6 Eine evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1

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Bitte mit Antrag, Anzeige bzw. Anschreiben über den Tierschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung der Behörde zuleiten
Aktenzeichen und / oder Kurzbezeichnung des Versuchsvorhabens
Personenbogen
Aktenzeichen und Kurztitel
für eine Person, die an einem
Tierversuchsvorhaben beteiligt werden
soll, sowie ggf.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
1 Name
Anrede (Frau / Herr)
2 Qualifikation
Staat, in dem der Abschluß erworben
Student/in
wurde
Hochschulabschluß
Deutschland
Humanmedizin
Veterinärmedizin
Biologie, Fachrichtung
Zoologie
anderer Studiengang / andere Ausbildung
Titel
Frau
Vorname
Erna
Nachname (, sowie ggf. Geburtsname)
Mustermann
......
geboren am
Nationalität
08.08.1908
deutsch
2 Funktion
Leiter/in
Nachweis des Qualifikation (Zeugnis oder Berufsurkunde)
liegt bei
wurde zu Antrag / Anzeige Nr.
stellvertrende/r Leiter/in
Durchführender/in
übermittelt
Assistent/in
3 Eingriffe und / oder Behandlungen (inkl. Betäubung)
BEISPIEL: Frau Mustermann soll während ihrer Diplomarbeit /Bachelorarbeit /Praxismoduls
/Forschungspraktikums /als studentische Hilfskraft verhaltensbiologische Methoden erlernen: (1) Handhabung der
Tiere, (2) Methoden der Belohnungsdressur, (3) Computer-gesteuerte Wahlversuche starten und überwachen
4 an folgender/n Tierart/en:
5 tierexperimentelle Fachkenntnisse nach AVV
a) für die unter Punkt 3 vorgesehene Tätigkeit b) tierexperimentelle Erfahrung
Nachweis liegt bei.
ein,
zwei,
mehr als dreijährige in
Nachweis wurde zu Antrag / Anzeige Nr.
(exp.) Biochemie
Pharmakologie
(exp.) Chirurgie
(klin./ exp.)
.......
(exp.) Mikrobiologie /
Physiologie
übermittelt.
Virologie
Toxikologie
(exp.) Pathologie
Versuchstierkunde
bisher keine Erfahrung
MFB-05-598-LV3_Vers 1.0
6 Eine evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 TierSchG
wird hiermit beantragt (auch bei Erweiterung).
wurde bereits erteilt. Die Erlaubnis gilt bis zum
Hinweis zum Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
 Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach §8 Abs. 7 Nr. 2, dürfen nur
von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin oder der Medizin oder von
Personen mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder von Personen, die
aufgrund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse
haben, durchgeführt werden.
 Operative Eingriffe an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der
Veterinärmedizin oder Medizin oder der Biologie - Fachrichtung Zoologie - vorgenommen werden.
 Für die Genehmigung von Ausnahmen von der speziellen Anforderung an die Berufsausbildung ist ein
entsprechender Antrag erforderlich.
Ort, Datum
Der Versuchsleiter bestätigt, daß die unter 1 genannte Person die
o.a. Eingriffe, Behandlung bzw. Narkoseverfahren sachgerecht
Oldenburg, 08.08.08
durchführen kann und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
kennt.
Unterschrift der Person, für die die Ausnahme
beantragt wird
Unterschrift und Stempel des
Versuchsleiters
Kenntnisnahme des Tierschutzbeauftragten
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