Wenn wir wollen, dann können wir in Zukunft wirklich mitbestimmen! Jetzt können wir Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, wie wir in Zukunft politisch mitentscheiden wollen. Wir wollen ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie Wir bauen auf dem weiter, was wir jetzt erreicht haben: Auf einem Gesetz, das uns Bürgerinnen und Bürger erstmals und einmalig in Italien zu Gesetzgebern macht. Bisher haben immer nur parlamentarische Versammlungen, das Parlament, Regionalrat, Landtag, Gemeinderat politische Entscheidungen gefällt, Gesetze und Normen erlassen, Verwaltungsbeschlüsse gefaßt. Bisher haben Bürgerinnen und Bürger allenfalls gesetzliche Regelungen vorschlagen können, haben geltende Gesetze per Referendum abschaffen können. Ab Mitte Dezember 2005 gilt jetzt eine radikal neue Situation: Aufgrund eines Landesgesetzes, das der Landtag unter dem Druck eines entsprechenden, von 6382 Bürgerinnen und Bürger unterschriebenen und von 34 Organisationen unterstützten Volksbegehrens verabschiedet hat, können jetzt 30 Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzentwurf ausarbeiten, diesen mit der Unterstützung von 13.000 Wahlberechtigten in den Landtag einbringen, der ihn behandeln muss. Wenn dieser Vorschlag vom Landtag nicht übernommen wird, dann entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einer landesweiten Volksabstimmung, ob dieser Gesetzesvorschlag in Kraft treten soll. Wir wollen diese Möglichkeit jetzt nutzen und die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden lassen, nach welchen Regeln der politischen Mitbestimmung sie ihre gemeinsame Zukunft im Land politisch mit gestalten wollen. Das haben wir vor der Verabschiedung des Landesgesetz zur Direkten Demokratie vom Südtiroler Landtag gefordert: Die Bürgerinnen und Bürger in einer Abstimmung wählen zu lassen zwischen einem Gesetzesvorschlag, den der Landtag mehrheitlich für gut befindet, und unserem Vorschlag. Darauf wollte sich damals der Landtag nicht einlassen. Jetzt können wir, wenn der Wille in der Bevölkerung dazu vorhanden ist, erwirken, dass doch letztlich die Bürgerinnen und Bürger in einer ersten landesweiten Volksabstimmung das letzte Wort dazu haben. Denn wer, wenn nicht die Bürgerinnen und Bürger selbst sollen darüber entscheiden, nach welchen Spielregeln die politische Entscheidungsmacht ausgeübt werden soll, wenn in der Demokratie, in der wir leben, das Volk der Souverän ist? Weshalb schlagen wir vor, das geltende Gesetz durch ein besseres zu ersetzen? Das geltende Landesgesetz zur Direkten Demokratie (18. November 2005, Nr.11) ist von der Mehrheit des Landtages nicht beschlossen worden, weil sie wirklich vom Wert der politischen Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger überzeugt gewesen wäre. Dieses Gesetz ist eine reine Pflichtübung ohne jede Kenntnis davon erstellt, was die Qualität angewandter Direkter Demokratie ausmacht. Es ist durch den Druck aus der Bevölkerung, der vielen Organisationen, die dieses Anliegen mit getragen haben, erzwungen worden. Wir wissen aber: Unter Zwang entsteht nichts Gutes. Aber ohne Zwang wäre gar nichts geschehen. Und so liegt es jetzt an uns Bürgerinnen und Bürger, die Tür zur vollwertigen und gleichberechtigten politischen Mitbestimmung, die jetzt einen Spalt offen steht, ganz zu öffnen und damit in eine neue Epoche der Südtirolautonomie einzutreten: Selbstverwaltung nicht mehr nur von einer kleinen politischen Elite ausgeübt, sondern direkt mitgestaltet und kontrolliert von den Bewohnern dieses Landes. Damit würde sich die Perspektive auftun einer Umgestaltung des derzeit zentralistischen und streng hierarchischen, machtpolitisch geprägten, in unproduktiven Scheingefechten Kräfte verschließenden und Erfahrung und Kompetenz in der Gesellschaft brach liegen lassenden Systems einer ausgrenzenden Konkurrenzdemokratie. Hin zu einem dezentralen, nach dem Prinzip der Partnerschaftlichkeit und sachpolitisch orientierten, alle gesellschaftlichen Kräfte aktivierende und wertschätzenden Konkordanzdemokratie. Das seit 15. Dezember in Kraft befindliche Gesetz zu den politischen Mitbestimmungsrechten setzt diese Möglichkeit nicht in ihrer ganzen Bandbreite frei. Wahrnehmen werden sie nur jene gesellschaftlichen Kräfte, die sie auch und vor allem in demokratiepolitischer Absicht nutzen wollen. Um darüber hinaus Anwendung zu finden sind sie in vielerlei Hinsicht zu einschränkend und bieten zu wenig Garantien zu einer sinnvollen, gleichberechtigten, fairen und transparenten Anwendung der direktdemokratischen Instrumente. Seine Mängel liegen auf der Hand: unvollständiges Instrumentarium: es fehlt das echte Referendum, d. h. die Möglichkeit für die StimmbürgerInnen über ein Gesetz des Landtages oder einen relevanten Beschluss der Landesregierung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, ob es in Kraft treten soll; unbegründbar hohe Einstiegshürden und kurze Sammelfristen: 13.000 Unterschriften innerhalb von 4 Monaten für das Zustandekommen einer Volksabstimmung. Unser Entwurf verlangt 7.500, was der Vorgabe des Autonomiestatutes entspricht und so auch Minderheiten die Möglichkeit bietet, der gesamten Gesellschaft Fragen zu stellen; ein 40 % Beteiligungsquorum: wir sehen kein oder nur ein so niederes Beteiligungsquorum vor, dass es seine negative Wirkung nicht entfalten kann. Die Nichtbeteiligung ist ein Recht sich der Stimme zu enthalten und ganz bewusst eine Entscheidung seinen Mitbürgern zu überlassen, soll aber nicht als Mittel eingesetzt werden können, eine Volksinitiative ungültig werden zulassen. Fehlen der Möglichkeit einer konstruktiven Beteiligung des Landtages an Volksinitiativen mittels Alternativentwurf: das Zusammenwirken von Promotoren einer Volksinitiative und dem Landtag in der Form vor, dass dieser bei einer Volksabstimmung auch einen eigenen Gegenvorschlag mit zur Volksabstimmung bringen kann, beinhaltet die Möglichkeit der Kompromisssuche und bietet den StimmbürgerInnen eine Auswahlmöglichkeit; fehlende Zugriffsmöglichkeit auf die Gestaltung der Politikergehälter: die Qualität der repräsentativen Demokratie ist auch abhängig von den Gründen, die Menschen veranlassen, in die Politik gehen zu wollen. Viel Geld ist sicher eine Motivation, von der die Gesellschaft weniger zu erwarten hat, als eine gute Portion Idealismus. fehlende Zugriffsmöglichkeit auf Beschlüsse der Landesregierung sofern diese von Landesinteresse sind und bestimmte Relevanzkriterien erfüllen. Unser Entwurf sieht vor, dass auch Großprojekte, Landesfachpläne und Durchführungsverordnungen einer Zustimmung durch eine Mehrheit der StimmbürgerInnen unterworfen werden können (nicht müssen). Er macht solche Abstimmungen auch auf Bezirksebene möglich; Einschränkung der Beglaubigungsberechtigung auf Beamte und Mandatsträger: wir sehen hingegen eine erleichterte Unterschriftensammlung vor, indem jede/er StimmbürgerIn vom Bürgermeister beauftragt werden kann in der eigenen Gemeinde die Unterschriften der MitbürgerInnen zu beglaubigen, gänzliches Fehlen von Garantieklauseln, die eine gute und sinnvolle, transparente, faire und gleichberechtigte Anwendung der Instrumente möglich machen, wie das Recht auf Rechtsberatung, die Abstimmungsbroschüre, die gleichberechtigte Berichterstattung, die Fairnessregel und die Transparenzregel Informationsrecht: im Hinblick auf Volksabstimmungen soll jeder/jede Stimmbürger/in per Postsendung eine sachliche und die Positionen gleichberechtigt wiedergebende Information erhalten (Abstimmungsheft) und damit eine von den privaten und öffentlich-rechtlichen Medien unabhängige Information gewährleistet sein; es sieht eine Form der Volksbefragung vor, die so gut wie bedeutungslos ist und wohl nie zur Anwendung kommen wird, weil sie nur vom Landtag und auch nur zu Gesetzentwürfen veranlasst werden kann. Unser Entwurf bietet die Möglichkeit einer befragenden (= unverbindlichen) Volksabstimmung (=Volksbefragung) auch auf Bezirksebene, die nicht nur vom Landtag, sondern auch von Bürgerinnen und Bürger veranlasst werden kann sowie die Möglichkeit der Auswahl unter verschiedenen Varianten der Problemlösung bietet, wie sie bei der selbstverwalteten Volksbefragung über die Verkehrszukunft im Pustertal erfolgreich praktiziert worden ist.