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IP/01/12
Brüssel, den 11. Januar 2001
Kommission genehmigt Förderprogramm mit Mitteln
in Höhe von 1 058,2 Mio. EUR für die Region PoitouCharentes
Die Europäische Kommission hat ein Programm zur Förderung der
regionalen Entwicklung in der französischen Region Poitou-Charentes für
den Zeitraum 2000-2006 genehmigt. Für das Programm wird eine
Gemeinschaftsbeteiligung in Höhe von 311,6 Mio. EUR bereitgestellt, die
Investitionen in Höhe von ca. 1 058,2 Mio. EUR nach sich ziehen wird. Mit
diesen Fördermitteln sollen ca. 8 500 Arbeitsplätze geschaffen oder
gesichert, Fortbildungsmaßnahmen für 27 000 Personen durchgeführt
werden und mehr als 3 000 KMU eine direkte Unterstützung erhalten.
Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier sagte zu dieser
Entscheidung insbesondere:
"Bereits im Januar 2000 habe ich mich selbst vor Ort von den beachtlichen Schäden
überzeugen können, die der Sturm von Dezember 1999 in der Region PoitouCharentes verursacht hat, und ich bin glücklich, heute sagen zu können, dass dieses
neue Regionalentwicklungsprogramm zu einem nachhaltigen Wiederaufbau der
besonders stark getroffenen Sektoren und Gebiete beitragen wird. Darüber hinaus
werden die Strukturfonds die Bemühungen sämtlicher Partner unterstützen, die
Attraktivität der Region sowohl auf wirtschaftlichem Gebiet als auch in Bezug auf die
Lebensqualität in den benachteiligten Gebieten von Poitou-Charentes zu verbessern.
Diese Region verfügt über zahlreiche Vorteile und ihre unbestrittenen Erfolge im
Bereich der Informationsgesellschaft und bei der Entwicklung von strategischen
Wirtschaftszentren und -sektoren sind ein Beweis für ihre Entschlossenheit und ihr
Vertrauen in die Zukunft."
Das Regionalentwicklungsprogramm
Schwerpunkte umgesetzt:
für
Poitou-Charentes
wird
über
vier
- Flankierende Maßnahmen für die Unternehmensentwicklung, mit dem
Hauptziel, die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Wirtschaftsraums als
Voraussetzung für die weitere Entfaltung der Faktoren Attraktivität und
Ausstrahlung
des
Standorts
Poitou-Charentes
zu
stärken.
Den
Hauptansatzpunkt für die Schwerpunktaktionen bildet die regionale
Unternehmensstruktur, also auch die landwirtschaftlichen Betriebe und die
Nahrungsmittelerzeuger; es gilt, ihr Entwicklungspotenzial in allen Bereichen
(finanziell, geschäftlich, organisatorisch, personell usw.) zu betreuen und zu
fördern. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Verbesserung der
technischen Ausstattung und des betrieblichen Umfelds für diese Unternehmen,
um die externen Faktoren einzubringen, die ihre Ansiedlung und ihren Betrieb
erleichtern. Beim dritten Einsatzgebiet stehen die Menschen selbst, ihre
Initiativen und Kompetenzen im Mittelpunkt, wobei ein besonderes Augenmerk
den Frauen gilt.
- Förderung und gezielte Stärkung der strategischen Bereiche mit dem Ziel,
die Faktoren wirtschaftliche Attraktivität und Ausstrahlung der förderwürdigen
Gebiete in der Region Poitou-Charentes zu stärken. Zunächst einmal geht es
um die bessere Ausstattung für endogene Initiativen oder Potenziale (gezielte
Nutzung der Vorteile von Küste, Hafen und Universität La Rochelle, aber auch
der Wissensindustrie am "Bildtechnik-Zentrum" in Angoulême). Dann soll dies
auch zum Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft (Feuchtgebiete im Westen,
Umstellung der Cognac-Weinanbaugebiete) beitragen, wie es für eine
ausgewogene Raumordnung und die regionale Ausstrahlung erforderlich ist.
Und nicht zuletzt soll das Fachkräftereservoir in diesen Bereichen gestärkt
werden.
- Stärkung der Attraktivität und des räumlichen Zusammenhalts, da der
Zusammenhalt und die regionale Identität gewahrt werden müssen, um dem
wachsenden Gefälle zwischen einzelnen Gebieten bzw. innerhalb der Gebiete
entgegenzuwirken. Dazu stützt man sich auf die in der Region gut
ausgeprägten, gebietsorientierten Projekte und die Zusammenlegung zu
Verbandsgemeinden. In diesem Sinne soll auch die gleichberechtigte räumliche
Entwicklung
(Stadt-Land-Bindung),
die
Sonderstellung
der
Städte
(Stadtplanungspolitik) oder die bürgernahe lokale Entwicklung gefördert werden.
Und nicht zuletzt wird mit dem Erhalt und der wirtschaftlichen Nutzung des
Kultur-/Naturerbes
(Tourismusprojekte
usw.)
sowie
örtlichen
Beschäftigungspakten die Anziehungskraft der Gebiete gesteigert.
- Unter den Schwerpunkt EAGFL/Abteilung Garantie/Entwicklung des
ländlichen Raums fallen alle Maßnahmen im Sinne der durch diesen Fonds
geförderten ländlichen Entwicklung in der Region. Damit sind sowohl
Maßnahmen zur Verbesserung der Grundlagen für die ländliche Entwicklung als
auch eine direkte Einflussnahme auf die landwirtschaftlichen bzw. agrarnahen
Erwerbszweige gemeint. Der EAGFL/Abteilung Garantie wirkt somit verstärkend
auf die übrigen Schwerpunkte der Erzeugerkette Landwirtschaft /
Ernährungsgewerbe (Schwerpunkt 1), bei der Umstellung des CognacAnbaugebiets und der Entwicklung der Feuchtgebiete (Schwerpunkt 2) und
nicht zuletzt bei Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum bzw. den
Schutz/die Aufwertung der Umwelt (Schwerpunkt 3).
Das Regionalentwicklungsprogramm wird aus drei Strukturfonds der Gemeinschaft
finanziert, für die Michel Barnier (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE), die Kommissarin für Beschäftigung und Soziales Anna Diamantopoulou
(Europäischer Sozialfonds - ESF) und der Kommissar für Landwirtschaft und
Fischerei Franz Fischler (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die
Landwirtschaft, Abteilung Garantie - EAGFL-Garantie) zuständig sind. Die Mittel
stammen zu 74 % aus dem EFRE, zu 11,5 % aus dem ESF und zu 14,5 % aus dem
EAGFL.
Die endgültige Entscheidung über das einheitliche Programmplanungsdokument
(EPPD) für die Region Poitou-Charentes wird von der Kommission nach Prüfung
durch die drei zuständigen beratenden Ausschüsse1 erlassen. Kommissar Barnier
wird die endgültige Entscheidung in den kommenden Wochen unterzeichnen.
Weitere Informationen sind abrufbar unter: http://inforegio.cec.eu.int
1
Die grundsätzliche Entscheidung der Kommission bezüglich dieser Region muss den drei
beratenden Ausschüssen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen,
zur Stellungnahme vorgelegt werden: dem Ausschuss für die Entwicklung und
Umstellung der Regionen, dem Ausschuss nach Artikel 147 EG-Vertrag (ESF) und dem
Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums.
2
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