Politische Verantwortung der Sozialarbeit

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Eulen nach Athen tragen
Oder: Gibt es eine besondere politische Verantwortung der Sozialarbeit?
Von Tom Schmid
Jürgen KUCZYNSKI schrieb 19801: „Damals (1974, Anm. T.S.) schrieb ich, dass ich
die
Behauptung
Wissenschaftlers
der
für
besonderen
falsch
halte.
gesellschaftlichen
Diese
Behauptung,
Verantwortung
meinte
ich,
des
‚beruht
gewissermaßen auf einer umgekehrten Elitetheorie. Die Verantwortung des
Wissenschaftlers als Wissenschaftler für die Verwendung seiner Forschungsresultate
ist nicht größer und kann nicht größer sein als die irgend eines anderen Mitgliedes
der Gesellschaft. Natürlich hat der Leiter eines wichtigen Forschungsprojektes eine
größere gesellschaftliche Verantwortung als einer seiner einfachen Mitarbeiter oder
als ein Arbeiter im betrieb. Das hängt mit seiner Funktion zusammen, die aber nicht
größere gesellschaftliche Verantwortung für die Verwendung der Resultate der
wissenschaftlichen Erkenntnis durch die Gesellschaft mit sich bringt, als sie ein
Betriebsdirektor in der Industrie oder der Kreissekretär einer Arbeiterpartei hat.
Allgemein gesprochen, also ohne spezifische Berücksichtigung der Funktion des
Wissenschaftlers im Wissenschaftsbetrieb, hat der Wissenschaftler als Mitglied
seiner Gesellschaft genau wie jeder andere, wie der Arbeiter und der Künstler, wie
der Bauer und der Angestellte höchste Verantwortung für das, was die Gesellschaft
mit jedem Resultat der wissenschaftlichen Erkenntnis tut, und darum nicht mehr und
nicht weniger Verantwortung als jeder andere.“
Die vom Wirtschaftshistoriker und Marxisten KUCZYNSKI aufgestellte These,
WissenschaftlerInnen hätten keine anderen Gesellschaftsmitgliedern gegenüber
besondere politischen Verantwortung, kann man auch auf die Sozialarbeit
übertragen. Im vorliegenden Beitrag wird davon ausgegangen, dass es keine
besondere politische Verantwortung der Sozialarbeit gibt. Damit hat Sozialarbeit
auch kein besonderes „politisches Mandat“.
Die Frage nach dem „politischen Mandat der Sozialarbeit“ wird immer wieder 2
kontorvers
1
2
diskutiert.
Auch
im
(politikwissenschaftlichen)
KUCZYNSKI, 1980, S. 8f
zuletzt bei MERTEN, 2001
1
Unterricht
an
Sozialakademien bzw. FH-Studiengängen ist die Diskussion über einen politischen
Auftrag der Sozialarbeit sehr beliebt. „Politik“ selbst, so meine Überzeugung, lässt
sich weder lehren noch prüfen. „Politikwissenschaft“ in ihrer Dreieinigkeit von polity,
policy und politics3 kann als Methode zur Analyse und Beschreibung politischer
Prozesse zwar in einem Lehrbuch über „Soziale Arbeit in der Risikogesellschaft“
abstrakt abgehandelt werden, diese Abhandlung würde jedoch bloß schon
vorhandene
Einführungen
duplizieren,
ohne
besonderen
zusätzlichen
Erkenntnisgewinn zu bringen.
Viel spannender ist es aber, Politikwissenschaft als Methode einzusetzen und in
einem für Sozialarbeit in der Risikogesellschaft relevanten Diskurs begründet
Stellung zu beziehen. „Hat Sozialarbeit in der Risikogesellschaft ein politisches
Mandat und wenn ja, wer mandatiert sie?“, lautet daher die Leitfrage dieses
Beitrages.
Diese Fragestellung geht weit über die zeitgeistige Verortung des Neoliberalismus
hinaus. Schon Jürgen KUCZYNSKI kann man nicht den Vorwurf machen, er sei
wirtschaftsliberalem Denken verfallen gewesen. Seine Position von der fehlenden
besonderen
Verantwortung
des
Wissenschaftlers
und
der
allgemeinen
gesellschaftlichen (also letztendlich: politischen) Verantwortung Aller für die
Geschicke des Zusammenlebens sollte daher einleitend der These gegenüber
gestellt werden, wer ein allgemeines politisches Mandat der Sozialarbeit leugne,
mache sich bereits zum Handlanger des neoliberalen Zeitgeistes.4
Hier geht es nicht um eine Neuauflage der Kontroverse zwischen „links“ und
„neoliberal“, sondern um die Frage nach der Stellung der Politik und ihrer
TrägerInnen in der Gesellschaft. Es geht um den Stellenwert politischer
Mandatierung
in
einer
demokratischen
Gesellschaft.
Mandate
sind
Handlungsvollmachten, es wird daher zu klären sein, ob diese von einer bzw. an eine
Profession verliehen sind oder ob politische Mandatierung das Ergebnis allgemeiner
politischer Protzesse und (letztendlich) demokratischer Wahlen ist. Die besondere
Stellung der Sozialarbeit am der Schnittstelle zwischen der Gesellschaft und ihrer
3
4
siehe z.B. PELINKA, 2000, HEINRICH, 89
siehe etwa SCHNEIDER, 2001, S. 28
2
Opfer5 erfordert eine präzisere Beantwortung dieser Frage als im allgemeinen
Diskurs um politische Verantwortung „der Wissenschaft“.
Das Spannungsverhältnis sozialer Arbeit
Soziale Arbeit steht seit ihrer Entwicklung zur Profession und Disziplin in einem
Spannungsverhältnis zwischen individueller Hilfe und kollektiver Gestaltung oder wie
Mimi ABRAMOVITZ schreibt: „Since its origins at the turn of the century, social work
has strived to maximize human development, self-determination, and social justice
and to minimize the conditions the conditions that limit these possibilities. At the
same time, the profession faced strong pressures to promote individual adjustment
and to protect the status quo. The tension between containment and change cannot
be avoided because it flows from social work’s structural role as mediator of
individual and systemic needs that often conflict.”6
Wenn Sozialarbeit als Vermittlungsinstanz zwischen Individuum und Gesellschaft
verstanden wird, so gilt: „Die Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse ist gleichwohl
ein unverzichtbarer Bestandteil der Selbstreflexion Sozialer Arbeit, mit dem sich ihre
gesellschaftlichen Perspektiven allererst begründen lassen.“7 Es ist nun zu fragen, ob
sich aus dieser Selbstreflexion ihrer gesellschaftlichen Perspektiven ein allgemein
verbindliches politisches Mandat der Sozialarbeit als Profession und Disziplin im
Sinne einer „Einmischungsstrategie“8 ableiten lässt, wie dies immer wieder
eingefordert wird9.
Zur Debatte dieser Frage ist es notwendig, die beiden Ebenen Sozialer Arbeit, ihr
professioneller Auftrag und das politische Mandat, analytisch zu trennen. Unter dem
professionellen Auftrag sozialer Arbeit verstehe ich vorerst einen (kompetent
wahrgenommenen) Beitrag, um KlientInnen (a) zu ihren Rechten zu verhelfen und (b)
KlientInnen zu befähigen, ihre Rechte selbständig wahrnehmen und durchsetzen zu
können. Als politisches Mandat der Sozialen Arbeit kann daher vorerst verstanden
werden, zu erkennen, welche KlientInnenrechte die „richtigen“ sind.
in einem systemischen Gesellschaftsbild können marginalisierte Menschen („Randgruppen“, wie es
in der Sprache unserer Ausbildung etwas fehlerhaft heißt) durchaus, wenn auch etwas vereinfachend,
als „Opfer“ gesellschaftlicher Prozesse verstanden werden.
6 zitiert bei SÜNKER, 2001, S. 73
7 SCHAARSCHUCH, 2000, S. 165
8 siehe KUSCHE/KRÜGER, 2001, S. 17
9 siehe z.B. KUSCHE/KRÜGER, 2001
5
3
Voraussetzung für ein so verstandenes „politisches Mandat“ der Sozialarbeit ist die
Schaffung
(größerer)
Unabhängigkeiten
der
KlientInnen
in
ihren
Lebenszusammenhängen, um ihre soziale Teilhabe (und das ist die materielle
Bedingung der Stabilisierung und Gewährleistung und Gleichheit und Freiheit) zu
schaffen oder abzusichern. Das Ziel, KlientInnen zu befähigen, ihre Interessen
(besser) selbst durchzusetzen, ist von der Idee gestützt, eine verbesserte subjektive
Artikulationsfähigkeit verbessere jedenfalls die objektive Situation bzw. die
Durchsetzungsfähigkeit der objektiven Interessen der KlientInnen. Diese Annahme ist
untrennbar mit der Theorie verbunden, subjektive und objektive Interessen fallen
zusammen bzw. es gäbe objektive Interessen unabhängig von der subjektiven
Interessensempfindung ihrer Träger. Diese Annahme ist jedoch, empirisch wie
theoretisch, problematisch.
Gibt es das „richtige“ Bewusstsein der KlientInen?
Empirisch zeigt sich immer wieder, dass KlientInnen Sozialer Arbeit bei der
Umsetzung ihrer persönlichen Ziele systematisch die – aus der Sicht der Profession
– „falschen“ Lösungen anstreben: Die im Frauenhaus betreute Frau, die letztendlich
eine Lösung von ihrem Partner erreicht – nur, um einige Wochen später einen
anderen Partner gleichen Typs zu finden. Oder der wohnungslose alkoholkranke
Mensch, dessen Anliegen in der Notschlafstelle bloß zu sein scheint, wie er wieder
an den „Doppler“ herankommt. Aber auch der ehemals langzeitarbeitslose Maurer,
der – wieder in Arbeit – bei einem Ehemaligentreffen im Wohnheim lautstark über
arbeitslose „Sozialschmarotzer“ schimpft und in seinem politischen (Wahl-) Verhalten
entsprechend agiert10
- Beispiele dieser Art sind in vielen Handlungsfeldern der
sozialen Arbeit bekannt.
Insbesondere für „politisch mandatierte“ BetreuerInnen dieser KlientInnen ergibt sich
somit ein Dilemma: Wenn sie KlientInnen befähigen, ihre Rechte selbständig
wahrnehmen und durchsetzen zu können, bestärken sie diese gleichzeitig darin,
„objektiv falsche“ Ziele und Interessen durchsetzen zu können. Die Alternative wäre,
KlientInnen in ihren Zielen und Wünschen nicht zu respektieren, da sie die „falschen“
10
Beispiele siehe z.B. SCHMID, 1993
4
sind. Doch ist es das Recht der Profession (und der Disziplin11), im Einzelfall, also
kontextgebunden, festzulegen, was „richtige“ Ziele sind und was nicht?
Auch theoretisch stellt sich das Problem des Festmachens „objektiv richtiger“
Haltungen. Die Kritische Psychologie hat sich relativ früh vom vereinfachenden
Determinismus, das objektive
Interesse bestimme
subjektives Bewusstsein,
abgewandt und argumentiert differenzierter:
„Konsequenzen dieser Strukturkonzeption von Bewusstsein ist die anscheinend
paradoxe Situation, dass einerseits keine Angaben über inhaltliche Bestimmungen
der Struktur des Bewusstseins möglich sind, bevor nicht der Fall im Detail
rekonstruiert ist, andererseits aber jede rekonstruierte Bewusstseinsstruktur eine
gesellschaftliche Struktur von Bewusstsein darstellt, in der die gesellschaftlichen
Verhältnisse
ihren
‚falltypischen’
Niederschlag
gefunden
haben.
Die
als
Deutungsmuster fungierenden Alltagstheorien sind nämlich Resultat erfolgreicher,
funktionierender Lösungen von wiederkehrenden individuell-biografisch zentralen
gesellschaftlichen Handlungsproblemen in den verschiedenen gesellschaftlichen
Bereichen und dienen als Organisationsform für die Verarbeitung der laufenden
Erfahrungen
und
der
Entwicklung
von
Antworten
auf
neu
auftauchende
Handlungsprobleme. Wegen dieser doppelten, zugleich objektiven und subjektiven
Konstitution von Deutungsmustern lassen sich weder genetisch noch strukturell
objektive und subjektive Komponenten in Deutungsmustern trennen.
Als ‚subjektive’ Aneignungsformen von Wirklichkeit sind sie eben genauso „objektive“
gesellschaftliche Strukturen, wie die ‚objektive’ Struktur der kapitalistischen
Produktionsweise. Die einzig sinnvolle Differenzierung bezüglich der Wirklichkeitsart
dieser beiden Ebenen von Strukturen kann darin gesehen werden, dass es sich bei
den
theoretisch
rekonstruierten
Strukturen
der
Deutungsmuster
um
Wirklichkeitsstrukturen handelt, denen an sich als fungierenden Alltagstheorien die
Existenzweise von Theorien zukommt, während die theoretisch erfassten Strukturen
der kapitalistischen Produktionsweise eine Wirklichkeit begreifen, die nicht selbst
theorieartig ist. Hinsichtlich des Konstitutionsverhältnisses von Theorie und
Wirklichkeit besteht kein prinzipieller Unterschied zwischen Alltagstheorien einerseits
und wissenschaftlichen Theorien andererseits zur gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Unter „Profession“ wird
Sozialarbeitswissenschaft
11
die
ausübende
Sozialarbeit
5
verstanden,
unter
„Disziplin“
die
Demgegenüber stehen aber die theorieförmigen Aussagenzusammenhänge über die
Strukturen von Deutungsmustern in keinem Konstitutionsverhältnis zu ihrer
‚Wirklichkeit’, sondern explizieren als Rekonstruktionen von Argumentationslogiken
nur, welche generativen Strukturen der Produktion und Aneignung von Wirklichkeit
durch Wissen und Handeln immer schon im Bewusstsein des Handelnden wirksam
sind.12“
Daraus folgt NEUENDORF für die Handlungsperspektive Sozialer Arbeit: „Die
Äußerungen des Bewusstseins an der der Struktur des Deutungsmusters zugrunde
liegenden Argumentationslogik und den darin enthaltenen Kriterien für die
Angemessenheit von Urteilen und Handlungen zu messen, bedeutet keinen Verzicht
darauf, das jeweilige Bewusstsein mit seiner Wirklichkeit in Beziehung zu setzen,
sondern ermöglicht dies überhaupt erst in einer sinnvollen Weise. Denn erst aufgrund
der durch die Struktur des Deutungsmusters bestimmten Reichweite und
Interpretationskapazität des Bewusstseins lässt sich angeben, in welcher Weise
welche Handlungsprobleme einer sich ändernden gesellschaftlichen Wirklichkeit
interpretiert und handelnd verarbeitet werden. Gesellschaftliche Wandlungsprozesse
und durch sie bedingte neuartige Handlungsprobleme können sowohl zu einer
differenzierenden Ausarbeitung als auch zu Veränderungen der Struktur des
jeweiligen Deutungsmusters führen. Welcher Fall eintreten wird, ist natürlich nicht in
konkreto aus der Struktur des Deutungsmusters ableitbar. Aber die Struktur
entscheidet darüber, in welcher Weise prinzipiell die Wirklichkeit im Rahmen des
Deutungsmusters interpretiert werden kann und damit zugleich auch darüber, welche
Verarbeitungsformen von Wirklichkeit als unvereinbar mit der Struktur des
Deutungsmusters ausgeschlossen sind.“13
Ute OSTERKAMP beschäftigt sich (hier am Beispiel von Flüchtlingen in einem
deutschen Flüchtlingslager und den mit ihnen arbeitenden SozialarbeiterInnen) mit
der Begrenztheit der Transformation objektiver Interessen betreuter Personen in
gleichgerichtete subjektive Handlungsaufträge. Sie geht von der konkreten
Lebenssituation der betreuten Personen aus und stellt fest: „Ein wesentliches
Moment menschlichen Leidens besteht in der Ausgeliefertheit an die Willkür anderer,
in der mangelnden Einflussmöglichkeit auf die relevantern Lebensbedingungen. Die
herkömmliche Psychologie ist weitgehend unfähig, dieses Leiden auf den Begriff zu
12
13
NEUENDORF, 1980, S. 33
NEUENDORF, 1980, S. 35f
6
bringen, dies offensichtlich nicht zuletzt deswegen, weil die Sprachlosigkeit
einzentrales Moment der Herrschaftssicherung ist.“14 Dementsprechend symbolisch
aufgeladen
sind
Konfliktfelder
in
der
Betreuungssituation,
„z.B.
das
der
‚Pünktlichkeit’, bei denen das Verhalten der einzelnen Parteien scheinbar ‚irrationale’
Züge annimmt, weil die realen Probleme bzw. Machtkämpfe, die sich dahinter
verbergen, nicht zur Sprache kommen und damit die Bearbeitung entzogen bleiben.
In diesem Zusammenhang gewinnt m. E. auch der Freudsche Begriff der
‚psychischen Realität’ neue Bedeutung, indem sich die subjektive Erfahrung zwar
nicht, wie es bei ihm angelegt ist, von der materiellen Realität ablöst und in der
bloßen Phantasie gründet, sondern sich vielmehr auf eine andere – objektiv
vorhandene und wirkende – Realität als die vorgegebene ‚verschiebt’, deren
Ausdruck in der einen oder anderen Weise behindert ist bzw. mit Gefahren
verbunden wäre, die man nicht ohne weiters auf sich zu nehmen bereit ist. (...)
Die Negierung der objektiven Zwänge der anderen bedingt häufig ein sehr
einseitiges Verständnis von Solidarität, indem man diese für sich fordert, aber für die
jeweils anderen ablehnt und diese wiederum nach dem unmittelbaren Nutzen
bewertet, den man von ihnen zu erwarten hat.“15 Das beschränkt die Möglichkeit zur
Artikulation „objektiv richtiger“ Aufträge durch die KlientInnen, denn die „Möglichkeit,
sich über die objektiven Zwänge der jeweils anderen und die behindernden
Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf deren Situation zu verständigen, sind auf
der subjektiven Seite offensichtlich auch dadurch erschwert, dass die eigene
‚Bedrohung’ unmittelbar erlebt wird, während die Bedrohung der jeweils anderen
immer erst erschlossen werden muss.“16
Die Situation der KlientInnen schlägt sich – wie könnte es auch anders sein - aber
auch auf Situation und Position der betreuenden SozialarbeiterInnen durch, denn
zum Beispiel „die Perspektivlosigkeit der Situation der AsylbewerberInnen in
unserem Land bedingt die Perspektivlosigkeit der in diesem Bereich Tätigen, die,
solange sie nicht auf den Begriff gebracht wird, dazu führt, dass viele von ihnen
resignieren, d.h. im Wesentlichen nur noch mit ihrem eigenen Überleben beschäftigt
sind, die reale Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit ihrer Arbeit
verdrängen und jeden, der diese benennt, als Angreifer erleben. Konsequenzen sind
14
OSTERKAMP, 1990, S. 148
OSTERKAMP, 1990, S: 163
16 OSTERKAMP, 1990, S. 164
15
7
die Individualisierung und Naturalisierung der Probleme, die deren Bagatellisierung
einschließen. Die Unfähigkeit, über ihre Situation zu reden, besteht also nicht nur bei
den
Flüchtlingen,
sondern
auch
bei
den
MitarbeiterInnen
solcher
Flüchtlingswohnheimen. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt offensichtlich in der
objektiven Überforderung, die dadurch gegeben ist, dass sie Hilfe unter Bedingungen
leisten sollen, die auf die Abschreckung der Flüchtlinge zielen und somit die Hilfe
weitgehend überflüssig machen.“17 Hier wird das Problem angesprochen, dass die
subjektiv nicht immer (leicht) zu bewältigende Lösung des Konfliktes mehrerer
widersprüchlicher Aufträge an die Soziale Arbeit, die Einlösung ihres politischen
Anspruches (so er überhaupt gegeben ist), erschweren bis verunmöglichen.
Scheiden die KlientInnen also dank ihrer Unsicherheit, was die „objektiv richtige“
Richtung ihres Auftrags angeht, als Mandatsgeber der Sozialen Arbeit aus?
Wer ist politischer Mandatsgeber, wenn nicht die KlientInnen?
Betrachtet man das Politische am „politischen Mandat“ näher, stellen sich sofort
wesentliche Fragen: Von wem wurde es erteilt? An wen wurde es erteilt? Mit
welchem Inhalt wurde es erteilt? Wer genau ist mit jener „Sozialarbeit“ gemeint, die
das politische Mandat ausfüllen sollen? Und wie sieht dieses Mandat inhaltlich aus?
Die Kernfrage des Politischen in der Sozialarbeit scheint zu sein, welcher Imperativ
formuliert wird. Auf Grundlage der Diskussion über das Politische in der Sozialarbeit
sind drei unterschiedliche Imperative vorstellbar:: „Verändere die Gesellschaft!“ (als
Auftrag der Sozialen Arbeit an die KlientInnen) oder (als Auftrag der KlientInnen an
die Sozialarbeit): „versetze Deine Mandanten in die Lage, die Gesellschaft zu
verändern!“ beziehungsweise als (gesellschaftlicher?) Auftrag an die Sozialarbeit:
„Verändere die Gesellschaft!“
Doch dieses scheinbare Problem der Wahl des „Imperativs der Sozialarbeit“ verdeckt
die dahinter liegende Frage: In welche Richtung sollte die Gesellschaft denn
verändert werden, wenn es ein „politisches Mandat“ gibt? Und: Wer weiß (bestimmt)
das?
Selbst wenn Politik als interessensgeleitetes Handeln außer Streit gestellt ist, wäre
zu klären, um welche Interessen es geht. Und da bleibt das eigentliche Problem
17
OSTERKAMP, 1990, S. 151
8
unbeantwortet, ja vielleicht sogar unbeantwortbar: Erzeugen objektive Interessen (so
es diese überhaupt gibt) die „richtige“ subjektive Politik? Die Diskussion um das
Politische Mandat der Sozialarbeit scheint diese Frage bloß von der Ebene der
KlientInnen auf die der Sozialen Arbeit zu verschieben, denn wenn die KlientInnen
die Fähigkeit nicht haben, ihre „richtigen“ Interessen „richtig“ in politisches Handeln
zu transformieren, muss das dann wohl die Soziale Arbeit für sie übernehmen? Wer
aber ist dann der Mandatsgeber?
KUSCHE
und KRÜGER finden eine Antwort: „Im Zweifel Selbstmandatierung! Wer sollte
den politische Handelnden in der Sozialarbeit das Recht der Selbstmandatierung
streitig machen wollen, ob dieses bestehenden deutschen Rechtsbegriffes? Endlich
kann sich Sozialarbeit auch in diesem Sinn zum politischen Mandat bekennen, um
dem professionspolitischen und sozialstaatlichen gebot nachzukommen.“18 Dieser
Ansatz erinnert freilich fatal an die LENINsche Parteitheorie, wonach es gelte, die
Arbeiterklasse mit dem Bewusstsein ihrer Lage zu erfüllen, da die Arbeiterklasse von
sich aus nur ein falsches, trade-unionistische Bewustsein entwickeln würde, aber
kein politisches.19
Wenn Sozialarbeit aber dieses „richtige“ (leininistische?) Bewusstsein (einzig) hat,
welche Rolle ist dann der Politik zugedacht, den gewählten VolksvertreterInnen? Und
welche Rolle ist der Verwaltung zugedacht, etwa den Sozialämtern? Haben sich
politische RollenträgerInnen und VerwaltungsbeamtInnen dem „richtigen“ politischen
Bewusstsein der Sozialarbeit zu beugen?
Wenn die Kernfrage dieser Debatte also lautet: Wer gibt der Sozialen Arbeit welches
politische Mandat? und die Antwort darauf die der Selbstmandatierung ist, stellen
sich noch weitere Fragen: Ist Soziale Arbeit die einzige (soziale) Profession, die sich
selbst mandadiert? Wer garantiert dann, dass dieses Mandat das „richtige“ ist? Und
gibt es ein „objektiv richtiges“ (selbst gegebenes) politisches Mandat überhaupt? Und
wie bereitet die Ausbildung zur Sozialarbeit auf diese Fragen vor?
Letztendlich liegt der These von der „Selbstmandatierung der Sozialen Arbeit“ ein
ziemlich elitäres, wenn nicht gar autoritäres Gesellschaftsbild zugrunde, mit dem
soziale Integration und gesellschaftlicher Ausgleich aber schwerlich umzusetzen
wären. Wenn die Frage nach der Selbstmandatierung jedoch verworfen wird, kehrt
18
19
KUSCHE/KRÜGER, 2001, S. 23
LENIN, 1978, S. 386
9
unsere Debatte zu den Problemen des professionellen Auftrages Sozialer Arbeit
zurück.
Das Politische am professionellen Auftrag
So ist zu diskutieren, ob sich (wenn die Antwort der „Selbstmandatierung“ verworfen
wird) die genannten Probleme auch stellen, wenn Soziale Arbeit aus der Sicht ihres
professionellen Auftrages (an Stelle eines politischen Mandats) gedacht wird. Denn
auch die Umsetzung des professionellen Auftrages der Sozialen Arbeit ist eine
politische – hier geht es vor allem um die Verteilung bzw. Reverteilung von
Ressourcen: Für die KlientInnen und ihre Bezugssysteme, für die Soziale Arbeit
selbst und für jene Lebensverhältnisse, die das Entstehen bzw. Fortbestehen der
Situationen, die KlientInnen schaffen, erschweren und verunmöglichen.
Es geht, auch wiederum politisch, dabei darum, unterschiedliche Aufträge und
Anforderungen verschiedener AuftraggeberInnen an die Sozialarbeit kontextbezogen
zu berücksichtigen und in ein einheitliches professionelles Handlungskonzept zu
verweben.
Kampf um Ressourcen als Element des professionellen Auftrages ist politisch, aber
nicht unbedingt gesellschaftsverändernd. Abhängig vom jeweils gewählten Ansatz
kann auch erfolgreiche Auseinandersetzung um ein Mehr an Ressourcen für das
KlientInnensystem letztendlich auf die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse
stabilisierend wirken. Umgekehrt, der Kampf um gesellschaftliche Ressourcen als
Teil eines politischen Mandats sozialer Arbeit verstanden, hat sicher einen
gesellschaftspolitischen Fokus. Aber er muss nicht unbedingt realpolitisch wirksam
werden.
Wird der Kampf um Ressourcen als Teil des professionellen Auftrages von
Sozialarbeit geführt, müssen zumindest folgende Forderungen einlösbar sein:

Spezifische Kenntnis von Lebenslagen

Spezifische Kenntnis von Veränderungszielen

Fähigkeit, gesellschaftliche Probleme kontextbezogen denken zu können

Entwicklung professioneller Instrumente und ihres Gebrauches
10

Evaluierung
Freilich, hier kommt die Soziale Arbeit in ein „Orientierungsdilemma“, „ihr kommt, so
wird geschlossen, nun die Aufgabe zu, sich dem Paradigma ‚Lebensbewältigung’
jenseits der Integration in Lohnarbeit zuzuwenden. Die gesellschaftlich Aufgabe
Sozialer Arbeit wird in funktioneller Hinsicht entsprechend als ‚Management der
Spaltung der Gesellschaft’ oder als ‚Exklusionsvermeidung, Inklusionsvermittlung
und/oder Exklusionsverwaltung’ bestimmt. Entgegen den optimistischen Annahmen
auf der Grundlage der Entwicklung einer ‚Risikogesellschaft’ wird hier eine deutliche
Tendenz zu einer in der Aufbauphase des Sozialstaates schon überwunden
geglaubten (sozial-) politischen Funktionalisierung Sozialer Arbeit konstatiert, aus der
sie sich nur in politischen Auseinandersetzungen herausarbeiten kann. Konnte die
Soziale Arbeit noch bis vor nicht zu langer Zeit ihre Aufgabe als ‚Integration’
definieren, so ergibt sich in der gespaltenen Gesellschaft für sie auch die Funktion
des Verwahrens Überflüssiger.“20
In der Erfüllung des professionellen Auftrages der Sozialarbeit stellt sich also
beständig die Frage, was ist ihr eigentliches Ziel: Die Stabilisierung des/der KlientIn
und seines/ihres Systems, oder seine/ihre gesellschaftliche Integration?
Stabilisierung in der Gesellschaft erfordert, so meine These, keine (eigene)
gesellschaftspolitische Positionierung der Sozialen Arbeit, wiewohl auch dieser
Ansatz positioniert ist: Er hilft, gesellschaftliche Verhältnisse, die beständig neue
KlientInnen
produzieren,
in
dem
Ausmaß
mit
zu
stabilisieren,
als
die
KlientInnensysteme stabilisiert werden. Gesellschaftliche Integration hingegen
erfordert eine aktive politische Positionierung (im Sinne einer gesellschaftlichen
Orientierung) Sozialer Arbeit, denn Integration erfordert nicht nur Veränderungen am
KlientInnensystem, sondern auch an seinen Umwelten, nämlich in dem Sinn, als
integrationshindernde Barrieren in diesen Umwelten abgebaut und beseitigt werden.
Ist Integration erfolgreich, gestaltet und verändert sie also nicht nur das
KlientInnensystem, sondern auch seine Umwelten.
Um die (politischen) Unterschiede zwischen „Stabilisierung“ und „Integration“ besser
zu verstehen, ist Soziale Integration, das Gegenteil sozialer Isolation, durch folgende
vier Elemente zu definieren:
20
SCHAARSCHUCH, 2000, S. 166f
11

dem Normalisierungsprinzip

einer Konflikt- und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit der
Lebenskrise bzw. der aussondernden Situation

der Akzeptanz eigenständigen – nicht immer erwünschten - abweichenden
Verhaltens, was zweifelsohne nicht immer mit Zustimmung gleichzusetzen
wäre

einer bedingungslosen Annahme des individuellen Andersseins im gesuchten
wechselseitigen Dialog21
Prozesse der Integration lassen sich als „didaktisch-methodisch-wechselseitiges
Drei-Schritte-Modell:
pädagogischen
‚Zielgruppen-Interaktions-Konzeption’
Konzeption
Lernprozess
zur
Krisenverarbeitung
Umsetzung
zur
der
sozialen
Integration“22 beschreiben und bestehen aus den drei Schritten: (1) Stabilisierung, (2)
Integration, (3) Partizipation. Insofern ist der Integrationsprozess als zielgerichtete
Interaktion
zu
verstehen,
deren
erster Schritt
die
Stabilisierung
ist.
Das
Stabilisierungskonzept ist daher Teil des Integrationskonzeptes, aber
nicht
umgekehrt.
Denn der/die Betroffene ist auf Grund seiner/ihrer Befindlichkeit – oft allein auf sich
gestellt – am Anfang des Lernprozesses „Krisenverarbeitung“ „möglicherweise zuerst
angewiesen auf Lernschritt 1 – Stabilisierung, bevor er sich konfliktfähiger auf die
herausfordernde Auseinandersetzung mit nichtbehinderten Noch- Nichtbetroffenen
auf den Lernschritt 2 – Integration/Interaktion einlässt, um sich letztendlich im
Lernschritt 3 – Partizipation abzulösen. Daraus folgt: Das didaktisch-methodische
Modell der Zielgruppen-Interaktions-Konzeption als Brücke zur Bildung hat das Ziel,
sich selbst überflüssig werden zu lassen.“23
HOVORKA
weist darauf hin, dass es notwendig ist, dass die Disziplin Soziale Arbeit
eine gemeinsame Professionsethik der Integration entwickelt und handlungsfähig
macht, „die Nichtaussonderung in allen Lebensbereichen und Lebensphasen als
ungeteiltes Menschenrecht vorangestellt hat. (...) Gemeinsames Grundprinzip von
Sozialarbeit
und
Sozialpädagogik
müsste
21
demnach
die
Einlösung
des
SCHUCHARD, 1996, S. 12f
SCHUCHARD, 1996, S: 27
23 SCHUCHARD, 1996, S: 28, die hier auf behinderte Menschen bezogenen Integrationsüberlegungen
lassen sich für alle Zielgruppen der Sozialarbeit verallgemeinern
22
12
demokratischen Rechts auf Anderssein sein, das auch die Gleichberechtigung bei
der Sicherstellung sozial- und bildungspolitischer Qualitätsstandards garantiert.“24
Diese Wahl der Handlungsorientierung zwischen „Stabilisierung“ und „Integration“ zu
treffen, ist eine politische Entscheidung, die kontextbezogen jeweils im Einzelfall
getroffen werden muss, auch wenn sie oft nicht als politische Entscheidung
wahrgenommen wird. Diese Entscheidung braucht dennoch kein „politisches Mandat“
der Profession, aber die entsprechenden Rahmenbedingungen, um sie treffen zu
können. Darunter ist vor allem eine gute theoriegeleitete praktische Ausbildung und
eine gute ausbildungsleitende Theorie der Sozialen Arbeit gemeint.
Vielfache Aufträge – einfaches Einlösen?
Soziale Arbeit sieht sich mit einer Fülle unterschiedlicher impliziter und expliziter
Aufträge konfrontiert, die einander überlagern und verstärken, aber auch
widersprechen
können.
Es würde
hier zu
weit führen,
den
Fächer der
unterschiedlichen Aufträge auszumalen, es soll hier vielmehr überlegt werden,
welcher diese Auftraggeber zum Mandatsgeber des politischen Mandats Sozialer
Arbeit werden könnte(n). Denn Soziale Arbeit ist nicht nur mit vielen Aufträgen,
sondern auch mit zahlreichen Auftraggebern konfrontiert. Offensichtlich eignet sich
keiner davon so wirklich zum Mandatsgeber eines „politischen Mandats“ der Sozialen
Arbeit.
24
HOVORKA, 2000, S. 304
13
Sozialarbeit selbst
Selbstmandatierung?
KlientInnen
Können oft nicht das „richtige“ Mandat
Angehörige
geben, da die eigene Einstellung „noch
nicht so weit“ ist
Politik
Gibt viele (widersprüchliche) Mandate:
Problemlösungsmandat
Stabilisierungsmandat
Kosten- (Einsparungs-) Mandat
Akzeptanzmandat
Öffentlichkeit
Assimilationsmandat
Problemlösungsmandat
Andere Bezugsgruppen (z.B.
Oft vor allem Träger von Eigeninteressen
Dienstgeber, Sozialversicherungen,
oder
Sozialpartner, Wohlfahrtsträger,..)
Ordnungsbegriffen
von
eigenen
Vorschriften
und
Dieses Erkennen der Probleme kann aber, verfolgt man die These vom „politischen
Mandat der Sozialen Arbeit“, erhebliche Schwierigkeiten bei der Einlösung des
Anspruches
schaffen.
Aus
diesem
Blickwinkel
führt
der
Anspruch
der
Selbstmandatierung Sozialer Arbeit letztendlich zu einer Privatisierung des
Politischen, denn hier wird ein politisch auf gesellschaftlicher Ebene zu lösendes
Problem als ein (privates) politisches Problem der Profession und ihrer einzelnen
AkteurInnen privatisiert. Polemisch drängt sich da die Frage auf, ob es nicht sein
könne, dass die Forderung nach dem politischen Mandat der Sozialarbeit eine ganz
perfide Strategie zur Privatisierung der politischen Aufgaben der Gesellschaft in
Richtung der Träger Sozialer Arbeit ist....
Die Konsequenz dieses Problems führt oft zu einer Verarbeitungsstrategie, die den
politischen Gestaltungsabsichten der Vertreter der These vom „politischen Mandat
14
der Sozialen Arbeit“ entgegen wirkt, wie Osterkamp in der schon zitierten Studie
beschreibt:
„Der
allgemeine
Zwang,
sich
als
perfekter
Problembewältiger
darzustellen, führt letztlich zur Tendenz, alles abzuwehren, was die Begrenztheit
unseres Tuns deutlich werden lassen könnte. Eine solche defensive Form der
Problembewältigung in Anpassung an die einschränkende Berufssituation beinhaltet
zugleich die Gefahr, die Berechtigung der Lebensansprüche anderer gemäß der
eigentlichen Möglichkeit oder Bereitschaft ihnen nachzukommen, zu bemessen. Wir
helfen bestenfalls da, wo wir unmittelbar dazu in der Lage sind und diskreditieren den
Anspruch auf Hilfe, sofern wir uns durch ihn in unseren Möglichkeiten überfordert
sehen. Statt zu sagen: ‚Wes wäre gut, aber ich schaffe es nicht’, heißt es: ‚Weil ich
es nicht schaffe, ist es unrealistisch oder unangebracht’. Diese Tendenz schlägt
umso eher durch, als die Kritik an den Maßnahmen und Aufgaben, die man
umzusetzen oder durchzuführen hat, häufig zu kurz greift und sich damit scheinbar
selbst ins Unrecht setzt. Mit der Entwertung der Lebensansprüche anderer geht
immer auch die Tendenz einher, Leiden zu entwerten, das aus deren Beschränkung
resultiert: ‚Die sollen sich nicht so haben, ich selbst habe schon viel Schlimmeres
überstanden’.“25
Aus der bisherigen Diskussion des Themas ergibt sich folgende Schlussfolgerung:
Nicht die Soziale Arbeit als Profession und Disziplin habe sich zu entscheiden ob und
wie politisch sie sein will. Aber die einzelnen AkteurInnen, sowohl in der Profession
(Ausführung) wie in der Disziplin (Theoriebildung und –vermittlung) füllen eine je
konkrete Position aus, die auch weltanschaulich-politisch umrissen ist. Daraus
entstehen aber möglicherweise unterschiedliche politische Ansprüche an Profession
und Disziplin, denn es ist vor allem die Disziplin (als Forschung und Lehre), die die
Möglichkeit
wie
Aufgabe
hat,
die
Profession
und
damit
die
einzelnen
„ProfessionistInnen“ auf diese Entscheidungsarbeit umfassend vorzubereiten und die
entsprechenden Werkzeuge tauglich aufbereitet zur Verfügung zu stellen.
Das doppelte Mandat der Sozialarbeit
Soziale Arbeit ist eine soziale Dienstleistung und als solche ihren Auftraggebern
verpflichtet. Daraus entstehen, insoferne es sich in der Regel um einen Mix von
25
OSTERKAMP, 1990, S. 169
15
Aufträgen und AuftraggeberInnen handelt, ein Mix nicht nur unterschiedlicher,
sondern oft auch widersprüchlicher Aufträge.
Aus dieser Spannung entsteht jedoch das Potential ihrer produktiven Lösung. Was
aber
nicht
so
einfach
ist:
„In
der
kritischen
Aufarbeitung
der
dienstleistungstheoretischen Ansätze der 70er und 80er Jahre sowie unter Rekurs
auf subjekttheoretische Argumente hinsichtlich der Selbstproduktivität der Subjekte in
der Erzeugung ihres Lebens wird der Primat der Nachfrageseite im Konzept Sozialer
Arbeit als Dienstleistung in den Termini von Produktion und Konsumtion begründbar.
Soziale Dienstleistung ist jedoch ein professioneller Handlungsmodus, der in einem
besonderen Erbringungsverhältnis zu den Konsumenten professioneller Tätigkeit
steht. So kann soziale Dienstleistung relational bestimmt werden als ‚ein
professioneller Handlungsmodus, der von der Perspektive und dem Primat des
nachfragenden Subjekts in seiner doppelten Bestimmung als Produzent seiner selbst
und Konsument zugleich ausgeht und von diesem gesteuert wird.’ Soziale
Dienstleistung wird damit als ein – keineswegs konfliktfreies - Spannungsverhältnis
begründet, das nicht einseitig – entweder zum Pol professionellen Handelns oder zu
dem der Nachfrage der Subjekte hin – auflösbar ist, soll seine produktive Dimension
erhalten bleiben.“26
Dieses besondere Spannungsverhältnis wird deutlicher, wenn man das Geflecht der
verschiedenen Aufträge begrifflich ordnend in einem Focus des doppelten Auftrages
Sozialer
Arbeit
konzentriert.
Man
könnte
also
sagen,
Sozialarbeit
ist
zweidimensional. Sie arbeitet mit Strukturen bzw. an der Verbesserung von
Strukturen, die Menschen leben (Einzelfall-Dimension); sie arbeitet aber auch mit
Strukturen bzw. an der Verbesserung von Strukturen, in denen Menschen leben
(Gesellschaftsdimension).
Die Ressourcendefizite, deren Bearbeitung Soziale Arbeit kennzeichnet, machen
sich sowohl auf der Einzelfallebene wie auch auf der Gesellschaftsebene manifest.
Defizite des Klienten und seines Umfeldes (seiner Lebens- und –potentiellenUnterstützungssysteme) können Defizite sein an Geld (Einkommen), Anerkennung,
Status,
Wohnen,
Erwerbsarbeit,
Stabilisierung,
Entwöhnung
von
Süchten,
Gesundheit, etc. Soziale Arbeit als „Menschenrechtsarbeit“ (Staub-Bernasconi) ist
also immer auch Kampf um Ressourcen; auf der Einzelfallebene ein Kampf sowohl
26
SCHAARSCHUCH, 2000, S. 172, Hervorhebungen im Original
16
um die Entwicklung jener Ressourcen, die der/die KlientIn zur Verfügung hat (hätte)
wie jener Ressourcen, die der/die KlientIn zu seiner/ihrer Unterstützung benötigt. Auf
der gesellschaftlichen Ebene ist es Auseinandersetzung um (gesellschaftliche oder
gemeinschaftliche)
Ressourcen,
die
der/die
KlientIn,
seine/ihre
Unterstützungssysteme, aber auch um jene Ressourcen, die die Sozialarbeit (und
ihre Trägerorganisation) selbst zur Verfügung hat.
Dieser „Kampf um die Ressourcen“ kann vor dem Horizont zweier, unterschiedlicher
und in vielem widersprüchlicher Orientierungshorizonte geführt werden:
Vor dem Horizont der Stabilisierung des/der KlientIn geht es darum, den/die KlientIn
in die vorhandenen Strukturen optimal einzupassen; sich also „nach der Decke zu
strecken“. Kampf um die Ressourcen ist hier vor allem ein Kampf um die Entfaltung
jener Ressourcen, über die der/die
Motivation,
Disziplinierung,
KlientIn selbst –potentiell- verfügt, etwa
Qualifikation,
etc.
Das
Auffüllen
externer
Ressourcendefizite (z.B. bessere Wohnungsversorgung) wird auf diesem Horizont
nur selten als Teil des sozialarbeiterischen Auftrages verstanden werden.
Vor dem Horizont der Integration geht es darum, Ressourcendefizite der Person,
seines/ihres Umfeldes und der gesellschaftlichen Strukturen zu überwinden. Der
Kampf um gesellschaftliche Ressourcen wird hier in der Regel als Teil des
sozialarbeiterischen Auftrages begriffen.
Diese Unterscheidung ist zumindest implizit Teil der Debatte um das „politische
Mandat“ der Sozialarbeit; es wäre aber m.E. falsch, die Antwort auf dieses
Spannungsverhältnis dahingehend zu suchen, dass die eine Orientierung (in der
Regel die Stabilisierungsorientierung) als „schlechte“ und die Andere (die
Integrationsorientierung) als „gute“ Sozialarbeit begriffen wird. Diese Alternative ist
falsch gestellt, denn in beiden Handlungsrichtungen kann gute oder schlechte
Sozialarbeit gemacht werden, abhängig von der Professionalität ihrer Ausübung.
Die Entscheidung zwischen einer Stabilisierungs- und einer Integrationsfunktion
Sozialer Arbeit im oben beschriebenen Verständnis ist vielmehr eine politische, zu
treffen von den einzelnen professionellen Trägern der Sozialarbeit und deren
Beschäftigten, aber nicht (von der Disziplin) für die gesamte Profession. Die
Entscheidung ist immer kontextgebunden, insoweit sie nur aus dem jeweiligen
Kontext der sich entscheidenden Person (Organisation) her begriffen werden kann.
17
Sie ist eine politische Entscheidung, die von wesentlichen Interessen bestimmt wird
und von diesen so weit abhängig ist, dass sie nur oft im Kontext der konkreten Arbeit
(Orientierung
des
Trägers,
der
Fördergeber,
vorhandene
Mittel,
Rahmenbedingungen, mikrosoziales Klima, Interessenslage und Motivation der
KlientInnen) getroffen werden kann. Wo immer diese Richtungsentscheidung in einen
Diskurs gestellt wird (etwa in einem Netzwerk oder einem Berufsverband) müssen
die bestimmenden Faktoren (die Kontextbezogenheit) dieser Entscheidung in der
Debatte reflektiert werden, anstatt sie einem einfachen wertenden Urteil zu
unterziehen und dann wieder zur „Tagesordnung“ über zu gehen.
Allerdings kann professionelles Herangehen an Probleme Sozialer Arbeit sehr oft
eine Umdefinierung des Stabilisierungsauftrages in einen Integrationsauftrag
erforderlich machen. In dieser Situation, und das muss bewusst werden, stehend die
AkteurInnen der Sozialarbeit in einer „subversiven“ Situation gegenüber ihren
Auftraggebern (insbesondere gegenüber den Aufträgen der Fördergeber und der
politischen Institutionen, manchmal auch den Trägerorganisationen gegenüber),
insbesondere
dort,
wo
die
eigentlichen
Aufträge
(z.B.
das
Problem
Wohnungslosigkeit durch intramurale Betreuung unauffällig zu machen) unterlaufen
und inhaltlich in ihr Gegenteil (z.B. das Problem Wohnungslosigkeit durch den Kampf
um billigeren Wohnraum zu lösen) umdefiniert werden.
Bei dieser Form von „Umdefinierung“ von Aufträgen handelt es sich um eine
politische Entscheidung der AkteurInnen; allerdings handelt es sich gleichzeitig um
eine professionelle Entscheidung, wo und insoferne diese Umdeutung des Auftrages
aus der Sicht des KlientInnensystems nötig ist, um die Ressourcen der „Hilfe zur
Selbsthilfe“ zu verbessern. Diese (wiewohl politische) Entscheidung ist dann aber als
Teil der Professionalität Sozialer Arbeit zu lesen und nicht als (selbstgegebenes?)
„politisches Mandat“.
Soziale
Arbeit
ist
Zusammenhängen
kontextgebunden
bewegen
und
und
bewähren:
muss
in
sich
in
politischen,
verschiedenen
wirtschaftlichen,
kulturellen, sozialen, geografischen und historischen und zwar doppelt - einerseits in
der
eigenen
Berufsausübung
und
andererseits
in
der
Ausübung
der
(auftragsbezogenen) Mandantschaft für ihre KlientInnen. Soziale Arbeit ist daher,
auch wenn sie als Profession und Disziplin kein „politisches Mandat“ mit sich trägt,
mitnichten eine „unpolitische“ Profession und Disziplin. Es wäre somit lohnender als
18
über ein (selbstgegebenes) politisches Mandat der Sozialarbeit zu diskutieren,
darüber zu reflektieren, ob und in welchem Ausmaß die notwendigen Fähigkeiten
und Fertigkeiten zur Einlösung dieser (politischen) Aufgaben durch die Disziplin
entwickelt und durch die Ausbildung vermittelt werden.
Die gesellschaftliche Funktion der Sozialarbeit
Denn diese Analyse darf nicht zum Fehlschluss verleiten, Soziale Arbeit sei an sich
wertneutral und gesellschaftlich unabhängig in dem Sinn, dass sie über eine
„richtige“ Methode verfüge, die für jeden Zweck gleich gut einsetzbar sei. Diese
Betrachtungsweise wäre freilich unhistorisch und kontextfrei.
Notwendig ist daher, den Begriff des (professionellen) Helfens in seinem
Zusammenhang auszuleuchten. Eine etwas unübliche Bestimmung des Politischen
im Helfenden verfolgt die amerikanische Soziologin Joan TRONTO27, indem sie eine
politische Dimension entwickelt, in der das Selbst, die soziale Umwelt und die
natürliche Umwelt in ein gemeinsames Konzept verwoben wird. Joan Tronto definiert
das „Sorgen für Andere“ (Soziale Arbeit) als „Fürsorglichkeit“ (to care) und versteht
diese als
„Tätigkeit der menschlichen Gattung, die alles beinhaltet, was wir unternehmen, um
unsere Welt zu erhalten, sie fortbestehen zu lassen und sie wiederherzustellen, so
dass wir in ihr so gut wie möglich leben können. Diese Welt umfasst unseren Körper,
unser Selbst und unsere Umwelt, die wir allesamt in ein komplexes und
lebenserhaltendes Netz zu verweben suchen.“28
Voraussetzungen dafür sind:
 Grundsätzliche öffentliche und solidarische Absicherung jener Probleme, die allein
oder familiär nicht gelöst werden können.
 Richtig verstandene Subsidiarität zwingt den Betroffenen und ihren Familien keine
öffentlichen Lösungen auf, die diese nicht wünschen.
 Politische Probleme müssen politisch bleiben und dürfen nicht zu privaten
Konflikten gemacht werden.
27
28
siehe TRONTO, 1996
hier und im Folgenden: TRONTO, 1996, S. 147
19
 Solidarische Grundsicherung ist immer ein Verteilungsproblem (zwischen
Generationen, Schichten, Riskengruppen,...) und muss als solches diskutiert
werden.
Diese hier als „Fürsorglichkeitsprozess“ verstandene Zuwendungsarbeit umschließt
vier Bestandteile, die in einem engen inneren Zusammenhang stehen: „Caring about“
Erkennen und Bestimmen des Problems), Caring for (Verantwortung für die
Umsetzung), Care-giving (Ausführung) und Care-receiving (Mitwirkung bei der
Annahme). Diese vier Bestandteile der Fürsorglichkeit enthalten stets ein gewisses
Konfliktpotential, denn erstens übersteigt das Bedürfnis nach Zuwendung in der
Regel die Möglichkeiten seiner umfassenden Befriedigung und zweitens haben auch
diejenigen, die sich um Andere kümmern, eigene Bedürfnisse, die einer Befriedigung
harren. Gerade die Erkenntnis dieses Konfliktpotentials schützt uns davor, den
Begriff der Fürsorglichkeit zu idealisieren oder zu romantisieren.
Die von TRONTO entwickelte „Fürsorglichkeit“ bewegt sich innerhalb eines Rahmens,
der stets mitzudenken ist:

Der Sozialstaat ist nicht nur dazu konzipiert worden, um Bedürfnisse an
Zuwendungen/Hilfe zu decken - andere Ziele sind z.B. Kontrolle, Sicherheit,
wirtschaftliche Ziele, etc.

Welche Veränderungen der allgemeinen Lebensbedingungen (Arbeitszeit,
Einkommen, Sicherheit) sind nötig, um familiale und kleinräumige Strukturen
zu stärken?
Idealisierungen der Familie verschleiern die Tatsache, dass auch dort ungerechte
Verhältnisse herrschen können - aber eine Idealisierung der Familienkritik übersieht
die Tatsache, dass (fast) alle Menschen in familialen Beziehungen leben wollen.
Das Politische an der Sozialarbeit
Zusammenfassend stellt sich also die Frage: (Wie weit) ist Sozialarbeit politisch?
„Ein politisches Mandat, so kann geschlossen werden, hat die Sozialarbeit als
Profession immer; es fragt sich nur, ob sie ein Bewusstsein davon hat. Es ist weiter
zu fragen, ob sie dieses Mandat im Interesse einer Reproduktion gesellschaftlicher,
durch Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten sich auszeichnende Verhältnisse oder
20
im Interesse der Erarbeitung von Gleichheit und Gerechtigkeit ausübt. Die Soziale
Arbeit – als Disziplin wie Profession – hat die Wahl.“29
Die konkrete Gestaltung sozialer Arbeit ist janusköpfig. Sie kann sowohl Beiträge zur
Durchsetzung bestimmter Vorstellungen von „Normalität“ liefern, also de facto
Herrschaft gesellschaftlicher Zusammenhänge stabilisieren helfen; sie kann aber
auch an der Entwicklung gesellschaftlicher Alternativen zu den herrschenden
Verhältnissen
(auf
kleinräumiger
Ebene
wie
im
gesamtgesellschaftlichen
Zusammenhang) mitarbeiten. Dies ist jedoch keine Entscheidung der Profession,
sondern der einzelnen AkteurInnen; diese ist in der Regel kontextabhängig.
Sozialarbeit ist daher letzendlich politisch in ihren Ansätzen wie Auswirkungen,
„because it deals either with consciousness or the allocation of resources, Because it
is not possible to avoid politics in this respect, it is far better to address these issues
explicitly than to pretend that they do not exist.”30 Diese politische Funktion gilt es zu
erkennen, um daraus die eigene (politische) Position als SozialarbeiterIn bestimmen
zu können – nicht aber, um ein “politisches Mandat” der Sozialarbeit abzuleiten.
Denn der logisch nächste Schritt einer „politisch mandatierten“ Sozialarbeit wäre,
auch ein politisches Mandat ihrer KlientInnen (denn Sozialarbeit ist ja darauf
angelegt, die KlientInnen zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr selbsttätigen
Handlungen zu befähigen) einzufordern, wofür natürlich wiederum das „richtige“
Bewusstsein der KlientInnen vorauszusetzen wäre. Schließlich könnte ein politisches
Mandat Aller gefordert werden, denn alles Handeln ist ja letztendlich politisch. Damit
wären wir aber wieder am Anfang der Debatte oder bei Jürgen Kuczynski angelangt,
der keine besondere politische Verantwortung des Wissenschaftlers (oder der
SozialarbeiterInnen) sieht und diese Frage in die einer allgemeinen politischen
Verantwortung
aller
Verantwortung
ist
Mitglieder
freilich
der
Gesellschaft
etwas
anderes
aufgehen
als
lässt.
politisches
Politische
Mandat
(Vertretungsvollmacht), denn während das Mandat eine Legitimierung durch den
(die) Mandatsgeber voraussetzt, fordert politische Verantwortung die letztendliche
Positionierung des/der Einzelnen.
Daraus ergibt sich als Schlussfolgerung nicht die Forderung nach einer „Politisierung
der Profession“ (oder gar der Disziplin), sondern das Einfordern des je persönlichen
29
30
SÜNKER, 2001, S. 83
ABRAMOVITZ, zitiert bei SÜNKER, 2001, S. 74
21
Erkennens des Politischen im Handeln des/der Einzelnen. Auf dieser Grundlage
wären dann die konkreten Entscheidungen zu treffen, wie die Instrumente der
Sozialarbeit
konkret
eingesetzt
werden
und
welche
Aufträge
aus
dem
widersprüchlichen Auftragsbündel in welchem Ausmaß eingelöst werden – in der
Entscheidung zwischen Stabilisierung und Integration zum Beispiel.
Gesellschaftlich agierenden Menschen das Politische ihres Agierens deutlich zu
machen, hieße jedoch, Eulen nach Athen zu tragen – wenn es nicht berechtigte
Zweifel daran gäbe, dass unser Ausbildungssystem künftige SozialarbeiterInnen auf
das Politische in ihrer Tätigkeit ausreichend vorbereitet.
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