Thesenpapier zum NPD-Verbot

Werbung
NPD-Verbot? „Vergeßt es!“
1
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
werte Teilnehmer der heutigen Diskussionsveranstaltung!
Heute findet im „Sachsenhof“ in Riesa auf Einladung der „Arbeitsgemeinschaft
sozialdemokratischer Juristen“ eine Podiumsdiskussion zum Thema „NPD-Verbot“ statt.
Wie „demokratisch“ die Veranstalter und die Podiumsteilnehmer gesinnt sind, erkennt man
schon daran, daß wieder einmal über die NPD, nicht aber mit der NPD gesprochen werden
soll. So jedenfalls konnte man es der Presseberichterstattung entnehmen2. Wie dem auch
sei: Die NPD ist vor Ort, wäre jederzeit dazu bereit, mitzudiskutieren, sich auch den
kritischsten Fragen zu stellen – und die Gegenposition zu den Verbotsforderungen zu
vertreten.
Eigentlich müßte das doch für die Vertreter des Establishments, die Sozialdemokraten,
„Zivilgesellschaft“ und Anti-Rechts-Funktionäre wie Andreas Näther oder für die Vertreter des
Zentralrats der Juden - wie auch für Aydan Özoguz als stellvertretende SPDBundesvorsitzende „mit Migrationshintergrund“ - ein willkommener Anlaß sein, die
vielbeschworene „inhaltliche Auseinandersetzung“ mit der NPD zu führen.
Dazu wird es aber voraussichtlich nicht kommen, denn bei einer fair geführten, inhaltlichen
Debatte würde schnell offenbar werden, daß ein NPD-Verbotsverfahren jeder Grundlage
entbehrt. Nicht nur, daß sich die angeblichen „Beweise“ für Verbindungen zwischen dem
ominösen „NSU“ und den Nationaldemokraten als „nicht haltbar“ und nicht belastbar in
einem denkbaren Verfahren entpuppt haben: Schon die behauptete „anti-demokratische“
Haltung der NPD wird sich nicht belegen lassen.
Bundesinnenminister Friedrich: „Es ist wohl nicht haltbar zu sagen, daß die Politik
der NPD zur Gründung der NSU geführt hat."3
Eine gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) und gegen „die
Demokratie“ gerichtete Politik der NPD läßt sich schon deshalb nicht belegen, weil die NPD
in allen maßgeblichen Publikationen der Partei ein klares Bekenntnis zu Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit abgibt – und das schon seit ihrer Gründung im Jahre 1964.
Es gibt nur ein grundlegendes – und wohl seitens der Etablierten gewolltes –
„Verständnisproblem“:
Die Vertreter der etablierten Parteien verwechseln regelmäßig
„die Demokratie“ mit „ihrem“ Parteienstaat, d.h. mit einer einseitigen, rein auf
dem Parlamentarismus beruhenden Herrschaftsform, in der die Parteien nicht
Überschrift des Aufmachers der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ Nr. 01/12 von Karl Richter.
Vgl. Artikel der „Sächsischen Zeitung“ vom 7. Mai 2012, wonach der Veranstalter beabsichtige,
gegenüber Personen, die „rechtsextremen Parteien“ angehören, von seinem „Hausrecht Gebrauch zu
machen.“
3 Vlg. u.a. n-tv.de oder dpa vom 18. April 2012 oder Generalbundesanwalt Range lt. Meldung vom
9. Februar 2012: „Es ist nach unseren Erkenntnissen nicht so, daß die NSU der militante Arm der
NPD wäre."
1
2
1
V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S.
Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de
Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200
mehr nur „an der Willensbildung des Volkes mitwirken“, sondern diese
geradezu dominieren.
Daher fordert die NPD – wie auch viele Staats- und Verfassungsrechtler – eine Ergänzung
der bestehenden Ordnung durch direkt-demokratische Elemente, also durch
Volksabstimmungen und Volksbegehren oder durch die Direktwahl des Bundespräsidenten.
Es ist also kein Widerspruch, wenn die NPD eine „Systemüberwindung“ fordert – gemeint
sind Parteienstaat und kapitalistische Wirtschaftsordnung – und sich andererseits in
Programm4 und Satzung5 zur Demokratie als „Volksherrschaft“6 bekennt. Die Kartellparteien
CDUCSUFDPSPDLINKEGRÜNE… haben kein „Copyright“ auf „Demokratie“ und
Grundgesetz. Ich appelliere daher an Sie, sich ein eigenes Bild von der NPD zu machen und
fordere unsere politischen Gegner dazu auf, sich in eine argumentative Auseinandersetzung
einzulassen, statt einfach nur nach der „Wunderwaffe“ NPD-Verbot zu rufen.
Bevor Sie den Stab über die NPD brechen aufgrund deren angeblicher
„Verfassungsfeindlichkeit“, rufe ich Sie dazu auf, sich zunächst einmal mit der inneren
Verfaßtheit der BRD und dem aktuellen Zustand der „Demokratie“ in Deutschland
auseinanderzusetzen. Im Zweifelsfall geht die größte Bedrohung für die Freiheit immer noch
von jenen aus, die gerade die Macht ausüben – und das ist nach Lage der Dinge bisher und
auch in den letzten bald 50 Jahren seit ihrer Gründung nicht die NPD gewesen. Hierzu zitiere
ich den renommierten Staatsrechtler und Parteienkritiker Professor Hans Herbert von Arnim
mit Worten, die jeden Bürger und jeden Teilnehmer dieser Veranstaltung zum Nachdenken
anregen sollten, gerade auch im Hinblick auf die skandalösen Entscheidungen des
Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der „EURO-Rettung“7:
4
Im aktuellen Parteiprogramm der NPD, beschlossen auf dem Bundesparteitag am 4. und 5. Juni
2010 in Bamberg fordern die Nationaldemokraten u.a. „mehr direkte Demokratie für deutsche Bürger“,
also die Möglichkeit von Volksentscheiden und Volksbegehren auf allen politischen Ebenen, „die
Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk“ sowie die Einberufung einer „verfassunggebenden
Nationalversammlung“ und eine Volksabstimmung über einen neuen Verfassungsentwurf gemäß
Artikel 146 Grundgesetz (GG).
Satzung der NPD mit Stand vom 18.11.2010: „§ 2 Was ist die NPD“: „Die Nationaldemokratische
Partei Deutschlands ist eine politische Partei im Sinne des Art. 21 GG. Sie bekennt sich zur deutschen
und abendländischen Kultur und sie steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung unseres politischen, geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Danach sind die
Freiheit des Glaubens, des Gewissens, und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses unverletzlich.
5
Siehe Artikel 20 Abs. 2, Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Dabei setzt das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Begriffe „Staatsvolk“ und „Deutsches Volk“ rechtlich gleich
(vgl. Präambel; Art. 56, Art. 146 GG, Urteil des BVerfG Urteil vom 31. Oktober 1990, BVerfGE 83, 37,
50 f.), vgl. auch Abraham Lincoln: Demokratie als „Regierung des Volkes durch das Volk für das
Volk.“
6
Die frühere Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) hat laut Meldung der „FAZ“ vom 12. April
2012 eine Verfassungsbeschwerde für den Fall angekündigt, daß es kein Referendum über den ESM
und den Fiskalpakt in 25 der 27 EU-Staaten geben wird.
7
Arne Schimmer, wirtschaftspolitischer Sprecher des NPD-Parteivorstandes und Mitglied des
Sächsischen Landtages: „Mit der Einführung des permanenten Euro-Rettungsschirmes droht nun
endgültig die Schaffung einer EU-Finanzdiktatur, in der nicht mehr demokratisch legitimierte
Parlamente, sondern ein zentraler ‚Gouverneursrat’ über die Verwendung der Staatsausgaben
entscheidet und die anziehenden Inflationsraten zeigen, daß der satzungswidrige direkte Ankauf von
Staats-Anleihen der südeuropäischen Pleitestaaten durch die Europäische Zentralbank eine
zunehmende Geldentwertung nach sich zieht…“ (vgl. „20 Fragen zur Eurokrise“, zu beziehen über den
NPD-Parteivorstand).
2
V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S.
Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de
Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200
„Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist.“
Und weiter: „Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts
zu sagen. Besonders kraß ist es auf der Bundesebene entmündigt, obwohl
gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen.“8
Wer sich immer noch fragt, warum gerade jetzt so eifrig über ein NPD-Verbot diskutiert wird,
findet vielleicht eine Antwort in der Aussage des konservativen Journalisten Thorsten Hinz9:
„Die Enthüllungen über eine rechtsterroristische Terrorzelle bieten eine
willkommene Ablenkung: weg vom kriselnden Euro und hin zum ewigen Hitler
in uns. Eine kontrollierte Hysterie könnte psychologisch den Boden bereiten
für geplante Gesetzes- und Verfassungsänderungen. Aber auch äußere Kräfte
besitzen angesichts von Schulden- und EU-Krise ein Interesse daran, die
deutsche NS-Traumatisierung zu erneuern und Deutschland im Zustand
politischer Besinnungslosigkeit zu halten.“
Diese Deutung ergibt ganz besonders Sinn vor dem Hintergrund des Wegfalls der
5-Prozent-Hürde für die Europawahl 2014. Legt man das Ergebnis der letzten
Bundestagswahl zugrunde, würde die NPD mit mindestens einem oder zwei Abgeordneten
in das Europäische Parlament einziehen, um dort ihre Stimme zu erheben für ein Europa der
Völker und Vaterländer, gegen die Entmachtung der Nationalstaaten und für die Bewahrung
der Volkssouveränität, also auch und gerade der nationalen Demokratien in Europa.
Die Verbots-Schreihälse haben sich das „fein“ ausgedacht, kurz vorher die NPD mittels
Verbot kaltzustellen, aber sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Schon vor dem
Bundesverfassungsgericht, spätestens aber vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte würde ihre Anklage wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.10
Als das letzte Mal ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte (im Jahre 2003) zogen die
Nationaldemokraten kurz darauf in den Sächsischen Landtag ein. In diesem Sinne: Nur zu –
und vielen Dank für die kostenlose Wahlwerbung!
Peter Schreiber
Prof. Hans Herbert von Arnim, Staat ohne Diener, 1993, S. 335. Vgl. auch v. Arnim, Das System –
Machenschaften der Macht, 2001: „Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er
niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er
nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu
versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt
sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten
können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“
8
9
„Junge Freiheit“ vom 18. November 2011.
Vgl. u.a. Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. März 2012: „Kurz bevor die Innenminister
über ein mögliches NPD-Verbot beraten wollen, mehren sich die skeptischen Stimmen. Neben der
Wirkung auf die rechte Szene wird insbesondere die juristische Durchsetzbarkeit des
Verbotsverfahrens angezweifelt (…) Hauptsächlich geht es um die Frage, ob ein Verbot vor dem
Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt
werden kann.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte der
Mitteldeutschen Zeitung, er rate wegen der großen Hürden von einem Verbotsantrag ab.“
10
3
V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S.
Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de
Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200
NPD-Kreisrat, Stadtrat in Strehla
Liebe Riesaer, liebe Diskussionsteilnehmer!
Eine Partei wie die NPD, die nichts Verbotenes tut, kann auch nicht verboten werden –
solange jedenfalls nicht, wie alles rechtsstaatlich zugeht. Das Grundgesetz schreibt die
Meinungs- und Versammlungsfreiheit und das Recht der Parteibildung und Wahlteilnahme
für alle Deutschen fest.
Ein Parteiverbot kann es nur geben, wenn das Bundesverfassungsgericht mit ZweidrittelMehrheit eine Partei für verfassungswidrig – und nicht bloß "verfassungsfeindlich" – hält. Als
verfassungswidrig gilt eine Partei, wenn sie entweder undemokratisch aufgebaut ist und
damit gegen das Parteiengesetz verstößt oder wenn sie "aggressiv-kämpferisch" gegen die
staatliche Ordnung vorgeht. Beides ist die NPD erklärtermaßen und nachweislich nicht. Die
NPD kann nach rechtsstaatlichen Maßstäben gar nicht verboten werden, weil sie
innerparteilich streng demokratisch aufgebaut ist und Gewalt als Mittel des politischen
Meinungskampfes konsequent ablehnt.
Die Ausschaltung der NPD auf dem kalten Wege des Verbotes wird es nicht geben.
Stattdessen müßte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von V-Leuten verbieten, die
in staatlichem Auftrag Straftaten begehen und fadenscheinige Verbotsgründe für unliebsame
Konkurrenzparteien liefern sollen. Nach Abzug der V-Leute aus der NPD wird es noch
weniger Verbotsvorwände geben. Für die Auseinandersetzung der etablierten Parteien mit
der NPD wird daher auch in Zukunft zu gelten haben:
Argumente statt Verbote!
Statt eines NPD-Verbotes sollte vielmehr über die Auflösung der Verfassungsschutzämter
diskutiert werden. Die 16 Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für
Verfassungsschutz sind aufzulösen, weil ihr Kampfauftrag offenbar die Verleumdung und
Kriminalisierung der nationalen Opposition ist.
Der "Verfassungsschutz" schützt keine Verfassung, sondern er schützt die Herrschenden vor
dem Volk! Salopp formuliert: Der "Verfassungsschutz" schützt die Verfassung so wenig wie
das Frostschutzmittel den Frost schützt.
Die Systemparteien instrumentalisieren den Inlandsgeheimdienst schamlos im Kampf gegen
die unliebsame Opposition von rechts. Damit behindert der "VS" massiv den demokratischen
Parteienwettbewerb, in dem die NPD staatlicherseits nicht anders behandelt werden dürfte
wie die Kartellparteien. Der "Verfassungsschutz" sammelt nicht nur öffentlich zugängliche
Daten, sondern bespitzelt die NPD und andere nationale Kräfte mit nachrichtendienstlichen
Mitteln in rechtsstaatswidriger Weise. In zahlreichen Fällen konnte nachgewiesen werden,
daß "Verfassungsschützer" oder Mitarbeiter anderer Sicherheitsbehörden unmittelbar oder
mittelbar Straftaten begangen und andere zu Straftaten und anderen politischen
Dummheiten angestiftet haben, um die nationale Opposition zu diskreditieren. Jeder
vernunftbegabte Nationale weiß, daß Gewalt und andere Straftaten unserem politischen
Anliegen schweren Schaden zufügen. Der "Verfassungsschutz" agiert wie eine halbkriminelle
Organisation, die aufgelöst werden muß.
4
V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S.
Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de
Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200
Jürgen Gansel, MdL
NPD-Kreisrat, Stadtrat in Riesa
5
V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S.
Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de
Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200
Herunterladen