3. NRW Impftag in Düsseldorf Mittwoch, 17. September 2008 Impfung gegen VZV (Windpocken und Zoster) Prof. Dr. med. Hartmut Hengel, Institut für Virologie, Universitätsklinikum Düsseldorf (e-mail: [email protected]) Das Varizella-Zoster-Virus (VZV, humanes Herpesvirus 3) ist der ursächliche Erreger der Varizellen (Windpocken) und des Herpes zoster (Gürtelrose). VZV etabliert eine lebenslange Infektion: Die Varizellen entsprechen der VZV-Primärinfektion, während der Herpes zoster die Folge der endogenen Reaktivierung des latenten Virus in den sensorischen Ganglien des Rückenmarks oder in Ganglien spezifischer Hirnnerven darstellt. Neben der klassischen Verlaufsform des Zoster mit dem charakteristischen segmental begrenzten vesikulopapulösen Exanthem können auch Manifestationen ohne Exanthem auftreten (zoster sine herpete), z.B. in Form einer Fazialisparese. Das VZV ist weltweit verbreitet. Unter den Bedingung endemischer Viruszirkulation besitzen die Varizellen eine sehr hohe Inzidenz im Kindesalter. Komplizierte VZV Erkrankungen – etwa Varizellen bei Erwachsenen oder bei Immunsupprimierten – und der Herpes zoster (vor allem in Form der postzosterischen Neuralgie) verursachen in Deutschland eine beträchtliche Morbidität. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission seit 2004 die Varizellenimpfung als Regelimpfung für Säuglinge im 12.-14. Lebensmonat. Die Impfung ist außerdem indiziert bei seronegativen Jugendlichen und seronegativen Erwachsenen. Bei seronegativen Patienten unter immunsuppressiver Therapie oder mit Immundefizienz muss die Indikation zur Impfung allerdings sehr kritisch abgewogen werden, da es sich um eine Lebendimpfung handelt. Weitere Optionen für den Einsatz der VZV-Lebendvakzine sind die Postexpositionsprophylaxe seronegativer Personen, die Prophylaxe eines Herpes zoster bei seropositiven Personen ab dem 60. Lebensjahr und die Zweitimpfung bei Kindern. Um die epidemiologischen Veränderungen der VZV Infektion in Deutschland zu erfassen, ist ein nachhaltiges Überwachungsprogramm mit wissenschaftlicher Begleitung dringend erforderlich. Frage 1: Ende des 19. Jahrhunderts wurden die infektiösen Exantheme im Kindesalter von 1 - 6 durchnummeriert und benannt. Welche Exanthemkrankheit gehörte nicht zu den klassischen Infektionskrankheiten? A) Masern B) Scharlach C) Röteln D) Varizellen E) Erythema infectiosum Frage 2: Welche Aussagen zur Varizellen-Impfung sind richtig? 1. Es handelt sich um einen replikationsfähigen Lebendimpfstoff 2. Die Transmission des Vaccine Virus ist häufig 3. Die Mehrzahl immunsuprimierter Patienten sollte nicht geimpft werden 4. Patienten mit Störungen der humoralen Immunität können geimpft werden 5. Schwangere dürfen geimpft werden 6. Das Impfvirus kann einen Herpes zoster verursachen A) B) C) D) E) Aussage 1, 2 und 6 sind richtig. Aussage 1, 3, 5 und 6 sind richtig. Aussage 1, 4, 5 und 6 sind richtig. Aussage 1, 3, 4, und 6 sind richtig. Alle Aussagen sind richtig. Frage 3: Welche Aussagen zur VZV Diagnostik sind richtig? 1. Die Varizellenerkrankung führt zu einem sehr charakteristischen Exanthem, so dass die Verlässlichkeit anamnestischer Angaben hoch ist und die Bestimmung des Immunstatus (VZV IgG) dadurch unterbleiben kann. 2. Akute Varizellen sind durch ein negatives Ergebnis in der VZV-Serologie ausgeschlossen. 3. Der Antigennachweis aus Bläscheninhalt ist rasch durchzuführen und daher Methode der Wahl. 4. Der Nukleinsäurennachweis mittels PCR ist sensitiv und beweist eine aktive Infektion. 5. Durch VZV-DNA Sequenzierung im Abstrichmaterial ist eine Unterscheidung zwischen Wildvirus und Vaccine-Virus möglich. A) B) C) D) E) Aussage 1, 2 und 3 sind richtig. Aussage 2, 3, und 4 sind richtig. Aussage 2, 3, 4 und 5 sind richtig. Aussage 3, 4 und 5 sind richtig. Aussage 4 und 5 sind richtig.