Weiterbildungskonzept Neurologie Zürcher Höhenklinik Wald (ZHW) Leiter der Weiterbildungsstätte: Dr. med. Morena Felder, Fachärztin/FMH für Neurologie Dr med. Christian Sturzenegger, Facharzt für Neurologie Qualifikation der WB-Stätte: Kategorie C (2 Jahre) Korrespondenzadresse: Zürcher Höhenklinik Wald Faltigbergstrasse 7 8636 Wald Tel. 055 / 256 61 11 Fax 055 / 256 65 15 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 1/7 Weiterbildner: a) fachspezifisch: b) nicht-fachspezifisch Dr. Morena Felder, Fachärztin für Neurologie Dr med. Christian Sturzenegger, Facharzt für Neurologie Dr. Matthias Herrmann, Chefarzt, Facharzt für Kardiologie und Innere Medizin Dr. Javier Blanco, Chefarzt, Facharzt FMH für Physikalische Medizin und Rehabilitation Dr. Alexander Turk, Co-Chefarzt, Facharzt für Pneumologie und Innere Medizin Struktur und betriebliche Merkmale der Weiterbildungsstätte Der neu eintretende Arzt wird von einem Assistentenkollegen an den ersten Tagen in einem Tutorsystem eingeführt und begleitet. Er nimmt am Einführungstag für Klinikmitarbeiter teil. Qualifikation: Die Qualifikation erfolgt laufend durch die Weiterbildungsverantwortlichen. Eine strukturierte Evaluation erfolgt alle drei bis sechs Monate gemäss dem FMHEvaluationsprotokoll. Einsatz als Abteilungsarzt auf einer der drei Abteilungen für neurologische Rehabilitation (fachspezifische Weiterbildung). Zusätzlich bei einer Anstellungsdauer einem Jahr fakultativ die Möglichkeit zur Rotation auf den anderen Bettenstationen der ZHW im Rahmen der nichtfachspezifischen Weiterbildung. Aktive Mitarbeit in der neurologischen Diagnostik und Therapie. Teilnahme an den fachspezifisch neurologischen an den Fächer-übergreifenden medizinischen Fortbildungen sowie an den regelmässigen interdisziplinären Weiterbildungen. Teilnahme am Tagesdienst- uns Abenddienst nach Dienstplan und die Beteiligung am Nacht- und Wochenendedienst für die gesamte Klinik im Rotationssystem Je nach Möglichkeit, Eignung, Wünschen und Verfügbarkeit Einführung in die spezifisch neurologische Diagnostik (Elektroenzephalographie inklusive Schlafmedizin, Elektrophysiologie, Duplexsonographie, Neuroradiologische Fallbesprechung, Neuropsychologische Intervision). Daneben besteht ausserdem die Möglichkeit zur nicht fachspezifischen Einarbeitung in intern-medizinische Abklärungsdiagnostik (Labor, Lungenfunktion, Spiroergometrie, Sonographie, Radiologie, Schlafmedizin). Die Arbeitszeit und Entlöhnung richtet sich nach den Anstellungsbedingungen des Kantons Zürich beziehungsweise des Arbeitsgesetzes. Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 2/7 3. Weiterbildungsinhalte Neurologie 3.1. Lernziele (gem. Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2007 und Revision vom 11. Dezember 2007) Der Facharzt für Neurologie muss in der Lage sein, die wichtigsten neurologischen Syndrome, Komplikationen und Notfallsituationen zu beurteilen und die notwendigen weiteren diagnostischen und therapeutischen Massnahmen vorzunehmen oder einzuleiten. Er soll dabei die eigenen Grenzen in Wissen und Können kennen und respektieren. 3.2 Theoretische und praktische Fähigkeiten 1. Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des peripheren und zentralen Nervensystems mit den zu und abführenden Gefässen und der Muskulatur, sowie der Epidemiologie, Ätiologie, Genetik, Pathogenese und Prognose der wichtigsten neurologischen Störungen 2. Klinische Diagnosestellung neurologischer Krankheiten aufgrund somatischer und psychosozialer Anamnese, körperlicher neurologischer Untersuchung, inklusive neurootologischer und neuroophthalmologischer Testung und internistischer Status (inklusive Schellong-Test). Erstellen einer Problemliste und eines Untersuchungsplanes 3. Beurteilung bewusstseinsgestörter Patienten 4. Einfache orientierende verhaltensneurologische Untersuchung (mentaler Neurostatus) 5. Edrophoniumchlorid-Test (= "Tensilon-Test") und Apomorphin-Test 6. Grundlagen der Schlafmedizin 7. Theoretische und praktische Kenntnisse in der Schmerztherapie 8. Kenntnisse in rehabilitativer Medizin, insbesondere der Neurorehabilitation (Indikationstellung, deren Möglichkeiten und Grenzen, Rehabilitationsziele unter Berücksichtigung der physiotherapeutischen, logopädischen, ergotherapeutischen und neuropsychologischen Behandlungsmöglichkeiten) 9. Kenntnisse und Erfahrung in Palliativmedizin, insbesondere bei schwersten Defektzuständen bzw. chronisch progredienten, letztlich zum Tode führenden neurologischen Erkrankungen (Muskeldystrophien, ALS, chronisches Coma vigile, Jakob-Creutzfeldt-Erkrankung, etc.), Therapiebegrenzung und Therapiebeendigung bei Patienten mit schwersten intrakraniellen Erkrankungen 10. Indikationsstellung zu den wichtigsten diagnostischen Hilfsuntersuchungen und Interpretation derer Resultate im Rahmen der entsprechenden Krankheitsbilder sowie derer Kenntnis, Risiken und Kosten: Röntgenaufnahmen, Kernspintomographie (Magnetresonanz) und Computertomographie des Schädels und der Wirbelsäule, Liquoruntersuchung, Angiographie, Myelographie, neurosonographische Untersuchung (inklusive transkranielle Dopplersonographie), neuropsychologische Testung, elektroneuromyographische Untersuchung, evozierte Potentiale (VEP, MEP, SSEP, AEP), Elektroencephalographie, polygraphische Untersuchung, Langzeit-EEG bzw. telemetrische Untersuchung, Polysomnographien und weitere Verfahren, die im Weiterbildungsprogramm im Detail ausgeführt sind. Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 3/7 11. Selbständige Auswertung und Interpretation einfacher neuroradiologischer (MR und CT des Gehirns, des Rückenmarkes und der Wirbelsäule, Myelogramme, Angiogramme der gehirnversorgenden Arterien und Venen), elektrodiagnostischer (Elektroneurographie, Nadelmyographie, Elektroencephalographie), neurosonographischer (Doppler/Duplex), sowie schlafmedizinische (z.B. Oymetrie) Befunde 12. Durchführung der Lumbalpunktion und selbstständige Auswertung und Interpretation des Liquorbefundes inkl. Liquorelektrophorese und Gramfärbung 13. Untersuchung mit der Frenzelbrille 14. Genetische Beratung bei neurologischen Krankheiten 15. Prophylaxe und Behandlung neurologischer Krankheiten (Therapieplan, Wahl der Medikamente und anderer nicht invasiver Massnahmen, Kontrollen und Überwachung) und Vakzinationsberatung 16. Behandlung lebensbedrohlicher Notfallsituationen, Krankheiten und deren Behandlung auftreten welche bei neurologischen 17. Umfassende Beratung und Betreuung von Patienten mit chronischen und hereditären neurologischen Krankheiten, psychosomatischen und psycho-sozialen Problemen, sowie Einleitung und Überwachen der Nachsorge und allfälliger spezifisch neurologisch-rehabilitativer Massnahmen 18. Geruchs- und Geschmacksuntersuchungen 19. Abfassen von Gutachten 3.3 Weitere Befähigungen und Verantwortlichkeiten Es werden folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Verantwortlichkeiten werden gefordert: 1. Befähigung, Kollegen und Pflegepersonal wie auch Patienten und Angehörige über Diagnose, Therapie und Prognose neurologischer Krankheiten aufzuklären 2. Rechte und Pflichten des Patienten kennen und respektieren 3. Fähigkeit, eine wissenschaftliche Arbeit in ihrer Wertigkeit und Bedeutung zu interpretieren 4. Kenntnis über die in der Neurologie gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch verwendeten Substanzen bezüglich ihres therapeutischen Nutzens, über deren klinisch relevanten Neben- und Wechselwirkungen und die dabei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätze Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 4/7 5. Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung: - Heilmittelgesetz - Betäubungsmittelgesetz - Krankenversicherungsgesetz - für den Arzneimittelgebrauch relevante Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste 6. Kompetenz der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe 7. Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidfindung in typischen Situationen (Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen, Freiheitsentzug, Entscheidungen am Lebensende, Sterbebegleitung, Forschung am Menschen, Organentnahme) 8. Kompetenz der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe 9. Fähigkeit des optimalen Einsatzes im Hinblick auf die Effizienz, Kosten und Risiken der zur Verfügung stehenden diagnostischen und therapeutischen Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen 10. Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist. 3.4 Weiterbildungsziele Die Aerzte sind fähig, die Betreuung, Beurteilung und Behandlung der wichtigsten neurologischen Krankheitsbilder von zur neurologischen Behandlung oder Neurorehabilitation hospitalisierten Patienten unter Einbezug von psychischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten zu übernehmen. Sie können akute und chronische Gesundheitsprobleme richtig einschätzen und das Kosten/Nutzen -Verhältnis der diagnostischen, therapeutischen, präventiven und rehabilitativen Massnahmen richtig interpretieren. Bei komplexen Krankheitsproblemen initiieren und koordinieren sie den Beizug und die Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Fachbereiche, anderer Berufsgruppen und Einrichtungen des Gesundheitswesens zur optimalen Beurteilung, Behandlung und Betreuung der Kranken. Sie kennen die technischen Massnahmen, welche zur Prävention, Diagnose und Behandlung neurologischer Patienten erforderlich sind. Sie können zur Förderung der Gesundheit ihrer Patienten und Patientengruppen wirksame und individuell angepasste Präventionsmassnahmen empfehlen. Lernziele für die Neurorehabilitation 4.1 Allgemeine Lernziele 1. Kennenlernen der Grundlagen der Rehabilitationsmedizin, des multidisziplinärenAssessment zur Abklärung von Schädigungen, Aktivitätsstörungen und Einschränkungen der Partizipation Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 5/7 2. Kennenlernen der medizinischen Rehabilitationsmassnahmen und der interdisziplinären Zusammenarbeit in einem koordinierten Rehabilitationskonzept 3. Kennenlernen der häufigen und selteneren, akuten und chronischen Pathologien des Nervensystems und deren Differentialdiagnose, Abklärung, Wertung und Behandlung 4. Kennenlernen des physikalisch-medizinischen Denkens, der Untersuchungstechniken und Behandlungsmassnahmen 5. Spezielle Kenntnisse der Versicherungsmedizin und des Sozialversicherungsrechts, v.a. KVG, UVG, VVG 4.2 Spezielle Lernziele und Fertigkeiten Neurorehabilitation 1. Kennen der häufigen und selteneren, akuten und chronischen neurologischen Pathologien, deren Differentialdiagnose, Abklärung, Wertung und Behandlung, speziell deren rehabilitative Behandlung 2. Erheben eines vollständigen Neurostatus, dessen Beurteilung und Interpretation 3. Kennen akuter vaskulärer Ereignisse, deren Aetiologie und Behandlung 4. Lokalisierung der Läsion bei fokalen Ausfällen 5. Kennen von entzündlichen, proliferativen und degenerativen Prozessen am ZNS und Rückenmark 6. Kennen der häufigsten Ursachen einer peripheren Polyneuropathie 7. Epilepsie, Kopfschmerzen, neuromuskuläre Erkrankungen, Neuropathien und deren Diagnostik und Behandlung 8. Erkennen und Untersuchen einer Psychopathologie und Differenzierung von körperlichen Störungen mit psychischen Auswirkungen 9. Kennen der Indikationen und Kontraindikationen zur Durchführung einer Lumbalpunktion; allenfalls selbständige Durchführung 10. Kennen der Indikation für die Untersuchung mittels CT, MRI, EEG, EMG, PET 11. Kennen der Grundprinzipien von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Neuropsychologie und deren rationale Anwendung (Indikation, Kontraindikation) 12. Mitbetreuung von Patienten mit Schluck- und Ernährungsstörungen im interdisziplinären Team, u.a. Patienten mit PEG-Sonden 13. Mitbetreuung von Patienten mit neurologischen und kognitiven Defiziten im Rahmen der Rehabilitationsmassnahmen 14. Informationen und Betreuung von Angehörigen von Patienten mit Hirnleistungsdefiziten Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 6/7 15. Kommunikation mit den Kostenträgern: Telefonate mit den Fallmanagern der Krankenkasse, Briefe mit Begründung des Rehabilitationsaufenthaltes an den Vertrauensarzt (Verlängerungsgesuche) 5. Verhältnis Weiterbildner / Weiterzubildende 2 Weiterzubildende pro Weiterbildner 6. Weiterbildungsangebot 6.1. Obligatorische, theoretische Weiterbildung (hausintern): 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Röntgenrapport, mit Demonstration der Röntgenbilder vom Vortag, Montag-Freitag durch den Tagesarzt unter Supervision des diensthabenden Kaderarztes Assistenten-Weiterbildung, wöchentlich, je 1 Std. Ärztefortbildung ("Zwischen Spital und Praxis") jeden Mittwoch, 12.00 Uhr, je 1 Std. Journal Club, ½ Std./Woche Praktische Fortbildungen Reanimation (mind. 6x/Jahr) Neuroradiologische Fallbesprechung, ½ Std./Woche Neuropsychologische, neurologische Intervision, ½ Std./Woche Interdisziplinäre Weiterbildung Neurorehabilitation zu ausgewählten Themen zweimal monatlich, 1½ Std., 6.2. Fakultative theoretische Weiterbildung (extern): 1. 2. 3. 4. 5. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen des Universitätsspitals Zürich (z.B. Neurologie-Fortbildung donnerstags und der Fortbildungen der Nachbarspitäler Teilnahme an von der SGK anerkannten Fortbildungsveranstaltungen nach Absprache (max. 1 Woche/Jahr) Teilnahme an internationalen von der FMH anerkannten FB-Veranstaltungen nach Absprache Internetzugang, fulltext der wichtigsten Journals und Suchmaschinen Intranet mit Arzneimittelkompendium, Klinikblaubuch u.a. Faltigberg-Wald, den 22.09.2008 Dr. Morena Felder PD Dr. Margret Hund-Georgiadis Druckdatum: 14.05.2016 Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig! 7/7