Eulen nach Athen tragen Oder: Gibt es eine besondere politische Verantwortung der Sozialarbeit? Von Tom Schmid Jürgen KUCZYNSKI schrieb 19801: „Damals (1974, Anm. T.S.) schrieb ich, dass ich die Behauptung Wissenschaftlers der für besonderen falsch halte. gesellschaftlichen Diese Behauptung, Verantwortung meinte ich, des ‚beruht gewissermaßen auf einer umgekehrten Elitetheorie. Die Verantwortung des Wissenschaftlers als Wissenschaftler für die Verwendung seiner Forschungsresultate ist nicht größer und kann nicht größer sein als die irgend eines anderen Mitgliedes der Gesellschaft. Natürlich hat der Leiter eines wichtigen Forschungsprojektes eine größere gesellschaftliche Verantwortung als einer seiner einfachen Mitarbeiter oder als ein Arbeiter im betrieb. Das hängt mit seiner Funktion zusammen, die aber nicht größere gesellschaftliche Verantwortung für die Verwendung der Resultate der wissenschaftlichen Erkenntnis durch die Gesellschaft mit sich bringt, als sie ein Betriebsdirektor in der Industrie oder der Kreissekretär einer Arbeiterpartei hat. Allgemein gesprochen, also ohne spezifische Berücksichtigung der Funktion des Wissenschaftlers im Wissenschaftsbetrieb, hat der Wissenschaftler als Mitglied seiner Gesellschaft genau wie jeder andere, wie der Arbeiter und der Künstler, wie der Bauer und der Angestellte höchste Verantwortung für das, was die Gesellschaft mit jedem Resultat der wissenschaftlichen Erkenntnis tut, und darum nicht mehr und nicht weniger Verantwortung als jeder andere.“ Die vom Wirtschaftshistoriker und Marxisten KUCZYNSKI aufgestellte These, WissenschaftlerInnen hätten keine anderen Gesellschaftsmitgliedern gegenüber besondere politischen Verantwortung, kann man auch auf die Sozialarbeit übertragen. Im vorliegenden Beitrag wird davon ausgegangen, dass es keine besondere politische Verantwortung der Sozialarbeit gibt. Damit hat Sozialarbeit auch kein besonderes „politisches Mandat“. Die Frage nach dem „politischen Mandat der Sozialarbeit“ wird immer wieder 2 kontorvers 1 2 diskutiert. Auch im (politikwissenschaftlichen) KUCZYNSKI, 1980, S. 8f zuletzt bei MERTEN, 2001 1 Unterricht an Sozialakademien bzw. FH-Studiengängen ist die Diskussion über einen politischen Auftrag der Sozialarbeit sehr beliebt. „Politik“ selbst, so meine Überzeugung, lässt sich weder lehren noch prüfen. „Politikwissenschaft“ in ihrer Dreieinigkeit von polity, policy und politics3 kann als Methode zur Analyse und Beschreibung politischer Prozesse zwar in einem Lehrbuch über „Soziale Arbeit in der Risikogesellschaft“ abstrakt abgehandelt werden, diese Abhandlung würde jedoch bloß schon vorhandene Einführungen duplizieren, ohne besonderen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu bringen. Viel spannender ist es aber, Politikwissenschaft als Methode einzusetzen und in einem für Sozialarbeit in der Risikogesellschaft relevanten Diskurs begründet Stellung zu beziehen. „Hat Sozialarbeit in der Risikogesellschaft ein politisches Mandat und wenn ja, wer mandatiert sie?“, lautet daher die Leitfrage dieses Beitrages. Diese Fragestellung geht weit über die zeitgeistige Verortung des Neoliberalismus hinaus. Schon Jürgen KUCZYNSKI kann man nicht den Vorwurf machen, er sei wirtschaftsliberalem Denken verfallen gewesen. Seine Position von der fehlenden besonderen Verantwortung des Wissenschaftlers und der allgemeinen gesellschaftlichen (also letztendlich: politischen) Verantwortung Aller für die Geschicke des Zusammenlebens sollte daher einleitend der These gegenüber gestellt werden, wer ein allgemeines politisches Mandat der Sozialarbeit leugne, mache sich bereits zum Handlanger des neoliberalen Zeitgeistes.4 Hier geht es nicht um eine Neuauflage der Kontroverse zwischen „links“ und „neoliberal“, sondern um die Frage nach der Stellung der Politik und ihrer TrägerInnen in der Gesellschaft. Es geht um den Stellenwert politischer Mandatierung in einer demokratischen Gesellschaft. Mandate sind Handlungsvollmachten, es wird daher zu klären sein, ob diese von einer bzw. an eine Profession verliehen sind oder ob politische Mandatierung das Ergebnis allgemeiner politischer Protzesse und (letztendlich) demokratischer Wahlen ist. Die besondere Stellung der Sozialarbeit am der Schnittstelle zwischen der Gesellschaft und ihrer 3 4 siehe z.B. PELINKA, 2000, HEINRICH, 89 siehe etwa SCHNEIDER, 2001, S. 28 2 Opfer5 erfordert eine präzisere Beantwortung dieser Frage als im allgemeinen Diskurs um politische Verantwortung „der Wissenschaft“. Das Spannungsverhältnis sozialer Arbeit Soziale Arbeit steht seit ihrer Entwicklung zur Profession und Disziplin in einem Spannungsverhältnis zwischen individueller Hilfe und kollektiver Gestaltung oder wie Mimi ABRAMOVITZ schreibt: „Since its origins at the turn of the century, social work has strived to maximize human development, self-determination, and social justice and to minimize the conditions the conditions that limit these possibilities. At the same time, the profession faced strong pressures to promote individual adjustment and to protect the status quo. The tension between containment and change cannot be avoided because it flows from social work’s structural role as mediator of individual and systemic needs that often conflict.”6 Wenn Sozialarbeit als Vermittlungsinstanz zwischen Individuum und Gesellschaft verstanden wird, so gilt: „Die Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse ist gleichwohl ein unverzichtbarer Bestandteil der Selbstreflexion Sozialer Arbeit, mit dem sich ihre gesellschaftlichen Perspektiven allererst begründen lassen.“7 Es ist nun zu fragen, ob sich aus dieser Selbstreflexion ihrer gesellschaftlichen Perspektiven ein allgemein verbindliches politisches Mandat der Sozialarbeit als Profession und Disziplin im Sinne einer „Einmischungsstrategie“8 ableiten lässt, wie dies immer wieder eingefordert wird9. Zur Debatte dieser Frage ist es notwendig, die beiden Ebenen Sozialer Arbeit, ihr professioneller Auftrag und das politische Mandat, analytisch zu trennen. Unter dem professionellen Auftrag sozialer Arbeit verstehe ich vorerst einen (kompetent wahrgenommenen) Beitrag, um KlientInnen (a) zu ihren Rechten zu verhelfen und (b) KlientInnen zu befähigen, ihre Rechte selbständig wahrnehmen und durchsetzen zu können. Als politisches Mandat der Sozialen Arbeit kann daher vorerst verstanden werden, zu erkennen, welche KlientInnenrechte die „richtigen“ sind. in einem systemischen Gesellschaftsbild können marginalisierte Menschen („Randgruppen“, wie es in der Sprache unserer Ausbildung etwas fehlerhaft heißt) durchaus, wenn auch etwas vereinfachend, als „Opfer“ gesellschaftlicher Prozesse verstanden werden. 6 zitiert bei SÜNKER, 2001, S. 73 7 SCHAARSCHUCH, 2000, S. 165 8 siehe KUSCHE/KRÜGER, 2001, S. 17 9 siehe z.B. KUSCHE/KRÜGER, 2001 5 3 Voraussetzung für ein so verstandenes „politisches Mandat“ der Sozialarbeit ist die Schaffung (größerer) Unabhängigkeiten der KlientInnen in ihren Lebenszusammenhängen, um ihre soziale Teilhabe (und das ist die materielle Bedingung der Stabilisierung und Gewährleistung und Gleichheit und Freiheit) zu schaffen oder abzusichern. Das Ziel, KlientInnen zu befähigen, ihre Interessen (besser) selbst durchzusetzen, ist von der Idee gestützt, eine verbesserte subjektive Artikulationsfähigkeit verbessere jedenfalls die objektive Situation bzw. die Durchsetzungsfähigkeit der objektiven Interessen der KlientInnen. Diese Annahme ist untrennbar mit der Theorie verbunden, subjektive und objektive Interessen fallen zusammen bzw. es gäbe objektive Interessen unabhängig von der subjektiven Interessensempfindung ihrer Träger. Diese Annahme ist jedoch, empirisch wie theoretisch, problematisch. Gibt es das „richtige“ Bewusstsein der KlientInen? Empirisch zeigt sich immer wieder, dass KlientInnen Sozialer Arbeit bei der Umsetzung ihrer persönlichen Ziele systematisch die – aus der Sicht der Profession – „falschen“ Lösungen anstreben: Die im Frauenhaus betreute Frau, die letztendlich eine Lösung von ihrem Partner erreicht – nur, um einige Wochen später einen anderen Partner gleichen Typs zu finden. Oder der wohnungslose alkoholkranke Mensch, dessen Anliegen in der Notschlafstelle bloß zu sein scheint, wie er wieder an den „Doppler“ herankommt. Aber auch der ehemals langzeitarbeitslose Maurer, der – wieder in Arbeit – bei einem Ehemaligentreffen im Wohnheim lautstark über arbeitslose „Sozialschmarotzer“ schimpft und in seinem politischen (Wahl-) Verhalten entsprechend agiert10 - Beispiele dieser Art sind in vielen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit bekannt. Insbesondere für „politisch mandatierte“ BetreuerInnen dieser KlientInnen ergibt sich somit ein Dilemma: Wenn sie KlientInnen befähigen, ihre Rechte selbständig wahrnehmen und durchsetzen zu können, bestärken sie diese gleichzeitig darin, „objektiv falsche“ Ziele und Interessen durchsetzen zu können. Die Alternative wäre, KlientInnen in ihren Zielen und Wünschen nicht zu respektieren, da sie die „falschen“ 10 Beispiele siehe z.B. SCHMID, 1993 4 sind. Doch ist es das Recht der Profession (und der Disziplin11), im Einzelfall, also kontextgebunden, festzulegen, was „richtige“ Ziele sind und was nicht? Auch theoretisch stellt sich das Problem des Festmachens „objektiv richtiger“ Haltungen. Die Kritische Psychologie hat sich relativ früh vom vereinfachenden Determinismus, das objektive Interesse bestimme subjektives Bewusstsein, abgewandt und argumentiert differenzierter: „Konsequenzen dieser Strukturkonzeption von Bewusstsein ist die anscheinend paradoxe Situation, dass einerseits keine Angaben über inhaltliche Bestimmungen der Struktur des Bewusstseins möglich sind, bevor nicht der Fall im Detail rekonstruiert ist, andererseits aber jede rekonstruierte Bewusstseinsstruktur eine gesellschaftliche Struktur von Bewusstsein darstellt, in der die gesellschaftlichen Verhältnisse ihren ‚falltypischen’ Niederschlag gefunden haben. Die als Deutungsmuster fungierenden Alltagstheorien sind nämlich Resultat erfolgreicher, funktionierender Lösungen von wiederkehrenden individuell-biografisch zentralen gesellschaftlichen Handlungsproblemen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und dienen als Organisationsform für die Verarbeitung der laufenden Erfahrungen und der Entwicklung von Antworten auf neu auftauchende Handlungsprobleme. Wegen dieser doppelten, zugleich objektiven und subjektiven Konstitution von Deutungsmustern lassen sich weder genetisch noch strukturell objektive und subjektive Komponenten in Deutungsmustern trennen. Als ‚subjektive’ Aneignungsformen von Wirklichkeit sind sie eben genauso „objektive“ gesellschaftliche Strukturen, wie die ‚objektive’ Struktur der kapitalistischen Produktionsweise. Die einzig sinnvolle Differenzierung bezüglich der Wirklichkeitsart dieser beiden Ebenen von Strukturen kann darin gesehen werden, dass es sich bei den theoretisch rekonstruierten Strukturen der Deutungsmuster um Wirklichkeitsstrukturen handelt, denen an sich als fungierenden Alltagstheorien die Existenzweise von Theorien zukommt, während die theoretisch erfassten Strukturen der kapitalistischen Produktionsweise eine Wirklichkeit begreifen, die nicht selbst theorieartig ist. Hinsichtlich des Konstitutionsverhältnisses von Theorie und Wirklichkeit besteht kein prinzipieller Unterschied zwischen Alltagstheorien einerseits und wissenschaftlichen Theorien andererseits zur gesellschaftlichen Wirklichkeit. Unter „Profession“ wird Sozialarbeitswissenschaft 11 die ausübende Sozialarbeit 5 verstanden, unter „Disziplin“ die Demgegenüber stehen aber die theorieförmigen Aussagenzusammenhänge über die Strukturen von Deutungsmustern in keinem Konstitutionsverhältnis zu ihrer ‚Wirklichkeit’, sondern explizieren als Rekonstruktionen von Argumentationslogiken nur, welche generativen Strukturen der Produktion und Aneignung von Wirklichkeit durch Wissen und Handeln immer schon im Bewusstsein des Handelnden wirksam sind.12“ Daraus folgt NEUENDORF für die Handlungsperspektive Sozialer Arbeit: „Die Äußerungen des Bewusstseins an der der Struktur des Deutungsmusters zugrunde liegenden Argumentationslogik und den darin enthaltenen Kriterien für die Angemessenheit von Urteilen und Handlungen zu messen, bedeutet keinen Verzicht darauf, das jeweilige Bewusstsein mit seiner Wirklichkeit in Beziehung zu setzen, sondern ermöglicht dies überhaupt erst in einer sinnvollen Weise. Denn erst aufgrund der durch die Struktur des Deutungsmusters bestimmten Reichweite und Interpretationskapazität des Bewusstseins lässt sich angeben, in welcher Weise welche Handlungsprobleme einer sich ändernden gesellschaftlichen Wirklichkeit interpretiert und handelnd verarbeitet werden. Gesellschaftliche Wandlungsprozesse und durch sie bedingte neuartige Handlungsprobleme können sowohl zu einer differenzierenden Ausarbeitung als auch zu Veränderungen der Struktur des jeweiligen Deutungsmusters führen. Welcher Fall eintreten wird, ist natürlich nicht in konkreto aus der Struktur des Deutungsmusters ableitbar. Aber die Struktur entscheidet darüber, in welcher Weise prinzipiell die Wirklichkeit im Rahmen des Deutungsmusters interpretiert werden kann und damit zugleich auch darüber, welche Verarbeitungsformen von Wirklichkeit als unvereinbar mit der Struktur des Deutungsmusters ausgeschlossen sind.“13 Ute OSTERKAMP beschäftigt sich (hier am Beispiel von Flüchtlingen in einem deutschen Flüchtlingslager und den mit ihnen arbeitenden SozialarbeiterInnen) mit der Begrenztheit der Transformation objektiver Interessen betreuter Personen in gleichgerichtete subjektive Handlungsaufträge. Sie geht von der konkreten Lebenssituation der betreuten Personen aus und stellt fest: „Ein wesentliches Moment menschlichen Leidens besteht in der Ausgeliefertheit an die Willkür anderer, in der mangelnden Einflussmöglichkeit auf die relevantern Lebensbedingungen. Die herkömmliche Psychologie ist weitgehend unfähig, dieses Leiden auf den Begriff zu 12 13 NEUENDORF, 1980, S. 33 NEUENDORF, 1980, S. 35f 6 bringen, dies offensichtlich nicht zuletzt deswegen, weil die Sprachlosigkeit einzentrales Moment der Herrschaftssicherung ist.“14 Dementsprechend symbolisch aufgeladen sind Konfliktfelder in der Betreuungssituation, „z.B. das der ‚Pünktlichkeit’, bei denen das Verhalten der einzelnen Parteien scheinbar ‚irrationale’ Züge annimmt, weil die realen Probleme bzw. Machtkämpfe, die sich dahinter verbergen, nicht zur Sprache kommen und damit die Bearbeitung entzogen bleiben. In diesem Zusammenhang gewinnt m. E. auch der Freudsche Begriff der ‚psychischen Realität’ neue Bedeutung, indem sich die subjektive Erfahrung zwar nicht, wie es bei ihm angelegt ist, von der materiellen Realität ablöst und in der bloßen Phantasie gründet, sondern sich vielmehr auf eine andere – objektiv vorhandene und wirkende – Realität als die vorgegebene ‚verschiebt’, deren Ausdruck in der einen oder anderen Weise behindert ist bzw. mit Gefahren verbunden wäre, die man nicht ohne weiters auf sich zu nehmen bereit ist. (...) Die Negierung der objektiven Zwänge der anderen bedingt häufig ein sehr einseitiges Verständnis von Solidarität, indem man diese für sich fordert, aber für die jeweils anderen ablehnt und diese wiederum nach dem unmittelbaren Nutzen bewertet, den man von ihnen zu erwarten hat.“15 Das beschränkt die Möglichkeit zur Artikulation „objektiv richtiger“ Aufträge durch die KlientInnen, denn die „Möglichkeit, sich über die objektiven Zwänge der jeweils anderen und die behindernden Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf deren Situation zu verständigen, sind auf der subjektiven Seite offensichtlich auch dadurch erschwert, dass die eigene ‚Bedrohung’ unmittelbar erlebt wird, während die Bedrohung der jeweils anderen immer erst erschlossen werden muss.“16 Die Situation der KlientInnen schlägt sich – wie könnte es auch anders sein - aber auch auf Situation und Position der betreuenden SozialarbeiterInnen durch, denn zum Beispiel „die Perspektivlosigkeit der Situation der AsylbewerberInnen in unserem Land bedingt die Perspektivlosigkeit der in diesem Bereich Tätigen, die, solange sie nicht auf den Begriff gebracht wird, dazu führt, dass viele von ihnen resignieren, d.h. im Wesentlichen nur noch mit ihrem eigenen Überleben beschäftigt sind, die reale Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit ihrer Arbeit verdrängen und jeden, der diese benennt, als Angreifer erleben. Konsequenzen sind 14 OSTERKAMP, 1990, S. 148 OSTERKAMP, 1990, S: 163 16 OSTERKAMP, 1990, S. 164 15 7 die Individualisierung und Naturalisierung der Probleme, die deren Bagatellisierung einschließen. Die Unfähigkeit, über ihre Situation zu reden, besteht also nicht nur bei den Flüchtlingen, sondern auch bei den MitarbeiterInnen solcher Flüchtlingswohnheimen. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt offensichtlich in der objektiven Überforderung, die dadurch gegeben ist, dass sie Hilfe unter Bedingungen leisten sollen, die auf die Abschreckung der Flüchtlinge zielen und somit die Hilfe weitgehend überflüssig machen.“17 Hier wird das Problem angesprochen, dass die subjektiv nicht immer (leicht) zu bewältigende Lösung des Konfliktes mehrerer widersprüchlicher Aufträge an die Soziale Arbeit, die Einlösung ihres politischen Anspruches (so er überhaupt gegeben ist), erschweren bis verunmöglichen. Scheiden die KlientInnen also dank ihrer Unsicherheit, was die „objektiv richtige“ Richtung ihres Auftrags angeht, als Mandatsgeber der Sozialen Arbeit aus? Wer ist politischer Mandatsgeber, wenn nicht die KlientInnen? Betrachtet man das Politische am „politischen Mandat“ näher, stellen sich sofort wesentliche Fragen: Von wem wurde es erteilt? An wen wurde es erteilt? Mit welchem Inhalt wurde es erteilt? Wer genau ist mit jener „Sozialarbeit“ gemeint, die das politische Mandat ausfüllen sollen? Und wie sieht dieses Mandat inhaltlich aus? Die Kernfrage des Politischen in der Sozialarbeit scheint zu sein, welcher Imperativ formuliert wird. Auf Grundlage der Diskussion über das Politische in der Sozialarbeit sind drei unterschiedliche Imperative vorstellbar:: „Verändere die Gesellschaft!“ (als Auftrag der Sozialen Arbeit an die KlientInnen) oder (als Auftrag der KlientInnen an die Sozialarbeit): „versetze Deine Mandanten in die Lage, die Gesellschaft zu verändern!“ beziehungsweise als (gesellschaftlicher?) Auftrag an die Sozialarbeit: „Verändere die Gesellschaft!“ Doch dieses scheinbare Problem der Wahl des „Imperativs der Sozialarbeit“ verdeckt die dahinter liegende Frage: In welche Richtung sollte die Gesellschaft denn verändert werden, wenn es ein „politisches Mandat“ gibt? Und: Wer weiß (bestimmt) das? Selbst wenn Politik als interessensgeleitetes Handeln außer Streit gestellt ist, wäre zu klären, um welche Interessen es geht. Und da bleibt das eigentliche Problem 17 OSTERKAMP, 1990, S. 151 8 unbeantwortet, ja vielleicht sogar unbeantwortbar: Erzeugen objektive Interessen (so es diese überhaupt gibt) die „richtige“ subjektive Politik? Die Diskussion um das Politische Mandat der Sozialarbeit scheint diese Frage bloß von der Ebene der KlientInnen auf die der Sozialen Arbeit zu verschieben, denn wenn die KlientInnen die Fähigkeit nicht haben, ihre „richtigen“ Interessen „richtig“ in politisches Handeln zu transformieren, muss das dann wohl die Soziale Arbeit für sie übernehmen? Wer aber ist dann der Mandatsgeber? KUSCHE und KRÜGER finden eine Antwort: „Im Zweifel Selbstmandatierung! Wer sollte den politische Handelnden in der Sozialarbeit das Recht der Selbstmandatierung streitig machen wollen, ob dieses bestehenden deutschen Rechtsbegriffes? Endlich kann sich Sozialarbeit auch in diesem Sinn zum politischen Mandat bekennen, um dem professionspolitischen und sozialstaatlichen gebot nachzukommen.“18 Dieser Ansatz erinnert freilich fatal an die LENINsche Parteitheorie, wonach es gelte, die Arbeiterklasse mit dem Bewusstsein ihrer Lage zu erfüllen, da die Arbeiterklasse von sich aus nur ein falsches, trade-unionistische Bewustsein entwickeln würde, aber kein politisches.19 Wenn Sozialarbeit aber dieses „richtige“ (leininistische?) Bewusstsein (einzig) hat, welche Rolle ist dann der Politik zugedacht, den gewählten VolksvertreterInnen? Und welche Rolle ist der Verwaltung zugedacht, etwa den Sozialämtern? Haben sich politische RollenträgerInnen und VerwaltungsbeamtInnen dem „richtigen“ politischen Bewusstsein der Sozialarbeit zu beugen? Wenn die Kernfrage dieser Debatte also lautet: Wer gibt der Sozialen Arbeit welches politische Mandat? und die Antwort darauf die der Selbstmandatierung ist, stellen sich noch weitere Fragen: Ist Soziale Arbeit die einzige (soziale) Profession, die sich selbst mandadiert? Wer garantiert dann, dass dieses Mandat das „richtige“ ist? Und gibt es ein „objektiv richtiges“ (selbst gegebenes) politisches Mandat überhaupt? Und wie bereitet die Ausbildung zur Sozialarbeit auf diese Fragen vor? Letztendlich liegt der These von der „Selbstmandatierung der Sozialen Arbeit“ ein ziemlich elitäres, wenn nicht gar autoritäres Gesellschaftsbild zugrunde, mit dem soziale Integration und gesellschaftlicher Ausgleich aber schwerlich umzusetzen wären. Wenn die Frage nach der Selbstmandatierung jedoch verworfen wird, kehrt 18 19 KUSCHE/KRÜGER, 2001, S. 23 LENIN, 1978, S. 386 9 unsere Debatte zu den Problemen des professionellen Auftrages Sozialer Arbeit zurück. Das Politische am professionellen Auftrag So ist zu diskutieren, ob sich (wenn die Antwort der „Selbstmandatierung“ verworfen wird) die genannten Probleme auch stellen, wenn Soziale Arbeit aus der Sicht ihres professionellen Auftrages (an Stelle eines politischen Mandats) gedacht wird. Denn auch die Umsetzung des professionellen Auftrages der Sozialen Arbeit ist eine politische – hier geht es vor allem um die Verteilung bzw. Reverteilung von Ressourcen: Für die KlientInnen und ihre Bezugssysteme, für die Soziale Arbeit selbst und für jene Lebensverhältnisse, die das Entstehen bzw. Fortbestehen der Situationen, die KlientInnen schaffen, erschweren und verunmöglichen. Es geht, auch wiederum politisch, dabei darum, unterschiedliche Aufträge und Anforderungen verschiedener AuftraggeberInnen an die Sozialarbeit kontextbezogen zu berücksichtigen und in ein einheitliches professionelles Handlungskonzept zu verweben. Kampf um Ressourcen als Element des professionellen Auftrages ist politisch, aber nicht unbedingt gesellschaftsverändernd. Abhängig vom jeweils gewählten Ansatz kann auch erfolgreiche Auseinandersetzung um ein Mehr an Ressourcen für das KlientInnensystem letztendlich auf die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse stabilisierend wirken. Umgekehrt, der Kampf um gesellschaftliche Ressourcen als Teil eines politischen Mandats sozialer Arbeit verstanden, hat sicher einen gesellschaftspolitischen Fokus. Aber er muss nicht unbedingt realpolitisch wirksam werden. Wird der Kampf um Ressourcen als Teil des professionellen Auftrages von Sozialarbeit geführt, müssen zumindest folgende Forderungen einlösbar sein: Spezifische Kenntnis von Lebenslagen Spezifische Kenntnis von Veränderungszielen Fähigkeit, gesellschaftliche Probleme kontextbezogen denken zu können Entwicklung professioneller Instrumente und ihres Gebrauches 10 Evaluierung Freilich, hier kommt die Soziale Arbeit in ein „Orientierungsdilemma“, „ihr kommt, so wird geschlossen, nun die Aufgabe zu, sich dem Paradigma ‚Lebensbewältigung’ jenseits der Integration in Lohnarbeit zuzuwenden. Die gesellschaftlich Aufgabe Sozialer Arbeit wird in funktioneller Hinsicht entsprechend als ‚Management der Spaltung der Gesellschaft’ oder als ‚Exklusionsvermeidung, Inklusionsvermittlung und/oder Exklusionsverwaltung’ bestimmt. Entgegen den optimistischen Annahmen auf der Grundlage der Entwicklung einer ‚Risikogesellschaft’ wird hier eine deutliche Tendenz zu einer in der Aufbauphase des Sozialstaates schon überwunden geglaubten (sozial-) politischen Funktionalisierung Sozialer Arbeit konstatiert, aus der sie sich nur in politischen Auseinandersetzungen herausarbeiten kann. Konnte die Soziale Arbeit noch bis vor nicht zu langer Zeit ihre Aufgabe als ‚Integration’ definieren, so ergibt sich in der gespaltenen Gesellschaft für sie auch die Funktion des Verwahrens Überflüssiger.“20 In der Erfüllung des professionellen Auftrages der Sozialarbeit stellt sich also beständig die Frage, was ist ihr eigentliches Ziel: Die Stabilisierung des/der KlientIn und seines/ihres Systems, oder seine/ihre gesellschaftliche Integration? Stabilisierung in der Gesellschaft erfordert, so meine These, keine (eigene) gesellschaftspolitische Positionierung der Sozialen Arbeit, wiewohl auch dieser Ansatz positioniert ist: Er hilft, gesellschaftliche Verhältnisse, die beständig neue KlientInnen produzieren, in dem Ausmaß mit zu stabilisieren, als die KlientInnensysteme stabilisiert werden. Gesellschaftliche Integration hingegen erfordert eine aktive politische Positionierung (im Sinne einer gesellschaftlichen Orientierung) Sozialer Arbeit, denn Integration erfordert nicht nur Veränderungen am KlientInnensystem, sondern auch an seinen Umwelten, nämlich in dem Sinn, als integrationshindernde Barrieren in diesen Umwelten abgebaut und beseitigt werden. Ist Integration erfolgreich, gestaltet und verändert sie also nicht nur das KlientInnensystem, sondern auch seine Umwelten. Um die (politischen) Unterschiede zwischen „Stabilisierung“ und „Integration“ besser zu verstehen, ist Soziale Integration, das Gegenteil sozialer Isolation, durch folgende vier Elemente zu definieren: 20 SCHAARSCHUCH, 2000, S. 166f 11 dem Normalisierungsprinzip einer Konflikt- und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit der Lebenskrise bzw. der aussondernden Situation der Akzeptanz eigenständigen – nicht immer erwünschten - abweichenden Verhaltens, was zweifelsohne nicht immer mit Zustimmung gleichzusetzen wäre einer bedingungslosen Annahme des individuellen Andersseins im gesuchten wechselseitigen Dialog21 Prozesse der Integration lassen sich als „didaktisch-methodisch-wechselseitiges Drei-Schritte-Modell: pädagogischen ‚Zielgruppen-Interaktions-Konzeption’ Konzeption Lernprozess zur Krisenverarbeitung Umsetzung zur der sozialen Integration“22 beschreiben und bestehen aus den drei Schritten: (1) Stabilisierung, (2) Integration, (3) Partizipation. Insofern ist der Integrationsprozess als zielgerichtete Interaktion zu verstehen, deren erster Schritt die Stabilisierung ist. Das Stabilisierungskonzept ist daher Teil des Integrationskonzeptes, aber nicht umgekehrt. Denn der/die Betroffene ist auf Grund seiner/ihrer Befindlichkeit – oft allein auf sich gestellt – am Anfang des Lernprozesses „Krisenverarbeitung“ „möglicherweise zuerst angewiesen auf Lernschritt 1 – Stabilisierung, bevor er sich konfliktfähiger auf die herausfordernde Auseinandersetzung mit nichtbehinderten Noch- Nichtbetroffenen auf den Lernschritt 2 – Integration/Interaktion einlässt, um sich letztendlich im Lernschritt 3 – Partizipation abzulösen. Daraus folgt: Das didaktisch-methodische Modell der Zielgruppen-Interaktions-Konzeption als Brücke zur Bildung hat das Ziel, sich selbst überflüssig werden zu lassen.“23 HOVORKA weist darauf hin, dass es notwendig ist, dass die Disziplin Soziale Arbeit eine gemeinsame Professionsethik der Integration entwickelt und handlungsfähig macht, „die Nichtaussonderung in allen Lebensbereichen und Lebensphasen als ungeteiltes Menschenrecht vorangestellt hat. (...) Gemeinsames Grundprinzip von Sozialarbeit und Sozialpädagogik müsste 21 demnach die Einlösung des SCHUCHARD, 1996, S. 12f SCHUCHARD, 1996, S: 27 23 SCHUCHARD, 1996, S: 28, die hier auf behinderte Menschen bezogenen Integrationsüberlegungen lassen sich für alle Zielgruppen der Sozialarbeit verallgemeinern 22 12 demokratischen Rechts auf Anderssein sein, das auch die Gleichberechtigung bei der Sicherstellung sozial- und bildungspolitischer Qualitätsstandards garantiert.“24 Diese Wahl der Handlungsorientierung zwischen „Stabilisierung“ und „Integration“ zu treffen, ist eine politische Entscheidung, die kontextbezogen jeweils im Einzelfall getroffen werden muss, auch wenn sie oft nicht als politische Entscheidung wahrgenommen wird. Diese Entscheidung braucht dennoch kein „politisches Mandat“ der Profession, aber die entsprechenden Rahmenbedingungen, um sie treffen zu können. Darunter ist vor allem eine gute theoriegeleitete praktische Ausbildung und eine gute ausbildungsleitende Theorie der Sozialen Arbeit gemeint. Vielfache Aufträge – einfaches Einlösen? Soziale Arbeit sieht sich mit einer Fülle unterschiedlicher impliziter und expliziter Aufträge konfrontiert, die einander überlagern und verstärken, aber auch widersprechen können. Es würde hier zu weit führen, den Fächer der unterschiedlichen Aufträge auszumalen, es soll hier vielmehr überlegt werden, welcher diese Auftraggeber zum Mandatsgeber des politischen Mandats Sozialer Arbeit werden könnte(n). Denn Soziale Arbeit ist nicht nur mit vielen Aufträgen, sondern auch mit zahlreichen Auftraggebern konfrontiert. Offensichtlich eignet sich keiner davon so wirklich zum Mandatsgeber eines „politischen Mandats“ der Sozialen Arbeit. 24 HOVORKA, 2000, S. 304 13 Sozialarbeit selbst Selbstmandatierung? KlientInnen Können oft nicht das „richtige“ Mandat Angehörige geben, da die eigene Einstellung „noch nicht so weit“ ist Politik Gibt viele (widersprüchliche) Mandate: Problemlösungsmandat Stabilisierungsmandat Kosten- (Einsparungs-) Mandat Akzeptanzmandat Öffentlichkeit Assimilationsmandat Problemlösungsmandat Andere Bezugsgruppen (z.B. Oft vor allem Träger von Eigeninteressen Dienstgeber, Sozialversicherungen, oder Sozialpartner, Wohlfahrtsträger,..) Ordnungsbegriffen von eigenen Vorschriften und Dieses Erkennen der Probleme kann aber, verfolgt man die These vom „politischen Mandat der Sozialen Arbeit“, erhebliche Schwierigkeiten bei der Einlösung des Anspruches schaffen. Aus diesem Blickwinkel führt der Anspruch der Selbstmandatierung Sozialer Arbeit letztendlich zu einer Privatisierung des Politischen, denn hier wird ein politisch auf gesellschaftlicher Ebene zu lösendes Problem als ein (privates) politisches Problem der Profession und ihrer einzelnen AkteurInnen privatisiert. Polemisch drängt sich da die Frage auf, ob es nicht sein könne, dass die Forderung nach dem politischen Mandat der Sozialarbeit eine ganz perfide Strategie zur Privatisierung der politischen Aufgaben der Gesellschaft in Richtung der Träger Sozialer Arbeit ist.... Die Konsequenz dieses Problems führt oft zu einer Verarbeitungsstrategie, die den politischen Gestaltungsabsichten der Vertreter der These vom „politischen Mandat 14 der Sozialen Arbeit“ entgegen wirkt, wie Osterkamp in der schon zitierten Studie beschreibt: „Der allgemeine Zwang, sich als perfekter Problembewältiger darzustellen, führt letztlich zur Tendenz, alles abzuwehren, was die Begrenztheit unseres Tuns deutlich werden lassen könnte. Eine solche defensive Form der Problembewältigung in Anpassung an die einschränkende Berufssituation beinhaltet zugleich die Gefahr, die Berechtigung der Lebensansprüche anderer gemäß der eigentlichen Möglichkeit oder Bereitschaft ihnen nachzukommen, zu bemessen. Wir helfen bestenfalls da, wo wir unmittelbar dazu in der Lage sind und diskreditieren den Anspruch auf Hilfe, sofern wir uns durch ihn in unseren Möglichkeiten überfordert sehen. Statt zu sagen: ‚Wes wäre gut, aber ich schaffe es nicht’, heißt es: ‚Weil ich es nicht schaffe, ist es unrealistisch oder unangebracht’. Diese Tendenz schlägt umso eher durch, als die Kritik an den Maßnahmen und Aufgaben, die man umzusetzen oder durchzuführen hat, häufig zu kurz greift und sich damit scheinbar selbst ins Unrecht setzt. Mit der Entwertung der Lebensansprüche anderer geht immer auch die Tendenz einher, Leiden zu entwerten, das aus deren Beschränkung resultiert: ‚Die sollen sich nicht so haben, ich selbst habe schon viel Schlimmeres überstanden’.“25 Aus der bisherigen Diskussion des Themas ergibt sich folgende Schlussfolgerung: Nicht die Soziale Arbeit als Profession und Disziplin habe sich zu entscheiden ob und wie politisch sie sein will. Aber die einzelnen AkteurInnen, sowohl in der Profession (Ausführung) wie in der Disziplin (Theoriebildung und –vermittlung) füllen eine je konkrete Position aus, die auch weltanschaulich-politisch umrissen ist. Daraus entstehen aber möglicherweise unterschiedliche politische Ansprüche an Profession und Disziplin, denn es ist vor allem die Disziplin (als Forschung und Lehre), die die Möglichkeit wie Aufgabe hat, die Profession und damit die einzelnen „ProfessionistInnen“ auf diese Entscheidungsarbeit umfassend vorzubereiten und die entsprechenden Werkzeuge tauglich aufbereitet zur Verfügung zu stellen. Das doppelte Mandat der Sozialarbeit Soziale Arbeit ist eine soziale Dienstleistung und als solche ihren Auftraggebern verpflichtet. Daraus entstehen, insoferne es sich in der Regel um einen Mix von 25 OSTERKAMP, 1990, S. 169 15 Aufträgen und AuftraggeberInnen handelt, ein Mix nicht nur unterschiedlicher, sondern oft auch widersprüchlicher Aufträge. Aus dieser Spannung entsteht jedoch das Potential ihrer produktiven Lösung. Was aber nicht so einfach ist: „In der kritischen Aufarbeitung der dienstleistungstheoretischen Ansätze der 70er und 80er Jahre sowie unter Rekurs auf subjekttheoretische Argumente hinsichtlich der Selbstproduktivität der Subjekte in der Erzeugung ihres Lebens wird der Primat der Nachfrageseite im Konzept Sozialer Arbeit als Dienstleistung in den Termini von Produktion und Konsumtion begründbar. Soziale Dienstleistung ist jedoch ein professioneller Handlungsmodus, der in einem besonderen Erbringungsverhältnis zu den Konsumenten professioneller Tätigkeit steht. So kann soziale Dienstleistung relational bestimmt werden als ‚ein professioneller Handlungsmodus, der von der Perspektive und dem Primat des nachfragenden Subjekts in seiner doppelten Bestimmung als Produzent seiner selbst und Konsument zugleich ausgeht und von diesem gesteuert wird.’ Soziale Dienstleistung wird damit als ein – keineswegs konfliktfreies - Spannungsverhältnis begründet, das nicht einseitig – entweder zum Pol professionellen Handelns oder zu dem der Nachfrage der Subjekte hin – auflösbar ist, soll seine produktive Dimension erhalten bleiben.“26 Dieses besondere Spannungsverhältnis wird deutlicher, wenn man das Geflecht der verschiedenen Aufträge begrifflich ordnend in einem Focus des doppelten Auftrages Sozialer Arbeit konzentriert. Man könnte also sagen, Sozialarbeit ist zweidimensional. Sie arbeitet mit Strukturen bzw. an der Verbesserung von Strukturen, die Menschen leben (Einzelfall-Dimension); sie arbeitet aber auch mit Strukturen bzw. an der Verbesserung von Strukturen, in denen Menschen leben (Gesellschaftsdimension). Die Ressourcendefizite, deren Bearbeitung Soziale Arbeit kennzeichnet, machen sich sowohl auf der Einzelfallebene wie auch auf der Gesellschaftsebene manifest. Defizite des Klienten und seines Umfeldes (seiner Lebens- und –potentiellenUnterstützungssysteme) können Defizite sein an Geld (Einkommen), Anerkennung, Status, Wohnen, Erwerbsarbeit, Stabilisierung, Entwöhnung von Süchten, Gesundheit, etc. Soziale Arbeit als „Menschenrechtsarbeit“ (Staub-Bernasconi) ist also immer auch Kampf um Ressourcen; auf der Einzelfallebene ein Kampf sowohl 26 SCHAARSCHUCH, 2000, S. 172, Hervorhebungen im Original 16 um die Entwicklung jener Ressourcen, die der/die KlientIn zur Verfügung hat (hätte) wie jener Ressourcen, die der/die KlientIn zu seiner/ihrer Unterstützung benötigt. Auf der gesellschaftlichen Ebene ist es Auseinandersetzung um (gesellschaftliche oder gemeinschaftliche) Ressourcen, die der/die KlientIn, seine/ihre Unterstützungssysteme, aber auch um jene Ressourcen, die die Sozialarbeit (und ihre Trägerorganisation) selbst zur Verfügung hat. Dieser „Kampf um die Ressourcen“ kann vor dem Horizont zweier, unterschiedlicher und in vielem widersprüchlicher Orientierungshorizonte geführt werden: Vor dem Horizont der Stabilisierung des/der KlientIn geht es darum, den/die KlientIn in die vorhandenen Strukturen optimal einzupassen; sich also „nach der Decke zu strecken“. Kampf um die Ressourcen ist hier vor allem ein Kampf um die Entfaltung jener Ressourcen, über die der/die Motivation, Disziplinierung, KlientIn selbst –potentiell- verfügt, etwa Qualifikation, etc. Das Auffüllen externer Ressourcendefizite (z.B. bessere Wohnungsversorgung) wird auf diesem Horizont nur selten als Teil des sozialarbeiterischen Auftrages verstanden werden. Vor dem Horizont der Integration geht es darum, Ressourcendefizite der Person, seines/ihres Umfeldes und der gesellschaftlichen Strukturen zu überwinden. Der Kampf um gesellschaftliche Ressourcen wird hier in der Regel als Teil des sozialarbeiterischen Auftrages begriffen. Diese Unterscheidung ist zumindest implizit Teil der Debatte um das „politische Mandat“ der Sozialarbeit; es wäre aber m.E. falsch, die Antwort auf dieses Spannungsverhältnis dahingehend zu suchen, dass die eine Orientierung (in der Regel die Stabilisierungsorientierung) als „schlechte“ und die Andere (die Integrationsorientierung) als „gute“ Sozialarbeit begriffen wird. Diese Alternative ist falsch gestellt, denn in beiden Handlungsrichtungen kann gute oder schlechte Sozialarbeit gemacht werden, abhängig von der Professionalität ihrer Ausübung. Die Entscheidung zwischen einer Stabilisierungs- und einer Integrationsfunktion Sozialer Arbeit im oben beschriebenen Verständnis ist vielmehr eine politische, zu treffen von den einzelnen professionellen Trägern der Sozialarbeit und deren Beschäftigten, aber nicht (von der Disziplin) für die gesamte Profession. Die Entscheidung ist immer kontextgebunden, insoweit sie nur aus dem jeweiligen Kontext der sich entscheidenden Person (Organisation) her begriffen werden kann. 17 Sie ist eine politische Entscheidung, die von wesentlichen Interessen bestimmt wird und von diesen so weit abhängig ist, dass sie nur oft im Kontext der konkreten Arbeit (Orientierung des Trägers, der Fördergeber, vorhandene Mittel, Rahmenbedingungen, mikrosoziales Klima, Interessenslage und Motivation der KlientInnen) getroffen werden kann. Wo immer diese Richtungsentscheidung in einen Diskurs gestellt wird (etwa in einem Netzwerk oder einem Berufsverband) müssen die bestimmenden Faktoren (die Kontextbezogenheit) dieser Entscheidung in der Debatte reflektiert werden, anstatt sie einem einfachen wertenden Urteil zu unterziehen und dann wieder zur „Tagesordnung“ über zu gehen. Allerdings kann professionelles Herangehen an Probleme Sozialer Arbeit sehr oft eine Umdefinierung des Stabilisierungsauftrages in einen Integrationsauftrag erforderlich machen. In dieser Situation, und das muss bewusst werden, stehend die AkteurInnen der Sozialarbeit in einer „subversiven“ Situation gegenüber ihren Auftraggebern (insbesondere gegenüber den Aufträgen der Fördergeber und der politischen Institutionen, manchmal auch den Trägerorganisationen gegenüber), insbesondere dort, wo die eigentlichen Aufträge (z.B. das Problem Wohnungslosigkeit durch intramurale Betreuung unauffällig zu machen) unterlaufen und inhaltlich in ihr Gegenteil (z.B. das Problem Wohnungslosigkeit durch den Kampf um billigeren Wohnraum zu lösen) umdefiniert werden. Bei dieser Form von „Umdefinierung“ von Aufträgen handelt es sich um eine politische Entscheidung der AkteurInnen; allerdings handelt es sich gleichzeitig um eine professionelle Entscheidung, wo und insoferne diese Umdeutung des Auftrages aus der Sicht des KlientInnensystems nötig ist, um die Ressourcen der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verbessern. Diese (wiewohl politische) Entscheidung ist dann aber als Teil der Professionalität Sozialer Arbeit zu lesen und nicht als (selbstgegebenes?) „politisches Mandat“. Soziale Arbeit ist Zusammenhängen kontextgebunden bewegen und und bewähren: muss in sich in politischen, verschiedenen wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, geografischen und historischen und zwar doppelt - einerseits in der eigenen Berufsausübung und andererseits in der Ausübung der (auftragsbezogenen) Mandantschaft für ihre KlientInnen. Soziale Arbeit ist daher, auch wenn sie als Profession und Disziplin kein „politisches Mandat“ mit sich trägt, mitnichten eine „unpolitische“ Profession und Disziplin. Es wäre somit lohnender als 18 über ein (selbstgegebenes) politisches Mandat der Sozialarbeit zu diskutieren, darüber zu reflektieren, ob und in welchem Ausmaß die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Einlösung dieser (politischen) Aufgaben durch die Disziplin entwickelt und durch die Ausbildung vermittelt werden. Die gesellschaftliche Funktion der Sozialarbeit Denn diese Analyse darf nicht zum Fehlschluss verleiten, Soziale Arbeit sei an sich wertneutral und gesellschaftlich unabhängig in dem Sinn, dass sie über eine „richtige“ Methode verfüge, die für jeden Zweck gleich gut einsetzbar sei. Diese Betrachtungsweise wäre freilich unhistorisch und kontextfrei. Notwendig ist daher, den Begriff des (professionellen) Helfens in seinem Zusammenhang auszuleuchten. Eine etwas unübliche Bestimmung des Politischen im Helfenden verfolgt die amerikanische Soziologin Joan TRONTO27, indem sie eine politische Dimension entwickelt, in der das Selbst, die soziale Umwelt und die natürliche Umwelt in ein gemeinsames Konzept verwoben wird. Joan Tronto definiert das „Sorgen für Andere“ (Soziale Arbeit) als „Fürsorglichkeit“ (to care) und versteht diese als „Tätigkeit der menschlichen Gattung, die alles beinhaltet, was wir unternehmen, um unsere Welt zu erhalten, sie fortbestehen zu lassen und sie wiederherzustellen, so dass wir in ihr so gut wie möglich leben können. Diese Welt umfasst unseren Körper, unser Selbst und unsere Umwelt, die wir allesamt in ein komplexes und lebenserhaltendes Netz zu verweben suchen.“28 Voraussetzungen dafür sind: Grundsätzliche öffentliche und solidarische Absicherung jener Probleme, die allein oder familiär nicht gelöst werden können. Richtig verstandene Subsidiarität zwingt den Betroffenen und ihren Familien keine öffentlichen Lösungen auf, die diese nicht wünschen. Politische Probleme müssen politisch bleiben und dürfen nicht zu privaten Konflikten gemacht werden. 27 28 siehe TRONTO, 1996 hier und im Folgenden: TRONTO, 1996, S. 147 19 Solidarische Grundsicherung ist immer ein Verteilungsproblem (zwischen Generationen, Schichten, Riskengruppen,...) und muss als solches diskutiert werden. Diese hier als „Fürsorglichkeitsprozess“ verstandene Zuwendungsarbeit umschließt vier Bestandteile, die in einem engen inneren Zusammenhang stehen: „Caring about“ Erkennen und Bestimmen des Problems), Caring for (Verantwortung für die Umsetzung), Care-giving (Ausführung) und Care-receiving (Mitwirkung bei der Annahme). Diese vier Bestandteile der Fürsorglichkeit enthalten stets ein gewisses Konfliktpotential, denn erstens übersteigt das Bedürfnis nach Zuwendung in der Regel die Möglichkeiten seiner umfassenden Befriedigung und zweitens haben auch diejenigen, die sich um Andere kümmern, eigene Bedürfnisse, die einer Befriedigung harren. Gerade die Erkenntnis dieses Konfliktpotentials schützt uns davor, den Begriff der Fürsorglichkeit zu idealisieren oder zu romantisieren. Die von TRONTO entwickelte „Fürsorglichkeit“ bewegt sich innerhalb eines Rahmens, der stets mitzudenken ist: Der Sozialstaat ist nicht nur dazu konzipiert worden, um Bedürfnisse an Zuwendungen/Hilfe zu decken - andere Ziele sind z.B. Kontrolle, Sicherheit, wirtschaftliche Ziele, etc. Welche Veränderungen der allgemeinen Lebensbedingungen (Arbeitszeit, Einkommen, Sicherheit) sind nötig, um familiale und kleinräumige Strukturen zu stärken? Idealisierungen der Familie verschleiern die Tatsache, dass auch dort ungerechte Verhältnisse herrschen können - aber eine Idealisierung der Familienkritik übersieht die Tatsache, dass (fast) alle Menschen in familialen Beziehungen leben wollen. Das Politische an der Sozialarbeit Zusammenfassend stellt sich also die Frage: (Wie weit) ist Sozialarbeit politisch? „Ein politisches Mandat, so kann geschlossen werden, hat die Sozialarbeit als Profession immer; es fragt sich nur, ob sie ein Bewusstsein davon hat. Es ist weiter zu fragen, ob sie dieses Mandat im Interesse einer Reproduktion gesellschaftlicher, durch Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten sich auszeichnende Verhältnisse oder 20 im Interesse der Erarbeitung von Gleichheit und Gerechtigkeit ausübt. Die Soziale Arbeit – als Disziplin wie Profession – hat die Wahl.“29 Die konkrete Gestaltung sozialer Arbeit ist janusköpfig. Sie kann sowohl Beiträge zur Durchsetzung bestimmter Vorstellungen von „Normalität“ liefern, also de facto Herrschaft gesellschaftlicher Zusammenhänge stabilisieren helfen; sie kann aber auch an der Entwicklung gesellschaftlicher Alternativen zu den herrschenden Verhältnissen (auf kleinräumiger Ebene wie im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang) mitarbeiten. Dies ist jedoch keine Entscheidung der Profession, sondern der einzelnen AkteurInnen; diese ist in der Regel kontextabhängig. Sozialarbeit ist daher letzendlich politisch in ihren Ansätzen wie Auswirkungen, „because it deals either with consciousness or the allocation of resources, Because it is not possible to avoid politics in this respect, it is far better to address these issues explicitly than to pretend that they do not exist.”30 Diese politische Funktion gilt es zu erkennen, um daraus die eigene (politische) Position als SozialarbeiterIn bestimmen zu können – nicht aber, um ein “politisches Mandat” der Sozialarbeit abzuleiten. Denn der logisch nächste Schritt einer „politisch mandatierten“ Sozialarbeit wäre, auch ein politisches Mandat ihrer KlientInnen (denn Sozialarbeit ist ja darauf angelegt, die KlientInnen zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr selbsttätigen Handlungen zu befähigen) einzufordern, wofür natürlich wiederum das „richtige“ Bewusstsein der KlientInnen vorauszusetzen wäre. Schließlich könnte ein politisches Mandat Aller gefordert werden, denn alles Handeln ist ja letztendlich politisch. Damit wären wir aber wieder am Anfang der Debatte oder bei Jürgen Kuczynski angelangt, der keine besondere politische Verantwortung des Wissenschaftlers (oder der SozialarbeiterInnen) sieht und diese Frage in die einer allgemeinen politischen Verantwortung aller Verantwortung ist Mitglieder freilich der Gesellschaft etwas anderes aufgehen als lässt. politisches Politische Mandat (Vertretungsvollmacht), denn während das Mandat eine Legitimierung durch den (die) Mandatsgeber voraussetzt, fordert politische Verantwortung die letztendliche Positionierung des/der Einzelnen. Daraus ergibt sich als Schlussfolgerung nicht die Forderung nach einer „Politisierung der Profession“ (oder gar der Disziplin), sondern das Einfordern des je persönlichen 29 30 SÜNKER, 2001, S. 83 ABRAMOVITZ, zitiert bei SÜNKER, 2001, S. 74 21 Erkennens des Politischen im Handeln des/der Einzelnen. Auf dieser Grundlage wären dann die konkreten Entscheidungen zu treffen, wie die Instrumente der Sozialarbeit konkret eingesetzt werden und welche Aufträge aus dem widersprüchlichen Auftragsbündel in welchem Ausmaß eingelöst werden – in der Entscheidung zwischen Stabilisierung und Integration zum Beispiel. Gesellschaftlich agierenden Menschen das Politische ihres Agierens deutlich zu machen, hieße jedoch, Eulen nach Athen zu tragen – wenn es nicht berechtigte Zweifel daran gäbe, dass unser Ausbildungssystem künftige SozialarbeiterInnen auf das Politische in ihrer Tätigkeit ausreichend vorbereitet. Literatur BERG-SCHLOSSER, Dirk / MÜLLER-ROMMEL, Ferdinand (Hrg.), Vergleichende Politikwissenschaft, Opladen, 1997 KUCZYNSKI, Jürgen, Gibt es eine besondere gesellschaftliche Verantwortung des Wissenschaftlers? In: Fortschrittliche Wissenschaft 1/2 1980, S. 7 – 16; Wien, 1980 HEINRICH, Hans-Georg, Einführung in die Politikwissenschaft, Wien-Köln, 1989 HOVORKA, Hans, Gemeindenahe schulübergreifende Integration(spädagogik): Eine bildungs- und sozialpädagogische Herausforderung; in: HOVORKA, Hans / SIGOT Marion (Hrg.), Integration(spädagogik) am Prüfstand – Menschen mit Behinderungen außerhalb von Schule, Innsbruck/Wien/München, 2000, S. 297 – 319 KÖNIG, Helmut, Orientierung Politikwissenschaft. Was sie kann, was sie will, Reinbeck, 1999 KUSCHE, Christoph / KRÜGER, Rolf, Sozialarbeit muss sich endlich zu ihrem politischen Mandat bekennen; in: MERTEN, Roland (Hrg.), Hat Sozialarbeitein politisches Mandat – Positionen zu einem strittigen Thema, Opladen, 2001, S.15 – 25 LENIN, Wladimir I., Was Tun? 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