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Wortprotokoll GesSozMiVer 15 / 52
15. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Wortprotokoll
Ausschuss für
Gesundheit, Soziales, Migration
und Verbraucherschutz
52. Sitzung
13. Januar 2005
Beginn:
Ende:
Vorsitz:
15.32 Uhr
18.45 Uhr
Frau Abg. Borsky-Tausch
Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde
Stand der Umsetzung von Hartz IV
Siehe Inhaltsprotokoll.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Wir kommen nun zu
Punkt 2 der Tagesordnung
Große Anfrage der SPD und der Fraktion der PDS
Heimaufsicht
Drs 15/3230
0362
in Verbindung mit
Punkt 3 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs
Konzept der Sicherung der Heimaufsicht im Land Berlin
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
0286
Ich verweise auf die Große Anfrage der Koalition und die schriftliche Beantwortung der Senatorin, die Ihnen
rechtzeitig zugegangen ist.
Redakteurin: Barbara Oehler, Tel. 23 25 1467 bzw. quer (99407) 1467
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Große Anfrage
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
Heimaufsicht
Wir fragen den Senat:
1) Welche Aufgabenveränderungen bzw. welche neuen Aufgabenschwerpunkte für die Heimaufsicht
ergeben sich aus der Neufassung des Heimgesetzes und dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz aus
dem Jahr 2001?
2) Welche wesentlichen Gründe sprechen für die unmittelbare Anbindung der Heimaufsicht an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales statt an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz? Wie viele Einrichtungen fallen unter die Zuständigkeit der Heimaufsicht?
3) Welche sächlichen, personellen und organisatorischen Verbesserungen für die Heimaufsicht konnten
seit Bestehen einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab dem
1. Januar 2003 erreicht werden?
4) Welche Bedeutung misst der Senat der Heimaufsicht im Rahmen des Verbraucherschutzes bei? Wie
will der Senat sicherstellen, dass insbesondere Heimbewohner sowie deren Angehörige bzw. Betreuer stärker als bisher über die Arbeit der Heimaufsicht informiert werden?
5) Welche konkreten Vorstellungen bestehen für die Rolle der Heimaufsicht in Abgrenzung zu den gesetzlichen Aufgaben der Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers? Wie soll sich nach dem Willen des
Senats die zukünftige Zusammenarbeit der Heimaufsicht speziell mit dem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen entwickeln?
6) Auf welche Weise will der Senat sicherstellen, dass die Heimaufsicht dauerhaft über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags verfügt?
7) Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Heimaufsicht, (mögliche) Defizite in der Bearbeitung von Beschwerden, bei den jährlich vorgesehenen nicht anlassbezogenen Prüfungen sowie
hinsichtlich der Beratungsverpflichtung gegenüber Trägern abzubauen und in der Zukunft zu verhindern? Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für den Aufbau eines effektiven Reklamationsmanagements erforderlich?
8) Welche Ergebnisse der Arbeit der Heimaufsicht sind durch den Tätigkeitsbericht gem. § 22 Abs. 3
Heimgesetz für die Jahre 2002/3 dokumentiert worden? Welchen Daten zu den Einrichtungen in
Berlin misst der Senat in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung bei?
9) Welche Zielvorstellung bestehen auf Seiten des Senats für die Arbeit der Heimaufsicht in den Jahren
2005 und 2006? Ist u.a. geplant das Aufgabenspektrum der Heimaufsicht zu erweitern, z.B. um die
Zuständigkeit für Einrichtungen die unter die Rahmenvereinbarung gem. § 93 BSHG fallen?
Berlin, den 23. September 2004
Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage vom 10. November 2004 durch Frau Sen
Dr. Knake-Werner:
Zu 1: Die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Neufassung des Heimgesetzes (HeimG) hat die Zu-
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ständigkeit der Heimaufsicht um die Einrichtungsarten Tagespflege, Hospiz und Übergangswohnheim für psychisch Kranke erweitert. Für die Überprüfung der Einrichtungen ist nunmehr ein jährlicher Turnus vorgesehen. Für Heimverträge wurde der Katalog der Prüfungskriterien erweitert. Die
Heimaufsicht ist bei schwer wiegenden Mängeln in einer Einrichtung zur Unterstützung bei der Verlegung von Bewohner(inne)n verpflichtet. Im Rahmen der Heimmitwirkung hat die Heimaufsicht
auf eine verstärkte Vertretung der Bewohnerinteressen zu achten. Das neue HeimG bietet der Heimaufsicht verbesserte Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und dem Sozialhilfeträger ist
verbindlich in Form einer Arbeitsgemeinschaft geregelt. Die Heimaufsicht hat einen Bericht über ihre Tätigkeit alle zwei Jahre zu veröffentlichen.
Aus dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) von 2001 ergeben sich für die Heimaufsicht
Neuregelungen zur Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten, zur Zusammenarbeit mit
den Pflegekassen und dem MDK bei Prüfung und Zulassung von Einrichtungen sowie zur gegenseitigen Beteiligung von MDK und Heimaufsicht an unangemeldeten Prüfungen.
Zu 2: Die Heimaufsicht nimmt u. a. gem. HeimG und Allgemeinem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) Ordnungs- und Überwachungsaufgaben im gesamten Stadtgebiet wahr, die keinen ministeriellen Charakter haben. Das Landesamt für Gesundheit und
Soziales (LAGeSo) ist als gesamtstädtische Dienstleistungsbehörde mit Schwerpunkt im Sozialbereich besonders kompetent, die Aufsicht über Einrichtungen nach dem HeimG zu führen.
Mit Stand vom Oktober 2004 ist die Heimaufsicht für die folgende Anzahl von Einrichtungen zuständig:
Pflegeheime:
281
Kurzzeitpflege:
36
Tagespflege:
51
Hospize:
6
Behinderteneinrichtungen:
Übergangswohnheime
für psychisch Kranke:
Altenheime:
118
Altenwohnheime:
4
Seniorenwohnhäuser:
9
6
7
Insgesamt unterliegen damit 518 Einrichtungen in Berlin dem HeimG.
Zu 3: Die im Februar 2003 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg vorhandene Ausstattung der
Heimaufsicht mit 1 Leitungsstelle, 10,5 Stellen für Sachbearbeitung/Prüfung einschl. Bauprüfung
sowie 2 Stellen für die Geschäftsstelle einschl. Mitarbeit bei Prüfungen wurde bis Oktober 2004 um
2 Stellen für Sachbearbeitung/Prüfung einschl. Bauprüfung und 1 Stelle für die Geschäftsstelle einschl. Mitarbeit bei Prüfungen ergänzt. Im Jahr 2005 ist vorgesehen, den Bereich Sachbearbeitung/Prüfung einschl. Bauprüfung um weitere 2 Stellen zu verstärken sowie eine weitere Leitungsstelle im Rahmen einer neuen Organisationsstruktur zur Verfügung zu stellen. Die stellenwirtschaftlichen Möglichkeiten dafür werden derzeit geprüft.
Die Ausstattung mit Informationstechnik mit u. a. nur drei Arbeitsplatz-PCs ohne E-Mail- und Intranetanschluss wurde, nachdem im Januar 2003 der Umzug der Heimaufsicht in ein Dienstgebäude
des LAGeSo mit erheblich verbesserten räumlichen Bedingungen erfolgt war, vollständig erneuert
und dem Bedarf angepasst. Nunmehr verfügen alle Mitarbeiter/-innen der Heimaufsicht über einen
eigenen PC mit E-Mail- und Intranetanschluss.
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Zu 4: Die Heimaufsicht ist auf Grundlage des HeimG die zentrale Beschwerdeinstanz im stationären Bereich mit weitreichenden Möglichkeiten zur Beseitigung von Mängeln in den Einrichtungen. Durch die Prüfungen der Einrichtungen sorgt die Heimaufsicht u. a. für die Sicherstellung der
Mindestausstattung und die Einhaltung der Grundlagen der Struktur- und Prozessqualität. Insofern
erfüllt die Heimaufsicht eine wichtige Funktion im Verbraucherschutz.
Insbesondere die Weitergabe von Informationen über Mitwirkungsgremien wie Heimbeiräte und
Heimfürsprecher sowie Aushänge in den Einrichtungen sind geeignete Wege, die Beratungs- und
Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht den Bewohner/-innen sowie deren Angehörigen bzw. Betreuern näher zu bringen.
Zu 5: Die Heimaufsicht muss ihre Aufgabenwahrnehmung wesentlich auf ihre Beratungs- und
Kontrollpflichten gem. HeimG konzentrieren. Die Pflegekassen bzw. der in deren Auftrag tätige
MDK überwachen auf Grundlage des SGB XI vorrangig die Leistungserfüllung entsprechend der
geschlossenen Versorgungsverträge, der Sozialhilfeträger die Erfüllung der Entgeltvereinbarungen
auf Grundlage des § 93 BSHG. Für eine erfolgreiche Arbeit aller Institutionen ist eine sachgerechte
Aufgabentrennung Voraussetzung, die erst ein abgestimmtes Vorgehen gegenüber den Trägern der
Einrichtung im Rahmen einer vertrauensvollen und intensiveren Zusammenarbeit ermöglicht. Hierzu
sind derzeit verbindliche Abstimmungen hinsichtlich der konkreten Aufgabenwahrnehmung durch
die einzelnen Institutionen bis Anfang 2005 vereinbart worden.
Die Heimaufsicht wird auch weiterhin die dezidierte Prüfung der Pflegequalität bei Pflegebedürftigen dem MDK und der Betreuungsqualität bei behinderten Menschen den vom Sozialhilfeträger beauftragten Stellen überlassen.
Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG erfolgt die gesetzlich vorgesehene Koordination der Prüftätigkeit von MDK und Heimaufsicht. So sind u. a. vorläufige Leitlinien für die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Prüfungen vereinbart worden, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch findet statt.
Zu 6: Die erforderlichen Personal- und Sachmittel stehen im Rahmen des Doppelhaushaltsplans
2004/2005 für den für die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Umfang zur Verfügung. Für die künftigen Haushaltsjahre werden in den jeweiligen
Haushaltsplanentwürfen die für die effiziente Erfüllung des gesetzlichen Auftrags notwendigen Volumina Berücksichtigung finden.
Zu 7: Durch interne Verfahrensregelungen wurde in der Heimaufsicht eine schnellere Beschwerdebearbeitung erreicht; die Installation eines gemeinsamen Beschwerdemanagements für Alten- und
Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen, dem MDK und dem Sozialhilfeträger ist Ziel für das Jahr
2005. Ein durchgängig verbessertes Beschwerdemanagement ist voraussichtlich mit den vorhandenen personellen Ressourcen bei der Heimaufsicht und dem Sozialhilfeträger leistbar.
U. a. die Konzentration auf Prüfschwerpunkte, die Verbesserung von Arbeitsabläufen sowie der
Verzicht auf unnötige Abfragen und Dokumentationen soll der Heimaufsicht ermöglichen, die gesetzlich vorgesehenen Jahresprüfungen in den Einrichtungen zu leisten und notwendige Sonderprüfungen vorzunehmen. Es wird angestrebt, die Zuständigkeit der Sachbearbeiter in der Heimaufsicht
auf durchschnittlich unter 40 Einrichtungen zu begrenzen.
Die allgemeine Beratungsverpflichtung gegenüber den Trägern wird von allen Sachbearbeitern
wahrgenommen, für besondere inhaltliche Fragen wurden bei einzelnen Sachbearbeitern Arbeitsschwerpunkte gebildet. Durch die gezielte personelle Verstärkung des Arbeitsbereiches Bauprüfung
ist es gelungen, die Sachbearbeiter von Beratungen zum Schwerpunkt der baulichen Standards gem.
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV) wesentlich zu entlasten.
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Zu 8: Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht gem. § 22 Abs. 3 HeimG, der seit August 2004 über
die Internetseite des LAGeSo abgerufen werden kann, gibt u. a. einen statistischen und inhaltlichen
Überblick über die Zahl und Struktur der Einrichtungen, den Personaleinsatz in den Einrichtungen,
die Mitwirkungsgremien sowie die Prüf- und Beratungstätigkeit der Heimaufsicht und deren Ergebnisse.
Insbesondere der nicht ausreichende Umfang der Prüftätigkeit der Heimaufsicht, die in einigen
Einrichtungen mangelhafte Personalausstattung einschl. der Erfüllung der Fachkraftquote, die teilweise lückenhafte Tagesstrukturierung, die ungenügenden Angebote für Demenzkranke, die fehlende Einbeziehung von Angehörigen und Betreuer durch die Einrichtungen und die Defizite in der Arbeit der Mitwirkungsgremien bieten Anlass, die Arbeit der Heimaufsicht auf die Behebung dieser
Mängel zu konzentrieren.
Zu 9: Zur kontinuierlichen Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit, gezielten Ausweitung der Prüftätigkeit vor Ort und weiteren Verbesserung der Bearbeitungsqualität muss die begonnene konzeptionelle Weiterentwicklung und personelle Verstärkung der Heimaufsicht fortgesetzt werden. Durch
Veränderungen in der Organisationsstruktur und in den Arbeitsabläufen sowie verbindliche Absprachen mit Pflegekassen, MDK und Sozialhilfeträger muss der Rahmen geschaffen werden, um u.a.
die regelmäßige jährliche Prüfung aller Einrichtungen und die umfassende und beschleunigte Bearbeitung aller Beschwerden sicherzustellen.
Die Prüfungen gem. HeimG für Wohnheime für Behinderte und Übergangswohnheime für psychisch Kranke fallen bereits in den Aufgabenbereich der Heimaufsicht. Aus den weiteren Abstimmungen zwischen dem LAGeSo und der SenGesSozV wird sich ergeben, ob eine Übertragung der
Qualitätsprüfungen gem. der Rahmenvereinbarung zum § 93 BSHG für diese Einrichtungstypen auf
die Heimaufsicht sinnvoll ist und ob ggf. die entsprechende Zuständigkeit auch auf weitere Einrichtungstypen ausgedehnt werden sollte, was eine Verlagerung zusätzlicher Stellen in die Heimaufsicht
nötig machen würde.
Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass die Beantwortung am 15. November verteilt wurde. – Wir werden so wie in der Plenarsitzung verfahren, und ich frage Sie deshalb, ob Sie ein Wortprotokoll wünschen. –
Ich sehe Herrn Lehmann und andere nicken, also wird ein Wortprotokoll erstellt. – Frau Senatorin, wollen
Sie trotz der vorliegenden schriftlichen Beantwortung zunächst noch eine Stellungnahme abgeben? – Das ist
nicht der Fall. – Wünschen Sie die Begründung? – Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. – Frau Radziwill, bitte schön!
Frau Abg. Radziwill (SPD): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Die Heimaufsicht hat in Berlin eine sehr
wichtige Aufgabe, und unser Ziel ist es, dass diese Aufgaben erfüllt werden und in erster Linie der Verbraucherschutz in den Vordergrund gestellt wird. Die Heimaufsicht – das entnehme ich Ihrer Antwort – hat noch
mehr Aufgaben bekommen, d. h., die Zuständigkeit der Heimaufsicht wurde entsprechend erweitert, und es
wurden strukturelle Veränderungen durchgeführt. Es ist positiv anzumerken, dass Verbesserungen im Bereich des Personals vorgenommen und die Arbeitsmöglichkeiten wesentlich verbessert wurden. Es ist sicherlich sehr vorteilhaft, dass dort Anschluss an PCs, Internet u. Ä. gegeben wurde. Ich hoffe, dass sich dadurch
die Situation der Betroffenen bei Beschwerden usw. verbessert hat. Ein Kritikpunkt war, dass man mit seinen
Beschwerden nicht die entsprechenden Stellen erreichte. Es gibt dazu – auch ableitend aus der Anfrage –
eine entsprechende Neuregelung, ein Beschwerdemanagement, damit im stationären Bereich die Beseitigung
von Mängeln ermöglicht wird.
Aus unseren Fragen möchte ich auch für mich noch einige Fragen ableiten: Wie soll aus Ihrer Sicht die Beschwerdemöglichkeit der Bewohner bzw. Betroffenen oder deren Angehörigen, wenn sie Beschwerden haben, tatsächlich verbessert werden? – Der Weg über Aushänge in den Einrichtungen schein zwar wichtig zu
sein, aber das wird nicht ausreichen. Hier müsste sicherlich noch einiges verbessert werden. Wichtig ist in
diesem Zusammenhang auch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen MDK und der Heimaufsicht.
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Hier scheint es auf Grund der Gesetzgebung unterschiedliche Aufgabenfelder zu geben, aber auch Übereinstimmungen. Wichtig ist auch zu wissen, wie die Zusammenarbeit hier bzw. in der entsprechenden Arbeitsgruppe funktioniert. Hier ist noch einiges zu verbessern, aber aus den Antworten auf unsere Fragen leite ich
ab, dass hier der richtige Weg eingeschlagen wurde, aber noch vieles zu bearbeiten ist. Wir sind definitiv
noch nicht am Ziel.
Für mich ist in diesem Zusammenhang wichtig, das Personal vorzuhalten, um die Aufgaben, nämlich mindestens einmal im Jahr die Kontrollen durchführen und auf die Beschwerden eingehen zu können, zu erfüllen.
Ein wichtiger Punkt ist auch für mich, wann die entsprechenden Berichte, die auch vom Landespflegeausschuss gewünscht wurden, kommen werden.
Als letzten Punkt möchte ich anmerken, dass die Zusammenarbeit zwischen den Heimbeiräten mit der Heimaufsicht auch verbessert werden müsste. Hierzu konnte ich der Antwort nicht sehr viel entnehmen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Herr Hoffmann!
Abg. Hoffmann (CDU): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Das war sehr zahm, denn ich kann mir nicht
vorstellen, Frau Radziwill, dass Sie für die SPD mit der Beantwortung der Anfrage zufrieden sind. Ich kann
mir auch nicht vorstellen, dass man erwartet hat, dass die CDU damit zufrieden ist, denn das Thema der Qualität der Pflege beschäftigt uns schon länger als viele hier im Haus Mitglied sind. In den letzten Jahren hat es
uns verstärkt beschäftigt, gerade auch, was das Thema Kontrolle angeht. Wenn ich das als Senat weiß und
mir Fragen in Form einer Großen Anfrage gestellt werden, die ich dann so beantworte, dann ist klar, dass
man damit nicht zufrieden sein kann.
Ich will meine Kleine Anfrage mit einbeziehen, die ich zu diesem Themenkomplex gestellt habe. Das zeigt,
dass man als Parlamentarier noch unzufriedener ist, ohne dass man in der Sache schon groß politisch streitet.
Hier geht es eher darum, wie man mit dem Thema umgeht, und das ist der Streitansatz.
Zum Thema Personal: Es sind neue Aufgaben hinzugekommen, und der Personalschlüssel wurde erhöht. Es
ist mit Sicherheit ein richtiger Schritt, den Personalschlüssel zu erhöhen und ihn nicht noch abzusenken, aber
damit kann man nicht zufrieden sein. Die vorhandenen Stellen der Heimaufsicht reichen derzeit in Berlin
nicht aus, den gemäß Heimgesetz vorgesehenen Prüfungsumfang zu erreichen. Das ist mangelhaft. Das muss
man klar zur Kenntnis nehmen, und deswegen muss da etwas passieren. Wenn Sie die Häufigkeit von Prüfungen mit dem bisherigen Verfahren nicht sicherstellen können – das ist nämlich ein wesentliches Thema –,
kann man auch nicht versuchen, es als Erfolg zu verkaufen.
Es sind in der Beantwortung der Großen Anfrage viele Ankündigungen enthalten, aber auch viele Allgemeinplätze. Einige will ich zitieren. Es fängt bei 1., im letzten Absatz an. Im Endeffekt steht in dem Absatz,
dass es durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz neue Regelungen gab und damit neue Situationen eingetreten sind. Das ist sehr allgemein, denn die Frage impliziert mit Sicherheit, welche das sind, damit wir auch
wissen, an welchen Kriterien sich das orientiert. Das ist etwas einfach, und die Antwort auf die zweite Frage
kann man gleich hinterher schieben. Wenn nach den Gründen gefragt wird, die dazu führten, dass man sich
für eine Zuständigkeitsänderung entschieden hat, und man dann begründet: Wir finden, ein Amt ist kompetent. –, sollte man die eine oder andere Kompetenz mit einem Beispiel untermauern. Allein die Aussage, dass
etwas so ist, weil es so ist, ist nicht so zielführend, wie man sich es wünscht.
Mich interessiert in dem Zusammenhang – auch wenn es sich erst einmal um zwei Stellen handelt –, wie sich
das in der Zukunft fortsetzt, wann genau sie eingesetzt werden und wie man beabsichtigt, in Zukunft damit
umzugehen.
Wir kommen dann zu der Frage der Sicherstellung der Qualität. Bei der Frage 5 sagen Sie:
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Die Heimaufsicht wird auch weiterhin die dezidierte Prüfung der Pflegequalität bei Pflegebedürftigen
dem MDK und der Betreuungsqualität bei behinderten Menschen dem vom Sozialhilfeträger beauftragten Stellen überlassen.
Diese Antwort auf die Frage ist auch völlig unbefriedigend, denn hier muss man darstellen, welche unterschiedlichen Aufgaben und welche gemeinsamen Prüfkriterien es gibt, wer was in welcher Qualität kontrolliert, um deutlich zu machen, dass man die Frage und das Thema ernst nimmt. Aus unserer Sicht ist die Pflegequalität und Heimaufsicht ein ganz wichtiges Thema. Deshalb kann man sich nicht bei einer Großen Anfrage mit diesen Antworten zufrieden geben, weshalb ich das auch noch einmal so deutlich wiederhole. Zumindest einen Bericht vom MDK, was dessen Prüfungen angeht, hätte man mit einfließen lassen können.
Dass sich die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern etwas schwierig gestaltet, mag sein. Nichtsdestotrotz muss man sich auch bei der Frage der Qualitätskriterien und der Organisationsstruktur, wie man Qualität
sichert, die Frage stellen: Wie sieht das aus? Wie konkret kann hier, beispielsweise dadurch, dass man eine
verbesserte Abstimmung zwischen den entsprechenden Instanzen erreicht, eine Verbesserung erreichen? Wie
kann man es schaffen, von einer Mängelliste weg- und hin zu einem wirklichen Qualitätsmanagement zu
kommen? – Sie haben in der Beantwortung darauf hingewiesen, dass es entsprechende Rahmen gibt, an die
man sich halten muss. Aber wenn man sich die Internetseiten anschaut, auf die Herr Pape immer so gern
verweist, dann stellt man bei den einzelnen Punkten und den Stichworten, die darunter stehen, fest, dass es
weniger um Qualität geht und es mehr kurze Stichpunkte zu Mängeln sind. Es gibt andere Bundesländer, die
hier und auch bei den Prüfverfahren deutlich weiter sind. Hier habe ich erwartet, dass es mehr in diese Richtung geht und dass es eine konkretere Beantwortung der Fragen gibt.
Ich möchte noch einmal kurz zu meiner Kleinen Anfrage kommen. Wenn Sie die Frage „Gibt es festgelegte
allgemeine Pflegestandards, nach denen geprüft wird?“ mit Ja beantworten, ist das kurz und knapp, aber
nicht im Sinn der Fragestellung. Hier muss man sich überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre – wenn so ein
Thema, das uns alle beschäftigt und schon seit Jahren in der Ausschussdiskussion immer wieder auf die Tagesordnung kommt –, wenn wir uns intensiver damit beschäftigen würden. Man hätte in dem Zusammenhang darstellen können, wie sich das in anderen Bundesländern gestaltet und welche Abstimmungsmöglichkeiten es geben wird, aber auch welche Möglichkeiten und welchen Änderungsbedarf es gibt, was bundesrechtliche Regelungen in dem Zusammenhang angeht, um das Parlament noch intensiver an der Diskussion
teilhaben zu lassen, als Sie das mit der Beantwortung dieser Anfrage getan haben. Insofern kann ich nur hoffen – da wir keinen Antrag beschließen, sondern über die Anfrage diskutieren –, dass wir – wenn noch einmal so eine Frage auftaucht – dieses dann entsprechend intensiver beantwortet bekommen, weil ich mir vorstellen kann, dass die Konsequenz aus der Besprechung heute ist, eine weitere Frage zu stellen, die das, was
alles noch offen geblieben ist, konsequenter umsetzt und auch noch einmal deutlich macht, welche Perspektiven wir haben, um die Pflegequalität zu sichern, gerade auch, was das Thema Heimaufsicht angeht.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Hoffmann! – Frau Simon, Sie haben das Wort!
Frau Abg. Simon (PDS): Schönen Dank! – Es ist ganz gut, dass wir uns nach so langer Zeit mit einem
Thema aus dem Bereich der Pflegeversicherung befassen. Ich glaube, dass das Thema Heimaufsicht über
lange Zeit ein absolutes Reizthema war. Insofern bin ich froh darüber, dass alle beteiligten Seiten heute die
Gelegenheit haben, noch einmal das eine oder andere dazu zu sagen.
Frau Radziwill sprach schon davon, dass in der Beantwortung unserer großen Anfrage einige Dinge in Aussicht gestellt werden. Vielleicht ist es möglich in der Beantwortungsrunde noch etwas konkreter darauf einzugehen, Stichwort: Beschwerdemanagement, stärkere Abstimmungsmodalitäten zwischen MDK und Heimaufsicht. – Wenn heute schon konkret etwas dazu gesagt werden kann, wäre mir das recht.
Ich konzentriere mich auf die Kritik und die Anfragen, die von den unmittelbar Betroffenen oder Beteiligten
schon über längere Zeit an uns herangetragen wurden. Ich werde das kurz zusammenfassen, aber vorweg
noch einmal sagen, dass es in der Tat bei der Heimaufsicht einige Verbesserungen gegeben hat. Das sollte
man auch konstatieren, zumal der allgemeine Trend im Augenblick dahin geht, Personal – gerade im öffentlichen Bereich – weiter abzubauen. Hier muss der gegensätzliche Trend gegen alle herrschenden Meinungen
durchgesetzt werden, hier muss Personal aufgestockt werden. Dass das auch vor dem Hintergrund der aktuel-
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len Berliner Situation nicht einfach ist, muss ich in dieser Runde nicht sagen. Trotzdem halte ich es für unabdingbar und dringend erforderlich, insbesondere auch den Teil der Arbeit zu verbessern, der tatsächlich die
Kompetenz von pflegequalitätsqualifiziertem Personal erforderlich macht.
Die Fragen, auf die sich das aus meiner Sicht konzentriert, rekrutiere einmal aus einer sehr umfänglichen
Tagung, die im Herbst 2003 von den Angehörigen der Heimaufsicht aller Bundesländer in Berlin veranstaltet
wurde, wo auch Kolleginnen und Kollegen der Berliner Heimaufsicht beteiligt waren, und auf mir bekannte
Kritikpunkte, die insbesondere aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände aus Berlin resultieren. Die Kritik, die aus dem Pflegekassenbereich kommt, und von der ich glaube, dass sie zumindest eine gewisse Berechtigung hat, weil sie auch insbesondere durch die Arbeit der Heimbeiräte vor Ort
bestätigt wird, ist die Tatsache, dass es immer wieder zu der Situation kommt, dass der MDK im Rahmen
seiner Stichproben oder anlassbezogenen Besuche in Pflegeeinrichtungen feststellen muss, dass es akute
Gefährdungen in den Einrichtungen gibt. Akut in dem Sinn, dass sofort gehandelt werden muss, was aber
zum Teil im Entscheidungsbereich der Heimaufsicht liegt. D. h., dass die Heimaufsicht in dem Augenblick,
wo sie natürlich umgehend vom MDK informiert wird – sie erhält ohnehin alle Prüfberichte – reagieren
müsste. Ich zitiere hier nur die Kritik. Ich bitte, sie entweder richtig zu stellen bzw. zu begründen, wo sie
Berechtigung hat. Hier wird immer wieder die Kritik geäußert, dass das, was der MDK dort an Defiziten
festgestellt hat, auch dann nicht schnell genug von der Heimaufsicht angesehen wird – soweit es ihren Zuständigkeitsbereich betrifft – und damit Akutgefährdungen nicht schnell genug ausgeräumt werden können.
Das finde ich bedenklich, und wenn diese Kritik berechtigt ist, muss man dem genauer nachgehen.
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Dann bemängeln die Pflegekassen insbesondere fehlende Prüfungsstandards seitens der Heimaufsicht. Wenn
es so ist, dass es nicht hinreichende Standards gibt, dann ist auch die Vergleichbarkeit bzw. die Abstimmung
zw. den Ergebnissen des MDK und der Heimaufsicht problematisch, so dass ich denke, das ist aber nicht nur
ein Berliner Problem, ich glaube, das ist ein Problem, das bundesweit besteht. Das ist mir auch deutlich geworden an der Dokumentation dieser Tagung der Heimaufsichtskolleginnen und -kollegen.
Das zentrale Problem, obwohl es diese Heimaufsicht seit langem gibt, ist die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft existiert formal, sie tritt auch relativ häufig
zusammen, aber es wird nach wie vor von Seiten der Pflegekassen moniert, – von den Sozialhilfeträgern
habe ich keine Informationen –, dass hier die Zusammenarbeit, die über die Heimaufsicht zu organisieren ist,
nach dem Heimgesetz schlecht ist und dass die gegenseitigen Abstimmungen nicht hinreichend gut im Interesse der Betroffenen funktionieren. Es könnte sein, dass durch das Beschwerdemanagement ein Teil in den
Griff zu bekommen ist, aber ich hoffe ganz wesentlich auf die verbindlichen Abstimmungen, die bereits Anfang Januar zwischen den Beteiligten hergestellt werden sollen. – Ich komme jetzt auf einen etwas allgemeineren Punkt, der mir sehr wichtig ist: Es ist nicht so, dass die Heimaufsicht alleine im Blick der Kritik stehen
sollte, weil es vom Gesetzgeber so ist, dass es zwischen dem MDK, der einerseits über das Sozialgesetzbuch
geregelt wird und dem Heimgesetz, das einen anderen Regelungsverhalt zu Grunde hat, nämlich ordnungsbehördliche Rahmenbedingungen über das Heimgesetz, Schnittstellen aber auch Reibungspunkte gibt, wo
nicht richtig klar ist, wer mit wem etwas tun soll. Es wird zwar etwas verbrämt davon gesprochen, dass man
durch die unterschiedlichen Prüfinstitutionen Synergieeffekte und sinnvolle Abstimmungen erreichen kann –
was auch erforderlich ist –, aber es gibt immer wieder Punkte, an denen eine Aufsichtsbehörde, die auf der
Basis des Heimgesetzes agiert und entscheidet, andere Entscheidungskriterien zur Hand hat, als der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Hier ist eine Differenz zu beklagen, die nicht als Berliner Landesangelegenheit zu betrachten ist. Ich weiß, dass das auf Bundesebene inzwischen gesehen wurde und im Rahmen
des runden Tisches, den die beiden Ministerinnen ins Leben gerufen haben, den ich ausdrücklich begrüße,
sind genau die Fragen der Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht thematisiert worden.
Im Grundsatz geht es mir darum, dass insbesondere die Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht
über diese Arbeitsgemeinschaft noch einmal auf Schnittstellen hin geprüft wird und die Möglichkeiten gesucht werden, Synergien zu erreichen, zusammenzuarbeiten und sich nicht gegenseitig die Schuld zuzuweisen, wie das nach meiner Wahrnehmung im Augenblick viel zu stark passiert, aber auch die unterschiedlichen gegenseitigen Qualifikationen anzuerkennen. Es ist so, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen über eine höhere Kompetenz im Bereich der Pflegequalität verfügt. Die Heimaufsicht wiederum hat auch
andere Aufgaben, die ganz wesentlich auf Gefahrenabwehr, Prüf- und Kontrollrechten basieren, und das
macht eine andere Personalstruktur notwendig. Hier einen Mittelweg zu finden, ist nicht ganz einfach, aber
wenn der Wille da ist, und das zeigen auch die Verweise auf Rheinland-Pfalz und Hessen, dann ist das auch
denkbar.
Ich habe konkrete Fragen an die Verwaltung: Ist es denkbar und möglich, dass die Heimbeiräte, von denen
ich glaube, dass sie eine sehr gute Arbeit machen, von denen ich weiß, dass sie an den Problemen der Mitglieder von Pflegeeinrichtungen am nächsten sind, auch diejenigen sind, denen die Menschen in den Heimen
ein großes Vertrauen entgegenbringen, weil sie wissen, dass es ihresgleichen sind nicht über Aushänge über
Pflichten und Rechte, die mit entsprechenden Informationen bestückt sind, in Verbindung gebracht werden,
sondern dass es konkret einmal im Jahr möglich wäre, dass die Heimbeiräte und die Heimaufsicht zusammenkommen, zum Beispiel in Vorbereitung auf die regelmäßig anstehende Berichtspflicht? – In diesem
Kontext habe ich die Frage, ob der Beschluss des Landespflegeausschusses vom März letzten Jahres inzwischen umgesetzt wurde, dass nämlich ein Bericht über § 20 Heimgesetz und seine Umsetzung von der Heimaufsicht vorzulegen ist, oder ob man in absehbarer Zeit damit rechnen kann, weil ich glaube, dass ein Teil
der Probleme, die wir heute diskutieren, vielleicht schon einer Lösung oder zumindest konstruktiven Debatte
zugeführt wird.
Meine zweite Frage geht dahin, dass der MDK vor geraumer Zeit zwischen Berlin und Brandenburg vereinigt wurde. Gibt es Überlegungen und Bestrebungen, die sonst auch in Bezug auf das Land Brandenburg
häufig angestellt werden, auch in der Heimaufsicht zu einer engeren Zusammenarbeit, vielleicht sogar zu
einer Fusion nach dem Modell MDK zu kommen? – Danke!
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Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Simon! – Frau Villbrandt, bitte!
Frau Abg. Villbrandt (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! – Unserer Fraktion ist die gute Qualität von Pflege- und Betreuungsleistungen und pflegebedürftigen alten Menschen ein wichtiges Anliegen, und deshalb
finden wir es gut, dass wir heute darüber reden können. – Entscheidend für die Qualität ist gut ausgebildetes
und engagiertes Personal, aber auch Rahmenbedingungen. Dazu gehören auch gesetzliche Rahmenbedingungen und Kontrollen. Die allseits bekannten Mängel in der Pflege zeigen, wie wichtig Verbesserungen in
der Qualität und der Kontrolle sind. Fest steht, dass Rot-Grün mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und
dem neuen Heimgesetz Verbesserungen geschaffen hat. Die in Kraft getretene Neufassung des Heimgesetzes
hat die Zuständigkeit der Heimaufsicht um einige Einrichtungsarten erweitert, für Heimverträge wurden
Kataloge und Prüfungskriterien erweitert. Das neue Gesetz bietet verbesserte Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten usw. Ich möchte das jetzt nicht alles aufzählen. Nun sind die Rahmenbedingungen nach unserer
Meinung verändert und verbessert worden, und jetzt kommt es darauf an, wie die Umsetzung läuft bzw. laufen wird.
Aus Gesprächen mit vielen Beteiligten sind uns einige Probleme zugetragen worden. Frau Simon hatte schon
einige angesprochen, aber wir haben noch ein paar auf unserer Liste: Die Heimaufsicht ist mit der jetzigen
und vor allem personellen Ausstattung kaum in der Lage, gesetzlich festgelegte Aufgaben zu erfüllen; sie ist
personell unterbesetzt, was sich in quantitativer, aber auch in qualitativer Hinsicht auswirkt. Bis zum heutigen Tag ist die Heimaufsicht nicht in der Lage, die Kontrollen, die sie machen müsste, auszuführen. Die
Heimaufsicht führt ihre Prüfungen nicht nach gemeinsamen Leitlinien durch, wie in der Vorbereitungsgruppe zu § 20 Heimgesetz verabredet wurde. Laut uns zugetragenen Informationen bestehen immer noch Probleme in der Zusammenarbeit zwischen der Heimaufsicht und dem Pflegepersonal des MDK. Von der Möglichkeit der gegenseitigen Beteiligung an Prüfungen wird seitens der Heimaufsicht offensichtlich kaum Gebrauch gemacht. Angebote, in Fällen akut vereinbarte und unangemeldete Prüfungen zu begleiten, wurden in
der Vergangenheit überwiegend nicht angenommen, dabei kann gerade bei solchen Fällen die rechtliche
Aufgabe und Kompetenz der Heimaufsicht als eine Ordnungsbehörde von Bedeutung sein. Ein Problem für
die Betroffenen ist, wie man die Heimaufsicht konkret über Mängel informiert. Wie bekannt sind die Informationen? Wie sind Bezirke mit ihren Altenhilfemitarbeitern oder Bürgerdiensten einbezogen bzw. mit Informationsmaterial versorgt?
Wir registrieren durchaus, dass sich einiges bewegt und verbessert hat. Wir wissen auch, dass manche Maßnahmen etwas Zeit brauchen. Mit dieser Erkenntnis stellen wir an den Senat bzw. an die Senatorin einige
Fragen: Sind in der Heimaufsicht inzwischen auch Pflegekräfte beschäftigt bzw. werden Pflegekräfte bei
Heimbegehungen hinzugezogen? Werden gezielt Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Heimaufsicht in Richtung Pflegequalität angeboten? Wie gestaltet sich weiter die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen? Warum wird noch immer
nicht nach einheitlichen Kriterien der Leitlinien geprüft? Warum liegt die den Trägerkassen zugesagte Liste
über Einrichtungen mit so genanntem Bestandsschutz und mit Ausnahmegenehmigungen noch nicht vor?
Werden diese Ausnahmeregelungen nach so vielen Jahren hinterfragt oder auch aufgehoben? Wie weit wird
der Pflegerat in diese Arbeit mit einbezogen? Wie können wir als Abgeordnete über die Arbeit dieses Pflegerates überhaupt informiert werden? – Danke!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Danke, Frau Villbrandt! – Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Danke schön! – Die meisten Fragen sind schon gestellt worden. Ich bin auch der
Meinung, dass der ganze Pflegebereich auf Grund der demographischen Entwicklung in der Zukunft noch
mehr an Bedeutung gewinnen wird und dementsprechend auch die Qualität in der Pflege. Deshalb möchte
ich erst einmal auf die Beantwortung warten und mich dann in der zweiten Runde noch einmal melden. –
Danke!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Lehmann! – Frau Dr. Leuschner, bitte!
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Danke schön, Frau Vorsitzende! – Ich möchte auf die zum Teil
ganz allgemeinen Fragen antworten. Für konkrete Fragen bitte ich Sie, mir zu gestatten, dass Herr Allert als
Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales oder Herr Bargstedt als der zuständige Referatsleiter
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antworten können. – Es ist in fast allen Redebeiträgen aus den Fraktionen schon einmal benannt worden,
welchen Weg die Heimaufsicht in den letzten Jahren genommen hat. Ich erinnere trotzdem noch einmal daran, dass das Land Berlin in den letzten Jahren nicht besonders pfleglich mit der Heimaufsicht umgegangen
ist, und damit auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht. Das hat sich darin gezeigt,
dass die Zuständigkeiten mehrfach hin- und hergewechselt sind, und das hatte eine große Wirkung auf die
Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht. Das ist unbestritten. Es gab unser Versprechen, als wir die Heimaufsicht wieder unter das Dach des Landesamtes gestellt haben, dass damit Verbesserungen der Arbeit der Heimaufsicht einhergehen müssen, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Es ist
genau ein Jahr her, dass das vollzogen wurde. In diesem Jahr ist eine Menge passiert. Ich sage auch gleich
vorab und später noch konkreter: Der Weg zum Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen, ist noch weit.
Zum einen haben wir ganz schlicht die Strukturen in das Landesamt eingepasst. Wir haben allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht einen Computer zur Verfügung gestellt. Wir haben, und das ist in
der derzeitigen Situation des öffentlichen Dienstes nicht gering zu schätzen, die Heimaufsicht um ca. drei
Stellen aufgestockt. Das Thema Personal wird uns sicherlich auch weiter beschäftigen. Wir beabsichtigen
weitere personelle Mehrausstattungen, auch das zu Lasten der Kräfte des Landesamtes für Gesundheit und
Soziales. Auch das ist nicht gering zu schätzen, bei allen Einsparvorgaben, die wir haben. Ich möchte erwähnen, dass – wenn es an die Haushaltsberatungen geht – ich mir durchaus die Unterstützung der Fraktionen
wünsche, wenn es unter anderem darum geht, Personal für diesen wichtigen Bereich der Heimaufsicht zur
Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus geht es um die Qualität der Beschäftigten. Das eine ist die Qualifizierung, danach wurde in
der Großen Nachfrage gefragt. Ich bitte Herrn Allert oder Herrn Bargstedt, einmal etwas präziser zu fassen,
wie die Beschäftigten qualifiziert sind. Das ist durchaus etwas allgemein in der Anfrage beantwortet worden.
– Pflegefachkräfte ist ein altes Problem und hat ganz viel mit den Schnittstellen zwischen MDK und Heimaufsicht zu tun. Nichtsdestotrotz wünsche ich mir – und ich denke, auch die Heimaufsicht – da noch eine
personelle Verstärkung. Über Qualifikation oder einen Zugang aus dieser Qualifikation ist es im Moment
noch nicht gelungen, es sei denn, ich habe nicht den letzten Stand, dann lasse ich mich gerne korrigieren.
Das zweite große Thema ist die Abstimmung mit dem MDK. Hier gab es in der Vergangenheit offensichtlich
jede Menge Defizite, und ich möchte auch überhaupt nicht ausschließen, dass es die in Einzelfällen immer
noch gibt. Nichtsdestotrotz hat es eine ganze Reihe Gespräche, Verabredungen und Feststellungen zwischen
dem MDK und der Heimaufsicht gegeben. Der Landespflegeausschuss, bei dem alle Beteiligten an einem
Tisch sitzen, hat sich mehrfach mit den Abstimmungen zwischen MDK und Heimaufsicht beschäftigt. Beide
sind auch im Verlauf des letzten Jahres gehört worden. Ich glaube, auch wenn vielleicht eine etwas gegensätzlichere Meinung geäußert wurde, dass da eine Menge verbessert wurde. Das hat ganz viel damit zu tun,
dass überhaupt erst einmal Klarheit geschaffen wurde, wer wofür zuständig ist. Es gibt durchaus unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für den MDK und für die Heimaufsicht, und es geht erst einmal darum, sie umzusetzen.
Herr Hoffmann, Sie haben sich etwas mokiert über die knappe Antwort zu der Frage, ob es Pflegestandards
gibt: Ja! – Das klingt erst einmal sehr lapidar, dahinter verbirgt sich im Übrigen aber viel Arbeit in der Heimaufsicht. Die gab es vorher nicht. Die wurden geschaffen. Auch dazu können sicherlich Herr Allert oder
Herr Bargstedt noch etwas sagen. – Die Arbeitsgruppe nach § 20 Heimgesetz hat in den letzten Jahren eine
Menge Druck auf beide Einrichtungen erzeugt – der MDK ist auch nicht frei von Mängeln und Defiziten –,
dass sich die Qualität vor allen Dingen in der Zusammenarbeit verbessert. Wenn es denn so ist – das möchte
ich auch gleich sagen –, dass bei Akutbeschwerden die Heimaufsicht nicht reagiert hat, dann ist das auch
nicht schönzureden, dann hätte sie ihre Pflicht verletzt, aber das wüsste ich gerne konkret und weniger pauschal, weil man das nur im Einzelfall beurteilen kann.
Ich möchte gerne etwas zu dem sagen, wo wir mit der Heimaufsicht hinkommen wollen: Heimaufsicht hat
eine wichtige Funktion beim Verbraucherschutz. Wir haben nicht zufällig den Namen Verbraucherschutz in
unserer Verwaltung. Ich persönlich halte den Begriff „Verbraucherschutz“ nicht immer für glücklich, aber
bei der Pflege geht es wirklich um den Schutz der Betroffenen, weil sie in diesem System die Schwächsten
sind, obwohl es eigentlich um sie geht. Deswegen braucht es verstärkt auch noch einmal eine Perspektive aus
der Sicht der Betroffenen. Da spielen die Heimräte und Betroffenenvertretungen eine besondere Rolle. Ich
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könnte mir schon vorstellen, dass es da eine stärkere Zusammenarbeit gibt, dass über Multiplikatorenschulungen oder Ähnliches verstärkt dieser Schutz und auch das Beschwerdemanagement entsprechend organisiert wird.
Das, was wir erreichen müssen, weil uns der Gesetzgeber dazu verpflichtet hat, ist, dass die Planprüfungen
einmal im Jahr in jedem Heim erreicht werden. Da sind wir wieder beim Personalproblem. Dafür müssen wir
die personellen Voraussetzungen schaffen. Ich hoffe sehr, dass uns das mit dem künftigen Haushalt
2006/2007 auch gelingt.
Ich möchte noch einmal darauf verweisen, weil es auch in der Beantwortung der Großen Anfrage erwähnt
ist, dass wir auch Behinderteneinrichtungen stärker prüfen möchten, wo der MDK gar nicht tätig ist, wo wir
verstärkt tätig sein müssen in der Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger. Die Zusammenarbeit mit dem
MDK ist dementsprechend, wie sich die gesetzlichen Grundlagen, die Rahmenbedingungen verändern, weiterzuqualifizieren. Da sind wir auf dem Weg, aber es ist noch eine ganze Menge zu tun. Es gibt Vorschläge
von der AOK, was die Qualität der Arbeit betrifft. Wir werden uns mit der AOK zusammensetzen und über
den einen oder anderen Vorschlag gemeinsam beraten. – So viel erst einmal zum Allgemeinen. Die eine oder
andere Frage ist noch offen. Ich bitte Herrn Allert, diese zu beantworten.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Bitte schön, Herr Allert!
Herr Allert (Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo –): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Meine
Damen und Herren! – Ich versuche, einen Teil der von den einzelnen Fraktionen gestellten Fragen noch einmal zu bündeln. Es gruppiert sich thematisch um die Bereiche Personalausstattung, die inhaltliche Konzeption der Arbeit der Heimaufsicht und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen.
Ich möchte gleich vorweg, weil auch die Frage, Herr Abgeordneter Hoffmann, nach der Kompetenz des Amtes noch einmal konkret gestellt worden ist, sagen: Wir fühlen uns erstens deshalb kompetent, weil wir im
Gegensatz zu dem Bezirk, der vorher diese Aufgabe hatte, diese Aufgabe wie alle unsere Aufgaben sehr
ernst nehmen und uns damit inhaltlich beschäftigen und versuchen, konzeptionell etwas weiterzuentwickeln.
Wir könnten dies auch im konkreten Bereich auf Grund von Erfahrungen bei der Krankenhausaufsicht auf
der einen Seite und der begleitenden Heimverwaltung bei Flüchtlingseinrichtungen auf der anderen Seite tun,
so dass auch inhaltlich durchaus Kompetenz vorhanden ist und im Übrigen auch Synergieeffekte bei der
Personalverstärkung und dem Lernen aus anderen ähnlichen Bereichen. Aus diesen Überlegungen heraus
resultiert die aus unserer Sicht in meinem Amt vorhandene Fachkompetenz zu diesem Aufgabenbereich.
Wie immer, wenn man eine Aufgabe übernimmt, schaut man sich an, wo man sofort helfen und wie man
dann das Ganze strukturieren kann. Diese Soforthilfe bestand darin, erst einmal das Personal mit den entsprechenden Sachmitteln und Ressourcen auszustatten, was nämlich überhaupt nicht der Fall war. Das ist
mittlerweile erfolgt. Es sind auch die entsprechenden Schulungen, bezogen auf die IT-Ausstattung, erfolgt.
Gleichzeitig haben wir auch – Frau Dr. Leuschner hat darauf hingewiesen – das Personal verstärkt. Wir haben das in der Beantwortung der Großen und Kleinen Anfrage zu diesem Thema ausgeführt. Das reicht natürlich alles noch nicht. Das ist uns auch sehr deutlich. Wir wollen ganz konkret noch in diesem Jahr zwei
Stellen in die Heimaufsicht verlagern. Ob uns das gelingt, hängt auch davon ab, was uns vom Finanzsenator
und Senat letztlich noch einmal an Einsparungen für 2006 und die Folgejahre erwartet. Das wird nicht nur
für mein Amt, sondern insgesamt für die Verwaltung problematisch, aber wir werden trotz des insgesamt
erforderlichen Stellenabbaus, bezogen auch auf das Amt, diesen Bereich nicht reduzieren, sondern mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – so viel Vorbehalt muss man immer machen, weil ich nicht selber
darüber entscheiden kann, sondern letztlich das Parlament – hier eine Verstärkung durchführen.
Das Ganze funktioniert aber nicht nur mit Personalverstärkung an sich, sondern auch bei der Frage: Sind
denn die Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe wahrnehmen, entsprechend motiviert, eine Veränderung mitzumachen und inhaltlich vielleicht neue Konzepte zu tragen und neue Arbeitsstrukturen umzusetzen? – Ich habe eine sehr erfreuliche Erfahrung gemacht, dass nämlich durchweg eine Bereitschaft besteht,
Neues auszuprobieren, was nicht immer ganz einfach ist. Bei aller Kritik, die im Einzelfall auch berechtigt
sein mag – das will ich gar nicht abstreiten, darüber muss man im Detail sicherlich noch sprechen –, ist die
Arbeit der Kolleginnen und Kollegen gut. Sie ist effektiv, und die Aufgaben, die gesetzlich vorgegeben sind,
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werden auch wahrgenommen. Dass sie in dem Umfang wahrgenommen werden, den das Gesetz vorgibt,
klappt noch nicht, aber wir haben einen Grundsatz bei diesen Aufgabenerledigungen: Es geht Qualität vor
Quantität. Es geht nicht darum, einfach nur abzuarbeiten, sondern die gemachten Kontrollen, seien sie anlassbezogen oder seien sie routinemäßig, entsprechend qualitativ ordentlich zu machen.
Die Frage nach der Pflegekompetenz möchte ich Ihnen gerne beantworten: Diese Pflegekompetenz ist nicht
in ausreichendem Maße bei uns vorhanden. Sie muss es auch nicht sein, denn der Gesetzgeber hat eine klare
Trennung der Aufgaben zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und der Heimaufsicht vorgesehen. Es kommt hier auf eine noch bessere Zusammenarbeit und Verzahnung an. Wir werden kein besserer Medizinischer Dienst sein können – das wollen wir auch gar nicht, das ist überhaupt nicht die Zielstellung –, und umgekehrt will der Medizinische Dienst auch nicht die Aufgaben der Heimaufsicht übernehmen.
Es kommt auf eine bessere Zusammenarbeit an, und da sind wir auf einem guten Weg. Das ist nicht nur allgemein als Floskel anzusehen, sondern das hat konkrete Ergebnisse.
Es ist verschiedentlich nach gemeinsamen Prüfungsleitlinien gefragt worden. Die gibt es bereits seit dem
13. 10. – vorläufige Leitlinien für gemeinsamen Prüfungen des MDK und der Heimaufsicht in Einrichtungen
gemäß Heimgesetz. Die sind in der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz verabredet worden. Es sind
deswegen vorläufige, weil man vereinbart hat, bis April, Mai 2005 das Ganze nach den gemeinsamen Richtlinien auszutesten und sich dann zusammenzusetzen, um zu sehen, ob sie so bleiben können oder ob sie verändert, weiterentwickelt werden müssen. – Hier und im Beschwerdemanagement, wo auch eine Verabredung
getroffen worden ist, geht es gut voran, natürlich noch nicht so, wie sich das alle vorstellen; das geht auch
nicht auf Knopfdruck. Ich bitte dafür um Verständnis. Ein Jahr ist auf der einen Seite vielleicht eine lange
Zeit, aber es ist auch eine kurze Zeit, wenn man eine ganze Menge verändern muss. Ich erinnere noch einmal
an veränderte Sachmittel- und Personalausstattung, veränderte inhaltliche Konzepte und schon daraus resultierende Richtlinien. Damit wird deutlich, dass wir sehr ernsthaft bemüht sind, diese Aufgaben, die das Gesetz für die Heimaufsicht vorsieht, auch wahrzunehmen und darüber hinaus das zu machen, was Frau
Dr. Leuschner angesprochen hat, uns auf dem Weg zu einem stärkeren Verbraucherschutz weiterzuentwickeln.
Auch das ist verschiedentlich im Zusammenhang beispielsweise mit Heimbeiräten angesprochen worden.
Wie bekommt man bessere Kontakte? Wie kann man besser und mehr über Beschwerdemöglichkeiten für
die Betroffenen und ihre Angehörigen informieren? – Es gibt noch viel Informationsmaterial, das zu erstellen
ist. Ich könnte Ihnen listenweise Ideen geben, aber man kann sie leider nicht auf Knopfdruck umsetzen, sondern das braucht etwas Zeit, und um diese Zeit möchte ich Sie bitten. Wir berichten gerne halbjährlich, wie
der Stand ist. Ich lade Sie gerne ein, zu uns zu kommen, und wir können dann in kleinerer Runde die Möglichkeiten besprechen, die wir haben. Ich bitte auch anzuerkennen, dass die Kolleginnen und Kollegen dort
sehr bemüht sind, diesen Weg gemeinsam mit der Hausleitung und der Senatsverwaltung – in der Sache gibt
es inhaltlich keinen Dissens – zu gehen. Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen
Dienst in der AG 20 weiter verbessert wird. Im Übrigen habe ich nicht den Eindruck, dass das so ganz
schlecht ist und in der Vergangenheit wohl so war – wie hier auch dargestellt –, sondern das mittlerweile die
Situation viel entspannter ist. – Vielleicht kann Herr Bargstedt sagen, der an diesen Sitzungen teilgenommen
hat, welche konkreten Ergebnisse es noch gibt.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Allert, für die ergänzenden Ausführungen! – Herr
Bargstedt, bitte!
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Herr Bargstedt (LAGeSo): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! – Mein Name ist
Peter Bargstedt. Ich bin derzeit der Leiter der Heimaufsicht und zugleich auch der zuständige Referatsleiter.
Zum Thema Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz kann ich nur bestätigen, dass es sicherlich in der
Anfangsphase dieser Arbeitsgemeinschaft erhebliche Kommunikationsprobleme gegeben hat, damals auch
noch in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Mein Eindruck ist – ich bin derzeit der Vorsitzende dieser Arbeitsgemeinschaft –, dass sich die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren verbessert hat, und dass man
davon sprechen kann, dass doch Verabredungen getroffen wurden, die auch dazu geführt haben, dass die
Kooperation zwischen dem MDK und der Heimaufsicht, zwischen den Pflegekassen und der Heimaufsicht
und auch zwischen dem Sozialhilfeträger und der Heimaufsicht verbessert worden ist. Natürlich gibt es immer noch offene Fragen, und es gibt auch noch nicht in allen Bereichen ausreichende Vereinbarungen, die
alles abdecken, was das Heimgesetz oder das SGB XI letzten Endes an Aufgaben an diese Institutionen vergeben hat.
Die Problematik der Schnittstellen ist auch angesprochen worden. Das ist ein Thema, das in diesem Jahr
sicherlich den Schwerpunkt auch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft bilden wird, nämlich dazu zu kommen,
dass letztlich auch die Aufgabenabgrenzungen zwischen dem MDK, den Pflegekassen und der Heimaufsicht
nochmals erörtert werden und dass dann im Anschluss daran feststeht, wie man mit bestimmten Schnittstellen umgeht, die sich auch auf Aspekte der Pflege beziehen. – Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass es
in der Vergangenheit gemeinsame Prüfungen zwischen dem MDK und der Heimaufsicht gegeben hat, dass
wir als Heimaufsicht den MDK immer dann einschalten, wenn uns Beschwerden mit einer Pflegeproblematik erreichen, und dass wir auf diesem Wege in den letzten Monaten eine bessere Abstimmung herbeigeführt
haben. – Ich räume gerne ein, dass es nach außen immer noch so wirkt, dass die Heimaufsicht in Einzelfällen
vielleicht etwas langsam reagiert. Ich möchte aber dazu anmerken: Wir als Heimaufsicht sind letzten Endes
in diesem Gesetzesbereich die Ordnungsbehörde, das heißt, wir müssen das Ordnungsrecht anwenden. Das
ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Das heißt, wir müssen, bevor wir Maßnahmen gegenüber einem Träger erlassen, uns gründlich eine Meinung darüber bilden, was jetzt angemessen ist.
Wir haben als Heimaufsicht – das geht aus dem Gesetz auch hervor – in erster Linie einen Beratungsauftrag
gegenüber den Trägern, den wir auch wahrnehmen müssen. Das bedeutet, in dem Fall, wo wir über Mängel
informiert werden, haben wir als Erstes eine Beratungspflicht, und erst im zweiten Schritt können wir zu
weiteren Instrumenten greifen, die das Ordnungsrecht hergibt. Dass wir uns dabei absichern müssen, ist klar,
denn ein negativer Bescheid für einen Träger bedeutet automatisch, dass wir damit rechnen müssen, dass
dagegen vorgegangen wird, dass sich möglicherweise auch eine gerichtliche Auseinandersetzung daran anschließt, und das bedeutet in der Konsequenz auch, dass wir dieses entsprechend, wenn wir formal nach
Ordnungsrecht vorgehen, sehr gründlich und gewissenhaft tun müssen. Deshalb können wir manchmal nicht
innerhalb von zwei oder drei Tagen auf Informationen des MDK so reagieren, wie es sich der MDK vielleicht wünschen würde. – Auf der anderen Seite steht praktisch die Zuständigkeit der Pflegekassen in Bezug
auf das Leistungsrecht. Das heißt, dass die Pflegekassen ihrerseits gegenüber den Trägern Instrumente und
Möglichkeiten haben, gegen Mängel vorzugehen, aber – das werden Ihnen die Pflegekassen in Gesprächen
sicherlich bestätigen – auch für die Pflegekassen ist es nicht einfach, auf Grund von Mängeln entsprechende
Sanktionen gegen die Träger durchzusetzen. Auch sie wehren sich zum Teil sehr erfolgreich gegen Auflagen
oder gegen Festlegungen, die seitens der Pflegekassen getroffen werden und natürlich auch gegen Maßnahmen wie Kündigungen oder Teilkündigungen von Versorgungsverträgen.
In der Diskussion oder in den hier gemachten Anmerkungen ist darauf hingewiesen worden, wie es in Bezug
auf Abstimmungsmöglichkeiten innerhalb der Bundesländer aussieht. Natürlich gibt es in anderen Bundesländern eine andere Herangehensweise an die Heimaufsicht und Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Ich gebe in
dem Zusammenhang die Information, dass es in Deutschland 322 Heimaufsichten gibt, unter anderem in
Nordrhein-Westfalen alleine 80. Das führt automatisch dazu, da leider das Heimgesetz nicht in allen Details
so ausformuliert ist, dass eine einheitliche Anwendung nicht möglich ist, dass die Praxis in Deutschland in
diesen 322 Heimaufsichten sehr unterschiedlich ist, und auch den großen Bundesländern wie beispielsweise
Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen oder Baden-Württemberg gelingt es nicht, eine einheitliche Verfahrensweise in allen ihren Heimaufsichten durchzusetzen. Das ist gar nicht möglich.
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In Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem MDK verweise ich darauf, dass der MDK seinerseits – ich möchte das ausdrücklich betonen – immer den Kontakt zu uns gesucht hat und immer den Versuch gemacht hat,
Absprachen mit uns zu treffen. Ich sehe auch hier, dass die Heimaufsicht sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch besser auf Angebote eingehen kann, aber ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass die
Kolleginnen und Kollegen des MDKs mittlerweile wissen, dass wir uns ernsthaft bemühen, diese Zusammenarbeit zu entwickeln und dass uns wesentlich daran gelegen ist, dass auch nach außen hin deutlich wird,
wenn es um Fragen der Pflegequalität geht, dass wir dann die Kompetenz des MDKs nicht nur nicht bestreiten, sondern dass wir den MDK als die Instanz ansehen, die uns in unserer Arbeit unterstützen kann und die
ihrerseits im Auftrag der Pflegekassen ohnehin alle erforderlichen Erkenntnisse sammelt, damit auch die
Pflegekassen bei Mängeln einschreiten können.
Es ist noch einmal auf die mögliche Schulung von Heimbeiräten bzw. Heimfürsprechern hingewiesen worden. Vielleicht dazu die Information, dass laut Heimgesetz die Heimaufsicht nicht für Schulungen von
Heimbeiräten und Heimfürsprechern zuständig ist. Wir sind – so steht es auch im Gesetz – für die Information von Heimbeiräten und Heimfürsprechern zuständig, und wir sehen hier, dass wir sicherlich noch nicht alle
Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Auf der anderen Seite gilt beispielsweise für Heimverträge, die geschlossen werden, insbesondere in Einrichtungen nach dem SGB XI, dass in jedem Heimvertrag am Ende die Adresse der Heimaufsicht aufgeführt wird. Das heißt, jeder, der einen Vertrag mit einer Einrichtung abschließt,
bekommt automatisch als Anlage die Beschwerdeinstanzen genannt, und natürlich auch die Beschwerdeinstanz Heimaufsicht, so dass Angehörige oder Betreuer darüber informiert sind und uns mit einem Blick
in den Heimvertrag im Zweifelsfalle erreichen könnten. Ich räume auf jeden Fall ein, dass niemand auf die
Idee kommt, im Einzelfall dort nachzusehen und dass es insofern noch einer weiteren Information unsererseits bedarf, neue Möglichkeiten auszuprobieren, inwieweit die Heimaufsicht noch schneller und besser erreichbar ist für diejenigen, die Beschwerden vorzutragen haben. – Wir haben wir intern bereits ein Beschwerdemanagement vereinbart und praktizieren dieses auch. Das ist angemessen in der Reaktion gegenüber den Beschwerdeführern. Innerhalb von drei Tagen erhalten alle Beschwerdeführer von uns eine Eingangsbestätigung, innerhalb von zwei Wochen eine erste Information und innerhalb von sechs Wochen –
sofern es denn möglich ist – eine abschließende Antwort. Das sind die Vorgaben, die – das gebe ich zu – in
Einzelfällen aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden können, aber das ist die Orientierung. In den nächsten Jahren wird es uns gelingen, diese Vorgaben auch einzuhalten.
Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz ist in diesem Jahr vorgesehen, wenn diese Schnittstellefrage zwischen den Beteiligten gelöst ist, das Thema Beschwerdemanagement abzuklären, so dass man
möglicherweise am Ende des Jahres eine gemeinsame Vereinbarung darüber hat, wie Beschwerden im Land
Berlin von den beteiligten Institutionen, also Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenkassen und
den Pflegekassen, einheitlich gehandhabt werden. Es gibt bereits Verabredungen darüber, wie wir mit Beschwerden umgehen, wer wen zu informieren hat und wer anschließend verantwortlich Schritte unternimmt.
Die gibt es jetzt schon, aber der nächste und wichtige Schritt wäre, das in einer verbindlichen Vereinbarung
festzuschreiben.
Es ist noch einmal auf die Information der Bezirke hingewiesen worden. Die bezirklichen Koordinierungsstellen haben die Informationen über uns. Ob es da weitere Möglichkeiten gibt, muss man sicherlich prüfen.
– Die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg ist noch einmal angesprochen worden. Es hat im letzten
Jahr Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg gegeben. Ich möchte mich dazu jetzt
nicht weiter äußern, weil ich denke, dass das eine allgemeine Frage zum Thema: Soll auf diesem Feld mit
Brandenburg enger zusammengearbeitet werden oder nicht? ist. – Insofern kann ich nur darauf hinweisen,
dass Kontakte bestehen und wir uns regelmäßig über die sicherlich zum Teil unterschiedliche Praxis in den
beiden Bundesländern austauschen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Entschuldigung, Herr Bargstedt! – Ich bin sehr versucht, dazwischen zu gehen.
Ihre Ausführungen sind interessant, aber ich muss auch mit dem Blick auf die Uhr den Hinweis geben, dass
wir uns jetzt vielleicht etwas kürzer fassen.
Herr Bargstedt (LAGeSo): Ich habe nur den Versuch gemacht, die von mir notierten Fragen nach Möglichkeit alle zu beantworten.
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Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank für Ihre sehr ausführlichen Stellungnahmen. – Wir kommen jetzt
in die zweite Rederunde. – Frau Simon, bitte!
Frau Abg. Simon (PDS): Schönen Dank! – Ich danke auch Herrn Bargstedt ausdrücklich. Die Gelegenheit
hat man nicht alle Tage, darüber zu reden. Wir sind auch ein Stück weit Multiplikatoren in alle möglichen
Gremien hinein, so dass wir das mitnehmen. – Wird es diesen Bericht zum § 20 Heimgesetz geben, den der
Landespflegeausschuss per Beschluss abgefordert hat? – Das war im März 2004, da sollte am Jahresende
durch die Heimaufsicht zu dieser Problematik mit § 20 Heimgesetz berichtet werden. Wenn es so einen Bericht gibt, fände ich das gut. Vielleicht können Sie das ganz schnell beantworten.
Können Sie etwas in Bezug auf die Ausweitung der Heimaufsichtsverpflichtung in den Hospizbereich sagen?
Gibt es da irgendwelche Daten? – Der Hospizbereich interessiert mich ganz besonders.
Nur ein kleiner Widerspruch, Herr Allert: Vielleicht habe ich Sie missverstanden, aber es ist bei mir der Eindruck entstanden, als ob Pflegequalität nicht das Thema ist. Ich habe festgestellt, dass immer sehr stark abgehoben wird von den Kollegen der Heimaufsicht im Rahmen dieser Dokumentation zwischen Strukturqualität, Prozess- und Ergebnisqualität zu unterscheiden und dass Sie sich sehr wohl für die Strukturqualität
verantwortlich sehen. Ich finde es immer schwierig, wenn man einen Pflegequalitätsbegriff auseinander dividiert, so dass die Heimaufsicht nicht davon befreit ist, qualitative Gesichtspunkte sehr wohl an dieser ganzen Geschichte zu bedenken. – Zu meiner Erklärung, warum ich einige Punkte angeführt habe: Das ist eine
sehr aktuelle Kritik in Bezug auf das schwerfällig Reagieren der Heimaufsicht auf MDK-Prüfberichte auch
in Sonderfällen, datiert vom Oktober letzten Jahres.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Simon! – Herr Brinsa, bitte!
Abg. Brinsa (CDU): Danke schön, Frau Vorsitzende! – Bevor ich auf die aus meiner Sicht unzureichende
Qualität und Quantität der Beantwortung eingehe, möchte ich Herrn Allert sagen: Sie haben eingangs erwähnt, dass Sie die Ihnen übertragenen Kompetenzen sehr ernst wahrnehmen. Ich schließe allerdings nicht
daraus, dass das in dem Bereich der früheren Zuständigkeit mit weniger Ernsthaftigkeit geschehen ist.
Ich möchte auf die Bemerkungen von Frau Dr. Leuschner eingehen. Sie hat etwas gesagt, was in der Beantwortung viel zu kurz gekommen ist, und darin stimmen wir ausnahmsweise einmal überein. Sie haben sinngemäß gesagt: Heimaufsicht bedeutet auch die Aufsicht über die Pflege. Dann haben Sie fast wörtlich gesagt: Schutz der Betroffenen. – Dieser Bereich kommt in der Antwort auf die Große Anfrage viel zu kurz.
Wir haben es bei den Betroffenen in der Regel mit älteren und kranken Menschen zu tun, die oftmals nicht in
der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Wenn Sie, Frau Dr. Leuschner sagen, Sie haben das
zum Schluss gerade noch so hinbekommen, in der Bezeichnung der Senatsverwaltung stehe der Name Verbraucherschutz, muss ich an der Stelle noch einmal sagen, dass wir uns freuen würden, wenn Sie dies viel
häufiger so formulieren würden.
Wenn Sie in der Beantwortung der Frage unter Ziffer 4 allerdings nur fünf karge nichts sagende Sätze formulieren können, ist das – nachdem Sie eine solche Bemerkung hier gemacht haben – mir und uns zu wenig,
zumal gefragt worden ist, welche Bedeutung der Senat der Heimaufsicht usw. beimisst. Ich kann nur feststellen, da heißt es im dritten Satz: „Insofern erfüllt eine wichtige Funktion im Verbraucherschutz.“ – Das ist
mehr als nur dürftig, und das ist von uns nicht zu akzeptieren. Es stellt sich auch die Frage: Wie wollen Sie
dem Gedanken des Verbraucherschutzes gerecht werden, wenn Sie unter Antwort 1 unter anderem sagen:
„Für die Überprüfung der Einrichtungen ist nunmehr ein jährlicher Turnus vorgesehen.“ – Das ist aus meiner
Sicht unter dem Gedanken des Verbraucherschutzes viel zu wenig. Dann heißt es: Bei schwerwiegenden
Mängeln kann die Heimaufsicht die Verlegung von Bewohnerinnen oder Bewohnern vornehmen. – Da stellt
sich die Frage, die in der Beantwortung vorhin schon angeklungen: Was geschieht denn mit einer Einrichtung, aus der ständig Mängel gemeldet werden? – Auch diese Frage hätten Sie vielleicht irgendwo erwähnen
sollen.
Und dann wollen Sie im Rahmen der Heimmitwirkung auf die Heimaufsicht Einfluss nehmen und auf die
Vertretung der Bewohnerinteressen achten. Das sind sehr unverbindliche Formulierungen, aus denen man im
Grunde nichts machen kann. Das ist zum Teil vorsichtig und kritisch in den Bemerkungen zuvor angedeutet
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worden, aber es ist eigentlich zu wenig verbindlich, so dass man sagen kann: Wir wissen überhaupt gar nicht,
wie Sie der Bedeutung des Verbraucherschutzes gerecht werden wollen. – Sie wollen dann die Mitwirkungsgremien, die Heimbeiräte über Informationen und Aushänge in den Einrichtungen informieren und sind der
Meinung, dass das geeignete Wege seien. Das sind Adjektive, die nichts sagend und zu wenig sind, mit denen wir nicht einverstanden sein können. Insoweit ist das, was Sie uns vorgelegt haben, zu wenig. Wir erwarten substantielle Aussagen zu dem Thema Verbraucherschutz, zumal es sich hier um einen Personenkreis
handelt, der es verdient, dass man den Anspruch des Verbraucherschutzes wesentlich deutlicher, sowohl den
Betroffenen als auch den Heimbeiräten als auch den Angehörigen, vermittelt. Dazu müssen Sie noch etwas
sagen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Brinsa! – Frau Sarantis-Aridas, bitte!
Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Ich betone zunächst für unsere Fraktion noch einmal, dass diese Beratung unserer Großen Anfrage nicht das Ende der Debatte ist, sondern ein
neuer Auftakt, um sich kontinuierlich mit dem Thema zu beschäftigen. Dies ist allen auch so bewusst, und
insofern ist uns die Zufriedenheit mit der Formulierung einer Antwort auf eine Große Anfrage nicht so wichtig, wie die zu erreichende Zufriedenheit mit dem Zustand über den wir hier reden. – Herr Brinsa, zu den von
Ihnen eingeforderten Präzisierungen und Vertiefungen in der Antwort: Da möchte ich mich besonders bei
Herrn Allert und Herrn Bargstedt bedanken, denn Sie sind sehr ausführlich auf sehr viele Einzelfragen eingegangen, die deutlich machen, dass das bisher Erreichte über das hinausgeht, was in dem Papier steht. Das
ist in der Formulierung nicht so erschöpfend, wie es hätte sein können, aber heute ist schon sehr viel darüber
Hinausgehendes gesagt worden.
Eine kleine Bemerkung am Rande, Herr Allert: Ich habe mit Freude gehört, dass Sie optimistisch sind, dass
das Personal im LAGeSo in der Lage ist, aufstockend tätig zu werden. Aus meiner Tätigkeit im Petitionsausschuss weiß ich allerdings, dass wir eine Fülle von Klagen über die Arbeit des LAGeSo haben, die auf Personalmangel begründet sind. Ich hoffe aber, dass Sie das in den Griff bekommen. Das hat nichts mit dem
unmittelbaren Gegenstand Heimaufsicht zu tun, hängt aber ein bisschen damit zusammen.
Das meiste ist schon beantwortet worden. Uns interessiert der zeitliche Hintergrund oder eine Terminierung,
wann Sie denken, dass Sie das erweiterte Aufgabenspektrum wahrnehmen können. Das ist mehrfach angesprochen worden. Frau Simon hat die Hospizfrage erwähnt. Mich interessiert auch die Einrichtung der Behindertenhilfe – Frau Dr. Leuschner hat darauf hingewiesen – nach § 93. Kann man absehen, wann Sie sich
in der Lage glauben, tätig werden zu können, damit das nicht so im Vagen bleibt? Wann können Sie den
Bericht vorlegen? – Wir hätten gerne gehört, wie viele nicht anlassbezogene Prüfungen durchgeführt worden
sind, welche Ergebnisse die hatten und welche Schlussfolgerungen man aus diesen Prüfungen ziehen kann.
Ich gehe davon aus, dass der Bericht das dann darstellen wird, insofern wäre er ganz interessant. – Damit
möchte ich es erst einmal bewenden lassen. Sie haben angeboten, bald wieder mit uns über dieses Thema zu
sprechen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Sarantis-Aridas! – Frau Villbrandt, bitte!
Frau Abg. Villbrandt (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! – Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. –
Bei der personellen Verstärkung finden wir es gut, wenn der Senat es schafft, für die Heimaufsicht neue Stellen zu organisieren. Allerdings, damit das nicht nur schöne Worte bleiben, bitten wir Sie, darauf zu achten,
dass wirklich neu eingestellte Personen Kompetenzen im Pflegebereich haben. Gerade personelle Unterbesetzung spricht für eine intensive Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und MDK, und das kann nicht nur
auf freiwilliger Basis sein, sondern muss auch verpflichtend sein. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber diese klare Trennung, über die Sie gesprochen haben, nicht ganz so sieht, wie Sie das dargestellt haben,
und dass sich entsprechend zu dem, was Frau Simon gesagt hat, die Heimaufsicht mit der Qualität der Pflegeleistungen beschäftigen muss. Was ist mit den Beschwerden, die die Leistungen betreffen, die nicht von
Pflegekassen bezahlt werden? – Da ist automatisch die Heimaufsicht zuständig.
Dann habe ich noch eine Frage an die Senatsverwaltung: Wie soll eine Erweiterung von Behinderteneinrichtungen überhaupt stattfinden, wenn die Heimaufsicht jetzt bereits ihr Pensum nicht schafft? – Dazu möchten
wir noch ein paar Worte hören.
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 18
Wortprotokoll GesSozMiVer 15 / 52
13. Januar 2005
– oe/ur –
Über Beschwerdestellen haben Sie einigermaßen genau berichtet, aber ich finde, dass das noch nicht ausreicht, und dass man das Konzept schnell erweitern muss. Beschwerden kommen aus verschiedenen Ecken.
Sie kommen nicht nur von Angehörigen oder Betoffenen, sie kommen manchmal von Leuten, die das zufällig erfahren oder von Firmen, die zufällig in den Einrichtungen zu tun haben. Sie kommen von Bürgern, die
daneben wohnen. Deshalb muss das intensiviert werden, und es ist wichtig, dass Stellen, die normalerweise
Anlaufstellen für Bürger sind, darüber informiert sind, welche Kompetenzen eine Heimaufsicht hat.
Meine Frage zur Einrichtung mit Bestandsschutz wurde nicht beantwortet. Ich finde sie aber sehr wichtig,
weil uns bekannt ist, dass darunter Einrichtungen sind, die erhebliche Mängel aufweisen. Dieser Bestandsschutz kann nicht ewig unüberprüft weiterlaufen. Wir möchten wissen, wie Sie damit umgehen.
Letzte Frage: Zur Terminierung und zum Pflegerat würde ich auch gerne noch etwas hören.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Villbrandt! – Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Danke schön! – Ich finde es gut, dass die Heimaufsicht wieder dem Land zugeordnet
worden ist. Ich bin zwar immer wieder Befürworter, gerade die Bezirksinteressen zu stärken und mehr kommunale Selbstverwaltung einzubringen, aber man muss sehen, wo es Sinn macht und wo es keinen macht.
Ich bin der Meinung, dass es durchaus Sinn macht, dass die Heimaufsicht im Land Berlin angesiedelt ist.
Ich möchte das Thema Verbraucherschutz und Beschwerdemanagement aufnehmen: Es steht ab und an etwas in der Zeitung, dass gerade diejenigen, die sich dann beschweren, also die Betroffenen, danach mit Repressalien zu rechnen haben. Das sind Einzelfälle. Das ist nicht so häufig, aber es kommt immer wieder vor.
Wie wollen Sie dem entgegenwirken, dass die Betroffenen im Nachhinein mit Repressalien zu rechnen haben bzw., wie wollen Sie die Betroffenen ermuntern, dass sie – aufgeschreckt durch solche Berichte – den
Mund aufmachen und eine Beschwerde führen? – Das möchte ich gerne von Ihnen hören.
Ein letzter Gedanke zur Stellenausstattung: Ich habe vorhin schon gesagt, dass gerade die Pflege auf Grund
der demographischen Entwicklung in nächster Zeit eine noch bedeutendere Rolle einnehmen wird. Sie kennen auf der anderen Seite die Position meiner Fraktion, wenn es um Stellen im Land Berlin geht. Deshalb
möchte ich an dieser Stelle eindeutig noch einmal festlegen: Wenn es gelingt, innerhalb der Behörde zu Stellenumwandlungen zu kommen, damit die Behörde aufgestockt wird, dann würde das gehen. Ansonsten werde ich mich innerhalb meiner Fraktion dafür einsetzen, dass es an dieser Stelle zu keinen Stellenabsenkungen
kommt. – Danke schön!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Lehmann! – Die zahlreichen Fragen wird die Frau Staatssekretärin Dr. Leuschner beantworten. – Frau Dr. Leuschner, bitte!
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Zu den Fragen zu Hospiz und Behinderteneinrichtungen: In der
Beantwortung der Großen Anfrage ist eindeutig und konkret aufgelistet, für welche Einrichtungen die Heimaufsicht zuständig ist. Dazu gehören die Hospize und alle Behinderteneinrichtungen. Das, was ich vorhin
gesagt hatte bedeutet, dass wir uns verstärkt um die Behinderteneinrichtungen bemühen, weil der MDK dort
nicht der Partner ist, sondern dass es hier die ausschließliche Aufgabe der Heimaufsicht ist. Deswegen noch
einmal den verstärkten Blick auf die Behinderteneinrichtungen, gehört jetzt aber bereits zur Zuständigkeit
der Heimaufsicht.
Zum Thema Verbraucherschutz, Herr Brinsa: Zum einen möchte ich klarstellen, dass alles, was die Heimaufsicht macht, bis hin zur Heimmindestbauverordnung, die zu prüfen ist, in erster Linie dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient, auch wenn es nicht immer vordergründig betont wird. Ich sagte, dass
sich verstärkt bestimmte Dinge bündeln müssen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher in den Heimen
eine ganz andere Wahrnehmung darüber haben, ob zum Beispiel die Vorgaben der Heimmindestbauverordnung erfüllt sind, und das hat ganz viel mit Pflegequalität und Ähnlichem zu tun. Das bedeutet nicht, dass die
Heimaufsicht das alles macht, sondern dass sie sich dem unterordnet und dann entsprechend der Aufgaben
zwischen MDK und Heimaufsicht, zwischen den Bewohnerbeiräten und den Trägern – die sollte man bei all
dem nicht vergessen –, die Hauptverantwortung für eine qualifizierte Pflege und für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher haben, verhält. Die haben wir in dem ganzen Spiel ein bisschen ausgelassen. Da
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13. Januar 2005
– oe/ur –
ist die Heimaufsicht, weil sie in unserer Verwaltung, einem Neutralen in diesem Spiel angesiedelt ist, besonders wichtig. Darüber haben wir wohl auch eine Meinung.
Was die Bestandsschutzliste betrifft, kann ich im Detail nicht antworten. Ich kann nur in einem Einzelfall,
weil er mir besonders klar ist, sagen: Das galt auch für Einrichtungen, die nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz saniert werden sollten. Die Einrichtung in der Köpenicker Straße in Marzahn, die in einem jämmerlichen baulichen Zustand ist, wird jetzt mit sehr viel Verspätung nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz saniert. Wenn das geschehen ist, wird diese Einrichtung von der Liste gestrichen. – [Zuruf] – Wie viele
noch draufstehen? – Ich weiß nicht, ob einer der beiden Herren das beantworten kann. Wenn nicht, können
wir das gerne nachreichen. Das ist nicht das Problem.
Den Landespflegeausschuss habe ich vorhin schon erwähnt. Der ist ganz wichtig in dieser Geschichte. Ich
verweise noch einmal darauf, dass sowohl MDK als auch Heimaufsicht Bericht erstattet hatten. Ich habe das
vorhin nicht gesagt. Da hat der Leiter des MDK Berlin-Brandenburg durchaus noch einmal darauf hingewiesen, wie gut sich die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und MDK in den letzten Monaten entwickelt
hat.
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– oe/vo –
Herr Lehmann, zu Ihrem Beitrag – Repressalien: So pauschal ist es Legende. Es wird auch so etwas geben,
das würde ich nie bestreiten. Nichtsdestotrotz ist es auch für diejenigen, die in der Pflege tätig sind, wichtig,
dass sie vor sehr schnellen Verallgemeinerungen geschützt werden – gerade auf dem Gebiet. Auch das ist
natürlich eine Aufgabe: Wie bekomme ich möglichst ungefiltert die Informationen bei Pflegebedürftigen? –
Ich will jetzt gar nicht über dementiell Erkrankte sprechen. Dann sind es in der Regel die Angehörigen, die
z. T. auch andere Interessen und Sichten haben als vielleicht sogar der Betroffene selbst. Das kommt durchaus vor. Aber wir haben ja diverse Angebote. Es ist nicht nur unsere Verwaltung, es ist nicht nur der MDK,
sondern auch „Pflege in Not“, Kriseneinrichtungen, die sich durchaus über einen Puschel von unterschiedlichen Dingen ein Bild machen können. Insofern passiert da schon ganz viel. Es ist vielleicht notwendig, das
stärker zu bündeln, um das Bild abzurunden.
Die Frage zur Zusammenarbeit mit Brandenburg hat Herr Bargstedt schon beantwortet. Insofern ist jetzt
hoffentlich alles beantwortet.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Dr. Leuschner! – Damit ist die Große Anfrage beantwortet
und besprochen, ebenso der Besprechungspunkt.
Punkt 4 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs
Wohnformen und Betreuungsmodelle für demenzkranke Menschen
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
0041
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 5 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs
Umsetzung der Leitlinien für Obdachlose
hier: Bedarf und Stand der Versorgung von obdachlosen und
pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
0150
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 6 der Tagesordnung – neu –
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Drs 15/3206
0361
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 7 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der CDU
Strukturkonzept für die Charité – Universitätsmedizin in Berlin
Drs 25/2667
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 8 der Tagesordnung
Verschiedenes
Siehe Beschlussprotokoll.
0305
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Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq
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