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MEDIADATEN
05/02/15
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
INHALT
5 Punkte für Digital Signage mit VIEWENTO ............................................................................. 3
Standorte EDEKA® Märkte nach Nielsen-Gebiete ..................................................................... 4
Sendekonzept Digital Signage in EDEKA® Märkten .................................................................. 5
Leistungsdaten auf einen Blick ............................................................................................... 6
Spots · Preise & Rabatte ........................................................................................................ 7
Forschung............................................................................................................................. 8
Technische Informationen ...................................................................................................... 9
Allgemeine Geschäftsbedingungen ...................................................................................... 10
Impressum ......................................................................................................................... 11
2
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
5 PUNKTE FÜR DIGITAL SIGNAGE MIT VIEWENTO
Ihre 5 Vorteile
•bewegte Bilder erzeugen starke Aufmerksamkeit
• positive Wahrnehmung durch den Konsumenten (verkürzt gefühlte Wartezeiten)
Screenverteilung
Gang
20,6 %
Bedientheke
25,2 %
• optimale Platzierung im Markt (in Augenhöhe der Kunden)
Fisch
24,1 %
Wurst
25,3 %
• hochwertige Zielgruppe*
• Männer & Frauen
• ab 30 Jahren
• überdurchschnittlich hohes Haushaltseinkommen von über 3.000 €
Kasse
26,5 %
Obst & Gemüse
23,2 %
Fleisch
25,3 %
Käse
25,3 %
• Konzentration auf umsatzstärkste Märkte der Regionen
* Quelle: Verbraucheranalyse 2011, Axel Springer AG, Bauer Media Group
3
Wein, Aktionsfläche 4,5 %
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
STANDORTE EDEKA® MÄRKTE NACH NIELSEN-GEBIETE
Stand: 05. Februar 2015
Gesamt mit
in davon
< 50.000 Einwohner
> 150.000 Einwohner
> 100.000 Einwohner
> 250.000 Einwohner
> 500.000 Einwohner
680 Märkte
3.191 Screens
544 Orten
514 Märkte
25 Märkte
52 Märkte
9 Märkte
80 Märkte
VIEWENTO
neo
Vermarktungsgebiete in Deutschland 2015
advertising
17 151
NIELSEN 1
Hamburg
244
Niedersachsen15 32
Schleßwig-Holstein0
75
10 24
NIELSEN 2
Nordrhein-Westfalen10
24
35 21
NIELSEN 3A
Hessen
2917
Rheinl.-Pfalz5 2
Saarland 12
NIELSEN 3B
52 Baden-Württemberg52
4
4
NIELSEN 4
224 0
Bayern
2240
NIELSEN 5+6
1743
Berlin
48
Brandenburg6 14
Sachsen-Anhalt7
0
Mecklenburg-Vorp.0
21
NIELSEN 7
811
Thüringen 181
Sachsen 630
BUNDESWEIT
4
436 Märkte
244 Märkte
VIEWENTO
starke Verbreitung
normale Verbreitung
neo advertising
starke Verbreitung
normale Verbreitung
Anforderung der aktuellen Standortliste (inkl. Marktfrequenzen, Geodaten und Screenplatzierungen)
über [email protected]
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
SENDEKONZEPT Digital Signage in EDEKA® Märkten
Es ist die einzigartige Sendedramaturgie der
Digital Signage-Lösung von VIEWENTO, die die
Käufer in ihren Bann zieht. Die emotionalen Gehirnareale des Konsumenten werden angesprochen, was wiederum eine höhere Aufmerksamkeit auslöst. Der darauffolgende Werbespot
wird somit besser wahrgenommen.
Contentpartner von VIEWENTO
•DADP/ddp-Agenturgruppe
• Universum Film GmbH
• Q.met GmbH
Werbung regional
EDEKA® Angebote
Werbung national
Werbung lokal
emotionaler Content
EDEKA® Angebote
Die VIEWENTO
Sendeschleife
EDEKA® Angebote
emotionaler Content
Werbung lokal
EDEKA® Angebote
Werbung national
Werbung regional
120 Sek. 60
Sek.
240 Sek.
ingesamt
360 Sek.
120 Sek.
Legende
Werbung lokal
Werbung regional
Werbung national
EDEKA® Angebote
emotionaler Content
5
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
LEISTUNGSDATEN AUF EINEN BLICK
PRO WOCHE: MO - SO
in Mio **
Gesamt
0,4
0,8
1,2
1,3
1,3
1,2
14 - 19 J.
20 - 29 J.
30 - 39 J.
40 - 49 J.
50 - 59 J.
60 J. o.ä.
1 Pers. im HH
2 Pers. im HH
3+ Pers. im HH
HH führend
nicht HH führend
3%
16%
27%
Bruttoreichweite auf Basis der Werbeträger
durchschnittliche Besucher pro Tag**: 1.493
3,6
54%
Durchschnittliche Verweildauer im Geschäft:
21,3 Minuten
4,2
1,5
Durchschnittliche Screens pro Geschäft
4,7
0,5
Programmschleife
15 Minuten
1,1
2,5
2,8
Legende
bis 15 Minuten
bis 60 Minten
Spots pro Tag/Screen
144
bis 30 Minuten
mehr als 60 Minuten
>> 73% der Shopper haben mindestens
3 Kontaktchancen
Spotplatzierung
alle 5 Minuten
4,7
1,6
POS-Marketing-Report 2011,
Lebensmittelzeitung
• 73% der Konsumenten verbringen mehr
als 15 Minuten im Geschäft
Durchschnittliche Öffnungszeiten
Montag bis Samstag: 8 – 20 Uhr
2,6
männlich
weiblich
berufstätig
nicht berufstätig
in Ausbildung
6,3
Soziodemografische Struktur der
Käuferschaft*
• Frauen 60%,
• Männer 40%
• hohe Schulbildung
• hohes Haushaltsnettoeinkommen
• hauptsächlich weibliche Zielgruppen
ab 30 Jahren
• großer Anteil von 2 Personen Haushalt
•
•
66% der Konsumenten gehen mehrmals
pro Woche einkaufen
70% der Konsumenten achten auf Werbemaßnahmen im Geschäft
*Quelle: Verbraucheranalyse 2011
Basis: Onliner ab 14 Jahren N = 55,1 Mill.
6
** Quelle: GfK Engima GmbH | DMI Reichweitenmessung DOOH 2014
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
SPOTS Preise & Rabatte
Basis: 10 Sekunden
1 Store
= 677 Schaltungen/Tag
Wie funktioniert das?
Der Spot wird 3 Mal in der 1/4 Stunde ausgestrahlt. Dies ergibt somit 12 Spotausstrahlungen pro Stunde. Ein EDEKA® Markt hat im
Normalfall 12 Stunden lang geöffnet. Da im
Durchschnitt 4,7 Screens pro Store verbaut
sind, ergeben sich hierdurch 677 Schaltungen
auf allen Screens.
TKP: 3,00 €
Mindestbuchung: 500,00 €
Mengenrabatt
Schaltungswert
Rabatt
10.000 €
10 %
25.000 €
15 %
50.000 €
20 %
ab 75.000 €
25 %
Beispielrechnung
1 Woche, 10 Sek. Spot,
680 Märkte, 3.191 Screens =
6.091.400 Mio Bruttokontakte
3,00 € TKP
-10%Mengenrabatt
x
=
Buchungsflexibilität
•Wochentag
•Region
• thematisch (Screenplatzierung vor Ort)
• alle Bedientheken
•Gang
•Weinabteilung
• Obst & Gemüse
•Kasse
•saisonal
• Fasching, Halloween
• Ostern, Weihnachten
• Frühling, Sommer, Herbst, Winter
• Muttertag, Vatertag
7
Werbeinhalte
Diese sind frei, einzig besteht ein Konkurrenzausschluss. Beachten Sie hierzu bitte auch
Abs. 6 unserer AGB (Seite 12).
16.446,89 €
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
und Spotproduktionskosten
Preise sind AE-fähig
Zahlungsbedingungen
• Zahlung fällig vor dem
Ausstrahlungsbeginn
• Zahlung vor Ausstrahlungsbeginn
2 % Skonto
Buchungsschluss
14 Arbeitstage vor Ausstrahlung
Sendeunterlagen
1 Woche vor Ausstrahlung
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
FORSCHUNG*
* Quelle Nielsen Verbraucherbefragung EDEKA 2009
Content: Wahrnehmung und Bewertung
Die Screens werden insgesamt positiv bewertet.
Werbemedien: Wahrnehmung am POS
Die Screens werden von der überwiegenden
Mehrheit der Befragten wahrgenommen.
Nein
26 %
Fragestellung:
Hier im EDEKA® Markt gibt es an verschiedenen Orten Bildschirme. Sind Ihnen solche
Bildschirme heute oder bei einem Ihrer
früheren Besuche aufgefallen?
Ja
67 %
Fragestellung:
Sagen Sie mir bitte, inwieweit Sie den folgenden Aussagen zustimmen.
1) Alles in allem gesehen, gefallen mir die Bildschirme im Markt hier gut.
2) Dank der Bildschirme wirkt dieser Markt moderner als früher.
3) Die Bildschirme an den Kassen verkürzen auf angenehme Weise das Warten.
4) Ein Supermarkt mit Bildschirmen wirkt attraktiver, als einer ohne.
Ja, früher
7%
Basis: alle Befragten
Content: Wahrnehmung und Bewertung
Die Werbung ist der auffälligste Teil des Programms, die Werte liegen deutlich über denen,
anderer POS-Medien.
Fragestellung:
Haben Sie ... heute oder vielleicht bei einem Ihrer früheren Einkäufe hier im Markt gesehen?
Werbung/Reklame für bestimmte
Produkte
Nachrichten / Tagesgeschehen
Wettervorhersagen
Hinweise auf Aktionen/Angebote/
Werbung von EDKEA®
50 %
32 %
28 %
23 %
24 %
32 %
Basis: Bildschirmwahrnehmer
8
2)
3)
4)
30% 27 %
heute gesehen
früher gesehen
30 %
1)
40% 1)
62 %
63 %
60 %
2)
59 %
57 %
63 %
3)
45 %
47 %
40 %
4)
42 %
42 %
43 %
50% 60%
70%
Legende
total (n=1.079)
weiblich (n=671)
männlich (n=408)
Top-2-Box auf einer Skala von
1 = stimme überhaupt nicht zu
bis
5 = stimme voll und ganz zu
Basis: Bildschirmwahrnehmer
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
TECHNISCHE INFORMATIONEN
STANDBILD
ANIMIERTER SPOT
Auflösung
16:9, 1280 x 720 Pixel (HD), 72 dpi
Auflösung
16:9, 1280 x 720 Pixel (HD), 72 dpi
Formate
•jpg
•gif
•png
Formate
• Windows Media Video ( .wmv)
• Quicktime Video ( .mov)
• MPEG-4 ( .mp4)
Ton
ohne Ton
9
Da Ihr Spot so individuell wie Sie sein soll, variieren die Preise natürlich von Fall zu Fall. Daher erhalten Sie Preise für die Spoterstellung,
die Spotbearbeitung und die Spotüberprüfung auf Anfrage via [email protected]
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Gegenstand
5. Werbematerialeingang/-qualität
8. Lieferung- und Freigabeverzug
Für Verträge über die Schaltung von Werbung, Informationen oder sonstigen Inhalten gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Ge­schäftsbedingungen. Die Ausstrahlung des Werbespots erfolgt
auf den von der VIEWENTO GmbH installierten Instore TV-Systemen in dem
gebuchten Edeka-Markt. Die Ausstrahlung auf Bedientheken/Digitale
Preisauszeichnung-­
Systemen, die in den Frischetheken der Abteilungen
Käse, Wurst/Fleisch und Fisch verbaut sind und ausschließlich den EdekaMärkten zur Produktbewerbung zur Verfügung stehen, ist davon ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die VIEWENTO GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn
sie im Vertragsschreiben des Kunden genannt sind und die VIEWENTO GmbH
ihnen nicht ­ausdrücklich widerspricht.
Für die Qualität und den Inhalt der gezeigten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dieser hat sich ggf. an Vorgaben der VIEWENTO GmbH zu halten, die gesondert zu regeln sind. Wegen der Folgen einer
nicht rechtzeitigen Übersendung des Werbematerials oder Freigabe­erteilung
zur Produktion wird auf die Regelung in Punkt 8 verwiesen.
Soweit der Kunde bis zum im Vertrag angegebenen Einsendeschluss keine Informationen, ­
digitale Daten oder Unterlagen zu der beabsichtigten Werbemaßnahme geliefert hat, ist die
VIEWENTO GmbH auf Grund der dann vorliegenden Unmöglichkeit der
Schaltung der Werbemaßnahme von der Leistung frei, ohne dass der Zahlungsanspruch der VIEWENTO GmbH dadurch beeinträchtigt wird. Sollte
der Kunde erst nach Einsendeschluss die Werbematerialien liefern, ist die
VIEWENTO GmbH nur verpflichtet, zum nächst möglichen Termin dann die
Spots zu erstellen und/oder einzustellen. Sollten durch den verspäteten
Eingang der Werbematerialien Mehr­kosten bei der Spoterstellung oder Spoteinstellung entstehen, hat diese der Kunde zu tragen. Soweit der Kunde nur
unvollständige Informationen, digitale Daten oder Unterlagen liefert, ist die
VIEWENTO GmbH lediglich verpflichtet, die eingereichten Unterlagen
und Informationen zur Erstellung des Werbespots zu benutzen. Bei der
Spoterstellung sind zwei Korrektur­läufe im Preis enthalten. Jeder weitere Korrekturlauf ist für den Vertragspartner kosten­pflichtig. ­Widerspricht
der Kunde dem übersendeten Entwurf des Werbespots nicht innerhalb
der ­
angegebenen Zeit, ist die VIEWENTO GmbH zur Freischaltung zum
Vertragsbeginn oder zum nächst möglichen Termin ermächtigt. Erhält der Kunde mehrere Entwürfe und erteilt trotz Aufforderung keine
Freigabe (Abnahmezeitpunkt) für einen bestimmten Entwurf, ist die
VIEWENTO GmbH nicht zur Einstellung eines Spots verpflichtet, ohne, dass
dies die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs beeinträchtigt.
6. Werbeinhalte
Die VIEWENTO GmbH darf den Werbespot zu Werbezwecken kostenfrei publik
machen. Zudem darf die Firma VIEWENTO ihre Kunden jederzeit per E-Mail,
Fax und Telefon kontaktieren, um ihnen allgemeine Informationen zukommen zu lassen. Sollte der Vertragspartner mit den vorgenannten Punkten
nicht einverstanden sein, hat er dies schriftlich mitzuteilen. Die VIEWENTO
GmbH ist ­berechtigt, dem Kunden Rechnungen per E-Mail an seine im Vertrag
genannte Adresse zu ver­schicken.
Auf den VIEWENTO-Systemen nicht zugelassen sind Inhalte mit religiösen
oder politischen Werbemaßnahmen, die im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder öffentlich-rechtlichen ­Bestimmungen stehen. Bestehen zu Beginn
oder entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche ­Bedenken
gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der
vorstehenden ­Regelung in Satz 1, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, die
Schaltung unverzüglich zu ­beenden und den bestehenden Vertrag über die
Werbeschaltung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung
zu kündigen. Unabhängig von diesem Recht der VIEWENTO GmbH trägt der
Kunde allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahme und stellt die ­VIEWENTO GmbH und ihre Vertriebspartner ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von solchen aus
Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen.
3. Ablehnungsrecht
6.1. Für Werbekunden (EDEKA Lieferanten)
Der Vertrag bleibt wirksam, wenn die VIEWENTO GmbH diesen nicht innerhalb von 14 Kalender­tagen nach Vertragsabschluss gegenüber dem Auftraggeber widerruft (einseitiges Widerrufsrecht). Ein Widerruf per Fax oder E-Mail
ist ausreichend.
Dem Kunden, der gleichzeitig Lieferant von EDEKA Märkten ist, ist bekannt,
dass in den Standortverträgen mit Edeka geregelt ist, dass bei Produkten,
die vom Typ her auch bei Edeka gehandelt werden, nur konkrete Produkte
beworben werden dürfen, welche auch bei Edeka gelistet sind. Verliert der
Produzent des beworbenen Produktes die Listung bei Edeka und verlangt
Edeka die Unterlassung der Spotausstrahlung, steht die VIEWENTO GmbH
ein sofortiges Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Kunden zu, wenn der
Kunde seine Werbung nicht anpasst. Die Rechte des Kunden sind auf eine
anteilige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen begrenzt, bei noch nicht
erfolgter Bezahlung schuldet der Kunde dann nur anteilig die Vergütung für
die ausgestrahlte Zeit. Etwaige Ablehnungen durch Edeka werden bei der
Annahme von Werbeverträgen durch die ­VIEWENTO GmbH ­berücksichtigt.
2. Allgemeines
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
Die Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Jahrespreise, die mit
Vertragsbeginn zur ­
Zahlung fällig sind. Bei halbjährlicher Zahlungsweise sind bei Vertragsbeginn 50 % des Jahres­preises zur Zahlung fällig, die
zweiten 50 % sind dann sechs Monate nach dem vereinbarten Vertragsbeginn zur Zahlung fällig. Ist die Vertragslaufzeit nicht länger als sechs
­Monate, ist der Gesamtbetrag zum Vertragsbeginn zur Zahlung fällig. Bei
einmaliger Zahlungsweise wird bei 24 Monaten Laufzeit 4 % Rabatt, bei
36 Monaten Laufzeit 6 % Rabatt, bei 48 ­Monaten Laufzeit 8 % Rabatt, bei
60 Monaten Laufzeit 10 % Rabatt und bei 72 Monaten Laufzeit 12 % Rabatt auf den Nettogesamtbetrag gewährt. Rabatte werden ausschließlich
auf den Nettogesamtbetrag für die Spotausstrahlung gewährt, andere
Leistungen bleiben davon unberührt. Einmalig zu zahlende Beträge sind
zum Vertragsbeginn fällig. Bei vierteljährlicher ­Zahlungsweise ist ein Ratenzahlungszuschlag von 5 % auf den Jahresnettopreis zu entrichten. Bei
monatlicher Zahlungsweise ist ein Ratenzahlungszuschlag von 7 % auf
den Jahresnettopreis zu entrichten. Die Ratenzahlungszuschläge werden gemäß der Zahlungsweise s­ ofort mit berechnet. Die Preise verstehen
sich als Nettopreise zuzüglich der geltenden MwSt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang auf dem Konto der
VIEWENTO GmbH an. Für alle von der jährlichen Zahlungsweise
­abweichenden Zahlungsverein­barungen gilt für den Fall, dass eine Zahlung
nicht fristgerecht erfolgt, dass neben den dafür anfallenden Kosten, es auch
zu einer Sofortfälligkeit des gesamten restlichen Jahrespreises kommt, dies
dann zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen, berechnet ab dem Tag des
Ablaufes des Zahlungstermins. Die Ausstrahlung der Werbemaßnahmen erfolgt nur dann, wenn sich der Kunde zu diesem Zeitpunkt mit der Bezahlung
nicht im Zahlungsverzug befindet. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, die Spots nicht auszustrahlen, ohne dass dadurch
der Anspruch auf weitergehende Bezahlung untergeht. Gerät der Kunde mit
der Zusendung der Daten in Verzug, wird der jeweilige Rechnungsbetrag zum
Vertragsbeginn dennoch fällig.
10
Stand: 1. März 2014
6.2. Für Werbekunden
Das Bewerben von Produkten, die auch bei Edeka gehandelt werden, ist nicht
erlaubt. Geschieht dies trotzdem und passt der Kunde die Werbung nach
schriftlicher Aufforderung der Firma ­VIEWENTO GmbH nicht an, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, den Spot aus der Sendeschleife zu nehmen ohne,
dass dadurch der Anspruch auf weitergehende Bezahlung untergeht.
6.3. Urheberrecht
Das Urheberrecht an der Gestaltung der Werbespots steht ausschließlich der
VIEWENTO GmbH zu. ­Abänderungen und Vervielfältigungen der Werbespots
oder Dergleichen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der VIEWENTO
GmbH.
7. Platzierung, Verfügbarkeit, Exklusivität
Die Werbemaßnahmen der Kunden erfolgen während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen von Sendeschleifen, so dass sich jeder Spot grundsätzlich wiederholt. Die Ausstrahlung erfolgt grundsätzlich nur während der
Ladenöffnungszeiten, diese können variieren. Einen Anspruch auf eine bestimmte Position des Werbespots in einer Sendeschleife besteht nicht. Konkurrenzausschluss innerhalb einer Sendeschleife oder eines Marktes wird
nur gewährt, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Vertragsanpassung Laufzeit
Grundlage für die Möglichkeit der Ausstrahlung von Werbespots über Instore
TV sind die bestehenden Standortverträge mit den Firmen, bei denen die Geräte aufgestellt sind. Die Vertragszeiten für die Schaltungsaufträge sind insoweit an die Vertragszeiten für den Standortvertrag angepasst. Verschiebt
sich die Installation der Systeme in dem gebuchten Markt aus Gründen, die
die VIEWENTO GmbH nicht zu vertreten hat, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, den Vertragsbeginn der Werbespotschaltung entsprechend anzupassen. Verzögert sich der Vertragsbeginn dadurch um mehr als 6 Monate, hat
der Kunde das Recht, innerhalb einer Ausschlussfrist von ­2 Wochen nach
Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten. Die Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Kunden hat grundsätzlich keinerlei Einfluss auf das Bestehen des
Vertragsverhältnisses. Jedoch besteht bei Verträgen mit einer Laufzeit ab
36 Monaten im Falle der vom Kunden nachge­wiesenen Geschäftsaufgabe
die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung gegen eine Abstandszahlung. Als
­Geschäftsaufgabe gilt nicht die Übertragung des Geschäfts o.Ä. Die Höhe
der Abstandszahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis der
vertraglich vereinbarten Laufzeit und dem Preis, der den Laufzeiten 24, 36,
48, 60 oder 72 Monate zugrunde liegt. Die Firma VIEWENTO GmbH stellt die
jeweils gültigen Preislisten bei Verträgen über eine Laufzeit von 36 Monaten
auf ­Anfrage zur Verfügung. Die Vertrags­aufhebung ist zum Ende eines Vertragsjahres, jedoch frühestens nach Ablauf von 24 Monaten möglich. Der
Kunde hat den Wunsch auf Aufhebung des Vertrages innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen vor dem 24.ten Monat bzw. 36.ten, 48.ten oder
60.ten Monat schriftlich anzuzeigen sowie die entsprechenden Nachweise
der Geschäftsaufgabe zu überbringen. Leistet der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung des genauen Preises durch die Firma VIEWENTO GmbH
die Abstandszahlung durch Überweisung, gilt das Vertragsverhältnis als beendet; andernfalls bleibt der Vertrag so bestehen, wie er geschlossen wurde.
Die Regelung zur Abstandszahlung wird ebenfalls rückwirkend unwirksam,
wenn der Kunde innerhalb von 6 ­Monaten nach Geschäftsaufgabe das Geschäft wieder im selben Ort anmeldet. Besteht ein Anspruch des Firmeninhabers auf vorzeitige Vertragsbeendigung bezüglich des Standortvertrages, ist
die VIEWENTO GmbH be­rechtigt, eine entsprechende Anpassung der Laufzeit
des Schaltungs­auftrages, mithin eine Verkürzung der Laufzeit, vom Kunden
zu verlangen. Insoweit steht der ­VIEWENTO GmbH ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsendes des Standort­vertrages zu. Unbenommen bleibt den Vertrags­parteien die
Möglichkeit zu vereinbaren, dass der Schaltungsauftrag über einen anderen
Standort bis zum regulären Vertragsende fortgesetzt wird. Insoweit wird sich
die VIEWENTO GmbH bemühen, dem Kunden ein für ihn unverbindliches
­Angebot zu unterbreiten. Weitergehende wechselseitige Ansprüche – außer
bei Fällen höherer Gewalt – bestehen nicht, und entsprechende Ansprüche
werden ausdrücklich wechselseitig ausgeschlossen.
10. Gewährleistungen
Die VIEWENTO GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der
Werbemaßnahmen ­unter Berücksichtigung der Regelungen im Vertrag. Sollte die angegebene Schaltanzahl/Jahr mehr als 5 % unterschritten werden,
sind die Rechte des Auftraggebers in der Reihenfolge auf Nach­holung, dann
auf Minderung begrenzt. Nur bei einer Unterschreitung von 25 % gelten die
­gesetzlichen Vorschriften ohne Einschränkung. Offensichtliche Mängel hat
der Kunde schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche (7 Kalendertage) zu rügen. Eine Nachholung ausgefallener Sendezeit und die Ausstrahlung von Gratismonaten findet nach dem regulären Vertragsende statt
und berührt damit nicht die Grundvertragslaufzeit des Vertrages.
11. Haftung
Die VIEWENTO GmbH haftet in voller Schadenshöhe bei eigener grob fahrlässiger Vertrags­verletzung sowie bei einer vorsätzlichen Vertragsverletzung
leitender Angestellter oder ­Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet die
VIEWENTO GmbH bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei jedoch die Höhe auf den Ersatz des typischen vorherseh­
baren Schadens begrenzt ist. Die Begrenzung auf den Ersatz des typischen
vorhersehbaren ­Schadens gilt bei leichter Fahrlässigkeit gleichfalls für Schadensansprüche des Auftraggebers, die auf einem von der VIEWENTO GmbH
zu vertretenden Leistungsverzug oder einer von der VIEWENTO GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung beruhen.
12. Höhere Gewalt, Streik
Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik wird die VIEWENTO
GmbH von ihrer ­Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich
wird. Im anderweitigen Fall ver­längert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadens­ersatzansprüche
herleiten.
13. Schufa-Information
Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt, vor Annahme eines Vertrages bzw. vor
Durchführung einer Bestellung bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden, eine Auskunft einzuholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen
Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die VIEWENTO GmbH diese Informationen an die Schufa.
Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber
für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines
Verfügungsrahmens, kann die VIEWENTO GmbH hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten.
14. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Bei Unternehmern ist der Sitz der VIEWENTO GmbH sowohl Erfüllungsort als
auch ­Gerichtsstand.
KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN.
VIEWENTO GmbH · Instore Kommunikation
Gottlieb-Keim-Str. 30 · 95448 Bayreuth · Tel. 0049 (0) 921 50 73 769 - 0 · Fax 0049 (0) 921 50 73 769 - 99 · [email protected] · www.viewento.de
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