Was diagnostisch zu beachten ist

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MEDIZINREPORT
Therapie und Begleitung mit
Smartphone-Apps
Ansätze von medienbasierten Verfahren sind in der Erprobung oder
bereits evaluiert. „Was SmartphoneApps betrifft, so ist es durchaus
sinnvoll, zum Beispiel Schlaftagebücher, die bislang ja handausgefüllt wurden, auch als SmartphoneApplication umzusetzen“, meint
Riemann. Bereits validiert ist das
US-amerikanische online-basierte
KVT-I-Programm „SHUTi“ (2).
Die britische Anwendung „Sleepio“
(3) bietet Patienten ein- und zwölfwöchige sowie eine einjährige Behandlungsoption. In Bielefeld entwickelte die Gruppe um Schlarb
„JuST“, ein Programm für Jugendliche. Die Patienten können in einem
digitalen Sleep-Lab Angebote zu
Ängsten, Stress und Schlafhygiene
auswählen. Zwar erwiesen sich Online-Programme als etwas weniger
effektiv als persönliche KVT-I – effizient sind sie trotzdem. Man könne
Patienten behandeln, die man sonst
nicht erreiche, so Riemann.
„Ich glaube aber nicht“, so sein
Resümee, „dass wir das große Problem der Insomnie in unserer Gesellschaft durch einzeltherapeutische Ansätze lösen können. Wir
müssen uns als Schlafmediziner
vielmehr im gesundheitserzieherischen und präventiven Sinne stark
in der Gesellschaft darstellen und
ein Bewusstsein schaffen für die
Versorgung auf den verschiedenen
Ebenen.“ Um das zu erreichen, hat
Riemann die Freiburger Schlafschule (4) gegründet. Angeboten
werden Schulungsprogramme für
Ärzte und Psychotherapeuten sowie
▄
Patientenratgeber.
Gerda Kneifel
@
A 236
Literatur im Internet:
www.aerzteblatt.de/lit0616
oder über QR-Code.
Neben einer
Blutprobe
muss auch Urin
eingeschickt
werden.
Foto: picture alliance
Schlarb zum Beispiel hat altersspezifische Schlafprogramme für Kinder ab 0,5 Jahren bis hin zu einem
Schlaftraining für Studenten entwickelt (1). Die Trainings dauern
nicht länger als sechs Sitzungen
und bringen klinisch relevante Verbesserungen des Schlafes und der
Befindlichkeiten tagsüber.
ZIKAVIRUS-INFEKTIONEN
Was diagnostisch zu
beachten ist
Alle Verdachtsfälle bei Reiserückkehrer sollten abgeklärt
werden. Eine Meldepflicht gibt es bisher nicht.
islang ist in Deutschland bei
15 Reiserückkehrern eine Infektion mit dem Zikavirus nachgewiesen worden (Stand 5. Februar).
Die Fälle stehen im Zusammenhang
mit dem aktuellen Ausbruchsgeschehen in Mittel- und Südamerika.
Das teilte Prof. Dr. med. Dr. med.
habil. Jonas Schmidt-Chanasit vom
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) in Hamburg
mit. Darunter sei aber keine Schwangere gewesen, sagte er.
In Brasilien sind im zeitlichen
und räumlichen Zusammenhang
mit Zikavirus-Infektionen gehäuft
Fälle von Mikrozephalie bei Neugeborenen aufgetreten. Vermutet
wird, dass eine Erkrankung der
Mütter während der Schwangerschaft der Grund sein könnte.
Der Tropenmediziner SchmidtChanasit rät bei Verdachtsfällen
grundsätzlich zur diagnostischen
Abklärung – auch wenn die Zikavirus-Infektion in den meisten Fällen
milde verläuft und es keine kausale
Therapie gibt. Die Möglichkeit einer sexuellen Übertragung sei beschrieben. Unklar sei aber, unter
welchen Voraussetzungen und bei
welcher Viruslast eine solche mög-
B
lich sei. „Wir haben keine Daten
dazu, wie lange die Viren im Sperma vorhanden sein können“, erläuterte Schmidt-Chanasit. Insofern sei
es ratsam, eine Infektion auch bei
Männern auszuschließen.
Nach Angaben des Robert KochInstituts ist das BNITM die einzige
Einrichtung in Deutschland, die eine verlässliche Zikavirus-Serologie
anbietet. Ärzte können Probematerial direkt an das Tropeninstitut
(www.bnitm.de) schicken oder aber
an das Labor, mit dem sie gewöhnlich zusammenarbeiten. Dieses leitet die Probe dann weiter.
Benötigt werden zur Diagnostik
eine Blut- und eine Urinprobe. Zu
Beginn der Erkrankung ist ein
PCR-Virusnachweis möglich. Die
virämische Phase ist jedoch kurz.
Im Urin sind die Viren etwas länger
nachweisbar. Ab der vierten Krankheitswoche ist nur noch ein Antikörpernachweis möglich, für den
eine Blutprobe benötigt wird. Eine
Meldepflicht für Zikavirus-Infek▄
tionen gibt es bislang nicht.
Dr. med. Birgit Hibbeler
@
Tagesaktuelle Informationen zu Zika:
www.aerzteblatt.de/nsw/zikavirus
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 6 | 12. Februar 2016
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