NPD-Verbot? „Vergeßt es!“ 1 Liebe Bürgerinnen und Bürger, werte Teilnehmer der heutigen Diskussionsveranstaltung! Heute findet im „Sachsenhof“ in Riesa auf Einladung der „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen“ eine Podiumsdiskussion zum Thema „NPD-Verbot“ statt. Wie „demokratisch“ die Veranstalter und die Podiumsteilnehmer gesinnt sind, erkennt man schon daran, daß wieder einmal über die NPD, nicht aber mit der NPD gesprochen werden soll. So jedenfalls konnte man es der Presseberichterstattung entnehmen2. Wie dem auch sei: Die NPD ist vor Ort, wäre jederzeit dazu bereit, mitzudiskutieren, sich auch den kritischsten Fragen zu stellen – und die Gegenposition zu den Verbotsforderungen zu vertreten. Eigentlich müßte das doch für die Vertreter des Establishments, die Sozialdemokraten, „Zivilgesellschaft“ und Anti-Rechts-Funktionäre wie Andreas Näther oder für die Vertreter des Zentralrats der Juden - wie auch für Aydan Özoguz als stellvertretende SPDBundesvorsitzende „mit Migrationshintergrund“ - ein willkommener Anlaß sein, die vielbeschworene „inhaltliche Auseinandersetzung“ mit der NPD zu führen. Dazu wird es aber voraussichtlich nicht kommen, denn bei einer fair geführten, inhaltlichen Debatte würde schnell offenbar werden, daß ein NPD-Verbotsverfahren jeder Grundlage entbehrt. Nicht nur, daß sich die angeblichen „Beweise“ für Verbindungen zwischen dem ominösen „NSU“ und den Nationaldemokraten als „nicht haltbar“ und nicht belastbar in einem denkbaren Verfahren entpuppt haben: Schon die behauptete „anti-demokratische“ Haltung der NPD wird sich nicht belegen lassen. Bundesinnenminister Friedrich: „Es ist wohl nicht haltbar zu sagen, daß die Politik der NPD zur Gründung der NSU geführt hat."3 Eine gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) und gegen „die Demokratie“ gerichtete Politik der NPD läßt sich schon deshalb nicht belegen, weil die NPD in allen maßgeblichen Publikationen der Partei ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgibt – und das schon seit ihrer Gründung im Jahre 1964. Es gibt nur ein grundlegendes – und wohl seitens der Etablierten gewolltes – „Verständnisproblem“: Die Vertreter der etablierten Parteien verwechseln regelmäßig „die Demokratie“ mit „ihrem“ Parteienstaat, d.h. mit einer einseitigen, rein auf dem Parlamentarismus beruhenden Herrschaftsform, in der die Parteien nicht Überschrift des Aufmachers der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ Nr. 01/12 von Karl Richter. Vgl. Artikel der „Sächsischen Zeitung“ vom 7. Mai 2012, wonach der Veranstalter beabsichtige, gegenüber Personen, die „rechtsextremen Parteien“ angehören, von seinem „Hausrecht Gebrauch zu machen.“ 3 Vlg. u.a. n-tv.de oder dpa vom 18. April 2012 oder Generalbundesanwalt Range lt. Meldung vom 9. Februar 2012: „Es ist nach unseren Erkenntnissen nicht so, daß die NSU der militante Arm der NPD wäre." 1 2 1 V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S. Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200 mehr nur „an der Willensbildung des Volkes mitwirken“, sondern diese geradezu dominieren. Daher fordert die NPD – wie auch viele Staats- und Verfassungsrechtler – eine Ergänzung der bestehenden Ordnung durch direkt-demokratische Elemente, also durch Volksabstimmungen und Volksbegehren oder durch die Direktwahl des Bundespräsidenten. Es ist also kein Widerspruch, wenn die NPD eine „Systemüberwindung“ fordert – gemeint sind Parteienstaat und kapitalistische Wirtschaftsordnung – und sich andererseits in Programm4 und Satzung5 zur Demokratie als „Volksherrschaft“6 bekennt. Die Kartellparteien CDUCSUFDPSPDLINKEGRÜNE… haben kein „Copyright“ auf „Demokratie“ und Grundgesetz. Ich appelliere daher an Sie, sich ein eigenes Bild von der NPD zu machen und fordere unsere politischen Gegner dazu auf, sich in eine argumentative Auseinandersetzung einzulassen, statt einfach nur nach der „Wunderwaffe“ NPD-Verbot zu rufen. Bevor Sie den Stab über die NPD brechen aufgrund deren angeblicher „Verfassungsfeindlichkeit“, rufe ich Sie dazu auf, sich zunächst einmal mit der inneren Verfaßtheit der BRD und dem aktuellen Zustand der „Demokratie“ in Deutschland auseinanderzusetzen. Im Zweifelsfall geht die größte Bedrohung für die Freiheit immer noch von jenen aus, die gerade die Macht ausüben – und das ist nach Lage der Dinge bisher und auch in den letzten bald 50 Jahren seit ihrer Gründung nicht die NPD gewesen. Hierzu zitiere ich den renommierten Staatsrechtler und Parteienkritiker Professor Hans Herbert von Arnim mit Worten, die jeden Bürger und jeden Teilnehmer dieser Veranstaltung zum Nachdenken anregen sollten, gerade auch im Hinblick auf die skandalösen Entscheidungen des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der „EURO-Rettung“7: 4 Im aktuellen Parteiprogramm der NPD, beschlossen auf dem Bundesparteitag am 4. und 5. Juni 2010 in Bamberg fordern die Nationaldemokraten u.a. „mehr direkte Demokratie für deutsche Bürger“, also die Möglichkeit von Volksentscheiden und Volksbegehren auf allen politischen Ebenen, „die Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk“ sowie die Einberufung einer „verfassunggebenden Nationalversammlung“ und eine Volksabstimmung über einen neuen Verfassungsentwurf gemäß Artikel 146 Grundgesetz (GG). Satzung der NPD mit Stand vom 18.11.2010: „§ 2 Was ist die NPD“: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands ist eine politische Partei im Sinne des Art. 21 GG. Sie bekennt sich zur deutschen und abendländischen Kultur und sie steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres politischen, geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Danach sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich. 5 Siehe Artikel 20 Abs. 2, Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Dabei setzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Begriffe „Staatsvolk“ und „Deutsches Volk“ rechtlich gleich (vgl. Präambel; Art. 56, Art. 146 GG, Urteil des BVerfG Urteil vom 31. Oktober 1990, BVerfGE 83, 37, 50 f.), vgl. auch Abraham Lincoln: Demokratie als „Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk.“ 6 Die frühere Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) hat laut Meldung der „FAZ“ vom 12. April 2012 eine Verfassungsbeschwerde für den Fall angekündigt, daß es kein Referendum über den ESM und den Fiskalpakt in 25 der 27 EU-Staaten geben wird. 7 Arne Schimmer, wirtschaftspolitischer Sprecher des NPD-Parteivorstandes und Mitglied des Sächsischen Landtages: „Mit der Einführung des permanenten Euro-Rettungsschirmes droht nun endgültig die Schaffung einer EU-Finanzdiktatur, in der nicht mehr demokratisch legitimierte Parlamente, sondern ein zentraler ‚Gouverneursrat’ über die Verwendung der Staatsausgaben entscheidet und die anziehenden Inflationsraten zeigen, daß der satzungswidrige direkte Ankauf von Staats-Anleihen der südeuropäischen Pleitestaaten durch die Europäische Zentralbank eine zunehmende Geldentwertung nach sich zieht…“ (vgl. „20 Fragen zur Eurokrise“, zu beziehen über den NPD-Parteivorstand). 2 V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S. Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200 „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist.“ Und weiter: „Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen. Besonders kraß ist es auf der Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen.“8 Wer sich immer noch fragt, warum gerade jetzt so eifrig über ein NPD-Verbot diskutiert wird, findet vielleicht eine Antwort in der Aussage des konservativen Journalisten Thorsten Hinz9: „Die Enthüllungen über eine rechtsterroristische Terrorzelle bieten eine willkommene Ablenkung: weg vom kriselnden Euro und hin zum ewigen Hitler in uns. Eine kontrollierte Hysterie könnte psychologisch den Boden bereiten für geplante Gesetzes- und Verfassungsänderungen. Aber auch äußere Kräfte besitzen angesichts von Schulden- und EU-Krise ein Interesse daran, die deutsche NS-Traumatisierung zu erneuern und Deutschland im Zustand politischer Besinnungslosigkeit zu halten.“ Diese Deutung ergibt ganz besonders Sinn vor dem Hintergrund des Wegfalls der 5-Prozent-Hürde für die Europawahl 2014. Legt man das Ergebnis der letzten Bundestagswahl zugrunde, würde die NPD mit mindestens einem oder zwei Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen, um dort ihre Stimme zu erheben für ein Europa der Völker und Vaterländer, gegen die Entmachtung der Nationalstaaten und für die Bewahrung der Volkssouveränität, also auch und gerade der nationalen Demokratien in Europa. Die Verbots-Schreihälse haben sich das „fein“ ausgedacht, kurz vorher die NPD mittels Verbot kaltzustellen, aber sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Schon vor dem Bundesverfassungsgericht, spätestens aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde ihre Anklage wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.10 Als das letzte Mal ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte (im Jahre 2003) zogen die Nationaldemokraten kurz darauf in den Sächsischen Landtag ein. In diesem Sinne: Nur zu – und vielen Dank für die kostenlose Wahlwerbung! Peter Schreiber Prof. Hans Herbert von Arnim, Staat ohne Diener, 1993, S. 335. Vgl. auch v. Arnim, Das System – Machenschaften der Macht, 2001: „Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ 8 9 „Junge Freiheit“ vom 18. November 2011. Vgl. u.a. Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. März 2012: „Kurz bevor die Innenminister über ein mögliches NPD-Verbot beraten wollen, mehren sich die skeptischen Stimmen. Neben der Wirkung auf die rechte Szene wird insbesondere die juristische Durchsetzbarkeit des Verbotsverfahrens angezweifelt (…) Hauptsächlich geht es um die Frage, ob ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt werden kann. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte der Mitteldeutschen Zeitung, er rate wegen der großen Hürden von einem Verbotsantrag ab.“ 10 3 V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S. Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200 NPD-Kreisrat, Stadtrat in Strehla Liebe Riesaer, liebe Diskussionsteilnehmer! Eine Partei wie die NPD, die nichts Verbotenes tut, kann auch nicht verboten werden – solange jedenfalls nicht, wie alles rechtsstaatlich zugeht. Das Grundgesetz schreibt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und das Recht der Parteibildung und Wahlteilnahme für alle Deutschen fest. Ein Parteiverbot kann es nur geben, wenn das Bundesverfassungsgericht mit ZweidrittelMehrheit eine Partei für verfassungswidrig – und nicht bloß "verfassungsfeindlich" – hält. Als verfassungswidrig gilt eine Partei, wenn sie entweder undemokratisch aufgebaut ist und damit gegen das Parteiengesetz verstößt oder wenn sie "aggressiv-kämpferisch" gegen die staatliche Ordnung vorgeht. Beides ist die NPD erklärtermaßen und nachweislich nicht. Die NPD kann nach rechtsstaatlichen Maßstäben gar nicht verboten werden, weil sie innerparteilich streng demokratisch aufgebaut ist und Gewalt als Mittel des politischen Meinungskampfes konsequent ablehnt. Die Ausschaltung der NPD auf dem kalten Wege des Verbotes wird es nicht geben. Stattdessen müßte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von V-Leuten verbieten, die in staatlichem Auftrag Straftaten begehen und fadenscheinige Verbotsgründe für unliebsame Konkurrenzparteien liefern sollen. Nach Abzug der V-Leute aus der NPD wird es noch weniger Verbotsvorwände geben. Für die Auseinandersetzung der etablierten Parteien mit der NPD wird daher auch in Zukunft zu gelten haben: Argumente statt Verbote! Statt eines NPD-Verbotes sollte vielmehr über die Auflösung der Verfassungsschutzämter diskutiert werden. Die 16 Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind aufzulösen, weil ihr Kampfauftrag offenbar die Verleumdung und Kriminalisierung der nationalen Opposition ist. Der "Verfassungsschutz" schützt keine Verfassung, sondern er schützt die Herrschenden vor dem Volk! Salopp formuliert: Der "Verfassungsschutz" schützt die Verfassung so wenig wie das Frostschutzmittel den Frost schützt. Die Systemparteien instrumentalisieren den Inlandsgeheimdienst schamlos im Kampf gegen die unliebsame Opposition von rechts. Damit behindert der "VS" massiv den demokratischen Parteienwettbewerb, in dem die NPD staatlicherseits nicht anders behandelt werden dürfte wie die Kartellparteien. Der "Verfassungsschutz" sammelt nicht nur öffentlich zugängliche Daten, sondern bespitzelt die NPD und andere nationale Kräfte mit nachrichtendienstlichen Mitteln in rechtsstaatswidriger Weise. In zahlreichen Fällen konnte nachgewiesen werden, daß "Verfassungsschützer" oder Mitarbeiter anderer Sicherheitsbehörden unmittelbar oder mittelbar Straftaten begangen und andere zu Straftaten und anderen politischen Dummheiten angestiftet haben, um die nationale Opposition zu diskreditieren. Jeder vernunftbegabte Nationale weiß, daß Gewalt und andere Straftaten unserem politischen Anliegen schweren Schaden zufügen. Der "Verfassungsschutz" agiert wie eine halbkriminelle Organisation, die aufgelöst werden muß. 4 V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S. Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200 Jürgen Gansel, MdL NPD-Kreisrat, Stadtrat in Riesa 5 V.i.S.d.P.: Peter Schreiber, G.-Scholl-Str. 4a, 01591 Riesa; E.i.S. Kontakt: NPD-KV Meißen, Postfach 10 18 28, 01572 Riesa / www.npd-riesa-grossenhain.de Ruf: 03525 - 875 185 / Fax 03525 - 875 200