IACM-Informationen vom 8. Januar 2000

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-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 8. Januar 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Spanien: Freispruch wegen medizinischer Verwendung von Haschisch
* Australien: Richter akzeptierte Cannabis als Schmerzmedikament
1.
Spanien: Freispruch wegen medizinischer Verwendung von Haschisch
In Spanien hat ein Gericht erstmals Cannabis als Heilmittel anerkannt. Ein Österreicher, der im Juli
1999 auf dem Flughafen von Barcelona mit fast zwei Kilogramm Haschisch festgenommen worden
war, wurde von Richterin Araceli Aiguaviva in Barcelona freigesprochen.
Der 54-Jährige Roland H. habe mit der Droge die Nebenwirkungen einer Krebsbehandlung lindern
wollen, entschied die Richterin. Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass der an Magenkrebs leidende
Mann mit dem Haschisch habe Drogenhandel betreiben wollen.
"Die wissenschaftliche Literatur enthält viele Belege dafür, dass Haschisch bei Krebskranken eine
heilsame Wirkung entfalten kann", betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. "Dies gilt unter
anderem bei der Bekämpfung von Nebenwirkungen der Chemotherapie, wie Erbrechen, Schwindel
und Übelkeit."
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. Die spanischen Gerichte behandeln Angeklagte,
die sich im Besitz von mehr als einem Kilogramm Cannabis befunden hatten, normalerweise als
Drogenschmuggler. Der Österreicher wurde nach dem Aufsehen erregenden Urteil sofort aus der
Untersuchungshaft entlassen.
(Quelle: dpa vom 31. Dezember 1999)
2.
Australien: Richter akzeptierte Cannabis als Schmerzmedikament
Ein Untersuchungsrichter aus Alice Springs hat einem Bauunternehmer eine Haftstrafe erspart,
nachdem er den Besitz und den Anbau von Cannabis als medizinisch begründet akzeptiert hatte. Der
54-jährige Nicholas Gallitch wurde am 4. Januar von Herrn Warren Donald zu 28 Tagen Hausarrest
und Drogentests verurteilt.
Herr Donald akzeptierte, dass das Rauchen von Marihuana günstige Effekte haben kann und Gallitch
die Droge zur Schmerzlinderung rauchte. "Es ist ein Gesetzesverstoß, zu dem Sie wegen ihrer
Schmerzen getrieben wurden," erklärte er während des Urteilsspruchs.
Bei einer Gerichtsverhandlung im November bescheinigte ein Arzt, dass Gallitch eine Anzahl anderer
rezeptierfähiger Medikamente gegen seine Rückenschmerzen, die von seinen Jahren als Arbeiter
stammten, ausprobiert habe. Diese hätten jedoch nicht geholfen oder allergische Reaktionen ausgelöst.
Forschung über die medizinischen Wirkungen von Marihuana böte ebenfalls Hinweise.
Nach dem Urteil erklärte Gallitch, er werde beim Rauchen von Marihuana vorsichtiger sein. Er
verwende es nur, um nachts gut zu schlafen.
Im letzten Februar hatte das höchste Gericht von Queensland ebenfalls akzeptiert, dass Cannabis zur
Schmerzlinderung verwendet werden könne, nachdem er den Fall eines Mannes aus Makay angehört
hatte, der 150 Marihuanapflanzen angebaut hatte, die er zur eigenen Verwendung zur Linderung von
Rückenschmerzen verwende.
(Quelle: Sydney Morning Herald vom 5. Januar 2000)
3.
Kurzmeldungen
***Schweiz:
Ein Beratungsgremium der Regierung erklärte am 5. Januar, es favorisiere die Entkriminalisierung des
Drogenkonsums, und bezeichnete dies als "pragmatischen Ansatz". Die Eidgenössische Kommission
für Jugendfragen argumentierte, das gültige Gesetz kriminalisiere vor allem Jugendliche und einfache
Konsumenten, und nicht die Dealer weicher und harter Drogen. Die Kommission erklärte, sie
unterstütze das holländische Modell. Der Bundesrat führt zur Zeit Konsultationen zur Revision des
Betäubungsmittelgesetzes durch. Es wird später in der zweiten Jahreshälfte mit Empfehlungen an die
eidgenössischen Räte gerechnet. Auch die politischen Parteien haben sich an den Konsultationen
beteiligt. Zwei der Vier-Parteien-Koalition unterstützen die Entkriminalisierung, eine favorisiert die
Entkriminalisierung von Cannabis allein, während die andere keine Gesetzesänderung will.
(Quellen: AP vom 5. Januar 2000, Basler Zeitung vom 6. Januar 2000)
***USA:
Darrell E. Putman, ehemaliger Angehöriger der Green Berets und konservativer Republikaner, der sich
zu einem Verfechter der medizinischen Anwendung von Marihuana wandelte, starb am 29. Dezember
an einem Non-Hodgkin-Lymphom. In den letzten Monaten seines Lebens wurde Herr Putman zum
Unterstützer der Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke. Er rauchte die Droge, um
seinen Appetit wiederzuerlangen und um in Vorbereitung auf die Krebsbehandlung zuzunehmen.
(Quelle: Baltimore Sun vom 30. Dezember 1999)
4.
DAS ZITAT:
"Wenn ich ein Vermächtnis hinterlasse, dann dass versucht wird, Marihuana anderen Patienten
zugänglich zu machen."
Darrell E. Putman, der am 29. Dezember an Krebs starb, Baltimore Sun vom 30. Dezember 1999.
5.
VOR EINEM JAHR
- Erste legale Ernte von Marihuana für die medizinische Verwendung in Großbritannien
- Forschung zu den blutdrucksenkenden Eigenschaften von Endocannabinoiden durch britische
Herzstiftung unterstützt
VOR ZWEI JAHREN
- Editorial zu Cannabis als Medizin in der Fachzeitschrift Lancet
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 22. Januar 2000
-----------------------------------------------------------------------------* USA: Entwicklung eines Cannabinoid-Pflasters durch Krebsgesellschaft gefördert
* Malta: Krebspatient wurde Haftstrafe wegen Cannabisanbau erspart
1.
USA: Entwicklung eines Cannabinoid-Pflasters durch Krebsgesellschaft gefördert
Audra Stinchcomb vom Albany College für Pharmazie erhielt am 21. Januar von der Amerikanischen
Krebsgesellschaft eine dreijährige Forschungsförderung in Höhe von 361,000 US-Dollar (ca. 700.000
DM). Sie wird untersuchen, ob Cannabinoide erfolgreich durch die Haut aufgenommen werden
können.
Diese Forschung könnte zur Entwicklung eines Cannabinoid-Pflasters zur therapeutischen
Verwendung führen. Es könnte Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit einer
Chemotherapie lindern, erklärte Gail Tyner-Taylor von der Amerikanischen Krebsgesellschaft von
New York und New Jersey.
Stinchcomb ist Assistenzprofessorin, die sich auf die transdermale Gabe bzw. die Gabe von
Medikamenten durch die Haut spezialisiert hat. Sie erklärte, die transdermale Verabreichung könne
knifflig sein, da die Haut eine gute Schranke darstelle. Pflaster werden gegenwärtig zur Verabreichung
von Schmerzmitteln, Medikamenten gegen Seekrankheit, Nikotin (um mit dem Rauchen aufzuhören)
und Östrogen (in der Menopause) verwendet.
Die Forscher werden übriggebliebene Haut von Schönheitsoperationen verwenden, um zu sehen ob
und in welchem Umfang die aktiven Inhaltsstoffe von Marihuana den Blutstrom durch die Haut
erreichen. "Es könnte ein Jahrzehnt dauern bevor ein Marihuana-Pflaster erhältlich ist," erklärte
Stinchcomb. "Wenn die Eingangstests erfolgreich verlaufen, müssten später Tierstudien und Studien
am Menschen komplettiert werden."
Das Pflaster könnte eine kontinuierliche, gleichmäßige Abgabe über mehrere Tage ermöglichen.
Rauchen kann zu einer hohen Initialdosis führen und einige Patienten 'high' machen," sagte
Stinchcomb. "Allerdings könnte ein Marihuana-Pflaster besser funktionieren als eine Pille, da
Menschen, die an den Auswirkungen einer Chemotherapie leiden, Mühe haben, Pillen einzubehalten."
Die Unterstützung für das Marihuana-Pflaster ist die erste, die die Amerikanische Krebsgesellschaft
für die Marihuanaforschung gewährt hat. "Einige Menschen mögen das nicht billigen," erklärte Don
Distasio von der Amerikanischen Krebsgesellschaft, "aber wir werden unserer Sache treu bleiben, weil
wir erkennen, dass dies ein Thema ist, bei dem Patienten mit überflüssigen Schmerzen geholfen
werden kann."
(Quellen: UPI vom 21. Januar 2000, AP vom 21. Januar 2000)
2.
Malta: Krebspatient wurde Haftstrafe wegen Cannabisanbau erspart
Die Staatsanwaltschaft von Saratoga ersparte einem geständigen Cannabisanbauer eine
Gefängnisstrafe. John Chestnut, der behauptete, Marihuana anzubauen, um seine Beschwerden im
Rahmen seiner Krebserkrankung zu lindern, nahm gemäß einer Vereinbarung mit der
Bezirksstaatsanwaltschaft von Saratoga eine Bewährungsstrafe an.
Ihm drohten bis zu vier Jahren hinter Gittern. Er erhielt jedoch eine dreijährige Bewährungsstrafe und
muss sich jeder Drogenbehandlung unterziehen, die vom Gericht empfohlen wird. Die Polizei hatte 25
1,80 große Pflanzen beschlagnahmt. Das Büro der Staatsanwaltschaft stimmte "im Interesse der
Justiz" einer Reduzierung der Anklageschwere zu und wies daraufhin, dass Chestnut keine Vorstrafen
aufweise und sich in einem schlechtem Gesundheitszustand befinde.
Chestnut erklärte, dass 75 Prozent seines Magens durch den Krebses verlorengegangen sei. Nur
Marihuana erweise sich als wirksam zur Appetitstimulierung. Er wurde am 8. September verhaftet,
nachdem die Staatspolizei in einem Hubschrauber den Marihuanaanbau in einem Sumpf in der Nähe
seines Hauses entdeckt hatte.
(Quelle: AP vom 14. Januar 2000)
3.
Kurzmeldungen
***Australien:
Die Versammlung der Australischen Medizinischen Gesellschaft (AMA) von Viktoria wird im
nächsten Monat einen Vorschlag zur Unterstützung einer Umstufung von Cannabis für die
medizinische Verwendung beraten. Der Präsident der AMA von Viktoria Dr. Michael Sedgley
erklärte, der Vorschlag würde wahrscheinlich angenommen. "Es (Cannabis) hat offensichtlich einen
Platz bei der Linderung von Leiden und Schmerzen," sagte er. Der Premierminister von Neu-SüdWales Bob Carr hat im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung des medizinischen Potentials
von Cannabis eingesetzt, nachdem die AMA von Neu-Süd-Wales entsprechend gedrängt hatte.
(Quelle The Age (Australien) vom 9. Januar 2000)
***Kanada:
Ein Aids-Patient aus Toronto, der sich das Recht zum Rauchen von Marihuana erkämpft hatte, fordert
die Bundesregierung auf, ihn mit der Droge zu versorgen. Jim Wakeford und seine Anwälte streben
eine gerichtliche Verfügung an, die die Regierung auffordert, ihm eine sichere und saubere
Versorgung mit Marihuana zu gewähren. Ein Richter hatte ihm im letzten Jahr die Erlaubnis erteilt,
Marihuana gegen Übelkeit und andere Nebenwirkungen der Aids-Behandlung zu rauchen. Allerdings
kann jeder, der in diesem Zusammenhang die Droge kauft oder verkauft, gerichtlich belangt werden.
(Quelle: Toronto Star vom 21. Januar 2000)
***Großbritannien:
Ein Bericht der 'Police Foundation' (Polizei-Stiftung) wird im nächsten Monat eine
Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und eine fundamentale Veränderung der britischen
Drogengesetze fordern. Die Befunde eines Komitees der Police Foundation, eine unabhängige
Forschungsinstitution, die zum Teil vom Innenministerium finanziert wird, wird den Druck auf die
Regierung erhöhen, seinen Ansatz in Drogenfragen zu überdenken. Das Komitee ist kein offizielles
Organ, aber es wird als quasi-königliche Kommission angesehen. Den Vorsitz der Untersuchung führt
Lady Runciman, ein ehemaliges Mitglied des Beratungskomitees der Regierung zum
Drogenmissbrauch. Die Kommission arbeit seit zweieinhalb Jahren, um die gegenwärtigen Gesetze zu
untersuchen. (Quelle: The Economist vom 15. Januar 2000)
4.
Das Zitat:
"Die Cannabinoide sind eine übersehene Gruppe therapeutischer Substanzen. Seit mehr als einem
Jahrzehnt gibt es anekdotische und klinische Berichte über den Nutzen von Cannabiszubereitungen bei
der Behandlung von Zuständen wie Übelkeit, Glaukom und Multiple Sklerose. (...) So wie bei anderen
medizinischen Herausforderungen besteht der nach vorn führende Weg jetzt in der disziplinierten
Suche nach aktiven therapeutischen Bestandteilen, die die gesundheitlichen Probleme angehen, die zur
Zeit nicht gut beherrscht werden."
(Improving the quality of the cannabis debate: Defining the different domains, British Medical Journal
vom 8. Januar 2000)
5.
VOR EINEM JAHR
- Deutschland: Neue Dronabinol-Zubereitung von THC Pharm
- USA: Steven Kubby und seine Frau Michele verhaftet
VOR ZWEI JAHREN
- USA: Sechs Zivilklagen gegen Cannabis Buyers Klubs in Kalifornien
- Wissenschaft: Strukturierte Interviews zum Einfluss von Marihuana auf das Tourette-Syndrom
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 5. Februar 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Kanada: Richter ordnet Freilassung bei Handel mit Marihuana an
* Großbritannien: Differenzen in der Regierung zu Cannabis
* Deutschland:
- Biorohstoff Hanf & andere Faserpflanzen, September 2000
- Cannabis und Cannabinoide: Call for Papers
1.
Kanada: Richter ordnet Freilassung bei Handel mit Marihuana an
Mit dem Hinweis, dass Personen, die aus medizinischen Gründen Marihuana verwenden, die Droge
von auch irgendwoher bekommen müssen, hat ein Richter eine Bewährungsstrafe verhängt. Der
Beschuldigte war beim Cannabistransport für den Compassion Club in Vancouver erwischt worden.
Marcus Richardson war im November 1998 verhaftet worden, als die Polizei sechs Kilogramm
Marihuana und 6.000 US-Dollar (ca. 12.000 DM) in seinem Wagen fand. Das Geld sei vom
Cannabisklub für den Einkauf von Marihuana für seine Mitglieder zur Verfügung gestellt worden.
Richardson war im Juni wegen des Besitzes von Marihuana mit der Absicht des Handels verurteilt
worden. Paradis stellte in seinem Urteil von letzter Woche jedoch fest, das die Polizei von Vancouver
den Compassion Club kenne und toleriere. Er ordnete nicht nur eine Bewährungsstrafe sondern auch
die Rückgabe der 6.000 Dollar an den Klub an.
Der Compassion Club verteilt kleine Mengen Cannabis an 600 Patienten. Mit Hinweis auf das Fehlen
einer Apotheke, die Marihuana verkauft, erklärte Paradis in seiner 14-seitigen Begründung, dass, wenn
das Gesundheitsministerium Menschen, die medizinisch von der Droge profitieren, rechtliche
Ausnahmegenehmigungen gewährt, diese Menschen es irgendwoher bekommen müssten.
"Die bekannte und von der Polizei tolerierte Apotheke ist in diesem Fall die Canadian Compassion
Club Society," erklärte er. "Marihuana fällt nicht in ihre Hände wie Manna vom Himmel. Man muss es
direkt von den Anbauern bekommen, so wie es heute gemacht wird, oder über einen Mittelsmann wie
Herrn Richardson, so wie es im November 1998 der Fall war."
(Quelle: Vancouver Sun vom 29. Januar 2000)
2.
Großbritannien: Differenzen in der Regierung zu Cannabis
Mo Mowlam wurde Mitte Januar 2000 die erste Kabinettministerin in der Geschichte, die zugab, das
Gesetz gebrochen und Cannabis geraucht zu haben. Sie gab zu, Marihuana probiert zu haben, es nicht
gemocht, jedoch - im Gegensatz zu Präsident Clinton - inhaliert zu haben. Es ist bekannt, dass sie
"Sympathie zeigt" für Vorschlage zur Entkriminalisierung der persönlichen und medizinischen
Verwendung von Cannabis.
Man könnte meinen, dass Mowlans Haltung, die seit Oktober 1999 für die Drogenpolitik der
Regierung verantwortlich ist, eine neue weichere Regierungslinie zu Cannabis wiederspiegle. Aber
diese offensichtlich entspannte vereinigte Front verdecke eine breite Kluft im Kabinett, berichtete der
englische Observer am 23. Januar. Mowlan wird von Innenminister Jack Straw und Premierminister
Tony Blair blockiert, die jeden Schritt in diesem Bereich als die Spitze eines Eisberges ansehen, der
zur Entkriminalisierung von Cannabis führe.
Die Regierung schlug gegen diese Behauptung des Observers zurück: "Jede Annahme, die AntiDrogen-Politik der Regierung sei in Unordnung und die Minister seien uneinig ist reine Spekulation,"
heißt es in einer Stellungnahme des Kabinettbüros vom 23. Januar. Die Regierungspolitik zu Cannabis
ist unverändert - Besitz und Konsum von Cannabis sind illegal und werden es bleiben. (...) Was die
medizinische Verwendung anbelangt, so werden zur Zeit energische wissenschaftliche
Untersuchungen durchgeführt, um zu entdecken, ob irgendein medizinischer Nutzen aus der Droge
gezogen werden kann."
(Quellen: The Observer vom 23. Januar 2000, PA News vom 23. Januar 2000)
3.
* Deutschland:
- Biorohstoff Hanf & andere Faserpflanzen, September 2000
- Cannabis und Cannabinoide: Call for Papers
Das größte technische Hanf-Symposium, die BIOROHSTOFF HANF, wird zum dritten Mal nach
1995 und 1997 seine Pforten öffnen. Beim diesjährigen Symposium werden etwa 400 Teilnehmer
erwartet. Die BIOROHSTOFF HANF 2000 wird vom 13. bis 16. September 2000 im Rahmen des
EXPO-2000-Projektes "Kreislaufwirtschaft" im Kongresszentrum Wolfsburg stattfinden.
Der letzte Tag des Symposiums wird sich mit den Cannabinoiden befassen mit Schwerpunkt auf
möglichen medizinischen Anwendungsmöglichkeiten und unerwünschten Effekten bei der Therapie.
Insgesamt wird es 60 bis 80 Präsentationen geben, darunter 10 bis 12 zum Thema Cannabinoide am
16. September. Die Konferenzsprachen sind Englisch und Deutsch (Simultanübersetzung).
Wie in der vorausgehenden Jahren wird die BIOROHSTOFF HANF 2000 vom nova-Institut in
Zusammenarbeit mit der Veranstaltungsagentur TriTec GmbH (Bochum) organisiert. Die
BIOROHSTOFF HANF 2000 wird von der Stadt Wolfsburg gesponsert. Weitere Sponsoren sind
erwünscht.
Kooperationspartner der BIOROHSTOFF HANF 2000 sind:
- The International Hemp Association (IHA), Amsterdam,
- Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Köln
Interessenten an einer Präsentation werden gebeten, bis zum 1. März 2000 eine aussagefähige
Kurzfassung (E-Mail) ans nova-Institut zu schicken.
Weitere Informationen:
http://www.bioresource-hemp.de
http://www.nova-institut.de/bioresource-hemp/cfp.htm
Kontakt: nova-Institut, Daike Lohmeyer & Karin Schnurpfeil, E-Mail: [email protected], oder für
den Tag zu Cannabinoiden: nova-Institut, Dr. Franjo Grotenhermen,
[email protected].
4.
Kurzmeldungen
***USA:
Das zuständige Gremium San Franciscos hat einen Plan zur Ausgabe von Identifikationskarten an
medizinische Marihuanakonsumenten genehmigt. Die städtische Verordnung soll entsprechend
qualifizierten Karteninhabern erlauben, hochwertiges Marihuana ohne Furcht vor Verhaftung an
einigen Verteilungsstellen zu bekommen. Sie muss noch von Bürgermeister Willie Brown
unterzeichnet werden. Die Karte wird aus Gründen des Vertrauensschutzes weder Name noch Foto
enthalten, sondern eine Zahlenreihe abbilden. Ähnliche ID-Kartenprogramme werden im Kreis
Mendocino und in Arcata verwendet.
(Quelle: AP vom 1. Februar 2000)
***USA:
Eine Frau mit Multiple Sklerose wurde am 28. Januar wegen Drogenbesitzes verhaftet, da sie im Büro
eines Kongressabgeordneten auf dem Capitol Hill eine Marihuanazigarette anzündete, als sie den
Beginn einer Attacke ihrer Erkrankung spürte. Richterin Judge Stephanie Duncan-Peters vom hohen
Gericht von Washingten DC entschied, dass die 39jährige Frau keinen ausreichenden Nachweis für
eine Verteidigung mit medizinischen Gründen erbracht habe. Sie hätte die vierfache Mutter zu sechs
Monaten Gefängnis und 1.000 Dollar Strafe verurteilen können, verurteilte sie jedoch zu 50 Stunden
Sozialdienst und 50 Dollar Gerichtskosten.
(Quelle: AP vom 29. Januar 2000)
5.
DAS ZITAT:
"Verfehlte Hysterie über die medizinische Verwendung von Marihuana hat die amerikanische
Krebsgesellschaft veranlasst, eine Studie des Albany College für Pharmazie mit 361.000 Dollar zu
unterstützen, die erforschen soll, ob ein Marihuanapflaster auf der Haut helfen könne, Übelkeit und
Schmerzen von Krebspatienten bei einer Chemotherapie zu lindern. (...)
Der grausame Kampf, die medizinische Verwendung von Marihuana zu unterdrücken, dauert schon zu
lange an, und aus keinem anderen Grund als wegen der politischen Haltung jener, die absichtlich eine
falsche Verbindung zwischen leidenden Patienten und Drogenmissbrauchern an der Straßenecke
herstellen. Lasst die Heilung beginnen."
(Quelle: Marihuana, pain and cruelty, St. Louis Post-Dispatch vom 24. Januar 2000)
6.
VOR EINEM JAHR
- USA: Marvin Chavez zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt
- Erstes Behandlungsprogramm für Cannabisabhängige in Australien
VOR ZWEI JAHREN
- USA: Unterstützung im Prozess gegen Cannabis Buyers Clubs durch Gemeindevertreter Kaliforniens
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen Spezial vom 8. Februar 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von acht Patienten nicht zur Entscheidung
an
* Höchstes deutsches Gericht eröffnet Perspektiven für das weitere Vorgehen
Am 14. Dezember 1999 haben acht Personen, die an schweren Erkrankungen (Multiple Sklerose, HIV,
Hepatitis C, Epilepsie u.a.) leiden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt.
Sie wollen erreichen, dass sie zur Linderung ihrer Leiden Cannabisprodukte medizinisch verwenden
dürfen, ohne strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu sein.
Mit seinem Beschluss vom 20. Januar, der heute veröffentlicht wurde, hat die 3. Kammer des Zweiten
Senats des BVerfG Karlsruhe durch die Präsidentin des BVerfG, Frau Limbach, und die
Verfassungsrichter Hassemer und Broß die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht zur
Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hätten zunächst einmal den Rechtsweg
ausschöpfen müssen, erklärten die Richter in ihrer Begründung.
Dennoch sehen die Anwälte der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Lorenz Böllinger und Robert Wenzel
(Bremen), und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr.
Franjo Grotenhermen (Köln), in der Entscheidung einen Teilerfolg, da die ausführliche Begründung
Patienten mögliche Perspektiven zur Erlangung ihres Zieles eröffne, die bisher als aussichtslos galten.
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erlaubt die Verwendung von Substanzen nach der
Anlage 1 des BtmG nur zu äwissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden
Zwecken“. Bisher galt ein Antrag auf eine Behandlung mit Cannabis beim zuständigen Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin als aussichtslos, zumal die rigide Praxis des
BfArM bei der Erteilung solcher Genehmigungen selbst für die klinische Forschung bekannt ist.
Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch in seiner Begründung fest: "Die medizinische
Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung
einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Eine Entscheidung über entsprechende Anträge von Patienten
an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stünden zwar "im Ermessen" des
Bundesinstitutes, jedoch "haben Antragsteller einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie
Entscheidung." Ein entsprechender Antrag sei "nicht von vornherein aussichtslos".
Auch für die Fälle von Selbstmedikation außerhalb ärztlicher Behandlung zeigt das BVerfG einen
Weg auf: Ein Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen polizeiliche oder staatsanwaltliche
Ermittlungen gemäß § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz kann Patienten vor den
Unannehmlichkeiten eines Ermittlungsverfahrens bewahren.
Prof. Böllinger: "Die Entscheidung zeigt trotz der Nichtannahme, dass das BVerfG die Option einer
medizinischen Behandlung mit Cannabis ernst nimmt und bemüht ist, dafür einen gangbaren Weg
aufzuzeigen. Sie bindet Verwaltung und Gerichte für zukünftige Verfahren. Patienten können nunmehr
über ihre Behandler entsprechende Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte stellen, welches die Maßgaben des BVerfG berücksichtigen muss. Gegebenenfalls
muss eine ablehnende Entscheidung dann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Im
äußersten Falle bleibt eine erneute Verfassungsbeschwerde."
Dr. Grotenhermen: "Es bleibt abzuwarten, ob das BfArM sich zukünftig weiterhin so strikt ablehnend
verhält wie bisher. Mittelfristig ist es sicherlich kein sinnvoller Zustand, dass das Institut in einem
langwierigen Verfahren über die Behandlungswürdigkeit eines Patienten mit Cannabis entscheidet.
Dies sollte, wie bei anderen Medikamenten auch, die Entscheidung des behandelnden Arztes in
Abstimmung mit seinem Patienten sein. Die Ausführungen des BVerfG können jedoch als weiterer
Ansatzpunkt gesehen werden, der Bewegung in die unbefriedigende rechtliche Situation bringen kann
und daher genutzt werden sollte. Sie können auch als Aufforderung an die Politik verstanden werden,
rechtliche Grundlagen für eine medizinische Verwendung von Cannabisprodukten zu schaffen und das
Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu ändern."
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin wird zusammen mit Prof. Böllinger und
dem Kriminologen Robert Wenzel das weitere Vorgehen beraten und ACM-Mitgliedern und weiteren
Interessierten entsprechende Empfehlungen in dieser Frage zukommen lassen.
(Quellen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99),
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2000, Pressemitteilung der Universität
Bremen vom 8. Januar 2000, Presseagenturmeldungen von dpa und AP vom 8. Januar 2000)
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 19. Februar 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Deutschland:
- Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von acht Patienten nicht an
- Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant
* Kanada: Razzia in einem Marihuana-Klub
* Kanada/USA: Kanadisches Gericht bestimmt Ausweisung von Renee Boje
1.
Deutschland:
- Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von acht Patienten nicht an
- Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 20. Januar, der am 8. Februar
veröffentlicht wurde, die Verfassungsbeschwerde von acht Personen, die an schweren Erkrankungen
(Multiple Sklerose, HIV, Hepatitis C, Epilepsie u.a.) leiden, aus formalen Gründen nicht zur
Entscheidung angenommen. Mit ihrer Beschwerde vom 14. Dezember wollten die Patienten erreichen,
dass sie zur Linderung ihrer Leiden Cannabisprodukte legal medizinisch verwenden dürfen.
Die Beschwerdeführer hätten zunächst den Rechtsweg ausschöpfen müssen, erklärten die Richter in
ihrer Begründung. Dazu zähle ein Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
in Berlin, eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, sowie ein Antrag auf vorbeugenden
Rechtsschutz bei den Gerichten gegen Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz erlaubt die Verwendung von Cannabis nur zu
"wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". Bisher galt ein
Antrag auf eine individuelle Behandlung mit Cannabis beim zuständigen Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte als aussichtslos.
Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch in seiner Begründung fest: "Die medizinische
Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung
einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Ein entsprechender Antrag sei daher "nicht von vornherein
aussichtslos".
Der Beschluss wurde in den deutschen Medien vielfach sehr optimistisch aufgenommen und als eine
realistische Option für die Erlangung einer Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von
Cannabisprodukten interpretiert. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit der Erlangung einer solchen
Ausnahmegenehmigung jedoch gering, da die im Betäubungsmittelgesetz festgelegten Anforderungen
an eine solche Erlaubnis sehr hoch sind. Allerdings hat der Tenor in den Ausführungen des
Bundesverfassungsgerichts die öffentliche Diskussion um die medizinische Verwendung von
Cannabis positiv beeinflusst.
Prof. Lorenz Böllinger, Dekan der juristischen Fakultät der Universität Bremen, der die
Beschwerdeführer vertritt, erklärte: "Die Entscheidung zeigt trotz der Nichtannahme, dass das
Bundesverfassungsgericht die Option einer medizinischen Behandlung mit Cannabis ernst nimmt und
bemüht ist, dafür einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Gegebenenfalls muss eine ablehnende
Entscheidung des Bundesinstituts dann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Im
äußersten Falle bleibt eine erneute Verfassungsbeschwerde."
Dr. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, der die medizinischen
Begründungen anfertigte, sagte: "Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte sich zukünftig weiterhin so strikt ablehnend verhält wie bisher. Die Ausführungen
des Gerichts können als weiterer Ansatzpunkt gesehen werden, der Bewegung in die unbefriedigende
rechtliche Situation bringen kann und daher genutzt werden sollte."
Es ist nun geplant, einige gut vorbereitete Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte zur Erlaubnis auf eine medizinische Verwendung von Cannabisprodukten zu stellen.
Zudem sollen Anträge bei den zuständigen Oberlandesgerichten auf vorbeugenden Rechtsschutz
gegen polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Maßnahmen gestellt werden.
Bereits jetzt scheint der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts praktische Wirkungen zu zeigen. In
der letzten Woche wurde das Strafverfahren eines Mannes mit Hepatitis C und Diabetes, der zudem
nierendialysepflichtig ist, wegen Cannabisbesitzes eingestellt. Der Staatsanwalt erklärte, "er werde
sich hüten, eine Strafe zu beantragen".
(Quellen: dpa vom 8. und 10. Februar 2000, Ärztezeitung vom 9. Februar 2000, Frankfurter
Rundschau vom 9. Februar 2000, Die Tageszeitung vom 9. Februar 2000, Süddeutsche Zeitung vom
10. Februar 2000)
2.
Kanada: Razzia in einem Marihuana-Klub
Am 10. Februar verhaftete die Polizei zwei Angestellte des Compassion Clubs in Montreal und
beschlagnahmte die Namen von 27 Ärzten, die ihren kranken Patienten Cannabis empfohlen hatten.
Der Compassion Club hat Ableger in Toronto und Vancouver.
Marc St. Maurice und Alexandre Neron erschienen am 11. Februar wegen des Besitzes von 66 Gramm
Marihuana mit der Absicht des Handeltreibens vor Gericht. Sie werden erneut am 13. März vor
Gericht erscheinen. Die Razzia eröffnet zudem die Möglichkeit, Ärzte wegen der Empfehlung von
Cannabis strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Polizei konfiszierte Beweise über Ärzte, die
33 Patienten Marihuana empfohlen hatten, und übergab sie der Staatsanwaltschaft.
Gesundheitsminister Allan Rock, der sich in Montreal aufhielt, um eine zunehmende Unterstützung
für die medizinische Forschung anzukündigen, wollte die Verhaftungen nicht kommentieren. Er
versuche jedoch die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke auszuweiten. "Ich denke,
es ist der bessere Ansatz, ihnen Zugang zu Marihuana aus einer Regierungsquelle zu ermöglichen, die
sicher und sauber ist," erklärte er. Die Regierung hat im letzten Herbst 20 Personen
Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Marihuana zu therapeutischen Zwecken erteilt.
(Quellen: Globe and Mail vom 12. Februar 2000, Vancouver Sun vom 12. Februar 2000)
3.
Kanada/USA: Kanadisches Gericht bestimmt Ausweisung von Renee Boje
Am 9. Februar bestimmte der Oberste Gerichtshof von British Columbia die Ausweisung von Renee
Boje nach Los Angeles, wo ihr eine Verurteilung wegen Drogenvergehens zu mindestens 10 Jahren
Gefängnis droht. Die Justizministerin muss nun entscheiden, ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen,
die 30jährige Künstlerin, die im Mai 1998 mit einer Besuchserlaubnis nach Kanada kam, nach Hause
zu schicken.
Boje wurde im Juli 1997 zusammen mit anderen Marihuana-Unterstützern verhaftet worden, nachdem
US-Bundesbehörden Tausende von Marihuanapflanzen in einem Haus von Krebspatient Todd
McCormick in Bel-Air (Kalifornien) entdeckt hatten. Die Polizei behauptete, gesehen zu haben, wie
sie und eine andere Frau an einem Tag die Pflanzen gewässert habe. Sie fertigte Skizzen von
Marihuanapflanzen für ein Buch von McCormick über den Anbau von Marihuana an.
Boje kam 1998 auf Anraten ihres Anwaltes nach Kanada., nachdem die Beschuldigungen kurzzeitig
zurückgezogen worden waren. Sie wartet weiterhin auf eine Anerkennung als Flüchtling, da sie der
Ansicht ist, ein Opfer politischer Verfolgung der US-Bundesbehörden zu sein, die nicht anerkennen
wollen, dass die kalifornischen Wähler 1996 ein Referendum verabschiedet haben, nach dem
Marihuana für bestimmte medizinische Zwecke angebaut werden darf.
Weitere Informationen: www.thecompassionclub.org/renee.
(Quellen: The Province vom 10. Februar 2000, Vancouver Sun vom 10. Februar 2000, NORML vom
10. Februar 2000)
4.
Kurzmeldungen:
***USA:
Ein Gesetzgebungsverfahren, das die medizinische Verwendung von Marihuana für bestimmte
medizinische Zustände legalisieren würde, wurde im Senat von Iowa eingeleitet. Auch in Maryland
war ein ähnlicher Gesetzesvorschlag eingebracht worden. Zudem gibt es zwei ähnliche
Gesetzesvorschläge in Hawaii. Seit 1996 haben Wählerinitiativen in Kalifornien, Arizona,
Washington, Oregon, Alaska und Maine zur Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke
geführt. Die Bürger von Colorado und Nevada werden im kommenden November über ähnliche
Initiativen abstimmen. (Quellen: NORML vom 10 Februar 2000, Honolulu Star-Bulletin vom 16.
Februar 2000)
***USA:
Ein spastisch gelähmter Mann wurde in Augusta wegen Marihuanabesitzes zu sieben Jahren
Gefängnis verurteilt. Louis E. Covar, der an den Rollstuhl gefesselt ist, da er die Muskulatur unterhalb
seiner Schultern nicht kontrollieren kann, erklärte, er verwende die illegale Droge aus medizinischen
Gründen. Er wurde im letzten März wegen Marihuanabesitzes zu sieben Jahren Freiheitsstrafe auf
Bewährung verurteilt, unter der Bedingung, dass er das Marihuana bei sich behalte. Am 17. Februar
hob ein Richter jedoch die Bewährung auf, da er die Droge verkauft habe. Nach NORML wurde in der
letzten Woche eine weitere schwerbehinderte Person, Deborah Lynn Quinn aus Arizona, zu einem
Jahr Gefängnis wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen verurteilt, als man etwa 100 Gramm
Marihuana bei ihr gefunden hatte.
(Quellen: AP vom 18. Februar 2000, NORML vom 17. Februar 2000)
***Großbritannien:
Eine Multiple-Sklerose-Kranke, die Cannabis raucht, wurde zum zweiten Mal wegen Drogenkonsums
verurteilt. Lezley Gibson, 35, von Alston, Cumbria, wurde bereits vor 10 Jahren wegen
Cannabisbesitzes verurteilt. Sie erklärte, dass die Droge ihr bei der Bewältigung der Symptome ihrer
Krankheit, die im Alter von 20 Jahren diagnostiziert wurde, helfe. Ein Richter verurteilte sie zu einer
Bewahrungsstrafe von zwei Jahren. (Quelle: PA News vom 18 Februar 2000)
5.
DAS ZITAT:
"Die Zukunft von Marihuana als Medizin in Arkansas könnte sehr gut nicht von Wählerinitiativen,
sondern vom Ausgang der Präsidentschaftswahlen im November abhängen. Obwohl keiner der
Kandidaten der demokratischen oder republikanischen Partein offen die Verwendung von Marihuana
als Medizin unterstützt, haben Beobachter darauf hingewiesen, dass der Generationswechsel der
Kandidaten die Politik hinsichtlich Marihuana und anderen Drogen generell verändern könnte"
(Quelle: Federal government may control future of medical marijuana, Northwest Arkansas Times
vom 13. Februar 2000)
6.
VOR EINEM JAHR
- USA: AIDS-Organisationen drängen auf eine Zulassung der medizinischen Verwendung von
Marihuana
VOR ZWEI JAHREN
- Wissenschaft: WHO soll Forschungsergebnisse zum Vergleich zwischen Marihuana und anderen
Drogen unterdrückt haben
- Großbritannien: Ausschuss des britischen Oberhauses will Gefahren und medizinischen Nutzen von
Cannabis untersuchen lassen
- Kanada: Eröffnung von Marihuana Klubs in Ontario geplant
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 4. März 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Wissenschaft: THC zerstört Hirnkrebs im Tierversuch
* Wissenschaft: Cannabinoide reduzieren Tremor im Tiermodell der Multiplen Sklerose
* Wissenschaft: Das Rauchen von Marihuana kann Risiko für Herzattacken erhöhen
1.
Wissenschaft: THC zerstört Hirnkrebs im Tierversuch
Delta-9-Tetrahydrocannbinol (THC), der wichtigste aktive Bestandteil von Cannabis, und ein
synthetisches Cannabinoid induzierten bei Laborratten einen deutlichen Rückgang einer im
Allgemeinen tödlichen Form von Gehirnkrebs. Dies berichteten spanische Forscher am 28. Februar in
der Zeitschrift Nature Medicine.
In 45 Ratten wurden maligne Gliome induziert, ein schnell zum Tode führender Krebs, für den es
gegenwärtig keine Behandlung gibt. Ein Drittel wurde mit THC behandelt, ein weiteres mit dem
Cannabinoidagonisten WIN-55,212-2 und das restliche Drittel blieb unbehandelt. Die unbehandelten
Ratten starben innerhalb von 18 Tagen. Die beiden Cannabinoide hatten allerdings einen dramatischen
Effekt. Innerhalb von sieben Tagen zerstörten sie die Tumoren in einem Drittel der behandelten Ratten
und verlängerten das Leben eines weiteren Drittels bis zu sechs Wochen.
12 Tage nach der Zelleninjektion wurden THC oder WIN-55,212-2 7 Tage lang kontinuierlich direkt
an die Stelle der Tumorinokulation injiziert. Die THC-Gabe war bei 3 Tieren unwirksam und
verlängerte das Überleben von 9 Ratten auf 19-35 Tage. Der Tumor war bei 3 THC-behandelten
Tieren vollständig verschwunden. Ebenso war das synthetische Cannabinoid unwirksam bei 6 Ratten,
verlängerte das Überleben von 4 Ratten auf 19-43 Tage und rottete den Tumor bei 5 Tieren vollständig
aus.
Das Team unter der Leitung von Dr. Manuel Guzman von der Complutense Universität in Madrid
sagte: "Diese Ergebnisse könnten die Basis für eine neue therapeutische Herangehensweise an die
Behandlung maligner Gliome sein." Er erklärte, dass das gegenwärtige Experiment das THC in einer
sehr kleinen Dosis und in einem späten Stadium getestet habe, als die unbehandelten Ratten bereits
angefangen hätten zu sterben. Er sagt voraus, dass THC wirksamer sein würde, wenn es früher
gegeben wird. Krebstherapien, die bei Tieren funktionieren, könnten jedoch beim Menschen auch zu
giftig oder nicht wirksam sein.
Es wird davon ausgegangen, dass Cannabinoide Tumorzellen durch Induzierung eines programmierten
Zelltodes (Apoptose) über einen intrazellulären Signalmechanismus töten. Experimente an
Zellkulturen mit zwei Subtypen von Gliomzellen haben ergeben, dass Cannabinoide die Apoptose
über einen Weg, der Cannabinoidrezeptoren, die gestützte Anhäufung des Lipids Ceramid und die
Aktivierung von Raf-1/ERK (extrazellulär signalregulierte Kinase) einbezieht, einleiten. Dies löst eine
Kaskade von Reaktionen aus, die zum Zelltod führen.
In einem Kommentar für Nature Medicine erklärte Dr. Daniele Piomelli von der Universität von
Kalifornien in Irvine, diese Befunde könnten von großer Bedeutung sein. Es sei dies die erste
überzeugende Studie, die zeige, dass eine auf Marihuana basierende Behandlung Krebs bekämpfen
könnte. Wenn die Substanz auch gut am Menschen funktioniere, sagte Piomelli, "dann wird dies ein
Papier von großer Wichtigkeit." Es würden jedoch noch viele Tests an Tieren und Menschen
notwendig sein, um seine Wirksamkeit nachzuweisen. Das Rauchen von Marihuana sei jedoch nicht
wirksam.
(Quellen: Galve-Roperph I, Sanchez C, Cortesz ML, Gomez del Pulgar T, Izquierdo M, Guzman M:
Antitumoral action of cannabinoids: involvement of sustained ceramide accumulation and ERK
activation. Nature Medicine 6, 313-319 (2000); Piomelli D: Nature Medicine 6, 255-256, (2000); UPI
vom 28. Februar 2000; AP vom 29. Februar 2000; Reuters vom 29. Februar 2000; PA News vom 29.
Februar 2000, persönliche Mitteilung von Manuel Guzman)
2.
Wissenschaft: Cannabinoide reduzieren Tremor im Tiermodell der Multiplen Sklerose
In der Zeitschrift Nature erklärten Wissenschaftler am 1. März, sie hätten zum ersten Mal die
Verbindung zwischen Cannabis und der Unterdrückung von Symptomen der Multiplen Sklerose (MS)
wissenschaftlich nachgewiesen. Die Studie mit Mäusen, die an chronisch allergischer
Enzephalomyelitis (CREAE) -- ein Tiermodell für MS -- litten, fand heraus, dass Cannabinoide
CREAE-Symptome verbesserte.
Die Mäuse-MS-Studie "ist die erste, die definitive objektive Beweise liefert, dass synthetische
Verbindungen, die Rezeptoren, an die Cannabis (Marihuana) bindet, stimulieren, Spastik und Tremor
bei einem MS-ähnlichen Zustand mindern können. Dies erklärt rational, warum Patienten von der
Einnahme der Droge profitieren können und unterstützt die Durchführung einer klinischen Studie, um
den Nutzen von medizinischem Cannabis bei MS zu beurteilen," erklärte Lorna Layward,
Forschungsleiterin der Multiple Sklerose Gesellschaft von Großbritannien und Nordirland.
In der Studie unter der Leitung von David Baker vom University College in London injizierten die
Forscher THC, andere Cannabinoidrezeptor-Agonisten und -Antagonisten in Mäuse mit CREAE.
Layward erklärte, es liege nun an Pharmaunternehmen, Verbindungen zu entwickeln, die Cannabis
imitieren, jedoch die von Cannabisrauchern erfahrenen Nebenwirkungen zu vermeiden. Die
Wissenschaftler warnten, dass die Forschung sich erst in den Anfängen befinde, und es sei unbekannt,
ob ähnliche Resultate in großangelegten Studien am Menschen erzielt werden könnten.
(Quellen: UPI vom 2. März 2000, Reuters vom 2. März 2000; PA News vom 2. März 2000)
3.
Wissenschaft: Das Rauchen von Marihuana kann Risiko für Herzattacken erhöhen
Das Rauchen von Marihuana erhöht bei Konsumenten mittleren und höheren Alters in der ersten
Stunde nach dem Konsum signifikant das Risiko einer Herzattacke. Das erklärten Wissenschaftler am
2. März. Sie erklärten, nicht sicher zu sein, ob Marihuana selbst oder andere Bestandteile des Rauches
wie Kohlenmonoxid dafür verantwortlich seien.
Die Studie von Dr. Murray Mittleman, Professor an der Harvard Medical School und Direktor für
kardiovaskuläre Epidemiologie am Beth Israel-Deaconess Medical Centre und seinen Kollegen wurde
bei einer Konferenz der Amerikanischen Herzgesellschaft in San Diego präsentiert.
Das Risiko für eine Herzattacke war während der ersten Stunde nach dem Rauchen 4,8mal größer als
während der Zeit ohne Konsum. In der zweiten Stunde sank das relative Risiko auf 1,7.
"Diese Effekte könnten ein signifikantes Risiko bedeuten, besonders bei Personen mit einer
unerkannten koronaren Herzkrankheit," erklärte Mittleman. Mittlemans Forscherteam sammelte
Informationen von 3.882 Personen, die Herzattacken erlitten hatten. Davon wurden 124 als
gegenwärtige Marihuanakonsumenten identifiziert, inklusive 37, die erklärt hatten, die Droge
innerhalb von 24 Stunden vor ihrer Herzattacke geraucht zu haben, sowie 9, die berichteten, Cannabis
innerhalb einer Stunde vor ihren ersten Symptomen geraucht zu haben.
Das erhöhte Risiko ist weit entfernt von dem, was von anderen Drogen bekannt ist -- wie etwa das um
das 25fache erhöhte Risiko durch Kokain -- und könnte nicht einmal so gefährlich sein wie ein
Dauerlauf für eine Person mit sitzendem Lebensstil. Aber Mittleman sagte: "Das Risiko ist da. Es ist
real." Andere Studien haben gezeigt, dass jüngere Marihuanakonsumenten kein größeres Risiko für
Herzattacken aufweisen.
(Quellen: Reuters vom 2. März 2000, UPI vom 2. März 2000, AP vom 2. März 2000)
4.
Kurzmeldung
***USA:
Ein Ausschuss der staatlichen Kommission für medizinische Qualitätssicherung von Washington wird
in Betracht ziehen, jedem, der unter bestimmten schwächenden Symptomen leidet, eine legale
Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke zu erlauben. Dr. Rob Killian hat die
Kommission ersucht, eine Liste von Symptomen anstatt spezifische Erkrankungen hinzuzufügen. Die
von Kilian vorgeschlagene Liste umfasst: Magen-Darm-Symptome wie Übelkeit, Erbrechen,
Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit und Krämpfe, neurologische Symptome wie Krampfanfälle,
Muskelspasmen und Spastik, Störungen der Stimmung wie Schlaflosigkeit und posttraumatische
Stressstörungen. Die endgültige Entscheidung wird am 2. Juni erwartet. (Quelle: Seattle Times vom 2.
März 2000)
4.
VOR EINEM JAHR
- Welt: UN-Bericht ermutigt zur Erforschung des medizinischen Potentials von Cannabis
- Kanada: Gesundheitsminister ordnet klinische Studien an
- Großbritannien: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Cannabis
- USA: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Marihuana
VOR ZWEI JAHREN
- Holland: Marinol erhältlich
- USA: Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses gegen medizinische Verwendung von Cannabis
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 18. März 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Gründung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
* Deutschland: Expertengespräch zu Cannabis als Medizin
1.
Gründung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM)
Am 11. März wurde in Köln die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM)
gegründet. Es handelt sich um eine von Mitgliedern der im deutschsprachigen Raum arbeitenden
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) initiierte wissenschaftliche Gesellschaft. Ziel der
Gesellschaft ist die Förderung von Rahmenbedingungen, die Kranken eine Behandlung mit Cannabisprodukten ermöglichen und erleichtern, durch Förderung der Forschung, Weitergabe von
Informationen, Erstellung von Stellungnahmen etc.
Die Satzung der IACM legt folgende Prinzipien der Arbeit fest:
1. Die Mitgliederschaft teilt sich auf in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
2. Ordentliche Mitglieder können sein:
- Personen mit abgeschlossenem Studium der Medizin und Pharmazie,
- in der Cannabis- bzw. Cannabinoidforschung tätige Personen mit einem anderen abgeschlossenen
Hochschulstudium,
- andere Personen mit einer besonderen Sachkompetenz auf dem Gebiet von Cannabis/Cannabinoiden,
- Studenten der Medizin und Pharmazie,
- medizinische Institutionen und Einrichtungen.
3. Die ordentlichen Mitglieder wählen den bis zu sieben Mitglieder umfassenden Vorstand und
bestimmen die Richtlinien der Arbeit.
4. Die außerordentlichen Mitglieder wählen eine Patientenvertretung, die bis zu zwei Mitglieder
umfasst. Die Patientenvertreter können gleichberechtigt an den Vorstandssitzungen teilnehmen.
5. Es besteht die Möglichkeit zur Bildung regionaler bzw. nationaler Gliederungen/Sektionen. Diese
können sich eigene Regeln geben und Vertreter wählen. In den regionalen Gliederungen können alle
Mitglieder gleichberechtigt die Richtlinien der Vereinsarbeit bestimmen, so wie dies beispielsweise in
der ACM für den deutschsprachigen Raum der Fall ist. Der Vorstand der IACM besitzt ein Vetorecht
gegen Beschlüsse regionaler Gliederungen.
In den Vorstand der IACM wurden gewählt:
- Dr. Franjo Grotenhermen, Köln (Deutschland)
- Dr. Kirsten Müller-Vahl, Hannover (Deutschland)
- Dr. Kurt Blaas, Wien (Österreich)
- Dr. Ulrike Hagenbach, Basel (Schweiz)
- Dr. Martin Schnelle, Berlin (Deutschland)
Die Gründung der IACM basiert unter anderem auf Anregungen von Wissenschaftlern aus dem nichtdeutschsprachigen Raum, die ACM zu einer internationalen wissenschaftlichen Gesellschaft zu
erweitern. Die Umwandlung der ACM in eine wissenschaftliche Gesellschaft wurde auf den
Mitgliederversammlungen der ACM im Oktober 1999 und März 2000 von den anwesenden
Mitgliedern als problematisch angesehen, so dass eine Neugründung erforderlich wurde. Die
Gründung einer wissenschaftlichen Gesellschaft wurde von den Mitgliedern der ACM in einer
Erklärung begrüßt.
2.
Deutschland: Expertengespräch zu Cannabis als Medizin
Am 16. März fand in Berlin auf Einladung der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion
und Bündnis 90/Die Grünen ein Expertengespräch zu den strafrechtlichen, betäubungs- und
arzneimittelrechtlichen Aspekten der medizinischen Verwendung von Cannabis und THC
(Dronabinol) statt.
Einige Teilnehmer:
- Christa Nickels (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Grüne)
- Dr. Albert (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA)
- Dr. Franjo Grotenhermen (nova-Institut Köln, ACM)
- Dr. Hansjörg Schäfer (Drogenpolitischer Sprecher der SPD)
- Dr. Horst Möller (Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung Betäubungsmittel)
- Dr. Kirsten Müller-Vahl (Universität Hannover, ACM)
- Dr. Lander (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin)
- Dr. Martin Schnelle (Europäisches Institut für onkologische und immunologische Forschung Berlin,
ACM)
- Gudrun Schaich-Walch (Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD)
- Monika Knoche (Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen)
- Prof. Felix Herzog (Juristische Fakultät, Humboldt Universität Berlin)
- Prof. Lorenz Böllinger (Juristische Fakultät, Universität Bremen)
- Robert Wenzel (Juristische Fakultät, Universität Bremen)
Einige Auszüge aus den Stellungsnahmen während des dreistündigen Gesprächs:
- Vertreter beider Regierungsfraktionen machten deutlich, dass sie das Thema ernst nehmen und zu
praktikablen Lösungen beitragen wollen.
- Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums stellte eine Erleichterung bei der Verfügbarkeit
von Dronabinol (THC) in Aussicht.
- Die Entwicklung standardisierter Cannabisrezepturen wurde für das Jahr 2001 angekündigt.
- Ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums wies daraufhin, dass das
Betäubungsmittelgesetz (§ 31a) in Analogie zur "geringen Menge" so verändert werden könne, dass
eine medizinische Verwendung von Cannabis Grund für die Einstellung eines Strafverfahrens sein
könne.
- Einige Teilnehmer wiesen daraufhin, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz falsch eingestuft sei,
da Stoffe in der Anlage 1 nach der Definition keinen medizinischen Nutzen besäßen, was für Cannabis
jedoch offenbar zutreffe.
- Eine Vertreterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gab zu verstehen, dass sie
im Widerspruch zur Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine Möglichkeit sehe, einem
einzelnen Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von
Cannabisprodukten zu gewähren.
3.
Kurzmeldungen
***Schweiz:
Nach dem Schweizer Nationalrat hat sich auch die zweite Parlamentskammer (Ständerat) am 6. März
für die Freigabe von Cannabis (Haschisch) ausgesprochen. Die Abgeordneten hießen zwei Vorschläge
gut, die Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streichen wollen. Der Handel soll unter staatliche
Kontrolle gestellt werden. Die Regierung in Bern arbeitet zur Zeit an einer Revision des Gesetztes.
Über den endgültigen Entwurf wird das Parlament voraussichtlich nicht vor 2001 abstimmen. (Quelle:
dpa vom 7. März 2000)
***Wissenschaft:
In einer präklinischen Studie wurde gezeigt, dass Dexanabinol, ein synthetisches Cannabinoid, die
pathologischen Merkmale der Multiplen Sklerose (MS) unterdrücken kann. Die Studie demonstrierte
signifikante Reduzierungen der funktionalen und pathologischen Hirndefekte bei der experimentellen
Autoimmunenzephalitis, das gebräuchlichste Tiermodel der MS. Diese Befunde wurden jüngst im
Journal of Neuroimmunology veröffentlicht. Dexanabinol verursacht keine psychotropen
Nebenwirkungen und hatte sich in einer Phase-II-Studie als sicher bei 50 Personen mit schwerer
traumatischer Hirnverletzung erwiesen. (Quelle: PR Newswire vom 6. März 2000)
***USA:
Am 7. März haben die beiden Kammern des Parlaments von Hawaii ein Gesetz verabschiedet, das die
medizinische Verwendung von Marihuana erlaubt. Es wurde mit einer Stimme Mehrheit im Senat und
und einer zwei Drittel Mehrheit im Kongress verabschiedet. Das Gesetz soll Personen mit schweren
Erkrankungen wie Krebs, Aids oder Glaukom den Besitz kleiner Mengen Marihuana zur persönlichen
Verwendung erlauben. (Quelle: Honolulu Star-Bulletin vom 8. März 2000)
***Großbritannien:
Ein Mann mit Multipler Sklerose (MS) wurde am 17. März von einem britischen Gericht
freigesprochen, nachdem er argumentiert hatte, er benötige die Droge zur Bekämpfung seiner
Krankheitssymptome. Ein Sprecher der MS-Gesellschaft von Großbritannien erklärte: "Wir haben
immer gesagt, dass wir nicht denken, Personen mit MS, die Cannabis zur Linderung ihrer Erkrankung
verwenden, sollten kriminalisiert werden." (Quelle: Reuters vom 17. März 2000)
***USA:
Ein zur Debatte anstehendes Gesetz in Maine würde den Staat zur Verteilung konfiszierter MarihuanaPflanzen an Personen, die sie aus medizinischen Gründen verwenden dürfen, veranlassen. Das Gesetz
soll Personen helfen, die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Marihuana zur Linderung ihrer
Erkrankung haben. Maine zählt zu den US-Staaten, in denen die medizinische Verwendung von
Cannabis legalisiert wurde. Allerdings glaubt selbst der Initiator des Gesetzes nicht an seinen Erfolg,
so lange der Besitz von Marihuana nach den Bundesgesetzen illegal bleibt. (Quelle: AP vom 14. März
2000)
4.
VOR EINEM JAHR
- USA: Bericht des Medizininstituts zum medizinischen Potential von Marihuana erschienen
- Wissenschaft: Behandlung des Tourette Syndroms mit Cannabis und THC
VOR ZWEI JAHREN
- Spanien: Symposium zu Cannabinoiden in Madrid
- USA: Etwa 60% der Amerikaner befürworten eine Verschreibung von Marihuana an Schwerkranke.
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 1. April 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Großbritannien: 'Police Foundation' schlägt Entkriminalisierung von Cannabis vor
1.
Großbritannien: 'Police Foundation' schlägt Entkriminalisierung von Cannabis vor
Die 'Police Foundation', eine einflussreiche polizeiliche Einrichtung, veröffentlichte am 28. März
Ergebnisse einer zweijährigen Studie und kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass Marihuana
entkriminalisiert werden sollte. Dadurch soll das Risiko einer Gefängnisstrafe auf Dealer beschränkt
werden. Einfache Konsumenten könnten eine Geldstrafe erhalten oder verwarnt werden.
Das Komitee der Police Foundation bestand aus 12 führenden Juristen, Akademikern und Polizisten.
In ihrem Bericht heißt es: "Das gegenwärtige Gesetz verursacht mehr Schaden, als es verhindert," und
weist darauf hin, dass Marihuana weniger gefährlich sei als Tabak und Alkohol.
Innenminister Jack Straw akzeptierte am 1. April, dass es eine "kohärente Argumentation" für die
Legalisierung von Cannabis gäbe, bestand jedoch gleichzeitig darauf, dass es ein Fehler sei, dies zu
tun. Er betonte, dass die Regierung weiterhin "vorsichtig" an Vorschläge zur Drogenreform
herangehen würde. Er lies jedoch die Möglichkeit zu, dass Cannabis auf Rezept zur Schmerzlinderung
für Personen, die beispielsweise unter Multiple Sklerose leiden, verfügbar gemacht würde, wenn
medizinische Experten entschieden, dass es sicher verwendet werden könne.
Der Parlamentsabgeordnete der Labour-Partei Paul Flynn will einen Gesetzesvorschlag ins Parlament
einbringen, der Cannabis entkriminalisieren würde. Herr Flynn erklärte am 31. März, er glaube, dass
es einen Wechsel in der öffentlichen Meinung hinsichtlich Drogen gebe. Die Briten verstünden nun,
dass harte Drogengesetze mehr Probleme bereiteten, als sie lösen würden.
(Quellen: Reuters vom 26. März, PA News vom 28. März 2000 und 1. April 2000, The Independent
vom 1. April 2000)
2.
Kurzmeldungen
***USA
In Florida führten 30 Patienten, die Marihuana medizinisch verwenden, darunter einige in Rollstühlen,
eine 160 Meilen lange mehrtägige Reise von einem staatlichen Gefängnis in Starke bis zur staatlichen
Regierung in Tallahassee durch. Einige der Teilnehmer der Karawane 'Tour für Gerechtigkeit' trugen
Gefängniskleidung. Andere trugen rote Stop-Zeichen mit dem Text: "Stop der Verhaftung von
Patienten für medizinisches Marihuana." (Quelle: Reuters vom 26. März 2000)
***Wissenschaft:
Regelmäßige Marihuanakonsumenten weisen nach einer jüngst in NeuroReport veröffentlichten
Studie von Forschern der Universität von Iowa einen geringeren Blutfluss zu einem Teil des Gehirns
auf, der in Zusammenhang mit Gedächtnis, Sprache und Zeitgefühl steht. Die Wissenschaftler fanden,
dass der langzeitige Konsum der Droge weder Gehirngröße noch -struktur beeinflusse, jedoch einen
messbaren Einfluss auf den Blutfluss durch bestimmte Teile des Kleinhirns aufwies. Bisher ist nicht
bekannt, wie lang dieser Effekt anhält. (Quelle: COMTEX newswire vom 30. März 2000)
***USA:
Am 28. März stimmte der Stadtrat von Santa Cruz (Kalifornien) einer Verordnung zu, die Patienten
mit einer entsprechenden Identifikationskarte vor Strafverfolgung schützen würde, ohne dass der Arzt,
der die Verwendung von Marihuana empfohlen hat, preisgegeben werden muss. Die Verordnung stellt
fest, dass die Stadt Cannabis-Kooperativen den Anbau und Verkauf von Marihuana an Patienten und
deren Betreuer erlauben wird. (Quelle: NORML vom 30. März 2000)
***Großbritannien:
Die britische Zeitung The Independent erklärte am 24 März: "Die Regierung ist dabei, im Rahmen
einer deutlichen Veränderung ihrer Hardliner-Politik die Verwendung von Cannabis für medizinische
Zwecke zu erlauben. (...) Zuverlässige Regierungsquellen berichteten dem Independent gestern, dass
Miss Mowlan ihren Kampf für die legale Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke
gewinnen werde." In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die Regierung, dass es die Verwendung
von Cannabis für medizinische Zwecke in Erwägung ziehe, wenn medizinische Studien erfolgreich
seien. (Quellen: The Independent vom 24. März 2000, PA News vom 25. März 2000)
3.
Das Zitat:
"Wir schlugen gestern vor, dass Cannabis für eine experimentelle Periode legalisiert werden sollte.
Dies verursachte einiges Aufsehen im Fernsehen, nicht weil der Daily Telegraph der erste ist, der dies
vorschlägt. Er ist es nicht. Vielleicht interessierte man sich dafür, weil diese Zeitung im Allgemeinen
konservativ ist und die Legalisierung jeder Droge normalerweise als "progressiv" angesehen wird. Wir
sollten betonen, dass unsere Gründe konservativer Natur sind. Wir unterstützen nicht die Verwendung
von Cannabis. Wir schlagen eine Legalisierung nur deshalb vor, weil die Gesellschaft wegen seines
illegalen Status geschädigt wird."
(Der Umgang mit Cannabis, Editorial, Daily Telegraph vom 31. März 2000)
4.
VOR EINEM JAHR
- Deutschland: Übergabe der Unterschriftenlisten zur Frankfurter Resolution
- Wissenschaft: Neues Patent für Dexanabinol als TNF-Alpha-Hemmer
VOR ZWEI JAHREN
- Deutschland: Petition für medizinische Verwendung von Cannabis in Berlin
- Neuseeland: Diskussion um Legalisierung von Cannabis
- USA: Bundesjustizministerium fordert Schließung der kalifornischen Cannabis Buyers Klubs
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 15. April 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Wissenschaft/Großbritannien: Klinische Studie mit Cannabis genehmigt
* Wirtschaft/USA: IND-Antrag für CT3
* USA: Konferenz zu Cannabis-Therapeutika
1.
Wissenschaft/Großbritannien: Klinische Studie mit Cannabis genehmigt
Eine klinische Studie mit einem Cannabispräparat wurde von der zuständigen Behörde (MCA,
Medicines Control Agency) genehmigt. Das wurde der Öffentlichkeit am 14. April mitgeteilt. Die
Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Gisela Stuart erklärte, die Studie würde die Verwendung
der Droge bei multipler Sklerose und anderen neurologischen Störungen untersuchen.
"Wenn eine Erlaubnis zur Vermarktung durch die MCA erteilt wird, werden wir das gegenwärtige
Betäubungsmittelgesetz hinsichtlich der Verwendung von Cannabis zu ändern suchen," ergänzte Frau
Stuart.
Die die Studien durchführende Firma, GW Pharmaceuticals, meldet, dass es die erste dieser Art in der
Welt seien. Sie würden in Kürze in der Schmerzabteilung des James Paget Hospital in Great Yarmouth
in Ost-England unter der Leitung von Dr. Willy Notcutt beginnen.
Die Patienten werden verschiedene Rezepturen eines auf Cannabis basierenden Medikamentes
nehmen und dabei Geräte verwenden, die das Medikament unter die Zunge sprühen, was eine
Aufnahme direkt in den Blutstrom erlaube. Etwa 2.000 Patienten sollen an der Studie teilnehmen.
Details finden sich unter der Internetadresse www.medicinal-cannabis.org.
(Quellen: PA News vom 6. und 15. April 2000)
2.
Wirtschaft/USA: IND-Antrag für CT3
Atlantic Technology Ventures gab am 3. April bekannt, dass es einen IND-(investigational new drug)Antrag bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA für den Start klinischer Studien mit CT-3
(chemischer Name: ajulämische Säure) gestellt habe. Es handelt sich um eine patentierte Verbindung,
von der die Firma denkt, dass es signifikante schmerzlindernde und entzündungshemmende
Eigenschaften aufweise, ohne die bekannten Nebenwirkungen gebräuchlicher nichtsteroidaler
entzündungshemmender Medikamente.
CT-3 ist eine synthetischer Abkömmling des wichtigsten nicht-psychoaktiven sauren
Stoffwechselproduktes (11-COOH-THC) von THC (Dronabinol), dem wichtigsten psychoaktiven
Inhaltsstoff von Cannabis. 11-COOH-THC zeigte in tierexperimentellen Studien schmerzhemmende
und entzündungshemmende Eigenschaften. Zumindest ein Teil des analgetischen und
entzündungshemmenden Effektes von Cannabis könnte daher auf diesen sauren
Stoffwechselprodukten von THC beruhen.
Umfangreiche Tierstudien haben gezeigt, dass CT-3 so stark wirkt wie Morphin wirkt, und es zeigt
analgetische und entzündungshemmende Eigenschaften in Mikrogramm-Dosen ohne Nebenwirkungen
auf das zentrale Nervensystem, die Atmung oder den Magendarmtrakt.
Atlantic Technology Ventures kündigte zudem an, dass es einen Vertrag mit dem klinischen
Forschungszentrum Aster in Paris (Frankreich) geschlossen habe, damit dieses die erste
wissenschaftliche Untersuchung von CT-3 in Europa durchführe. Die klinische Phase-I-Studie soll im
Mai 2000 in Frankreich beginnen. Die Firma erwartet, dass dieses parallele Vorgehen die
Entwicklungszeit und die Markteinführung von CT-3 beschleunigen werde.
(Quellen: PR Newswire vom 3. April 2000; Burstein SH: Das therapeutische Potential der
ajulämischen Säure (CT3). In: Grotenhermen F (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie,
Toxikologie und therapeutisches Potential. Bern: Huber-Verlag, 2000, im Druck)
3.
USA: Konferenz zu Cannabis-Therapeutika
Am 7. und 8. April fand die "Erste nationale klinische Konferenz zu Cannabis-Therapeutika" an der
Universität von Iowa statt, unterstützt vom College für Pflege und Medizin der Universität sowie von
"Patients Out of Time".
Geschätzte 80 Personen, Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, Juristen und Patienten, nutzten die
Konferenz zur Diskussion über den Nutzen von Marihuana und verwandte Themen. Melanie Dreher,
Dekanin der Krankenpflegeschule und Mitorganisatorin der Konferenz, erklärte, dass die
Besucherzahl, gemessen am Thema, recht hoch sei. Die Tagung wurde live via Satellit an Orte in
Arkansas, Colorado, Oregon, Virginia und Kanada übertragen.
Die Co-Leiterin der Konferenz Mary Lynn Mathre erklärte, sie hoffe, dass die Menschen das Thema
der medizinischen Verwendung von Marihuana nun aus einer anderen Perspektive betrachten könnten,
nachdem sie den Vorträgen zugehört hätten. "Wir sagen nicht, dass es keine Probleme macht und dass
es bei jedem funktioniert," erklärte sie.
Menschen, wie George McMahon, einer von achte Personen in den USA, die eine staatliche Erlaubnis
zum Rauchen von Marihuana aus medizinischen Gründen besitzen, und Scott Imler, Präsident des
Cannabis Ressource Center von Los Angeles, hoffen, dass die Konferenz zur öffentlichen Diskussion
beiträgt und den Menschen erlaubt, offener über die Verwendung von Marihuana für medizinische
Zwecke zu sprechen.
(Quellen: COMTEX-Newswire vom 10. April 2000, The Gazette vom 9. April 2000)
4.
Kurzmeldungen
***Deutschland/Europa:
Beim 2. Internationalen Homöopathie-Kongress für chronische Krankheiten in Fellbach bei Stuttgart
forderten die Anwesenden die arzneiliche Zulassung homöopathischer Zubereitungen der
Cannabispflanze. Der Einsatz dieses Heilmittels sei wegen des Cannabis-Verbotes juristisch verwehrt,
obwohl Cannabis in dieser Verdünnung nicht mehr chemisch nachweisbar sei, erklärte Professor
Walter Köster am 7. April. Köster ist Inhaber des ersten staatlichen Lehrstuhls für Homöopathie in
Europa an der Universität Sevilla (Spanien). An dem Kongress, der bis zum 9. April dauerte, nahmen
etwa 800 Ärzte und Heilpraktiker teil. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 8. April 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- Australien: Umfrage zur medizinischen Verwendung von Cannabis
- Wissenschaft: Wechselwirkung von Anandamid mit Dopamin, eine Basis für die Behandlung von
Bewegungsstörungen und Schizophrenie
- Kanada: 78 Prozent unterstützen die Legalisierung für die medizinische Verwendung
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Richter ordnet die Schließung des Cannabis Cultivators Klub in San Francisco an
- Kanada: Eröffnung von medizinischen Marihuana-Klubs
- Großbritannien: Anhörung vor einem Ausschuss des Oberhauses zu Cannabis
- USA: Senat verabschiedet eine Resolution, nach der zukünftig keine Forschung zur medizinischen
Verwendung von Marihuana mehr gefördert werden soll
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 29. April 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Deutschland: Aussetzung eines Gerichtsverfahrens bis zur Entscheidung beim BfArM
* USA: Hawaii erlaubt medizinische Verwendung durch Gesetzgebungsverfahren
* Holland: Aufbau einer Agentur für medizinisches Cannabis beim Gesundheitsministerium
1.
Deutschland: Aussetzung eines Gerichtsverfahrens für Patienten bis zur Entscheidung beim BfArM
Ein Patient, der sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt hatte, stand am 26. April wegen
Marihuanabesitzes vor Gericht. Der Richter setzte das Verfahren bis zur Entscheidung über einen
Antrag, den der Beschuldigte an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
gestellt hat, aus.
Bei dem Angeklagten, der an Multipler Sklerose leidet, waren durch die Staatsanwaltschaft 200
Gramm Marihuana beschlagnahmt worden. Er hatte daher einen Strafbefehl über 600 DM erhalten,
gegen den er Widerspruch einlegte. In der Gerichtsverhandlung wurde bald klar, dass der Richter
einen Weg suchte, das Verfahren zu beenden, ohne ihn zu verurteilen.
Der Richter hätte das Verfahren gern eingestellt, sah aber ein, dass dem Beschuldigten damit nicht
geholfen ist. Zusammen mit den anderen am Verfahren Beteiligten ist man zu der Lösung gelangt, das
Verfahren (nach § 228 Abs. 1 Strafprozessordnung) bis zu einer Entscheidung beim BfArM
auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Angeklagten und die
Beschwerden sieben weiterer Patienten nicht zur Entscheidung angenommen, da er zunächst einen
Antrag beim BfArM auf Verwendung von Cannabis hätte versuchen müssen.
Anfang April stand ein weiterer Patient wegen des Besitzes von 50 Gramm Marihuana in Bayern vor
Gericht. Er wurde zu 2 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Leider hatte er vor der
Verhandlung keinen Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin aufgenommen.
Dr. Franjo Grotenhermen: "Die Aussetzung des Verfahrens ist eine elegante Lösung, die den
politischen und juristischen Druck aufrecht erhält. Der Richter wollte den Angeklagten nicht
verurteilen, hatte aber auch keine Möglichkeit, ihn freizusprechen. Das Gesetz ist heute so gefasst,
dass Richter zunehmend die ihm innewohnende Ungerechtigkeit erkennen, aber nicht gemäß ihres
Rechtsempfindens urteilen können. Hier ist die Politik gefragt."
(Quelle: persönliche Mitteilungen)
2.
USA: Hawaii erlaubt medizinische Verwendung durch Gesetzgebungsverfahren
Der hawaiianische Senat hat am 24. April ein Gesetz verabschiedet, dass Patienten mit schweren oder
lebensbedrohlichen Erkrankungen die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt. Das
Abgeordnetenhaus hatte dem Gesetz bereits zugestimmt, und Gouverneur Ben Cayetano hat erklärt,
dass er das Gesetz unterzeichnen wird.
Hawaii ist der erste US-Staat, der die medizinische Verwendung von Marihuana durch ein
Gesetzgebungsverfahren anstatt durch ein Wählerreferendum erlaubt, wie Alaska, Washington,
Kalifornien, Arizona, Nevada, Oregon, Maine und Washington D.C. Das Bundesjustizministerium
bekämpft diese Gesetze.
Patienten, die Marihuana rauchen wollen, um Schmerzen zu lindern, Nebenwirkungen der
Chemotherapie zu bekämpfen oder den Appetit anregen wollen, benötigen ein schriftliches Attest
eines Arztes und müssen sich jährlich bei der Abteilung für öffentliche Sicherheit registrieren lassen.
"Dieses Gesetz wird sowohl den Patienten, der eine Verwendung von Marihuana als nützlich erlebt,
schützen als auch den Arzt, der die Verwendung empfiehlt," erklärte Senatorin Suzanne Chun
Oakland, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.
(Quellen: AP vom 25. April 2000, The Daily Free Press vom 28. April 2000)
3.
Holland: Aufbau einer Agentur für medizinisches Cannabis beim Gesundheitsministerium
Das Gesundheitsministerium ist dabei, ein Büro für medizinisches Cannabis (BMC, Bureau voor
medicinale cannabis) aufzubauen. Dieses soll den Anbau und den Umgang mit Cannabis zu
Forschungszwecken regulieren. Es soll zudem sicher stellen, dass die Verwendung von Cannabis in
Übereinstimmung mit den internationalen Drogenabkommen geschieht.
Gesundheitsministerin Dr. Els Borst hat in einem Schreiben vom 4. April 2000 an den Vorsitzenden
des Gesundheitsausschusses (vaste commissie voor Volksgezondheid, Welzijn en Sport) den Stand der
Dinge erläutert. Danach werden zur Zeit Mitarbeiter geworben, und es wird eine begleitende
Kommission eingerichtet. Dann sollen die Schritte beginnen, die nötig sind, um in Übereinstimmung
mit den internationalen Drogenabkommen arbeiten zu können. Erst dann sollen konkrete Absprachen
über klinische Untersuchungen und Produktentwicklungen getroffen werden.
Die bereits in diesem Bereich arbeitenden Institutionen, wie Weleda Nederland NV in Zoetermeer, die
Stiftung Patientenbelangen Medicinale Marihuana und die Stiftung Maripharm in Rotterdam sollen
möglicherweise in die Arbeit einbezogen werden.
Dr. Henk van Wilgenburg, Dr. Adele van der Plas, Nevil Schoenmaker und Mario Lap haben eine
Stiftung für Cannabis-Genetik gegründet, mit dem Ziel, das Büro mit geeignetem Cannabis zu
beliefern.
(Quellen: Brief von Dr. Els Borst vom 4. April 2000:
http://www.parlement.nl/doc/rec/hfdframe/rec001.htm, E-Mail von Mario Lap vom 22. April 2000)
4.
Kurzmeldungen
***Deutschland:
21.000 Unterschriften für die Legalisierung von Cannabis wurden am 27. April der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), übergeben. Die Unterschriften
waren in den vergangenen zwölf Monaten vor allem von der Grünen Hilfe und von HANF e.V.
bundesweit gesammelt worden. Die Initiatoren fordern die Streichung von Cannabis aus dem
Betäubungsmittelgesetz und die Entwicklung von Abgabemodellen nach dem niederländischen
Coffeeshop-Modell. (Quelle: Taz vom 28. April 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- Kanada: Parlamentsdebatte über die medizinische Verwendung von Marihuana
- Schweiz: Drogenkommission empfiehlt Legalisierung von Cannabis
- USA: Oregon stellt Identifikationskarten für Patienten aus
- USA/Kanada: Prozess um die Abschiebung von Renee Boje aus Kanada hat begonnen
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Cannabis Buyers Club von San Francisco öffnet unter neuem Namen
- Großbritannien: 32% unterstützen Legalisierung für eine medizinische Verwendung
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 13. Mai 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Deutschland: Klinische Studie zu THC beim Tourette-Syndrom
* Kanada: Gesundheitsministerium sucht Quelle für Versorgung mit Marihuana
* Wissenschaft: Erste Ausgabe des Journal of Cannabis Therapeutics
1.
Wissenschaft/Deutschland: Klinische Studie zu THC beim Tourette-Syndrom
An der Medizinischen Hochschule Hannover hat Ende April unter der Leitung von Dr. Kirsten MüllerVahl eine weitere Studie zur Wirksamkeit von THC beim Tourette-Syndrom begonnen. Bisher sind 15
Patienten in die Studie aufgenommen worden.
Insgesamt sollen 24 Tourette-Patienten über einen Zeitraum von 6 Wochen behandelt werden. 12
Patienten sollen randomisiert THC (Marinol) erhalten, die anderen 12 Teilnehmer Placebokapseln,
ohne dass den Studienteilnehmern bekannt ist, welche Substanz sie einnehmen. Die Dosierung erfolgt
einschleichend mit 2,5 mg pro Tag, dann alle drei Tage Dosissteigerung um 2,5 mg bis maximal 10
mg. Dabei besteht die Möglichkeit zur individuellen Dosisanpassung zwischen 2,5, 5, 7,5 und 10 mg
pro Tag. Die Dosierung erfolgt einmal täglich zum Frühstück oder zum Mittagsessen.
Ziel der Studie ist es einerseits, den Effekt von THC auf verschiedene Symptome des TouretteSyndroms (Tics, Zwänge, Angst, Depression) zu untersuchen, und andererseits mögliche
Nebenwirkungen auf die Hirnleistung (z.B. Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Konzentration,
Reaktionsgeschwindigkeit) zu erfassen. Das Studienende ist für November 2000 geplant.
Die aktuelle Studie folgt einer im letzten Jahr durchgeführten Pilotstudie, in der gezeigt werden
konnte, dass die Einmalgabe von THC im Vergleich zu Placebo zu einer signifikanten Abnahme von
Tics und Zwängen bei 12 Patienten führte.
(Quelle: Persönliche Mitteilungen, Kirsten Müller-Vahl; Müller-Vahl KR, et al. Neurologische
Bewegungsstörungen. In: Grotenhermen F (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie,
Toxikologie und therapeutisches Potential. Bern: Huber-Verlag, 2000, im Druck)
2.
Kanada: Gesundheitsministerium sucht Quelle für Versorgung mit Marihuana
Am 5. Mai veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Aufforderung für Vorschläge zur
Einrichtung einer kanadischen Quelle für qualitativ hochwertiges, standardisiertes, erschwingliches,
für Forschung geeignetes Marihuana. Es hofft in diesem Sommer einen 5-Jahresvertrag abschließen zu
können. Vorschläge können bis zum 6. Juni erfolgen.
Das Marihuana wird für klinische Studien benötigt, um wissenschaftliche Informationen über die
Sicherheit und Wirksamkeit der Droge zur Linderung von Symptomen, die nicht auf zur Zeit
verfügbare Medikamente ansprechen, zu sammeln.
Von dem gesuchten Lieferanten wird vor allem erwartet, dass er eine Einrichtung für Anbau,
Verarbeitung, Herstellung und Lagerung von Marihuana in Kanada aufbaut und unterhält,
Laboruntersuchungen und Qualitätskontrolle des Marihuanas während des Produktionszyklus
durchführt, Marihuanaprodukte und Rohmaterial herstellt, verpackt, etikettiert und lagert,
Marihuanaprodukte an durch das Gesundheitsministerium autorisierte Empfänger verteilt. Weitere
Informationen unter: www.merx.cebra.com.
Es gibt weitere Fortschritte bei den Forschungsinitiativen. Vertreter der Gemeindeforschungsinitiative
von Toronto und des kanadischen HIV-Studiennetzwerkes sind in Zusammenarbeit mit dem
Gesundheitsministerium dabei, die Erstellung eines Forschungsprotokoll abzuschließen. Zudem hat
der medizinische Forschungsrat (Medical Research Council, MRC) im März 2000
Forschungsvorschläge erhalten.
Bisher wurde es 37 Kanadiern gestattet, Marihuana für medizinische Zwecke zu besitzen und
anzubauen. Die Ausnahmeerlaubnis wurde nach Kapitel 56 des Betäubungsmittelgesetzes vom
Gesundheitsminister erteilt. Das Gesundheitsministerium hat bereits einige Leitlinien für einen
entsprechenden Antrag aufgestellt, inklusive Verbesserungen des Antragsformulars. Informationen
unter: www.hc-sc.gc.ca/hpb-dgps/therapeut
(Quelle: Informationen zu Cannabis von Health Canada vom 5 Mai. 2000)
3.
Wissenschaft: Erste Ausgabe des Journal of Cannabis Therapeutics
Die erste Ausgabe des Journal of Cannabis Therapeutics (JCT) wird in Kürze erscheinen, verlegt von
Haworth Press und herausgegeben von Dr. Ethan Russo.
Aus dem Inhalt
- Marijuana (cannabis) as medicine (Leo Hollister),
- Effects of smoked cannabis and oral delta-9-tetrahydrocannabinol on nausea and emesis after cancer
chemotherapy: An overview of clinical trials (Rik Musty und Rita Rossi),
- The endocannabinoid system: Can it contribute to cannabis therapeutics? (Vincenzo di Marzo),
- The therapeutic use of Cannabis sativa (L.) in Arabic medicine (Indalecio Lozano),
- Cannabis and eicosanoids: A review of molecular pharmacology (John McPartland),
- Cognoscenti of Cannabis I: Jacques-Joseph Moreau (1804-1884) (Ethan Russo),
- Lypemania with stupor; Tendency to dementia.- Treatment by the extract (resinous principle) of
Cannabis indica.- Cure. Bicètre Hospice.- M. Moreau (de Tours) (übersetzt von Ethan Russo).
Freiexemplare sind erhältlich auf Anfrage bei:
Haworth Press
10 Alice Street
Binghamton, NY 13904-1580
USA
4.
Kurzmeldungen
***Deutschland:
Die ersten Patienten, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen
Antrag auf Gewährung einer Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis beantragt haben,
haben vom BfArM ein Schreiben erhalten, nach denen ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Dr.
Franjo Grotenhermen: "Wir empfehlen den Antragstellern, auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu
bestehen und sich zudem in dieser Frage an die ACM-Geschäftsstelle zu wenden." Tel.: 02219123033.
***Wissenschaft/USA:
Die amerikanische Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration, FDA) hat Atlantic
Technology Ventures den Start klinischer Forschung mit CT-3 gestattet. Die Firma erklärte, dass das
klinische Forschungszentrum Aster in Paris die erste klinische Studie mit CT-3 in Europa durchführen
werde. Diese Phase-I-Studie wird an Freiwilligen durchgeführt und soll in diesem Monat beginnen.
CT-3 ist eine schmerz- und entzündungshemmende Substanz, ein synthetischer Abkömmling eines
THC-Stoffwechselproduktes. (Quelle: PRNewswire vom 10. Mai 2000; siehe auch: IACMInformationen vom 15. April 2000)
***Großbritannien:
Ministerin Mo Mowlam erklärte am 10. Mai 2000, sie hoffe, das Cannabis bald für die medizinische
Verwendung legalisiert werde. Während einer Fragestunde im Unterhaus fragte Dr. Jenny Tonge
(Liberaldemokraten): "Wann hört die Regierung damit auf, aus Leuten mit chronischen
neurologischen und schmerzhaften Erkrankungen Kriminelle zu machen, und erlaubt die Verwendung
von Cannabis zu medizinischen Zwecken?" Frau Mowlan antwortete: "Wir untersuchen das. Es gibt
wissenschaftliche Forschung, die kurz vor dem Abschluss steht. (...) Ich kann ihnen nicht genau die
Frage nach dem 'wann' beantworten. Aber wie Sie hoffe ich, dass es bald ist." (Quelle: PA News vom
10. Mai 2000)
***USA:
Vizepräsident Al Gore sagte am 11. Mai, dass es bessere Alternativen zur medizinischen Verwendung
von Marihuana gebe. Beim Besuch einer Highschool sagte er zur medizinischen Verwendung von
Marihuana, dass dies "nach exakter Wissenschaft" entschieden werden sollte. "Heute zeigt die
Wissenschaft mir oder den Experten, deren Urteil ich vertraue, nicht, dass es die richtige Medizin für
Schmerzen ist, und dass es keine bessere Alternative in jeder Situation ist. (...) Aber wenn die
Wissenschaft jemals zeigt, dass es das ist, dann sollte das das Ergebnis bestimmen." (Quelle: AP vom
11. Mai 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- Wissenschaft: Cannabiskonsum scheint die Denkfunktionen nicht stark zu beeinträchtigen
- Australien: Rufe nach einer Behandlung von Drogen als gesundheitliches und soziales Thema
- Kanada: Oberstes Gericht von Ontario erlaubt einem Aids-Patienten die Verwendung von Marihuana
VOR ZWEI JAHREN:
- Holland: Umfrage unter Mitgliedern der holländischen MS-Gesellschaft
- Großbritannien: Königliche Pharmazeutische Gesellschaft entwickelt Richtlinien für klinische
Cannabinoid-Forschung
- USA: Anordnung der Schließung von sechs kalifornischen Cannabis Buyers Clubs
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 28. Mai 2000
-----------------------------------------------------------------------------* USA: Aids-Patienten können Cannabis in kalifornischer Studie bekommen
1.
USA: Aids-Patienten können Cannabis in kalifornischer Studie bekommen
Ein Plan von Vertretern der Gesundheitsbehörden im San Mateo County (Kalifornien), Aids-Patienten
im Rahmen einer kontrollierten Studie mit Marihuana zu versorgen, hat die vorläufige Zustimmung
der Bundesbehörden gewonnen. Offizielle Vertreter des San Mateo County erklärten, dass sie keine
substanziellen Hürden mehr sehen, um mit einer der wenigen US-Studien zur medizinischen
Wirksamkeit von Marihuana zu beginnen.
Die vorläufige Erlaubnis kam von einem Komitee von Wissenschaftlern des 'Department of Health
and Human Services', die damit auf eine Anfrage nach Marihuana für Forschungszwecke reagierten.
Nach einem Brief an Dennis Israelski, Leiter der Abteilung für infektiöse Erkrankungen und AidsMedizin am Kreiskrankenhaus von San Mateo, der die Forschung leiten würde, sind die
Bundesvertreter "vor allem besorgt über Themen der Sicherheit, der Größe der Dosen und der
Möglichkeit der Umleitung in illegale Kanäle bei nach Hause mitgenommenem Marihuana." Sie
wollen, dass der Kreis ein Überwachungsgremium für Sicherheitsfragen einrichtet, um alle
auftauchenden Fragen übersehen zu können.
"Wir können alles tun, was sie von uns verlangen," erklärte der Supervisor des Kreises, Mike Nevin.
"Mit dieser Erlaubnis, so denke ich, können wir medizinisches Marihuana innerhalb weniger Monate
an Menschen, die es brauchen verteilen."
Wenn die Erlaubnis erteilt ist, so plant der San Mateo County die Verteilung von Marihuana, das von
der Bundesregierung bereitgestellt wird, zur Linderung der HIV-assoziierten distal symetrischen
Polyneuropathie. Wenn sich Cannabis als wirksam erweist, sei das Ziel die Verteilung von Marihuana
an Menschen mit Erkrankungen wie Krebs, Glaukom, chronische Schmerzen und andere
Beschwerden, so Nevin.
(Quelle: San Francisco Chronicle vom 16. Mai 2000)
2.
Kurzmeldungen
***Großbritannien:
Am 22. Mai fragte Prinz Charles eine an Multiple Sklerose leidende Frau, ob sie Cannabis zur
Linderung ihres Zustandes verwende. Er fragte June McLachlan, die sich im Prinz und Prinzessin von
Wales Hospiz in Glasgow aufhielt, ob sie die Droge versucht habe. Der Prinz sprach während des
vierten Tages seiner Verpflichtungen in Schottland, wo er als Hochkommissar der
Generalversammlung der Kirche von Schottland auftritt. "Er war es, der das Thema ansprach," sagte
Frau McLachlan. "Er fragte, ob ich es versuchen wolle und ich sagte, ich möchte, würde es aber nicht
rauchen." (PA News vom 22. Mai 2000)
***Kanada:
Eine neue nationale Umfrage, die von der Firma COMPAS für die Zeitung National Post durchgeführt
worden war, ergab, dass 65% der Befragten die Idee, dass der Besitz geringer Mengen Marihuana ein
nicht-kriminelles Vergehen sein sollte, unterstützen. Sie waren der Ansicht, dass das Konzept der
Entkriminalisierung von Cannabis eine ausgezeichnete, sehr gute oder gute Idee sei. Geschätzte
600.000 Kanadier haben eine Vorstrafe wegen Marihuanabesitz. Wurde gefragt, ob Cannabis für
medizinische Zwecke, wie etwa zur Schmerzkontrolle bei Krebskranken, legalisiert werden sollte, so
befürworteten das überwältigende 92% der Antwortenden bei der Umfrage der National Post. (Quelle:
National Post vom 15. Mai 2000)
3.
DER KOMMENTAR
... zum Gerichtsverfahren gegen Peter McWilliams und Todd McCormick:
"Es ist die Aufgabe der Regierung, dem Volk zu dienen. Aber im Falle der medizinischen
Verwendung von Marihuana hat sich die Bundesregierung gegen der Willen des Volkes gewandt, das
1996 in Kalifornien mit überwältigender Mehrheit das Recht billigte, Marihuana medizinisch zu
verwenden. Welcher Dienst wird der Gesellschaft getan, wenn man einen Aids-Patienten im Rollstuhl
und einen an Knochenkrebs Erkrankten für Kosten über 20.000 Dollar plus medizinischer
Aufwendungen einsperrt?"
Kolumnist Robert Tinghitella, The Daily (USA), U-WIRE via COMTEX, of 16 May 2000
4.
VOR EINEM JAHR:
- Kanada: Abgeordnetenhaus unterstützt Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke
- USA: Regierung erleichtert Zugang zu Marihuana für die Forschung
- USA: Erste Identifikationskarten für medizinische Marihuana-Patienten in Oregon
- Australien: Vorschläge für liberale Drogengesetze in Neu-Süd-Wales
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Kalifornische Medizinische Gesellschaft für Verschreibungsfähigkeit von Marihuana
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 10. Juni 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Großbritannien: Parteienübergreifende Gesetzesinitiative für Cannabis als Medizin
* Kanada: Ausdehnung des Stichtages für Antworten von Bietern für Marihuana-Vertrag
1.
Großbritannien: Parteienübergreifende Gesetzesinitiative für Cannabis als Medizin
Ein Gesetzentwurf für die Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke wurde am 8. Juni ins
Parlament eingebracht. Es wird erwartet, dass die Regierung sich gegen das Vorhaben wenden wird.
Eine parteiübergreifende Gruppe von 34 Abgeordneten des Unterhauses, darunter so bekannte
Abgeordnete wie Tony Benn und Martin Bell, unterzeichneten einen Antrag, der die anhaltende
Kriminalisierung von Patienten, die die Droge medizinisch verwenden, bedauert.
Die Gesetzesänderung war im November 1998 von einem Komitee des Oberhauses empfohlen
worden. Es empfahl, dass es einer begrenzten Zahl von Ärzten erlaubt sein sollte, Cannabis zu
verschreiben.
Insgesamt wurde der Antrag von 22 Mitgliedern der Labour-Partei, 5 Liberaldemokraten, 4 ToryParlamentariern, einem Vertreter der Schottischen Nationalpartei, einem Vertreter von Plaid Cymru
und von dem unabhängigen Martin Bell unterzeichnet. Dazu zählen der Fraktionsvorsitzende der
Liberaldemokraten, Alan Beith, der frühere Transportminister Gavin Strang (Labour), die
Euroskeptikerin Teresa Gorman (Tory), der frühere Labour-Minister Frank Field, sowie Martin
O'Neill (Labour), der Vorsitzende des Unterhausausschusses für Handel und Industrie.
In ihrem Antrag heißt es: "Dass dieses Haus die anhaltende Kriminalisierung von Tausenden, sonst
gesetzestreuen Bürgern bedauert, die Cannabis medizinisch verwenden, um chronische Schmerzen
und Stress durch Multiple Sklerose, Aids und die Nebenwirkungen der Chemotherapie zu lindern, und
dass es die einfache Gesetzesänderung unterstützt, die vom Komitee für Wissenschaft des Oberhauses
empfohlen worden war und die einer begrenzten Anzahl von Ärzten erlauben würde, Cannabis an
benannte Patienten zu verschreiben, so wie heute Millionen von anderen Rezepten abgegeben
werden."
Unterzeichner: Paul Flynn, John Austin, Dr Evan Harris, Tom Brake, Dr Brian Iddon, Mohammed
Sarwar, Peter Pike, Syd Rapson, Lembit Opik, Martin O'Neill, Betty Williams, Mike Wood, Sir
Richard Body, Derek Wyatt, Jamie Cann, Teresa Gorman, Margaret Ewing, Tony Worthington, Ann
Clwyd, Alan Beith, John McAllion, Adrian Sanders, Harry Cohen, Dari Taylor, Peter Bradley, Simon
Thomas, Dr Gavin Strang, Peter Bottomley, Martin Bell, Tony Benn, Tony McWalter, Robert
Jackson, Jane Griffiths, Frank Field.
(Quelle: PA News vom 8. Juni 2000)
2.
Kanada: Ausdehnung des Stichtages für Antworten von Bietern für Marihuana-Vertrag
Am 5. Mai veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Aufforderung für Vorschläge zur
Einrichtung einer kanadischen Quelle für qualitativ hochwertiges, standardisiertes, erschwingliches,
für Forschung geeignetes Marihuana. In dieser Woche verschob das Ministerium in einem 10-seitigen
Brief an Bieter den Stichtag für Vorschläge vom 6. auf den 21. Juni.
Das Gesundheitsministerium hofft in diesem Sommer einen 5-Jahresvertrag, der von einigen mit 5
Millionen Dollar abgeschätzt wird, abschließen zu können. 241 potenzielle Bieter haben 65 Dollar für
das Angebotspaket des Ministeriums ausgegeben.
In dem Brief gibt das Ministerium Antworten auf oft gestellte Fragen. Es wird mexikanischkolumbianische Hybridsamen bekommen, so heißt es zu Fragen zur Quelle für Samen. Die Bieter
können ihren eigenen Samen für das Pilotprojekt liefern, das Ministerium können jedoch, falls
erforderlich, Hybridsamen liefern. Die Regierung verlangt Sicherheitskameras, Infrarotsensoren und
stacheldrahtbewehrte Zäune sowie Personal, dass seit 1985 keine Vorstrafen wegen Drogenvergehen
in Kanada oder irgendeinem anderen Land aufweist.
Mögliche Cannabisanbauer umfassen die Oaks-Farmen in Daysland, Alta, im Osten von Camrose; die
McGill- und Guelph-Universitäten; SNC-Lavalin; GW Pharmaceuticals; das Ministerium für
Forstwirtschaft von British Columbia; das Dorf Masset in British Columbia; und etwas, das sich
"Molecular Delivery Corporation" nennt, aus Kalifornien.
Der Vertrag würde die Produktion von 100.000 Zigaretten und 85 Kilo Marihuana im ersten Jahr
vorsehen. Das Kraut muss angebaut, getrocknet, vorbereitet und der Regierung geliefert werden. Das
Marihuana wird für klinische Studien verwendet.
(Quellen: Ottawa Citizen vom 8. Juni 2000, Calgary Herald vom 27. Mai 2000)
3.
VOR EINEM JAHR:
- Kanada: Die beiden ersten Patienten erhielten eine Erlaubnis der Regierung zur Verwendung von
Marihuana
- Kanada: Forschungsplan für klinische Studien und den Anbau von Cannabis
- Wissenschaft: Erhöhte Konzentration von Endocannabinoiden eine Kompensation für ein
hyperaktives Dopaminsystem bei Schizophrenie?
- USA: Oberster Gerichtshof von Florida: Angeklagte können sich weiterhin auf die "medizinische
Notwendigkeit" berufen
VOR ZWEI JAHREN:
- Holland: Klinische Studien mit Cannabisextrakt an AIDS- und Krebskranken geplant
- Großbritannien: Lizenz für Drogenhanfanbau für medizinische Forschung an GW Pharmaceuticals
-----------------------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 24. Juni 2000
-----------------------------------------------------------------------------* Wissenschaft: Tumor-fördernder Effekt von THC im Tierversuch
1.
Wissenschaft: Tumor-fördernder Effekt von THC im Tierversuch
Ein Team von Wissenschaftlern der Universität von Kalifornien in Los Angeles berichtete, dass Delta9-Tetrahydrocannabinol (THC) im Tierversuch das Wachstum von Tumoren fördern kann, indem es
das Immunsystem beeinträchtigt. Es ist erste Mal, dass von einem möglichen Tumor-promovierenden
Effekt berichtet wurde.
Die Wissenschaftler fanden, dass die immunhemmenden Zytokine Interleukin-10 (IL-10) und
Transforming-Growth-Faktor-Beta (TGF-beta) nach THC-Gabe in der Konzentration erhöht waren.
THC führte zudem zu einem schnelleren Wachstum implantierter Tumoren und verminderte das
Überleben in zwei Lungenkrebsmodellen.
Vier Wochen lang erhielten die Tiere viermal wöchentlich THC-Injektionen (5 mg/kg Körpergewicht)
oder eine Kochsalzlösung in das Bauchfell. Zwei Wochen nach Beginn der Injektionen wurden
Krebszellen (murine Lewis-Lungenkrebs- und Linie-1-Alveolarzellkrebszellen) in die Mäuse
implantiert. Die Mäuse erhielten dann zwei weitere Wochen lang THC- oder Kochsalzinjektionen.
Die Wissenschaftler stellten eine signifikante Beschleunigung des Tumorwachstums bei den THCbehandelten Tieren fest. Die Studie zeigte zudem, dass wenn Lymphozyten (weiße Blutkörperchen)
von THC-behandelten Mäusen unbehandelten Mäusen injiziert wurden, das Immundefizit übertragen
wurde und das Tumorwachstum bei den normalen Kontrollen ebenfalls beschleunigt wurde.
Die Studie, die bereits bei der Internationalen Konferenz der Amerikanischen Thoraxgesellschaft im
April 1999 präsentiert worden war, wird nun in der Juli-Ausgabe des "Journal of Immunology"
veröffentlicht.
Dr. Steven Dubinett, Leiter der Forschungsgruppe, erklärte, dass weitere Studien benötigt würden, um
die Gefahr abzuschätzen. Dr. Lesley Walker, Leiterin der wissenschaftlichen Informationsstelle der
britischen Krebsforschungskampagne sagte: "Wir können nicht sicher sein, wie relevant dies für
menschliche Krebsarten ist, aber das muss ermittelt werden."
Dr. Franjo Grotenhermen (IACM): "Wir wissen aus Tierversuchen, dass THC die Produktion von Th1-Zytokinen, wie etwa IL-1, IL-2 und IFN-gamma hemmen sowie die Produktion von Th-2-Zytokinen
wie IL-4, IL-10 und TGF-beta stimulieren. Dies würde eine kausale therapeutische Verwendung von
THC bei bestimmten Autoimmunerkrankungen, die als Th-1-vermittelt erscheinen, begründen, wie
etwa Morbus Crohn, eine Form chronischer Darmentzündung, oder rheumatoide Arthritis. Auf der
anderen Seite würde es die Ansprechbarkeit für Krebs und Infektionen erhöhen. Aber diese
tierexperimentellen Daten mit hohen THC-Dosen können nicht einfach auf die menschliche Situation
übertragen werden."
(Quellen: PRNewswire vom 20. Juni 2000; PA News vom 20. and 21. Juni 2000; Zhu L, et al: THCmediated IL-10-dependent suppression of anti-tumor immunity in murine lung cancer. Presented at the
1999 International Conference of the American Thoracic Society, San Diego, CA, April, 1999;
Melamede R: Mögliche Mechanismen bei Autoimmunerkrankungen. In: Grotenhermen, F. (Hrsg.):
Cannabis und Cannabinoide. Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potential. Huber, Bern
2000, im Druck.)
2.
Kurzmeldungen
***USA:
Vier Jahre nachdem die kalifornischen Wähler das Gesetz zur medizinischen Verwendung von
Marihuana verabschiedeten, hat der Kreis Nevada Richtlinien verabschiedet. Danach darf ein Patient
bis zu zwei Pfund verarbeiteten Marihuanas besitzen und zu jeder Zeit bis zu 10 Pflanzen anbauen, so
lange bis die Pflanzen nicht mehr als zwei Pfund verarbeiteten Marihuana hervorbringen. Der Kreis
Shasta Kreis erlaubt 1,33 Pfund Marihuana und zwei außen oder sechs innen angebaute Pflanzen. Der
Kreis Tehama erlaubt drei Pfund Marihuana, bis zu 18 Setzlinge, aber nicht mehr als drei reife
Pflanzen. Alaska erlaubt eine Unze (28,5 Gramm) gebrauchsfertiges Marihuana und sechs Pflanzen,
von denen maximal drei reif sei dürfen. Colorado erlaubt bis zu zwei Unzen und drei reife Pflanzen.
(Quelle: Sierra Sun vom 22. Juni 2000)
***Wissenschaft:
Nach Angaben von "Pharmaceutical Research and Manufacturers of America" (PhRMA) vom 19. Juni
befinden sich mehr als 100 verschiedene Medikamente in der Erprobungsphase für seelische
Erkrankungen. "Dieses Jahr werden pharmazeutische Unternehmen geschätzte 6 Milliarden Dollar in
die Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten von Krankheiten des zentralen Nervensystems
stecken, inklusive seelische Erkrankungen," erklärte Alan Holmer, Präsident der PhRMA, in einer
Stellungnahme. Darunter befindet sich der Cannabinoidrezeptor-Antagonist SR 141716 (SanofiSynthelabo), der gegen die Alzheimer'sche Erkrankung, Fettsucht und Schizophrenie getestet wird.
(Quelle: Reuters vom 19. Juni 2000).
***USA:
Der Gouverneur von Hawaii, Ben Cayetano, unterzeichnete am 14. Juni ein Gesetz zur Legalisierung
der medizinischen Verwendung von Marihuana, das im April den Senat passiert hatte, und machte
diesen Staat damit zum ersten, der solch ein Gesetz durch die Legislative verabschiedet hat. Sieben
andere Staaten -- Alaska, Arizona, Nevada, Washington, Oregon, Maine und Kalifornien, sowie der
District von Columbia – haben ähnliche Gesetze, die jedoch durch Wählerinitiativen verabschiedet
worden waren. (Quelle: Reuters vom 14. Juni 2000).
***Australien:
Das Parlament von Tasmanien wird untersuchen, ob THC für die Anwendung bei Todkranken und
Menschen mit chronischen Schmerzen legalisiert werden sollte. Das "Community Development
Committee" des Parlaments wird sich mit dieser Frage befassen. Im letzten Oktober hat die
australische medizinische Gesellschaft und Juristenvereinigung von Neu-Süd-Wales eine Kampagne
gestartet, das die Regierungen der Staaten die Verwendung von Cannabis zur Linderung von
Erkrankungen erlauben sollen. (Quelle: The Mercury vom 23. Juni 2000)
***USA:
Am 14. Juni wurde der Autor und Unterstützer der medizinischen Verwendung von Marihuana Peter
McWilliams (50 J.) erstickt an seinem eigenen Erbrochenen in seiner kalifornischen Wohnung
gefunden. Nach seiner Verhaftung wegen des Verkaufs von Marihuana an Cannabis Buyers Klubs war
ihm das Recht verweigert worden, Marihuana zu verwenden, das ihm erlaubte, das starke Cocktail an
Aids- und Krebs-Medikamenten bei sich zu behalten. Die Zeitung Michigan Daily sprach von einem
"unnötigen Tod" und schrieb: "Der tragische Tod von Peter McWilliams hebt das andauernde
Versagen der Regierung, die Fähigkeiten von medizinischem Marihuana zu akzeptieren." (Quelle:
Michigan Daily vom 19. Juni 2000)
***Deutschland:
Eva Gorig (71 J.), herausragende Exponentin der Grünen Hilfe, starb nach mehrmonatiger Krankheit.
Sie war unermüdlich vor allem in der Betreuung von wegen Marihuanavergehen Inhaftierten
engagiert. (Quelle: Persönliche Mitteilung)
***Neuseeland:
Die Regierung diskutiert mit der Grünen Partei darüber, welcher Parlamentsausschuss sich mit einer
Überprüfung der Cannabisgesetze befassen soll. Gesundheitsministerin Annette King erklärte, diese
Überprüfung solle gesundheitliche, soziale und rechtliche Themen im Zusammenhang mit den
Cannabisgesetzen betrachten. "Wir müssen schauen, ob wir das Gesetz ändern sollten, es verschärfen
sollten und den Schaden durch diese Droge minimieren können," sagte sie. Die Regierung hat eine
Vereinbarung getroffen, dass sie die Gesetze überprüfen wird, aber nicht, dass sie sie ändern werde.
(Quelle: Otago Daily Times vom 21. Juni 2000)
3.
VOR EINEM JAHR:
- Großbritannien: Ärzte drängen auf Legalisierung von Cannabis für die medizinische Verwendung
und als Freizeitdroge
- Neuseeland: Parlamentarischer Gesundheitsausschuss empfiehlt der Regierung das Überdenken der
Kriminalisierungspolitik hinsichtlich Marihuana
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Sehr geringes Missbrauchspotential von Marinol
- Großbritannien: Stadtfrauen-Gilde fordert Legalisierung von Cannabis für Schwerkranke
- Frankreich: Regierungsstudie sagt, dass Alkoholkonsum eine wesentlich größere Gesundheitsgefahr
darstellt als Cannabisrauchen
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 8. Juli 2000
-------------------------------------------------------------* Deutschland: Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt medizinische Verwendung von
Cannabisprodukten
* Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS
* Wissenschaft: Cannabinoide in Schmerzregionen des Rückenmarks
1.
Deutschland: Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt medizinische Verwendung von
Cannabisprodukten
Am 28. Juni befürwortete der 29-köpfige Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition der
Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin in Berlin und der ACM für die Möglichkeit einer
medizinischen Verwendung natürlicher Cannabisprodukte und einzelner Cannabinoide.
Damit tritt erstmals eine Institution des Bundestages mehrheitlich für eine Abgabe von
Cannabisprodukten an Kranke ein.
Mit den Stimmen der Ausschussmitglieder von PDS (Sozialisten), Grünen und SPD
(Sozialdemokraten), gegen die Stimmen der CDU/CSU (Christdemokraten) und bei Enthaltung der
FDP (Freiheitliche) wurde die Petition an die Bundesregierung "zur Berücksichtigung überwiesen",
weil das vorgebrachte Anliegen begründet und Abhilfe notwendig sei. Der Ausschuss kam zu dem
Ergebnis, dass Cannabis vielen Erkrankten hilft, "ihre Erkrankungen zu heilen bzw. zu lindern und ihr
Leben wieder lebenswert zu gestalten"
Sollte die Bundesregierung die Petition nicht berücksichtigen, so ist sie angehalten, dies gegenüber
dem Ausschuss zu begründen.
Am 10. April dieses Jahres wurde einem deutschen Unternehmen die Erlaubnis erteilt, THC
(Dronabinol) Apotheken zur Verfügung zu stellen, so dass dort demnächst entsprechende Arzneimittel
angefertigt werden können. Bisher konnte nur eine Apotheke in Frankfurt beliefert werden. Andere
Apotheken konnten nur das aus den USA importierte und sehr teure THC-Präparat Marinol abgeben.
(Quellen: Presseerklärung der Grünen vom 28. Juni 2000, Presseerklärung der PDS vom 28. Juni
2000, Berliner Zeitung vom 29. Juni 2000)
2.
Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS
Beim jährlichen Treffen der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung vom 22.-24. Juni
in den USA wurden eine Anzahl interessanter neuer Forschungsergebnisse präsentiert. Einige werden
unten vorgestellt sowie in der nächsten Ausgabe der IACM-Informationen, die am 23. Juli erscheint.
(1) Eine israelische Forschergruppe fand Hinweise, dass das Endocannabinoid-System entscheidend
für die Entwicklung neugeborener Mäuse ist. Endocannabinoide könnten verantwortlich für den
Saugreflex von Neugeborenen sein und dadurch eine entscheidende Rolle für ihr Wachstum und
körperliches Wohlbefinden spielen. Wenn das Cannabinoidsystem von den Forschern durch einen
Cannabinoidrezeptor-Antagonisten (SR 141716A) lahmgelegt wurde, nahmen die Neugeborenen nicht
zu und starben innerhalb von 6-8 Tagen nach der Geburt. Eine einzige Gabe von SR 141716A
innerhalb des ersten Lebenstages reichte, um das Wachstum vollständig zu stoppen. Es ist bekannt,
dass Cannabinoide den Appetit anregen und dieser Effekt kann auch für Neugeborene wichtig sein.
(Quelle: Kurzfassung von Ester Fride, et al)
(2) Die Verwendung gerauchten Marihuanas durch HIV-Patienten unter Therapien mit
Proteasehemmern ist anscheinend klinisch sicher und gut verträglich. Dies ergibt eine
Sicherheitsstudie an der Universität von Kalifornien in San Francisco. 67 Patienten erhielten über
einen Zeitraum von 21 Tagen entweder gerauchtes Marihuana, Dronabinol oder Placebo. Viele
Parameter, inklusive Immunfunktionen und Pharmakokinetik von Proteasehemmern, wurden
gemessen. Es gab 4 unerwünschte Nebenwirkungen vom Grad II und 2 vom Grad III, jeweils die
Hälfte davon in den Marihuanagruppe. Laborparameter werden erst analysiert, wenn alle Patienten die
Studie beendet haben. (Quelle: Kurzfassung von Donald Abrams, et al)
(3) Die analgetischen Wirkungen der ajulämischen Säure (CT3) wurden durch den
Cannabinoidrezeptor-1-Antagonisten SR 141716A umgekehrt (und nicht durch einen CB2Rezeptorantagonisten). Ajulämische Säure ist ein Abkömmling eines nicht-psychotropen THCMetaboliten. Eine plausible Erklärung für diese Beobachtung wäre die Existenz eines neuen
Cannabinoidrezeptors, für den ajulämische Säure ein Agonist und SR 141716A ein Antagonist ist, sagt
die Forschergruppe der Brown Universität/USA. (Quelle: Kurzfassung von Michael Walker, et al)
(4) Drei verschiedene sublinguale Cannabisextrakte, einer mit vorwiegend THC, einer mit vorwiegend
Cannabidiol und einer mit einem Verhältnis von THC zu CBD von etwa 1:1, wurde sechs gesunden
Freiwilligen verabreicht. Sie erhielten bis zu 20 mg THC. Die Messung der kognitiven Funktion zeigte
eine geringe THC-assoziierte Abnahme der Leistungsfähigkeit des räumlichen Arbeitsgedächtnisses.
Die britische Studie zeigte, dass die sublinguale Verabreichung eines Cannabisextraktes zu relativ
schnellen Effekten führt und gut vertragen wird. (Quelle: Kurzfassung von Geoffrey W Guy, et al)
(Quelle: Tagungsband des Treffens der ICRS von 2000)
3.
Wissenschaft: Cannabinoide in Schmerzregionen des Rückenmarks
Ein britisches Forscherteam fand in der Ratte CB1-Rezeptoren in Regionen des Rückenmarks, die
wichtig für die Schmerzverarbeitung sind. Die Entdeckung, die in der Zeitschrift "Molecular and
Cellular Neuroscience" veröffentlicht wurde, öffnet den Weg für die Entwicklung von Medikamenten
auf Cannabinoidbasis, die bei der Schmerzbekämpfung auf das Rückenmark zielen.
Dr. Andrew Rice, ein Mitglied des Teams am Imperial College in London erklärte: "Wir haben einen
wichtigen Schritt bei der Trennung der psychoaktiven Nebenwirkungen von Cannabis von ihren
schmerzhemmenden Effekten erreicht." Medikamente auf Cannabinoidbasis könnten entwickelt
werden, die an spinale Cannabinoidrezeptoren andocken, oder sie könnten direkt in den Spinalkanal
appliziert werden. In den 70er Jahren wurden auch Opioid-Rezeptoren im Rückenmark nachgewiesen.
Dies führte zur Entwicklung von epiduralen Schmerzmitteln, die in den Spinalkanal gegeben werden.
Diese Befunde zeigen, dass Cannabinoide die Fähigkeit haben können, eine Form des Schmerzes zu
lindern, der bisher nur schlecht behandelt werden kann. Schmerz kann in zwei Arten unterteilt werden:
Entzündung und schmerzhafte Neuropathie. Es gibt nur wenige Medikamente, die schmerzhafte
Neuropathien bekämpfen. "Wenn man einen Nerven verletzt, verliert man Opioidrezeptoren im
Rückenmark. Deshalb wirkt Morphin in diesen Situationen nicht gut," erklärte Rice.
(Quellen: Reuters vom 4. Juli 2000; PA News vom 4. Juli 2000; Farquhar-Smith WP, Egertová M,
Bradbury EJ, McMahon SB, Rice ASC, Elphick MR: Cannabinoid CB1 receptor expression in rat
spinal cord. Mol Cell Neurosci 2000;15:510-521)
4.
Kurzmeldungen
***USA:
Die medizinische Kommission des Staates Washington hat Erkrankungen, die schwere
gastrointestinale Symptome, Krämpfe oder Muskelspasmen verursachen, auf die Liste der "terminalen
oder entkräftenden medizinischen Zuständen" gesetzt, für die Marihuana legal nach einem
Staatsgesetz verwendet werden darf, das die Wähler 1998 verabschiedet haben. Die Maßnahme der
Kommission für medizinische Qualitätssicherung fügte zu dieser Liste Erkrankungen, deren
Symptome Übelkeit, Erbrechen, schwerer Gewichtsverlust, Krämpfe oder Appetitverlust umfassen,
und die durch Standardbehandlungen oder –medikamente nicht gelindert werden können. Die
Kommission lehnte es ab, Schlaflosigkeit und posttraumatische Stressstörungen aufzunehmen.
(Quelle: Seattle Times vom 27. Juni 2000)
***Holland:
Am 27. Juni nahm das holländische Parlament eine Resolution an, nach der der Anbau von Cannabis
toleriert und reguliert werden soll. Parlamentarier von zwei der drei Parteien in der
Regierungskoalition brachten den Antrag ein, der die 150 Sitze umfassende Kammer mit 73 zu 72
passierte. Die Abstimmung war jedoch so knapp, dass der Sprecher des Justizministeriums, Victor
Holtus, erklärte, es ein unwahrscheinlich, dass das Kabinett die Resolution billigen werde. "Sie steht in
scharfem Kontrast zu internationalen Vereinbarungen," erklärte er. (Quelle: AP vom 28. Juni 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- USA: Regierung verringert Beschränkungen für das THC-Präparat Marinol
- Deutschland: Pläne zur Klassifizierung von Cannabis als unlizenziertes Medikament
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Klinische Marihuana-Studie mit Aids-Patienten hat begonnen
- Wissenschaft: Cannabinoide zur Vorbeugung von Hirnschäden
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 22. Juli 2000
-------------------------------------------------------------* Deutschland: Ablehnung von Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
* Wissenschaft/USA: Verwendung von Marihuana und THC ist sicher bei AIDS-Patienten unter
Protease-Hemmern
* Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS (II)
1.
Deutschland: Ablehnung von Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hat in der vergangenen Woche
einigen Antragstellern auf eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten eine
Absage erteilt. In den nächsten Tagen ist mit der Ablehnung auch aller übrigen Anträge zu rechnen.
Die Anträge folgten einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000. Dort
hatten die höchsten deutschen Richter festgestellt: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist
danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen
kann." Ein entsprechender Antrag sei daher "nicht von vornherein aussichtslos".
Antragsteller, die Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen möchten, wenden sich an die ACM
in Köln (Tel.: 0221-9123033). Die Kosten des Widerspruchs können von der ACM aus den
Spendenmitteln zugunsten der Verfassungsbeschwerde finanziert werden. Rechtsanwälte können
vermittelt werden. Die Kosten für den Rechtsanwalt müssten von den Klägern je nach weiterem
Spendenaufkommen ganz oder teilweise übernommen werden.
Dr. Franjo Grotenhermen von der IACM: "Trotz der insgesamt positiven politischen Signale und
Bemühungen der vergangenen Monate erscheint es wünschenswert, dass einige Antragsteller dem
Bescheid widersprechen und sich vor den Verwaltungsgerichten dagegen wehren. Die grundsätzliche
Verweigerung der medizinischen Verwendung natürlicher Cannabisprodukte durch Schwerkranke
erscheint jenseits aller arzneimittelrechtlichen Bestimmungen unverhältnismäßig. Es ist zu sehr
begrüßen, dass dies zunehmend auch von der Politik erkannt wird. Beispiele aus anderen Ländern
zeigen, dass Gerichtsverfahren eine beschleunigende Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung
spielen können."
Spenden zugunsten der Patienten, die Widerspruch einlegen, bitte auf das Sonderkonto
"Verfassungsbeschwerde" der ACM, Kontonummer: 422 329 005 bei der Kölner Bank (BLZ: 371 600
87).
(Quelle: Ablehnungsbescheid eines Antragsstellers vom 19. Juli 2000, persönliche Mitteilungen)
2.
Wissenschaft/USA: Verwendung von Marihuana und THC ist sicher bei AIDS-Patienten unter
Protease-Hemmern
Die erste US-Studie, die Marihuana bei HIV-Infizierten verwendete, fand heraus, dass das Rauchen
der Pflanze nicht die Wirkungen der antiretroviralen Medikamente stört, die den Virus in Schach
halten.
Die Ergebnisse wurden am 13. Juli bei der 13. Internationalen AIDS Konferenz in Durban/Südafrika
präsentiert. Professor Donald Abrams und Kollegen vom Allgemeinen Krankenhaus in San Francisco
waren gezwungen, sich auf die Untersuchung der Sicherheit der Marihuana-Verwendung zu
konzentrieren anstatt auf seine Wirksamkeit. Die 67 Personen, die an der Studie teilnahmen, blieben
während der 21-tägigen Studie im Krankenhaus.
Die Wissenschaftler waren besonders daran interessiert, Personen unter Therapien, die ProteaseHemmer enthalten, zu untersuchen, da THC von dem gleichen System in der Leber verstoffwechselt
wird wie diese Medikamente. Die Teilnehmer wurden in drei Gruppen eingeteilt, davon erhielt eine
Marihuana (3,95% THC), eine weitere orale Dronabinol-Kapseln (3x2,5 mg täglich) und eine dritte
orale Placebo-Kapseln.
In allen Gruppen sank die Virus-Konzentration im Blut ab oder blieb mit den gebräuchlichen Tests
nicht nachweisbar. Es gab keinen statistischen Unterschied zwischen den drei Gruppen, wobei die, die
THC oder Marihuana nahmen, etwas geringere Konzentrationen aufwiesen. Des weiteren fanden die
Forscher, dass die, die Dronabinol (THC) oder Marihuana verwendeten, eine signifikante Zunahme
der Kalorienaufnahme erlebten und durchschnittlich 2,2 kg zunahmen, im Vergleich zu 0,6 kg in der
Placebo-Gruppe. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen Marihuana und THC hinsichtlich
Nebenwirkungen und Nutzen.
"Nun da wir in einer Population so anfällig wie Menschen mit HIV die Sicherheit demonstriert haben,
denke ich, dass es den Weg für Wirksamkeitsstudien öffnet," erklärte Abrams. Tatsächlich hofft er
bald mit Studien zur Verwendung von gerauchtem Marihuana bei Krebspatienten beginnen zu können,
um zu sehen, ob es Übelkeit und Schmerzen kontrollieren kann.
(Quellen: San Francisco Examiner vom 13. Juli 2000; Datei des Posters, dass bei der Konferenz in
Durban gezeigt wurde, zur Verfügung gestellt von D. Abrams)
3.
Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS (II)
Unten finden sich weitere interessante Forschungsergebnisse, die beim jährlichen Treffen der
Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung (ICRS) vom 22.-24. Juni in den USA
präsentiert wurden. (Siehe die letzten IACM-Informationen unter www.acmed.org).
(1) Eine Gruppe von Forschern an der Universität von Massachusetts/USA untersuchte den AntiTumor-Effekt von ajulämischer Säure (CT3). Ajulämische Säure ist ein Abkömmling des nichtpsychotropen THC-Stoffwechselproduktes THC-COOH. In höheren Dosen verursacht sie eine
Verminderung des Wucherns in mehreren Zelllinien. Erste Befunde in Tumormodellen mit C6-GliomZellen in Mäusen zeigten eine Verlängerung der Überlebenszeit nach Gabe dieser Säure. Die
Geeignetheit von ajulämischer Säure bei der Behandlung bestimmter Krebsarten wird zur Zeit
untersucht. (Quelle: Kurzfassung von Sumner Burstein, et al)
(2) Eine britische Forschergruppe analysierte die Wirkungen der Cannabinoide bei der
experimentellen Multiple Sklerose. Eine experimentelle Multiple Sklerose wurde bei Mäusen erzeugt,
die daraufhin Zittern und Spastik entwickelten. Eine Verminderung der Symptome wurde beobachtet
nach der Gabe von CB1-Rezeptor-Agonisten (THC, WIN55,212, Methanandamid), nach der Gabe
eines CB2-Agonisten (JWH-133) und nach der Gabe von Substanzen, die die EndocannabinoidKonzentration anheben (AM 404, AM 374). CB1- und CB2-Rezeptor-Antagonisten verschlechterten
dagegen Zittern und Spastik. Daraus lässt sich schließen, dass das Cannabinoid-System das Zittern
und die Spastik im Zusammenhang mit Nervenschädigungen kontrolliert. Dies kann therapeutisch
genutzt werden. (Quelle: Kurzfassung von David Baker, et al)
(3) Italienische Forscher untersuchten den Zusammenhang zwischen der Aktivität des Enzyms
Anandamid-Hydrolase (Fettsäure-Amid-Hydrolase = FAAH) und spontaner Fehlgeburt. 120
Schwangere wurden in zwei Gruppen eingeteilt, eine mit niedrigem und eine mit hohen FAAHSpiegeln, gemessen zwischen der 7. und 8. Schwangerschaftswoche in Blutlymphozyten. In der
Folgezeit entwickelten 15 von 15 Frauen in der Gruppe mit niedrigem FAAH verglichen mit einer von
105 Frauen mit hohem FAAH eine Fehlgeburt. Sehr hohe Konzentrationen des Endocannabinoids
Anandamid in der Gebärmutter könnten für das Scheitern der Schwangerschaft verantwortlich sein
und hohe FAAH-Spiegel scheinen dies zu verhindern. Die FAAH-Aktivität und Expression könnte ein
nützlicher Marker für spontanen Fehlgeburten sein. (Quelle: Kurzfassung von Mauro Maccarrone, et
al)
(4) Eine israelische Gruppe untersuchte Stoffwechselprodukte von CBD (Cannabidiol) auf ihre
möglichen therapeutischen Effekte. Die Ergebnisse zeigen, dass die natürliche Stoffwechselprodukte
und ihre Dimethylheptyl-Analoga entzündungshemmende Eigenschaften besitzen, die Säuren mehr als
die Hydroxy-Metaboliten (Quelle: Kurzfassung von Susanna Tchilibon, et al)
(Quelle: Tagungsband des Treffens der ICRS von 2000)
4.
Kurzmeldungen
***Deutschland:
THC Pharm hat die Erlaubnis erhalten, Apotheken in Deutschland mit Dronabinol (THC) zu beliefern,
damit diese daraus entsprechende arzneiliche Zubereitungen (Kapseln, Tinkturen) selbst herstellen
können. Dronabinol von THC Pharm kostet 1.200 DM pro Gramm. Bisher bestand in Deutschland nur
die Möglichkeit, THC in Form des Fertigarzneimittels Marinol aus den USA oder als
Apothekenzubereitung bei einer Frankfurter Apotheke zu beziehen. Apotheken, die Interesse haben,
Dronabinol zu beziehen, und die Anforderungen für die Aufbewahrung von Dronabinol erfahren
möchten, wenden sich direkt an den Hersteller. E-Mail: [email protected], THC-Pharm GmbH,
Coventrystr.31, 65934 Frankfurt am Main, Tel.: 069-65302222. (Quelle: THC-Pharm GmbH)
***USA:
Ein Bundesrichter hat für einen Klub in Oakland (Kalifornien) den Weg für die Verteilung von
Marihuana für medizinische Zwecke geöffnet. Er erklärte, dass die Regierung nicht belegt hätte,
warum Schwerkranken die Droge verweigert werden sollte. Die bahnbrechende Entscheidung vom 17.
Juli wird der Oakland-Cannabis-Buyers-Kooperative erlauben, Cannabis an Mitglieder abzugeben, die
erheblichen Schaden von schweren medizinischen Zuständen erleiden und herausgefunden haben, dass
legale Alternativen zu Marihuana nicht funktionieren oder nicht tolerierbare Nebenwirkungen
verursachen. US-Distriktrichter Charles R. Breyer änderte eine gerichtliche Verfügung, die er 1998
erlassen hatte. Er wies daraufhin, dass das Berufungsgericht für den Neunten Bezirk ihn angewiesen
hatte, eine Ausnahme für Patienten in Erwägung zu ziehen, die erheblichen Schaden von schweren
medizinischen Zuständen erleiden und keine wirksame legale Alternative zu Marihuana haben.
(Quelle: AP vom 17. Juli 2000, Reuters vom 17. Juli 2000)
***USA:
Ein Distriktstaatsanwalt von San Francisco (Kalifornien) kündigte am 14. Juli an, dass örtliche kranke
Menschen mit 25 Dollar und einer ärztlichen Bescheinigung einen offiziellen städtischen Ausweis
erhalten können, der ihnen die Verwendung von Marihuana gestattet. Nach diesem Programm muss
ein Arzt ein Formular unterzeichnen, nach dem er den medizinischen Zustand des Patienten
überwacht. Die Ausweise gelten bis zu zwei Jahre (Quelle: XINHUA vom 14. Juli 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- Großbritannien: Freispruch für einen Mann, der Cannabis an Kranke abgegeben hat
- Kanada: Suchtexperte unterstützt die medizinische Verwendung von Marihuana
VOR ZWEI JAHREN:
- Wissenschaft: Cannabinoid-Anandamid-Rezeptorsysteme beteiligt an der peripheren
Schmerzkontrolle
- USA/Europa: Drogenbeauftragter der USA schwächt Kritik an den Niederlanden ab
- USA: Anklage gegen Todd McCormick und Peter McWilliams wegen Marihuanaanbau
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 5. August 2000
-------------------------------------------------------------* IACM: Erstes Treffen bei der Biorohstoff Hanf im September
* Kanada: Der höchste Gerichtshof von Ontario nennt Marihuana-Gesetzgebung verfassungswidrig
* Deutschland: Vier Tage Biorohstoff Hanf mit einem Tag zu den Cannabinoiden
* Wissenschaft: Erhöhte Spiegel von Endocannabinoiden im Globus pallidus assoziiert mit
Bewegungsabnahme in einem Tiermodell der Parkinson-Krankheit
1.
IACM: Erstes Treffen bei der Biorohstoff Hanf im September
Der Vorstand der IACM lädt alle, die an der medizinischen Verwendung von Cannabis und den
Cannabinoiden interessiert sind, zur Teilnahme an einem ersten informellen Treffen der IACM ein.
Wir wollen den Abend (20-22 Uhr) des Cannabinoid-Tages (16. September) bei der Biorohstoff Hanf
2000 zu einem ersten Gedankenaustausch nutzen. Die IACM möchte zur weltweiten Kooperation auf
diesem Gebiet beitrage. Dies umfasst den Austausch von Informationen zu klinischen Studien und
Grundlagenforschung, Verbreitung von Informationen zu Nutzen und Nebenwirkungen von
Cannabinoiden, Unterstützung in Bemühungen, die Situation für Patienten, die von der Pflanze oder
einzelnen Inhaltsstoffen profitieren, zu verbessern.
Es besteht die Idee der Bildung eines Beirates, der Vertreter möglichst vieler Länder umfast. Es gibt
erste Ideen zur Bildung regionales Gliederungen außerhalb des deutschsprachigen Raumes.
Die zweite Ausgabe der gedruckten IACM-News (deutsche und englische Version) ist bald erhältlich
für Mitglieder der IACM und auf Anfrage. Bitte schicken Sie eine E-Mail an: [email protected].
2.
Kanada: Der höchste Gerichtshof von Ontario nennt Marihuana-Gesetzgebung verfassungswidrig
Das Berufungsgericht der Provinz Ontario nannte das kanadische Marihuanagesetz
"verfassungswidrig", da es nicht die kranken Kanadier berücksichtige, die die Droge als Medikament
verwenden. In der Entscheidung vom 31. Juli erklärte es, dass der Besitz von Marihuana in Ontario
legal sein wird, wenn das Parlament das Gesetz nicht innerhalb von 12 Monaten revidiere.
Das Gericht entschied in der Strafsache Terry Parker, ein Epileptiker aus Toronto, der Marihuana
raucht, um sein Anfälle zu kontrollieren. Herr Parker wurde wegen des Anbaus von Marihuana
angeklagte und gewann seinen Prozess vor einem niedrigeren Gericht, die Regierung legte jedoch
Berufung ein.
Richter Rosenberg, der für die Mehrheit der Richter sprach, stellte fest, dass das Gericht der
Überzeugung sei, dass Herr Parker Marihuana zur Kontrolle seiner Anfälle benötigt, und dass er einen
legalen Zugang zu der Droge haben sollte. Die drei Richter des Gerichts fanden, dass das völlige
Verbot von Marihuana Herr Parker zwingt, zwischen seiner Gesundheit und dem Gefängnis zu
entscheiden. Das sei nicht mit den Prinzipien des Rechts vereinbar.
Es reicht nicht aus, so urteilte das Gericht, dass der Bundesgesundheitsminister spezielle
Ausnahmegenehmigungen an Personen erteile, die die medizinischen Bedingungen zur Verwendung
der Droge erfüllen. Das Gericht gab der Regierung ein Jahr, um beim höchsten Gerichtshof von
Kanada Berufung einzulegen, das Gesetz zu verändern oder es einfach erlöschen zu lassen.
Parker wird von Kanadas Marihuanagesetzen ausgenommen, während das Parlament versucht, die
Gesetze umzuschreiben. "Diese Entscheidung wird im ganzen Land kranken Kanadiern, die Cannabis
benötigen, um Symptome wie Übelkeit und Erbrechen zu lindern, die Tür öffnen," erklärte Parkers
Rechtsanwalt Aaron Harnett.
(Quellen: Reuters vom 31. Juli 2000, UPI vom 31. Juli 2000, Toronto Star vom 1. August 2000,
Vancouver Sun vom 2. August, NORML vom 2. August 2000)
3.
Deutschland: Vier Tage Biorohstoff Hanf mit einem Tag zu den Cannabinoiden
Das weltgrößte wissenschaftlich-technische Symposium zum Thema Hanf, die Biorohstoff Hanf, wird
im Jahre 2000 zum dritten mal ihre Tore öffnen, vom 13.-16. September als Teil der EXPO 2000. Es
wird insgesamt etwa 70 Beiträge geben.
Das Konferenz-Programm am 16. September umfasst:
SAMen und ÖL
mit Gordon Scheifele (Kanada), Roman Przybylski (Kanada), Helga Mölleken (Deutschland), Peter
Looser (Schweiz)
Cannabinoide und Lebensmittel
mit Gero Leson (USA), Petra Pless (USA), Gordon Scheifele (Kanada), Michael Karus (BRD) und
Michael Preidl (BRD)
Cannabis und Cannabinoide in der modernen Medizin
mit Martin Schnelle (BRD), Kathleen Boyle (USA), Pascal Hilber (Frankreich), Robert Gorter
(USA/BRD), Kirsten Müller-Vahl (BRD), Richard E. Musty (USA), Franjo Grotenhermen (USA),
Tod H. Mikuriya (USA), David W. Pate (Niederlande), Vincenzo Di Marzo (Italien), Willem K.
Scholten (Niederlande)
Mehr unter: www.biorohstoff-hanf.de
4.
Wissenschaft: Erhöhte Spiegel von Endocannabinoiden im Globus pallidus assoziiert mit
Bewegungsabnahme in einem Tiermodell der Parkinson-Krankheit
Die höchste Dichte an CB1-Cannabinoid-Rezeptoren in den Basalganglien legen eine mögliche Rolle
für Endocannabinoide bei der Kontrolle gewollter Bewegung und bei Basalganglien-bezogenen
Bewegungsstörungen wie der Parkinson-Krankheit nahe.
Jüngst berichteten Dr. Vincenzo Di Marzo und Kollegen vom Vorkommen von Endocannabinoiden in
zwei Regionen der Basalganglien, dem Globus pallidus und der Substantia nigra. Die Konzentration
des Endocannabinoids Anandamid war etwa dreimal so hoch wie in anderen Hirnregionen.
In mit Reserpin behandelten Ratten, einem Tiermodell des Parkinson-Krankheit war die
Unterdrückung der Bewegung von einer siebenfachen Zunahme der Konzentration des
Endocannabinoids 2-AG im Globus pallidus begleitet. Die vollständige Wiederherstellung der
Bewegungsfähigkeit bei Reserpin-behandelten Ratten wurde durch die gleichzeitige Gabe von
Quinpirol (ein Agonist des Dopamin-Rezeptors) und den CB1-Rezeptor-Antagonisten SR141716A
erzielt.
Diese Befunde zeigen an, dass die Modulierung des Endocannabinoid-Signalsystems sich als nützlich
bei der Behandlung der Parkinsonschern Erkrankung erweisen könnte.
(Quelle: Di Marzo V, et al. Enhanced levels of endogenous cannabinoids in the globus pallidus are
associated with a reduction in movement in an animal model of Parkinson's disease. FASEB J
2000;14:1432-1438)
5.
Kurzmeldungen
***Spanien:
Eine Befragung von Sigma Dos zeigte, dass 64,6% der spanischen Bevölkerung für kranke Menschen
einen legalen Zugang zu Cannabis unterstützen, nur 6,1% waren gegen jede legale Möglichkeit.
(Quelle: Cáñamo Magazin, August 2000)
***Spanien:
Die spanische Gesellschaft für palliative Pflege (SECPAL) fordert die legale medizinische
Verwendung von Marihuana für Sterbende. Beim dritten nationalen Kongress der Gesellschaft
unterstrich ihr Präsident Marcos Gómez den Nutzen von Cannabis beim Appetitverlust, Übelkeit und
Erbrechen, schmerzhaften Zuständen und Angst. Die Illegalität mache diese "sehr nützliche" Produkt
unzugänglich für viele Menschen, die es benötigen. Er berichtete der Zuhörerschaft von etwa 100
Experten von den positiven Effekten, die Marihuana rauchende Patienten in einen Zentren für
Palliativmedizin erfahren hätten. Zudem benötigten die Patienten, die Marihuana verwendeten,
weniger andere Medikamente. (Quelle: Cáñamo Magazin, Juli 2000)
***USA:
Das Bundesjustizministerium hat den obersten Gerichtshof der USA gebeten, die Entscheidung eines
niedrigeren Gerichts zu überprüfen, nach der die Oakland Cannabis Buyers Kooperative Marihuana an
Patienten abgeben darf. Im September 1999 hatte das Berufungsgerichts für den Neunten Bezirk
geurteilt, das die Bundesdrogengesetze nicht die Behauptung der "medizinischen Notwendigkeit" von
Patienten berücksichtige, die Marihuana zur Linderung ihrer Schmerzen benötigen. Das
Justizministerium erklärte jedoch am 28. Juli, dass die Entscheidung ein Irrtum sei und sagte dem
obersten Gerichtshof, dass derartige Erlaubnisse für die Abgabe von Marihuana, "die Fähigkeit der
Regierung bedrohe, die Bundesdrogengesetze durchzusetzen." (Quelle: Arizona Daily Star vom 30.
Juli 2000)
6.
DER KOMMENTAR
... zur Entscheidung des höchsten Gerichts von Ontario:
"Ob die Regierung sich für die Legalisierung einsetzt oder für defensivere Gesetze, die den Besitz
verbieten, was benötigt wird, ist eine rationale und verständliche Überprüfung aller Aspekte der
Marihuanagesetzgebung und die Öffentlichkeit muss gehört werden. Die zwölfmonatige, durch das
Gericht gewährte Gnade ist keine lange Zeit. Die Bundesregierung sollte jetzt mit diesem
Überprüfungsprozess beginnen." (Quelle: Vancouver Sun vom 2. August 2000)
7.
VOR EINEM JAHR:
- Wissenschaft: Art der Strafe hat nur einen geringen Effekt auf Cannabiskonsum
VOR ZWEI JAHREN:
- ICRS: ICRS-Symposium des Jahres 1998 zu Cannabinoiden
- Wissenschaft: Marihuana bei Querschnittslähmung
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 19. August 2000
-------------------------------------------------------------* USA: Juristische Auseinandersetzung um die Öffnung der Oakland Cannabis Buyers Cooperative
* Belgien: Seminar zu Marihuana im Parlament
1.
USA: Juristische Auseinandersetzung um die Öffnung der Oakland Cannabis Buyers Cooperative
Das Bundesberufungsgericht für den Neunten Bezirk hat am 14. August die Forderung der
Bundesregierung nach einer vorläufigen Anordnung abgewiesen, derzufolge die Oakland Buyers
Cooperative kein Marihuana abgeben darf. Am 16. August verlangte das Bundesjustizministerium
vom Obersten Gerichtshof, in diesem Fall einzuschreiten.
Die Oakland Cooperative war der einzige von sechs Klubs in Nordkalifornien, der gegen die
Schließung durch einen Bundesrichters im Jahre 1998 Berufung eingelegt hatte. Das
Bundesberufungsgericht für den Neunten Bezirk wies im Jahre 1999 den Richter an, seine
Entscheidung noch einmal zu überdenken, woraufhin Richter Charles Breyer letzten Monat entschied,
dass die Kooperative wieder Marihuana abgeben dürfe. Die Bundesregierung habe versäumt, die
medizinische Notwendigkeit der Verwendung von Marihuana trotz des Verbotes durch Bundesrecht
zu diskutieren.
Die Bundesregierung legte gegen diese Verfügung Berufung ein, jedoch weigerte sich das
Bundesberufungsgericht für den Neunten Bezirk, die Kooperative während des Berufungsverfahrens
an der Abgabe von Marihuana zu hindern. Die Bundesregierung reagierte auf diese Entscheidung,
indem sie beim Obersten Gerichtshof beantragte, die Verfügung außer Kraft zu setzen.
(Quellen: Alameda Times-Star vom 15. August 2000, UPI vom 16. August 2000, NORML vom 17.
August 2000)
2.
Belgien: Seminar zu Marihuana im Parlament
Am 15. September 2000 veranstalten Mitglieder des Belgischen Parlaments ein Seminar über die
"Medizinische und Freizeit-Verwendung von Marihuana". Das Seminar wurde von Patrik
Vankrunkelsven, Vincent Van Quickenborne, Nelly Maes und Bart Staes ins Leben gerufen.
Am Vormittag wird die medizinische Verwendung im Mittelpunkt stehen. Teilnehmer sind:
- Nelly Maes, Mitglied des Europäischen Parlaments, Vorstand der European Free Alliance (EFA),
Belgien
- Patrik Vankrunkelsven, Mitglied des Belgischen Parlaments, Prof. der Allgemeinmedizin,
Katholische Universität Louvain, Belgien
- Prof. Lester Grinspoon, Harvard Universität, Boston, USA
- Prof. Robert Gorter, Universität von Kalifornien, San Francisco, USA
- Prof. David A. Kendall, Nottingham Universität, GB
- Prof. Thomas Cerny, Universität Bern, Kantonsspital St. Gallen, Schweiz
- Marleen Haems, Sprecherin des Apothekerverbandes "Koninklijke Apothekersvereniging voor
Antwerpen", Belgien.
Ort des Seminars: De Schelp, Vlaams Parlement, Hertogstraat, 1000 Brüssel.
(Quelle: Persönliche Mitteilung von Patrik Vankrunkelsven)
3.
Kurzmeldungen
***Kanada:
1,9 Prozent der Kanadier gaben an, im Jahr vor der Befragung durch das Zentrum für Sucht und
seelische Gesundheit (Centre for Addiction and Mental Health) Marihuana für einen medizinischen
Zweck verwendet zu haben. Die im Canadian Medical Association Journal veröffentlichte Umfrage
beinhaltete Telefoninterviews von Erwachsenen (18 Jahre oder älter) in Ontario. Die Interviews
wurden mit 2508 Personen durchgeführt. 49 Befragte gaben an, im Jahr vor der Befragung Marihuana
für einen medizinischen Zweck verwendet zu haben. 85 Prozent von ihnen hatten Marihuana zur
Linderung von Schmerzen oder Übelkeit verwendet. Insgesamt 173 weitere Befragte (6,8%) gaben an,
Marihuana benutzt zu haben, allerdings nicht für medizinische Zwecke. (Quelle: Ogborne AC,
SmartRG, Adlaf EM. Self-reported medical use of marijuana: a survey of the general population.
CMAJ 2000;162:1685-1686.)
***USA/Deutschland:
In Deutschland und den USA finden an diesem Wochenende große Demonstrationen für die
Legalisierung von Cannabis statt. Am 19. August startete am Alexanderplatz in Berlin die Hanfparade
2000, am 20. August startet am Myrtle Edwards Park in Seattle das Seattle Hempfest 2000. Beide
Veranstaltungen erwarteten mehr als 50.000 Besucher.
4.
VOR EINEM JAHR:
- Großbritannien: Parteivorsitzender und zwei führende schottische Kirchenvertreter fordern
Diskussion über Drogengesetzgebung
VOR ZWEI JAHREN:
- Südafrika: THC-Präparat Elevat und Diskussionen über die Legalisierung von Dagga
- Schweiz: Freispruch bei Cannabiskonsum zu medizinischen Zwecken
- USA: Mitarbeiter eines Cannabis Buyers Clubs zu Stadt-Bevollmächtigten erklärt
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 2. September 2000
-------------------------------------------------------------* USA: Zentrum für medizinische Cannabisforschung an der Universität von Kalifornien
* Wissenschaft: THC-Abkömmling CT-3 sicher in klinischer Phase-I-Studie
* USA: Oberster Gerichtshof stoppt die Verteilung von Marihuana in Kalifornien
1.
USA: Zentrum für medizinische Cannabisforschung an der Universität von Kalifornien
Ärzte der Abteilungen der Universität von Kalifornien in San Francisco und San Diego kündigten am
29. August an, dass sie ein wissenschaftliches Forschungszentrum für die medizinische Anwendung
von Marihuana einrichten werden. Das neue Zentrum für medizinische Cannabisforschung, das seinen
Standort in San Diego haben soll, wird im ersten Jahr mit staatlichen Geldern in Höhe von 3 Millionen
US-Dollar gefördert.
Das Geld wird kontrollierte Studien finanzieren, in denen untersucht werden soll, ob die Droge sicher
und wirksam bei der Linderung von Nebenwirkungen starker Aids-Medikamente und Mittel der
Krebs-Chemotherapie ist. Einer der Co-Direktoren des Zentrums wird Dr. Donald Abrams sein,
Professor für Medizin an der Universität von Kalifornien in San Francisco.
Nach Angaben von Abrams sollen die ersten Studien nicht nur mit Krebs- und Aids-Patienten
durchgeführt werden, sondern auch die Effekte auf Spastik und Zittern bei der Multiplen Sklerose
untersuchen. Das erforderliche Marihuana für die Forscher wird vom Nationalen Institut für den
Drogenmissbrauch bereitgestellt werden.
(Quelle: San Francisco Chronicle vom 30. August 2000)
2.
Wissenschaft: THC-Abkömmling CT-3 sicher in klinischer Phase-I-Studie
Eine klinische Phase-I-Studie hat gezeigt, dass die Verwendung von CT-3 durch den Menschen sicher
ist. CT-3 ist ein synthetischer Abkömmling des wichtigsten nicht-psychoaktiven sauren
Stoffwechselproduktes (11-COOH-THC) von THC (Tetrahydrocannabinol).
Die Studie am Menschen wurde vom Aster Clinical Research Center in Paris durchgeführt, nachdem
Atlantic von der U.S. Gesundheitsbehörde die Erlaubnis zur Durchführung klinischer Forschung mit
der Substanz erhalten hatte. In der Studie sollte herausgefunden werden, ob CT-3 in drei
verschiedenen Dosierungen psychogene Effekte bei Patienten hat.
Atlantic entwickelt CT-3 als eine Alternative zu nichtsteroidalen entzündungshemmenden
Medikamenten. Vorrausgegangene Zell- und Tierversuche hatten gezeigt, dass CT-3 schmerzlindernde
und entzündungshemmende Eigenschaften in Mikrogramm-Dosierungen aufweist und dabei keine
Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem oder den Magendarmtrakt verursacht. Das macht CT3 zu einem attraktiven Kandidaten für die Entwicklung als schmerz- und entzündungshemmendes
Mittel ohne die wichtigsten Nebenwirkungen der zur Zeit gebräuchlichen entzündungshemmenden
Medikamente wie Aspirin, Ibuprofen und Indomethazin.
"Das Medikament verursachte keine unerwünschten Wirkungen und die Blutwerte bewegten sich auf
einem optimalen Niveau. Dieses Ergebnis zeigt, dass das Medikament Schmerzen sicher und
zuverlässig bei Patienten lindern wird," erklärte Dr. Joseph Rudick von Atlantic. Nach dem
erfolgreichen Abschluss der Phase-I-Studien in Frankreich in diesem Sommer will Atlantic in den
Vereinigten Staaten Phase-I/II-Studien bei Schmerzen und Entzündungen durchführen.
(Quelle: PRNewswire vom 28. August 2000)
3.
USA: Oberster Gerichtshof stoppt die Verteilung von Marihuana in Kalifornien
Am 29. August setzte der Oberste Gerichtshof der USA die Anordnung des Bundesrichters Charles
Breyer in San Francisco außer Kraft, die es der Oakland Cannabis Buyer's Cooperative gestattet hätte,
Marihuana für medizinische Zwecke zu verteilen. Der Gerichtshof stimmte mit 7 zu 1 Stimmen für
den Antrag der Clinton-Regierung und hob die Anordnung von Richter Breyer auf.
Die kalifornischen Befürworter der Verteilung von Marihuana für therapeutische Zwecke zeigten sich
unbeeindruckt. "Dies ist nur ein kleiner Stein auf unserem Weg," erklärte Jeff Jones, der Vorsitzende
der Oakland Kooperative. "Eigentlich geht es vor allem darum, dass das Gericht unseren Fall
überprüfen wird. Wir sind zuversichtlich, dass sich unsere Beweisführung durchsetzen wird."
Am 17. Juli entschied Bezirksrichter Breyer, dass die Kooperative kranke Menschen, wie etwa AIDSund Krebs-Patienten, mit Marihuana versorgen dürfe, denen ansonsten "körperlicher Schaden drohe".
Breyer ordnete an, dass die Oakland Kooperative Marihuana an schwerkranke Patienten verteilen
dürfe.
Der Oberste Gerichtshof setzte die Anordnung Breyers bis zur endgültigen Entscheidung der
Berufungsverhandlung vor dem U.S. Berufungsgericht in San Francisco und weiteren Anordnungen
der Richter außer Kraft. Richter Paul Stevens war der Einzige, der anderer Meinung war. Er erklärte,
das Justizministerium "hätte versäumt nachzuweisen, dass die Verweigerung, notwendige
Medikamente an ernsthaft erkrankte und sterbende Patienten zu verteilen, dem öffentlichen Interesse
diene".
(Quelle: Reuters vom 29. und 30. August 2000, AP vom 29. August 2000)
4.
Kurzmeldungen
***USA:
Die jährliche Übersicht der Regierung über den Drogenmissbrauch zeigt, dass der Marihuanakonsum
bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren von 13,8 Prozent in 1998 auf 16,4 Prozent in
1999 zunahm, während der Konsum bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren von 8,3 Prozent in
1998 auf 7,0 Prozent in 1999 abnahm. (Quelle: NORML vom 31. August 2000).
***Deutschland:
Noch zwei Wochen bis zum Treffen der IACM bei der Biorohstoff Hanf 2000 in Wolfsburg.
http://www.biorohstoff-hanf.de
5.
VOR EINEM JAHR:
- Niederlande: Einrichtung einer Cannabisagentur für Forschungszwecke
- Schweiz: Fünf Varianten für ein neues Betäubungsmittelgesetz in der Diskussion
VOR ZWEI JAHREN:
- Großbritannien: Konferenz zum Umgang mit Cannabis
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 18. September 2000
-------------------------------------------------------------* USA: Bundesrichter entschied, dass kalifornische Ärzte Marihuana empfehlen dürfen
* Kanada: Minister kündigt neue Herangehensweise bei der medizinischen Verwendung von Cannabis
an
1.
Bundesrichter entschied, dass kalifornische Ärzte Marihuana empfehlen dürfen
Die Bundesregierung kann Ärzte nicht gerichtlich belangen, wenn sie Marihuana als Medizin
empfehlen. Das entschied ein Richter am 7. September in Kalifornien.
Distriktrichter William Alsup gab eine gerichtliche Verfügung heraus, die die Regierung dauerhaft
daran hindert, die ärztliche Zulassung einzuziehen, "allein weil der Arzt einem Patienten auf der
Grundlage ernsten medizinischen Urteils medizinisches Marihuana empfiehlt."
Er schrieb zudem, dass seine Anordnung selbst dann Anwendung finde, wenn "der Arzt davon
ausgeht, das die Empfehlung von dem Patienten genutzt wird, um unter Verletzung der Bundesgesetze
Marihuana zu erwerben."
Die Entscheidung könnte umfassende Bedeutung für verschiedene Staaten mit ähnlichen Gesetzen
erlangen. Es war dies die letzte Entwicklung in einem Konflikt zwischen den
Betäubungsmittelgesetzen des Bundes und der kalifornischen Initiative, die von den Wählern 1996
angenommen worden war. Diese staatliche Initiative erlaubt Schwerkranken mit einer ärztlichen
Empfehlung den Anbau und die Verwendung von Marihuana zur Schmerzlinderung. Vergleichbare
Initiativen wie die in Kalifornien waren in Alaska, Arizona, Hawaii, Maine, Nevada, Oregon und dem
Staat Washington verabschiedet worden.
(Quelle: AP vom 8. September 2000, CNN.com vom 8. September 2000)
2.
Kanada: Minister kündigt neue Herangehensweise bei der medizinischen Verwendung von Cannabis
an
Am 14. September kündigte Gesundheitsminister Allan Rock an, dass das Ministerium die Absicht
habe, eine neue Herangehensweise beim Zugang von Kanadiern zu Marihuana für medizinische
Zwecke zu entwickeln. Dabei würden einige der Themen berücksichtigt, die aus der Entscheidung des
Berufungsgerichts von Ontario zum Fall Terry Parker vom 31. Juli herrührten.
Die neuen Regularien würden die Umstände und die Art und Weise definieren, nach der die
Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke erlaubt werde. "Wir wollen für die Kanadier,
die die Verwendung der Droge zur Linderung von Symptomen verlangen, eine größere
Verfahrensklarheit schaffen," erklärte Minister Rock.
Die rechtlichen Aspekte, die sich durch die Parker-Entscheidung ergeben haben, und eine mögliche
Berufung würden weiterhin geprüft. Bis die neuen Regularien in Kraft treten, können Kanadier
weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Zwecke nach dem Abschnitt 56 des
Betäubungsmittelgesetzes beantragen. Eine Anleitung und ein Antragsformular sind online erhältlich.
Bis heute haben 71 Kanadier solche Ausnahmegenehmigungen erhalten.
(Quelle: Pressemitteilung des kanadischen Gesundheitsministeriums vom 14. September 2000)
3.
Kurzmeldungen
***Australien:
Die Regierung von Tasmanien wird eine Befragung zur medizinischen Verwendung von Cannabis und
THC durchführen. Das Komitee für Gemeindeentwicklung hat eine entsprechende Empfehlung vom
Generalstaatsanwalt erhalten. Das Komitee wird Themen im Zusammenhang mit der rechtlichen
Einordnung von Cannabis oder seines Inhaltstoffes THC (Dronabinol) für medizinische Zwecke in
Verbindung mit Themen und Konsequenzen, die sich aus einer solchen Entscheidung ergeben
könnten, behandeln. Zusendungen und Anfragen sind zu richten an: The Secretary, Community
Development Committee, Parliament House, Hobart 7000, Australien,
[email protected]
***Europa:
Im nächsten Frühjahr wird es in Gütersloh (Deutschland) eine europäische Konferenz zur Verwendung
von Cannabis geben. Das Treffen basiert auf einer Initiative der holländischen Gesundheitsministerin
Els Borst in Zusammenarbeit mit Deutschland und der Schweiz. Wie die Ministerin erklärte, denke
man über die Schädlichkeit von Cannabis in einer zunehmend ausgewogenen Weise nach, und dies
sollte sich auch in der Politik niederschlagen. Borst: "Wir sehen, dass die Menschen in vielen Ländern
Europas zu der Ansicht gelangt sind, dass ein gemäßigter Cannabiskonsum durch Erwachsene nicht
unser größtes Problem ist, dass es überhaupt kein großes gesundheitliches Problem ist. (Quelle:
Interview mit der Gesundheitsministerin Els Borst, Radio 1 News vom 6. September 2000;
Übertragung und Übersetzung ins Englische durch Harry Bego)
4.
VOR EINEM JAHR:
- USA: Bundes-Berufungsgericht öffnet Tür für legale medizinische Verwendung von Cannabis
- Schweiz: MS Gesellschaft für legale medizinische Verwendung von Cannabis
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Repräsentantenhaus gegen medizinische Verwendung von Marihuana
-------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 30. September 2000
-------------------------------------------------------------* IACM: Grundsätze und Strukturen der IACM
* Kanada: Marihuana innerhalb eines Jahres vom Gesundheitsministerium erhältlich
* USA: Patent für Cannabinoid-Pflaster
1.
IACM: Grundsätze und Strukturen der IACM
Beim ersten informellen Treffen der IACM in Wolfsburg am 16. September stellte der Vorstand
Grundsätze der IACM vor. Es ist beabsichtigt einen Beirat und eine Patientenvertretung einzurichten.
Die Grundsätze der IACM, die im Vorfeld des Treffens bei der Biorohstoff Hanf diskutiert worden
waren, sind:
1. Die IACM unterstützt die medizinische Verwendung einzelner Cannabinoide und natürlichen
Cannabis.
2. Im Zentrum der Arbeit der IACM steht die Verbesserung medizinischer Behandlungsmöglichkeiten.
3. Die IACM befasst sich nicht mit anderen Verwendungen der Cannabispflanze.
Der Beirat soll Wissenschaftler und andere bekannte Persönlichkeiten, die an der medizinischen
Verwendung von Cannabis und den Cannabinoiden interessiert sind, umfassen. Darunter werden
Antonio Zuardi (Brasilen), Raphael Mechoulam (Israel), Dave Pate (Niederlande), Robert Gorter
(Deutschland), Tod Mikuriya (USA), Vinzenco di Marzo (Italien), Manuel Guzman (Spanien), Roger
Pertwee (Großbritannien), Greg Chesher (Australien), Rik Musty (USA) und andere sein.
Zu den Personen, die an der Patientenvertretung interessiert sind, zählen Clare Hodges, Direktorin der
"Alliance for Cannabis Therapeutics" (Großbritannien), und Al Byrne von "Patients out of Time"
(USA).
Die IACM will nicht nur die Forschungsbemühungen fördern. Sie wird versuchen, die
Behandlungsmöglichkeiten von Patienten, die von Cannabisprodukten profitieren können, auch durch
andere Maßnahmen zu verbessern. Dazu zählt die Bereitstellung von Informationen in mehreren
Sprachen, die Entwicklung von Stellungnahmen und die Förderung der politischen Diskussion.
Die nationalen Voraussetzungen und Diskussionslinien variieren weltweit sehr stark. Dies wurde auch
bei dem Treffen am 16. September deutlich. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der IACM: "Es
ist nicht sinnvoll, die Erfahrungen, die wir mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin im
deutschen Sprachraum gemacht haben, einfach auf den internationalen Rahmen zu übertragen. Es
braucht hier eine neue Arbeitsweise der Kooperation zwischen verschiedenen Initiativen, zwischen
verschiedenen Ländern, zwischen Experten und Patienten, dis sich nur allmählich herausbilden kann.
Wir wollen diesen Prozess fördern und dabei die unterschiedlichen Erfahrungen nutzten."
2.
Kanada: Marihuana innerhalb eines Jahres vom Gesundheitsministerium erhältlich
Das Gesundheitsministerium wird innerhalb der nächsten ein bis zwei Monate einen offiziellen
Cannabislieferanten auswählen. Die Verfügbarkeit wird dann davon abhängen "wie schnell es ihm
dann möglich sein wird, die erste Ernte zu produzieren," erklärte Gesundheitsminister Allan Rock in
einem Interview.
"Und innerhalb eines Jahres werden Sie es vom Gesundheitsministerium bekommen können, wenn Sie
eine Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung erhalten haben. Es wird eine klare,
konsistente Qualität aufweisen." Herr Rock erklärte, dass bisher kein Patient abgelehnt worden sei,
dessen Antrag gezeigt hätte, dass er von Marihuana profitiere.
Während das Ministerium seine Versorgung entwickle, appellierte Minister Rock an die Polizei
"umsichtig" beim Umgang mit Personen zu sein, die Marihuana an medizinische Nutzer abgeben.
"Heute in einem Jahr werden klinische Studien im vollen Gang sein und wir werden wissenschaftliche
Beweise über die relative medizinische Bedeutung gerauchten Marihuanas bei der Linderung von
Symptomen haben. (...) Möglicherweise wird der Tag kommen, an dem Marihuana in der Apotheke
erhältlich ist."
(Quelle: National Post vom 25. September 2000)
3.
USA: Patent für Cannabinoid-Pflaster
Die beiden Kalifornier Lawrence Brooke, Gründer des Unternehmens General Hydroponics, und Cal
Herrmann haben am 5. September 2000 vom U.S. Patentamt ein Patent für ein "Cannabinoid-Pflaster
und die Methode, Cannabis transdermal zu verabreichen" erhalten.
Das Pflaster soll Cannabisbestandteile in den Blutkreislauf transportieren. Das Patent besagt: "Die
Struktur umfasst eine Deckschicht, die die chemischen Cannabisbestandteile enthält. Die chemischen
Substanzen befinden sich in einem Film auf der Deckschicht oder in einem Hohlraum in der
Deckschicht. Alternativ bildet eine Öffnung in einer Zwischenschicht, die auf der Deckschicht liegt,
den Hohlraum. Das Pflaster wird so auf die Haut aufgebracht, dass sich die chemischen
Cannabisinhaltsstoffe in Kontakt mit der Haut befinden."
"Wirksame gelartige oder flüssige Trägerstoffe für das Cannabis können Carbontetrachlorid sein, oder
eine alkoholische Lösung von Harz und Pyrahexyl gemischt mit THC. Andere mögliche Trägerstoffe
sind Tween 80 oder Petroläther. Auf jeden Fall sollte das Trägermaterial nicht mit Cannabis reagieren
und ein leichtes Eindringen des Präparates in die Haut des Patienten ermöglichen."
In einem Test mit zwei Versuchspersonen wurden 0,2 Gramm Cannabisöl und etwa 0,02 Gramm
DMSO eingesetzt. Das Pflaster wurde bei den beiden Versuchspersonen an der Unterseite des
Handgelenks befestigt. Nach etwa zehn Minuten konnte die wohltuende Wirkung des Medikaments
festgestellt werden. Die Wirkung hielt vier bis sechs Stunden an.
(Quelle: Persönliche Mitteilung von General Hydroponics, US-Patent Nr. 6.113.940)
4.
Kurzmeldungen
***USA:
Ein Bericht der Arbeitsgruppe für medizinischen Marihuana in Maine, der am 27. September
veröffentlicht wurde, schlägt Wege zur Verteilung von Cannabis an Kranke vor. Die Wähler in Maine
nahmen im letzten November ein Referendum zur Legalisierung für bestimmte medizinische
Verwendungen an. Der Bericht verlangt eine freiwillige Registrierung von Patienten und Betreuern
ähnlich wie in Washington und Oregon. Dies würde ein Verteilungssystem schaffen, dass geeigneten
Patienten den Anbau kleiner Marihuanamengen erlauben würde. Er verlangt zudem ein einziges
gemeinnütziges Zentrum zum Verkauf von Marihuana an registrierte Patienten ähnliche der lokal
erlaubten Marihuana-Kooperativen in Kalifornien. (Quelle: Associated Press vom 27. September
2000)
***USA:
Die medizinische Verwendung von Marihuana befindet sich auf dem November-Stimmzettel in
Colorado und Nevada. Nevadas Wähler genehmigten bereits im Jahre 1998 mit 59 Prozent die
medizinische Verwendung von Marihuana. Um dies jedoch gesetzlich wirksam werden zu lassen, wird
ein zweites Ja am 7. November benötigt. Eine jüngste Umfrage vom "Las Vegas Review-Journal"
ergab eine vermutete Wählerzustimmung von 63 Prozent für diese Maßnahme. Nach einer jüngsten
Umfrage in Colorado von den "Denver Rocky Mountains News" ist dort mit einer Zustimmung von 71
Prozent der Wahlberechtigten zu rechnen. (Quelle: Associated Press vom 28. September 2000).
***Großbritannien:
Eine Multiple-Sklerose-Kranke wurde vom illegalen Cannabis-Besitz freigesprochen, nachdem sie vor
Gericht ausgesagt hatte, dass sie die Droge benötige, um ihre Krankheitssymptome zu lindern. Die 36
Jahre alte Lezley Gibson aus Alston in Cumbria wurde als unschuldig erklärt. Während der
viertägigen Verhandlung erfuhr die Jury, dass die Polizei im August des letzten Jahres bei einer
Hausdurchsuchung acht Gramm Cannabis fand. (Quelle: PA News vom 28. September 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- USA: Studie mit gerauchtem Marihuana bei Migräne genehmigt
- Australien: Forderungen nach legalem Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis
- USA: FDA zieht die Bezeichnung von Marihuana als 'Orphan Drug' in Erwägung
- USA: Washington D.C. stimmte für die medizinische Verwendung von Marihuana
- USA: Zunahme des Verkaufs von Marinol
VOR ZWEI JAHREN:
- Deutschland: Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses für medizinische Verwendung
- Wissenschaft: Schmerz-Regelkreis im Gehirn wird durch Cannabinoide beeinflusst
- Schweiz: BAG schlägt Straffreiheit für Konsum vor
--------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 14. Oktober 2000
--------------------------------------------------------------* Europa: Regierungen lockern Ihre Linie zu Cannabis
* Spanien/Wissenschaft: Antitumor-Effekt von THC kann nicht am Menschen untersucht werden
1.
Europa: Regierungen lockern Ihre Linie zu Cannabis
Viele europäische Regierungen wechseln von einer harten Bestrafung bei Vergehen im
Zusammenhang mit weichen Drogen zu einem toleranteren Ansatz gegenüber Drogen wie Cannabis.
Der dramatischste politische Wechsel kommt wahrscheinlich aus Portugal, wo erwartet wird, dass
innerhalb der kommenden Wochen harte und weiche Drogen gleichermaßen entkriminalisiert werden.
Anfang Oktober erklärte die schweizerische Regierung, dass es die Legalisierung von Cannabis
befürworte. Es wird erwartet, dass sie ihre Empfehlung im nächsten Jahr ins Parlament einbringt. Sie
erklärte, ihre Vorschläge würden Maßnahmen zum Schutz der Jugend einschließen sowie sicher
stellen, dass die Schweiz nicht von Drogentouristen überschwemmt werde.
Nach Aussagen des Rechtsberaters des Europäischen Überwachungszentrums für Drogen und
Drogenabhängigkeit (EMCDDA) in Lissabon, Danilo Ballotta, sind diese Maßnahmen typisch für eine
breitere europäische Veränderung hin zu einer weicheren rechtlichen Haltung gegenüber einer
Cannabisverwendung. "Belgien und Frankreich sind zwei weitere Länder, die bekannt gegeben haben,
dass Personen mit erstmaligen Cannabisvergehen verwarnt werden sollen. Sie haben bemerkt, dass
Cannabiskonsum normal oder alltäglich ist und kein abweichendes Verhalten darstellt," erklärte
Ballotta gegenüber CNN.
Der Schritt hin zu einer größeren Toleranz gegenüber Drogen hat sich allerdings nicht überall in
Europa durchgesetzt.
Die Null-Toleranz-Politik in Schweden findet breite Unterstützung in allen politischen Lagern.
Schwedischen Cannabisrauchern droht theoretisch eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten für kleine
Vergehen. Üblicher ist allerdings eine geringe Geldstrafe. Die britischen Gesetze sind noch
drakonischer. Besitz kleiner Mengen kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Aber
Vergehen im Zusammenhang mit Cannabisbesitz werden routinemäßig mit einer Verwarnung abgetan
oder höchstens mit einer kleinen Geldstrafe.
(Quelle: CNN.com vom 9. Oktober 2000, Pressemitteilung des schweizerischen Bundesrates vom 3.
Oktober 2000)
2.
Spanien/Wissenschaft: Antitumor-Effekt von THC kann nicht am Menschen untersucht werden
Eine Forschergruppe an der Complutense-Universität von Madrid kann die Wirksamkeit von THC
gegen eine tödliche Form von Gehirnkrebs wegen Mangel an finanziellen Mitteln nicht untersuchen.
Zu Anfang des Jahres hatte die spanische Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Manuel Guzman
gezeigt, dass THC und ein synthetisches Cannabinoid (WIN-55,212-2) bei Tests mit Laborratten eine
bemerkenswerte Rückbildung von Glioblastomen induziert hatte. Bösartige Gliome, ein
schnelltötender Krebs, gegen den es bisher keine wirksame Behandlung gibt, wurden bei den Tieren
induziert. Innerhalb von 18 Tagen starben die unbehandelten Tiere. Die zwei Cannabinoide zerstörten
jedoch die Tumoren bei einem Drittel der Tiere vollständig und verlängerten das Leben eines weiteren
Drittels bis zu sechs Wochen.
Guzmans Arbeitsgruppe versuchte ökonomische Unterstützung zur Durchführung klinischer Studien
mit Menschen zu bekommen, allerdings sind ihre Bemühungen mehr als sieben Monate später immer
noch nicht erfolgreich, möglicherweise wegen eines Misstrauens gegenüber den vorklinischen
Ergebnissen oder einem Konservativismus gegenüber diesem Forschungsgebiet.
(Quellen: Europa Press vom 8. Oktober 2000; Galve-Roperph I, et al.: Antitumoral action of
cannabinoids: involvement of sustained ceramide accumulation and ERK activation. Nature Medicine
6, 313-319 (2000))
3.
Kurzmeldungen
***IACM/JCT:
Entsprechend einer Vereinbarung zwischen Haworth Press (Binghamton, NY) und der IACM wird das
Journal of Cannabis Therapeutics (JCT) die offizielle Zeitschrift der IACM. Mitglieder der IACM
werden das JCT zu einem ermäßigten Preis von 35 US-Dollar für Abonnenten aus den USA und von
50 Dollar für Abonnenten aus anderen Ländern erhalten, anstatt der normalen Preise von 48 Dollar für
die USA und 69,60 Dollar für das Ausland. Die erste Ausgabe soll Ende des Jahres erscheinen.
***Kanada:
Die erste von der Bundesregierung erlaubte Cannabisernte fand statt, als Jim Wakeford seine 19
Marihuanapflanzen einsammelte. Wakeford, der AIDS hat, zählt zu den ersten der 71 chronisch
kranken Kanadier, die von der Regierung Ausnahmegenehmigungen erhalten haben, die ihnen die
Verwendung von Marihuana zur Behandlung ihrer Symptome erlaubt. (Quelle: Toronto Star vom 30.
September 2000)
***Großbritannien:
Ann Widdecombe, rechtspolitische Sprecherin der britischen konservativen Partei (Tories) forderte bei
einer Tory-Konferenz Anfang Oktober eine "Null-Toleranz"-Politik gegenüber Drogen. Daraufhin
gaben sieben Mitglieder des Schattenkabinetts von Tory-Führer William Hague zu, Cannabis
konsumiert zu haben, darunter der außenpolitische Sprecher Francis Maude und der Führer des
Oberhauses, Lord Strathclyde. Dann erklärten auch ein früherer Labour-Minister, Jon Owen Jones,
und Gesundheitsministerin Yvette Cooper, die Droge genommen zu haben. Der Drogenbeauftragte der
Regierung Keith Hellawell erklärte, eine Null-Toleranz-Politik zu Cannabis sei sowohl unrealistisch
als auch nicht praktikabel (Quellen: PA News vom 8., 9., 10. und 13. Oktober 2000)
4.
VOR EINEM JAHR:
- Wissenschaft: Schmerzen triggern die Freisetzung von Endocannabinoiden
- Kanada: Grünes Licht für klinische Studien mit 250 Patienten
- Kanada: 14 Patienten erhalten legalen Zugang zu Marihuana
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Bundesrichter ordnet Schließung von Cannabis Klub in Oakland an
- Schweiz: Richter erklärt den Verkauf von Cannabis-Duftsäcken für illegal
--------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 28. Oktober 2000
--------------------------------------------------------------* Wissenschaft: THC vermindert Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit HIV-Behandlung
* USA: Registrierung für medizinisches Marihuana in Oregon ist erfolgreich
1.
Wissenschaft: THC vermindert Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit HIV-Behandlung
Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass 85 Prozent der Patienten, die Dronabinol (THC), den
aktivsten Bestandteil der Cannabis-Pflanze, zusätzlich zu ihren antiretroviralen Medikamenten
einnehmen, eine 50%ige Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen erleben. Diese Ergebnisse wurden
am 23. Oktober beim Fünften Kongress über die medikamentöse Behandlung der HIV-Infektion in
Glasgow (Schottland) vorgestellt.
Übelkeit und Erbrechen sind häufige Nebenwirkungen antiretroviraler Medikamente zur Behandlung
der HIV-Infektion. In der Studie wurden Marinol-Kapseln verwendet, die synthetisches Dronabinol in
Sesamöl enthalten.
"Es hat sich gezeigt, dass Marinol bei Krebspatienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen, ein
gutes Mittel gegen Übelkeit ist," erklärte Dr. Roger Anderson von Anderson Clinical Research in
Pittsburgh, USA, der die Studie leitete. "Die Studie, die wir heute vorstellen, zeigt, dass Marinol auch
bei Patienten, die im Zusammenhang mit ihrer HIV-Behandlung unter Übelkeit und Erbrechen leiden,
wirksam sein kann. Das ist eine wichtige Erkenntnis, da Patienten häufig einzelne Dosen der
retroviralen Medikamente wegen ihrer Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen auslassen."
An der Studie nahmen Patienten teil, die sich in einer antiretroviralen Dauerbehandlung befanden.
Zufallsverteilt erhielten 27 Patienten entweder sechs Wochen lang zweimal täglich 2,5 mg Dronabinol
innerhalb eine Stunde nach Einnahme ihrer antiretroviralen Medikamente (14 Patienten) oder 5,0 mg
Dronabinol vor dem Einschlafen (13 Patienten). Zu Beginn der Studie und in den sechs
darauffolgenden Wochen wurden die Patienten per Fragebogen danach befragt, wie viele Minuten sie
sich in den letzten 48 Stunden nicht wohlgefühlt hatten, wie oft sie sich im gleichen Zeitraum
übergeben mussten und wie heftig sie Übelkeit verspürten.
93% (13/14) der Patienten, die zweimal täglich Dronabinol erhielten, berichteten von einer mehr als
50%igen Verbesserung ihrer Symptome von Übelkeit und Erbrechen, und 77% (10/13) derjenigen, die
das Medikament vor dem Einschlafen einnahmen, erlebten eine mehr als 50%ige Verbesserung. Die
Schwere der Übelkeit verbesserte sich bei 96% (26/27) um mindestens eine Stufe und nach sechs
Wochen traten in keiner der beiden Gruppen Fälle von schwerer oder sehr schwerer Übelkeit auf.
(Quelle: PRNewswire vom 23. Oktober 2000)
2.
USA: Registrierung für medizinisches Marihuana in Oregon ist erfolgreich
In seinem ersten Jahr registrierte die Registrierungsstelle für medizinisches Marihuana in Oregon,
USA, 594 Patienten (Mai1999 bis April 2000), und weitere 474 Patienten stellten seit Mai 2000 einen
Antrag auf eine Berechtigungskarte.
Um die Bestimmungen des Beschlusses über medizinisches Marihuana, der 1998 von den Wählern
angenommen wurde, zu erfüllen, müssen Patienten die Empfehlung eines Arztes besitzen und sich
beim Amt für Gesundheitsversorgung von Oregon (ODHSHS, Oregon Department of Human Services
Health Division) registrieren lassen.
"Oregon hat als erster Staat ein landesweites Registrierungssystem für Patienten eingerichtet," erklärte
Dr. Martin Wassermann von der Verwaltung des ODHSHS. "Unser Rückblick auf das erste Jahr zeigt,
dass das System wie geplant funktioniert. Eine beträchtliche Anzahl an Patienten und ihre Ärzte
nutzen es, und es gab nur ein paar Fälle, bei denen Organe der Strafverfolgung Anfragen zu Patienten
stellten."
Laut eines ODHSHS-Berichtes vom Oktober 2000:
- sind 70% der 594 registrierten Patienten männlich,
- beträgt das Durchschnittsalter 46, mit einer Spanne von 14 bis 87 Jahre,
- verwendeten 67 % der Patienten das medizinische Marihuana zur Linderung schwerer und
chronischer Schmerzen
- stellten insgesamt 329 Ärzte Empfehlungen für die 594 Patienten aus.
(Quelle: NORML vom 26. Oktober 2000)
3.
Kurzmeldungen
***Wissenschaft:
Dr. Steven Goldberg, ein Pharmakologe am nationalen Institut für den Drogenmissbrauch in Baltimore
(NIDA) der USA, und sein Team haben zum ersten Mal nachgewiesen, dass Affen trainiert werden
können, sich durch Drücken eines Hebels selbst wiederholt THC, das intravenös in einer klaren
Lösung gegeben wurde, zu verabreichen. Diese Lösung bringt das THC schnell ins Gehirn. Goldbergs
Arbeitsgruppe schließt aus ihren Beobachtungen, die in Nature Neuroscience publiziert wurden, dass
THC "ein so hohes Missbrauchspotential hat wie andere missbrauchte Drogen wie Kokain und
Heroin." Dr. Martin Jarvis, Professor für Psychologie an der Universitätsklinik London erklärte, dass
dies sicherlich eine Übertreibung sei. Im British Medical Journal sagte er, dass Missbrauch "ein Urteil
ist, das besser durch Beobachtung von Mustern aktuellen menschlichen Konsums gewonnen wird".
(Quellen: PRNewswire vom 15. Oktober 2000; Nature Neuroscience 2000;3:1073-4; British Medical
Journal vom 21. Oktober 2000)
***Europa:
Nach einem aktuellen Bericht der Europäischen Union haben einer von fünf EU-Bürgern (oder 45
Millionen) einmal in ihrem Leben Cannabis probiert, während es unter den 18jährigen EU-Bewohnern
40 Prozent sind. 3 Prozent der dänischen Erwachsenen, 1 Prozent der Schweden und 9 Prozent der
Briten, die die Liste anführen, erklärten, im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert zu haben. Der EUBericht kommt zum Schluss, dass die jeweilige nationale Drogenpolitik die Zahlen weniger
beeinflusst als die Drogenhandelswege. (Quelle: M2 Communications Ltd vom 28. Oktober 2000)
***Deutschland:
Ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 27. Oktober nennt das Cannabis-Verbot einen "kollektiven
Irrweg". Im Resümee erklärt der Autor, Dr. Carl Nedelmann: "Die medizinischen Argumente, die zur
Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer
Pathologie. (...) Schäden, die Cannabis anrichtet sind [jedoch] leicht, selten und flüchtig." (Quelle:
Nedelmann C: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg". Deutsches Ärzteblatt
2000;97:A2833-2837)
4.
VOR EINEM JAHR:
- Wissenschaft: Endocannabinoide beim Glaukom
- Australien: Regierung von Neu-Süd-Wales will ein Komitee zum Thema medizinische Verwendung
von Cannabis einsetzen
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Referendum bei Novemberwahlen über medizinische Verwendung von Marihuana
--------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 11. November 2000
--------------------------------------------------------------* Australien: Neu-Süd-Wales erwägt legale medizinische Verwendung von Cannabis
* Wissenschaft: Endocannabinoide verhindern Krämpfe der Atemwege und Husten
* USA: Colorado und Nevada stimmen Gesetzesinitiativen für die medizinische Verwendung von
Marihuana zu
1.
Australien: Neu-Süd-Wales erwägt legale medizinische Verwendung von Cannabis
In Neu-Süd-Wales könnten Patienten, die an chronischen Schmerzen oder einer unheilbaren Krankheit
leiden, bald im Rahmen einer Reformierung der Drogengesetzgebung Cannabis verwenden dürfen.
Die Reformen wurden von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Wayne Hall, Direktor
des Nationalen Zentrums für Drogen- und Alkoholforschung (National Drug and Alcohol Research
Center), vorgeschlagen. Beteiligt waren Wissenschaftler und Ärzte, Sprecher des Krebskomitees und
des Aids-Komitees von NSW, die Juristenvereinigung von NSW, die Australische Medizinische
Gesellschaft, Regierungsbehörden und andere.
Die Patienten würden eine kurzzeitige Ausnahmegenehmigung erhalten, die es ihnen ermöglichte, in
einem von ihrem Arzt festgelegten Zeitraum Cannabis zu rauchen und bis zu fünf Pflanzen für den
eigenen Bedarf zu ziehen. Der Premierminister von Neu-Süd-Wales, Bob Carr, hat dem Vorschlag
prinzipiell zugestimmt.
In seinem Brief an den Premier schreibt Dr. Hall: "(...) Cannabinoidsubstanzen können bei der
Behandlung einiger Erkrankungen wertvoll sein. Dazu zählen Gewichtsabnahme bei HIV, Übelkeit in
Zusammenhang mit einer Krebs-Chemotherapie, Muskelkrämpfe bei einigen neurologischen
Störungen und Schmerzen, die durch herkömmliche Schmerzmittel nicht gelindert werden können.
(...) Die Arbeitsgruppe ist übereingekommen, dass Cannabis in nicht weiterverarbeitetem Zustand
nicht verschreibungsfähig ist, und dass es wahrscheinlich in Australien nie verschrieben werden wird.
(...) Im besten Fall dauert es noch Jahre, bis Cannabinoid-Medikamente in Australien zugelassen
werden. Da Patienten mit einigen der genannten Erkrankungen erwiesenermaßen Cannabis aus
medizinischen Gründen rauchen, hat die Arbeitsgruppe einen Weg vorgeschlagen, wie Cannabis in
einem begrenzten Umfang Patienten, die von seiner Verwendung profitieren können, zur Verfügung
gestellt werden kann."
Der Bericht ist verfügbar unter:
http://www.druginfo.nsw.gov.au/druginfo/reports/medical_cannabis.html
(Quellen: Sydney Morning Herald vom 2. November 2000; Persönliche Mitteilung von Wayne Hall;
Working Party on the Use of Cannabis for Medical Purposes: The Use of Cannabis for Medical
Purposes. Bericht an den Premierminister von Neu-Süd-Wales, Sydney 2000)
2.
Wissenschaft: Endocannabinoide verhindern Krämpfe der Atemwege und Husten
Eine Gruppe internationaler Forscher hat herausgefunden, warum Marihuana in manchen Fällen
Husten auslöst und in anderen Krämpfe der Atemwege und Husten verhindert. Diese
Forschungsergebnisse könnten die Behandlung von Atemwegserkrankungen verbessern.
In einem Bericht für die Zeitschrift 'Nature' zeigten Wissenschaftler des Instituts für experimentelle
Medizin in Budapest, Ungarn, der Universität Neapel und der Universität Washington auf, wie das
Endocannabinoid Anandamid die Atemwege in der Lunge beeinflusst. In Tierversuchen mit
Meerschweinchen und Ratten zeigte Anandamid zwei verschiedene Wirkungen auf die Bronchien.
Wenn sich die Lungenmuskeln durch ein Reizmittel (Capsaicin) zusammenzogen, sorgte das
Endocannabinoid für eine Entspannung der glatten Muskulatur und wies einen starken
hustenhemmenden Effekt auf. Wenn die Atemwege jedoch entspannt waren (durch Entfernung des
zusammenziehenden Effektes des Vagusnervs), löste Anandamid einen Hustenanfall aus.
Anandamid wird im Lungengewebe gebildet und übt seine Wirkung über Cannabinoidrezeptoren aus.
Ein CB1-Rezeptor-Antagonist, jedoch kein CB2-Antagonist, verhinderte die entspannende Wirkung
von Anandamid. Der CB1-Rezeptor-Antagonist allein hatte jedoch keine Wirkung. Anandamid scheint
daher nur dann zu wirken, wenn die Bronchialmuskulatur angespannt ist, wie etwa bei einem Krampf
der Atemwege, der durch Capsaicin ausgelöst wurde.
"Wir denken, dass wir Husten verschiedener Ursachen durch Beeinflussung der
Cannabinoidrezeptoren in den oberen Luftwegen behandeln können," erklärte Dr. Daniele Piomelli,
einer der Forscher des Teams und Pharmakologe an der Universität von Kalifornien, in einem
Interview. "Da sich die meisten heute üblichen Behandlungsmethoden auf das Hustenzentrum, eine
kleine Region im Hirn, das auf Codein und ähnliche Medikamente anspricht, konzentrieren, ist diese
Erkenntnis von besonderer Bedeutung." Die Forscher hoffen, bald mit Studien am Menschen beginnen
zu können.
(Quellen: Reuters von 1. November 2000; Calignano A, et al: Bidirectional control of airway
responsiveness by endogenous cannabinoids. Nature 2000;408:96-101)
3.
USA: Colorado und Nevada stimmen Gesetzesinitiativen für die medizinische Verwendung von
Marihuana zu
Trotz des landesweiten Verbotes von Marihuana stimmten Colorado und Nevada bei den allgemeinen
Wahlen am 7. November für eine Erlaubnis seiner medizinischen Verwendung. In den letzten vier
Jahren wurden in Kalifornien, Oregon, Washington, Alaska, Maine und Hawaii ähnliche Gesetze zur
medizinischen Nutzung von Marihuana verabschiedet.
In Nevada stimmten 67% der Wähler unter Frage 9 für die medizinische Verwendung von Marihuana.
Vor zwei Jahren wurde die Initiative von 59 Prozent unterstützt. Die Wähler mussten die
Gesetzesinitiative in zwei aufeinanderfolgenden Wahlen bestätigen. Patienten müssen sich staatlich
registrieren lassen, um nach den staatlichen Gesetzen geschützt zu sein.
In Colorado stimmten 54 % der Wähler dem 20. Zusatz zu, wonach, wie in Nevada, Patienten, die an
Krebs, Glaukom, HIV/AIDS, Multipler Sklerose und chronischen Störungen des Nervensystems
erkrankt sind, mit Erlaubnis ihres Arztes Marihuana verwenden dürfen. In Colorado dürfen Patienten
bis zu zwei Unzen (56 Gramm) Marihuana besitzen oder sechs Cannabispflanzen anbauen.
In Kalifornien stimmten 61% der Wähler für Antrag 36. Erst- und Zweitvergehen gegen die
Drogengesetze, die nicht im Zusammenhang mit Gewalt stehen, werden durch einen Zwang zur
Drogentherapie geahndet. Eine Gefängnisstrafe fällt weg.
(Quellen: Associated Press vom 8. November 2000; NORML vom 9. November 2000)
4.
Kurzmeldungen
***Wissenschaft:
Pharmos Corporation wird in sieben europäischen Staaten und Israel nach entsprechender
Genehmigung durch die Behörden mit der Aufnahme von Patienten mit traumatischem Hirnschaden in
eine klinische Phase-III-Studie beginnen. Das Unternehmen führte jüngst ein Forschertreffen durch,
das von über 100 Vertretern europäischer Traumazentren und anderen, die an der Studie teilnehmen
wollen, besucht wurde. Es wird erwartet, dass etwa 40 Zentren in Europa und Israel teilnehmen
werden. Dexanabinol, ein nicht-psychotropes synthetisches Cannabinoid, erwies sich in verschiedenen
Tests als wirksam entzündungshemmend und nervenschützend. Eine jüngst erfolgreich beendete
klinische Phase-II-Studie zeigte, dass es bei Patienten mit schweren Kopfverletzungen sicher und gut
verträglich ist. (Quelle: PR Newswire vom 7. November 2000)
***Großbritannien:
Großritannien könnte die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke in den nächsten zwei
Jahren legalisieren, obwohl eine breite Liberalisierung weicher Drogen ausgeschlossen sei, erklärten
Regierungsvertreter am 7. November. Ministerin Mo Mowlan erklärte, dass die Wirksamkeit von
Marihuana bei verschiedenen Erkrankungen gerade wissenschaftlich untersucht werde. "Wir erwarten
die Ergebnisse der Untersuchungen bis Ende nächsten Jahres, sagte sie der BBC, und fügte hinzu, dass
die Ergebnisse in die Entscheidung über eine begrenzte Verwendung von Cannabis einfließen würden.
Keith Hellawell, der Drogenbeauftragte der Regierung, gab einer Lockerung der Drogenpolitik wenig
Chancen. (Quelle: Reuters vom 7. November 2000)
5.
VOR EINEM JAHR:
- Wissenschaft: THC beim Tourette-Syndrom
- USA: Wähler von Maine führen medizinische Verwendung von Marihuana ein
- Deutschland: Studie mit Cannabis bei Tumorkachexie
- USA/Kanada: Renee Boje beantragt Flüchtlingsstatus in Kanada
VOR ZWEI JAHREN:
- Großbritannien: Oberhaus fordert Legalisierung für medizinische Anwendung
- USA: Wähler in Alaska, Oregon, Nevada und Washington fordern medizinische Verwendung von
Marihuana
(Mehr im dem Archiv der IACM-Informationen: http://www.acmed.org)
--------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 25. November 2000
--------------------------------------------------------------* Wissenschaft/USA: Marihuanastudie mit Aids-Patienten in Kalifornien
* IACM: ACM und österreichische CAM erste regionale Gliederungen der IACM
1.
Wissenschaft/USA: Marihuanastudie mit Aids-Patienten in Kalifornien
Die Drogenbehörde der USA (DEA) hat ein Programm genehmigt, das einem nordkalifornischen
Kreis erlaubt, im Rahmen einer Studie, die den gesundheitlichen Nutzen von Cannabis abschätzen
soll, von der Regierung angebautes Marihuana an Aids-Patienten abzugeben.
Die zwölfwöchige Studie im Kreis San Mateo könnte bereits im Januar 2001 beginnen, erklärte
Kreisrat Mike Nevin. Die DEA genehmigte sie am 22. November. Der Kreis wird die erste lokale
Regierungsbehörde im Land sein, die die sonst illegale Droge verteilen wird. "Womit wir enden
könnten, ist der wissenschaftliche Beweis, dass dies eine Medizin ist, die von Ärzten verschrieben
werden sollte," erklärte Nevin.
Dr. Dennis Israelski, Leiter für Infektionskranheiten an den Kreiskrankenhäusern und –kliniken, wird
die Studie überwachen. Das Kreisgesundheitszentrum von San Mateo wird Marihuana-Zigaretten an
HIV- und Aids-Patienten abgeben, die an neurologischen Störungen leiden.
Nevin lehnt die Entkriminalisierung von Marihuana ab, erklärte jedoch, dass sein medizinischer Wert
weiterer abgeklärt werden sollte. "Die Droge Menschen zu verweigern, die sie benötigen, ist ein
Verbrechen," erklärte er. Die Räte hätten 500.000 U.S. Dollars aus Geldern des Kreises für das Projekt
bereitgestellt, sagte Nevin.
Wenn die 12-Wochenstudie erfolgreich ist, würde der Kreis gern weitere Marihuana-Studien für
Krebs- und Glaukompatienten anschließen, erklärte Margaret Taylor, Direktorin des
Kreisgesundheitszentrums von San Mateo. "Wir hoffen, dass dies nur ein Anfang ist," sagte sie.
(Quellen: AP vom 23. November 2000, San Francisco Chronicle vom 23. November 2000)
2.
IACM: ACM und österreichische CAM erste regionale Gliederungen der IACM
Bei der Mitgliederversammlung der ACM am 18. November in Köln stimmten die Teilnehmer
einstimmig für eine Änderung der Satzung, die die ACM zur ersten regionalen Gliederung der IACM
macht.
Entsprechend einer Vereinbarung werden alle Mitglieder der ACM (etwa 700) unterstützende
Mitglieder der IACM, und ein Mitglied der ACM kann eine ordentliche Mitgliedschaft in der IACM
beantragen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Gleichzeitig werden die Mitglieder der
IACM aus dem deutschsprachigen Raum Mitglieder der ACM.
Mitglieder aus Österreich (etwa 20) gründeten im Sommer ihre eigene nationale Organisation (CAM)
und wollen ebenfalls eine regionale Gliederung der IACM werden. In der Startphase wird die IACM
die österreichische CAM finanziell unterstützen.
3.
Kurzmeldung
***Deutschland:
Nach einem Gutachten eines Oberstaatsanwaltes kann die medizinische Verwendung von Cannabis in
Deutschland erlaubt werden. Dr. Hans-Harald Körner, Leiter der Zentralstelle für die Bekämpfung der
Betäubungsmittelkriminalität bei dem Generalstaatsanwalt in Frankfurt (Hessen) untersuchte die
Verfassungsmäßigkeit des Verbotes von Cannabis für medizinische Zwecke sowie die Frage, ob eine
Abgabe von Cannabis an Kranke mit den internationalen Suchtstoffübereinkommen in
Übereinstimmung stehe. In seinem Gutachten schlägt er Modelle zur Abgabe von Cannabis an Kranke
vor, wie etwa die Abgabe durch Stadtgesundheitsämter oder städtische Kliniken. (Quelle: Körner HH:
Kann die medizinische Nutzung von Cannabis erlaubt werden. Zentralstelle für die Bekämpfung der
Betäubungsmittelkriminalität, Frankfurt 2000)
4.
VOR EINEM JAHR:
- Wissenschaft: Umfrage zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten im deutschen
Sprachraum
- Wissenschaft: Pilotstudie mit Cannabis für die medizinische Verwendung in Großbritannien
VOR ZWEI JAHREN:
- USA: Drogenbehörde schlägt Umstufung von synthetischem THC vor
- Großbritannien: Gründer eines Marihuana-Klubs wegen Drogenvergehen angeklagt
(Mehr im dem Archiv der IACM-Informationen: http://www.acmed.org)
--------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 9. Dezember 2000
--------------------------------------------------------------* Wissenschaft: Die meisten Schmerzpatienten profitieren in einer britischen Studie von Cannabis
* USA: Oberster Gerichtshof will über die medizinische Verwendung von Marihuana entscheiden
* Wissenschaft: Cannabinoide könnten hilfreich bei manchen Formen von Durchfall sein
1.
Wissenschaft: Die meisten Schmerzpatienten profitieren in einer britischen Studie von Cannabis
Sieben von 10 Patienten, die an einem Forschungsprojekt zu den schmerzlindernden Eigenschaften
von Cannabis am Jame Paget Hospital in Gorleston (Großbritannien) teilnehmen, wurde durch
Cannabis geholfen. Dies erklärte ein Arzt am 8. Dezember. Die Studie war im April 2000 genehmigt
worden.
Dr. William Notcutt, der die klinische Studie leitet, erklärte, die Ergebnisse seien "sehr akzeptabel".
"Zwischen 70 und 80 Prozent der Patienten haben bisher einigen Nutzen gewonnen."
"Das sind tatsächlich sehr gute Ergebnisse für Menschen mit lang bestehenden Schmerzen, obwohl
nicht jeder Gewinn in einer Schmerzlinderung besteht sondern in der Lebensqualität." Er fügte hinzu:
"Wenn man sich mit Menschen mit chronischen Schmerzen befasst, und man findet etwas, das 30
Prozent der Patienten hilft, dann ist das ein Erfolg."
Die Patienten nehmen verschiedene Medikamente auf Cannabis-Basis und verwenden Geräte, mit
denen sie Cannabis unter die Zunge sprühen.
(Quelle: PA News vom 8. Dezember 2000)
2.
USA: Oberster Gerichtshof will über die medizinische Verwendung von Marihuana entscheiden
Der Oberste Gerichtshof in Washington gab am 27. November bekannt, er werde entscheiden, ob
Marihuana zur medizinischen Verwendung an schwerkranke Patienten verteilt werden darf. Der Fall
brachte die Bundesregierung gegen die Oakland Cannabis Buyer's Cooperative auf. Das hohe Gericht
willigte ein, über einen Berufungsantrag des Bundesjustizministeriums gegen ein Urteil zu verhandeln,
das es Marihuana-Klubs in Kalifornien erlauben würde, die Versorgung von Patienten
wiederaufzunehmen, die beweisen können, dass Cannabis für sie medizinisch notwendig ist.
Die Entscheidung des Gerichts ist markiert die jüngste Entwicklung in einem Konflikt zwischen den
Bundesdrogengesetzen, die die Verteilung von Marihuana verbieten, und einer kalifornischen
Wählerinitiative von 1996 (Proposition 215), die es schwerkranken Patienten gestattet, auf
Empfehlung eines Arztes Marihuana anzubauen und zu verwenden.
Das Justizministerium erwirkte 1998 eine gerichtliche Verfügung von Richter Charles Breyer in San
Francisco, die der Oakland Buyer's Cooperative und anderen ähnlichen Marihuana-Klubs untersagte,
Marihuana zu verteilen. Ein Berufungsgericht gab jedoch 1999 dem Klub Recht. Im Juli 2000 gab
Richter Breyer bekannt, dass der Klub Marihuana an Menschen verteilen dürfe, denen ernsthafter
Schaden durch ihren Gesundheitszustand droht. Das Bundesjustizministerium legte beim Obersten
Gerichthof Berufung ein. Im August entschied der Oberste Gerichtshof mit 7 zu einer Stimme, der
Klub dürfe kein Marihuana verteilen, solange über den Fall verhandelt werde.
Der Oberste Gerichtshof wird im nächsten Jahr die Anhörungen durchführen, die Entscheidung soll
bis Ende Juni 2001 feststehen.
(Quellen: Reuters vom 27. November 2000, AP vom 27. November 2000, New York Times vom 27.
November 2000)
3.
Wissenschaft: Cannabinoide könnten hilfreich bei manchen Formen von Durchfall sein
"Cannabinoide verringern die Sekretion im Dünndarm und könnten daher therapeutisch bei Durchfall
angewandt werden, der nicht auf verfügbare Behandlungen anspricht." Das erklärten Forscher der
Oklahoma Foundation for Digestive Research in Oklahoma City, USA, in einem Artikel für das
European Journal of Pharmacology (Ausgabe vom 8. Dezember 2000).
Elektrische Stimulation in vitro rief im Dünndarm von Ratten eine Sekretbildung hervor, die durch ein
Cannabinoid (WIN 55212-2) abgeschwächt wurde. Diese Hemmung der Sekretbildung wurde von
SR141716A, einem Cannabinoid-1-Rezeptor-Antagonist, aufgehoben. Sekretbildung, die durch
Acetylcholin ausgelöst wurde, blieb von der Cannabinoidgabe unbeeinflusst.
Diese Ergebnisse zeigen, dass Cannabinoide eine nervenvermittelte Sekretbildung über CB1Rezeptoren verhindern und daher bei manchen Formen von Durchfall nützlich sein könnten.
(Quelle: Tyler K, et al: Inhibition of small intestinal secretion by cannabinoids is CB(1) receptormediated in rats. Eur J Pharmacol 2000; 409:207-211)
4.
News in brief
***USA:
Ein komplettes Video-Set des 13-stündigen Forums der Ersten Nationalen Klinischen Konferenz zu
Cannabis-Therapeutika in den USA, veranstaltet an der Universität von Iowa am 7. and 8. April 2000,
ist nun für 175 US-Dollar erhältlich. Einzelvorführungen kosten 15 Dollar. E-mail:
[email protected], oder www.medicalcannabis.com, auf Iowa-Konferenz und dann auf
"video order form" klicken.
***Wissenschaft:
Eine neue Studie der Johns Hopkins School of Public Health in Baltimore, veröffentlicht in der
Dezember-Ausgabe des Journal of Addictive Diseases, zeigt, dass Tabak eine Einstiegsdroge ist, wenn
die fragwürdigen Kriterien angelegt werden, die normalerweise auf Marihuana angewendet werden.
Teilnehmer, die jemals geraucht hatten, wiesen eine siebenfach erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen
Marihuanakonsum, eine siebenfach erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Kokainkonsum, und eine 16fach erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Heroinkonsum auf. Die Studie basiert auf Daten, die durch
persönliche Besuche in den Wohnsitzen von 17.809 Teilnehmern gewonnen worden waren. (Quelle:
U.S. Newswire vom 6. Dezember 2000)
***Neuseeland:
Neuseeland überprüft offiziell seine Politik gegenüber Cannabis. Ein parlamentarisches Komitee, das
Health Select Committee führt 2001 eine Übersicht durch und lädt ein zu Zuschriften von
interessierten Gruppen und Personen. Diese sollten geschickt werden an: The Clerk, The Health Select
Committee, Parliament Buildings, Wellington, New Zealand. Sie sollten den Adressaten bis zum 7.
Februar 2001 erreichen. Es sollte Bezug genommen werden auf die folgenden Richtlinien: "Zu
erkunden, was die wirksamsten Strategien für das öffentliche Gesundheitswesen und für die
Gesundheitsförderung sind, um den Konsum und die Schäden im Zusammenhang mit Cannabis zu
reduzieren, und folglich, was der angemessenste rechtliche Status von Cannabis ist." Details zur
Anfertigung von Zuschriften in einem neuseeländischen Kontext unter:
http://www.clerk.parliament.govt.nz/publications/.
****Wissenschaft:
Eine Analyse des THC-Gehalts von Drogen- und Faserhanf-Samen kam zu folgendem Ergebnis:
Drogenhanf-Samen besitzen einen viel höheren Anteil an THC (35,6-124 mikrog/g) als FaserhanfSamen (0-12 mikrog/g). Der Hauptanteil des THC konnte an der Oberfläche der Samen festgestellt
werden. Das Innere der Drogen- und Faserhanf-Samen enthielt jeweils weniger als 2 bzw. 0,5
Mikrogramm pro Gramm Samen. (Quelle: Ross SA, et al.: GC-MS analysis of the total delta-9-THC
content of both drug- and fibre-type cannabis seeds. J Anal Toxicol 2000; 24:715-717)
5.
VOR EINEM JAHR:
- USA: Klage für die medizinische Verwendung von Marihuana abgewiesen
- Wissenschaft: Forschungsprogramm an der Universität von Kalifornien
VOR ZWEI JAHREN:
- Deutschland: Frankfurter Resolution für die medizinische Verwendung von Marihuana
- Wissenschaft: THC löst programmierten Zelltod in bestimmten Gehirntumorzellen aus
(Mehr im Archiv der IACM-Informationen: http://www.acmed.org)
--------------------------------------------------------------IACM-Informationen vom 23. Dezember 2000
--------------------------------------------------------------* Kanada:
- Mine in Manitoba wird legales Marihuana produzieren
- MS-Patient kann sein eigenes Cannabis anbauen, urteilt ein Richter
* Holland: Einrichtung eines Büros für medizinisches Cannabis
1.
Kanada:
- Mine in Manitoba wird legales Marihuana produzieren
- MS-Patient kann sein eigenes Cannabis anbauen, urteilt ein Richter
Ein Kanadier, der Marihuana zur Linderung seiner Multiple-Sklerose-Symptome verwendet, darf
selbst Marihuana anpflanzen. Das entschied eine Richterin in Calgary am 11. Dezember.
Der 46jährige Grant Krieger wurde sowohl beschuldigt, Marihuana angebaut zu haben, als auch, damit
gehandelt zu haben. Richterin Darlene Acton war der Meinung, Herr Krieger würde in seinen Rechten
beschnitten, wenn er kein Marihuana für seinen eigenen therapeutischen Nutzen anpflanzen dürfe.
Die momentane kanadische Gesetzgebung ermöglicht es, Patienten eine Ausnahmegenehmigung von
den Gesetzen zum Besitz von Marihuana beim Gesundheitsministerium zu beantragen. Richterin
Acton bezeichnete diese Regelung jedoch als "Absurdität", seien Patienten doch ohne offizielle
Verteiler dazu gezwungen, sich das Marihuana illegal zu beschaffen.
Unterdessen hat die kanadische Regierung ein Unternehmen ausgewählt, dass das Land erstmals legal
mit Marihuana für Medizin und Forschung beliefern soll. Der Firma "Prairie Plant Systems" in
Saskatoon wurde der Auftrag über 3,78 Millionen U.S. Dollar erteilt, innerhalb eines Jahres
standardisiertes Qualitätsmarihuana zu liefern. Das teilte das Gesundheitsministerium am 21.
Dezember mit.
Das Marihuana werde im ungenutzten Teil einer Kupfermine in Nord-Manitoba angepflanzt,
weiterverarbeitet und verpackt, so der Präsident von Prairie Plant Systems Brent Zettl. "Wir können
die unterirdischen Räume zur Produktion von biopharmazeutischen Pflanzen nutzen, die zwei Dinge
benötigen: Zum Einen genetische Kontinuität, zum Andern Sicherheit."
"Dieses Marihuana wird Menschen zugänglich sein, die an strukturierten Forschungsprogrammen
teilnehmen, sowie Kanadiern, die berechtigt sind, Marihuana für medizinische Zwecke zu nutzen und
bereit sind, bei Beobachtungs- und Forschungsprojekten des Ministeriums mitzuwirken," sagte
Gesundheitsminister Allan Rock.
(Quellen: Reuters vom 11. und 22. Dezember 2000, Associated Press vom
23. Dezember)
2.
Holland: Einrichtung eines Büros für medizinisches Cannabis
Das holländische Gesundheitsministerium hat ein Büro für medizinisches Cannabis ((Bureau voor
Medicinale Cannabis) eingerichtet. Der Zweck des Büros ist die Klärung der Frage, ob Cannabis als
Medizin verwendet werden kann und bei welchen Indikationen.
In einem offiziellen Brief an die internationale Drogenkontrollbehörde (INCB, International Narcotics
Control Board) der Vereinten Nationen erklärt Ministerin Els Borst-Eilers, dass "viele Fallberichte
zeigen, dass Cannabis eine nützliche Medizin sein könnte, aber es sind bisher keine hochwertigen
Befunde verfügbar."
"Wenn klinische Studien positive Ergebnisse liefern, sollte eine adäquate Versorgung des
pharmazeutischen Marktes mit lizenzierten Cannabisprodukten sichergestellt werden. Von diesem
Augenblick an wird dies eine weitere Aufgabe des Büros sein. Das Büro wird den Gartenanbau von
Cannabis, von Cannabisharz und ihren Zubereitungen regeln, sowie für klinische Studien mit diesen
Substanzen zuständig sein, so wie es von der internationalen Konvention für Betäubungsmittel (Single
Convention on narcotic drugs) verlangt wird. Es wird zudem qualitativ hochwertige Studien anregen,
die mit unterschiedlichen Dosierungsformen unterschiedlicher Zusammensetzung und für viele
Indikationen durchgeführt werden.
Weitere Informationen unter: http://www.minvws.nl
(Quellen: Brief von Els Borst-Eilers an den INCB vom 14. Dezember 2000, persönliche Mitteilung
von Willem K. Scholten)
3.
Kurzmeldungen
***USA:
Hawaii gab am 19. Dezember seine Regeln zur medizinischen Verwendung von Marihuana bekannt.
Zertifizierte Patienten wird es erlaubt sein, bis zu drei Unzen (84 Gramm) zu besitzen und bis zu
sieben Pflanzen anzubauen. Ärzte können für einen Patienten ein Registrierungszertifikat bekommen,
damit dieser Marihuana verwenden kann. Die Regelungen treten am 28. Dezember in Kraft. (Quelle:
AP vom 19. Dezember 2000)
***Wissenschaft:
Professor Roger Pertwee von der Universität von Aberdeen (Schottland) und seine Kollegen haben
einen wasserlöslichen Cannabinoidrezeptoragonisten entwickelt, O-1057 genannt. Pertwee leitete eine
Gruppe von Wissenschaftlern, die eine Cannabis-Verbindung entwickeln wollten, die injiziert oder in
Aerosols oder Sprays verwendet werden kann. Die neue Verbindung wirkt als potenter Agonist am
CB1- und CB2-Rezeptor und verdient nach Aussagen der Wissenschaftler weitere Erforschung seines
therapeutischen Potenzials. (Quellen: PA News vom 10. Dezember 2000; Pertwee RG, et al.: O-1057,
a potent water-soluble cannabinoid receptor agonist with antinociceptive properties. Br J Pharmacol
2000 Apr;129(8):1577-84)
***Wissenschaft:
Ein internationales Forscherteam hat gezeigt, dass die Endocannabinoidkonzentrationen bei Spastik
zunehmen. In einem Multiple-Sklerose-Modell, CREAE bei Mäusen, wurde die Spastik durch das
Endocannabinoidsystem tonisch kontrolliert. Während die Endocannabinoidspiegel bei gesunden
Mäusen und nichtspastischen CREAE-Mäusen normal waren, gab es eine deutliche Zunahme bei
spastischen CREAE-Mäusen. Daher könnten spastische Störungen durch Modulierung des
Endocannabinoidsystems behandelt werden. (Quelle: Baker D, et al.: Endocannabinoids control
spasticity in a multiple sclerosis model. FASEB J, published online on 8 December 2000)
***USA:
Der Marihuanakonsum unter Jugendlichen ist im Vergleich mit dem Vorjahr unverändert geblieben.
So heißt es in einem Regierungsbericht, der am 14. Dezember veröffentlicht wurde. 15,6% der 1314jährigen, 32,2 Prozent der 15-16jährigen und 36,5 Prozent der 17-18jährigen gaben an, Cannabis im
vergangenen Jahr konsumiert zu haben. (Quelle: Reuters vom 14. Dezember 2000)
4.
VOR EINEM JAHR:
- Großbritannien: Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bei Multiple Sklerose
- Schweiz: Cannabis in subpsychotroper Dosis erlaubt
- Kanada: Fünf-Jahres-Plan für die medizinische Nutzung von Marihuana
VOR ZWEI JAHREN:
- Wissenschaft: Cannabinoid-Rezeptorsystem spielt möglicherweise eine Rolle bei der Regulation der
Funktion von Spermien
- Neuseeland: Negative Effekte von Marihuana sind übertrieben worden
(Mehr im Archiv der IACM-Informationen: http://www.acmed.org)
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