Integrative Behindertenbegleitung (IBB) Ergänzung zum Organisationsstatut der Schule für Sozialbetreuungsberufe (Neufassung 2012) BMUKK-21.635/0008-III/3a/2012, vom 25.5.2012 Die Schule für Sozialbetreuungsberufe bietet im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) eine integrative Ausbildung zum/zur SozialhelferIn an: integrative Behindertenbegleitung (IBB). Diese Ausbildung ist notwendig, um Männern und Frauen mit Behinderung für unterstützende Dienste zu qualifizieren. Voruntersuchungen haben ergeben, dass entsprechende Tätigkeitsfelder vorhanden sind, und somit Arbeitsplätze für AbsolventInnen dieser Ausbildung grundsätzlich geschaffen werden können. Da die Ausbildung integrativ angeboten werden soll, wird das Organisationsstatut der Schule für Sozialbetreuungsberufe für diese Ausbildung dahingehend ergänzt. Diese 2jährige Ausbildung beinhaltet ca. die Hälfte der vorgegebenen Unterrichtsstunden, schließt mit dem Niveau: Fach-SozialhelferIn ab und beinhaltet nicht das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“- UBV. Aufnahmevoraussetzungen: Vollendung des 19. Lebensjahres und Pflichtschulabschluss Anerkennung nach einem landesspezifischen Behindertengesetz oder in der Pflichtschule festgestellter Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) oder Aktuelle Diagnose nach ICD-10: „F 70, Leichte Intelligenzminderung“ oder Aktuelle Einschätzung nach der Österreichische Einschätzungsverordnung zum BEinStG 2010: „03.01.02 Intelligenzminderung mit geringen bis mäßigen sozialen Anpassungsstörungen“ KlassenschülerInnenzahl: In der Ausbildung BB inkludierte IBB, soll die KlassenschülerInnenzahl 26 nicht überschreiten. Davon sind 4 Ausbildungsplätze für Studierende mit erhöhtem Hilfebedarf vorgesehen. Die Ausstattung und Einrichtung der Schule muss barrierefrei sein. Abschluss: Die Ausbildung zum/zur Fach-Sozialhelfer/in schließt mit einer IBB-Fachprüfung ab. 1 Anlage 1a Lehrplan der Schule für Sozialbetreuungsberufe 1a. Stundentafel: Behindertenbegleitung „BB“ und Integrative Behindertenbegleitung „IBB“: 1.+ 2. Jg. GEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE Kernbereich TF-BB BF-BB IBB 1.a Religion 1.b Ethik 2. Deutsch 3. Lebende Fremdsprache 4. Kommunikation 5. Aktivierung und kreativer Ausdruck 6. Berufskunde und Ethik 7. Gerontologie 8. Humanwissenschaftliche Grundbildung 9.Politische Bildung, Geschichte und Recht 10. Gesundheits- u. Krankenpflege 11. Alten-, Palliativ- und Hauskrankenpflege 12. Gesundheits-, Krankheitslehre und Hygiene 13. Haushalt, Ernährung, Diät 14. Management und Organisation Ausbildungsschwerpunkte 4 4 2 2 6 4 2 2 2 2 2 1 6 4 6 2 4 2 6 4 2 6 2 1 3 4 4 1,5 4 4 1,5 6 6 2 4 4 2 4. Behindertenbegleitung 4a. Integrative Behindertenbegleitung Erweiterungsbereich 24 15 a, Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß b, Seminare: 12 2 2 1 Fremdsprachenseminar, Allgemein bildendes Seminar, Fachtheoretisches Seminar, Praktikumsseminar 2 Festigung der Lehrinhalte VERBINDLICHE ÜBUNGEN 1. Psychohygiene und Supervision 2. Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung SUMME UNTERRICHT in Semesterwochenstd. PFLICHTPRAKTIKA in Gesamtstunden GESAMTSTUNDENAUSMASS: 3 2 2 2 2 2 1 78 1200 2760 65 1200 2500 43 640 1500 FREIGEGENSTÄNDE/UNVERBINDL. ÜBUNGEN Instrumentalmusik Schulautonome Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete Abkürzungen: BB Behindertenbegleitung IBB Integrative Behindertenbegleitung TF BF Tagesform Berufstätigenform 3 Die allgemeinen Bildungsziele werden übernommen, nur wird diese Ausbildung um ein Qualitätsniveau erweitert. IBB ist somit eine Teilqualifikation der SOB-BB. Angestrebte Kompetenzen für die Ausbildung zur SozialhelferIn: a Kompetenzen: Ausbildung zur SozialhelferIn: Lernbereich 1: Person und Beruf K1a – Personale Kompetenz: Hat die Kompetenz sich selbst in der eigenen Entwicklung als Person wahrzunehmen und verfügt über verschiedene Möglichkeiten sich auszudrücken. K2a - Soziale Kompetenz: Hat die Kompetenz mit anderen Menschen (z. B. KollegInnen, KlientInnen, ...) und Systempartnern wertschätzend umzugehen und gemeinsam berufliches Handeln mit zu gestalten. K3a – Beobachtende Haltung: Hat die Kompetenz das berufliche Handeln zu beobachten und die Haltung und Identität als SozialhelferIn zu entwickeln. K4a - Allgemeine Arbeitstechniken: Hat die Kompetenz allgemeine, berufliche Techniken des Arbeitens und des Lernens unter Anleitung einzusetzen. Lernbereich 2: Betreute Personen und ihre Lebensbereiche K5a – Wahrnehmen und Handeln: Erkennt physische, psychische und soziale Veränderungen des betreuten Menschen und kann unter Anleitung angemessen agieren. K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen: Hat die Kompetenz, Entwicklungspotenziale wahrzunehmen und durch Einsatz vielfältiger, individuell angepasster Methoden Entwicklungsprozesse unter Anleitung zu begleiten. K7a - Selbstbestimmung unterstützen: Orientiert sich unter Anleitung an den Ressourcen von Menschen und unterstützt eine selbstbestimmte Gestaltung von Wohnen, Arbeit und Alltag, Bildung und Freizeit. K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln: Hat die Kompetenz, individuellen Hilfebedarf zu bemerken und Hilfe zu organisieren. K9a - Kooperation mit Betroffenen: Kooperiert mit den zu begleitenden Menschen und bezieht sie in die Entscheidung, Verantwortung und Unterstützung mit ein. 4 Lernbereich 3: Konzepte und Methoden K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten: Kennt einige theoretische und praktische Konzepte und Handlungsformen der Arbeit mit Menschen, die Unterstützung brauchen und achtet bei der Umsetzung auf die Grundsätze der Inklusion, Integration, Normalisierung, Selbstbestimmung und des Empowerment. K11a - Methoden anwenden: Kann Methoden und Techniken der Sozialbetreuung unter Anleitung anwenden. Lernbereich 4: Strukturen und Rahmenbedingungen K12a - Rahmen kennen: Kennt die beruflichen Rahmenbedingungen K13a - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen: Verfolgt die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen der Behindertenbegleitung, die auf die Arbeit Einfluss haben. K14a - Leistungsangebot kennen: Kennt das Dienstleistungsangebot im Handlungsfeld der Sozialberufe 5 Didaktische Grundsätze für die integrative Ausbildung Da der integrative Unterricht ein Miteinanderlernen Lernen sein sollte, müssen die allgemeinen didaktischen Grundsätze erweitert werden. Es ist sinnvoll, die Unterrichtsinhalte der Pflichtgegenstände bestimmten Schwerpunkten unterzuordnen. Jeder Schwerpunkt schließt mit einer Lernzielkontrolle ab, die sich an der methodischen Arbeitsweise und dem Inhalt des Schwerpunkts orientiert. Die Lernzielkontrolle kann für Studierende mit und ohne Behinderung unterschiedlich sein. Jeder Schwerpunkt ist in einen Basisteil und einen Vertiefungsteil gegliedert. Der Basisteil wird integrativ für alle (SozialhelferIn-Niveau und Fachniveau) angeboten, die Vertiefung nur für Studierende, die das Fachniveau absolvieren. Bis auf Ausnahmen (Politische Bildung, Geschichte und Recht 30 Stunden, Gesundheits- und Krankenpflege 30 Stunden, Berufskunde und Ethik 40 Stunden) beträgt das Stundenausmaß des Basisteils die Hälfte der Gesamtstunden. Im Gegenstand „Kommunikation“ wird das gesamte Stundenausmaß benötigt, ebenso bei den verbindlichen Übungen „Psychohygiene und Supervision“. Die lebende Fremdsprache fällt in der Tagesform weg. Zur „Festigung der Lehrinhalte“ wird ein Seminar mit 60 Stunden für die Studierende mit erhöhtem Hilfebedarf eingeführt. Die Unterrichtseinheiten des Basisteils sollen 5 Unterrichtsstunden pro Tag nicht überschreiten. Auch im Praktikum sollen 5 Stunden pro Tag absolviert werden. Diese Basis-Einheiten müssen folgenden Kriterien genügen: sie sollten anschaulich gestaltet sein, mit vielen Bildern und wenig Schrift. Inhalte sollten symbolisch transportiert werden. Auch die kreativen Fächer sollten vermehrt mit einbezogen werden, sie sollten praxisbezogen sein, also immer das praktische Tun in den Vordergrund stellen, sie sollten einfache Sprache einbeziehen und viele Elemente der Selbsterfahrung als theoretischen Ausgangspunkt, als Grundvoraussetzung des Verstehens enthalten. Um diesen Kriterien gerecht zu werden, ist es notwendig, dass zusätzliche Begleitstunden für die Studierende mit erhöhtem Hilfebedarf vorhanden sind. Diese sollen dem bereits bewährten System „Werteinheiten zur Betreuung sinnesbehinderter Kinder" angelehnt werden. 6 V. IBB Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2. IBB Deutsch Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden können sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren einfache Dokumentationen verfassen und folgerichtig wiedergeben Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K1a - Personale Kompetenz, K4a - Allgemeine Arbeitstechniken Lehrstoff im Basisteil: Mündliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten, Weitergabe von Beobachtungen im Sozialbetreuungsdienst Schriftliche Kommunikation: Dokumentation Texte in einfacher Sprache formulieren Übung in normativer Sprachrichtigkeit 4. IBB Kommunikation Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden erweitern ihre soziale Kompetenz können Gespräche führen können mit Konflikten umgehen schulen ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung in sozialen Gruppen können ihr Sozialverhalten kritisch beurteilen entwickeln Bereitschaft zur Verhaltensänderung erlangen Teamfähigkeit im Rahmen ihres Auftrags haben Bereitschaft zur Problemlösung beherrschen einfache Präsentationstechniken Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K1a - Personale Kompetenz, K2a - Soziale Kompetenz, K3a - Beobachtende Haltung, K5a Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K11a - Methoden anwenden, K12a - Rahmen kennen Lehrstoff im Basisteil: Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung Gesprächsführung mit KlientInnen und Menschen aus deren Umfeld 7 Feed-back-Kultur Konflikte, Spannungen und Aggressionen in der Gruppe Präsentationstechniken Kommunikation mit Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf 5. IBB Aktivierung und kreativer Ausdruck Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden können unterschiedliche Gestaltungsmittel des schöpferischen Ausdrucks (Musik, Bewegung, Farben, Formen...) einsetzen können die eigenen Fähigkeiten motivierend für andere Menschen einsetzen und zu deren Sinnfindung, Freude und Gesundheit beitragen können einseitige Beanspruchungen und ungesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen aus-gleichen Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K7a - Selbstbestimmung unterstützen, K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K11a - Methoden anwenden Lehrstoff im Basisteil: Freizeitgestaltung unter Anleitung Kreatives Werken in verschiedenen Techniken mit verschiedenen Materialien Singen und Musizieren Tanz und Bewegungsmitgestaltung Grundzüge der Mobilisation Grundlagen von Hebetechniken Verwendung von Hilfsmitteln Selbsterfahrung von „Behinderungen" 6. IBB Berufskunde und Ethik Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden: haben ihre Berufsidentität geklärt und vertieft kennen den Werdegang von Sozial- und Gesundheitsberufen und dessen Auswirkungen auf heute tragen zur Offenheit für Zusammenarbeit mit anderen Sozial- und Gesundheitsberufen bei wissen ethische Grundsätze der Betreuung Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K3a - Beobachtende Haltung, K12a - Rahmen kennen, K14a - Leistungsangebot kennen Lehrstoff im Basisteil: Berufsbild: 8 Geschichte der Sozial- und Pflegeberufe sowie der entsprechenden Dienste idealisierte Vorstellungen Berufsbild und Kompetenzen in der Sozialbetreuung Organisationen und Entwicklungen: Organisationen, Einrichtungen und Dienste sowie Berufe der Sozialbetreuung Helfen als Beruf: Voraussetzung, Chancen und Gefahren Freiwilligenarbeit, Ehrenamt und Profession Ethik: der Wert des Lebens Menschenbild und Lebensgestaltung Der Mensch als bio-psycho-soziale Einheit und spirituelles Wesen mit spezifischen Bedürfnissen Ethische Grundfragen und Werte Ethische Urteilsfindung anhand konkreter Situationen aus dem Berufsfeld Verantwortung wahrnehmen 7. IBB Gerontologie Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden erkennen das Alter als wichtige Lebensphase mit besonderen Aufgabenstellungen können die Ressourcen der alten Menschen erkennen und nützen Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen, K7a Selbstbestimmung unterstützen, K8 - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K9 - Kooperation mit Betroffenen, K10 - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K11 Methoden anwenden Lehrstoff im Basisteil: demografische Entwicklungen; Zunahme der Anzahl alter Menschen und alter Menschen mit Behinderung Modelle zur Lebenssituation alter Menschen physische und psychische Veränderungen im Alter und daraus resultierende Bedürfnisse Veränderungen im Sozialverhalten alter Menschen Verluste, Krisen, Einsamkeit, Schmerzen prägende Erfahrungen des Lebens und die Auswirkung auf das Altern Konzepte und Methoden in der Betreuung alter Menschen 8. IBB Humanwissenschaftliche Grundbildung Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden 9 haben einen Überblick über die Inhalte der Humanwissenschaften und deren Fragestellungen, Denk- und Arbeitsweisen gewonnen Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K1a - Personale Kompetenz, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K13a - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen Lehrstoff im Basisteil: Pädagogik, Psychologie und Soziologie als Humanwissenschaften mit ihrer je spezifischen Frage an menschliches Sein Überblick über Fragestellungen, Themen, Grundbegriffe und Methoden dieser Humanwissenschaften Pädagogik: Anthropologische Grundlagen (Menschenbild; Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung und Bildung) Reflexion der eigenen Erziehungsgeschichte Erziehungsstile Bildung als lebenslange Aufgabe Beziehungsarbeit mit Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen Psychologie: Grundlagen: Fragestellungen, Themen, Methoden Spezielle Psychologie: Entwicklungspsychologie, Wahrnehmungspsychologie Psychologische Aspekte besonderer Lebensereignisse Soziologie: Grundlagen: Fragestellungen, Themen, Methoden Soziales Handeln von Individuen und von Gruppen Organisation und Institution Randgruppenbildung, Stigmatisierung, soziale Aussonderungsprozesse Sensibilität für andere Kulturen 9. IBB Politische Bildung, Geschichte und Recht Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden kennen rechtsstaatliche Grundlagen des politischen Systems Österreichs und Europas erfassen die rechtliche Situation von KlientInnen (Behinderten, Betreuten) erkennen die eigene rechtliche Verantwortlichkeit Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K12a - Rahmen kennen, K13a - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen, K14a - Leistungsangebot kennen Lehrstoff im Basisteil: Grundzüge des österreichischen politischen Systems Sozialbetreuungsberufsgesetze des eigenen Bundeslandes und berufsrelevante rechtliche Bestimmungen 10 1 9 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in einfacher Sprache Datenschutz, Schweigepflicht, Verschwiegenheitspflicht Antidiskriminierung - Gleichstellung Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, insbesondere Pflichten und Rechte, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben; ArbeitnehmerInnenschutz Sozialversicherung, Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz 10b. IBB Gesundheits- und Krankenpflege - BB Anzustrebende Lernergebnisse: In Abgrenzung zur Verantwortung für die Pflege von kranken Menschen zielt dieser Gegenstand auf die Fähigkeit ab, die individuelle Basisversorgung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Zentrales Anliegen ist die Erhaltung der Gesundheit in den unten genannten Bereichen. Die Studierende können: Gesundheit und Krankheit unterscheiden auf Hygiene achten Hilfen im Alltag geben Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K2a - Soziale Kompetenz, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen, K7a - Selbstbestimmung unterstützen, K8 a- Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K11 - Methoden anwenden, K12 - Rahmen kennen Lehrstoff im Basisteil: Sich pflegen Unterstützung bei der Körperpflege Essen und Trinken Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme Sich kleiden Umgang mit der Kleidung Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung Hilfsmittel zum Ankleiden Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden Sich bewegen Unterstützung bei der Bewegung 12b. IBB Gesundheits-, Krankheitslehre und Hygiene - BB Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden haben grundlegende Kenntnisse über den Bau und die Funktionen des menschlichen Körpers erworben sind befähigt angewandte Hygiene einschließlich Desinfektion in der Praxis umzusetzen 11 haben praktisches Wissen im Bereich der Ersten Hilfe praktisches Wissen im Bereich der Ersten Hilfe haben sind über verschiedene Behinderungsformen, Syndrome und Krankheitsbilder informiert, die im Berufsfeld relevant sind Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K4a - Allgemeine Arbeitstechniken, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K11a - Methoden anwenden, K12a - Rahmen kennen, K14a - Leistungsangebot kennen Lehrstoff im Basisteil: Somatologie: Bau und Funktion des menschlichen Körpers Einführung in die allgemeine Krankheitslehre Psychopathologie: Wesentliche Krankheitsbilder Problemverhalten als Resultat psychischer Erkrankung Alltäglicher Umgang Hygiene: Grundlagen und Anwendung, Desinfektionsverfahren Erste Hilfe: Unfallverhütung, Notruf, Brandschutz und Strahlenschutz, Selbstschutz Maßnahmen bei Anfallskrankheiten 13. IBB Haushalt, Ernährung, Diät Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden haben Kenntnisse für die Führung eines Haushaltes können die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der KlientInnen bei der Haushaltsführung fördern und soweit als möglich erhalten; kennen Ernährung als Prävention für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen die Bestandteile der Nahrung und handelsübliche Lebensmittel Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K3a - Beobachtende Haltung, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K7a Selbstbestimmung unterstützen, K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K14a - Leistungsangebot kennen Lehrstoff im Basisteil: Haushalt: Wohnbedürfnisse von Menschen in verschiedenen Lebenssituationen Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen Hygiene im Haushalt 12 2 6 Vermittlung der Handhabung von Geräten und Arbeitsbehelfen – und Unfallverhütung Gestaltung von Essensituationen Umgang mit Lebensmitteln Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Alltag Selbsterfahrung in Alltagshandlungen Zubereitung und Zusammenstellung von Speisen entsprechend den individuellen Bedürfnissen Ernährung: Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Ernährungsverhalten Bedarfsgerechte Zusammensetzung der Nahrung für den gesunden Menschen Das richtige Körpergewicht; BMI, Wohlfühlgewicht Gewürze Fertigprodukte Bedarfsgerechte Zusammenstellung der Nahrung für einzelne ernährungsbedingte Erkrankungen Heilkräuter/Heiltees und ihre Anwendung Lebensmittelkennzeichnung Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung IBB Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden können in ihrer Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von behinderten Menschen und von Menschen mit Bedarf an Sozialbetreuung unter Anleitung kompetent und ethisch korrekt handeln. können konkrete Tätigkeiten wie etwa Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Assistenz, und erforderlichenfalls der Intervention durchführen können gegebenenfalls beim Menschen mit Behinderung eine weitergehende oder gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen unter Anleitung übernehmen. 13 Der Lehrstoff wird in den Ausbildungsschwerpunkten BB und IBB folgendermaßen gegliedert: Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung und Integrative Behindertenbegleitung BBFachAusbildung IBBIntegrative Ausbildung G = Gesamterarbeitung BF 15 Ü = Überblick TF 24 TF 12 V = Vertiefung Themenfeld 1: Grundlagen Behinderung Ü Ü Formen von Behinderung Ü Ü Einführung in die Behindertenpädagogik Ü Ü Leitideen der Betreuung von Menschen mit Behinderung Ü Ü Themenfeld 2: Handlungskonzepte und Methoden Handlungsformen und Alltagsbewältigung Ü Ü Personzentriertes Planen Ü Ü Basale Pädagogik Ü --Wahrnehmung G Ü Bewegung Ü --Unterstützte Kommunikation Ü Ü Therapieformen (Vertiefung von Inhalten aus AKA) V --Themenfeld 3: Lebenswelten und -dimensionen Familie, Angehörige, Umfeld Ü --Arbeit/Beschäftigung Ü Ü Wohnen Ü Ü Freizeit – Lebenskultur Ü Ü Sexualität und Behinderung Ü Ü Bildung ----Themenfeld 4: Vertiefung beruflicher Kompetenzen Beschreibung und Dokumentation Ü Ü Beratung ----Anleitung und Begleiten von MitarbeiterInnen ----Themenfeld 5: Zielgruppenspezifische Herausforderungen Menschen mit auffälligem Verhalten Kinder und Jugendliche Standortspezifische Soziale Randgruppen Schwerpunktsetzung Menschen mit Migrationshintergrund Menschen mit psychischen Störungen Menschen mit Behinderung im Alter 14 Themenfeld 1 IBB: Grundlagen Behinderung - Begriff „Behinderung“, Definitionen und Wandel im Lauf der Geschichte - unterschiedliche Menschenbilder und Verständnisweisen von Behinderung Formen von Behinderung - spezielle Vertiefung zu einzelnen Formen von Behinderung - intellektuelle Behinderung - Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung Einführung in die Behindertenpädagogik - Begriffsklärungen: Heil-, Sonder-, Behindertenpädagogik - Wichtige VertreterInnen - Richtungen und Ansätze Leitideen der Betreuung von Menschen mit Behinderung - Normalisierung der Lebensbedingungen - Integration und Inklusion - Empowerment: Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Independent Living - Sozialraumorientierung - Teilhabe, Barrierefreiheit - Lebensqualität - Persönliche Assistenz Themenfeld 2 IBB: Handlungskonzepte und Methoden Handlungsformen und Alltagsbewältigung - aktuelle Konzepte in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung - Beratung, Begleitung, Betreuung, Assistenz, Förderung und Bildung als unterschiedliche Formen sozialbetreuerischen Handelns - Förderung von Selbstständigkeit; Alltagsbewältigung, Kulturtechniken Personzentriertes Planen - Orientierung an der Person, ihren Träumen und Zukunftsvorstellungen, ihrer Lebensqualität - Methoden, Verfahren und Hilfsmittel personzentrierten Planens in verschiedenen Lebenssituationen Wahrnehmung - Grundlagen der Wahrnehmung - Wahrnehmungsstörungen - Konzepte zur Wahrnehmungsförderung Unterstützte Kommunikation - Einsatz von Bildern, Symbolen und Gebärden zur Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung - Technologische Hilfen 15 Themenfeld 3 IBB: Lebenswelten und -dimensionen Arbeit/Beschäftigung - anthropologische Aspekte von Arbeit (Bedeutung von Arbeit, von Tätigsein) - Formen von Arbeit/Beschäftigung - Modelle, Einrichtungen und Dienste, Projekte, Maßnahmen Wohnen - anthropologische Aspekte: Wohnen als Grundbedürfnis aktuelle Wohnformen, innovative Modelle Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben Alltagsgestaltung und Haushalt; spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung Wohnraumgestaltung Qualitätsorientierung mit Hilfe entsprechender Instrumente Freizeit - Lebenskultur - Freizeitbedürfnisse von Menschen mit Behinderung - Feste feiern (persönliche Feste, Feste in Kulturkreis und Jahreszeit) - Spiele, Spielen, Hobbys - kreative Betätigungen (Malen, Gestalten, Theater, Musik, ...) - Urlaub Sexualität und Behinderung - psychosexuelle Entwicklung - Partnerschaft, Elternschaft - Aufklärung, methodische Hilfsmittel - sexueller Missbrauch bei Menschen mit Behinderung und präventive Maßnahmen Themenfeld 4 IBB: Vertiefung beruflicher Kompetenzen Beschreibung und Dokumentation - Diagnostischer Kreislauf: Beobachten/Wahrnehmen – Verstehen/Urteilen – Handeln - Ressourcenorientierte Beschreibung - Beobachtungshilfen Themenfeld 5 IBB: Zielgruppenspezifische Herausforderungen Über die Gewichtung und Auswahl der einzelnen Themen aus dem Themenfeld 5 entscheiden standortbezogene Schwerpunktsetzungen. Für IBB sind jene Inhalte zu unterrichten, die den Beschäftigungsmöglichkeiten der Fach-SozialhelferInnen entsprechen. 16 Erweiterungsbereich IBB Festigung Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden haben - die Unterrichtsinhalte des Basisteils wiederholt - bereits Erlerntes gefestigt - passende Bezugssysteme zu den vorgegebenen Inhalten hergestellt - sich mit den Lehrinhalten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zugänge auseinander gesetzt - die theoretischen Inhalte des Basisteils anschaulich gestaltet und mit praktischen Beispielen erweitert - Bezug zur eigenen Erfahrung hergestellt und können diese nützen - den Transfer in andere Zusammenhänge bzw. in ihre Praxisstellen geübt - Distanz zur eigenen Behinderungsgeschichte hergestellt - sich auf die Lernzielkontrollen vorbereitet Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K1a - Personale Kompetenz, K4a - Allgemeine Arbeitstechniken Lehrstoff: Die Unterrichtsinhalte des Basisteils in den diversen Unterrichtsgegenständen bilden den Lehrstoff für die Festigung. B: V e r b i n d l i c h e Ü b u n g e n 1. IBB Psychohygiene und Supervision Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden - haben Supervision als entlastendes und konstruktives Element der Psychohygiene kennen gelernt - können Praxiserfahrungen beschreiben und als Förderung ihrer personalen, fachlichen und sozialen Kompetenz wahrnehmen Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K1a – Personale Kompetenz, K3a – Beobachtende Haltung, K6a –Begleiten von Entwicklungsprozessen, K8a – Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln. Lehrstoff im Basisteil: - Einzel-, Gruppen und Teamsupervision - psychosoziale Präventiv- und Begeleitmaßnahmen bei Stress und drohender Abstumpfung - Eigen- und Fremdwahrnehmung 17 - Burn-Out: Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe Motivation für den Sozialberuf; Helfer-Syndrom eigene Handlungsmuster Beschreiben von praktischen Erfahrungen lösungsorientierte Handlungsstrategien 2. IBB Lebens- Sterbe und Trauerbegleitung Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden - - haben sich mit Krankheit, Sterben und Tod auf persönlicher, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene auseinandergesetzt und die eigene Einstellung zum Leben und Lebenssinn reflektiert kennen den Prozess und die Phasen des Sterbens und des Trauerns kennen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten Sterbender und ihrer Angehörigen kennen die Grenzen der eigenen Belastbarkeit Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben: K1a – Personale Kompetenz, K2a – Soziale Kompetenz, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a – Begleiten von Entwicklungsprozessen, K8 – Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln. Lehrstoff im Basisteil: - Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen des Leidens, Sterbens, Abschiednehmens - Prozess und Phasen des Sterbens - Trauerprozess (Trauerphasen, Traueraufgaben) - Kommunikation mit schwerkranken Menschen - Psychohygiene der Begleiterin bzw. des Begleiters C: P f l i c h t p r a k t i k a C. IBB P f l i c h t p r a k t i k a Anzustrebende Lernergebnisse: Die Studierenden - sind mit der Berufswirklichkeit vertraut - haben Tätigkeiten und Aufgaben sowie die Handlungsfelder in der Sozialbetreuungshilfe kennen gelernt - sind zu verantwortlicher Hilfeleistung befähigt 18 - können die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden Aus den Allgemeinen Bildungszielen sind in der fachpraktischen Ausbildung alle 14 Kompetenzen in Ergänzung zur schulischen Ausbildung anzustreben. Lehrstoff im Basisteil: - Einführung in die praktische Ausbildung - Hospitieren und selbständiger Praktizieren in Organisationen der Behindertenarbeit bzw. der Behindertenbegleitung (in Einrichtungen und im privaten Umfeld) - Tätigkeiten in der Begleitung, in Tagesheimstätten, Wohneinheiten, Werkstätten, Arbeitsprojekten und im Freizeitbereich unter Anleitung - Tätigkeiten in Bereichen, die den standortspezifischen Gegebenheiten entsprechen (z.B. Kinderbetreuung u.a.) - Beobachtung, Durchführung und Berichtwesen in den genannten Praxisfeldern - Transfer und Festigung fachlicher Kenntnisse Praktikumsbereiche - In der Behindertenbegleitung: In Einrichtungen und Organisationen für die Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen - standortspezifisch ermöglichte Tätigkeitsbereiche als Fach-Sozialhelfer Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum). Für den Fachabschluss sind mindestens 2 unterschiedliche Praktika mit je mindestens 120 Stunden zu absolvieren. Prüfungsordnung für IBB: Studierende, die die integrative Ausbildung zum/zur SozialhelferIn absolvieren, schließen die Ausbildung wie die anderen Ausbildungsschwerpunkte auch mit einer Fachprüfung ab. Diese umfasst die Planung und Durchführung eines Fachprojekts in der Praxis samt Dokumentation und eine mündliche Fachprüfung. § 5 Abs. 1 der Prüfungsordnung der Schule für Sozialbetreuungsberufe wird für IBB abgeändert und lautet: - „Für die Zulassung zur mündlichen Fachprüfung ist ein positiver Abschluss des 2. Ausbildungsjahres und eine positive Gesamtbeurteilung des Fachprojekts notwendig.“ 19