Teilhabe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung

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Teilhabe und Unterstützung
für Menschen mit Behinderung
Aktuelle Entwicklungen
und Perspektiven
Positionspapier
der v. Bodelschwinghschen
Anstalten Bethel
Juni 2004
Teilhabe und Unterstützung
für Menschen mit Behinderung
Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven
Positionspapier der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
Inhalt
Seite
Dieses Positionspapier wurde vom
Fachausschuss Behindertenhilfe der
v. Bodelschwinghschen Anstalten
Bethel erarbeitet:
Ottokar Baum
Michael Conty
Hans-Gerd Daubertshäuser
Dr. Gudrun Dobslaw
Ulrich Hentschel
Reinhard Hinz
Hans-Joachim Klamma
Fred Köhler
Rainer Nußbicker
Ursula Roepell
Prof. Dr. Michael Seidel
Prof. Dr. Ingmar Steinhart
Frank Thies
Regine Weißenfeld
Ulrich Wiggers
Bernward Wolf
Gemeinschaft verwirklichen
Vision für die Arbeit der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
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Vorwort
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Woran orientieren wir uns in unserer Arbeit mit Menschen,
die behindert sind
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Jeder Mensch hat den Wunsch, ein gelingendes Leben zu führen
Ressourcen wahrnehmen – Assistenz anbieten
Selbstbestimmung fördern
Beteiligungsformen entwickeln
Das soziale Netz stärken
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen
Inklusion – Leben in der Gemeinde unterstützen
Gesundheit erhalten und fördern
Bildungswege gestalten
Berufliche Rehabilitation und Beschäftigung
Tagesförderangebote für Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf
Tagesförderangebote für Seniorinnen und Senioren
Unsere Arbeit wird von vielen unterstützt
Unsere Kompetenzen und Möglichkeiten
In Partnerschaften lernen
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
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Unsere Angebote
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Betheler Erklärung vom 4. Oktober 2003
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Gemeinschaft verwirklichen –
Vision für die Arbeit der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
Unsere Vision ist das selbstverständliche Zusammenleben, das gemeinsame Lernen und Arbeiten aller Menschen in
ihrer Verschiedenheit: Mehr oder weniger gesunde, mehr oder weniger behinderte, mehr oder weniger leistungsfähige, jüngere und ältere Menschen, Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft und religiöser Prägung sollen als
Bürgerinnen und Bürger mit gleichen Rechten und Chancen in der Gesellschaft leben.
Unsere Vision gründet im christlichen Glauben und beruht auf der Achtung der unveräußerlichen Würde jedes einzelnen Menschen als Geschöpf Gottes. Sie fordert Nächstenliebe, Solidarität und einen fairen Interessenausgleich im
Zusammenleben.
Qualifiziert helfen
Wir verstehen unsere Hilfeangebote
als Dienstleistungen und uns selbst als
Dienstleisterinnen und Dienstleister.
Wir achten das Selbstbestimmungsrecht der Menschen, die unsere Angebote nutzen. Deshalb gewährleisten wir umfas-sende Wahl- und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Art und
Umfang unserer sozialen und gesundheitlichen Dienstleistungen. Wir bieten Dienstleistungen von hoher
Qualität. Die uns zur Verfügung
stehenden Ressourcen nutzen wir für
die Umsetzung des bestmöglichen
fachlichen Standards.
Orientierung geben
Als handelnde Kirche gründen wir
unsere Arbeit auf den christlichen
Glauben und christliche Werte.
In der Begegnung mit dem einzelnen
Menschen unterstützen wir Bedürfnisse nach Wertorientierung, Sinnsuche und religiöser Orientierung.
Dies prägt unser gemeinsames Leben
und Arbeiten ebenso wie die Gestaltung unserer Bildungs- und Ausbildungsangebote.
Wir nehmen uns Zeit und Raum für
Seelsorge und Gottesdienst, die
Feiern des Kirchenjahres, das Erleben
von Spiritualität. Wir setzen uns ein
für eine menschliche Gesellschaft. In
unserem gesellschafts- und sozialpolitischen Engagement sind wir besonders den Rechten und Bedürfnissen der Menschen verpflichtet, die
am schwersten von Krankheit, Behinderung, sozialer Benachteiligung und
Ausgrenzung betroffen sind.
Orte zum Leben gestalten
Wir verstehen Bethel als Idee: Wir
fördern die Integration von sozial benachteiligten Menschen und von
Menschen mit Behinderung und Erkrankungen an verschiedenen Orten
in der Gesellschaft und beteiligen uns
an der Gestaltung der jeweiligen Gemeinwesen. Wo es erforderlich ist,
machen wir dazu eigene Angebote,
kooperieren mit anderen Trägern oder
beraten und unterstützen Initiativen
vor Ort.
Zugleich verstehen wir Bethel als
Modell. In unseren gewachsenen
Ortschaften gestalten wir exemplarisch das Zusammenleben unterschiedlicher Menschen: Menschen,
die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Menschen, die bei
uns arbeiten, Menschen, die aus
anderen Gründen in diesen Ortschaften leben möchten. Hierbei ermöglichen wir die Mitwirkung aller
beteiligten Gruppen.
Dezember 2001
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Vorwort
Gemeinschaft verwirklichen – auf Augenhöhe
Das selbstverständliche Zusammenleben, das gemeinsame Lernen und Arbeiten aller Menschen in ihrer Verschiedenheit – an dieser Vision orientieren wir uns in der Arbeit in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel.
Jeder Mensch wünscht sich ein erfülltes, gelingendes Leben. Damit ein Mensch seinen individuellen Weg finden und
gehen und mitgestalten kann, braucht er Spielraum für eigene Erfahrungen; er braucht Gelegenheiten zu lernen und
Alternativen auszuprobieren; er braucht die Möglichkeit der Wahl und der eigenen Entscheidung. - Jeder Mensch lebt
in sozialen Beziehungen, nimmt Anteil am Leben anderer und gibt Anteil am eigenen Leben. Eine wesentliche Grundlage dafür sind Vertrauen zu sich selbst und die Verlässlichkeit anderer Menschen, so dass jeder Einzelne seine Gaben
und Möglichkeiten einbringen und seinen eigenen Ort in der Gemeinschaft finden kann.
Zugleich machen wir als Menschen die Erfahrung, dass unser Leben bruchstückhaft bleibt. Wir stoßen an Grenzen und
wir setzen Grenzen. Wir sind angewiesen auf Gemeinschaft mit anderen und in unterschiedlicher Weise auch auf Unterstützung und Hilfe. Wir erreichen nicht jedes Ziel, und wir werden unseren eigenen Möglichkeiten und anderen
Menschen nicht immer gerecht.
Erfüllung, Gelingen unseres Lebens kann da spürbar werden, wo wir in dieser Offenheit das eigene Leben annehmen
und bejahen können als ein Leben, das einzigartig ist und einen Sinn hat, wo wir die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und Gemeinschaft erleben. Dies realisiert sich in einer großen Vielfalt individueller Lebenswege.
Der christliche Glaube bietet dafür Orientierung und Ermutigung.
Unsere Angebote richten sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten ebenso wie an Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen. Mit unseren Hilfen wollen wir sie dabei unterstützen und ihnen
Möglichkeiten eröffnen, ihr Leben selbst zu gestalten und zu verantworten. Mit diesem Ziel entwickeln wir unsere
Angebote. Wir sind auf dem Weg. Dabei wissen wir: Dass ein Leben gelingt, ist letztlich nicht planbar, es bleibt ein
Geschenk.
Im internationalen Recht und internationaler Politik sind die Rechte von Menschen mit einer Behinderung in den letzten Jahren deutlicher in den Blick gekommen. Eine Reihe von Staaten sind uns in ihrer rechtlichen Entwicklung und in
der alltäglichen Ermöglichung von Teilhabe und Selbstbestimmung voraus. Jedoch hat es auch in unserer Gesellschaft
in den vergangenen Jahren – trotz aller finanziellen und politischen Schwierigkeiten – eine ganze Reihe positiver Entwicklungen gegeben, die mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen.
Dies nehmen wir zum Ausgangspunkt weiterer Entwicklungen.
Mit diesem Papier beschreiben wir die Position der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel. Auf dieser Grundlage
unterstützen wir Menschen mit Behinderung.
Bei den Betheler Aktionstagen, die wir im Zusammenhang des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung im
Oktober 2003 durchgeführt haben, haben sich viele Menschen mit der Situation behinderter Menschen und den Notwendigkeiten weiterer Entwicklungen beschäftigt. Zum Abschluss der Tage haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
die „Betheler Erklärung“ verabschiedet (s. Seite 19). An der Formulierung waren Menschen mit und ohne Behinderung
beteiligt. Eine Reihe von Anregungen aus der Betheler Erklärung haben wir in diesem Positionspapier bereits aufgenommen.
Wir wünschen uns das Gespräch über unsere Positionen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Angehörigen, mit
externen Fachleuten und insbesondere mit betroffenen Menschen. Auf diese Weise können wir unsere eigenen Konzepte weiter entwickeln.
Im Folgenden stellen wir im ersten Teil des Positionspapiers den aktuellen Stand unserer fachlichen Entwicklung dar,
die auf den Grundsätzen menschlichen Miteinanders basiert, so wie sie in der Deklaration zu den Menschenrechten
oder auch in der Betheler Erklärung 2003 festgehalten sind. Die Umsetzung dieser Rechte bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller am Leben der Gemeinschaft.
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Die aktuelle sozial- und finanzpolitische Situation auf allen gesellschaftlichen Ebenen erfordert allerdings eine realistische Abstimmung der Möglichkeiten, notwendige Unterstützungsleistungen anzubieten. Deshalb gehen wir im zweiten Teil des Positionspapiers auf diesen Aspekt gesondert ein.
Im dritten Teil stellen wir unsere Angebote mit Kontaktadressen vor.
Am Ende finden Sie schließlich den vollständigen Text der Betheler Erklärung.
Der Fachausschuss Behindertenhilfe der v. Bodelschwingschen Anstalten Bethel hat dieses Positionspapier erarbeitet.
Ich danke allen, die dazu beigetragen haben. – Der Vorstand der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel hat die
Vorlage am 18. Mai 2004 beschlossen.
Bielefeld, im Juni 2004
Bernward Wolf, Vorstand
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Woran orientieren wir uns in unserer Arbeit mit Menschen, die behindert sind.
Jeder Mensch hat den Wunsch, ein gelingendes Leben zu führen
Die Erwartungen, die unsere Klientinnen und Klienten1 an ihr Leben haben und ihre Vorstellungen davon, welche
Unterstützung sie brauchen, um ihren Zielen näher zu kommen, sind für uns handlungsleitend. Dabei sollen Menschen
mit und ohne Behinderung möglichst ungehindert gemeinsam und nachbarschaftlich zusammenleben können. Wir
bieten professionelle Hilfen an, wenn die Familie oder Freundinnen und Freunde eine notwendige Unterstützung dafür
nicht in ausreichendem Maße leisten können. In diesem Sinne verstehen wir unsere Arbeit als Ergänzung zu bereits
vorhandenen Hilfen. Wir sehen sie in Verbindung mit dem Engagement vieler Menschen, die ebenfalls das gemeinsame Leben in der Gemeinde unterstützen möchten, beispielsweise durch bürgerschaftliches Engagement.
Die Inhalte und Methoden unserer Arbeit haben sich mit den gesellschaftlichen, gesetzgeberischen und auch fachlichen Entwicklungen ebenfalls verändert. Der Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe von Fürsorge und Bevormundung hin zu einem rehabilitativen Grundverständnis und einer assistierenden Unterstützung wird von uns aktiv mit
vollzogen. Dieser Entwicklungsprozess hält an und prägt unser fachliches und menschliches Handeln.
Wir bieten ein fachlich weit gefächertes Spektrum von Dienstleistungen, um den Klientinnen und Klienten die
Unterstützung zu bieten, die sie benötigen. Uns interessiert, ob sie unsere Angebote hilfreich erleben und welche
Veränderungsvorschläge sie haben. Ebenso sind die Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern Grundlage unserer Arbeit. Die vereinbarten Dienstleistungen werden vertraglich festgehalten.
Wir unterstützen Klientinnen und Klienten bei der eigenen Suche nach Sinn und religiöser Orientierung. Wir tun dies
auf der Grundlage unserer evangelischen Prägung. Unsere Dienste und Einrichtungen stehen jedoch nicht nur evangelischen Christen offen, sondern wenden sich an alle Menschen, die unsere Angebote nutzen wollen.
Unsere Gesellschaft und damit auch die Behindertenhilfe unterliegen einem permanenten Wandel und sind Themen
öffentlicher Diskussion, an der wir uns beteiligen. In diesem Zusammenhang nehmen wir aktiv Einfluss auf die
Gestaltung des Rechtes und auf die Entwicklung des Marktes sozialer Dienstleistungen. Umgekehrt haben diese sich
verändernden Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Realisierung unserer Ziele.
Ressourcen wahrnehmen - Assistenz anbieten
Für die Umsetzung seiner ganz persönlichen Vorstellungen von einem gelingenden Leben bringt jeder Mensch einerseits Ressourcen mit: Persönliche Erfahrungen und Fähigkeiten; darüber hinaus braucht er Unterstützung durch andere
Menschen. In Ergänzung zu ihren individuellen Möglichkeiten benötigen Menschen mit Behinderung manchmal
Assistenz, um ihre eigenen Vorstellungen vom Leben zu entdecken, zu entfalten und zu leben. Wir stellen mit ihnen
zusammen den Bedarf an benötigter Hilfe fest und machen ihnen entsprechende flexible, Personen orientierte Angebote. Das setzt einen differenzierten und einfühlsamen Wahrnehmungs- und Aushandlungsprozess voraus, vor allem,
wenn die Klientinnen und Klienten ihre Wünsche nicht selbst äußern können. Ein wichtiges Ziel ist deshalb für uns,
barrierefrei kommunizieren zu lernen.
Selbstbestimmung fördern
Unter Selbstbestimmung verstehen wir den Willen und auch die Möglichkeiten eines Menschen, sein Leben selbst zu
gestalten, eigenständige Entscheidungen zu treffen und so der ganz persönlichen Vorstellung von einem gelingenden
Leben näher zu kommen. Deshalb wollen wir nur so viel Unterstützung wie nötig bzw. wie gewünscht leisten.
Selbstbestimmtes Handeln vollzieht sich in der Auseinandersetzung mit anderen Menschen. Der Sinn eines solchen
Prozesses besteht darin, dass Menschen eigenverantwortlich entscheiden und in der Beziehung zum Gegenüber und
zur Gemeinschaft soweit wie möglich autonom handeln. Damit dies gelingen kann, treten wir dafür ein, dass
Menschen sich in gegenseitigem Respekt begegnen und Spielräume und Grenzen miteinander aushandeln. Wir orientieren uns dabei an den Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Menschen.
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Da wir mit unseren Angeboten in einem Dienstleistungsverhältnis zu Menschen mit Behinderung stehen, wählen wir im Folgenden den Begriff „Klientin bzw. Klient“.
In dieser Begrifflichkeit drückt sich das veränderte Rollenverständnis aus, das im Zuge der sozialpolitischen und fachlichen Weiterentwicklung für die Arbeit mit
Menschen, die behindert sind, längst notwendig wurde.
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In dieser Weise im ständigen Austausch und Aushandeln mit den Klientinnen und Klienten zu bleiben, erfordert von
jedem – auch von uns als professionellen Begleiterinnen und Begleitern – die Bereitschaft zum Lernen und zur
Reflexion.
Unterstützung kann auch bedeuten, den Schutz des Klienten oder der Klientin vor sich selbst oder den Schutz der
Mitmenschen zu gewährleisten. Denn Unterstützung zur Selbstbestimmung kann immer nur im sozialen Lebenskontext verstanden werden. Die Grenzen der Selbstbestimmung sind dann erreicht, wenn die Gesundheit oder das Leben
von Klienten und Klientinnen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefährdet ist. Die Auseinandersetzung mit
diesem Thema ist Teil der gesellschaftlichen Realität. Deshalb blenden wir die Erfahrungen mit aktiv ausgeübter und
passiv erlebter Gewalt sowie die Notwendigkeit, mit delinquentem Verhalten umzugehen, nicht aus, sondern machen
dies ausdrücklich zum Thema.
Wir stellen uns ausdrücklich auch der Begleitung solcher Menschen mit geistiger Behinderung, die mit Auflagen aus
dem Maßregelvollzug entlassen werden. Hier werden die Grenzen der Selbstbestimmung für uns in besonderem Maße
spürbar.
Wir legen Wert darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Handlungssicherheit haben und berücksichtigen dabei
ethische Gesichtspunkte. Die Bearbeitung der Biografien von Menschen, die zum Teil seit Jahrzehnten in unseren
Einrichtungen leben, macht uns selbstkritisch im Blick auf unsere Vergangenheit und sensibel für heutiges Handeln.
Uns ist bewusst, dass die Beziehungen zwischen Anbietern von Hilfeleistungen und Klientinnen und Klienten auch
durch Abhängigkeiten geprägt sind. Weil das die Entwicklung von Selbstbestimmung erschwert, wollen wir Abhängigkeiten minimieren und Wahlmöglichkeiten eröffnen. Wir betrachten es als eine besondere Herausforderung, solche
Abhängigkeiten wahrzunehmen und uns damit auseinander zu setzen.
Beteiligungsformen entwickeln
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre persönliche Lebensgestaltung, ihre gesellschaftlichen Aktivitäten und ihre politischen Präferenzen betreffen.
Da solche Prozesse sinnvoller Weise nicht immer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angestoßen werden können,
bauen wir das Instrument des „Peer counceling“ auf, bei dem Menschen mit Behinderung sich gegenseitig
Unterstützung und Beratung geben können.
Mit Hilfe des Beschwerdemanagements wurde darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen, die Abhängigkeit gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu reduzieren. Unabhängige Personen nehmen Beschwerden von Menschen mit
Behinderung entgegen und sorgen dafür, dass sie bearbeitet werden. Hierzu sehen wir uns auch auf der Grundlage
der Qualitätsgrundsätze der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und des Heimgesetzes verpflichtet.
Die Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen erfolgt auch dadurch, dass Menschen mit Behinderung an der
Gremienarbeit in ihrem direkten Wohnumfeld beteiligt werden. Neben den gesetzlich gesicherten Vertretungsgremien,
wie den Heimbeiräten, ist unser Anspruch, Klientinnen und Klienten auch eine aktive Beteiligung mit Mitsprache- und
Abstimmungsrecht in den Leitungsgremien der Einrichtungen zuzusichern.
Wir unterstützen Menschen mit Behinderung darin, ihre politischen Interessen sowohl individuell als auch kollektiv
selbst zu vertreten und sich aktiv an politischen Wahlen zu beteiligen. Für Menschen, die ihre Interessen nur eingeschränkt vertreten können, sehen wir es als unsere Aufgabe an, in Kooperation mit Angehörigen und gesetzlichen
Betreuerinnen und Betreuer, die Anwaltschaft für sie wahrzunehmen, soweit sie das wünschen.
Das soziale Netz stärken
Angehörige und Vertrauenspersonen gehören zum Leben dazu, sie sind ein wichtiger Bestandteil der eigenen
Biografie. Eltern haben in Bezug auf ihre Söhne und Töchter einen reichhaltigen Erfahrungsschatz, sie kennen ihre
Entwicklungsgeschichte, ihre Vorlieben und ihre Wünsche. Eine besondere Verbundenheit zwischen Eltern und
Kindern, aber auch zwischen Geschwistern, bleibt meist das ganze Leben lang erhalten.
Bei minderjährigen Kindern haben die Eltern das Sorgerecht. Bei gravierenden Einschränkungen in der Entscheidungsund Handlungsfähigkeit ihrer erwachsen gewordenen Söhne und Töchter bzw. ihrer Geschwister nehmen sie in vielen
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Fällen die gesetzliche Unterstützung wahr. In diesen unterschiedlichen Bezügen bleiben die Angehörigen für uns wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Die besondere Stärke der Familie sehen wir darin, dass sie eine Verbundenheit, eine emotionale Beziehung und Kontinuität bieten kann, die niemand berufsmäßig zu leisten in der Lage ist.
Das Leben in einer stationären Einrichtung oder in ambulanter Betreuung mit professioneller Unterstützung bietet
demgegenüber für die Klientinnen und Klienten andere Möglichkeiten, Lernerfahrungen zu machen und ihr Leben
selbst in die Hand zu nehmen. Besonders wenn erwachsene Klientinnen und Klienten lernen möchten, außerhalb ihrer
Familie eine neue Lebensphase zu eröffnen, anstehende Aufgaben zu bewältigen, neue Kontakte zu knüpfen und im
Rahmen ihrer Möglichkeiten eigene Wege zu gehen, unterstützen wir sie dabei.
Dieser Prozess gelingt nur, wenn eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen und uns
praktiziert wird. Das setzt voraus, dass die Beteiligten über ihre unterschiedlichen Rollen sprechen, sie akzeptieren und
Zuständigkeiten klären. Die Verbindung unserer Klientinnen und Klienten mit ihrer Familie, den Verwandten und Bekannten ist wichtig und wird von uns unterstützt. Manchmal gestalten sich Phasen in diesem Prozess der Zusammenarbeit jedoch für beide Seiten schwierig, z. B. wenn Eltern und Angehörige andere Vorstellungen über ein selbstständiges Leben ihrer erwachsenen Kinder haben als die Söhne und Töchter selbst oder aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In solchen Fällen fühlen wir uns den Wünschen und Möglichkeiten unserer Klientinnen und Klienten verpflichtet und unterstützen sie in der Umsetzung ihrer Vorstellungen. Mit den Angehörigen suchen wir auch in schwierigen
Situationen den Dialog.
Das bezieht sich auch auf andere wichtige Personen im Leben unserer Klientinnen und Klienten, wie beispielsweise,
Freundinnen und Freunde, Partnerinnen und Partner, Kinder und Personen, die gesetzliche Betreuung wahrnehmen.
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen
Teilhabe beinhaltet, dass jeder Mensch die vielfältigen, in der Gesellschaft gelebten Rollen und sozialen Kontakte
wahrnehmen kann. Dies gilt für die Vorstellungen zur Gestaltung der individuellen Wohn- und Lebensbedingungen
ebenso wie für Selbstvertretungsmöglichkeiten, Mitbestimmung, Freizeit, Urlaub, soziale Beziehungen, Kultur,
Weiterbildung, Gesundheit und auch die Beteiligung an Politik und Gesetzgebung.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten haben. Um dies zu erreichen, nutzen sie ihre eigenen sozialen Ressourcen (beispielsweise Freunde oder Verwandte). Unser professionelles Angebot verstehen wir als Ergänzung zu diesen bestehenden
Hilfesystemen.
Im Vordergrund stehen für uns die Wünsche unserer Klientinnen und Klienten, die wir respektieren und ihre
Realisierung soweit wie möglich und gewünscht unterstützen. Dies bezieht sich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen
Lebens, vor allem auch Sport-, Kultur- und Freizeitangebote, die für alle Interessierten zugänglich sein sollen.
Inklusion - Leben in der Gemeinde unterstützen
Inklusion meint die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft.
Inklusion verlangt, die Bedingungen der Umwelt an die Bedürfnisse der betreffenden Personen anzupassen. In der
praktischen Umsetzung bedeutet dies für uns die Förderung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne
Behinderung und die Beteiligung aller an den Aktivitäten in der Gemeinde. Dies betrifft alle sozialen Lebensbereiche
und umfasst die gesamte Lebensspanne eines Menschen.
Durch unsere Arbeit möchten wir einen Beitrag zu einem vielfältigen Leben in der Gemeinde leisten und Menschen
mit Behinderung darin unterstützen, dass sie am Leben in der Gemeinde teilnehmen können.
Noch vor einigen Jahren sind die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel vorzugsweise der Anfrage nach stationären
Angeboten nachgekommen. Heute besteht unsere diakonische Antwort vor allem in gemeinwesenorientierten
Angeboten.
Für Menschen mit Behinderung ist der soziale Bezugsrahmen in der Gemeinde genauso wichtig wie für alle anderen
Menschen auch. Befürchtungen und Ablehnung beispielsweise in der Nachbarschaft können diesen Prozess gefährden.
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Wir sehen unsere Aufgabe darin, Inklusion auf Wunsch zu fördern, indem wir beispielsweise die Kontakte zur
Nachbarschaft, zur Kirchengemeinde o.ä. gestalten helfen. Wir erfahren dabei viel Unterstützung, erleben aber auch
Widerstände. Viele Befürchtungen basieren nicht auf konkreten Erfahrungen und können deshalb nur schwer durch
Aufklärung und positive Erfahrungen ausgeräumt werden.
Menschen leben und bewegen sich in verschiedenen Lebenswelten: Familie, Beruf, Freizeit usw. Wir können nicht alle
Hilfeangebote sicherstellen, aber wir achten darauf, dass das Angebot vielfältig ist. In solchen Fällen arbeiten wir gern
und vertrauensvoll mit anderen Trägern und Anbietern zusammen.
Gesundheit erhalten und fördern
Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung von Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der uneingeschränkte Zugang
zu allen erforderlichen Leistungen der gesundheitlichen Versorgung – von Prävention über Heilung bis hin zur Rehabilitation – ist ein grundlegendes Menschenrecht und muss auch für Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein.
Menschen mit Behinderungen sind in einem besonderen Maße auf Leistungen der gesundheitlichen Versorgung angewiesen. Behinderungen sind nicht nur Einschränkungen der sogenannten funktionalen Gesundheit, sondern Menschen
mit Behinderungen leiden häufiger als andere Menschen an komplexen Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, sind im
Laufe ihres Lebens höheren Krankheitsrisiken ausgesetzt und werden durch zusätzliche Gesundheitsstörungen und
Krankheiten bei der Bewältigung ihres Alltages besonders belastet. Die Gründe dafür, im besonderen Umfang auf
gesundheitliche Leistungen angewiesen zu sein, sind vielfältig. Sie umfassen auch die oftmals begrenzten Fähigkeiten
von Menschen mit Behinderungen, eigenverantwortlich eine gesundheitsfördernde Lebensweise zu verwirklichen,
sowie die Begrenzung ihrer individuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, Gesundheit so gut wie möglich zu erhalten und zu fördern, die Folgen von Krankheit zu beseitigen oder zu
lindern und dem Fortschreiten von individuellen Behinderungen – wo möglich – vorzubeugen.
Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel blicken zurück auf eine lange Tradition beispielhafter sozialer und medizinischer Hilfen für Menschen mit Epilepsien. Dies erklärt, dass in einigen unserer Teilbereiche überdurchschnittlich viele
Klientinnen und Klienten, die an einer Epilepsie leiden und deshalb qualifizierte medizinische Begleitung benötigen,
Hilfe gesucht haben.
Da Menschen mit Behinderungen oft in erheblichem Umfang auf pflegerische Hilfen angewiesen sind, gehört Pflege
selbstverständlich zum Spektrum unserer gesundheitsbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Dabei verstehen wir Pflege über die unmittelbare Handlungsebene hinaus auch als Prozess zwischenmenschlicher Begegnung
und Beziehungsgestaltung. Das trifft insbesondere auf Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen zu.
Wir gestalten Pflege als fachlich qualifizierte Hilfe in einem multiprofessionellen Hilfeprozess. Das schließt ein, dass
pflegerische Maßnahmen auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit nichtpflegerischen Berufsqualifikationen
übernommen werden. Damit sind erhebliche Anforderungen an die Qualitätssicherung der Pflege gestellt.
In einigen unserer Teilbereiche ergänzen und unterstützen integrierte ärztliche und therapeutische Angebote als integrale Elemente eines ganzheitlichen Hilfeprozesses die sozialen und pädagogischen Hilfen.
Auch über integrierte ärztliche und therapeutische Angebote hinaus unterstützen wir die Klientinnen und Klienten bei
der Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit, beispielsweise in der Gestaltung gesundheitsfördernder Lebens- und
Arbeitsbedingungen, in Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung einschließlich vielfältiger
zielgruppenspezifischer Sportangebote und bewegungstherapeutischer Maßnahmen bis hin zur Mitwirkung der
v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel am gesundheitspolitischen Diskurs auf verschiedenen Ebenen.
Angesicht der allgemein zunehmenden Lebenserwartung und der relativen Zunahme älterer Menschen mit und ohne
Behinderung stellt die Unterstützung zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit eine erhebliche Herausforderung
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Vom Erfolg dieser Bemühungen hängen das Ausmaß gelingender
Integration, Inklusion und Teilhabe und die Möglichkeiten selbstbestimmten Lebens dieser Menschen ab.
Bildungswege gestalten
Alle Menschen haben ein Recht auf lebenslange Bildung. Bildung vollzieht sich durch individuelles und gemeinsames
Lernen mit dem Ziel der Selbstverwirklichung in sozialer Integration.
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Frühe Hilfen sind besonders lebenswichtig. Wir bieten interdisziplinär arbeitende Frühförderung für Kleinkinder mit
Behinderungen oder Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf eine schulische Förderung und Bildung, die sich an seinen individuellen Stärken, Förderbedürfnissen, Interessen und seinem eigenen Lerntempo ausrichtet. Wir treten ein für das uneingeschränkte Bildungsrecht von Menschen mit geistiger Behinderung. Es gibt keine untere Grenze der Bildungsfähigkeit,
niemand ist ohne Gaben.
Wir gehen dabei auch ungewöhnliche Schul-Wege, entwickeln Formen ambulanter Schulpädagogik und schulische
Beratungsstrukturen für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bauen diese aus. Wir gehen unterschiedliche Wege in der Organisation des Lernens von Menschen mit Behinderung und unterstützen ihre wohnortnahe
Beschulung. Wir fördern Kooperationen zwischen unterschiedlichen Schulformen. Wir nutzen dabei verantwortlich die
Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, die wir als freier Schulträger im Kontext des öffentlichen Schulsystems
haben.
Berufliche Bildung nimmt einen hohen Stellenwert ein. Sie beginnt bereits im berufsorientierenden oder berufswahlvorbereitenden Unterricht unserer Schulen.
Wir treten für das Recht von Menschen mit Behinderung ein, eine berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder eine
sinngebende Beschäftigung zu haben und bereiten sie darauf vor. Wir suchen für und mit den Menschen mit
Behinderung individuelle Möglichkeiten der aktiven Teilhabe am Arbeitsprozess.
Wir bieten im Bereich der Erwachsenenbildung Menschen mit Behinderungen differenzierte Bildungsprogramme. Sie
enthalten Kursangebote, die vergleichbar denen einer Volkshochschule sind und ein breites inhaltliches Spektrum
abbilden. Weitere Schwerpunkte sind auch kurz- und längerfristige Fortbildungen in den Bereichen Selbstvertretung/
Selbstbestimmung (z.B. für Heimbeiräte und Werkstatträte), integrative Studienreisen und auf Kommunikation und
Kreativität ausgerichtete Angebote.
Berufliche Rehabilitation und Beschäftigung
Arbeit ist auch für Menschen mit Behinderung eine unverzichtbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe.
Für behinderte Menschen ist jedoch nicht jede Form der beruflichen Betätigung erschließbar, sie benötigen, bezogen
auf ihre Behinderungen und Einschränkungen, besondere Unterstützungsleistungen.
Wir ermutigen Menschen mit Behinderung darin, ihre fachlichen Kompetenzen und beruflichen Wünsche zu erkennen
und sie auch umzusetzen. Unser Ziel ist die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Wenn das auch den Wünschen unserer Klientinnen und Klienten entspricht und sie einen Arbeitsplatz auf dem ersten
Arbeitsmarkt suchen oder bereits innehaben, bieten wir Beratung und Unterstützung durch den Integrationsfachdienst
an.
Darüber hinaus bieten wir in Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel differenzierte Arbeitsplätze in
unterschiedlichen beruflichen Tätigkeitsfeldern an, die sich in Bezug auf die Rahmenbedingungen und die
Arbeitsanforderungen flexibel gestalten lassen und den Erfordernissen und Wünschen jedes Einzelnen angepasst werden können. Arbeitsplätze finden sich in Betrieben (Außenarbeitsplätze), in der Integrationsfirma, wie auch in den
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Gerade auch Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung
bieten wir die Möglichkeit, sich unter gezielter fachlicher Anleitung ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend
sinnvoll zu betätigen. Wir verstehen Werkstattarbeit als einen wechselseitig aufeinander bezogenen Prozess von
Unterstützungen in beruflicher Bildung, sozialen, therapeutischen, pflegerischen und psychologischen Angeboten und
wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung in Produktion bzw. Dienstleistung. Werkstattarbeit dient der beruflichen
Rehabilitation und Qualifikation. Mit der Werkstattarbeit werden aber auch produktive Leistungen erbracht. Für das
Selbstwertgefühl der Beschäftigten ist mit entscheidend, dass sie ökonomisch sinnvolle und effiziente Arbeit übernehmen und dafür angemessen entlohnt werden.
Eine besondere Herausforderung für die Werkstätten und Firmen stellt die Abkehr von den üblichen Refinanzierungen
durch staatliche Kostenträger dar. Stagnierende Finanzierungsleistungen bei gleichzeitig steigenden Personalkosten
führen dazu, dass zunehmend mehr Erlöse aus der Produktion erwirtschaftet werden müssen, um den geforderten
und gewünschten Qualitätsstandard weiter zu entwickeln.
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Die realitätsnahen Produktions- und Arbeitsbedingungen fördern zum einen das Selbstwertgefühl und die
Integrationschancen der Menschen mit Behinderung. Auf der anderen Seite kann der damit verbundene Leistungsund Produktionsdruck Menschen mit Behinderung nicht immer vollständig weitergegeben werden. Zudem wird es
zunehmend schwieriger, Einfachstarbeiten für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen einzuwerben und mit
knapper werdenden Ressourcen die nötige Förderung und Pflege sicher zu stellen. Trotz dieser Rahmenbedingungen,
denen wir uns stellen müssen, sind wir weiterhin darum bemüht, unserem Auftrag nach Integration von Produktivität
und Persönlichkeitsentwicklung jedes Einzelnen nachzukommen.
Tagesförderung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter und einem sehr speziellem Hilfebedarf, die die Aufnahmekriterien für die
WfbM (§ 136 SGB IX) nicht oder noch nicht erfüllen, erhalten ein spezifisches Angebot, z.B. im Förder- und Arbeitsangebot eines Tagesförderverbundes. In eigenen Räumlichkeiten und Organisationseinheiten werden Menschen nach
ihren Möglichkeiten mit einfachen Arbeiten vertraut gemacht, mit denen sie einen sinnvollen und für sie selbst erfahrbaren Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Das Ziel dieser Förderangebote ist die Anbahnung einer Aufnahme in eine
WfbM.
Tagesförderangebote für Seniorinnen und Senioren
Spätestens mit der Erreichung des 65. Lebensjahres scheiden auch Menschen mit Behinderung aus dem Erwerbsleben
aus. Wir bieten älteren Menschen die Möglichkeit der Tagesstrukturierung außerhalb der Wohneinrichtung an verschiedenen Standorten an. Das Angebot basiert auf einem gezielten heilpädagogischen Konzept. Im Wochenplan
vermitteln regelmäßig wiederkehrende Bestandteile Sicherheit und Orientierung, variable Inhalte werden unter Berücksichtigung der Interessen der Besucherinnen und Besucher gestaltet. Es werden Themen aufgegriffen, die die Interessen dieses Personenkreises berücksichtigen: Beschäftigung mit der eigenen Biographie, Erhalt von Kompetenzen und
Mobilität, Teilhabe am Leben. Das Angebot wird gern und in großem Umfang wahrgenommen.
Unsere Arbeit wird von vielen unterstützt
Wir verstehen unsere Angebote als Ergänzung zu den sozialen Ressourcen, die beispielsweise von Familie, Freundinnen
und Freunden, Bekannten, Vereinsmitgliedern oder Menschen mit bürgerschaftlichem Engagement erbracht werden
(s.o.). Nicht alle Menschen mit Behinderung haben ein soziales Bezugssystem, das sie zufrieden stellt. Deshalb sorgen
wir dafür, dass Menschen mit Behinderung neben den vereinbarten „professionellen“ Angeboten auch den Kontakt
mit Menschen finden, die sich freiwillig, „bürgerschaftlich“ engagieren und mit vielen Ideen die Teilhabe behinderter
Menschen an der Gesellschaft unterstützen. Das Engagement und die Arbeit dieser „ehrenamtlichen“ Helferinnen und
Helfer hat eine eigene Qualität und wird von uns unterstützt. Trotz zunehmend knapper werdender Ressourcen, die
unsere Handlungsspielräume einschränken, soll ehrenamtliche Arbeit nicht zu Kompensationszwecken eingesetzt
werden.
Spenden helfen uns Standards zu halten und außergewöhnliche Projekte und Ideen umzusetzen, die aus den
Entgelten nicht finanziert werden können.
Unsere Kompetenzen und Möglichkeiten
Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung haben in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel eine lange
Tradition. Wir haben durch permanente Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen einen hohen fachlichen Standard
entwickelt. Wir machen differenzierte Angebote und bieten fachliche Kompetenz in multiprofessioneller Zusammenarbeit. Wir sind in unserer Angebotsstruktur beweglich und flexibel im Hinblick auf die persönlichen Bedarfslagen
unserer Klientinnen und Klienten.
Trotzdem werden wir unseren Zielen manchmal nicht gerecht. Die finanziellen Rahmenbedingungen, aber auch institutionelle Zwänge und persönliche Grenzen bestimmen unser Handeln.
Unser Vorhaben, Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote immer stärker gemeinsam und „auf Augenhöhe“ auszuhandeln, beinhaltet ein verändertes Rollenverständnis für alle Beteiligten am Hilfeprozess: Der Klientinnen und
Klienten, der Angehörigen, des sozialen Umfeldes und ebenso der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Um diesen Prozess zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu gestalten, bedarf es der Reflexion unserer eigenen Ziele und
Bilder und unserer eigenen Verhaltensweisen, die wir in die Unterstützung eines behinderten Menschen mit einbringen. Mit einem differenzierten Angebot der Fort- und Weiterbildung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. So werden die soziale und fachliche Kompetenz ständig weiter entwickelt.
Solche Veränderungen von Haltung und Verhalten brauchen auch Zeit: Im Prozess der Auseinandersetzung mit neuen
Konzepten und im wechselseitigen Lernen stehen wir in mancher Hinsicht erst am Anfang der Entwicklung. Fehler zu
machen ist natürlich und erlaubt und ermöglicht weitere Lernprozesse.
In Partnerschaften lernen
Vernetzung ist für unsere Arbeit ein wichtiger Ausgangspunkt. Wir verstehen unsere Angebote vor dem Hintergrund
bereits vorhandener Unterstützungssysteme, seien sie privater oder professioneller Art. An einer Kooperation und
Ergänzung von Unterstützungsleistungen sind wir sehr interessiert.
Wir pflegen partnerschaftliche Beziehungen zu Trägern der Behindertenhilfe in andern Ländern Europas und darüber
hinaus und entwickeln verbindliche Kooperationen. Im fachlichen und freundschaftlichen Austausch erfahren wir
gegenseitig hilfreiche Anregungen. Unsere Klientinnen und Klienten unterstützen wir dabei, die internationalen
Partnerschaften mit zu gestalten.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Mit unseren aktuellen Angeboten wie mit deren fachlicher Weiterentwicklung sind wir eingebunden in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Veränderungen. Die Verteilungskämpfe um Sozialleistungsressourcen
zwischen gesellschaftlichen Gruppen gewinnen an Schärfe. Die Bereitschaft der Gesellschaft zu solidarischem Lastenausgleich und zur Eröffnung von Chancengleichheit wird immer wieder in Frage gestellt. Bewusstsein und Verantwortung brauchen neue Impulse.
Ebenso werden die Globalisierung und die fortschreitende Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union in vielfältiger Weise die weitere Entwicklung der Sozialleistungssysteme und der Unterstützungsangebote für Menschen mit
Behinderung beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht aus dem Blick geraten. Wir beteiligen uns an der
Entwicklung sinnvoller Zukunftsstrategien unter Berücksichtigung der begrenzten Budgets für die Rehabilitations- und
Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderung, damit Menschenwürde gewahrt und selbstbestimmte wie gleichberechtigte Teilhabe im gesellschaftlichen Leben jedem Bürger und jeder Bürgerin unseres Landes möglich wird. Da Standards und Qualität der Arbeit mit Menschen, die behindert sind, originär im Zusammenhang mit politischen Grundrechten gesehen werden müssen und politischen Entscheidungsprozessen unterworfen sind, ist u. E. an der Steuerfinanzierung der Behindertenhilfe festzuhalten.
Gesetzliche Grundlagen
Die für die Behindertenhilfe relevanten gesetzlichen Grundlagen in Deutschland ändern sich in vielen Bereichen positiv.
Gerade in den letzten Jahren hat es eine Fülle von Initiativen gegeben, die die Rechtsposition behinderter Menschen
im Sinne der Umsetzung von umfassenden Bürger- und Teilhaberechten stärken (z.B. Gleichstellungsgesetzgebung,
SGB IX etc.).
Sie nimmt damit internationale Entwicklungen in Politik und Recht auf2.
Diese Rechtsentwicklung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Sie muss jedoch noch Eingang in den Alltag finden, denn
Fortschritte in der Verwirklichung der Menschenrechte können letztlich nicht an Gesetzestexten und politischen Erklärungen gemessen werden, sondern an den Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten, die sich Menschen in ihrem
2
Vgl.
„UN-Standardregeln“: Standard Rules on the equalisation of opportunities for persons with disabili-ties – Standardregeln zur Herstellung von Chancengleichheit für
Menschen mit Behinderungen”
Declaration of Rome 2003 der European Association for Mental Health in Mental Retardation
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konkreten Lebensumfeld bieten. Da stehen die positiven Entwicklungen des Rechts auf vielfache Weise in Spannung
zum wachsenden Kostendruck in der Eingliederungshilfe. Die Umsetzungsprozesse werden Jahre andauern, so dass
die Auswirkungen noch nicht abschließend beurteilt werden können.
So sind auch die politisch gewollten Entwicklungen von Hilfeansätzen, die auf das Individuum bezogen sind und Institutionen so weit wie möglich abbauen sollen, nur zu begrüßen; dazu gehören die individuelle Hilfeplanung, das persönliche Budget und die Stärkung des Vorrangs ambulanter Hilfen. Nicht immer zielen diese Aktivitäten jedoch auf
eine tatsächliche Weiterentwicklung von Unterstützungs- und Assistenzarrangements für Menschen mit Behinderung.
Vielfach dominiert das Interesse an Kosteneinsparungen. Dadurch werden sinnvolle und notwendige Entwicklungen
entwertet und behindert.
Dieser Widerspruch kennzeichnet die gegenwärtige Situation.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung finden kostenmäßig ihren deutlichsten
Niederschlag in der sozialhilfebasierten Eingliederungshilfe. Vor allem die demographische Entwicklung unserer
Gesellschaft und die positiven Auswirkungen des medizinisch-technischen Fortschrittes, die eine spürbar höhere
Lebenserwartung für Menschen mit Behinderung bewirken, führen bis auf Weiteres zu einem deutlichen Anstieg der
Zahl der Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind. Zum ersten Mal in der Geschichte der
Bundesrepublik wird nach den Krankentötungen im Dritten Reich die Population der behinderten Menschen vollständig sein und erreicht damit zahlenmäßig ihren Höhepunkt. Danach wird sie einhergehend mit dem Sinken der gesamtgesellschaftlichen Bevölkerungszahl abnehmen3.
Die langfristig katastrophale Lage der kommunalen Haushalte schlägt auf die Finanzierung von notwendigen
Leistungen für Menschen mit Behinderung durch: sowohl Bausteine der kommunalen Daseinsfürsorge, wie beispielsweise die Unterstützung für Selbsthilfeinitiativen oder Beratungs- und Begegnungsstellen und ebenso klassische
Leistungen der Eingliederungshilfe, unterliegen einem blockierenden Spardiktat. Gründe liegen vor allem in der unausgewogenen Verteilung von Versorgungspflichten zwischen den staatlichen Ebenen und ihrer finanziellen Ausstattung
im Rahmen der Bund-/Länder- und Gemeindefinanzierung. Der Abbau dieser niedrigschwelligen, gemeinde-integrierten Unterstützungssysteme (z.B. auch kirchlicher!) birgt die Gefahr, eine weitere umfassende Integration und Teilhabe
für Menschen mit Behinderung zu erschweren oder zu verhindern.
Die primären Sozialleistungssysteme wie Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung geraten ihrerseits in
Finanzierungskrisen.
Die für die Eingliederungshilfe zuständigen Sozialhilfeträger suchen erkennbar nach Steuerungs- und Begrenzungsmöglichkeiten im Blick auf den erheblichen Anstieg der Sozialhilfeausgaben für die Eingliederungshilfe. Eine Verschiebung von auf Sozialhilfe basierenden Versorgungslasten von der Eingliederungshilfe in die vorgelagerten Systeme ist
weitgehend ausgeschlossen. Vielmehr ist mit einer Rückverweisung oder Aufhebung von bislang dort verankerten
Sonderleistungen für Menschen mit Behinderung zu rechnen.
Aktuell ist folgende Entwicklung zu beobachten:
• erheblicher Rationalisierungsdruck auf die Träger der Einrichtungen und Dienste,
• verschärfter Wettbewerb zwischen den Anbietern,
• nachhaltige Bestrebungen zu Standardabsenkungen und Leistungsabbau.
Dieser Trend wird sich in Zukunft noch verstärken.
Der politische Druck auf die Eingliederungshilfe steigt und die Behindertenhilfe wird schon lange nicht mehr als eine
Aufgabe behandelt, die die Gesellschaft um der Menschenwürde willen wahrnimmt und finanziert und deshalb nicht
ernsthaft in Frage stellt, sondern wie ein betriebswirtschaftlicher Kostentreiber mit zum Teil verzichtbaren Leistungen.
Immer differenziertere Abrechnungen, immer mehr Statistiken, immer umfangreichere Berichte und fragwürdige
3
Zu Beginn des Jahres 2002 befanden sich rund 162.000 behinderte Menschen in stationärer Betreuung. Bis 2007 wird sich diese Zahl auf 190.000 erhöht haben. Dies
entspricht einer Steigerung um 17 %. Bis zum Ende des Jahres 2002 erhielten rd. 40.000 behinderte Menschen ambulante Hilfen in betreuten Wohnformen. Bis 2007
wird mit einer Erhöhung auf 54.000 Personen gerechnet, was einer Steigerung um 35 % entspricht. Diese Schätzungen gehen zurück auf Angaben der überörtlichen
Sozialhilfeträger.
Die Kosten für Eingliederungshilfe werden sich bis 2007 noch einmal um annähernd ein Drittel erhöhen, sofern alle Neuzugänge stationär betreut würden.
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Transparenzforderungen prägen den Verkehr zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern. Obwohl „mehr
Markt“ und mehr Deregulierung gefordert werden, wachsen paradoxerweise die staatlichen Steuerungs- und Kontrollimpulse, was zu Mehraufwand auf staatlicher Seite, aber auch auf Seiten der Träger führt und das Gesamtsystem
weiter verteuert.
Zukünftige Entwicklungen
Sichere Prognosen über den weiteren Gang der Entwicklung scheinen derzeit kaum möglich – außer, dass die durchschnittlich zur Verfügung stehenden materiellen Ressourcen für jeden Menschen mit Behinderung mit Sicherheit deutlich sinken werden.
Dabei lassen sich einige Entwicklungsrichtungen erkennen, die zwar nicht kurzfristig, aber wahrscheinlich doch auf
lange Sicht die Finanzierung der Assistenz für Menschen mit Behinderung bestimmen werden:
1. Vom pauschalen Entgelt zum differenzierten Marktpreis
Die heute vielfach noch übliche Praxis, für stationäre / teilstationäre Hilfen relativ pauschale Entgelte
(fortgeschrieben aus Selbstkostendeckungszeiten) abzurechnen, wird sich wesentlich zu einer Berechnung wandeln, die exakt nach Hilfeempfänger und tatsächlicher Leistung differenziert und sich an marktüblichen
Preisstandards orientiert.
2. Von der Kalkulation des Inputs zum Nachweis der Wirksamkeit
Bisher orientiert sich das abgerechnete Gesamtentgelt weitgehend an den kalkulierten Personal- und Sachkosten.
Zukünftig wird für die Leistungsempfänger (oder ihre Finanziers) bestimmend sein, welchen konkreten Eingliederungs- oder Rehabilitationserfolg der Anbieter zu einem definierten Preis realisieren kann. Für die Sozialleistungsträger wird es nicht mehr darauf ankommen, wie viel Personal mit welcher Qualifikation eingesetzt wurde, sondern
wie wirksam die vereinbarte Maßnahme gewesen ist, insbesondere ob das Ziel der erfolgreichen Befähigung für ein
Leben in offener Hilfe mit größtmöglicher Selbständigkeit und Eigenverantwortung erreicht worden ist.
3. Von Einzelleistungen unterschiedlicher staatlicher Sozial- und Rehabilitationsträger zur
Leistungsgewährung aus einer Hand für umfangreiche Teilhabeleistungen
Die heutige Zersplitterung in der Zuständigkeit der Leistungsgewährung wird sich zu einer Leistungsgewährung aus
einer Hand entwickeln, womit gleichzeitig eine noch stärkere (Macht-)Position mit erweiterten Steuerungsmöglichkeiten gegenüber den professionellen Anbietern verbunden sein wird.
4. Von der allgemeinen Leistungsvereinbarung mit Sozialhilfeträgern zur individuellen
Leistungsbeziehung mit dem Klienten bzw. der Klientin
Landesrahmenverträge und Leistungsvereinbarungen mit den Sozialleistungsträgern werden ihre Bedeutung verlieren, da die individuelle Vertragsbeziehung zum Klienten und zur Klientin in den Mittelpunkt rücken wird. Die
Klientin bzw. der Klient (oder die Bevollmächtigten) werden die Auswahl ihrer/ seiner Leistungen mittels eines
persönlichen Budgets oder einem (steuerfinanzierten) Eingliederungsgeld überwiegend selbst vornehmen und
eigenverantwortlich gestalten.
5. Von der Objektförderung zur Subjektförderung
Die sozialpolitisch erwünschte und fachlich überzeugende Entwicklung zu personenbezogenen Budgets wird den
Übergang bringen von der Objektförderung zur Subjektförderung. Da staatliche Förderung bisher wesentlich in
Immobilien (Objekte) floss, konnte nur dort und mit dem von der Einrichtung gestellten Personal der Bedarf befriedigt werden. Zukünftig wird mit der Förderung des Hilfeempfängers dieser in die Lage versetzt, sich Ort, Zeit und
Personal der von ihm benötigten Assistenz selbst auszusuchen.
6. Von der starren Aufteilung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen
zu einem durchlässigen Angebot unterschiedlicher Module
Die bisherige Aufteilung in verschiedene Hilfeformen wird aufgegeben werden zugunsten differenzierter Hilfemodule, die weitgehend individuell zusammengesetzt bzw. gemischt werden können. Die „Verpreislichung“ der
Module wird sich am Markt orientieren und wird landeseinheitlich vereinbart.
7. Von der Komplexleistung aus einer Hand zu Dienstleistungsmodulen verschiedener Anbieter
Die bisher vorherrschende Angebotsform einer umfassenden Leistung aus einer Hand unter dem Aspekt der
Ganzheitlichkeit ergab für Einrichtungen und Dienste die Notwendigkeit, vollständige Hilfesysteme auf Dauer
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vorzuhalten, wobei das Finanzierungssystem dies ausdrücklich unterstützte. Die zukünftige Modularisierung der
Angebote ermöglicht die Auswahl der jeweils benötigten Elemente nach Qualität und Preis bei unterschiedlichen
Anbietern im Rahmen vollständiger regionaler Hilfeensembles.
8. Von der langfristig angelegten ganzheitlichen Betreuung zu flexibel und kurzfristig vereinbarten
individuell ausgesuchten Dienstleistungen
Aus der auf Langfristigkeit und Beständigkeit aufgebauten Betreuung und Förderung, insbesondere in stationären
Einrichtungen, resultierte ein hohes Maß an Planungssicherheit und dauerhafter ökonomischer Absicherung. Der
Klient bzw. die Klientin, die verstärkt auf den Vorrang der Selbsthilfe verwiesen werden, können ihr individuell
zusammengestelltes „Dienstleistungsmenü“ (aufgrund eines knapp gehaltenen personenbezogenen Budgets)
künftig sowohl kurzfristig verändern als auch flexibel zwischen den verschiedenen Anbietern wechseln, was den
Anbietern eine permanente Ressourcen- und Kapazitätsanpassung abverlangt.
9. Von der fachlich dominierten Hilfegewährung ohne Mitspracherecht zum vollständigen Wunsch- und
Wahlrecht der Leistungsempfänger
In der Arbeit mit Menschen, die behindert sind, hat in den vergangenen 30 Jahren einen enormen fachlichen
Fortschritt in medizinischer und pädagogischer Hinsicht erfahren. Dies führte zu einem erheblichen Bedeutungszuwachs der Professionellen bei einer gleichzeitig gesellschaftlich noch nicht entwickelten Mitsprache der Betroffenen. In Zukunft wird sich dieses Blatt wenden zugunsten einer Dominanz des Wunsch- und Wahlrechts der
Leistungsempfänger, die – ggf. mit Hilfe ihrer Betreuerinnen und Betreuer - zu den „Architekten“ ihres eigenen
bedarfsgerechten Assistenzsettings werden, unabhängig von den Ansichten, Einschätzungen und Kapazitäten
professioneller Einrichtungen und Dienste.
10. Von der Vorrangstellung der Freien Wohlfahrtspflege zum Wettbewerb am Sozialmarkt
Gerade die Aufgabe der Behindertenhilfe wird seit Jahrzehnten schwerpunktmäßig von der Freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Die Angleichung der Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen innerhalb des (europäischen)
Sozialmarktes kann zu einem deutlichen Vordringen auch privater Anbieter in dieses Marktsegment führen und
einen bisher nicht gekannten Konkurrenzdruck auslösen.
Selbstverständlich ist nicht damit zu rechnen, dass alle aufgezeigten Trends gleichzeitig und in vollem Umfang zur
Geltung kommen. Einige werden sich im Laufe der Jahre abschwächen, andere kommen hinzu. Dabei gilt es, aufmerksam darauf zu achten, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beeinträchtigt und ihre Möglichkeiten zu
Teilhabe, Selbstbestimmung und Zufriedenheit nicht eingeschränkt, sondern weiter entwickelt werden.
Die insgesamt wirksamen Trends werden allerdings - so ist die heutige Einschätzung - einen tief greifenden strukturellen, organisatorischen und ökonomischen Veränderungsprozess unter den Anbietern verursachen. Dabei wird der
Umstrukturierungsprozess von Komplexeinrichtungen zu regionalen Anbietern von gemeinde-integrierten, dezentralen
und individuellen Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten mit differenzierten Rehabilitations- und Assistenzleistungen
ungebrochen weitergehen, verbunden mit dem Wettbewerb um hohe Qualität und günstige Preise.
Die Landschaft der Dienste und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung wird in 20 Jahren mit großer
Wahrscheinlichkeit anders aussehen als heute. Der Bedarf für diese Dienste wird unzweifelhaft jedoch vorhanden sein.
Für die bestehenden Dienste und Einrichtungen wird es daher darauf ankommen, ob sie sich in ihren Strukturen,
Angeboten und Kapazitäten auf die kommenden Veränderungen einstellen werden, sich in einer offenen
Konkurrenzsituation mit privaten und freigemeinnützigen Anbietern wirtschaftlich behaupten können und den
Ansprüchen der Kunden auf Selbstvertretung und Teilhabe gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund sind Schritte auf unsere Vision „Gemeinschaft verwirklichen“ hin realistisch und zielgenau zu
planen und umzusetzen. Dabei genießen folgende Aktivitäten Vorrang, die
• die eigene profilierte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und ihren Vertrauenspersonen unter
stützten;
• die Transparenz über die Lage von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft herstellen;
• die selbstverständliche Begegnungs- und Erfahrungsräume für Menschen mit und ohne Behinderung verankern,
um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen;
• die bürgerschaftliches Engagement fördern und aktiv einbeziehen;
• die eine finanzierungs- und unterstützungsadäquate neue Gestaltung von Leistungsprozessen fördern;
• die einen Rückbau bürokratischer Hemmnisse bei der Anpassung und Weiterentwicklung personenzentrierter Hilfen
ermöglichen.
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Unsere Angebote
Überblick
In den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel erhalten viele Menschen mit Behinderung ein auf ihren persönlichen
Bedarf abgestimmtes Angebot an Unterstützung im privaten und beruflichen Alltag. Art und Ausmaß der Behinderung
spielen dabei keine Rolle.
Spezielle fachliche Schwerpunkte bieten wir für Menschen mit Epilepsieerkrankung, Menschen mit Autismus und
Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen.
Die Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung sind in den letzten 10 Jahren stark differenziert und dezentralisiert
worden. Das bedeutet die schrittweise Abkehr von einer großen und zentral geführten Institution hin zu kleineren und
auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Angeboten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Form der Unterstützung den Menschen mit Behinderung weitaus mehr Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet.
Unsere Hilfen und Dienste sind in verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens, aber auch in anderen Bundesländern
vertreten:
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in der Region östliches Westfalen
in der Region westliches Westfalen
in Berlin- Brandenburg
im Rheinland
Zurzeit erhalten rund 6300 Menschen mit Behinderung ambulant, teilstationär und stationär Unterstützung durch uns.
Sie erhalten Hilfen, die auf ihre Bedürfnisse und ihren Bedarf abgestimmt sind.
Zu unseren Angeboten zählen:
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Ambulante Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung leben,
stationäre Wohnangebote in Wohngruppen, in Paarwohnungen oder auch in Einzelwohnungen,
stationäre Unterstützung von Müttern bzw. Eltern mit Behinderungen und ihren Kindern,
stationäre Unterstützung für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen,
stationäre Kurzzeitbetreuung/-pflege,
Tagesförderstätten,
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Berufliche Ausbildung
Maßnahmen zur beruflichen Integration
Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsstätten
Frühförderung für Kinder im Vorschulalter,
Schulische Erziehung und Bildung,
Beratungsstellen,
Familienentlastende Dienste,
Organisierte Freizeit- und Kulturangebote,
Fortbildungsmöglichkeiten,
(therapeutische) Dienste (Medizin, Psychologische Beratung/Therapie, Musiktherapie, Logopädie, Sportund Bewegungstherapie).
In der Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen verfügen wir auch über Angebote der Gesundheitsversorgung, die speziell auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind:
• Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik
• epilepsiespezifische Versorgung.
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Kontaktadressen für die Stiftungsbereiche:
Unsere Angebote sind in vielen Regionen zu finden. Die jeweiligen Kontaktadressen für die Regionen können Sie der
nachstehenden Tabelle entnehmen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den örtlichen Angeboten.
Region
Kontaktadresse
Geschäftsführung
Fax
E-Mail
0521 144-4594
Gf.sbbehindertenhilfe@
bethel.de
Telefon
Stiftungsbereich
Behindertenhilfe
Maraweg 9
33617 Bielefeld
0521 144-3080
Westl. Westfalen,
Ruhrgebiet,
Siegerland
Stiftungsbereich
Vor Ort
Von-der-Tann-Str. 38
44143 Dortmund
0231 534250-107 0231 534250-109
Rheinland
In der Gemeinde
leben gGmbH*
Erkrather Str. 107
40233 Düsseldorf
Ostwestfalen
Berlin
Brandenburg
Hoffnungstaler
Anstalen Lobetal e. V.
16321 Lobetal
Berlin
Ev. Krankenhaus
Königin Elisabeth
Herzberge gGmbH
& Gemeindepsychiatrischer Verbund und
Altenhilfe GPVA
gGmbH
Herzbergstr. 79
10365 Berlin
0211 6020734
[email protected]
03338 66100
03338 66102
behindertenhilfe@
lobetal.de
030 54722101
030 54722126
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www.behindertenhilfe-bethel.de
ingmar.steinhart@
bethel.de
0211 6020788
* gemeinsame Tochter der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und der Diakonie Düsseldorf
Internet
www.igl-duesseldorf.de
www.keh-berlin.de
Betheler Erklärung
Im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen fanden in den v. Bodelschwinghschen Anstalten
Bethel vom 1. – 5. Oktober 2003 die Betheler Aktionstage statt. Kooperationspartner für diese Veranstaltung war der
Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe. In diesem Zusammenhang wurde die Betheler Erklärung verfasst. Es haben
sich daran annähernd 500 Menschen mit und ohne Behinderung aus zwölf europäischen Staaten beteiligt (Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Ungarn, Weißrussland und Deutschland).
Sie richtet sich an alle Mitmenschen in Europa. Die Betheler Aktionstage standen unter dem Motto „Gemeinschaft verwirklichen – Auf Augenhöhe“. Das sind unsere Thesen:
1. Alle Menschen sollen unabhängig vom Ausmaß ihrer Behinderung über ihr Leben selbst bestimmen.
Das muss für alle Menschen in Europa Wirklichkeit werden.
2. Jeder Mensch ist eine eigene Persönlichkeit. Wir haben mehr gemeinsam, als uns unterscheidet. Nicht alle
Menschen achten uns. Es muss mehr Möglichkeiten der Begegnung geben, damit alle Menschen lernen, sich
zu respektieren.
3. Alle Menschen wollen selbstständig leben. Über notwendige Unterstützung bestimmen wir selbst und fordern sie ein. Das bezieht sich auf alle Lebensbereiche (Beispiele: alltägliche Situationen, politische
Mitwirkung, Mobilität).
Um entscheiden zu können, brauchen wir Informationen, die wir verstehen.
4. Alle Menschen haben das Recht, eine Schule mit individueller Förderung zu besuchen und einen angemessenen Beruf zu erlernen. Jeder Mensch hat sein eigenes Lerntempo. Deshalb müssen Wünsche und Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Ein Leben lang müssen Lernen und der Zugang zu Bildung für alle ohne
Schwierigkeiten möglich sein.
5. Wir wollen überall in Europa die Möglichkeit haben, eine sinnvolle Arbeit zu tun. Wer arbeitet, erfährt
Bestätigung durch die Arbeit und Anerkennung bei Kollegen und Kolleginnen und durch die Öffentlichkeit.
Dazu gehört ein angemessener Lohn.
6. Alle Menschen haben auch im Alter Anspruch auf ein würdevolles Leben. Dazu gehören Kontakte,
Zuwendung, selbstbestimmtes Wohnen und individuelle Tagesgestaltung sowie wirtschaftliche Sicherheit
und gesundheitliche Versorgung.
7. Wir wollen an allen Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten teilhaben können. Sie müssen für jeden und
jede zugänglich und bezahlbar sein.
8. Wir sind in den Augen Gottes alle gleich. Alle Menschen müssen ihren Glauben frei leben können.
9. Wir wollen in Politik und Gesellschaft mitwirken. Nichts soll ohne uns über uns geplant und entschieden
werden.
10. Selbstbestimmtes Leben erfordert viele gute Ideen, aber eben auch Geld. Deswegen muss jedes Land in
Europa ausreichend Geld zur Verfügung stellen.
Diese Erklärung wurde am 4. 10. 2003 Frau Ursula Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung (vertreten durch den parlamentarischen Staatssekretär Herrn Franz Thönnes), sowie Herrn Harald Schartau, Landesminister NRW
für Wirtschaft und Arbeit, stellvertretend für alle Regierungen und Entscheidungsgremien in der EU im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Betheler Aktionstage überreicht. Wir erwarten, dass diese Betheler Erklärung einfließt in weitere
(gesundheits-)politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse sowie gesetzgeberische Maßnahmen zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung in allen Staaten der Europäischen Union.
Bielefeld-Bethel, 4. Oktober 2003
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