu diesen von ca.
20 m einhält. Der nördliche Baukörper ist ein länglicher Riegel mit Kleinwohnungen.
Dieser hält zu den Einfamilienhäusern auf der Nordseite einen größeren Abstand ein,
zudem liegen hier die Wiesenflächen und die zu erhaltenden großkronigen Bäume
dazwischen. Die Gebäude schließen einen kleinen halböffentlichen Platz zur nachbarschaftlichen Begegnung ein.
Erschließung
Die notwendigen Stellplätze werden in einer kompakten Parkplatzanlage zusammengefasst, was den Flächenverbrauch minimiert und den Stellplatzanlagen der Umgebung (Sammelparker, Garagenhöfe) entspricht. Die Erschließung für Fußgänger erfolgt unabhängig von der Stellplatzanlage auf deren Westseite. Neben den Stellplätzen sind auch überdachte Fahrradstellplatzanlagen und eingegrünte Mülltonnenbereiche vorgesehen.
An der Straße „Am Mühlenbach“ sollen nach Möglichkeit zusätzliche öffentlich nutzbare Stellplätze durch die Gemeinde Senden erstellt werden.
Freianlagenkonzept
Die Orientierung der Bebauung auf der Südseite des Bolzplatzgeländes berücksichtigt den Erhalt der Großbäume auf der Nordseite und die Fortführung der öffentlichen
und privaten Grünflächen im Sinne einer Grünflächenvernetzung von der „Steverhalle“ über die „Drachenwiese“ bis zum Wald westlich des Grundstücks. Die Straßenbegleitenden Bäume „Am Mühlenbach“ sollen möglichst erhalten bleiben. Hier ist eine
Abstimmung mit der Grundstückszufahrt und den gemeindlichen Stellplätzen vorzunehmen.
6
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
Lageplan: Neubauplanung mit Lage des Systemschnitts
Der Abstand der südlichen Neubauten zur Bestandsbebauung ist mit ca. 20 m deutlich höher als das baurechtlich geschuldete Maß, der Abstand zum Mühlengraben
und Wald ist mit ca. 7,50 m bzw. ca. 12,50 m ausreichend dimensioniert.
Systemschnitt in Nord-Süd-Richtung
7
Gemeinde Senden - Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlenbach“
7.
Weitere Vorgehensweise
Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Im weiteren Verfahren werden der konkrete Bebauungsplanentwurf und die Begründung erarbeitet. Der Entwurf der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung
werden Aussagen u.a. zu diesen Themenbereichen treffen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Planungsrechtliche Festsetzungen
Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen / Bauweise
Festsetzung der örtlichen Verkehrsflächen / verkehrliche Erschließung
Baugestalterische Festsetzungen
Ver- und Entsorgung
Umweltbelange
Natur- und Landschaftsschutz
Artenschutz
Senden im Oktober 2016
Verfasser:
Gemeinde Senden
Fachbereich Bauen und Planen
Münsterstraße 30
48308 Senden
8
Herunterladen