Bitte mit Antrag, Anzeige bzw. Anschreiben über den Tierschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung der Behörde zuleiten Aktenzeichen und / oder Kurzbezeichnung des Versuchsvorhabens Personenbogen Aktenzeichen und Kurztitel für eine Person, die an einem Tierversuchsvorhaben beteiligt werden soll, sowie ggf. Antrag auf Ausnahmegenehmigung 1 Name Anrede (Frau / Herr) 2 Qualifikation Staat, in dem der Abschluß erworben Student/in wurde Hochschulabschluß Deutschland Humanmedizin Veterinärmedizin Biologie, Fachrichtung Zoologie anderer Studiengang / andere Ausbildung Titel Frau Vorname Erna Nachname (, sowie ggf. Geburtsname) Mustermann ...... geboren am Nationalität 08.08.1908 deutsch 2 Funktion Leiter/in Nachweis des Qualifikation (Zeugnis oder Berufsurkunde) liegt bei wurde zu Antrag / Anzeige Nr. stellvertrende/r Leiter/in Durchführender/in übermittelt Assistent/in 3 Eingriffe und / oder Behandlungen (inkl. Betäubung) BEISPIEL: Frau Mustermann soll während ihrer Diplomarbeit /Bachelorarbeit /Praxismoduls /Forschungspraktikums /als studentische Hilfskraft verhaltensbiologische Methoden erlernen: (1) Handhabung der Tiere, (2) Methoden der Belohnungsdressur, (3) Computer-gesteuerte Wahlversuche starten und überwachen 4 an folgender/n Tierart/en: 5 tierexperimentelle Fachkenntnisse nach AVV a) für die unter Punkt 3 vorgesehene Tätigkeit b) tierexperimentelle Erfahrung Nachweis liegt bei. ein, zwei, mehr als dreijährige in Nachweis wurde zu Antrag / Anzeige Nr. (exp.) Biochemie Pharmakologie (exp.) Chirurgie (klin./ exp.) ....... (exp.) Mikrobiologie / Physiologie übermittelt. Virologie Toxikologie (exp.) Pathologie Versuchstierkunde bisher keine Erfahrung MFB-05-598-LV3_Vers 1.0 6 Eine evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 TierSchG wird hiermit beantragt (auch bei Erweiterung). wurde bereits erteilt. Die Erlaubnis gilt bis zum Hinweis zum Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach §8 Abs. 7 Nr. 2, dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin oder der Medizin oder von Personen mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder von Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben, durchgeführt werden. Operative Eingriffe an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin oder Medizin oder der Biologie - Fachrichtung Zoologie - vorgenommen werden. Für die Genehmigung von Ausnahmen von der speziellen Anforderung an die Berufsausbildung ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Ort, Datum Der Versuchsleiter bestätigt, daß die unter 1 genannte Person die o.a. Eingriffe, Behandlung bzw. Narkoseverfahren sachgerecht Oldenburg, 08.08.08 durchführen kann und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes kennt. Unterschrift der Person, für die die Ausnahme beantragt wird Unterschrift und Stempel des Versuchsleiters Kenntnisnahme des Tierschutzbeauftragten