Das Erziehungs- und Familienberatungskonzept der

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Das Erziehungs- und Familienberatungskonzept der Kindertagesstätte St. Katharina
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Information an die Eltern
Vorgehensweise der Erzieherinnen/Was tun bei Auffälligkeiten? Wenn wir Eltern ansprechen
wollen
Elterngespräche im Kindergarten
Vermittlung an die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unseres Kooperationspartners, die
Caritas
1. Information an die Eltern
Liebe Eltern!
Es gibt Lebenssituationen, die unglücklich und ratlos machen. Mit manchen Problemen kommt man allein nicht
weiter. Familienmitglieder und Freunde sind dann oft nicht die richtigen Gesprächspartner. Jeder von uns kennt
Situationen, in denen er Schwierigkeiten mit sich selbst oder mit anderen hat. Vielen dieser scheinbar
ausweglosen Situationen ist man gewachsen und findet selber einen Weg. Manchmal fühlt man sich aber hilflos,
ist unsicher, ob man es richtig macht oder weiß trotz aller Bemühungen nicht, wie es weiter gehen soll.
Wir sind für Sie da, wenn
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Sie sich sorgen, weil Ihr Kind immer mehr Schwierigkeiten in der Gruppe hat, sein Verhalten
unverständlicher wird, Sie keinen Zugang zu ihm finden und Sie die Probleme zu Hause mit ihm nicht
mehr in den Griff bekommen
Sie sich fragen, ob Ihr Kind sich altersgemäß entwickelt und Sie in der Erziehung das Richtige machen
Ihr Kind über Kopfschmerzen und/oder Bauchschmerzen oder andere Beschwerden klagt, die der Arzt
nicht klären kann
Ihr Kind sein Essverhalten verändert hat und Sie glauben, dass dieses Verhalten der Gesundheit Ihres
Kindes schadet
Ihr Kind wieder einnässt oder sich anders auffällig verhält
Ihr Kind zunehmend aggressiver wird
Ihr Kind sich in letzter Zeit immer mehr zurückzieht
Sie nicht mehr wissen, wie es in der Partnerschaft und mit den Kindern weitergehen soll
der Streit in der Partnerschaft oder Familie in letzter Zeit in Gewalttätigkeit oder tagelangem Schweigen
endet
Sie immer häufiger daran denken sich zu trennen oder scheiden zu lassen
Sie die Fragen des Sorgerechtes und des Umgangsrechtes nach der Trennung klären möchten
Sie Ängste haben, die Sie früher nicht hatten und Sie sich nicht erklären können, woher sie kommen
Sie sich zunehmend einsam und traurig fühlen und keine Freude mehr am Leben finden
Sie mit Ihrem Partner Probleme haben und glauben, es hängt damit zusammen, dass er aus einer
anderen Kultur kommt
Sie Probleme mit dem Leben in mehreren Kulturen haben
Sprechen Sie uns an! Wir beraten mit ihnen, wie das Problem angegangen werden kann. Wir vermitteln Ihnen
auch gerne Fachkräfte aus der Erziehungs - und Familienberatungsstelle der Caritas in Dormagen.
Es besteht die Möglichkeit, ein Beratungstreffen hier in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte mit Frau
Lampen zu vereinbaren. Auf Wunsch können Sie sich aber auch in den Räumlichkeiten der Erziehungs - und
Beratungsstelle auf der Frankenstraße in Dormagen mit Frau Lampen treffen. Dieses Angebot gilt allen Eltern
hier in Hackenbroich, auch wenn Sie kein Kind bei uns in der Kindertagesstätte haben, unabhängig von
Konfession und Weltanschauung. Wir sind an die Schweigepflicht und den Datenschutz gebunden.
Wenn Sie uns als ersten Gesprächspartner suchen, möchten wir, dass Sie wissen,
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dass Sie, die Eltern, die eigentlichen Experten für ihr Kind sind
dass Sie, die Eltern, ihr Kind am genauesten und am längsten kennen, mit all seinen Fähigkeiten und
Schwächen, mit all seinen liebenswerten Wesenszügen und Eigenarten
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dass Sie, als Eltern, viel probiert haben, manches mit weniger Erfolg, manches teilweise erfolgreich,
anderes ganz erfolgreich
dass Einstellungs- und Verhaltensänderungen nur dann probiert und angenommen werden, wenn die
Beziehung stimmt, wenn gegenseitiger Respekt, Anerkennung und Wertschätzung sicher gestellt sind.
Wenn wir Sie als Gesprächspartner suchen, möchten wir, dass Sie wissen,
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dass wir Ihr Kind als eigenständige Persönlichkeit achten, schützen und fördern wollen und es
annehmen, so wie es ist
dass wir Ihre Hilfe benötigen, weil wir uns Sorgen um Ihr Kind machen
dass wir selber in mancher Situation auch Hilfe von außen benötigen – zum Wohle Ihres Kindes
2. Vorgehensweise der Erzieherinnen/Was tun bei Auffälligkeiten?
Stellt eine Mitarbeiterin bei einem Kind ihrer Gruppe eine mögliche Auffälligkeit fest (egal ob es sich um
ein Verhalten im Kontext der Gruppe oder aber der Familie handelt) informiert sie ihre Gruppenkollegin
darüber. Das Kind wird dann über einen Zeitraum von zwei Wochen genau beobachtet. Die Beobachtungen
werden schriftlich festgehalten.
Verstärkt sich der Eindruck aufgrund der Beobachtungen, wird das Kind von den Erzieherinnen ganz
bewusst in unterschiedliche Situationen gebracht. Das Ziel ist, das Kind aus seinem „Alltagstrott“
herauszuholen, um überprüfen zu können, ob das auffällige Verhalten auch in anderen, neuen, ungewohnten
Situationen auftritt.
Durch diverse Beobachtungen, sowohl in der Einzel-Spielsituation, als auch in der Spielsituation mit
anderen Kindern, sollen überprüft werden, ob beim Kind ein situationsübergreifendes Verhaltensmuster
sichtbar wird. Ist dies der Fall, wird mit den Eltern ein erstes Gespräch gesucht.
Ziel des Gespräches ist, herauszufinden, ob das Kind außerhalb des Kindergartens, zum Beispiel in der
Familie, ähnliche Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Bei diesem Gespräch ist größte Vorsicht bei der
Formulierung des Sachverhaltes geboten. Das Wort „Auffälligkeit“ darf nicht benutzt werden. Sämtliche
Schilderungen der Erzieherinnen sollen einen positiven Charakter haben. Nach den Schilderungen der
Erzieherin folgen vorsichtige Fragen nach den häuslichen Gegebenheiten.
Dieses erste Gespräch sollte man zwei bis drei Wochen „sacken“ lassen. Wenn sich das Verhalten des
Kindes im Kindergarten nicht geändert hat, werden die Eltern nach weiteren zwei Wochen zu einem zweiten
Gespräch eingeladen. Ziel des zweiten Gespräches ist, den Eltern das gemeinte Verhalten zu beschreiben, es
aber nicht zu werten. Bei der Beschreibung sind Formulierungen zu wählen, die die eigene Sorge
ausdrücken. Die Erzieherin vermittelt den Eltern, dass sie selbst die Ratsuchende und die Eltern die
Experten sind. In diesem zweiten Gespräch erkundigt sich die Erzieherin, ob es in der Familien Mitglieder
gibt, die sich ähnlich verhalten (ist das Verhalten etwa persönlichkeitsbedingt?). Das Gespräch endet mit der
Bitte an die Eltern, dass Kind am Wochenende genau zu beobachten hinsichtlich des im Kindergarten
bemerkten Verhaltens (Rat und Unterstützung der Eltern einfordern).
In einem dritten Gespräch kommt es zu einem Austausch über die Beobachtungen der Eltern. Die
Erzieherinnen hören zu, kommentieren aber nicht das Beschriebene. Zum Ende des Gespräches lädt die
Erzieherinnen die Eltern zu einer Hospitation in den Kindergarten ein.
Das vierte Gespräch findet unmittelbar nach der Hospitation statt. Die Erzieherin fragt die Eltern, wie sie ihr
Kind in der Gruppe und im Vergleich zu den anderen Kindern erlebt haben. Die Erzieherin fragt weiter, was
sich die Eltern für ihr Kind wünschen und was sie als Erzieherin für das Kind tun kann. Unabhängig von der
Qualität des Lösungsvorschlags soll die Erzieherin auf jeden Fall auf diesen Vorschlag eingehen. Der
Elternvorschlag darf nicht gewertet oder gar abgewertet, sondern akzeptiert werden. Das vermitteln von
Angst – und Schuldgefühlen sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Erst im fünften Gespräch formuliert die Erzieherin einen Lösungsvorschlag aus ihrer Sicht. Unter
Rücksprache mit der Gruppenkollegin und der Leiterin sollte dieser Vorschlag fachlich gut vorbereitet und
abgewogen sein. Eine vorherige genaue Inaugenscheinnahme der Gesamtsituation hilft zu entscheiden, ob
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die Situation mit den Eltern innerhalb der Kindertagesstätte gelöst werden kann oder ob eine Vermittlung
an den Kooperationspartner erfolgt (siehe 4.).
Die Klärung möglicher Ursachen ist für diese Entscheidung hilfreich. Zu klären ist, ob die
Verhaltensauffälligkeit
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persönlichkeitsbedingt
durch erblich bedingte organische Defizite verursacht ist (ärztlicher Rat!)
durch eine belastende Familiensituation ausgelöst ist
eventuell von den Eltern erwartet und erwünscht wird
ein Produkt der Erziehung der Eltern ist
eine schwierige Schwangerschaft oder Geburt vorlag
auch von den Eltern gezeigt wird und das Kind nur nachahmt
ausgelöst ist durch Überbesorgnis der Eltern
ausgelöst ist durch autoritäres Elternverhalten, das viel mit Druckmitteln und Strafen agiert
durch Mangel an körperlicher und seelischer Zuwendung der Eltern verursacht ist
ein Ergebnis eines ungünstigen Familienklimas ist.
3. Elterngespräche im Kindergarten
Förderliche Elemente der Gesprächsführung:
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Blickkontakt
Entspannte Atmosphäre
Körperliche Zugewandtheit unter Wahrung der persönlichen Distanzgrenze
Respekt
Wertschätzung
Verständnis
Anerkennung
Aktives Zuhören
Ich-Botschaften
Setting klären (Inhalt, Dauer, Ziele, Wünsche)
Rückmeldung geben Wünsche äußern
Gefühle wahrnehmen
Vier Regeln beim Elterngespräch:
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Übe beraterische Bescheidenheit - Kenne deine eigenen Grenzen!
Übe Toleranz – es darf nicht heißen „entweder-oder“, sondern es muss heißen „sowohl-als-auch“!
Übe Zurückhaltung - bei wertenden Äußerungen, bei Ratschlägen – keine Kritik, keinen Tadel, kein
manipulatives Lob, kein Ausfragen!
Übe das Zuhören – präge dir die Worte, aber auch die Empfindungen deines Gegenübers ein.
4. Vermittlung an die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unseres Kooperationspartners, die
Caritas
Innerhalb der Kooperationsvereinbarung findet einmal monatlich in der Kindertagesstätte eine offene
Erziehungs – und Familienberatung der Caritas statt. Die Eltern haben hier die Gelegenheit von sich aus das
Beratungsgespräch zu suchen.
Ein anderer Weg ist die Vermittlung der Eltern zum Beratungsangebot durch die Erzieherin des Kindes. Je
nach Wunsch der Eltern nimmt sie an einem ersten vermittelnden Gespräch zwischen Eltern und Beraterin
teil oder übernimmt nur die Aufgabe des Kontakt herstellens. In Abstimmung mit den Eltern und unter
Wahrung der Verschwiegenheitspflichten kann eine gemeinsame Lösung in dem „Dreiecksverhältnis“
zwischen Familie, Beratungsstelle und Kindertagesstätte erfolgen. In diesem Fall wird ein Prozess begleitet,
dessen Dauer sich nach dem Beratungserfolg und den Entwicklungsschritten der Betroffenen richtet. Das
Engagement und die fachlichen Kompetenzen der Erzieherin gelten in der gesamten Begleitung in erster
Linie dem Kind. Die Verantwortung und Fachlichkeit für die Betreuung und Beratung der Eltern liegt bei
der Beratungsstelle der Caritas.
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