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Pressezentrum
Dokument:
Sperrfrist:
Donnerstag, 14. Juni 2001; 11:00 Uhr
Programmbereich:
Themenbereich 1: In Vielfalt glauben
Veranstaltung:
Vortragsreihe
Was erwartet die säkulare Welt von der Christenheit?
Referent/in:
Dr. Michael Naumann, Herausgeber, Hamburg
Ort:
Messe, Halle 6.1, Ludwig-Erhard-Anlage 1 (Innenstadt)
1/001 PF
Politik, Staat und die „Heiligkeit des Lebens“.
Zur geistigen Diskussion dieser Tage in Deutschland
Im ersten Stockwerk des Reichstagsgebäudes, dem Berliner Tiergarten zugewandt, öffnet
sich eine schwere Holztür zur ökumenischen Andachtskammer des Deutschen Bundestags.
Der von dem Bildhauer, Maler und Bühnenbildner Günther Uecker gestaltete Raum
verschönert mit seinen tausendfach verwendeten Kreuzesnägeln den Foltertod Christi in ein
ein staunenswert ästhetisches, schmerzloses Ereignis. Auf einem altargleichen Granitblock
vor mehreren Reihen meistens unbesetzter Stühle von bescheiden sich gebender, schlichter
Modernität liegt ein wohlproportioniertes Kreuz aus heller Eiche, nicht viel größer als ein DIN
A4-Blatt. Gelegentliche Besucher scheinen das Erlösungs-Symbol in die Hand nehmen,
vielleicht um sein Gewicht zu prüfen. Nicht anders ist zu erklären, daß es immer wieder
woanders auf dem Stein liegt. An manchen Tagen ist es verschwunden. Dann ist es wieder
da. Neben allen anderen Auftragswerken der Kunst-Ankaufskommission des Parlaments ist
dieses sakral sich gebende Oeuvre von Uecker, ungenutzt und abgelegen mitten im Alltag
der Abgeordneten, der einzige Hinweis im Reichstag auf die Namensnennung Gottes in der
Präambel des Grundgesetzes: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den
Menschen...hat sich das Deutsche Volk“ eine Verfassung gegeben. Die kleine Kapelle
gleicht einer Traditionsstube im Stile bester Innenarchitektur, deren spiritueller Kern in der
Kunst aufgehoben wird. Hier läßt sich trefflich über deus absconditus meditieren. Niemand
stört.
Die Abwesenheit Gottes, der Verzicht auf zentrale theologische Argumente in unserer
säkularen Debatte um Leben und Tod im Licht der medizinischen Forschung, um
Embryonenschutz, Biogenetik, Stammzellennutzung und Präimplantationsdiagnostik markiert
eine peinliche Argumentationslücke. Denn niemand vermag logisch zu beweisen, warum
eine Ansammlung mikroskopisch winziger embryonaler Zellen als Mensch, als Person zu
gelten habe, es sei denn wir erheben die Potentialität des Embryos, ein ganzer Mensch zu
werden, mit rational nicht widerlegbaren Argumenten in den Stand unantastbarer absoluter
Menschenwürde. Erst dann stände das Embryo unter dem Freiheitsschutz von Artikel 2 des
Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Auch
deshalb gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.
Es wäre eine denkbare Entscheidung, den Embryo als Mensch ohne Rückgriff auf religiös
begründete Normen zu würdigen und im Namen allgemeiner Solidarität absolut und ohne
Ausnahme zu schützen freilich nicht überzeugender als eine halbwegs logische, nach der
parlamentarischen Abtreibungsdebatte zum widersprüchlichen Gesetz gewordene
Text wie von Autor/in bereitgestellt.
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Widerlegung eben solcher Entscheidung. Letztere beruht auf der ebenfalls zerbrechlichen
Annahme, daß rechtens sei, was common sense und gesellschaftliche Wirklichkeit längst
diktiert haben: die Akzeptanz von inzwischen mehr als 130 000 Abtreibungen, also EmbryoTötungen pro Jahr in Deutschland.
Ethisch geradezu schwerelos ist allerdings der jüngst vorgetragene Einwand, wirtschaftliche
und beschäftigungspolitische Sachzwänge zwängen eine ganze Nation dazu, ihre
moralische Debatte über die Moral medizinischer Forschung abzukürzen, weil wir sonst den
lukrativen Anschluß an die Moderne mitsamt ihren Heilungsversprechen verpassen würden.
Auch Penicillin ist nicht in Deutschland erfunden worden. Deutschland ist nicht mehr die
Apotheke der Welt und war es nie. Im Gegenteil.
Die erwähnte peinliche Argumentationslücke – was konstituiert im 21. Jahrhundert
unwiderlegbar Menschlichkeit, genauer: was gebührt dem einzelnen Menschenleben und
seiner Gattung mehr als seine leibliche Unantastbarkeit? – wird derzeit diskursiv gefüllt von
glaubensstarken protestantischen und katholischen Fundamentalisten, von unbeirrbaren
Bischöfen und melancholischen Kardinälen: Sie alle sind Grenzexperten für den Übergang
vom Erforschbaren zum Nichterforschbaren. Die Mehrheit der Bevölkerung und der Politiker
ist aber nicht bereit, ihnen in die Geheimnisse des Glaubens zu folgen. Sie erwartet zwar
Trost in Trauerfällen von der Geistlichkeit, aber keine preskriptiven Ratschläge in ethischen
Grundsatzfragen mehr. Und doch wäre es närrisch, sich abzuwenden von der Ernsthaftigkeit
der frommen Einwände. Vielmehr gilt es zu untersuchen, ob nicht aus der Geschichte ihres
sozialen Relevanzverlusts gesellschaftliche Lehren zu ziehen sind; denn was wir nicht mehr
glauben können, verschwindet deshalb nicht unbedingt aus der Welt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ganz und gar säkularer Staat. Er ist das
rechtsstaatlich organisierte Ergebnis, die Verfassungslehre gleichsam aus der furchtbaren,
deutschen politischen Erfahrung im 19. und 20. Jahrhundert. Die Geschichte der deutschen
Säkularisierung verlief asynchron zu denjenigen der anderen Staaten zumal Westeuropas.
Die vielbeschriebene, verspätete Einigung zur Nation in einem staatlichen Gesamterritorium
war vorbereitet und von Anfang an begleitet von immanenten, politisch-religiösen
Spekulationen zur deutschen Sonderrolle im Konzert der Weltkulturen. Kein anderes Volk
hat auf den umstürzenden Einbruch der Naturwissenschaften in die Glaubens- und
Dogmenwelt der christlichen Kirche, auf die wahrhaft Herz zerreißenden Anpassungszwänge
der industriellen Revolution, aber auch auf die vermeintlichen und realen militärischen
Bedrohungen durch fremde Völker mit vergleichbarer geschichtsphilosophisch-spekulativer
Inbrunst geantwortet wie wir. Die Kirche spielte in der deutschen Selbstinterpretation des 19.
Jahrhunderts, in den politischen, nationalistischen, ideologischen, rassistischen und
wissenschaftlichen Hoffnungsentwürfen kaum noch eine sinnstiftende Rolle.
Mit fast zweihundertjähriger Verspätung auf die Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges
hatten die großen Denker des Landes einen Ausweg aus einer dem Tod – diesem großen
Skandal menschlicher Existenz – zugewandten religiösen und künstlerischen Innerlichkeit
gesucht. Alle Versuche einer die armselige politische und gesellschaftliche Wirklichkeit
umfassenden philosophischen Theodizee scheiterten jedoch, zuletzt in Hegels
Gedankenkathedrale. Die Aufklärung in Deutschland gipfelte nicht in bürgerlicher Revolution
und Königsmord wie in Frankreich, sondern in der Idee eines idealen, romantischen, im
Geiste freien, von den Ligaturen der christlichen Religion befreiten Bildungsstaats. Mit
Schlegel gesprochen: „Sich bilden und Gott werden ist eines“. Zumal die Rolle der vom
Glauben abgefallener deutscher Theologen des frühen 19. Jahrhunderts beim geistigen
Aufbau einer neuen, selbstbewußten politischen Realität, aber auch bei der ideologischen
Genese eines endzeitlichen Fortschrittsglaubens lohnte eine besondere Darstellung. In den
Worten von Jakob Taubes: „Wenn Marx ohne Gott philosophiert und Kierkegaard vor Gott,
so ist ihnen gemeinsame Voraussetzung: der Zerfall von Gott und Welt. Die Weltgeschichte,
Text wie von Autor/in bereitgestellt.
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welche Hegel noch als Theodizee versteht, begreifen Marx und Kierkegaard als Geschichte
der ‚Welt‘...Weil die Geschichte der christlichen Welt zu Ende ist, glaubt Kierkegaard an die
Urzeit des christlichen Äons anknüpfen zu können. Erst post Christum, nach dem Ende des
christlichen Zeitalters ist die Nachfolge Christi wieder möglich. Im ‚Reich der Freiheit‘
verwirklicht sich für Marx die ‚urkommunistische Gemeinschaft‘.“
Marxismus und Nationalsozialismus rechtfertigten ihren erst geistigen, dann realen
politischen Terror zur Erlösung der Menschheit aus den spirituellen, ökonomischen und
politischen Leiden der Moderne mit strukturell identischen, eschatologischen, messianischen
Theoremen vom unaufhaltsamen Fortschritt der Geschichte. Ihre öffentlichen PropagandaRituale hatten sakralen Charakter. Der Geschichte galt es mit parteigebundenen
Massenorganisationen, Beine zu machen – mit den politischen Mitteln der totalitären
Moderne, von der Propaganda bis hin zur rassistischen, mörderischen Gewalt, im Namen
eines höheren telos.
Ihre philosophisch-systematische Symbolik – zumal derjenigen eines Reichs Gottes auf
Erden oder des Endreichs der Freiheit oder eines Dritten Reiches – reichte weit in frühe
gnostische Spekulationen der Antike und des Christentums zurück. Deren „Verwerfung
dieser Welt,“ mit Hans Jonas gesprochen, war „weit entfernt von der Gelassenheit oder der
Resignation anderer weltflüchtiger Glaubenslehren, von einer eigenartigen, oft in
Schmähung ausartender Heftigkeit, und wir beobachten allgemein eine Tendenz zum
Extremismus, einen Exzeß von Phantasie und Gefühl. Uns kommt der Verdacht, daß die
gestörte metaphysische Situation, von der der gnostische Mythus erzählt, ihr Gegenstück in
einer gestörten realen Situation hat, daß die Gestalt der Krise, in die seine Symbolik
gekleidet ist, eine historische Krise des Menschen selbst widerspiegelt.“
Der deutsche politische Sonderweg des 20. Jahrhunderts (mit seinen gnostisch-spekulativen
Legitimationskunststücken) ist selbst Abbild einer solchen Krisengeschichte und endete 1945
mit einer historisch unvergleichbaren moralischen Niederlage. Das Land war nicht nur
physisch, sondern auch und vor allem geistig ruiniert. Die Niederlage betraf alle Institutionen,
die sich das Land im Laufe seiner politischen Emanzipation zur gesellschaftlichen
Selbstordnung geschaffen hatte: Parlament, Rechtsprechung, Verwaltung, Armee,
Hochschule, Geisteswissenschaften, die Künste und ihre Akademien, die Presse, den
ganzen Staat. Und die Kirchen.
Die verfassungssuchenden Väter des Grundgesetzes haben einige Ursachen dieser
Katastrophe gekannt. Ihre Trennung von Staat und Kirche – längst noch nicht so weitgehend
wie diejenige Amerikas und Englands – fußte unter anderem auf den Toleranz lehrenden
Erfahrungen des englischen, religiösen Bürgerkriegs im 17. Jahrhundert und ihren
Konsequenzen in der amerikanischen Verfassung. Offenbarungsglauben, so hatte seinerzeit
John Locke erkannt, müssen intolerant sein, da sie sich im Besitz der einzigen Wahrheit
wähnen. Die Kollision zweier Offenbarungsreligionen mit Anspruch auf weltliche Herrschaft
resultierte in Bürgerkrieg, in Verfolgung und Tod. Die politische Verfassungsgarantie von
Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, also von Toleranz in der Gesellschaft, markiert
den Kern des westlichen Liberalismus.
Politische Offenbarungsglauben hingegen, deren geistigen Plausibilitätspunkte und
Erlösungshoffnungen nicht im Jenseits liegen, die sich nicht in Weltflucht und Verzicht auf
Macht ausdrücken, sondern die ihre exakten Vorstellungen von allem politisch durchsetzen
wollen, gebären Unordnung und Gewalt. Dies war und ist eine Erfahrung des 20.
Jahrhunderts, genauer, des Totalitarismus.
Auf der Grundlage dieser schmerzhaften Lektion etablierte sich in Deutschland nach 1949
ein wirtschaftlich erfolgreicher Rechtsstaat, dessen Normen und Sanktionen, dessen
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Legitimationsgrundlagen auf christliche Rechtfertigung verzichten. Sie werden allenfalls in
mitgeschleppten Schutzvorschriften, Steuergesetzen, Feiertagen, Sitten und moralischen
Traditionen manifest, die bisweilen in die Urteile des Verfassungsgerichts, zum Beispiel in
die Jugendschutzgesetzgebung und das Scheidungsrecht einfließen.
Hätte es einer ernsthaften, theologisch fundierten Begleitung der Verfassungsgebung
bedurft, so hätte diese, unter Verzicht auf transzendentale Glaubensargumentation, einen
gleichsam negativ-theologischen Kurs nehmen können: Was, so wäre vor mehr als fünfzig
Jahren in Deutschland zu fragen gewesen, sind die Ursachen und Elemente der
besonderen, historisch erwiesenen Gefährdungen und Niederlagen einer Gesellschaft, in der
es nicht nur zur ästhetischen, sondern auch zur theologisch und philosophisch legitimierten
Überzeugung gehört, daß Gott in der Tat tot oder zumindest der Welt abhanden gekommen
sei? Daß diese Frage nicht zum Glauben hätte zurückführen müssen, sondern womöglich
zur Anerkennung besonderer politischer und gesetzlicher Vorsichtsmaßnahmen, hätte eine
intensivere theoretische Bemühung des ganzen Landes um die geistigen Voraussetzung des
Nationalsozialismus und seines zentralen Verbrechens, des Holocaust, vorausgesetzt. Die
folgte indes wesentlich später. Eine umfassende Studie zum Genozid an Europas Juden
erschien in Deutschland erst Anfang der 60er Jahre.
Eine frühe Analyse der geistesgeschichtlich zu ortenden, ethischen Einbrüche und
Katastrophen der deutschen Funktionselite in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und
Politik hätte womöglich Argumentationslinien offengelegt, die in den Kern unserer heutigen
Bioethik-Debatte führen. Damit kein Mißverständnis entsteht: Jeglicher Vorwurf, die
medizinischen Forscher von heute bewegten sich in der Nachfolge von NS-Ärzten wäre
infam; jeder Vergleich der ernstzunehmenden, ethischen Rechtfertigungsversuche
zeitgenössischer Biogenetik mit dem rassistischen Kalkül des Dritten Reichs wäre bodenlos.
Worauf es aber ankommt, ist ein Rückblick auf einige Voraussetzungen fehlgeleiteter
Medizinforschung, um die Gefährdungen der Gegenwart zu erkennen – und
Schlußfolgerungen für die wissenschaftspolitischen Entscheidungen der Zukunft zu ziehen.
Daß es, in den Worten eines der bedeutenden jungen deutschen Historiker, Ulrich Herbert,
„keine Theorie des Holocaust gibt“, erfüllt uns weiterhin mit großer Unruhe. Wir wissen
heute, daß die schockhafte Konfrontation mit dem Ur-Verbrechen des 20. Jahrhunderts in
den Vernichtungslagern keineswegs zu befriedigenden Antworten auf die Fragen nach
seinen geistigen und gesellschaftlichen Wurzeln geführt hat. „Hitler“ als allein
verantwortlicher Dämon des Bösen ist keine hinlänglich befriedigende Antwort, zumal es
keine vorherrschende Überzeugung mehr davon gibt, was „das Böse“ denn sei.
Was ist der Kern jener Menschlichkeit, die im Holocaust zerstört werden sollte? Wem galt
der Furor der deutschen Aggression? Ein Außenseiter der deutschen Sozialwissenschaften,
der Bremer Völkermordforscher Gunnar Heinsohn ruft uns in Erinnerung, daß die Zivilisation
Europas und Amerikas auf vier Pfeilern ruhe, zwei jüdischen und zwei griechischen. Aus
Griechenland stammt das Prinzip des Eigentums und der Einehe. Aus dem Judentum
kommen die Wahrheit der Lebensheiligkeit und der Eingottglaube: „Siehe, ich habe dir heute
vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse... Ich nehme Himmel und Erde
heute über euch zu Zeuge: Ich habe euch Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt, damit
du das Leben erwählst.“ (5 Mose 30,15.19)
Immer wieder ist in unserer Geschichte an diesen Pfeilern gerüttelt worden. Allein HitlerDeutschland jedoch machte sich zwischen 1933 und 1945 bewußt daran – mit geheimen
Reichserlassen und offener Gesetzgebung – das höchste dieser Prinzipien, die „Heiligkeit
des Lebens“ wieder abzuschaffen. Mit der Ermordung des Judentums sollte auch seine
Religion vernichtet werden. Aus diesem Blickwinkel erst wird verständlich, warum auch jeder
Nichtjude verfolgt wurde, der das jüdische Erbe der Lebensheiligkeit im christlichen Glauben
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verteidigte. So verbündete sich der ideologische Rassismus des 19. Jahrhunderts mit dem
politisch-religiösen Heilsprogramm der Nationalsozialisten. Beispielhaft die Aussage eines
ministerialen Aufsehers der württembergischen Klinik Grafeneck (in ihr wurden vom
September 1939 an behinderte Menschen vergast), der am 4. Dezember 1940 Proteste des
Stuttgarter Oberkirchenrats Reinhold Sautter zurückwies: „Das 5. Gebot: Du sollst nicht
töten, ist gar kein Gebot Gottes, sondern eine jüdische Erfindung.“ Tatsächlich war das
Kinder, Behinderte, Kranke und Alte einschließende Tötungsverbot ein zentraler Beitrag des
Judentums zur Zivilisation, war Abschied von archaischen Ritualen des Menschenopfers.
Seine Legitimation war der Glaube an eine göttliche Offenbarung auf dem Berg Sinai.
Das Ziel der systematischen Vernichtung des jüdischen Glaubens an den Lebensschutz als
höchstem menschlichen Prinzip bildete ein wesentliches, wenn auch nicht das einzige
terroristisch-ideologische Kraftzentrum des Holocaust. Es bezog seine historische Energie
aus einer langfristigen Säkularisierungswelle, der sich in Deutschland geringere
Widerstandskräfte entgegenstellten als etwa im angelsächsischen Kulturraum. Es war eine
Grundwelle, die lange vor dem Irrsinn des Nationalsozialismus ganz andere Sektoren der
Gesellschaft als die der Polizei, der Armee und der Verwaltung erfaßt hatte. Um die
medizinpolitische Debatte unserer Tage zu verstehen, in deren Kern nicht so sehr Themen
technischer Heilungs- und Reproduktionsmöglichkeiten von Leben stehen, sondern vielmehr
die Frage, was das Leben eigentlich sei, lohnt sich ein kurzer Blick in die deutsche
Medizingeschichte: Es wird sich herausstellen, daß einige der ethischen Kernfragen, zum
Beispiel nach der hinlänglichen Berechtigung einer Tötung bestimmter Embryos mit
staatlicher Genehmigung, so neu nicht sind.
Die Akzeptanz staatlicher Verfügungsgewalt über das menschliche Leben wuchs im Verlauf
der hygienischen Revolution des späten 18. und schließlich des 19. Jahrhunderts
unaufhaltsam an. Gesellschaftssanitäre Utopien gehörten frühzeitig zum Denken der
wissenschaftlich gewordenen Medizin. In seinem „System einer vollständigen medicinischen
Policey“ entwickelte der Arzt Johan Peter Frank 1779 die Vision einer absolutistischen
Wohlfahrtspflege von der Fortpflanzung über Ehe, Schwangerschaft, Kindbett und
Erziehung, über Nahrungsmittel, Mäßigkeit, Kleidung, Erholung bis zur gerichtlich geregelten
Arzneikunde – ein gesundheitspolitische Modell, das unserer zeitgenössischen
Gesundheitspolitik im Glauben an ihr unaufhaltsames Gelingen, nämlich die unsterbliche
Nation, vorauseilte. Der Nationalökonom und Staatsrechtler Lorenz von Stein hatte als einer
der ersten den Zusammenhang von Staat und Medizin theoretisch erfaßt: „Das eigentliche
Gesundheitswesen,“ meinte er, entstehe da, „wo vermöge ihres öffentlichen Werthes die
Gesundheit, der Schutz und die Pflege derselben als solche dem Staate in seiner
Verwaltung zum Bewußtsein kommt und die Herstellung ihrer Bedingungen zum
selbständigen Gegenstande seines Willens in der Gesetzgebung, seiner Kraft in seiner
Organisation und seiner wirklichen Thätigkeit in seiner inneren Verwaltung wird.“ Die
„Staatsarzneikunde“ sollte als Gesundheitssicherung des Staates aufgefaßt werden. Sie
wurde von Anfang an als Bevölkerungspolitik verstanden.
Mit dem wissenschaftlichen Siegeszug des Darwinismus’ und seiner Popularisierung und
Politisierung im Alltagsdiskurs der Jahrhundertwende stießen schließlich zwei tendenziell
utopische Gesellschaftsmodelle aufeinander: Dasjenige einer möglichst umfassenden
Gesundheit aller Bürger und der evolutionistische Gesundheitsbegriff einer natürlichen
Auslese der Kranken und Schwächeren: Die Versöhnung beider „Programme“ (wobei die
Evolutionstheorie sich selbst keineswegs als politisches Programm verstand) in einer
gleichsam massenhaften „Rassenhygiene“ wies in die neue, am Ende verheerende
Richtung. In den Worten des Mediziners Alfred Ploetz (1860–1940) galt es, Träger „guter
Erbanlagen“ durch öffentliche Maßnahmen zu fördern. Die noch längst nicht wissenschaftlich
dechiffriertren, genetischen „Erbgutanlagen“, nicht mehr die Zufälle von Infektionen, Seuchen
oder das Schicksal des einzelnen Patienten, gerieten ins Zentrum der
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medizinwissenschaftlichen Aufmerksamkeit. In den Worten von Ploetz’ Kollegen Alfred
Grotjahn: „Das Ziel der Gesundheitspflege ist nicht die Gesundheit einiger Bevorzugter,
sondern die Verallgemeinerung der Körperkultur in allen Schichten unseres Volkes. Sie
erstreckt sich weiterhin auf die zukünftige Generation und hat als Endziel nichts mehr und
nichts weniger als die ewige Jugend des eigenen Volkes.“ Fortpflanzungsmedizin, Eugenik,
gesundheitsfördernder Massensport, Euthanasie, sogenannte „Volksaufartung“ und „positive
oder negative Rassenhygiene“ entwickelten sich zu bestimmenden Themen der
gesellschaftsmedizinischen Debatte der Weimarer Republik – allesamt getrieben vom
Glauben einer wissenschaftlichen Determination des Lebens, genauer, vom Glauben an die
Wissenschaft schlechthin: in ihm war die Hoffnung auf eine kollektive Unsterblichkeit
beschlossen.
Die „theologische, normative Rückversicherung“ des Menschen (Hans Blumenberg), nämlich
daß er nach dem Bild seines Schöpfers gemacht sei, daß mithin dem einzelnen Leben der
Respekt seiner unaufhebbaren Gottesebenbildlichkeit gebühre, war seit mehr als einem
Jahrhundert bereits verfallen und wurde ausgetauscht gegen die Hoffnung auf die Zukunft,
auf die immortalitas seiner Gattung: Unsterblichkeit aber war die mythische Eigenschaft von
Heroen – heroisch sollte das kommende Geschlecht am Ende werden im Zeitalter seiner
technischen, also genetischen Reproduzierbarkeit und Perfektion. Oder, in den Worten des
nationalsozialistischen Theoretikers von Erb- und Rassenpflege, Arthur Gütt (1891–1949):
„Überall entstehen Seuchengesetze, durch die dem Staat das Recht gegeben wurde, in das
persönliche Leben des einzelnen einzugreifen. Die Berechtigung zu diesem Vorgehen erhielt
der Staat dadurch, daß diese Beeinträchtigung der Freiheit einzelner einer um so größeren
Zahl des Gesamtvolkes das Leben rettete...Durch planmäßige Auslese, durch Förderung der
erbgesunden Familien und durch Ausschaltung der kranken Erblinien aus der Fortpflanzung
ist uns ein Mittel zur Ertüchtigung und Gesundung zwar nicht für die heute Lebenden, wohl
aber für das Deutschland der Zukunft gegeben.“ Daß „Erblinien“ im Leben von einzelnen
Menschen beschlossen waren, deren „Ausschaltung“ auf dem Programm stand, wurde in
klaren Worten nicht gesagt. Doch am Ende dieser medizinpolitischen Gesundheitsutopien in
Deutschland lag die Ermordung von 250 000 psychisch Kranken und die Zwangssteriliserung
von 400 000 Menschen.
Die geistespathologische Grundlage dieses Verbrechens, so die Zwischensumme dieses
Arguments, ist erstens der Zusammenbruch eines religiös oder philosophisch-transzendental
fundierten Respekts vor dem Gebot einer gottgegebenen „Lebensheiligkeit“. Er ist einer lang
anhaltenden europäischen Glaubenskrise geschuldet. Dies zu konstatieren, ist nicht das
Privileg von glaubenserregten Fundamentalisten; sie glauben zumeist an die Aufhebung des
historischen Prozesses. Er ist aber mit großer Wahrscheinlichkeit unumkehrbar. Dazu ist die
Dynamisierung unserer westlichen Oberflächen- und Erlebnisgesellschaft mit ihren immer
neuen Glücksversprechungen zu weit fortgeschritten. Darüber hinaus ist die biogenetische
Analyse der Lebensbausteine soweit vorangekommen, daß sich der Glaube, das Leben an
sich berge ein ewiges Geheimnis, dem prinzipieller Respekt gebühre, verflüchtigt hat. Die
zweite ideengeschichtliche Voraussetzung jenes Verbrechens war, in aller ihr
innewohnenden moralischen Unschuld, die medizinwissenschaftliche Rationalisierung des
menschlichen Körpers. Sie hat inzwischen im Übergang zur molekularen Medizin eine neue
Stufe erreicht. Die Genetisierung des Individuums in der molekularen Medizin wird im Namen
einer zukünftiger Gesundheitsgesellschaft vorangetrieben. Es gibt, so wird Zweiflern an den
Methoden der Biogenetik vorgeworfen, auch eine Ethik des Heilens, die jene Methodik – zum
Beispiel den Verbrauch künstlich befruchteter tiefgefrorener Eizellen, als Embryos –
legitimiere. Die dritte Ursache einer entfesselten, politisch-ideologischen „Gesundheitspolitik“
war im epochalen Technikglauben an die Legitimität, ja Legalität stiftende,
medizinwissenschaftliche Machbarkeit eines eugenischen Hygieneprogramms beschlossen.
Was möglich wurde, wurde legal. Hans Blumenberg hat die moralischen Konsequenzen
einer scheinbaren Unaufhaltsamkeit wissenschaftlicher Entwicklung beschrieben: „Zu
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glauben, mit der Vernunft stünde es so, daß man ihr jederzeit aus Vernunft Einhalt gebieten
könne“, sei eine Selbsttäuschung; denn wissenschaftliche „Disziplinen haben die Qualität
langfristiger Autonomie. Daran liegt auch, daß die vermeintlich fälligen, großen Entschlüsse
zum ‚Anhalten’ auf dieser oder jener Trennlinie schon deshalb nicht gefaßt werden können,
weil solche Markierungen erst nachträglich erkannt und dem schon Geschehenen als fiktive
Willensrichtungen nur untergeschoben werden.“
Wenn die „normative Kraft“ des Glaubens an die Heiligkeit des Lebens erloschen ist, was
nicht nur für die Mehrheit der biogenetischen Forscher in aller Welt zutreffen dürfte, stellt sich
die Frage, wer angesichts ihrer rasant wachsenden technischen Möglichkeiten, Leben zu
retten, zu heilen, zu stiften, zu klonen, zu verlängern und zu verändern, aber auch im
embryonalen Zustand zu beenden, wer genau also berechtigt ist, „Halt!“ zu rufen – oder
„Weiter so!“ ?
Es ist kein Wunder, daß die Antwort in repräsentativen Demokratien nicht von der Exekutive
oder von Gerichten erwartet wird, sondern vom Parlament. Ihm wird niemand vorgreifen
wollen; sehr wohl können wir uns allerdings Gedanken machen, wie die Frage zu
beantworten wäre, solange die Abgeordneten noch nachdenken.
Spätestens seit der Geburt des ersten „Retortenbabys“ Louise Brown vor 23 Jahren, also
seit der ersten erfolgreich abgeschlossenen In-vitro-Fertilisation, kreist die zeitgenössische,
bioethische Debatte um die Fragen: “Was ist menschliches Leben, was ist Sterben, was ist
eine Person, wo liegen die normativen Grenzen des Eingriffs in das Leben eines Einzelnen?“
Weder die Abtreibungsdebatten der 70er Jahre in Deutschland, England und Amerika, noch
die gesetzliche Freigabe der sogenannten „Indikationslösung“, noch das
Embryonenschutzgesetz mit dem ihm innewohnenden Verbot einer
Präimplantationsdiagnostik nebst naheliegender Selektionsabsicht haben universal gültige
Antworten erarbeitet, die jene normative Leerstelle der sogenannten „Lebensheiligkeit“ füllen
könnten. Auch der von Gerhard Schröder berufene Nationale Ethikrat wird, nimmt er seine
Disputationen ernst, allenfalls Abstimmungsergebnisse und Forschungsempfehlungen, nicht
aber letzte Wahrheiten über das Geheimnis des menschlichen Lebens vorlegen wollen oder
können. Der Verfassungsbegriff der unantastbaren „Würde des Menschen“ transportiert für
manche Interpreten einen nicht mehr zu befragenden, religiös besetzten Begriff des
Menschen. Dessen gesetzlich verfügte Unantastbarkeit finde ihre höchste Berechtigung in
der theologisch-normativ postulierten Eigenschaft des Menschen als Ebenbild Gottes. Wer
aber kennt die Wahrheit über die „Unantastbarkeit Gottes“ außer jenen, die in einer
religiösen Erfahrung zu ihr vorgestoßen sind? Und warum soll Gott für diejenigen, die nicht
an ihn glauben, die höchste normative Instanz sein?
Die widersprüchliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in der Abtreibungsfrage
(„rechtswidrig, aber nicht strafbar“) spiegelt die Scheu der Richter wider, den ersten Artikel
des Grundgesetzes auf seine brüchig gewordene religiöse Grundlage zu stellen. Ihr Begriff
der „Rechtswidrigkeit“ von Abtreibungen, also der rechtswidrigen, jedoch nicht strafbaren
Abtötung von Embryos und Föten, dient nur noch als geistesgeschichtlicher,
rechtshistorischer Erinnerungsposten, nicht als Ausdruck einer transzendental fundierten,
sanktionsbewährten, unumstößlichen Norm des Lebensschutzes und der Menschenwürde.
Eine Norm, die nicht angewandt werden kann oder angewandt wird, ist aber im Bewußtsein
der Gesellschaft nach einer gewissen Frist ausgebrannt. Mehr noch, sie droht gar eben
jenen „Erinnerungsposten“ zu ruinieren.
Die bioethische Diskussion führt zurück in die Debatten um §218, das sogenannte
Abtreibungsgesetz und, in seinem Gefolge, das Embryonenschutzgesetz. Es dürfte keinen
Parlamentarier geben, der sich eine Wiederaufnahme dieser Thematik im legislativen Prozeß
wünscht. Bundestag und Verfassungsgericht, medizinische und kirchliche Praxis haben ihren
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heiklen Frieden mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit geschlossen. Die Haltung des Papstes
in dieser Frage stößt auf allgemeines Kopfschütteln. Daß die Frage nach der Heiligkeit des
Lebens unvermutet wieder in die öffentliche Aufmerksamkeit geraten ist, scheint allein dem
biogenetischen Wissenschaftsfortschritt geschuldet. Es bedarf keiner Prophetie, daß das
öffentlich so heiß umstrittene Thema in wenigen Monaten wieder im Orkus der
Vergessenheit verschwunden sein wird – genauso wie unsere moralische Erregung über die
niederländische Praxis der gesetzlich geduldeten, ja, geförderten aktiven Sterbehilfe. Doch
im Zuge der unaufhaltsamen Harmonisierung europäischer Gesetze der Unionsmitglieder
wird es wieder auftauchen und die Politiker, aber nicht nur sie, weiter beschäftigen.
Die Routine legislativer und exekutiver Arbeit enthält keine automatische Begründung ihrer
moralischen Rechtfertigung, sondern stellt sie im Gegenteil immer wieder in Frage.
Gleichwohl weist das Movens von Politik auf ihre alten philosophisch-anthropologischen
Begründungsnöte hin: Was ist gut, was ist gerecht in der Politik? Dies überzeugend zu
beantworten, scheint gerade dort unvermeidlich, wo die Gesetzgebung unmittelbar in die
Entstehung und Bewahrung des Lebens eingreift. Politik im Zeichen von Wahrheit und
letzten Gewissheiten ist nach den deutschen Erfahrungen mit messianischen Bewegungen
im 20. Jahrhundert nicht mehr möglich.
Eine Politik fester moralischer Standpunkte, die aus dem Erfahrungsschatz unserer eigenen
Geschichte erwachsen, ist indes sehr wohl denkbar – gerade angesichts der furchtbaren
Entgleisungen des Dritten Reichs. Ohne zurückzugreifen auf theologische Normen zum
Schutz einer offenbarten Lebensheiligkeit, an die sich die Forderung einer unantastbaren
Menschenwürde anbreitet, können wir sehr wohl historische Lehren ziehen aus ihrer
säkularen Elimination im Wissenszusammenhang der deutschen Gesellschaft. Dabei können
wir uns verlassen auf moralische Intuitionen („das macht man nicht“), die in uns allen
wohnen und die das Grundgesetz dem Abgeordneten, der nur seinem Gewissen verpflichtet
ist, ohne weiteres unterstellt.
Die einfache Frage, ob uns die Vorstellung erträglich ist, daß eine wissenschaftsindustrielle
Forschung an Embryos im Namen zukünftiger Gesundheit und neuer Arbeitsplätze legitim
sei, führt nicht – wie manche Kritiker behaupten – unmittelbar zur scholastischen Frage,
wieviel Engel wohl auf einer Nadelspitze Platz hätten. Vielmehr führt sie zurück zu den
ersten Fragen, was das Leben überhaupt ist und wie es in Gesellschaft vernünftig zu ordnen
wäre. Es wäre arglos, die Antworten dem Lauf eines angeblich unvermeidlichen
medizinischen und technischen Fortschritts zu überlassen. Unter dem Mikroskop sind sie
nicht zu finden. Es hieße nur, die Frage nach Wert und Sinn des Lebens aus einer religiös
formierten philosophischen Anthropologie in eine weltliche, wissenschaftlich verfaßte Zukunft
zu verlagern, die auch keine Antworten für die Gegenwart gibt.
Was bleibt? Zurückhaltung und Anstand in den Forschungslaboratorien, Vorsicht, Toleranz
und Fortschrittsskepsis im Parlament wären die Sekundärtugenden, die sich auch dort
bewähren könnten, wo die Gesellschaft auf transzendental begründete Seinsgewissheiten zu
verzichten gelernt hat. Auf derlei Sekundärtugenden sollten wir bauen. Mehr haben wir nicht
– abgesehen von der innenarchitektonischen Erinnerung im Reichstagsgebäude an andere,
nicht mehr genutzte Wahrheitsquellen der europäischen Religionsgeschichte.
Text wie von Autor/in bereitgestellt.
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