Fachseminar Handelsbetriebslehre/Absatzwirtschaft Seminar Teil 1 Lernfeld 5, Lernsituation 1 Infoblatt 3 Infoblatt 3: Werbearten1 Nach der Zahl der Werbenden unterscheidet man - Alleinwerbung (Individualwerbung), - Gemeinschaftswerbung, - Sammelwerbung. Alleinwerbung (Individualwerbung) Von Alleinwerbung spricht man, wenn die Werbung von einem Unternehmen allein durchgeführt wird. Firmenname und Ware sind aus der Werbung ersichtlich. Gemeinschaftswerbung Ein Fachverband oder mehrere Unternehmen einer Branche werben gemeinsam ohne Namensnennung für ihre Branche. Damit sich die Gemeinschaftswerbung für den einzelnen Anbieter absatzfördernd auswirkt, muss er versuchen, die Werbeaussage mit seinem Unternehmen zu verbinden. Sammelwerbung Sammelwerbung liegt vor, wenn sich mehrere Unternehmen verschiedener Branchen, z.B. aus derselben Einkaufsstrasse oder eines Stadtteils, zusammenschließen und unter Namensnennung gemeinsam für ihre Leistungen werben. Ein Anbieter wird sich für die Sammelwerbung entschließen, weil er dadurch preisgünstig und noch dazu zusätzlich werben kann. Allerdings kann und sollte die Sammelwerbung die Alleinwerbung nicht ersetzen. Wirtschaftliche Bedeutung Jegliche Art von Werbekooperationen ermöglicht es den Anbietern durch die Zusammenfassung mehrerer einzelner – zumeist relativ kleiner – Werbeetats zu einem großen, Vorteile zu erzielen. So kann durch Sammelwerbung beispielsweise - ein gemeinsamer, einprägsamer Slogan und ein einheitliches Symbol entwickelt und benutzt werden; - ein Werbe-Profi (z.B. Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle für den Einzelhandel) eingesetzt werden; 1 In Anlehnung an: Heinemeier/ Limpke/ Jecht: Wirtschaftslehre für Kaufleute im Einzelhandel, Winklers Verlag 2003, S. 280 f. Fachseminar Handelsbetriebslehre/Absatzwirtschaft Seminar Teil 1 - Lernfeld 5, Lernsituation 1 Infoblatt 3 anhaltend gleich bleibende Werbung mit hohem Wiedererkennungswert erreicht werden, auch durch umfangreiche, für den einzelnen Hersteller preiswertere Serien von Kleinanzeigen; - an größeren Aktionen mit hoher Durchschlagskraft teilgenommen werden; - den massiven Kampagnen der Grossbetriebe begegnet, Verbrauchermärkte werblich abgewehrt und - bei der Werbung durch Fachverbände, eine gewisse Exklusivität für einen kleinen Kreis erreicht werden. Nach der Zahl der Umworbenen teilt man die Wirtschaftswerbung ein in - Einzelwerbung (Direktwerbung), - Massenwerbung. Einzelwerbung (Direktwerbung) Bei der Einzelwerbung werden bestimmte Personen oder Unternehmen durch Gespräche, Werbebriefe, Warenproben oder Zusendung von Preislisten direkt angesprochen. Zwar entstehen dadurch höhere Werbungskosten, meist ist aber der wirtschaftliche Erfolg auch größer. Massenwerbung Die Werbung richtet sich an eine Vielzahl möglicher Kunden. Die Werbung ist unpersönlich gehalten. Soll die Werbung sehr breite, nicht abgrenzbare Schichten der Bevölkerung erreichen, so spricht man von gestreuter Massenwerbung (= Allgemeinwerbung), z. B. - Fernsehwerbespot, - Postwurfsendung, - Radiospot. Wendet sich die Werbung hingegen an einen bestimmten Personenkreis, z.B. an eine Berufs-, Alters- oder Geschlechtsgruppe, so liegt gezielte Massenwerbung (= Gruppenwerbung) vor, z.B. - Schulbuchwerbung an Lehrer, - Anzeigen von Kosmetik- und Bekleidungsunternehmen in Frauenzeitschriften, - Prospekt eines Supermarktes nur in umliegenden Stadtteilen.