Von Gunnar Larsson

Werbung
EVP-ED-Bericht
Ausgabe 5 / Mai 2008
Bekämpfung der globalen Erwärmung eine der wichtigsten Prioritäten der
EU
Von Thomas Bickl
Die größte Herausforderung der nächsten Jahren stellt die weltweite Senkung der CO2Emissionen dar – so der Hauptpunkt des Zwischenberichts des Europäischen Parlaments über
den Klimawandel, der von EVP-ED-Mitglied Karl-Heinz Florenz (D) verfasst wurde.
Die Treibhausgasemissionen müssen bis 2020 weltweit um 25 % bis 40 % unter den Stand von
1990 gesenkt werden, wenn der allgemeine Temperaturanstieg auf zwei Grad Celsius begrenzt
werden soll.
Karl-Heinz Florenz verwies auf diese Herausforderung mit folgenden Worten: „Worum geht es
denn jetzt in Zukunft? Es geht darum, dass wir in Europa die Kraft zu einer neuen, dritten
industriellen Revolution aufbringen, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit beinhaltet, nämlich
die Nachhaltigkeit der Produkte, die soziale Komponente und natürlich die wirtschaftliche
Komponente. Das ist keine Belastung, das ist eine riesengroße Chance, die wir als eine Vision
weiterentwickeln müssen.“
In dem Bericht werden praktische Schritte im Alltagsleben zur Bekämpfung des Klimawandels
gefordert. Hier könnte beispielsweise die CO2-Kennzeichnung von Verbraucherprodukten zur
Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen.
Der EVP-ED-Fraktionsvorsitzende Joseph Daul (F) wies auf die Hauptleidtragenden des
Klimawandels hin: „Die Regionen, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, sind die
Entwicklungsländer in Afrika, Asien sowie Mittel- und Lateinamerika. Wir können die Folgen
für die Umwelt sehen. Die Auswirkungen des Klimawandels könnten immer größer werden und
einen neuen Flüchtlingstyp schaffen – keine politischen Flüchtlinge oder Wirtschaftsmigranten,
sondern Klimaflüchtlinge.“
Der Nichtständige Ausschusse zum Klimawandel wird seine Arbeit fortsetzen und Ende des
Jahres in einem Abschlussbericht praktische Vorschläge unterbreiten.
DV\725266DE.doc
Externe Übersetzung
DE
DE
Reformbedarf 2008 in der Türkei. Ria Oomen-Ruijten MdEP
Von Eduard Slootweg
Das Europäische Parlament hat seine Entschließung zu dem Fortschrittsbericht über die Türkei
mit überwältigender Mehrheit mit 467 Stimmen bei 62 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen
angenommen. Die Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (NL) ist mit diesem breiten Konsens
sehr zufrieden: „Das ist ein deutliches Signal an die Türkei und den Rat“, so Oomen-Ruijten.
„2008 muss das Jahr der Reformen sein. Die türkische Regierung muss die starke Mehrheit im
Parlament nutzen, um entschlossen jene Reformen voranzubringen, die entscheidend sind, um
aus der Türkei eine moderne und wohlhabende Gesellschaft zu machen. Weitere Verzögerungen
werden das Tempo der Verhandlungen ernsthaft beeinträchtigen.“
Die vom türkischen Parlament angenommenen Änderungen an Artikel 301 des Strafgesetzbuchs
werden als erster Schritt hin zu einer umfassenden Reform betrachtet. Das Parlament sieht den
weiteren Entwicklungen erwartungsvoll entgegen und betont, dass Fortschritte erzielt werden
müssen.
Ria Oomen-Ruijten äußerte sich dazu folgendermaßen: „Die Aufhebung von Artikel 301 und
anderen Rechtsvorschriften des Strafgesetzbuchs wäre die beste Lösung, um sicherzustellen,
dass die Türkei die freie Meinungsäußerung ebenso wie die Pressefreiheit im Einklang mit den
in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Standards in vollem Umfang
garantiert.“
Sie ist besorgt über die möglichen Folgen der Auflösung der AK-Partei und erwartet, dass der
türkische Verfassungsgerichtshof die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die europäischen
Normen und die Leitlinien der Venedig-Kommission zum Verbot politischer Parteien respektiert.
Das türkische Parlament wird aufgefordert, die Verfassung an diese Normen anzupassen. Frau
Oomen-Ruijten betont, dass es notwendig ist, die Zivilgesellschaft auf breiter Basis in diesen
verfassungsgebenden Prozess einzubeziehen, um eine Einigung über die zukünftige Verfassung
der Türkei zu erzielen, die die politischen Parteien, die ethnischen und religiösen Minderheiten
sowie die Sozialpartner umfassen sollte.
Ferner bekräftigt sie ihre Überzeugung, dass nur eine Gesellschaft, die von der Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten geleitet ist und die sich auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und eine sozial orientierte Marktwirtschaft gründet, sich zu einer friedlichen, stabilen und
wohlhabenden Gesellschaft entwickeln kann.
Schutz unserer Meere
Von Lasse Böhm
Europa muss mehr zum Schutz seiner Meere tun. Eine große Mehrheit der Mitglieder des
Europäischen Parlaments hat für eine neue europäische Meerespolitik gestimmt und die
Kommission ersucht, die Initiative zu ergreifen.
Externe Übersetzung
DE
2/7
DV\725266DE.doc
Die neue Meerespolitik muss Maßnahmen zum Schutz der Umwelt enthalten und die
Bevölkerung für die Bedeutung der Meerespolitik sensibilisieren, zum Beispiel durch die
Einführung eines jährlich stattfindenden Tags des Meeres.
Georg Jarzembowski (D), EVP-ED-Sprecher im Verkehrsausschuss, begrüßt den Bericht zwar,
bedauert es jedoch, dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausführlich genug sind,
vor allem was die Luftverunreinigung durch Schiffe betrifft.
Er führte weiter aus: „Es fehlen konkrete Maßnahmen, es ist nicht klar, welchen Beitrag die
Akteure – zum Beispiel die Reeder – zur Bekämpfung des Klimawandels leisten und wie sie in
dem Wettbewerb, den sie global auszustehen haben, bestehen können. Das reicht von
Maßnahmen wie der Verringerung von Schwefel und Stickoxiden auf See bis zu Maßnahmen in
den Häfen wie der Nutzung von Landenergie. Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen enttäuscht.
Wenn die Kommission nämlich sagt, dass sie im Herbst dazu Vorschläge vorlegen wird, dann
werden wir das in dieser Wahlperiode nicht mehr umsetzen können.“
In dem Bericht, der mit 587 Stimmen und nur 20 Gegenstimmen angenommen wurde, wird
darüber hinaus eine bessere Koordinierung des Schutzes der Fischerei- und Handelsschiffe in
internationalen Gewässern gefordert. Diese sollten durch Marineschiffe besser vor Piraterie
geschützt werden.
Neuregelung des internationalen Straßenverkehrsmarkts
Von Greet Gysen
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit ein Straßenverkehrspaket angenommen, das
Vorschläge zur Modernisierung der Vorschriften für den Zugang zum Markt für Güterverkehr
und den Zugang zum Beruf der Kraftverkehrsunternehmer enthält.
Was den Transport von Gütern angeht, so begrüßte Berichterstatter Mathieu Grosch (BE) die
Tatsache, dass das Parlament eine klare und einfachverständliche Definition von „Kabotage“
festgesetzt hat. Die Kabotage umfasst das Erbringen von Transportdienstleistungen in einem
anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Transportunternehmers. Dazu
führte Mathieu Grosch aus: „Kabotage soll Leerfahrten vermeiden und ist deshalb für die
Umwelt von erheblicher Bedeutung. Allerdings besteht die Befürchtung, dass hauptsächlich
Transportunternehmen aus Billiglohnländern die Kabotage nutzen und diese Situation zu einem
Sozialdumping führen würde. Zurzeit gibt es jedoch 27 verschiedene Vorschriften und
Regulierungssysteme für die Kabotage, was einerseits sehr ineffizient ist und andererseits zu
Missbrauch führt. Um diese wirtschaftlich unvorteilhafte und unkontrollierbare Situation zu
beenden, hat das Europäische Parlament entschieden, dass die Kabotage auf drei Fahrten
innerhalb von höchstens sieben Tagen beschränkt werden soll. Diese einfache und klare
Definition ist der einzige Weg, um Rechtssicherheit, eine Vereinfachung der
verwaltungstechnischen Angelegenheiten zu schaffen und gleichzeitig die Effizienz von
Transportfahrten zu steigern.“ Ab 2014 sollen sämtliche Beschränkungen der Kabotage
abgeschafft werden.
DV\725266DE.doc
Externe Übersetzung
3/7
DE
Was den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers angeht, so hat das Europäische
Parlament sich für eine Verbesserung des Austausches von Informationen zwischen den
Mitgliedstaaten ausgesprochen. Mathieu Grosch: „Wenn schwere Verstöße durch den
Kraftverkehrsunternehmer begangen werden, wird ihm die Zuverlässigkeit abgesprochen und er
kann nirgends mehr innerhalb der EU seiner Tätigkeit als Kraftverkehrsunternehmer
nachgehen.“
Ein zweiter Bericht von Mathieu Grosch über den gewerblichen grenzüberschreitenden
Personenverkehr mit Kraftomnibussen wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, da die
Sozialpartner im Verkehrssektor sich nicht rechtzeitig über die Wiedereinführung der so
genannten vom Berichterstatter befürworteten „Zwölf-Tage-Regelung“ einigen konnten. Durch
diese Regelung dürfen die Fahrer ihre vorgeschriebene wöchentliche freie Zeit akkumulieren und
sie erst nach zwölf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen nehmen. Für den Fremdenverkehr ist die
Wiedereinführung dieser Regel unerlässlich, da sie längere internationale Fahrten mit demselben
Fahrer ermöglicht.
Parlament legt Mindeststandards für Umweltstrafrecht fest
Von Knut Gölz
Das Europäische Parlament hat zum ersten Mal überhaupt den Umweltschutz betreffende
Mindeststandards im Strafrecht festgelegt und für eine entsprechende Richtlinie gestimmt.
„Das Strafrecht gehört sogar zum Kernbereich der mitgliedstaatlichen nationalen Souveränität.
Um die Umsetzung des Umweltschutzes in der Europäischen Union effektiver zu gestalten, war
es jedoch notwendig, gemeinsame Standards für Strafmaßnahmen in diesem Bereich
festzulegen“, so EP-Berichterstatter Hartmut Nassauer (D).
Parlament, Rat und Kommission waren sich einig, dass eine bessere Umsetzung der Sanktionen
notwendig ist, um einen „Umweltschutztourismus“ auf der Suche nach dem kleinsten
gemeinsamen Nenner zu verhindern. Uneinigkeit herrscht jedoch nach wie vor in der Frage, wie
die bestehenden EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich besser eingehalten werden können.
Dieses Problem wurde durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gelöst, der
feststellte, dass für das Strafrecht grundsätzlich weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig sind,
während die Europäische Union das Recht hat, in den Bereichen, in denen sie – wie beim
Umweltschutz – eine rechtliche Zuständigkeit besitzt, effektive Sanktionen zu fordern.
Die neue Richtlinie wird nun innerhalb der nächsten 24 Monate in Kraft treten. In ihr sind die
Straftaten definiert, die in allen 27 Mitgliedstaaten zu verfolgen sind, wobei sie jedoch nur auf
das Umweltrecht beschränkt sind. „Dies entspricht voll und ganz dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit bzw. der Sicherheit. Das Umweltschutzrecht in der Europäischen Union
wurde nicht komplett harmonisiert, sondern es wurden Mindeststandards festgelegt, um schwere
Straftaten effektiv, abschreckend und angemessen zu sanktionieren“, so der Berichterstatter.
Externe Übersetzung
DE
4/7
DV\725266DE.doc
Verbraucherpolitische Strategie der EU
Von Majella O'Doherty
Das Europäische Parlament hat über einen Bericht über die verbraucherpolitische Strategie der
EU (2007-2013) abgestimmt, wobei die EVP-ED-Fraktion der abschließenden Entschließung
jedoch nicht zugestimmt hat.
Im Bericht werden die Bemühungen der Kommission begrüßt, die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Produktsicherheit auf internationaler Ebene zu verstärken, vor allem mit den
chinesischen und US-amerikanischen Regierungsstellen. Ein kontinuierlicher Dialog und der
ständige Austausch von Informationen über die Produktsicherheit liegen im Interesse aller
Parteien und sind von zentraler Bedeutung für den Aufbau von Verbrauchervertrauen.
Die EVP-ED-Fraktion war jedoch gezwungen, gegen die Schlussabstimmung über den
Gesamtbericht zu stimmen, da einige Fraktionen im Parlament auf einer verfrühten Einführung
einer Sammelklagenregelung in der EU bestanden.
„Ich bin ein großer Verfechter des leichten und effektiven Zugangs zu Rechtsmitteln für alle
Verbraucher in der EU. Wir wissen, dass die meisten Verbraucher außergerichtliche Rechtsmittel
bevorzugen, da sie ihre Interessen so am schnellsten und kostengünstigsten durchsetzen können.
Seit Beginn der Diskussionen habe ich gesagt, dass ich die Forderungen nach legislativen
Maßnahmen zur Einführung einer schlecht durchdachten Sammelklagenregelung in der EU nicht
unterstütze“, so Colm Burke MdEP (IE), EVP-ED-Schattenberichterstatter zu diesem Bericht.
Malcolm Harbour MdEP (UK), Sprecher der EVP-ED-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt
und Verbraucherschutz, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Die EVP-ED-Fraktion befürwortet
ein umfassendes Maßnahmenprogramm zur Information und Befähigung der Verbraucher auf
dem europäischen Binnenmarkt sehr. Wir möchten, dass die Verbraucher von der Auswahl,
Vielfalt und den Innovationen, die ihnen in einem blühenden Markt mit fast 500 Millionen
Verbrauchern – dem größten Einzelhandelsmarkt der Welt – zur Verfügung stehen, so viel wie
möglich profitieren.
Wir möchten auch, dass die Verbraucher, wenn sie Probleme haben, rasch und effektiv von
ihrem Anspruch auf Rechtsmittel Gebrauch machen können. Wir unterstützen den leichten und
effektiven Zugang zum Recht vor allem anhand außergerichtlicher Mittel, die nur als letzter
Ausweg von Rechtsmitteln unterstützt werden.“
DV\725266DE.doc
Externe Übersetzung
5/7
DE
Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und
Beschäftigung
Von Klemen Žumer
Die slowenische EP-Abgeordnete Romana Jordan Cizelj hat in ihrem Bericht, der im
Europäischen Parlament mit sehr großer Mehrheit angenommen wurde, die Bedeutung der
erneuerten Lissabon-Strategie sowie eines integrierten Konzepts für die Industriepolitik betont.
„Die Industrie unterstützt die Entwicklung einer wissens-, forschungs-, entwicklungs- und
innovationsbasierten Gesellschaft, nutzt diese Dienstleistungen aber auch“, führte die
Abgeordnete aus und wies darauf hin, dass auf die Industrie in der EU mehr als 80 % der FuEAusgaben des privaten Sektors entfallen, während die innovativen Produkte, die sie erzeugt,
73 % der Ausfuhren der EU ausmachen.
Frau Jordan Cizelj zufolge zählen der Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung zu den
Prioritäten: „Die Verpflichtungen zur erheblichen Senkung der Treibhausgasemissionen gelten
nicht nur für den Bereich Energie und Verkehr, sondern unbedingt auch für die Industrie, ohne
die eine Entwicklung einer kohlenstoffarmen Gesellschaft nicht möglich wäre. Wir müssen uns
fragen, inwiefern die Industrie ermutigt werden muss, um umweltfreundlichere Technologien
entwickeln und effizientere Technologien so nutzen zu können, dass Wettbewerbsfähigkeit und
Wahlmöglichkeiten der Verbraucher nicht gefährdet werden.“
Die Berichterstatterin hob insbesondere hervor, dass der Klimawandel eine Chance und keine
Bedrohung für die europäische Wirtschaft darstellt.
Als Prioritäten erwähnte sie u.a. die Versorgung mit Rohstoffen und deren nachhaltige
Behandlung sowie die Entwicklung eines anregenderen Umfelds für kleine und mittlere
Unternehmen sowie den Abbau unnötigen Verwaltungsaufwands und den Schutz des geistigen
Eigentums.
Abschließend wies Frau Jordan Cizelj, MdEP, darauf hin, dass es notwendig sei, in der EU eine
gleichmäßige industrielle Entwicklung und die Koordinierung und Kooperation der Wissens-,
Forschungs- und Innovationseinrichtungen zu fördern.
Wohlstand für die Regionen in äußerster Randlage
Von Gunnar Larsson
Als Berichterstatterin für die Regionen in äußerster Randlage begrüßte Margie Sudre (F),
Mitglied des Ausschusses für regionale Entwicklung, im Plenum die öffentliche Anhörung der
Kommission zur Zukunft der Strategie der Union für diese Regionen, führte dabei jedoch
Folgendes aus: „Auch wenn die vereinbarten Themen wie Klimawandel, demografische
Entwicklung, Migration, Landwirtschaft und Meerespolitik unvermeidlich sind, decken sie nicht
alle wesentlichen Belange unserer Regionen ab.“ Sie bedauerte es, dass Artikel 299 Absatz 2 des
Vertrags, die diese Regionen zum Gegenstand haben, nicht zu den Diskussionsthemen der
Externe Übersetzung
DE
6/7
DV\725266DE.doc
Kommission gehört, wodurch er das erforderliche rechtliche, institutionelle und politische
Gewicht bekäme.
„Als unvermeidliche Diskussionsthemen erscheinen mir heute die Bedeutung der öffentlichen
Dienstleistungen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Regionen
in äußerster Randlage, die Frage der staatlichen Beihilfen, die noch immer unterschiedlichen
Steuersysteme, die anhaltende Arbeitslosigkeit und Ungleichheit, Maßnahmen zur Überwindung
der geringen Größe der lokalen Märkte, die Integration in den Europäischen Forschungsraum,
die Beteiligung an den europäischen Innovationsstrategien, die Frage der digitalen Kluft und der
gemeinsamen Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern“, so Margie Sudre.
„Ich möchte auf die Ziele meines Berichts hinweisen: garantierte Bedingungen für die
wirtschaftliche Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage, wodurch den Menschen vor
Ort Wohlstand und höhere Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet und sie davon überzeugt werden,
dass die Zukunft Europas auch von entfernt gelegenen Gebieten abhängt“, führte Sudre
abschließend aus.
DV\725266DE.doc
Externe Übersetzung
7/7
DE
Herunterladen