MEDIADATEN 05/02/15 KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. INHALT 5 Punkte für Digital Signage mit VIEWENTO ............................................................................. 3 Standorte EDEKA® Märkte nach Nielsen-Gebiete ..................................................................... 4 Sendekonzept Digital Signage in EDEKA® Märkten .................................................................. 5 Leistungsdaten auf einen Blick ............................................................................................... 6 Spots · Preise & Rabatte ........................................................................................................ 7 Forschung............................................................................................................................. 8 Technische Informationen ...................................................................................................... 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen ...................................................................................... 10 Impressum ......................................................................................................................... 11 2 KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. 5 PUNKTE FÜR DIGITAL SIGNAGE MIT VIEWENTO Ihre 5 Vorteile •bewegte Bilder erzeugen starke Aufmerksamkeit • positive Wahrnehmung durch den Konsumenten (verkürzt gefühlte Wartezeiten) Screenverteilung Gang 20,6 % Bedientheke 25,2 % • optimale Platzierung im Markt (in Augenhöhe der Kunden) Fisch 24,1 % Wurst 25,3 % • hochwertige Zielgruppe* • Männer & Frauen • ab 30 Jahren • überdurchschnittlich hohes Haushaltseinkommen von über 3.000 € Kasse 26,5 % Obst & Gemüse 23,2 % Fleisch 25,3 % Käse 25,3 % • Konzentration auf umsatzstärkste Märkte der Regionen * Quelle: Verbraucheranalyse 2011, Axel Springer AG, Bauer Media Group 3 Wein, Aktionsfläche 4,5 % KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. STANDORTE EDEKA® MÄRKTE NACH NIELSEN-GEBIETE Stand: 05. Februar 2015 Gesamt mit in davon < 50.000 Einwohner > 150.000 Einwohner > 100.000 Einwohner > 250.000 Einwohner > 500.000 Einwohner 680 Märkte 3.191 Screens 544 Orten 514 Märkte 25 Märkte 52 Märkte 9 Märkte 80 Märkte VIEWENTO neo Vermarktungsgebiete in Deutschland 2015 advertising 17 151 NIELSEN 1 Hamburg 244 Niedersachsen15 32 Schleßwig-Holstein0 75 10 24 NIELSEN 2 Nordrhein-Westfalen10 24 35 21 NIELSEN 3A Hessen 2917 Rheinl.-Pfalz5 2 Saarland 12 NIELSEN 3B 52 Baden-Württemberg52 4 4 NIELSEN 4 224 0 Bayern 2240 NIELSEN 5+6 1743 Berlin 48 Brandenburg6 14 Sachsen-Anhalt7 0 Mecklenburg-Vorp.0 21 NIELSEN 7 811 Thüringen 181 Sachsen 630 BUNDESWEIT 4 436 Märkte 244 Märkte VIEWENTO starke Verbreitung normale Verbreitung neo advertising starke Verbreitung normale Verbreitung Anforderung der aktuellen Standortliste (inkl. Marktfrequenzen, Geodaten und Screenplatzierungen) über [email protected] KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. SENDEKONZEPT Digital Signage in EDEKA® Märkten Es ist die einzigartige Sendedramaturgie der Digital Signage-Lösung von VIEWENTO, die die Käufer in ihren Bann zieht. Die emotionalen Gehirnareale des Konsumenten werden angesprochen, was wiederum eine höhere Aufmerksamkeit auslöst. Der darauffolgende Werbespot wird somit besser wahrgenommen. Contentpartner von VIEWENTO •DADP/ddp-Agenturgruppe • Universum Film GmbH • Q.met GmbH Werbung regional EDEKA® Angebote Werbung national Werbung lokal emotionaler Content EDEKA® Angebote Die VIEWENTO Sendeschleife EDEKA® Angebote emotionaler Content Werbung lokal EDEKA® Angebote Werbung national Werbung regional 120 Sek. 60 Sek. 240 Sek. ingesamt 360 Sek. 120 Sek. Legende Werbung lokal Werbung regional Werbung national EDEKA® Angebote emotionaler Content 5 KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. LEISTUNGSDATEN AUF EINEN BLICK PRO WOCHE: MO - SO in Mio ** Gesamt 0,4 0,8 1,2 1,3 1,3 1,2 14 - 19 J. 20 - 29 J. 30 - 39 J. 40 - 49 J. 50 - 59 J. 60 J. o.ä. 1 Pers. im HH 2 Pers. im HH 3+ Pers. im HH HH führend nicht HH führend 3% 16% 27% Bruttoreichweite auf Basis der Werbeträger durchschnittliche Besucher pro Tag**: 1.493 3,6 54% Durchschnittliche Verweildauer im Geschäft: 21,3 Minuten 4,2 1,5 Durchschnittliche Screens pro Geschäft 4,7 0,5 Programmschleife 15 Minuten 1,1 2,5 2,8 Legende bis 15 Minuten bis 60 Minten Spots pro Tag/Screen 144 bis 30 Minuten mehr als 60 Minuten >> 73% der Shopper haben mindestens 3 Kontaktchancen Spotplatzierung alle 5 Minuten 4,7 1,6 POS-Marketing-Report 2011, Lebensmittelzeitung • 73% der Konsumenten verbringen mehr als 15 Minuten im Geschäft Durchschnittliche Öffnungszeiten Montag bis Samstag: 8 – 20 Uhr 2,6 männlich weiblich berufstätig nicht berufstätig in Ausbildung 6,3 Soziodemografische Struktur der Käuferschaft* • Frauen 60%, • Männer 40% • hohe Schulbildung • hohes Haushaltsnettoeinkommen • hauptsächlich weibliche Zielgruppen ab 30 Jahren • großer Anteil von 2 Personen Haushalt • • 66% der Konsumenten gehen mehrmals pro Woche einkaufen 70% der Konsumenten achten auf Werbemaßnahmen im Geschäft *Quelle: Verbraucheranalyse 2011 Basis: Onliner ab 14 Jahren N = 55,1 Mill. 6 ** Quelle: GfK Engima GmbH | DMI Reichweitenmessung DOOH 2014 KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. SPOTS Preise & Rabatte Basis: 10 Sekunden 1 Store = 677 Schaltungen/Tag Wie funktioniert das? Der Spot wird 3 Mal in der 1/4 Stunde ausgestrahlt. Dies ergibt somit 12 Spotausstrahlungen pro Stunde. Ein EDEKA® Markt hat im Normalfall 12 Stunden lang geöffnet. Da im Durchschnitt 4,7 Screens pro Store verbaut sind, ergeben sich hierdurch 677 Schaltungen auf allen Screens. TKP: 3,00 € Mindestbuchung: 500,00 € Mengenrabatt Schaltungswert Rabatt 10.000 € 10 % 25.000 € 15 % 50.000 € 20 % ab 75.000 € 25 % Beispielrechnung 1 Woche, 10 Sek. Spot, 680 Märkte, 3.191 Screens = 6.091.400 Mio Bruttokontakte 3,00 € TKP -10%Mengenrabatt x = Buchungsflexibilität •Wochentag •Region • thematisch (Screenplatzierung vor Ort) • alle Bedientheken •Gang •Weinabteilung • Obst & Gemüse •Kasse •saisonal • Fasching, Halloween • Ostern, Weihnachten • Frühling, Sommer, Herbst, Winter • Muttertag, Vatertag 7 Werbeinhalte Diese sind frei, einzig besteht ein Konkurrenzausschluss. Beachten Sie hierzu bitte auch Abs. 6 unserer AGB (Seite 12). 16.446,89 € Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Spotproduktionskosten Preise sind AE-fähig Zahlungsbedingungen • Zahlung fällig vor dem Ausstrahlungsbeginn • Zahlung vor Ausstrahlungsbeginn 2 % Skonto Buchungsschluss 14 Arbeitstage vor Ausstrahlung Sendeunterlagen 1 Woche vor Ausstrahlung KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. FORSCHUNG* * Quelle Nielsen Verbraucherbefragung EDEKA 2009 Content: Wahrnehmung und Bewertung Die Screens werden insgesamt positiv bewertet. Werbemedien: Wahrnehmung am POS Die Screens werden von der überwiegenden Mehrheit der Befragten wahrgenommen. Nein 26 % Fragestellung: Hier im EDEKA® Markt gibt es an verschiedenen Orten Bildschirme. Sind Ihnen solche Bildschirme heute oder bei einem Ihrer früheren Besuche aufgefallen? Ja 67 % Fragestellung: Sagen Sie mir bitte, inwieweit Sie den folgenden Aussagen zustimmen. 1) Alles in allem gesehen, gefallen mir die Bildschirme im Markt hier gut. 2) Dank der Bildschirme wirkt dieser Markt moderner als früher. 3) Die Bildschirme an den Kassen verkürzen auf angenehme Weise das Warten. 4) Ein Supermarkt mit Bildschirmen wirkt attraktiver, als einer ohne. Ja, früher 7% Basis: alle Befragten Content: Wahrnehmung und Bewertung Die Werbung ist der auffälligste Teil des Programms, die Werte liegen deutlich über denen, anderer POS-Medien. Fragestellung: Haben Sie ... heute oder vielleicht bei einem Ihrer früheren Einkäufe hier im Markt gesehen? Werbung/Reklame für bestimmte Produkte Nachrichten / Tagesgeschehen Wettervorhersagen Hinweise auf Aktionen/Angebote/ Werbung von EDKEA® 50 % 32 % 28 % 23 % 24 % 32 % Basis: Bildschirmwahrnehmer 8 2) 3) 4) 30% 27 % heute gesehen früher gesehen 30 % 1) 40% 1) 62 % 63 % 60 % 2) 59 % 57 % 63 % 3) 45 % 47 % 40 % 4) 42 % 42 % 43 % 50% 60% 70% Legende total (n=1.079) weiblich (n=671) männlich (n=408) Top-2-Box auf einer Skala von 1 = stimme überhaupt nicht zu bis 5 = stimme voll und ganz zu Basis: Bildschirmwahrnehmer KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. TECHNISCHE INFORMATIONEN STANDBILD ANIMIERTER SPOT Auflösung 16:9, 1280 x 720 Pixel (HD), 72 dpi Auflösung 16:9, 1280 x 720 Pixel (HD), 72 dpi Formate •jpg •gif •png Formate • Windows Media Video ( .wmv) • Quicktime Video ( .mov) • MPEG-4 ( .mp4) Ton ohne Ton 9 Da Ihr Spot so individuell wie Sie sein soll, variieren die Preise natürlich von Fall zu Fall. Daher erhalten Sie Preise für die Spoterstellung, die Spotbearbeitung und die Spotüberprüfung auf Anfrage via [email protected] KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Gegenstand 5. Werbematerialeingang/-qualität 8. Lieferung- und Freigabeverzug Für Verträge über die Schaltung von Werbung, Informationen oder sonstigen Inhalten gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Ge­schäftsbedingungen. Die Ausstrahlung des Werbespots erfolgt auf den von der VIEWENTO GmbH installierten Instore TV-Systemen in dem gebuchten Edeka-Markt. Die Ausstrahlung auf Bedientheken/Digitale Preisauszeichnung-­ Systemen, die in den Frischetheken der Abteilungen Käse, Wurst/Fleisch und Fisch verbaut sind und ausschließlich den EdekaMärkten zur Produktbewerbung zur Verfügung stehen, ist davon ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die VIEWENTO GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn sie im Vertragsschreiben des Kunden genannt sind und die VIEWENTO GmbH ihnen nicht ­ausdrücklich widerspricht. Für die Qualität und den Inhalt der gezeigten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dieser hat sich ggf. an Vorgaben der VIEWENTO GmbH zu halten, die gesondert zu regeln sind. Wegen der Folgen einer nicht rechtzeitigen Übersendung des Werbematerials oder Freigabe­erteilung zur Produktion wird auf die Regelung in Punkt 8 verwiesen. Soweit der Kunde bis zum im Vertrag angegebenen Einsendeschluss keine Informationen, ­ digitale Daten oder Unterlagen zu der beabsichtigten Werbemaßnahme geliefert hat, ist die VIEWENTO GmbH auf Grund der dann vorliegenden Unmöglichkeit der Schaltung der Werbemaßnahme von der Leistung frei, ohne dass der Zahlungsanspruch der VIEWENTO GmbH dadurch beeinträchtigt wird. Sollte der Kunde erst nach Einsendeschluss die Werbematerialien liefern, ist die VIEWENTO GmbH nur verpflichtet, zum nächst möglichen Termin dann die Spots zu erstellen und/oder einzustellen. Sollten durch den verspäteten Eingang der Werbematerialien Mehr­kosten bei der Spoterstellung oder Spoteinstellung entstehen, hat diese der Kunde zu tragen. Soweit der Kunde nur unvollständige Informationen, digitale Daten oder Unterlagen liefert, ist die VIEWENTO GmbH lediglich verpflichtet, die eingereichten Unterlagen und Informationen zur Erstellung des Werbespots zu benutzen. Bei der Spoterstellung sind zwei Korrektur­läufe im Preis enthalten. Jeder weitere Korrekturlauf ist für den Vertragspartner kosten­pflichtig. ­Widerspricht der Kunde dem übersendeten Entwurf des Werbespots nicht innerhalb der ­ angegebenen Zeit, ist die VIEWENTO GmbH zur Freischaltung zum Vertragsbeginn oder zum nächst möglichen Termin ermächtigt. Erhält der Kunde mehrere Entwürfe und erteilt trotz Aufforderung keine Freigabe (Abnahmezeitpunkt) für einen bestimmten Entwurf, ist die VIEWENTO GmbH nicht zur Einstellung eines Spots verpflichtet, ohne, dass dies die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs beeinträchtigt. 6. Werbeinhalte Die VIEWENTO GmbH darf den Werbespot zu Werbezwecken kostenfrei publik machen. Zudem darf die Firma VIEWENTO ihre Kunden jederzeit per E-Mail, Fax und Telefon kontaktieren, um ihnen allgemeine Informationen zukommen zu lassen. Sollte der Vertragspartner mit den vorgenannten Punkten nicht einverstanden sein, hat er dies schriftlich mitzuteilen. Die VIEWENTO GmbH ist ­berechtigt, dem Kunden Rechnungen per E-Mail an seine im Vertrag genannte Adresse zu ver­schicken. Auf den VIEWENTO-Systemen nicht zugelassen sind Inhalte mit religiösen oder politischen Werbemaßnahmen, die im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder öffentlich-rechtlichen ­Bestimmungen stehen. Bestehen zu Beginn oder entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche ­Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden ­Regelung in Satz 1, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu ­beenden und den bestehenden Vertrag über die Werbeschaltung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung zu kündigen. Unabhängig von diesem Recht der VIEWENTO GmbH trägt der Kunde allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahme und stellt die ­VIEWENTO GmbH und ihre Vertriebspartner ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von solchen aus Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen. 3. Ablehnungsrecht 6.1. Für Werbekunden (EDEKA Lieferanten) Der Vertrag bleibt wirksam, wenn die VIEWENTO GmbH diesen nicht innerhalb von 14 Kalender­tagen nach Vertragsabschluss gegenüber dem Auftraggeber widerruft (einseitiges Widerrufsrecht). Ein Widerruf per Fax oder E-Mail ist ausreichend. Dem Kunden, der gleichzeitig Lieferant von EDEKA Märkten ist, ist bekannt, dass in den Standortverträgen mit Edeka geregelt ist, dass bei Produkten, die vom Typ her auch bei Edeka gehandelt werden, nur konkrete Produkte beworben werden dürfen, welche auch bei Edeka gelistet sind. Verliert der Produzent des beworbenen Produktes die Listung bei Edeka und verlangt Edeka die Unterlassung der Spotausstrahlung, steht die VIEWENTO GmbH ein sofortiges Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Kunden zu, wenn der Kunde seine Werbung nicht anpasst. Die Rechte des Kunden sind auf eine anteilige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen begrenzt, bei noch nicht erfolgter Bezahlung schuldet der Kunde dann nur anteilig die Vergütung für die ausgestrahlte Zeit. Etwaige Ablehnungen durch Edeka werden bei der Annahme von Werbeverträgen durch die ­VIEWENTO GmbH ­berücksichtigt. 2. Allgemeines 4. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung Die Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Jahrespreise, die mit Vertragsbeginn zur ­ Zahlung fällig sind. Bei halbjährlicher Zahlungsweise sind bei Vertragsbeginn 50 % des Jahres­preises zur Zahlung fällig, die zweiten 50 % sind dann sechs Monate nach dem vereinbarten Vertragsbeginn zur Zahlung fällig. Ist die Vertragslaufzeit nicht länger als sechs ­Monate, ist der Gesamtbetrag zum Vertragsbeginn zur Zahlung fällig. Bei einmaliger Zahlungsweise wird bei 24 Monaten Laufzeit 4 % Rabatt, bei 36 Monaten Laufzeit 6 % Rabatt, bei 48 ­Monaten Laufzeit 8 % Rabatt, bei 60 Monaten Laufzeit 10 % Rabatt und bei 72 Monaten Laufzeit 12 % Rabatt auf den Nettogesamtbetrag gewährt. Rabatte werden ausschließlich auf den Nettogesamtbetrag für die Spotausstrahlung gewährt, andere Leistungen bleiben davon unberührt. Einmalig zu zahlende Beträge sind zum Vertragsbeginn fällig. Bei vierteljährlicher ­Zahlungsweise ist ein Ratenzahlungszuschlag von 5 % auf den Jahresnettopreis zu entrichten. Bei monatlicher Zahlungsweise ist ein Ratenzahlungszuschlag von 7 % auf den Jahresnettopreis zu entrichten. Die Ratenzahlungszuschläge werden gemäß der Zahlungsweise s­ ofort mit berechnet. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der geltenden MwSt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang auf dem Konto der VIEWENTO GmbH an. Für alle von der jährlichen Zahlungsweise ­abweichenden Zahlungsverein­barungen gilt für den Fall, dass eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, dass neben den dafür anfallenden Kosten, es auch zu einer Sofortfälligkeit des gesamten restlichen Jahrespreises kommt, dies dann zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen, berechnet ab dem Tag des Ablaufes des Zahlungstermins. Die Ausstrahlung der Werbemaßnahmen erfolgt nur dann, wenn sich der Kunde zu diesem Zeitpunkt mit der Bezahlung nicht im Zahlungsverzug befindet. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, die Spots nicht auszustrahlen, ohne dass dadurch der Anspruch auf weitergehende Bezahlung untergeht. Gerät der Kunde mit der Zusendung der Daten in Verzug, wird der jeweilige Rechnungsbetrag zum Vertragsbeginn dennoch fällig. 10 Stand: 1. März 2014 6.2. Für Werbekunden Das Bewerben von Produkten, die auch bei Edeka gehandelt werden, ist nicht erlaubt. Geschieht dies trotzdem und passt der Kunde die Werbung nach schriftlicher Aufforderung der Firma ­VIEWENTO GmbH nicht an, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, den Spot aus der Sendeschleife zu nehmen ohne, dass dadurch der Anspruch auf weitergehende Bezahlung untergeht. 6.3. Urheberrecht Das Urheberrecht an der Gestaltung der Werbespots steht ausschließlich der VIEWENTO GmbH zu. ­Abänderungen und Vervielfältigungen der Werbespots oder Dergleichen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der VIEWENTO GmbH. 7. Platzierung, Verfügbarkeit, Exklusivität Die Werbemaßnahmen der Kunden erfolgen während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen von Sendeschleifen, so dass sich jeder Spot grundsätzlich wiederholt. Die Ausstrahlung erfolgt grundsätzlich nur während der Ladenöffnungszeiten, diese können variieren. Einen Anspruch auf eine bestimmte Position des Werbespots in einer Sendeschleife besteht nicht. Konkurrenzausschluss innerhalb einer Sendeschleife oder eines Marktes wird nur gewährt, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 9. Vertragsanpassung Laufzeit Grundlage für die Möglichkeit der Ausstrahlung von Werbespots über Instore TV sind die bestehenden Standortverträge mit den Firmen, bei denen die Geräte aufgestellt sind. Die Vertragszeiten für die Schaltungsaufträge sind insoweit an die Vertragszeiten für den Standortvertrag angepasst. Verschiebt sich die Installation der Systeme in dem gebuchten Markt aus Gründen, die die VIEWENTO GmbH nicht zu vertreten hat, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, den Vertragsbeginn der Werbespotschaltung entsprechend anzupassen. Verzögert sich der Vertragsbeginn dadurch um mehr als 6 Monate, hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Ausschlussfrist von ­2 Wochen nach Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten. Die Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Kunden hat grundsätzlich keinerlei Einfluss auf das Bestehen des Vertragsverhältnisses. Jedoch besteht bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 36 Monaten im Falle der vom Kunden nachge­wiesenen Geschäftsaufgabe die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung gegen eine Abstandszahlung. Als ­Geschäftsaufgabe gilt nicht die Übertragung des Geschäfts o.Ä. Die Höhe der Abstandszahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis der vertraglich vereinbarten Laufzeit und dem Preis, der den Laufzeiten 24, 36, 48, 60 oder 72 Monate zugrunde liegt. Die Firma VIEWENTO GmbH stellt die jeweils gültigen Preislisten bei Verträgen über eine Laufzeit von 36 Monaten auf ­Anfrage zur Verfügung. Die Vertrags­aufhebung ist zum Ende eines Vertragsjahres, jedoch frühestens nach Ablauf von 24 Monaten möglich. Der Kunde hat den Wunsch auf Aufhebung des Vertrages innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen vor dem 24.ten Monat bzw. 36.ten, 48.ten oder 60.ten Monat schriftlich anzuzeigen sowie die entsprechenden Nachweise der Geschäftsaufgabe zu überbringen. Leistet der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung des genauen Preises durch die Firma VIEWENTO GmbH die Abstandszahlung durch Überweisung, gilt das Vertragsverhältnis als beendet; andernfalls bleibt der Vertrag so bestehen, wie er geschlossen wurde. Die Regelung zur Abstandszahlung wird ebenfalls rückwirkend unwirksam, wenn der Kunde innerhalb von 6 ­Monaten nach Geschäftsaufgabe das Geschäft wieder im selben Ort anmeldet. Besteht ein Anspruch des Firmeninhabers auf vorzeitige Vertragsbeendigung bezüglich des Standortvertrages, ist die VIEWENTO GmbH be­rechtigt, eine entsprechende Anpassung der Laufzeit des Schaltungs­auftrages, mithin eine Verkürzung der Laufzeit, vom Kunden zu verlangen. Insoweit steht der ­VIEWENTO GmbH ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsendes des Standort­vertrages zu. Unbenommen bleibt den Vertrags­parteien die Möglichkeit zu vereinbaren, dass der Schaltungsauftrag über einen anderen Standort bis zum regulären Vertragsende fortgesetzt wird. Insoweit wird sich die VIEWENTO GmbH bemühen, dem Kunden ein für ihn unverbindliches ­Angebot zu unterbreiten. Weitergehende wechselseitige Ansprüche – außer bei Fällen höherer Gewalt – bestehen nicht, und entsprechende Ansprüche werden ausdrücklich wechselseitig ausgeschlossen. 10. Gewährleistungen Die VIEWENTO GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen ­unter Berücksichtigung der Regelungen im Vertrag. Sollte die angegebene Schaltanzahl/Jahr mehr als 5 % unterschritten werden, sind die Rechte des Auftraggebers in der Reihenfolge auf Nach­holung, dann auf Minderung begrenzt. Nur bei einer Unterschreitung von 25 % gelten die ­gesetzlichen Vorschriften ohne Einschränkung. Offensichtliche Mängel hat der Kunde schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche (7 Kalendertage) zu rügen. Eine Nachholung ausgefallener Sendezeit und die Ausstrahlung von Gratismonaten findet nach dem regulären Vertragsende statt und berührt damit nicht die Grundvertragslaufzeit des Vertrages. 11. Haftung Die VIEWENTO GmbH haftet in voller Schadenshöhe bei eigener grob fahrlässiger Vertrags­verletzung sowie bei einer vorsätzlichen Vertragsverletzung leitender Angestellter oder ­Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet die VIEWENTO GmbH bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei jedoch die Höhe auf den Ersatz des typischen vorherseh­ baren Schadens begrenzt ist. Die Begrenzung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren ­Schadens gilt bei leichter Fahrlässigkeit gleichfalls für Schadensansprüche des Auftraggebers, die auf einem von der VIEWENTO GmbH zu vertretenden Leistungsverzug oder einer von der VIEWENTO GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung beruhen. 12. Höhere Gewalt, Streik Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik wird die VIEWENTO GmbH von ihrer ­Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall ver­längert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadens­ersatzansprüche herleiten. 13. Schufa-Information Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt, vor Annahme eines Vertrages bzw. vor Durchführung einer Bestellung bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einzuholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die VIEWENTO GmbH diese Informationen an die Schufa. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, kann die VIEWENTO GmbH hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. 14. Erfüllungsort/Gerichtsstand Bei Unternehmern ist der Sitz der VIEWENTO GmbH sowohl Erfüllungsort als auch ­Gerichtsstand. KUNDENANSPRACHE MIT ALLEN SINNEN. VIEWENTO GmbH · Instore Kommunikation Gottlieb-Keim-Str. 30 · 95448 Bayreuth · Tel. 0049 (0) 921 50 73 769 - 0 · Fax 0049 (0) 921 50 73 769 - 99 · [email protected] · www.viewento.de