Vortrag_von_Prof._Dr._Iris_Beck

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Vortrag von Prof. Dr. Iris Beck, Fachbereich
Erziehungswissenschaften
der
Universität
Hamburg und Mitglied des wissenschaftlichen
Beirats zur Berichterstattung der Bundesregierung
über die Teilhabe behinderter Menschen
„Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“: Chancen
und Grenzen der Erfassung und Bewertung einer
gleichberechtigten
Teilhabe
behinderter
Menschen
1.
Einführung
Als wesentlichen Grund für die Neukonzeptionierung des
Behindertenberichts führt die Bundesregierung die UNBehinderten-Rechtskonvention
(nachfolgend
UN-BRK
abgekürzt) an: Artikel 31 der UN-BRK verpflichtet die
Vertragsstaaten „zur Sammlung geeigneter Informationen,
einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten,
[…] die [es] ermöglichen, politische Konzepte zur
Durchführung des Übereinkommens auszuarbeiten und
umzusetzen“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2011, 12; nachfolgend BMAS abgekürzt). „Dieser
Handlungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention
erfordert aus Sicht der Bundesregierung eine einheitliche
Gesamtstrategie zur Verbesserung der Datenlage und eine
neue Form der Behindertenberichterstattung“ (ebd.), so die
Bundesregierung
in
ihrem
Nationalen
Aktionsplan
(nachfolgend NAP abgekürzt) zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention.
Während
über
die
Umsetzung der UN-BRK gesondert und insbesondere mit
Blick auf die Maßnahmen des NAP berichtet wird, soll der
Behindertenbericht einen breiten Einblick in die konkreten
Lebensverhältnisse ermöglichen. Die Bundesregierung
bzw. das mit der Berichterstattung beauftragte und
federführende BMAS stellen hierzu fest, der Bericht solle
sich künftig auf „ein System von Indikatoren stützen,
mittels derer die Lebenswirklichkeit von Menschen mit
Behinderung abgebildet wird. Er soll die ganze Bandbreite
der Realität widerspiegeln. Diese Indikatoren werden für
alle
im
vorliegenden
Aktionsplan
genannten
Handlungsfelder gebildet. Auf diese Weise wird der
künftige Behindertenbericht eine verlässliche Grundlage
zur Entwicklung von Zielen und Maßnahmen der
Behindertenpolitik sein. Die Politik für Menschen mit
Behinderung wird somit auf eine empirische Basis
gestellt“ (ebd.). Nun hat die Bundesregierung bereits seit
1984 in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die
Lage behinderter Menschen vorgelegt, der aber diese
Anforderungen offenbar bislang nicht erfüllt.
Mit der
Neukonzeptionierung werden hohe Ansprüche verknüpft:
Das Indikatorensystem soll die Lebenslagen abbilden, eine
Bewertung, gemessen am Ziel der gleichberechtigten
Teilhabe, ermöglichen und anschlussfähig sowohl an die
Sozialberichterstattung insgesamt als auch an europäische
und
internationale
Berichterstattungssysteme
zu
Behinderung sein. Mit der Zielformulierung wird also ein
Maßstab angestrebt, an dem sich die bundesweiten
Diskussionen über den Stand der Inklusion ebenso
ausrichten,
wie
ein
nationaler
und
internationaler
Vergleich ermöglicht und Maßnahmen abgeleitet werden
sollen.
Das
Verhältnis
zwischen
Anspruch
und
Wirklichkeit von Inklusion muss dafür nach zwei Seiten
hin beleuchtet werden: die eine Seite bilden Ausgangslage
und Konzeption des neuen Berichtes als Form der
Sozialberichterstattung, mit ihren Möglichkeiten und
Grenzen. Die andere Seite bildet die Lebenslage
behinderter Menschen: Was lässt sich darüber derzeit
aussagen und woran bemessen sich diese Daten? Und
schließlich ist zu fragen, was sich hieraus für die weitere
Umsetzung, sowohl mit Blick auf die Erfassung der
Lebensrealität als auch mit Blick auf die Verwirklichung
gleichberechtigter Teilhabe, ableitet?
2.
„Beeinträchtigung, Behinderung, Teilhabe“ - Der
neue Bericht über die Lage behinderter Menschen in
Deutschland
2.1 Warum ein neuer Bericht? Hintergründe der
Neukonzeptionierung
mit
Blick
auf
die
Berichterstattung des Bundes allgemein
Im Auftrag und auf Antrag des Deutschen Bundestages ist
die Bundesregierung gehalten, über die Entwicklung der
Politik und der Leistungen in den einzelnen Ressorts zu
berichten. Damit kommt sie ihrer Informationspflicht dem
Parlament
gegenüber
parlamentarische
nach
Arbeit
und
auf
unterstützt
die
Gebiet
der
dem
Gesetzesnovellierung, der Kontrolle und der Planung: So
wird
die
offizielle
Funktion
der
Berichterstattung
beschrieben. Neben den vielen Einzeldokumenten, die
über
die
Umsetzung
und
den
Verlauf
von
Gesetzeseinführungen oder -novellierungen Auskunft
geben und jeweils anlassbezogen beantragt und vorgelegt
werden, sind für bestimmte Themenfelder in jeder
Legislaturperiode umfassende Berichte zu erstellen, deren
Vorstellung
große
politische
und
öffentliche
Aufmerksamkeit findet. Bekannte Beispiele dafür sind der
Familien-,
der
Kinder-
Gesundheitsbericht.
Die
und
Jugend-
Berichte
sollen
oder
der
über
die
Leistungsentwicklung hinaus, auch über die Lage der
Bevölkerung, bezogen auf das Themenfeld Aufschluss
geben. Dieser Anspruch der Lebenslagenorientierung
hängt mit einer in den 1960er und 1970er Jahren
entwickelten Auffassung darüber zusammen, worin sich
eigentlich die Sozialstaatlichkeit zeigt und somit dem
Anspruch des
getragen
Ersten
Sozialgesetzbuches
Rechnung
Wirtschaftskraft
und
wird.
Einkommenssicherung sind für die Soziallage tatsächlich
eine notwendige, aber eben keine allein hinreichende
Bedingung;
soziale
Problemlagen
und
soziale
Ungleichheit verschwinden dadurch nicht automatisch und
auch die Zufriedenheit der Bevölkerung lässt sich nicht
nur
monetär
erreichen
und
daran
bemessen.
„Lebensqualität“ und „Chancengleichheit“ rückten bereits
in den frühen 1970er zu Programmformeln der Politik auf.
Sozialpolitik als Verteilung von Lebenschancen zielt
darauf, die Handlungsspielräume des Einzelnen zur
Entfaltung und Verfolgung wichtiger Interessen zu
vergrößern, indem die äußeren Bedingungen, die den
individuellen Handlungsspielraum beeinflussen, verändert
und dabei insbesondere die Chancen auf den Zugang zu
Ressourcen und Gütern, die für die Lebensführung wichtig
sind, gerecht verteilt werden. Damit geht es allgemein um
die Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung oder
von Bevölkerungsgruppen, die mehr als nur eine
ökonomische
Dimension
umfasst
–
Stichwort
gesellschaftliche Teilhabe – und um die Bekämpfung
sozialer Ungleichheit. Ob „der blaue Himmel über der
Ruhr“, die Aufnahme „besonderer Lebenslagen“ in das
Bundessozialhilfegesetz, die Bildungsreformen der 1960er
und 1970er Jahre oder Wohnungsbauprogramme – all
diese Maßnahmen stehen exemplarisch für eine solche
lebenslagenorientierte Politik, die somit keinesfalls etwas
neues ist. So hat die OECD in den frühen 1970er Jahren
damit begonnen, das Indikatorenprogramm, mit dem die
Lage in den einzelnen Mitgliedsländern gemessen werden
sollte, zu erweitern. Sehr bekannt geworden sind die acht
Zieldimensionen von Lebensqualität (OECD 1973), die
die
wesentlichen
gesellschaftlichen
Handlungsfelder
repräsentieren, in denen die Realisierung physiologischer,
sozialer, materieller und psychologischer Grundanliegen
(basicconcerns)
geschieht.
Sie
sind
weitgehend
vergleichbar mit den Handlungsfeldern des NAP. Mit den
basicconcerns sind grundlegende Bedürfnisse im Sinne
zentraler, übergreifender Kategorien gemeint, und zwar
nicht als eine „Pyramide“ gedacht, in der nach „Grund“und „höheren“ Bedürfnissen unterschieden wird. „Having,
loving,
being“
stehen
vielmehr
gleichberechtigt
nebeneinander und repräsentieren das Verständnis von
Wohlfahrt
und
zu
erfüllender
Anliegen
in
der
Bevölkerung. In der Folge etablierten sich in der
Bundesrepublik
Forschergruppen
Indikatorensysteme
und
Institute,
entwickelten
die
und
Auseinandersetzungen um die angemessene Erfassung
sowohl objektiver als auch subjektiver Aspekte von
Lebensqualität
und
die
Entwicklung
der
Sozialberichterstattung führten. Diese nahm einen großen
Aufschwung und generierte u.a. die stetig erweiterte Reihe
der
Berichte
der
Sozialberichterstattung
Bundesregierung.
ist,
über
Ziel
der
“gesellschaftliche
Strukturen und Prozesse sowie über die Voraussetzungen
und Konsequenzen gesellschaftspolitischer Maßnahmen
regelmäßig, rechtzeitig, systematisch und autonom zu
informieren” (Zapf 1977, 11) und zwar in einer Weise, die
die
Bewertung
der
Lebensbedingungen
einer
Bevölkerung(-sgruppe) und deren Wandel über die Zeit
möglich macht. Sozialberichterstattung zeichnet sich
gegenüber der Sozialstatistik aus “vor allem durch eine
spezifische
Perspektive
und
ihren
Bezug
auf
gesellschaftliche Ziele, soziale Probleme oder theoretische
Konstrukte
sowie
die
sich
daraus
ergebenden
Anforderungen hinsichtlich der Auswahl, Aufbereitung
und Präsentation von Informationen” (Noll 1997, 8). In
Deutschland
existiert
aber
kein
geschlossenes
quantitatives und qualitatives Berichtssystem auf der
Grundlage
eines
anerkannten
spezifischen
Indikatorensystems, sondern es gibt unterschiedliche
amtliche und nichtamtliche, wissenschaftliche Ansätze.
Entsprechend ruhen die Berichte der Bundesregierung
auch
auf
unterschiedlichen
Indikatorensystemen.
Und
so,
Zugängen
wie
sich
und
im
gesellschaftlichen Wandel Problemlagen verändern oder
die Sicht auf sie, verändert sich auch die amtliche
Berichterstattung, sowohl was die Themen betrifft –
Beispiel Armuts- und Reichtumsbericht – als auch was
ihre Erfassung und Bearbeitung betrifft. Und genau an
dieser Stelle stößt man auf ein bemerkenswertes
Phänomen: Der für den neuen Bericht formulierte
Anspruch der Lebenslagenorientierung, vordergründig ja
ganz aktuell durch die UN-BRK ausgelöst, ist nicht nur als
politisches Programm „ein alter Hut“, er wurde für eine
ganze Reihe der Berichte auch schon längst angelegt. So
erlaubt der Kinder- und Jugendbericht schon immer neben
der Darstellung der Leistungen einen Einblick in die
konkreten Lebensverhältnisse. Allerdings sind für diesen
wie für andere Berichte auch immer schon andere
Standards gesetzt worden: So wird für den Kinder- und
Jugendbericht
eine
große
Expertenkommission
eingerichtet, die eine ganze Reihe wissenschaftlicher
Expertisen in Auftrag gibt, diese werden auch publiziert
und fortgeschrieben; das Deutsche Jugendinstitut, das die
Federführung für den Bericht hat, bringt neben der
fachlichen Begleitung eine erhebliche Forschungsleistung
ein. Der Behindertenbericht hingegen wurde einzig „auf
der Grundlage von Zulieferungen der Ressorts, der Länder
und Leistungsträger sowie von Stellungnahmen der
Verbände“ erstellt, ohne Einbezug von Wissenschaftlern,
ohne Vergabe von Expertisen und anhand von Statistiken
der
Leistungsträger,
die
in
Kategorisierung
und
Zielsetzung hochgradig variieren. Der Fokus, der sich
somit auf das Thema Behinderung bislang gerichtet hat,
scheint viele blinde Flecken aufzuweisen und es gibt eine
ganze Reihe toter Winkel, die – trotz einer ja auch für das
Feld
von
Behinderung
seit
Jahrzehnten
gelten
Programmatik der Teilhabe und Chancengleichheit – nie
ausgeleuchtet
worden
sonderpädagogischen
sind:
„Haben
Sparten
die
eigentlich
einzelnen
zureichende
Kenntnisse darüber, wie sich primäre Folgen eines
Defektes in allen diesen Bereichen [gemeint sind die
unterschiedlichen Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit,
Bildung, Freizeit, wie sie von der OECD 1973 in ihrem
Ansatz
zur
Untersuchung
der
Lebensqualität
der
Bevölkerung entwickelt wurden] darstellen? Haben wir
eine klare Vorstellung darüber, welche Standards in den
Bereichen als erstrebenswert angezielt werden müssen?“
Diese Frage stellte Walter Thimm 1978 (27)! Er legte
bereits
damals
die
Lebensqualitätsansatzes
erste
auf
die
Übertragung
Lage
des
behinderter
Menschen vor, mit dem Ziel, anhand der empirischen
Beschreibung realer Lebensbedingungen, Anhaltspunkte
für die tatsächliche Integration zu erhalten und zugleich,
ausgehend von der Lebenswirklichkeit, Ableitungen für
das Handeln und die Ziele und Aufgaben der Angebote zu
ermöglichen. Fast 25 Jahre später erstellte ich für den
damaligen 11. Kinder- und Jugendbericht eine Expertise
über die Lage der behinderten Kinder und Jugendlichen in
Deutschland und konnte für 2002 feststellen, dass Kinder
und
Jugendliche
mit
Behinderung,
was
amtliche
Statistiken und das Sozialberichtswesen betrifft, nahezu
ausgeblendet und dort, wo sie berücksichtigt waren, eine
nahezu
durchgängige
institutionelle
Sichtweise
vorherrschte. Sie tauchten als „Leistungsfälle“ des
Hilfesystems, aber kaum als Altersgruppe in der
Sozialstruktur auf. Es gab keine Repräsentativstudien und
insgesamt einen gravierenden Mangel an empirischen
Daten
über
ihre
Lebensbedingungen.
Der
Behindertenbericht selbst lieferte so gut wie keine
empirischen Einblicke außerhalb der Leistungsstatistik
und in den anderen Berichten wurden behinderte
Menschen ausgeblendet. Die der Logik des gegliederten
Systems sozialer Sicherheit folgende Zersplitterung der
Zuständigkeiten
und
Trägerschaften
mag
für
die
Ausblendung behinderter Kinder und Jugendlicher im
Kinder- und Jugendbericht eine große Rolle spielen; daran
hat sich bis heute ebenso wenig geändert wie an der
äußerst
problematischen
Behinderung
Datenlage
allgemein:
dessen
zum
Thema
feststellbare
Marginalisierung in der Sozialberichterstattung insgesamt
und die Marginalisierung des Behindertenberichtes lassen
danach
fragen,
gesellschaftlichen,
inwiefern
aber
sie
auch
Spiegel
der
der
politischen
Marginalisierung sind. Insofern ist mit der UN-BRK ein
Handlungsdruck entstanden, der ihr auf beiden Ebenen
entgegenwirkt. Jedoch einzig auf die UN-BRK als Anlass
der Neujustierung zu verweisen, halte ich für verkürzt,
wenn damit die Verbindung zur Sozialberichterstattung
generell und ihren Standards ebenso aus dem Blick gerät
wie die Frage nach den Ursachen der Marginalisierung
oder
der
Bedeutung,
die
der
Behindertenpolitik
gesellschaftlich und politisch tatsächlich zukommt. Denn
wesentlich geht es jetzt erst einmal darum, Anschluss zu
finden an Standards, die andernorts erreicht sind.
1.2 Der neue Bericht: Ausgangslage und Vorgehen
Zur Sichtung der Datenlage und zur Entwicklung eines
neuen Konzeptes und einer neuen Organisationsstruktur,
die eine größere Unabhängigkeit der Berichterstattung
vom Leistungsträger sicherstellen soll,
wurde eine
Vorstudie in Auftrag gegeben (Hornberg u.a. 2011). Auf
der Basis der Ergebnisse der Vorstudie wurde ein
Vergabeverfahren für den Auftrag zur Erstellung des
Berichts ausgeschrieben, den die Prognos-AG aufgrund
ihres Angebotes erhielt. Prognos stellt somit die
Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen, so wie sie
sich in gegenwärtig verfügbaren Daten widerspiegeln, dar.
Es handelt sich um eine Sekundäranalyse und nicht um
eigene empirische Erhebungen. Davon getrennt werden
Leistungen
und
Aktivitäten
zur
Verbesserung
der
Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen von der Prognos AG beschrieben. Der
neunköpfige Beirat, der sich aus Wissenschaftlern und
Interessensvertretern
zusammensetzt,
der
bewertet
behinderten
und
Menschen
kommentiert
die
Berichtsergebnisse im Austausch mit der Prognos AG und
dem BMAS und fertigt zu jedem Kapitel eine kurze
Stellungnahme an. Eine eigenständige Vergabe von
Expertisen oder Studien durch den Beirat hat nicht
erfolgen können. Die jetzigen Erfahrungen bilden eine
Ausgangsbasis für die künftige Weiterentwicklung der
Organisationsstruktur. Die Vorstudie macht deutlich, auf
welche Probleme der Versuch der Neukonzipierung
derzeit
stößt,
was
die
Defizite
der
bisherigen
Behindertenberichterstattung auf nationaler Ebene betrifft.
Deshalb ist es auch eine wesentliche Zielsetzung des
Berichtes, die Datenlücken insgesamt zu erfassen und den
Forschungsbedarf zu analysieren. Die Vorstudie hat
diesbezüglich folgende Ausgangslage festgestellt:
„Zu diesen Lücken gehören insbesondere:
•
Das Fehlen von Daten und Informationen zu
Diskriminierungen
und
zu
Einschränkungen
im
Lebensverlauf und im Lebensalltag von Menschen mit
Behinderungen [über Bildungsverläufe, Erwerbschancen,
Wohnbedingungen usw];
•
das Fehlen von Aussagen über die Partizipation am
gesellschaftlichen
Leben,
an
der
politischen
Mitbestimmung und im Arbeitsleben, insbesondere mit
Blick auf die Teilhabe und Weiterentwicklung bestehender
Potentiale in Ausbildung und Beruf (einschließlich
erforderlicher
Rahmenbedingungen
zur
Schaffung
tatsächlicher Chancengleichheit);
•
das Fehlen von Aussagen über Gleichstellung und
Unterstützung
bei
Familiengründung,
Elternschaft/Kindererziehung sowie bei der Organisation
von Familienleben und Beruf;
•
das Fehlen von Aussagen über personale und
strukturelle Gewalt sowie über Maßnahmen zum Schutz
vor Gewalt und Diskriminierung;
•
das
Fehlen
von
nach
unterschiedlichen
Behinderungsformen, Geschlecht und Alter, Eintritt der
Behinderung,
Migrationshintergrund,
Lebensverhältnissen
und
sozialen
Bildungsressourcen
differenzierten Daten;
•
das Fehlen von umfassenden Daten zum Stand der
Barrierefreiheit auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene sowie in den Bereichen Bauen, Verkehr, Mobilität,
Medien,
Zugang
zu
Recht
und
Informations-
/Kommunikationstechnik;
•
die unzureichende Einbeziehung der subjektiven
Einschätzungen von Menschen mit Behinderungen und
der individuell benannten Bedarfe, insbesondere auch mit
Blick auf die Einbeziehung der Sichtweisen von
Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung,
von gehörlosen oder taubblinden Menschen, sowie von
Menschen
mit
eingeschränkten
Artikulationsmöglichkeiten, die in bisherige Befragungen
aufgrund von begrenzten Erhebungsmethoden kaum
einbezogen wurden;
•
das Fehlen einer Abstimmung der Indikatoren bei der
Datenerhebung
auf
nationaler,
internationaler
Ebene,
Datenabgleiche
möglich
so
dass
werden
europäischer
und
Vergleiche
und
und
das
Fehlen
eigenständiger quantitativer Surveys und qualitativer
Studien zur Vertiefung relevanter Themenbereiche sowie
zur Fundierung von Maßnahmenvorschlägen.“ (Hornberg
u.a. 2011, 15-16).
Wenn
die
Benachteiligung
von
Menschen
mit
Behinderungen abgebaut werden soll, ist die Entwicklung
von Indikatoren, um die vielfältigen Lebenslagen von
Menschen mit Behinderungen detailliert erfassen zu
können, unabdinglich. Die Vorstudie hat vorliegende
Statistiken
und
Studien
ebenso
Vorschläge
zur
Nutzbarkeit
ausgewertet
vorhandener
und
wie
zur
Entwicklung von neuen Indikatoren gemacht. Denn auch
Indikatoren, die bereits vorhanden sind, wie z.B. die
Arbeitslosenquote amtlich anerkannter Schwerbehinderter,
sind nicht ohne weiteres aussagekräftig. Sowohl ihr
Entstehungs- als auch ihr Verwendungszusammenhang
und das ihnen unterliegende Konstrukt müssen geprüft
werden. So erfasst die Schwerbehindertenstatistik eben
nur die Menschen, die im Besitz eines amtlichen
Ausweises sind; Menschen ohne diesen Ausweis, aber mit
vergleichbaren Einschränkungen, werden nicht erfasst.
Zudem
unterliegt
dem
SGB
IX
ein
enges
Behinderungsverständnis, das die erschwerte Teilhabe
noch immer kausal aus der Beeinträchtigung herleitet. Für
ein Indikatorensystem müssen zudem Bereiche bestimmt
werden, die es erfassen soll und es muss einer Zielsetzung
folgen: Was soll ausgesagt werden können? Für die
Auswahl und Begründung der Daten sowie die Bewertung
müssen deshalb konzeptionell und fachlich, aber auch
normativ begründete Entscheidungen getroffen werden,
die das „wie“ und „was“ der Datenerhebung leiten. Somit
ist es grundsätzlich nicht möglich, Lebenswirklichkeit
„rein“ und „unverfälscht“ zu erfassen; Vorannahmen und
perspektivische
Begrenzungen
sind
immer
als
Begrenzungen wirksam. Die Interpretation der Ergebnisse
geschieht wiederum gefiltert, nämlich durch die Brille des
wissenschaftlichen
und
fachlichen
Erkenntnis-
und
Diskussionsstandes, der ja aber nicht immer eindeutig ist.
Und schließlich lassen sich aus diesen Kenntnissen und
Interpretationen nie unmittelbar Folgerungen für das
Handeln ableiten, weder auf der Ebene der politischen
Maßnahmen noch auf der der Praxis. Denn dazwischen
liegen nicht nur viele Umsetzungsschritte, die sich weder
nahtlos aus den Daten ergeben noch nahtlos in
Handlungsanweisungen überführen lassen, sondern auch
ein Verständigungsprozess über die Zielsetzung der
Verwendung und woran man den erreichten Stand
bemessen soll. Diese Grenzen der Leistungsfähigkeit der
Sozialberichterstattung gelten generell, nicht nur in Bezug
auf diesen Bericht, wenngleich die Dramatik der
Datenlage für diesen Bericht in besonderem Maß zu
Einschränkungen führt und er eher Aufschluss über das,
was wir nicht wissen, erlaubt. Das bedeutet konkret, dass
derzeit nur eine begrenzte Anzahl an Indikatoren vorliegt,
die verwendet oder in kurzer Zeit entwickelt werden
können; die Mehrzahl muss als mittel- oder sogar
langfristig nur einzulösen betrachtet werden.
2.3 Die konzeptionellen Eckpfeiler des neuen Berichts
Der
Bericht
fußt
auf
drei
Bausteinen,
die
die
Datenauswahl und –interpretation leiten: den Grundsätzen
der UN-BRK, dem Lebenslagenansatz unter Einschluss
einer Lebenslauforientierung und einem an der ICF
orientierten Behinderungsverständnis. Dabei leiten die
BRK-Grundsätze die Bewertung der Anforderungen, die
an die Ausgestaltung der Lebensbedingungen behinderter
Menschen zu richten sind.
2.3.1 Die Grundsätze der UN-BRK
„a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden
Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der
Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner
Selbstbestimmung;
b) die Nichtdiskriminierung;
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
und Einbeziehung in die Gesellschaft;
d) die
Achtung
vor
der
Unterschiedlichkeit
von
Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser
Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der
Menschheit;
e) die Chancengleichheit;
f)
die Barrierefreiheit;
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten
von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres
Rechts auf Wahrung ihrer Identität“ (Beauftragter der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
2010, 14 f.).
2.3. 2 Die Lebenslagen- und Lebenslauforientierung
Die
Lebenslage
ist
der
von
außen
determinierte
Handlungsspielraum, der dem Einzelnen zur Entfaltung
und Befriedigung seiner Interessen zur Verfügung steht
(Nahnsen 1975; vgl. ausführlich zum Lebenslagenkonzept
Beck/Greving 2012). Die Handlungsspielräume werden
auch als Dimensionen der Lebenslage beschreiben und
konstituieren sich auf der einen Seite durch Ressourcen
und Bedingungen des Umfelds, auf der anderen durch die
des Individuums. Eine Ressource muss also solche erst
einmal erkannt werden und sie muss zugänglich sein, vom
Einzelnen also nutzbar gemacht werden: Ressourcen
können erst über Austauschprozesse mit der sozialen und
ökologischen
Umwelt
verfügbar
gemacht
werden;
zugleich müssen sie dafür im Umfeld aber auch vorhanden
und zugänglich sein und auf Seiten des Individuums muss
ein Interesse an der Nutzung entfaltet sein. Lebenslagen
sind
somit
das
strukturelle
Pendant
der
Umweltpartizipation; Partizipation (verstanden als aktives
Teilnehmen, Gestalten, Mitwirken, Mitbestimmen und
Teilhaben) sowie Einschluss- und Ausschlusskriterien
(Inklusion und Exklusion), die diese Teilnahme und
Teilhabe eröffnen oder begrenzen, sind also zentrale
Bedingung
des
Inklusionsbegriff
wird
Handlungsspielraums.
in
der
Lebenslagen-
Der
und
Ungleichheitsforschung neben, stellenweise mit oder sogar
nahezu
inhaltsgleich
wie
der
Partizipationsbegriff
verwandt, weil beide Begriffe auf die Zugangsfrage als
Bedingung der Lebenslageabheben. Sie drücken aus, dass
der Einzelne Zutritt zu Lebensbereichen und damit
insbesondere zu Institutionen und Organisationen wie
Arbeitsstellen, Schulen usw. erhalten muss, wenn die
Lebensführung die Inanspruchnahme ihrer Funktionen
nötig macht. Inklusion ist kein „Schwarz-Weiß“- Zustand,
im Gegenteil: Die Art und Weise, wie man Zugang erhält,
kann z.B. nach rechtlichen, zeitlichen, sozialen oder
funktionalen Aspekten unterschieden werden. Damit
lassen sich also Barrieren sehr differenziert untersuchen.
Der Zugang kann begrenzt sein oder gar nicht erfolgen; ob
dies tatsächlich negativ, riskant ist und in welcher
Hinsicht, lässt sich nicht ohne Bewertung der Frage sagen,
ob der Zugang individuell gewünscht und ob er generell
für erforderlich gehalten wird. Niemand nimmt ständig
überall teil oder will dies; und auch innerhalb einer
Inklusion kann es zu partiellen, manchmal auch selbst
gewählten
oder
aber
gerechtfertigten,
Exklusionen
kommen. Entscheidend ist also vielmehr, welche Folgen
sich jeweils für die Lebensführung ergeben und ob es zu
Exklusionen oder Exklusionsverkettungen kommt, die sich
negativ auswirken. Denn Inklusion hat viele Formen, sie
vollzieht sich in den für die Lebensführung jeweils im
Lebenslauf bedeutsamen Feldern wie: Bildung, soziale
Beziehungen und Familie, Kultur, Freizeit, Mobilität,
Gesundheit,
öffentliches
und
politisches
Leben,
Ausbildung und Beschäftigung. Zu fragen ist: Wie wichtig
oder wie erwünscht ist die Inklusion in einen Bereich und
wie wirkt die Inklusion oder aber Exklusion in einem
Bereich auf die in einem anderen Bereich? Denn eine
Inklusionsform stellt immer einen Kontextfaktor für eine
andere Form dar (Engels 2006). Das Lebenslagenkonzept
in der Sozialberichterstattung betrachtet deshalb die
Wechselwirkungen
zwischen
Handlungsmöglichkeiten
in
den
unterschiedlichen
Handlungsfeldern. Wichtig sind nicht nur objektive
Merkmale, sondern auch subjektive Einschätzungen, z. B.
in Form persönlicher Einstellungen, Selbsteinschätzungen
oder der Bewertung der sozialen Einbindung. Außerdem
muss berücksichtigt werden, dass spätere Lebenslagen
durch frühere beeinflusst werden. Das ist unmittelbar
einsichtig, wenn man etwa an den Zusammenhang von
allgemeinen
Schulabschlüssen
und
beruflichen
Ausbildungsmöglichkeiten denkt. Lebenslauforientierung
bedeutet, dass alle Altersgruppen und diese wiederum
differenziert erfasst werden sollen, indem z.B. ein frühes,
mittleres und späteres Erwachsenenalter unterschieden
werden. Dies ist deshalb so wichtig, weil viele
Beeinträchtigungen erst im Laufe des Erwachsenenlebens
auftreten. Weder über Eintrittspunkte noch über Verläufe,
die sich in Abhängigkeit der Lebenserfahrungen und
Konstellationen
der
Lebenslagen,
wie
z.B.
Bildungsabschlüsse und Sozialbeziehungen unterscheiden,
besteht hinreichend Kenntnis.
Aus der Perspektive des Lebenslagenansatzes sind
Menschen behindert, wenn ihre Handlungsspielräume in
einer oder mehreren Lebenslagedimensionen aufgrund
ihrer Beeinträchtigungen geringer sind als bei Menschen
ohne Beeinträchtigungen. Im Bericht werden solche
Lebenslagedimensionen als Teilhabefelder bezeichnet. Die
Bezeichnung Teilhabefelder wurde gewählt, um die
behindertenpolitische Bedeutung des Teilhabeziels zu
betonen. Die folgenden Teilhabefelder werden im Bericht
behandelt:
-
Familie und soziales Netz
-
Bildung und Ausbildung
-
Erwerbsarbeit und Einkommen
-
Alltagsleben (mit Behandlung der Themen Wohnen,
öffentlicher Raum, Mobilität, ambulante Dienstleistungen,
persönliche Assistenzen)
-
Freizeit, Kultur und Sport (mit Behandlung des
Themas Reisen)
-
Politik und Öffentlichkeit
-
Gesundheit
-
Sicherheit und Schutz vor Gewalt
Zusätzlich werden zwei Schwerpunktthemen behandelt:
das Thema Ältere Menschen mit Beeinträchtigungen
sowie das Thema Psychische Beeinträchtigungen. Zur
Beschreibung der Lebenslagen von Menschen mit
Beeinträchtigungen werden die genannten Teilhabefelder
zunächst
separat
betrachtet.
Darauf
folgt
eine
mehrdimensionale Sichtweise, durch die berücksichtigt
wird,
dass
Teilhabefelder
nicht
beziehungslos
nebeneinander stehen, sondern sich aufeinander beziehen.
Hierdurch können typische Teilhabekonstellationen von
Menschen mit Beeinträchtigungen dargestellt werden, in
denen Risikofaktoren sich in mehreren Teilhabefeldern
kumulieren oder aber durch Ressourcen in anderen
Teilhabefeldern kompensiert werden.
In den Bericht fließt auch die Erkenntnis ein, dass der
„soziale Raum“ die Lebenswirklichkeit der Menschen
entscheidend prägt. Ein „sozialer Raum“ ist mehr als ein
konkreter Ort, beispielsweise ein Quartier oder ein
Stadtteil. Er umfasst größere funktionale Zusammenhänge,
u. a. von Wirtschaft und Verwaltung (Makroebene) ebenso
wie ortsspezifische soziale Milieus und soziale Netzwerke
(Mesoebene) sowie individuelle und gruppenspezifische
Verhaltens-, Wahrnehmungs- und Deutungsmuster der am
Ort lebenden Menschen (Mikroebene). Für diesen Bericht
bedeutet die Berücksichtigung des Sozialraums, dass
danach gefragt wird, inwieweit es Maßnahmen und
Aktivitäten gibt, die explizit auf den sozialen Raum
abzielen, um die Lebensbedingungen von Menschen mit
Beeinträchtigungen zu verbessern.
2.3.3 Das Behinderungsverständnis
Dem Verständnis der UN-BRK und der ICF zu Folge ist
Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen
und ihrer Umwelt mit Blick auf die Beeinträchtigung von
Aktivitäten und Partizipation verstehen. Diese relationale
Sichtweise wird im SGB IX noch nicht hinreichend
berücksichtigt, eine Revision der Definition wird deshalb
in Fachkreisen gefordert. Im neuen Teilhabebericht
werden
Barrieren
ermittelt,
die
Menschen
mit
Beeinträchtigungen an der vollen und wirksamen Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft behindern, oder umgekehrt
die Ressourcen bestimmt, die ihnen ungehinderte Teilhabe
trotz vorhandener Beeinträchtigungen ermöglichen. In den
durchzuführenden Analysen wird daher systematisch
zwischen
Beeinträchtigung
und
Behinderung
unterschieden: Liegt aufgrund einer Schädigung von
Körperfunktionen (inkl. psychischen Funktionen) oder
Körperstrukturen eine verminderte Leistungsfähigkeit, z.
B. beim Sehen, Hören, Gehen etc. vor, handelt es sich um
eine Beeinträchtigung. Erst wenn im Zusammenhang mit
dieser Beeinträchtigung Aktivitäten oder Teilhabe durch
ungünstige Kontextbedingungen dauerhaft eingeschränkt
werden, wird von Behinderung gesprochen. Dieses
Verständnis ist nicht unumstritten und wird sicher breit
diskutiert werden, aber es entspricht nicht nur weitaus
besser der ICF als der Schwerbehindertenbegriff des SGB
IX, sondern erlaubt es vor allem, auch Personen in die
Betrachtung einzubeziehen, die nicht den amtlichen
Schwerbehindertenausweis
besitzen,
Beeinträchtigungen
Aktivitäten
erfahren.
ihrer
Diese
Entscheidung
aber
ebenfalls
und
Teilhabe
hat
erhebliche
Konsequenzen für den Einbezug vorhandener Statistiken
und Datensätze gehabt. Denn wesentlich wurde nicht nur
auf die Schwerbehindertenstatistik, sondern auch auf
andere Erhebungen, insbesondere auf die Daten des SozioÖkonomischen Panels (nachfolgend SOEP abgekürzt)
zugegriffen. Das SOEP ist eine repräsentative jährliche
Wiederholungsbefragung
von
über
12.000
Privathaushalten in Deutschland. In diesem Rahmen
werden Fragen nach anerkannten Schwerbehinderungen,
aber
auch
zu
chronischen
Erkrankungen
und
Teilhabeinschränkungen gestellt. Mit einem absoluten
Stichprobenumfang
von
4.315
Menschen
mit
Beeinträchtigungen, ermöglicht das SOEP einen relativ
hohen Differenzierungsgrad nach Alter, Geschlecht und
Migrationshintergrund.
Allerdings
sind
bestimmte
Gruppen nicht oder unterrepräsentiert wie Menschen, die
in
Wohneinrichtungen
leben
oder
Menschen
mit
Beeinträchtigungen der Kommunikation. Das SOEP fragt
breit Lebenslagendimensionen ab; da eine Differenzierung
nach
Alter,
Geschlecht,
Migrationshintergrund,
Einkommen und Haushaltsgrößen vorgenommen wird und
zusätzlich subjektive Dimensionen erhoben werden, lassen
sich mit den Daten typische Konstellationen abbilden und
beschreiben.
Diese
kann
man
für
bestimmte
Lebensbereiche weiter differenzieren; so lassen sich z.B.
die
Erwerbsbeteiligung
und
Erwerbseinkommensrisikolagen in Abhängigkeit solcher
Faktoren wie Alter, Geschlecht, Eintritt und Art der
Beeinträchtigung erfassen.
3.
Tendenzen der „Inklusion“ und Folgerungen für
die Frage ihrer Erfassung und Bewertung
Die Chancen und Grenzen der Erfassung und Bewertung
der Lebenslagen und des Stands der Teilhabe sollen
abschließend an zwei Beispielen verdeutlicht werden: am
Behinderungsverständnis
und
an
typischen
Konstellationen im Erwachsenenalter. Geht man von der
Begriffsbestimmung des SGB IX und dem Vorhandensein
eines Schwerbehindertenausweises aus, dann stellt sich die
Zahl
der
amtlich
anerkannten
schwerbehinderten
Menschen folgendermaßen dar:
Die Abbildung enthält sowohl eine Information über die
Anzahl zu einem bestimmten Zeitpunkt als auch über
deren Entwicklung in den letzten Jahren. Für SchleswigHolstein wurde für das Jahr 2011 eine Zahl von 253 725
Personen als schwerbehindert angegeben, gut zwei
Prozent mehr als bei der letzten Erhebung zwei Jahre
zuvor. Damit hatten neun Prozent der Bevölkerung einen
Grad der Behinderung in Schleswig-Holstein, was dem
Bundestrend ebenso entspricht wie die Steigerung der
Zahlen der Leistungsfälle in der Eingliederungshilfe in
Schleswig-Holstein. Zieht man jedoch die Angaben des
SOEP heran, sehen die Zahlen anders aus:
Daten der SOEP-Befragungswelle 2010
Amtlich
festgestellte
Schwerbehinderung
oder
Erwerbsminderung
in Millionen:
in Prozent der Bevölkerung:
9,6
14
Das Bild verändert sich dann noch einmal deutlich, wenn
man die im SOEP erhobenen Zahlen der Personen
hinzunimmt, die die Frage nach dem Vorhandensein
chronischer Krankheiten oder Beschwerden, ohne dass
eine amtlich eine Behinderung festgestellt wurde, positiv
beantwortet haben. Im SOEP wurde in diesem Fall weiter
danach gefragt, ob die Person bei alltäglichen Aktivitäten
eingeschränkt ist:
Chronische Beschwerden / Krankheiten (ohne amtlich festgestellte Behinderung)
in Millionen:
in Prozent der Bevölkerung:
19, 1
28
davon bei alltäglichen Aktivitäten eingeschränkt:
7,2
11%
Amtlich anerkannte Schwerbehinderung plus langfristige Beeinträchtigungen ohne
amtliche Anerkennung
in Millionen
in Prozent der Bevölkerung
16, 8
25
Insgesamt käme man so auf 16,8 Millionen Menschen,
also 25% der Bevölkerung, die entweder amtlich als
schwerbehindert
anerkannt
sind
oder
langfristig
Beeinträchtigungen in bestimmten Teilhabedimensionen
erfahren. Dass die amtliche Feststellung ungeeignet dafür
ist, die tatsächliche Zahl behinderter Menschen wieder zu
geben, ist bekannt. Dass aber das SOEP offensichtlich
mehr amtlich anerkannte Schwerbehinderte erfasst als das
Bundesamt für Statistik oder die Gesundheitsbefragung
des Robert Koch-Instituts „Gesundheit in Deutschland
aktuell“ (GEDA 2011), wirft Fragen auf, verdeutlicht aber
auch die dahinter stehenden Probleme schon bei der
Erfassung relativ „harter“ Daten wie der amtlichen
Anerkennung. Und wie sehr auch mit reinen (aber
durchaus klärungsbedürftigen) Zahlen „Politik“ gemacht
wird, zeigt der Umstand, dass die seit geraumer Zeit
steigenden Zahlen und die ja bekannte Berechnung des
SOEP
bereits
die
öffentliche
und
die
politische
Wahrnehmung der Bedeutung behindernder Bedingungen
verändert haben.
Wenn man eine Orientierung an der ICF verfolgt, wie dies
im
Teilhabebericht
Entscheidungen
umgesetzt
darüber
getroffen
wird,
müssen
werden,
welche
Dimensionen von Aktivitäten und Partizipation man
berücksichtigt
und
ab
wann
man
von
einer
Beeinträchtigung dieser Dimensionen spricht. Diese
Fragen werden im Teilhabebericht breit diskutiert, so dass
eine
Basis
für
eine
entsprechende
öffentliche
Auseinandersetzung dafür geschaffen wird. Letztlich hat
dies ja erhebliche Konsequenzen für die Planung und
Umsetzung von Maßnahmen, und zwar in mehrfacher
Hinsicht: Nicht nur die Zahlen als Planungsgrundlage sind
andere, sondern auch die Maßnahmenbereiche und die arten, denn es würden, wie dies z.B. in Großbritannien
anhand des „Life-Opportunity“-Ansatzes schon geschieht,
anstelle eine wenig aussagekräftige Zahl über den „Grad
der
Behinderung“
zu
erhalten,
ein
weitaus
differenzierteres Bild davon entstehen, auf welche
Barrieren, bezogen auf die einzelnen Handlungsfelder
Menschen treffen und wie stark sie davon beeinträchtigt
werden. Verknüpft man dies mit Fragen nach dem
Eintreten der Beeinträchtigung und stellt man, auch dies
wird in Großbritannien so gemacht, diese Fragen auch
„nicht beeinträchtigten Menschen“, entsteht langsam eine
Annäherung an die Handlungsspielräume von Menschen
in einer Gesellschaft und wie sie diese erleben bzw. nutzen
oder nicht nutzen können. Somit werden Stufen und
Formen von Inklusion und Partizipation sichtbar gemacht
und Ursachen für mangelnde Partizipation trotz des
Wunsches danach identifiziert. Und noch eines wird
hieran deutlich: Die Umsetzung kann dann weder anhand
globaler Maßnahmen geschehen, noch reichen dafür
Gesetze allein aus. Die tatsächliche Umsetzung in der
Form, dass Lebenschancen, Handlungsspielräume für eine
selbst bestimmte Lebensführung vergrößert werden,
vollzieht sich in der Feinstruktur der sozialräumlichen
Bedingungen: vor Ort, an den Orten der Lebensführung, in
den Kindergärten, Schulen, Wohngebieten usw. Deshalb
ist neben den bundesweiten Daten eine Kenntnis der
Bedarfslagen vor Ort ebenso notwendig wie die der
Infrastrukturen der Versorgung, ihrer Zugänglichkeit und
Leistungsfähigkeit. Ebenso notwendig dafür und auch
rechtlich geboten, ist die umfassende Beteiligung der
betroffenen Menschen an der Planung und Umsetzung der
je vorgesehenen Maßnahmen. Die Situation in SchleswigHolstein scheint mit ihren bereits vielfältig entwickelten
Initiativen und Strukturen einer inklusiven kommunalen,
aber auch individuellen Teilhabeplanung bereits gute
Voraussetzungen dafür zu bieten. Auf der Makro-Ebene
können
und
Voraussetzungen
müssen
dafür
geschaffen
die
werden,
strukturellen
damit
die
Gemeinden und Landkreise in der Lage sind, diese
Aufgaben zu erfüllen.
Im Rahmen des neuen Teilhabeberichtes erfolgen bereits
Annäherungen an die mehrdimensionale Erfassung der
Handlungsspielräume, um Stufen und Formen von Inoder Exklusionen differenzierter beschreiben zu können.
So werden typische Teilhabekonstellationen mit Hilfe
einer Auswahl von Variablen anhand der Daten des SOEP
ermittelt.
Die
Auswahl
der
für
die
Analyse
heranzuziehenden Variablen orientiert sich an den
Faktoren, die das Risiko sozialer Exklusion erhöhen oder
mindern.
Diese
sind
die
Einkommenshöhe,
der
Erwerbsstatus und –umfang, der schulische Abschluss, die
berufliche Qualifikation, die familiäre Situation bzw.
Unterstützung, der Gesundheitszustand und das Vorliegen
eines Migrationshintergrundes.
Diese Faktoren leiten sich aus den Erkenntnissen der
Ungleichheitsforschung
sowie
der
Belastungs-
und
Bewältigungsforschung ab, haben also eine theoretische
und empirische Relevanz. Sie stellen aber nicht per se ein
Risiko dar, sondern bilden wichtige Kontextfaktoren, die
in ihrer Bedeutung für und Wirkung auf Dimensionen der
Lebenslage analysiert und vor allem gewichtet werden
müssen. So stellt die Einkommenshöhe z.B. einen
Kontextfaktor des Handlungsspielraumes für das Wohnen
dar; das Wohnangebot und die Wohnkosten variieren aber
wiederum regional, abgesehen davon, dass weitere
individuellen Bedingungen wie z.B. das Vorhandensein
von Vermögen betrachtet werden müssten oder die Frage
geklärt werden muss, ab wann von einer prekären
Inklusion oder einer Exklusion vom Wohnungsmarkt
gesprochen werden kann. Mit Hilfe einer Clusteranalyse
lassen
sich
Gruppen
Beeinträchtigungen
bilden,
von
die
Menschen
über
mit
ähnliche
Konstellationen
von
Handlungsspielräumen
in
verschiedenen Teilhabefeldern verfügen. Eine solche erste
und begrenzt aussagekräftige Analyse wird von Prognos
durchgeführt, getrennt für Männer und Frauen mit
Beeinträchtigungen
und
differenziert
nach
drei
Altersklassen sowie anhand von folgenden, in der
Forschung als einflussreich identifizierten Variablen: dem
Gesundheitszustand,
der
Erwerbstätigkeit
äquivalenzgewichteten
und
dem
Haushaltsnettoeinkommen.
Innerhalb der Gruppen wird dann nach signifikanten
Unterschieden in
weiteren Teilhabefeldern
Hierfür
folgende
werden
Variablen
gesucht.
ausgewertet:
Partnerschaft, Schulabschluss, beruflicher Abschluss,
Selbstbestimmung und die Zufriedenheit. Mit diesem
Verfahren lassen sich für Frauen und Männer in den
gewählten
Altersklassen
jeweils
drei
typische
Teilhabekonstellationen ermitteln.
Dabei zeigen sich klare Ausprägungen in die eine oder
aber andere Richtung einer ganze Reihe von Faktoren, die
dann
miteinander
eine
typische
Konstellation
hervorbringen: Die Faktoren sind die Einkommenshöhe,
die Art der Erwerbstätigkeit, das Vorhandensein einer
Partnerschaft, der Gesundheitszustand und das subjektive
Empfinden der Kontrolle über das eigene Leben. In der
Ungleichheitsforschung wird der dominante Einfluss der
Erwerbstätigkeit auf die weiteren Dimensionen bestätigt;
diese aber hängt wiederum von den Bildungschancen und
–abschlüssen ab. Bei Abgängern mit Abschlüssen aus
Förderschulen, die unterhalb des Hauptschulabschluss
anzusiedeln sind, sind Barrieren beim Übergang von der
Schule
in
den
Beruf
bzw.
in
die
Ausbildung
vorgezeichnet. Ohne eine Ausbildung wiederum sinkt die
Chance
auf
eine
dauerhafte
Beschäftigung
am
Arbeitsmarkt, damit wiederum die Chance auf Teilhabe
am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben bis hin
zur Einbindung in soziale Beziehungen. Genau dies wird
als Exklusionsverkettung bezeichnet. Schleswig-Holstein
geht den Weg der schulischen Inklusion schon lange und
weist derzeit eine weit über anderen Bundesländer
liegende Inklusionsquote auf, und dies nicht nur in der
Primarstufe, sondern auch in der Sekundarstufe, und
genau damit werden die Chancen auch auf einen
Ausbildungsplatz
und
damit
ein
Ende
der
Exklusionsspirale erhöht, insbesondere wenn die Schüler
zu
Hauptschul-,
aber
auch
Real-
und
Gymnasialabschlüssen geführt werden. Diese Erhöhung
der
Inklusionsquote
in
der
Sekundarstufe
gelingt
bundesweit dort besser, wo die Integration früh und breit
etabliert wurde. Für ganz zentral halte ich dabei aber die
Frage,
wie
sie
etabliert
wurde
bezüglich
der
unabdingbaren Vernetzung zwischen schulischen sowie
den vor-, außer- und nachschulischen Angeboten und
bezüglich der Frage der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Damit aber wird wiederum die große Bedeutung der
konkreten
sozialräumlichen
Handlungsprozesse
sowie
der
Strukturen
und
Notwendigkeit
der
einer
mehrdimensionalen Sichtweise, die insbesondere die
Wechselspiele und Abhängigkeiten zwischen einzelnen
Feldern wie der schulischen Angebote, dem Arbeitsmarkt
und den vorhandenen Unterstützungsstrukturen bestätigt.
Neben der Erwerbstätigkeit zeigt sich aber ein weiterer
Faktor als hoch relevant und einflussreich für die
Lebenslage und das subjektive Wohlbefinden: die
Eingebundenheit in soziale Beziehungen, deren Bedeutung
in der Resilienz-, Belastungs- und Bewältigungsforschung
ebenso
wie
in
der
Lebenslagen-
und
Ungleichheitsforschung nachgewiesen ist. Deshalb reicht
weder eine rein zahlenmäßige „Inklusionsquote“ allein
nicht aus, um den Erfolg zu bemessen, noch eine
Bewertung, die sich nur einzig an Kriterien wie
Erwerbstätigkeitsquoten bemisst. Und schließlich sagt die
Ergebnisqualität nichts darüber aus, wie sich die konkreten
Prozesse gestalten und wie im Einzelfall der Bedarf erfüllt
wird. Insofern muss eine Verständigung über Standards,
nicht nur, aber auch und insbesondere für die zentralen
Schaltstellen der Umsetzung – die Prozesse und
Strukturen auf der sozialräumlichen Handlungsebene –
erreicht werden, z.B. in der Frage der Vernetzung und
Kooperation, der Beteiligung vor Ort, der Information
über und der Zugänglichkeit von Dienstleistungen und
Angeboten, der Teilhabeplanung. Soziale Räume sind
ebenso sehr Orte der Beheimatung wie sie Felder von
Verteilungskonflikten
um
Ressourcen
und
Machtpositionen darstellen. Inklusion sollte als ein
Prozess begriffen werden, der grundsätzlich Konflikte und
Spannungsfelder birgt, die sich nicht sämtlich auflösen
lassen, und der vielfältige Stufen und Formen hat und
flexible, vielfältige, nicht starre Lösungen erfordert. Im
sozialen Raum sind behinderte Menschen auch nur eine
von vielen Gruppen, die in Gefahr stehen, exkludiert zu
werden, und m.E. wird sich ihre Inklusion auch nicht
erfolgreich vollziehen, wenn die Grenzen zwischen den
unterschiedlichen
Problemlagen,
Berufsgruppen,
Zuständigkeiten usw. nicht bearbeitet werden. Letztlich
sollten aber alle Ziele – Selbstbestimmung, Inklusion,
Partizipation usw. – nicht als Zwecke an sich, sondern als
Mittel für die Verbesserung von Lebenschancen betrachtet
werden und zu deren Fundierung, egal ob es um Bildung,
Wohnen oder Arbeit geht, braucht man Vorstellungen
darüber, was z.B. Bildungsqualität heißt und wie sie zur
Erhöhung von Lebenschancen beiträgt.
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Beck, I./Greving, H. (Hrsg.), 2011: Gemeinde-orientierte
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Band
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Stuttgart
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, 2011:
Nationaler
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Bundesregierungzur
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Referentenentwurf
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zwischen
sonderpädagogischer Theorie und Praxis. - Brennpunkt
Sonderschule: 24-30
Zapf, W. (Hrsg.), 1977: Lebensbedingungen in der
Bundesrepublik:
sozialer
Wandel
und
Wohlfahrtsentwicklung. Frankfurt/Main
Anschrift der Verfasserin
Prof. Dr. Iris Beck
Universität Hamburg
Fakultät IV/Fachbereich 2
Sedanstrasse 19
20146 Hamburg
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