AG 2 Arbeit und Beschäftigung

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Vorschläge für einen Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
sowie zur Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGiG)
Wichtiger Hinweis zum vorliegenden Dokument: Die Veröffentlichung der Vorschläge der einzelnen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt ungekürzt. Eine Prüfung der Vorschläge hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten, der Zuständigkeit und Kostenfolgeschätzung ist noch nicht erfolgt!
AG 2: Arbeit und Beschäftigung
I. Vorschläge zur Umsetzung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention
Ia. Landesebene (Thüringer Aktionsplan)
Ziel
(Ergebnis)
Maßnahme
(Weg zur Zielerreichung)
Instrumente
(Mittel zur Zielerreichung)
Zuständigkeit /
Verantwortung
1) Web-Portal für Betroffene in Thüringen
„Welche Angebote gibt
es?“ >> Transparenz herstellen
Zusammentragen aller Angebote, Initiativen und Maßnahmen, die dem Ziel der
beruflichen Rehabilitation/
Integration/Inklusion dienen,
Erstellen einer Datenbank
-ggf. Vergabe einer Studie>Vorschlag für eine Datenbank
-ggf. Vergabe des Auftrags
an eine Einrichtung, die ITAusbildung betreibt
- Datenbank barrierefrei und
auch in leichter Sprache!
-. siehe auch
http://pslk.bplaced.net/pslkhp/ger/index.html
BMB
2) - Stärkung der Akzeptanz/ Anerkennung behinderter Menschen
- Sicherung der Nachhaltigkeit der Beschäftigung
- Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Men-
Öffentlichkeitsarbeit:
-Sensibilisierung der Arbeitgeber/Unternehmer für die
Potenziale behinderter Menschen
-breite Öffentlichkeit für die
win-win-Situation herstellen
-Beratung von Arbeitgebern
vor Ort, um (auch) Ausbildungsplätze f. behind. Jugendliche zu generieren
-Info-Veranstaltungen/ Weiterbildung für Arbeitgeber
über geltendes Recht
Landesregierung
Zeitlicher Rahmen der Umsetzung
Beginn sofort,
fortlaufende Pflege
1 Jahr Kampagne, dann fortlaufend
Kostenfolgeschätzung
-Kosten für Studie ca. 3.000 €
-laufende Personalkosten für
Pflege des Portals
Nicht abzuschätzen
schen
(Stichwort Fachkräftebedarf)
-Nutzung der Medien der
Kammern für PositivBeispiele
-Poster, Plakate, Radio-/TVspots
- Behindertenpolitisches
Forum analog SachsenAnhalt
3) Gründung/ Einrichtung
einer landesweiten Koordinierungsstelle zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes in Thüringen
(Beispiel Koordinationsstelle in Wien, Unterlagen
dazu im TMWAT)
- Vermeidung institutioneller
Sonderwege im Übergang
Schule / Beruf
- Unterstützung des Übergangs aus der Werkstatt in
den Arbeitsmarkt
- Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Rehabilitanden/Betroffenen
-Zusammenarbeit der Akteure
effizienter gestalten
-Optimierung des Einsatzes
der IFD
-Verbesserung der Strukturen, Schließung von Schnittstellen
- Bündelung von Fachkompetenz
- Beteiligung behinderter
Expertinnen und Experten
(auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen)
-Bildung regionaler Netzwerke unter Einbeziehung aller
Akteure
-Zielvereinbarungen zwischen BAArbeitgeberservice und Integrationsämtern
Federführung
TMSFG/BMB, Beteiligung: Arbeitsagenturen/ARGEn und Integrationsämter
fortlaufend
1 Stelle (50.000
€ jährlich, ggf.
Projektförderung
4) Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Menschen
Förderung, finanzielle Anreize für Arbeitgeber
-der Mensch mit seinen Potenzialen muss im Vordergrund stehen, erst dann
Anreiz
-Förder-/ Beschäftigungsprogramme fortsetzen, insbes. für Langzeitarbeitslose
TMSFG, TMWAT, BA
(Mitnahmeeffekte möglichst vermeiden)
fortlaufend
Kosten wie bisher
5) Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Menschen durch das Setzen
positiver Signale
Förderung eines Bewusstseins für die Stärken und
Potenziale von Menschen mit
Behinderung in der Arbeitswelt
Ausloben eines Landespreises für vorbildliches Engagement im Sinne der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung
TMSFG, TMWAT
> in die Jury auch Betroffenenverbände
sofort
(Preis „Pro Engagement“
Sachsen-Anhalt,
3 Kategorien
jeweils 20.000 €)
6) Erhöhung der Beschäftigungsquoten behinderter
Menschen im öffentlichen
Dienst
Verbesserung der Vorbildfunktion des Landes als Arbeitgeber
- Eigenverpflichtung des
Landes zur Erhöhung der
Pflichtquote auf minimal 6 %
- Stellenpool
/Koordinierungsstelle zur
Vermittlung SB im Landesdienst (z. B. im begründeten
Einzelfall Entsperrung bei
Einstellung behinderter
Menschen)
- Fortbildungsprogramm
TIM: Sensibilisierung von
Führungskräften
- Abschluss von Integrationsvereinbarungen in allen
Ressorts
Landesregierung
sofort
Keine Kosten!
7) Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Menschen durch Vermeidung
von Ausgrenzung
Änderung von Gesetzen,
Anpassung von Integrationsvereinbarungen etc.: „… werden bei gleicher Eignung
bevorzugt…“ in „… werden
bei vergleichbarer Eignung“
Gesetzesinitiative Thüringen
TMSFG, TMWAT
sofort
Keine Kosten
8) Sicherung der Nachhaltigkeit der Beschäftigung
Mentoringprogramme auf
freiwilliger Basis für Arbeitgeber/in Betrieben und Verwaltungen
-Mentoring i. S. v. menschlicher kollegialer Begleitung in
der Einarbeitungsphase
-Mentoren/-innen in den
Unternehmen/Verwaltungen
gewinnen und schulen
Verbreitung der Idee in
Betrieben und Verwaltungen (Personalverantwortliche) durch Kammermedien, TMWAT,
TMSFG, Integrationsämter, Integrationsfachdienste und BA
sofort
Keine Kosten
9) Verbesserung der Beschäftigungssituation von
Menschen mit Behinderungen
Überarbeitung des Aktionsprogramms der Landesregierung „Fachkräftesicherung
und Qualifizierung“
- Gründung einer Facharbeitsgruppe Berufsorientierung für Menschen mit Behinderungen
- Berufsorientierungskonzept
TMWAT / TMBWK /
TMSFG / BMB / Verbände der Wirtschaft, Bundesagentur für Arbeit
(BA) und Selbsthilfeor-
5. Legislaturperiode
Keine Kosten
für Förderschulen und inklusive Schulen
- ausbildungsbegleitende
Hilfen für Menschen mit
Behinderungen
ganisationen
TMWAT, TMSFG incl.
GL-Beauftragte
10) Berücksichtigung der
Belange behinderter
Frauen in allen landesspezifischen Programmen
und Richtlinien der Förderung der Beschäftigung
schwerbehinderter Personen
Angebot zur Bewusstseinsbildung für alle Akteure (Landesbehörden, Arbeitsagenturen, …) und Beteiligung behinderter Expertinnen an der
Erarbeitung entsprechender
Vorhaben
Schulungen
11)Inklusive berufliche
Bildung durch Vermeidung
aussondernder Gruppenangebote, stärkere Individualisierung
Informationsveranstaltung(en)
für die IHK, HWK und vergleichbare Institutionen
- Vorträge
- Praxisbeispiele
- Umsetzungsempfehlungen
12) Sicherung der Beschäftigungssituation von
Menschen mit schweren
Behinderungen in WfbM,
Integration in Arbeit
- Verstärkung der regionalen
Zusammenarbeit von Wirtschaft und Werkstätten
- regionale Netzwerke
13) Verbesserung/Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
Überblick über die Situation
in nicht der Beschäftigungspflicht unterliegenden Betrieben (unter 20 Beschäftigte)
1.1.201131.12.2012
Honorarkosten
für Schulungen
Freistellung der
Teilnehmenden
IHK, HWK, Arbeitgeberverbände
sofort
TMSFG, TMWAT, LAGWfbM, BA, Kammern
Durchführung einer Erhebung zur Beschäftigungssituation von Menschen mit
Behinderungen in Betrieben
mit weniger als 20 Beschäftigten (keine Statistik vorhanden, Werte der Erhebung gem. § 80 Abs. 4 SGB
IX unzureichend, ggf. Änderung SGB IX)
BA, Thüringer Landesamt für Statistik
Keine Kosten
Keine Kosten
5. Legislaturperiode
Keine Angabe
möglich
Ib. Bundesebene (Nationaler Aktionsplan)
Ziel
(Ergebnis)
Maßnahme
(Weg zur Zielerreichung)
Instrumente
(Mittel zur Zielerreichung)
Zuständigkeit /
Verantwortung
Zeitlicher Rahmen
der Umsetzung
13) Verbesserung/Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
Überblick über die Situation
in nicht der Beschäftigungspflicht unterliegenden
Betrieben (unter 20 Beschäftigte)
Durchführung einer Erhebung
zur Beschäftigungssituation
von Menschen mit Behinderungen in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten (keine Statistik vorhanden, Werte
der Erhebung gem. § 80 Abs.
4 SGB IX unzureichend, ggf.
Änderung SGB IX)
BA, Thüringer Landesamt für Statistik
5. Legislaturperiode
Kostenfolgeschätzung
Keine Angabe
möglich
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