1 GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG 2 1.1 Die

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INHALTSVERZEICHNIS
I
INHALTSVERZEICHNIS
1
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
2
1.1 Die Hauptaufgaben der Kostenrechnung sind: ................................................................ 2
1.2 Kritikpunkte gegen den Einsatz der Kostenrechnung in der Landwirtschaft: .............. 2
1.3 Wesentliche Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung.......... 3
1.4 Der Kostenbegriff................................................................................................................. 3
1.5 Einteilung der Kosten .......................................................................................................... 4
1.5.1 Gliederung der Kosten nach ihrem Auftreten............................................................... 4
1.5.1.1 Kalkulatorische Kosten.................................................................................... 4
1.5.1.2 Echte Kosten ................................................................................................... 4
1.5.2 Gliederung der Kosten nach Kostenarten .................................................................... 4
1.5.3 Gliederung der Kosten nach der Herkunft.................................................................... 4
1.5.3.1 Eigenkosten..................................................................................................... 4
1.5.3.2 Fremdkosten ................................................................................................... 5
1.5.4 Gliederung nach der Zurechenbarkeit.......................................................................... 5
1.5.4.1 Spezialkosten (auch als direkte Kosten oder Einzelkosten bezeichnet)......... 5
1.5.4.2 Gemeinkosten (Indirekte Kosten).................................................................... 5
1.5.5 Gliederung der Kosten nach ihrem Verhalten: ............................................................. 6
1.5.5.1 Fixe Kosten ..................................................................................................... 6
1.5.5.2 Variable Kosten ............................................................................................... 8
1.5.6 Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs ............................................................. 10
1.6 Überleitung des Aufwands in Kosten (Betriebsüberleitungsbogen)............................ 11
1.6.1 Neutraler Aufwand...................................................................................................... 11
1.6.2 Zusatzkosten (Kalkulatorische Kosten)...................................................................... 11
1.6.3 Betriebsüberleitungsbogen (BÜB).............................................................................. 12
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KOSTENRECHNUNG
13
2.1 Kostenrechnungssysteme ................................................................................................ 13
2.2 Vollkosten- und Teilkostenrechnung............................................................................... 13
2.2.1 Vollkostenrechnung (Produktionskostenrechnung) ................................................... 13
2.2.1.1 Feststellung und Aufteilung der Kosten: ....................................................... 13
2.2.1.2 Auswertung der Vollkostenkalkulation .......................................................... 14
2.2.1.3 Probleme der Vollkostenkalkulation .............................................................. 15
2.2.2 Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) .................................................... 16
2.2.2.1 Beispiele für DB-Kalkulationen...................................................................... 17
2.2.2.2 Einkommensermittlung aus den Deckungsbeiträgen:................................... 18
2.2.2.3 Aggregierte Deckungsbeiträge...................................................................... 18
2.3 Preisuntergrenze................................................................................................................ 19
2.3.1 Langfristige Preisuntergrenze .................................................................................... 19
2.3.2 Absolute kurzfristige Preisuntergrenze ...................................................................... 19
2.4 Break Even Point (Gewinnschwelle) ................................................................................ 19
2.5 Kostenstellenrechnung ..................................................................................................... 21
2.5.1 Betriebsabrechnungsbogen (BAB)............................................................................. 21
2.5.2 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung .................................................................... 21
2.6 Profit Center-Rechnung..................................................................................................... 22
2.6.1 Das Konzept der Profit Center-Rechnung.................................................................. 22
2.6.2 Zweck der Profit Center-Rechnung............................................................................ 22
3
KOSTENERFASSUNG VON EINZELMASCHINEN
23
4
KOSTEN VON ARBEITSVERFAHREN
24
5
BETRIEBSPLANUNG – PROGRAMMPLANUNG (PP)
25
5.1 Planungsansatz.................................................................................................................. 25
5.2 Kombination der Produktionsverfahren .......................................................................... 25
5.3 Analyse der Planungsvarianten ....................................................................................... 25
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Stand 2006
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
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1. GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
Mit der Leistungs- und Kostenrechnung wird das grundlegende Ziel einer Berechnung der ökonomischen Konsequenzen von Handlungsalternativen verfolgt. Die Leistungs- und Kostenrechnung dient einerseits zur Kontrolle bereits abgelaufener Produktionsprozesse und andererseits
zur Vorbereitung zukunftsbezogener Entscheidungen. Sie muss daher so differenziert sein, dass
Aussagen zu einzelnen Betriebszweigen und Produkten möglich sind, die der undifferenzierte
Jahresabschluss nicht leistet. Dieser ist seinem Wesen nach auf den Gesamtbetrieb bzw. auf
das Unternehmen ausgerichtet und stellt die offizielle und extern orientierte Gesamtabrechnung
eines Geschäftsjahres dar. Die Leistungs- und Kostenrechnung ist objektbezogen und enthält
kalkulatorische Elemente.
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für die Leistungs- und Kostenrechnung die verkürzte
Bezeichnung Kostenrechnung durchgesetzt.
Die Kosten werden erfasst und auf die vom Unternehmen erbrachten Leistungen verrechnet.
Die Kostenerfassung erfolgt in der Kostenartenrechnung, die Kostenverteilung in der Kostenstellenrechnung und die Kostenzuordnung in der Kostenträgerrechnung.
Die Kostenartenrechnung ist eine Periodenrechnung, die Kostenträgerrechnung ordnet die Kosten den Kostenträgern zu, sie ist eine „Stückrechnung“ und wird auch als Kalkulation bezeichnet.
1.1. Die Hauptaufgaben der Kostenrechnung
• Offenlegung des kurzfristigen Betriebserfolges insgesamt und nach einzelnen Betriebszweigen (Kostenträgern);
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Betriebszweige und Aufdecken von Schwachstellen;
• Grundlage für unternehmenspolitische Entscheidungen (Zahlenmaterial für Planungsrechnungen: Produktionsprogramm, Eigenfertigung oder Fremdbezug, Preisuntergrenzen etc.)
• Hilfsmittel für Preisgestaltung (die Landwirtschaft ist bei vielen Produkten Mengen-anpasser;
diese Funktion hat nur für Produkte eine Bedeutung, bei denen auf die Preisbildung Einfluss
genommen werden kann);
• Hilfsmittel für Preisrechtfertigung (Rechtfertigung von Preisanträgen bei preisgeregelten
Produkten);
• Unterlagen für Bestandsbewertung von selbsterstellten Zwischen- und Endprodukten bzw.
für die Bewertung innerbetrieblicher Leistungen;
• Kennzahlen für Betriebszweigvergleiche.
1.2. Kritikpunkte gegen den Einsatz der Kostenrechnung in der Landwirtschaft
• der landwirtschaftliche Betrieb stellt eine Betriebsmittel-, Bodennutzungs- und Verwertungsgemeinschaft dar (Organismus-Theorie). Eine sinnvolle Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Betriebszweigen (Kostenstellen) ist daher nicht möglich;
• die zentralen Fragen der Betriebsführung betreffen den optimalen Produktionsumfang und
die optimale Intensität, nicht aber Fragen nach den durchschnittlichen Kosten bzw. Deckungsbeiträgen.
Die Kritikpunkte lassen sich durch eine entsprechende Konzeption und Anwendung der Kostenrechnung weitestgehend beheben. Möglichkeiten dazu bestehen in der Berechnung von
Fruchtfolgedeckungsbeiträgen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistung von Teilsystemen
eines Betriebes (mehrere Kostenstellen mit Wechselbeziehungen). Fragen des optimalen
Produktionsumfanges und der optimalen Intensität lassen sich mit der Kostenrechnung ebenfalls beantworten, vorausgesetzt die produktionstechnischen Daten sind dafür vorhanden.
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GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
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1.3. Wesentliche Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung
Finanzbuchhaltung und Bilanz
(externes Rechnungswesen)
Beruht auf Gesetz; Umfang, Form und Inhalt
gesetzlich geregelt
Kostenrechnung
(internes Rechnungswesen)
Liegt im Ermessen des Betriebes; keine
Vorschriften von außen; Aufbau nach Erfordernissen
Periodische Rechenschaftslegung für Gesamtunternehmen
Abrechnungszeitraum vom Betrieb bestimmt, ebenso das angewandte Verfahren
(Voll- oder Teilkostenrechnung)
Periodenrechnung (Wirtschaftsjahr)
Periodenrechnung oder Stückrechnung
Rechtliche Einheit in seiner Gesamtheit erfassen (Gesamtunternehmen)
Gesamt- und Teilbereiche des Unternehmens (Kostenstellen bzw. Kostenträger
Nach außen gerichtet
Nach innen gerichtet
Wertverbrauch einer Abrechnungsperiode als
Wertverbrauch bei der Erstellung der BeAufwand bezeichnet, Wertzuwachs als Ertrag triebsleistungen als Kosten bezeichnet,
Wertzuwachs als Leistung
Periodenerfolg (bilanzieller Gewinn oder Verlust)
Betriebsergebnis (kalkulatorischer Erfolg;
Gewinn oder Verlust)
Subjektive Wirtschaftlichkeit (keine kalkulatorischen Ansätze für Faktoren im Besitz der Unternehmer bzw. Unternehmen)
Objektive Wirtschaftlichkeit (Bewertung
aller eingesetzten Produktionsfaktoren)
Um die Aufwendungen der Finanzbuchhaltung in Kosten überzuführen, kann der Betriebsüberleitungsbogen verwendet werden.
1.4. Der Kostenbegriff
Kosten sind der in Geld bewertete, periodenbezogene (auf ein Geschäftsjahr) Verbrauch bzw.
Einsatz von Gütern und Leistungen, der der betrieblichen Leistungserstellung dient oder der
Leistungsbereitschaftserhaltung nützt.
Die Kosten sind der bewertete mengenmäßige Verbrauch von Produktionsfaktoren zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen sowie zur Aufrechterhaltung der dafür notwendigen Kapazitäten in einer bestimmten Periode.
• Kosten müssen der richtigen Periode zugerechnet werden. Aufwendungen können in Einzelfällen in eine Periode fallen, der sie kostenrechnerisch nicht zugerechnet werden sollen.
Zum Beispiel sind nachträglich vorgeschriebene, unerwartete Steuerzahlungen Aufwendungen, die zwar in einer späteren Periode gezahlt werden, aber in der Kostenrechnung der
Periode, in der sie verursacht wurden zugerechnet werden müssen.
• Kosten entstehen erst dann, wenn im Unternehmen Güter oder Leistungen verbraucht werden.
• z.B. Kosten für Spitzmittel entstehen nicht beim Einkauf des Spritzmittels, sondern nur bei
seiner Verwendung
• Aufwendungen die nicht der betrieblichen Leistungserstellung oder der Leistungsbereitstellung dienen, stellen keine Kosten dar. Es handelt sich hierbei um sogenannte neutrale
Aufwendungen.
• Beispielsweise stellen Reparaturen von Gebäuden, die vermietet werden, keine Kosten,
sondern nur einen Aufwand dar.
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1.5. Einteilung der Kosten
Der Landwirt als selbstständiger Unternehmer ist heute mehr den je gezwungen streng zu kalkulieren. Jede ernsthaft durchgeführte Kalkulation setzt eine genaue Kenntnis der Kostenstruktur voraus. Je nach benötigter Aussagekraft können die am Betrieb anfallenden Kosten
unterschiedlich zu Gruppen zusammengefasst werden.
1.5.1. Gliederung der Kosten nach ihrem Auftreten
1.5.1.1. Kalkulatorische Kosten
Das sind Kosten, die nicht mit barem Geld bezahlt werden, die aber trotzdem zu berücksichtigen sind oder in gewissen Zeitabständen auch echte Kosten werden. Typisch dafür sind:
• Lohn der Besitzerfamilie
• Zinsanspruch für das eingesetzte Eigenkapital
• AfA (bei der Wiederbeschaffung einer Maschine werden aus der kalkulierten AfA
echte Kosten).
1.5.1.2. Echte Kosten
Sind alle diejenigen Kosten, die tatsächlich in bar oder über ein Konto zu begleichen
sind. Dazu gehören alle Betriebsmitteleinkäufe wie Futter, Dünger, Baumaterial,
Maschinenreparaturen aber auch bezahlte Schuldzinsen, bezahltes Ausgedinge,
Anschaffung von Anlagevermögen etc.
1.5.2. Gliederung der Kosten nach Kostenarten
Es wird bei den Kosten unterschieden nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren
(Kostenarten). Eine allgemeine Einteilung nach Kostenarten ist die folgende:
• Materialkosten (Betriebsmittelkosten);
• Personal- oder Arbeitskosten (Unternehmerlöhne, Fertigungslöhne, Hilfslöhne, Gehälter,
gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen, lohn- und gehaltsabhängige Steuern und
Gebühren);
• Kapitalkosten (Zinsen, Wagniskosten, Abschreibungen, Steuern auf das betriebliche Vermögen, z.B. Grundsteuer);
• Fremdleistungskosten (Transporte durch Dritte, Versicherungen, Energiekosten usw.);
• Kosten der „menschlichen Gesellschaft“ (Steuern und Abgaben soweit nicht schon unter
anderen Kosten erfasst);
Diese Gliederung kann nach Bedarf noch verfeinert werden, je nachdem welche Aussage man
erreichen will.
1.5.3. Gliederung der Kosten nach der Herkunft
1.5.3.1.
Eigenkosten
Dazu zählen der Lohnanspruch der Besitzerfamilie, die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals sowie die verschiedenen Naturalleistungen an die Besitzerfamilie
und deren mitarbeitenden Arbeitskräften.
Eigenkosten verursachen keine Ausgaben, weshalb sie vielfach nicht als Kosten
angesehen werden.
Lohnanspruch: Der Landwirt und seine Familie hat für die geleistete Arbeit einen
Anspruch auf eine gerechte Entlohnung.
Verzinsung des Eigenkapitals: Gerade in der Landwirtschaft haben wir einen sehr
hohen Kapitaleinsatz zu beobachten und der Bauer muss ständig einen Teil seines
Einkommens wieder in den Betrieb investieren (Nettoinvestitionen), damit er mit der
Entwicklung schritt halten kann. Für diesen Kapitaleinsatz sollte der Landwirt eine
Verzinsung erhalten.
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 4
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
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Bei den meistens sinkenden Erzeugerpreisen und steigenden Produktionskosten ist
die Verzinsung des eingesetzten Kapitals nur sehr gering. Betriebsvergrößerungen
und Rationalisierungen können dem entgegenwirken, wenn der Kapitaleinsatz dadurch gesenkt werden kann. Häufig sind damit aber weitere Investitionen verbunden, die sich auf die Verzinsung wieder negativ auswirken. Die heute geforderte
Verzinsung von 4% wird nur ganz selten erreicht.
Naturale Eigenleistungen: Der Betrieb bringt der Besitzerfamilie und deren Arbeitskräften unterschiedlichste Leistungen für den Haushalt (z.B. Fleisch, Obst,
Milch, Gemüse, Bauholz, ...) die selbstverständlich erfasst und bewertet werden
müssen, denn diese Naturalleistungen stellen ja auch einen Einkommensteil des
Landwirtes dar. Gerade bei der Aufzeichnung dieser Leistungen treten in der Praxis
häufig Fehler auf, da sie meist sehr mangelhaft geführt werden.
1.5.3.2. Fremdkosten
Zu den Fremdkosten zählen all jene Kosten, die von außen auf den Betrieb zukommen, für die es also eine Rechnung gibt, wie Fremdlöhne, Betriebsmittel (Handelsdünger, Spritzmittel, Treibstoffe, ...) und die Zinsen für das Fremdkapital (Kredite
und Darlehen).
1.5.4. Gliederung nach der Zurechenbarkeit
Die Gesamtkosten eines Mehrproduktbetriebes lassen sich nicht nur in Kostenarten untergliedern, sondern auch nach ihrer Zurechenbarkeit zu den einzelnen Kostenträgern.
1.5.4.1. Spezialkosten (auch als direkte Kosten oder Einzelkosten bezeichnet)
Spezialkosten sind solche Kosten, die auch bei strenger Auslegung des Kostenverursacherprinzips direkt auf die Produkte des Unternehmens (Kostenträger) verrechnet werden können (z.B. Saatgut, Pflanzenschutzmittel). Die Spezialkosten
werden in variable (Düngemittel, Pflanzenschutz, Hagelversicherung, Bestandesergänzung, Kraftfutter, Tierarzt, Tierversicherung, ...) und feste (z.B. AfA für Spezialmaschinen wie Kartoffelvollernter) Spezialkosten gegliedert.
1.5.4.2. Gemeinkosten (Indirekte Kosten)
Damit sind jene Kosten gemeint, die wegen ihrer unterschiedlichen und ungleichmäßigen Beanspruchung durch die verschiedenen Produkte diesen nicht direkt zugerechnet werden können (z.B. allgemeine Verwaltungskosten). Sie werden unterteilt in feste und variable Gemeinkosten. Sie können den Produkten nur über
Schlüssel zugeordnet werden, es entsteht das Problem der Gemeinkostenschlüsselung.
Aufteilung der Gemeinkosten:
Will man die Gemeinkosten aufteilen bzw. zuordnen, so kann dies immer nur bis zu
einem gewissen Grad willkürlich erfolgen. Eine Aufteilung erfolgt praktisch nur für
die Vollkostenrechnung, während man in der Teilkostenrechnung darauf verzichtet.
Möglichkeiten der Aufteilung:
• Hektarschlüssel:
Diese Aufteilungsmethode eignet sich gut für Ackerbaubetriebe. Mittels Hektarschlüssel werden die Gemeinkosten anteilsmäßig auf die bodenabhängigen Betriebszweige aufgeteilt (Getreide, Hackfrüchte,...).
• Rohertragsschlüssel:
Bei flächenunabhängigen Betriebszweigen (z.B. Geflügelhaltung, Zuchtsauenhaltung, ...) ist es möglich, die Gemeinkosten nach den Roherträgen aufzuteilen.
Dabei werden die Einzelroherträge anteilsmäßig vom Gesamtrohertrag bestimmt
und nach deren Prozentsätzen die Gemeinkosten zugeteit.
• GVE-Schlüssel:
Gemeinkosten in Viehhaltenden Betrieben lassen sich am ehesten über den
GVE-Anteil der verschiedenen Tiergruppen an den Gesamt-GVE verteilen.
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GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
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1.5.5. Gliederung der Kosten nach ihrem Verhalten:
1.5.5.1. Fixe Kosten
Sie sind unabhängig von der Art und dem Umfang der Produktion und werden auch
als „ertragsunabhängige Kosten“ bezeichnet, reagieren nicht auf Veränderungen im
Beschäftigungsgrad sondern bleiben konstant. Sie bleiben auch dann noch (zumindest eine Zeit lang) bestehen, wenn die Produktion aufgelassen wird. Langfristig
gesehen gibt es keine Fixkosten, denn spätestens mit der Auflösung eines Betriebes sind alle Kosten weg.
Zu beachten ist auch noch, in Bezug auf welchen Faktor die Kosten fix sind. Zum
Beispiel ist der Pachtpreis für einen Acker, bezogen auf die Fläche, eine fixe Größe
(unabhängig von der Erntemenge). Bezieht man ihn aber auf den gesamten Betrieb,
so ist er durchaus variabel, denn man kann ein Grundstück pachten, muss aber
nicht.
Außerdem ist wichtig, dass für das Entstehen der Fixkosten fast immer der Landwirt
selbst verantwortlich ist, und erst danach diese Fixkosten zu einer unabhängigen
Größe werden. Zum Beispiel ist für eine Darlehensaufnahme allein die Entscheidung des Bauern maßgeblich. Ist das Darlehen erst einmal aufgenommen, sind die
Rückzahlungen aber Fixkosten und nur mehr beschränkt änderbar.
Gerade in der Landwirtschaft ist der Fixkostenanteil sehr hoch, da das Anlagevermögen als Hauptverursacher der Fixkosten einen großen Anteil vom Gesamtkapital
ausmacht.
Absolut fixe Kosten
k = Durchschnittskosten
K
k
K´= Grenzkosten
K´
k = K/x
K´= ∆K/∆x
x
x
x
Ausbringungsmenge
x
50
100
150
200
Gesamtkosten
K
3.000
3.000
3.000
3.000
Durchschnittskosten
k
60
30
20
15
Grenzkosten
K´
(3.000)
0
0
0
Sprungfixe Kosten
K
k
K´
●
●
x
●
x
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 6
x
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
Ausbringungsmenge
x
50
100
150
200
250
300
Gesamtkosten
K
1.800
1.800
3.000
3.000
4.200
4.200
Durchschnittskosten
k
36
18
20
15
16,8
14
1
Grenzkosten
K´
1.800
0
1.200
0
1.200
0
Vom Gesetz der abnehmenden Fixkosten oder auch der Fixkostendegression spricht man
dann, wenn mit der Erhöhung der Leistung die Festkosten auf mehr Stück verteilt werden
können und somit die Fixkostenbelastung pro Stück sinkt.
Zu den fixen Kosten zählen:
• Allgemeine Wirtschaftskosten
• Betriebsversicherungen
• Ausgedingelasten
• Löhne für ständige Fremdarbeitskräfte
• Steuern und Abgaben
• Alter- und witterungsabhängige Reparaturen an Gebäuden
• Abschreibungen von Gebäuden und Maschinen (außer bei Lohneinsatz)
• Schuldentilgung und Schuldzinsen
• Pachtzinsen
Die Grenzen zwischen den Fixkosten und den variablen Kosten lassen sich nicht immer eindeutig ziehen, z.B. können Abschreibungen bei Maschinen oder Reparaturen an Gebäuden u.
U. auch variabel sein.
Allgemeine Wirtschaftskosten: siehe Kostenarten
Betriebsversicherungen: Achtung: Lebens-, Kranken-, Haushalte-, Zusatz-, Pensionsversicherungen, Versicherungen für das Wohnhaus und ähnliche Versicherungen sind Privatversicherungen. Sie haben mit dem Betrieb nichts zu tun und müssen aus dem Einkommen
abgedeckt werden.
Bei den Betriebsversicherungen gehören die Hagelversicherung und die Tierversicherungen
zu den variablen Kosten, während die Feuer-, Sturm-, Haftpflicht-, oder landwirtschaftliche
Rechtsschutzversicherung zu den Fixkosten zählen.
Ausgedingelasten: Das sind alle jene Geld- und Naturalleistungen, welche die Besitzerfamilie ihren Vorgängern entrichten muss. Wieweit das Ausgedinge zu einem Fixkostenfaktor wird,
hängt weitgehend von den beteiligten Personen (Übergeber – Übernehmer) ab.
Steuern und Abgaben: Auch bei den Steuern muss man ebenfalls zwischen Betriebs- (z.B.
Grundsteuer, Mehrwertsteuer, ...) und Privatsteuern (z.B. Einkommenssteuer) genau unterscheiden.
Löhne für ständige Fremdarbeitskräfte: Sie sind vom Betrieb aus gesehen Fixkosten. Ein
Ausweg sind Lohnunternehmen, Taglöhner, Leiharbeiter etc.
Reparaturen an Gebäuden: werden dann zu den Fixkosten gezählt, wenn sie nicht durch die
Benützung (durch Mensch und Tier) sondern durch Witterungseinflüsse und Alter entstanden
sind. Generalsanierungen, die den Wert und die Lebensdauer der Gebäude beträchtlich steigern, sind in das Vermögen aufzunehmen und abzuschreiben.
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 7
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
1
Abschreibung von Gebäuden und Maschinen: Produktionsmittel, die mehrjährig nutzbar
sind, d.h. bei einmaligem Gebrauch nicht verbraucht werden, stellen bei der Anschaffung einen Leistungsvorrat dar. Je nach Beanspruchung und technischer Veralterung wird der
Verbrauch diesr Güter mit der Abschreibung finanziell bewertet. Die Abschreibung soll, betriebswirtschaftlich gesehen, das Kapital für die Wiederbeschaffung des abgeschriebenen Gerätes bzw. Gebäudes aufbringen. Wenn Maschinen oder Gebäude eine längere Lebensdauer
haben, als durch die Abschreibungsdauer vorgesehen, und beim Verkauf ein Erlös erzielt
wird, so muss dieser als außerordentlicher Ertrag verbucht werden. Das bedeutet, es wird im
nachhinein die Abschreibung korrigiert.
Wenn eine Maschine oder ein Bauwerk vorzeitig d.h. vor dem geschätzten Abschreibungsende aus der Produktion genommen wird, so muss der verbliebene Abschreibungsrest insgesamt abgeschrieben werden.
Bei einer steuerlichen Buchführung sind die Abschreibungssätze fix vorgegeben. Für betriebswirtschaftliche Zwecke kann die Nutzungsdauer der tatsächlichen Nutzungsdauer angepasst werden.
Schuldentilgung und Schuldzinsen: ist eine Schuld einmal entstanden, so ist deren Tilgung
inklusive der Zinsen meistens eine fixe Größe, die nur durch beiderseitiges Einvernehmen
(Darlehensgeber und -nehmer) geändert werden kann.
Pachtzinse: Auch die Pachtzinse (zumindest bei länger laufenden Pachtverträgen) gehören
zu den Fixkosten des Betriebes.
1.5.5.2.
Variable Kosten
Sie sind von der Art und dem Umfang der Produktion abhängig und werden auch
als „ertragsabhängige Kosten“ bezeichnet. Sie reagieren auf Änderungen des Beschäftigungsgrades (z.B. Saatgut, Düngemittel, Futtermittel, Treibstoff, Reparaturen, Schmiermittel, ...)
• proportionaler Verlauf: die Kosten ändern sich im gleichen prozentuellen Verhältnis wie der Beschäftigungsgrad (proportionale Kosten). Die Kostenkurve verläuft
im Ursprung und verläuft linear.
K
k
K´
x
Ausbringungsmenge
x
1
2
3
4
5
x
Gesamtkosten
K
40
80
120
160
200
Durchschnittskosten
k
40
40
40
40
40
x
Grenzkosten
K´
40
40
40
40
40
• progressiver Verlauf: die Kosten ändern sich prozentuell stärker als der Beschäftigungsgrad (progressive Kosten). Die Kostenkurve beginnt im Ursprung und steigt
überproportional zur Ausbringungsmenge an.
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 8
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
K
k
1
K´
x
x
x
Ausbringungsmenge
Gesamtkosten
Durchschnittskosten
Grenzkosten
x
K
k
K´
1
32
32
32
2
68
34
36
3
108
36
40
4
152
38
44
5
200
40
48
Beispiel: höherer Werkzeugverschleiß bzw. Energieverbrauch bei überhöhter Beanspruchung
• degressiver Verlauf: die Kosten ändern sich prozentuell geringer als der Beschäftigungsgrad (degressive Kosten). Die Kostenkurve beginnt im Ursprung und
steigt unterproportional zur Ausbringungsmenge an.
K
k
K´
x
x
x
Beispiel: abnehmender Einstandspreis von Materialien bei zunehmenden Mengen (Mengenrabatte)
Die Gesamtkosten (K) ergeben sich aus der Summe der fixen Kosten und der variablen Kosten zur Erstellung einer bestimmten Leistungseinheit (Dimension: Geldeinheit, Formel: K= Kf +
Kv).
Ausbringungsmenge
x
1
2
3
4
5
Gesamtkosten
K
40
76
108
136
160
Durchschnittskosten
k
40
38
36
34
32
Grenzkosten
K´
40
36
32
28
24
Die Durchschnittskosten (k) sind die Kosten, die je Leistungseinheit anfallen. Sie werden
auch Stückkosten genannt (Dimension: Geldeinheit je Mengeneinheit, Formel: k = K/x).
Die Grenzkosten (K´) stellen den Kostenzuwachs dar, der durch die Produktion der jeweils
letzten Produkteinheit entsteht. Die Höhe der Grenzkosten ergibt sich aus dem Verhältnis der
anfallenden Kostendifferenz zur Mengendifferenz (Dimension: Geldeinheit je Mengeneinheit).
Bezeichnet man die Mengendifferenz mit ∆x und die Kostendifferenz mit ∆K, so erhält man:
K´= ∆K/∆x.
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 9
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
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1.5.6. Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs
Dieses Gesetz besagt, dass bei gleichbleibender Steigerung der Aufwandseinheiten die Ertragszuwächse immer geringer werden. Dies ist deshalb der Fall, weil der Ertrag durch eine
Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, die nicht im selben Ausmaß gesteigert werden können.
Man unterscheidet zwischen:
• Beeinflussbaren Faktoren: z.B. Nährstoffangebot, Pflegemaßnahmen, Genetik
• Nichtbeeinflussbare Faktoren: z.B. Luft, Licht und Wasser
Die nichtbeeinflussbaren Faktoren wirken sich durchschnittlich auf den Ertrag aus. Das hat zur
Folge, dass bei gleichbleibender Steigerung der Aufwandseinheiten (z.B. Dünger), die Ertragszuwächse im niedrigeren Ertragsbereich höher sind als bei hoher Ertragserwartung. Der
Verlauf der Ertragskurve gibt den möglichen Höchstertrag wieder. Er kann durch Verbesserung der Erbanlagen bzw. der Ertragsfähigkeit des Bodens (z.B. Bewässerung des Bodens)
gesteigert werden, da sich dadurch die Wirksamkeit aller Ertragsfaktoren erhöht.
In der landwirtschaftlichen Produktion werden die Erzeugungskosten wesentlich vom „Gesetz
des abnehmenden Ertragszuwachses“ beeinflusst. Um gleiche Ertragseinheiten zu erzielen,
müssen erhöhte variable Kosten in Kauf genommen werden. Dieses Gesetz ist die Ursache
für die progressiv steigenden variablen Kosten und die abnehmende Fixkostendegression und
ist bei allen Wachstumserscheinungen mit einer natürlichen und nur schwierig zu erhöhenden
Obergrenze zu beobachten. Am bekanntesten ist die abnehmende Wirkung von gleichen
Düngungsgaben.
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 10
GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
1
1.6. Überleitung des Aufwands in Kosten (Betriebsüberleitungsbogen)
Die für die Kostenrechnung notwendigen Daten werden bei einem Zweikreissystem aus der
Buchhaltung genommen (insbesondere aus der GuV). Da in der Buchhaltung aber nur der
Aufwand enthalten ist, müssen bestimmte Kosten, die in der Buchhaltung nicht erscheinen,
ergänzt und jener Aufwand, der nichts mit der Leistungserstellung zu tun hat, ausgeschieden
werden.
In der Finanzbuchhaltung werden Aufwendungen aufgezeichnet. Im Vordergrund stehen die
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Steuerschonung (Minimierung des ausgewiesenen Gewinns). So wird z.B. Anlagevermögen mit dem Anschaffungswert aktiviert und die Nutzungsdauer so gering wie möglich angesetzt, um eine hohe Abschreibung zu erhalten.
In der Kostenrechnung hingegen steht die Kostenwahrheit im Vordergrund. Ziel ist es, die
Kosten möglichst wahrheitsgemäß zu berechnen, damit das Management eine Grundlage für
das Wirtschaften im Unternehmen erhält.
z.B. kann bei Anlagevermögen mit dem Wiederbeschaffungswert gerechnet und die Nutzungsdauer möglichst realistisch angesetzt werden.
1.6.1. Neutraler Aufwand
Dieser Aufwand wird in die Kostenrechnung nicht aufgenommen, weil er zum Betriebsprozess
in keiner Beziehung steht bzw. den tatsächlichen Einsatz betragsmäßig nicht richtig wiedergibt. Er setzt sich zusammen aus:
• Außerordentlichen Aufwand:
Betriebsbedingter, außergewöhnlicher Aufwand, z.B. ein Schadensfall, der nicht durch Versicherung gedeckt ist;
• Betriebsfremde Aufwendungen:
Vermögensabgänge, die nicht die eigentliche Unternehmens-(Betriebs-)Aufgabe betreffen,
z.B. Aufwendungen für betrieblich nicht genutzte Gebäude;
• Periodenfremder Aufwand:
Betriebsbedingter Aufwand, der einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen ist, z.B.
Vorauszahlungen
• Sonstiger neutraler (umzuwertender) Aufwand:
Alle weiteren Positionen, die in der Kostenrechnung anders berechnet werden (z.B. Abschreibungen, Zinsen)
1.6.2. Zusatzkosten (Kalkulatorische Kosten)
Einige Zusatzkosten sind in der Buchhaltung nicht enthalten, müssen aber für die Kostenrechnung hinzugerechnet werden, weil sie Werteinsatz zur Leistungserstellung sind.
Kalkulatorische Kosten sind fiktive Größen. Sie haben die Aufgabe, den tatsächlichen Wertverzehr im Unternehmen abzubilden. Fließen diese kalkulatorischen Kosten nicht in die Kalkulation und die Selbstkosten der Produkte ein, lebt das Unternehmen von der Substanz. Kalkulatorische Kosten dienen daher der Substanzerhaltung.
• Kalkulatorisches Entgelt:
Leistungen des Unternehmens und seiner Familienmitglieder, sofern sie keine Gehälter beziehen. Diese müssen in der Kostenrechnung berücksichtigt werden, da der Unternehmer
seine Zeit auch mit einer anderen Tätigkeit verbringen könnte, für die er marktgemäß entlohnt werden würde. Diese Art von Kosten werden auch Opportunitäts-kosten genannt.
Opportunitätskosten sind Kosten, die dadurch entstehen, dass mit der Entscheidung für eine
bestimmte Handlungsalternative andere alternativen nicht gewählt werden können.
Beispiel: Ein Acker wird an Landwirt A verpachtet, später stellt man fest, dass Landwirt B bereit gewesen wäre, mehr Pacht zu bezahlen. Die Differenz sind Opportunitätskosten.
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GRUNDBEGRIFFE DER KOSTENRECHNUNG
1
• Kalkulatorische Zinsen:
Zinsen für das dem Betrieb zur Verfügung gestellte Eigenkapital mit dem marktüblichen
Zinssatz. Grund für die Verrechnung von Eigenkapitalzinsen ist, dass durch die Verrechnung von Eigenkapitalzinsen in der Kostenrechnung der Nutzenentgang abzugelten ist, der
dadurch entsteht, dass man eigenes Kapital außerhalb des Betriebes nicht ertragbringend
anlegt (Opportunitätskosten)
• Kalkulatorische Abschreibung:
Die tatsächliche Abschreibung einer Anlage kann sich von der steuerlichen Nutzungsdauer
(die in der Finanzbuchhaltung verwendet wird) unterscheiden. In der Kostenrechnung muss
diese Differenz berücksichtigt werden.
Außerdem wird in der Kostenrechnung als Basis für die Abschreibung der Wiederbeschaffungswert (statt dem Anschaffungswert) der Anlagegüter verwendet. Dieser Ansatz ist allerdings handels- und steuerrechtlich verboten.
• Kalkulatorische Wagnisse
Stellen einen die realen Gegebenheiten wiedergebenden Durchschnitt der Schadensfälle
einer Zahl als repräsentativ betrachteter Jahre dar. Eine Verrechnung kommt nur dann in
Frage wenn die Schadensfälle nicht durch Versicherungen gedeckt sind.
1.6.3. Betriebsüberleitungsbogen (BÜB)
Mit Hilfe des Betriebsüberleitungsbogens werden die Aufwendungen der GuV in Kosten umgewandelt. Dabei müssen neutrale Aufwendungen ausgeschieden und Zusatzkosten hinzugerechnet werden. Ein großer Teil der Aufwendungen (Zweckaufwand) entspricht den Kosten
(Grundkosten). Hier muss nichts verändert werden, die Beträge können direkt der GuV entnommen werden.
Aufwand in der Finanzbuchhaltung (G + V-Rechnung)
Neutraler Aufwand
Zweckaufwand =
Kosten die in der FIBU nicht oder
in anderer Höhe enthalten sind
= Grundkosten
Zusatzkosten
außerordentlicher Aufwand
Aufwand der Buchhaltung
kalkulatorische Wagnisse
betriebsfremder Aufwand
=
kalkulatorisches Entgelt
periodenfremder Aufwand
Kosten der KORE
kalkulatorische Abschreibungen
bilanzmäßige Zinsen
sonstiger Aufwand die dem
Bewertungsprinzip der
Kostenrechnung nicht entsprechen
kalkulatorische Zinsen
umgewertete Aufwendungen auf
Grund des Bewertungsprinzips der
Kostenrechnung
Beispiel: Überleitung Aufwand in Kosten
Geschäftsvorfall bzw.
Position (Werte in Euro)
Grundsteuer Privathaus (500)
Betriebsgebäude im Eigenbesitz (1.000)
Kommunalabgabe (180)
Lebensvers. für den Unternehmer (2.000)
Dieselrechnung (3.000 davon 300 privat)
Saisonarbeitslöhne (1.000)
Lohn für Haushaltshilfe (250)
Spende SOS Kinderdorf (100)
Unternehmerlohn (20.000)
Neutraler
Aufwand
Aufwand =
Kosten
Zusatzkosten
500
1.000
180
2.000
300
2700
1.000
250
100
20.000
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 12
KOSTENRECHNUNG
2
2. KOSTENRECHNUNG
2.1. Kostenrechnungssysteme
Die Kostenrechnung ist zweckabhängig zu gestalten. Es wurde daher in der Theorie und der
Praxis der Kostenrechnung unterschiedliche Kostenrechnungssysteme entwickelt, die in der
folgenden Übersicht wiedergegeben sind:
Sachumfang der verrechneten Kosten
Vollkosten
Teilkosten
Zeitbezug der verrechneten Kosten
vergangenheitsbezogene Werte
zukunftsbezogene Werte
Vollkostenrechnung mit Vollkostenrechnung mit
Vollkostenrechnung mit PlanIst-Kosten
Normalkosten
kosten
Teilkostenrechnung mit
Ist-Kosten
Teilkostenrechnung mit
Normalkosten
Teilkostenrechnung mit Plankosten
In der Vollkostenrechnung werden sämtliche Kosten auf die jeweilige Bezugseinheit (Produkt)
verrechnet. Bei den Teilkostenrechnungen wird auf die Verrechnung eines Teiles der anfallenden Kosten verzichtet. Als zentraler Grundsatz gilt dabei, dass nur jene Kosten zu verrechnen sind, die in der betreffenden Entscheidungssituation als veränderbar (variabel) anzusehen
sind.
2.2. Vollkosten- und Teilkostenrechnung
2.2.1. Vollkostenrechnung (Produktionskostenrechnung)
Im Gegensatz zur DB-Rechnung werden bei der Vollkostenrechnung auch alle baren und kalkulatorischen Gemeinkosten des Betriebes in die Berechnung mit einbezogen. Das führt meist
zu Schwierigkeiten in deren Aufteilung.
Das Ziel der Vollkostenrechnung ist nicht ein Wettbewerbsmaßstab, sondern die Kenntnis der
gesamten Herstellungskosten (Selbstkosten) eines Produkts oder einer Dienstleistung. Vollkosten werden daher auch nicht auf einen beschränkt vorhandenen Produktionsfaktor bezogen, sondern auf die erzeugte Einheit, wie z.B.
• pro kg Milch
• pro kg Fleisch
• pro kg Getreide
• pro fm Holz
• pro Nächtigung usw.
Die Vollkostenrechnung kommt aus den gewerblich-industriellen Bereich, wo es notwendig ist,
die tatsächlichen Kosten eines Produkts zu kennen um daraus einen kostendeckenden Preis
ableiten zu können. Das Haupteinsatzgebiet der Vollkostenrechnung in der Landwirtschaft
liegt ebenfalls in der Ermittlung eines kostendeckenden Preises für Erzeugnisse. Je mehr der
Bauer vom reinen Rohstofflieferanten zum Verarbeiter und Vermarkter seiner Produkte wird,
umso wichtiger ist auch die Kenntnis seiner gesamten Kosten, um einen gerechten Preis für
seine Waren zu kalkulieren. Ob es sich um Direktvermarktung, Fremdenverkehr, Einstieg in
Dienstleistungen privater oder öffentlicher Art handelt, überall ist es notwendig, Kostenwahrheit zu üben, will man nicht seine menschlichen und betrieblichen Ressourcen verschleudern.
Dem steht aber häufig entgegen, dass von den Abnehmern oft ein nicht kostendeckender
Preis bezahlt wird und der Landwirt einen Teil seiner Kosten nicht ersetzt bekommt. Meistens
geht dies zu Lasten des Lohnansatzes oder Zinsansatzes.
2.2.1.1. Feststellung und Aufteilung der Kosten:
Eine gute Ausgangsbasis sind die Aufzeichnungen, die für die DB-Kalkulation notwendig sind. Darüber hinaus sind aber noch weitere Unterlagen nötig, welche die
Aufteilung der Gemeinkosten ermöglicht. Da eine Vollkostenrechnung umfangreiche
Erhebungen verlangt, wird man sie nur für Teilbereiche des Betriebes anwenden. Je
nach dem Produkt für welches eine Vollkostenrechnung angestellt wird, sind nötig:
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 13
KOSTENRECHNUNG
2
a) Arbeitszeit und Arbeitsverteilung der Familie
Einmalige Arbeiten werden in ihrer Dauer aufgezeichnet, ständig anfallende Arbeiten (z.B. Stallarbeit) werden von Zeit zu Zeit stichprobenartig erhoben und
auf die gesamte Erhebungsdauer hochgerechnet. Dazu sind Arbeitstagebücher
zu führen. Der Lohnansatz kann sich nach den ÖKL-Richtlinien richten bzw.
nach einem realistischen Stundenlohn im Nebenerwerb.
b) Art und Dauer des Maschineneinsatzes
Wichtig für die genaue Zuteilung der Kosten. Mit Hilfe von Bordcomputer lässt
sich diese Arbeit erleichtern und die Genauigkeit verbessern. Sind die Gemeinkosten von Maschinen nicht mehr feststellbar, so kann man die ÖKL-Richtwerte
heranziehen.
c) Verwendung von Gebäuden
Die Kosten müssen den jeweiligen Betriebszweig bzw. Produktionsverfahren
(Nutzungsrichtung) zugeordnet werden. Die Zuordnung kann über den Flächenoder Raumbedarf, über die Zeitspanne der Benutzung oder über die GVEAnteile geschehen.
Die festen Kosten von Gebäuden umfassen deren Abschreibung, den Zinsanspruch, Reparaturen und Versicherungen.
d) Futterbedarf bzw. Futterverbrauch
Um diesen zu ermitteln soll in regelmäßigen Abständen der Verzehr stichprobenartig festgestellt werden und auf die gesamte Fütterungsperiode hochgerechnet werden.
e) Betriebsausgaben
Die Daten sind am einfachsten über eine ordnungsgemäße Buchführung zu bekommen. Ausgaben die nicht eindeutig zuzuordnen sind, sollen durch Schätzung oder mit Hilfe von Aufteilungsschlüsseln zugeordnet werden. Z.B. die „Allgemeinen Wirtschafts- und Verwaltungskosten“ wie Telefon, Betriebssteuern
und -abgaben, Erhaltungsaufwand für die Hofzufahrt usw.
f)
Kalkulatorische Kosten
Für das eingesetzte Betriebsvermögen (Eigenkapital) ist eine Verzinsung (3 bis
6%) zu berücksichtigen. Diese kann entfallen, wenn bei der Berechnung der
Gebäude- bzw. Maschinenkosten die Verzinsung bereits berücksichtigt wurde.
Der verbleibende Bodenzins wird aufgrund der Höhe ortsüblicher Pachtzinse
berechnet.
g) Nebenerträge berücksichtigen
In vielen Bereichen der Landwirtschaft wird nicht nur ein Hauptprodukt erzeugt,
sondern es fallen auch Nebenprodukte an. Beispielsweise ist bei der Vollkostenrechnung für 1 kg Milch zu berücksichtigen, dass eine Milchkuh auch noch
Fleisch, Kälber und Wirtschaftsdünger liefert.
Sind dagegen die Kälber das Hauptprodukt (z.B. Mutterkuhhaltung), so wirkt ein
allfälliger Milchertrag entlastend auf die Kosten der Milchmastkälbererzeugung.
2.2.1.2. Auswertung der Vollkostenkalkulation
Die Vollkostenkalkulation bildet die Grundlage für die Produktpreisgestaltung. Nur
wenn der Verkaufspreis eines Produktes über den errechneten Vollkosten liegt,
werden alle Kosten (auch Lohnansatz und Zinsanspruch) abgedeckt. Da in der
Landwirtschaft die Produktpreise zumeist nicht selbst bestimmt werden können
(Überangebot, Preisdruck, Konkurrenz, fehlende Kaufkraft usw.), werden die Vollkosten nur zum Teil abgedeckt. Vielfach muss ein geringer Lohnansatz und eine
fehlende Eigenkapitalverzinsung in Kauf genommen werden.
Aus diesen Überlegungen heraus ist die Vollkostenrechnung für jene Produktionsverfahren von Bedeutung, bei denen eine Preisfestsetzung möglich ist. Zum Beispiel UaB, Direktvermarktung, Neueinführung eines Produkts.
Für planerische Überlegungen in der Landwirtschaft ist dagegen die Deckungsbeitragskalkulation der Vollkostenrechnung vorzuziehen.
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 14
KOSTENRECHNUNG
2
2.2.1.3. Probleme der Vollkostenkalkulation
Die Vollkostenrechnung hat einen großen Nachteil: Es werden fixe Kosten (die in
den Gemeinkosten enthalten sind) auf die Kostenträger verteilt. Bei Beschäftigungsschwankungen (Änderung des Beschäftigungsgrades) ändern sich daher automatisch die Stückkosten:
• Bei abnehmender Auslastung nehmen die fixen Kosten pro Stück und damit die
gesamten Stückkosten zu. Es müssen die Preise erhöht oder Gewinnschmälerungen in Kauf genommen werden. Bei Preiserhöhungen könnte der Beschäftigungsgrad weiter sinken, weil immer weniger Konsumenten bereit sind, die erhöhten Preise zu bezahlen.
• Bei zunehmender Auslastung sinken die fixen Kosten pro Stück und damit die gesamten Stückkosten. Preise können gesenkt werden bzw. höhere Gewinne können erwirtschaftet werden.
Dabei wird unterstellt, dass die fixen Kosten beschäftigungsabhängig sind. Das ist
allerdings nicht der Fall. Mieten fallen z.B. unabhängig davon an, wie viel produziert
wird. Fixe Kosten sind gemäß ihrer Definition eben unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Langfristig werden bei der Vollkostenrechnung Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise die Selbstkosten nicht decken können, eingestellt. Es wird dabei jedoch
übersehen, dass auch Produkte, die die errechneten Selbstkosten (inkl. Zugeteilter
Fixkosten) nicht decken, dennoch dazu beitragen, einen Teil der fixen Kosten abzudecken.
Beispiel:
Ein Beispiel soll die Problematik möglicher Fehlentscheidungen bei Vollkostenrechnungen verdeutlichen:
Es werden drei Produkte (A,B,C) erzeugt, denen variable Kosten und anteilige Fixkosten zugeteilt wurden. Man soll nun entscheiden, welche Produkte in der nächsten Periode weiter produziert werden sollen.
Entscheidung laut Vollkostenrechnung:
Produkte
A
B
C
Summe
Umsätze
180
315
570
1065
-var. Kosten
95
230
340
665
-fixe Kosten
42,90
103,80
153,30
300
Gesamtkosten
137,90
333,80
493,30
Produktergebnis
42,10
-18,80
76,70
100
Laut Vollkostenrechnung kommt man zum Entschluss, die Produktion von B einzustellen, da
die Gesamtkosten des Produktes B höher sind als dessen Umsatz.
Die Entscheidung, B aus dem Sortiment zu nehmen, führt zu folgenden Ergebnis:
Produkte
A
B
C
Summe
Umsätze
180
-
570
1065
-var. Kosten
95
-
340
665
-fixe Kosten
65,40
-
234,60
300
Die Verteilung der fixen Kosten erfolgt jeweils aufgrund der variablen Kosten.
Durch das Entfernen von Produkt B ergibt sich ein Betriebsergebnis von:
Produktergebnis
19,60
-
-4,60
15
Da die Fixkosten im Betrieb gleich bleiben verteilt sich der Anteil von B auf A und C,
wodurch das Produktergebnis von C negativ wird. Insgesamt ergibt sich ein viel
kleinerer Gewinn.
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KOSTENRECHNUNG
2
2.2.2. Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
Bei der Teilkostenrechnung werden nicht alle Kosten der Produktion berücksichtigt. Die wichtigste Teilkostenrechnung in der Landwirtschaft ist die Deckungsbeitragsberechnung (DB) bei
der nur die direkt zuteilbaren Kosten (= variable Spezialkosten) berücksichtigt werden. Die
Gemeinkosten werden weggelassen.
DB = P – vSpK
Deckungsbeitrag = Rohertrag – variable Spezialkosten
Der erhaltene DB soll die nicht berücksichtigten Fixkosten und den Einkommensanteil (Gemeinkosten) der Produktion abdecken. Er darf daher nicht gleichgesetzt werden mit dem Einkommen.
Der DB ist auch der wichtigste innerbetriebliche Maßstab zur Beurteilung der relativen Wettbewerbsüberlegenheit einzelner Betriebszweige. Dazu wird er auf den am meisten einschränkenden Produktionsfaktor bezogen und man erhält dann:
• DB pro ha
• DB pro Akh
• DB pro Standplatz
• DB pro Produktionseinheit (kg Getreide, kg Fleisch, usw.)
• DB pro Betriebszweig
• DB des Gesamtbetriebes
Es ist jener Betriebszweig im innerbetrieblichen Vergleich den anderen überlegen, der den
höchsten DB für den beschränkenden Produktionsfaktor aufweist.
Da die meisten Daten für eine DB-Ermittlung aus der Buchführung stammen, ist eine ordnungsgemäße, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgebaute Buchführung unerlässlich. Mit Hilfe der EDV-unterstützten Buchführung können die Aufwendungen und Erträge
so gegliedert werden, dass die Ergebnisse sofort für die DB-Kalkulation verwendbar sind.
Schema der Deckungsbeitragsrechnung für Marktfrüchte (Einheit: 1 ha)
Leistungen
Hauptleistungen
Nebenleistungen
(Ausgleichszahlungen, wenn eindeutig zurechenbar)
Summe Leistungen
Variable Kosten
Saatgut (einschl. Beizmittel)
Düngemittel
Pflanzenschutzmittel
Hagelversicherung
Variable Maschinenkosten (einschl. Stromkosten)
Lohndrusch
Trocknung
Lohnpressen
Zinsansatz
Summe variable Kosten
Deckungsbeitrag (Leistungen – variable Kosten)
Faktoransprüche (an fixe Faktoren bzw. andere mögliche Ansprüche)
Ackerfläche (ha),
Arbeitszeitbedarf
Lagerraumbedarf
Stilllegungsverpflichtungen
Faktorlieferung
Stroh
Faktorverwertung
Deckungsbeitrag je ha
Deckungsbeitrag je AKh
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KOSTENRECHNUNG
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Schema der Deckungsbeitragsrechnung für die Milcherzeugung – Grundfutter als Faktoranspruch angegeben (Einheit: 1 Kuh/Jahr)
Leistung
Hauptleistung: Milch (Verkauf bzw. innerbetriebliche Verwendung, jedoch nicht an Kalb
der Kuh verfütterte Menge; diese wird über den Kalberlös abgegolten)
Nebenleistung: Kalb (Abkalbequote)
Altkuh (anteilig)
Summe Leistungen
Variable Kosten
Bestandesergänzung
Kälberfutter (Kälberstarter, Milchaustauschfutter)
Kraftfutter (Handelsfuttermittel)
Mineralstoffe
Tierarzt, Medikamente, Vitamine
Deckgeld bzw. Besamungskosten
Kontrollgebühren
Versicherungen, Tierverluste (Verlustausgleich)
variable Maschinenkosten (Melken, Kühlen etc.)
Sonstiges (Energie, Wasser, Reinigung, Klauenpflege...)
Zinsansatz für Kapital im Vieh
Summe variable Kosten
Deckungsbeitrag ohne Grundfutterkosten
Faktoransprüche
Grundfutter insgesamt (in MJ NEL)
Sommerfutter
Winterfutter
Arbeit insgesamt (in Akh)
Sommerfutterperiode
Winterfutterperiode
Stallplätze
Kuhstallplatz
Kälberstallplatz
Streustrohbedarf (Kuh, Kalb)
Faktorlieferung
3
Wirtschaftsdünger (dt bzw. m )
Faktorverwertung
Deckungsbeitrag je MJ NEL
Deckungsbeitrag je AKh
2.2.2.1. Beispiele für DB-Kalkulationen
(siehe http://gpool.lfrz.at/gpool/main.cgi?catid=13732&rq=cat&catt=fs&tfqs=catt)
Deckungsbeitrag für 1 ha Futterweizen (mit Stroheinackerung):
Unter den derzeitigen Marktverhältnissen bleiben für die DB-Bildung praktisch nur
die öffentlichen Ausgleichszahlungen. Dies trifft besonders bei den niederen Ertragsniveaus zu. In diesen Fällen wäre zu überlegen, ob nicht durch eine noch weitere Extensivierung auch die Ausgleichszahlungen seitens des ÖPUL (österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft), verbunden mit einer weiteren
Betriebsmitteleinsparung, einen weiteren DB-Anstieg bringen könnten.
Deckungsbeitrag für ein Mastschwein (mit Maiskornsilage):
Bei der Mast hängt die Höhe des DB in erster Linie von der Futterumwandlungsquote (tägliche Zunahme), dem erzielbaren Preis und den Ferkelkosten ab. In der Tierhaltung ist es im ersten Schritt der DB-Kalkulation nicht üblich, das eigene Grundfutter zu bewerten und bei den variablen Spezialkosten mit zu berücksichtigen (DB1).
Es ist daher sinnvoll, in einem weiteren Rechengang auch das Grundfutter zu berücksichtigen (=erweiterter Deckungsbeitrag oder DB2). Analog dazu können auch
in der Folge auch die fixen Spezialkosten, Abschreibungen etc. berücksichtigt werden. Man kommt so zu weiteren Deckungsbeiträgen (DB3, DB4, ...).
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KOSTENRECHNUNG
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DB für Legehennenhaltung:
Bei den Legehennen hängt der erzielbare DB praktisch von den Erlösen für die Eier
und der erzielten Eizahl pro Henne und Jahr ab.
DB für 1 ha Grünland mit Rundballensilage:
Bei den Betriebszweigen, welche normalerweise keine verkaufsfähigen Produkte
liefern, sind das Endergebnis der DB-Kalkulation die variablen Spezialkosten. Diese
werden den Betriebszweigen zugerechnet, die das Produkt weiterverwerten bis ein
Verkaufserlös erzielt wird.
2.2.2.2. Einkommensermittlung aus den Deckungsbeiträgen:
Die Gemeinkosten eines Betriebes bestehen zum größten Teil aus seinen Fixkosten, dem kalkulierten Lohnansatz (La) der Familienarbeitskräfte (FAK) und dem
Zinsansatz (Za) für das eingesetzte Eigenkapital. Lohnansatz und Zinsansatz ergeben das geforderte Soll-Einkommen. Werden daher vom Gesamt-DB die Fixkosten
des Betriebes abgezogen, so bleibt das IST-Einkommen der FAK übrig.
Gesamt-DB des Betriebes – FK des Betriebes = IST-EINKOMMEN
2.2.2.3. Aggregierte Deckungsbeiträge
Unter aggregiertem Deckungsbeitrag versteht man den Deckungsbeitrag von 1 ha
Grünland bzw. Ackerland verwertet über einen bestimmten bodengebundenen Betriebszweig der Tierhaltung. Es wird dadurch ein Wettbewerbsvergleich zwischen
den einzelnen Veredelungsbetriebszweigen ermöglicht. Entscheidend bei diesen
Betriebszweigvergleichen ist aber immer die Bezugsbasis. Für verschiedene Futtergrundlagen, wie Grünland, Grundfutter aus Kleegras, Intensivfeldfutterbau bzw. Silomais sowie Ackernutzung mit Getreide und Maisfruchtfolgen und verschiedenen
Ertragsniveaus, sind Veredelungsbetriebszweige bezogen auf die Verwertung von 1
ha Futter berechnet.
Bei den angeführten Berechnungen liegen die Daten bzw. Erträge und variablen
Kosten aus den einzelnen Betriebszweigen des Datenkataloges zugrunde.
Schema zur Berechnung aggregierter Deckungsbeiträge
Rohertrag je Einheit aus der Tierhaltung
- Variable Kosten der Tierhaltung (ohne Grundfutterkosten)
= vorläufiger Deckungsbeitrag/Tier
multipliziert mit der Anzahl der gehaltenen bzw. erzeugten Tiere/ha (NährstoffGehalt/ha : Nährstoffbedarf/Einheit)
variable Kosten
+ Deckungsbeitrag des Wirtschaftsdüngers
+ anteilige Schlachtprämie
(Tiere/ha)
Deckungsbeitrag des Produktionsverfahrens pro ha Futterfläche
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KOSTENRECHNUNG
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2.3. Preisuntergrenze
Die Kostenrechnung zeigt auch, welchen Preis ein Unternehmen für ein Produkt mindestens
verlangen muss, um die Kosten abzudecken.
2.3.1. Langfristige Preisuntergrenze
Ein Unternehmen muss langfristig einen Preis erzielen können, der sämtliche Kosten des Unternehmens (sowohl fixe als auch variable) zuzüglich einen gewünschten Mindestgewinn
deckt. Dieser Preis stellt die langfristige Preisuntergrenze dar.
Langfristige Preisuntergrenze = Selbstkosten (variable + anteilige Fixkosten) + Gewinnaufschlag
2.3.2. Absolute kurzfristige Preisuntergrenze
Es gibt Fälle, wo es sich lohnt, einen Zusatzauftrag unterhalb der Langfristigen Preisuntergrenze anzunehmen (z.B. um freie Kapazitäten auszulasten, wenn die Auslastung des Unternehmens gering ist), da der Preis, der über den dann zusätzlich anfallenden variablen Kosten
liegt, einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten (= positiver Deckungsbeitrag) leistet, und so
das Betriebsergebnis verbessert.
In jedem Fall müssen aber die zusätzlichen variablen Kosten gedeckt sein, um keinen Verlust
zu erwirtschaften.
Die absolut kurzfristige Preisuntergrenze einer betrieblichen Leistung ist daher die Summe ihrer variablen Kosten.
Unter dieser Grenze würde der Betrieb mit seinen Leistungen einen Verlust erwirtschaften. Bei
einem Preis, der über den variablen Kosten liegt, wird immerhin ein Teil der Fixkosten durch
diese Leistung gedeckt.
2.4. Break Even Point (Gewinnschwelle)
Kurzfristig kann aufgrund eines positiven Deckungsbeitrages die Entscheidung getroffen werden, einen Auftrag anzunehmen oder ein Produkt im Sortiment zu behalten. Langfristig müssen allerdings alle betrieblichen Leistungen (Umsatz) die Gesamtkosten decken. Erst dann
kommt man in die Gewinnzone.
Der Punkt, ab dem Gewinne gemacht werden, nennt man Break Even Point oder Gewinnschwelle. Dieser Punkt kann durch eine Menge (verkaufte Produkte) oder eine Zeitspanne
(Dienstleistung) dargestellt werden. Ab diesem Punkt hat sich eine Investition amortisiert (gerechnet).
Der Break Even Point ist erreicht, wenn der Erlös den Gesamtkosten entspricht.
Erlös = n x p (Stückzahl x Preis)
Kosten = Kf + Kv x n (Fixkosten + variable Kosten x Stückzahl)
Erlös = Kosten n x p = Kf + Kv x n n = Kf/(p – Kv)
Break Even Point = Fixkosten/(Preis – variable Kosten) = Fixkosten/Deckungsbeitrag pro
Stück
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KOSTENRECHNUNG
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Grafisch kann der Break Even Point (BEP) folgendermaßen dargestellt werden:
Kosten
Erlös
Gesamtkosten (= fixe + variable Kosten)
BEP
Fixkosten
Stück
An jenem Punkt, an de die Gesamtkostenkurve die Erlöskurve schneidet, befindet sich der
Break Even Punkt. Bei der grafischen Darstellung kann man erkennen, dass die Erlöse steiler
ansteigen müssen als die Gesamtkosten, sonst kann der BEP nie erreicht werden!
Im Bereich links des BEP werden Verluste erwirtschaftet; sobald die Produktionsmenge über
den BEP hinausgeht, gelangt das Unternehmen in die Gewinnzone.
Der Gesamtgewinn ist umso höher, je mehr man erzeugt und vermarktet. Dies gilt jedoch nur
bis zur vollen Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten. Soll die Produktion erhöht werden,
so ist eine Erweiterung der Kapazität (Gebäude, Maschinen, Einrichtungen) erforderlich. Dadurch entstehen zusätzlich feste Kosten, die sich auf die Gewinnschwelle und den Gesamtgewinn auswirken.
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2.5. Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung ist ein Mittelding zwischen DB-Berechnung und der Vollkostenrechnung. Es werden alle Kosten (fixe und variable) gesammelt und dem Ort ihrer Entstehung
zugeteilt. Die Gemeinkosten müssen nach geeigneten Schlüsseln aufgeteilt werden.
Mit Hilfe der Kostenstellenrechnung kann der Ort der Kostenentstehung genauer bestimmt werden, z.B.
– Rinderstall
– Ackernutzung
– Forstwirtschaft
– Haushalt
Die Kostenrechnung beantwortet die Frage: Wo entstehen die Kosten?
Die Kostenstellenrechnung verfolgt einen doppelten Zweck:
Als Vorbereitung der Vollkostenrechnung werden die Gemeinkostenarten nach einem festgelegten Schlüssel auf die Kostenstellen aufgeteilt. Ein Zuschlag von Gemeinkosten auf die Kostenstelle erfolgt nur dann, wenn die betreffende Kostenstelle auch tatsächlich beansprucht
wurde. Es sollten nur jene Kosten auf Kostenstellen aufgeteilt werden, die wirklich direkt und
eindeutig zuteilbar sind.
Die Kostenstellenrechnung dient zur Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit in den einzelnen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen. Zu diesem
Zweck werden alle Kostenarten auf die Kostenstellen umgelegt.
2.5.1. Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
In Betrieben, in denen verschiedene Leistungen mit unterschiedlicher Kostenzusammensetzung erbracht werden (z.B. Produkte, Dienstleistungen), können die Kosten einer Periode den
erstellten Leistungen nur über den Umweg der Kostenstellenrechnung im Betriebsabrechnungsbogen zugerechnet werden. Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Kosten, die jede
einzelne Kostenstelle verursacht hat, aufgelistet.
2.5.2. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen, die von leistenden Kostenstellen für andere
(empfangende) Kostenstellen und somit nicht für den Markt erbracht werden. Charakteristisch
für den landwirtschaftlichen Betrieb ist, dass zwischen den einzelnen Betriebszweigen (Kostenstellen) zahlreiche Verflechtungen bestehen (z.B. Wirtschaftsdünger von Tierhaltung an
Pflanzenproduktion).
Der innerbetriebliche Leistungsaustausch ist für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die
Wirtschaftlichkeitskontrolle zu erfassen und zu bewerten. Die innerbetrieblichen Leistungen
sollen möglichst verursachergerecht den empfangenden Kostenstellen angelastet und den
leistenden Stellen gutgeschrieben werden. Bei marktgängigen Produkten werden die Marktpreise verwendet (z.B. Körnermaiseinsatz in der Schweinemast), bei nicht marktgängigen
Produkten müssen Verrechnungspreise ermittelt werden.
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2.6. Profit Center-Rechnung
2.6.1. Das Konzept der Profit Center-Rechnung
Ein Profit Center ist ein organisatorischer Teilbereich, für den ein eigener Periodenerfolg ermittelt wird. Das Profit Center wird wie ein selbstständiges Unternehmen geführt.
Das Management des Profit Centers trägt die Verantwortung für Einnahmen und Kosten und
wird nach dessen gesamtem Deckungsbeitrag in einer Periode beurteilt:
Einnahmen (= Umsatz) des Profit Centers
- Einzelkosten des Profit Centers
= Deckungsbeitrag des Profit Centers
Beispiel:
Ein Unternehmen, das drei Produktlinien vertreibt, könnte diese als Profit Centers führen. Für
jede Produktlinie wird dann ein Periodenerfolg ermittelt, der als Grundlage für die Bewertung
der Produktlinie dient.
Angenommen, dieses Unternehmen hätte außer den drei Profit Centers noch die Abteilung
Verwaltung und Vertrieb. Diese beiden Abteilungen verursachen ebenso Kosten, haben aber
keine eigenen Einnahmen, da sie Dienstleistungen für die drei Profit Centers und für das gesamte Unternehmen erbringen. Der Deckungsbeitrag der drei Profit Centers muss in diesem
Fall die Kosten von Verwaltung und Vertrieb (das sind dann Gemeinkosten) tragen.
Ist der Deckungsbeitrag eines Profit Centers positiv, dann trägt es dazu bei, die Gemeinkosten
des Unternehmens zu tragen. Bei negativem Deckungsbeitrag belastet das Profit Center das
Unternehmen, da es nicht nur keinen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten leistet, sondern
sogar einen Verlust erwirtschaftet und durch andere Profit Centers des Unternehmens subventioniert werden muss.
Der Deckungsbeitrag der Profit Center ist nicht mit dem Gewinn des Unternehmens gleichzusetzen, da sich der Gewinn des Unternehmens erst als Differenz zwischen der Summe der
Deckungsbeiträge aller Profit Center minus der Gemeinkosten des Unternehmens ergibt. Bei
der Berechnung der Deckungsbeiträge der Profit Center werden die Gemeinkosten nicht berücksichtigt.
2.6.2. Zweck der Profit Center-Rechnung
Der Zweck der Profit Center-Rechnung besteht darin, die Leitung stärker zu motivieren, da
diese gewinnorientiert arbeitet und die Verantwortung für Umsatz und Kosten gleichsam besitzt.
Dies setzt voraus, dass Ertrags- und Aufwandsgrößen dem Profit Center direkt zurechenbar
sind. Die Organisationsstruktur muss einen entsprechenden Entscheidungsfreiraum des Managements voraussetzen.
Das Management des Profit Centers hat zwei grundlegende Möglichkeiten, seinen Erfolg zu
steigern (= einen höheren Deckungsbeitrag zu erzielen):
• durch steigenden Umsatz bei gleich bleibenden Kosten
• durch Kostenreduktion bei gleich bleibenden Umsatz
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KOSTENERFASSUNG VON EINZELMASCHINEN
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3. KOSTENERFASSUNG VON EINZELMASCHINEN
Gesamtkosten = Fixkosten + variable Kosten
Fixkosten:
• Abschreibung
• Zinsanspruch (6% vom halben Neuwert oder 3% vom Neuwert laut ÖKL)
• Kosten für Unterbringung und Versicherung (2% vom Neuwert laut ÖKL)
Variable Kosten:
• Reparaturkosten (lt. ÖKL: ............ % pro 100 Betriebsstunden)
• Treibstoffe und Schmiermittel
Abschreibung: Sie berücksichtigt die Wertminderung eines Anlagegutes durch die Abnützung
bzw. durch das wirtschaftliche Veraltern.
Abschreibungsschwelle = techn. Mögl. Lebensleistung h od. ha/wirtsch. Nutzungsdauer
Abschreibungsschwelle: zur Feststellung von zeit- od. nutzungsabhängiger AfA.
Ist die tatsächliche Nutzung kleiner als der AfA-Schwellenwert so verwendet man die zeitabhängige, wenn sie größer ist, die nutzungsabhängige AfA.
AfA (zeitabhängig) = Anschaffungswert/Nutzungsjahre
AfA (nutzungsabhängig) = Anschaffungswert / techn. Mögl. Lebensleistung (h od. ha)
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KOSTEN VON ARBEITSVERFAHEN
4
4. KOSTEN VON ARBEITSVERFAHREN
Die hohe Fixkostenbelastung der Betriebe veranlasst viele Betriebsleiter den Maschinenringeinsatz als Alternative zur Eigenmechanisierung in Erwägung zu ziehen.
Folgende Überlegungen sind bei der Wahl des Kostenansatzes zu berücksichtigen:
• Kosten: wenn keine zusätzlichen FK anfallen, werden nur die VK berücksichtigt
• Arbeit: die eigene Arbeit wird nur dann im Lohnansatz berücksichtigt, wenn die Arbeitskapazität knapp ist bzw. mit der eingesparten Zeit ein zusätzliches Einkommen erwirtschaftet
wird.
• Termin- und Wartekosten: Aufgrund des MR-Einsatzes kann es zu verspäteter Aussaat,
Pflege- und Ernteerledigung kommen. Sollten dadurch Verluste entstehen, sind diese zu berücksichtigen.
Das Bestreben eines jeden Betriebsleiters sollte es sein, dass sämtliche Kosten abgedeckt sind.
Ein Verzicht auf einen Teil der Kosten (z.B. geringerer Lohnansatz bzw. auf einen Teil der Fixkosten) kann aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen durchaus sinnvoll sein, wenn erst deshalb ein Arbeitsauftrag erfolgt.
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BETRIEBSPLANUNG – PROGRAMMPLANUNG (PP)
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5. BETRIEBSPLANUNG – PROGRAMMPLANUNG (PP)
5.1. Planungsansatz
Unter „Planungsansatz“ versteht man die systematische Erfassung von Daten in Tabellenform, um die PP durchführen zu können (Betriebserhebung und Kalkulation der Produktionsverfahren).
a) Auswahl der Produktionsverfahren
Abhängig von: vorhandene Betriebszweige, Betriebsstandort, Betriebsvereinfachung ,
technische Entwicklung, Spezialisierung, Fachwissen, Kostendegression, „Selbstversorger“, Familie!
b) Ermittlung der vorhandenen Kapazitäten bzw. Begrenzungen
Die gewissenhafte Erfassung der Betriebsdaten (Kennzahlen), stellt eine wichtige Grundlage der Planung dar.
Kapazitäten sind:
• Fläche (Größe, Nutzungsmöglichkeiten)
• Arbeitskräfte (verfügbare AK, Stunden pro Tag, zusätzliche AK)
• Gebäude und bauliche Anlagen (Stallplätze, Verwendungsmöglichkeiten usw.)
• Maschinen und Geräte (sämtliche zur Verfügung stehenden Maschinen, Maschinenring)
• Geld (verfügbares Eigen- und Fremdkapital)
• Sonstige Begrenzungen sind: Absatzbeschränkungen z.B. Kontingente
• Verkehrserschließung in Berggebieten
• Fruchtfolge
• Förderungsvoraussetzungen
Die vorhandenen Kapazitäten eines Betriebes werden auch als „Faktorausstattung“ bezeichnet.
c) Welche Änderungen der Kapazität bzw. Begreinzungen sind möglich?
z.B. Fläche (Zukauf, Zupacht) oder bei Gebäuden (Zu- und Umbau) usw.
d) Ermittlung der DB für die geplanten Produktionsverfahren
Diese können aus dem Deckungsbeitragskatalog (Durchschnittswerte) entnommen werden bzw. mit Hilfe von eigenen Aufzeichnungen ermittelt werden.
5.2. Kombination der Produktionsverfahren
Das Ziel der Betriebsplanung ist es, die vorgesehenen Produktionsverfahren innerhalb des
vorhandenen Kapazitätsrahmens so miteinander zu „kombinieren“, dass man den höchsten
Gesamtdeckungsbeitrag erhält.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen meistens „mehrere Kombinationen von Produktionsverfahren“ (Varianten) durchgeführt werden. Um die Betriebsplanung nicht über zu bewerten,
muss immer von der optimalen Ist-Situation ausgegangen werden.
5.3. Analyse der Planungsvarianten
Unter den Planungsvarianten (einschließlich der optimalen Ist-Organisation) wird jener Variante der Vorzug gegeben, deren berechnetes Einkommen um nicht mehr als ca. 10% vom
Höchstertrag abweicht und
• keine Investition erfordert
• mit geringerem Risiko verbunden ist
• weniger schwere und lästige arbeiten benötigt
• eine marktkonformere Erzeugung ermöglicht
• zur Betriebsvereinfachung beiträgt
• den Interessen der Familienmitglieder entspricht
• ökologische Aspekte am besten berücksichtigt
Diese Art der Betriebsplanung eignet sich besonders für den Schulungszweck bzw. bei einfachen Fragestellungen.
Bei größeren Betrieben mit mehreren Betriebszweigen empfiehlt sich der Einsatz von EDVProgrammen (z.B. Optima 2000).
DI Winkler Hartwig/BWL-Leistung und Kosten der Produktion•Seite 25
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