V. IBB Bildungs- und Lehraufgaben sowie - Kathi-Lampert

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Integrative Behindertenbegleitung (IBB)
Ergänzung zum Organisationsstatut der
Schule für Sozialbetreuungsberufe (Neufassung 2012)
BMUKK-21.635/0008-III/3a/2012, vom 25.5.2012
Die Schule für Sozialbetreuungsberufe bietet im Ausbildungsschwerpunkt
Behindertenbegleitung (BB) eine integrative Ausbildung zum/zur SozialhelferIn an:
integrative Behindertenbegleitung (IBB). Diese Ausbildung ist notwendig, um Männern und
Frauen mit Behinderung für unterstützende Dienste zu qualifizieren. Voruntersuchungen
haben ergeben, dass entsprechende Tätigkeitsfelder vorhanden sind, und somit Arbeitsplätze
für AbsolventInnen dieser Ausbildung grundsätzlich geschaffen werden können. Da die
Ausbildung integrativ angeboten werden soll, wird das Organisationsstatut der Schule für
Sozialbetreuungsberufe für diese Ausbildung dahingehend ergänzt.
Diese 2jährige Ausbildung beinhaltet ca. die Hälfte der vorgegebenen Unterrichtsstunden,
schließt mit dem Niveau: Fach-SozialhelferIn ab und beinhaltet nicht das Modul
„Unterstützung bei der Basisversorgung“- UBV.
Aufnahmevoraussetzungen:
 Vollendung des 19. Lebensjahres und Pflichtschulabschluss
 Anerkennung nach einem landesspezifischen Behindertengesetz oder
 in der Pflichtschule festgestellter Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) oder
 Aktuelle Diagnose nach ICD-10: „F 70, Leichte Intelligenzminderung“ oder
 Aktuelle Einschätzung nach der Österreichische Einschätzungsverordnung zum
BEinStG 2010: „03.01.02 Intelligenzminderung mit geringen bis mäßigen sozialen
Anpassungsstörungen“
KlassenschülerInnenzahl:
In der Ausbildung BB inkludierte IBB, soll die KlassenschülerInnenzahl 26 nicht
überschreiten. Davon sind 4 Ausbildungsplätze für Studierende mit erhöhtem Hilfebedarf
vorgesehen.
Die Ausstattung und Einrichtung der Schule muss barrierefrei sein.
Abschluss:
Die Ausbildung zum/zur Fach-Sozialhelfer/in schließt mit einer IBB-Fachprüfung ab.
1
Anlage
1a
Lehrplan der Schule für Sozialbetreuungsberufe
1a. Stundentafel: Behindertenbegleitung „BB“ und Integrative Behindertenbegleitung
„IBB“:
1.+ 2. Jg.
GEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Kernbereich
TF-BB
BF-BB
IBB
1.a Religion
1.b Ethik
2. Deutsch
3. Lebende Fremdsprache
4. Kommunikation
5. Aktivierung und kreativer
Ausdruck
6. Berufskunde und Ethik
7. Gerontologie
8. Humanwissenschaftliche
Grundbildung
9.Politische Bildung,
Geschichte und Recht
10. Gesundheits- u.
Krankenpflege
11. Alten-, Palliativ- und
Hauskrankenpflege
12. Gesundheits-,
Krankheitslehre und Hygiene
13. Haushalt, Ernährung, Diät
14. Management und
Organisation
Ausbildungsschwerpunkte
4
4
2
2
6
4
2
2
2
2
2
1
6
4
6
2
4
2
6
4
2
6
2
1
3
4
4
1,5
4
4
1,5
6
6
2
4
4
2
4. Behindertenbegleitung
4a. Integrative Behindertenbegleitung
Erweiterungsbereich
24
15
a, Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß
b, Seminare:
12
2
2
1
Fremdsprachenseminar, Allgemein bildendes Seminar,
Fachtheoretisches Seminar, Praktikumsseminar
2
Festigung der Lehrinhalte
VERBINDLICHE ÜBUNGEN
1. Psychohygiene und Supervision
2. Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung
SUMME UNTERRICHT in Semesterwochenstd.
PFLICHTPRAKTIKA in Gesamtstunden
GESAMTSTUNDENAUSMASS:
3
2
2
2
2
2
1
78
1200
2760
65
1200
2500
43
640
1500
FREIGEGENSTÄNDE/UNVERBINDL. ÜBUNGEN
Instrumentalmusik
Schulautonome Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete
Abkürzungen:
BB Behindertenbegleitung
IBB Integrative Behindertenbegleitung
TF
BF
Tagesform
Berufstätigenform
3
Die allgemeinen Bildungsziele werden übernommen, nur wird diese Ausbildung um ein
Qualitätsniveau erweitert. IBB ist somit eine Teilqualifikation der SOB-BB.
Angestrebte Kompetenzen für die Ausbildung zur SozialhelferIn:
a Kompetenzen: Ausbildung zur SozialhelferIn:
Lernbereich 1: Person und Beruf
K1a – Personale Kompetenz:
Hat die Kompetenz sich selbst in der eigenen Entwicklung als Person wahrzunehmen
und verfügt über verschiedene Möglichkeiten sich auszudrücken.
K2a - Soziale Kompetenz:
Hat die Kompetenz mit anderen Menschen (z. B. KollegInnen, KlientInnen, ...) und
Systempartnern wertschätzend umzugehen und gemeinsam berufliches Handeln mit zu
gestalten.
K3a – Beobachtende Haltung:
Hat die Kompetenz das berufliche Handeln zu beobachten und die Haltung und
Identität als SozialhelferIn zu entwickeln.
K4a - Allgemeine Arbeitstechniken:
Hat die Kompetenz allgemeine, berufliche Techniken des Arbeitens und des Lernens
unter Anleitung einzusetzen.
Lernbereich 2: Betreute Personen und ihre Lebensbereiche
K5a – Wahrnehmen und Handeln:
Erkennt physische, psychische und soziale Veränderungen des betreuten Menschen
und kann unter Anleitung angemessen agieren.
K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen:
Hat die Kompetenz, Entwicklungspotenziale wahrzunehmen und durch Einsatz
vielfältiger, individuell angepasster Methoden Entwicklungsprozesse unter Anleitung
zu begleiten.
K7a - Selbstbestimmung unterstützen:
Orientiert sich unter Anleitung an den Ressourcen von Menschen und unterstützt eine
selbstbestimmte Gestaltung von Wohnen, Arbeit und Alltag, Bildung und Freizeit.
K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln:
Hat die Kompetenz, individuellen Hilfebedarf zu bemerken und Hilfe zu organisieren.
K9a - Kooperation mit Betroffenen:
Kooperiert mit den zu begleitenden Menschen und bezieht sie in die Entscheidung,
Verantwortung und Unterstützung mit ein.
4
Lernbereich 3: Konzepte und Methoden
K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten:
Kennt einige theoretische und praktische Konzepte und Handlungsformen der Arbeit
mit Menschen, die Unterstützung brauchen und achtet bei der Umsetzung auf die
Grundsätze der Inklusion, Integration, Normalisierung, Selbstbestimmung und des
Empowerment.
K11a - Methoden anwenden:
Kann Methoden und Techniken der Sozialbetreuung unter Anleitung anwenden.
Lernbereich 4: Strukturen und Rahmenbedingungen
K12a - Rahmen kennen:
Kennt die beruflichen Rahmenbedingungen
K13a - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen:
Verfolgt die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen der Behindertenbegleitung,
die auf die Arbeit Einfluss haben.
K14a - Leistungsangebot kennen:
Kennt das Dienstleistungsangebot im Handlungsfeld der Sozialberufe
5
Didaktische Grundsätze für die integrative Ausbildung
Da der integrative Unterricht ein Miteinanderlernen Lernen sein sollte, müssen die
allgemeinen didaktischen Grundsätze erweitert werden. Es ist sinnvoll, die Unterrichtsinhalte
der Pflichtgegenstände bestimmten Schwerpunkten unterzuordnen.
Jeder Schwerpunkt schließt mit einer Lernzielkontrolle ab, die sich an der
methodischen Arbeitsweise und dem Inhalt des Schwerpunkts orientiert.
Die Lernzielkontrolle kann für Studierende mit und ohne Behinderung unterschiedlich sein.
Jeder Schwerpunkt ist in einen Basisteil und einen Vertiefungsteil gegliedert.
Der Basisteil wird integrativ für alle (SozialhelferIn-Niveau und Fachniveau) angeboten, die
Vertiefung nur für Studierende, die das Fachniveau absolvieren. Bis auf Ausnahmen
(Politische Bildung, Geschichte und Recht 30 Stunden, Gesundheits- und Krankenpflege 30
Stunden, Berufskunde und Ethik 40 Stunden) beträgt das Stundenausmaß des Basisteils die
Hälfte der Gesamtstunden. Im Gegenstand „Kommunikation“ wird das gesamte
Stundenausmaß benötigt, ebenso bei den verbindlichen Übungen „Psychohygiene und
Supervision“. Die lebende Fremdsprache fällt in der Tagesform weg. Zur „Festigung der
Lehrinhalte“ wird ein Seminar mit 60 Stunden für die Studierende mit erhöhtem Hilfebedarf
eingeführt.
Die Unterrichtseinheiten des Basisteils sollen 5 Unterrichtsstunden pro Tag nicht
überschreiten. Auch im Praktikum sollen 5 Stunden pro Tag absolviert werden.
Diese Basis-Einheiten müssen folgenden Kriterien genügen:
 sie sollten anschaulich gestaltet sein, mit vielen Bildern und wenig Schrift. Inhalte
sollten symbolisch transportiert werden. Auch die kreativen Fächer sollten vermehrt
mit einbezogen werden,
 sie sollten praxisbezogen sein, also immer das praktische Tun in den Vordergrund
stellen,
 sie sollten einfache Sprache einbeziehen
 und viele Elemente der Selbsterfahrung als theoretischen Ausgangspunkt, als
Grundvoraussetzung des Verstehens enthalten.
Um diesen Kriterien gerecht zu werden, ist es notwendig, dass zusätzliche Begleitstunden für
die Studierende mit erhöhtem Hilfebedarf vorhanden sind. Diese sollen dem bereits
bewährten System „Werteinheiten zur Betreuung sinnesbehinderter Kinder" angelehnt
werden.
6
V. IBB Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der
einzelnen Unterrichtsgegenstände
2. IBB Deutsch
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden können
 sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren
 einfache Dokumentationen verfassen und folgerichtig wiedergeben
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K1a - Personale Kompetenz, K4a - Allgemeine Arbeitstechniken
Lehrstoff im Basisteil:
 Mündliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten, Weitergabe von
Beobachtungen im Sozialbetreuungsdienst
 Schriftliche Kommunikation: Dokumentation
 Texte in einfacher Sprache formulieren
 Übung in normativer Sprachrichtigkeit
4. IBB Kommunikation
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 erweitern ihre soziale Kompetenz
 können Gespräche führen
 können mit Konflikten umgehen
 schulen ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung in sozialen Gruppen
 können ihr Sozialverhalten kritisch beurteilen
 entwickeln Bereitschaft zur Verhaltensänderung
 erlangen Teamfähigkeit im Rahmen ihres Auftrags
 haben Bereitschaft zur Problemlösung
 beherrschen einfache Präsentationstechniken
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K1a - Personale Kompetenz, K2a - Soziale Kompetenz, K3a - Beobachtende Haltung, K5a Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen, K9a - Kooperation
mit Betroffenen, K11a - Methoden anwenden, K12a - Rahmen kennen
Lehrstoff im Basisteil:
 Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung
 Gesprächsführung mit KlientInnen und Menschen aus deren Umfeld
7




Feed-back-Kultur
Konflikte, Spannungen und Aggressionen in der Gruppe
Präsentationstechniken
Kommunikation mit Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf
5. IBB Aktivierung und kreativer Ausdruck
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 können unterschiedliche Gestaltungsmittel des schöpferischen Ausdrucks (Musik,
Bewegung, Farben, Formen...) einsetzen
 können die eigenen Fähigkeiten motivierend für andere Menschen einsetzen und zu
deren Sinnfindung, Freude und Gesundheit beitragen
 können einseitige Beanspruchungen und ungesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen
aus-gleichen
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben:
K7a - Selbstbestimmung unterstützen, K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates
Handeln, K10a - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K11a - Methoden anwenden
Lehrstoff im Basisteil:
 Freizeitgestaltung unter Anleitung
 Kreatives Werken in verschiedenen Techniken mit verschiedenen Materialien
 Singen und Musizieren
 Tanz und Bewegungsmitgestaltung
 Grundzüge der Mobilisation
 Grundlagen von Hebetechniken
 Verwendung von Hilfsmitteln
 Selbsterfahrung von „Behinderungen"
6. IBB Berufskunde und Ethik
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden:
 haben ihre Berufsidentität geklärt und vertieft
 kennen den Werdegang von Sozial- und Gesundheitsberufen und dessen
Auswirkungen auf heute
 tragen zur Offenheit für Zusammenarbeit mit anderen Sozial- und Gesundheitsberufen
bei
 wissen ethische Grundsätze der Betreuung

Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben: K3a - Beobachtende Haltung, K12a - Rahmen kennen, K14a - Leistungsangebot
kennen
Lehrstoff im Basisteil:
Berufsbild:
8
 Geschichte der Sozial- und Pflegeberufe sowie der entsprechenden Dienste
 idealisierte Vorstellungen
 Berufsbild und Kompetenzen in der Sozialbetreuung
Organisationen und Entwicklungen:
 Organisationen, Einrichtungen und Dienste sowie Berufe der Sozialbetreuung
Helfen als Beruf:
 Voraussetzung, Chancen und Gefahren
 Freiwilligenarbeit, Ehrenamt und Profession
Ethik:
 der Wert des Lebens
 Menschenbild und Lebensgestaltung
 Der Mensch als bio-psycho-soziale Einheit und spirituelles Wesen mit spezifischen
Bedürfnissen
 Ethische Grundfragen und Werte
 Ethische Urteilsfindung anhand konkreter Situationen aus dem Berufsfeld
 Verantwortung wahrnehmen
7. IBB Gerontologie
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 erkennen das Alter als wichtige Lebensphase mit besonderen Aufgabenstellungen
 können die Ressourcen der alten Menschen erkennen und nützen
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von Entwicklungsprozessen, K7a Selbstbestimmung unterstützen, K8 - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K9
- Kooperation mit Betroffenen, K10 - Konzepte kennen und Grundsätze beachten, K11 Methoden anwenden
Lehrstoff im Basisteil:
 demografische Entwicklungen; Zunahme der Anzahl alter Menschen und alter
Menschen mit Behinderung
 Modelle zur Lebenssituation alter Menschen
 physische und psychische Veränderungen im Alter und daraus resultierende
Bedürfnisse
 Veränderungen im Sozialverhalten alter Menschen
 Verluste, Krisen, Einsamkeit, Schmerzen
 prägende Erfahrungen des Lebens und die Auswirkung auf das Altern
 Konzepte und Methoden in der Betreuung alter Menschen
8. IBB Humanwissenschaftliche Grundbildung
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
9

haben einen Überblick über die Inhalte der Humanwissenschaften und deren
Fragestellungen, Denk- und Arbeitsweisen gewonnen
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K1a - Personale Kompetenz, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von
Entwicklungsprozessen, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K10a - Konzepte kennen und
Grundsätze beachten, K13a - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen
Lehrstoff im Basisteil:
 Pädagogik, Psychologie und Soziologie als Humanwissenschaften mit ihrer je
spezifischen Frage an menschliches Sein
 Überblick über Fragestellungen, Themen, Grundbegriffe und Methoden dieser
Humanwissenschaften
Pädagogik:
 Anthropologische Grundlagen (Menschenbild; Bedingungen, Möglichkeiten und
Grenzen von Erziehung und Bildung)
 Reflexion der eigenen Erziehungsgeschichte
 Erziehungsstile
 Bildung als lebenslange Aufgabe
 Beziehungsarbeit mit Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen
Psychologie:
 Grundlagen: Fragestellungen, Themen, Methoden
 Spezielle Psychologie: Entwicklungspsychologie, Wahrnehmungspsychologie
 Psychologische Aspekte besonderer Lebensereignisse
Soziologie:
 Grundlagen: Fragestellungen, Themen, Methoden
 Soziales Handeln von Individuen und von Gruppen
 Organisation und Institution
 Randgruppenbildung, Stigmatisierung, soziale Aussonderungsprozesse
 Sensibilität für andere Kulturen
9. IBB Politische Bildung, Geschichte und Recht
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 kennen rechtsstaatliche Grundlagen des politischen Systems Österreichs und Europas
 erfassen die rechtliche Situation von KlientInnen (Behinderten, Betreuten)
 erkennen die eigene rechtliche Verantwortlichkeit
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K12a - Rahmen kennen, K13a - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen,
K14a - Leistungsangebot kennen
Lehrstoff im Basisteil:
 Grundzüge des österreichischen politischen Systems
 Sozialbetreuungsberufsgesetze des eigenen Bundeslandes und berufsrelevante
rechtliche Bestimmungen

10
1
9





UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in einfacher Sprache
Datenschutz, Schweigepflicht, Verschwiegenheitspflicht
Antidiskriminierung - Gleichstellung
Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, insbesondere
Pflichten und Rechte, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben;
ArbeitnehmerInnenschutz
Sozialversicherung, Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung,
Pflegegeldgesetz
10b. IBB Gesundheits- und Krankenpflege - BB
Anzustrebende Lernergebnisse:
In Abgrenzung zur Verantwortung für die Pflege von kranken Menschen zielt dieser
Gegenstand auf die Fähigkeit ab, die individuelle Basisversorgung von Menschen mit
Behinderungen zu gewährleisten. Zentrales Anliegen ist die Erhaltung der Gesundheit in den
unten genannten Bereichen.
Die Studierende können:
 Gesundheit und Krankheit unterscheiden
 auf Hygiene achten
 Hilfen im Alltag geben
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben:
K2a - Soziale Kompetenz, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K6a - Begleiten von
Entwicklungsprozessen, K7a - Selbstbestimmung unterstützen, K8 a- Erkennen von nötiger
Hilfe und adäquates Handeln, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K10a - Konzepte kennen
und Grundsätze beachten, K11 - Methoden anwenden, K12 - Rahmen kennen
Lehrstoff im Basisteil:
Sich pflegen
 Unterstützung bei der Körperpflege
Essen und Trinken
 Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Sich kleiden
 Umgang mit der Kleidung
 Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung
 Hilfsmittel zum Ankleiden
 Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden
Sich bewegen
 Unterstützung bei der Bewegung
12b. IBB Gesundheits-, Krankheitslehre und Hygiene - BB
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 haben grundlegende Kenntnisse über den Bau und die Funktionen des menschlichen
Körpers erworben
 sind befähigt angewandte Hygiene einschließlich Desinfektion in der Praxis
umzusetzen
11



haben praktisches Wissen im Bereich der Ersten Hilfe
praktisches Wissen im Bereich der Ersten Hilfe haben
sind über verschiedene Behinderungsformen, Syndrome und Krankheitsbilder
informiert, die im Berufsfeld relevant sind
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K4a - Allgemeine Arbeitstechniken, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K8a - Erkennen von
nötiger Hilfe und adäquates Handeln, K9a - Kooperation mit Betroffenen, K11a - Methoden
anwenden, K12a - Rahmen kennen, K14a - Leistungsangebot kennen
Lehrstoff im Basisteil:
Somatologie:
 Bau und Funktion des menschlichen Körpers
 Einführung in die allgemeine Krankheitslehre
Psychopathologie:
 Wesentliche Krankheitsbilder
 Problemverhalten als Resultat psychischer Erkrankung
 Alltäglicher Umgang
Hygiene:
 Grundlagen und Anwendung, Desinfektionsverfahren
Erste Hilfe:
 Unfallverhütung, Notruf, Brandschutz und Strahlenschutz, Selbstschutz
 Maßnahmen bei Anfallskrankheiten
13. IBB Haushalt, Ernährung, Diät
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 haben Kenntnisse für die Führung eines Haushaltes
 können die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der KlientInnen bei der
Haushaltsführung fördern und soweit als möglich erhalten;
 kennen Ernährung als Prävention für die Erhaltung der Gesundheit und
Leistungsfähigkeit des Menschen
 kennen die Bestandteile der Nahrung und handelsübliche Lebensmittel
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K3a - Beobachtende Haltung, K5a – Wahrnehmen und Handeln, K7a Selbstbestimmung unterstützen, K8a - Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln,
K9a - Kooperation mit Betroffenen, K10a - Konzepte kennen und Grundsätze
beachten, K14a - Leistungsangebot kennen
Lehrstoff im Basisteil:
Haushalt:
 Wohnbedürfnisse von Menschen in verschiedenen Lebenssituationen
 Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen
 Hygiene im Haushalt

12
2
6






Vermittlung der Handhabung von Geräten und Arbeitsbehelfen – und Unfallverhütung
Gestaltung von Essensituationen
Umgang mit Lebensmitteln
Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Alltag
Selbsterfahrung in Alltagshandlungen
Zubereitung und Zusammenstellung von Speisen entsprechend den individuellen
Bedürfnissen
Ernährung:
 Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Ernährungsverhalten
 Bedarfsgerechte Zusammensetzung der Nahrung für den gesunden Menschen
 Das richtige Körpergewicht; BMI, Wohlfühlgewicht
 Gewürze
 Fertigprodukte
 Bedarfsgerechte Zusammenstellung der Nahrung für einzelne ernährungsbedingte
Erkrankungen
 Heilkräuter/Heiltees und ihre Anwendung
 Lebensmittelkennzeichnung
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung IBB
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
 können in ihrer Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von behinderten Menschen
und von Menschen mit Bedarf an Sozialbetreuung unter Anleitung kompetent und
ethisch korrekt handeln.
 können konkrete Tätigkeiten wie etwa Maßnahmen der Anleitung, Anregung,
Assistenz, und erforderlichenfalls der Intervention durchführen
 können gegebenenfalls beim Menschen mit Behinderung eine weitergehende oder
gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen unter Anleitung
übernehmen.
13
Der Lehrstoff wird in den Ausbildungsschwerpunkten BB und IBB folgendermaßen
gegliedert:
Ausbildungsschwerpunkt
Behindertenbegleitung und Integrative
Behindertenbegleitung
BBFachAusbildung
IBBIntegrative
Ausbildung
G = Gesamterarbeitung
BF 15
Ü = Überblick
TF 24
TF 12
V = Vertiefung
Themenfeld 1: Grundlagen
Behinderung
Ü
Ü
Formen von Behinderung
Ü
Ü
Einführung in die Behindertenpädagogik
Ü
Ü
Leitideen der Betreuung von Menschen mit Behinderung
Ü
Ü
Themenfeld 2: Handlungskonzepte und Methoden
Handlungsformen und Alltagsbewältigung
Ü
Ü
Personzentriertes Planen
Ü
Ü
Basale Pädagogik
Ü
--Wahrnehmung
G
Ü
Bewegung
Ü
--Unterstützte Kommunikation
Ü
Ü
Therapieformen (Vertiefung von Inhalten aus AKA)
V
--Themenfeld 3: Lebenswelten und -dimensionen
Familie, Angehörige, Umfeld
Ü
--Arbeit/Beschäftigung
Ü
Ü
Wohnen
Ü
Ü
Freizeit – Lebenskultur
Ü
Ü
Sexualität und Behinderung
Ü
Ü
Bildung
----Themenfeld 4: Vertiefung beruflicher Kompetenzen
Beschreibung und Dokumentation
Ü
Ü
Beratung
----Anleitung und Begleiten von MitarbeiterInnen
----Themenfeld 5: Zielgruppenspezifische Herausforderungen
Menschen mit auffälligem Verhalten
Kinder und Jugendliche
Standortspezifische
Soziale Randgruppen
Schwerpunktsetzung
Menschen mit Migrationshintergrund
Menschen mit psychischen Störungen
Menschen mit Behinderung im Alter
14
Themenfeld 1 IBB: Grundlagen
Behinderung
- Begriff „Behinderung“, Definitionen und Wandel im Lauf der Geschichte
- unterschiedliche Menschenbilder und Verständnisweisen von Behinderung
Formen von Behinderung
- spezielle Vertiefung zu einzelnen Formen von Behinderung
- intellektuelle Behinderung
- Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung
Einführung in die Behindertenpädagogik
- Begriffsklärungen: Heil-, Sonder-, Behindertenpädagogik
- Wichtige VertreterInnen
- Richtungen und Ansätze
Leitideen der Betreuung von Menschen mit Behinderung
- Normalisierung der Lebensbedingungen
- Integration und Inklusion
- Empowerment: Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Independent Living
- Sozialraumorientierung
- Teilhabe, Barrierefreiheit
- Lebensqualität
- Persönliche Assistenz
Themenfeld 2 IBB: Handlungskonzepte und Methoden
Handlungsformen und Alltagsbewältigung
- aktuelle Konzepte in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Beratung, Begleitung, Betreuung, Assistenz, Förderung und Bildung als
unterschiedliche Formen sozialbetreuerischen Handelns
- Förderung von Selbstständigkeit; Alltagsbewältigung, Kulturtechniken
Personzentriertes Planen
- Orientierung an der Person, ihren Träumen und Zukunftsvorstellungen, ihrer
Lebensqualität
- Methoden, Verfahren und Hilfsmittel personzentrierten Planens in verschiedenen
Lebenssituationen
Wahrnehmung
- Grundlagen der Wahrnehmung
- Wahrnehmungsstörungen
- Konzepte zur Wahrnehmungsförderung
Unterstützte Kommunikation
- Einsatz von Bildern, Symbolen und Gebärden zur Erweiterung der
kommunikativen Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung
- Technologische Hilfen
15
Themenfeld 3 IBB: Lebenswelten und -dimensionen
Arbeit/Beschäftigung
- anthropologische Aspekte von Arbeit (Bedeutung von Arbeit, von Tätigsein)
- Formen von Arbeit/Beschäftigung
- Modelle, Einrichtungen und Dienste, Projekte, Maßnahmen
Wohnen
-
anthropologische Aspekte: Wohnen als Grundbedürfnis
aktuelle Wohnformen, innovative Modelle
Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben
Alltagsgestaltung und Haushalt; spezielle Hilfsmittel für Menschen mit
Behinderung
Wohnraumgestaltung
Qualitätsorientierung mit Hilfe entsprechender Instrumente
Freizeit - Lebenskultur
- Freizeitbedürfnisse von Menschen mit Behinderung
- Feste feiern (persönliche Feste, Feste in Kulturkreis und Jahreszeit)
- Spiele, Spielen, Hobbys
- kreative Betätigungen (Malen, Gestalten, Theater, Musik, ...)
- Urlaub
Sexualität und Behinderung
- psychosexuelle Entwicklung
- Partnerschaft, Elternschaft
- Aufklärung, methodische Hilfsmittel
- sexueller Missbrauch bei Menschen mit Behinderung und präventive Maßnahmen
Themenfeld 4 IBB: Vertiefung beruflicher Kompetenzen
Beschreibung und Dokumentation
- Diagnostischer Kreislauf: Beobachten/Wahrnehmen – Verstehen/Urteilen –
Handeln
- Ressourcenorientierte Beschreibung
- Beobachtungshilfen
Themenfeld 5 IBB: Zielgruppenspezifische Herausforderungen
Über die Gewichtung und Auswahl der einzelnen Themen aus dem Themenfeld 5 entscheiden
standortbezogene Schwerpunktsetzungen. Für IBB sind jene Inhalte zu unterrichten, die den
Beschäftigungsmöglichkeiten der Fach-SozialhelferInnen entsprechen.
16
Erweiterungsbereich
IBB Festigung
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden haben
- die Unterrichtsinhalte des Basisteils wiederholt
- bereits Erlerntes gefestigt
- passende Bezugssysteme zu den vorgegebenen Inhalten hergestellt
- sich mit den Lehrinhalten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zugänge
auseinander gesetzt
- die theoretischen Inhalte des Basisteils anschaulich gestaltet und mit praktischen
Beispielen erweitert
- Bezug zur eigenen Erfahrung hergestellt und können diese nützen
- den Transfer in andere Zusammenhänge bzw. in ihre Praxisstellen geübt
- Distanz zur eigenen Behinderungsgeschichte hergestellt
- sich auf die Lernzielkontrollen vorbereitet
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K1a - Personale Kompetenz, K4a - Allgemeine Arbeitstechniken
Lehrstoff:
Die Unterrichtsinhalte des Basisteils in den diversen Unterrichtsgegenständen bilden den
Lehrstoff für die Festigung.
B: V e r b i n d l i c h e Ü b u n g e n
1. IBB Psychohygiene und Supervision
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
- haben Supervision als entlastendes und konstruktives Element der Psychohygiene
kennen gelernt
- können Praxiserfahrungen beschreiben und als Förderung ihrer personalen,
fachlichen und sozialen Kompetenz wahrnehmen
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders anzustreben:
K1a – Personale Kompetenz, K3a – Beobachtende Haltung, K6a –Begleiten von
Entwicklungsprozessen, K8a – Erkennen von nötiger Hilfe und adäquates Handeln.
Lehrstoff im Basisteil:
- Einzel-, Gruppen und Teamsupervision
- psychosoziale Präventiv- und Begeleitmaßnahmen bei Stress und drohender
Abstumpfung
- Eigen- und Fremdwahrnehmung
17
-
Burn-Out: Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe
Motivation für den Sozialberuf; Helfer-Syndrom
eigene Handlungsmuster
Beschreiben von praktischen Erfahrungen
lösungsorientierte Handlungsstrategien
2. IBB Lebens- Sterbe und Trauerbegleitung
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
-
-
haben sich mit Krankheit, Sterben und Tod auf persönlicher, institutioneller und
gesellschaftlicher Ebene auseinandergesetzt und die eigene Einstellung zum Leben und
Lebenssinn reflektiert
kennen den Prozess und die Phasen des Sterbens und des Trauerns
kennen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten Sterbender und ihrer Angehörigen
kennen die Grenzen der eigenen Belastbarkeit
Folgende Kompetenzen aus den Allgemeinen Bildungszielen sind hier besonders
anzustreben:
K1a – Personale Kompetenz, K2a – Soziale Kompetenz, K5a – Wahrnehmen und
Handeln, K6a – Begleiten von Entwicklungsprozessen, K8 – Erkennen von nötiger
Hilfe und adäquates Handeln.
Lehrstoff im Basisteil:
- Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen des Leidens, Sterbens,
Abschiednehmens
- Prozess und Phasen des Sterbens
- Trauerprozess (Trauerphasen, Traueraufgaben)
- Kommunikation mit schwerkranken Menschen
- Psychohygiene der Begleiterin bzw. des Begleiters
C: P f l i c h t p r a k t i k a
C. IBB P f l i c h t p r a k t i k a
Anzustrebende Lernergebnisse:
Die Studierenden
- sind mit der Berufswirklichkeit vertraut
- haben Tätigkeiten und Aufgaben sowie die Handlungsfelder in der
Sozialbetreuungshilfe kennen gelernt
- sind zu verantwortlicher Hilfeleistung befähigt
18
-
können die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis
anwenden
Aus den Allgemeinen Bildungszielen sind in der fachpraktischen Ausbildung alle 14
Kompetenzen in Ergänzung zur schulischen Ausbildung anzustreben.
Lehrstoff im Basisteil:
- Einführung in die praktische Ausbildung
- Hospitieren und selbständiger Praktizieren in Organisationen der Behindertenarbeit
bzw. der Behindertenbegleitung (in Einrichtungen und im privaten Umfeld)
- Tätigkeiten in der Begleitung, in Tagesheimstätten, Wohneinheiten, Werkstätten,
Arbeitsprojekten und im Freizeitbereich unter Anleitung
- Tätigkeiten in Bereichen, die den standortspezifischen Gegebenheiten entsprechen
(z.B. Kinderbetreuung u.a.)
- Beobachtung, Durchführung und Berichtwesen in den genannten Praxisfeldern
- Transfer und Festigung fachlicher Kenntnisse
Praktikumsbereiche
- In der Behindertenbegleitung: In Einrichtungen und Organisationen für die
Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen
- standortspezifisch ermöglichte Tätigkeitsbereiche als Fach-Sozialhelfer
Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der
sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).
Für den Fachabschluss sind mindestens 2 unterschiedliche Praktika mit je mindestens 120
Stunden zu absolvieren.
Prüfungsordnung für IBB:
Studierende, die die integrative Ausbildung zum/zur SozialhelferIn absolvieren, schließen die
Ausbildung wie die anderen Ausbildungsschwerpunkte auch mit einer Fachprüfung ab. Diese
umfasst die Planung und Durchführung eines Fachprojekts in der Praxis samt Dokumentation
und eine mündliche Fachprüfung.
§ 5 Abs. 1 der Prüfungsordnung der Schule für Sozialbetreuungsberufe wird für IBB
abgeändert und lautet:
-
„Für die Zulassung zur mündlichen Fachprüfung ist ein positiver Abschluss des 2.
Ausbildungsjahres und eine positive Gesamtbeurteilung des Fachprojekts
notwendig.“
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