Vorschläge für einen Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zur Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGiG) Wichtiger Hinweis zum vorliegenden Dokument: Die Veröffentlichung der Vorschläge der einzelnen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt ungekürzt. Eine Prüfung der Vorschläge hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten, der Zuständigkeit und Kostenfolgeschätzung ist noch nicht erfolgt! AG 2: Arbeit und Beschäftigung I. Vorschläge zur Umsetzung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention Ia. Landesebene (Thüringer Aktionsplan) Ziel (Ergebnis) Maßnahme (Weg zur Zielerreichung) Instrumente (Mittel zur Zielerreichung) Zuständigkeit / Verantwortung 1) Web-Portal für Betroffene in Thüringen „Welche Angebote gibt es?“ >> Transparenz herstellen Zusammentragen aller Angebote, Initiativen und Maßnahmen, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation/ Integration/Inklusion dienen, Erstellen einer Datenbank -ggf. Vergabe einer Studie>Vorschlag für eine Datenbank -ggf. Vergabe des Auftrags an eine Einrichtung, die ITAusbildung betreibt - Datenbank barrierefrei und auch in leichter Sprache! -. siehe auch http://pslk.bplaced.net/pslkhp/ger/index.html BMB 2) - Stärkung der Akzeptanz/ Anerkennung behinderter Menschen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Beschäftigung - Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Men- Öffentlichkeitsarbeit: -Sensibilisierung der Arbeitgeber/Unternehmer für die Potenziale behinderter Menschen -breite Öffentlichkeit für die win-win-Situation herstellen -Beratung von Arbeitgebern vor Ort, um (auch) Ausbildungsplätze f. behind. Jugendliche zu generieren -Info-Veranstaltungen/ Weiterbildung für Arbeitgeber über geltendes Recht Landesregierung Zeitlicher Rahmen der Umsetzung Beginn sofort, fortlaufende Pflege 1 Jahr Kampagne, dann fortlaufend Kostenfolgeschätzung -Kosten für Studie ca. 3.000 € -laufende Personalkosten für Pflege des Portals Nicht abzuschätzen schen (Stichwort Fachkräftebedarf) -Nutzung der Medien der Kammern für PositivBeispiele -Poster, Plakate, Radio-/TVspots - Behindertenpolitisches Forum analog SachsenAnhalt 3) Gründung/ Einrichtung einer landesweiten Koordinierungsstelle zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes in Thüringen (Beispiel Koordinationsstelle in Wien, Unterlagen dazu im TMWAT) - Vermeidung institutioneller Sonderwege im Übergang Schule / Beruf - Unterstützung des Übergangs aus der Werkstatt in den Arbeitsmarkt - Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Rehabilitanden/Betroffenen -Zusammenarbeit der Akteure effizienter gestalten -Optimierung des Einsatzes der IFD -Verbesserung der Strukturen, Schließung von Schnittstellen - Bündelung von Fachkompetenz - Beteiligung behinderter Expertinnen und Experten (auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen) -Bildung regionaler Netzwerke unter Einbeziehung aller Akteure -Zielvereinbarungen zwischen BAArbeitgeberservice und Integrationsämtern Federführung TMSFG/BMB, Beteiligung: Arbeitsagenturen/ARGEn und Integrationsämter fortlaufend 1 Stelle (50.000 € jährlich, ggf. Projektförderung 4) Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Menschen Förderung, finanzielle Anreize für Arbeitgeber -der Mensch mit seinen Potenzialen muss im Vordergrund stehen, erst dann Anreiz -Förder-/ Beschäftigungsprogramme fortsetzen, insbes. für Langzeitarbeitslose TMSFG, TMWAT, BA (Mitnahmeeffekte möglichst vermeiden) fortlaufend Kosten wie bisher 5) Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Menschen durch das Setzen positiver Signale Förderung eines Bewusstseins für die Stärken und Potenziale von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Ausloben eines Landespreises für vorbildliches Engagement im Sinne der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung TMSFG, TMWAT > in die Jury auch Betroffenenverbände sofort (Preis „Pro Engagement“ Sachsen-Anhalt, 3 Kategorien jeweils 20.000 €) 6) Erhöhung der Beschäftigungsquoten behinderter Menschen im öffentlichen Dienst Verbesserung der Vorbildfunktion des Landes als Arbeitgeber - Eigenverpflichtung des Landes zur Erhöhung der Pflichtquote auf minimal 6 % - Stellenpool /Koordinierungsstelle zur Vermittlung SB im Landesdienst (z. B. im begründeten Einzelfall Entsperrung bei Einstellung behinderter Menschen) - Fortbildungsprogramm TIM: Sensibilisierung von Führungskräften - Abschluss von Integrationsvereinbarungen in allen Ressorts Landesregierung sofort Keine Kosten! 7) Erhöhung der Erwerbsquoten behinderter Menschen durch Vermeidung von Ausgrenzung Änderung von Gesetzen, Anpassung von Integrationsvereinbarungen etc.: „… werden bei gleicher Eignung bevorzugt…“ in „… werden bei vergleichbarer Eignung“ Gesetzesinitiative Thüringen TMSFG, TMWAT sofort Keine Kosten 8) Sicherung der Nachhaltigkeit der Beschäftigung Mentoringprogramme auf freiwilliger Basis für Arbeitgeber/in Betrieben und Verwaltungen -Mentoring i. S. v. menschlicher kollegialer Begleitung in der Einarbeitungsphase -Mentoren/-innen in den Unternehmen/Verwaltungen gewinnen und schulen Verbreitung der Idee in Betrieben und Verwaltungen (Personalverantwortliche) durch Kammermedien, TMWAT, TMSFG, Integrationsämter, Integrationsfachdienste und BA sofort Keine Kosten 9) Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen Überarbeitung des Aktionsprogramms der Landesregierung „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ - Gründung einer Facharbeitsgruppe Berufsorientierung für Menschen mit Behinderungen - Berufsorientierungskonzept TMWAT / TMBWK / TMSFG / BMB / Verbände der Wirtschaft, Bundesagentur für Arbeit (BA) und Selbsthilfeor- 5. Legislaturperiode Keine Kosten für Förderschulen und inklusive Schulen - ausbildungsbegleitende Hilfen für Menschen mit Behinderungen ganisationen TMWAT, TMSFG incl. GL-Beauftragte 10) Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen in allen landesspezifischen Programmen und Richtlinien der Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Personen Angebot zur Bewusstseinsbildung für alle Akteure (Landesbehörden, Arbeitsagenturen, …) und Beteiligung behinderter Expertinnen an der Erarbeitung entsprechender Vorhaben Schulungen 11)Inklusive berufliche Bildung durch Vermeidung aussondernder Gruppenangebote, stärkere Individualisierung Informationsveranstaltung(en) für die IHK, HWK und vergleichbare Institutionen - Vorträge - Praxisbeispiele - Umsetzungsempfehlungen 12) Sicherung der Beschäftigungssituation von Menschen mit schweren Behinderungen in WfbM, Integration in Arbeit - Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit von Wirtschaft und Werkstätten - regionale Netzwerke 13) Verbesserung/Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Überblick über die Situation in nicht der Beschäftigungspflicht unterliegenden Betrieben (unter 20 Beschäftigte) 1.1.201131.12.2012 Honorarkosten für Schulungen Freistellung der Teilnehmenden IHK, HWK, Arbeitgeberverbände sofort TMSFG, TMWAT, LAGWfbM, BA, Kammern Durchführung einer Erhebung zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten (keine Statistik vorhanden, Werte der Erhebung gem. § 80 Abs. 4 SGB IX unzureichend, ggf. Änderung SGB IX) BA, Thüringer Landesamt für Statistik Keine Kosten Keine Kosten 5. Legislaturperiode Keine Angabe möglich Ib. Bundesebene (Nationaler Aktionsplan) Ziel (Ergebnis) Maßnahme (Weg zur Zielerreichung) Instrumente (Mittel zur Zielerreichung) Zuständigkeit / Verantwortung Zeitlicher Rahmen der Umsetzung 13) Verbesserung/Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Überblick über die Situation in nicht der Beschäftigungspflicht unterliegenden Betrieben (unter 20 Beschäftigte) Durchführung einer Erhebung zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten (keine Statistik vorhanden, Werte der Erhebung gem. § 80 Abs. 4 SGB IX unzureichend, ggf. Änderung SGB IX) BA, Thüringer Landesamt für Statistik 5. Legislaturperiode Kostenfolgeschätzung Keine Angabe möglich