IP/01/12 Brüssel, den 11. Januar 2001 Kommission genehmigt Förderprogramm mit Mitteln in Höhe von 1 058,2 Mio. EUR für die Region PoitouCharentes Die Europäische Kommission hat ein Programm zur Förderung der regionalen Entwicklung in der französischen Region Poitou-Charentes für den Zeitraum 2000-2006 genehmigt. Für das Programm wird eine Gemeinschaftsbeteiligung in Höhe von 311,6 Mio. EUR bereitgestellt, die Investitionen in Höhe von ca. 1 058,2 Mio. EUR nach sich ziehen wird. Mit diesen Fördermitteln sollen ca. 8 500 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert, Fortbildungsmaßnahmen für 27 000 Personen durchgeführt werden und mehr als 3 000 KMU eine direkte Unterstützung erhalten. Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier sagte zu dieser Entscheidung insbesondere: "Bereits im Januar 2000 habe ich mich selbst vor Ort von den beachtlichen Schäden überzeugen können, die der Sturm von Dezember 1999 in der Region PoitouCharentes verursacht hat, und ich bin glücklich, heute sagen zu können, dass dieses neue Regionalentwicklungsprogramm zu einem nachhaltigen Wiederaufbau der besonders stark getroffenen Sektoren und Gebiete beitragen wird. Darüber hinaus werden die Strukturfonds die Bemühungen sämtlicher Partner unterstützen, die Attraktivität der Region sowohl auf wirtschaftlichem Gebiet als auch in Bezug auf die Lebensqualität in den benachteiligten Gebieten von Poitou-Charentes zu verbessern. Diese Region verfügt über zahlreiche Vorteile und ihre unbestrittenen Erfolge im Bereich der Informationsgesellschaft und bei der Entwicklung von strategischen Wirtschaftszentren und -sektoren sind ein Beweis für ihre Entschlossenheit und ihr Vertrauen in die Zukunft." Das Regionalentwicklungsprogramm Schwerpunkte umgesetzt: für Poitou-Charentes wird über vier - Flankierende Maßnahmen für die Unternehmensentwicklung, mit dem Hauptziel, die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Wirtschaftsraums als Voraussetzung für die weitere Entfaltung der Faktoren Attraktivität und Ausstrahlung des Standorts Poitou-Charentes zu stärken. Den Hauptansatzpunkt für die Schwerpunktaktionen bildet die regionale Unternehmensstruktur, also auch die landwirtschaftlichen Betriebe und die Nahrungsmittelerzeuger; es gilt, ihr Entwicklungspotenzial in allen Bereichen (finanziell, geschäftlich, organisatorisch, personell usw.) zu betreuen und zu fördern. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Verbesserung der technischen Ausstattung und des betrieblichen Umfelds für diese Unternehmen, um die externen Faktoren einzubringen, die ihre Ansiedlung und ihren Betrieb erleichtern. Beim dritten Einsatzgebiet stehen die Menschen selbst, ihre Initiativen und Kompetenzen im Mittelpunkt, wobei ein besonderes Augenmerk den Frauen gilt. - Förderung und gezielte Stärkung der strategischen Bereiche mit dem Ziel, die Faktoren wirtschaftliche Attraktivität und Ausstrahlung der förderwürdigen Gebiete in der Region Poitou-Charentes zu stärken. Zunächst einmal geht es um die bessere Ausstattung für endogene Initiativen oder Potenziale (gezielte Nutzung der Vorteile von Küste, Hafen und Universität La Rochelle, aber auch der Wissensindustrie am "Bildtechnik-Zentrum" in Angoulême). Dann soll dies auch zum Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft (Feuchtgebiete im Westen, Umstellung der Cognac-Weinanbaugebiete) beitragen, wie es für eine ausgewogene Raumordnung und die regionale Ausstrahlung erforderlich ist. Und nicht zuletzt soll das Fachkräftereservoir in diesen Bereichen gestärkt werden. - Stärkung der Attraktivität und des räumlichen Zusammenhalts, da der Zusammenhalt und die regionale Identität gewahrt werden müssen, um dem wachsenden Gefälle zwischen einzelnen Gebieten bzw. innerhalb der Gebiete entgegenzuwirken. Dazu stützt man sich auf die in der Region gut ausgeprägten, gebietsorientierten Projekte und die Zusammenlegung zu Verbandsgemeinden. In diesem Sinne soll auch die gleichberechtigte räumliche Entwicklung (Stadt-Land-Bindung), die Sonderstellung der Städte (Stadtplanungspolitik) oder die bürgernahe lokale Entwicklung gefördert werden. Und nicht zuletzt wird mit dem Erhalt und der wirtschaftlichen Nutzung des Kultur-/Naturerbes (Tourismusprojekte usw.) sowie örtlichen Beschäftigungspakten die Anziehungskraft der Gebiete gesteigert. - Unter den Schwerpunkt EAGFL/Abteilung Garantie/Entwicklung des ländlichen Raums fallen alle Maßnahmen im Sinne der durch diesen Fonds geförderten ländlichen Entwicklung in der Region. Damit sind sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Grundlagen für die ländliche Entwicklung als auch eine direkte Einflussnahme auf die landwirtschaftlichen bzw. agrarnahen Erwerbszweige gemeint. Der EAGFL/Abteilung Garantie wirkt somit verstärkend auf die übrigen Schwerpunkte der Erzeugerkette Landwirtschaft / Ernährungsgewerbe (Schwerpunkt 1), bei der Umstellung des CognacAnbaugebiets und der Entwicklung der Feuchtgebiete (Schwerpunkt 2) und nicht zuletzt bei Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum bzw. den Schutz/die Aufwertung der Umwelt (Schwerpunkt 3). Das Regionalentwicklungsprogramm wird aus drei Strukturfonds der Gemeinschaft finanziert, für die Michel Barnier (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE), die Kommissarin für Beschäftigung und Soziales Anna Diamantopoulou (Europäischer Sozialfonds - ESF) und der Kommissar für Landwirtschaft und Fischerei Franz Fischler (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie - EAGFL-Garantie) zuständig sind. Die Mittel stammen zu 74 % aus dem EFRE, zu 11,5 % aus dem ESF und zu 14,5 % aus dem EAGFL. Die endgültige Entscheidung über das einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD) für die Region Poitou-Charentes wird von der Kommission nach Prüfung durch die drei zuständigen beratenden Ausschüsse1 erlassen. Kommissar Barnier wird die endgültige Entscheidung in den kommenden Wochen unterzeichnen. Weitere Informationen sind abrufbar unter: http://inforegio.cec.eu.int 1 Die grundsätzliche Entscheidung der Kommission bezüglich dieser Region muss den drei beratenden Ausschüssen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen, zur Stellungnahme vorgelegt werden: dem Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, dem Ausschuss nach Artikel 147 EG-Vertrag (ESF) und dem Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums. 2