Brief an den Landeshauptmann Juli 2008

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An den
Landeshauptmann
Herrn Dr. Luis Durnwalder
Landhaus I
39100 Bozen
u.z.K. an den
Landtagspräsidenten
Herrn Dr. Riccardo Dello Sbarba
Südtiroler Landtag
39100 Bozen
Bozen, 12. Juli 2008
Betrifft: Termin für die Volksabstimmung
Sehr geehrter Landeshauptmann, Dr. Luis Durnwalder,
es ist uns natürlich schon länger bekannt, dass es zwischen Landtag und Landesverwaltung eine unterschiedliche Interpretation der gesetzlichen Grundlage zum
möglichen Datum der Volksabstimmung über die fünf Vorschläge gibt, wozu das
Recht mittels erfolgreicher Unterschriftensammlung erworben worden ist. Wir kennen
den Brief, mit dem Sie dem Landtagspräsidenten gegenüber eine Interpretation
vertreten, der zufolge der neue Landtag 2009 noch zweieinhalb Monate Zeit hätte,
die Gesetzesvorschläge zu behandeln, somit die Volksabstimmung nicht vor dem
Herbst stattfinden könnte und wir kennen das Gutachten, das vom Rechtsamt des
Landtages zu dieser Frage erstellt worden ist.
Dieses Gutachten macht für uns ausreichend klar und eindeutig, dass das Recht des
Landtages, die Gesetzesvorschläge zu behandeln, die zur Volksabstimmung
kommen sollen, nicht von der Sperrfrist im Zusammenhang mit den Wahlen betroffen
sein kann.
Es scheint uns selbstverständlich, dass das von den stimmberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern erworbene Recht auf Volksabstimmung ehest möglich ausgeübt werden
können muss, da mit jeder unnötigen Verzögerung weiterhin Rechtshandlungen
getätigt werden können, deren Legitimität durch das erworbene Recht auf Volksabstimmung schon in Frage gestellt ist und durch diese geklärt werden muss.
Es liegt gemäß dem Landesgesetz im Ermessen des Landeshauptmannes, den
Termin der Volksabstimmung innerhalb der sechs Monate nach Ablauf der dem
Landtag zur Behandlung zur Verfügung stehenden Zeit festzulegen. Wir meinen
aber, dass es nicht in seinem Ermessen liegt, an Stelle des Landtages zu
entscheiden, ob gemäß Landesgesetz dessen Frist nun abgelaufen ist. Wir meinen,
dass dies Zuständigkeit des Landtages ist. Mit der durch den Landtagspräsidenten
erfolgten Mitteilung zu Beginn dieses Jahres, dass diese Frist abgelaufen ist, steht
fest, dass der Termin für die Volksabstimmung innerhalb der sechs Monate nach
Ablauf der sechsmonatigen Sperrfrist liegt, also innerhalb 26. Oktober 2009. Sollten
Zweifel bestehen über die Unrechtmäßigkeit dieser Mitteilung, dann stünde es
unseres Erachtens der vom Gesetz vorgesehenen Kommission zur Abwicklung von
Volksabstimmung zu, diese Frage zu klären. Ihr obliegt es, das Verfahren der
Volksabstimmung für 180 Tage auszusetzen (Art. 15, Abs. 4), um dem Landtag die
Möglichkeit zu geben, das mit der Volksabstimmung bezweckte Anliegen als
Landesgesetz zu verabschieden. Folglich ist es nötigenfalls auch Aufgabe der
Kommission zu klären, ob diese Frist abgelaufen ist. Die rein briefliche Ankündigung
Ihrerseits hingegen, die Gültigkeit dieser Mitteilung nicht anerkennen und einer
eigenen Interpretation des Gesetzes folgen zu wollen, enthält den Promotoren bis
zum Zeitpunkt Ihres Dekretes, also jenseits der unter Umständen rechtmäßigen Frist,
die Möglichkeit vor, dagegen zu rekurrieren, womit möglicherweise widerrechtliche
Fakten geschaffen würden.
Aus diesen Gründen erwarten wir, dass die Volksabstimmung zum frühest möglichen
Zeitpunkt stattfindet und zwar im Mai 2009.
Dieser Zeitpunkt ist mindestens aus zweierlei Gründen zu rechtfertigen:
1.
2.
Die Durchführung von nationalen Volksabstimmungen ist in Italien gesetzlich
auf die Zeit zwischen 15. April und 15. Juni beschränkt. Diese zeitliche
Einschränkung verhindert beispielsweise, dass Abstimmungen in die
traditionelle Ferienzeit fallen. In Ermangelung einer spezifischen Regelung im
geltenden Landesgesetz und weil die Terminwahl nicht völlig willkürlich sein
kann, erscheint es uns korrekt und angemessen, das Datum für die landesweite Volksabstimmung ebenfalls in diesem Zeitrahmen anzusetzen.
Es ist wahrscheinlich, dass das, wegen der letzten Parlamentswahlen um ein
Jahr verschobene nationale Referendum zum Wahlgesetz, im Mai 2009 zur
Abstimmung kommen wird. Aus den selben Gründen, mit dem Sie Herr
Landeshauptmann die Durchführung der Volksabstimmung über die drei
Anträge der Union für Südtirol auf nach den Landtagswahlen und eine
Zusammenlegung mit den bis dahin ebenso zur Abstimmung zu bringenden
weiteren zwei Anträgen gerechtfertigt haben, nämlich „um die Kosten
einzudämmen, sowie die Wirtschaftlichkeit und die Rationalisierung der
Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten und, nicht zuletzt, den Bürger mit einem
Wahlgang weniger zu belasten“, ist es angebracht, den Termin der lokalen
Volksabstimmungen mit dem des nationalen Referendums
zusammenzulegen.
Wie wir der Tageszeitung „Corriere dell’Alto Adige“ vom 5.6.2008 entnehmen, sind
Sie bereit Ihre Position betreffend die Festsetzung des Termins zur Volksabstimmung
zu überdenken und gedenken jedenfalls, sich an die geltenden Bestimmungen zu
halten.
Nicht nur wir als Promotoren von zwei Anträgen, die zur Abstimmung kommen müssen, sondern die gesamte Bevölkerung hat das Recht mit ausreichender Vorlaufzeit
zu wissen, wann die Abstimmung stattfindet.
Wir bitten Sie deshalb noch vor den Landtagswahlen diesbezüglich Klarheit zu
schaffen und uns in diesem Sinne innerhalb September 2008 Ihre Absicht mitzuteilen. Wir werden auf jeden Fall vor den Wahlen in einer Aktion die Öffentlichkeit
darüber aufklären, wie es um den Termin zur Volksabstimmung steht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. der Promotorenkomitees
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