EVP-ED-Bericht Ausgabe 5 / Mai 2008 Bekämpfung der globalen Erwärmung eine der wichtigsten Prioritäten der EU Von Thomas Bickl Die größte Herausforderung der nächsten Jahren stellt die weltweite Senkung der CO2Emissionen dar – so der Hauptpunkt des Zwischenberichts des Europäischen Parlaments über den Klimawandel, der von EVP-ED-Mitglied Karl-Heinz Florenz (D) verfasst wurde. Die Treibhausgasemissionen müssen bis 2020 weltweit um 25 % bis 40 % unter den Stand von 1990 gesenkt werden, wenn der allgemeine Temperaturanstieg auf zwei Grad Celsius begrenzt werden soll. Karl-Heinz Florenz verwies auf diese Herausforderung mit folgenden Worten: „Worum geht es denn jetzt in Zukunft? Es geht darum, dass wir in Europa die Kraft zu einer neuen, dritten industriellen Revolution aufbringen, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit beinhaltet, nämlich die Nachhaltigkeit der Produkte, die soziale Komponente und natürlich die wirtschaftliche Komponente. Das ist keine Belastung, das ist eine riesengroße Chance, die wir als eine Vision weiterentwickeln müssen.“ In dem Bericht werden praktische Schritte im Alltagsleben zur Bekämpfung des Klimawandels gefordert. Hier könnte beispielsweise die CO2-Kennzeichnung von Verbraucherprodukten zur Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen. Der EVP-ED-Fraktionsvorsitzende Joseph Daul (F) wies auf die Hauptleidtragenden des Klimawandels hin: „Die Regionen, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, sind die Entwicklungsländer in Afrika, Asien sowie Mittel- und Lateinamerika. Wir können die Folgen für die Umwelt sehen. Die Auswirkungen des Klimawandels könnten immer größer werden und einen neuen Flüchtlingstyp schaffen – keine politischen Flüchtlinge oder Wirtschaftsmigranten, sondern Klimaflüchtlinge.“ Der Nichtständige Ausschusse zum Klimawandel wird seine Arbeit fortsetzen und Ende des Jahres in einem Abschlussbericht praktische Vorschläge unterbreiten. DV\725266DE.doc Externe Übersetzung DE DE Reformbedarf 2008 in der Türkei. Ria Oomen-Ruijten MdEP Von Eduard Slootweg Das Europäische Parlament hat seine Entschließung zu dem Fortschrittsbericht über die Türkei mit überwältigender Mehrheit mit 467 Stimmen bei 62 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen angenommen. Die Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (NL) ist mit diesem breiten Konsens sehr zufrieden: „Das ist ein deutliches Signal an die Türkei und den Rat“, so Oomen-Ruijten. „2008 muss das Jahr der Reformen sein. Die türkische Regierung muss die starke Mehrheit im Parlament nutzen, um entschlossen jene Reformen voranzubringen, die entscheidend sind, um aus der Türkei eine moderne und wohlhabende Gesellschaft zu machen. Weitere Verzögerungen werden das Tempo der Verhandlungen ernsthaft beeinträchtigen.“ Die vom türkischen Parlament angenommenen Änderungen an Artikel 301 des Strafgesetzbuchs werden als erster Schritt hin zu einer umfassenden Reform betrachtet. Das Parlament sieht den weiteren Entwicklungen erwartungsvoll entgegen und betont, dass Fortschritte erzielt werden müssen. Ria Oomen-Ruijten äußerte sich dazu folgendermaßen: „Die Aufhebung von Artikel 301 und anderen Rechtsvorschriften des Strafgesetzbuchs wäre die beste Lösung, um sicherzustellen, dass die Türkei die freie Meinungsäußerung ebenso wie die Pressefreiheit im Einklang mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Standards in vollem Umfang garantiert.“ Sie ist besorgt über die möglichen Folgen der Auflösung der AK-Partei und erwartet, dass der türkische Verfassungsgerichtshof die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die europäischen Normen und die Leitlinien der Venedig-Kommission zum Verbot politischer Parteien respektiert. Das türkische Parlament wird aufgefordert, die Verfassung an diese Normen anzupassen. Frau Oomen-Ruijten betont, dass es notwendig ist, die Zivilgesellschaft auf breiter Basis in diesen verfassungsgebenden Prozess einzubeziehen, um eine Einigung über die zukünftige Verfassung der Türkei zu erzielen, die die politischen Parteien, die ethnischen und religiösen Minderheiten sowie die Sozialpartner umfassen sollte. Ferner bekräftigt sie ihre Überzeugung, dass nur eine Gesellschaft, die von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten geleitet ist und die sich auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eine sozial orientierte Marktwirtschaft gründet, sich zu einer friedlichen, stabilen und wohlhabenden Gesellschaft entwickeln kann. Schutz unserer Meere Von Lasse Böhm Europa muss mehr zum Schutz seiner Meere tun. Eine große Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments hat für eine neue europäische Meerespolitik gestimmt und die Kommission ersucht, die Initiative zu ergreifen. Externe Übersetzung DE 2/7 DV\725266DE.doc Die neue Meerespolitik muss Maßnahmen zum Schutz der Umwelt enthalten und die Bevölkerung für die Bedeutung der Meerespolitik sensibilisieren, zum Beispiel durch die Einführung eines jährlich stattfindenden Tags des Meeres. Georg Jarzembowski (D), EVP-ED-Sprecher im Verkehrsausschuss, begrüßt den Bericht zwar, bedauert es jedoch, dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausführlich genug sind, vor allem was die Luftverunreinigung durch Schiffe betrifft. Er führte weiter aus: „Es fehlen konkrete Maßnahmen, es ist nicht klar, welchen Beitrag die Akteure – zum Beispiel die Reeder – zur Bekämpfung des Klimawandels leisten und wie sie in dem Wettbewerb, den sie global auszustehen haben, bestehen können. Das reicht von Maßnahmen wie der Verringerung von Schwefel und Stickoxiden auf See bis zu Maßnahmen in den Häfen wie der Nutzung von Landenergie. Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen enttäuscht. Wenn die Kommission nämlich sagt, dass sie im Herbst dazu Vorschläge vorlegen wird, dann werden wir das in dieser Wahlperiode nicht mehr umsetzen können.“ In dem Bericht, der mit 587 Stimmen und nur 20 Gegenstimmen angenommen wurde, wird darüber hinaus eine bessere Koordinierung des Schutzes der Fischerei- und Handelsschiffe in internationalen Gewässern gefordert. Diese sollten durch Marineschiffe besser vor Piraterie geschützt werden. Neuregelung des internationalen Straßenverkehrsmarkts Von Greet Gysen Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit ein Straßenverkehrspaket angenommen, das Vorschläge zur Modernisierung der Vorschriften für den Zugang zum Markt für Güterverkehr und den Zugang zum Beruf der Kraftverkehrsunternehmer enthält. Was den Transport von Gütern angeht, so begrüßte Berichterstatter Mathieu Grosch (BE) die Tatsache, dass das Parlament eine klare und einfachverständliche Definition von „Kabotage“ festgesetzt hat. Die Kabotage umfasst das Erbringen von Transportdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Transportunternehmers. Dazu führte Mathieu Grosch aus: „Kabotage soll Leerfahrten vermeiden und ist deshalb für die Umwelt von erheblicher Bedeutung. Allerdings besteht die Befürchtung, dass hauptsächlich Transportunternehmen aus Billiglohnländern die Kabotage nutzen und diese Situation zu einem Sozialdumping führen würde. Zurzeit gibt es jedoch 27 verschiedene Vorschriften und Regulierungssysteme für die Kabotage, was einerseits sehr ineffizient ist und andererseits zu Missbrauch führt. Um diese wirtschaftlich unvorteilhafte und unkontrollierbare Situation zu beenden, hat das Europäische Parlament entschieden, dass die Kabotage auf drei Fahrten innerhalb von höchstens sieben Tagen beschränkt werden soll. Diese einfache und klare Definition ist der einzige Weg, um Rechtssicherheit, eine Vereinfachung der verwaltungstechnischen Angelegenheiten zu schaffen und gleichzeitig die Effizienz von Transportfahrten zu steigern.“ Ab 2014 sollen sämtliche Beschränkungen der Kabotage abgeschafft werden. DV\725266DE.doc Externe Übersetzung 3/7 DE Was den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers angeht, so hat das Europäische Parlament sich für eine Verbesserung des Austausches von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten ausgesprochen. Mathieu Grosch: „Wenn schwere Verstöße durch den Kraftverkehrsunternehmer begangen werden, wird ihm die Zuverlässigkeit abgesprochen und er kann nirgends mehr innerhalb der EU seiner Tätigkeit als Kraftverkehrsunternehmer nachgehen.“ Ein zweiter Bericht von Mathieu Grosch über den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, da die Sozialpartner im Verkehrssektor sich nicht rechtzeitig über die Wiedereinführung der so genannten vom Berichterstatter befürworteten „Zwölf-Tage-Regelung“ einigen konnten. Durch diese Regelung dürfen die Fahrer ihre vorgeschriebene wöchentliche freie Zeit akkumulieren und sie erst nach zwölf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen nehmen. Für den Fremdenverkehr ist die Wiedereinführung dieser Regel unerlässlich, da sie längere internationale Fahrten mit demselben Fahrer ermöglicht. Parlament legt Mindeststandards für Umweltstrafrecht fest Von Knut Gölz Das Europäische Parlament hat zum ersten Mal überhaupt den Umweltschutz betreffende Mindeststandards im Strafrecht festgelegt und für eine entsprechende Richtlinie gestimmt. „Das Strafrecht gehört sogar zum Kernbereich der mitgliedstaatlichen nationalen Souveränität. Um die Umsetzung des Umweltschutzes in der Europäischen Union effektiver zu gestalten, war es jedoch notwendig, gemeinsame Standards für Strafmaßnahmen in diesem Bereich festzulegen“, so EP-Berichterstatter Hartmut Nassauer (D). Parlament, Rat und Kommission waren sich einig, dass eine bessere Umsetzung der Sanktionen notwendig ist, um einen „Umweltschutztourismus“ auf der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu verhindern. Uneinigkeit herrscht jedoch nach wie vor in der Frage, wie die bestehenden EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich besser eingehalten werden können. Dieses Problem wurde durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gelöst, der feststellte, dass für das Strafrecht grundsätzlich weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig sind, während die Europäische Union das Recht hat, in den Bereichen, in denen sie – wie beim Umweltschutz – eine rechtliche Zuständigkeit besitzt, effektive Sanktionen zu fordern. Die neue Richtlinie wird nun innerhalb der nächsten 24 Monate in Kraft treten. In ihr sind die Straftaten definiert, die in allen 27 Mitgliedstaaten zu verfolgen sind, wobei sie jedoch nur auf das Umweltrecht beschränkt sind. „Dies entspricht voll und ganz dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit bzw. der Sicherheit. Das Umweltschutzrecht in der Europäischen Union wurde nicht komplett harmonisiert, sondern es wurden Mindeststandards festgelegt, um schwere Straftaten effektiv, abschreckend und angemessen zu sanktionieren“, so der Berichterstatter. Externe Übersetzung DE 4/7 DV\725266DE.doc Verbraucherpolitische Strategie der EU Von Majella O'Doherty Das Europäische Parlament hat über einen Bericht über die verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) abgestimmt, wobei die EVP-ED-Fraktion der abschließenden Entschließung jedoch nicht zugestimmt hat. Im Bericht werden die Bemühungen der Kommission begrüßt, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Produktsicherheit auf internationaler Ebene zu verstärken, vor allem mit den chinesischen und US-amerikanischen Regierungsstellen. Ein kontinuierlicher Dialog und der ständige Austausch von Informationen über die Produktsicherheit liegen im Interesse aller Parteien und sind von zentraler Bedeutung für den Aufbau von Verbrauchervertrauen. Die EVP-ED-Fraktion war jedoch gezwungen, gegen die Schlussabstimmung über den Gesamtbericht zu stimmen, da einige Fraktionen im Parlament auf einer verfrühten Einführung einer Sammelklagenregelung in der EU bestanden. „Ich bin ein großer Verfechter des leichten und effektiven Zugangs zu Rechtsmitteln für alle Verbraucher in der EU. Wir wissen, dass die meisten Verbraucher außergerichtliche Rechtsmittel bevorzugen, da sie ihre Interessen so am schnellsten und kostengünstigsten durchsetzen können. Seit Beginn der Diskussionen habe ich gesagt, dass ich die Forderungen nach legislativen Maßnahmen zur Einführung einer schlecht durchdachten Sammelklagenregelung in der EU nicht unterstütze“, so Colm Burke MdEP (IE), EVP-ED-Schattenberichterstatter zu diesem Bericht. Malcolm Harbour MdEP (UK), Sprecher der EVP-ED-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Die EVP-ED-Fraktion befürwortet ein umfassendes Maßnahmenprogramm zur Information und Befähigung der Verbraucher auf dem europäischen Binnenmarkt sehr. Wir möchten, dass die Verbraucher von der Auswahl, Vielfalt und den Innovationen, die ihnen in einem blühenden Markt mit fast 500 Millionen Verbrauchern – dem größten Einzelhandelsmarkt der Welt – zur Verfügung stehen, so viel wie möglich profitieren. Wir möchten auch, dass die Verbraucher, wenn sie Probleme haben, rasch und effektiv von ihrem Anspruch auf Rechtsmittel Gebrauch machen können. Wir unterstützen den leichten und effektiven Zugang zum Recht vor allem anhand außergerichtlicher Mittel, die nur als letzter Ausweg von Rechtsmitteln unterstützt werden.“ DV\725266DE.doc Externe Übersetzung 5/7 DE Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Von Klemen Žumer Die slowenische EP-Abgeordnete Romana Jordan Cizelj hat in ihrem Bericht, der im Europäischen Parlament mit sehr großer Mehrheit angenommen wurde, die Bedeutung der erneuerten Lissabon-Strategie sowie eines integrierten Konzepts für die Industriepolitik betont. „Die Industrie unterstützt die Entwicklung einer wissens-, forschungs-, entwicklungs- und innovationsbasierten Gesellschaft, nutzt diese Dienstleistungen aber auch“, führte die Abgeordnete aus und wies darauf hin, dass auf die Industrie in der EU mehr als 80 % der FuEAusgaben des privaten Sektors entfallen, während die innovativen Produkte, die sie erzeugt, 73 % der Ausfuhren der EU ausmachen. Frau Jordan Cizelj zufolge zählen der Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung zu den Prioritäten: „Die Verpflichtungen zur erheblichen Senkung der Treibhausgasemissionen gelten nicht nur für den Bereich Energie und Verkehr, sondern unbedingt auch für die Industrie, ohne die eine Entwicklung einer kohlenstoffarmen Gesellschaft nicht möglich wäre. Wir müssen uns fragen, inwiefern die Industrie ermutigt werden muss, um umweltfreundlichere Technologien entwickeln und effizientere Technologien so nutzen zu können, dass Wettbewerbsfähigkeit und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher nicht gefährdet werden.“ Die Berichterstatterin hob insbesondere hervor, dass der Klimawandel eine Chance und keine Bedrohung für die europäische Wirtschaft darstellt. Als Prioritäten erwähnte sie u.a. die Versorgung mit Rohstoffen und deren nachhaltige Behandlung sowie die Entwicklung eines anregenderen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen sowie den Abbau unnötigen Verwaltungsaufwands und den Schutz des geistigen Eigentums. Abschließend wies Frau Jordan Cizelj, MdEP, darauf hin, dass es notwendig sei, in der EU eine gleichmäßige industrielle Entwicklung und die Koordinierung und Kooperation der Wissens-, Forschungs- und Innovationseinrichtungen zu fördern. Wohlstand für die Regionen in äußerster Randlage Von Gunnar Larsson Als Berichterstatterin für die Regionen in äußerster Randlage begrüßte Margie Sudre (F), Mitglied des Ausschusses für regionale Entwicklung, im Plenum die öffentliche Anhörung der Kommission zur Zukunft der Strategie der Union für diese Regionen, führte dabei jedoch Folgendes aus: „Auch wenn die vereinbarten Themen wie Klimawandel, demografische Entwicklung, Migration, Landwirtschaft und Meerespolitik unvermeidlich sind, decken sie nicht alle wesentlichen Belange unserer Regionen ab.“ Sie bedauerte es, dass Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags, die diese Regionen zum Gegenstand haben, nicht zu den Diskussionsthemen der Externe Übersetzung DE 6/7 DV\725266DE.doc Kommission gehört, wodurch er das erforderliche rechtliche, institutionelle und politische Gewicht bekäme. „Als unvermeidliche Diskussionsthemen erscheinen mir heute die Bedeutung der öffentlichen Dienstleistungen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Regionen in äußerster Randlage, die Frage der staatlichen Beihilfen, die noch immer unterschiedlichen Steuersysteme, die anhaltende Arbeitslosigkeit und Ungleichheit, Maßnahmen zur Überwindung der geringen Größe der lokalen Märkte, die Integration in den Europäischen Forschungsraum, die Beteiligung an den europäischen Innovationsstrategien, die Frage der digitalen Kluft und der gemeinsamen Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern“, so Margie Sudre. „Ich möchte auf die Ziele meines Berichts hinweisen: garantierte Bedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage, wodurch den Menschen vor Ort Wohlstand und höhere Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet und sie davon überzeugt werden, dass die Zukunft Europas auch von entfernt gelegenen Gebieten abhängt“, führte Sudre abschließend aus. DV\725266DE.doc Externe Übersetzung 7/7 DE