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4. Unvollkommener Wettbewerb
4.1. Einleitung
Vollkommener Wettbewerb: Wirtschaftssubjekte verhalten sich als
Preisnehmer. Folge: Marktpreise geben die volkswirtschaftlichen
Nettovorteile ökonomischer Aktivität korrekt wieder.
Unvollkommener Wettbewerb: Wirtschaftssubjekte können die Preise
beeinflussen. Voraussetzung: Anbieter oder Nachfrager sind groß relativ
zur Marktgröße.
Beispiele unvollkommenen Wettbewerbs
-
Monopole auf Produktmärkten: Preis liegt oberhalb der Grenzkosten, um
Gewinne zu erhöhen. Dadurch sinkt der Gleichgewichtskonsum unter
das Niveau in kompetitiven Märkten. Ökonomische Rente wird von
Konsumenten zum Monopolisten verlagert.
-
Monopol auf Arbeitsmärkten: Gewerkschaft als monopolistischer Anbieter
von Arbeitskraft erreicht Lohnsatz oberhalb des Marktlohnes bei
vollkommenem Wettbewerb. Dadurch wird eine ökonomische Rente für
die Mitglieder gewonnen. Der Anstieg des Lohns führt zu höherer
Arbeitslosigkeit und geringerem Output.
Formen der Marktmacht
Die Beeinflussung des Preises kann geschehen
-
über einen Anbieter eines Produkts:
Monopolmacht
-
über einen Nachfrager nach einem Produkt: Monopson
-
Über Angebot und Nachfrage:
-
Über 2 oder mehrere Anbieter eines Produkts: Oligopol (bei 2: Duopol)
bilaterales Monopol
Wirtschaftssubjekte mit Marktmacht können
entweder den Preis setzen und die Menge wird auf dem Markt bestimmt
oder die Angebotsmenge festlegen und der Preis wird am Markt bestimmt.
Im Fall des Monopols oder des Monopsons führen beide Verfahren zu
demselben Marktergebnis.
Im Fall des Oligopols macht die Wahl des Instruments einen Unterschied:
Im Cournot-Gleichgewicht wird die Menge von den Oligopolisten festgelegt.
Im Bertrand-Gleichgewicht wird der Preis von den Oligopolisten festgelegt.
(Bertrand-Verhalten ist kompetitiver und führt zu geringeren Preisen).
Gründe für Marktmacht
Beschränkungen des Marktzutritts durch
• Transportkosten
• Patente (z.B. Medikamente)
• Konzessionen (z.B. Bistro-Service bei der Deutschen Bahn)
• Netzwerkeffekte (z.B. Microsoft)
• Steigende Skalenerträge (Natürliche Monopole)
Produktdifferenzierung
• Vertikal (Produkte unterscheiden sich durch Qualität)
• Horizontal (Produkte unterscheiden sich durch Nähe zum Kunden)
Folge: Konsumenten entscheiden über konkurrierende Produkte aufgrund
anderer Faktoren als dem Preis. Dann fällt der kauf von Gütern nicht auf
Null , wenn der Preis über dem Wettbewerbspreis liegt. Je größer die
Produktdifferenzierung, desto geringer die Ausweichreaktion der Kunden
auf andere Produkte, wenn der Preis sich ändert.
=> Theorie der Produktdifferenzierung, Monopolistische Konkurrenz
4.2. Wohlfahrtsverluste durch Monopole: Das Harberger Dreieck
Gewinnmaximierung des Monopolisten
Max p( x )x − K ( x )
Bedingung erster Ordnung
p´(x )x + p ( x ) − K ´( x ) = 0
p´(x )x + p ( x ) = K ´( x ) = GK
Interpretation: Gleichheit von Grenzerlös und Grenzkosten
Grenzerlös besteht aus zwei Komponenten:
1. Einnahmen aus zusätzliche Einheit: p x
2. Erlösminderung bei anderen verkauften Einheiten (inframarginalen
Einheiten) durch zusätzliche Einheit: p´ x x
( )
( )
=> pekuniärer externer Effekt: Veränderung der Marktpreise führt nur zu
einer reinen Umverteilung zwischen Konsumenten- und
Produzentenrente; sollte nicht ins Kalkül des Monopolisten eingehen;
Berücksichtigung führt zu Wohlfahrtsverlust.
Monopolpreis größer als Grenzkosten:
p( x ) = GK − x ⋅ p ' ( x )
⇒ p > GK , da p ' ( x) < 0
Inverse-Elastizitäten-Preisregel (Robinson-Amoroso Bedingung):
Definiere Preiselastizität der Nachfrage
∂x p
ε=
⋅
∂p x
<0
Dann folgt aus Bed. 1. Ordnung der Lerner-Index:
p − GK 1
=
p
ε
Der Lerner-Index gibt an, wie groß die Marktmacht in Abhängigkeit von der
Elastizität der Nachfrage ist.
Die Monopol-Preissetzung als Inverse-Elastizitäten-Regel:
p = µ ⋅ GK
µ
1
wobei µ =
>1
1 − [1 ε ]
ist der Monopol-Preisaufschlag auf die Grenzkosten. Dieser
Preisaufschlag ist umso höher, je geringer die Nachfrageelastizität im
Absolutwert ist.
p (x ) = a − bx
Lineare Preis-Absatz-Kurve:
p ' ( x ) = −b
p
GZB = p( x ) = a − bx
p
M
A
GE = p´( x )x + p ( x ) = a − 2bx
GK = K ' ( x )
B
( ) ( )
Monopolist : GE (x ) = GK (x )
Effizienz : GZB x* = GK x*
C
p E
*
F
L
H
M
M
G
J
I
x
M
K
x
GE
*
M
x
Gewinnänderung eines Monopolisten bei Mengenreduzierung von
Kostenminderung: − GCKI
JKM − GJI
Erlösänderung:
Gewinnänderung: JKM − GJI + GCKI = GCM
x*auf xM
Kalkül des Monopolisten: Senkung der Ausbringungsmenge führt zu
Kostenminderung, Preissteigerung und einer Nachfrageminderung.
Solange die Kostenminderung größer ist als die Erlösminderung, lohnt
sich eine Outputsenkung. Im Monopoloptimum gilt, dass die marginale
Kostenminderung genauso groß ist wie die Grenzerlösminderung: Durch
eine weitere Outputsenkung kann der Gewinn nicht mehr erhöht werden.
Beispiel Heidelberg Zement: Firma wurde zum Kartellamt zitiert, da Beweise
für eine Preisabsprache vorlagen, für die die Firma später verurteilt
wurde. Argument des Anwalts der Firma: Nach „angeblichen“
Preisabsprachen sank der Umsatz. Wenn eine Preisabsprache
vorgelegen hätte, müsste der Umsatz gestiegen sein. Gericht folgte der
Argumentation nicht.
In der Nähe des Optimums: Steigt der Preis und sinkt die Menge, muss
eine Erlös- (Umsatz-)senkung folgen. Würde der Erlös steigen und die
Kosten sinken, wäre man nicht in der Nähe des Gewinnmaximums.
p ( x ) = a − bx
Gewinnänderung des Monopolisten
durch Mengenänderung
p ' ( x ) = −b
GE = p´( x )x + p ( x ) = a − 2bx
p
GZB = p( x ) = a − bx
p
M
A
B
p E
H
( ) ( )
GZB (x ) = GK (x )
Monopolist : GE x M = GK x M
C
D
*
F
L
GK = K ' ( x )
Effizienz :
*
*
G
J
I
x
M
K
x
GE
*
M
x
Wohlfahrtsanalyse: Kein Wohlfahrtsoptimum, da bei Monopolmenge die
Grenzzahlungsbereitschaft größer ist als die Grenzkosten.
Im Optimum ergibt sich ein Wohlfahrtsverlust in Höhe der Fläche BCG
(Harberger Dreieck).
Veränderung der Gesamtrente lässt sich in zwei Effekte aufspalten:
1. Mengeneffekt:
Veränderung der Konsumentenrente: − BCD
Veränderung der Produzentenrente: − DCG
Wohlfahrtsverlust durch Mengeneffekt: BCG
2. Preiseffekt:
Veränderung der Konsumentenrente: − ABDE
+ ABDE
Veränderung des Gewinns:
Wohlfahrtsverlust durch Preiseffekt:
0
Preiseffekt bewirkt reine Umverteilung der Renten. Nach Kaldor-HicksKriterium wohlfahrtsneutral, da Unternehmen die Haushalte
kompensieren könnten.
Anschaulich: Für den gesamten Markt wird Kuchen kleiner, Monopolist erhält
aber ein absolut größeres Stück. Aus Effizienz-Überlegungen ist nur
Mengenänderung problematisch, Preisänderung bewirkt hingegen nur
Umverteilung.
Der Wohlfahrtsverlust: Das Harberger-Dreieck
p ' ( x ) = −b
GE = p´(x )x + p ( x ) = a − 2bx
p
GZB = p( x ) = a − bx
p
M
A
B
p E
D
F
L
G
*
H
p ( x ) = a − bx
x
Das HarbergerDreieck
Effizienz :
M
K
x
GE
( ) ( )
GZB (x ) = GK (x )
Monopolist : GE x M = GK x M
C
J
I
GK = K ' ( x )
*
M
*
*
x
4.3. Das Oligopol (Cournot-Gleichgewicht)
Cournot-Annahme: Anbieter maximiert Gewinn unter Annahme, dass
Entscheidungen der anderen Anbieter gegeben sind.
Der Gewinn eines einzelnen Anbieters i im Oligopol bei N-1 Konkurrenten:
Max p( X )xi − K ( xi )
xi
Optimalbedingung:
N
mit : X = ∑ xi
p ' ( X ) ⋅ xi + p( X ) = K ' (xi )
i =1
Symmetrisches Gleichgewicht: Alle Anbieter sind identisch und produzieren
denselben Output ( xi = X N , i = 1,..., N ):
1
p ' ( X ) ⋅ X ⋅ + p( X ) = K ' ( xi ), i = 1,..., N
N
Umformen ergibt den Lerner-Index im Oligopol:
p − GK 1 1
=
p
N ε
Im Fall mehrerer Anbieter mit Marktmacht sinkt der Lerner-Index der
Marktmacht entsprechend dem Marktanteil 1/N.
Der Preisaufschlag im Oligopol ist dann:
N
>1
p = µ ⋅ GK wobei µ =
N − [1 ε ]
O
O
Wenn die Zahl der Anbieter im Oligopol steigt, dann sinkt die Marktmacht der
einzelnen Anbieter (der Lerner-Index sinkt):
p − GK 1 1
= ⋅ ↓ falls N ↑
p
N ε
d.h. der Markt wird kompetitiver und der Preis nähert sich den Grenzkosten
an.
Die Extremfälle sind das Monopol und der vollkommene Wettbewerb.
Im Monopol gilt N = 1 :
p ' ( X ) ⋅ X + p( X ) = GK
Im Konkurrenzgleichgewicht gilt N → ∞ :
p = K ' ( xi ) = GK i , i = 1,..., N
Unterschied: Monopol – vollständiger Konkurrenz:
1)
Im Monopol wird Anteil der Erlösminderung der inframarginalen Einheiten
durch Preisminderung berücksichtigt.
2)
Bei vollständiger Konkurrenz verhält sich Anbieter so, als wäre der Preis
gegeben. Eigentlich ändert sich Preis der inframarginalen Einheiten auch
im Polypol. Aber: Preisminderung wird nur zum vernachlässigbaren
Anteil von einer einzelnen Firma getragen.
Preisminderung: pekuniärer externer Effekt, der im Monopol internalisiert wird.
Dadurch entsteht erst eine Allokationsverzerrung!
4.4. Politikmaßnahmen gegen Monopole
4.4.1. Zerschlagung eines Monopols (Fusionskontrolle)
Institutionen in Deutschland zur Fusionskontrolle:
(1) Bundeskartellamt (GWB)
Aufgabe: Genehmigt Zusammenschlüsse von Unternehmen
(Fusionskontrolle), wenn keine marktbeherrschende Stellung für die
Unternehmen entsteht.
Hintergrund ist die ordoliberale Schule (Vertreter: Walter Eucken, Alfred
Müller-Armack): Freiheit innerhalb von Grenzen. Eine Marktwirtschaft ist
instabil, da die Unternehmen ein Interesse haben, sich
zusammenzuschließen, um Monopolrenten zu erzielen und somit die
Verbraucher auszubeuten.
(2) Europäische Kartellbehörde:
Diese europäische Institution beschäftigt sich mit Fusionen, die über die
Staatsgrenzen hinaus Auswirkungen haben. Da es jedoch keine
weltweite Kartellbehörde gibt, werden gerade europäisch-amerikanische
Fusionen kaum kontrolliert.
(3) Monopolkommission: Gutachterkommission bestehend aus Ökonomen
und Juristen.
Die Monopolkommission beobachtet Branchen bezüglich des
Wettbewerbs und schreibt Gutachten zu bedrohlich empfundenen
Konzentrationsprozessen. Dadurch hat sie Einfluss auf die
Gesetzgebung und unterstützt das Bundeskartellamt.
Problem: Die Marktwirtschaft zerstört sich selbst durch Kartelierung. Für eine
Marktwirtschaft sind deshalb strenge Regeln und ein Staat nötig, der den
Konkurrenzmechanismus aufrechterhält. Zerschlagung und
Fusionskontrolle werden durch die Tatsache gerechtfertigt, dass
Monopole zu Wohlfahrtsverlusten führen. Marktwirtschaft heißt nicht ein
Laissez-faire Staat, sondern umfasst viele Regeln, vor allem des
Zivilrechts (Bsp.: Russland).
Gegenposition der Chicago-School (Vertreter: Milton Friedman) Die Sorge um
die Marktwirtschaft ist übertrieben, da sie sich selbst heilt. Entstehen in
einem Markt Monopolgewinne, so locken diese neue Unternehmen an,
die versuchen werden in den Markt einzutreten, um an der Monopolrente
Teil zu haben (Theory of Contestable Markets).
Gegenwärtiges Problem: Wettbewerbskommissar Monti schlägt vor, aufgrund
der hohen Belastung der Behörde Fusionen automatisch zu erlauben, es
sei denn es findet sich ein Kläger. Diese Umkehrung der Beweislast ist
ein starker Einschnitt und wird auf Anraten des Wissenschaftlichen
Beirats beim Bundesfinanzministerium von der Bundesregierung
abgelehnt.
4.4.2. Preisobergrenzen: p* : StaatlichePreisobergrenze
Neuer Verlauf der Grenzerlöskurve : ECM
p
GZB = p( x ) = a − bx
p
M
A
B
*
p E
D
F
L
G
H
GK = K ' ( x )
C
GE
K
I
x
( )
M
( )
Neue Allokation: GE x* = GK x*
erfüllt Effizienzbedingung!
x
*
M
x
Durch Ausdehnung der Produktionsmenge von
Gewinnsteigerung:
Erlöszunahme:
DCKI
Kostenzunahme:
GCKI
Gewinnsteigerung durch Mengenausdehnung:
xM
auf
x*
erfolgt
DCG
Ergebnis:
Eine Preisobergrenze veranlasst den Monopolisten, die Produktion zu
erhöhen. Wenn der Preis richtig gewählt wird, kann ein Monopol so
reguliert werden, dass es die Menge bei vollkommenem Wettbewerb
produziert. Die Preisobergrenze wird nicht mit Gerechtigkeitsüberlegungen begründet, sondern mit der Korrektur der suboptimalen
(ineffizienten) Menge.
Beispiel Bahn: Erfolgte eine Preisobergrenze, würden wahrscheinlich mehr
Züge eingesetzt und nicht weniger, wie oft behauptet wird.
4.4.3. Gewinnbegrenzung
Ausgehend von der Ausgangslage mit der Allokation
wird ein maximaler Gewinn
xM
zum Preis
pM
GMax festgelegt, den das Unternehmen nicht
überschreiten darf.
Problem: Es gibt zwei Mengen, bei denen der Gewinn gleich dem
Regulierungshöchstgewinn ist.
*
Nur wenn der Monopolist die Mengen-Preis-Kombination x , p
*
wählt, wird
eine Wohlfahrtserhöhung durch die Regulierung erreicht. Wenn der
Monopolist die Kombination
x A, p A
wählt, dann bewirkt die Regulierung
eine Wohlfahrtsreduzierung verglichen mit der Monopollösung.
Zu geringe Ausbringungsmenge könnte durch Vorschreiben einer
Mindestmenge behoben werden. Im Allgemeinen aber unbestimmbar!
Gewinnregulierung durch Gewinnsteuer nicht wirksam, da Gewinnsteuer
allokativ neutral ist: führt zu keinen Verzerrungen aufgrund von
Ausweichreaktionen. Das Maximum der Nettogewinnkurve liegt bei
derselben Ausbringungsmenge wie das der Bruttogewinnkurve.
Gewinnregulierung: p
GZB = p ( x ) = a − bx
GK = K ' ( x )
B
pM
C
p*
K
xM
x*
x
GE
Gewinn
B'
G
Max
A'
xA
C'
x
M
x*
x
4.4.4. Steuer-/Subventionslösung
Zwei Fälle
1)
Senkung der Grenzkosten durch Subventionen
2)
Strafsteuer für zu wenige produzierte Einheiten
Staatsbudget:
(
)
T =t ⋅ xFix− x
Fix
x
> x , dann ist Steueraufkommen positiv T > 0
Gilt:
Fix
< x , dann ist Steueraufkommen negativ, d.h. es werden
Gilt: x
Subventionen gezahlt.
Gewinnmaximierungskalkül:
(
Max G = p( x )x − K ( x ) − t ⋅ x Fix − x
)
B.e.O. : p' ( x )x + p( x ) − K ' ( x ) + t = 0
oder : p ' ( x )x + p( x ) = K ' ( x ) − t
x Fix = 0 :
x Fix = x* :
1. Fall
2. Fall
t ist Subvention für jede positive Mengeneinheit
t ist Strafsteuer für jede unterlassene Mengeneinheit
*
*
unterhalb von x . Im Idealfall wird t so gewählt, dass die optimale Menge x
erreicht wird. In jedem Fall kann die Ausbringungsmenge erhöht und der
Preis gesenkt werden.
p
GZB = p ( x ) = a − bx
GK = K ' ( x )
pM
p
K ' (x ) − t
C
*
B
D
A
GE
x
M
x
*
x
Gerechtigkeitsproblem bei Subventionen: Warum sollte Monopolist neben
seiner Monopolrente auch noch Subventionen erhalten?
Effizienzproblem bei Subventionen: Sie müssen unter Umständen durch
Steuern finanziert werden, die an anderer Stelle verzerrend wirken.
Effekte einer Steuer auf unterlassene Produktion (Strafsteuer):
•
M
*
x
x
Mengenausweitung von
auf
BDx* x M
Zusätzlicher Erlös:
* M
BCx
x
Zusätzliche Kosten:
Eingesparte Strafsteuer: BCDA
•
Zusätzliche Gesamtkosten (inklusive eingesparter Strafsteuer):
•
Zusätzlicher Gewinn:
•
•
•
ADx* x M
BDA
Bei Produktion der optimalen Menge wird weder eine Steuer noch eine
Subvention gezahlt.
Beim Marginalkalkül spielt x
keine Rolle: t ⋅ x entspricht einer
Fix
Subvention pro Produktionseinheit und t ⋅ x
ist eine fixe Steuer
(lump-sum tax).
Fix
4.4.5. Preisdifferenzierung
Erlaubnis der Preisdifferenzierung zwischen Nachfragern
Perfekte Preisdifferenzierung bedeutet, dass das Unternehmen von jedem
Nachfrager genau den Preis verlangen kann, der der individuellen
Zahlungsbereitschaft des Nachfragers entspricht.
Werden die individuellen Zahlungsbereitschaften angeordnet, so erhält man
eine fallende Nachfragekurve:
p
x
Das Gewinnmaximum liegt dann bei
[
x* mit Preisen p ∈ p O , pU
]
p
p
p
O
U
GK
A
B
GZB = GE
C
x*
x
Durch Preisdifferenzierung zwischen den Nachfragern stellt der Monopolist
die effiziente Menge bereit und das Pareto-Optimum wird realisiert.
Allerdings geht die gesamte Konsumentenrente an den Monopolisten,
weshalb die Produzentenrente der Fläche ABC entspricht.
Die Grenzerlöskurve entspricht in diesem Fall der Nachfragekurve (PreisAbsatz-Funktion).
x
Gewinnmaximierung ergibt:
Max G = ∫ p (u )du − K ( x )
0
∂G
= p(x ) − K ' (x ) = 0
∂x
oder p = K '
B.e.O. :
Voraussetzung für Preisdifferenzierung:
Der Anbieter kann die Konsumenten anhand von objektiven Kriterien nach
ihrer Zahlungsbereitschaft unterscheiden.
Die Maximierung der Gesamtrente, die gleich der Monopolrente ist, führt
dann zur paretooptimalen Menge.
Beispiele: Studententarife, Flugzeugtarife (Rückflug am nachfolgenden Tag
sehr teuer, ein paar Tage später viel billiger; Idee: Flugreisende mit
hohen Zeitkosten wie Manager haben im Unterschied zu Touristen hohe
Zahlungsbereitschaft; Prozess der Selbstoffenbarung der Präferenzen)
4.4.6. Öffentliche Produktion
Staat übernimmt Produktion selbst.
Vorteil: Effiziente Menge kann direkt bereitgestellt werden.
Nachteil: Mögliche Veränderung der Grenzkostenkurve bei staatlicher
Produktion:
a) Staatliche Unternehmen verfolgen kein Optimierungskalkül (z.B. dass
Grenzproduktivität der Faktoren gleich Preis der Faktoren ist).
b) Bürokratie erzeugt Kosten wegen Fehlanreizen (X-Ineffizienz).
Wegen dieser Ineffizienzen begründet eine Fehlallokation am Markt nicht
Staat
GK
p
unbedingt eine staatliche Produktion.
GK
A
Empirische Resultate zeigen:
Nach Privatisierungen von staatlichen
p Staat
p
B
*
GE
Monopolen kam es fast immer zu
Kostensenkungen!
Privat
x
Staat
x
*
x
4.5. Beispiele für Monopole
4.5.1 Patentschutz
Ein Patent vergibt das Alleinverwertungsrecht für einen bestimmten
Zeitraum und schafft somit eine Monopolsituation. Grund für die
Vergabe ist die Schaffung von Anreizen für Forschungs- und
Entwicklungsinvestitionen.
Theoretisch: Der Staat könnte für Forschung und Entwicklung aufkommen
und das Wissen allen Firmen zur Verfügung stellen, z.B. über
Universitäten. Problem der zweckfreien Forschung: keine Prüfung der
ökonomischen Verwertbarkeit. Private Forschung und Patente schaffen
Bezug zur „Nützlichkeit“ einer Erfindung.
Allgemein gilt:
Ö Grundlagenforschung: Eher vom Staat bereitstellen.
Ö Spezielle Forschung: Eher privat bereitstellen.
Somit muß eine Abwägung zwischen zwei Allokationsfehlern stattfinden:
(1) Monopolmacht bei Patenten versus
(2) zu wenig Investitionen in Forschung und Entwicklung ohne
Patentschutz.
Problem: Wie umfangreich sollte der Patentschutz sein?
•
Unbeschränkt: Barwert der Investition sehr groß und daher viel
Forschung.
Aber: Entscheidungsstruktur von Unternehmen für Patente ähnelt Rent
Seeking: Der erste erhält das Patent, und die andern gehen leer aus
(Patent Race): Erwartungswert des Gewinns beträgt E(G) =G/N. Dies
führt, wie die Industrieökonomik zeigt, zu einem Übermaß an Forschung,
da die einzelnen Firmen extreme externe Effekte erzeugen, da sie nicht
berücksichtigen, daß ihre Forschung den Gewinn der anderen reduziert.
•
Kein Patentschutz: kaum Anreize für Forschung und Entwicklung.
•
Unbeschränkte Gültigkeit also ebenfalls nicht empfehlenswert: Lösung
liegt irgendwo zwischen den extremen Null und Unendlich. ( In der
Realität 30 Jahre.)
4.5.2 Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Agrarmarkt: staatliche
Mindestpreise
Der Staat erlaubt eine monopolartige Produktion auf dem Agrarmarkt durch
massive Intervention vor allem der EU:
(1) Erschwerung des Imports: Zoll erhöht den Preis des Auslandes auf den
Preis des in Europa produzierten Gutes. (Einführausgleichsabgaben)
(2) Erhöhung des Preises über den Preis, der sich im Marktgleichgewicht
ergeben würde:
Folgen: (1) Erhöhung der Gewinne der Landwirte und (2)
Überschußproduktion, welche aus dem Markt genommen wird
(Lagerung, Vernichtung, Verkauf an das Ausland)
Häufiges Argument für Eingriff:
Ö Autarkie der Lebensmittellieferungen. Aber: Es ist nicht erwiesen, daß
Versorgungssicherheit dadurch erzielt wird. Dies ist abhängig von der
Art der Krise. Je nach Art der Krise (z.B. Tschernobyl) ist eine
Integration in den Weltmarkt sogar wesentlich besser.
Ö Wahrer Grund: Starke Lobby der Bauern, die ihrem demokratischen
Gewicht nicht entspricht.
Eine direkte Bezahlung der Landwirte für Leistungen (wie z. B.
Landschaftspflege) wäre aus allokationspolitischer Sicht besser als eine
künstliche Verzerrung. Diese Politik setzt falsche Anreize, die zu
Überproduktion infolge der künstlich erhöhten Preise und zu
Monokulturen führt.
Diese Politik kann nur politikökonomisch erklärt werden und ist ein Beispiel
für Staatsversagen.
Die gemeinsame Agrarpolitik wird zu einem riesigen Problem bei der
Osterweiterung der Union. Allein Polen hat einen Anteil der
landwirtschaftlichen Produktion von 30%, wodurch sich die
Agrarbevölkerung in der EU um 50% erhöhen wird.
Da die verursachte Mengenausweitung nur durch intensivere
Produktionsweisen und den damit verbundenen Einsatz von
Düngemitteln und Pestiziden erreicht werden kann, geht von der
europäischen Agrarpolitik neben der Faktorverschwendung außerdem
eine gravierende Umweltschädigung aus.
Die Außenhandelsbeschränkungen schädigen vor allem die
Entwicklungsländer. Außerdem treten negative Verteilungswirkungen
bei den Konsumenten auf: Vor allem Haushalte mit niedrigem
Einkommen, die einen großen Teil des Einkommens für Lebensmittel
ausgeben, werden durch die hohen Verbraucherpreise belastet.
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