Das Königreich Preußen (seit 1701 bis 1815) Erlangung der Königswürde - König Friedrich I. (1701 – 1713) BILD: Die Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zu König Friedrich I. in Preußen in Königsberg im Jahre 1701 Während der Zeit der absolutistischen Herrscher waren Reputation, Rang und Prestige der jeweiligen Fürsten sehr wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. (1688–1713), der Herrscher des Herzogtums Preußen, nutzte die Souveränität seines Landes, nicht alle Landesteile gehörten zum Heiligen Römischen Reich (Deutsches Kaiserreich), um dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Friedrich III. wollte vor allen Dingen, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der auch König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover), der Anwärter auf den englischen Thron war, zu bewahren. Da es außer der Kaiserkrone, innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, keine weitere Krone geben konnte, strebte Kurfürst Friedrich III. die Königswürde für das Herzogtum Preußen an. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Kurfürst Friedrich III. für das außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegene Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten könne. So krönte sich der Landesherr am 18. Januar 1701 unter dem Namen Friedrich I., in Königsberg, eigenhändig zum König in Preußen. BILD: Eine Replik der preußischen Krönungskrone von 1701 Die offensichtlich eingeschränkte Bezeichnung des Titels König „in“ Preußen war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als königlicher Herrschaftsanspruch auf alle preußischen Gebiete verstanden worden wäre. Da das Ermland und Teile des westlichen Preußens, Pommerellen, damals aber noch unter Oberhoheit des polnischen Königreiches waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung Königreich Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein, egal ob diese Gebiete innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches lagen. Die Zentren des Staates der Hohenzollern blieben die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam. Die Hofhaltung von Friedrich I. war sehr aufwändig nach französischem Vorbild aufgebaut und brachte, durch das Drei-Grafen-Kabinett, Preußen an den Rand eines Staatsbankrotts. Nur durch die weitere Vermietung von preußischen Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte Friedrich I. die ernormen Kosten für den Prunk an seinem Hof bestreiten. Als der erste Hohenzollernkönig am 25. Februar 1713 starb, betrugen die Staatsschulden 20 Millionen Taler. Preußen unter König Friedrich Wilhelm I. (1713–1740) BILD: Das Tabakkollegium von Friedrich Wilhelms I. von Preußen (1736) Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war sparsamer und praktischer Herrscher. Er kürzte die Ausgaben für den Hof auf das Minimum herunter. Aller Luxus am Hofe wurde abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Die Sparmaßnahmen des Königs zielten nur auf eines ab, nämlich den Aufbau einer starken, gut ausgebildeten stehenden Armee. Im Militär sah der König eine der Hauptgrundlagen für seine Macht. Aufgrund dieser Einstellung bekam Friedrich Wilhelm I. sehr bald den Beinamen „der Soldatenkönig“. Doch Friedrich Wilhelm I. führte nur einmal in seiner Amtszeit, im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung von Stralsund, einen Feldzug. Diese kurze kriegerische Auseinandersetzung brachte Preußen Teile von Vorpommerns von den Schweden ein, sowie eine deutliche Anhebung der internationalen Bedeutung. Des Weiteren reformierte Friedrich Wilhelm I. die Verwaltung, unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Er zentralisierte somit das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und organisierte den Staat somit einheitlich. Durch die starke Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um für seine Staatsreform die nötigen Fachkräfte zu bekommen, führte er die allgemeine Schulpflicht in Preußen ein und errichtete weiterführend volkswirtschaftliche Lehrstühle an den preußischen Universitäten. Diese Lehrstühle waren seinerzeit einzigartig und die ersten ihrer Art in Europa. Außerdem ließ Friedrich Wilhelm I. Im Zuge einer massiv betriebenen Besiedlungspolitik Menschen aus ganz Europa in den dünnbesiedelten Provinzen seines Landes ansiedeln. Als König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Als Nachteil seiner Regierungszeit ist allerdings die starke Militarisierung der gesamten preußischen Gesellschaft anzusehen. Preußen unter König Friedrich II. (1740–1786) BILD: König Friedrich II. auf einer seiner Inspektionsreisen, begutachtet den Kartoffelanbau (Gemälde von 1886) Der Sohn Friedrich Wilhelms I., Friedrich II. (später auch „Friedrich der Große“ genannt), folgte seinem Vater am 31. Mai 1740 auf den preußischen Thron. Noch in ersten Jahr seiner Regierung ließ er die preußische Armee in Schlesien einmarschieren. Nach drei Kriegen, von 1740 bis 1763, gelang es schließlich, Schlesien endgültig in das preußische Staatsgebiet zu integrieren. Aufgrund des für Preußen günstigen Ausgangs des sogenannten „Siebenjährigen Krieges“ im Jahre 1763, war der das Land mittlerweile zu einer der fünf europäischen Großmächte aufgestiegen. Die Kriege Friedrich des Großen waren auch Ursache für das Konkurieren zwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft im Deutschen Reich. Unter Friedrich dem Großen wurde der Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs, stark vorangetrieben. Die weiterführende Besiedlung der immer noch sehr dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe war eine der wichtigsten politischen Aufgaben des Königs. Als Vertreter des aufgeklärten Absolutismus schaffte Friedrich der Große die Folter ab, er verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten in sein Land. Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich II. die Teilung des Königreiches Polen. Bei der ersten Teilung 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Preußen. Somit war die für Friedrich den Großen wichtige Landverbindung zwischen Pommern und Ostpreußen endlich hergestellt. Da das ehemalige Herzogtum Preußen jetzt ganz zu BrandenburgPreußen gehörte, konnte Friedrich sich nun König „von Preußen“ nennen. Friedrich der Große starb am 17. August 1786 in Potsdam im Schloss Sanssouci. Stagnation und Ende des preußischen Feudalstaates (1786–1807) 1786 der Neffe Friedrichs des Großen, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer preußischer König. Am Hof etablierte sich zum ersten Mal in der preußischen Geschichte ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Die Hauptstadt Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer richtigen Stadt heran. Die Revolution und damit verbundenen Ideen in Frankreich wurde auch hier, wie im ganzen Deutschen Reich, vom erstarkenden Bildungsbürgertum positiv aufgenommen. Im Jahre 1794 wurde in Preußen das Allgemeine Preußische Landrecht eingeführt. Das umfassende Gesetzeswerk war bereits unter Friedrich II. begonnen worden und sicherte den Bürgern des Landes zum ersten mal schriftlich festgehaltene Recht aber auch Pflichten untereinander bzw. gegenüber dem Staat zu. In der Außenpolitik zwang ein Bündnis zwischen Preußen und dem Osmanischen Reich, Österreich 1790 zu einem Separatfrieden im Russisch-Österreichischen Türkenkrieg. Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. fortgeführt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere Gebiete bis nach Warschau. Somit entstanden die drei neuen preußischen Provinzen Südpreußen (1793), Neuostpreußen (1795) sowie Neuschlesien (1795). Durch diese umfangreichen Gebietszuwächse vergrößerte sich auch die Gesamtbevölkerung um die 2,5 Millionen Einwohner der drei neuen preußischen Provinzen. Jedoch gingen diese Gebiete nach der preußischen Niederlage 1806 gegen Frankreich bereits wieder verloren. Österreich und Preußen näherten sich während der Französischen Revolution an. Am 7. Februar 1792 wurde ein Verteidigungsbündnis zwischen Österreich und Preußen beschlossen. Die Republik Frankreich erklärte am 20. April 1792 Österreich und Preußen den Krieg. Die preußischen-österreichischen Truppen mussten sich nach einem strategisch schlecht geführten Feldzug aus Frankreich zurückziehen. In der Folge konnte das französische Revolutionsheer bis ins Rheinland vorstoßen. Die preußische Beteiligung am Ersten Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich dauerte noch bis zum Frieden von Basel 1795, danach schied Preußen für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Am 16. November 1797 verstarb Friedrich Wilhelm II., sein Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840). Als im Jahre 1806 Verhandlungen zwischen Preußen und Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitten die preußischen Truppen eine vernichtende Niederlage gegen die Armee des französischen Kaisers Napoleon I.. Diese verheerende Niederlage stellte auch gleichzeitig den Untergang des bisherigen altpreußischen Staates dar, wie es ihn bis zu diesem Zeitpunkt gab. Preußen verlor im Jahre 1807 beim sogenannten Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Staatsgebietes. Es handelte sich hierbei um alle Gebiete westlich der Elbe sowie um alle Gebiete die Preußen aus der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 (siehe oben) erhalten hatte. Darüber hinaus wurde Friedrich Wilhelm III. gezwungen ein Bündnis mit Frankreich eingehen. Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815) BILD: Preußische Landwehrkavallerie aus den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 Seit dem Frieden von Tilsit 1807 war Preußen nur noch ein Pufferstaat, welcher in Größe und Funktionalität sehr eingeschränkt war. Preußen musste hohe Zahlungen an Frankreich leisten, die Besatzung erdulden und die Besatzungstruppen auch noch mit allem notwendigen versorgen. Die vorgenannte Situation war für Preußen untragbar und daher wurde ein Reformkurs in Preußen eingeleitet um diese unsägliche Situation wieder zu ändern. Gravierende Staatsreformen waren dringend nötig, um den Befreiungskampf gegen die Franzosen führen und vor allem um diesen Befreiungskampf auch gewinnen zu können. Mit der Durchführung der grundsätzlichen Staatsreform wurden der Freiherrn vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg beauftragt. Diese modernisierten das preußische Staatswesen von Grund auf. So schaffte Preußen im Jahre 1807 die Leibeigenschaft ab, 1808 wurde die kommunale Selbstverwaltung der eingeführt und 1810 brach man mit den Zünften und führte die Gewerbefreiheit ein. Die Berliner Wilhelm von Humboldt Universität wurde von ihrem Namensgeber, im Rahmen der Reformierung des preußischen Bildungswesen, im Jahre 1809 gegründet. Im Jahre 1813 wurde die Militärreform mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Preußen abgeschlossen. Nach der Niederlage Napoleons und seiner „Grande Armee“ in Russland, unterschrieben der preußische Generalleutnat Graf Yorck und der russische General Hans von Diebitsch am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen ein Waffenstillstandsabkommen. Dieser Waffenstillstand wurde von Graf Yorck ohne Befehl des Königs ausgehandelt, sondern entstammt aus seiner eigenen Initative heraus. Der Vertrag besagte unter anderem, dass Graf Yorck die preußischen Truppen aus der Koalition mit der französischen Armee herauslösen musste. In Preußen wurde dies als Signal zum Beginn des Aufstandes gegen die französische Besatzung angesehen. Als dann Friedrich Wilhelm III. am 17. März 1813 den Aufruf „An mein Volk“ bekannt gibt, veröffentlicht am 20. März 1813 in der „Schlesischen privilegierten Zeitung“, standen 300.000 preußische Soldaten, das sind sechs Prozent der damaligen Bevölkerung, zum Kampf gegen Napoleon bereit. Für die Dauer des Befreiungskrieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht in Preußen eingeführt. Preußische Truppen unter der Führung von Feldmarschall Blücher und Gneisenau trugen im Oktober 1813 in der Völkerschlacht bei Leizig und im Juni 1815 bei der Schlacht von Waterloo entscheidend zur Niederlage Napoleons bei. Quelle: Wikipedia