Qualitätsprofil für Psychologen im Bereich „Psychologische

Werbung
Fachbereich 11 – Gesundheits- und Humanwissenschaften
Studiengang: Psychologie (Diplom)
Bremen, den 20.11.2003
Rechtspsychologie - Projekt
Seminar: Der psychologische Sachverständige im Familienrecht zwischen
Entscheidung und Vermittlung
VAK: 11- 4831
Dozent: Prof. Dr. Frank Baumgärtel
WS 2003/ 04
Schriftliche Ausarbeitung des Referats vom 11.11.2003
zu dem Thema:
„Psychologische Grundlagen der Sachverständigentätigkeit“
Jördis Därr
Kulenkampffallee 127
28213 Bremen
Tel.: 0421/ 2442505
E-Mail: [email protected]
Matrikelnr.: 1413620
Kapitel: „3.10 bis 3.17“
Johanna Hellweg
Hamburger Str. 114
28205 Bremen
Tel.: 0421/ 4686781
E-Mail: [email protected]
Matrikelnr.: 1414121
Kapitel: „2.5 bis 2.7.1“
Linda Kubitza
Kapitel: „3. bis 3.9“
Deike Scheffer
Fichtenstr. 23
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/ 2179969
E-Mail: [email protected]
Matrikelnr.: 1414734
Kapitel: „1. bis 2.4“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung (Deike Scheffer)......................................................................... 4
2. Ein Beispielgutachten aus der Rechtspsychologie .................................... 4
2.1 Fragestellung des Familiengerichts ...................................................... 4
2.2 Psychologische Fragen ........................................................................ 5
2.3 Untersuchungsmethoden...................................................................... 6
2.4 Ergebnisse............................................................................................ 7
2.5 Psychologischer Befund (Johanna Hellweg) ..................................... 14
2.6 Stellungnahme zur Frage des Familiengerichts .................................. 15
2.6.1 Der Vater als möglicher Sorgeberechtigter ................................. 17
2.6.2 Die Mutter als mögliche Sorgeberechtigte .................................. 18
2.7 Fazit .................................................................................................... 19
2.7.1 Vorschlag .................................................................................... 19
3. Qualitätsprofil für Psychologinnen und Psychologen (Linda Kubitza) ...... 19
3.1 Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung
................................................................................................................. 19
3.2 Formulierung psychologischer Fragen................................................ 21
3.3 Erarbeitung eines Anforderungsprofils................................................ 21
3.4 Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner
Bedingungszusammenhänge ................................................................... 22
3.5 Detailkenntnisse psychologisch-diagnostischer Verfahren ................. 22
3.6 Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung ...................... 23
3.7 Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der
Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren............ 23
3.8 Ansprechende Routine in der Administration psychologischdiagnostischer Verfahren .......................................................................... 23
3.9 Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen psychologischen
Diagnostizierens ....................................................................................... 24
3.10 Kenntnis spezieller Testbedingungen bei speziellen Populationen
(Jördis Därr).............................................................................................. 24
3.11 Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen ............................... 24
3.12 Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer
Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten ... 25
2
3.13 Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt
deren Angeboten in Bezug auf insbesondere psychologische
Behandlungsmöglichkeiten ....................................................................... 25
3.14 Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation
(Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse ............... 26
3.15 Kompetenz zur adressatengemäßen Darstellungsweise (Diktion) in
der Abfassung von psychologischen Gutachten ....................................... 26
3.16 Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten ................... 27
3.17 Weitere Qualitätsanforderungen ....................................................... 28
Literaturverzeichnis ..................................................................................... 30
3
1. Einleitung
Bei der Tätigkeit des psychologischen Sachverständigen sind nicht nur die
juristischen Richtlinien von Bedeutung, es gelten auch spezielle
psychologische Richtlinien.
Dieses Referat beschäftigt sich mit diesen Richtlinien. Für die Arbeit des
psychologischen Sachverständigen ist hier ein Qualitätsprofil erstellt, das
verdeutlichen soll, worauf ein Psychologe bei der Gutachtertätigkeit achten
muss.
Um die Richtlinien des Qualitätsprofils zu veranschaulichen, ist diese Arbeit
auf ein Beispielgutachten aus dem Bereich der Rechtspsychologie bezogen.
Der erste Teil stellt das gewählte Beispielgutachten dar. Es geht hierbei um
einen Fall aus dem Familienrecht. Im zweiten Teil der Arbeit folgt dann das
Qualitätsprofil für den psychologischen Sachverständigen, wobei bei der
Darstellung der einzelnen Punkte jeweils bezug genommen wird auf das
vorherige Gutachten.
2. Ein Beispielgutachten aus der Rechtspsychologie
2.1 Fragestellung des Familiengerichts
Anhand eines Beispiels sollen die psychologischen Richtlinien, die der
Sachverständige bei der Gutachtenerstellung einzuhalten hat, verdeutlicht
werden.
Das gewählte Gutachten ist in folgende Punkte gegliedert:
1) Fragestellung des Familiengerichts
2) Psychologische Fragen
3) Untersuchungsmethoden
4) Ergebnisse
5) Psychologischer Befund
6) Stellungnahme zur Frage des Familiengerichts
Das Familiengericht wandte sich an den Sachverständigen mit folgender
Ausgangsfragestellung:
4
Es „soll ein Sachverständigengutachten zur Frage der Übertragung der
elterlichen Sorge nach der Ehescheidung eingeholt werden.“
Die in dieser Frage beteiligten Personen sind das Kind, Jan K., die Mutter
des Kindes, Frau K. und deren Ehemann und Vater von Jan, Herr K. Jan ist
sechs Jahre alt und lebt derzeit bei seiner Mutter. Frau K. hat einen neuen
Partner, Herrn N., und mit ihm eine Tochter. Beide leben mit Frau K. und Jan
in einer Wohnung.
Die Familie ist polnischer Herkunft und lebt erst seit kurzem in Deutschland.
Aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten ist bei den Gesprächen mit dem
Sachverständigen eine Übersetzerin dabei gewesen.
2.2 Psychologische Fragen
Zur Beantwortung der Ausgangsfragestellung müssen von dem
Sachverständigen psychologische Fragen entwickelt werden. Diese werden
aus der gerichtlichen Fragestellung abgeleitet. Die psychologischen Fragen
sollen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung eindeutig zu
beantworten sein.
Im vorliegenden Gutachten wurden folgende Fragen abgeleitet:
1) Welcher Art sind die Gefühlsbeziehungen von Jan zu seiner Mutter bzw.
seinem Vater?
2) Wie haben sich diese Beziehungen bis heute entwickelt?
3) Wie haben beide Elternteile bisher ihre Erziehungsaufgaben erfüllt? Gibt
es Hinweise darauf, dass die Betreuung Jans mit besonderen
Schwierigkeiten verbunden ist (z.B. Störungen im Leistungs-, sozialen
oder emotionalen Verhaltensbereich)? Ist die Mutter bzw. der Vater ggf.
solchen Schwierigkeiten nicht gewachsen?
4) Wie stellen sich die Eltern die weitere Erziehung von Jan vor? Welche
Entwicklungsmöglichkeiten sind für Jan unter den verschiedenen
Lebensbedingungen zu erwarten?
5
2.3 Untersuchungsmethoden
Einige wichtige Informationen wurden den Gerichtsakten entnommen,
insbesondere zur Frage der Entwicklung der familiären Beziehungen nach
der Trennung der Eheleute.
Zur weiteren Beantwortung der psychologischen Fragen wurden bei den
Familienmitgliedern folgende Untersuchungsverfahren eingesetzt:

Systematische psychodiagnostische Einzelgespräche mit Herrn und Frau
K.
Dabei ging es um Themen wie die derzeitige psychische Situation von Jan
und wie diese im Hinblick auf die Beziehung von Jan zu seinen beiden Eltern
beurteilt wird. Herr und Frau K. wurden gefragt, ob sie dabei Veränderungen
gegenüber früher sehen und welche Rolle die Mutter bzw. der Vater für die
Beziehung von Jan zum jeweils anderen Elternteil spielt. Außerdem wurde
die Einstellung zu Erziehungsfragen des Sohnes diskutiert und wie das
eigene Erziehungsverhalten und das des jeweils anderen Elternteils beurteilt
wird. Ein weiterer Punkt war die weitere Erziehung von Jan und die
Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen den Eltern und ihm.

Der Family Relations Test mit Jan
Die Art und Intensität der Gefühlsbeziehungen zu einzelnen Personen seiner
Umgebung sollte bei Jan mit dem Family Relations Test (FRT) untersucht
werden. Der FRT ermöglicht es Kindern, Einstellungen und Gefühle
auszudrücken, die sie zwar bewusst erleben, die in Worte zu formulieren
ihnen jedoch schwer fällt.
Das Kind soll aus einer Reihe von Bilderkarten diejenigen wählen, die seine
Familienmitglieder abbilden könnten. Anschließend soll es diesen Personen
Karten zuordnen, die Aussagen über positive und negative (ausgehende und
empfangene) Gefühle enthalten. Die Auswertung soll das Beziehungsmuster
der Familie aus der Sicht des Kindes darstellen.

Familienzeichnung von Jan
Jan wurde aufgefordert. ein Bild zu malen mit seiner „Familie, die etwas
zusammen tut“. Bestimmte Merkmale derartiger Zeichnungen –
6
einschließlich der Nachbefragung des Kindes zum Bild – geben Hinweise auf
die Art der familiären Beziehungen (im Sinne von „Bindungsqualitäten“). Das
Kind kann so seine Gefühlsbeziehungen zu konkreten Mitgliedern seiner
Familie ausdrücken ohne sie direkt verbalisieren zu müssen.

Psychodiagnostisches Einzelgespräch mit Jan
In dem Gespräch sollten verschiedene Themenschwerpunkte abgedeckt
werden. Zum einen wurde Jan über sein derzeitiges Leben befragt, was ihm
daran gefällt und was nicht (z.B. die Umgebung, Schule, Freizeit oder
Freunde). Außerdem wurde er nach Sorgen und Ängsten gefragt, mit denen
er sich gedanklich beschäftigt und durch die er sich belastet fühlt. Zum
anderen ging es um die Beziehung zu seiner Mutter und um seine
Einstellung zum Vater. Dabei wurde auch über Wünsche, Hoffnungen und
Befürchtungen gesprochen, die er für die Zukunft hat, wenn er bei der Mutter
bzw. beim Vater leben würde.

Systematische Verhaltensbeobachtungen von Jan
Diese wurden bei Hausbesuchen in den Wohnungen von Herrn und Frau K.
durchgeführt. Sie sollten Anhaltspunkte geben für die Beurteilung des
Verhaltens von Jan in den ihm vertrauten Umgebungen. Außerdem wurde
das Erziehungsverhalten von Herrn und Frau K. beleuchtet. Dabei wurde
auch die Beziehung von Jan zu seinem Vater bzw. seiner Mutter betrachtet
und wie sie sich in deren Interaktionsverhalten zeigt.
2.4 Ergebnisse

Aktenauszug unter psychologischen Gesichtspunkten
Es werden nur diejenigen Informationen aus den Gerichtsakten aufgeführt,
die für die psychologisch-diagnostischen Untersuchungen und die
Beantwortung der gutachterlichen Fragestellung von Bedeutung sind.
Dies sind zum einen die Geburtsdaten, der Beruf und die Herkunft der Eltern,
sowie der Zeitpunkt ihrer Trennung. Des weiteren steht in der Akte der
Zeitpunkt des Antrags auf Scheidung der Frau, die mit ihrem neuen
Lebenspartner zusammen zog, mit dem sie auch eine gemeinsame Tochter
7
hat. Zum gleichen Zeitpunkt reichte Frau K. das alleinige Sorgerecht für Jan
ein, der bei ihr wohnt.
Zum anderen enthält die Akte einen Bericht des Jugendamtes, der
beschreibt, dass Jan sich lieber beim Vater aufhalte. Er fühle sich bei der
Mutter unwohl (habe sich beim Besuch des Jugendamtes gehemmt
verhalten) und sei von deren neuem Partner (laut Angaben des Vaters)
geschlagen worden. Da die übrigen Ausführungen des Jugendamtes
spekulativ sind, können sie für die psychologische Beurteilung im Gutachten
nicht zugrunde gelegt werden.
Die Akte enthält weiterhin den Zeitpunkt des Antrags auf
Sorgerechtsübertragung vom Vater mit einer Begründung (vor allem
aufgrund des getrübten Verhältnisses von Jan zu Herrn N., der ihm sogar mit
der Einweisung in ein Heim gedroht habe). Ein Schriftsatz, in dem Frau K.
die Vorwürfe gegen Herrn N. bestreitet, ist auch in der Akte zu finden. Frau
K. liefert hier eine Erklärung für das Verhalten ihres Sohnes beim Besuch
des Jugendamtes: Er sei Fremden gegenüber immer gehemmt und die
Fragen wären falsch gestellt worden. Außerdem gab sie an, die
Besuchskontakte seien vom Vater nicht wie verabredet eingehalten worden.
Frau K. und Herr N. regten an, ein familienpsychologisches Gutachten
einzuholen und erklärten ihre Bereitschaft zur Mitarbeit.
Vom Jugendamt wurde der Vorschlag gemacht, die elterliche Sorge auf den
Vater zu übertragen. Jan solle dann von der 54 jährigen Tante des Vaters
betreut werden, zu der er ein gutes Verhältnis habe. Die Akte enthält die
Anfrage des Gerichtes bei beiden Parteien, ob Einigkeit über die
Sorgerechtsübertragung auf den Vater bestehe. Auf diese Anfrage erfolgte
eine Ablehnung der Mutter. Daraufhin erging der Beschluss des
Familiengerichts, das hier zu erstattende Sachverständigengutachten
einzuholen.

Psychodiagnostisches Einzelgespräch mit Frau K., der Mutter von Jan
Die Exploration wurde mit dem Einverständnis von Frau K. auf Tonband
aufgezeichnet. Das Gespräch wurde mit Hilfe der Übersetzerin Frau S.
geführt.
8
Frau K. berichtet zunächst über die Entwicklung Jans im Kleinkindalter.
Dabei geht sie auf die Sprachentwicklung, seine motorischen und sozialen
Fähigkeiten, sowie Erkrankungen von ihm ein. Jan sei bezüglich seiner
Entwicklung unauffällig gewesen. Auffälligkeiten im Verhalten (z.B. Prügeln
im Kindergarten) werden von ihr auf Verständigungsschwierigkeiten zurück
geführt. Sie gibt allerdings an, diese Prügeleien würden bis jetzt (in der
Schule) anhalten, obwohl kaum noch sprachliche Probleme bestünden.
Frau K. beschreibt Jans Charakter als „schwierig“, er würde ihr oft nicht
gehorchen. Dies habe sich seit der Trennung vom Vater verstärkt. Zu ihren
Erziehungsmethoden gibt sie an, sie sei dagegen, ein Kind zu schlagen,
manchmal bekomme er jedoch von ihr einen „Klaps auf den Po“.
Sie müsse mit ihm seine Hausaufgaben machen, da diese sonst nicht
ordentlich werden. Jan habe beim Rechnen und Schreiben Schwierigkeiten.
In dieser Situation käme es dann oft zu Auseinandersetzungen.
Jan wird von seiner Mutter als sehr anhänglich beschrieben. Er weine
schnell, und komme dann immer zu ihr, um sich trösten zu lassen. Er würde
gerne kuscheln.
Die Beziehung Jans zu Herrn N. wird von Frau K. als unproblematisch
dargestellt. Er werde von ihm nicht geschlagen, hätte nur einmal einen
„Klaps auf den Po“ bekommen. Herr N. habe die Vaterrolle für Jan „noch“
nicht übernommen, Frau K. hoffe dies jedoch für die Zukunft. Das Verhältnis
von Jan zu seiner Halbschwester beschreibt Frau K. als liebevoll.
Frau K. berichtet über die Beziehung zwischen Jan und seinem Vater, dass
dieser sich früher wenig um seinen Sohn gekümmert habe. Er musste immer
viel arbeiten, so dass er für die Erziehung wenig Zeit gehabt hätte. Er wäre
ein sehr strenger Vater gewesen, der seinen Sohn auch geschlagen habe.
Nach Angaben der Mutter, hatte Jan Angst vor ihm. Wegen ihrer
unterschiedlichen Erziehungsmethoden hätten die Eltern oft Streit gehabt.
Seit der Trennung nun kümmere sich Herr K. wie ein „Mustervater“ um Jan,
unter anderem versuche er bei den Besuchen, ihn mit Spielzeug zu „kaufen“.
Jan denke deshalb, der Vater sei „besser“ als die Mutter, da sie ihm nichts
kaufen könne. Bei seinen Besuchen erlaube der Vater Jan auch sonst sehr
viel, z.B. lange aufzubleiben und fernzusehen. Der Junge erfahre dort also
kaum Einschränkungen oder Regeln. Ein weiterer Kritikpunkt von Frau K. ist,
9
dass sich der Vater mit Jan überwiegend bei Verwandten aufhalte und selten
mit ihm alleine sei.
Jan hätte schon geäußert, dass er lieber zum Vater möchte, allerdings auch,
dass er bei der Mutter bleiben will. Frau K. äußert große Angst davor, dass
ihr ihr Sohn weggenommen werde. Sie könne sich eine Erziehung durch
Herrn K. nicht vorstellen. Sie vermute, dass ihr Ehemann das Sorgerecht
haben wolle, um in seine Heimat zurück zu kehren, und seiner Familie dort
zu beweisen, dass sie eine schlechte Mutter war.
Frau K. dagegen möchte nach eigener Aussage in Deutschland bleiben. Sie
möchte, wenn ihre Kinder selbstständiger geworden sind, einen Sprachkurs
machen, um Kontakte für sich und die Kinder aufzubauen.

Psychodiagnostisches Einzelgespräch mit Herrn K., dem Vater von Jan
Die Exploration wurde mit dem Einverständnis von Herrn K. auf Tonband
aufgezeichnet. Das Gespräch wurde mit Hilfe der Übersetzerin Frau S.
geführt.
Herr K. beschreibt zunächst auch die Entwicklung Jans im Kleinkindalter,
liefert allerdings etwas andere Zeitangaben zu bestimmten Fähigkeiten als
die Mutter.
Er gibt an, keine Diskussionen mit seiner Frau in bezug auf die
Kindeserziehung gehabt zu haben. Beide hätten Jan hin und wieder „einen
Klaps“ gegeben.
Jan sei bei den Besuchen bei ihm immer unauffällig, er habe sich noch nie
mit anderen Kindern gerauft. Er sei stets fröhlich und sehr anschmiegsam
und würde viel mit ihm schmusen.
Herr K. gibt an, wenn Jan ungehorsam wäre, würde er ihm sagen, das zu
unterlassen oder ihm mit Computerverbot drohen.
Er wiederlegt die Behauptungen der Mutter das Spielzeug betreffend. Er
würde Jan nur manchmal etwas schenken, die Mutter würde ihm dagegen
nie etwas kaufen.
Herr K. gibt an, Jan sei Fremden gegenüber sehr scheu. Dies sei ihm
besonders verstärkt in den letzten sechs Monaten aufgefallen. Da Jan ihm
gesagt habe, er werde der Gutachterin keine Fragen beantworten, vermutet
Herr K., dass Jans Mutter ihn dahingehend beeinflusst habe.
10
Der Vater beschreibt die Besuche seines Sohnes als sehr harmonisch. Jan
wäre oft traurig, wenn er wieder zurück zur Mutter müsse. Er berichtet, dass
das Kind sich bei der Mutter unwohl fühle. Er komme sich neben dem neuen
Partner und dem Baby wie das fünfte Rad am Wagen vor. Die Mutter
schenke der Tochter mehr Aufmerksamkeit, und Herr N. behandle ihn
schlecht. Den Vorschlag des Vaters, mit der Mutter über die Kümmernisse zu
sprechen, habe Jan jedoch abgelehnt.
Zum Schluss beschreibt Herr K. seine Zukunftsvorstellungen mit Jan – wie er
sich seine Arbeitszeiten vorstelle, die Betreuung seines Kindes und dessen
neue Schule. Er gibt an, in Deutschland bleiben zu wollen.

Family Relations Test (FRT) mit Jan
Aufgrund großer Probleme, die Jan mit der Kontaktaufnahme und Mitarbeit
hatte, sowie seiner sprachlichen Schwierigkeiten im Deutschen, wurde von
der Durchführung dieses Verfahrens abgesehen. Dies geschah, um die
zeitliche und emotionale Belastung des Kindes so gering wie möglich zu
halten.
In Abwägung zwischen der Zumutbarkeit fürs Kind und der Notwendigkeit der
Erhebung weiterer diagnostischer Daten wurde auf letzteres verzichtet.

Familienzeichnung von Jan
Jan malte eine Reihe schematischer Figuren, zu denen er erklärte, das seien
alles seine Cousins und Cousinen. Mit ihnen würde er spielen, wenn er sie
zusammen mit seinem Vater besuche.
Nach den Kriterien, die Bundscherer 1988 für die Auswertung derartiger
Zeichnungen im Hinblick auf die Sicherheit kindlicher Bindungen entwickelte,
ergaben sich Hinweise darauf, dass Jan seine emotionalen Beziehungen im
Sinne gefühlsmäßiger Bindungen als eher „wenig sicher“ erlebt (nach
Bowlby, 1982 und Klußmann, 1981). Das bedeutet, dass Jan wenig darauf
vertraue, dass eine oder mehrere Personen seiner Umgebung ihm in
Belastungssituationen Trost und Unterstützung gewähren. Er sieht sich also
wenig in der Lage, seine Betreuungspersonen vertrauensvoll als sichere
Basis zu betrachten, von der aus er selbstbewusst und selbstsicher seine
Umwelt erkunden könnte.
11

Gespräch mit Jan und Verhaltensbeobachtung
Beim Hausbesuch in der Wohnung der Mutter versteckt Jan sich zunächst
hinter dieser. Erst nach längerem Zureden seitens der Mutter geht er mit der
Gutachterin mit.
Jan wirkt sehr verunsichert, durch den Besuch „belästigt“ und unter großer
Spannung stehend. Er spricht kaum, seine Antworten sind äußerst knapp. Er
äußert jedoch unaufgefordert, dass er nicht wisse, zu wem er gehen wolle
(zur Mutter oder zum Vater). Auf die meisten Fragen antwortet er dann aber
mit „Weiß ich nicht“. Er erzählt wenig, nur von einem Nachbarskind, von den
Besuchen bei seinem Vater und von der Schule. Er gibt an, dass, wenn er
„böse“ sei, er sowohl von seinem Vater als auch von der Mutter und Herrn N.
Ohrfeigen bekäme.
Beim Hausbesuch in der Wohnung des Vaters versteckt Jan sich wiederum.
Dem Vater gelingt es nicht, ihn dazu zu bringen, sich mit der Gutachterin zu
unterhalten.

Telefonat mit Frau H., der Klassenlehrerin von Jan
Mit der Klassenlehrerin von Jan, Frau H. wurde ein informatorisches
Telefonat zu den Fragen geführt, wie Jan sich in der Schule verhalte, seinen
Leistungsstand und eventuelle Probleme. Frau H. berichtet, Jan habe
Schwierigkeiten, soziale Regeln zu befolgen. Er setze seine Interessen auf
Kosten anderer durch, wobei er sowohl austeile als auch einstecke. Ein
Außenseiter wäre er nicht.
Seine Hausaufgaben erledige er sehr ordentlich, Frau H. äußert den
Eindruck, dass man sich zu Hause viel Mühe gebe, dass Jan in der Schule
zurecht komme. Anfänglich hätte er schulische Probleme gehabt, auch
aufgrund sprachlicher Barrieren. Seine Leistungen hätten jedoch in der
letzten Zeit Verbesserungen gezeigt, so dass er ihrer Einschätzung nach am
Schuljahresende die Lernziele der ersten Klasse erreichen könne.

Gespräch mit Herrn N., dem neuen Partner von Frau K.
Herr N. berichtet in einem längeren Gespräch über Schwierigkeiten, die es
mit Jan zu Hause gibt. Er gibt an, in Erziehungsfragen eine andere Ansicht
als seine Lebensgefährtin Frau K. zu haben. Sie sei der Meinung, man
12
müsse dem Kind immer „alles erklären“, Zwang und Strafen sollten nicht
sein. Herr N. habe versucht, Jans Verhalten insofern zu ändern, als dass
dieser nicht immer seinen Willen durchsetzt. Er habe ihn nicht direkt
geschlagen, Jan habe nur schon einmal „ein bisschen auf den Po gekriegt“.
Frau K. sei damit nicht einverstanden, und sie würden deshalb oft streiten.
Herr N. versuche sich inzwischen bei der Erziehung Jans zurück zu halten,
da er Angst habe, seine Beziehung zu Frau K. könne über den Streit
zerbrechen.
Er gibt zu, sich evtl. seiner eigenen Tochter mehr zuzuwenden, meint aber,
dies sei bei Frau K. auf keinen Fall so, sie würde beide Kinder gleich zärtlich
behandeln.
Herr N. ist der Meinung, Jan hätte es sowohl beim Vater als auch bei der
Mutter gut, hält es jedoch für falsch, das Kind mit den Besuchskontakten mit
dem jeweils anderen Elternteil zu verwirren.
Er möchte Frau K. auf jeden Fall heiraten, sieht ihre Lage jedoch in bezug
auf den Streit wegen Jan als so ernst, dass er sich nicht sicher ist, dass ihre
Beziehung dies übersteht.

Gemeinsames Gespräch mit Herrn und Frau K.
In dem gemeinsamen Gespräch wurden Herrn und Frau K. die Probleme von
Jan und die Schwierigkeit der Feststellung, welche Lösung für ihn günstiger
sei, dargestellt.
Beide wiederholten ihre bereits geäußerten Darstellungen, Meinungen und
gegenseitigen Vorwürfe. Frau K. bezweifelt, dass Herr K. mit der Erziehung
Jans zurecht käme. Sie halte die Tante als Betreuerin für ungeeignet. Da Jan
jedoch Herrn N. nicht akzeptiere, wäre sie im Notfall dazu bereit, auf den
Jungen zu verzichten, obwohl dies gegen ihre Überzeugung sei. Es scheine
jedoch so zu sein, dass Jan sich beim Vater besser fühle.
Frau K. wurde darauf hingewiesen, dass dies zwar eine kindzentrierte
Überlegung sei, aber in der derzeitigen Lage keine Lösung bringe, die für
Jan, für sie selbst oder für ihre neue Familie psychologisch tragfähig sein
werde.
Bei der Diskussion von Lösungsmöglichkeiten wurde beiden Eltern
eindringlich dargestellt, dass für sie dringend Hilfe für den Umgang mit Jan in
13
Form einer Erziehungsberatung geboten sei. Für die Regelung ihrer eigenen
Beziehung wurde ihnen eine Trennungsberatung empfohlen.
Eine Fremdunterbringung von Jan – auch nur vorrübergehend oder
tageweise – lehnten beide Eltern kategorisch ab. Frau K. erklärte sich jedoch
mit dem Versuch einverstanden, für Jan einen Hortplatz zu suchen. Dort
könne er bei den Hausaufgaben betreut werden, so dass dieser Konfliktstoff
die jeweilige Beziehung nicht mehr belasten würde.
Herr K. erklärte, eine solche Hilfe wäre überflüssig, wenn Jan zu ihm käme.
2.5 Psychologischer Befund
Im psychologischen Befund kombiniert der Gutachter, bzw. hier der
Sachverständige, alle bisher erhaltenen Informationen.
Dadurch soll die
Beantwortung der vom Auftraggeber gestellten Frage ermöglicht werden,
welche vor Erhebung der Informationen immer erst in eine psychologische
Fragestellung umformuliert werden muss (s.o.).
Der Gutachter soll
grundsätzlich über eine bloße Informationsauswertung hinaus im Befund
noch sachdienliche Vorschläge und Empfehlungen zum weiteren Verlauf der
gegebenen Situation aussprechen.
Wichtig bei einem psychologischen
Befund ist es, sich stets darüber vor Augen zu halten, dass es sich hierbei
nie um ein ganzes Persönlichkeitsbild handelt.
Es werden lediglich
Verhaltensausschnitte aus dem Leben des Probanden beschrieben, die nach
der Fragestellung des Auftraggebers gerichtet sind.
In dem oben beschriebenen Beispiel-Fall, dem Sorgerechtsstreit um „Jan“,
werden im psychologischen Befund die früheren und die derzeitigen
Lebensverhältnisse von Jan beschrieben. Genauer beschrieben sind Jans
Lebensverhältnisse hierbei bezogen auf das Verhältnis zu seiner Mutter,
sowohl als auch das Verhältnis zu ihrem neuen Lebensgefährten und Jans
Halbschwester mütterlicherseits und, unabhängig davon, das Verhältnis zu
seinem
leiblichen
Vater.
Außerdem
werden
die
unterschiedlichen
Erziehungsstile analysiert. Des weiteren werden Jans Wohnsituation, seine
schulischen Leistungen und seine sonstige Entwicklung bezogen auf seine
Altersstufe beobachtet.
Besondere Beachtung fällt außerdem auf die
Befragung Jans bezüglich seiner eigenen Gefühle und Gedanken über seine
14
leiblichen Eltern und den neuen Freund seiner Mutter und allgemein
bezüglich seiner Ängste, Wünsche und Zukunftsvorstellungen.
2.6 Stellungnahme zur Frage des Familiengerichts
In der Stellungnahme zur Frage des Auftraggebers werden die im
psychologischen Befund gesammelten einzelnen Informationen miteinander
verglichen und bewertet. Inhaltlich bezieht sich dieses Kapitel ausschließlich
auf den oben genannten Beispiel-Fall „Jan“.
Trotz der wie oben beschriebenen derzeitigen schwierigen Lebenssituation
der Mutter, scheint sie die zentrale Bezugsperson für Jan zu sein. Auch zu
seinem Vater hat Jan ein gutes Verhältnis, wobei dieser überwiegend nur für
die spielerisch-emotionalen Bedürfnisse des Jungen da ist. Ein zentrales
Problem in Jans Entwicklung ist bereits seit seiner frühen Kindheit, dass er
den widersprüchlichen Erziehungsstilen seiner Eltern und den damit
verbundenen Streitigkeiten ausgesetzt ist. Dadurch entstand bei Jan eine
grundlegende emotionale Verunsicherung und er konnte keine
altersangemessene emotionale Selbstständigkeit entwickeln, was in
ausführlicher Verhaltensbeobachtung, Gesprächen mit der Lehrerin und auch
mit Jan zum Ausdruck kam.
Einen großen ungünstigen Einflussfaktor bezüglich Jans leicht verzögerter
Entwicklung spielt die Sprach- und somit Kommunikationsbarriere der Eltern
nach außerhalb der Familie. Jans Eltern, v.a. seine Mutter, konnten nie
genügend Zeit in das Erlernen der deutschen Sprache investieren. Somit
mussten, wie oben zum methodischen Vorgehen beschrieben, Interviews
und Gespräche von einer Dolmetscherin deutsch-polnisch übersetzt werden.
Durch diese mangelnden Verständigungsmöglichkeiten und dadurch auch
fehlende Kompensationsmöglichkeiten im sozialen Umfeld wurde der
gesamte Eingewöhnungsprozess und auch das Familienleben nach der
Übersiedlung der Familie nach Deutschland erschwert.
Die grundsätzlich positive Beziehung zur Mutter wird erschwert durch das
problematische Verhältnis zwischen Jan und ihrem neuen Freund, Herrn N.
Dieses äußert sich dadurch, dass Herr N. seine eigene Tochter, Jans
Halbschwester, offen zu bevorzugen scheint. Es entstehen erhebliche
Erziehungskonflikte nun auch in der neuen Familie und Jan scheint dafür,
15
wenn auch unbewusst, zum „Sündenbock“ gemacht zu werden. Jans
leiblicher Vater hingegen stelle bei den Wochenendbesuchen keinerlei
erzieherische Forderungen an seinen Sohn, er kümmere sich lediglich um
die Freizeit-Aktivitäten des Jungen und mache ihm Geschenke, welche die
Mutter ihm finanziell nicht bieten kann, und ziehe sich somit vom
erzieherischen Standpunkt aus eher „aus der Affäre“.
Zum Teil nutzt Jan die Erziehungsstreitigkeiten seiner Eltern aus, indem er
sie gegeneinander ausspielt. Das tut er offensichtlich, um Aufmerksamkeit
zu erlangen und seine existentiellen Bedürfnisse somit wenigstens
momentan befriedigen zu können.
Schließlich zeigt sich Jans oben beschriebene emotionale Verunsicherung in
Leistungsdefiziten, Verhaltensstörungen und einer geringen
Frustrationstoleranz. Leistungsdefizite sind zu diagnostizieren anhand Jans
anfänglichem schulischem Versagen und auch in anderen
Entwicklungsbreichen im Vergleich mit der Entwicklung seiner Alterstufe.
Verhaltensstörungen treten u.a. auf im Umgang mit Gleichaltrigen. Jan wird
im Spiel schnell aggressiv und dadurch zum Außenseiter, was aber auch mit
den Sprachschwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache
zusammenhängen kann. Jans geringe Frustrationstoleranz erscheint
komorbid mit einer geringen Fähigkeit, Probleme im sozialen und
emotionalen Bereich angemessen lösen zu können und kann aber auch hier
korrelieren mit seinen Sprachschwierigkeiten.
Wie oben bereits erwähnt gingen Jans bessere sprachliche Fähigkeiten
einher mit einer deutlichen Beruhigung in seiner sozialen Umgangsweise.
Zu beachten sei v.a., dass er selbst seine momentane Situation als sehr
belastend zu empfinden beschreibt.
Bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten für Jan ist hier dringendst von
einem gemeinsamen Sorgerecht abzuraten. Dies nicht nur aufgrund der
Zerstrittenheit der Eltern, v.a. wegen unterschiedlicher Erziehungsversuche,
sondern auch lehnen beide Elternteile von sich aus ein gemeinsames
Sorgerecht grundsätzlich ab.
16
2.6.1 Der Vater als möglicher Sorgeberechtigter
Die Vater-Sohn-Beziehung von Jan zu seinem Vater ist grundsätzlich eine
positive. Der Vater liebt seinen Sohn und auch umgekehrt. Dies wäre erst
einmal ein Punkt, den Vater als möglichen Sorgeberechtigten in Betracht zu
ziehen. Allerdings ist diese Liebe und Fürsorge eine sehr „sorglose“, da, wie
oben beschrieben, der Vater in der momentanen Beziehung zu seinem Sohn
an Wochenenden eher einen sogenannten „Freizeitkontakt“ pflegt und sich
um die Erziehung, wie beispielsweise das Kontrollieren von Hausaufgaben
oder gesunde Ernährung, wenig kümmert. Zwar wäre beim Vater Jans
äußere, v.a. finanzielle Versorgung, gewährleistet und auch gibt es keine
Konflikte mit einer neuen Partnerin des Vaters, da dieser zumindest derzeit
keine hat. Aber der Gutachter musste hier herausstellen, dass der Vater sich
auch um eine zukünftige Erziehungsweise keine Gedanken macht.
Hier schließen sich nun Punkte gegen den Vater als möglichen
Sorgeberechtigten an. Erstens nimmt der Vater augenscheinlich die
Bedürfnisse seines Sohnes nur in einigen Bereichen angemessen wahr, wie
beispielsweise in der Gestaltung des Freizeitangebots, was allerdings für ein
Heranwachsendes Kind als elterliche Hilfe lange nicht ausreichend ist. Des
weiteren wäre der Vater als möglicher Sorgeberechtigter aufgrund seines
Schichtdienstes auf Fremdbetreuung für Jan angewiesen, der wie jedes Kind
im Optimalfall vorrangig aber den Kontakt und die erzieherische Hilfe seiner
Eltern benötigt. Wie bereits erwähnt hat Jans Vater auch noch keine
konkreten Vorstellungen, wie seine Erziehung sich im eventuellen
Zusammenleben mit Jan verbessern könnte, was sich aus den Gesprächen
mit ihm herausstellte. Außerdem wäre die räumliche Situation beim Vater für
Jan sowohl al auch für ihn beengter, was einen weiteren Stressfaktor für das
Kind bedeuten würde. Besonders negativ auf die Sorgerechtsentscheidung
zugunsten des Vaters wirkt sich seine einseitige Vorwurfshaltung gegenüber
Jans Mutter aus, in der er befangen zu sein scheint. In den Gesprächen und
der Verhaltensbeobachtung stellten sich negative „Mutter-Repräsentanzen“
von Seiten des Vaters heraus, welche der Erziehung eines Kindes schaden.
17
2.6.2 Die Mutter als mögliche Sorgeberechtigte
Positiv auf die Erziehung wirkt sich die Tatsache aus, dass Jans Mutter keine
großen Schwierigkeiten hat, ihrem Sohn seine altersangemessene
Selbstständigkeit zu gewähren. Andererseits würde gegen die Mutter als
mögliche Sorgeberechtigte sprechen, dass sie Jan in seiner
Einsichtsfähigkeit überfordert, d.h. dass sie, statt ihm klare Grenzen
aufzuzeigen, ihm in Streitsituationen versucht zu erklären, warum sie sein
derzeitiges Verhalten nicht als gutheißen kann. Ein Schulkind allerdings in
Jans Alter braucht klare Grenzen, um sozial angepasstes Verhalten zu
lernen, da es dieses in der Theorie größtenteils noch nicht einzusehen
vermag.
Jedoch äußerte die Jans Mutter, dass sie aufgrund der Konflikte in der neuen
Beziehung sogar freiwillig auf das Sorgerecht für Jan verzichten würde, wenn
dies zu seinem Wohle geschehen sollte. Allerdings hätte sie ihm gegenüber
starke Schuldgefühle. Sie akzeptiert Jans positive Beziehung zu seinem
Vater, kann aber ihre Befürchtungen nicht verbergen, es würde ihm dort nicht
gut gehen. Außerdem wäre es aus psychologischer Sicht eh nicht ratsam,
wenn Jan aus dem Haushalt seiner Mutter herausgenommen würde. Jans
Beziehung zu seiner Mutter ist nämlich die „relativ sicherste“, eine
Unterbrechung dieser würde in Jans Alter seinem Urvertrauen schaden.
Es gibt auch keinerlei Hinweise auf Vernachlässigung des Jungen bei seiner
Mutter. Sie zeigt in den Gesprächen sogar konkrete Bereitschaft, ihrem
Sohn gegenüber konsequenter zu sein; wobei immer noch die Gefahr eines
„Machtkampfes“ der Eltern, wie oben angesprochen, besteht.
Für die Mutter als mögliche Sorgeberechtigte spricht weiterhin Jans
langsame Stabilisierung (z.B. bei seiner schulischen Leistungen), welche er
während des Wohnens in ihrem Haushalt erlangte. Jans schulische
Leistungen wurden sogar besser, trotzdem seine Mutter seine
Leistungsgrenzen oftmals nicht richtig einzuschätzen vermochte.
Wichtig ist auch zu beachten, dass ein Umziehen zum Vater für Jan die
Trennung von seiner Halbschwester bedeuten würde, welche für ihn sehr
schmerzlich wäre.
18
2.7 Fazit
Ein Fazit bedeutet die Abwägung der positiven und der negativen
Gesichtspunkte der Beziehung zwischen Jan und seinen beiden Elternteilen.
2.7.1 Vorschlag
Zu diesem genannten Sorgerechtsfall wurde von den Gutachtern der
Vorschlag gemacht, die elterliche Sorge für Jan, trotz der derzeitigen
schwierigen häuslichen Situation, zunächst bei der Mutter zu belassen.
Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Fazits aus den oben aufgeführten
Ergebnispunkten betreffend der psychologischen Stellungnahme.
Der Vorschlag, zunächst die Mutter als Sorgeberechtigte für Jan zu
belassen, ist an folgende Bedingungen geknüpft, welche in diesem Rahmen
allerdings nicht rechtspflichtig sind:
1. Frau K. erhält (professionelle) Unterstützung bei der Erziehung ihres
Sohnes Jan
2. Frau K. und ihrem neuen Lebensgefährten wurde die dringende
Empfehlung ausgesprochen, beraterische Hilfe aufgrund
grundlegender (persönlicher) Differenzen aufzusuchen
3. Frau K. müsse sich stärker in ihr Umfeld integrieren, um so auch die
soziale Verständigung der ganzen Familie nach außen zu verbessern
4. empfohlen ist weiterhin eine Trennungsberatung für beide Elternteile
3. Qualitätsprofil für Psychologinnen und
Psychologen
3.1 Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der
Gesprächsführung
Der Psychologe benötigt eine profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln
der Gesprächsführung in Bezug auf die "Sammlung der typischerweise mit
dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen". In
diesem Punkt wird angesprochen, dass sich der Psychologe mit
verschiedenen auftretenden Dynamiken eines Gesprächs auskennen sollte,
19
möglicherweise auftretende Mechanismen wie die der Projektion, der
Gegenübertragung und der Reaktanz identifizieren können sollte und darauf
zu reagieren wissen sollte. Mit Reaktanz ist das mögliche Auftreten von
Widerstand einer Person gegenüber ausgeübtem Druck einer anderen
Person in Hinblick auf Beschränkung der Wahl zwischen
Handlungsalternativen gemeint. So geht man auch davon aus, dass ein
großer Teil des in Psychotherapien auftretenden Widerstandes als Reaktanz
verstanden werden kann. Weiterhin sollte der Psychologe spezielle
Fertigkeiten in der Gesprächsführung aufweisen und auf ein Repertoire
zurückgreifen können, das es ihm ermöglicht, an evtl. erwünschte
Informationen zu gelangen. Hierzu könnte z.B. die Kenntnis der vier Seiten
einer Nachricht gehören; es wird davon ausgegangen, dass eine Nachricht
Aussagen auf vier verschiedenen Ebenen beinhaltet.
Der Sachinhalt stellt das tatsächlich Gesagte dar und birgt auf der zweiten
Ebene ebenso eine Selbstoffenbarung desjenigen, der spricht in sich. Eine
weitere Aussage findet sich auf der Beziehungsebene und die vierte Seite
einer Nachricht entspricht dem Appell, dem durch das Gesagte Ausdruck
verliehen wird.
Um an Informationen zu gelangen spielt die Gesprächshaltung des
Psychologen eine zentrale Rolle, denn mit seinem Verhalten ist er in der
Lage, das Erzählverhalten des Befragten zu beeinflussen und ein für den
Befragten angenehmes Gespräch zu ermöglichen. In diesem
Zusammenhang sollte die Kenntnis der drei Säulen des aktiven Zuhörens
Erwähnung finden. Die Basis des gemeinsamen Gesprächs wird zunächst
dadurch geschaffen, dass der Psychologe Aufmerksamkeitssignale sendet,
was z.B. bedeutet, zu dem Befragten Blickkontakt aufzunehmen oder zu
Nicken etc. Weiterhin sollte der Psychologe, u.a. um Verständnisproblemen
vorzubeugen, dem Befragten laufend den Sachverhalt zurückspiegeln. Von
der Sachebene ausgehend sollten außerdem Emotionen und Empfindungen
zurückgespiegelt werden, v.a. um dem Befragten eine Gesprächssicherheit
zu vermitteln und ihm das Gefühl zu geben, sich verstanden zu fühlen. Ein
Ausspruch könnte auf der Gefühlsebene z.B. sein: "Sie haben das Gefühl,
dass..“
20
3.2 Formulierung psychologischer Fragen
Der Psychologe benötigt die Fertigkeit, umgangsprachlich formulierte
Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen
umzuformulieren.
Die Fragestellung wird vom Auftraggeber, in diesem Fall das Gericht, meist
in einer sehr globalen Form geäußert, so ergibt es sich, dass sie in mehrere
"Psychologische Fragen" übersetzt und aufgefächert werden muss. Mit Hilfe
dieser Fragen wird das psychologische Gutachten strukturiert und gibt
zugleich dem Leser des Gutachtens eine überschaubare und verständliche
Grundstruktur der zu verarbeitenden Informationen, die er auch gut behalten
kann. Daher erscheinen diese psychologischen Fragen direkt nach der
Fragestellung als nächster Teil des psychologischen Gutachtens. Beim
Herausarbeiten der psychologischen Fragen geht es um das Extrahieren
eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe der
entscheidungsorientierten Gesprächsführung. Im vorliegenden BeispielGutachten sollte ein Sachverständigengutachten zur Frage der Übertragung
der elterlichen Sorge nach der Ehescheidung eingeholt werden.
Die psychologischen Fragen lauteten hier:
a) Welcher Art sind die Gefühlsbeziehungen von Jan zu seinem Vater bzw.
seiner Mutter?
b) Wie haben sich diese Gefühlsbeziehungen bis heute entwickelt?
c) Wie haben die beiden Elternteile bisher ihre Erziehungsaufgaben erfüllt?
Gibt es Hinweise darauf, dass die Betreuung und Erziehung Jans mit
besonderen, überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist? (z.B.
Störungen im Leistungs- ,sozialen oder emotionalen Bereich?) Ist die
Mutter/der Vater solchen Schwierigkeiten hinreichend gewachsen?
d) Wie stellen sich die Mutter/der Vater die weitere Erziehung von Jan vor?
Welche Entwicklungsmöglichkeiten sind für Jan unter den verschiedenen
Lebensbedingungen der beiden Eltern zu erwarten?
3.3 Erarbeitung eines Anforderungsprofils
Der Psychologe benötigt die Fertigkeit, je nach diagnostischer Fragestellung
ein Anforderungsprofil auszuarbeiten
21
Das Anforderungsprofil wird nicht als eigener Teil im Gutachten aufgeführt,
man benötigt es jedoch, um überhaupt begründet arbeiten zu können. Um
Entscheidungen zu treffen werden Kriterien gebraucht, mit deren Hilfe es
möglich wird, die sich bietenden Alternativen zu vergleichen. Es gilt, etwas
über die Anforderungen zu erfahren und zu wissen, die unter den
verschiedenen sich bietenden Möglichkeiten an den Menschen gerichtet
werden. Die Summe dieser Anforderungen wird bei den
arbeitspsychologischen Fragestellungen "Anforderungsprofil" genannt.
Dieser Begriff wird auch z.B. für klinische Fragestellungen übernommen. Bei
der Frage, ob ein Proband Symptome eines bestimmten Syndroms aufweist,
entspricht dieses Syndrom dem Anforderungsprofil.
3.4 Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner
Bedingungszusammenhänge
Eine zentrale Rolle für die Arbeit des Psychologen spielt die Verfügbarkeit
eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher,
den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur
dementsprechenden Hypothesenbildung und –abklärung.
Im ausgewählten Beispiel-Gutachten kann hiermit z.B. die Kenntnis über
Familienkonstellationen, Abhängigkeiten und ggf. bestehende
Verpflichtungen innerhalb eines Familiensystems gemeint sein. Da diese
Umstände sich nachteilig auf die kindliche Entwicklung auswirken können, ist
es wichtig, diese zu erkennen und das Wissen darüber in das Gutachten mit
einzubeziehen.
Zum vorliegenden Gutachten könnte es wichtig sein, zu bedenken, aus
welchem Grund Jan dazu tendieren könnte, eher bei seiner Mutter oder
seinem Vater leben zu wollen und ob er ggf. von einem Elternteil emotional
unter Druck gesetzt wird.)
3.5 Detailkenntnisse psychologisch-diagnostischer Verfahren
Der Psychologe benötigt Detailkenntnisse der ihm zur Verfügung stehenden
Verfahren (z.B. Tests) sowie des Standardinventars der Psychologischen
Diagnostik (Beherrschen des "state of the art").
22
Diese Fähigkeiten sind im vorliegenden Gutachten z.B. durch die
Durchführung des Family Relations Test dargestellt. Außerdem werden sie
benötigt, um die Gespräche mit den Eltern und Jan durchzuführen und eine
systematische Verhaltensbeobachtung durchführen zu können.
3.6 Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung
Der Psychologe benötigt die Qualifikation zur selbständigen
Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller
psychologisch-diagnostischer Verfahren. Angesprochen werden hier
Fortbildungen zur Durchführung und Anwendung bestimmter Testverfahren.
3.7 Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien
bei der Beurteilung der Qualität psychologischdiagnostischer Verfahren
Um die Qualität von Tests beurteilen zu können sowie deren Vorteile und
Risiken zu kennen, wird eine gute Kenntnis der Testtheorien (Klassische und
Probabilistische) und ihrer Kriterien vorausgesetzt. Hiermit sind u.a. gemeint:
Objektivität, Reliabilität, Validität sowie die Nebengütekriterien Ökonomie,
Nützlichkeit, Vergleichbarkeit.
Außerdem ist die Kenntnis der Methodenkritik von Bedeutung um sowohl die
Ursprünge von Tests zu kennen als diese auch evtl. kritischer einschätzen zu
lernen.
3.8 Ansprechende Routine in der Administration
psychologisch-diagnostischer Verfahren
Hierunter ist zu verstehen, dass dem Psychologen verschiedene Medien zur
Testdurchführung zur Verfügung stehen sollten und sowohl Einzeltestungen,
Gruppentestungen und Computerdiagnostik, je nach Untersuchungsanlass,
durchgeführt werden.
23
3.9 Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen
psychologischen Diagnostizierens
Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen des psychologischen
Diagnostizierens ist für den Psychologen unverzichtbar.
Diese(r) sollte über die Handhabung des Datenschutzes genaues Wissen
besitzen, die ethischen Richtlinien der Berufsverbände einhalten, das
Psychologengesetz kennen sowie über allgemeine Grundlagen der Zivil- und
Strafprozessordnung und des Familienrechts informiert sein.
3.10 Kenntnis spezieller Testbedingungen bei speziellen
Populationen
Der Sachverständige muss Kenntnis über bestimmte Testbedingungen bei
speziellen Probanden haben, um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu
erhalten. So muss er z.B. den Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein
bei Kleinkindern beachten und dies in seinen Ergebnissen berücksichtigen.
Wichtig ist weiterhin die Kenntnis von Störvariablen bei psychologischen
Tests. Bei der Begutachtung von Kindern ist z.B. besonders auf
Versuchsleitereffekte zu achten. So können Kinder z.B. große Angst vor dem
weißen Kittel eines Versuchsleiters haben, da sie denken, dass es sich um
einen Arzt handelt, der ihnen womöglich eine Spritze geben wird oder
ähnliches. Diese Kinder verhalten sich dann natürlich nicht so, wie sie sich
sonst verhalten würden.
Auch sollte der Sachverständige Kenntnis über Simulantenphänomene
(bewusstes Vortäuschen von Symptomen etc.) besitzen.
3.11 Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen
Um die Objektivität bei der Darstellung von Ergebnissen zu wahren sind
einige zentrale Richtlinien zu beachten.
Bei der Darstellung von Ergebnissen ist auf eine strikte Trennung zur
Interpretation zu achten. Das bedeutet, die Untersuchungsergebnisse (d.h.
Daten) und der psychologische Befund (d.h. Interpretation) müssen deutlich
von einander getrennt dargestellt werden. Dies ist bei dem Beispielgutachten
auch so durchgeführt worden.
24
Der Sachverständige muss den beteiligten Personen vorurteilsfrei begegnen,
damit seine Ergebnisse auch wirklich objektiv sein können. Hierbei ist auch
darauf zu achten, dass der Auftraggeber, besonders wenn es sich um eine
Privatperson handelt, nicht bevorzugt wird. Den gesamten diagnostischen
Prozess über bleibt der Sachverständigen vorurteilsfrei.
Ebenso ist die Unabhängigkeit des Sachverständigen gegenüber den am
Begutachtungsprozess beteiligten Personen von zentraler Bedeutung.
3.12 Kompetenz in der Interpretation psychologischdiagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in
psychologische Fachgutachten
Um dieses Qualitätsmerkmal zu erfüllen, muss der Sachverständige diverse
Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlichpsychologischer Theorien integrieren.
Auch muss der Sachverständige die Fähigkeit haben, vermeintliche
Widersprüche in Teilergebnissen aufzulösen. Die einzelnen Teilergebnisse
müssen zu einem Gesamtergebnis zusammengefügt werden, um dann auf
diesem Ergebnis eine schlüssige Interpretation aufzubauen. Diese
Interpretation ist dann im psychologischen Gutachten ausführlich
darzustellen.
3.13 Kenntnis der psychohygienischen
Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in Bezug
auf insbesondere psychologische
Behandlungsmöglichkeiten
Außerdem sollte der Sachverständige Kenntnis über die verschiedenen
Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen haben, um den
betroffenen Personen weiterführende Hilfestellungen zu geben. Dies ist
besonders wichtig, wenn eine psychische Krankheit diagnostiziert wird. Auch
für Familien ist es häufig sinnvoll, wenn ihnen nach Beantwortung der
Fragestellungen weiterführenden Hilfen dargelegt werden.
In dem vorliegenden psychologischen Gutachten zeigt sich dies z. B. durch
den Vorschlag, einen Hortplatz für Jan zu finden, um eine Entlastung der
25
Mutter herbeizuführen. Weiterhin wird vom Sachverständigen vorgeschlagen
eine Erziehungsberatung und eine Trennungsberatung aufzusuchen. All
diese Vorschläge sollten der Familie Beihilfen bei der Lösung ihrer Probleme
geben.
3.14 Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der
Präsentation (Gesprächsführung) psychologischdiagnostischer Ergebnisse
Hiermit ist gemeint, dass ein Sachverständiger z.B. gut in der Übermittlung
von Katastrophennachrichten o. ä. geschult sein sollte.
Außerdem ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass ein Sachverständiger,
wenn er vor Gericht seine Ergebnisse vortragen muss, auch hier kompetent
auftritt. Er muss in der Lage sein, seine Ergebnisse verständlich, sachlich
und überzeugend darzustellen.
3.15 Kompetenz zur adressatengemäßen Darstellungsweise
(Diktion) in der Abfassung von psychologischen Gutachten
Bei einem Auftraggeber handelt es sich meist nicht um eine fachkundige
Person. Von daher ist es notwendig, dass der Sachverständige sein
psychologisches Gutachten in einer Art und Weise erstellt, dass der
Auftraggeber es relativ leicht verstehen und nachvollziehen kann. Aus der
Perspektive des Auftraggebers muss ein psychologisches Gutachten von
Nutzen sein. Außerdem muss es für diesen transparent sein.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Fragestellung konkret, also als ein
wörtliches Zitat, wiedergegeben wird. Die Textorganisation und GutachtenGliederung sollte übersichtlich sein. Weiterhin sollten die Formulierungen
verständlich sein, am besten ist dies durch eine präzise Wortwahl zu
erreichen. Fachtermini sollten, soweit dies möglich ist, sachlich umschrieben
und unnötige Abkürzungen vermieden werden.
Zu einem besseren Verständnis des Gutachtens trägt auch die Eindeutigkeit
der Aussagen bei. Zweideutige Aussagen führen zu Verwirrung und
Ungläubigkeit bei dem Auftraggeber.
26
Zuletzt ist es natürlich wichtig, dass die Begründungen der Feststellungen
und Schlussfolgerungen des Sachverständigen nachvollziehbar sind.
Auf die Nachvollziehbarkeit von psychologischen Gutachten wird in Punkt 16
eingegangen.
3.16 Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten
Dies soll in einer Art und Weise geschehen, dass die Fragestellung eindeutig
beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die
getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.
Die Objektivität des Sachverständigen ist eine Voraussetzung für die
eindeutige Beantwortung der Fragestellungen. Dies setzt zum einen
Objektivität bei der Planung, Durchführung und Auswertung der
Untersuchung sowie bei der Interpretation der Untersuchungsergebnisse
voraus.
Weiterhin darf die Datenerhebung ausschließlich auf die Fragestellung
bezogen sein. D.h. es dürfen keine Daten erhoben werden, die nicht im
Zusammenhang mit der Fragestellung stehen.
Auch müssen alle erhobenen Daten verwendet werden. D.h. es dürfen nicht
einfach Daten außer Acht gelassen werden. In dem vorliegenden Gutachten
wird z.B. geschrieben, dass mit Jan der „Family Relation Test“ durchgeführt
werden sollte. Die Durchführung musste jedoch abgebrochen werden, und es
kam zu keinem Ergebnis. Dennoch wird der Test erwähnt. Dies ist auch
richtig so, da auch ein „Nicht-Ergebnis“ ein Ergebnis sein kann.
Die Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens erhöht sich zum einen dadurch,
dass die Fragestellung des Auftraggebers aus der Perspektive des
psychologischen Sachverständigen im Rahmen seiner fachpsychologischen
Arbeitshypothesen bearbeitet wird. Außerdem wird dies unterstützt durch die
Eindeutigkeit der Aussage und eine sachgerechte Strukturierung des
psychologischen Gutachtens. Zum andern wird ein Gutachten dadurch
nachvollziehbar, dass die Argumentation widerspruchsfrei ist. Wichtig ist
auch die Beantwortung aller vom Auftraggeber gestellter Fragen. Zuletzt ist
festzuhalten, dass nachvollziehbare Begründungen der Feststellungen und
Schlussfolgerungen des Sachverständigen gegeben werden.
27
Die Nachprüfbarkeit eines psychologischen Gutachtens erhöht sich, wenn
alle Informations- und Datenquellen angegeben werden. Bei diesem
Qualitätskriterium ist wiederum darauf hinzuweisen, dass auch angegeben
werden muss, wenn z.B. ein psychologischer Test abgebrochen wurde, oder
ein Übersetzer zu einem Gespräch herangezogen werden musste.
Weiterhin müssen Information über die differentialdiagnostischen
Überlegungen sowie über die angewandten Untersuchungsverfahren, deren
Zielsetzung, Auswertung und Normierung gegeben werden.
Die Nachprüfbarkeit eines Gutachtens wird außerdem erleichtert durch 1.)
die präzise Darstellung des Untersuchungsablaufes und der
Untersuchungsergebnisse und 2.) die Information über die
Auswertungsmethoden und Beurteilungskriterien (Normen etc.).
3.17 Weitere Qualitätsanforderungen
Weiterhin ist es wichtig, dass der Sachverständige über Kenntnisse der
wissenschaftlichen Persönlichkeitstheorien (Menschenbilder) verfügt. Auch
die Beherrschung der englischen Fachsprache für ein Literaturstudium im
Sinne der Weiterbildungspflicht laut Psychologengesetz ist von Bedeutung.
Hinzukommend sollte ein Sachverständiger über Kenntnisse psychiatrischer
Klassifikationssysteme für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit verfügen.
Zuletzt ist es von Nöten, dass Fertigkeiten in der statistischen
Datenaufbereitung und Dokumentation zur Archivierung bzw. selbständigen
wissenschaftlichen Evaluation bestehen.
Abschließend ist festzuhalten, dass ein psychologisches Gutachten
besondere Überzeugungskraft besitzt, wenn die Fragestellung des
Auftraggebers präzise erfasst und wiedergegeben wird.
Ebenso muss das psychologische Gutachten klar und übersichtlich
gegliedert werden.
Weiterhin ist ein Gutachten besonders plausibel, wenn eine überzeugende
(hypothesengeleitete) psychologische Differential-Diagnostik mit
sachgerechten psychologischen Arbeitshypothesen durchgeführt wird.
Außerdem muss eine klare Trennung von Untersuchungsergebnissen und
psychologischen Befund bestehen.
28
Wichtig ist weiterhin, dass die Ausführungen des Sachverständigen eindeutig
sind. Die Argumentation des Sachverständigen muss logisch überzeugend
sein und seine Ausführungen müssen Widerspruchsfreiheit besitzen.
Zu einem überzeugenden Gutachten gehören ebenso die sachgerechte
Gewinnung der Untersuchungsergebnisse und ein Verzicht auf fragwürdige
Annahmen, Vermutungen und Spekulationen.
Zuletzt ist es wichtig, dass die fachpsychologischen Arbeitshypothesen
fachlich fundiert sind und überzeugend formuliert werden und die vom
Auftraggeber gestellte Frage eine verständliche und logisch überzeugende
Beantwortung findet.
29
Literaturverzeichnis
Kühne, A., Zuschlag, B. (2001). Richtlinien für die Erstellung psychologischer
Gutachten. Bonn: Dt. Psychologen- Verlag.
Westhoff, K., Kluck, M.- L. (1998). Psychologische Gutachten schreiben und
beurteilen (3., überarb. und erw. Aufl.). Berlin: Springer Verlag.
Internet:
http://www.univie.ac.at/Psychologie/diagnostik/aktuell/qual.htm
(Zugriff am: 6.11.2003)
30
Herunterladen