DE NAT-V-029 15. SITZUNG DER FACHKOMMISSION NAT 18. JULI 2013 ÄNDERUNGSANTRÄGE ENTWURF EINER STELLUNGNAHME der Fachkommission für natürliche Ressourcen NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE _____________ Berichterstatter: Jerzy Zająkała (PL/EA) Bürgermeister von Łubianka _____________ CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DE ORDRE D'EXAMEN DES AMENDEMENTS ORDER OF EXAMINATION OF AMENDMENTS Auteur Author Am. 1 DESGAIN Xavier Am. 2 DESGAIN Xavier Am. 3 DESGAIN Xavier Am. 4 ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena Am. 5 MONAGO TERRAZA José Antonio Am. 6 DESGAIN Xavier Am. 7 DESGAIN Xavier Am. 8 ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena Am. 9 DESGAIN Xavier Am. 10 MONAGO TERRAZA José Antonio Am. 11 MONAGO TERRAZA José Antonio CdR n° CoR nr. Conséquence sur les Position du autres rapporteur amendements Position of the Impact on other rapporteur amendments 2 Modifier Amend 3 Modifier Amend 4 Modifier Amend 5 Supprimer Delete 6 Modifier Amend 6 Modifier Amend 6 Ajouter Add 7 Supprimer Delete 8 Ajouter Add 9 Modifier Amend 12 Supprimer Delete CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 Résultat Outcome Auteur Author Am. 12 DESGAIN Xavier Am. 13 MÜLLER Emilia Am. 14 ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena Am. 15 MÜLLER Emilia Am. 16 ANDREASSON Martin Am. 17 DESGAIN Xavier Am. 18 ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena Am. 19 DESGAIN Xavier Am. 20 DESGAIN Xavier Am. 21 DESGAIN Xavier Am. 22 MONAGO TERRAZA José Antonio Am. 23 DESGAIN Xavier CdR n° CoR nr. Conséquence sur les Position du autres rapporteur amendements Position of the Impact on other rapporteur amendments 13 Modifier Amend 14 Supprimer Delete 15 Modifier Amend 16 Supprimer Delete 18 Modifier Amend 18 Modifier Amend 18 Ajouter Add 19 Modifier Amend 20 Modifier Amend 22 Modifier Amend 23 Supprimer Delete 23 Modifier Amend CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 Résultat Outcome Auteur Author Am. 24 ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena Am. 25 DESGAIN Xavier Am. 26 DESGAIN Xavier Am. 27 MONAGO TERRAZA José Antonio Am. 28 MÜLLER Emilia Am. 29 DESGAIN Xavier Am. 30 MONAGO TERRAZA José Antonio Am. 31 MONAGO TERRAZA José Antonio Am. 32 ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena CdR n° CoR nr. Conséquence sur les Position du autres rapporteur amendements Position of the Impact on other rapporteur amendments 24 Modifier Amend 25 Modifier Amend 26 Modifier Amend 35 Modifier Amend 36 Modifier Amend 38 Modifier Amend 38 Modifier Amend 40 Modifier Amend 41 Supprimer Delete CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 Résultat Outcome DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 1 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 2 Ändern: Stellungnahmeentwurf hebt hervor, dass die ländlichen Gebiete mit ihrer Bevölkerung (und damit ihren kulturellen und gesellschaftlichen Ressourcen), ihrer natürlichen Umwelt sowie ihren Rohstoffen und anderen wirtschaftlichen Ressourcen, die für das gesellschaftliche Leben der europäischen Gemeinschaft und ihre Entwicklung von großer Bedeutung sind, über ein großes Potenzial verfügen; hält in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Erhaltung der gesellschaftlichen, kulturellen, natürlichen und wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete für besonders wichtig; Änderung hebt hervor, dass die ländlichen Gebiete mit ihrer Bevölkerung (und damit ihren kulturellen und gesellschaftlichen Ressourcen), ihrer natürlichen Umwelt und biologischen Vielfalt sowie ihren Rohstoffen und anderen wirtschaftlichen Ressourcen, die für das gesellschaftliche Leben der europäischen Gemeinschaft und ihre Entwicklung von großer Bedeutung sind, über ein großes Potenzial verfügen; hält in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Erhaltung der gesellschaftlichen, kulturellen, natürlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete für besonders wichtig; Begründung Die biologische Vielfalt ist eine der größten potenziellen Ressourcen der ländlichen Gebiete, die von Anfang an herausgestellt werden sollte. (FR) UR/ss Am. 1 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 2 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 3 Ändern: Stellungnahmeentwurf weist darauf hin, dass sich die ländlichen Gebiete durch eine sehr große Vielfalt auszeichnen. Einige dieser Regionen erleben einen Bevölkerungsrückgang und haben in diesem Zusammenhang mit ernsthaften Problemen zu kämpfen, während andere, insbesondere wenn sie in der Nähe von Städten gelegen sind, eine steigende Nachfrage nach Grundstücken und starken Bevölkerungszuwachs bewältigen müssen. In einigen dieser Gebiete macht sich im Zusammenhang mit der allgemeinen Wirtschaftskrise, von der auch die Landwirtschaft betroffen ist, ein ernsthafter Konjunkturrückgang bemerkbar, während andere Regionen dank Tourismus und einer intakten natürlichen Umwelt einen immer größeren Aufschwung erleben; Änderung weist darauf hin, dass sich die ländlichen Gebiete durch eine sehr große Vielfalt auszeichnen. Einige dieser Regionen erleben einen Bevölkerungsrückgang und haben in diesem Zusammenhang mit ernsthaften Problemen zu kämpfen, während andere, insbesondere wenn sie in der Nähe von Städten gelegen sind, eine steigende Nachfrage nach Grundstücken und starken Bevölkerungszuwachs bewältigen müssen, die ihren ländlichen Charakter und ihre Fähigkeit, einen nachhaltigen Beitrag zu den Wirtschaftstätigkeiten des Primärsektors zu leisten, grundlegend bedrohen. In einigen dieser Gebiete macht sich im Zusammenhang mit der allgemeinen Wirtschaftskrise, von der auch die Landwirtschaft betroffen ist, ein ernsthafter Konjunkturrückgang bemerkbar, während andere Regionen dank Tourismus und einer intakten natürlichen Umwelt einen immer größeren Aufschwung erleben; Begründung Die starke Grundstücksnachfrage stellt eine reelle Bedrohung für den ländlichen Charakter der betroffenen Gebiete dar. Es ist wichtig, auf diese Bedrohung hinzuweisen, die zudem die Nachhaltigkeit dieser Gebiete untergräbt. Der hohe Bodenpreis und konkurrierende Wirtschaftstätigkeiten können den erhaltenswerten ländlichen Charakter dieser Gebiete unwiderruflich zerstören. (FR) UR/ss Am. 2 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 3 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 4 Ändern: Stellungnahmeentwurf hebt hervor, dass die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten großen Einfluss darauf hat, ob die Landwirte und ihre Familien sowie die Bewohner ländlicher Gemeinden, die keine Landwirtschaft betreiben hat, weiterhin in diesen Gebieten leben und arbeiten wollen. Diese Entscheidungen haben Einfluss auf die Größe und Zusammensetzung der Bevölkerung sowie auf die Erhaltung der Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete; Änderung hebt hervor, dass die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten großen Einfluss darauf hat, ob die Landwirte und ihre Familien, die anderen Berufsgruppen, die die übrigen Primärressourcen bewirtschaften, und diejenigen, die sie aufwerten und verarbeiten, sowie die Bewohner ländlicher Gemeinden, die keine Landwirtschaft betreiben hat, weiterhin in diesen Gebieten leben und arbeiten wollen. Diese Entscheidungen haben Einfluss auf die Größe und Zusammensetzung der Bevölkerung sowie auf die Erhaltung der Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete; Begründung Die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten ist von wesentlicher Bedeutung, betrifft jedoch nicht nur die Landwirte, die von einer Primärressource leben, sondern auch die anderen Berufe, bspw. in den Bereichen Forstwirtschaft oder Fischzucht, die von den übrigen Primärressourcen im ländlichen Raum leben bzw. sie aufwerten oder verarbeiten. Durch diese Präzisierung soll darauf hingewiesen werden, dass ländlicher Raum nicht mit Landwirtschaft gleichzusetzen ist, denn das würde nicht der Realität in vielen ländlichen Gebieten entsprechen. (FR) UR/ss Am. 3 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 4 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena NAT-V-029 Ziffer 5 Streichen: Stellungnahmeentwurf hebt hervor, dass die traditionellen kulturellen Werte der ländlichen Gebiete als wichtige Elemente der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Identität erhalten bzw. wiederhergestellt werden müssen; Änderung hebt hervor, dass die traditionellen kulturellen Werte der ländlichen Gebiete als wichtige Elemente der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Identität erhalten bzw. wiederhergestellt werden müssen; Begründung Der Vorschlag, der unterstützend wirken soll, fischt ungewollt politisch im Trüben. Außerdem wird darin zwischen den Werten der Landbewohner und der Bewohner anderer Gebiete polarisiert, was kontraproduktiv ist. (SV) HB/PF/jd Am. 4 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 5 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 6 Ändern: Stellungnahmeentwurf würdigt die große Bedeutung, die der Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt; spricht sich in diesem Zusammenhang für die weitere finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter bereitstellen, durch die Europäischen Union aus; Änderung würdigt die große Bedeutung, die der Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt; spricht sich in diesem Zusammenhang für die weitere finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter bereitstellen, durch die Europäischen Union aus; unterstreicht zugleich, dass u.a. die ländlichen Gebiete am meisten unter den künftigen Klimaveränderungen leiden werden, und fordert daher die Aufnahme von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels wie auch zur Anpassung an seine Auswirkungen in die Instrumente der Programmplanung, Raumentwicklung und Finanzierung, um über die partizipativen Verfahren und die landwirtschaftliche Praxis eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen; Begründung (ES) AK/UR/ss Am. 5 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 6 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 6 Ändern: Stellungnahmeentwurf würdigt die große Bedeutung, die der Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt; spricht sich in diesem Zusammenhang für die weitere finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter bereitstellen, durch die Europäischen Union aus; Änderung würdigt die große Bedeutung, die der Landwirtschaft auch bei der Bereitstellung wichtiger öffentlicher Güter, wie der Landschaft und der Nahrungsmittelsicherheit zukommt; spricht sich in diesem Zusammenhang für die weitere finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Güter bereitstellen, durch die Europäischen Union aus;. Im Übrigen wäre darauf hinzuweisen, dass die Felderwirtschaft nach wie vor von großem Vorteil für den ländlichen Raum ist, weil sie dazu beitragen könnte, die Abhängigkeit von Sojaeinfuhren zu verringern, die Bodenqualität zu verbessern, den Düngemitteleinsatz zu senken, wirtschaftliche Tätigkeiten im ländlichen Raum zu festigen und die Handelsbilanz der Europäischen Union auszugleichen. Begründung Landbau in ländlichen Gebieten kann zu einer Aneinanderreihung von Monokulturanbauflächen führen. Es ist daher wichtig, im Wege einer Diversifizierung durch Fruchtfolge eine nachhaltige Landwirtschaft sicherzustellen, die einen positiven Beitrag für den ländlichen Raum leisten kann. Wo möglich, könnten Eiweißpflanzen in die Fruchtfolge integriert werden und die Einfuhren von eiweißhaltigem Viehfutter ersetzen. (FR) UR/ss Am. 6 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 7 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 6 Neue Ziffer nach Ziffer 6: Stellungnahmeentwurf Änderung geht davon aus, dass dem ländlichen Raum aufgrund der tiefgreifenden Auswirkungen von Energiepolitik, Klimaschutz und Rohstoffeffizienz womöglich eine wichtigere Funktion in der Primärwirtschaft zukommen wird, und weist darauf hin, dass dieser Entwicklung schon jetzt vorgegriffen und gewährleistet werden muss, dass sie nachhaltig verläuft und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anliegen harmonisch miteinbezieht; Begründung Der ländliche Raum ist kein starres Gebilde. Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass er noch tiefgreifende Entwicklungen durchlaufen wird, die vorweggenommen werden müssen. So werden sich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien, mit denen sich der Ausschuss bereits in anderen Stellungnahmen auseinandergesetzt hat, umfassend auf den ländlichen Raum auswirken. (FR) UR/ss Am. 7 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 8 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena NAT-V-029 Ziffer 7 Streichen: Stellungnahmeentwurf sieht es als erforderlich an, in der Gesellschaft insgesamt, insbesondere aber in der jüngeren Generation das Verständnis und die Achtung für die Werte der ländlichen Gebiete und deren Bedeutung für die Wahrung der Lebensfähigkeit der Bevölkerung insgesamt zu wecken; Änderung sieht es als erforderlich an, in der Gesellschaft insgesamt, insbesondere aber in der jüngeren Generation, das Verständnis und die Achtung für die Werte der ländlichen Gebiete und deren Bedeutung für die Wahrung der Lebensfähigkeit der Bevölkerung insgesamt zu wecken; Begründung Was dem Berichterstatter vorschwebt, lässt sich auf diese Art nicht erreichen. (SV) HB/PF/jd Am. 8 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 9 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 8 Neue Ziffer nach Ziffer 8: Stellungnahmeentwurf Änderung bedauert, dass dem Standpunkt des Ausschusses zur Deckelung und zum Greening in den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs vom 26. Juni 2013 keine Rechnung getragen wurde und somit sowohl die Vielfalt als auch die Nachhaltigkeit des ländlichen Raums bedroht sind; Begründung Es ist wichtig, erneut auf diese Tatsache hinzuweisen. Die Deckelung der Beihilfen könnte zu einer größeren Vielfalt in den ländlichen Gebieten beitragen. Die Beihilfen zur Ökologisierung wiederum ermöglichen, dass mehr Land- und Forstwirte für ihre Arbeit zur Erhaltung von ÖkosystemDienstleistungen entschädigt werden können. (FR) UR/ss Am. 9 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 10 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 9 Ändern: Stellungnahmeentwurf unterstützt zugleich die umfassende Finanzierung wirksamer Programme mit Anreizen für junge Landwirte durch die Europäische Union und die finanzielle Unterstützung für SemisubsistenzBetriebe sowie für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten, da diese wichtige Faktoren für die Erhaltung der Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete sind; Änderung unterstützt zugleich die umfassende Finanzierung wirksamer Programme mit Anreizen für junge Landwirte durch die Europäische Union und die finanzielle Unterstützung für SemisubsistenzBetriebe sowie für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten, da diese wichtige Faktoren für die Erhaltung der Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete sind. Die Finanzinstrumente sollten nicht nur für junge Landwirte bestimmt sein, sondern auf alle jungen Menschen ausgeweitet werden, die in den verschiedensten Branchen etwas aufbauen, damit so die Vitalität der ländlichen Gebiete erhalten und die Abwanderung in städtische Gebiete vermieden werden kann. Zugleich verweist der AdR auf die Notwendigkeit, die Beihilfen und Zuschüsse zu Maßnahmen für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Schutzgebieten (Netz Natura 2000) zu erhöhen, um den Umweltschutz mit der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete zu vereinbaren, die einen Großteil der Schutzgebiete betreuen, und das Einkommensniveau der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Begründung (ES) AK/UR/ss Am. 10 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 11 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 12 Streichen: Stellungnahmeentwurf weist ferner darauf hin, dass derzeit Überlegungen darüber angestellt werden, die Mittel der zweiten Säule der GAP stärker als bisher für Treuhandfonds im Zusammenhang mit der Deckung finanzieller Verluste aus Tier- und Pflanzenkrankheiten, Umweltvorfällen oder einem deutlich Einkommensrückgang der Landwirte zu verwenden, die bisher aus der ersten Säule der GAP finanziert wurden; bedauert, dass dies eine weitere Senkung der Mittelzuweisungen zur Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur auf dem Land nach sich ziehen würde; Änderung weist ferner darauf hin, dass derzeit Überlegungen darüber angestellt werden, die Mittel der zweiten Säule der GAP stärker als bisher für Treuhandfonds im Zusammenhang mit der Deckung finanzieller Verluste aus Tier- und Pflanzenkrankheiten, Umweltvorfällen oder einem deutlich Einkommensrückgang der Landwirte zu verwenden, die bisher aus der ersten Säule der GAP finanziert wurden; bedauert, dass dies eine weitere Senkung der Mittelzuweisungen zur Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur auf dem Land nach sich ziehen würde; Begründung Unserer Ansicht nach sollte Ziffer 12 gestrichen werden, denn Krisenbewältigung ist Teil der ersten Säule und eine mögliche – fakultative – Übertragung auf die zweite Säule wäre zu begrüßen, da sich mehr Möglichkeiten ergeben würden, bei Bedarf Mittel zu erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen die Möglichkeiten zur Mobilisierung dieser Mittel für sich bewerten; in jedem Falle aber ist es besser, über ein solches Instrument zu verfügen, als ohne es klarkommen zu müssen. (ES) AK/UR/ss Am. 11 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 12 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 13 Ändern: Stellungnahmeentwurf bedauert, dass mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen und den Partnerschaftsvereinbarungen zwar die Voraussetzungen für Koordination und Integration geschaffen werden, dass diese aber weiterhin unzureichend sind, um eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen zu gewährleisten; ist der festen Überzeugung, dass die 5% der für das LEADER-Programm vorgesehenen ELER-Mittel für die Planung von Investitionsanreizen in ländlichen Gebieten keineswegs ausreichen. In seiner Stellungnahme zum Thema "Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" stellt der Ausschuss der Regionen fest, dass im nächsten Programmzeitraum eine stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen Entwicklung durch die EU erforderlich ist; Änderung bedauert, dass mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen und den Partnerschaftsvereinbarungen zwar die Voraussetzungen für Koordination und Integration geschaffen werden, dass diese aber weiterhin unzureichend sind, um eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen zu gewährleisten; ist der festen Überzeugung, dass die 5% der für das LEADER-Programm vorgesehenen ELER-Mittel für die PlanFörderung von Investitionsanreizen in ländlichen Gebieten keineswegs ausreichen, um die tiefgreifenden Auswirkungen von Energiepolitik, Klimaschutz und Rohstoffeffizienz auf den ländlichen Raum zu bewältigen und all diese Tätigkeiten auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten. In seiner Stellungnahme zum Thema "Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" stellt der Ausschuss der Regionen fest, dass im nächsten Programmzeitraum eine stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen Entwicklung durch die EU erforderlich ist; Begründung Es muss darauf hingewiesen werden, dass den anstehenden Umwälzungen im ländlichen Raum vorgegriffen werden muss und dazu Instrumente wie ELER und LEADER eingesetzt werden können. (FR) UR/ss Am. 12 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 MÜLLER Emilia ÄNDERUNGSANTRAG 13 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 14 Streichen: Stellungnahmeentwurf 14. fordert die Verwaltungsbehörden erneut auf, die Anwendung dieses Prozentsatzes auch auf die drei übrigen Fonds, die durch die Allgemeine Verordnung erfasst sind, EFRE, ESF und EMFF, in Erwägung zu ziehen; Änderung 14. fordert die Verwaltungsbehörden erneut auf, die Anwendung dieses Prozentsatzes auch auf die drei übrigen Fonds, die durch die Allgemeine Verordnung erfasst sind, EFRE, ESF und EMFF, in Erwägung zu ziehen; Begründung Es besteht keine Veranlassung, die Verwaltungsbehörden des EFRE, ESF und EMFF dazu aufzufordern, mindestens 5% der Mittel in "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" einzusetzen. Der bisherige Entwurf der Allgemeinen Verordnung sieht bewusst nur eine optionale Nutzung dieses Instruments in den o.g. Fonds vor. (DE) jd Am. 13 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 14 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena NAT-V-029 Ziffer 15 Ändern: Stellungnahmeentwurf begrüßt die Einbeziehung der LEADER-Initiative in die Programme der Strukturfonds in Form einer vor Ort umgesetzten lokalen Entwicklungsstrategie; ist dessen ungeachtet der Meinung, dass die Umsetzung, wie sie derzeit vorgesehen ist, auf unklaren und wenig kohärenten Grundsätzen beruht. Die LEADERInitiative ist für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach wie vor von Bedeutung (mindestens 5% der Mittel sind hierfür vorgesehen) und kann zur Umsetzung aller Prioritäten genutzt werden; Änderung begrüßt die Einbeziehung der LEADER-Initiative von der örtlichen Bevölkerung betriebener Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) in die Programme der Strukturfonds in Form einer vor Ort umgesetzten lokalen Entwicklungsstrategie; ist dessen ungeachtet der Meinung, dass eine Mehrfondsstrategie mit der erforderlichen Koordinierung der jeweiligen Fondsverordnungen einhergehen muss die Umsetzung, wie sie derzeit vorgesehen ist, auf unklaren und wenig kohärenten Grundsätzen beruht. Die von der Kommission als Lösung vorgeschlagene Zwischenstufe ist unzureichend. Dabei wird zwar die Zuständigkeit einer einzigen anstatt mehreren Verwaltungsbehörden übertragen, die Verwaltungsverfahren an sich werden aber nicht vereinfacht Die LEADERInitiative ist für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach wie vor von Bedeutung (mindestens 5% der Mittel sind hierfür vorgesehen). Die Rechtsvorschriften sind untereinander wenig kohärent und es besteht offensichtlich die Gefahr, dass mehr Zeit und Ressourcen und kann zur Umsetzung aller Prioritäten genutzt werden dafür verwendet werden, Beanstandungen vorzubeugen, als die Entwicklung voranzubringen; Am. 14 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 Begründung Die CLLD (von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) entstanden in Anlehnung an die LEADER-Initiative, doch die Bezeichnung CLLD wurde von der Kommission im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Anwendung mehrerer Fonds ins Leben gerufen, und CLLD wird auch im Verordnungstext verwendet. Durch die Änderung soll die im ursprünglichen Wortlaut verwendete Formulierung "unklaren und wenig kohärenten Grundsätzen" deutlicher gemacht und die Argumentation gestärkt werden. Die Passage, dass mindestens 5% der Mittel für CLLD vorgesehen sind, sollte deswegen gestrichen werden, weil es eine Sachangabe ist, die hier fehl am Platz ist und von der Hauptsache ablenkt. (SV) HB/PF/jd Am. 14 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 MÜLLER Emilia ÄNDERUNGSANTRAG 15 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 16 Streichen: Stellungnahmeentwurf 16. spricht sein Bedauern darüber aus, dass die LEADER-Initiative für die operationellen Programme des EFRE und des EFS lediglich fakultativen Charakter hat und eine Finanzierung ausschließlich im Rahmen des thematischen Ziels "Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut" vorgesehen ist. Durch diesen Grundsatz werden der potenzielle Handlungsspielraum lokaler Aktionsgruppen sowie die Möglichkeit der Einbeziehung verschiedener Fonds bei der Erarbeitung einer lokalen Entwicklungsstrategie eingeschränkt; Änderung 16. spricht sein Bedauern darüber aus, dass die LEADER-Initiative für die operationellen Programme des EFRE und des EFS lediglich fakultativen Charakter hat und eine Finanzierung ausschließlich im Rahmen des thematischen Ziels "Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut" vorgesehen ist. Durch diesen Grundsatz werden der potenzielle Handlungsspielraum lokaler Aktionsgruppen sowie die Möglichkeit der Einbeziehung verschiedener Fonds bei der Erarbeitung einer lokalen Entwicklungsstrategie eingeschränkt; Begründung Die Einrichtung der LEADER-Initiativen haben sich im Rahmen des ELER bewährt, sollten aber nicht verpflichtend auf die Strukturfonds übertragen werden. Bayern unterstützt daher ausdrücklich den freiwilligen Ansatz. Eine Beschränkung auf das thematische Ziel "Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut" ist im Rahmen des Entwurfs der Allgemeinen Verordnung nicht vorgesehen, so dass diese Aussage nicht stimmt. (DE) jd Am. 15 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ANDREASSON Martin ÄNDERUNGSANTRAG 16 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 18 Ändern: Stellungnahmeentwurf gibt zu bedenken, dass die geplante weitere Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu stärkeren Preisschwankungen bei Agrarprodukten führen und dies wiederum insbesondere die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe gefährden wird; macht zudem darauf aufmerksam, dass eine Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren Industrialisierung und Konzentration in der Milchviehhaltung führen wird und dies wiederum den Klimawandel sowie die Abwanderung aus ländlichen Gebieten beschleunigt; Änderung gibt zu bedenken sieht es weiterhin als wichtig an, dass die geplante weitere Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu stärkeren Preisschwankungen bei Agrarprodukten führen den Landwirten eine Entschädigung für den kollektiven Nutzen zu leisten, den sie erbringen, z.B. für die Natur und die Kultur durch die Beweidung und Offenhaltung der Landschaft, der auf dem Markt nicht kommerziell verwertbar ist. und dies wiederum insbesondere die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe gefährden wird Sollte sich zeigen, dass die Abschaffung des Milchquotensystems zu unerwünschten Formen der Tierhaltung führt, wären politische Maßnahmen nötig, um eine stärkere Information der Verbraucher und des Marktes insgesamt zu unterstützen; macht zudem darauf aufmerksam, dass eine Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren Industrialisierung und Konzentration in der Milchviehhaltung führen wird und den Tierschutz in der gesamten EU sicherzustellen dies wiederum den Klimawandel sowie die Abwanderung aus ländlichen Gebieten beschleunigt; Begründung Die weitere Deregulierung der europäischen Agrarmärkte ist Teil der Entwicklung der Agrarbetriebe hin zu Gewerbebetrieben, die den anderen freien Unternehmen in einem offenen Markt gleichen. Weniger Regulierung kann auch neue Chancen eröffnen: neue innovative Lösungen für die Vermarktung, das Zugehen auf die Verbraucher und die Entwicklung von Warenzeichen, die auf Qualität beruhen. (SV) HB/PF/jd Am. 16 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 17 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 18 Ändern: Stellungnahmeentwurf gibt zu bedenken, dass die geplante weitere Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu stärkeren Preisschwankungen bei Agrarprodukten führen und dies wiederum insbesondere die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe gefährden wird; macht zudem darauf aufmerksam, dass eine Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren Industrialisierung und Konzentration in der Milchviehhaltung führen wird und dies wiederum den Klimawandel sowie die Abwanderung aus ländlichen Gebieten beschleunigt; Änderung gibt zu bedenken, dass die geplante weitere Deregulierung der europäischen Agrarmärkte zu stärkeren Preisschwankungen bei Agrarprodukten führen und dies wiederum insbesondere die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die die lokalen Ressourcen aufwerten, gefährden wird; macht zudem darauf aufmerksam, dass eine Aufhebung der Milchquoten zu einer stärkeren Industrialisierung und Konzentration in der Milchviehhaltung führen wird und dies wiederum den Klimawandel sowie die Abwanderung aus ländlichen Gebieten beschleunigt; Begründung Die landwirtschaftlichen Betriebe, die die lokalen Ressourcen aufwerten, sind für die ländlichen Gebiete am wichtigsten, und genau sie sind am stärksten gefährdet. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, dies zu verdeutlichen. (FR) UR/ss Am. 17 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 18 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena NAT-V-029 Ziffer 18 Neue Ziffer hinzufügen: Stellungnahmeentwurf Änderung weist auf die Möglichkeiten hin, Unterstützungstätigkeiten des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums, Säule 2, mit Tätigkeiten aus dem Regional-, Sozial- oder Fischereifonds, also den Fonds des GSR, zu verbinden. Biogaserzeugung, bodengebundene Infrastruktur für IKT, Innovation, Entwicklung von Fachkenntnissen, Unternehmensentwicklung und CLLD (von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) sind Maßnahmen, die sich in das Programm für den ländlichen Raum einfügen, die jedoch auch Bezüge zu den anderen Fonds haben und bei denen verschiedene Gewerbezweige voneinander profitieren können und die Erfordernisse und Ressourcen von Stadt und Land gut zusammenpassen; Begründung Es soll auf die Bereiche hingewiesen werden, in denen die Fonds und die an ihrer Umsetzung Beteiligten durch Zusammenarbeit einen Mehrwert schaffen können. (SV) HB/PF/jd Am. 18 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 19 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 19 Ändern: Stellungnahmeentwurf macht insbesondere auf die Herausforderungen aufmerksam, vor denen ländliche Gemeinden im unmittelbaren Umfeld mittlerer und großer Städten stehen, und empfiehlt für die Festlegung einer Entwicklungsstrategie für diese Gebiete einen funktionellen Ansatz; Änderung macht insbesondere auf die Herausforderungen aufmerksam, vor denen ländliche Gemeinden im unmittelbaren Umfeld mittlerer und großer Städten stehen, und empfiehlt für die Festlegung einer Entwicklungsstrategie für diese Gebiete einen funktionellen Ansatz, der auf die Erhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie auf die Verbesserung der städtischen Lebensqualität abhebt; Begründung Ein funktioneller Ansatz, der zum Verlust von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen führt, ist nicht nachhaltig. Als wesentliches Ziel muss also ihre Erhaltung betont werden, zumal Agrarland künftig notwendigerweise zur Energie- und Rohstoffversorgung beitragen und die Landwirtschaft die Ernährung von immer mehr Menschen sicherstellen muss. Voraussetzung für die Erhaltung der Flächen ist die Verbesserung der städtischen Lebensqualität, um der Stadtflucht vorzubeugen. (FR) UR/ss Am. 19 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 20 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 20 Ändern: Stellungnahmeentwurf stellt fest, dass sowohl die Städte als auch die ländlichen Gemeinden, die sich in funktionellen Gebieten befinden, über wertvolle und überaus nützliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Ressourcen verfügen; empfiehlt, bei der Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für ein funktionelles Gebiet jeweils eine Untersuchung der vorhandenen Ressourcen für das gesamte funktionelle Gebiet durchzuführen und in der Entwicklungsstrategie auch das Potenzial der ländlichen und städtischen Gemeinden im Hinblick auf deren optimale Nutzung zu berücksichtigen; weist auch auf die potenziellen Gefahren für ländliche Gebiete hin, die sich aus der Nichtbeachtung des Grundsatzes der gleichmäßigen Entwicklung von Städten und ländlichen Gemeinden ergeben und die Folge der Tatsache sein können, dass die Städte ihre demographische und wirtschaftliche Überlegenheit ausnutzen; Änderung stellt fest, dass sowohl die Städte als auch die ländlichen Gemeinden, die sich in funktionellen Gebieten befinden, über wertvolle und überaus nützliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Ressourcen verfügen; empfiehlt, bei der Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für ein funktionelles Gebiet jeweils eine Untersuchung der vorhandenen Ressourcen für das gesamte funktionelle Gebiet durchzuführen und in der Entwicklungsstrategie auch das Potenzial der ländlichen und städtischen Gemeinden im Hinblick auf deren optimale Nutzung nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen; weist auch auf die potenziellen Gefahren für ländliche Gebiete hin, die sich aus der Nichtbeachtung des Grundsatzes der gleichmäßigen Entwicklung von Städten und ländlichen Gemeinden ergeben und die Folge der Tatsache sein können, dass die Städte ihre demographische und wirtschaftliche Überlegenheit ausnutzen; Begründung Die Entwicklungsstrategie für diese Gebiete muss an Nachhaltigkeitsgrundsätzen ausgerichtet sein, und das soll hier bekräftigt werden. (FR) UR/ss Am. 20 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 21 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 22 Ändern: Stellungnahmeentwurf sieht für die Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für funktionelle Gebiete eine Methode als wünschenswert an, bei der die Einbindung der lokalen Gebietskörperschaften sowie der Bewohner der städtischen und der ländlichen Gemeinden gewährleistet ist. Diese Mitwirkung sollte sowohl während der Vorbereitung (Untersuchung und Analyse) als auch bei der Entscheidung über die endgültige Form der Strategie sichergestellt sein; Änderung sieht für die Erarbeitung einer EntwicklungsNachhaltigkeitsstrategie für funktionelle Gebiete eine Methode als wünschenswert an, bei der die Einbindung der lokalen Gebietskörperschaften sowie der Bewohner der städtischen und der ländlichen Gemeinden gewährleistet ist. Diese Mitwirkung sollte sowohl während der Vorbereitung (Untersuchung und Analyse) als auch bei der Entscheidung über die endgültige Form der Strategie sichergestellt sein; Begründung Die Entwicklungsstrategie für funktionelle Gebiete muss selbstredend eine Nachhaltigkeitsstrategie sein, und das soll hier hervorgehoben werden. (FR) UR/ss Am. 21 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 22 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 23 Streichen: Stellungnahmeentwurf weist darauf hin, dass in den stadtnahen ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung Landwirtschaft betreibt. Aus Städten übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern häufig die Erwartung, bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung und Beweidung, die sie als störend empfinden, solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art zu antizipieren und ihnen dadurch zu begegnen, dass zum Beispiel Zonen für die landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und somit mögliche gesellschaftliche Konflikte weitestgehend vermieden werden; Änderung weist darauf hin, dass in den stadtnahen ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung Landwirtschaft betreibt. Aus Städten übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern häufig die Erwartung, bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung und Beweidung, die sie als störend empfinden, solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art zu antizipieren und ihnen dadurch zu begegnen, dass zum Beispiel Zonen für die landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und somit mögliche gesellschaftliche Konflikte weitestgehend vermieden werden; Begründung Die Absicht des Berichterstatters wird nicht klar. Logisch ist, dass die Instrumente der Stadtplanung jeder Kommune zur Verfügung stehen und es nicht zu den in dieser Ziffer angesprochenen gesellschaftlichen Konflikten kommen sollte. Denn wer sich für ein Leben außerhalb der Stadt entscheidet, kann nicht die Entwicklung der Landwirtschaft gefährden, es sei denn die Gemeinde trifft entsprechende Entscheidungen im Rahmen ihrer Raumplanung. Unserer Ansicht nach ist diese Frage ausreichend geregelt. (ES) AK/UR/ss Am. 22 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 23 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 23 Ändern: Stellungnahmeentwurf weist darauf hin, dass in den stadtnahen ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung Landwirtschaft betreibt. Aus Städten übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern häufig die Erwartung, bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung und Beweidung, die sie als störend empfinden, solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art zu antizipieren und ihnen dadurch zu begegnen, dass zum Beispiel Zonen für die landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und somit mögliche gesellschaftliche Konflikte weitestgehend vermieden werden; Änderung weist darauf hin, dass in den stadtnahen ländlichen Gebieten nur ein Teil der Bevölkerung Landwirtschaft betreibt. Aus Städten übergesiedelte Bewohner solcher Gebiete äußern häufig die Erwartung, bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa der Einsatz natürlicher und künstlicher Dünger, die Arbeit mit landwirtschaftlichen Geräten, Viehhaltung und Beweidung, die sie als störend empfinden, solle eingestellt werden. Es wird empfohlen, im Rahmen der Raumplanung Probleme dieser Art zu antizipieren und ihnen insbesondere dadurch eine Nachhaltigkeitsstrategie zu begegnen, dass zum Beispiel Zonen für die landwirtschaftliche Erzeugung festgelegt und somit mögliche gesellschaftliche Konflikte weitestgehend vermieden werden die die verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interessen miteinander vereinbart; Begründung Diese Gebiete benötigen eine Nachhaltigkeitsstrategie, wobei die Erhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen nach wie vor Priorität haben muss. (FR) UR/ss Am. 23 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 24 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena NAT-V-029 Ziffer 24 Ändern: Stellungnahmeentwurf unterstreicht die Bedeutung von Programmen zur sozialen Integration in ländlichen Gebieten, die ständigen Zuzug aus den Städten verzeichnen, mit denen gesellschaftliche Konflikte aufgrund unterschiedlicher Lebensstile, Werte und gesellschaftlicher Normen verhindert werden sollen; Änderung unterstreicht, dass die Bedeutung von Programmen zur sozialen Integration in ländlichen Gebieten, die ständigen Zuzug aus den Städten verzeichnen, eine Möglichkeit darstellen, mit denen eventuelle gesellschaftliche Konflikte aufgrund unterschiedlicher Lebensstile, Werte und gesellschaftlicher Normen verhindert werden sollenanzugehen; Begründung In allen zwischenmenschlichen Bereichen entstehen mitunter Konflikte. Die Konfliktlösung muss von den jeweiligen Bedingungen des Ortes und der regionalen und lokalen Ebene ausgehen. Programme wie das oben vorgeschlagene sind nur einer von mehreren möglichen Ansätzen. (SV) HB/PF/jd Am. 24 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 25 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 25 Ändern: Stellungnahmeentwurf weist darauf hin, dass die Kosten der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen der Zersiedelung solidarisch zwischen städtischen und ländlichen Gebieten geteilt werden sollten; Änderung weist darauf hin, dass die Kosten der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen der Zersiedelung solidarisch zwischen städtischen und ländlichen Gebieten geteilt werden sollten, wobei darauf geachtet werden sollte, die Suburbanisierung so weit wie möglich zu begrenzen, da sie sich negativ auf die Tätigkeiten im ländlichen Raum sowie auf die Entwicklung der Städte selbst auswirkt; Begründung Der Änderungsantrag spricht im Prinzip für sich. Es ist wirklich wichtig, der Suburbanisierung Einhalt zu gebieten, die unumkehrbare Folgen für die ländlichen Gebiete und ihre Kapazität hat, die für unsere Wirtschaft unabdingliche Primärproduktion zu gewährleisten. (FR) UR/ss Am. 25 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 26 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 26 Ändern: Stellungnahmeentwurf macht darauf aufmerksam, dass sich die deutliche Mehrheit der ländlichen Gemeinden außerhalb der unmittelbaren Einflusssphäre großer und mittlerer Städte befindet. Zur Unterstützung dieser Gebiete sind daher spezifische Instrumente erforderlich; empfiehlt daher, sowohl in der Gemeinsamen Agrarpolitik als auch in der Kohäsionspolitik, die ebenfalls mithilfe von Instrumenten der regionalen Entwicklung umgesetzt wird, solche Lösungen zu berücksichtigen, die tatsächlich zum territorialen Zusammenhalt und zu einem Ausgleich der Entwicklungschancen führen; Änderung macht darauf aufmerksam, dass sich die deutliche Mehrheit der ländlichen Gemeinden außerhalb der unmittelbaren Einflusssphäre großer und mittlerer Städte befindet. Zur Unterstützung dieser Gebiete sind daher spezifische Instrumente erforderlich; empfiehlt daher, sowohl in der Gemeinsamen Agrarpolitik als auch in der Kohäsionspolitik, die ebenfalls mithilfe von Instrumenten der regionalen Entwicklung umgesetzt wird, solche Lösungen zu berücksichtigen, die tatsächlich zum territorialen Zusammenhalt und zu einem Ausgleich der EntwicklungscChancen für eine nachhaltige Entwicklung führen; Begründung Die Formulierung des Berichterstatters sollte durch die Nachhaltigkeitsperspektive ergänzt werden. (FR) UR/ss Am. 26 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 27 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 35 Ändern: Stellungnahmeentwurf unterstreicht, dass kurze Versorgungsketten für landwirtschaftliche Produkte zur Entwicklung einer nachhaltigen Erzeugung und eines entsprechenden Konsums beitragen. Sie entsprechen der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach authentischen Erzeugnissen ebenso wie dem Kriterium der jahreszeitgemäßen lokalen und sozial ausgewogenen Produktion. Dieses Konsummuster beruht auch auf dem Respekt der Bürger gegenüber der Umwelt, die in einer Reduzierung der Verpackungen, der Senkung der CO2-Emissionen und der Unterstützung nachhaltiger Produktionsverfahren zum Ausdruck kommt; Änderung unterstreicht, dass kurze Versorgungsketten für landwirtschaftliche Produkte zur Entwicklung einer nachhaltigen Erzeugung und eines entsprechenden Konsums beitragen. Sie entsprechen der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach authentischen Erzeugnissen ebenso wie dem Kriterium der jahreszeitgemäßen lokalen und sozial ausgewogenen Produktion. Dieses Konsummuster beruht auch auf dem Respekt der Bürger gegenüber der Umwelt, die in einer Reduzierung der Verpackungen, der Senkung der CO2-Emissionen und der Unterstützung nachhaltiger Produktionsverfahren zum Ausdruck kommt. Allerdings muss die Unterstützung der kurzen Versorgungsketten mit der Förderung der genossenschaftlichen Zusammenschlüsse einhergehen, denn so wird die Stellung der Landwirte auf den Märkten gestärkt. Entscheidend ist die Bündelung des Angebots als wirksames Instrument zur Erzielung gerechter Preise für die Landwirte und zur Sicherung der wachsenden Nachfrage nach Lebensmitteln; Begründung (ES) AK/UR/ss Am. 27 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 MÜLLER Emilia ÄNDERUNGSANTRAG 28 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 36 Ändern: Stellungnahmeentwurf 36. weist jedoch darauf hin, dass Erzeuger, die sich an Initiativen dieser Art beteiligen wollen, zahlreiche Problemen bewältigen müssen. Häufig erweist es sich als schwierig, den Verbrauchern, die in der Regel hinsichtlich Menge und Vielfalt kontinuierliche Lieferungen erwarten, ein regelmäßiges und gleichbleibendes Angebot zu bieten. Diese Art von Tätigkeit erfordert meistens eine kostspielige Ausstattung (z.B. passende Fahrzeuge, Kühlsysteme, Räume für Verkauf und Verarbeitung); empfiehlt daher, Aktivitäten dieser Art mit Mitteln aus den entsprechenden Fonds zu unterstützen; Änderung 36. weist jedoch darauf hin, dass Erzeuger, die sich an Initiativen dieser Art beteiligen wollen, zahlreiche Problemen Probleme bewältigen müssen. Häufig erweist es sich als schwierig, den Verbrauchern, die in der Regel hinsichtlich Menge und Vielfalt kontinuierliche Lieferungen erwarten, ein regelmäßiges und gleichbleibendes Angebot zu bieten. Diese Art von Tätigkeit erfordert meistens eine kostspielige Ausstattung (z.B. passende Fahrzeuge, Kühlsysteme, Räume für Verkauf und Verarbeitung); empfiehlt daher, Aktivitäten dieser Art mit Mitteln aus den entsprechenden Fonds zu unterstützen; Begründung Es besteht in dieser Ziffer keine Notwendigkeit, einseitig auf die Finanzierung aus den Fonds abzuheben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann auf einer breiten Basis erfolgen, angefangen von EU-, über nationale bis hin zu regionalen Mitteln. (DE) jd Am. 28 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 DESGAIN Xavier ÄNDERUNGSANTRAG 29 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE NAT-V-029 Ziffer 38 Ändern: Stellungnahmeentwurf weist darauf hin, dass zu den bisherigen Problemen neue Herausforderungen hinzutreten, wie etwa der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und andere Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen, insbesondere des landwirtschaftlich genutzten Raums und die Überalterung der Gesellschaft; Änderung weist darauf hin, dass zu den bisherigen Problemen neue Herausforderungen hinzutreten, wie etwa der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und andere Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen, insbesondere des landwirtschaftlich genutzten Raums und die Überalterung der Gesellschaft, und dass diesen neuen Herausforderungen unter einer Nachhaltigkeitsperspektive begegnet werden muss; Begründung Es ist wichtig, hier auf die Nachhaltigkeitsperspektive zurückzukommen. (FR) UR/ss Am. 29 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 30 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 38 Ändern: Stellungnahmeentwurf weist darauf hin, dass zu den bisherigen Problemen neue Herausforderungen hinzutreten, wie etwa der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und andere Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen, insbesondere des landwirtschaftlich genutzten Raums und die Überalterung der Gesellschaft; Änderung weist darauf hin, dass zu den bisherigen Problemen neue Herausforderungen hinzutreten, wie etwa der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und andere Umweltprobleme, der Rückgang des ländlichen, insbesondere des landwirtschaftlich genutzten Raums und die Überalterung der Gesellschaft; unterstreicht, dass mehr getan werden muss, um das Bewusstsein für diese Problematik zu fördern und für die notwendige Abhilfe zu sorgen, indem aktive Maßnahmen zur Verankerung der Bevölkerung in ihrem Umfeld und damit zur Vermeidung der Überalterung der Bevölkerung und der Abwanderung vor allem der Jugendlichen ergriffen werden; Begründung (ES) AK/UR/ss Am. 30 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 31 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE MONAGO TERRAZA José Antonio NAT-V-029 Ziffer 40 Ändern: Stellungnahmeentwurf bestätigt, dass die Regionen mit vorwiegend ländlichen Gebieten ihren Rückstand zwar aufholen, dass ihr Entwicklungsniveau aber weiterhin hinter dem Gemeinschaftsdurchschnitt zurückbleibt; bestätigt, dass diese Kluft besonders im Verhältnis zu Regionen mit überwiegend städtischen Gebieten sichtbar wird. Das durchschnittliche BIP in ländlichen Gebieten ist in der EU-12 um 73% niedriger als das BIP in städtischen Gebieten. Besonders deutlich ist das Ungleichgewicht zwischen den ländlichen und den städtischen Regionen in Mittel- und Osteuropa. Änderung bestätigt, dass die Regionen mit vorwiegend ländlichen Gebieten ihren Rückstand zwar aufholen, dass ihr Entwicklungsniveau aber weiterhin hinter dem Gemeinschaftsdurchschnitt zurückbleibt; bestätigt, dass diese Kluft besonders im Verhältnis zu Regionen mit überwiegend städtischen Gebieten sichtbar wird. Das durchschnittliche BIP in ländlichen Gebieten ist in der EU-12 um 73% niedriger als das BIP in städtischen Gebieten. Besonders deutlich ist das Ungleichgewicht zwischen den ländlichen und den städtischen Regionen in Mittel- und Osteuropa, und noch stärker tritt es im Süden Europas zu Tage; Begründung (ES) AK/UR/ss Am. 31 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32 ÄNDERUNGSANTRAG 32 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG LÄNDLICHER GEBIETE ANDREASSON Martin DRENJANIN Jelena NAT-V-029 Ziffer 41 Streichen: Stellungnahmeentwurf fordert im Hinblick auf eine effizientere Nutzung der Mittel zur Bekämpfung der gesellschaftlichen Ausgrenzung eine systematische und vollständige kartografische Erfassung der Armutsenklaven in ländlichen Gebieten (mindestens auf NUTS-3Ebene); Änderung fordert im Hinblick auf eine effizientere Nutzung der Mittel zur Bekämpfung der gesellschaftlichen Ausgrenzung eine systematische und vollständige kartografische Erfassung der Armutsenklaven in ländlichen Gebieten (mindestens auf NUTS-3Ebene); Begründung Der Vorschlag ist ressourcenintensiv. Um die erhoffte Wirkung zu erzielen, d.h. um die Maßnahmen auf eine kartografische Erfassung stützen zu können, müssen die zuständigen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene an der Initiative mitwirken. (SV) HB/PF/jd Am. 32 CDR3765-2013_00_00_TRA_PA_AMC 1-32