Klinisch-psychologische Diagnostik Entwicklungs-/neuro-/psychologische Diagnostik Eine entwicklungs-/neuro-/psychologische Diagnostik an unserer Klinik kann nur nach Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt der HSS-Klinik(!) bzw. nur nach Zuweisung durch eine Logopädin oder einen Logopäden der HSS-Klinik(!) durchgeführt werden. Die Diagnostik (der diagnostische Prozess) an unserer Klinik beinhaltet 1. den (telefonischen) Erstkontakt (zur Koordination, Terminvereinbarung usw.), 2. ein umfassendes Erstgespräch (dieses dient der Sammlung wichtiger Informationen die Entwicklung Ihres Kindes betreffend, nicht zuletzt um dann gezielt die zu verwendenden Untersuchungsverfahren auswählen zu können), 3. die Untersuchung (Anwendung entsprechender Test- und Untersuchungsverfahren) 4. eine ausführliche Befundbesprechung mit den Eltern (Durchsicht und ausführliche Erklärung der Befundergebnisse, Erläuterung von Zusammenhängen, gemeinsame Beratung über weitere sinnvolle und notwendige Maßnahmen im Hinblick auf erzieherische, förderliche und therapeutische Möglichkeiten) sowie 5. einen entsprechenden schriftlichen Befund. Im Mittelpunkt des diagnostischen Erkenntnisprozesses steht die Untersuchung psychischer bzw. neuropsychologischer Funktionen zum einen anhand standardisierter Untersuchungsverfahren und zum anderen am Wege der „professionellen Begegnung“ mit dem Kind. Zweck ist die Einschätzung der Ausprägung bestimmter psychischer Merkmale bzw. neuropsychologischer Funktionen (z.B. Wahrnehmung, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis, Intelligenz, Sprachentwicklung, Belastbarkeit, Ängstlichkeit, Selbstkonzept, Selbstbild usw.) im Vergleich zur jeweiligen Altersgruppe. Damit dient die Diagnostik der exakten Ermittlung des Entwicklungsstandes bzw. der Stärken und Schwächen eines Kindes als Orientierungshilfe für die Eltern. Darüber hinaus können bei der Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes förderliche, heilpädagogische und/oder therapeutische Empfehlungen für Eltern und Arzt/Ärztin (ggf. für die Genehmigung von Kassenleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen) abgeleitet werden. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung oder Unterstützung eines – den Schwierigkeiten und Bedürfnissen des Kindes angemessenen – Helfersystems unter Einbindung des familiären Beziehungsgefüges (vgl. Psychologische Diagnostik). Zur Psychologischen Diagnostik werden z.B. Entwicklungstests, Leistungstests, Intelligenztests, neuropsychologische Verfahren, projektive Verfahren u. a. psychodiagnostische Verfahren in Verbindung mit umfassenden Elterngesprächen über „die Geschichte des Kindes“ eingesetzt. Im Idealfall ist der psychodiagnostische Prozess bereits ein Teil der Therapie d.h. ein Teil der Heilbehandlung!