bildungs-und betreuungsplan - Behindertenhilfe Bezirk Korneuburg

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Johannes Hofer
OSR Franz K. Schwarzmann
SONDERPÄDAGOGISCHER
RAHMENPLAN UND
FÖRDERKONZEPT
für die
Erziehung, Förderung und Hilfestellung
von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
in der
Behindertenhilfe Bezirk Korneuburg
BEHINDERTENHILFE BEZIRK KORNEUBURG
A-2000 Stockerau, Manhartstraße 51
[email protected]
www.behindertenhilfe.at
Unter Mitwirkung von
Marianne Gstettner
Herbert Biringer
_________________________________________________________________________________
© Copyright 1993 by
Behindertenhilfe Bezirk Korneuburg
2105 Oberrohrbach, Neusiedlgasse 1-5
Alle Rechte vorbehalten
Auflage 1vom 26. Juni 1993
INHALTSVERZEICHNIS
1.
FÖRDERKONZEPT: GRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT DER BETREUER .............................................................. 4
1. 2. ARBEITSWEISEN ............................................................................................................................................................... 4
1.2.1. Erhebungsbogen ..................................................................................................................................................... 4
1.2.2. Förderziele............................................................................................................................................................... 5
1.2.3 Förderzielplan ........................................................................................................................................................... 5
1.2.4. Methodik .................................................................................................................................................................. 5
1.2.5 Berichte .................................................................................................................................................................. 10
2. BILDUNGS- UND BETREUUNGSPLAN ............................................................................................................................. 11
2.1. ALLGEMEINE AUSSAGEN ZUM BILDUNGS- UND BETREUUNGSPLAN ..................................................................................... 11
2.2. AUFGABE ........................................................................................................................................................................ 11
2.3. PERSONENKREIS ............................................................................................................................................................. 12
2.4. GROBZIELE ..................................................................................................................................................................... 12
2.6. DIAGNOSE/AUFNAHME/FÖRDERPLÄNE .............................................................................................................................. 12
2.6. ARBEITSWEISEN .............................................................................................................................................................. 12
2.6.1. Grundsätze der sonderpädagogischen Arbeit ....................................................................................................... 12
2.6.2. Didaktische Grundsätze ........................................................................................................................................ 13
2.6.3. Die Förderbereiche ................................................................................................................................................ 14
2.6.3.1. Emotionaler Bereich ....................................................................................................................................... 14
2.6.3.2. Sozialer Bereich ............................................................................................................................................. 14
2.6.3.3.Sexualpädagogischer Bereich ........................................................................................................................ 15
2.6.3.4. Religiös - ethischer Bereich ........................................................................................................................... 15
2.6.3.5. Musisch - kreativer Bereich ............................................................................................................................ 16
2.6.3.6. Kulturtechnik Bereich ..................................................................................................................................... 17
2.6.3.8. Sprachlicher Bereich: ..................................................................................................................................... 19
2.6.3.9. Umweltorientierung ........................................................................................................................................ 19
2.6.3.10. Lebenspraktischer Bereich: .......................................................................................................................... 20
2.7.3.11. Beschäftigungs- und Arbeitsbereich: ........................................................................................................... 20
2.6.3.12. Bereich der Bewegungserziehung: .............................................................................................................. 21
2.6.3.13. Freizeitbereich .............................................................................................................................................. 21
3. FORMULARE ...................................................................................................................................................................... 21
4. PRAXISANWENDUNG ........................................................................................................................................................ 21
4.1.BESCHÄFTIGUNGS- UND ARBEITSTHERAPIE ........................................................................................................................ 21
4.1.2.Gruppenstrukturierung ............................................................................................................................................ 21
4. 2. KREATIVGUPPEN............................................................................................................................................................. 22
4.2.1. Zeiteinteilung ......................................................................................................................................................... 23
Literaturverzeichnis
1. FÖRDERKONZEPT: GRUNDLAGEN FÜR
DIE ARBEIT DER BETREUER
Mit dem von der BEHINDERTENHILFE Oberrohrbach erstellten BILDUNGS- UND
BETREUUNGSPLAN für die Erziehung, Förderung und Hilfestellung in der Einrichtung Oberrohrbach,
in dem die Grobziele und die pädagogischen Grundsätze sowie die allgemeinen Richtlinien zur
Förderung der betreuten Jugendlichen und Erwachsenen festgelegt sind, erhält der Betreuer eine
Arbeitsgrundlage, das ihm ein zielbewußtes Handeln im pädagogischem Bereich erreichen soll.
Durch die Vermittlung der Didaktischen Grundsätze soll der Betreuer die richtigen Vorbedingungen
zur Erstellung und Durchführung von Förderzielen erlernen.
Was gefördert und weiterentwickelt werden soll, ist in den einzelnen Förderbereichen in Form von
Richtzielen und Grobzielen definiert. Die Fein- und Nahziele sollen vom jeweiligen Betreuungsteam er
stellt und in die Praxis umgesetzt werden.
Punktuelle Begründung
Ermöglichung einer systematischen Vorgangsweise in der pädagogischen und lebenspraktischen
Förderung der geistig- und mehrfach behinderten Menschen

Aufzeichnung und Festlegung von individuellen Förderzielen

Gewährleistung einer Kontinuität in der Entwicklung des einzelnen

Zielbewußtes Handeln auch bei Betreuerwechsel

Periodische Überprüfung der gesteckten Förderziele

Laufende Überprüfung des Lernerfolges
1. 2. Arbeitsweisen
1.2.1. Erhebungsbogen
Für jeden Behinderten, im besonderen bei Neuaufnahmen, wird nach einem mindestens halbjährigen
Beobachtungszeitraum (Phase der Sozialisation; siehe Claessen: 3 Stufen der Sozialisation ) mit Hilfe
des Erhebungsbogens eine Ersterhebung durchführt, wobei der Wissensstand, die Kenntnisse, sowie
das bereits Erlernte mit dem EDV Programm PAC dokumentiert werden sollen.
Das Analyse und deren Rückschlüsse bildet die Grundlage zur Erstellung der Förderziele.
Klient & Betreuer
Gemeinsames Kennenlernen
ERHEBUNGSBOGEN (PAC)
Erstellung und Arbeiten mit einem Förderziel
NACHERHEBUNG
Förderkonzept
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1.2.2. Förderziele
Nach der Erhebungsphase, in der der zur Zeit gültige Entwicklungsstand des einzelnen ersichtlich
wird, entwickelt das Betreuungsteam die Grobziele in den Bereichen:
Selbsthilfe
Beschäftigung
Sozialverhalten
Verständnisvermögen
Die Förderziele sind dahingehend zu erstellen, dass sie den Grundsätzen der Sonderpädagogischen
Arbeit (siehe Bildungs- u. Betreuungs-plan Punkt VII) entsprechen.
Als Grundlage wie solche Ziele lauten sollen, dient der Abschnitt 2.7.3. Pkt. 3.1-3.13 des Bildungsund Betreuungsplanes.
In den Kommentaren werden Vorbeobachtungen oder wichtige Hinweise (wie z. B. ...kann nur in
einem eigenen Raum erfolgen, zur Zeit nur am Vormittag durchführbar..) festgehalten.
1.2.3 Förderzielplan
Nach der Formulierung der Grobziele entwickelt das Betreuerteam nach dem Prinzip der kleinsten
Schritte die notwendigen Feinziele und dokumentiert diese in einem hierfür vorgesehnen Formular.
Die Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und kompetenten Fachkräften (z. B. Ärzte,
Psychologen, Pädagogen, Therapeuten) ist in diesem Falle unerlässlich.
Über die zu schaffenden Rahmenbedingungen zur Durchführung und einer periodischen
Lernzielkontrolle, sowie das dabei beobachtete Verhalten des Betreuten sind schriftliche
Aufzeichnungen zu führen.
1.2.4. Methodik
Die Kenntnis der wichtigsten Lerntheorien und Lernschritte sind Voraussetzung für die methodischdidaktisch richtige Umsetzung von Förderzielen.
Eine überlegte und geplante Handlungsweise kann mögliche Motivationsprobleme und
Enttäuschungen beim Betreuer und Betreuten vorbeugen (z. B. zu beachten: Prinzip der
Lustbetontheit).
LERNARTEN
a) Klassische Konditionierung
Bedingung in Gleichzeitigkeit mit dem Geschehnis
Beispiel Pawlow: 12 Uhr Mittagsglocken heißt Essenszeit und bewirkt erhöhte Speichelproduktion und
somit Appetit.
Wenn unsere BewohnerInnen morgens in die Werkstätte gehen, bekommen sie Joghurt mit Obst. Der
ungelernte Reiz ist das Essen in der Gruppe und die gelernte Reaktion darauf Wohlbefinden. Dieser
ungelernte Reiz wird jetzt mit dem neutralen Reiz „in die Gruppe gehen“ gekoppelt und nach einiger
Zeit wird dieser neutrale Reiz die Reaktion „Wohlbefinden“ auslösen.
b) Operante (Instrumentelle) Konditionierung
Als wichtigster Vertreter ist hier Skinner zu nennen. Er stellte in seinen Laboruntersuchungen mit
Ratten fest, dass man deren Verhalten steuern kann, indem man bestimmte Verhaltensweisen belohnt
(Ratten in Box, wo als einzige Ausstattung ein Hebel zu finden ist. Betätigt die Ratte diesen, wird sie
mit Eßbarem belohnt).
Förderkonzept
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Der Grundgedanke des operanten Konditionierens besteht darin, die Häufigkeit des Auftretens einer
Verhaltensweise zu steuern. Dies erzielt man durch sogenannte Verstärker.
Vier Arten von Verstärkern:
- positive
- negative
- primäre
- sekundäre
Positive Verstärker:
Soll die Häufigkeit des Auftretens einer Verhaltensweise ansteigen, wählt man dazu einen positiven
Verstärker aus, der unmittelbar nach Auftreten des gewünschten Verhaltens eingesetzt wird. Positive
Verstärker sind z.B. Lob, Anerkennung, Aufmerksamkeitszuwendung, Essen, usw. Erfährt eine
Person als Reaktion auf ihre Verhaltensweise einen positiven Verstärker, z.B. verbales Lob, so wird
diese Person zukünftig dieses Verhaltens in der Hoffnung zeigen, wieder dafür gelobt zu werden, d.h.
es kommt zu einem Ansteigen der Verhaltensweise.
Beispiel: Hermine R., die sehr gerne im Wohnhaus herumwandert, wird in den 1. Stock
zurückgeschickt, indem man sie in den Aufzug stellt (Hermine lacht dabei und freut sich). Hier wurde
positive Verstärkung fälschlicherweise eingesetzt. Hermine wird in Zukunft dieses Verhalten häufiger
zeigen, um damit belohnt zu werden, dass sie mit dem Aufzug fahren darf.
Negative Verstärker:
Unter negativer Verstärkung versteht man, wenn ein negatives Ereignis oder z.B. Bestrafung
aufgehoben wird. Aufgrund des Entfernens dieses negativen Ereignisses kommt es zu einer Erhöhung
der vorausgegangenen Reaktion. Auch hier spricht man von einer Verstärkung.
Beispiel: Ein Betreuter soll zum Zahnarzt gebracht werden. Kurz vor Abfahrt klagt der Betreute über
Übelkeit und wird daraufhin ins Bett geschickt. Der Arzttermin fällt somit aus - negative Verstärkung!
Wir können daher erwarten, dass dieses "Krankwerden" als Verhalten in ähnlichen Situationen erneut
auftreten wird.
Primäre Verstärker:
Zu den positiven primären Verstärkern zählen Nahrung, Wasser, sexueller Kontakt und andere
Ereignisse, die physiologische Bedürfnisse befriedigen. Diese Befriedigung physiologischer
Bedürfnisse kann zur Verstärkung eines Verhaltens eingesetzt werden. In der Behindertenarbeit
beginnt man meist damit, vorerst positive primäre Verstärker einzusetzen - wenn dann die
gewünschte Verhaltensweise etwas gefestigter erscheint, setzt man sekundäre Verstärker ein.
Sekundäre Verstärker:
Dazu zählen Geld, Lob, gute Noten, aber auch die Erlaubnis, einen Film zu sehen, länger
aufzubleiben, usw.
c) Beobachtungslernen
Darunter versteht Bandura das Lernen durch bloßes Beobachten. Eine der häufigsten Formen dieses
Lernens besteht in der Nachahmung eines beobachteten Verhaltens.
Bei Lernen durch Beobachtung unterscheidet man vier Phasen:
- Aufmerksamkeitsphase
- Behaltensphase
- Reproduktionsphase
- Motivationsphase
Aufmerksamkeitsphase:
Lernen ist ohne Aufmerksamkeit nicht möglich. Um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen gibt es
unterschiedliche Möglichkeiten: z.B. einen Überraschungsreiz anbieten, etwas Unerwartetes tun, usw.
Behaltensphase:
Wichtig in dieser Phase ist die Einübung; sie muß nicht erkennbar sein, sondern kann auch unter der
Oberfläche ablaufen.
Reproduktionsphase:
Förderkonzept
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Beobachtungslernen erfolgt dann besonders genau, wenn man das neu gelernte Verhalten gleich
nach einer stillen Einübung zeigt.
Motivationsphase:
Beobachtetes Verhalten wird dann in die Tat umgesetzt, wenn man das Gefühl hat, daß es sich lohnt,
z.B. durch anschließende positive Verstärkung. Wenn dieses Verhalten eine Strafe nach sich zieht,
wird es unterdrückt werden.
Stellvertretende Bestrafung oder Verstärkung treten dann auch, wenn man die Folgen von
Verhaltensweisen bei anderen beobachtet. Diese Beobachtung allein reicht aus, um die
Auftretenswahrscheinlichkeit des Verhaltens zu verändern.
BetreuerInnen dürfen nie vergessen, daß sie ständig als Modell für behinderte Menschen dienen und
sollten daher aufgrund dieses Wissens ihr Verhalten immer wieder überdenken!
d) Kognitives Lernen
Zu kognitiven Prozessen gehören Einsicht und Verstehen, Denken und Begründen oder die
Anwendung von Logik. Vertreter dieser Theorie meinen, daß diese Prozesse beim Lernen eine große
Rolle spielen.
Ein wichtiger Vertreter dieser Theorie ist Jerome Bruner.
Welche Möglichkeiten gibt es, bereits vorhandenes Verhalten wieder zu löschen?
Zur Extinktion (= Löschung) eines Verhaltens gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Verstärkung alternativen Verhaltens und Verstärkung niedriger Reaktionsquoten:
Hier werden alle anderen Verhaltensarten außer der einen, die man eliminieren möchte, verstärkt.
- der unerwünschten Verhaltensweise keine Aufmerksamkeit schenken:
Dies sollte nur dann angewendet werden, wenn das unerwünschte Verhalten niemanden verletzt,
nicht autoaggressiv ist, oder dann, wenn bei Nichtbeachtung des Verhaltens durch den Betreuer die
restliche Gruppe durch dieses Negieren verunsichert wird. Z.B. Herr P. zertrümmert in seiner
Aggression einen Spiegel, der Frau S. am Fuß verletzt - hier darf der Betreuer dieses Verhalten
keinesfalls negieren.
Natürliche und logische Konsequenzen statt Strafen
von Christine Falk-Frühbrodt, M.A. * Lessingstr. 9 * 14532 Kleinmachnow b. Berlin
Alles, was du durch die Folgen der inneren Natur der Sachen lehren kannst, das lehre nicht mit
Worten.
Heinrich Pestalozzi
Man kann in ein Kind nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln. Astrid Lindgren
Mit Traditionen brechen
In der Erziehung sollen Strafen aufrütteln, abschrecken und verhindern, dass das Kind eine bestimmte
Verhaltensweise wiederholt. Viele Eltern und Berufspädagogen halten Strafen für legitime
pädagogische Mittel. Schließlich haben die Ohrfeige und der Klaps auf den Po uns auch nicht
geschadet - oder doch? Wohl keine Mutter und kein Vater schlägt ihr/sein Kind gerne. Wer eine gute
Alternative hätte, könnte auf verletzende und erniedrigende Erziehungsmethoden verzichten. Die gute
Nachricht: Eine Erziehung ohne Schläge, Schreien und Drohen ist möglich. Lesen Sie in diesem
Artikel, wie es gehen kann.
Strafen haben Nachteile
Strafen, insbesondere solche, die ein Kind körperlich oder seelisch verletzen, haben viele Nachteile.
Angst vor Strafe wird das unerwünschte Verhalten nicht löschen, sondern bestenfalls unterdrücken.
Das bestrafte Kind lernt, dass es sich beim nächsten Mal besser nicht erwischen lassen sollte. Es
lernt nicht aus Einsicht. Strafen erzeugen Schuldgefühle auf beiden Seiten: beim Kind ("Ich bin böse")
und bei den Eltern ("Ich erziehe schlecht"). Häufig erleben Kinder Strafen als Lieblosigkeiten. Sie
fühlen sich nicht wertgeschätzt. Manche Kinder entwickeln regelrechte Vergeltungsfantasien. Sie
warten auf den Tag, an dem sie es uns heimzahlen können. Vieles spricht dafür, dass Strafen mehr
schaden als nutzen.
Straffrei erziehen heißt nicht regelfrei erziehen
"Strafe muss sein" oder "Kinder brauchen Grenzen" sind häufige Argumente derjenigen Eltern, die
sich eine Erziehung ohne Strafen (noch) nicht vorstellen können. Kindern müssen in der Tat Grenzen
Förderkonzept
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aufgezeigt werden. Beeinträchtigen sie mit ihrem Verhalten die Bedürfnisse anderer Menschen, darf
man sie nicht gewähren lassen. Eltern, die so lange wegsehen, bis sie nicht mehr können, strafen am
Ende unkontrolliert. Besser ist es, frühzeitig auf kindliche Grenzüberschreitungen zu reagieren. Die
Frage ist nicht, ob Kinder Grenzen brauchen. Darüber ist man sich seit langem einig. Die Frage ist,
wie Kinder zum Erkennen und Einhalten dieser Grenzen gebracht werden können.
Alternativen zu Strafen
Jede Handlung zieht Folgen nach sich: Wer sein Geld verliert, kann sich nichts kaufen. Wer
unfreundlich ist, findet keine Freunde. Für Kinder ist das Erkennen dieser Zusammenhänge von
großer Bedeutung. Nur so lernen sie, überlegter zu handeln und mehr Verantwortung für ihr Verhalten
zu übernehmen. Wir tun unseren Kindern keinen Gefallen, wenn wir sie stets vor den unangenehmen
Folgen ihrer Taten bewahren. Und wir helfen ihnen nicht, wenn wir sie ständig ermahnen, sie
ausschimpfen oder ihnen Vorwürfe machen. Man kann einem Kind nicht einreden, Verantwortung zu
übernehmen. Man muss sie ihm in Form von natürlichen und logischen Konsequenzen geben.
Natürliche Konsequenzen
Natürliche Konsequenzen sind Folgen eines Verhaltens, die sich ganz von alleine einstellen: Wenn ich
mich zu dünn angezogen habe, wird mir kalt. Wenn ich mir die Zähne nicht putze, bekommen sie
Löcher. Wenn ich nichts esse, verspüre ich Hunger. Manche dieser Folgen können einem Kind
zugemutet werden; andere nicht. Läuft ein Kind unachtsam auf die Straße, könnte eine natürliche
Folge sein, dass es vom Bus erfasst wird. Das müssen Eltern verhindern. Mit Gefahren verbundene
natürliche Konsequenzen ersetzt man am besten durch logische Konsequenzen: Kinder, die nicht den
nötigen Sicherheitsabstand zur Straße einhalten, müssen an der Hand der Eltern laufen.
Logische Konsequenzen
Logische Konsequenzen sind Folgen kindlicher Verhaltensweisen, die die Eltern oder andere
Erziehende herbeiführen. Sie haben stets eine inhaltliche und zeitliche Nähe zum Verhalten des
Kindes: Trägt es nicht seinen Fahrradhelm, darf es nicht Fahrrad fahren. Weigert es sich, sein Zimmer
aufzuräumen, darf es keine Freunde einladen. Kommt es trotz Aufforderung verspätet an den
Mittagstisch, muss es kalte Kartoffelpuffer essen. Vorteile logischer Konsequenzen sind: Eltern
können damit auf Moralpredigten verzichten, denn die Wirklichkeit spricht für sich. Doch Vorsicht:
Sprüche wie "Das hast du nun davon" oder "Siehst du" sind kontraproduktiv, weil sie das Kind
belehren, anstatt ihm Gelegenheit zu geben, die unangenehmen Folgen seines Verhaltens selbst zu
erkennen. Sprechen Sie möglichst wenig und das Wenige ohne Vorwurf oder Ironie. Ruft das Kind:
"Meine Puffer sind kalt", reicht ein wohlwollendes "Die sind kalt, weil sie seit einer halben Stunde hier
stehen". Nun weiß das Kind, dass es das nächste Mal gleich zu Tisch kommen muss, wenn es heiß
essen möchte.
Vorteile von Konsequenzen
Kinder verstehen Konsequenzen besser als Strafen, weil sie nicht auf seine Person bezogen sind,
sondern sich aus den Erfordernissen der Wirklichkeit ableiten lassen. Weder verurteilen sie das Kind,
noch werten sie es ab. Im Gegensatz zu Strafen werden Konsequenzen ruhig und freundlich benannt
bzw. sprechen für sich. Das Kind soll sich durch sie nicht bestraft fühlen, sondern die auch für Kinder
geltenden Sachzwänge erkennen. Der wohl größte Vorteil von logischen Konsequenzen ist, dass sie
nicht nach dem Prinzip der Steigerung ablaufen. Eltern, die ihre Kinder mit Anschreien, Klapsen oder
Strafandrohungen zu maßregeln versuchen, müssen mit der Zeit heftiger oder häufiger schreien,
klapsen oder drohen, um die gleiche Reaktion auszulösen. Logische Konsequenzen sind gleich
bleibend wirkungsvoll und achten gleichzeitig die Würde des Kindes.
Logische Konsequenzen einführen
Sie finden die Idee der logischen Konsequenzen gut? Überlegen Sie sich, welche Situationen Sie im
Umgang mit Ihrem Kind als besonders belastend empfinden. Trödelt Ihr Kind morgens und sind Sie
deshalb schon mehrfach zu spät im Kindergarten erschienen? Wird die Zeit am nächsten
Kindergartentag wieder knapp und ist dies Ihrem Kind anzulasten, sollten Sie es im Schlafanzug zum
Kindergarten fahren. Das müssen Sie ganz sicher nur einmal machen. Streiten sich Ihre Kinder
während der Autofahrt? Fahren Sie beim nächsten Mal an den Straßenrand, schalten Sie den Motor
aus und fahren sie erst weiter, wenn Ruhe eingekehrt ist. Lässt Ihr Teeny immer wieder seinen
benutzten Teller auf dem Esstisch stehen? Servieren Sie das nächste Essen auf dem schmutzigen
Teller. Sicherlich werden Ihnen viele weitere Alternativen zu Strafen einfallen, die zu Ihnen, Ihrem
Kind und Ihrer Familie passen.
Was bedeutet "Lob statt Strafe"?
"Ich kann mein Kind für falsches Verhalten doch nicht belohnen!" sagen viele Eltern, wenn sie das
erste Mal über den Grundsatz "Lob statt Strafe" stolpern. Damit haben sie vollkommen Recht. Kinder
brauchen Grenzen. Auf unakzeptables Verhalten reagiert man am besten mit natürlichen oder
logischen Konsequenzen. Wir Eltern müssen uns im Klaren darüber werden, wo unsere persönliche
Schmerzgrenze ist, d.h. was wir erlauben können und was nicht. Es tut Kindern gut, wenn ihre Eltern
Förderkonzept
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auf ähnliches Verhalten ähnlich reagieren: Was heute erlaubt ist, ist auch morgen erlaubt. Was heute
verboten ist, wird auch morgen nicht toleriert. Nur das ist mit Konsequenz gemeint - kein Schimpfen
oder Strafen. Das Prinzip "Lob statt Strafe" ist eine echte Alternative zu einem vorwiegend strafenden
Erziehungsstil. Es bedeutet, dass man gute Ansätze beim Kind mit gezieltem Lob fördern kann. Das
bringt mehr als jede Strafe.
Lernen durch positive Verstärkung
Angelsachsen nennen es "catch them being good", was ungefähr so viel heißt wie "Nutze jede
Gelegenheit, ein Kind beim richtigen Verhalten zu ertappen". Wie sonst sollte ein Kind herausfinden,
dass es auf dem richtigen Weg ist, wenn wir es ihm nicht sagen? Wollen wir mehr von einem
bestimmten Verhalten sehen, müssen wir das Kind dafür belohnen, z.B. in Form eines anerkennenden
Wortes, einem Lächeln, ein paar Minuten unserer Zeit. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das
Kind das erwünschte Verhalten öfter zeigt. Jedes Kind möchte seinen Eltern Freude machen.
Allerdings braucht es die Gewissheit, dass wir seine Bemühungen und Erfolge anerkennen.
Wohlverhalten muss sich für das Kind lohnen. Erwachsene tun am liebsten die Dinge, die für sie von
Vorteil sind. Warum sollte es bei unseren Kindern anders sein?
Viermal Lob für einmal Kritik
Wer ein Kind tadelt, sollte nachfolgend vier Gelegenheiten zum Loben nutzen. Sie glauben, dass Sie
an Ihrem Kind selbst in einer Woche keine vier lobenswerten Verhaltensweisen finden können? Dann
sollten Sie es künftig seltener kritisieren. Es nützt Kindern nichts, wenn wir ihnen sagen, was sie alles
falsch machen. Dauerkritik schwächt das Selbstwertgefühl und verdeutlicht dem Kind nicht, was es
stattdessen tun soll. Halten Sie nach vermeintlich Selbstverständlichem Ausschau: Hat ihr Kind seine
Jacke aufgehängt? Dann hat es ein Lob verdient. Hat Ihr Kind etwas getan, das ihm schwer fällt?
Dann ist ein größeres Lob fällig. Bewährt haben sich Punktepläne, mit denen sich Kinder für
bestimmtes Verhalten Privilegien oder kleine Belohnungen verdienen können. Es motiviert, es
verschafft dem Kind Erfolgserlebnisse und es erspart uns Eltern Schimpfen und Strafen.
e) Verbales Lernen
z.b. durch Vorlesen von Begriffen, Handlungen und Befehle verbal begleiten und durch Klangmelodie
verstärken.
f) Begriffsbildung
Beruhend auf Wahrnehmung, Einsicht und Denken. Prinzip der Anschaulichkeit hier besonders
wichtig. Das Lernen erfolgt stufenweise entsprechend der Sachstruktur und der geistigen Struktur des
Lernenden.
Im zeitlichen Ablauf des Lernprozesses werden 4 Phasen unterschieden
- Vorbereitung (Aufmerksamkeit, Wahrnehmung)
- Aufnahme (Lernen im engeren Sinn)
- Speicherung (Kurzzeit oder Langzeit)
- Erinnerung (Dekodierung, beobachtbare Leistung)
Zur MotivationEs gibt erfolgs- und mißerfolgsorientierte Menschen. So kann zum Beispiel jemand aus
Enttäuschungen lernen, ein anderer zerbricht daran.
Lernen kann mechanisch sein, aber auch sinnvoll entdeckend oder nachvollziehend, das eigene Tun
ist von größter Bedeutung.
Das Lernziel wird in 3 Bereiche gegliedert.
z. B. Essen mit dem Löffel (Straßmeier: „Frühförderung konkret“)
kognitiv
verstehen
„HIRN“
affektiv
fühlen
„HERZ“
psychomotorisch
durchführen, tun
„HAND“
Funktion des Löffels
Ablauf der Bewegung,
Regeln beim Essen,
Wissen, welche Konsistenz die Nahrung hat,
essen wollen,
selber tun wollen,
hungrig sein,
wohl fühlen
Beschreibung des
Vorganges,
Material dazu
Förderkonzept
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Temperatur erkennen
1.2.5. Berichte
Beobachtungsbogen
Die täglichen Geschehnisse, seien es Erfolge oder Mißerfolge werden in einem Beobachtungsbogen
festgehalten.
Besondere Verhaltensweisen wie Emotionalität, Interesse, Konzentrationsfähigkeit usw. bei der
Förderung sind wichtige Aspekte im Entwicklungsverlauf der betreuten Menschen.
Der Beobachtungsbogen stellt die Grundlage zur Kontrolle des Lernerfolges dar und soll auch
Beobachtungen enthalten, die Auskunft darüber geben, ob das Gelehrte und Erlernte auch im
Alltagsleben angewendet werden kann.
Wichtige Aspekte, wie z. B. ob das Gelehrte auch relevant für den Behinderten ist, ob die Methode
angemessen ist, oder ob die Zeit und der Ort passend gewählt sind, sollen hier aufgezeichnet werden.
Verlaufsdokumentation
Für jeden Betreuten muß eine personenspezifische Verlaufsdokumentation geführt werden (siehe
auch Richtlinien für die Führung von Tagesheimen der NÖ Landesregierung).
Dieser zugrunde liegen der Erhebungsbogen und der Förderzielplan, sowie die Beobachtungen und
Erfahrungen des Betreuerteams.
Diese Verlaufsdokumentation wird im Zusammenspiel mit dem Erhebungsbogen, zumindestens aber
einmal pro Jahr reflektiert und neu erstellt.
Sie dient als Arbeitsunterlage für die von der NÖ Landesregierung regelmäßig durchgeführten
Rehabilitationskontrollen.
Förderkonzept
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2. BILDUNGS- und BETREUUNGSPLAN
Dieses Konzept, das vom Vorstand und der Betriebsleitung erarbeitet wurde, stellt für alle Mitarbeiter
eine verbindliche Richtlinie dar. Es ist aufgrund von Beobachtungen und Erfahrungen periodisch einer
kritischen Betrachtung zu unterziehen.
2.1. Allgemeine Aussagen zum Bildungs- und
Betreuungsplan
Der behinderte Mensch steht zwischen der Aussage der Schweizer Heilpädagogin Maria Egg-Benes:
„Sie werden immer Kinder bleiben!“ und der verantworteten Erkenntnis von der uneingeschränkten
Würde des Menschen, unabhängig vom Grad und von der Art der Behinderung. Ersteres macht es
notwendig, dass auch für den behinderten Menschen im Erwachsenenalter pädagogische, im
besonderen heilpädagogische Maßnahmen die Betreuung der Behinderten begleiten müssen, damit
sie den einmal erworbenen Entwicklungsstand beibehalten und die während der Schulzeit erworbenen
Fertigkeiten nicht verlieren, somit ihre physischen und psychischen Funktionen ständig geschult
werden, damit trotz des Erwachsen- und Älterwerdens kein Abbau ihrer Persönlichkeitsstruktur
eintreten kann.
Eine sinnvolle Betreuung behinderter Menschen kann nur dann erfolgen, wenn sich die Betreuung
behindertengerechte und behindertenorientierte Ziele vorgibt und diese in einem Bildungs- und
Betreuungsplan zusammenfaßt. Von diesem Bildungs- und Betreuungsplan leiten sich dann die
Maßnahmen und Methoden ab, die die Inhalte dieses Planes umsetzen sollen.
Die Maßnahmen und Methoden erfordern entsprechende didaktische und heilpädagogische
Materialien. Es ist daher notwendig die Institution „Behindertenhilfe“ zur Durchführung ihrer Arbeit mit
den entsprechenden Materialien auszustatten und die so nach fachspezifischen Kriterien ständig zu
erweitern.
Die Effizienz von Maßnahmen und der Einsatz von didaktischen Materialien hängt von der Umsetzung
durch die Betreuer ab. Diese heilpädagogisch arbeitenden Betreuer sind verantwortlich für
1. die Beachtung der Abdeckung aller in diesem Plan erfaßten Bereiche.
2. die Einhaltung einer Planung, die die einzelnen Ziele erreichen lassen
und die einzelnen Bereiche umzusetzen versucht.
3. den sinnvollen Einsatz von Maßnahmen, Aktivitäten und Fördermaterialien.
Jeder, der in dieser Fördereinrichtung arbeitet, ist sich bewußt, dass er auch Informationen und
Erweiterung seines Kenntnisstandes braucht, um den einzelnen Behinderungen adäquat begegnen
und die Maßnahmen und Methoden fachkundig anwenden zu können. Nur eine ständige
Weiterbildung rechtfertigt die verantwortungsvolle Aufgabe der Arbeit mit behinderten Menschen.
Behinderte haben ein Recht auf eine „Hilfe“, die alle Bereiche des menschlichen Lebens und die
Bedürfnisse einer Persönlichkeit abdeckt. Beschäftigung durch Arbeit allein würde zwar dem Hang
des Behinderten nach gewohntem Gleichmaß entgegenkommen, aber gleichzeitig viele in ihnen
wohnende Kräfte verkümmern
lassen. Letztlich muß es doch, wenn man vom Leben und von Persönlichkeit spricht, das höchste und
zu
gleich tiefste Ziel jeglicher Arbeit und Hilfe mit und für Behinderte sein, dass auch sie einen ihrer
Individualität entspringenden und daher erlebbaren und/oder empfindbaren Sinn ihres Lebens finden
können.
2.2. Aufgabe
Aufgabe der Beschäftigungstherapie ist es, Behinderten, deren körperlicher, geistiger oder seelischer
Zustand einer beruflichen Ausbildung oder Eingliederung selbst unter beschützenden Bedingungen
hinderlich ist, Mittel oder Einrichtungen zur Erhaltung und Weiterbildung der vorhandenen Fähigkeiten,
sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft (Integration) zur Verfügung zu stellen.
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(Zitiert nach dem NÖ Sozialhilfegesetz)
2.3. Personenkreis
1. Geistig behinderte Menschen, die infolge ihrer schweren Schädigung voraussichtlich nie zu einer
selbständigen Lebensführung gelangen.
2. Geistig behinderte Menschen, die trotz ihrer starken Beeinträchtigung durch gezielte Maßnahmen
für die Eingliederung in das Arrbeitsleben vorbereitet werden können.
2.4. Grobziele
1. Erziehhung zur weitestgehenden Verselbständigung
2. Hilfen zur Umweltorientierung
3. Erziehung zu gesellschaftlich erwünschten Verhaltensweisen
4. Vorbereitung zur Eingliederung in die Gesellschaft
5. Vorbereitung auf adäquate Tätigkeiten in der Gesellschaft
6. Vorbereitung auf eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit im Rahmen der vorhandenen
Leistungsvoraussetzungen
2.6. Diagnose/Aufnahme/Förderpläne
Diagnose
Der Pädagoge braucht eine gründliche, umfassende und differenzierte Diagnose in Form von
Gutachten im medizinischen, pädagogischen, psychologischen und nach Möglichkeit im
soziologischen Bereich. Das erfordert auch eine periodische Überprüfung sowie Kontakte zwischen
Arzt, Psychologen und Betreuer.
Aufnahme
a) Einholung von Informationen von Sonderpädagogen
b) Ärztlich/psychologischer Untersuchungsbefund
c) Befragung der Eltern oder früheren Bezugspersonen
d) Anlage eines Aufnahmebogens
Förderpläne
a) Anlage eines Erhebungs- u. Beobachtungsbogens
b) Festlegung individueller Förderziele
c) Periodische Überprüfung der Erfolge bzw. der Therapiepläne
2.6. Arbeitsweisen
2.6.1. Grundsätze der sonderpädagogischen Arbeit
Ziel der Förderung ist die Hinführung zu einer optimalen Personalisation und Sozialisation mit
dem Ziel einer möglichst breiten Integration in allen Lebensbereichen.
Die Förderung wird von verantwortungsbewußten Betreuern durchgeführt. Die Arbeit soll von
Eltern und Angehörigen sowie der Gesellschaft, insbesondere der Gemeinde, in welcher sich
die Einrichtung befindet, unterstützt werden.
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Der Bildungs- und Erziehungsprozeß ist konsequent, zielorientiert und schrittweise aufbauend
zu gestalten. Auf Anschaulichkeit ist zu achten.
Da viele Behinderte in verschiedenster Weise mehrfach behindert sind, muß in der Förderung
differenziert werden. Die Förderung soll in Gruppen und einzeln erfolgen.
Die Förderung soll dem Behinderten Freude bereiten, ihn ermutigen und Erfolgserlebnisse
vermitteln. Sie soll aber auch Leistungsmotivation erbringen.
Vermittlung und Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten.
Vertiefung und Erhaltung von bereits erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Um alle angestellten Überlegungen eines Rahmenkonzeptes zur Förderung erfüllen zu können,
müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die gesteckten Lernziele auch erreicht werden
können. Diese sind mit den didaktischen Grundsätzen in der Geistigbehindertenpädagogik
vorgegeben (Heinz Bach).
2.6.2. Didaktische Grundsätze
ENTWICKLUNGSGEMÄSZHEIT
Arbeitsthemen- und methoden müssen auf das seelisch- geistige Entwicklungsalter des Kindes und
nicht auf sein Lebensalter abgestimmt sein. Überlegungen in Bezug auf WAS? WANN? WIE? WIE
LANGE?
INDIVIDUALISIERUNG
Rücksichtnahme auf die individuellen Arten und Grade der Behinderung, Entwicklungsmöglichkeiten,
Lernfähigkeiten, sowie charakterliche Eigenheiten. Erstellung eines Plans, der die Arbeit nicht reglementieren, sondern als Orientierungshilfe gelten soll.
STRUKTURIERTHEIT
Keine vorgegebene Arbeitsstunde, sondern eine in den Arbeits- und Spielrhythmus eingebaute
Förderung, die auf das Arbeitstempo der Person eingeht.
STETIGKEIT
Der Ablauf eines Programmes (Tages-, Wochenplan) sollte von Regelmäßigkeit getragen sein. Dazu
gehört auch eine andauernde Regelmäßigkeit des Personenkreises (Betreuer, Behinderte).
GANZHEITLICHKEIT
Die Abgrenzung bestimmter Arbeits- und Förderungsgebiete ist nicht zu empfehlen, vielmehr sollte
sich die Arbeit und Förderung im Tätigkeitsfeld vollziehen.
DIFFERENZIERTHEIT
Arbeitsanregungen und -methoden müssen individuell auf den einzelnen Betreuten bezogen sein.
EINDRINGLICHKEIT
Lernschritte müssen sehr intensiv, praktisch anwendbar und wiederholbar sein. Bloße
Worterklärungen zeigen weniger Wirksamkeit.
GEGLIEDERTHEIT
Vorgehen in kleinsten Schritten; Zerlegung in Teilaufgaben; Vorübungen um vom Leichten zum
Schweren zu gelangen.
SELBSTTÄTIGKEIT
Im allgemeinen wird das besser erfasst und begriffen, was praktisch getan, mitgemacht, probiert oder
durch praktisches Tun begleitet wurde.
ANSCHAULICHKEIT UND KONKRETHEIT
Was mit mehreren Sinnen erfasst wird, bleibt besser haften.
Förderkonzept
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Nicht nur die Wirkung des bloßen Wortes, sondern auch der Tast-, Geruchs- und Geschmacksinn im
Zeitpunkt des gegenwärtigen Tuns und Lernens sind zu beachten.
EINPRÄGSAMKEIT
Was erworben wurde bedarf unermüdlicher Übung und regelmäßiger Wiederholung.
ABGESCHIRMTHEIT
Wegen seiner starken Ablenkbarkeit bedarf der geistig Behinderte der Abschirmung gegenüber
vermeidbaren Störungen, Tätigkeiten und Handlungssequenzen, die seiner Förderung dienen.
LUSTBETONTHEIT
Freude am Tun bringt Erfolg, Zwang hemmt die Leistungsbereitschaft.
2.6.3. Die Förderbereiche
2.6.3.1. Emotionaler Bereich
FÖRDERUNG DER LIEBES- UND BINDUNGSFÄHIGKEIT
a) eine harmonische Atmosphäre erleben
b) beachtet und anerkannt werden
c) Vertrauen können
FÖRDERUNG DER GEFÜHLSANSPRECHBARKEIT
a) Gefühle äußern können (Dankbarkeit)
b) eigene Gefühlsreaktionen und anderer erfassen lernen, Einfühlungsvermögen (Ärger, Wut), auch
im partnerschaftlichen Bereich
c) sich für etwas begeistern können
d) staunen können
e) kann ergriffen sein
f) zeigt Mitfreude, Mitleid
BEGINN EINER ANTRIEBS- UND GEHFÜHLSSTEUERUNG
a) die eigenen Antriebskräfte kennen lernen
b) Beeinträchtigungen von Wünschen und Bedürfnissen akzeptieren
c) Enttäuschungen ertragen lernen
d) Erlebnisse verarbeiten können
FÖRDERUNG DER ERLEBNISFÄHIGKEIT
a) sensibel sein für Sinneseindrücke
b) die Naturelemente erleben
c) den Jahreskreis in der Natur miterleben
d) staunen können
e) Feste feiern
2.6.3.2. Sozialer Bereich
ENTFALTUNG DER KONTAKTFÄHIGKEIT
a) mit anderen in Kontakt treten
b) mit anderen Gespräche führen
c) die eigene Rolle in der Gruppe finden
d) Freunde finden - einander die Hände reichen
e) „Wir - Bewußtsein“ in der Gruppe erleben
f) neue Personen in die Gruppengemeinschaft aufnehmen
Förderkonzept
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RICHTIGES VERHÄLTNIS ZU PERONEN IM SOZIALEN UMFELD
a) Sicherheit in der Beziehung zu Erwachsenen gewinnen
b) Umgangsformen - Höflichkeit - grüßen, verabschieden, Kopfbedeckung abnehmen, den anderen
ansehen, Hand geben, abwarten, sich entschuldigen
c) Anstandsformen - keine Grimassen schneiden, Zunge zeigen, spucken, rülpsen, schmatzen, nicht
in der Nase bohren, nicht laut gähnen
d) notwendige Forderungen von seiten des Erziehers einsehen und befolgen
e) gegen unberechtigte Ansprüche Erwachsener Widerstand leisten
FÄHIGKEIT ZUR ZUSAMMENARBEIT IN DER GRUPPE
a) gemeinsam etwas tun
b) situationsangepaßte Konfliktlösungen finden
c) vorgegebene oder von der Gruppe vereinbarte Regeln anerkennen und einhalten
d) Spielregeln anerkennen und einhalten können
e) verlieren können
MITVERANTWORTUNG FÜR DIE GRUPPE
a) Aufgaben für die Gruppe übernehmen
b) übernommene Aufgaben durchführen
c) bei Gruppenentscheidungen mitbestimmen
d) Zum spontanen Einsatz für andere bereit sein - teilt mit den anderen - kann etwas abgeben
EINÜBEN IN DEMOKRATISCHES VERHALTEN
a) Meinungen, Ideen und Vorschläge anderer anhören und achten
b) sich trauen, eine Meinung zu äußern
c) Kompromisse akzeptieren lernen
d) Mehrheitsentscheidungen anerkennen
2.6.3.3.Sexualpädagogischer Bereich
a) Aufbau einer natürlichen Einstellung zur Geschlechtlichkeit
Aufbau einer Schamgrenze durch Gewöhnung
Aufbau eines natürlichen Distanzverhaltens
b) Hineinwachsen in die eigene Geschlechterrolle
Wissen um die körpereigenen Vorgänge (z.B.Menstruation)
Wissen um die Notwendigkeit einer ständigen Hygiene,
Steuerung des Zärtlichkeitsstrebens
c) Bescheidwissen über das Werden menschlichen Lebens
Einfaches Wissen über Schwangerschaft, Geburt und Zeugung.
Verhalten gegenüber Schwangeren
d) Weckung und Förderung des Verständnisses für partnerschaftliches
Zusammenleben in der Familie
Verhalten von Partnern zueinander: Liebe, Treue, Toleranz
2.6.3.4. Religiös - ethischer Bereich
A) ETHISCHER BEREICH
ENTFALTUNG EINES MORALISCHEN WERTBEWUSSTSEINS
a) Erfahrung über Gut und Böse gewinnen
b) Gutes soll verstärkt werden
c) zeigt Ablehnung gegenüber Bösem und Häßlichem
EINÜBEN IN SITTLICHE GRUNDREGELN
a) andere Menschen achten
b) die Natur und Dinge achten
c) Aufgaben verläßlich durchführen
Förderkonzept
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d) anderen helfen
e) mit anderen teilen
f) Frieden machen
g) Unterschiede zwischen „Mein und Dein“
h) zeigt Reue
B) RELIGIÖSER BEREICH
a) Dem Klienten unter Wahrung der Religionsfreiheit religiöse Aspekte der Wirklichkeit eröffnen
b) Den Behinderten für die Frage nach Gott interessieren
c) Dem Behinderten Zuversicht vermitteln, daß Gott alle kennt und liebt
d) Den Behinderten anregen, seine Erlebnisse vor Gott auszusprechen
e) Glaubenswahrheiten und Botschaft kennenlernen
f) Erkennt religiöse Zeichen und Symbole
g) In die Gemeinschaft der Kirche hineinwachsen
h) Teilnahme an religiösen Feiern im Lebens- und Jahreskreis
i) Verhält sich bei religiösen Feiern ruhig und besonnen (kann andächtig sein)
2.6.3.5. Musisch - kreativer Bereich
Förderung kreativer Fähigkeiten
Der musisch - kreative Bereich soll
a) Phantasie
b) Spontaneität
c) Freude am Neuen und Mut zur Veränderung erreichen,
praktisch geschieht es im
A) bildnerischen Bereich
B) darstellenden Bereich
C) musikalischen Bereich
A) BILDNERISCHER BEREICH:
a) kann großflächig malen (Hand-Finger-Kreide-Pinsel-ect.)
b) kann Erlebtes aus dem Gedächtnis zeichnerisch ausdrücken (menschl. Figuren, Haus, Baum,
Tiere, Blumen udgl.)
c) kann ausmalen
d) bastelt gerne mit einfachen Materialien
e) kann formen, kneten, modellieren, ausschneiden, Figuren falten, reißen, flechten, nähen, stricken,
sticken
f) erkennen und einsetzen von Farben und Formen
B) DARSTELLENDER BEREICH:
a) schaut bei Spielen (Szenen, Bildern, Handpuppen, Theaterspielen) interessiert zu
b) ahmt aus der Umwelt Personen und Tiere nach
c) spielt einfache Szenen (Rollenspiel)
d) spricht beim Spielen - auswendig Gelerntes oder Spontan - Sprache
e) stellt einfache Gemütsregungen dar (Ausdrucksspiel)
C) MUSIKALISCHER BEREICH:
a) erzeugen und erleben von Geräuschen und Klängen
b) klatscht (laut - leise)
c) stampft (laut - leise) - im Rhythmus
d) klopft (laut - leise)
e) Musik in Bewegung und Tanz
f) singt einfache Lieder mit
g) singt einfache Lieder nach
h) erkennen von Melodien
i) spielen mit Orffinstrumenten
j) freies Musizieren mit einfachen Instrumenten
k) anwenden der beruhigenden/anregenden Wirkung von Musik auf Stimmungslage
Förderkonzept
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2.6.3.6. Kulturtechnik Bereich
A) SCHREIBEN
a) Erhaltung des Status, der durch die Schule erreicht worden ist.
b) Je nach Stand: Selbständiges Schreiben von Mitteilungen,
c) Anregung zum Schreiben von Postkarten, Grußsendungen, Personalien.
B) LESEN
a) Erhaltung des Status, der durch die Schule erreicht worden ist.
b) Anbieten von Kurzwörtern und deren ganzheitliches Lesen, von dem Wort-Begriff und Sinn
zuordnen können.
c) Leseübungen von Wörtern im Wohn- und Hausbereich:
Anschriften auf Lebensmittel, Geräten, Mittel, die im Haus verwendet werden; auf der Straße:
Geschäfte, Häuser, Verkehrsmittel
d) Adäquater Zugang zur Literatur:
Zeitungen, Bilderbücher, Illustrierte, eventuell einfache Geschichten (Kalender etc.)
e) Errichtung einer „Bibliothek“ (Leseecke, Leseraum,...)
C) RECHNEN
a) Erkennen und Unterscheiden von Mengen in der Umwelt des Behinderten.
b) Ständiges Üben von einfachen Additionen (Einkäufe etc.) und „Ergänzen“; Geld herausgeben
c) Umgang mit dem Geld: Aneignung von Werteinschätzungen Geld - Ware; Papiergeld und Hartgeld,
in Geschäfte einkaufen gehen
d) Errichtung einer „Kantine“, eines Geschäftsstandes, Verwendung von Maßen
Bei einzelnen Behinderten soll durch individuelle Förderung eine
Leistungssteigerung und ein Leistungsausbau ermöglicht werden.
2.6.3.7. Funktionaler Bereich:
A) MOTORIK
a) Ausdrucksmotorik
- Bedient sich der Körpersprache als Kommunikationsmittel
- Unterstreicht seine Sprache mit angemessener Gestik
- Reguliert seine Hypermotorik, hebt seine Hypomotorik an
b) Handlungsmotorik
Dabei soll geschult werden das Körperbewußtsein, die Gelenkigkeit und Beweglichkeit, das
Gleichgewicht und die Koordination.
- Ist imstande die feinmotorischen Bewegungen durchzuführen.
Besonderes Augenmerk soll auf die Kräftigung, besonders der bei der Feinmotorik involvierten
Muskeln, gelegt werden.
B WAHRNEHMUNG
a) Visuelle Wahrnehmung
Beherrscht die Auge - Hand - Koordination, Figur - Grund - Wahrnehmung (opt.Differenzierung)
- Erkennt eine Formenkonstanz
- Stellt räumliche Beziehungen her
- Unterscheidet Farben und Formen
b) Akustische Wahrnehmung
- Nimmt Schallquellen wahr
- Unterscheidet Tonhöhen
- Erkennt Tonstärken
b) Taktile Wahrnehmung
- Ertastet Formen, Oberflächen, Temperaturen (Montessori Material)
c) Geruchs- u. Geschmackswahrnehmung
- Durch basale Stimulationen sensibilisieren
C) DENKEN
- Kann schließend denken (wenn - dann) = kausal
Förderkonzept
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- Erkennt für welchen Zweck etwas gehört = fiskal
- Erkennt Gleiches (ist - ist) Beziehung herstellen = analog
- Erkennt Sinnwidrigkeiten
- Erkennt Charakteristiken: Kann sortieren, ordnen, zuordnen und schätzen
D) AUF- UND AUSBAU DER DENKFÄHIGKEIT
a) Sortieren
- Aufgaben stellen, bei denen gemeinsame Merkmale oder gemeinsame Eigenschaften zu
berücksichtigen sind.
- Dinge aussortieren lassen, die nicht zu einer Menge passen. Dem Anvertrauten selbst Merkmale
wählen lassen, die nicht zu einer Menge passen.
- Dem Anvertrauten selbst Merkmale wählen lassen, nach denen sortiert werden soll.
b) Ordnen
- Aufgaben stellen, bei denen in einer bestimmten Reihenfolge geordnet werden muß.
- Die Struktur von Reihenfolgen herausfinden lassen.
- Bei geplanten Vorhaben auf eine sinnvolle Abfolge der Arbeitsschritte achten.
- Aufgaben stellen, bei denen die Behinderten die Möglichkeit haben, Dinge und Teile zu zerlegen
und wieder zusammenzusetzen.
c) Zuordnen
- Durch Zuordnungsspiele das Erkennen und Erfassen der Zusammengehörigkeit bestimmter
Dinge, Eigenschaften, und Funktionen fördern.
- Die Bedeutung von Zeichen und Signalen, denen die Kinder im Alltag begegnen, kennenlernen.
- Zeichen erfinden lassen, um persönliches Eigentum der Kinder zu kennzeichnen.
d) Unterscheiden und Vergleichen
- Spielanregungen geben, bei denen es auf das Unterscheiden und Vergleichen ähnlicher Dinge
oder Situationen ankommt.
e) Beziehungen herstellen
- Die Behinderten anregen, Beziehungen zwischen Dingen oder Situationen herausfinden.
f) Problemlösungsverhalten
- Zur Anwendung von Denkvorgängen ist es wichtig, den Behinderten bewußt an ein Problem
heranzuführen und zu entsprechenden bewußten Denken führen.
g) Probleme sehen
- Probleme, die sich im Zusammenleben der Gruppe oder beim Umgang mit den Dingen ergeben,
bewußt machen.
- Die Behinderten zum Fragen ermutigen.
- Die selbständige Entdeckung von Problemen durch die Behinderten anerkennen
(z.B.Wasserhahn tropft, Knopf am Kleid fehlt, usw.)
h) Problemlösungen versuchen
- Die Bereitschaft der Behinderten an Probleme aktiv heranzugehen, fördern.
- Den Behinderten Methoden zeigen, die sie zum Lösen von Problemen befähigen.
- Den Behinderten Ursachen für das Mißlingen bestimmter Vorhaben suchen lassen.
E) GEDÄCHTNIS
a) Kurzzeitgedächtnis
- Ist imstande kurze sinnvolle Inhalte, Informationen aufzunehmen und einzuprägen, zu merken
und wiederzugeben. (Ziffern, Aufträge, Signale etc.)
b) Langzeitgedächtnis
- Ist imstande sich lebenswichtige Informationen z.B. Abkürzungen, Gebrauchsanweisungen,
Verhaltenssätze zu merken.
- Gedächtnisinhalte fertigen, das Erinnerungsvermögen aktivieren.
F) FÖRDERUNG DER MERKFÄHIGKEIT
- Konkrete Situationen ausnützen, um die Behinderten zum Merken bestimmter Inhalte zu
motivieren.
Förderkonzept
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- Gedächtnisinhalte, die sich die Behinderten merken sollen, eindrucksvoll darbieten.
- Informationen einfach darbieten und sich rückversichern, ob sie verstanden wurden.
- Den Einprägungsvorgang abwechslungsreich gestalten.
- Die Schwierigkeiten von Merkaufgaben der individuellen Merkfähigkeit der einzelnen Behinderten
anpassen.
- Die Merkfähigkeit der Behinderten durch lustige Aufgabestellungen herausfordern.
- Gehörtes, Geschehenes und Erlebtes wiederholen lassen und dabei grundlegende Regeln des
Einprägungsvorganges anwenden. Gedächtnisstützen geben.
- Passende Gelegenheiten für das Reproduzieren von Gedächtnisinhalten nützen.
- Gedächtnisübungen in der rhythmisch-musikalischen Erziehung machen.
G)
a)
b)
c)
Konzentration
Meditationsübungen
Beobachtungsübungen
Sinneswahrnehmungen bewußt machen
2.6.3.8. Sprachlicher Bereich:
a) Förderung der Sprachgrundlagen
- Hören und Verstehen
- Gehörtes wiedergeben
- Nachahmen von Geräuschen und Tierlauten
- Laute unterscheiden
- Bildet die einzelnen Laute nach
- Unterscheidet ähnlich klingende Wörter
- Hört beim Vorlesen zu
- Abbau von Wort und Satzstereotypien
b) Förderung des Sprachverständnisses
- Wortschatz erweitern
- Begriffe vertiefen
- die sprachliche Ausdrucksfähigkeit vertiefen und erweitern
- grammatikalisch richtig sprechen lernen
- Ansätze zur kritischen Beurteilung verbaler Äußerungen
- verwendet Eigenschaftswörter aussagend und beifügend, Ortsbestimmungen und
Grundbestimmungen, verwendet neben der Gegenwart und Vergangenheit auch die Zukunft
- verwendet Mehrzahlformen
- erklärt einfache Wörter und verwendet verschiedene Begriffe in der Alltagsroutine
- kann seine Personalien sagen
- kann Mitteilungen überbringen und einfache Inhalte nacherzählen.
c)
a)
b)
c)
d)
Förderung der Sprechtechnik
Schulung der Atmung - blasen, saugen, brummen, summen, piepsen, gähnen ...
Bevorzugung der Nasenatmung
Abbau des Leiertones
Spricht moduliert in der Spontansprache
2.6.3.9. Umweltorientierung
ERKENNEN VON SYMBOLEN
Im Wohnbereich: Geräte des tägliche Gebrauches,
die eigene Wäsche,
WC, Bad, ....Gefahr, Gift, ......
Auf der Straße:
Verkehrszeichen, Verkehrsampeln, Haltestellen,
Schutzwege, Bahnhöfe etc. ........
Förderkonzept
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VERHALTEN IM VERKEHR
- Erlernen von richtigem Verhalten auf der Staße und öffentlichen Anlagen.
- Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
ORIENTIERUNG
- Soll lernen sich im Wohnbereich, auf seinem Arbeitsplatz und in der nächsten Umgebung dieses
Bereiches, sowie in unverbautem Gebiet zu orientieren.
ÄMTER UND BEHÖRDEN
- Kennt das Gemeindeamt, die Polizei und Gendarmerie
- Kennt die Post
- Kennt die Bezirkshauptmannschaft, das Finanzamt und das Arbeitsamt
- Weiß Bescheid über deren Funktion und Aufgaben
EINBINDUNG IN EIN KOMMUNALES NETZWERK
Den Behinderten eine Zugang und Informationen über verschiedene Vereine, Jugend- oder
Seniorengruppen, Hilfsorganisationen, Kultur- und Sportvereine, sonstigen Interessensgruppen und
der unmittelbaren Nachbarschaft ermöglichen.
2.6.3.10. Lebenspraktischer Bereich:
SCHULUNG DER ALLTAGSROUTINE
a) Essen
- Kann selbständig mit Besteck essen.
- Deckt den Tisch, räumt ab.
b) Hygiene
- Reinigt die Hände, das Gesicht, wäscht sich selbst.
- Putzt sich die Zähne und kann seine Bedürfnisse selbst besorgen.
- Hält auch auf der Toilette Reinlichkeit und wäscht sich nach dem Toilettenbesuch
c) Kleidung
- Zieht sich selbständig an
- Zieht sich in der richtigen Reihenfolge an
- Kann mit verschiedenartigen Verschlüssen umgehen
- Kann seine Kleider pflegen
- Hält Ordnung in seinem Kasten und Umfeld
- Kann einfache Reinigung vornehmen
d) Geschäfte
- Kann selbständig einkaufen
- Trifft Auswahl und weiß um die Menge der Waren
- Kann mit Geld umgehen
2.7.3.11. Beschäftigungs- und Arbeitsbereich:
a) Entwicklung von funktionellem Tun bis zu vorindustriellen Fertigkeiten
b) Kann Arbeit laut Auftrag ausführen
c) Besitzt die Ausdauer zur Ausführung von Arbeiten
d) Kann einfache Arbeitsstrategien entwickeln
e) Unterscheidet notwendige Bau- und Ersatzteile
f) Setzt Initiativen bei der Beschaffung von Materialien und Werkzeug
g) Montage und Demontage von Bauteilen
h) Erkennt selbständig notwendige Tätigkeiten
i) Kann einfache Produkte herstellen
j) Umgang mit Werkzeugen
k) Verwendet Hilfsgeräte in Werkstätte, Haus- und Gartenbereich
l) Abbau der Angst vor Maschinen
m) Sachgemäßer Umgang mit Maschinen
Förderkonzept
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2.6.3.12. Bereich der Bewegungserziehung:
a) Gesamtkörperliche Bewegung ohne besondere Geräte, wie gehen-vorwärts-rückwärts, kriechen,
hüpfen, springen, laufen, Rumpfbeugen, Kniebeugen, auf den Zehen gehen....
b) Nimmt teil an verschiedenen Gleichgewichtsübungen
c) Übungen auf der Matte, Sprossenwand und Kasten, mit Stöcken, Reifen Bällen und Bändern usw.
d) Nimmt teil an verschiedenen Ballspielen
e) Übungen im Wasser. gehen, stampfen, eintauchen, sich durch das Wasser ziehen lassen
f) Kann mit Hilfestellung schwimmen
g Kann frei schwimmen
h) Kann mit dem Fahrrad fahren
2.6.3.13. Freizeitbereich
a) Kann seine Freizeit sinnvoll verbringen, beschäftigt sich selbständig
b) Nimmt an der Freizeitgestaltung mit anderen gerne teil
c) Nimmt am kulturellen, gesellschaftlichen und sportlichen Leben teil.
3. Formulare
Siehe Anhang
4. Praxisanwendung
Jeder Betreute hat an einem Schnuppertag die Möglichkeit, alle Angebote des Hauses kennen zu
lernen. Hat er sich für eine Betreuungsgruppe entschlossen, lernt er in einer Phase der Sozialisation
seine Betreuer und Mitbetreuten sowie die täglichen Abläufe kennen. Er findet seinen Platz in dieser
sozialen Gruppe und kann nun das Angebot an Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten
wahrnehmen. Wie die Eltern oder Verwandten geht nun auch er/sie zur Arbeit und nicht bloß ins
"Heim".
Die Weckung des kreativen Potentials erfolgt in sogenannten Kreativgruppen (siehe Pkt. 4.2.) und
beugt einer gewissen Monotonie im Arbeitsbereich vor. In begleitenden Einzel- und
Gruppentherapien, sowie in psychologischer Begleitung, wird auf individuelle Bedürfnisse der
Betreuten eingegangen.
Im Rahmen der Einbindung in ein kommunales Netzwerk nimmt der Behinderte an Veranstaltungen,
Festen und Feiern, sei es nun in der Vorbereitungsphase oder bei der Durchführung (z.B.
Getränkeausgabe, Servicedienst, Küchenhilfe...) aktiv teil. Zu diesem Zweck stehen ein großer
Veranstaltungsbereich und ein öffentliches Cafe zur Verfügung, wo Integration von den Betreuten
ausgeht und das ein Angebot an die Bevölkerung darstellt.
4.1.Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
4.1.2.Gruppenstrukturierung
a) Erlebnisgruppen
Begleitet von speziellen Therapien ist hier der Alltag geprägt von Übungen und
Erfahrungsmöglichkeiten im lebenspraktischen, kreativen und emotionalen Bereich. Für die Betreuung
und Förderung von Schwerbehinderten stehen 3 Räume mit integrierter Naßeinheit im Erdgeschoß
zur Verfügung. Im unmittelbaren Bereich liegen der Musikraum, der Gymnastikraum, der
Snoezelenraum, der Speisesaal und das Cafe.
Förderkonzept
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b) Übergangsgruppen
In einer wohnungsähnlichen Raumsituation mit 3 Zimmern und einer Naßeinheit finden Personen
Platz, die keiner Intensivbetreuung bedürfen, Personen, die noch nicht in einen vorindustriellen
Arbeitsprozess eingegliedert werden können und unsere Senioren sowie Personen, die aufgrund von
Überforderung oder persönlichen Krisen aus dem vorindustriellen Arbeitsprozeß ausgegliedert
werden müssen. Über spielerisches Tun macht der behinderte Mensch die ersten Erfahrungen im
Arbeitsbereich. Einfache Tätigkeiten aus dem Alltagsleben werden verbunden mit Bastel- und
Lohnarbeiten und trainieren so Konzentration, Ausdauer und Motorik.
c) Beschäftigungstherapie
Wenn manuelle Geschicklichkeiten und soziale Fähigkeiten bereits ausgebildet sind, erlebt der
behinderte Mensch in diesen Gruppen Selbstbestätigung und Selbstverwirklichung mit Hilfe von
bereits anspruchsvollen Lohnarbeiten oder Kreativarbeiten in einer Atmosphäre jenseits von
Leistungsdruck und Existenzangst. Begleitende Fördermaßnahmen im musischen und kreativen
Bereich sowie Bewegungserziehung und nachschulische Betreuung sind genau so wichtig, wie die
Begleitung zum Erwachsenwerden.
d) Weberei
Der Umgang mit und Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wird hier in verantwortungsvoller Weise
behutsam erlernt. Arbeiten für die Elektroindustrie erfordern von den Klienten das Verbinden von viel
gen Arbeitsgängen bis hin zum Fertigprodukt. Das Anfertigen von Teppichen aus Schafwolle und
Flicken nach Wunsch des Kunden unterstützt die Förderung im sozialen Bereich mit dem Ziel der
Eingliederung in die Gesellschaft und die Arbeitswelt.
e) Holzwerkstätte
Neue Materialerfahrungen und der Umgang mit angenehmen Werkstoffen fördern die Kreativität und
das mehrdimensionale Denken. Im Einsatz und Umgang mit Maschinen erlernt hier der Klient
Gefahren zu erkennen und richtig abzuschätzen. Die angefertigten Spielzeuge und
Gebrauchsgegenstände werden zum Verkauf angeboten und geben so dem Behinderten das Gefühl
voll im Arbeitsprozeß integriert zu sein.
f) Metallwerkstätte
Wie in der Holzwerkstätte ist auch hier der Einsatz von Werkzeugen und Maschinen unumgänglich
notwendig. Abbau der Angst vor den Geräten durch behutsames Heranführen eröffnen dem Betreuten
sein ureigenes Erlebnis- und Fähigkeitspotential. Kleine Hausreparaturen und Fertigungen von
Kleinteilen und sonstige Kundenwünsche stehen derzeit auf dem Programm.
g) Wäscherei und Hauspflege
Hauswirtschaftliche Fähigkeiten, die gleichzeitig eine Förderung im lebenspraktischen Dingen
bedeuten, können hier im Rahmen einer nützlichen Tätigkeit für den Nächsten eingebracht werden.
h) Lehr- und Wirtschaftsküche
Vom Einkauf, zur Menüerstellung bis hin zum Kochen und Decken eines Mittagstisches und den dazu
angebrachten Tischmanieren ist hier die Palette der Förderung.
Die Mithilfe von behinderten Menschen in der Wirtschaftsküche und bei der Aktion "Essen auf Rädern"
bedeutet für die Betreuten eine Integration in das Wirtschaftsleben.
4. 2. Kreativguppen
In einem dynamischen Prozeß, der am Jahresbeginn stattfindet, haben die behinderten Menschen die
Möglichkeit, sich im Rahmen von Workshops, welche von den Betreuern angeboten werden, ihren
Neigungen entsprechend, einer kreativen Tätigkeit zuzuwenden.
In der z. B. stattfindenden
Förderkonzept
Töpfergruppe
Seidenmalgruppe
Tanzgruppe
Theater- und Rollenspielgruppe
Kreative Werkgruppe
Kochgruppe
Spielmusik
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finden sich neue soziale Gruppen (Personen aus den verschiedenen Beschäftigungs- und
Arbeitsbereichen) einmal pro Woche in einem dafür vorgesehenen Raum zusammen und können ihr
kreatives Potential ausschöpfen.
Die Betreuer haben damit die Möglichkeit, Hobbys und spezielle Fähigkeiten in das Förderprogramm
einzubringen und können mit anderen Personen aus anderen Gruppen ihre Flexibilität und
Spontaneität einsetzen.
4.2.1. Zeiteinteilung
In stundenplanähnlicher Weise kann jeder Betreute seine Fixpunkte im Tagesablauf erleben. Ein
strukturierter Tagesablauf soll nicht einengend, sondern vielmehr Wegweiser sein. Auf die Bedürfnisse
und Stimmungen der behinderten Menschen soll in besonderen Maße Bedacht genommen werden.
Förderkonzept
Seite 23
Literaturhinweis:
ATZESBERGER, M:
Sprachaufbauhilfe bei geistig Behinderten.
Marhold. Berlin, 1975
BACH , Heinz:
Sonderpädagogik im Grundriß.
Marhold. Berlin, 1975
BACH , Heinz:
Sexuelle Erziehung bei geistig Behinderten.
Marhold. Berlin, 1971
BLICKENSTORFER, Jürg,
Hans DOHRENBUSCH und
Ferdinand KLEIN (Hg.):
Ethik in der Sonderpädagogik.
Marhold. Berlin, 1988
GÜNZBURG, H. C.:
P-A-C Handbuch.
Verlag Sefa Ltd. Stratford-upon-Avon, 1977
KLING, Eugen u. Heinz BACH:
Leistungs- und Beobachtungsheft für geistigBehinderte.
Marhold. Berlin, 1971
OY, Klara Maria und
Alexander SAGI:
RETT, Andreas und
Horst SEIIDLER:
Lehrbuch der heilpädagogischen Übungsbehandlung.
Otto Maier Verlag. Ravensburg, 1975
Das hirngeschädigte Kind.
J&V. Wien, 1981
RETT, Andreas:
Mongoloismus.
Verlag Hans Huber. Bern - Stuttgart - Wien, 1977
SCHWARZMANN, Franz K.:
Lernhilfen und Fördermaßnahmen.
Rötzer Verlag. Eisenstadt, 1982
WUNDERLICH, Christof:
Das mongoloide Kind.
Verlag Ferdinad Emke. Stuttgart, 1977
Pädagogische Psychologie,
Psychologie Verlags Union. Beltz
GAGE, N.L.; Berliner, D.C. (1986):
SENCKEL, Barbara:
Mit geistig Behinderten leben und arbeiten
Verlag C. H. Beck München. München, 1996
Arbeit - Grundsätzliche Aspekte. Lebenshilfe Wien, 1980
Rahmenkonzept der Beschäftigungstherapie. Lebenshilfe Wien, 1978
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