Das Königreich Preußen (seit 1701 bis 1815)

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Das Königreich Preußen (seit 1701 bis 1815)
Erlangung der Königswürde - König Friedrich I. (1701 – 1713)
BILD: Die Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zu König Friedrich I. in Preußen in Königsberg im Jahre 1701
Während der Zeit der absolutistischen Herrscher waren Reputation, Rang und
Prestige der jeweiligen Fürsten sehr wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich
III. (1688–1713), der Herrscher des Herzogtums Preußen, nutzte die Souveränität
seines Landes, nicht alle Landesteile gehörten zum Heiligen Römischen Reich
(Deutsches Kaiserreich), um dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene
zum König anzustreben. Friedrich III. wollte vor allen Dingen, die Ranggleichheit mit
dem Kurfürsten von Sachsen, der auch König von Polen war, und mit dem Kurfürsten
von Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover), der Anwärter auf den englischen Thron
war, zu bewahren.
Da es außer der Kaiserkrone, innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, keine
weitere Krone geben konnte, strebte Kurfürst Friedrich III. die Königswürde für das
Herzogtum Preußen an. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Kurfürst
Friedrich III. für das außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegene
Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten könne. So krönte sich der Landesherr
am 18. Januar 1701 unter dem Namen Friedrich I., in Königsberg, eigenhändig zum
König in Preußen.
BILD: Eine Replik der preußischen Krönungskrone von 1701
Die offensichtlich eingeschränkte Bezeichnung des Titels König „in“ Preußen war
nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als königlicher
Herrschaftsanspruch auf alle preußischen Gebiete verstanden worden wäre. Da das
Ermland und Teile des westlichen Preußens, Pommerellen, damals aber noch unter
Oberhoheit des polnischen Königreiches waren, hätte dies Konflikte mit dem
Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines
„Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen
deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung Königreich Preußen
für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein, egal ob diese Gebiete innerhalb
oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches lagen. Die Zentren des Staates der
Hohenzollern blieben die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam.
Die Hofhaltung von Friedrich I. war sehr aufwändig nach französischem Vorbild
aufgebaut und brachte, durch das Drei-Grafen-Kabinett, Preußen an den Rand eines
Staatsbankrotts. Nur durch die weitere Vermietung von preußischen Soldaten an die
Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte Friedrich I. die ernormen Kosten für den
Prunk an seinem Hof bestreiten. Als der erste Hohenzollernkönig am 25. Februar
1713 starb, betrugen die Staatsschulden 20 Millionen Taler.
Preußen unter König Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)
BILD: Das Tabakkollegium von Friedrich Wilhelms I. von Preußen (1736)
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war sparsamer und praktischer
Herrscher. Er kürzte die Ausgaben für den Hof auf das Minimum herunter. Aller
Luxus am Hofe wurde abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Die
Sparmaßnahmen des Königs zielten nur auf eines ab, nämlich den Aufbau einer
starken, gut ausgebildeten stehenden Armee. Im Militär sah der König eine der
Hauptgrundlagen für seine Macht. Aufgrund dieser Einstellung bekam Friedrich
Wilhelm I. sehr bald den Beinamen „der Soldatenkönig“. Doch Friedrich Wilhelm I.
führte nur einmal in seiner Amtszeit, im Großen Nordischen Krieg während der
Belagerung von Stralsund, einen Feldzug. Diese kurze kriegerische
Auseinandersetzung brachte Preußen Teile von Vorpommerns von den Schweden
ein, sowie eine deutliche Anhebung der internationalen Bedeutung.
Des Weiteren reformierte Friedrich Wilhelm I. die Verwaltung, unter anderem mit der
Gründung des Generaldirektoriums. Er zentralisierte somit das Land, das bisher noch
immer territorial zersplittert war, und organisierte den Staat somit einheitlich. Durch
die starke Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es
dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um für seine
Staatsreform die nötigen Fachkräfte zu bekommen, führte er die allgemeine
Schulpflicht in Preußen ein und errichtete weiterführend volkswirtschaftliche
Lehrstühle an den preußischen Universitäten. Diese Lehrstühle waren seinerzeit
einzigartig und die ersten ihrer Art in Europa. Außerdem ließ Friedrich Wilhelm I. Im
Zuge einer massiv betriebenen Besiedlungspolitik Menschen aus ganz Europa in den
dünnbesiedelten Provinzen seines Landes ansiedeln.
Als König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und
finanziell gefestigtes Land. Als Nachteil seiner Regierungszeit ist allerdings die starke
Militarisierung der gesamten preußischen Gesellschaft anzusehen.
Preußen unter König Friedrich II. (1740–1786)
BILD: König Friedrich II. auf einer seiner Inspektionsreisen, begutachtet den Kartoffelanbau (Gemälde von 1886)
Der Sohn Friedrich Wilhelms I., Friedrich II. (später auch „Friedrich der Große“
genannt), folgte seinem Vater am 31. Mai 1740 auf den preußischen Thron. Noch in
ersten Jahr seiner Regierung ließ er die preußische Armee in Schlesien
einmarschieren. Nach drei Kriegen, von 1740 bis 1763, gelang es schließlich,
Schlesien endgültig in das preußische Staatsgebiet zu integrieren. Aufgrund des für
Preußen günstigen Ausgangs des sogenannten „Siebenjährigen Krieges“ im Jahre
1763, war der das Land mittlerweile zu einer der fünf europäischen Großmächte
aufgestiegen. Die Kriege Friedrich des Großen waren auch Ursache für das
Konkurieren zwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft im Deutschen
Reich. Unter Friedrich dem Großen wurde der Landesausbau und die weitere
Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs, stark
vorangetrieben. Die weiterführende Besiedlung der immer noch sehr dünn
besiedelten Gebiete östlich der Elbe war eine der wichtigsten politischen Aufgaben
des Königs. Als Vertreter des aufgeklärten Absolutismus schaffte Friedrich der Große
die Folter ab, er verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine
preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere
Exulanten in sein Land.
Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich II. die Teilung des
Königreiches Polen. Bei der ersten Teilung 1772 fielen Polnisch-Preußen, der
Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Preußen. Somit war die für Friedrich
den Großen wichtige Landverbindung zwischen Pommern und Ostpreußen endlich
hergestellt. Da das ehemalige Herzogtum Preußen jetzt ganz zu BrandenburgPreußen gehörte, konnte Friedrich sich nun König „von Preußen“ nennen. Friedrich
der Große starb am 17. August 1786 in Potsdam im Schloss Sanssouci.
Stagnation und Ende des preußischen Feudalstaates (1786–1807)
1786 der Neffe Friedrichs des Großen, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer
preußischer König. Am Hof etablierte sich zum ersten Mal in der preußischen
Geschichte ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Die Hauptstadt Berlin
wuchs in den 1790er Jahren zu einer richtigen Stadt heran. Die Revolution und damit
verbundenen Ideen in Frankreich wurde auch hier, wie im ganzen Deutschen Reich,
vom erstarkenden Bildungsbürgertum positiv aufgenommen. Im Jahre 1794 wurde in
Preußen das Allgemeine Preußische Landrecht eingeführt. Das umfassende
Gesetzeswerk war bereits unter Friedrich II. begonnen worden und sicherte den
Bürgern des Landes zum ersten mal schriftlich festgehaltene Recht aber auch
Pflichten untereinander bzw. gegenüber dem Staat zu.
In der Außenpolitik zwang ein Bündnis zwischen Preußen und dem Osmanischen
Reich, Österreich 1790 zu einem Separatfrieden im Russisch-Österreichischen
Türkenkrieg. Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II.
fortgeführt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte
sich Preußen weitere Gebiete bis nach Warschau. Somit entstanden die drei neuen
preußischen Provinzen Südpreußen (1793), Neuostpreußen (1795) sowie
Neuschlesien (1795). Durch diese umfangreichen Gebietszuwächse vergrößerte sich
auch die Gesamtbevölkerung um die 2,5 Millionen Einwohner der drei neuen
preußischen Provinzen. Jedoch gingen diese Gebiete nach der preußischen
Niederlage 1806 gegen Frankreich bereits wieder verloren.
Österreich und Preußen näherten sich während der Französischen Revolution an.
Am 7. Februar 1792 wurde ein Verteidigungsbündnis zwischen Österreich und
Preußen beschlossen. Die Republik Frankreich erklärte am 20. April 1792 Österreich
und Preußen den Krieg. Die preußischen-österreichischen Truppen mussten sich
nach einem strategisch schlecht geführten Feldzug aus Frankreich zurückziehen. In
der Folge konnte das französische Revolutionsheer bis ins Rheinland vorstoßen. Die
preußische Beteiligung am Ersten Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich
dauerte noch bis zum Frieden von Basel 1795, danach schied Preußen für mehr als
ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus.
Am 16. November 1797 verstarb Friedrich Wilhelm II., sein Nachfolger wurde sein
Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840).
Als im Jahre 1806 Verhandlungen zwischen Preußen und Frankreich über die
Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg.
In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitten die preußischen Truppen eine
vernichtende Niederlage gegen die Armee des französischen Kaisers Napoleon I..
Diese verheerende Niederlage stellte auch gleichzeitig den Untergang des
bisherigen altpreußischen Staates dar, wie es ihn bis zu diesem Zeitpunkt gab.
Preußen verlor im Jahre 1807 beim sogenannten Frieden von Tilsit etwa die Hälfte
seines Staatsgebietes. Es handelte sich hierbei um alle Gebiete westlich der Elbe
sowie um alle Gebiete die Preußen aus der zweiten und dritten polnischen Teilung
von 1793 und 1795 (siehe oben) erhalten hatte. Darüber hinaus wurde Friedrich
Wilhelm III. gezwungen ein Bündnis mit Frankreich eingehen.
Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)
BILD: Preußische Landwehrkavallerie aus den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815
Seit dem Frieden von Tilsit 1807 war Preußen nur noch ein Pufferstaat, welcher in
Größe und Funktionalität sehr eingeschränkt war. Preußen musste hohe Zahlungen
an Frankreich leisten, die Besatzung erdulden und die Besatzungstruppen auch noch
mit allem notwendigen versorgen. Die vorgenannte Situation war für Preußen
untragbar und daher wurde ein Reformkurs in Preußen eingeleitet um diese
unsägliche Situation wieder zu ändern. Gravierende Staatsreformen waren dringend
nötig, um den Befreiungskampf gegen die Franzosen führen und vor allem um
diesen Befreiungskampf auch gewinnen zu können. Mit der Durchführung der
grundsätzlichen Staatsreform wurden der Freiherrn vom Stein, Scharnhorst und
Hardenberg beauftragt. Diese modernisierten das preußische Staatswesen von
Grund auf. So schaffte Preußen im Jahre 1807 die Leibeigenschaft ab, 1808 wurde
die kommunale Selbstverwaltung der eingeführt und 1810 brach man mit den
Zünften und führte die Gewerbefreiheit ein. Die Berliner Wilhelm von Humboldt
Universität wurde von ihrem Namensgeber, im Rahmen der Reformierung des
preußischen Bildungswesen, im Jahre 1809 gegründet. Im Jahre 1813 wurde die
Militärreform mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Preußen
abgeschlossen. Nach der Niederlage Napoleons und seiner „Grande Armee“ in
Russland, unterschrieben der preußische Generalleutnat Graf Yorck und der
russische General Hans von Diebitsch am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen ein
Waffenstillstandsabkommen. Dieser Waffenstillstand wurde von Graf Yorck ohne
Befehl des Königs ausgehandelt, sondern entstammt aus seiner eigenen Initative
heraus. Der Vertrag besagte unter anderem, dass Graf Yorck die preußischen
Truppen aus der Koalition mit der französischen Armee herauslösen musste. In
Preußen wurde dies als Signal zum Beginn des Aufstandes gegen die französische
Besatzung angesehen. Als dann Friedrich Wilhelm III. am 17. März 1813 den Aufruf
„An mein Volk“ bekannt gibt, veröffentlicht am 20. März 1813 in der „Schlesischen
privilegierten Zeitung“, standen 300.000 preußische Soldaten, das sind sechs
Prozent der damaligen Bevölkerung, zum Kampf gegen Napoleon bereit. Für die
Dauer des Befreiungskrieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht in Preußen
eingeführt.
Preußische Truppen unter der Führung von Feldmarschall Blücher und Gneisenau
trugen im Oktober 1813 in der Völkerschlacht bei Leizig und im Juni 1815 bei der
Schlacht von Waterloo entscheidend zur Niederlage Napoleons bei.
Quelle: Wikipedia
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