Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 1809-1811
23. März 2004
138. Sitzung
23. März 2004, 10.30 Uhr
Vorsitzende:
Barbara Roth, Erlinsbach
Protokollführer:
Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 186 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 14 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Bodmer Thomas, Wettingen; Brizzi Simona, Ennetbaden; Bürge
Josef, Baden; Damann Sepp, Magden; Emmenegger Kurt, Baden; Fässler Lukas, Möhlin;
Favre-Bitter Bernadette, Wallbach; Haber Johanna, Dr., Menziken; Hoffmann Brigitte,
Küttigen; Kaufmann Rainer, Rupperswil; Moser Ernst, Würenlos; Müller Andrea-Ursina,
Rombach; Nietlispach Franz, Zeiningen; Pfyl Daniel, Mägenwil
Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 138. Ratssitzung
der laufenden Legislaturperiode.
1809 Mitteilungen
Vorsitzende: Wir dürfen auch heute ein Geburtstagskind
feiern! Herr Dr. Erich Stieger, Baden, feiert heute seinen
Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zum Geburtstag und wünsche Ihnen im nächsten Lebensjahr alles Liebe
und Gute! (Beifall)
Ich habe Ihnen noch einige Mitteilungen aus der Bürositzung vom 16. März 2004 zu machen: Der Stadtrat von Aarau hat den Grossen Rat wiederum in der Maienzugwoche das ist die letzte Woche vor den Sommerferien, also am
Dienstag 29. Juni - zu einem Mittagslunch in die Markthalle
eingeladen. Wir nehmen die Einladung sehr gerne an und
bitten den Stadtammann, unseren Kollegen Herrn Dr.
Marcel Guignard, unseren besten Dank für die freundliche
Einladung an den Stadtrat weiterzuleiten!
Die Staatskanzlei Bern hat uns informiert, dass der Grosse
Rat des Kantons Bern am 9. September 2004 seinen Legislaturausflug in den Kanton Aargau durchführen wird. Die
Ratsleitung wird das Berner Parlament gebührend empfangen.
Das Büro hat den Termin für die Wahlen und Inpflichtnahmen von zwei Mitgliedern des Obergerichts, von zwei nebenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern des Verwaltungsgerichts und eines Jugendanwalts auf den 30. März festgesetzt.
Die Eröffnungssitzung zu Beginn der Legislaturperiode
2005/2009 hat das Büro auf Dienstag, 10. Mai 2005 terminiert.
Das Ratsbüro ist am Mittwoch 5. Mai 2004 zu einem Besuch beim Grossen Rat des Kantons Thurgau eingeladen.
1810 Neueingänge
1. Ausbau der Aarebrücke Koblenz-Felsenau; Zusatzkredit;
Bewilligung. Vorlage des Regierungsrats vom 10. März
2004. - Geht an die Bau- und Planungskommission.
2. Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FAG);
2. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 10. März
2004. - Geht an die Staatsrechnungskommission.
1811 Interpellation der Fraktion der Grünen betreffend
Risiken und Folgen eines gekröpften Nordanflugs über
Aargauer Atomkraftwerke; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von der Fraktion der Grünen wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird im Zusammenhang mit dem geplanten und vom Kanton Zürich favorisierten "gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Kloten" zur Beantwortung folgender Fragen eingeladen:
1. Ist ein Nordanflug zum Flughafen Kloten über die Infrastrukturen mehrerer Atomkraftwerke sowie des Zwischenlagers für Nuklearabfälle (Zwilag) aus sicherheitstechnischen
Erwägungen überhaupt verantwortbar?
2. Wurden Risikoüberlegungen angestellt, welche die Folgen eines "Worst-Case-Szenarios" mit bewusst oder durch
Unfall herbeigeführtem Flugzeugabsturz über Reaktorgebäuden und/oder Zwilag aufzeigen?
3. Was wären die Folgen?
4. Welche planerischen, politischen und präventiven Massnahmen trifft die Regierung, um die sicherheitstechnische
Unverantwortbarkeit eines gekröpften Nordanflugs über
dem Aargau im Entscheidungsprozess mit dem Kanton
Zürich und dem BAZL aufzuzeigen?
5. Wurden die grossregionalen klimatischen Auswirkungen
einer athmosphärischen Trübung durch zusätzlichen Wasserdampf und Kohlendioxid (C02) in Folge Verbrennung
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23. März 2004
von Flugbenzin untersucht? Wie kumulieren sich diese
Aerosole im Verbund mit dem Wasserdampf aus der Reaktorkühlung? Muss mit der Bildung noch häufigerer Nebellagen gerechnet werden?
Begründung:
In Deutschland schlägt der Präsident des Bundesamts für
Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, vor, dass von den
noch verbleibenden 18 Atomkraftwerken deren 5 rasch vom
Netz gehen sollen, da diese die grössten Unsicherheiten
darstellten, wenn man Terror-Angriffe mit Passagiermaschinen als technisch möglich unterstelle.
Eine Verlegung des Anflugkorridors über den Aargau und
dortige AKWs kommt zwar nicht gerade einer "Einladung"
an Terroristen gleich, kumuliert jedoch zwei Risiken. Damit
wird zwar nicht die Eintretenswahrscheinlichkeit eines
Terrorangriffs auf Schweizer Nuklearanlagen höher, wohl
aber dessen Auswirkungen. Dass in den nächsten Jahren
Hunderttausende von Flugzeugen im gekröpften Nordanflug
ausgerechnet über eines der ältesten Schweizer AKWs
(Beznau I) und das Zwilag geführt werden sollen, ist aus
strategischer Sicht und nationalem Interesse absolut unhaltbar.
In der weltweiten Diskussion um die längerfristige Klimaerwärmung werden heute Zusammenhänge erkannt, welche
dem konzentrierten Ausstoss von Wasserdampf bei der
Verbrennung von Kohlenwasserstoffen eine erhebliche
Bedeutung zumessen. Insbesondere Wasserdampf aus
Strahltriebwerken soll neben anderen Schadstoffen für die
Klimahülle unseres Planeten besonders schädlich sein.
Eine Kumulation von Dampfpartikeln aus der Kühlung von
Atomkraftwerken mit jenen aus Flugzeugturbinen könnte
die negativen Effekte für die Klimahülle beschleunigen und
sich grossregional in einer Klimaveränderung auswirken.
Auch von daher ist eine Konzentration von anfliegenden
Flugzeugen in einen bereits mit Wasserdampfpartikeln
belegten Luftraum zumindest nicht der Weisheit letzter
Schluss.
1812 Interpellation Kurt Rüegger, Rothrist, betreffend
Schwerverkehrsbeschränkung auf der geplanten Verbindungsstrasse zwischen Bremgarten und der N4/N20;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Kurt Rüegger, SVP, Rothrist, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Mit der Gewichtsbeschränkung bis 3,5 t auf der neu zu
erstellenden Verbindungsstrasse am Sädel zwischen Bremgarten und der N4/N20 wird einer Tendenz nachgelebt, die
in der Verkehrspolitik immer mehr einzureissen droht. Es
werden ganze Strassenabschnitte für den schweren Nutzverkehr geschlossen, obwohl die betreffenden Strassen durch
allgemeine öffentliche Mittel, also insbesondere auch durch
den Schwerverkehr (LSVA), finanziert worden sind.
Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um
Beantwortung folgender Fragen:
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Art. 1812-1813
1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Entscheid, den
Schwerverkehr von der Benützung dieser Strasse auszuschliessen?
2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass auf einem
Strassenstück zwingend Kriechspuren gebaut werden müssen?
3. Sind auf dem erwähnten Strassenabschnitt Reisecars,
schwere Militärfahrzeuge und Landwirtschaftstransporte
zugelassen?
4. Stellt der Ausschluss des LKW-Verkehrs aus Sicht des
Regierungsrats nicht auch einen eigentlichen Willkürakt
dar?
5. Wie steht es mit der Rechtsgleichheit d.h. mit der rechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, die in der
Bundesverfassung garantiert ist?
6. Weshalb wird der Nutzverkehr nur zur Projektfinanzierung herangezogen und von der Strassenbenützung ausgeschlossen?
1813 Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal; Fraktionserklärung
Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal: Ich spreche im
Namen der CVP-Fraktion. Die CVP ist irritiert über den
Zeitpunkt und das Vorgehen der Aargauischen Kantonalbank betreffend Sistierung der Rechtsformänderung. Besonders erstaunt sind wir darüber, dass dieser Entschluss gefasst
wurde ohne Anwesenheit unseres Regierungsrats, Herrn
Wernli. Irritiert sind wir auch über den Grund dieses Meinungsumschwungs. Inhaltlich hat sich für uns an der Ausgangslage nichts geändert. Noch vor 3 Wochen hat auch der
Regierungsrat - nach eigener Darstellung der Aargauischen
Kantonalbank - die gleiche Eigentümerstrategie der Bank
festgelegt. Das Parlament hat seit Jahren bezeugt, dass ein
Konnex besteht zwischen der Beteiligung der AKB und der
Sanierung der Altlasten. Diese Finanzierung der Sonderlasten durch Gewinnausschüttungen ist zudem im Finanzplan
enthalten. Die CVP hat immer betont, dass kurz- und mittelfristig kein Handlungsbedarf und kein Zwang für eine rasche
Veräusserung der Bank besteht. Das Verscherbeln der AKB
war nie unser Ziel. Im Gegenteil: Wir haben in den Kommissionsberatungen Anträge gestellt für eine Änderung des
Prozentsatzes der Aktienverkäufe auf 20%-30%. Die AKB
hat das vehement bekämpft. Umso mehr erstaunt uns nun
dieses Vorgehen!
Die Lösung liegt auf der Hand: Die früheren Vorschläge der
CVP müssen in der Kommissionsberatung nochmals aufgenommen werden. Wir nehmen allerdings erfreut von der
Möglichkeit höherer Dividendenausschüttungen Kenntnis.
Dafür braucht es unserer Meinung nach allerdings keine
Vereinbarung. Wer ist denn der Eigentümer dieser Bank? Es
ist doch der Kanton Aargau! Die Grenze der Aktienverkäufe, wie das bei den Kantonsspitälern gehandhabt wird, wäre
ein erster Schritt für die Einführung einer Volksaktie und
einer breiten und besseren Abstützung der AKB im Volk.
Die Glaubwürdigkeit der Aargauer Politik steht auf dem
Spiel. Wir bitten Sie deshalb um eine saubere Fertigberatung
der Vorlage, wie sie jetzt in der Kommission vorliegt!
Art. 1814-1815
1814 Kommissionswahl in nichtständige Kommission;
Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro an seiner
Sitzung vom 16. März 2004 gestützt auf § 12 Abs. 2 des
Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahl in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen:
- Nichtständige Kommission "WOV"
Wahl von Dr. Dragan Najman, Baden (anstelle von Adolf
Lüscher, Oberentfelden)
Vorsitzende: Aus der Mitte des Rats wird das Wort hierzu
nicht verlangt. Wir nehmen von der Wahl Kenntnis.
1815 Reformen der Staatsleitung und der Verwaltungsführung; erste Beratung; Fortsetzung der Detailberatung; Gesetz über die Finanzkontrolle (GFK); Rückkommen; Gesamtabstimmungen
(vgl. Art. 1808 hievor)
Detailberatung (Fortsetzung)
Gesetz über die Finanzkontrolle (GFK)
Titel, Ingress, §§ 1-15
Zustimmung
§ 16 Abs. 1-3
Zustimmung
§ 16 Abs. 4
Vorsitzende: Hier liegt eine Differenz zwischen dem Regierungsrat und der Kommission vor.
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: Hier haben wir die einzige Differenz zwischen Regierungsrat und Kommission. Es geht um
§ 16 Abs. 4, wonach in der Fassung der Kommission der
Regierungsrat die Unterlagen der Finanzkontrolle unverändert dem Grossen Rat weiterzuleiten hat. Der Regierungsrat
kann Bemerkungen und abweichende Anträge formulieren.
Es geht dabei um eine Folge der §§ 1 und 2 dieses Gesetzes.
In § 1 ist der Zweck umschrieben: Die Finanzkontrolle
gewährleistet die unabhängige Überprüfung der Führung des
Finanzhaushalts durch die Behörden und in § 2 ist die Stellung umschrieben, wonach die Finanzkontrolle fachlich
unabhängig und in ihrer Tätigkeit nur Verfassung und Gesetz verpflichtet ist. Sie ist lediglich administrativ dem
Finanzdepartement beigeordnet. Daraus schliesst die vorberatende Kommission, dass die Finanzkontrolle auch ihren
Aufgaben- und Finanzplan, den Entwurf ihres Budgets und
ihren Jahresbericht dem Grossen Rat in unveränderter Form
vorlegen kann und der Regierungsrat dazu lediglich Bemerkungen und abweichende Anträge formulieren kann. Damit
weiss das Parlament, wie die eben unabhängige Finanzkontrolle ihre Finanzplanung, ihre Budgetplanung und ihren
Jahresbericht abgefasst hat. Schlussendlich entscheidet ja so
oder so der Grosse Rat mit seiner Budgethoheit über die
Mittel, welche der Finanzkontrolle zukommen. Der Grosse
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Rat soll aber auch vollständig über die Bedürfnisse der
Finanzkontrolle informiert werden. Ich bitte Sie, der Fassung der Kommission zuzustimmen und § 16 Abs. 4 nicht
zu streichen!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich spreche im Namen
der SP-Fraktion. Ich lade Sie ein, der Fassung der Kommission zuzustimmen! Es ist ein wesentlicher Punkt. Deshalb
möchten wir es hier vorne auch noch einmal betont haben.
Die Finanzkontrolle bekommt mit diesem Gesetz ja eine
klarere Stellung, eine wichtige Stellung, die ihrer Wichtigkeit auch zukommt und sie soll ihre Pläne und ihr Budget,
wie die Justizbehörden, dem Grossen Rat unverändert zur
Genehmigung zustellen können. Kann sie das in diesem
wichtigen Bereich nicht, so geht eben ein Teil ihrer Unabhängigkeit verloren, eine Unabhängigkeit, die die Finanzkontrolle wirklich braucht. Ich bitte Sie, dem Antrag der
Kommission zuzustimmen!
Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich ahne, dass Sie
natürlich der Kommission zustimmen werden, aber ich
möchte Ihnen doch die Haltung des Regierungsrats unterbreiten. Die Erstellung eines Budgets ist das eine und die
Beratung und Beschlussfassung über dieses Budget ist das
andere. Die Erstellung des Budgets ist in allen Steuerungsbereichen Aufgabe des Regierungsrats. Dementsprechend
werden diese Unterlagen dem Grossen Rat zur Beratung und
endgültigen Beschlussfassung unterbreitet. Es liegt am
Grossen Rat, das Budget nach seinem Gutdünken dann
festzulegen, was Sie ja auch tun. Deshalb ist es natürlich ein
Novum, dass Sie jetzt einen einzigen Steuerungsbereich
herausgreifen und diesen bei der Vorbereitung des Budgets
einem Chefbeamten zuordnen. Dieser Chef Finanzkontrolle
wird gemäss Ihrem Beschluss dann dieses Budget und den
Finanzplan direkt vor dem Grossen Rat vertreten und seine
persönliche Meinung ist massgeblich. Die Meinung des
Regierungsrats kann dann noch auf einem Notizzettel beigefügt werden, - Sie können den beachten oder auch nicht! Der
Steuerbereich beinhaltet natürlich nicht nur die Ressourcenfrage personeller Art, sondern beinhaltet mehrere Kriterien,
die im Querbereich zu beachten sind. Ich spreche vom Sachaufwand, vom Mobiliarkredit, von baulichem Unterhalt,
vom Informatikplafonds usw. Das sind Querschnittsbereiche, die im Querschnitt aller Departemente zu berücksichtigen und festzulegen sind. Wenn Sie jetzt gemäss Antrag der
Kommission vorgehen, dann wird das nicht mehr stattfinden. Dann wird der Chef Finanzkontrolle seine Informatikbereichssituation festlegen, seinen baulichen Unterhalt
festlegen, seinen Mobiliarkredit festlegen usw. und das
zusammengefasst Ihnen als Globalkredit unterbreiten. Er
wird das auch direkt hier vertreten, gewissermassen als 4.
Staatsgewalt. Auch das wäre ein Novum! Es gibt meines
Wissens keinen anderen Kanton, der das so handhabt. Der
Kanton Aargau würde auch hier einen neuen Weg beschreiten. Aber selbstverständlich - und das möchte ich noch
einmal festhalten - ist es ja in der vorberatenden Phase der
SRK völlig unbenommen, diesen Chef der Finanzkontrolle
persönlich an die Sitzung einzuladen. Das geschieht auch, denn mit der Finanzkontrolldelegation besteht ein sehr enges
Verhältnis - und ihn dann dort zu Wort kommen zu lassen,
wo er seine persönlichen Anliegen durchaus vorstellen und
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23. März 2004
vertreten kann. Dementsprechend kann dann die SRK in
Kenntnis der persönlichen Ansichten des Chefs der Finanzkontrolle immer noch die abweichende Haltung gegenüber
der Regierung einnehmen und dementsprechend Beschluss
fassen. Aber es fehlt in der Vorphase, in der Vorprüfungssituation, die Querschnittsgleichhandhabung. Der Chef Finanzkontrolle ist nicht daran gebunden. Er muss das nicht
tun. Er kann es, wenn er will, aber er ist da nur dem Grossen
Rat verpflichtet und nicht dem Regierungsrat! Das kann, es
muss nicht, zu Merkwürdigkeiten führen. Das möchten wir
verhindern! Es geht nicht darum, dieser Finanzkontrolle die
Unabhängigkeit zu nehmen bei der Prüfung der Finanzen.
Das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Es geht auch nicht
darum, diese Finanzkontrolle seitens des Regierungsrats an
die Kandare zu nehmen! Es geht um die Gleichbehandlung
bei der Vorbereitung des Budgets. Das ist der springendes
Punkt. Entscheiden Sie!
Rudolf Hug, FDP, Oberrohrdorf: Ich muss Herrn Regierungsrat Wernli widersprechen. 1. Es ist nicht der einzige
Steuerungsbereich, der sein eigenes Budget unverändert
weiterleiten wird. Auch die Justiz wird es unverändert weiterleiten. Ich höre aus dem Hintergrund, das ist die dritte
Staatsgewalt. Selbstverständlich, Herr Regierungsrat, ist das
die dritte Staatsgewalt. Was wir nicht wollen, das sei hier
ganz explizit gesagt, dass die Finanzkontrolle zur vierten
Staatsgewalt wird! Natürlich nicht. Aber sie muss unabhängig sein und sie muss dem Regierungsrat wie dem Grossen
Rat gleichermassen dienen können. Deshalb ist es eben
wichtig, dass sie ihre Anliegen, auch die Bedürfnisse finanzieller Art und insbesondere auch die Berichterstattung dem
Grossen Rat unverändert in ihrer Originalfassung weiterleiten kann. Der Regierungsrat kann selbstverständlich abweichende Meinungen dazu kundtun und das Budget der Finanzkontrolle ist dann ein eigenes Budget, weil eben die
Finanzkontrolle zwingend ein eigener Steuerungsbereich ist.
Damit ist sichergestellt, dass die Finanzkontrolle selbst
beantragen kann, über den gesamten Steuerungsbereich, wie
ihr Budget aussehen soll. Der Regierungsrat kann abweichende Formulierungen kundtun und der Grosse Rat wird
dann entscheiden. Die Finanzkontrolle soll nicht zur vierten
Staatsgewalt werden. Ganz klar nicht! Sie wird auch keine
politischen Beurteilungen der Wirksamkeiten abgeben,
sondern eben die Übereinstimmung mit dem geltenden
Recht. Dort soll sie unabhängig wirken können und deshalb
ist es auch wichtig, dass Sie hier in dieser Frage der Kommission zustimmen und nicht der abweichenden Haltung des
Regierungsrats.
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: Der Unterschied zwischen der
Auffassung des Regierungsrats und jener der Kommission
besteht vor allem in der umfassenden Information des Plenums des Grossen Rats. Wir haben vorhin deutlich vom
Herrn Regierungsrat Wernli gehört, dass die SRK - so hat er
es gesagt - den Leiter der Finanzkontrolle anhören kann,
damit er dort seine abweichenden Vorstellungen und Anträge einbringen kann. Die Kommission will, dass der gesamte
Grosse Rat, das gesamte Plenum, rechtzeitig und umfassend
über die Anträge der Finanzkontrolle und des Regierungsrats informiert wird, damit das Plenum in Kenntnis der
gesamten Faktenlage entscheiden kann. Deshalb ist dieser
Absatz 4 gemäss der Auffassung der Kommission nicht zu
streichen. Ich lade Sie noch einmal ein, der Fassung der
Kommission zu folgen!
2951
Art. 1815
Abstimmung:
Dem Antrag der Kommission wird mit klarer Mehrheit,
gegenüber 4 Stimmen, zugestimmt.
§§ 17 und 18
Zustimmung
Vorsitzende: Wir haben somit auch das Gesetz über die
Finanzkontrolle zu Ende beraten. Wie bereits angekündigt,
werden wir nun zu jeder Vorlage Anträge zum Rückkommen beschliessen. Zuerst zur Kantonsverfassung, dann
GAF, Geschäftsverkehrsgesetz usw.
Rückkommen
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Gestatten Sie mir vor
dieser Rückkommensrunde ein grundsätzliches Votum im
Namen der SP-Fraktion.
Die SP-Fraktion hat sich in dieser ersten Beratung des
WOV-Pakets konstruktiv verhalten. Sie hat in mehreren
Fällen ihre sehr ernst gemeinten Anliegen lediglich als
Prüfungsanträge formuliert. Das bedeutet, dass die SP in
ihrer Mehrheit den Anträgen, aber auch dem Geschäft WOV
eine Chance geben wollte. Die Haltung der SP-Fraktion geht
immer noch von klarer Ablehnung über milde Skepsis bis zu
überzeugter Zustimmung. Wir haben unsere Zustimmung
seit Beginn dieser Beratung davon abhängig gemacht, wie
staatsrechtlich korrekt, demokratisch vertretbar und überhaupt anwendbar das Ganze herauskommt. So haben wir es
am 13. März den Fraktionen und der Ratsleitung mitgeteilt.
Was heisst das konkret und wo stehen wir nach der 1. Lesung? Zum Indikator staatsrechtlich korrekt: Wir haben
Überregulierungen und staatspolitisch Bedenkliches festgestellt, so bei § 78 Abs. 5 Verfassung, auch Versuche der
Überregulierung, so in § 11 in der Fassung der Kommission.
Bei § 78 wurde ein Prüfungsantrag entgegengenommen und
bei § 11 fand die Kommissionsfassung eine Mehrheit. Wir
stellen fest, dass wir da nur teilweise zufrieden sein können!
Die Beschlüsse, die nach unserer Überzeugung und auch
unter dem Titel "staatsrechtlich korrekt" nicht akzeptabel
sind, wurden in der Parlamentsreform, im GVG und in der
GO gefasst. So halten wir es für mehr als falsch, wenn es für
die Fraktionsgrösse im verkleinerten Parlament immer noch
5 Sitze braucht. Auch ist die Entschädigung für Fraktionen und hier vor allem für die kleineren - benachteiligend. Dies
unterläuft nach unserer Beurteilung den Gedanken des Proporzes. Das ist nicht die Form der Demokratie, bei der möglichst viele beteiligt sind. Es ist für uns auch nicht demokratisch vertretbar! Auch in Richtung demokratische Vertretbarkeit geht im Unvereinbarkeitsgesetz die Abklärung der
Wählbarkeit für eine Mehrheit des Staatspersonals, zu der
ein Prüfungsantrag überwiesen wurde. Ob die nun in 1.
Lesung beschlossenen WOV-Strukturen überhaupt anwendbar, d.h. praktikabel sind, könnte nur die Zukunft zeigen.
Die Mehrheit der SP-Fraktion ist eher zuversichtlich. Eine
Minderheit gibt dem Modell keine Erfolgschancen. So
haben wir unsere Zweifel bezüglich Managementinformationssystem im Plenum angemeldet und werden diese Frage,
falls es zur 2. Beratung kommt, auch in der Kommission
geklärt haben wollen. Auch die §§ 5 und 11 GAF müssen
noch einmal überprüft werden! Es gibt auch uneingelöste
Versprechen bzw. nicht umgesetzte Postulate. So eines
betreffend die gemeinsame Einreichung von Vorstössen
Art. 1815
oder eines betreffend Sozialbericht. Deren Umsetzung muss
bis zur 2. Lesung dargelegt werden.
Zum Schluss: Für uns ein wahrer Schicksalsartikel ist aber
die Regelung der Entschädigungen. Die zum Teil hämische
Art und Weise, wie diese am letzten Mittwoch hier diskutiert und dann auch beschlossen wurde, war nicht ernsthaft
und sicher dem Gegenstand nicht angemessen. Der Gegenstand betrifft sehr direkt die Möglichkeiten von vielen
Ratsmitgliedern, sich an der Politik überhaupt beteiligen zu
können. Das Zensuswahlrecht gilt nicht mehr, rechtlich.
Aber Sie führen es teilweise wieder ein, wenn Sie solche
Hürden aufbauen, wie Sie es getan haben. Die Diskussion
über dieses Thema war insofern auch absurd, als es vor
einem sehr unterschiedlichen Hintergrund geführt wurde.
Wir haben noch Herrn Bodmer im Ohr, der uns mitteilte,
dass sein Arbeitgeber seine politische Arbeit finanziell
unterstütze. Nach der Sitzung haben wir von mehreren,
unselbständig tätigen Kolleginnen und Kollegen gehört, dass
auch sie ihre Sitzungen vom Arbeitgeber bezahlt bekommen. Das freut uns für Sie. Aber es verfälscht das Bild und
schafft unterschiedliche Interessenlagen! Wir müssen Sie
fragen: Wollen Sie ein Aargauer Parlament, das nur von
Privilegierten besetzt ist, sei das in Bezug auf die Arbeitsbedingungen - und kommen Sie jetzt nicht mit den Lehrkräften
-, sei das in Bezug auf ihre sonstige finanzielle Leistungsfähigkeit? Wir wollen das nicht! Wir können den WOVVorlagen nur dann zustimmen, wenn auch das dazugehörige
Milizparlament genügend unterstützt wird. Wir teilen Ihnen
dies vor den Rückkommensanträgen mit, damit Sie in
Kenntnis der Sache abstimmen. Wie das schon beim Eintreten hier gesagt wurde: Wenn die SP ihre Zustimmung geben
kann, so soll diese auch gelten!
Vorsitzende: Wir kommen nun zu den einzelnen Paragraphen. Ich bitte Sie, wie folgt vorzugehen: Stellung des
Rückkommensantrages mit kurzer Begründung des Rückkommens, jedoch nicht materiell oder inhaltlich. Dann
stimmen wir darüber ab und dann folgt, sofern Rückkommen gewährt wird, die materielle Diskussion mit Abstimmung.
Es liegt ein Rückkommensantrag der FDP-Fraktion auf die
Kantonsverfassung § 83 vor.
Änderung der Kantonsverfassung
Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach: Ich darf auf den bereits
angekündigten Rückkommensantrag zurückkommen. Es
geht um die Kantonsverfassung § 83 und in der Logik dann
auch um GVG § 10 und § 11, nämlich um die Wahlmöglichkeit eines zweiten Vizepräsidenten. Es geht um 2 Dinge:
Es geht um eine Stärkung der Gewalt Legislative und es
geht um eine bessere Verteilung der Arbeitslast auf das
intensive Ratspräsidium. Wir haben mit Zufallsmehr und mit
relativ knappen Resultaten diesen zweiten Vize wieder
gestrichen. Ich habe Ihnen schon ausgeführt, dass die
Schweizer Parlamente bewusst schwache Ratsleitungen
haben. Die Konkordanz will das so. Es sind in der Regel die
Regierungsparteien, die sich für maximal 1 Jahr dieses
Ratspräsidium zubilligen. Daran möchten wir auch nichts
ändern. Es ist so in unserem System: Macht und Repräsentation sollen auf alle, die Verantwortung tragen, verteilt werden können.
Hingegen möchten wir mehr Kontinuität. Durch die Wahl
eines zweiten Vizepräsidenten bzw. einer zweiten Vizeprä-
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sidentin, ist die Verweildauer in diesem Amt ein Jahr länger
und dieses Triumvirat kann sich besser in der Aufgabenteilung organisieren. Die Arbeit kann auf mehr Köpfe verteilt
werden. - (Vorsitzende: Sie sind bereits beim materiellen
Teil)! - Ich bitte Sie, auf diesen Paragraphen zurückzukommen!
Abstimmung:
Für Rückkommen: 94 Stimmen.
Dagegen: 65 Stimmen.
Vorsitzende: Rückkommen ist beschlossen. Wir kommen
zur inhaltlichen Diskussion.
Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach: Ich führe die Begründung kurz zu Ende. Wir möchten nichts am Grundsystem
verändern: Ein Jahr Präsident, aber durch die beiden Vizepräsidien längere Verweildauer und dadurch mehr Erfahrung
und mehr Kontinuität, sowie bessere Möglichkeiten, die
Aufgaben aufzuteilen!
Wir haben ja die Ratsleitung neu aus den Fraktionspräsidenten und Fraktionspräsidentinnen zusammengesetzt und die
allenfalls dann 3 Ratsleitungsmitglieder. Die Stimmenzähler
verlassen das Büro ja, weil wir auf die elektronische Anlage
wechseln.
Gerade wenn hier nun Arbeit im Plenum zu tun ist, in der
Ratsleitung, dann besteht beispielsweise die Möglichkeit,
dass der zweite Vize Absprachen trifft bezüglich Traktandenlisten mit den Fraktionspräsidenten usw. Dann zum
anspruchsvollen Besuchsprogramm: Ein Grossratspräsident
wird an hunderte von Veranstaltungen eingeladen. Das
könnte dann etwas besser auf 3 Schultern verteilt werden.
Das ist eine Stärkung, die massvoll ist. Sie ist milizverträglich und wirft das grundsätzliche System der Aufteilung, der
Repräsentation und der "Macht", die eben das Ratspräsidium
hat, immer noch auf alle massgeblichen Gruppierungen auf.
Darum denke ich, können wir dieser Änderung auch zustimmen.
Wenn wir in der Verfassung das ändern, dann wären dann
auch automatisch die § 10 und § 11 GVG anzupassen. Ich
danke Ihnen für Ihre Unterstützung!
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Ich spreche im
Namen der SVP-Fraktion. Der Grosse Rat hat vergangene
Woche in der Verfassung beschlossen, einen Vizepräsidenten vorzusehen! Warum? Weil die republikanische Bescheidenheit das Gebot des Haushaltens, der nicht durch Verdoppelung zu mindernde Wert des Amtes, diese Lösung gleichermassen nahelegen. Dazu kommt ein viertes Argument:
Anstatt nur 2 Jahre intensiver Belastung fordert ein doppeltes Vizepräsidium danach von allen Anwärterinnen und
Anwärtern auf das Amt des Grossratspräsidenten, der Grossratspräsidentin 3 Jahre. Das ist für alle selbständig und
unselbständig Erwerbenden ein erhebliches zusätzliches
Opfer! Warum sollen wir dieses fordern? Die Frage stellen,
heisst, sie beantworten. Den Informationsvorsprung der
Regierung beispielsweise löst das zweite Vizepräsidium
nicht. Die Repräsentativbelastung der Präsidentin genauso
wenig, denn wer den Präsidenten oder die Präsidentin will,
will weder den ersten noch den zweiten Vize. Daran aber
wird sich so schnell nichts ändern, denn für eine Änderung
dieser Präferenz müsste sich die menschliche Natur fundamental wandeln. Lassen wir es also beim wohlerwogenen
Verfassungsentscheid von letzter Woche sein Bewenden
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23. März 2004
haben und lehnen wir ein unnötiges zweites Vizepräsidium
ab!
Dr. Peter Müller, CVP, Magden: Namens einer knappen
Mehrheit der CVP-Fraktion unterstütze ich den Antrag
Heller, allerdings mit einer anderen Begründung. Ich begründe die Wünschbarkeit eines zweiten Vizepräsidiums
wie folgt: 1. Weder für den eigentlichen Ratsbetrieb, noch
für die Wahrnehmung von repräsentativen Aufgaben brauchen wir ein zweites Vizepräsidium. Die Einladenden wollen - etwas salopp ausgedrückt - den Schmid und nicht den
Schmidli! Notwendig ist aber ein zweites Vizepräsidium im
Büro. Wir haben jetzt das Ratssekretariat gestärkt, entsprechend muss auch das Aufsichtsgremium gestärkt werden. Es
gilt, mehr Kontinuität, mehr Stabilität und mehr Erfahrung
in dieses Gremium hineinzutragen! Das Büro befasst sich
nicht nur mit administrativen Fragen. Es bereitet beispielsweise auch Wahlen vor und wie wir alle wissen, kann dies
hochpolitisch sein. Es sollte im Büro genügend Know-how
vorhanden sein, damit Unsicherheiten im Verfahrensablauf
vermieden werden. Gerade bei der Behandlung von personellen Fragen muss auch vermieden werden, dass Entscheide des Büros durch das Plenum umgestoßen werden, sonst
sind peinliche Situationen für alle Betroffenen vorprogrammiert. Etwas hat Herr Stüssi zu Recht eingeworfen: Es wäre
problematisch, wenn man ein Ratsmitglied während 3 Jahren aus dem politischen Geschäft herausnehmen würde. Das
ist aber nicht der Fall. Schon jetzt gibt es keine Bestimmungen, die den Vizepräsidenten von der Kommissionsarbeit
ausschliessen. Das hat sich lediglich zur Usanz entwickelt,
das braucht nicht zu sein!
Zusammenfassend: Ein zweites Vizepräsidium stärkt die
Ratsleitung und das Büro. Es ist vom Zeitaufwand her miliztauglich, übrigens auch von den Finanzen her und schliesst
das betreffende Ratsmitglied nicht von der politischen Arbeit aus.
Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich werde mich hier
eher zurückhaltend äussern, aber Sie sollen die Meinung des
Regierungsrats kennen. Der Regierungsrat schlägt Ihnen ja
auch ein zweites Vizepräsidium vor und dies durchaus aus
der Überlegung der Belastung. Ich erlaube mir hier eine
persönliche Bemerkung: Ich durfte selbst einmal diesen Rat
präsidieren und ich kenne die Belastungssituation. Sie ist
nicht für alle Mitglieder des Grossen Rats tragbar. Man kann
das wirklich nur auf sich nehmen, wenn man als Arbeitnehmer das Einverständnis des Arbeitgebers hat und wenn man
als Selbständigerwerbender diese Situation verkraften kann.
Deshalb scheint es mir angebracht, diese Belastungssituation
etwas besser zu verteilen, damit auch wirklich sämtliche
Mitglieder des Grossen Rats diese Möglichkeit haben, - es
hängt ja dann am politischen Willen!
Im Hinblick auf die Einführung von WOV scheint es uns
angebracht, dass die Ratsleitung verstärkt wird. Das muss
auch im Interesse des Parlaments sein. Die Ratsleitung wird
mehr und mehr gefordert bei dieser Situation, wenn es um
Fragen der Steuerbarkeit, der Planung, der vorausschauenden Situation usw. geht. Da ist es richtig, wenn sich ein
zweites Vizepräsidium vielleicht besonderen Belangen
annehmen kann. Herr Peter Müller hat zu Recht erwähnt,
dass das Büro zunehmend gefordert sein wird. Insbesondere
auch mit der Aufhebung der Stimmenzähler nach Einfüh2953
Art. 1815
rung der elektronischen Stimmerfassung, wird das Büro ja
reduziert und dementsprechend soll die Ratsleitung aber
gleichwohl gestärkt werden. Das ist mit ein Grund, weshalb
ein zweites Vizepräsidium durchaus angebracht ist. Die
Bemerkung von Herrn Müller ist richtig: Es steht in keiner
gesetzlichen Grundlage, dass die Mitglieder der Ratsleitung
nicht auch in den Kommissionen mitwirken können. Es war
bisher Usanz, dass zumindest der Präsident bzw. die Präsidentin das nicht tun. Das wird ja vermutlich auch weiterhin
der Fall sein. Aber bei den Vizepräsidien ist das überhaupt
nicht entscheidend. Sie treten ja in der Regel auch nicht im
Rat auf. Somit ist die Unabhängigkeit, die vom Ratsleitenden gefordert wird, durchaus weiterhin gewährleistet. Ich
empfehle Ihnen, diesen Rückkommensantrag gutzuheissen
und das zweite Vizepräsidium einzuführen!
Vorsitzende: Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, beantragt namens der FDP-Fraktion, den Antrag des Regierungsrats vom
18. Juni 2003 zum Beschluss zu erheben.
Abstimmung:
Für den Antrag der FDP-Fraktion: 98 Stimmen.
Dagegen: 77 Stimmen.
Vorsitzende: Damit werden auch die §§ 10 Abs. 3 und 4 und
11 Abs. 1 und 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes in der Fassung von Regierungsrat und Kommission übernommen.
Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)
Vorsitzende: Hierzu werden keine Rückkommensanträge
gestellt.
Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG)
Vorsitzende: Hier liegt ein Rückkommensantrag der SVPFraktion zu § 11 vor.
Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Ich mache Ihnen beliebt, auf § 11
zurückzukommen, wo es um die Zusammensetzung des
Büros geht. Ich habe schon bei § 17, wo es um die Grösse
der Fraktionen ging, darauf hingewiesen, dass ich dann
einen Rückkommensantrag stellen werde, um den Proporz
auch im Büro sicherzustellen. Ich möchte Ihnen dann einen
Prüfungsantrag stellen. Ich bitte Sie, mir jetzt Rückkommen
zu gewähren, damit ich Ihnen den Antrag begründen kann.
Abstimmung:
Für den Rückkommensantrag Füglistaller: 134 Stimmen.
Dagegen: 8 Stimmen.
Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten: Ich danke Ihnen für
die Zustimmung zum Rückkommen. Mein Antrag ist ganz
einfach und die Kommission kann sich dann darüber auslassen und auch einen entsprechenden Formulierungsantrag
stellen. Ich mache Ihnen zur Prüfung beliebt: "Das Büro soll
ebenfalls gemäss der tatsächlichen Stärke der Fraktionen
zusammengesetzt sein."
Sie haben vorhin, aus den Voten von Herrn Müller und des
Herrn Innendirektors gehört, dass das Büro nicht nur administrative Aufgaben, sondern auch politisch brisante und
heikle Themen miteinander bespricht und darüber befindet.
Jetzt könnte man ja hingehen und sagen, wir belassen das
Büro in einer ähnlichen Zusammensetzung wie jetzt, also
dass von den grossen Parteien mindestens 2 Vertreterinnen
Art. 1815
und Vertreter im Büro sind. Das würde eine Ausweitung der
Anzahl im Büro bedeuten oder man könnte auch hingehen
und sagen, dass je ein Vertreter derjenigen Fraktionen, die
beispielsweise mindestens 5% dieser Ratszusammensetzung
erreichen, im Büro vertreten sind und dass es möglich sei,
dass sich kleinere Fraktionen - auch wenn wir bei 5 Personen bleiben - als Fraktionsgrösse zusammenschliessen können und dann eine gemeinsame Stimme haben. Ich habe
dann 2 Vorschläge für die Kommission, dass sich das Gremium also eher verkleinert oder dass es auf dem bisherigen
Stand erhalten wird.
Rolf Urech, FP, Hallwil: Der Antrag von Herrn Füglistaller
zielt natürlich auf die kleineren Fraktionen ab. Für uns ist
der Prüfungsantrag entweder nicht zu überweisen oder dann
bei der Behandlung in der Kommission darauf zu achten,
dass natürlich eidgenössische Gepflogenheiten auch im
Aargau weitergeführt werden. Jede Fraktion in diesem
Grossen Rat hat Einsitz im Büro. Das ist ganz klar. Das ist
ein Grundrecht, wenn man Fraktionsgrössen von 4, 5 oder 6
Mitgliedern macht, ist diese Fraktion im Büro vertreten. Ob
dann die grösseren Parteien, - sprich Regierungsparteien
oder solche Parteien, die so gross sind, wie Regierungsparteien, aber keinen Regierungsrat haben - dann mit 2 Personen vertreten lassen können, weil sie ja ihren Stimmenzähler
bei der elektronischen Abstimmung verlieren, aber bis zu
diesem Datum, bis die Stimmenzählung elektronisch erfolgt,
haben wir immer noch jede Fraktion, die Regierungsfunktion hat, mit 2 Mitgliedern im Büro vertreten. Ich warne also
davor, jetzt schon zu versuchen, die kleinen Fraktionen aus
dem Büro zu eliminieren. Für uns ist ganz klar: pro Fraktion
mindestens 1 Mitglied im Büro!
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Ich kann es ganz kurz machen: Die Aufstellung eines linientreuen und proporzausgerichteten Büros ist ein Geknorz. Das brauchen wir nicht. Ich
habe auch keine Angst, dass die grossen Parteien ihren
Einfluss im Büro nicht durchsetzen können. Ich bitte Sie,
diesem Antrag und dieser Formulierung nicht stattzugeben.
Hans Bürge, EVP, Safenwil: Wir von der EVP-Fraktion
werden den Prüfungsauftrag unterstützen, denn wir möchten
auch, dass die Diskussionen geführt werden können. Im
Übrigen sind wir aber genau derselben Meinung wie Herr
Urech. Ich brauche das nicht weiter zu begründen. Auch für
uns besteht die Forderung, dass pro Fraktion mindestens 1
Büromitglied gewählt werden kann!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Im gleichen Sinne wie
Herr Bürge das gesagt hat, nämlich damit die Diskussion
geführt werden kann, kann auch die SP-Fraktion diesem
Prüfungsantrag zustimmen. Es darf aber nicht so herauskommen, wie wir das erlebt haben in der ganzen Diskussion,
wo die SVP immer wieder versucht hat - und es ihr auch
mehrmals gelungen ist - die Kleinen an den Rand zu drücken! Würde dies passieren, so wäre dies undemokratisch!
Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: Die Kommission hat diesen
Antrag nicht behandelt und trotzdem bitte ich Sie, diesen
Prüfungsantrag zu überweisen. Es ist tatsächlich erforderlich, dass die Steuerungsfunktion des Büros mit einer einigermassen gleichen Vertretung wie im grossen Rat wahrge-
23. März 2004
nommen werden kann und nicht abweichende Beschlüsse
des Büros zum Plenum entstehen können. Aber ich gehe
auch davon aus, dass alle Fraktionen mindestens eine Vertretung im Büro haben müssen. In diesem Sinne ist der
Antrag nach meiner persönlichen Meinung zu überweisen!
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Bei Rückkommenssituationen ist es so, dass das Plenum entscheiden muss, ob es
diesen Prüfungsantrag überweisen will. Ich bin bereit, diesen Prüfungsantrag entgegenzunehmen. Sie müssen aber
entscheiden! Ich denke, das Anliegen mag eine gewisse
Berechtigung haben, auch wieder aus meiner bescheidenen
Erfahrung als ehemaliger Grossratspräsident, aber dass wir
das nicht übergewichten sollten. Das Büro entscheidet
selbstverständlich auch gewisse politische Richtungen. Aber
es ist ja kein endgültiger Entscheid. Entscheiden tut immer
das Gesamtplenum und es sind zu 90% Verfahrens- und
Ordnungsbereiche und in den wenigsten Fällen handelt es
sich wirklich um politisch gewichtige Fragen. Vielleicht
einmal, wenn es um Wahlempfehlungen geht. Aber das
wissen Sie auch, Herr Füglistaller: Wahlempfehlungen sind
Empfehlungen. Letztlich entscheiden Sie dann mit dem
Stimmzettel und in geheimer Abstimmung, wenn es um
solche Auseinandersetzungen geht. Die sind nicht überzubewerten. Wir müssen das in vernünftiger Art überprüfen!
Ich bin bereit, das auch zu tun.
Abstimmung:
Der Prüfungsantrag wird mit klarer Mehrheit überwiesen.
Vorsitzende: Zum Geschäftsverkehrsgesetz liegen keine
weiteren Rückkommensanträge vor. Auch zum Unvereinbarkeitsgesetz liegen keine weiteren Rückkommensanträge
vor.
Änderung der Geschäftsordnung (GO)
Vorsitzende: Hierzu liegt ein Rückkommensantrag der SVPFraktion auf § 17 vor.
Adrian Schoch, SVP, Fislisbach: Ich spreche im Namen der
SVP-Fraktion. Anlässlich der Detailberatung der Teilrevision der Geschäftsordnung wurde von Herrn Grossrat Richner
der Antrag gestellt, dass eine zusätzliche Kommission mit
dem Namen "Begnadigungs-, Einbürgerungs- und Petitionskommission" zu schaffen sei und nicht wie vorgesehen,
diese 3 Kommission neu der Kommission für Justiz beizufügen.
Namens der SVP-Fraktion stelle ich einen Rückkommensantrag zu § 17 der Geschäftsordnung. Ziel des Antrages ist,
einen Prüfungsantrag zu überweisen, denn ich bin davon
überzeugt, dass weitere wichtige Fakten vorliegen, die einen
Prüfungsantrag rechtfertigen.
Abstimmung:
Eine klare Mehrheit stimmt dem Rückkommensantrag zu.
Adrian Schoch, SVP, Fislisbach: Ich danke für die Unterstützung. Der Antrag lautet: "Der Regierungsrat wird ersucht, einen Prüfungsantrag in Bezug auf die Aufgabenzuteilung der neu gebildeten Kommissionen entgegenzunehmen. Insbesondere sei zu prüfen, ob allenfalls die Aufgaben
der Begnadigungs-, Einbürgerungs- und Petitionskommission nicht einer eigenständigen Kommission zugeteilt werden
müssen."
2954
23. März 2004
Die Justizkommission in der heutigen Zusammensetzung
traf sich in der laufenden Legislatur zu insgesamt 46 Kommissionssitzungen, exklusiv den 22 Sitzungen für das Disziplinarverfahren Roduner und 16 Sitzungen für das gleichnamige Verfahren Alfred Schwarz. Ich erinnere Sie daran,
dass sich der Grosse Rat heute zur 138. Ratssitzung eingefunden hat, damit Sie sich kurz einmal das Verhältnis Grossrat - Justizkommission vor Augen führen können. Die Dauer
einer Justizkommissionssitzung umfasst in der Regel einen
halben Tag, dies bis auf einige wenige Ausnahmen. Es ist
richtig, wenn aus einigen Kreisen zu vernehmen war, dass
die Justizreform II. einige Entlastungen für die neue Kommission für Justiz bringen soll, indem die direkte Aufsicht
für die Gerichtsbarkeit in die Oberaufsicht umgewandelt
werden soll. Es wäre völlig falsch, zum heutigen Zeitpunkt
bereits mit dieser Entlastung zu rechnen, da diese Reform
noch einiges zu bereinigen gibt. Gleichwohl sieht der Regierungsrat und die vorberatende Kommission vor, die Arbeiten
der Begnadigungskommission, die bis heute einige Sitzungen hatte, die Aufgaben der Einbürgerungskommission,
welche in der laufenden Legislatur 13 Sitzungen zu bewältigen und abschliessend noch die Beratungen der Petitionskommission mit einer Sitzung der neuen Kommission für
Justiz zu übertragen. Dabei darf nicht übersehen werden,
dass die Einbürgerungskommission jährlich 1'500 Anträge
zu behandeln hat. Der persönliche Aufwand eines einzelnen
Mitglieds brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Ich persönlich gehe davon aus, dass der Grosse Rat im Jahre 2005 nur
noch 140 Mitglieder hat und dann müssen Sie mir einmal
vorrechnen, wie diese Last zu bewältigen ist.
Dies zeigt nun die Einstellung gewisser Leute zur Kommissionsarbeit, wenn schon bei der Vorberatung zu einer Änderung die ganze Angelegenheit nicht ernst genommen wird.
Wir können doch die zukünftige Kommission für Justiz
nicht derart überladen, damit sich - selbst mit dem Stellvertretersystem - alle gegen einen Sitz in einer so wichtigen
Kommission sträuben. Wenn die Entlastung aufgrund der
Justizreform II. herbeigeführt wird, sind diese aber nur für
die beiden Spezialverfahren mit 22 bzw. 16 Sitzungen. Die
46 ordentlichen Sitzungen der Justizkommission bleiben
jedoch und dazu kommen noch zusätzliche Sitzungen der
Begnadigungskommission, 13 Sitzungen der Einbürgerungskommission und ca. 1-2 Sitzungen der Petitionskommission. Nur am Rande erwähnt bleiben dann noch 2-3
Sitzungstage für das Auswahlverfahren der Oberrichter.
Zusammengefasst bleiben der neuen Kommission für Justiz
noch ca. 65 Sitzungstermine ohne Aktenstudium gegenüber
138 Terminen des Grossen Rats. Ich bitte Sie, diesem Prüfungsantrag zuzustimmen und den Regierungsrat bitte ich in
aller Freundlichkeit, den Prüfungsantrag entgegenzunehmen!
Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: An der letzten Sitzung haben wir
auf Anregung von Herrn Knörr den Auftrag entgegengenommen, einen Entwurf für das Reglement, das das Büro für
die Kommissionstätigkeit zu erlassen hat, auszuarbeiten. Im
Rahmen dieser Arbeiten ist es sicher zweckmässig, wenn
man die Kommissionsstruktur nochmals überprüft und auch
die Aufgabenteilung, so wie es jetzt vorgeschlagen wurde.
Ich empfehle Ihnen deshalb, den Prüfungsantrag zu § 17
entgegenzunehmen!
2955
Art. 1815
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Wenn man so freundlich gebeten wird, kann man ja kaum widerstehen. Wir
nehmen den Prüfungsantrag entgegen.
Vorsitzende: Obwohl der Herr Regierungsrat diesen entgegennimmt, müssen wir darüber abstimmen.
Abstimmung:
Der Prüfungsantrag wird mit grosser Mehrheit überwiesen.
Vorsitzende: Einen weiteren Rückkommensantrag haben wir
zu § 87 Abs. 1 seitens der SP-Fraktion.
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich möchte nicht wiederholen, was ich im grundsätzlichen Votum vor der Rückkommensdebatte zum Thema Entschädigungen gesagt habe.
Ich möchte Ihnen einfach Gelegenheit geben, dass die SP in
1. Lesung dem GAF zustimmen kann. Ich sage es so konkret, wie es gemeint ist. Ich lade Sie ein, einem Rückkommensantrag zuzustimmen, der die ganze Geschichte mit den
Entschädigungen in der Breite, der Länge, der Höhe und in
der Tiefe noch einmal ausleuchten, berechnen, überprüfen
und dann schlussendlich beschlossen haben will. Ich danke
Ihnen für die Unterstützung!
Abstimmung:
Für den Rückkommensantrag: 75 Stimmen.
Dagegen: 60 Stimmen.
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Es ist uns nicht vorgelegen, in der 1. Lesung zu wissen, welches die finanziellen
Konsequenzen der Beschlüsse genau sind, die Sie dann in
der Mehrheit uns überstimmend gefasst haben. Darum
möchten wir die Gelegenheit bekommen, damit folgende
Modelle noch einmal überprüft werden können: Wir müssen
davon ausgehen, dass es noch nicht ganz klar ist, in welcher
Anzahl und in welcher Grösse der Grosse Rat in der nächsten Legislatur tagen wird. Die SP-Frakion hat, obwohl es
nicht in ihrem Sinne war, was das Volk dann schlussendlich
abgestimmt hat, trotzdem loyal die Verkleinerung des Grossen Rats mitgetragen in der bisherigen Beratung des neuen
Grossratswahlgesetzes. Trotzdem müssen wir zu Sicherheit
davon ausgehen, dass es auch noch einen Grossen Rat mit
200 Mitgliedern geben könnte. Darum müsste Folgendes
berechnet werden: Bei einem Grossen Rat - nicht Grossrat,
das ist ein einzelnes, männliches Mitglied - die Summe der
Plenumssitzungen mit 100 Franken Entschädigung pro
Mitglied, mit 150 Franken, das war die Kommission und mit
200 Franken, das war der Antrag der Regierung. Dies alles
bei einem Grossen Rat mit 200 Mitgliedern.
Dann, bei der gleichen Grösse, Summe der Kommissionen,
auch mit diesen 3 Ziffern 100, 150 und 200. Dasselbe dann
noch einmal mit einem Grossen Rat mit 140 Mitgliedern.
Gleichzeitig soll abgeklärt werden wie die Vergleichszahlen
der wichtigsten umliegenden Parlamente sind. Das entspricht dem Prüfungsantrag von Frau Kuhn, dem Sie am
letzten Mittwoch zugestimmt haben. Wir möchten das hier
noch einmal eingebaut haben und dort soll auch die Sitzungsbelastung einbezogen werden.
So kann in Kenntnis von Gesamtzahlen und von Benchmarks diskutiert werden. Einige möchten die Erhöhung der
Sitzungsgelder so begrenzen, dass die Gesamtsumme bei
einer Ratsverkleinerung konstant bleibt. Ob ein verkleinertes
Parlament weniger Sitzungen haben wird, kann nicht mit
Art. 1815
Sicherheit vorausgesagt werden. Allenfalls könnte so eine
Verringerung der Gesamtbelastung daraus resultieren.
Eine weitere Variante, die abzuklären wäre, ist: Wenn die
Fraktionen - wie wir das ja getan haben -, ihre Funktion als
unabdingbar im politischen Ablauf anerkennen, müssen sie
ja auch entschädigt werden. Dann könnte man auch die
Fraktionssitzungen entschädigen und dafür das Plenum bei
der gleichen Entschädigung belassen. Dies müsste unter
Bedingungen geschehen, wie sie für Sitzungsgelder gelten,
d.h. Präsenzkontrolle. Man könnte auch eine Begrenzung
der Fraktionsentschädigungen vorsehen, beispielsweise à 3
Stunden pro zwei Grossratssitzungen. Ein Mitglied des
Grossen Rats käme dann auf 100 Franken in der Fraktion
und auf zweimal 100 Franken Sitzungsgeld pro Sitzungstag,
was dann genau dem Antrag der Kommission auf 150 Franken entsprechen würde. Das sind Vorschläge, und wir möchten, dass diese genau und seriös abgeklärt werden. Noch
einmal: Nur unter dieser Bedingung können wir zustimmen!
Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach: Ich spreche im Namen
der FDP-Fraktion. Wir sind der Auffassung, dass dem nichts
entgegenspricht, dass wir hier einmal die ganze Auslegeordnung machen und dann konkret von Gesamtzahlen aus
diskutieren, denn das ist ja letztlich auch massgeblich, wenn
wir die Gesamtbelastung im Staat für das Parlament nicht
erhöhen wollen und darüber diskutieren wollen, wie viel
mehr es erträgt. Diese Auslegeordnung finden wir also
sinnvoll, so dass wir die Diskussion versachlichen und wir
können dann wirklich in Kenntnis von konkreten Zahlen und
auch von Vergleichen mit anderen Parlamenten die Auslegeordnung einmal machen. Ich bitte Sie, diesen Prüfungsantrag zu unterstützen!
Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Worauf läuft es hinaus? Sie merken es: Es kann nur teurer werden. Wir knien
der Verwaltung auf der Kehle herum, sie solle sparen und
natürlich, dieses Parlament wird es noch fertigbringen, seine
eigenen Beiträge zu verdoppeln. Das ist unglaubwürdig oder
um mit den Worten von Frau Kerr zu reden, unanständig!
Auch marktwirtschaftlich gesehen gibt es keinen Anlass,
denn wenn Sie, wie letztes Mal, 800 Bewerbungen für 200
Sitze haben und das in Ihrer Firma der Fall wäre, dann
würden Sie den Lohn nicht erhöhen, sondern - seien wir
doch ehrlich - Sie würden diesen ganz dezent senken.
Liebe FDP: Es ist fast zum Heulen! Sie lassen sich jetzt
erpressen, denn die Sozialisten sagen nur Ja zum GAF,
wenn Sie hier Ja sagen. Es ist ein Trauerspiel sondergleichen, vor allem, da die FDP doch damals als Befürworter
sagte, es werde nicht teurer. Lassen wir uns also nicht erpressen und lehnen wir die Geschichte ab!
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Nach Golde
drängt, am Golde hängt doch alles! Das Dichterwort wird
heute in diesem Ratssaal ein weiteres Mal bestätigt. Die
SVP-Fraktion hat Verständnis für die geäusserten Wünsche
nach Erhöhung. Wir geben aber Folgendes zu bedenken:
Der Grosse Rat bestimmt faktisch sein Sitzungsgeld selbst.
Er hat deshalb Vorbild zu sein. Er hat sich zurückzuhalten.
Es geht doch nicht an, die Stunden der TW-Lehrerinnen zu
reduzieren und andere, schwierige Sparschnitte tatsächlich
zu tun und dann selbst tiefer in den Teig zu greifen. Folgen
Sie dem Antrag von Herrn Glarner und lehnen Sie diesen
Prüfungsauftrag ab!
23. März 2004
Dr. Peter Müller, CVP, Magden: Ich bitte Sie im Namen der
CVP-Fraktion, diesem Prüfungsantrag zuzustimmen! Wir
haben hier ein Gesetzespaket vor uns, das fast ein Jahrhundertwerk darstellt und es darf unter keinem Titel sein, dass
wir wegen einem einzigen Paragraphen in einem untergeordneten Erlass das Ganze bachab schicken! Das darf nicht
sein! Das Mindeste, was wir von uns verlangen können ist
doch das, dass wir die ganze Sache mit dieser Grossratsbesoldung noch einmal von links nach rechts, von oben nach
unten und im Vergleich mit anderen Kantonen genau anschauen und dann in Kenntnis der Sache urteilen. Ich bitte
Sie, dem Prüfungsantrag zuzustimmen!
Rolf Urech, FP, Hallwil: Wir unterstützen den Prüfungsantrag. Ich möchte aber gleich festhalten, dass wir eine Erhöhung der Sitzungsgelder ablehnen. Was wollen wir also?
Wir wollen jetzt eine Auslegeordnung, damit wir sehen, was
das kostet nach der Änderung von 200 auf 140 oder mit den
verschiedenen Modellen von Entschädigungen. Ich glaube,
sympathisch wäre auch noch, die Fraktionssitzung zu entschädigen. Ich glaube, dann wäre die Präsenz bei allen
Fraktionen sehr hoch. Aber das nur am Rande.
Wir lehnen natürlich eine Erhöhung der Besoldung ab und
zwar geht es darum, dass zuletzt auch noch das Volk entscheiden muss. Ob dieses dann aber einverstanden ist, wenn
wir uns unseren Sold erhöhen, das sei dahingestellt. Der
Prüfungsantrag zeigt aber für alle auf, was es in Tat und
Wahrheit kostet. Ich bitte Sie, diesen zu unterstützen!
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Zunächst bitte ich Herrn
Glarner, einmal den Unterschied zwischen Sozialismus und
Sozialdemokratie nachzulesen! Da gibt es schon noch Nuancen. Hier geht es eigentlich um etwas ganz anderes. Wir
von den Grünen können nur hoffen, dass es gelingt, dieses
ganze WOV-Paket in die 2. Lesung zu retten. Es an den
Fraktions- und Kommissionsentschädigungen scheitern zu
lassen, das finden wir relativ schade, obwohl wir tatsächlich
auch der Ansicht der SP sind, dass der Würgegriff der SVP
bei der Festlegung der Entschädigungen tatsächlich kompromittierend ist für diese Arbeit! Es gibt nun wirklich
Randständige und Jüngere, die sich eine Mitarbeit in der
Politik nicht leisten können und das Züchten einer neuen
Elite nur über diese monetäre Hürde ist ganz sicher der
falsche Weg. Wir hoffen darum, dass es gelingt, diesen
Prüfungsantrag durchzubringen und im Rahmen der Vorbereitung auf die 2. Lesung auch neue Formen zu prüfen, sei
es beispielsweise auch bei Pauschalen, wie sie im Kanton
Basel-Land gehandhabt werden. Wir bitten Sie, in diesem
Sinn hier zuzustimmen!
Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Die Diskussion ist geschlossen.
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: Meine persönliche Meinung ist
bereits bekannt. Ich habe sie letzte Woche geäussert. Ich bin
gegen weitere Erhöhungen der Sitzungsgelder. Als Kommissionspräsident stelle ich hingegen fest, dass diese Frage
sehr umstritten war und ist, wie ich es letzte Woche auch im
Plenum feststellen konnte. Diese Frage hat am meisten Zeit
der Sitzung beansprucht. Deshalb bitte ich Sie, dem Prüfungsantrag zuzustimmen, damit das Bench Marking für die
weitere Beschlussfassung gemacht werden kann!
2956
23. März 2004
Ob dann die Sitzungsgelder wirklich erhöht werden ist eine
andere Frage. Heute aber bitte ich Sie, dem Prüfungsantrag
zuzustimmen!
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Sie haben die Sitzungsgelder festgelegt und es scheint der Regierung richtig,
wenn wir das einer einlässlichen Prüfung unterziehen. Mehr
beschliessen Sie ja nicht. Sie sind immer noch frei, in der 2.
Lesung dann entsprechend zu sagen, wir bleiben beim Beschluss 100 Franken für den Grossrat und 150 Franken
Kommissionsentschädigung. Aber Sie können es dann breiter abstützen. Sie können das dann im Vergleich mit anderen
Parlamenten und aufgrund der Erkenntnisse der Gesamtbelastung, wie sie sich ergibt bei 200 Mitgliedern und bei 140
Mitgliedern besser einer Prüfung unterziehen.
Es wurde ausgesagt, diese Vorlage unterliege der Volksabstimmung. Das ist so nicht richtig. Es ist ein Dekret des
Grossen Rats. Diese unterliegen nicht dem Referendum. Sie
entscheiden also abschliessend.
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: Herr Regierungsrat: Es ist zwar
ein Dekret, aber es gibt auch ein Gesetz über die Entschädigung und in diesem Gesetz steht, dass eine fakultative Referendumsmöglichkeit besteht.
Abstimmung:
Für Überweisung des Prüfungsantrags Kerr: 102 Stimmen.
Dagegen: 59 Stimmen.
Vorsitzende: Zur Geschäftsordnung liegen keine weiteren
Rückkommensanträge vor.
Gesetz über die Finanzkontrolle (GFK)
Vorsitzende: Hierzu liegen keine Rückkommensanträge vor.
Damit haben wir diesen Teil.
Bevor wir zur Gesamtabstimmung über die Änderung der
Kantonsverfassung kommen, liegen noch einige Wortmeldungen vor.
Rolf Urech, FP, Hallwil: Mein Votum bezieht sich auf die
ganze Vorlage. Ich kann im Namen der SD/FPFraktionsgemeinschaft erklären, dass wir bei der Schlussabstimmung dem GAF und dem Unvereinbarkeitsgesetz nicht
zustimmen werden. Beim GAF ist es ja so, dass ich am
Anfang den Antrag stellte, dieses von der Vorlage zu trennen und wir sind mit dem Beratungsergebnis nicht zufrieden
und werden deshalb nicht zustimmen. Weiter sind wir auch
nicht der Meinung, dass beim Unvereinbarkeitsgesetz § 4
eine glückliche Lösung gefunden wurde. Für uns ist eigentlich ganz klar, dass es zwei Gesichtspunkte gibt. Entweder
wird der Antrag der Kommission umgesetzt, dass die Volksschullehrkräfte nicht wählbar sind oder der Regierungsrat
und die Kommission prüfen, wie eine Ausstandsregelung
durchgeführt werden könnte, die dem Bundesgericht nicht
widerspricht. Ich bin überzeugt, dass auch in der 2. Lesung
diese Vorbehalte wieder kommen werden, also wäre es für
die Kommission sehr wichtig, ob man uns für die 2. Lesung
eine Ausstandsregelung anbieten kann, wenn es die Lehrpersonen persönlich betrifft. Es kommt noch die Fairness hinzu,
denn einige Lehrkräfte würden vermutlich freiwillig in den
Ausstand treten, aber darauf kann man sich nicht verlassen.
Ansonsten sind wir froh über den Prüfungsantrag, ob nicht
alle Staatsangestellten wählbar sind, weil eben gesagt wur2957
Art. 1815
de, man darf keine Berufskategorie aus dem Grossen Rat
ausschliessen und dann sind die Lehrkräfte plötzlich wählbar, aber von den anderen Berufskategorien spricht man hier
nicht. Also entweder alle oder niemand. Wir werden, wenn
die 2. Beratung das heutige Ergebnis stärkt, dass die Volksschullehrkräfte ohne Ausstandsregelung wählbar sind, dieses
Gesetz in der Volksabstimmung bekämpfen. Ich bitte Sie,
für die 2. Lesung das noch einmal zu prüfen!
Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach: Ich spreche im Namen
der FDP-Fraktion. Ich komme auch zur Gesamtwürdigung
durch die FDP-Fraktion. Wir können heute mit unserer
Zustimmung zur Staatsleitungsreform der Einführung eines
besseren, effizienteren und kundenfreundlicheren Staates
grünes Licht erteilen, was die 1. Lesung anbelangt. Was bei
der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung weitgehend misslungen ist, könnte dank WOV durch die Verknüpfung von
Aufgaben und Finanzen endlich in Kenntnis von konkreten
Zahlen diskutiert werden, nämlich welche Staatsleistung uns
wie viel Steuergeld wert ist.
Dann aber gibt WOV vor, wie der Staat und seine Verwaltung ihre Aufgaben künftig lösen sollen, nämlich kundenfreundlich, kostengünstig und effizienter als heute. Auch
hier: Der Begriff "effizient" hat zwei Bedeutungen. Effizienter gegenüber heute heisst einerseits mit weniger Aufwand
das Gleiche erreichen können oder aber mit gleichviel Mitteln eben mehr erreichen können. In der Grossorganisation
Kanton Aargau mit einem Budget von bald 4 Mia. Franken
sollte mit einer konsequenten Umstellung auf WOV ein
Effizienzgewinn von bis zu 3% von bald 4 Mia. erreichbar
sein!
WOV-Kritiker haben hier drin vor allem das alte System
verteidigt. Dabei sieht die Bilanz der letzten Jahre mit diesem alten System schlichtwegs verheerend aus. Die Gesamtverschuldung der öffentlichen Hand in der Schweiz hat
Ende der 90-er Jahre bereits die "200 Mia. Franken-Grenze"
überschritten und im heutigen System - das haben wir jetzt
zur Genüge gemerkt - ist es unmöglich, diese zu reduzieren.
Die Realpolitik zeigt es. Neben dem Staat steckt eben auch
unsere Wirtschaft und damit die Einnahmen des Staates seit
über 10 Jahren in einer strukturellen Krise. Wir weisen das
schwächste Wachstum aller Industrieländer auf! Vor diesem
Hintergrund ist einfach der unfruchtbare Streit, ob man den
Staat mit Steuererhöhungen und neuen Abgaben oder eben
über Sparmassnahmen sanieren will, ein Streit, der uns nicht
weiterhilft. Mit mehr Steuern und mehr Sparen sanieren wir
weder den Staat noch die Wirtschaft nachhaltig.
Es gilt deshalb heute auch beim Staat, einen dritten Weg zu
gehen und hinter die Strukturen zu gehen. Die WOVKonzepte weisen den richtigen Weg. Es sind nicht die
Symptome, sondern eben die Ursachen zu bekämpfen! Jetzt
kommt eben auch die Herausforderung für uns, d.h. für den
Regierungsrat und den Grossen Rat: wir müssen uns umstellen! Die Regierung wird sich künftig mehr auf das Regieren
und weniger auf das Verwalten konzentrieren müssen! Die
politische Arbeit, insbesondere die Steuerung und die Aufsicht des Parlaments müssen effektiv und sachgerechter
werden! Wir sollten nicht mehr über den Rasenmäher des
Kantonsspitals Baden diskutieren, sondern über die grossen
Linien und die Steuerung unserer Staatsaufgaben! Statt mit
Staatsvoranschlägen mit tausenden von Einzelpositionen der Voranschlag 2004 umfasste 309 Seiten, um alles darzustellen -, steuern wir künftig über die 30 Aufga-
Art. 1815
benbereiche, mit rund 80 Aufgabengruppen, mit rund 190
Produktegruppen und rund 800 Produkten. Wir konzentrieren uns also künftig zusammen mit der Regierung darauf,
was exakt der Staat im Bereich Sicherheit beispielsweise zu
tun hat. Wir definieren dafür mit Gesetzen, Leistungsaufträgen und Plänen die dafür zur Verfügung stehenden Mittel
und Leistungsniveau in Form von Globalbudgets. Die Regierung muss uns jährlich den Beweis dafür erbringen, dass
die verlangte Wirkung mit vernünftigem Aufwand erzielt
werden konnte. Um hier mithalten zu können, sind eben die
Reformen, die das Parlament für sich selbst beschliessen
soll, nötig! Wir muten ja der Verwaltung, den Spitälern, den
Schulen, der Polizei usw. praktisch jährlich Reformen zu.
Wenn wir uns einmal einer Reform in eigener Sache stellen
müssen, dann tun wir uns wahnsinnig schwer und wir geraten uns sofort in die Haare, teilweise über Kleinigkeiten und
Details. Die FDP-Fraktion steht zur Staatsleitungsreform.
Wir haben die meisten Prüfungsanträge unterstützt, weil wir
der Meinung sind, dass es noch vieler Zusatzabklärungen
bedarf, damit sich alle auch ein klares Bild machen können.
Wir stimmen praktisch geschlossen für die Kantonsverfassung, das GAF, das GVG, die GO und für das Finanzkontrollgesetz.
Ich bitte Sie, heute und hier dasselbe zu tun! - Es lohnt sich,
diese grosse Arbeit in eine 2. Lesung hinüberzunehmen. Ich
bitte Sie, in der Schlussabstimmung allen Vorlagen zuzustimmen!
Dr. Peter Müller, CVP, Magden: Ich spreche im Namen der
CVP-Fraktion. Ich bitte Sie im Namen einer grossen Mehrheit der CVP, den Vorlagen zuzustimmen! Wir sind mit dem
Verlauf der 1. Lesung insofern zufrieden, als dass unsere
Vorbehalte berücksichtigt wurden, dass diese in Prüfungsaufträgen aufgenommen wurden und für eine abschliessende
Beurteilung in der 2. Lesung ist es natürlich noch zu früh.
Wir erwarten, dass unsere Vorstellungen auch berücksichtigt
werden!
Natürlich haben wir uns bei diesem grossen Gesetzeswerk
auch mit den Gefahren von WOV auseinandergesetzt. Wir
sehen bestimmte Gefahren. Wir sehen beispielsweise die
Gefahr, dass man vor lauter "Controlling" nicht mehr zum
"Working" kommt. Aber es liegt zu einem grossen Teil in
den Händen des Grossen Rats, wie weit er hier gehen will:
Wir sehen die Gefahr eher darin, dass übereifrige Grossräte
zu weit gehen - und nicht Regierung und Verwaltung. Die
CVP hat sich immer gegen eine überbordende Bürokratie
ausgesprochen und wird sich auch in Zukunft übertriebenen
Forderungen entgegenstellen.
Das GAF, wie wir es in 1. Lesung beschlossen haben, lässt
aber eine zurückhaltende und miliztaugliche Berichterstattung durchaus zu. Der Grosse Rat befasst sich nun seit 1996
mit der Einführung von WOV. Vor 6 Jahren haben wir die
ersten Pilotprojekte gestartet. Diese sind nicht gescheitert.
Einige Unzulänglichkeiten wurden erkannt und bei deren
Behandlung in der Kommission auch berücksichtigt. Für
eine Ablehnung der Vorlage aufgrund schlechter Erfahrungen fehlt also die Grundlage. WOV funktioniert, das haben
auch andere Kantone bewiesen. Dass die herkömmliche
Steuerung der staatlichen Tätigkeit nicht mehr genügt, dürfte
unbestritten sein. Das Legalitätsprinzip in Ehren, es wird ja
auch nicht abgeschafft, aber es genügt einfach nicht mehr,
um die komplexen Verwaltungsabläufe zu steuern, wir sind
auf neue Instrumente angewiesen!
23. März 2004
Gewiss haben auch wir Befürchtungen, die Machtbalance
zwischen der Regierung, der Verwaltung und dem Grossen
Rat könnte sich zu unseren Ungunsten verändern. Die
Kommission hat daher, wo immer sich die Frage stellte,
zugunsten des Grossen Rats entschieden und hat sich damit
auch das Misstrauen des Regierungsrats zugezogen, der
natürlich von denselben Ängsten geplagt wird. Die CVP ist
damit einverstanden, dass die heiklen Fragen der Gewaltenteilung auf die 2. Lesung hin nochmals sorgfältig überprüft
werden. Wenn wir die Vorlage ablehnen, dann stehen wir
wieder dort, wo wir vor 8 Jahren standen. Die unbestreitbaren Fortschritte, die wir erreicht haben, beispielsweise bei
der Verknüpfung von Aufgaben und Ausgaben, bei der
Planung, bei der neuen Kommissionsstruktur usw. wären im
Eimer. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, die Vorlage nicht
mutwillig zu kippen!
Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Ich kann es genau so effizient machen, wie wir bis jetzt dieses Geschäft behandelt haben. Wir
haben eineinhalb Tage Vorsprung auf die Marschtabelle.
Wenn wir jedesmal so gut wären, würden wir es weit bringen. Die SVP-Fraktion wird sich insbesondere zur Kantonsverfassung, zum GVG, zum GO und auch zum Gesetz über
die Finanzkontrolle in zustimmendem Sinne äussern. Sie
wird in der Schlussabstimmung diesen Vorlagen zustimmen.
Sie wird aber ebenso klar das UVG ablehnen, weil uns
insbesondere die Ausweitung zu weit geht und uns zudem
die fehlenden Ausstandsvorschriften, die daraus resultieren,
stören. Zum GAF wird sich dann Herr Stüssi noch äussern.
Insbesondere möchte ich mich aber in Bezug auf das WOVSystem nochmals äussern. Die SVP hat konstruktiv an der
Debatte teilgenommen und auch so in den Kommissionsberatungen mitgearbeitet. Für uns ist nach wie vor die im
Eintreten gestellte Frage nicht beantwortet: Was nutzt das
Ganze WOV-System den Bürgerinnen und Bürgern? Wenn
diese Frage nicht beantwortet werden kann und zwar konkret, eindeutig und auch mit Messgrössen versehen, was wir
am Schluss für den Bürger und die Bürgerin wollen, wenn
diese Frage nicht beantwortet wurde, so ist es nicht unsere
Schuld! Diese Frage ist eindeutig. Wir erkennen im System
keine Verbesserung für den Bürger und die Bürgerin und
lehnen darum das System - insbesondere das GAF - ab.
Das heisst nicht, dass die Regierung nicht in den anderen
Bereichen weiterarbeiten kann. Wir können die Leistungen
messen, wir können das Rechnungswesen sauber einführen,
wir können die Aufgaben mit den Finanzen verknüpfen,
ohne dass wir eine gesetzliche Grundlage brauchen. Aber
wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, was es
letztlich für einen Nutzen für unsere Bürgerinnen und Bürger hat. Das ist der SVP in erster Linie wichtig. Darum
wollen wir auch kein zusätzliches Risiko eingehen und
darum lehnen wir zum heutigen Zeitpunkt die Systematik
ab!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Gestatten Sie uns noch
eine Frage. Ich habe alles schon gesagt, wie sich die SP in
den Schlussabstimmungen verhalten wird. Es besteht eine
Frage: Was passiert, wenn ein Erlass abgelehnt wird und
andere Erlasse angenommen werden? Was bedeutet das für
die 2. Lesung?
Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.
2958
23. März 2004
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission WOV: Ich darf Ihnen eingangs die Abstimmungsverhältnisse über diese 7 Abstimmungen, die jetzt
folgen, in der Kommission bekannt geben:
Die Änderung der Kantonsverfassung wurde mit 14 zu 0
Stimmen, bei einer Enthaltung beschlossen.
Das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von
Aufgaben und Finanzen (GAF) wurde ebenfalls mit 14 zu 0
Stimmen, bei einer Enthaltung beschlossen.
Die Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) wurde
mit 13 zu 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Die Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes wurde mit 10
zu 4 Stimmen, bei einer Enthaltung zum Beschluss erhoben.
Die Änderung der Geschäftsordnung (GO) wurde mit 13 zu
2 Stimmen, ohne Enthaltungen zum Beschluss erhoben.
Das Gesetz über die Finanzkontrolle wurde mit 15 zu 0
Stimmen, ohne Enthaltungen beschlossen.
Die 10 parlamentarischen Vorstösse wurden mit 14 zu 0
Stimmen bei einer Enthaltung zur Abschreibung empfohlen.
Wir haben nun eine ausgedehnte Diskussion in 6 Grossratssitzungen geführt. Diese haben zu 22 Prüfungsaufträgen
geführt. Diese Prüfungsaufträge können nur weiterbehandelt
werden, wenn die Gesamtabstimmungen positiv verlaufen.
Um gleich die Frage von Frau Kerr zu beantworten: Wenn
eine oder mehrere dieser 6 Vorlagen hier in der Gesamtabstimmung nicht beschlossen werden sollten, so ist es am
Regierungsrat, auf die 2. Beratung entsprechende Vorschläge zu machen. Es ist nicht am Grossen Rat, dann das weitere
Vorgehen zu beschliessen, sondern wir erwarten dann Anträge des Regierungsrats und Vorschläge, wie diese Angelegenheit weitergehen soll!
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diese 6 Vorlagen
aufeinander abgestimmt sind und sie sollen deshalb auch
nach den eindeutigen Kommissionsabstimmungsresultaten
gesamthaft weiterbearbeitet werden können. Die Staatstätigkeit, Herr Füglistaller, wird durch die Verknüpfung von
Leistungen und Finanzen und durch die klare Ausweisung
der Steuerungsbereiche transparenter. Die Bürgerinnen und
Bürger wissen einerseits besser, was wir im Parlament tun
und was die Regierung beantragt und andererseits sind die
Bürger und Bürgerinnen in der Lage, diese Steuerungsbereiche nicht nur zu beurteilen, sondern eben auch mitzubeeinflussen in unseren Diskussionen, die wir ausserhalb des
Parlamentes führen.
Wir haben nun die einmalige Chance, nach einer 8-jährigen
Pilotphase, für eine Reform unseres Staatswesens. Ich lade
Sie namens der klaren Kommissionsmehrheiten ein, diese
Chance zu ergreifen, in den 6 bevorstehenden Gesamtabstimmungen die Dekrets-, Gesetzes- und Verfassungsentwürfe zum Beschluss zu erheben und in der 7. Abstimmung
die 10 parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben, damit
wir auf die 2. Beratung die Vorlage entsprechend den 22
gestellten Prüfungsaufträgen überarbeiten können!
Landammann Peter C. Beyeler, FDP: Für den Regierungsrat
ist diese Staatsleitungsreform eine wichtige, wenn nicht die
wichtigste Botschaft, die wir in den letzten Jahren dem
Grossen Rat vorgelegt haben. Das habe ich schon im Eintre-
2959
Art. 1815
ten gesagt. Das gilt nach wie vor. Wir haben eine gute Debatte geführt und 21 Prüfungsaufträge entgegengenommen,
die zeigen, wo die kritischen Punkte sind und die Regierung
ist gewillt, in diesen Punkten auch die Anliegen des Grossen
Rats aufzunehmen, aber auch die Information noch zu verbessern, denn jetzt ist konkret geworden, wo die Schwerpunkte der Unsicherheiten oder der Differenzen noch bestehen. Es handelt sich um ein Gesamtpaket, obwohl wir natürlich 6 Abstimmungen machen. Aber es ist ein Gesamtpaket.
Wenn wir - und ich nehme an, dass das GAF das umstrittenste Gesetz ist - dieses herausbrechen, dann wird zwangsweise das Finanzhaushaltsgesetz gültig bleiben. Damit ist
die Verbindung des Finanzkontrollgesetzes in das GAF
hinfällig, damit müssen wir auch beim Geschäftsverkehrsgesetz Elemente überprüfen! Der Auftrag wäre nicht mehr
notwendig. Die Kommissionstrukturen wären ebenfalls
wieder zu überprüfen.
Es gibt verschiedene Elemente, die zusammenhängen. Es
gibt Elemente in diesen Gesetzen, die unabhängig von den
neuen Strukturen des GAF sind, - das wird die Regierung
überprüfen müssen! Aber es wird natürlich das Kerngesetz
herausgebrochen und damit ist die Staatsleitungsreform im
Sinne der Regierung nicht mehr gewährleistet. Ich bitte Sie,
das wirklich ernst zu nehmen! Es geht um einen Schritt
vorwärts in eine Art der Staatsführung, die wesentliche
Verbesserungen für das Parlament mit sich bringt. Es stellt
sich die Frage, was die ganze Staatsleitungsreform dem
Volk bringt. Diese Frage heisst nicht nur einfach Millionen
sparen, sondern Sie müssen immer wieder Ihre Funktion als
Parlament sehen. Sie sind die Treuhänder des Volks. Sie
haben einen Kompetenzbereich, den Sie eigenständig, in
Vertretung des Volkes, wahrnehmen und was wir mit dieser
Parlamentsreform wollen ist, Ihnen ein besseres Instrument
in die Hände geben! Ein Instrument, das Ihnen eben Indikatoren über die Staatsleitung gibt, die Ihnen das Führen besser erlaubt. Das ist der Kernpunkt.
Wenn Sie herausgehen zum Volk und es fragen, wie die
Kernaufgaben zu definieren sind und sagen müssen, die sind
nicht ausgegliedert, wir wissen das eigentlich nicht, wir
wissen wohl den Sachaufwand, was etwa drin ist, aber wir
wissen nicht, was die Kernaufgaben sind, da können Sie Ihre
Aufgabe nicht wahrnehmen, wie es eigentlich möglich wäre.
Sie verlangen höhere Effizienz. Mit dem alten System können wir das nicht gewährleisten. Es sind immer wieder
grosse Aufwendungen zu tun, um eben Informationen im
Einzelfall bereitzustellen, die wir systematisieren wollen.
Sie verlangen mehr Integration in die Planung. Mit der
bestehenden Gesetzgebung ist das nicht vorhanden. Wir
wollen mit GAF und der Festlegung der Instrumente Ihnen
diese Möglichkeit geben. Konzentration auf Kernaufgaben
und das ohne Struktur: eine sehr schwierige Sache! Wir
ermöglichen Ihnen, diese Forderung dann wirklich zu übernehmen.
Sie wollen Miliztauglichkeit, ganz bewusst ein wichtiges
Thema! Aber gerade wenn wir Ihnen mehr Informationen in
der richtigen Form und in der richtigen Art und Weise und
in der ganzen Breite der staatlichen Tätigkeit geben, wird
Ihre Aufgabe wesentlich erleichtert. Nicht während der
Einführung, da werden wir uns finden müssen, aber in vielleicht 2-3 Jahren werden wir soweit sein, dass Sie sagen, die
Miliztauglichkeit ist mit dieser neuen Regelung wirklich
gewährleistet.
Art. 1815
Ich habe gehört, dass moniert wird, der Staat könne nicht
führen, da mache es keinen Sinn, ein neues System einzuführen. Das ist eine Voraussetzung und eine Unterstellung,
die ich nicht stützen kann! Wir haben eine gute Führungskompetenz in unserer staatlichen Verwaltung. Diese kann
gefördert werden, wir müssen ihr nur ein Instrument geben!
Natürlich heisst das auch, Neues zu lernen und anzuwenden,
darauf zu achten, dass wirklich pragmatisch vorgegangen
wird und nicht eine Bürokratie aufgebaut wird. Nochmals:
Dieses Risikos ist sich die Regierung bewusst und wer das
Risiko kennt, kann es auch beherrschen!
Es wird erwähnt, man könne ja alles einzeln einführen. Das
Rechnungswesen, die Indikatoren, die Strukturen. Wenn wir
aber alles einzeln einführen, dann muss es trotzdem ein
System sein, das in sich kompatibel ist und übereinstimmt,
das keine Defizite haben darf. Im Einzelschritt alles einzuführen, das ist ein sehr gewagtes Spiel. Wir haben jetzt ein
System mit WOV, das das Führen nicht ersetzt, aber unterstützt. Wir können mit diesem System ein gesamtes System
anbieten, das in sich übereinstimmt und das in allen Belangen einfach anzuwenden ist, wenn es bewusst angewendet
werden will. Chancen zu nutzen, ist unsere Aufgabe! Gefahren und Risiken zu kennen, auch. Wir haben es in der ganzen Breite ausgelegt. Aber es braucht etwas: Es braucht ein
bisschen Vertrauen, dass wir zusammen den Staat auch mit
neuen Instrumenten führen können. Dieses Vertrauen müssen wir in dieser Botschaft auch interpretieren können.
Wenn wir uns nur auf die Risiken konzentrieren, verpassen
wir wirklich unsere Zukunft und das wäre aus der Sicht der
Regierung fatal!
Ich bitte Sie, alle Vorlagen und Gesetze zu unterstützen!
Ihre kritischen Stimmen sind erhört, ganz bewusst erhört.
Trotzdem ist die Regierung aus der Debatte heraus zufrieden
über das Resultat. Wir werden uns bemühen, die Skeptiker
noch zu finden, damit diese in der 2. Lesung überzeugt Ja
oder Nein sagen können. Aber aus der heutigen Situation
heraus, aus der Angst heraus, nicht alles erfasst zu haben,
Nein zu sagen ist ein falscher Ansatz. Lassen Sie uns auf die
2. Lesung hin die Defizite in der Information noch ausglätten und lassen Sie uns diese Prüfungsanträge wirklich seriös
vorbereiten! Ich bin dann überzeugt, dass wir bei der 2.
Lesung wirklich in grosser Mehrheit und überzeugt hinter
allem stehen können. Ich bitte Sie demzufolge, der Regierung zu folgen und die Verfassungsartikel zu unterstützen!
Vorsitzende: Wir kommen somit zur Gesamtabstimmung
über die Teilrevision der Kantonsverfassung.
Änderung der Kantonsverfassung
Gesamtabstimmung:
Für die Änderung der Kantonsverfassung, wie sie aus den
Beratungen der 1. Lesung hervorgegangen ist: 156 Stimmen.
Dagegen: 13 Stimmen.
Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)
Vorsitzende: Vor der Gesamtabstimmung haben wir noch
verschiedene Voten.
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Alt Grossratspräsident Ernst Frey, der am 23. Dezember 2003 nach fast
23 Jahren seinen Rücktritt aus diesem Rat erklärte, illustrierte in seinem brillanten Abschiedsbrief die Faszination,
23. März 2004
welche Abkürzungen auf die Verwaltung ausüben, trefflich.
Er stellte Original-Beispiele zusammen, in welche er einen
einzigen blinden Passagier einschmuggelte (Zitat): "Von
DIALOG, MAR und VIACAR, SEGRA, GKLL, GAL,
REGOS, BPK und AKP, LPV und ALWWK, FGFM,
NWEDK, KOMKA, MEPO, FREPO und GEPO, AWA,
RAV und GAT und ELF, von Q2E über QAM bis hin zu
WOV und WAU".
Zurzeit ist WOV in Mode; die wirkungsorientierte Verwaltungsführung soll primär über das vorliegende GAF, das
Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen verwirklicht werden.
Die Befürworter geben sich sicher, dass durch ein alle Stufen der Verwaltung umfassendes, die gesamte staatliche
Aktivität auf 800 Produkte reduzierendes vierstufiges Management- Informations-System (MIS) klar gemacht werden
könne, wer was tue und was es koste bzw. - in der WOVSprache - dass die Ressourcenallokation transparenter werde. Dabei stellen sich fünf Fragen, welche in der Grossratsdebatte nicht wirklich beantwortet wurden:
1. Wissen denn Regierungsrat und Grosser Rat heute nicht,
wer was tut und was es kostet? Besteht tatsächlich ein derart
fundamentaler Reformbedarf?
2. Was bringt dieses Gesetz den Steuern zahlenden Menschen in Form von Entlastungen und effizienterer Erbringung staatlicher Leistungen?
3. Wie soll eine wirkliche, nicht nur theoretische Oberaufsicht des Grossen Rats - wie der Herr Landammann soeben
sagte, der Treuhänder des Volkes - möglich sein, wenn
dieser (ohne unrealistische parlamentarische Kraftanstrengungen) nur noch (wie geplant) zu 30 Aufgabenbereichen in
wolkigen, luftigen, strategischen Höhen jenseits aller Dinge,
welche Bürgerinnen und Bürger wirklich interessieren,
etwas zu sagen hat?
4. Wie sollen selbst die theoretischen Voraussetzungen für
die Oberaufsicht des Grossen Rats und damit des Souveräns
bestehen, wenn dem Parlament der Einblick ins MIS, ins
neue Machtinstrument der Regierung also, ohne unverhältnismässigen Aufwand verwehrt wird?
5. Darf es in einem demokratischen Rechtsstaat sein, dass es
Instanzen gibt (nämlich Regierungsrat und Grossrat zusammen), welche Gesetze ausser Kraft setzen können? Ist dies
nicht vielmehr die alleinige Befugnis des Volkes?
Die gestellten Fragen gehen so sehr an den Kern der demokratischen Ordnung, dass sie beantwortet werden müssen,
bevor ein solches Gesetz gelten darf! Herr Landammann
Peter Beyeler und seine Kollegen haben sich für das Gesetz
ebenso tapfer gewehrt, wie der Kommissionspräsident Herr
Herbert Scholl. Sie sind ohne Zweifel überzeugt von der
Richtigkeit des Vorhabens. Die Verwaltung und die Regierung und die Kommission haben grosse Arbeit geleistet, was
zu anerkennen ist. Die Vorbereitung eines Gesetzes ist aber
für sich allein kein Vernunftgrund für seine Annahme. Und
die Kommission verpflichtet den Grossen Rat nicht, darf ihn
nicht verpflichten! Die SVP-Fraktion hat sich mehrheitlich
gegen Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen, ist unterlegen, hat zahlreiche Änderungsanträge gestellt, um das Gesetz etwas erträglicher zu machen, ist damit teils erfolgreich
gewesen, teils unterlegen. Wir werden heute mit der Behauptung konfrontiert, wenn wir den Fakten ins Auge bli2960
23. März 2004
cken und die Risiken beim Namen nennen, verpassten wir
die Zukunft. Derart emotionale Appelle dürfen uns jedoch
nicht von der nüchternen Frage ablenken: Genügt das Erreichte für ein "Ja" in der ersten Beratung?
Die SVP-Fraktion hat diese Frage anhand der Ergebnisse
beurteilt und dabei auch den keineswegs unbestrittenen
Charakter von WOV in der Welt der Wissenschaft in die
Entscheidfindung einbezogen. So meint Professor Jörg
Baumberger von der Universität St. Gallen zu WOV (Zitat):
"Die Schlagwörter "Outputorientierung" und "Leistungsauftrag" klingen so verführerisch nach Privatwirtschaft und
Wettbewerb, dass viele meinen, sie hätten die schwere Hand
des Staates bereits abgeschafft, indem sie eine kostspielige
Kontrolle-, Mess- und Evaluationsbürokratie aufbauen, mit
der auch noch jene Staatsangestellten demotiviert werden,
die in ihrer Arbeit eine Mission sehen."
Wir kommen grossmehrheitlich zum Schluss, dass es richtig
ist, das GAF heute abzulehnen, um für Regierung und Verwaltung klare Verhältnisse zu schaffen. Sollte der Grosse
Rat das Gesetz entgegen unserem Antrag beschliessen,
erwarten wir auf jeden Fall für die 2. Beratung das fertige
Dekret. Jedenfalls ist die für Reformvorhaben unter den
heutigen Zeitumständen entscheidende Frage nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet worden und diese Frage lautet:
Was bringt dieses Gesetz den Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürgern, dem souveränen Aargauer Volk?
Dr. Heinz Suter, FDP, Gränichen: Ich habe in der Eintretensdebatte einige Überlegungen zum GAF vortragen dürfen. Aus zeitlichen Gründen konnte ich jedoch meine Zusammenfassung nicht vorbringen und hole dies an dieser
Stelle nach. Vorauszuschicken sind drei Punkte:
1. Die gesamte Detailberatung hat sich um das Regelwerk
GAF gedreht. Das musste ja so sein, weil es so traktandiert
war. Aber: Bei der GAF-Debatte sind die Auswirkungen des
GAF nicht thematisiert worden.
2. Bei der Detailberatung haben die Beziehungen zwischen
Regierung und Parlament stark im Vordergrund gestanden.
Aber: Die hauptsächlichen Auswirkungen des GAF zeigen
sich in der Verwaltung. Wir müssen daher die Folgen des
GAF für die Verwaltung nicht nur mitberücksichtigen,
sondern entscheidend in die Waagschale werfen.
3. Die Detailberatung hat einen gespenstischen Eindruck
gemacht. An der ganzen Debatte haben sich ausschliesslich
die WOV-Gelehrten der WOV-Kommission geäussert. Die
duldende und die schweigende Mehrheit unseres Rates hat
nicht am Fest der Freude teilgenommen!
Art. 1815
len. Mit anderen Worten: Ich halte das System, so geistreich,
so brillant und so wirksam es auch sein mag, für nicht miliztauglich. Machen Sie den GAF-Test: Erklären Sie den Bürgerinnen und Bürgern im Lande draussen das GAF, ohne
dabei die Unterstützung Dritter zu beanspruchen!
3. Auch das dritte Argument hat lediglich die Auswirkungen
des GAF im Visier; es lautet: Die Flut an offenen Fragen
und ungelösten Problemen ist derart gewaltig, dass die
staatsleitenden Behörden und die Verwaltung davor geschützt werden müssen! Stichworte: Gesamtsteuerung,
Querschnittprobleme, Schnittstellenprobleme. Diese Fragen
sind für die Befürworter kein Thema. Alles scheint gelöst.
Wenn wir es nicht selbst lösen, haben wir die externe Beratung und externe Experten, welche auf ihre Aufträge warten.
Ich bitte Sie, diese Meinungsäusserung nicht als Abstimmungsempfehlung zu verstehen! (Heiterkeit)
Rudolf Hug, FDP, Oberrohrdorf: Nach der humoristischen
Einlage von Herrn Heinz Suter ist es nicht ganz einfach,
wieder zum Ernst dieser Vorlage zurückzufinden. Ich beginne mein Votum mit der Frage, ob das System, das wir heute
haben, gut ist? Weshalb dann diese steigende Staatsquote?
Weshalb dann diese Verschuldung, die in den letzten 10
Jahren astronomische Ausmasse angenommen hat, wenn
doch das System so gut ist? Ich frage Sie weiter: Wissen wir
in diesem Ratssaal, was wir tun? Ich erinnere Sie an die
letzte Budgetdebatte. Wussten Sie, was Sie taten, als Sie
diese x-hundert Seiten beraten haben? Wussten Sie, was
hinter diesen Zahlen stand? Wir kommen in den nächsten
Monaten dann zur Rechnungsabnahme. Wissen Sie, was Sie
tun? Wissen Sie, welche Leistungen wie viel kosten? Wissen Sie, was Sie tun, wenn Sie Budgetpositionen reduzieren?
Nein!
Die Frage, ob mit WOV alles besser wird, ist nicht ganz
einfach zu beantworten und scheinbar ist es auch eine Glaubensfrage. Aber ich frage Sie hier in diesem Ratssaal: Was
geschieht, wenn wir nichts tun, wenn wir erkennen, dass das
System heute nicht das beste ist? Wenn wir erkennen, dass
der Staatshaushalt aus dem Ruder läuft? Wenn wir erkennen, dass die Mittel, die beschränkt vorhanden sind, nicht
optimal genutzt werden? Können Sie es verantworten, nichts
zu tun, wenn Sie erkennen, dass etwas nicht gut ist? WOV
hat nicht nur Risiken, wie es hier jetzt dargestellt wurde.
WOV hat auch Chancen. Ich sehe die Chancen in Abwägung mit den Risiken als eindeutig überwiegend. Deshalb
kann ich dieser Vorlage zustimmen.
1. Das WOV/GAF-Regelwerk bringt ein gigantisches Beschäftigungsprogramm. Dieses Programm ist nur mit einer
zusätzlichen Bürokratie zu bewältigen. Als gewähltes Mitglied dieses Rates bin ich im Interesse der regierten Bürgerinnen und Bürger nicht bereit, den entsprechenden Preis zu
bezahlen.
Ein letztes Wort an die Skeptiker, die möchten, dass alles so
bleibt, wie es jetzt ist: Sie können diesen Staat nicht retten,
indem sie ihn einmotten. Wenn wir erkennen, dass etwas
nicht gut ist, dann haben wir eine Verantwortung, etwas zu
verändern. Wir haben die Verantwortung, das zu prüfen.
Sagen Sie Ja zum GAF mit all diesen Prüfungsvorschlägen,
damit wir diese in der 2. Lesung eingehend beraten und zu
einem Schluss kommen können. Jetzt Nein zu sagen heisst,
Nein zu sagen zur Verantwortung, dass wir etwas verändern
müssen, wenn wir erkennen, dass ein bestehender Zustand
nicht gut ist!
2. Zur Miliztauglichkeit: Ich behaupte, dass die Mitglieder
des Grossen Rates beim WOV/GAF-System nicht in der
Lage sein werden, Berichte und Anträge des Regierungsrates ohne Beratungsfirmen und ohne externe Experten - allein
gestützt auf ihren gesunden Menschenverstand! - zu beurtei-
Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Lieber WOV-Jünger
Hug: Das war jetzt aber sehr mutig! Es haut mich ja fast
vom Stuhl, wenn man hier vorne steht und sagt, wir haben
eine grosse Verschuldung, wir machen viele neuen Schulden
und dann im Ernst glaubt, mit WOV werde es besser. Das ist
Welche drei Argumente sprechen gegen die Annahme des
GAF?
2961
Art. 1815
also wirklich bewundernswert mutig! Ich komme zum
Grund meines Votums: Was hat man uns mit WOV versprochen? Man versprach, es gäbe eine transparente Führung,
transparente Kosten, bessere Einflussmöglichkeiten für den
Grossen Rat. Man sprach von einem Effizienzgewinn von
5%. Man sprach von Bürgernähe, Kundenfreundlichkeit,
Verzichtsplanung und schlankerem Staat. Und jetzt nehmen
Sie diese Propaganda, die damals gemacht wurde, zur Hand
und überlegen Sie sich, was davon erfüllt wurde? Herr Hug,
Sie würden in Ihrem Betrieb genau so wie ich nichts so
Kostspieliges einführen, wenn nicht mindestens irgendwo
ein Gegenwert dazu bestünde.
Was erwartet uns mit GAF? Administration, - Papierflut!
Wir sehen sehr viel mehr als früher, dürfen dazu aber nichts
mehr sagen. Ich empfehle Ihnen, das GAF zu beerdigen, still
und schicklich, damit wir die Verwaltung wieder zurück an
die Arbeit schicken können und zwar zur effektiven Arbeit!
Ich bin fest überzeugt, dass wir auf dem Weg sind, eine
riesen Dummheit zu machen! Brechen wir jetzt ab, bevor es
zu spät ist!
Landammann Peter C. Beyeler, FDP: Ich bin natürlich
beglückt über die rhetorisch gut geführten Voten, aber es
geht um etwas Seriöses. Ich glaube, wir müssen das jetzt
nicht einfach als eine Schlacht zwischen Voten angehen,
sondern sachlich. Es ist richtig, Herr Stüssi, wir wissen
nicht, was alles kostet. Wir haben keine KostenLeistungsrechnung. Das ist so. Die haben wir nicht. Es gibt
wohl Bereiche, wo wir das eingeführt haben, aber wir wissen es an verschiedenen Orten nicht. Das wollen wir ja
gesamthaft einführen. Es ist nicht so, dass wir heute ein
System hätten, um eben genau das auszuweisen und das ist
ja der Hintergrund. Es ist richtig, dass WOV an sich nichts
gibt. Es ist ein System, das wir einführen mit - neben der
Kosten-Stellenrechung -, einer Kosten-Leistungsrechnung,
mit mehr Informationen, damit man besser führen kann. Wie
man dann führt und was man aus der Transparenz macht,
das ist Sache der Staatsleitung! Das ist dann an Ihnen über
die Planungsinstrumente die entsprechenden Einflüsse zu
nehmen! Es ist richtig, dass Sie gewisse Kompetenzen abgeben im Globalbudget. Das ist richtig. Dazu bekommen Sie
den Auftrag als Steuerungsinstrument. Aber Sie haben alle
Informationen und die stehen Ihnen sauber aufgegliedert zur
Verfügung. Sie können dann über die Informationen und
den Auftrag auch zugreifen auf das, was Ihnen im Staate
nicht passt.
Ich wehre mich gegen Voten, die sagen, wir hätten alles
gelöst. Das stimmt nicht. Ich habe immer wieder betont,
dass wir eine gewisse Zeit brauchen, bis wir alle Probleme
gelöst haben. Die Einführung eines neuen Rechnungswesens
ist kein Klacks von einem Monat. Das dauert und braucht
Zeit. Ebenso auch die Fragen der Querschnittsleistungen.
Diese Dinge sind definiert und es geht bei den Schnittstellen
darum, dass man die sauber aufzeichnet. Aber gerade die
neuen Strukturen bringen die Vorteile, dass man diese
Schnittstellen zeigt. Jeder Staat, jede Organisation hat beinahe eine konstante Anzahl von Schnittstellen. Diese gut zu
organisieren, das ist die Kunst. Die Prozesse so zu machen,
dass die Schnittstellen optimal sind. Schnittstellen gehen nie
weg, weil immer wieder Kompetenzen aneinandergereiht
werden.
Es ist auch nicht so, dass wir hier Beratungsfirmen haben.
Wir haben im WOV einen Auditor, der von Aussen her das,
23. März 2004
was wir machen, bewertet. Wir haben keine weiteren Berater mehr. Früher hatte man mehr Berater, aber seit 2 Jahren
haben wir uns auf ganz wenig Unterstützung reduziert, dort
wo wir gewisse Mängel in der Verwaltung haben. Es ist
wichtig, dass wir jetzt die Sachlichkeit in den Vordergrund
stellen und wirklich einen bewussten Entscheid fällen. Ich
respektiere jede Meinung. Ich anerkenne auch, dass man
skeptisch ist gegen dieses System, das man nicht kennt, das
aber aus unserer Sicht eben gewisse Vorteile bringt. Ich
weise aber nochmals darauf hin, dass wir nicht der erste
Kanton sind, der das macht. Die Kantone, die es eingeführt
haben, da gibt es auch Skeptiker und Gegner, aber es hat
sehr viele Befürworter gefunden, die gesehen haben, dass
die neuen Strukturen mehr Transparenz bringen und mehr
Möglichkeiten, um die Aufgaben des Parlaments als Miliz
wirklich wahrzunehmen. Ich bitte Sie um Sachlichkeit!
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Wir wären auch
nicht der erste Kanton, der es ablehnt. Wüssten wir nicht,
wer was tut und was es kostet, könnten wir ja gar keine
Budgetdebatte führen. Wir führen sie aber und wie! Alle
Informationen stehen zur Verfügung. Wir haben es gehört:
jetzt im neuen WOV-System! Bei der Behandlung des MIS
erhielt Herr Jean-Richard aber keineswegs die auch zu
unserer Beruhigung nötige klare Antwort. Sind wir am
Untergehen? Ist ein Eisberg am Horizont auszumachen? Die
Defizite sind unter dem bestehenden System entstanden,
gewiss. Die Überschüsse vorher aber auch. Nicht die Systeme haben versagt, sondern die Menschen! Die Herausforderung ist nicht Systemen gestellt, sondern den Menschen. Wir
nehmen diese Herausforderung in der SVP ernst und zwar
Budget für Budget für Budget, Position für Position für
Position! Die Rechnungen werden die Quittung geben und
nach den Rechnungen das Volk!
Vorsitzende: Es liegt ein Ordnungsantrag der SVP-Fraktion
vor.
Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland: Wir haben keine Angst,
Herr Landammann, aber wir machen uns Sorgen! Ich spreche im Auftrag einer fast geschlossenen Mehrheit der SVPFraktion. Ich stelle Ihnen folgenden Ordnungsantrag gemäss
§ 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung, der da lautet: "Die
Stimmabgabe erfolgt durch Aufstehen oder unter Namensaufruf, sofern der Rat nicht geheime Abstimmung
beschliesst."
Ich beantrage Ihnen geheime Abstimmung über die GAFVorlage. Begründung: Die Mehrheit unseres Parlamentes
hat sich an der GAF-Debatte nicht beteiligt. Die Debatte
wurde mehrheitlich durch WOV-Befürworter oder Spezialisten bestritten. Eine offene Abstimmung ist nicht repräsentativ, wenn zu befürchten ist, dass Mitglieder verschiedener
Fraktionen Mühe haben, zu ihrer Ablehnung zu stehen, weil
sie ihre eigenen WOV-Spezialisten nicht brüskieren wollen.
Die geheime Abstimmung bietet die faire Chance, persönliche Entscheidungen zu treffen, ohne jemanden zu beleidigen. Weil die Signale mehr als darauf hindeuten, dass das
Parlament nicht bereit ist, das System offen in Frage zu
stellen, allein diese Tatsache dürfte die geheime Abstimmung rechtfertigen. Ich bitte Sie, diesem Ordnungsantrag
zuzustimmen!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Frau Flückiger, war das
jetzt Ihre persönliche Bankrotterklärung als Grossrätin oder
schliessen Sie Ihre ganze Fraktion da mit ein? Sie haben ja
nichts anderes gesagt, als dass Sie nicht fähig sind zu einer
2962
23. März 2004
Art. 1815
offenen Abstimmung, weil Sie es nicht verstanden haben. In
der SP-Fraktion hat es nicht nur Spezialistinnen und Spezialisten für WOV, - zum Glück! Wir haben Spezialistinnen
und Spezialisten für viele andere Gebiete, aber die SPFraktion ist nicht für geheime Abstimmung, weil man im
Volk und im Rat sehen darf, was die einzelnen Mitglieder
denken. Bei uns dürfen Frauen wie Männer sagen, was sie
denken, anders als in der SVP! - (Heiterkeit!)
Vorsitzende: Silvia Flückiger, Schöftland, stellt namens der
SVP-Fraktion den Ordnungsantrag, die Abstimmung über
das GAF gemäss § 69 GO geheim durchzuführen.
Abstimmung:
Für den Ordnungsantrag der SVP-Fraktion: 60 Stimmen.
Dagegen: 99 Stimmen.
Vorsitzende: Damit kommen wir zur Gesamtabstimmung
über das GAF.
Gesamtabstimmung:
Für das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von
Aufgaben und Finanzen (GAF), wie es aus den Beratungen
hervorgegangen ist, in erster Lesung: 91 Stimmen.
Dagegen: 77 Stimmen.
Vorsitzende: Wir schreiten damit zum Mittagessen. Ich
wünsche Ihnen einen guten Appetit! Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss der Sitzung: 12.30 Uhr.)
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