PGDG AM 1-32 - Nachhaltige Entwicklung ländlicher

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DE
NAT-V-029
15. SITZUNG DER
FACHKOMMISSION NAT
18. JULI 2013
ÄNDERUNGSANTRÄGE
ENTWURF EINER STELLUNGNAHME
der Fachkommission für natürliche Ressourcen
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE
_____________
Berichterstatter: Jerzy Zająkała (PL/EA)
Bürgermeister von Łubianka
_____________
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DE
ORDRE D'EXAMEN DES AMENDEMENTS
ORDER OF EXAMINATION OF AMENDMENTS
Auteur
Author
Am. 1
DESGAIN Xavier
Am. 2
DESGAIN Xavier
Am. 3
DESGAIN Xavier
Am. 4
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
Am. 5
MONAGO TERRAZA José
Antonio
Am. 6
DESGAIN Xavier
Am. 7
DESGAIN Xavier
Am. 8
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
Am. 9
DESGAIN Xavier
Am. 10
MONAGO TERRAZA José
Antonio
Am. 11
MONAGO TERRAZA José
Antonio
CdR n°
CoR nr.
Conséquence sur les Position du
autres
rapporteur
amendements
Position of the
Impact on other
rapporteur
amendments
2
Modifier
Amend
3
Modifier
Amend
4
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Amend
5
Supprimer
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6
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6
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6
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Amend
12
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CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
Résultat
Outcome
Auteur
Author
Am. 12
DESGAIN Xavier
Am. 13
MÜLLER Emilia
Am. 14
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
Am. 15
MÜLLER Emilia
Am. 16
ANDREASSON Martin
Am. 17
DESGAIN Xavier
Am. 18
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
Am. 19
DESGAIN Xavier
Am. 20
DESGAIN Xavier
Am. 21
DESGAIN Xavier
Am. 22
MONAGO TERRAZA José
Antonio
Am. 23
DESGAIN Xavier
CdR n°
CoR nr.
Conséquence sur les Position du
autres
rapporteur
amendements
Position of the
Impact on other
rapporteur
amendments
13
Modifier
Amend
14
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15
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18
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20
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22
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23
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23
Modifier
Amend
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
Résultat
Outcome
Auteur
Author
Am. 24
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
Am. 25
DESGAIN Xavier
Am. 26
DESGAIN Xavier
Am. 27
MONAGO TERRAZA José
Antonio
Am. 28
MÜLLER Emilia
Am. 29
DESGAIN Xavier
Am. 30
MONAGO TERRAZA José
Antonio
Am. 31
MONAGO TERRAZA José
Antonio
Am. 32
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
CdR n°
CoR nr.
Conséquence sur les Position du
autres
rapporteur
amendements
Position of the
Impact on other
rapporteur
amendments
24
Modifier
Amend
25
Modifier
Amend
26
Modifier
Amend
35
Modifier
Amend
36
Modifier
Amend
38
Modifier
Amend
38
Modifier
Amend
40
Modifier
Amend
41
Supprimer
Delete
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
Résultat
Outcome
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 1
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 2
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
hebt hervor, dass die ländlichen Gebiete mit ihrer
Bevölkerung (und damit ihren kulturellen und
gesellschaftlichen Ressourcen), ihrer natürlichen
Umwelt sowie ihren Rohstoffen und anderen
wirtschaftlichen Ressourcen, die für das
gesellschaftliche Leben der europäischen
Gemeinschaft und ihre Entwicklung von großer
Bedeutung sind, über ein großes Potenzial
verfügen; hält in diesem Zusammenhang
Maßnahmen zur Erhaltung der gesellschaftlichen,
kulturellen, natürlichen und wirtschaftlichen
Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete für
besonders wichtig;
Änderung
hebt hervor, dass die ländlichen Gebiete mit ihrer
Bevölkerung (und damit ihren kulturellen und
gesellschaftlichen Ressourcen), ihrer natürlichen
Umwelt und biologischen Vielfalt sowie ihren
Rohstoffen und anderen wirtschaftlichen
Ressourcen, die für das gesellschaftliche Leben
der europäischen Gemeinschaft und ihre
Entwicklung von großer Bedeutung sind, über ein
großes Potenzial verfügen; hält in diesem
Zusammenhang Maßnahmen zur Erhaltung der
gesellschaftlichen, kulturellen, natürlichen,
ökologischen und wirtschaftlichen
Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete für
besonders wichtig;
Begründung
Die biologische Vielfalt ist eine der größten potenziellen Ressourcen der ländlichen Gebiete, die von
Anfang an herausgestellt werden sollte.
(FR) UR/ss
Am. 1
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 2
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 3
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
weist darauf hin, dass sich die ländlichen Gebiete
durch eine sehr große Vielfalt auszeichnen.
Einige dieser Regionen erleben einen
Bevölkerungsrückgang und haben in diesem
Zusammenhang mit ernsthaften Problemen zu
kämpfen, während andere, insbesondere wenn sie
in der Nähe von Städten gelegen sind, eine
steigende Nachfrage nach Grundstücken und
starken Bevölkerungszuwachs bewältigen
müssen. In einigen dieser Gebiete macht sich im
Zusammenhang mit der allgemeinen
Wirtschaftskrise, von der auch die
Landwirtschaft betroffen ist, ein ernsthafter
Konjunkturrückgang bemerkbar, während andere
Regionen dank Tourismus und einer intakten
natürlichen Umwelt einen immer größeren
Aufschwung erleben;
Änderung
weist darauf hin, dass sich die ländlichen Gebiete
durch eine sehr große Vielfalt auszeichnen.
Einige dieser Regionen erleben einen
Bevölkerungsrückgang und haben in diesem
Zusammenhang mit ernsthaften Problemen zu
kämpfen, während andere, insbesondere wenn sie
in der Nähe von Städten gelegen sind, eine
steigende Nachfrage nach Grundstücken und
starken Bevölkerungszuwachs bewältigen
müssen, die ihren ländlichen Charakter und ihre
Fähigkeit, einen nachhaltigen Beitrag zu den
Wirtschaftstätigkeiten des Primärsektors zu
leisten, grundlegend bedrohen. In einigen dieser
Gebiete macht sich im Zusammenhang mit der
allgemeinen Wirtschaftskrise, von der auch die
Landwirtschaft betroffen ist, ein ernsthafter
Konjunkturrückgang bemerkbar, während andere
Regionen dank Tourismus und einer intakten
natürlichen Umwelt einen immer größeren
Aufschwung erleben;
Begründung
Die starke Grundstücksnachfrage stellt eine reelle Bedrohung für den ländlichen Charakter der
betroffenen Gebiete dar. Es ist wichtig, auf diese Bedrohung hinzuweisen, die zudem die
Nachhaltigkeit dieser Gebiete untergräbt. Der hohe Bodenpreis und konkurrierende
Wirtschaftstätigkeiten können den erhaltenswerten ländlichen Charakter dieser Gebiete
unwiderruflich zerstören.
(FR) UR/ss
Am. 2
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 3
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 4
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
hebt hervor, dass die Lebensqualität in den
ländlichen Gebieten großen Einfluss darauf hat,
ob die Landwirte und ihre Familien sowie die
Bewohner ländlicher Gemeinden, die keine
Landwirtschaft betreiben hat, weiterhin in diesen
Gebieten leben und arbeiten wollen. Diese
Entscheidungen haben Einfluss auf die Größe
und Zusammensetzung der Bevölkerung sowie
auf die Erhaltung der Lebensfähigkeit der
ländlichen Gebiete;
Änderung
hebt hervor, dass die Lebensqualität in den
ländlichen Gebieten großen Einfluss darauf hat,
ob die Landwirte und ihre Familien, die anderen
Berufsgruppen, die die übrigen Primärressourcen
bewirtschaften, und diejenigen, die sie aufwerten
und verarbeiten, sowie die Bewohner ländlicher
Gemeinden, die keine Landwirtschaft betreiben
hat, weiterhin in diesen Gebieten leben und
arbeiten wollen. Diese Entscheidungen haben
Einfluss auf die Größe und Zusammensetzung
der Bevölkerung sowie auf die Erhaltung der
Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete;
Begründung
Die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten ist von wesentlicher Bedeutung, betrifft jedoch nicht
nur die Landwirte, die von einer Primärressource leben, sondern auch die anderen Berufe, bspw. in
den Bereichen Forstwirtschaft oder Fischzucht, die von den übrigen Primärressourcen im ländlichen
Raum leben bzw. sie aufwerten oder verarbeiten. Durch diese Präzisierung soll darauf hingewiesen
werden, dass ländlicher Raum nicht mit Landwirtschaft gleichzusetzen ist, denn das würde nicht der
Realität in vielen ländlichen Gebieten entsprechen.
(FR) UR/ss
Am. 3
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 4
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
NAT-V-029
Ziffer 5
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
hebt hervor, dass die traditionellen kulturellen
Werte der ländlichen Gebiete als wichtige Elemente der lokalen, regionalen, nationalen und
europäischen Identität erhalten bzw. wiederhergestellt werden müssen;
Änderung
hebt hervor, dass die traditionellen kulturellen
Werte der ländlichen Gebiete als wichtige Elemente der lokalen, regionalen, nationalen und
europäischen Identität erhalten bzw. wiederhergestellt werden müssen;
Begründung
Der Vorschlag, der unterstützend wirken soll, fischt ungewollt politisch im Trüben. Außerdem wird
darin zwischen den Werten der Landbewohner und der Bewohner anderer Gebiete polarisiert, was
kontraproduktiv ist.
(SV) HB/PF/jd
Am. 4
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 5
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 6
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
würdigt die große Bedeutung, die der
Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung
wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft
und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt;
spricht sich in diesem Zusammenhang für die
weitere finanzielle Unterstützung der
landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter
bereitstellen, durch die Europäischen Union aus;
Änderung
würdigt die große Bedeutung, die der
Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung
wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft
und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt;
spricht sich in diesem Zusammenhang für die
weitere finanzielle Unterstützung der
landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter
bereitstellen, durch die Europäischen Union aus;
unterstreicht zugleich, dass u.a. die ländlichen
Gebiete am meisten unter den künftigen
Klimaveränderungen leiden werden, und fordert
daher die Aufnahme von Maßnahmen zur
Eindämmung des Klimawandels wie auch zur
Anpassung an seine Auswirkungen in die
Instrumente der Programmplanung,
Raumentwicklung und Finanzierung, um über die
partizipativen Verfahren und die
landwirtschaftliche Praxis eine nachhaltige
Entwicklung zu ermöglichen;
Begründung
(ES) AK/UR/ss
Am. 5
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 6
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 6
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
würdigt die große Bedeutung, die der
Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung
wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft
und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt;
spricht sich in diesem Zusammenhang für die
weitere finanzielle Unterstützung der
landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter
bereitstellen, durch die Europäischen Union aus;
Änderung
würdigt die große Bedeutung, die der
Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung
wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft
und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt;
spricht sich in diesem Zusammenhang für die
weitere finanzielle Unterstützung der
landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter
bereitstellen, durch die Europäischen Union aus;.
Im Übrigen wäre darauf hinzuweisen, dass die
Felderwirtschaft nach wie vor von großem
Vorteil für den ländlichen Raum ist, weil sie
dazu beitragen könnte, die Abhängigkeit von
Sojaeinfuhren zu verringern, die Bodenqualität
zu verbessern, den Düngemitteleinsatz zu senken,
wirtschaftliche Tätigkeiten im ländlichen Raum
zu festigen und die Handelsbilanz der
Europäischen Union auszugleichen.
Begründung
Landbau in ländlichen Gebieten kann zu einer Aneinanderreihung von Monokulturanbauflächen
führen. Es ist daher wichtig, im Wege einer Diversifizierung durch Fruchtfolge eine nachhaltige
Landwirtschaft sicherzustellen, die einen positiven Beitrag für den ländlichen Raum leisten kann.
Wo möglich, könnten Eiweißpflanzen in die Fruchtfolge integriert werden und die Einfuhren von
eiweißhaltigem Viehfutter ersetzen.
(FR) UR/ss
Am. 6
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 7
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 6
Neue Ziffer nach Ziffer 6:
Stellungnahmeentwurf
Änderung
geht davon aus, dass dem ländlichen Raum
aufgrund der tiefgreifenden Auswirkungen von
Energiepolitik, Klimaschutz und
Rohstoffeffizienz womöglich eine wichtigere
Funktion in der Primärwirtschaft zukommen
wird, und weist darauf hin, dass dieser
Entwicklung schon jetzt vorgegriffen und
gewährleistet werden muss, dass sie nachhaltig
verläuft und die wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Anliegen harmonisch
miteinbezieht;
Begründung
Der ländliche Raum ist kein starres Gebilde. Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass er noch
tiefgreifende Entwicklungen durchlaufen wird, die vorweggenommen werden müssen. So werden
sich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien, mit denen sich der Ausschuss
bereits in anderen Stellungnahmen auseinandergesetzt hat, umfassend auf den ländlichen Raum
auswirken.
(FR) UR/ss
Am. 7
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 8
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
NAT-V-029
Ziffer 7
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
sieht es als erforderlich an, in der Gesellschaft
insgesamt, insbesondere aber in der jüngeren
Generation das Verständnis und die Achtung für
die Werte der ländlichen Gebiete und deren
Bedeutung für die Wahrung der Lebensfähigkeit
der Bevölkerung insgesamt zu wecken;
Änderung
sieht es als erforderlich an, in der Gesellschaft
insgesamt, insbesondere aber in der jüngeren
Generation, das Verständnis und die Achtung für
die Werte der ländlichen Gebiete und deren
Bedeutung für die Wahrung der Lebensfähigkeit
der Bevölkerung insgesamt zu wecken;
Begründung
Was dem Berichterstatter vorschwebt, lässt sich auf diese Art nicht erreichen.
(SV) HB/PF/jd
Am. 8
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 9
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 8
Neue Ziffer nach Ziffer 8:
Stellungnahmeentwurf
Änderung
bedauert, dass dem Standpunkt des Ausschusses
zur Deckelung und zum Greening in den
Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs
vom 26. Juni 2013 keine Rechnung getragen
wurde und somit sowohl die Vielfalt als auch die
Nachhaltigkeit des ländlichen Raums bedroht
sind;
Begründung
Es ist wichtig, erneut auf diese Tatsache hinzuweisen. Die Deckelung der Beihilfen könnte zu einer
größeren Vielfalt in den ländlichen Gebieten beitragen. Die Beihilfen zur Ökologisierung wiederum
ermöglichen, dass mehr Land- und Forstwirte für ihre Arbeit zur Erhaltung von ÖkosystemDienstleistungen entschädigt werden können.
(FR) UR/ss
Am. 9
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 10
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 9
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
unterstützt zugleich die umfassende Finanzierung
wirksamer Programme mit Anreizen für junge
Landwirte durch die Europäische Union und die
finanzielle Unterstützung für SemisubsistenzBetriebe sowie für landwirtschaftliche Betriebe
in benachteiligten Gebieten, da diese wichtige
Faktoren für die Erhaltung der Lebensfähigkeit
der ländlichen Gebiete sind;
Änderung
unterstützt zugleich die umfassende Finanzierung
wirksamer Programme mit Anreizen für junge
Landwirte durch die Europäische Union und die
finanzielle Unterstützung für SemisubsistenzBetriebe sowie für landwirtschaftliche Betriebe
in benachteiligten Gebieten, da diese wichtige
Faktoren für die Erhaltung der Lebensfähigkeit
der ländlichen Gebiete sind. Die
Finanzinstrumente sollten nicht nur für junge
Landwirte bestimmt sein, sondern auf alle jungen
Menschen ausgeweitet werden, die in den
verschiedensten Branchen etwas aufbauen, damit
so die Vitalität der ländlichen Gebiete erhalten
und die Abwanderung in städtische Gebiete
vermieden werden kann.
Zugleich verweist der AdR auf die
Notwendigkeit, die Beihilfen und Zuschüsse zu
Maßnahmen für die Wiederherstellung,
Erhaltung und Verbesserung von Schutzgebieten
(Netz Natura 2000) zu erhöhen, um den
Umweltschutz mit der nachhaltigen Entwicklung
der ländlichen Gebiete zu vereinbaren, die einen
Großteil der Schutzgebiete betreuen, und das
Einkommensniveau der landwirtschaftlichen
Betriebe zu erhalten.
Begründung
(ES) AK/UR/ss
Am. 10
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 11
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 12
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
weist ferner darauf hin, dass derzeit
Überlegungen darüber angestellt werden, die
Mittel der zweiten Säule der GAP stärker als
bisher für Treuhandfonds im Zusammenhang mit
der Deckung finanzieller Verluste aus Tier- und
Pflanzenkrankheiten, Umweltvorfällen oder
einem deutlich Einkommensrückgang der
Landwirte zu verwenden, die bisher aus der
ersten Säule der GAP finanziert wurden;
bedauert, dass dies eine weitere Senkung der
Mittelzuweisungen zur Verbesserung der
technischen und sozialen Infrastruktur auf dem
Land nach sich ziehen würde;
Änderung
weist ferner darauf hin, dass derzeit
Überlegungen darüber angestellt werden, die
Mittel der zweiten Säule der GAP stärker als
bisher für Treuhandfonds im Zusammenhang mit
der Deckung finanzieller Verluste aus Tier- und
Pflanzenkrankheiten, Umweltvorfällen oder
einem deutlich Einkommensrückgang der
Landwirte zu verwenden, die bisher aus der
ersten Säule der GAP finanziert wurden;
bedauert, dass dies eine weitere Senkung der
Mittelzuweisungen zur Verbesserung der
technischen und sozialen Infrastruktur auf dem
Land nach sich ziehen würde;
Begründung
Unserer Ansicht nach sollte Ziffer 12 gestrichen werden, denn Krisenbewältigung ist Teil der ersten
Säule und eine mögliche – fakultative – Übertragung auf die zweite Säule wäre zu begrüßen, da sich
mehr Möglichkeiten ergeben würden, bei Bedarf Mittel zu erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jedes
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen die Möglichkeiten zur Mobilisierung
dieser Mittel für sich bewerten; in jedem Falle aber ist es besser, über ein solches Instrument zu
verfügen, als ohne es klarkommen zu müssen.
(ES) AK/UR/ss
Am. 11
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 12
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 13
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
bedauert, dass mit dem gemeinsamen
strategischen Rahmen und den
Partnerschaftsvereinbarungen zwar die
Voraussetzungen für Koordination und
Integration geschaffen werden, dass diese aber
weiterhin unzureichend sind, um eine nachhaltige
Entwicklung der ländlichen Regionen zu
gewährleisten; ist der festen Überzeugung, dass
die 5% der für das LEADER-Programm
vorgesehenen ELER-Mittel für die Planung von
Investitionsanreizen in ländlichen Gebieten
keineswegs ausreichen. In seiner Stellungnahme
zum Thema "Von der örtlichen Bevölkerung
betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung"
stellt der Ausschuss der Regionen fest, dass im
nächsten Programmzeitraum eine stärkere
finanzielle Unterstützung der lokalen
Entwicklung durch die EU erforderlich ist;
Änderung
bedauert, dass mit dem gemeinsamen
strategischen Rahmen und den
Partnerschaftsvereinbarungen zwar die
Voraussetzungen für Koordination und
Integration geschaffen werden, dass diese aber
weiterhin unzureichend sind, um eine nachhaltige
Entwicklung der ländlichen Regionen zu
gewährleisten; ist der festen Überzeugung, dass
die 5% der für das LEADER-Programm
vorgesehenen ELER-Mittel für die
PlanFörderung von Investitionsanreizen in
ländlichen Gebieten keineswegs ausreichen, um
die tiefgreifenden Auswirkungen von
Energiepolitik, Klimaschutz und
Rohstoffeffizienz auf den ländlichen Raum zu
bewältigen und all diese Tätigkeiten auf eine
nachhaltige Entwicklung auszurichten. In seiner
Stellungnahme zum Thema "Von der örtlichen
Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen
Entwicklung" stellt der Ausschuss der Regionen
fest, dass im nächsten Programmzeitraum eine
stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen
Entwicklung durch die EU erforderlich ist;
Begründung
Es muss darauf hingewiesen werden, dass den anstehenden Umwälzungen im ländlichen Raum
vorgegriffen werden muss und dazu Instrumente wie ELER und LEADER eingesetzt werden
können.
(FR) UR/ss
Am. 12
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
MÜLLER Emilia
ÄNDERUNGSANTRAG 13
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 14
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
14. fordert die Verwaltungsbehörden erneut auf,
die Anwendung dieses Prozentsatzes auch auf die
drei übrigen Fonds, die durch die Allgemeine
Verordnung erfasst sind, EFRE, ESF und EMFF,
in Erwägung zu ziehen;
Änderung
14. fordert die Verwaltungsbehörden erneut auf,
die Anwendung dieses Prozentsatzes auch auf die
drei übrigen Fonds, die durch die Allgemeine
Verordnung erfasst sind, EFRE, ESF und EMFF,
in Erwägung zu ziehen;
Begründung
Es besteht keine Veranlassung, die Verwaltungsbehörden des EFRE, ESF und EMFF dazu
aufzufordern, mindestens 5% der Mittel in "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen
zur lokalen Entwicklung" einzusetzen. Der bisherige Entwurf der Allgemeinen Verordnung sieht
bewusst nur eine optionale Nutzung dieses Instruments in den o.g. Fonds vor.
(DE) jd
Am. 13
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 14
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
NAT-V-029
Ziffer 15
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
begrüßt die Einbeziehung der LEADER-Initiative
in die Programme der Strukturfonds in Form
einer vor Ort umgesetzten lokalen
Entwicklungsstrategie; ist dessen ungeachtet der
Meinung, dass die Umsetzung, wie sie derzeit
vorgesehen ist, auf unklaren und wenig
kohärenten Grundsätzen beruht. Die LEADERInitiative ist für die Programme zur Entwicklung
des ländlichen Raums nach wie vor von
Bedeutung (mindestens 5% der Mittel sind
hierfür vorgesehen) und kann zur Umsetzung
aller Prioritäten genutzt werden;
Änderung
begrüßt die Einbeziehung der LEADER-Initiative
von der örtlichen Bevölkerung betriebener
Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) in
die Programme der Strukturfonds in Form einer
vor Ort umgesetzten lokalen
Entwicklungsstrategie; ist dessen ungeachtet der
Meinung, dass eine Mehrfondsstrategie mit der
erforderlichen Koordinierung der jeweiligen
Fondsverordnungen einhergehen muss die
Umsetzung, wie sie derzeit vorgesehen ist, auf
unklaren und wenig kohärenten Grundsätzen
beruht. Die von der Kommission als Lösung
vorgeschlagene Zwischenstufe ist unzureichend.
Dabei wird zwar die Zuständigkeit einer einzigen
anstatt mehreren Verwaltungsbehörden
übertragen, die Verwaltungsverfahren an sich
werden aber nicht vereinfacht Die LEADERInitiative ist für die Programme zur Entwicklung
des ländlichen Raums nach wie vor von
Bedeutung (mindestens 5% der Mittel sind
hierfür vorgesehen). Die Rechtsvorschriften sind
untereinander wenig kohärent und es besteht
offensichtlich die Gefahr, dass mehr Zeit und
Ressourcen und kann zur Umsetzung aller
Prioritäten genutzt werden dafür verwendet
werden, Beanstandungen vorzubeugen, als die
Entwicklung voranzubringen;
Am. 14
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
Begründung
Die CLLD (von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung)
entstanden in Anlehnung an die LEADER-Initiative, doch die Bezeichnung CLLD wurde von der
Kommission im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Anwendung mehrerer Fonds ins Leben
gerufen, und CLLD wird auch im Verordnungstext verwendet. Durch die Änderung soll die im
ursprünglichen Wortlaut verwendete Formulierung "unklaren und wenig kohärenten Grundsätzen"
deutlicher gemacht und die Argumentation gestärkt werden. Die Passage, dass mindestens 5% der
Mittel für CLLD vorgesehen sind, sollte deswegen gestrichen werden, weil es eine Sachangabe ist,
die hier fehl am Platz ist und von der Hauptsache ablenkt.
(SV) HB/PF/jd
Am. 14
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
MÜLLER Emilia
ÄNDERUNGSANTRAG 15
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 16
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
16. spricht sein Bedauern darüber aus, dass die
LEADER-Initiative für die operationellen
Programme des EFRE und des EFS lediglich
fakultativen Charakter hat und eine Finanzierung
ausschließlich im Rahmen des thematischen Ziels
"Förderung der sozialen Eingliederung und
Bekämpfung der Armut" vorgesehen ist. Durch
diesen Grundsatz werden der potenzielle
Handlungsspielraum lokaler Aktionsgruppen
sowie die Möglichkeit der Einbeziehung
verschiedener Fonds bei der Erarbeitung einer
lokalen Entwicklungsstrategie eingeschränkt;
Änderung
16. spricht sein Bedauern darüber aus, dass die
LEADER-Initiative für die operationellen
Programme des EFRE und des EFS lediglich
fakultativen Charakter hat und eine Finanzierung
ausschließlich im Rahmen des thematischen Ziels
"Förderung der sozialen Eingliederung und
Bekämpfung der Armut" vorgesehen ist. Durch
diesen Grundsatz werden der potenzielle
Handlungsspielraum lokaler Aktionsgruppen
sowie die Möglichkeit der Einbeziehung
verschiedener Fonds bei der Erarbeitung einer
lokalen Entwicklungsstrategie eingeschränkt;
Begründung
Die Einrichtung der LEADER-Initiativen haben sich im Rahmen des ELER bewährt, sollten aber
nicht verpflichtend auf die Strukturfonds übertragen werden. Bayern unterstützt daher ausdrücklich
den freiwilligen Ansatz. Eine Beschränkung auf das thematische Ziel "Förderung der sozialen
Eingliederung und Bekämpfung der Armut" ist im Rahmen des Entwurfs der Allgemeinen
Verordnung nicht vorgesehen, so dass diese Aussage nicht stimmt.
(DE) jd
Am. 15
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ANDREASSON Martin
ÄNDERUNGSANTRAG 16
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 18
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
gibt zu bedenken, dass die geplante weitere
Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu
stärkeren Preisschwankungen bei
Agrarprodukten führen und dies wiederum
insbesondere die kleinen und mittleren
landwirtschaftlichen Familienbetriebe gefährden
wird; macht zudem darauf aufmerksam, dass eine
Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren
Industrialisierung und Konzentration in der
Milchviehhaltung führen wird und dies wiederum
den Klimawandel sowie die Abwanderung aus
ländlichen Gebieten beschleunigt;
Änderung
gibt zu bedenken sieht es weiterhin als wichtig
an, dass die geplante weitere Deregulierung der
europäischen Agrarmärkte zu stärkeren
Preisschwankungen bei Agrarprodukten führen
den Landwirten eine Entschädigung für den
kollektiven Nutzen zu leisten, den sie erbringen,
z.B. für die Natur und die Kultur durch die
Beweidung und Offenhaltung der Landschaft, der
auf dem Markt nicht kommerziell verwertbar ist.
und dies wiederum insbesondere die kleinen und
mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe
gefährden wird Sollte sich zeigen, dass die
Abschaffung des Milchquotensystems zu
unerwünschten Formen der Tierhaltung führt,
wären politische Maßnahmen nötig, um eine
stärkere Information der Verbraucher und des
Marktes insgesamt zu unterstützen; macht zudem
darauf aufmerksam, dass eine Aufhebung der
Milchquoten zu einer stärkeren Industrialisierung
und Konzentration in der Milchviehhaltung
führen wird und den Tierschutz in der gesamten
EU sicherzustellen dies wiederum den
Klimawandel sowie die Abwanderung aus
ländlichen Gebieten beschleunigt;
Begründung
Die weitere Deregulierung der europäischen Agrarmärkte ist Teil der Entwicklung der Agrarbetriebe
hin zu Gewerbebetrieben, die den anderen freien Unternehmen in einem offenen Markt gleichen.
Weniger Regulierung kann auch neue Chancen eröffnen: neue innovative Lösungen für die
Vermarktung, das Zugehen auf die Verbraucher und die Entwicklung von Warenzeichen, die auf
Qualität beruhen.
(SV) HB/PF/jd
Am. 16
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 17
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 18
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
gibt zu bedenken, dass die geplante weitere
Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu
stärkeren Preisschwankungen bei
Agrarprodukten führen und dies wiederum
insbesondere die kleinen und mittleren
landwirtschaftlichen Familienbetriebe gefährden
wird; macht zudem darauf aufmerksam, dass eine
Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren
Industrialisierung und Konzentration in der
Milchviehhaltung führen wird und dies wiederum
den Klimawandel sowie die Abwanderung aus
ländlichen Gebieten beschleunigt;
Änderung
gibt zu bedenken, dass die geplante weitere
Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu
stärkeren Preisschwankungen bei
Agrarprodukten führen und dies wiederum
insbesondere die kleinen und mittleren
landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die die
lokalen Ressourcen aufwerten, gefährden wird;
macht zudem darauf aufmerksam, dass eine
Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren
Industrialisierung und Konzentration in der
Milchviehhaltung führen wird und dies wiederum
den Klimawandel sowie die Abwanderung aus
ländlichen Gebieten beschleunigt;
Begründung
Die landwirtschaftlichen Betriebe, die die lokalen Ressourcen aufwerten, sind für die ländlichen
Gebiete am wichtigsten, und genau sie sind am stärksten gefährdet. Der Änderungsantrag zielt darauf
ab, dies zu verdeutlichen.
(FR) UR/ss
Am. 17
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 18
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
NAT-V-029
Ziffer 18
Neue Ziffer hinzufügen:
Stellungnahmeentwurf
Änderung
weist auf die Möglichkeiten hin,
Unterstützungstätigkeiten des Programms zur
Entwicklung des ländlichen Raums, Säule 2, mit
Tätigkeiten aus dem Regional-, Sozial- oder
Fischereifonds, also den Fonds des GSR, zu
verbinden. Biogaserzeugung, bodengebundene
Infrastruktur für IKT, Innovation, Entwicklung
von Fachkenntnissen, Unternehmensentwicklung
und CLLD (von der örtlichen Bevölkerung
betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung)
sind Maßnahmen, die sich in das Programm für
den ländlichen Raum einfügen, die jedoch auch
Bezüge zu den anderen Fonds haben und bei
denen verschiedene Gewerbezweige voneinander
profitieren können und die Erfordernisse und
Ressourcen von Stadt und Land gut
zusammenpassen;
Begründung
Es soll auf die Bereiche hingewiesen werden, in denen die Fonds und die an ihrer Umsetzung
Beteiligten durch Zusammenarbeit einen Mehrwert schaffen können.
(SV) HB/PF/jd
Am. 18
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 19
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 19
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
macht insbesondere auf die Herausforderungen
aufmerksam, vor denen ländliche Gemeinden im
unmittelbaren Umfeld mittlerer und großer
Städten stehen, und empfiehlt für die Festlegung
einer Entwicklungsstrategie für diese Gebiete
einen funktionellen Ansatz;
Änderung
macht insbesondere auf die Herausforderungen
aufmerksam, vor denen ländliche Gemeinden im
unmittelbaren Umfeld mittlerer und großer
Städten stehen, und empfiehlt für die Festlegung
einer Entwicklungsstrategie für diese Gebiete
einen funktionellen Ansatz, der auf die Erhaltung
von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
sowie auf die Verbesserung der städtischen
Lebensqualität abhebt;
Begründung
Ein funktioneller Ansatz, der zum Verlust von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen führt,
ist nicht nachhaltig. Als wesentliches Ziel muss also ihre Erhaltung betont werden, zumal Agrarland
künftig notwendigerweise zur Energie- und Rohstoffversorgung beitragen und die Landwirtschaft
die Ernährung von immer mehr Menschen sicherstellen muss. Voraussetzung für die Erhaltung der
Flächen ist die Verbesserung der städtischen Lebensqualität, um der Stadtflucht vorzubeugen.
(FR) UR/ss
Am. 19
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 20
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 20
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
stellt fest, dass sowohl die Städte als auch die
ländlichen Gemeinden, die sich in funktionellen
Gebieten befinden, über wertvolle und überaus
nützliche gesellschaftliche und wirtschaftliche
Ressourcen verfügen; empfiehlt, bei der
Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für ein
funktionelles Gebiet jeweils eine Untersuchung
der vorhandenen Ressourcen für das gesamte
funktionelle Gebiet durchzuführen und in der
Entwicklungsstrategie auch das Potenzial der
ländlichen und städtischen Gemeinden im
Hinblick auf deren optimale Nutzung zu
berücksichtigen; weist auch auf die potenziellen
Gefahren für ländliche Gebiete hin, die sich aus
der Nichtbeachtung des Grundsatzes der
gleichmäßigen Entwicklung von Städten und
ländlichen Gemeinden ergeben und die Folge der
Tatsache sein können, dass die Städte ihre
demographische und wirtschaftliche
Überlegenheit ausnutzen;
Änderung
stellt fest, dass sowohl die Städte als auch die
ländlichen Gemeinden, die sich in funktionellen
Gebieten befinden, über wertvolle und überaus
nützliche gesellschaftliche und wirtschaftliche
Ressourcen verfügen; empfiehlt, bei der
Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für ein
funktionelles Gebiet jeweils eine Untersuchung
der vorhandenen Ressourcen für das gesamte
funktionelle Gebiet durchzuführen und in der
Entwicklungsstrategie auch das Potenzial der
ländlichen und städtischen Gemeinden im
Hinblick auf deren optimale Nutzung nach dem
Grundsatz der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen;
weist auch auf die potenziellen Gefahren für
ländliche Gebiete hin, die sich aus der
Nichtbeachtung des Grundsatzes der
gleichmäßigen Entwicklung von Städten und
ländlichen Gemeinden ergeben und die Folge der
Tatsache sein können, dass die Städte ihre
demographische und wirtschaftliche
Überlegenheit ausnutzen;
Begründung
Die Entwicklungsstrategie für diese Gebiete muss an Nachhaltigkeitsgrundsätzen ausgerichtet sein,
und das soll hier bekräftigt werden.
(FR) UR/ss
Am. 20
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 21
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 22
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
sieht für die Erarbeitung einer
Entwicklungsstrategie für funktionelle Gebiete
eine Methode als wünschenswert an, bei der die
Einbindung der lokalen Gebietskörperschaften
sowie der Bewohner der städtischen und der
ländlichen Gemeinden gewährleistet ist. Diese
Mitwirkung sollte sowohl während der
Vorbereitung (Untersuchung und Analyse) als
auch bei der Entscheidung über die endgültige
Form der Strategie sichergestellt sein;
Änderung
sieht für die Erarbeitung einer
EntwicklungsNachhaltigkeitsstrategie für
funktionelle Gebiete eine Methode als
wünschenswert an, bei der die Einbindung der
lokalen Gebietskörperschaften sowie der
Bewohner der städtischen und der ländlichen
Gemeinden gewährleistet ist. Diese Mitwirkung
sollte sowohl während der Vorbereitung
(Untersuchung und Analyse) als auch bei der
Entscheidung über die endgültige Form der
Strategie sichergestellt sein;
Begründung
Die Entwicklungsstrategie für funktionelle Gebiete muss selbstredend eine Nachhaltigkeitsstrategie
sein, und das soll hier hervorgehoben werden.
(FR) UR/ss
Am. 21
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 22
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 23
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
weist darauf hin, dass in den stadtnahen
ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung
Landwirtschaft betreibt. Aus Städten
übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern
häufig die Erwartung, bestimmte Formen der
landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz
natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit
mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung
und Beweidung, die sie als störend empfinden,
solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im
Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art
zu antizipieren und ihnen dadurch zu begegnen,
dass zum Beispiel Zonen für die
landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und
somit mögliche gesellschaftliche Konflikte
weitestgehend vermieden werden;
Änderung
weist darauf hin, dass in den stadtnahen
ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung
Landwirtschaft betreibt. Aus Städten
übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern
häufig die Erwartung, bestimmte Formen der
landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz
natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit
mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung
und Beweidung, die sie als störend empfinden,
solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im
Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art
zu antizipieren und ihnen dadurch zu begegnen,
dass zum Beispiel Zonen für die
landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und
somit mögliche gesellschaftliche Konflikte
weitestgehend vermieden werden;
Begründung
Die Absicht des Berichterstatters wird nicht klar. Logisch ist, dass die Instrumente der Stadtplanung
jeder Kommune zur Verfügung stehen und es nicht zu den in dieser Ziffer angesprochenen
gesellschaftlichen Konflikten kommen sollte. Denn wer sich für ein Leben außerhalb der Stadt
entscheidet, kann nicht die Entwicklung der Landwirtschaft gefährden, es sei denn die Gemeinde
trifft entsprechende Entscheidungen im Rahmen ihrer Raumplanung. Unserer Ansicht nach ist diese
Frage ausreichend geregelt.
(ES) AK/UR/ss
Am. 22
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 23
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 23
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
weist darauf hin, dass in den stadtnahen
ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung
Landwirtschaft betreibt. Aus Städten
übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern
häufig die Erwartung, bestimmte Formen der
landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz
natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit
mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung
und Beweidung, die sie als störend empfinden,
solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im
Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art
zu antizipieren und ihnen dadurch zu begegnen,
dass zum Beispiel Zonen für die
landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und
somit mögliche gesellschaftliche Konflikte
weitestgehend vermieden werden;
Änderung
weist darauf hin, dass in den stadtnahen
ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung
Landwirtschaft betreibt. Aus Städten
übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern
häufig die Erwartung, bestimmte Formen der
landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz
natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit
mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung
und Beweidung, die sie als störend empfinden,
solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im
Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art
zu antizipieren und ihnen insbesondere dadurch
eine Nachhaltigkeitsstrategie zu begegnen, dass
zum Beispiel Zonen für die landwirtschaftliche
Erzeugung festgelegt und somit mögliche
gesellschaftliche Konflikte weitestgehend
vermieden werden die die verschiedenen
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Interessen miteinander vereinbart;
Begründung
Diese Gebiete benötigen eine Nachhaltigkeitsstrategie, wobei die Erhaltung der land- und
forstwirtschaftlichen Flächen nach wie vor Priorität haben muss.
(FR) UR/ss
Am. 23
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 24
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
NAT-V-029
Ziffer 24
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
unterstreicht die Bedeutung von Programmen zur
sozialen Integration in ländlichen Gebieten, die
ständigen Zuzug aus den Städten verzeichnen,
mit denen gesellschaftliche Konflikte aufgrund
unterschiedlicher Lebensstile, Werte und
gesellschaftlicher Normen verhindert werden
sollen;
Änderung
unterstreicht, dass die Bedeutung von
Programmen zur sozialen Integration in
ländlichen Gebieten, die ständigen Zuzug aus den
Städten verzeichnen, eine Möglichkeit darstellen,
mit denen eventuelle gesellschaftliche Konflikte
aufgrund unterschiedlicher Lebensstile, Werte
und gesellschaftlicher Normen verhindert werden
sollenanzugehen;
Begründung
In allen zwischenmenschlichen Bereichen entstehen mitunter Konflikte. Die Konfliktlösung muss
von den jeweiligen Bedingungen des Ortes und der regionalen und lokalen Ebene ausgehen.
Programme wie das oben vorgeschlagene sind nur einer von mehreren möglichen Ansätzen.
(SV) HB/PF/jd
Am. 24
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 25
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 25
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
weist darauf hin, dass die Kosten der
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen
Folgen der Zersiedelung solidarisch zwischen
städtischen und ländlichen Gebieten geteilt
werden sollten;
Änderung
weist darauf hin, dass die Kosten der
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen
Folgen der Zersiedelung solidarisch zwischen
städtischen und ländlichen Gebieten geteilt
werden sollten, wobei darauf geachtet werden
sollte, die Suburbanisierung so weit wie möglich
zu begrenzen, da sie sich negativ auf die
Tätigkeiten im ländlichen Raum sowie auf die
Entwicklung der Städte selbst auswirkt;
Begründung
Der Änderungsantrag spricht im Prinzip für sich. Es ist wirklich wichtig, der Suburbanisierung
Einhalt zu gebieten, die unumkehrbare Folgen für die ländlichen Gebiete und ihre Kapazität hat, die
für unsere Wirtschaft unabdingliche Primärproduktion zu gewährleisten.
(FR) UR/ss
Am. 25
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 26
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 26
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
macht darauf aufmerksam, dass sich die deutliche
Mehrheit der ländlichen Gemeinden außerhalb
der unmittelbaren Einflusssphäre großer und
mittlerer Städte befindet. Zur Unterstützung
dieser Gebiete sind daher spezifische Instrumente
erforderlich; empfiehlt daher, sowohl in der
Gemeinsamen Agrarpolitik als auch in der
Kohäsionspolitik, die ebenfalls mithilfe von
Instrumenten der regionalen Entwicklung
umgesetzt wird, solche Lösungen zu
berücksichtigen, die tatsächlich zum territorialen
Zusammenhalt und zu einem Ausgleich der
Entwicklungschancen führen;
Änderung
macht darauf aufmerksam, dass sich die deutliche
Mehrheit der ländlichen Gemeinden außerhalb
der unmittelbaren Einflusssphäre großer und
mittlerer Städte befindet. Zur Unterstützung
dieser Gebiete sind daher spezifische Instrumente
erforderlich; empfiehlt daher, sowohl in der
Gemeinsamen Agrarpolitik als auch in der
Kohäsionspolitik, die ebenfalls mithilfe von
Instrumenten der regionalen Entwicklung
umgesetzt wird, solche Lösungen zu
berücksichtigen, die tatsächlich zum territorialen
Zusammenhalt und zu einem Ausgleich der
EntwicklungscChancen für eine nachhaltige
Entwicklung führen;
Begründung
Die Formulierung des Berichterstatters sollte durch die Nachhaltigkeitsperspektive ergänzt werden.
(FR) UR/ss
Am. 26
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 27
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 35
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
unterstreicht, dass kurze Versorgungsketten für
landwirtschaftliche Produkte zur Entwicklung
einer nachhaltigen Erzeugung und eines
entsprechenden Konsums beitragen. Sie
entsprechen der wachsenden Nachfrage der
Verbraucher nach authentischen Erzeugnissen
ebenso wie dem Kriterium der jahreszeitgemäßen
lokalen und sozial ausgewogenen Produktion.
Dieses Konsummuster beruht auch auf dem
Respekt der Bürger gegenüber der Umwelt, die in
einer Reduzierung der Verpackungen, der
Senkung der CO2-Emissionen und der
Unterstützung nachhaltiger Produktionsverfahren
zum Ausdruck kommt;
Änderung
unterstreicht, dass kurze Versorgungsketten für
landwirtschaftliche Produkte zur Entwicklung
einer nachhaltigen Erzeugung und eines
entsprechenden Konsums beitragen. Sie
entsprechen der wachsenden Nachfrage der
Verbraucher nach authentischen Erzeugnissen
ebenso wie dem Kriterium der jahreszeitgemäßen
lokalen und sozial ausgewogenen Produktion.
Dieses Konsummuster beruht auch auf dem
Respekt der Bürger gegenüber der Umwelt, die in
einer Reduzierung der Verpackungen, der
Senkung der CO2-Emissionen und der
Unterstützung nachhaltiger Produktionsverfahren
zum Ausdruck kommt. Allerdings muss die
Unterstützung der kurzen Versorgungsketten mit
der Förderung der genossenschaftlichen
Zusammenschlüsse einhergehen, denn so wird
die Stellung der Landwirte auf den Märkten
gestärkt. Entscheidend ist die Bündelung des
Angebots als wirksames Instrument zur Erzielung
gerechter Preise für die Landwirte und zur
Sicherung der wachsenden Nachfrage nach
Lebensmitteln;
Begründung
(ES) AK/UR/ss
Am. 27
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
MÜLLER Emilia
ÄNDERUNGSANTRAG 28
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 36
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
36. weist jedoch darauf hin, dass Erzeuger, die
sich an Initiativen dieser Art beteiligen wollen,
zahlreiche Problemen bewältigen müssen. Häufig
erweist es sich als schwierig, den Verbrauchern,
die in der Regel hinsichtlich Menge und Vielfalt
kontinuierliche Lieferungen erwarten, ein
regelmäßiges und gleichbleibendes Angebot zu
bieten. Diese Art von Tätigkeit erfordert
meistens eine kostspielige Ausstattung (z.B.
passende Fahrzeuge, Kühlsysteme, Räume für
Verkauf und Verarbeitung); empfiehlt daher,
Aktivitäten dieser Art mit Mitteln aus den
entsprechenden Fonds zu unterstützen;
Änderung
36. weist jedoch darauf hin, dass Erzeuger, die
sich an Initiativen dieser Art beteiligen wollen,
zahlreiche Problemen Probleme bewältigen
müssen. Häufig erweist es sich als schwierig, den
Verbrauchern, die in der Regel hinsichtlich
Menge und Vielfalt kontinuierliche Lieferungen
erwarten, ein regelmäßiges und gleichbleibendes
Angebot zu bieten. Diese Art von Tätigkeit
erfordert meistens eine kostspielige Ausstattung
(z.B. passende Fahrzeuge, Kühlsysteme, Räume
für Verkauf und Verarbeitung); empfiehlt daher,
Aktivitäten dieser Art mit Mitteln aus den
entsprechenden Fonds zu unterstützen;
Begründung
Es besteht in dieser Ziffer keine Notwendigkeit, einseitig auf die Finanzierung aus den Fonds
abzuheben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann auf einer breiten Basis erfolgen, angefangen
von EU-, über nationale bis hin zu regionalen Mitteln.
(DE) jd
Am. 28
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
DESGAIN Xavier
ÄNDERUNGSANTRAG 29
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
NAT-V-029
Ziffer 38
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
weist darauf hin, dass zu den bisherigen
Problemen neue Herausforderungen hinzutreten,
wie etwa der Klimawandel, der Verlust der
biologischen Vielfalt und andere
Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen,
insbesondere des landwirtschaftlich genutzten
Raums und die Überalterung der Gesellschaft;
Änderung
weist darauf hin, dass zu den bisherigen
Problemen neue Herausforderungen hinzutreten,
wie etwa der Klimawandel, der Verlust der
biologischen Vielfalt und andere
Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen,
insbesondere des landwirtschaftlich genutzten
Raums und die Überalterung der Gesellschaft,
und dass diesen neuen Herausforderungen unter
einer Nachhaltigkeitsperspektive begegnet
werden muss;
Begründung
Es ist wichtig, hier auf die Nachhaltigkeitsperspektive zurückzukommen.
(FR) UR/ss
Am. 29
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 30
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 38
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
weist darauf hin, dass zu den bisherigen
Problemen neue Herausforderungen hinzutreten,
wie etwa der Klimawandel, der Verlust der
biologischen Vielfalt und andere
Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen,
insbesondere des landwirtschaftlich genutzten
Raums und die Überalterung der Gesellschaft;
Änderung
weist darauf hin, dass zu den bisherigen
Problemen neue Herausforderungen hinzutreten,
wie etwa der Klimawandel, der Verlust der
biologischen Vielfalt und andere
Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen,
insbesondere des landwirtschaftlich genutzten
Raums und die Überalterung der Gesellschaft;
unterstreicht, dass mehr getan werden muss, um
das Bewusstsein für diese Problematik zu fördern
und für die notwendige Abhilfe zu sorgen, indem
aktive Maßnahmen zur Verankerung der
Bevölkerung in ihrem Umfeld und damit zur
Vermeidung der Überalterung der Bevölkerung
und der Abwanderung vor allem der
Jugendlichen ergriffen werden;
Begründung
(ES) AK/UR/ss
Am. 30
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 31
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
MONAGO TERRAZA José
Antonio
NAT-V-029
Ziffer 40
Ändern:
Stellungnahmeentwurf
bestätigt, dass die Regionen mit vorwiegend
ländlichen Gebieten ihren Rückstand zwar
aufholen, dass ihr Entwicklungsniveau aber
weiterhin hinter dem Gemeinschaftsdurchschnitt
zurückbleibt; bestätigt, dass diese Kluft
besonders im Verhältnis zu Regionen mit
überwiegend städtischen Gebieten sichtbar wird.
Das durchschnittliche BIP in ländlichen Gebieten
ist in der EU-12 um 73% niedriger als das BIP in
städtischen Gebieten. Besonders deutlich ist das
Ungleichgewicht zwischen den ländlichen und
den städtischen Regionen in Mittel- und
Osteuropa.
Änderung
bestätigt, dass die Regionen mit vorwiegend
ländlichen Gebieten ihren Rückstand zwar
aufholen, dass ihr Entwicklungsniveau aber
weiterhin hinter dem Gemeinschaftsdurchschnitt
zurückbleibt; bestätigt, dass diese Kluft
besonders im Verhältnis zu Regionen mit
überwiegend städtischen Gebieten sichtbar wird.
Das durchschnittliche BIP in ländlichen Gebieten
ist in der EU-12 um 73% niedriger als das BIP in
städtischen Gebieten. Besonders deutlich ist das
Ungleichgewicht zwischen den ländlichen und
den städtischen Regionen in Mittel- und
Osteuropa, und noch stärker tritt es im Süden
Europas zu Tage;
Begründung
(ES) AK/UR/ss
Am. 31
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
ÄNDERUNGSANTRAG 32
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER
GEBIETE
ANDREASSON Martin
DRENJANIN Jelena
NAT-V-029
Ziffer 41
Streichen:
Stellungnahmeentwurf
fordert im Hinblick auf eine effizientere Nutzung
der Mittel zur Bekämpfung der gesellschaftlichen
Ausgrenzung eine systematische und vollständige
kartografische Erfassung der Armutsenklaven in
ländlichen Gebieten (mindestens auf NUTS-3Ebene);
Änderung
fordert im Hinblick auf eine effizientere Nutzung
der Mittel zur Bekämpfung der gesellschaftlichen
Ausgrenzung eine systematische und vollständige
kartografische Erfassung der Armutsenklaven in
ländlichen Gebieten (mindestens auf NUTS-3Ebene);
Begründung
Der Vorschlag ist ressourcenintensiv. Um die erhoffte Wirkung zu erzielen, d.h. um die Maßnahmen
auf eine kartografische Erfassung stützen zu können, müssen die zuständigen Akteure auf lokaler
und regionaler Ebene an der Initiative mitwirken.
(SV) HB/PF/jd
Am. 32
CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32
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