Varizellen und Herpes zoster – altbekannte Infektionen, neue

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3. NRW Impftag in Düsseldorf
Mittwoch, 17. September 2008
Impfung gegen VZV (Windpocken und Zoster)
Prof. Dr. med. Hartmut Hengel, Institut für Virologie, Universitätsklinikum Düsseldorf
(e-mail: [email protected])
Das Varizella-Zoster-Virus (VZV, humanes Herpesvirus 3) ist der ursächliche Erreger der
Varizellen (Windpocken) und des Herpes zoster (Gürtelrose). VZV etabliert eine lebenslange
Infektion: Die Varizellen entsprechen der VZV-Primärinfektion, während der Herpes zoster
die Folge der endogenen Reaktivierung des latenten Virus in den sensorischen Ganglien des
Rückenmarks oder in Ganglien spezifischer Hirnnerven darstellt. Neben der klassischen
Verlaufsform des Zoster mit dem charakteristischen segmental begrenzten
vesikulopapulösen Exanthem können auch Manifestationen ohne Exanthem auftreten (zoster
sine herpete), z.B. in Form einer Fazialisparese.
Das VZV ist weltweit verbreitet. Unter den Bedingung endemischer Viruszirkulation besitzen
die Varizellen eine sehr hohe Inzidenz im Kindesalter. Komplizierte VZV Erkrankungen –
etwa Varizellen bei Erwachsenen oder bei Immunsupprimierten – und der Herpes zoster (vor
allem in Form der postzosterischen Neuralgie) verursachen in Deutschland eine
beträchtliche Morbidität. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission seit 2004 die
Varizellenimpfung als Regelimpfung für Säuglinge im 12.-14. Lebensmonat. Die Impfung ist
außerdem indiziert bei seronegativen Jugendlichen und seronegativen Erwachsenen. Bei
seronegativen Patienten unter immunsuppressiver Therapie oder mit Immundefizienz muss
die Indikation zur Impfung allerdings sehr kritisch abgewogen werden, da es sich um eine
Lebendimpfung handelt. Weitere Optionen für den Einsatz der VZV-Lebendvakzine sind die
Postexpositionsprophylaxe seronegativer Personen, die Prophylaxe eines Herpes zoster bei
seropositiven Personen ab dem 60. Lebensjahr und die Zweitimpfung bei Kindern.
Um die epidemiologischen Veränderungen der VZV Infektion in Deutschland zu erfassen, ist
ein nachhaltiges Überwachungsprogramm mit wissenschaftlicher Begleitung dringend
erforderlich.
Frage 1:
Ende des 19. Jahrhunderts wurden die infektiösen Exantheme im Kindesalter von 1 - 6
durchnummeriert und benannt.
Welche Exanthemkrankheit gehörte nicht zu den klassischen Infektionskrankheiten?
A) Masern
B) Scharlach
C) Röteln
D) Varizellen
E) Erythema infectiosum
Frage 2:
Welche Aussagen zur Varizellen-Impfung sind richtig?
1. Es handelt sich um einen replikationsfähigen Lebendimpfstoff
2. Die Transmission des Vaccine Virus ist häufig
3. Die Mehrzahl immunsuprimierter Patienten sollte nicht geimpft werden
4. Patienten mit Störungen der humoralen Immunität können geimpft werden
5. Schwangere dürfen geimpft werden
6. Das Impfvirus kann einen Herpes zoster verursachen
A)
B)
C)
D)
E)
Aussage 1, 2 und 6 sind richtig.
Aussage 1, 3, 5 und 6 sind richtig.
Aussage 1, 4, 5 und 6 sind richtig.
Aussage 1, 3, 4, und 6 sind richtig.
Alle Aussagen sind richtig.
Frage 3:
Welche Aussagen zur VZV Diagnostik sind richtig?
1. Die Varizellenerkrankung führt zu einem sehr charakteristischen Exanthem, so dass
die Verlässlichkeit anamnestischer Angaben hoch ist und die Bestimmung des
Immunstatus (VZV IgG) dadurch unterbleiben kann.
2. Akute Varizellen sind durch ein negatives Ergebnis in der VZV-Serologie
ausgeschlossen.
3. Der Antigennachweis aus Bläscheninhalt ist rasch durchzuführen und daher Methode
der Wahl.
4. Der Nukleinsäurennachweis mittels PCR ist sensitiv und beweist eine aktive Infektion.
5. Durch VZV-DNA Sequenzierung im Abstrichmaterial ist eine Unterscheidung
zwischen Wildvirus und Vaccine-Virus möglich.
A)
B)
C)
D)
E)
Aussage 1, 2 und 3 sind richtig.
Aussage 2, 3, und 4 sind richtig.
Aussage 2, 3, 4 und 5 sind richtig.
Aussage 3, 4 und 5 sind richtig.
Aussage 4 und 5 sind richtig.
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