Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele ASHB 01.02 Sicherheitsziele / Kontrolle (Jahresrapport/Auditbericht) Adresse Firma: Berichtsjahr: 2014 Berichtsperiode: Geschäftsleiter: KOPAS: Anzahl Vollbeschäftigte: Telefon Nr. (KOPAS): Versicherungsklasse SUVA: E-Mail (KOPAS): Prämiensatz SUVA (netto): A. Ziele und Dauerkontrolle: Umsetzung des Konzeptes ASA 1. nicht Umgesetzt, Realisierung nicht geplant erledigt, vorhanden 2.2.4 Pflichtenhefte 2.2.6 Gesetzliche Grundlagen Ausbildung, Instruktion, Information (Dokument ASHB 03-02) 3.2.2 Besuch ERFA-Tagung 3.2.5 Schulungen Sicherheitsregeln (Dokument ASHB 04-01) 4.2.1 Sicherheitsregeln 5. Ziel im Berichtsjahr erreicht Sicherheitsorganisation 3.2.1 Ausbildung KOPAS 4. Z 1.2.2 Ziele der Branche und des Betriebes ( siehe Pos. B. + C.) 2.2.1 KOPAS bestimmt 3. Ziel Berichtsjahr Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele 1.2.1 Leitbild 2. Z 4.2.3 Beschaffung geregelt 4.2.4 Wartungsplan Ziel Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung 5.2.4 Checklisten (Branche, Suva, andere) abgearbeitet erledigt Anzahl: 5.2.6 Unfälle und Berufskrankheiten abklären ( siehe Pos. D) 6. Massnahmenplanung 6.2.1 Massnahmenplan 7. Notfallorganisation 7.2.1 Notfallplan 8. 6.2.3 Massnahmen umgesetzt 7.2.2 Erst-Hilfe Material Mitwirkung 8.2.1 Rechte der Mitarbeiter eingehalten 9. 8.2.2 Mitarbeiter halten Pflichten ein Gesundheitsschutz 9.2.1.1 Lüftung 10. 7.2.6 Notfallplan/ Erst-Hilfe Mat. überprüft 9.2.1.2 Arbeitsplatzgestaltung/Ergonomie 9.2.1.8 Lärm Kontrolle, Audit 10.2.1 Audit intern Freigabe: 11.03.2011 / EE, RF, AR, CA 10.2.1 Auditbericht (besteht aus: ASHB 01-02, 03-02) versandt © by SWISSMECHANIC und Swiss Plastics 1/5 Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele B. ASHB 01.02 Ziele der Branche (Bekanntgabe jeweils nach der ERFA-Tagung) nicht Umgesetzt, Realisierung nicht geplant erledigt, vorhanden Z Ziel Berichtsjahr Z Ziel im Berichtsjahr erreicht Jahresziele 2013/14 1 2 Die innerbetriebliche Situation bezüglich sicherer Instandhaltung ist anhand der Fragen aus dem Massnahmenplan beurteilt. Den „Massnahmenplan Sichere Instandhaltung“ finden Sie unter www.swissmechanic.ch/auditbericht Die Regel 7 „Wir führen Arbeiten an elektrischen Einrichtungen nur mit geschultem und berechtigtem Personal aus“ wird im Betrieb umgesetzt. Informationen zur Regel 7 finden Sie unter www.suva.ch/waswo Art. Nr. 88824.d, 84054.d Gilt nur für Elektrofachleute! 3 Die 5+5 lebenswichtigen Regeln im Umgang mit Elektrizität, werden im Betrieb umgesetzt. Informationen finden Sie unter www.suva.ch/waswo Art. Nr. 84042.d, 88814.d Gilt nur für Firmen, die Lernende ausbilden! 4 Suva Starter-Kit <<Sichere Lehrzeit>> für Berufsbildner/Vorgesetzte und Lernende wird im Betrieb umgesetzt. Starterkits können unter www.suva.ch/lehrzeit gratis bestellt werden Jahresziele 2014/15 5 6 Mindestens eine Kampagne (z.B.: SUVA, bfu) zum Thema Freizeitsicherheit wird im Betrieb durchgeführt. (http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/sichere-freizeitsuva/freizeit-kampagnen-suva.htm oder http://www.bfu.ch) Für alle im Betrieb eingesetzten Stoffe sind aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorhanden. Freigabe: 11.03.2011 / EE, RF, AR, CA © by SWISSMECHANIC und Swiss Plastics 2/5 Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele Freigabe: 11.03.2011 / EE, RF, AR, CA ASHB 01.02 © by SWISSMECHANIC und Swiss Plastics 3/5 Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele C. ASHB 01.02 Ziele des Betriebes nicht Umgesetzt, Realisierung nicht geplant erledigt, vorhanden Z Ziel Berichtsjahr Z Ziel im Berichtsjahr erreicht Freigabe: 11.03.2011 / EE, RF, AR, CA © by SWISSMECHANIC und Swiss Plastics 4/5 Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele D. Unfallstatistik ASHB 01.02 (Krankheitstage z.B. Grippe NICHT angeben!) Ord. Unfall Bagatellunfall1 Beinaheunfall [Anzahl] [Anzahl] [Anzahl] Berufsunfall Ausfallzeit [Tage] ausgleiten, stolpern, stürzen einklemmen, quetschen, anstossen getroffen werden sich stechen, schneiden erfasst werden, in oder unter etwas geraten Einwirkung abträglicher Stoffe (Chemikalien) Nichtberufsunfall Unfall [Anzahl] Ausfallzeit [Tage] Berufskrankheiten Arbeiten in/um Haus, Garten Hautkrankheiten Strassenverkehr Bewegungsapparat Sport Lärm BK [Anzahl] Ausfallzeit [Tage] Atemwegserkrankung Bemerkungen Ort, Datum: Unterschrift KOPAS: Unterschrift GL: 1 Bagatellunfall: Arbeitsunfähigkeit von höchstens 3 Kalendertagen (Unfalltag und die anschliessenden 2 Tage) Freigabe: 11.03.2011 / EE, RF, AR, CA © by SWISSMECHANIC und Swiss Plastics 5/5