4. Unvollkommener Wettbewerb 4.1. Einleitung Vollkommener Wettbewerb: Wirtschaftssubjekte verhalten sich als Preisnehmer. Folge: Marktpreise geben die volkswirtschaftlichen Nettovorteile ökonomischer Aktivität korrekt wieder. Unvollkommener Wettbewerb: Wirtschaftssubjekte können die Preise beeinflussen. Voraussetzung: Anbieter oder Nachfrager sind groß relativ zur Marktgröße. Beispiele unvollkommenen Wettbewerbs - Monopole auf Produktmärkten: Preis liegt oberhalb der Grenzkosten, um Gewinne zu erhöhen. Dadurch sinkt der Gleichgewichtskonsum unter das Niveau in kompetitiven Märkten. Ökonomische Rente wird von Konsumenten zum Monopolisten verlagert. - Monopol auf Arbeitsmärkten: Gewerkschaft als monopolistischer Anbieter von Arbeitskraft erreicht Lohnsatz oberhalb des Marktlohnes bei vollkommenem Wettbewerb. Dadurch wird eine ökonomische Rente für die Mitglieder gewonnen. Der Anstieg des Lohns führt zu höherer Arbeitslosigkeit und geringerem Output. Formen der Marktmacht Die Beeinflussung des Preises kann geschehen - über einen Anbieter eines Produkts: Monopolmacht - über einen Nachfrager nach einem Produkt: Monopson - Über Angebot und Nachfrage: - Über 2 oder mehrere Anbieter eines Produkts: Oligopol (bei 2: Duopol) bilaterales Monopol Wirtschaftssubjekte mit Marktmacht können entweder den Preis setzen und die Menge wird auf dem Markt bestimmt oder die Angebotsmenge festlegen und der Preis wird am Markt bestimmt. Im Fall des Monopols oder des Monopsons führen beide Verfahren zu demselben Marktergebnis. Im Fall des Oligopols macht die Wahl des Instruments einen Unterschied: Im Cournot-Gleichgewicht wird die Menge von den Oligopolisten festgelegt. Im Bertrand-Gleichgewicht wird der Preis von den Oligopolisten festgelegt. (Bertrand-Verhalten ist kompetitiver und führt zu geringeren Preisen). Gründe für Marktmacht Beschränkungen des Marktzutritts durch • Transportkosten • Patente (z.B. Medikamente) • Konzessionen (z.B. Bistro-Service bei der Deutschen Bahn) • Netzwerkeffekte (z.B. Microsoft) • Steigende Skalenerträge (Natürliche Monopole) Produktdifferenzierung • Vertikal (Produkte unterscheiden sich durch Qualität) • Horizontal (Produkte unterscheiden sich durch Nähe zum Kunden) Folge: Konsumenten entscheiden über konkurrierende Produkte aufgrund anderer Faktoren als dem Preis. Dann fällt der kauf von Gütern nicht auf Null , wenn der Preis über dem Wettbewerbspreis liegt. Je größer die Produktdifferenzierung, desto geringer die Ausweichreaktion der Kunden auf andere Produkte, wenn der Preis sich ändert. => Theorie der Produktdifferenzierung, Monopolistische Konkurrenz 4.2. Wohlfahrtsverluste durch Monopole: Das Harberger Dreieck Gewinnmaximierung des Monopolisten Max p( x )x − K ( x ) Bedingung erster Ordnung p´(x )x + p ( x ) − K ´( x ) = 0 p´(x )x + p ( x ) = K ´( x ) = GK Interpretation: Gleichheit von Grenzerlös und Grenzkosten Grenzerlös besteht aus zwei Komponenten: 1. Einnahmen aus zusätzliche Einheit: p x 2. Erlösminderung bei anderen verkauften Einheiten (inframarginalen Einheiten) durch zusätzliche Einheit: p´ x x ( ) ( ) => pekuniärer externer Effekt: Veränderung der Marktpreise führt nur zu einer reinen Umverteilung zwischen Konsumenten- und Produzentenrente; sollte nicht ins Kalkül des Monopolisten eingehen; Berücksichtigung führt zu Wohlfahrtsverlust. Monopolpreis größer als Grenzkosten: p( x ) = GK − x ⋅ p ' ( x ) ⇒ p > GK , da p ' ( x) < 0 Inverse-Elastizitäten-Preisregel (Robinson-Amoroso Bedingung): Definiere Preiselastizität der Nachfrage ∂x p ε= ⋅ ∂p x <0 Dann folgt aus Bed. 1. Ordnung der Lerner-Index: p − GK 1 = p ε Der Lerner-Index gibt an, wie groß die Marktmacht in Abhängigkeit von der Elastizität der Nachfrage ist. Die Monopol-Preissetzung als Inverse-Elastizitäten-Regel: p = µ ⋅ GK µ 1 wobei µ = >1 1 − [1 ε ] ist der Monopol-Preisaufschlag auf die Grenzkosten. Dieser Preisaufschlag ist umso höher, je geringer die Nachfrageelastizität im Absolutwert ist. p (x ) = a − bx Lineare Preis-Absatz-Kurve: p ' ( x ) = −b p GZB = p( x ) = a − bx p M A GE = p´( x )x + p ( x ) = a − 2bx GK = K ' ( x ) B ( ) ( ) Monopolist : GE (x ) = GK (x ) Effizienz : GZB x* = GK x* C p E * F L H M M G J I x M K x GE * M x Gewinnänderung eines Monopolisten bei Mengenreduzierung von Kostenminderung: − GCKI JKM − GJI Erlösänderung: Gewinnänderung: JKM − GJI + GCKI = GCM x*auf xM Kalkül des Monopolisten: Senkung der Ausbringungsmenge führt zu Kostenminderung, Preissteigerung und einer Nachfrageminderung. Solange die Kostenminderung größer ist als die Erlösminderung, lohnt sich eine Outputsenkung. Im Monopoloptimum gilt, dass die marginale Kostenminderung genauso groß ist wie die Grenzerlösminderung: Durch eine weitere Outputsenkung kann der Gewinn nicht mehr erhöht werden. Beispiel Heidelberg Zement: Firma wurde zum Kartellamt zitiert, da Beweise für eine Preisabsprache vorlagen, für die die Firma später verurteilt wurde. Argument des Anwalts der Firma: Nach „angeblichen“ Preisabsprachen sank der Umsatz. Wenn eine Preisabsprache vorgelegen hätte, müsste der Umsatz gestiegen sein. Gericht folgte der Argumentation nicht. In der Nähe des Optimums: Steigt der Preis und sinkt die Menge, muss eine Erlös- (Umsatz-)senkung folgen. Würde der Erlös steigen und die Kosten sinken, wäre man nicht in der Nähe des Gewinnmaximums. p ( x ) = a − bx Gewinnänderung des Monopolisten durch Mengenänderung p ' ( x ) = −b GE = p´( x )x + p ( x ) = a − 2bx p GZB = p( x ) = a − bx p M A B p E H ( ) ( ) GZB (x ) = GK (x ) Monopolist : GE x M = GK x M C D * F L GK = K ' ( x ) Effizienz : * * G J I x M K x GE * M x Wohlfahrtsanalyse: Kein Wohlfahrtsoptimum, da bei Monopolmenge die Grenzzahlungsbereitschaft größer ist als die Grenzkosten. Im Optimum ergibt sich ein Wohlfahrtsverlust in Höhe der Fläche BCG (Harberger Dreieck). Veränderung der Gesamtrente lässt sich in zwei Effekte aufspalten: 1. Mengeneffekt: Veränderung der Konsumentenrente: − BCD Veränderung der Produzentenrente: − DCG Wohlfahrtsverlust durch Mengeneffekt: BCG 2. Preiseffekt: Veränderung der Konsumentenrente: − ABDE + ABDE Veränderung des Gewinns: Wohlfahrtsverlust durch Preiseffekt: 0 Preiseffekt bewirkt reine Umverteilung der Renten. Nach Kaldor-HicksKriterium wohlfahrtsneutral, da Unternehmen die Haushalte kompensieren könnten. Anschaulich: Für den gesamten Markt wird Kuchen kleiner, Monopolist erhält aber ein absolut größeres Stück. Aus Effizienz-Überlegungen ist nur Mengenänderung problematisch, Preisänderung bewirkt hingegen nur Umverteilung. Der Wohlfahrtsverlust: Das Harberger-Dreieck p ' ( x ) = −b GE = p´(x )x + p ( x ) = a − 2bx p GZB = p( x ) = a − bx p M A B p E D F L G * H p ( x ) = a − bx x Das HarbergerDreieck Effizienz : M K x GE ( ) ( ) GZB (x ) = GK (x ) Monopolist : GE x M = GK x M C J I GK = K ' ( x ) * M * * x 4.3. Das Oligopol (Cournot-Gleichgewicht) Cournot-Annahme: Anbieter maximiert Gewinn unter Annahme, dass Entscheidungen der anderen Anbieter gegeben sind. Der Gewinn eines einzelnen Anbieters i im Oligopol bei N-1 Konkurrenten: Max p( X )xi − K ( xi ) xi Optimalbedingung: N mit : X = ∑ xi p ' ( X ) ⋅ xi + p( X ) = K ' (xi ) i =1 Symmetrisches Gleichgewicht: Alle Anbieter sind identisch und produzieren denselben Output ( xi = X N , i = 1,..., N ): 1 p ' ( X ) ⋅ X ⋅ + p( X ) = K ' ( xi ), i = 1,..., N N Umformen ergibt den Lerner-Index im Oligopol: p − GK 1 1 = p N ε Im Fall mehrerer Anbieter mit Marktmacht sinkt der Lerner-Index der Marktmacht entsprechend dem Marktanteil 1/N. Der Preisaufschlag im Oligopol ist dann: N >1 p = µ ⋅ GK wobei µ = N − [1 ε ] O O Wenn die Zahl der Anbieter im Oligopol steigt, dann sinkt die Marktmacht der einzelnen Anbieter (der Lerner-Index sinkt): p − GK 1 1 = ⋅ ↓ falls N ↑ p N ε d.h. der Markt wird kompetitiver und der Preis nähert sich den Grenzkosten an. Die Extremfälle sind das Monopol und der vollkommene Wettbewerb. Im Monopol gilt N = 1 : p ' ( X ) ⋅ X + p( X ) = GK Im Konkurrenzgleichgewicht gilt N → ∞ : p = K ' ( xi ) = GK i , i = 1,..., N Unterschied: Monopol – vollständiger Konkurrenz: 1) Im Monopol wird Anteil der Erlösminderung der inframarginalen Einheiten durch Preisminderung berücksichtigt. 2) Bei vollständiger Konkurrenz verhält sich Anbieter so, als wäre der Preis gegeben. Eigentlich ändert sich Preis der inframarginalen Einheiten auch im Polypol. Aber: Preisminderung wird nur zum vernachlässigbaren Anteil von einer einzelnen Firma getragen. Preisminderung: pekuniärer externer Effekt, der im Monopol internalisiert wird. Dadurch entsteht erst eine Allokationsverzerrung! 4.4. Politikmaßnahmen gegen Monopole 4.4.1. Zerschlagung eines Monopols (Fusionskontrolle) Institutionen in Deutschland zur Fusionskontrolle: (1) Bundeskartellamt (GWB) Aufgabe: Genehmigt Zusammenschlüsse von Unternehmen (Fusionskontrolle), wenn keine marktbeherrschende Stellung für die Unternehmen entsteht. Hintergrund ist die ordoliberale Schule (Vertreter: Walter Eucken, Alfred Müller-Armack): Freiheit innerhalb von Grenzen. Eine Marktwirtschaft ist instabil, da die Unternehmen ein Interesse haben, sich zusammenzuschließen, um Monopolrenten zu erzielen und somit die Verbraucher auszubeuten. (2) Europäische Kartellbehörde: Diese europäische Institution beschäftigt sich mit Fusionen, die über die Staatsgrenzen hinaus Auswirkungen haben. Da es jedoch keine weltweite Kartellbehörde gibt, werden gerade europäisch-amerikanische Fusionen kaum kontrolliert. (3) Monopolkommission: Gutachterkommission bestehend aus Ökonomen und Juristen. Die Monopolkommission beobachtet Branchen bezüglich des Wettbewerbs und schreibt Gutachten zu bedrohlich empfundenen Konzentrationsprozessen. Dadurch hat sie Einfluss auf die Gesetzgebung und unterstützt das Bundeskartellamt. Problem: Die Marktwirtschaft zerstört sich selbst durch Kartelierung. Für eine Marktwirtschaft sind deshalb strenge Regeln und ein Staat nötig, der den Konkurrenzmechanismus aufrechterhält. Zerschlagung und Fusionskontrolle werden durch die Tatsache gerechtfertigt, dass Monopole zu Wohlfahrtsverlusten führen. Marktwirtschaft heißt nicht ein Laissez-faire Staat, sondern umfasst viele Regeln, vor allem des Zivilrechts (Bsp.: Russland). Gegenposition der Chicago-School (Vertreter: Milton Friedman) Die Sorge um die Marktwirtschaft ist übertrieben, da sie sich selbst heilt. Entstehen in einem Markt Monopolgewinne, so locken diese neue Unternehmen an, die versuchen werden in den Markt einzutreten, um an der Monopolrente Teil zu haben (Theory of Contestable Markets). Gegenwärtiges Problem: Wettbewerbskommissar Monti schlägt vor, aufgrund der hohen Belastung der Behörde Fusionen automatisch zu erlauben, es sei denn es findet sich ein Kläger. Diese Umkehrung der Beweislast ist ein starker Einschnitt und wird auf Anraten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium von der Bundesregierung abgelehnt. 4.4.2. Preisobergrenzen: p* : StaatlichePreisobergrenze Neuer Verlauf der Grenzerlöskurve : ECM p GZB = p( x ) = a − bx p M A B * p E D F L G H GK = K ' ( x ) C GE K I x ( ) M ( ) Neue Allokation: GE x* = GK x* erfüllt Effizienzbedingung! x * M x Durch Ausdehnung der Produktionsmenge von Gewinnsteigerung: Erlöszunahme: DCKI Kostenzunahme: GCKI Gewinnsteigerung durch Mengenausdehnung: xM auf x* erfolgt DCG Ergebnis: Eine Preisobergrenze veranlasst den Monopolisten, die Produktion zu erhöhen. Wenn der Preis richtig gewählt wird, kann ein Monopol so reguliert werden, dass es die Menge bei vollkommenem Wettbewerb produziert. Die Preisobergrenze wird nicht mit Gerechtigkeitsüberlegungen begründet, sondern mit der Korrektur der suboptimalen (ineffizienten) Menge. Beispiel Bahn: Erfolgte eine Preisobergrenze, würden wahrscheinlich mehr Züge eingesetzt und nicht weniger, wie oft behauptet wird. 4.4.3. Gewinnbegrenzung Ausgehend von der Ausgangslage mit der Allokation wird ein maximaler Gewinn xM zum Preis pM GMax festgelegt, den das Unternehmen nicht überschreiten darf. Problem: Es gibt zwei Mengen, bei denen der Gewinn gleich dem Regulierungshöchstgewinn ist. * Nur wenn der Monopolist die Mengen-Preis-Kombination x , p * wählt, wird eine Wohlfahrtserhöhung durch die Regulierung erreicht. Wenn der Monopolist die Kombination x A, p A wählt, dann bewirkt die Regulierung eine Wohlfahrtsreduzierung verglichen mit der Monopollösung. Zu geringe Ausbringungsmenge könnte durch Vorschreiben einer Mindestmenge behoben werden. Im Allgemeinen aber unbestimmbar! Gewinnregulierung durch Gewinnsteuer nicht wirksam, da Gewinnsteuer allokativ neutral ist: führt zu keinen Verzerrungen aufgrund von Ausweichreaktionen. Das Maximum der Nettogewinnkurve liegt bei derselben Ausbringungsmenge wie das der Bruttogewinnkurve. Gewinnregulierung: p GZB = p ( x ) = a − bx GK = K ' ( x ) B pM C p* K xM x* x GE Gewinn B' G Max A' xA C' x M x* x 4.4.4. Steuer-/Subventionslösung Zwei Fälle 1) Senkung der Grenzkosten durch Subventionen 2) Strafsteuer für zu wenige produzierte Einheiten Staatsbudget: ( ) T =t ⋅ xFix− x Fix x > x , dann ist Steueraufkommen positiv T > 0 Gilt: Fix < x , dann ist Steueraufkommen negativ, d.h. es werden Gilt: x Subventionen gezahlt. Gewinnmaximierungskalkül: ( Max G = p( x )x − K ( x ) − t ⋅ x Fix − x ) B.e.O. : p' ( x )x + p( x ) − K ' ( x ) + t = 0 oder : p ' ( x )x + p( x ) = K ' ( x ) − t x Fix = 0 : x Fix = x* : 1. Fall 2. Fall t ist Subvention für jede positive Mengeneinheit t ist Strafsteuer für jede unterlassene Mengeneinheit * * unterhalb von x . Im Idealfall wird t so gewählt, dass die optimale Menge x erreicht wird. In jedem Fall kann die Ausbringungsmenge erhöht und der Preis gesenkt werden. p GZB = p ( x ) = a − bx GK = K ' ( x ) pM p K ' (x ) − t C * B D A GE x M x * x Gerechtigkeitsproblem bei Subventionen: Warum sollte Monopolist neben seiner Monopolrente auch noch Subventionen erhalten? Effizienzproblem bei Subventionen: Sie müssen unter Umständen durch Steuern finanziert werden, die an anderer Stelle verzerrend wirken. Effekte einer Steuer auf unterlassene Produktion (Strafsteuer): • M * x x Mengenausweitung von auf BDx* x M Zusätzlicher Erlös: * M BCx x Zusätzliche Kosten: Eingesparte Strafsteuer: BCDA • Zusätzliche Gesamtkosten (inklusive eingesparter Strafsteuer): • Zusätzlicher Gewinn: • • • ADx* x M BDA Bei Produktion der optimalen Menge wird weder eine Steuer noch eine Subvention gezahlt. Beim Marginalkalkül spielt x keine Rolle: t ⋅ x entspricht einer Fix Subvention pro Produktionseinheit und t ⋅ x ist eine fixe Steuer (lump-sum tax). Fix 4.4.5. Preisdifferenzierung Erlaubnis der Preisdifferenzierung zwischen Nachfragern Perfekte Preisdifferenzierung bedeutet, dass das Unternehmen von jedem Nachfrager genau den Preis verlangen kann, der der individuellen Zahlungsbereitschaft des Nachfragers entspricht. Werden die individuellen Zahlungsbereitschaften angeordnet, so erhält man eine fallende Nachfragekurve: p x Das Gewinnmaximum liegt dann bei [ x* mit Preisen p ∈ p O , pU ] p p p O U GK A B GZB = GE C x* x Durch Preisdifferenzierung zwischen den Nachfragern stellt der Monopolist die effiziente Menge bereit und das Pareto-Optimum wird realisiert. Allerdings geht die gesamte Konsumentenrente an den Monopolisten, weshalb die Produzentenrente der Fläche ABC entspricht. Die Grenzerlöskurve entspricht in diesem Fall der Nachfragekurve (PreisAbsatz-Funktion). x Gewinnmaximierung ergibt: Max G = ∫ p (u )du − K ( x ) 0 ∂G = p(x ) − K ' (x ) = 0 ∂x oder p = K ' B.e.O. : Voraussetzung für Preisdifferenzierung: Der Anbieter kann die Konsumenten anhand von objektiven Kriterien nach ihrer Zahlungsbereitschaft unterscheiden. Die Maximierung der Gesamtrente, die gleich der Monopolrente ist, führt dann zur paretooptimalen Menge. Beispiele: Studententarife, Flugzeugtarife (Rückflug am nachfolgenden Tag sehr teuer, ein paar Tage später viel billiger; Idee: Flugreisende mit hohen Zeitkosten wie Manager haben im Unterschied zu Touristen hohe Zahlungsbereitschaft; Prozess der Selbstoffenbarung der Präferenzen) 4.4.6. Öffentliche Produktion Staat übernimmt Produktion selbst. Vorteil: Effiziente Menge kann direkt bereitgestellt werden. Nachteil: Mögliche Veränderung der Grenzkostenkurve bei staatlicher Produktion: a) Staatliche Unternehmen verfolgen kein Optimierungskalkül (z.B. dass Grenzproduktivität der Faktoren gleich Preis der Faktoren ist). b) Bürokratie erzeugt Kosten wegen Fehlanreizen (X-Ineffizienz). Wegen dieser Ineffizienzen begründet eine Fehlallokation am Markt nicht Staat GK p unbedingt eine staatliche Produktion. GK A Empirische Resultate zeigen: Nach Privatisierungen von staatlichen p Staat p B * GE Monopolen kam es fast immer zu Kostensenkungen! Privat x Staat x * x 4.5. Beispiele für Monopole 4.5.1 Patentschutz Ein Patent vergibt das Alleinverwertungsrecht für einen bestimmten Zeitraum und schafft somit eine Monopolsituation. Grund für die Vergabe ist die Schaffung von Anreizen für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Theoretisch: Der Staat könnte für Forschung und Entwicklung aufkommen und das Wissen allen Firmen zur Verfügung stellen, z.B. über Universitäten. Problem der zweckfreien Forschung: keine Prüfung der ökonomischen Verwertbarkeit. Private Forschung und Patente schaffen Bezug zur „Nützlichkeit“ einer Erfindung. Allgemein gilt: Ö Grundlagenforschung: Eher vom Staat bereitstellen. Ö Spezielle Forschung: Eher privat bereitstellen. Somit muß eine Abwägung zwischen zwei Allokationsfehlern stattfinden: (1) Monopolmacht bei Patenten versus (2) zu wenig Investitionen in Forschung und Entwicklung ohne Patentschutz. Problem: Wie umfangreich sollte der Patentschutz sein? • Unbeschränkt: Barwert der Investition sehr groß und daher viel Forschung. Aber: Entscheidungsstruktur von Unternehmen für Patente ähnelt Rent Seeking: Der erste erhält das Patent, und die andern gehen leer aus (Patent Race): Erwartungswert des Gewinns beträgt E(G) =G/N. Dies führt, wie die Industrieökonomik zeigt, zu einem Übermaß an Forschung, da die einzelnen Firmen extreme externe Effekte erzeugen, da sie nicht berücksichtigen, daß ihre Forschung den Gewinn der anderen reduziert. • Kein Patentschutz: kaum Anreize für Forschung und Entwicklung. • Unbeschränkte Gültigkeit also ebenfalls nicht empfehlenswert: Lösung liegt irgendwo zwischen den extremen Null und Unendlich. ( In der Realität 30 Jahre.) 4.5.2 Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Agrarmarkt: staatliche Mindestpreise Der Staat erlaubt eine monopolartige Produktion auf dem Agrarmarkt durch massive Intervention vor allem der EU: (1) Erschwerung des Imports: Zoll erhöht den Preis des Auslandes auf den Preis des in Europa produzierten Gutes. (Einführausgleichsabgaben) (2) Erhöhung des Preises über den Preis, der sich im Marktgleichgewicht ergeben würde: Folgen: (1) Erhöhung der Gewinne der Landwirte und (2) Überschußproduktion, welche aus dem Markt genommen wird (Lagerung, Vernichtung, Verkauf an das Ausland) Häufiges Argument für Eingriff: Ö Autarkie der Lebensmittellieferungen. Aber: Es ist nicht erwiesen, daß Versorgungssicherheit dadurch erzielt wird. Dies ist abhängig von der Art der Krise. Je nach Art der Krise (z.B. Tschernobyl) ist eine Integration in den Weltmarkt sogar wesentlich besser. Ö Wahrer Grund: Starke Lobby der Bauern, die ihrem demokratischen Gewicht nicht entspricht. Eine direkte Bezahlung der Landwirte für Leistungen (wie z. B. Landschaftspflege) wäre aus allokationspolitischer Sicht besser als eine künstliche Verzerrung. Diese Politik setzt falsche Anreize, die zu Überproduktion infolge der künstlich erhöhten Preise und zu Monokulturen führt. Diese Politik kann nur politikökonomisch erklärt werden und ist ein Beispiel für Staatsversagen. Die gemeinsame Agrarpolitik wird zu einem riesigen Problem bei der Osterweiterung der Union. Allein Polen hat einen Anteil der landwirtschaftlichen Produktion von 30%, wodurch sich die Agrarbevölkerung in der EU um 50% erhöhen wird. Da die verursachte Mengenausweitung nur durch intensivere Produktionsweisen und den damit verbundenen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden erreicht werden kann, geht von der europäischen Agrarpolitik neben der Faktorverschwendung außerdem eine gravierende Umweltschädigung aus. Die Außenhandelsbeschränkungen schädigen vor allem die Entwicklungsländer. Außerdem treten negative Verteilungswirkungen bei den Konsumenten auf: Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, die einen großen Teil des Einkommens für Lebensmittel ausgeben, werden durch die hohen Verbraucherpreise belastet.