Weiterbildungskonzept Neurologie

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Weiterbildungskonzept Neurologie Zürcher Höhenklinik Wald (ZHW)
Leiter der Weiterbildungsstätte:
Dr. med. Morena Felder, Fachärztin/FMH für Neurologie
Dr med. Christian Sturzenegger, Facharzt für Neurologie
Qualifikation der WB-Stätte:
Kategorie C (2 Jahre)
Korrespondenzadresse:
Zürcher Höhenklinik Wald
Faltigbergstrasse 7
8636 Wald
Tel. 055 / 256 61 11
Fax 055 / 256 65 15
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Druckdatum: 14.05.2016
Achtung: nur die elektronische Ausgabe (ausgedruckte Ausgabe am Ausgabetag) ist gültig!
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Weiterbildner:
a) fachspezifisch:
b) nicht-fachspezifisch
Dr. Morena Felder, Fachärztin für Neurologie
Dr med. Christian Sturzenegger, Facharzt für Neurologie
Dr. Matthias Herrmann, Chefarzt, Facharzt für Kardiologie
und Innere Medizin
Dr. Javier Blanco, Chefarzt, Facharzt FMH für
Physikalische Medizin und Rehabilitation
Dr. Alexander Turk, Co-Chefarzt, Facharzt für
Pneumologie und Innere Medizin
Struktur und betriebliche Merkmale der Weiterbildungsstätte
Der neu eintretende Arzt wird von einem Assistentenkollegen an den ersten Tagen in einem
Tutorsystem eingeführt und begleitet. Er nimmt am Einführungstag für Klinikmitarbeiter teil.
Qualifikation: Die Qualifikation erfolgt laufend durch die Weiterbildungsverantwortlichen. Eine
strukturierte Evaluation erfolgt alle drei bis sechs Monate gemäss dem FMHEvaluationsprotokoll.
Einsatz als Abteilungsarzt auf einer der drei Abteilungen für neurologische Rehabilitation
(fachspezifische Weiterbildung). Zusätzlich bei einer Anstellungsdauer einem Jahr fakultativ
die Möglichkeit zur Rotation auf den anderen Bettenstationen der ZHW im Rahmen der nichtfachspezifischen Weiterbildung.
Aktive Mitarbeit in der neurologischen Diagnostik und Therapie. Teilnahme an den
fachspezifisch neurologischen an den Fächer-übergreifenden medizinischen Fortbildungen
sowie an den regelmässigen interdisziplinären Weiterbildungen.
Teilnahme am Tagesdienst- uns Abenddienst nach Dienstplan und die Beteiligung am
Nacht- und Wochenendedienst für die gesamte Klinik im Rotationssystem
Je nach Möglichkeit, Eignung, Wünschen und Verfügbarkeit Einführung in die spezifisch
neurologische
Diagnostik
(Elektroenzephalographie
inklusive
Schlafmedizin,
Elektrophysiologie,
Duplexsonographie,
Neuroradiologische
Fallbesprechung,
Neuropsychologische Intervision). Daneben besteht ausserdem die Möglichkeit zur nicht
fachspezifischen Einarbeitung in intern-medizinische Abklärungsdiagnostik (Labor,
Lungenfunktion, Spiroergometrie, Sonographie, Radiologie, Schlafmedizin).
Die Arbeitszeit und Entlöhnung richtet sich nach den Anstellungsbedingungen des Kantons
Zürich beziehungsweise des Arbeitsgesetzes.
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3.
Weiterbildungsinhalte Neurologie
3.1. Lernziele (gem. Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2007 und Revision vom
11. Dezember 2007)
Der Facharzt für Neurologie muss in der Lage sein, die wichtigsten neurologischen
Syndrome, Komplikationen und Notfallsituationen zu beurteilen und die notwendigen
weiteren diagnostischen und therapeutischen Massnahmen vorzunehmen oder einzuleiten.
Er soll dabei die eigenen Grenzen in Wissen und Können kennen und respektieren.
3.2 Theoretische und praktische Fähigkeiten
1. Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des peripheren und zentralen
Nervensystems mit den zu und abführenden Gefässen und der Muskulatur, sowie der
Epidemiologie, Ätiologie, Genetik, Pathogenese und Prognose der wichtigsten
neurologischen Störungen
2. Klinische Diagnosestellung neurologischer Krankheiten aufgrund somatischer und
psychosozialer Anamnese, körperlicher neurologischer Untersuchung, inklusive neurootologischer und neuroophthalmologischer Testung und internistischer Status (inklusive
Schellong-Test). Erstellen einer Problemliste und eines Untersuchungsplanes
3. Beurteilung bewusstseinsgestörter Patienten
4. Einfache orientierende verhaltensneurologische Untersuchung (mentaler Neurostatus)
5. Edrophoniumchlorid-Test (= "Tensilon-Test") und Apomorphin-Test
6. Grundlagen der Schlafmedizin
7.
Theoretische und praktische Kenntnisse in der Schmerztherapie
8. Kenntnisse in rehabilitativer Medizin, insbesondere der Neurorehabilitation
(Indikationstellung, deren Möglichkeiten und Grenzen, Rehabilitationsziele unter
Berücksichtigung der physiotherapeutischen, logopädischen, ergotherapeutischen und
neuropsychologischen Behandlungsmöglichkeiten)
9. Kenntnisse und Erfahrung in Palliativmedizin, insbesondere bei schwersten
Defektzuständen bzw. chronisch progredienten, letztlich zum Tode führenden
neurologischen Erkrankungen (Muskeldystrophien, ALS, chronisches Coma vigile,
Jakob-Creutzfeldt-Erkrankung, etc.), Therapiebegrenzung und Therapiebeendigung bei
Patienten mit schwersten intrakraniellen Erkrankungen
10. Indikationsstellung zu den wichtigsten diagnostischen Hilfsuntersuchungen und
Interpretation derer Resultate im Rahmen der entsprechenden Krankheitsbilder sowie
derer Kenntnis, Risiken und Kosten: Röntgenaufnahmen, Kernspintomographie
(Magnetresonanz) und Computertomographie des Schädels und der Wirbelsäule,
Liquoruntersuchung, Angiographie, Myelographie, neurosonographische Untersuchung
(inklusive transkranielle Dopplersonographie), neuropsychologische Testung,
elektroneuromyographische Untersuchung, evozierte Potentiale (VEP, MEP, SSEP,
AEP), Elektroencephalographie, polygraphische Untersuchung, Langzeit-EEG bzw.
telemetrische Untersuchung, Polysomnographien und weitere Verfahren, die im
Weiterbildungsprogramm im Detail ausgeführt sind.
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11. Selbständige Auswertung und Interpretation einfacher neuroradiologischer (MR und CT
des Gehirns, des Rückenmarkes und der Wirbelsäule, Myelogramme, Angiogramme
der
gehirnversorgenden
Arterien
und
Venen),
elektrodiagnostischer
(Elektroneurographie,
Nadelmyographie,
Elektroencephalographie),
neurosonographischer (Doppler/Duplex), sowie schlafmedizinische (z.B. Oymetrie)
Befunde
12. Durchführung der Lumbalpunktion und selbstständige Auswertung und Interpretation
des Liquorbefundes inkl. Liquorelektrophorese und Gramfärbung
13. Untersuchung mit der Frenzelbrille
14. Genetische Beratung bei neurologischen Krankheiten
15. Prophylaxe und Behandlung neurologischer Krankheiten (Therapieplan, Wahl der
Medikamente und anderer nicht invasiver Massnahmen, Kontrollen und Überwachung)
und Vakzinationsberatung
16. Behandlung lebensbedrohlicher Notfallsituationen,
Krankheiten und deren Behandlung auftreten
welche
bei
neurologischen
17. Umfassende Beratung und Betreuung von Patienten mit chronischen und hereditären
neurologischen Krankheiten, psychosomatischen und psycho-sozialen Problemen,
sowie Einleitung und Überwachen der Nachsorge und allfälliger spezifisch
neurologisch-rehabilitativer Massnahmen
18. Geruchs- und Geschmacksuntersuchungen
19. Abfassen von Gutachten
3.3 Weitere Befähigungen und Verantwortlichkeiten
Es werden folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Verantwortlichkeiten werden gefordert:
1. Befähigung, Kollegen und Pflegepersonal wie auch Patienten und Angehörige über
Diagnose, Therapie und Prognose neurologischer Krankheiten aufzuklären
2. Rechte und Pflichten des Patienten kennen und respektieren
3. Fähigkeit, eine wissenschaftliche Arbeit in ihrer Wertigkeit und Bedeutung zu
interpretieren
4. Kenntnis über die in der Neurologie gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch
verwendeten Substanzen bezüglich ihres therapeutischen Nutzens, über deren klinisch
relevanten Neben- und Wechselwirkungen und die dabei zu beachtenden ethischen
und wirtschaftlichen Grundsätze
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5. Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung:
- Heilmittelgesetz
- Betäubungsmittelgesetz
- Krankenversicherungsgesetz
- für den Arzneimittelgebrauch relevante Verordnungen,
insbesondere Spezialitätenliste
6. Kompetenz der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe
7. Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidfindung in typischen Situationen
(Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen, Freiheitsentzug,
Entscheidungen am Lebensende, Sterbebegleitung, Forschung am Menschen,
Organentnahme)
8. Kompetenz der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe
9. Fähigkeit des optimalen Einsatzes im Hinblick auf die Effizienz, Kosten und Risiken der
zur Verfügung stehenden diagnostischen und therapeutischen Mittel unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen
10. Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und
Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und
Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei
welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist.
3.4 Weiterbildungsziele
Die Aerzte sind fähig, die Betreuung, Beurteilung und Behandlung der wichtigsten
neurologischen
Krankheitsbilder
von
zur
neurologischen
Behandlung
oder
Neurorehabilitation hospitalisierten Patienten unter Einbezug von psychischen, sozialen und
kulturellen Gesichtspunkten zu übernehmen.
Sie können akute und chronische Gesundheitsprobleme richtig einschätzen und das
Kosten/Nutzen -Verhältnis der diagnostischen, therapeutischen, präventiven und
rehabilitativen Massnahmen richtig interpretieren.
Bei komplexen Krankheitsproblemen initiieren und koordinieren sie den Beizug und die
Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Fachbereiche, anderer Berufsgruppen und
Einrichtungen des Gesundheitswesens zur optimalen Beurteilung, Behandlung und
Betreuung der Kranken.
Sie kennen die technischen Massnahmen, welche zur Prävention, Diagnose und
Behandlung neurologischer Patienten erforderlich sind. Sie können zur Förderung der
Gesundheit ihrer Patienten und Patientengruppen wirksame und individuell angepasste
Präventionsmassnahmen empfehlen.
Lernziele für die Neurorehabilitation
4.1 Allgemeine Lernziele
1. Kennenlernen der Grundlagen der Rehabilitationsmedizin, des
multidisziplinärenAssessment zur Abklärung von Schädigungen, Aktivitätsstörungen
und Einschränkungen der Partizipation
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2. Kennenlernen der medizinischen Rehabilitationsmassnahmen und der interdisziplinären
Zusammenarbeit in einem koordinierten Rehabilitationskonzept
3. Kennenlernen der häufigen und selteneren, akuten und chronischen Pathologien des
Nervensystems und deren Differentialdiagnose, Abklärung, Wertung und Behandlung
4. Kennenlernen des physikalisch-medizinischen Denkens, der Untersuchungstechniken
und Behandlungsmassnahmen
5. Spezielle Kenntnisse der Versicherungsmedizin und des Sozialversicherungsrechts,
v.a. KVG, UVG, VVG
4.2 Spezielle Lernziele und Fertigkeiten Neurorehabilitation
1. Kennen der häufigen und selteneren, akuten und chronischen neurologischen
Pathologien, deren Differentialdiagnose, Abklärung, Wertung und Behandlung,
speziell deren rehabilitative Behandlung
2. Erheben eines vollständigen Neurostatus, dessen Beurteilung und Interpretation
3. Kennen akuter vaskulärer Ereignisse, deren Aetiologie und Behandlung
4. Lokalisierung der Läsion bei fokalen Ausfällen
5. Kennen von entzündlichen, proliferativen und degenerativen Prozessen am ZNS
und Rückenmark
6. Kennen der häufigsten Ursachen einer peripheren Polyneuropathie
7. Epilepsie, Kopfschmerzen, neuromuskuläre Erkrankungen, Neuropathien und deren
Diagnostik und Behandlung
8. Erkennen und Untersuchen einer Psychopathologie und Differenzierung von
körperlichen Störungen mit psychischen Auswirkungen
9. Kennen der Indikationen und Kontraindikationen zur Durchführung einer
Lumbalpunktion; allenfalls selbständige Durchführung
10. Kennen der Indikation für die Untersuchung mittels CT, MRI, EEG, EMG, PET
11. Kennen der Grundprinzipien von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und
Neuropsychologie und deren rationale Anwendung (Indikation, Kontraindikation)
12. Mitbetreuung von Patienten mit Schluck- und Ernährungsstörungen im
interdisziplinären Team, u.a. Patienten mit PEG-Sonden
13. Mitbetreuung von Patienten mit neurologischen und kognitiven Defiziten im
Rahmen der Rehabilitationsmassnahmen
14. Informationen und Betreuung von Angehörigen von Patienten mit
Hirnleistungsdefiziten
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15. Kommunikation mit den Kostenträgern: Telefonate mit den Fallmanagern der
Krankenkasse, Briefe mit Begründung des Rehabilitationsaufenthaltes an den
Vertrauensarzt (Verlängerungsgesuche)
5.
Verhältnis Weiterbildner / Weiterzubildende
2 Weiterzubildende pro Weiterbildner
6.
Weiterbildungsangebot
6.1. Obligatorische, theoretische Weiterbildung (hausintern):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Röntgenrapport, mit Demonstration der Röntgenbilder vom Vortag, Montag-Freitag
durch den Tagesarzt unter Supervision des diensthabenden Kaderarztes
Assistenten-Weiterbildung, wöchentlich, je 1 Std.
Ärztefortbildung ("Zwischen Spital und Praxis") jeden Mittwoch, 12.00 Uhr, je 1
Std.
Journal Club, ½ Std./Woche
Praktische Fortbildungen Reanimation (mind. 6x/Jahr)
Neuroradiologische Fallbesprechung, ½ Std./Woche
Neuropsychologische, neurologische Intervision, ½ Std./Woche
Interdisziplinäre Weiterbildung Neurorehabilitation zu ausgewählten Themen
zweimal monatlich, 1½ Std.,
6.2. Fakultative theoretische Weiterbildung (extern):
1.
2.
3.
4.
5.
Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen des Universitätsspitals Zürich (z.B.
Neurologie-Fortbildung donnerstags und der Fortbildungen der Nachbarspitäler
Teilnahme an von der SGK anerkannten Fortbildungsveranstaltungen nach
Absprache (max. 1 Woche/Jahr)
Teilnahme an internationalen von der FMH anerkannten FB-Veranstaltungen nach
Absprache
Internetzugang, fulltext der wichtigsten Journals und Suchmaschinen
Intranet mit Arzneimittelkompendium, Klinikblaubuch u.a.
Faltigberg-Wald, den 22.09.2008
Dr. Morena Felder
PD Dr. Margret Hund-Georgiadis
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