3-001 SITZUNG AM MITTWOCH, 23. OKTOBER 2002 ___________________________ 3-002 VORSITZ: PATRICK COX Präsident (Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.) 3-003 Sturdy (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, vor etwa drei Jahren habe ich einen Protestmarsch von Mitgliedern des Parlaments auf den Champs Elysees in Paris angeführt und wäre dafür fast ins Gefängnis gesteckt worden. Ich bin sehr besorgt darüber, dass wir die Europäische Union erweitern, obwohl der Binnenmarkt zwischen den 15 Mitgliedstaaten noch immer nicht vollendet ist. Ich habe die Kommission und das Parlament gebeten, Frankreich mit allem Nachdruck aufzufordern, das unrechtmäßige Importverbot für britisches Rindfleisch aufzuheben. Wie es scheint, hat dies jedoch nichts bewirkt. Gestern weigerte sich eine britische Ministerin bei ihrem Besuch in Paris, britisches Rindfleisch zu essen. Ich gebe zu, dass das eine schreckliche Situation war. Sie weigerte sich, vor laufenden Kameras das Rindfleisch zu essen, aber soviel ich weiß, hatte die Ministerin kein Problem damit, dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu tun. Ich fordere dieses Haus und Sie, Herr Präsident, auf, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um Frankreich zur Aufhebung des Importverbots für britisches Rindfleisch zu bewegen oder zumindest Druck auf die Kommission auszuüben, damit diese Maßnahmen gegen Frankreich einleitet, so dass wir vor einer Erweiterung der Europäischen Union den Binnenmarkt verwirklicht haben. 3-004 Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte die Aufmerksamkeit des Parlaments auf einen gestrigen Vorfall lenken, der meiner Meinung nach von wenig Achtung gegenüber dem Europäischen Parlament zeugt. Ich war in diesem Hohen Haus in der Erwartung, eine Antwort auf eine Anfrage von mir an die Kommission zu hören. Die Anfrage war an dritter Stelle eingeordnet worden. Sie wurde natürlich nicht beantwortet, weil keine Zeit mehr blieb. Später erfuhr ich, dass die Vizepräsidentin der Kommission, Loyola de Palacio, begleitet von einem Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei, direkt vor den Fernsehkameras auf eine der Anfragen antwortete, die eigentlich schriftlich beantwortet werden sollten. Diese Anfrage war unter Nummer 90 eingeordnet und betraf eine Angelegenheit im Zusammenhang mit dem spanischen Staat. Es handelte sich um die Beantwortung der Anfrage einer sozialistischen Abgeordneten. Die Erklärung von Frau de Palacio bezog sich auf eine nichtexistierende Angelegenheit, da sie auf eine Interpretation des Themas durch die sozialistische Abgeordnete antwortete, und ich halte es für eine Manipulation dieser Institution, eine Anfrage zu nutzen, um so zu tun, als hätte die Europäische Union auf eine wichtige, heikle Frage geantwortet. Sie antwortete auf eine Anfrage, deren Beantwortung übrigens Sache des Rates gewesen wäre. Meiner Meinung nach darf diese Institution nicht länger zur Verteidigung von Standpunkten verwendet werden, die, wie jeder Standpunkt, anfechtbar sind. Unabhängig davon, was man in Spanien denkt und was dort geschieht, darf diese Institution nicht manipuliert werden. 3-005 Der Präsident. – Ich danke Ihnen für diesen Hinweis. Ich höre zum ersten Mal von dieser Sache und bin deshalb nicht über Einzelheiten informiert. Ich werde dies prüfen und dann an Frau de Palacio schreiben. 3-006 Karamanou (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte Ihre Anwesenheit heute hier im Plenum nutzen, um ein Thema anzusprechen, das meiner Meinung nach unser Parlament interessieren dürfte, da dazu bereits entsprechende Entschließungen angenommen wurden. Wie Sie wissen, ist die Durchführung der diesjährigen Miss-World-Wahl für den 7. Dezember in Nigeria geplant. Abgesehen von allen Einwänden, die man gegen die Veranstaltung als solche haben kann, halte ich es für nicht akzeptabel, so ein schillerndes internationales Ereignis in einem Land stattfinden zu lassen, das Frauen zum Tod durch Steinigung verurteilt, wie es jüngst mit Amina Lawal geschehen ist. Ich denke, wir müssen die Stimme des Protestes erheben. Dem guten Beispiel von Belgien, Frankreich, Spanien, Dänemark, der Schweiz und anderen sollten noch mehr Länder folgen, damit kein Land der Europäischen Union bei diesem schändlichen Schönheitswettbewerb in einem Land vertreten ist, das die grundlegenden Rechte der Frauen nicht respektiert. 3-007 Der Präsident. – Ich möchte die Frau Abgeordnete bitten, mir diese Sache schriftlich vorzulegen, damit ich den Sachverhalt prüfen kann.1 3-008 Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 24./25. Oktober 2002 in Brüssel 3-009 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission über die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 24./25. Oktober 2002 in Brüssel. 3-010 1 Mitteilung und Gemeinsame Standpunkte des Rates: siehe Protokoll. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll. 6 Haarder, Ratspräsident. - (DA) Herr Präsident, man hat mich gebeten, eine Erklärung zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 24./25. Oktober 2002 in Brüssel abzugeben. Diese Tagung wird für die weitere Arbeit unter dänischer Präsidentschaft von entscheidender Bedeutung sein. Wie bekannt wird die Tagesordnung durch das wichtige Thema Erweiterung und im Zusammenhang damit durch das Problem Kaliningrad geprägt sein, woran das Europäische Parlament selbstverständlich stark interessiert ist. Das Ergebnis der Tagung wird sich in starkem Maße auf die Möglichkeit auswirken, das gemeinsame Ziel zu erreichen, die Beitrittsverhandlungen mit bis zu zehn Ländern abzuschließen. Deshalb ist es wichtig, dass der Europäische Rat möglichst viele Entscheidungen trifft, damit in Kopenhagen nicht mehr allzu viel zu tun bleibt. Was dann noch zu tun ist, kann noch schwierig genug werden. Auf der Tagung des Europäischen Rates wird der Präsident des Konvents über den Stand der Arbeit im Konvent informieren, und der Präsident des Europäischen Parlaments wird ebenfalls eine Rede halten. Ich möchte mit dem letzten Punkt beginnen. Die Zusammenkunft mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments ist zu einer festen Tradition geworden, auf die – soviel ich weiß - die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat großen Wert legen. Wenn man die aktuelle Tagesordnung betrachtet, wird es natürlich von besonderem Interesse sein, die Meinung des Parlamentspräsidenten zu den Themen zu hören, die vom Europäischen Rat behandelt werden sollen, nämlich zur Erweiterung einschließlich des Problems Kaliningrad, auf das ich noch zurück kommen werde. Es ist gut, dass die Diskussion mit dem Parlamentspräsidenten unmittelbar vor den Arbeitssitzungen über die Erweiterung und Kaliningrad stattfindet. Abgesehen vom Beitrag des Parlamentspräsidenten hoffen wir natürlich, dass die Tagung auch für den Präsidenten und das Parlament nutzbringend ist, z. B. durch den Austausch von Informationen und Ideen für die weitere Arbeit insgesamt. Lassen Sie mich nun einige Bemerkungen zur Erweiterung machen. Wir gehen davon aus, dass in Brüssel Beschlüsse über einige sehr wichtige Punkte gefasst werden, die der Erweiterung den Weg ebnen können. Es muss entschieden werden, welche Beitrittskandidaten die Verhandlungen in diesem Jahr abschließen können. Ausgangspunkt werden die Fortschrittsberichte der Kommission für die einzelnen Beitrittsländer und das Strategiepapier der Kommission für die gesamte Erweiterung sein, das am 9. Oktober von Herrn Kommissar Günther Verheugen vorgelegt wurden, der hier auch anwesend ist. Nach der gründlichen Bewertung der Fortschritte jedes einzelnen beitrittswilligen Landes kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass 10 Länder Anfang 2004 alle Kriterien werden erfüllen können, und vor diesem Hintergrund 23/10/2002 spricht sie die Empfehlung aus, die Beitrittsverhandlungen wie geplant in diesem Jahr abzuschließen. Der Europäische Rat wird sich bei seiner Tagung in Kopenhagen außerdem mit den Beitrittskandidaten befassen, bei denen nicht mit dem Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahr zu rechnen ist (Bulgarien, Rumänien und Türkei), um über den weiteren Verlauf des Beitrittsprozesses in Bezug auf diese Länder zu entscheiden. In Brüssel werden außerdem Entscheidungen über offene Fragen in den Beitrittsverhandlungen im Zusammenhang mit dem Finanzpaket getroffen werden. Auf der gestrigen Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten bestand Einigkeit über institutionelle Fragen, und als Teil des Finanzpakets muss der Europäische Rat nun unter anderem den Gesamtbetrag für die Erweiterung, die Teilnahme der Beitrittsländer an der gemeinsamen Agrarpolitik – hierunter ihr Anteil an direkten Einkommensbeihilfen – und die Beihilfen aus den Kohäsions- und Strukturfonds an die Beitrittsländer festlegen. Der Europäische Rat wird außerdem über Fragen im Zusammenhang mit der Nettoposition der Beitrittsländer in Bezug auf den EU-Haushalt entscheiden, und es wurde Einigkeit über die Grundlage für diese Berechnungen erzielt. Die bisherige Debatte über diese Themen hat gezeigt, dass es leicht sein wird, zu einer Einigung zu kommen. Der Europäische Rat von Sevilla legte fest, die Position der EU in Bezug auf die ausstehenden, haushaltsmäßig bedeutenden, Kapitel den Beitrittsländern Anfang November darzulegen. Das heißt, dass der Europäische Rat in Brüssel eine Entscheidung über diese Themen treffen muss, wenn der Zeitplan von Sevilla eingehalten werden soll. Darauf wird die dänische Präsidentschaft bestehen, und die Tagung muss so lange fortgesetzt werden, bis eine Lösung gefunden wurde. Wie gesagt ist damit zu rechnen, dass es sehr schwierig werden wird. Alle Parteien müssen zu Kompromissen bereit sein, aber es muss eine Lösung gefunden werden. Darüber hinaus werden wir über Kaliningrad sprechen, und auch in diesem Punkt wurden auf der gestrigen Tagung in Luxemburg erhebliche Fortschritte erzielt, von der Herr Verheugen und ich soeben kommen. Die Angelegenheit wurde bereits in Sevilla besprochen. Die Kommission wurde gebeten, die Möglichkeiten für eine effektive und flexible Lösung des Transitproblems zu untersuchen – eine Lösung, die mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang steht und mit dem Einverständnis der betroffenen Beitrittsländer zustande kommt. Die Kommission hat ihre Mitteilung am 18. September vorgelegt. Diese ist zwei Mal im Rat diskutiert worden, und auch hier im Parlament wurde erst letzte Woche, am 15. Oktober, darüber debattiert. Die Präsidentschaft hat gemeinsam mit der Kommission einige Male mit Russland verhandelt und vor allem Litauen als das am stärksten betroffene Beitrittsland konsultiert. Neben den Prinzipien, die dem Mandat von Sevilla zugrunde lagen, hat die EU das souveräne Recht 23/10/2002 Litauens betont, seine Grenzen zu kontrollieren und ggf. die Einreise zu verweigern. Sie ist außerdem davon ausgegangen, dass eine Lösung die uneingeschränkte Schengen-Mitgliedschaft nicht verhindern oder verzögern darf. Der Rat hat sein Einverständnis damit erklärt, dass Litauen entsprechende Garantien erhält, und schließlich ist der Rat auch damit einverstanden, dass Litauen eine Entschädigung für die zusätzlichen Kosten erhält, die sich aus der Lösung des Transitproblems ergeben können. Von russischer Seite wurde nachdrücklich der Wunsch geäußert, einen Bahntransit durch Litauen ohne Visumzwang zu vereinbaren. Eine solche Lösung ist mit vielen Problemen technischer, wirtschaftlicher, juristischer und politischer Art verbunden. Die EU hat die Prüfung dieser Möglichkeit aber nicht abgelehnt, und die Präsidentschaft wird sich auch weiterhin für eine Lösung einsetzen, die möglichst alle Parteien zufrieden stellt und vom Europäischen Rat getragen werden kann. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten hat sich auf seiner gestrigen Tagung in Luxemburg an die von mir hier erwähnten Leitlinien gehalten. Er einigte sich gestern darauf, dass Litauen – wie ich bereits erwähnte – Schengen zur gleichen Zeit wie die übrigen Beitrittsländer beitreten kann, sofern es dies wünscht, und das ist der Fall. Das ist also die Position der Union, und mir scheint, dass die 15 Regierungen optimal vorbereitet sind - auf die Verhandlungen der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel und auch auf die sich anschließenden Verhandlungen mit Russland, die unter Leitung der Präsidentschaft geführt werden und ihren Höhepunkt im Gipfeltreffen EU-Russland im November in Kopenhagen haben werden. Was den Konvent angeht, so wird der Europäische Rat entsprechend der Laeken-Erklärung auf der Tagung in Brüssel einen Bericht des Präsidenten des Konvents, Herrn Valéry Giscard d’Estaing, über die Fortschritte in der Arbeit des Konvents entgegennehmen. Es ist der Präsidentschaft sehr wichtig, die Arbeit des Konvents voranzubringen. Der Konvent hatte einen guten Start und ist jetzt in die wichtige Analysephase eingetreten. Es gibt viele Vorschläge, die Papierstapel werden höher, und ich finde, dass wir eine sehr spannende Debatte über die Zukunft Europas erleben, innerhalb und außerhalb des Konvents. Ich freue mich über das große Engagement der Mitglieder des Konvents, nicht zuletzt der Mitglieder, die aus diesem Parlament kommen und bestens ausgerüstet die Debatte besonders markant geprägt haben. Mit dem Konvent ist zum ersten Mal – und in aller Öffentlichkeit – etwas so Ungewöhnliches wie eine echte Debatte über die europäischen Grenzen hinweg entstanden. An so etwas sind wir nicht gewöhnt. Die europäische Debatte wird normalerweise so geführt, dass sich europäische Politiker an ihr heimisches Publikum wenden, nicht an Bürger in anderen Ländern. Aber bei dieser Debatte über die Zukunft Europas ist das anders, das sind meiner Meinung nach gute Aussichten für den Wunsch nach mehr demokratischer und von den Bürgern getragener europäischer Zusammenarbeit. 7 Wie Sie aus dem Bericht entnehmen konnten, liegt dem Gipfeltreffen in Brüssel eine umfangreiche und anspruchsvolle Tagesordnung vor. Ich hoffe und glaube, dass alle Länder jetzt die notwendige Kompromissbereitschaft zeigen und dazu beitragen werden, dass die von mir hier dargestellten wichtigen Beschlüsse gefasst werden. Ich möchte Ihnen natürlich nicht verheimlichen, dass es sich bei den restlichen Punkten um die schwierigsten handelt, denn bei ihnen geht es natürlich um die Finanzen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass sich der Europäische Rat darauf freut, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Pat Cox, anzuhören und mit ihm zu diskutieren. Die Bedeutung des Parlaments für das Erweiterungsverfahren ist unbestritten. Das Parlament hat zu einem sehr frühen Zeitpunkt – zunächst im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik, später im Plenum – fast einstimmig gesagt, was zu tun war. Das hat dazu beigetragen, dem Erweiterungsprozess den Schwung und Antrieb zu verleihen, so dass er hoffentlich nicht mehr im letzten Augenblick abgebrochen werden kann. Dafür möchte ich dem Parlament im Namen der Präsidentschaft herzlich danken. (Beifall) 3-011 Prodi, Präsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Ja-Wort der Iren zum Vertrag von Nizza haben wir das letzte politische Hindernis auf dem Weg zur Ratifizierung des Vertrags beseitigt und grünes Licht für die Erweiterung gegeben. Ich freue mich über die Entscheidung, mit der die irischen Wähler ihre Offenheit und ihr Verantwortungsgefühl unter Beweis gestellt haben. Was für Irland gilt, gilt für uns alle. Es liegt im gemeinsamen Interesse, die Erweiterung ohne Verzögerung voranzutreiben. Dabei kommt der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates in Brüssel grundlegende Bedeutung zu. Dieser wird sich in erster Linie mit unseren Empfehlungen zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit zehn Kandidatenländern bis zum Ende des Jahres befassen. Außerdem wird über das Datum für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens sowie den nächsten Schritt im Zusammenhang mit der Kandidatur der Türkei zu beraten sein. Ein weiteres wichtiges Thema ist Kaliningrad. Ferner werden wir vielleicht Gelegenheit haben, die internationale Lage zu analysieren und insbesondere das weitere Vorgehen zur Bekämpfung des Terrorismus angesichts der jüngsten tragischen Ereignisse auf Bali und den Philippinen zu überdenken. Wir werden außerdem den Bericht des Präsidenten des Europäischen Konvents hören und wie üblich einen Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments führen. Punkt 1 der Tagesordnung ist also die Erweiterung. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf die 8 gewichtigen Gründe eingehen, aus denen wir den Mitgliedstaaten empfohlen haben, die Verhandlungen mit zehn Staaten zum Abschluss zu bringen. Es ist einfach unsere historische und moralische Pflicht, die Stabilität und den Wohlstand, die wir in fünfzigjähriger Integration erlangt haben, mit unseren europäischen Nachbarn zu teilen. Frieden, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die wesentlichen Voraussetzungen für politische Stabilität. Da dieser Ansatz in der Vergangenheit ausgezeichnet funktioniert hat, wird er auch für die künftigen Mitgliedstaaten der richtige sein. Die Erweiterung wird „europäisches Regieren“ und europäische Standards auf dem ganzen Kontinent verbreiten. Wir erwarten uns davon in vielen Bereichen positive Auswirkungen: effizientere öffentliche Verwaltungen, verbesserte Justizsysteme, verstärkter Schutz von Minderheiten, wirksamere Vorbeugung vor Verbrechen und insbesondere der internationalen Kriminalität, strengere Kontrollen der illegalen Einwanderung, verstärkte Aufsicht über den Warenverkehr und vor allem mehr Lebensmittelsicherheit, sowie strengere Normen und Kontrollen im Bereich des Umweltschutzes. Die Gebietsvergrößerung wird das politische Gewicht der Union auf internationaler Ebene erhöhen. Unsere Handels-, Finanz- und Umweltpolitik werden an Bedeutung gewinnen. Europa wird die Menschenrechte noch besser verteidigen und die Kluft zwischen Nord und Süd verringern können. Wenn wir wirklich vereint vorgehen und mit einer Stimme sprechen, können wir Herausforderungen wie die Bewältigung des Klimawandels oder der Globalisierungsfolgen besser angehen. Darüber hinaus wird die erste Gruppe von zehn neuen Mitgliedstaaten der gesamten - erweiterten - Union enorme wirtschaftliche Vorteile bringen. Der Bevölkerungszuwachs wird den Binnenmarkt stärken. Die Bevölkerung der Union wird um 75 bis 77 Millionen Bürger auf insgesamt 453 Millionen Menschen zunehmen. Um die Bedeutung dieser Zahl zu erfassen, genügt ein Blick auf die Gesamtbevölkerung der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA, die rund 400 Millionen Menschen in den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada zählt. Kritische Stimmen wenden ein, dass mit dem Beitritt der zehn Kandidatenländer die Bevölkerung zwar um 20 %, das BIP der Union jedoch nur um 4 % bis 5 % zunehmen wird. Das ist kein negativer Faktor, sondern vielmehr ein Zeichen dafür, dass wir als Einzige, wenn auch nur auf regionaler Ebene, einen demokratischen Globalisierungsprozess verwirklichen; es ist kein negativer Faktor, weil er angesichts der Merkmale dieser Länder ein Indikator für ein großes Wachstumspotenzial ist. Bedenken Sie, dass die zehn Kandidatenländer bereits heute eine höhere Wachstumsrate als die 15 derzeitigen Mitgliedstaaten aufweisen. Im Jahr 2001 betrug ihr Wachstum 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr, während sich unseres auf 1,5 % belief; im Jahr 2000 lag ihre Wachstumsrate bei 4,1 %, unsere hingegen bei 23/10/2002 3,4 %. Ein besonderer Vorteil ist, dass die zehn Kandidatenländer die Union um hochqualifiziertes Personal bereichern werden. Zwar erhöhen die Beitrittsländer die Bevölkerung der EU um 20 % und das BIP nur um 5 %, doch der Anteil an Hochschulabsolventen im wissenschaftlich-technischen Bereich in diesen Ländern entspricht 25 % der Absolventen in den derzeitigen Mitgliedstaaten. Das ist eine Ressource, die in starkem Maße zur Förderung der Entwicklung beitragen wird. Die neuen Mitglieder bieten aufgrund all dieser Merkmale, wenn sie vernünftig genutzt werden, den europäischen Unternehmen Expansionsund Entwicklungsmöglichkeiten, da sie großen Bedarf an neuen Technologien haben und neue Märkte für den Absatz unserer Güter und Dienstleistungen eröffnen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe Ihnen die Vorteile der Erweiterung aufgelistet. Lassen Sie mich nun auf die verbleibenden Probleme eingehen. Zuerst möchte ich jedoch eine allgemeine Bemerkung vorausschicken: Wir müssen uns davor hüten, den Erfolg der Erweiterung mit Zank über Detailfragen zu gefährden, wie es oftmals geschieht, wenn politische Beschlüsse gefasst werden. Die Einigung Europas muss Vorrang haben vor rein nationalen und sektoralen Interessen. Wir müssen immer das Gemeinsame im Auge behalten und dürfen die Möglichkeiten, von denen ich soeben gesprochen habe, nie außer Acht lassen. Die zehn Staaten haben in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Dies hat sich in den regelmäßigen Fortschrittsberichten der Kommission deutlich gezeigt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass unsere Befunde weder nachsichtig noch zu optimistisch sind. Das Vertrauen der Kommission in diese Kandidaten beruht auf soliden, seriösen und analytischen Grundlagen. Die in der Vergangenheit erzielten Fortschritte beweisen, dass die Zehn Anfang 2004 für den Beitritt bereit sein werden. Dies gilt auch für Bereiche, in denen die begonnene Arbeit offenkundig noch vollendet werden muss. Trotz dieses umfassenden Vertrauens wird die Kommission die letzten Vorbereitungen und Fortschritte der Staaten auch nach deren Beitritt überwachen. Dazu haben wir Schutzklauseln für den Binnenmarkt und im Bereich Justiz und Inneres formuliert, wo die Befürchtungen und das Misstrauen der Bürger am größten sind. Diese Schutzklauseln werden in dem zwar unwahrscheinlichen, aber durchaus denkbaren Fall wirksam, dass die Zusagen nicht in die Praxis umgesetzt werden, und damit müssen wir rechnen. Wie Sie wissen, werden sich die Staats- und Regierungschefs vor allem mit den Fragen der Finanzierung der Erweiterung beschäftigen, die als letzte noch offen geblieben, doch gewiss nicht unbedeutend sind. Der größte Konsens besteht in der Frage der Nettotransfers; dabei gibt es Übereinstimmung über zwei Grundsätze: Erstens, die zehn neuen Mitgliedstaaten dürfen nicht gleich zu Nettobeitragszahlern werden, und zweitens, alle Zahlungen müssen sich im Rahmen der in Berlin vereinbarten Grenzwerte halten. Da wir uns an 23/10/2002 diese Grundsätze gehalten haben, wird es nicht schwer sein, in Kopenhagen eine Vereinbarung über den konkreten Betrag zu erzielen. Auch im Bereich der Strukturfonds scheint sich eine Einigung auf einen Jahresbetrag von etwa 25,5 Milliarden Euro für die Jahre 2004, 2005 und 2006 abzuzeichnen. Ehrlich gesagt, können wir unseren neuen Mitbürgern nicht weniger anbieten. Dieser Betrag bedeutet, dass im Jahr 2006 den Kohäsionsländern – d. h. den bisherigen Mitgliedstaaten - 231 Euro pro Kopf zur Verfügung stehen werden, während auf die neuen Mitgliedstaaten ein Pro-Kopf-Betrag von 137 Euro entfallen wird. Ich glaube nicht, dass wir größere Unterschiede vertreten können. Schließlich stellt sich das allseits bekannte Problem der Agrarfinanzierungen. Ich weiß, dass einige Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der budgetären Durchführbarkeit dieser Vorschläge haben und weitere Garantien verlangen. Die Frage nach dem künftigen Finanzrahmen der Union ist durchaus legitim, ja wir müssen sie uns sogar stellen. Die Kommission hält dabei an ihrer Position fest: Alle Vorschläge sind mit dem in Berlin beschlossenen Finanzrahmen vereinbar und greifen künftigen Entscheidungen keinesfalls vor. Ich hoffe, dass der Europäische Rat von Brüssel dem dänischen Vorsitz und der Kommission das Mandat erteilt, die Verhandlungen über die noch offenen finanziellen Fragen abzuschließen, damit in Kopenhagen eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Ich bitte Sie dazu um Ihre Unterstützung. Die wichtigste Maßnahme, die wir jetzt in der Schlussphase der Erweiterung ergreifen müssen – und das ist meine Schlussbemerkung –, ist die Aufklärung der Bevölkerung. Aus dem letzten Eurobarometer, das vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Hälfte der derzeitigen Unionsbürger für die Erweiterung ist und ein Drittel dagegen; die übrigen haben keine Meinung. Diese Zahlen sind durchaus beruhigend, doch es gibt auch andere, die Sorgen bereiten. Denn 65 % der Befragten befürchten, dass die Erweiterung mit einer Zunahme des Drogenhandels, der internationalen organisierten Kriminalität und der Arbeitslosigkeit einhergehen wird, wobei dies das genaue Gegenteil von dem ist, was ich ausgehend von den Analysen ehrlich gesagt für die Zukunft kommen sehe. Warum denken Sie, wird die Erweiterung mit solchen Ängsten assoziiert? Die Antwort liegt in der letzten Angabe, die ich Ihnen präsentieren möchte: Gerade einmal 21 % der Bürger sind der Meinung, dass sie über die Erweiterung gut informiert sind, während 79 % die Auffassung vertreten, es nicht zu sein. Es liegt also auf der Hand, dass wir die Menschen objektiv, seriös und gründlich informieren müssen. Diejenigen, die sich selbst als wenig informiert bezeichnen, sind aber nicht unbedingt auch gegen die Erweiterung an sich, sondern zumeist eher desinteressiert. Diese Erkenntnis ist jedoch für mich die beunruhigendste. Wir müssen deshalb die Bürger davon überzeugen, dass die Erweiterung nicht das Problem ist, sondern die Lösung. Deshalb hat die Kommission in den heutigen wie in den künftigen Mitgliedstaaten eine 9 Informationskampagne gestartet. Eine erfolgreiche Erweiterung hängt daher von unserer Fähigkeit ab, die Öffentlichkeit korrekt zu informieren, und auch in dieser Hinsicht dürfen wir die Erwartungen von Millionen Europäern nicht enttäuschen. Die Zukunft unserer Union hängt von der Begeisterung, Kraft und Intelligenz ab, die wir in die letzten Anstrengungen zur Vollendung dieses Prozesses einbringen werden. (Beifall) 3-012 Verheugen, Kommission. - Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Signal von Luxemburg, das wir gestern bekommen haben, war stark und positiv. Der Rat hat die Empfehlungen der Kommission akzeptiert, die Verhandlungen mit zehn Ländern abzuschließen. Der Rat hat das getan, weil die Kommission überzeugend darlegen konnte, dass sich unsere Empfehlungen nicht auf eine politische Wunschliste stützen. Es ging uns nicht darum, ein politisch gewünschtes Szenario für realistisch zu erklären, sondern es ging uns darum, zu erklären, was überhaupt realistisch ist. Die Aussage der Kommission, dass diese zehn Länder zum vorgesehenen Zeitpunkt des Beitritts mit ihren Vorbereitungen fertig sein werden, ist keine grobe Schätzung, sondern sie ist eine solide, auf Kenntnissen, auf Erfahrung und auf dem wirklichen Stand der Vorbereitung beruhende Prognose, die wir voll und ganz vertreten. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Kommission diese Entscheidung einstimmig getroffen hat und dass alle Kolleginnen und Kollegen in der Kommission, die Verantwortung für das Funktionieren der Politiken tragen, klipp und klar gesagt haben, dass es in ihrem Verantwortungsbereich keine Probleme mehr gibt, die nicht bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Beitrittes gelöst werden können. Wenn man einmal gegenüberstellt, was in den verbleibenden 12 bis 15 oder 18 Monaten noch getan werden muss und was in den letzten fünf Jahren bereits geschehen ist - nur dann gewinnt man ja das vollständige Bild -, dann erkennt man sehr deutlich, dass es kein übertriebener Optimismus ist, wenn wir sagen: Die Vorbereitungen werden so sein, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern sagen können, diese Erweiterung ist so gut vorbereitet, wie es überhaupt möglich war. Der Rat hat auch die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf Monitoring und Schutzklauseln übernommen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Es geht dabei nicht um Misstrauen gegenüber den neuen Mitgliedern. Wir brauchen hier ein neues Instrument, weil wir eine vollständig neue Lage haben. Inzwischen sind Binnenmarkt und Währungsunion weit entwickelt, fast vollständig verwirklicht. Wir haben es mit Ländern zu tun, die sich in einem Transformationsprozess befinden. Wir hatten noch nie die Situation, dass wir zehn Länder auf einmal integrieren wollen und ein großer Teil von ihnen auch noch in einem 10 Transformationsprozess befindlich ist. Daraus können sich Probleme ergeben, die niemand vorhersehen kann. Deshalb hält die Kommission eine sehr weit gefasste Schutzklausel für richtig, die es uns erlaubt, überall dort einzugreifen, wo unvorhergesehene oder unvorhersehbare Probleme auftauchen sollten. Vor uns liegt noch eine schwierige Wegstrecke, das ist völlig klar. Aber, das wurde auch gestern wieder deutlich, das politische Momentum ist so stark, dass es uns nach Kopenhagen tragen wird und dass es uns auch in Kopenhagen zum Erfolg führen wird. Es gibt kein einziges Mitgliedsland, das seine Forderungen und Wünsche, die es in diesem Prozess noch gibt, mit einer Vetodrohung verbindet. Es ist wichtig festzuhalten, dass alle 15 sich auch gestern wieder zum Ziel des Abschlusses der Verhandlungen verpflichtet haben. Ich möchte deshalb zwei kurze Erwartungen an den Rat in Brüssel formulieren. Das Mindeste, was wir von den Staats- und Regierungschefs brauchen, ist eine Einigung, die es uns erlaubt, in der Zeit zwischen Brüssel und Kopenhagen die noch offenen Finanzfragen und die noch offenen agrarpolitischen Fragen mit den Kandidatenländern ordnungsgemäß zu behandeln. Die Kommission hält es nicht für möglich, Kompromisse erst in Kopenhagen zu machen, weil wir damit die Kandidatenländer in eine "Friss Vogel oder stirb"Position bringen würden, und wir müssen doch unsere künftigen neuen Mitgliedsländer auch in ihren demokratischen Rechten ernst nehmen. Der Erweiterungsprozess kann kein Diktat sein, sondern er muss das Ergebnis einer gegenseitigen Vereinbarung, gegründet auf gegenseitiges Vertrauen, sein. 23/10/2002 Ich glaube, dass jeder seinen Teil der Verantwortung übernehmen und seinen Teil der Arbeit tun muss. Die Kommission hat ihre Arbeit im wesentlichen bereits getan, doch das heißt nicht, dass wir jetzt die Hände in den Schoß legen können - ich bin noch lange nicht arbeitslos. Jetzt geht es darum, dass alle verstehen, dass dieses Erweiterungsprojekt ein politisches Projekt ist. Ich habe in den letzten Wochen mit einer Reihe von nationalen Parlamenten Kontakt gehabt und sage mit aller Vorsicht: Bestimmte Probleme, auf die ich dort gestoßen bin, haben auch dort etwas mit einem erkennbaren Mangel an Informationen zu tun. Was Präsident Prodi zum Thema Information gesagt hat, ist entscheidend. Ich möchte als Erfahrung aus dem irischen Referendum eine abschließende Bemerkung machen: Es hat sich doch in Irland ganz deutlich gezeigt, dass wir unsere europäische Sache dann voranbringen können, dass wir die Zustimmung der Bürgerinnen und der Bürger dann gewinnen, wenn wir für dieses Europa, für unsere europäische Sache wirklich kämpfen, wenn wir wirklich bereit sind, auf die Menschen zuzugehen und ihnen klipp und klar zu sagen, warum es richtig ist und warum es nötig ist. Es wird nicht gehen, wenn man denkt, das läuft alles von selbst, das läuft alles über die Medien. Die politisch Verantwortlichen in allen europäischen Institutionen, in den Regierungen und in den Parlamenten der Mitgliedstaaten, die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Eliten in allen unseren Mitgliedstaaten müssen jetzt die Verpflichtung auf sich nehmen, in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treten. (Beifall) Die Diskussion über die finanziellen Probleme im Zusammenhang mit der Erweiterung bezieht sich im Grunde schon nicht mehr auf die Finanzfragen für die Jahre 2004, 2005 und 2006, sondern in Wahrheit bereitet sich hier bereits die Diskussion über die nächste finanzielle Vorausschau für die Zeit nach 2006 vor. Man muss dafür Verständnis haben, man muss aber auch sagen, dass der Erweiterungsprozess nicht zur Geisel für Positionen genommen werden darf, die erst im Zusammenhang mit der nächsten finanziellen Vorausschau zu diskutieren sind. Und ich glaube auch, dass wir darin übereinstimmen können, dass der 1999 in Berlin begonnene Weg, auch den europäischen Haushalt unter das Konsolidierungsgebot zu stellen und ihn nicht einfach explodieren zu lassen, natürlich weitergegangen werden muss. Ich freue mich darüber, dass insbesondere Frankreich und Deutschland sich zur Zeit besonders bemühen, auch in bilateralen Kontakten, zu einer Verständigung in dieser Grundfrage zu kommen. Ich glaube nicht, dass sich die Verantwortung, die Deutschland und Frankreich in dieser Frage haben, deutlich von der Verantwortung der anderen unterscheidet, aber richtig ist ganz sicher, dass es immer gut für Europa war, wenn diese beiden Länder bei einem großen, wichtigen, in die Zukunft weisenden europäischen Projekt eine gemeinsame Linie vertreten. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn es gelingt, diese gemeinsame Linie bis zum Beginn des Rates in Brüssel noch zu vervollständigen. 3-013 Poettering (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was an politischen Zielsetzungen sowohl durch den Rat als auch durch die Kommission - durch Kommissionspräsident Prodi und Kommissar Verheugen - hier dargestellt wurde, findet unsere uneingeschränkte Unterstützung. Aber wir müssen gleichwohl darauf hinweisen, dass die Europäische Union sich in einer sehr ernsthaften Situation befindet. Die Aussichten für den Gipfel jetzt in Brüssel sind, nach dem, was man hört, nicht sehr rosig. Ich möchte für unsere Fraktion noch einmal sehr deutlich machen, dass wir immer als Zeitplan vorgesehen hatten, die Verhandlungen bis Ende dieses Jahres 2002 abzuschließen, dann im März oder April die Verträge zu unterzeichnen und die Beitritte im Jahre 2004 zu formalisieren, so dass die Beitrittsländer sich an den Europawahlen des Jahres 2004 beteiligen können. Nun hat Herr Kommissar Verheugen gerade von Deutschland und Frankreich gesprochen. Ich stimme dem zu, dass es wichtig ist, dass sich diese beiden Länder verständigen. Aber ich halte es - und unsere Fraktion hält es - für einen schweren politischen Fehler, dass jetzt neue Bedingungen an den Abschluss der Verhandlungen geknüpft werden, dass man jetzt 23/10/2002 zunächst einmal einen neuen Finanzrahmen für die Jahre nach 2006, vielleicht sogar schon vorher, haben will. Ich möchte darauf hinweisen - der Kollege Böge als Haushaltsexperte hat es mir noch einmal bestätigt -, dass die Anpassung der Finanziellen Vorausschau und damit die Bereitstellung der für die Erweiterung erforderlichen Mittel zwischen 2004 und 2006 nach Artikel 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung nur auf Vorschlag der Kommission und mit einer qualifizierten Mehrheit im Rat sowie der absoluten Mehrheit der Mitglieder und drei Fünftel der abgegebenen Stimmen im Europäischen Parlament beschlossen werden kann. Hier ist also auch das Parlament im Spiel. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, jetzt in Brüssel zu einem Ergebnis zu kommen, wie der Ratspräsident Haarder und auch Herr Verheugen es gesagt haben. Denn wenn es in Brüssel zu keinem Ergebnis kommt, dann wird es eine Verzögerung der Verhandlungen geben. Ich muss für unsere Fraktion sagen, wir halten es für unverantwortlich, wenn es zu einer Verzögerung der Verhandlungen kommt und diese Verhandlungen Ende dieses Jahres nicht abgeschlossen werden können. Deswegen ist es ein großer politischer Fehler, dass jetzt diese neuen Bedingungen auftauchen. Man hätte darüber sehr viel früher reden können. Es wäre tragisch, wenn die Beitrittsländer am Ende die Leidtragenden dessen wären, dass man sich innerhalb der Europäischen Union bisher nicht geeinigt hat. Ich stimme dem voll zu, was auch Herr Kommissar Verheugen gesagt hat, nämlich dass die Beitrittsländer ihre Pflicht in den letzten Jahren getan haben. Aber wir in der Europäischen Union haben durch das Verschulden einiger Mitgliedsländer das Notwendige nicht getan. Es wäre ein Vertrauensbruch gegenüber den Beitrittsländern, wenn wir jetzt in Brüssel zu keinem Ergebnis kämen. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich in Brüssel zu einigen und der dänischen Ratspräsidentschaft ihre Aufgabe zu erleichtern, damit wir dann bis Kopenhagen die Verhandlungen abschließen können. Es wurde von der Information der Bevölkerung gesprochen. Ich kann nachdrücklich unterstreichen, was Herr Kommissionspräsident Prodi und auch Herr Kommissar Verheugen dazu gesagt haben. Herr Kommissar Verheugen, es wäre wichtig für das Parlament, auch mal zu hören, wie die Mittel, die der Kommission für die Informationsarbeit zur Verfügung gestellt werden, nun tatsächlich eingesetzt werden, um unsere Bevölkerung, die wir natürlich auf diesem Wege mitnehmen müssen, besser darüber zu informieren, wie wir diese Mittel einsetzen. Es wird in Brüssel auch die Rede von Kaliningrad sein Herr Ratspräsident Haarder hat davon gesprochen. Für uns ist wichtig, dass wir bei aller Notwendigkeit, die Probleme des Transits für Russland zu lösen - dass Russland daran ein großes Interesse hat, steht hier außer Frage -, sicherstellen, dass Litauen nicht den Eindruck bekommt, dass wir nun auf der Seite der Europäischen Union etwas über den Kopf Litauens hinweg entscheiden, sondern Litauen muss in seinem Empfinden 11 für die Souveränität bestärkt werden. Alles, was am Ende beschlossen wird, muss natürlich die Zustimmung Litauens finden. Es müssen auch die Kriterien von Schengen eingehalten werden. Auf dieser Grundlage auch im Hinblick auf die Sicherheit - raten wir natürlich zu Flexibilität, um eine Lösung mit Russland zu finden. Aber es geht nicht nur um den Zugang zur Region Kaliningrad. Dahinter steht natürlich das große Russland. Es gibt auch andere Probleme an Grenzen. Denken Sie beispielsweise an den kleinen Grenzverkehr zwischen Polen und der Ukraine oder an den Grenzverkehr zwischen der Slowakei und Ungarn und der Ukraine - ich empfehle uns, dass wir auch dort einerseits natürlich die Sicherheit garantieren müssen, dass wir es auf der anderen Seite aber durch flexible Lösungen auch möglich machen, dass die Menschen auf beiden Seiten der Grenze sich begegnen können. Sie werden in Brüssel einen Bericht vom Präsidenten des Konvents, Valéry Giscard D'Estaing, hören. Für unsere Fraktion und auch für unsere Partei der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten ist der Zeitrahmen klar - wir haben das jetzt auf unserem Kongress bestätigt. Wir wollen ein Ergebnis des Konvents bis Ende Juni 2003, dann eine kurze Regierungskonferenz, so dass wir unter italienischem Vorsitz bis Ende des Jahres 2003 dann zu einem Vertrag von Rom oder zu einer Verfassung von Rom, einem Grundvertrag der Europäischen Union kommen können. Deswegen ist unsere Forderung an alle Beteiligten: Seien wir ehrgeizig, damit wir diesen Zeitrahmen einhalten und das historische Projekt sowohl der Erweiterung als auch einer Verfassung für Europa in dem uns vorgegebenen Zeitrahmen verwirklichen können. Dieses ist unsere gemeinsame Pflicht für eine gute Zukunft unseres europäischen Kontinents. (Beifall) 3-014 Barón Crespo (PSE). – (ES) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Herr Präsident der Kommission, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir beginnen die Aussprache über den kommenden Gipfel von Brüssel mit einem gewissen Optimismus. Der Ratsvorsitzende und dänische Ministerpräsident, Herr Rasmussen, sprach vor uns während der freundlichen Einladung zur Konferenz der Präsidenten in Kopenhagen über die drei Phasen der dänischen Präsidentschaft. Wir wussten, dass wir die Wahlen in mehreren Mitgliedsländern (Schweden, Frankreich und Deutschland) und das irische Referendum hinter uns bringen mussten. Nun beginnt die zweite Phase. In Brüssel müssen wir einige Unbekannte ausräumen und Übereinkommen erreichen, um rechtzeitig, wie Kommissar Verheugen bemerkte, den Gipfel von 12 23/10/2002 Kopenhagen vorbereiten zu können. Das ist sehr wichtig. Präsidenten –, Spanien – mein Land – Portugal usw. gewesen sind. Zunächst möchte ich auf die meiner Meinung nach wichtigste Frage eingehen. Wir müssen nämlich in der Lage sein, nicht nur über Verhandlungen und über Geld zu sprechen, was immer wichtig ist, sondern dem gesamten Prozess auch einen politischen Impuls und eine Vision verleihen. Vor einer Heirat kann der Ehevertrag von großer Bedeutung sein. In Hollywood schließen Filmstars Verträge mit mehr als 100 Seiten ab. Wichtig ist auch zu wissen, in welchem Haus das Paar wohnen wird. Das ist die Aufgabe des Konvents. Aber unser Hauptproblem in der Union, nicht in den Ländern der Erweiterung, besteht darin, dass es uns gelingen muss, einen politischen Enthusiasmus zu erzeugen und eine historische Vision auszulösen. Dies ist eine Verantwortung der Kommission, des Rates und auch unsere Verantwortung hier im Parlament. Wir müssen uns überlegen, wie wir bessere Übereinkommen erreichen können, die es uns erlauben, unsere Interessen zu schützen und diesen Schutz gleichzeitig auf die Bewerberländer auszudehnen. Das ist eine Frage, die wir nicht bis 2006 verschieben dürfen. Wir müssen sie heute in Angriff nehmen, und es ist wichtig, dass auf dem Gipfel von Brüssel Übereinkommen zwischen Frankreich und Deutschland zustande kommen – es ist nicht gut, wenn sich ein Land von der übrigen Gemeinschaft isoliert –, aber auch zwischen allen derzeitigen Partnern. Das ist ebenfalls ein sehr wichtiges Signal. Ich sehe dies als den entscheidenden Faktor an, und ich würde sagen, das hier gegenwärtig der schwächste Punkt liegt. Wir haben über den Haushalt gesprochen, der eine Zusammenfassung unserer Politiken ist. Nach meiner persönlichen Erfahrung mit dem Prozess der Integration meines Landes – und auch von Portugal – in die Europäische Union waren die Haushaltsthemen sehr wichtig und umrissen den jeweils aktuellen Rahmen, den Brüsseler Gipfel von 1988, die MacSharry-Reform und den Gipfel von Edinburgh. Meiner Ansicht nach müssen wir von der Tatsache ausgehen, dass es gut ist, eine Finanzielle Vorausschau zu haben – ich war der Berichterstatter des Parlaments, als die erste Finanzielle Vorausschau vorgeschlagen wurde –, aber diese darf nicht restriktiv sein. Sie muss in Übereinstimmung mit einem grundlegenden politischen Prinzip interpretiert werden, nämlich dass der Haushalt jährlich verabschiedet wird. Meine Fraktion ist der Meinung, dass wir nicht bis 2006 warten dürfen, da wichtige Fragen zu lösen sind. Die erste ist, wie Präsident Prodi sagte, dass die Bewerberländer keine Nettozahler sind. Dies ist ein ganz grundsätzlicher Aspekt, nicht nur des Erscheinungsbilds wegen, sondern es ist auch eine Frage der Solidaritätsbekundung. Zum Zweiten müssen wir über 80 % des Haushalts sprechen. Die Kommission hat einen Vorschlag gemacht, den meine Fraktion für interessant hält und den wir diskutieren sollten, der nicht in einer Änderung der Obergrenze in der Gemeinsamen Agrarpolitik besteht, sondern darin, dies später in Betracht zu ziehen und vor allem Kriterien der nachhaltigen Entwicklung und der Solidarität einzuführen, an denen es dieser Politik mangelt. Deshalb sind wir gefordert, diese Probleme jetzt in Angriff zu nehmen und nicht bis 2006 zu warten. Das Gleiche trifft auf die Strukturfonds zu, die ein Ausdruck des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sind, zwar nicht des vollkommenen Zusammenhalts, die aber doch ein wichtiges Werkzeug zur Modernisierung dieser Länder darstellen, wie sie es bereits für andere Länder, wie Irland – das Land des Schließlich, Herr Präsident, müssen wir in diesem Fall schon mit den Bewerberländern in dem Wissen sprechen, dass wir am Vorabend einer Entscheidung über ein gemeinsames künftiges Geschick stehen. Und wir müssen auch im Parlament gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um den komplizierten Zeitplan einzuhalten, der einen Hindernislauf darstellt, den wir mit einem gemeinsamen politischen Willen absolvieren müssen. (Beifall) 3-015 Watson (ELDR). – (EN) Herr Präsident! Wenn Ihre Landsleute den Vertrag von Nizza abgelehnt hätten, wäre die Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche durch gegenseitige Schuldzuweisungen und ein heilloses Durcheinander beeinträchtigt worden. Ihre Anstrengungen haben in nicht unerheblichem Maße zum positiven Ausgang des Referendums in Irland beigetragen, der es uns nun ermöglicht, unser Ziel der europäischen Wiedervereinigung 2004 weiterzuverfolgen. Die Entscheidungen, die noch getroffen werden müssen, werden schwierig sein. Wie unser geschätzter früherer Kollege, der Ratspräsident, sagte, sind Entscheidungen, bei denen es um Geld geht, nur selten einfach. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union dürfen diese historische Chance jedoch nicht ungenutzt lassen, weil sie sich über die Finanzierung nicht einigen können. Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Erweiterung im Rahmen der in Berlin getroffenen Finanzierungsvereinbarungen finanziert werden kann. Eine Umverteilung von Mitteln zwischen den verschiedenen Haushaltslinien sollte innerhalb der festgelegten Obergrenzen möglich sein. Im endgültigen Paket muss sichergestellt sein, dass die Beitrittsländer bis 2007 nicht zu Nettozahlern werden. Andernfalls werden wir den Unmut schüren und weitere Referenden mit ungewissem Ausgang in den Beitrittsländern riskieren. Der Bereich, in dem die meisten Meinungsverschiedenheiten bestehen, ist zwangsläufig 23/10/2002 13 die Gemeinsame Agrarpolitik. Die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas betrachtet die Reform der GAP zwar nicht als Voraussetzung für die Erweiterung, doch ist klar, dass eine grundlegende Reform unserer Agrarpolitik für den Erfolg der Erweiterung und auch aus anderen Gründen unverzichtbar ist. Systems der Europäischen Union. Darüber hinaus gibt es mit dem Vertrag von Nizza ein Problem bei der Machtverteilung auf die neuen Mitglieder. Die Tschechische Republik und Ungarn werden bei der Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament tatsächlich diskriminiert. Dies sollte unseres Erachtens im Beitrittsvertrag korrigiert werden. Wie ich höre, erwartet Präsident Chirac, dass das Vereinigte Königreich seinen bestehenden Beitragsrabatt zur Disposition stellt, während er selbst sich weigert, bis 2006 eine Reform der französischen Agrarpolitik durchzuführen. Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission über die schrittweise Einführung von Einkommensbeihilfen für die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten, aber wir erwarten von allen gegenwärtigen Mitgliedstaaten auch, dass sie sich zu einer weit reichenden Reform der GAP verpflichten, wie sie in der Halbzeitüberprüfung vorgeschlagen wurde. Wir können feststellen, dass die Verhandlungen aus Sicht der EU positiv verlaufen sind. Die Kandidatenländer haben intensiv an der Übernahme des Besitzstandes der Gemeinschaft gearbeitet. Nun ist es wichtig, dass diese Übernahme nicht nur auf dem Papier erfolgt, sondern auch in der Praxis und dass sie sich dabei nicht nur auf den Binnenmarkt beschränkt, sondern auch die Umwelt und soziale Rechte der Arbeitnehmer umfasst. Doch muss sich nicht auch die EU an ihre neue Rolle als Union mit zehn neuen Mitgliedern anpassen? Meiner Ansicht nach hätte hier mehr getan werden müssen. Durch unser eigenes Unvermögen, die Agrarpolitik zu reformieren, ist nun eine Situation entstanden, in der die neuen Mitgliedstaaten gegenüber den älteren deutlich benachteiligt werden, und das über einen recht langen Zeitraum. Das können wir nicht akzeptieren. Diskriminierungen sollten so gering und so kurzzeitig wie nur überhaupt möglich gehalten werden. Ein zweites problematisches Thema ist die Bereitschaft der Beitrittsländer, sich an die Vorgaben für den Binnenmarkt zu halten und die Werte der Europäischen Union zu respektieren. Wir teilen die Besorgnis, die im Fortschrittsbericht der Kommission über die Korruption in mehreren Beitrittsländern geäußert worden ist, und sind ebenfalls der Auffassung, dass insbesondere auf dem Gebiet Justiz und Inneres Fortschritte bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU erreicht werden müssen. Aus diesem Grund ist die Forderung nach einem verstärkten Überwachungssystem zu begrüßen, um sicherstellen zu können, dass die Länder ihre Verpflichtungen erfüllen. Herr Prodi hat Begeisterung und Intelligenz gefordert. Herr Verheugen hat mit seinem Ansatz Intelligenz bewiesen, aber es würde sicher nicht schaden, wenn der Rat ein bisschen mehr Begeisterung für die Erweiterung und für das neue Europa, das mit diesem Ansatz Gestalt annehmen soll, an den Tag legen würde. (Beifall) 3-016 Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Die Kandidatenländer haben nun viele Jahre lang intensiv für eine Anpassung an die Europäische Union gearbeitet. Sie können mit Recht erwarten, dass auch die EU ihren Teil der Hausaufgaben macht und nicht in letzter Minute noch Hindernisse für die von der Europäischen Kommission benannten zehn Staaten errichtet werden, sondern dass diese wie geplant der Europäischen Union beitreten können. Es wäre eine Ironie des Schicksals, wenn innerhalb der EU Uneinigkeit entstehen und dadurch die Erweiterung aufgeschoben würde. Unsere Fraktion teilt nicht die Auffassung, der Vertrag von Nizza sei eine notwendige Voraussetzung für die Erweiterung gewesen. Es wäre auch möglich gewesen, die EU auf Grundlage des alten Vertrags zu erweitern. Im Vertrag von Nizza geht es in erster Linie um die Stärkung der Überstaatlichkeit und eine Machterweiterung für die großen Staaten innerhalb des Auch auf anderen Gebieten müssen wir unsere Politik überprüfen, damit sie den Anforderungen der Erweiterung entspricht. Schengen ist ein solcher Bereich, denn die im Übereinkommen verankerten strengen Grenzkontrollen können sich für neue Mitglieder und für Staaten, die nicht den Weg einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eingeschlagen haben, zu einem ernsthaften Hemmnis in der Zusammenarbeit entwickeln. Für die Region Kaliningrad erwarten wir eine Lösung, den russischen Staatsangehörigen sind Reisen zwischen den verschiedenen Teilen ihres Landes ohne Visumpflicht erlaubt. Bezüglich des Arbeitsmarktes vertreten wir den Standpunkt, dass alle gleich behandelt werden sollten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Rechte der Arbeitnehmer in jedem Land ab dem ersten Tag seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union respektiert werden, damit soziales Dumping und eine Diskriminierung von Arbeitnehmern aus Kandidatenländern auf dem Arbeitsmarkt vermieden werden. Aus diesem Grunde bedauern wir, dass die Kommission dies praktisch durch einen Rechtsfall in Finnland in Frage gestellt hat, bei dem die Gültigkeit finnischer Verträge in Finnland ab Tag eins in Frage gestellt wird. Es ist wichtig, dass wir jetzt die Entstehung einer ersten und einer zweiten Klasse in der Europäischen Union infolge der Erweiterung verhindern. Dazu müssen wir aber auch in der Lage sein, die Union zu verändern. Natürlich haben auch die Kandidatenländer eine Wahl. Sie können mit Ja stimmen oder mit Nein. Entscheiden 14 sie sich gegen eine Mitgliedschaft, besteht die Alternative in einer engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. 3-017 Schroedter (Verts/ALE). - Herr Präsident! Ein historischer Prozess, die Gelegenheit für Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent - beeindruckender können die Worte nicht sein. Ich wünschte, dass ein wenig von diesem historischen Geist und dem Bewusstsein für die Gelegenheit auf dem Gipfel von Brüssel zu spüren ist, damit er nicht zu einem Teppichhändlerbasar degradiert, denn genau das ist zu befürchten. Es muss dort die Bereitschaft herrschen, die Probleme zu lösen und nicht wieder zu vertagen. Die beeindruckende Leistung der Beitrittsländer wird dem Rat keine andere Wahl lassen, als zehn Kandidaten die Beitrittsreife zu bescheinigen. Der Mangel an Solidarität allerdings und der Reformunwille in den Mitgliedstaaten wird für das Zusammenleben in einer erweiterten Union immer mehr zum Problem. So wird mit größter Selbstverständlichkeit darüber diskutiert, dass die Beitrittsländer in Zukunft in der Europäischen Union den britischen Rabatt finanzieren, ihnen selbst bleibt ein solcher jedoch verwehrt. Das ist einmalig in der Geschichte der Europäischen Union. Bisher wurde in Nettozahlersituationen im ersten Jahr ein Rabatt für alle gewährt. Der Vorschlag der Kommission und der Präsidentschaft, ihnen ein Jahr Strukturfonds mehr zu zahlen, wird von den EU-15 wohlwollend begrüßt. Warum denn? Weil aufgrund der fehlenden Absorptionskapazität das Geld am Ende in die Kassen der EU-15 zurückfließt. Das ist nicht die Solidarität, die die Union braucht. Einer Fortsetzung der "Sparkassenerweiterung" erteilen wir als Verts/ALEFraktion eine klare Absage. Ein Wort zur Agrarpolitik: Der Reformunwillen hier stinkt einfach zum Himmel, und er ist den Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union nicht mehr zu vermitteln. Eine Reform ist nicht nur wegen der Erweiterung nötig, sie ist an sich überfällig. Dies weiter zu vertagen, ist absurd. Die Direktbeihilfen in diesem Umfang ohne Konditionen haben sich einfach überlebt und sind in einer erweiterten Union nicht mehr machbar. Wir müssen die Agrarreform jetzt beginnen und sie für 2007 gemeinsam zu einem fairen Konzept der EU-25 weiter entwickeln. Das Beibehalten von Privilegien darf nicht zu einer neuen Bedingung für die Erweiterung werden. Ein Wort zum irischen Ja: Die Iren haben Ja zum NizzaVertrag gesagt und haben damit die größte Hürde für die Erweiterung beiseite geräumt. Aber die institutionelle Reform der Europäischen Union steht noch aus. Der Nizza-Vertrag hat die EU nicht wirklich vorangebracht. Demokratie und Entscheidungsfähigkeit müssen erst hergestellt werden, und das liegt in der Hand des Konvents. Ich plädiere deshalb dafür, dass der Vertragsentwurf des Konvents unbedingt 2003 anzunehmen ist. Die Funktionsfähigkeit ist keine 23/10/2002 Vorbedingung, aber sie ist eine Notwendigkeit für die erweiterte Union. Kommissionspräsident Prodi hat erwähnt, dass es eine mangelnde Zustimmung der Bevölkerung gibt. Ja, warum denn? In der EU mangelt es einfach an Transparenz und Demokratie, und das muss sich ändern! (Beifall) 3-018 Collins (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich wünsche dem dänischen Ratsvorsitz alles Gute für die Vorbereitung des Gipfeltreffens der EU, das diese Woche in Brüssel stattfinden wird. Die Erweiterung als Haupttagesordnungspunkt war auch das zentrale Thema bei dem Referendum über den Vertrag von Nizza in meinem Heimatland. Das zweite Thema, Kaliningrad, hängt ebenfalls direkt mit der Erweiterung zusammen. Ich begrüße die Maßnahmen, die von der Kommission zur Erleichterung des direkten Waren- und Personenverkehrs zwischen Kaliningrad und dem übrigen Russland vorgeschlagen wurden. Wir alle haben von der ausführlichen und oft intensiven Debatte über die Erweiterung profitiert, die in letzter Zeit in meinem Heimatland geführt worden ist. Durch seine Entscheidung hat das irische Volk bekräftigt, dass es sich der europäischen Integration und der Erweiterung der Europäischen Union verpflichtet fühlt. Ich begrüße die Tatsache, dass durch diese Entscheidung der Weg für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen für die ersten neuen Mitgliedstaaten freigemacht worden ist. Ich teile die Meinung von Herrn Poettering. In diesem Stadium der Beitrittsverhandlungen dürfen keine neuen Bedingungen mehr gestellt werden. Dies wäre der sicherste Weg in eine Katastrophe. Die Lehre, die wir alle aus der jüngsten Debatte im Vorfeld des irischen Referendums ziehen können, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ich möchte mit allem Nachdruck unterstreichen, was Präsident Prodi und Kommissar Verheugen über die Notwendigkeit, die Bürger zu informieren, gesagt haben. Die irischen Wähler haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie sich weder von den Politikern und Regierungen der Mitgliedstaaten noch von Brüssel bevormunden lassen und dass ihre Zustimmung nicht als selbstverständlich betrachtet werden kann. Es ist beängstigend, von Präsident Prodi zu hören, dass einer kürzlich durchgeführten Umfrage zufolge fast 80 % aller Befragten völlig unzureichend informiert sind. Herr Haarder sagte vorhin, im Konvent werde derzeit eine spannende Debatte geführt. Diese Debatte mag für Eingeweihte spannend sein, aber er weiß sehr gut, dass außerhalb des Konvents in den Zeitungen kaum darüber berichtet wird. Wir sollten bedenken, dass die Themen, über die wir bei einem demnächst anstehenden Referendum entscheiden müssen, noch sehr viel komplexer und wichtiger sein werden als die Themen, 23/10/2002 um die es bei dem Referendum über den Vertrag von Nizza ging. Dabei war die kürzliche Entscheidung über den Vertrag von Nizza bereits äußerst problematisch. 15 berücksichtigen. Der EU-Staat ist wichtiger als die Wähler. In der Demokratie von Herrn Giscard d’Estaing hat man die Wahl zwischen „Ja“ und „Ja, bitte“. Nein danke, Herr Präsident. 3-019 Bonde (EDD). -(DA) Herr Präsident, man erhält die Antworten, die man haben will – man muss nur die entsprechenden Fragen stellen. Irland hat mit großer Mehrheit Ja gesagt zu mehr Arbeitsplätzen, zu Neutralität und zur Erweiterung, aber im Vertrag von Nizza geht es weder um Arbeitsplätze noch um Neutralität, und die Erweiterung wird ohne Rücksicht auf das irische Abstimmungsergebnis durchgeführt, indem man sich auf Erklärung Nr. 20 bezieht und die Stimmen der Beitrittsländer im Rat und die Sitze im Parlament in die Beitrittsverträge verlagert. Ich werde hier im Plenum dafür stimmen, aber zukünftige Historiker sollen wissen, dass man einem Volk Unrecht getan hat. Irland ist das Land, das der EU am positivsten gegenübersteht. Die Iren haben mit Nein gestimmt. Statt auch anderen Völkern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, wurden die Iren mit der konstruierten Behauptung in die Enge getrieben, mit einem Nein würden sie die Erweiterung blockieren. Bisher konnte ich mich nur lobend über die dänische Ratspräsidentschaft äußern. Heute muss ich jedoch mit Bedauern feststellen, dass sich der dänische Ratspräsident am Betrug an den irischen Wählern beteiligt hat. Hätte Herr Rasmussen die Erweiterung nach einem irischen Nein gestoppt? Er hätte wahrscheinlich einen anderen Vorschlag aus der Schublade gezogen und die Erweiterung ohne den Vertrag von Nizza durchgeführt. Das beste, was über diesen Vertrag gesagt werden kann, ist, dass er nur für ein oder zwei Jahre konzipiert ist. Danach wird der zur Zeit arbeitende Konvent ein neues Grundgesetz zur Abstimmung vorlegen. Der Vertrag von Nizza ist das bisher schlimmste Machwerk. Ich habe ihn zwar in kompakter Form herausgegeben, kann das Buch jedoch wirklich nicht empfehlen. Nizza ist nicht geeignet, die Unterstützung der Bürger in den beitrittswilligen Ländern zu gewährleisten. Nizza nimmt den Ländern das Recht, ihren Kommissar selbst zu wählen und tritt stattdessen für die Wahl einer EURegierung durch Mehrheitsbeschluss ein. Wir sollten diesen Stein des Anstoßes beseitigen und erklären, dass jeder Mitgliedstaat auch in Zukunft einen Vertreter in die Kommission entsenden kann. Die irischen Wähler haben sich auf keinen Fall dafür ausgesprochen, dass ihr Kommissar ausscheiden soll. Über den Inhalt des Vertrags von Nizza ist dieses Mal zu wenig diskutiert worden und man hat es geschickt vermieden, dass die Iren Kenntnis von Herrn Giscard d’Estaings erstem Verfassungsentwurf erhalten haben. Er wurde letzten Donnerstag in einer geheimen Sitzung vorgelegt. Die Kopien waren nummeriert und wurden wieder eingesammelt. Herr Giscard d’Estaing kennt ein Mittel gegen Volksabstimmungen: Wenn ein Land das nächste Mal mit Nein stimmt, wird es nicht dabei sein. Mit Ja stimmen oder verschwinden! Länder, die ihren Bürgern gestatten, mit Nein zu stimmen, wird man nicht mehr 3-020 Der Präsident. – Herr Bonde, ich möchte die Privilegien des Vorsitzes nicht missbrauchen, um auf Ihre Ausführungen zu antworten, wie ich es gerne tun würde. 3-021 Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, meine Herren Präsidenten des Rates und der Kommission, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Demnächst wird der Rat die Liste der zehn Kandidaten verabschieden, die laut Kommission die Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2004 erfüllen. Es gibt nur ein Problem: weder Sie noch diese Länder sind darauf vorbereitet. Die Kommission selbst räumt ein, dass lediglich zwei von zehn Kandidatenländern über eine wettbewerbsfähige Volkswirtschaft und die erforderlichen Verwaltungs- und Justizstrukturen zur Umsetzung bzw. Einhaltung des Gemeinschaftsrechts verfügen. Sie geht davon aus, dass die anderen Länder in etwa 13 Monaten diesen Stand erreicht haben. Diese Auffassung steht auf wackligen Füßen, und die Frist ist äußert knapp bemessen. Auch die Europäische Union ist noch nicht in ausreichendem Maße auf die Aufnahme dieser Länder vorbereitet, wobei ich hier gar nicht auf die gefährlichen institutionellen Spekulationen des Konvents eingehen möchte. Vielmehr meine ich das völlige Ausklammern grundsätzlicher Überlegungen. Da der gemeinschaftliche Besitzstand fast schon ein religiöses Tabuthema darstellt, hat sich bisher niemand die Frage gestellt, ob ein Europa mit 25 Mitgliedstaaten genau dasselbe tun soll wie das Europa der sechs, neun, zwölf oder 15 Mitglieder. Deshalb sind Sie bereit, diese Länder zu Mitgliedern zweiter Klasse zu degradieren. Es wurden auch keine Fragen zu den Auswirkungen im Hinblick auf Kosten, Arbeitslosigkeit, auf wirtschaftliche oder soziale Brüche gestellt. Ein Rückblick auf zwölf Jahre deutsche Wiedervereinigung genügt: die Kluft im sozialen und wirtschaftlichen Bereich ist immer noch vorhanden, obwohl in diesem Zeitraum schätzungsweise über 850 Milliarden Euro von West nach Ost geflossen sind. Und schließlich wird sich der Brüsseler Gipfel auch mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei befassen. Die Türkei ist ein bedeutendes Land, eine Brücke zwischen Europa und Asien, aber sie ist kein europäisches Land, weder geographisch, noch sprachlich, noch kulturell. Warum sollten wir die Türkei also in diesem Glauben belassen? Vielleicht wegen der Erpressung Ankaras mit der Zypern-Frage oder wegen der unglaublichen Arroganz Washingtons, das darüber entrüstet war, seinen türkischen Verbündeten nicht auf der Liste der von der Kommission als beitrittsfähig eingestuften Länder zu finden? Wir haben die 16 Konsequenzen der Nahostpolitik der amerikanischen Regierung nicht zu tragen. Kurz gesagt, wir wollen weder für unser Land, noch für unsere Freunde im Osten ein Europa, das die Interessen der Nationen irgendwelchen Oligarchien opfert, denen die europäischen Interessen fremd sind. Der Osten, der gerade den kommunistischen Alptraum hinter sich gelassen hat, möchte nicht noch einmal zu Gunsten eines neuen Imperiums auf seine Freiheit verzichten. 3-022 Sudre (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, die letzten Sonntag erfolgte Zustimmung des irischen Volkes zur Ratifizierung des Vertrags von Nizza ist eine sehr gute Nachricht, da sich die Union nun auf die historische Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Länder sowie Zypern und Malta vorbereiten kann. Die dänische Unionspräsidentschaft hat angekündigt, sie werde den am 24. und 25. Oktober in Brüssel stattfindenden Gipfel gegebenenfalls verlängern, damit alle Punkte auf der besonders umfangreichen Tagesordnung, die auch Präsident Prodi vorhin angesprochen hat, behandelt werden können. Kommissar Verheugen hat am vergangenen Montag bedauert, dass sich Frankreich in der Frage des Abbaus der direkten Agrarsubventionen nicht flexibler zeigt, bevor man die Höhe der Beihilfen für die Landwirte in den künftigen Mitgliedstaaten beschließt, und er vertrat die Ansicht, dass die GAP aufgrund des explosionsartigen Anstiegs der Agrarausgaben logischerweise ins Visier der Sparpolitik geraten ist. Mir sei der höfliche Hinweis an den Herrn Kommissar erlaubt, dass ich diesen Standpunkt für wenig ausgewogen halte. Präsident Jacques Chirac hat gestern im Anschluss an ein Arbeitstreffen mit dem amtierenden Ratspräsidenten Rasmussen dazu aufgerufen, nach einer für alle akzeptablen Lösung im Bereich der Finanzierung der Erweiterung der Europäischen Union zu suchen. Aus französischer Sicht muss diese Lösung mittels Überprüfung und Begrenzung aller im Unionshaushalt vorgesehenen Ausgaben gefunden werden. Nur durch eine genaue Überprüfung und Abwägung der finanziellen Anstrengungen aller Mitgliedstaaten werden wir zu einer für alle annehmbaren Lösung kommen, so dass die Erweiterung unter bestmöglichen Voraussetzungen stattfinden kann. Ich bin sicher, dass Frankreich guten Willen beweisen und die erforderlichen Anstrengungen unternehmen wird, damit möglichst rasch eine gerechte Lösung gefunden wird. Diesem Ziel darf jedoch nicht dieser oder jener Teil unserer Bevölkerung zum Opfer fallen, im vorliegenden Fall also die Landwirte und der ländliche Raum. Die völlig zu Recht erwarteten finanziellen Anstrengungen müssen auf gerechte Weise auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verteilt werden. 3-023 23/10/2002 Lage (PSE). – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident! 1957 war – neben dem riesigen sowjetischen Block – das Europa der Gründerväter nach den Worten von Paul Valéry le petit cap au bout de l'Asie. Nicht einmal fünfzig Jahre später hat sich Europa hinsichtlich der Bevölkerung zur dritten Weltmacht entwickelt, konkurriert mit den Vereinigten Staaten um das Bruttoinlandsprodukt und ist die führende Handelsmacht in der Welt. Die Europäische Union ist in der Geschichte das einzige Beispiel für eine Macht, die durch den freiwilligen Beitritt ihrer Nachbarn wächst. Dieses außergewöhnliche Beispiel, das Europa gibt, muss fortbestehen, wenn die Gemeinschaft um noch einmal zehn Länder erweitert wird. Doch es genügt nicht, wenn nur der Körper wächst; auch der Geist muss sich weiter entwickeln, dieser europäische Geist, den der deutsche Philosoph Karl Jaspers als den Sinn von Geschichte, Wissenschaft und Freiheit charakterisierte. Fügen wir dieser Aufzählung noch die Solidarität hinzu. Wir müssen den europäischen Geist entwickeln und verhindern, dass er auf dem bevorstehenden Gipfel in Brüssel durch Gespräche und lächerliche nationale Egoismen, durch Dispute darüber, wer mehr und wer weniger zu zahlen hat, in Misskredit gebracht wird. Das heißt nicht, dass das finanzielle Angebot, das den Beitrittsländern zu unterbreiten ist, nicht wesentlich und bedeutend sein sollte. Ebenso wenig bedeutet es, dass die zukünftige Finanzierung der Union einen umverteilenden Charakter haben sollte. Eine Union, auf deren Hoheitsgebiet so viele Unterschiede bestehen, muss sich damit auseinander setzen. Wir dürfen hier aber nichts durcheinanderbringen. Präsident Jacques Chirac irrt sich. Die GAP ist vom ökologischen Standpunkt her eine ungerechte, unausgewogene und ruinöse Politik. Sie kann nicht mit der Kohäsionspolitik verglichen werden, die sehr wohl eine gerechte Politik und eine Politik der Stärkung der inneren Einheit Europas ist. Die beiden Politiken zu vergleichen ist ein großer Fehler. Abschließend, Herr Präsident, müssen wir uns den Fall Türkei ansehen: Die elementarste Loyalität zwingt die Europäischen Union zur Festlegung eines Zeitplans für die Verhandlungen mit der Türkei. Die sprachlichen, kulturellen oder religiösen Argumente reichen nicht aus, um die Türkei aus der Europäischen Union herauszuhalten, wenn dieses Land doch seit so vielen Jahren auf den Beitritt gehofft und dafür erhebliche Anstrengungen unternommen hat. Dies ist eine Sache von Loyalität und Ehrlichkeit der Europäischen Union gegenüber ihren Partnern. 3-024 Suominen (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Sehr geehrte Vertreter der Kommission und des Rates! Ich möchte lediglich auf die Probleme eingehen, die sich für die Bürger von Kaliningrad aus der Transitfrage ergeben, und auf die vorgeschlagenen Lösungsmodelle. Die von der Kommission vorgesehene Transiterlaubnis, 23/10/2002 also der so genannte Kaliningrad-Pass, ist meiner Ansicht nach für beide Seiten eine gute Lösung. Er bietet den Russen aus Kaliningrad eine gegenüber der normalen Visapraxis unkompliziertere Möglichkeit, in ihr Mutterland zu reisen, sichert dabei aber gleichzeitig die Souveränität Litauens. Vorgeschlagen wurde darüber hinaus die Alternative, einen Eisenbahnkorridor einzurichten. Allerdings steht dieser Idee die gegenwärtige Realität entgegen. Man muss sich fragen, wie viele der jetzigen Mitgliedstaaten es akzeptieren würden, dass durch ihr Land ein Zug rollt, der aus einem Staat kommt, der nicht der europäischen Union angehört, und dessen Reisende zu kontrollieren er nicht die geringste Möglichkeit besitzt. Würden Belgien, Spanien, Italien oder Frankreich dies akzeptieren? Ich begrüße es, dass der Rat seit gestern über einen gemeinsamen Standpunkt zur Frage der Transitregelungen für die Bürger in Kaliningrad verfügt. Bei der Beschäftigung mit der Erarbeitung von Standpunkten ist mir aufgefallen, dass die vorgeschlagenen Lösungen des Problems umso unrealistischer ausfallen, je weiter entfernt der betreffende jetzige Mitgliedstaat von Kaliningrad entfernt liegt. Das ist – direkt gesagt – verantwortungsloses Einzelgängertum. Der Vorschlag Russlands, eine allgemeine Visafreiheit zwischen der EU und Russland einzurichten. hat bedauerlicherweise auch Befürworter unter einigen Mitgliedstaaten gefunden. Leider ist dabei zu beobachten, dass die mit diesem Vorschlag einhergehenden Störungen bzw. Gefahren nicht realistisch eingeschätzt werden können. Wenn wir die Visapolitik radikal lockern wollen, warum beginnen wir dann nicht mit der Türkei, die ja schließlich auch Kandidatenstatus besitzt. Allgemeine Visafreiheit steht nicht auf der Tagesordnung. Sie dann nur einem einzigen EU-Staat zu gewähren, ist unbedacht, und ich habe die größten Befürchtungen, dass schon eine entsprechende Debatte die Zustimmung der Bürger zum Beitritt in die EU in den Kandidatenländern beschädigen könnte. Dagegen befürworte ich mit Nachdruck eine RusslandPolitik, die die Entwicklung in Russland langfristig unterstützt und auf diese Weise die Voraussetzungen schafft, zu einem späteren Zeitpunkt Visafreiheit einzuführen. Ansonsten wäre es wert, die Russen zu fragen, da sie bereits auf Lenin in Leningrad und Stalin in Stalingrad verzichtet haben, warum sie noch immer an einer wichtigen europäischen Kulturregion mit dem Namen Mihail Kalinin festhalten. Das Königsberg von Immanuel Kant sollte seine Ehre zurückerhalten. Abschließend möchte ich mich zum Eurobarometer äußern. Die Kommission hat ganz Recht, dass wir diese Information aufteilen müssen, aber 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erwarten, von ihren nationalen Regierungen mit Wahrheiten und Informationen versorgt zu werden. Warum tun sie nichts? Dies soll kein Redebeitrag für die Opposition sein, ich gehöre in Finnland der Regierungspartei an. 3-025 17 Andreasen (ELDR). - (DA) Herr Präsident, vielen Dank für die Erklärungen des Rates und der Kommission und einen herzlichen Glückwunsch und ein Dankeschön dem irischen Volk, das am Samstag ein großes Hindernis für die Erweiterung aus dem Weg geräumt hat. Es freut mich, dass der Kommissionspräsident, Herr Prodi, und Herr Kommissar Verheugen ihre anregenden Redebeiträge mit Informationen abgeschlossen haben, die sich auf die jüngsten Eurobarometer-Erhebungen beziehen. Nur jeder fünfte Europäer fühlt sich gut oder sehr gut informiert. Das ist nicht gut. Es kommt auch nicht überraschend, da uns das Problem seit vielen Jahren bekannt ist. Ich habe es in diesem Hause bereits gesagt, und ich wiederhole es gerne: die Informationsund Kommunikationspolitik der EU muss verbessert werden. Wir müssen uns bemühen – Herr Poettering hat es bereits angesprochen -, die notwendigen Mittel zu finden. Information ist die Voraussetzung für Verständnis und damit für die Unterstützung der Bürger, die die EU benötigt. Bei den Erweiterungsverhandlungen gibt es jetzt kein Zurück mehr, und es dürfen keine neuen Forderungen gestellt werden. Die Agrarpolitik muss zugegebenermaßen radikal reformiert werden, aber wir sollten zunächst alle Vereinbarungen in Angriff nehmen. Ich freue mich über die Ergebnisse der Außenministerkonferenz in Luxemburg während der vergangenen beiden Tage, insbesondere darüber, dass Einigkeit dahingehend erzielt wurde, dass ein beitrittswilliges Land unter keinen Umständen seine EUMitgliedschaft als Nettozahler beginnt. Alles andere wäre auch unangemessen gewesen. Ich bin zuversichtlich, dass der Rat unter der dänischen Präsidentschaft diese historische Aufgabe im Dezember in Kopenhagen meistern wird. 3-026 Souladakis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich bin sicher, dass morgen und übermorgen in Brüssel der vorletzte positive Schritt vor Kopenhagen hinsichtlich dieser außerordentlichen Politik der Europäischen Union, der Politik der Erweiterung um zehn Länder, gegangen wird. Dieser Schritt muss mit Entschlossenheit und Realismus vollzogen werden und kleinliche Auffassungen überwinden. Die Folgeschritte dürfen nicht die ersten bestimmen, sondern es muss umgekehrt sein. Ich möchte nur zwei oder drei Bemerkungen machen, da ja auch die Zeit sehr begrenzt ist. Erstens zu Kaliningrad. Dort muss es eine Lösung geben, nicht in der Art eines Gordischen Knoten, sondern eines goldenen Schnitts. Diese Lösung muss harmonisch, rational und funktional sein und die Völker und Staaten respektieren. Zweitens zum Haushalt, der stark diskutiert wird. Wir sollten nicht geizig oder knickrig sein, und wir dürfen nicht vergessen, dass die Länder, mit der die Europäische Union erweitert wird, ein großes Humanpotenzial, aber leider nur begrenzte Mittel haben. 18 Ein starkes Humanpotenzial bestimmt jedoch die Entwicklung und auf diese kommt es an. Drittens zu anderen Fragen im Zusammenhang mit Perspektiven und Beschlüssen. Die Europäische Union der 15 oder der 25, oder wie viel auch immer es sein mögen, muss immer ein Raum des sozialen Zusammenhalts, der Entwicklung und der Demokratie bleiben. Folglich sollten alle Lösungen für die Haushaltsprobleme auf diesen Prioritäten beruhen. Das heißt, die Europäische Union muss hierbei ihr Gesicht wahren, diese Lösungen müssen von den bereits errungenen und weiter zu erhaltenden Werten, von den Prioritäten der Völker und nicht von kleinlichen politischen Auffassungen bestimmt werden, die letztlich kurzlebig sind und manchmal mit der einen oder anderen Art von Konkurrenz zu tun haben, die uns zu nichts führt. Insofern bin ich sicher, dass die kommenden zwei Tage zwei neue positive Schritte bringen werden, und dass wir, das Parlament, das Herz der Europäischen Union, auf diesem Weg den politischen Geist und das Klima schaffen müssen, das leider zu verschwinden droht und die Debatte von einer Diskussion der Überwindung von Problemen auf eine durch Geiz und Knickrigkeit geprägte Diskussion reduziert. 23/10/2002 übrigens die Aussage von Herrn Prodi, diese Schutzklauseln würden auch tatsächlich wirksam, falls die Notwendigkeit dazu wirklich besteht. Der Abschluss eines Finanzabkommens wäre im Hinblick auf mehr Transparenz der finanziellen Kosten der Erweiterung ebenfalls sehr empfehlenswert, denn gerade in diesem Punkt sind unsere Bürger wirklich beunruhigt. Auch sollten vorzugsweise verbesserte Agrarabkommen geschlossen werden. Obgleich das keine Vorbedingung zu sein braucht, stimme ich den Kolleginnen und Kollegen zu, die solche Abkommen als dringend notwendig bezeichnen. Minister Haarder möchte ich noch um Folgendes bitten: Könnten Sie nicht mit unseren liberalen Kollegen in den Niederlanden – Ihren Parteifreunden – einmal ein deutliches Wort sprechen, damit dieses Thema jetzt nicht zu einer belastenden Hypothek und bei den Wahlen in den Niederlanden nicht missbraucht wird? Die Niederlande waren stets proeuropäisch. Diejenigen politischen Parteien, die versuchen, die Niederlande zur Euroskepsis umzustimmen, laden eine enorme Verantwortung auf sich. Wir, die Christdemokraten hier im Parlament und die Christdemokraten in den Niederlanden, unterstützen die Erweiterung. 3-028 3-027 Maij-Weggen (PPE-DE). – (NL) Die bevorstehende Erweiterung stellt eines der wichtigsten Ereignisse seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften dar. Mit dieser Erweiterung wird die vor dem Zweiten Weltkrieg entstandene und nach dem Zweiten Weltkrieg durch einen Eisernen Vorhang und eine Mauer besiegelte Teilung zwischen West-, Mittel- und Osteuropa überwunden. Die Überwindung dieser Spaltung krönt die von der derzeitigen Europäischen Union und den Kandidatenländern geleistete Arbeit. Sie haben ihre demokratischen Systeme, ihre Wirtschaften und ihre Rechtsvorschriften seit 1989 angepasst. Dazu bedurfte es gewaltiger Anstrengungen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen zehn Beitritte finden deshalb meine uneingeschränkte Zustimmung. In der Zweiten Kammer der Niederlande findet heute eine entscheidende Debatte über die Erweiterung statt. Die niederländische Regierung befürwortet die Erweiterung, wiewohl zwei Koalitionspartner, nämlich die Liberalen und die Fortuyn-Gruppe, ihre Unterstützung versagen, was ich zutiefst bedauere. Da es jedoch heute in der Zweiten Kammer eine demokratischen Mehrheit für die Beitritte geben wird, brauchen sich die Niederlande nicht querzulegen. Vielleicht sollten wir uns bei unseren sozialdemokratischen Freunden dafür bedanken. Allerdings muss, wenn bestimmte Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, von den Beitrittsländern verlangt werden, eine letzte Kraftanstrengung zu unternehmen, und nötigenfalls sind Schutzklauseln in solchen Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Binnenmarkt sowie Justiz und Inneres einzubauen. Ich begrüße Der Präsident. – Frau Maij-Weggen, Sie wären sicher sehr erfreut, wenn sie gehört hätten, wie positiv ich mich auf einem Parteitag der Liberaldemokraten vergangene Woche über unsere liberaldemokratischen Kollegen geäußert habe. 3-029 Lund (PSE). - (DA) Herr Präsident, wir dürfen uns darüber freuen, dass Irland den Vertrag von Nizza jetzt akzeptiert hat, einschließlich seiner besonderen Erklärung zur irischen Neutralität. Damit wurde ein ernstes Hindernis für die Erweiterung aus dem Weg geräumt. Die Erweiterung ist ein historisches Ereignis, das die Kommission und die dänische Präsidentschaft meiner Meinung nach sehr kompetent vorbereitet haben. Die Beitrittsländer haben Großes geleistet, um sich auf ihren Beitritt zur Union vorzubereiten. Ich habe den Eindruck, dass die restlichen Probleme überschaubar sind. Es liegt jetzt an den Staats- und Regierungschefs der fünfzehn Länder, Führungskraft und Verantwortung zu zeigen, damit die Präsidentschaft in der nächsten Woche das notwendige gemeinsame Mandat zum Abschluss der Verhandlungen mit den zehn Beitrittskandidaten auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags vom Januar erhalten kann. Es dürfen keine neuen Bedingungen für die Erweiterung gestellt werden. An die Erweiterung dürfen weder Agrar- noch Finanzierungsreform direkt geknüpft werden. Andererseits wissen wir aber auch, dass sich die derzeitigen und zukünftigen Mitglieder der Union beim Gipfeltreffen im Dezember in Kopenhagen wenigsten auf einige Grundzüge einer zukünftigen Agrar- und Finanzierungsreform einigen sollten, die – wie wir wissen – ab 2006 notwendig sein wird. 23/10/2002 Es ist auch wichtig, ein in Bezug auf die Beitrittsländer gerechtes Verhandlungsergebnis zu erreichen und für eine faire Wettbewerbssituation zu sorgen, vielleicht mit etwas kürzeren Übergangsregelungen im Bereich Agrarbeihilfen, sodass Volksabstimmungen in den neuen Mitgliedsländern mit positivem Ergebnis durchgeführt werden können. Was das Problem Kaliningrad angeht, so hoffe ich auch, dass eine befriedigende Lösung gefunden werden kann, damit sich die kleine Enklave nicht zu einem Konfliktbereich entwickelt, sondern zu einem positiven Partner im Ostseeraum wird; eine Lösung, die selbstverständlich sowohl Litauens Souveränität als auch seinen Wunsch nach einer Schengen-Mitgliedschaft vorbehaltlos respektiert. Unter allen Umständen ist eine Korridor-Lösung, die an frühere Lösungen in Europa für ähnliche Probleme erinnert, zu vermeiden. Es sollte möglich sein, das Transitproblem anders zu lösen, eventuell über eine spezielle Passregelung. Auf jeden Fall gebührt der dänischen Präsidentschaft Dank für die tüchtige Führungsarbeit. 3-030 Maes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Kommissar Verheugen! In Frankreich, in Deutschland sowie nun jüngst in Irland hat der Wähler gesprochen. In einigen weiteren Ländern muss er sich noch Gehör verschaffen, was nicht ganz problemlos sein wird, da hier noch Fragen offen bleiben. Die Politiker müssen sich nun dringend an die Arbeit machen, allerdings nicht als Teppichhändler, wie Frau Schroedter sagte, sondern mit Weitblick und mit Mut. Gestatten Sie mir speziell eine Frage zu der Informationskampagne, von der Präsident Prodi gesprochen hat. Bei meinen zahlreichen Kontakten mit der Öffentlichkeit stelle ich fest, dass die Leute in Flandern und Belgien immer wieder die gleichen Fragen stellen. Meiner Meinung nach haben sie Anspruch auf eine Antwort. Wenn mit einer Zukunftsperspektive geantwortet wird, können wir die Bürger damit überzeugen. Andere Fragen kehren in meinem Land jedoch ständig wieder: Wird die Erweiterung die Vertiefung nicht behindern? Mit anderen Worten, bedeutet diese Erweiterung nicht das definitive Ende des weiteren Ausbaus der Gemeinschaft? Wird der Intergouvernementalismus damit endgültig siegen? Diese Frage wurde in Belgien aufgeworfen und hat beispielsweise die sozialistische Fraktion, die ja doch ein wichtiger Regierungspartner ist, nach dem Sinn der Erweiterung fragen lassen. Noch ein Zweites höre ich immer wieder in der Bevölkerung, zumindest bei den Bürgern in unseren Regionen. Sie besuchen natürlich die Länder, die unsere künftigen Partner sind – und in diesem Sinne nimmt Europa in den Herzen und im Denken der Menschen bereits konkrete Gestalt an –, stellen dabei aber fest, dass es dort erhebliche Schwierigkeiten gibt, dass große Armut herrscht und Minderheitenprobleme bestehen. Andererseits befinden auch wir uns in einer Phase des 19 wirtschaftlichen Niedergangs, in einer Phase, in der das Gespenst der Arbeitslosigkeit auch in den Ländern der Europäischen Union selbst wieder auftaucht und gewaltige Ausmaße angenommen hat. Den Bürgern ist dann die Frage zu beantworten, ob wir die uns jetzt bedrohende Arbeitslosigkeit werden bekämpfen können. Meiner Überzeugung nach wird dies dank der künftigen Erweiterung möglich sein. Wir sollten den Bürgern jedoch nicht nur mit Zukunftsvisionen und mit Zweckoptimismus begegnen, sondern ihnen konkrete Antworten auf die Fragen geben, die täglich aktuell sind, Fragen zu den Kosten und selbstverständlich auch die Fragen, die ich selbst aufgeworfen habe und die im Konvent geklärt werden müssen. 3-031 Brok (PPE-DE). - Herr Präsident! Nachdem Frau MaijWeggen klargelegt hat, dass die niederländischen Christdemokraten nicht mehr das Problem sind, und Sie, dass es auch die Liberalen nicht mehr sind, scheinen es nur noch die deutschen Sozialdemokraten und die Bundesregierung zu sein, die als Trittbrettfahrer dabei sind, besondere Bedingungen herzustellen. Ich glaube, wir sollten aber deutlich machen, dass bei allem richtigen oder falschen Gewünschten keine neue Bedingungen für die Erweiterung der Europäischen Union errichtet werden dürfen. Das muss klargestellt werden und das - Herr Kommissar Verheugen, Sie wissen es am besten -, was man bei den Verhandlungen über die Agenda 2000 versäumt hat, kann man jetzt nicht ein viertel Jahr vor Kopenhagen wieder in Ordnung bringen. Das müssen wir zu einem späteren Zeitpunkt machen. Da wir ja nach Samstag wieder über die kritischen Punkte von Nizza sprechen dürfen, ist es richtig, dass wir deutlich machen, dass beispielsweise bei der Strukturpolitik im Konvent die Mehrheitsentscheidungen durchgesetzt werden müssen, damit wir für die Reform 2006 bessere Entscheidungsstrukturen haben, um dann die notwendigen Reformen zum richtigen Zeitpunkt durchzuführen. Das kann natürlich inhaltlich von Seiten der Kommission und in den Debatten schon vorbereitet werden. Aber auch hier müssen wir die entsprechenden Schularbeiten machen, um 2006 voranzukommen. Lassen Sie mich kurz noch einmal Kaliningrad ansprechen. Ich glaube, das sind einige der politischen Fragen, die noch anstehen. Wir müssen sowohl die Souveränität Litauens als auch die Sensibilitäten Russlands berücksichtigen und deutlich machen, dass kleine Länder nicht Opfer der Verhandlungen von großen sein können. Denn das muss auch das Bild dieses Europas bestimmen, dass die kleinen Länder ihren eigenen Stellenwert haben. Dass es hier eine Lösung geben muss, die praktikabel ist und den Sensibilitäten aller entgegenkommt, ist klar, und ich glaube, dass auf der Grundlage der Vorlage der Kommission und des gestrigen Beschlusses des Ministerrates eine Verhandlungsbasis gegeben ist, auf der es vorangehen kann. Ich bin der Auffassung, dass in der Tat Kommission und Rat in der heutigen Schlachtaufstellung ihr Bestes tun, um im Oktober zu einem Ergebnis zu kommen. 20 Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung. Die Informationsarbeit, die Informationskampagne wird sowohl in den Mitgliedsländern als auch in den Beitrittsländern von großer Bedeutung sein. Ich hoffe, dass sie in den Beitrittsländern besser organisiert wird als gegenwärtig in den Mitgliedsländern der Europäischen Union, wo sie in meinem Land nur zum Schaulaufen der Europaminister der Bundesländer wird, aber nichts mit der eigentlichen Informationsarbeit zu tun hat. Herr Kommissar Verheugen, vielleicht könnten wir darüber einmal ein Gespräch führen, wie wir dieses verändern können. (Beifall) 23/10/2002 Das Wichtigste ist jedoch die Information der Bürger, von der heute so viel gesprochen wurde und die nicht ausreichend organisiert ist. Daran muss meinem Eindruck nach noch gearbeitet werden. 3-033 Schmidt, Olle (ELDR). (SV) Herr Präsident! Lassen Sie mich zu Beginn der dänischen Ratspräsidentschaft für ihre gute Arbeit danken. Ich selbst bin nicht im Geringsten überrascht, doch es gab und gibt ja Kollegen mit Zweifeln am Willen und an der Fähigkeit Dänemarks, die Erweiterung der Europäischen Union voranzutreiben. Diese sind nun wirklich eines Besseren belehrt worden. Wenn man Jens-Peter Bonde zuhört, fragt man sich, ob er sich nicht in die guten alten Zeiten zurückwünscht, in denen es noch die DDR gab. 3-032 Volcic (PSE). – (IT) Herr Präsident, die Tagungen von gestern und heute Morgen sowie die, welche in den kommenden Tagen in Brüssel abgehalten wird, sind alle die Generalprobe für Kopenhagen, denn sie zielen darauf ab, den Standpunkt der Europäischen Union im Hinblick auf den letzten Kraftakt zum Abschluss der Verhandlungen zu bestimmen. Die zehn Länder haben gegenüber dem vergangenen Jahr erhebliche Fortschritte gemacht und werden 2004 bereit sein. Ich denke, dass die Begründungen des Berichts auch in dem in der Ausarbeitung befindlichen Bericht des Ausschussvorsitzenden Brok enthalten sein werden und sich nicht sehr von dem bereits Gesagten unterscheiden werden. Ich komme auf einen wenig problematischen Fall – Slowenien – zu sprechen, der mir jedoch ziemlich repräsentativ für andere kleine Länder erscheint, in dem Sinne, dass diese Länder ohne die harte Schule der Union psychologisch noch viel, viel weiter von der Union entfernt wären, als sie es heute sind. Die wirtschaftlichen, administrativen und politischen Probleme und die Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen haben dazu geführt, dass Slowenien und andere Länder zu denjenigen gehören, die mit größeren Kraftanstrengungen zuletzt die verschiedenen Kapitel der Umgestaltung von Verwaltung und Wirtschaft angegangen sind. Selbstverständlich gilt es, die Arbeiten für die wirtschaftliche Umstrukturierung fortzusetzen und das Konkursrecht zu verbessern; gleichzeitig wird jedoch anerkannt, dass zahlreiche Fachleute eingestellt wurden und einige Banken, die sich vollständig im Besitz des Staates befanden, innerhalb von einem Jahr zu 76 Prozent privatisiert wurden. Das ist meines Erachtens ein großartiges Ergebnis. Das Land hat im Einvernehmen mit den europäischen Verhandlungsführern dafür optiert, eine selbständige Region zu bleiben, auch, um das Empfinden zu haben, nach Wien und Belgrad nicht erneut von einer anderen ausländischen Macht unterjocht zu werden. Es besteht die Möglichkeit, dass sich das, in Abhängigkeit von den nationalen Erfahrungen, 2006 ändern kann. Herr Präsident! Am Montag war ich in der Slowakischen Republik, in Bratislava. Dort erfuhr ich, dass man sich im Zusammenhang mit den Äußerungen während der Regierungskrise in den Niederlanden sehr zu Unrecht als unzuverlässiges Kandidatenland eingestuft fühlte. Auch andere Länder wurden genannt. Ich möchte Ihnen, Frau Maij-Weggen, sagen, dass es viele holländische Liberale gibt, die Ihre Auffassung teilen. Das hat auch Pat Cox ganz richtig festgestellt. In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Um unsere Partner in Bratislava, Warschau, Riga und Vilnius zu beruhigen, fordere ich den Ratspräsidenten und die Kommissare auf zu erklären, dass es keinen Grund zur Beunruhigung gibt. In den Länderberichten finden sich keine Angaben, die die Schlussfolgerung zuließen, einige Länder würden generell schlechter abschneiden als andere. Wie Kommissar Verheugen betonte, deutet zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts auf unlösbare Probleme bei den zehn Kandidatenländern hin. Natürlich gibt es Schwierigkeiten, doch diese können überwunden werden! Herr Präsident! Es ist meines Erachtens von größter Wichtigkeit, dass Rat und Kommission in dieser Frage deutliche Signale geben. Die historische und moralische Wiedervereinigung Europas ist unumkehrbar. Die Europäische Union erfüllt ihre Verträge. Wir sind unbeirrbar! Ich zitiere auf Latein, das ich einst gelernt habe: pacta sunt servanda. 3-034 Thyssen (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Wir stehen vor einem recht komplizierten Europäischen Rat, zu dem ich dem dänischen Vorsitz vollen Erfolg wünschen möchte. Die Ratspräsidentschaft, die heutige Europäische Union sowie die Kandidatenländer verdienen es, dass konkrete Entscheidungen getroffen werden können. In einigen Monaten stehen entscheidende Beschlüsse an, und ich finde es höchst bedauerlich, wenn wir noch immer feststellen, dass sich 79 % der Unionsbürger als unzureichend informiert bezeichnen. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern auch extrem gefährlich, weil sich ein Großteil der europäischen Bevölkerung – und zwar in allen Mitgliedstaaten – unsicher und im Ungewissen fühlt, und die Unsicherheit 23/10/2002 und Ungewissheit hinsichtlich der Erweiterung verstärken solche negativen Gefühle nur noch. Meines Erachtens ist es höchste Zeit, den Bürgern darzulegen, dass die Erweiterung der Hebel zu einem sichereren Europa sein kann, einem Europa, das ihnen mehr Sicherheit bietet, und ihnen auch zu bestätigen, dass die Europäische Union deshalb nicht weniger sozial, nicht weniger wohlhabend oder sogar weniger demokratisch zu werden braucht. Es ist höchst Zeit, dass wir sie darüber aufklären und dies in Angriff nehmen. 21 wissen. Wir haben z. B. mit den Delegationen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung feststellen können, welche Fortschritte gemacht worden sind und auch welche schwierigen Fortschritte gemacht worden sind, z. B. im Bereich der Wettbewerbspolitik oder im Bereich der Beihilfenkontrolle. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in den Betrittsländern gehabt, und das ist nicht ohne Verwerfung organisierbar. Deshalb möchte ich, worum auch unser Fraktionsvorsitzender heute den Kommissionspräsidenten gebeten hat, von der Kommission hören, was die von ihr geplante Informationskampagne exakt beinhaltet, und ich möchte ferner dem Ratsvorsitzenden die Frage stellen, ob nicht doch auch die Staats- und Regierungschefs auf diesem wichtigen Europäischen Rat darüber diskutieren sollten. Umfassende Informationskampagnen auf europäischer Ebene mit Großanzeigen in wichtigen Zeitungen mögen zwar hilfreich sein, die Eurokampagne hat uns jedoch gelehrt, dass bei der Informationsarbeit dezentralisiert vorgegangen werden muss. Daher wissen wir die Anstrengungen in den Betrittsländern sehr wohl zu würdigen. Es ist jedoch auch klar, dass sie, wenn sie beitreten, nicht nur funktionsfähige Marktwirtschaften sein müssen, sondern auch tatsächlich in der Lage sein müssen, dem Wettbewerbsdruck standzuhalten. Hier muss noch nachgebessert werden. Ich will nur Stahl- oder Schiffbau als zwei Beispiele nennen. Die Energieproblematik möchte ich hier nur am Rande erwähnen, obwohl sie ebenso wichtig ist. Daher hat die Kommission zu Recht Schutzklauseln eingesetzt. Ich denke, damit können die Beitrittsländer auch umgehen, und wir müssen sehen, dass diese Schutzklauseln so eingesetzt werden, dass sie nicht willkürlich das eine Land oder das andere Land treffen. Wir müssen die Regierungen sowie die Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten mit einbinden. Andernfalls werden die Menschen nie ausreichend informiert. Sind solche Pläne in Vorbereitung? Beabsichtigt man, auf diese Weise noch rasch eine Kampagne zu organisieren? Und werden Sie, Herr Ratspräsident, in Anbetracht der Tatsache, dass nicht wenige Regierungen in der Union auf diesem Gebiet erheblich versagt haben, Ihre Amtskollegen, die Staats- und Regierungschefs, auf dieses Thema ansprechen? Ich bin zuversichtlich, dass der Reformprozess in den Betrittsländern weitergeht, er muss auch erfolgreich weitergehen, weil es nicht nur um die Nichtinformationen der Bevölkerung bei uns in der Europäischen Union geht, sondern auch um den Mangel an Informationen in den Beitrittsländern. Es wäre gut, wenn wir auch zur Lösung dieses Problems beitragen könnten. 3-037 3-035 Der Präsident. – Ich kann Ihren Hinweis nur unterstreichen. Bei der Informationskampagne geht es nicht nur um Öffentlichkeitsarbeit. Dahinter muss eine politische Überzeugung stehen. Wenn die politische Überzeugung fehlt, kann keine Botschaft vermittelt werden. Wir in diesem Parlament müssen erkennen, dass nach dem Abschluss der äußerst komplizierten Arbeit der Kommission nun der Zeitpunkt gekommen ist, an dem die Erweiterung wieder zu einem politischen Thema werden muss. Dies ist die Botschaft, die wir auf dem Gipfeltreffen am Freitag vermitteln müssen. 3-036 Randzio-Plath (PSE). - Herr Präsident! Die Erweiterung soll ja nicht nur Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bringen, sondern sie soll natürlich auch zur Wohlstandsmehrung in den Erweiterungsländern beitragen. Letztlich war die wirtschaftliche Zusammenarbeit auch ein Erfolgsrezept der Europäischen Union, und dieses Erfolgsrezept soll ausgeweitet werden, so dass wir neben der Stabilität im Sinne des äußeren Friedens auch Stabilität im Sinne des inneren Friedens und des sozialen Friedens bekommen. Auf die Beitrittsländer kommen noch enorme wirtschaftliche Unsicherheiten zu, und wir müssen ihnen zu verstehen geben, dass wir um diese Schwierigkeiten Krarup (GUE/NGL). - (DA) Herr Präsident, dieses Erweiterungsprojekt ist für das kleine Land, aus dem ich komme, für Dänemark, etwas, auf das wir stolz sein können. Die Kriterien zur Aufnahme neuer Mitgliedsländer wurden auf dem Gipfeltreffen in Kopenhagen 1993 festgelegt, und der Prozess soll jetzt auf dem Gipfeltreffen im Dezember in Kopenhagen abgeschlossen werden. Es ist irrational, dass unsere kleine Nation darauf stolz ist, aber es stärkt unser Selbstvertrauen, und das ist ja immer angenehm. Das Problem ist allerdings, dass viele Fragen noch ungelöst sind. Der belgische Unterhändler des Vertrags von Maastricht, ein professioneller Volkswirt, meinte, dass es noch eine ganze Reihe ungelöster Finanzierungsprobleme gibt. Alle wollen die Erweiterung, sagt er, aber niemand möchte dafür bezahlen. Warum sollen z. B. die Briten ihre Rabattregelung beibehalten, während weit ärmere Beitrittsländer den vollen Preis zahlen müssen? Das ist eins der Probleme. Ein anderes Problem, das völlig übersehen wird und unter dem äußerst geräumigen Teppich liegt, unter den die Probleme gekehrt werden, ist die Frage der Glaubwürdigkeit der Fortschrittsberichte. Ich kann an keiner Stelle in diesen Analysen eine nüchterne Stellungnahme zu der 22 entscheidenden Frage des letzten und entscheidenden Kopenhagener Kriteriums finden, nämlich dass die Beitrittsländer nicht nur dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen müssen, sondern auch über die verwaltungsmäßige, rechtliche und politische Struktur verfügen müssen, die eine Voraussetzung für seine effektive Umsetzung ist. In einem schwedischen Bericht der vergangenen Woche wird darauf hingewiesen, dass diese Probleme besonders gravierend sind. Eine recht einfache Rechnung zeigt, dass es dem juristischen und administrativen Personal an Ausbildung mangelt. Es fehlt die gesamte Grundlage für die wirkliche Umsetzung des Besitzstandes. Diese Probleme werden nicht behandelt, und ich frage daher meinen dänischen Freund und ehemaligen Kollegen, den dänischen Europaminister: Was will man tun, um dieses gänzlich vernachlässigte Problem zu lösen? 23/10/2002 Es gibt natürlich eine Vielzahl von Problemen, die mit der Erweiterung verbunden sind. Die Möglichkeiten sind jedoch größer als die Probleme, die wir natürlich dennoch lösen müssen. Sie dürfen aber die Möglichkeiten nicht überschatten. Es geht hier um unsere Kinder und Enkel, darum, für sie ein Europa des Friedens und der Demokratie zu errichten. Es geht um eine sauberere Umwelt. Schweden grenzt an mehrere Kandidatenländer, mit denen wir zum Beispiel die Ostsee gemeinsam haben. Wenn wir die Probleme der Ostsee für die Zukunft lösen wollen, können wir das nur mit vereinten Kräften tun. Es geht hier auch um die Rechte der Arbeitnehmer in unseren Nachbarländern, damit diese kein soziales Dumping betreiben können, damit gerechtere Verhältnisse geschaffen und die Gewerkschaften gestärkt werden können. All dies liegt in unserer Verantwortung. 3-038 Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße den relativ reibungslosen Verlauf der Erweiterung. Trotzdem sollten wir, auch wenn die gesamte institutionelle Maschinerie der EU auf den Erweiterungsprozess konzentriert ist, nicht vergessen, dass es noch andere europäische Länder mit sehr legitimen kulturellen und historischen Verbindungen zu Europa gibt. Diese Länder sind gekränkt, weil ihr Wunsch nach einer langfristigen Aufnahme in die EU insbesondere von der Kommission ignoriert und als unrealistisch bezeichnet wird. Ich denke dabei vor allem an die Ukraine, die sich in einem politischen Zwiespalt zwischen westlich orientierten Kräften und denjenigen befindet, die den Beitritt der Ukraine zu einer neuen Wirtschaftsunion mit Russland und den östlichen Republiken wünschen. Sobald diese Runde der Erweiterung abgeschlossen ist, müssen wir unsere politischen Positionen gegenüber andern Ländern in Europa überdenken. Dies gilt insbesondere für die Balkanstaaten und die angrenzenden Länder, wie die Ukraine, die eine feste Verankerung in Frieden, Wohlstand und westlicher Sicherheit brauchen. Seit dem Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion vor zehn Jahren haben diese Länder Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Regierungsführung gemacht, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Nachdem der Türkei der Kandidatenstatus zuerkannt worden ist, hat ein Land wie die Ukraine einen ebenso großen, wenn nicht sogar größeren Anspruch darauf, als Kandidat für die Aufnahme in die europäische Familie der Nationen in einer erweiterten, größeren und weniger starren Europäischen Union betrachtet zu werden. 3-039 Andersson (PSE). (SV) Herr Präsident! Ich möchte einleitend dem irischen Volk gratulieren, aber auch der dänischen Ratpräsidentschaft, die eine außerordentlich gute Arbeit geleistet hat sowie der Kommission, die sich über einen langen Zeitraum mit dieser Aufgabe beschäftigt hat. Der Präsident betonte die Notwendigkeit von Informationskampagnen. Natürlich werden wir solche Kampagnen durchführen, doch handelt es sich hierbei in erster Linie um eine politische Verantwortung. Jetzt wird es für uns Politiker Zeit, die Tagungssäle zu verlassen und uns hinaus zu begeben, um einen Dialog mit den Menschen in unseren Mitgliedstaaten zu führen, um sie von der Wichtigkeit der Erweiterung zu überzeugen. Ich wünsche mir eine Veränderung der Agrarpolitik. Ferner benötigen wir auch eine Änderung der Strukturpolitik, doch darf dies nicht zu einer Bedingung für die Erweiterung werden. Es ist unsere Verantwortung – nicht die der Kandidatenländer – unser aller Verantwortung, Veränderungen in der Agrar- und Strukturpolitik herbeizuführen. Kurz einige Worte zu Kaliningrad: Ich hoffe auf eine Lösung, nicht zuletzt, damit sich die Menschen frei über die Grenzen bewegen können. Lassen Sie uns dabei auch noch einen anderen Aspekt im Auge behalten, nämlich, die Gefahr, dass das Gefälle zwischen Kaliningrad und Litauen zunimmt, wenn Litauen sich als Mitglied der EU besser entwickelt. Das könnte Spannungen in den Grenzgebieten zur Folge haben. Aus diesem Grund sind soziale und wirtschaftliche Maßnahmen auch für die Menschen in der Region Kaliningrad wichtig. 3-040 Stenzel (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte an die Regierungschefs und die Außenminister, die in Brüssel zusammenkommen, einen Appell richten: den Appell, ihre Aufgaben und ihre Verantwortung angesichts der Erweiterung ernst zu nehmen. Man kann nicht alles mit allem verknüpfen. Man kann nicht angesichts der Erweiterung eine Agrarreform erzwingen wollen. Dazu muss später auch noch Zeit sein. Man kann nicht einerseits mehr für die Erweiterung zahlen wollen und andererseits andere zwingen, weniger zahlen zu wollen. Ich glaube, es muss klar sein, dass man die Erweiterungskosten im Rahmen vernünftiger Vorschauen eher unter dem Berliner Agenda-2000Niveau planen sollte. Man sollte eine vernünftige 23/10/2002 Agrarfinanzierung ins Auge fassen. Man sollte stabile Rahmenbedingungen bis 2006 für die Landwirte ermöglichen. Man sollte sich aber auch klar sein, dass man dies nicht alles endgültig lösen kann. Es gibt keine endgültige Agrarreform vor der Erweiterung, ohne die Erweiterung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, und man kann auch nicht künftige Budgetrahmen für nach 2006 präjudizieren. In diesem Sinne kann ich sagen, dass wir, dass ich als Repräsentantin der Österreichischen Volkspartei hier eine Linie vertrete, die hundertprozentig für die Erweiterung ist. Ich weiß, dass Ihr Team in Brüssel die Vollmachten hat, im Sinne der Europäischen Gemeinschaft, auch im Sinne Österreichs, vernünftig zu handeln. Natürlich erhoffen wir Sensibilität für uns in Fragen des Transits, Sensibilität für uns in Fragen der Grenzlandförderung. Aber wir sind uns alle bewusst, dass die Erweiterung eine ungeheure Chance ist, dass diese Chance genutzt werden muss und dass man sie in einer Politik, in einem Verfahren so gewährleisten muss, dass die Beitrittsbewerber nicht in die berühmtberüchtigte Situation eines "Friss Vogel oder stirb" kommen. Da frage ich Sie: Wie wollen Sie erreichen, dass man eine Methode findet, die einerseits die Brüsseler Konferenz nicht zu einem Konklave macht und die andererseits genug Spielraum für die Verhandlungen mit den Erweiterungskandidaten lässt? (Beifall) 3-041 Wiersma (PSE). – (NL) Ich möchte mich bei Frau MaijWeggen bedanken, die uns dazu beglückwünscht hat, dass die Sozialdemokraten in den Niederlanden unserem Land heute jedenfalls aus einer schwierigen Lage helfen, indem sie in Bezug auf Kopenhagen, aber auch auf den in den nächsten Tagen stattfindenden Europäischen Rat keine Steine in den Weg legen. Wichtig ist, dass sowohl die Grünen als auch die Sozialdemokraten, die in den Niederlanden der Opposition angehören, den Niederlanden auf jeden Fall helfen, den rechten Weg zu gehen. Erfreulicherweise liegt die Europäische Union beim Erweiterungsprozess noch immer im Zeitplan. Angesichts der langen Vorgeschichte und der Bedeutung der Erweiterung wollen wir hoffen, mit allen zehn Beitrittskandidaten in den kommenden anderthalb Jahren zu einem Abschluss gelangen zu können. Dass noch einige Probleme gelöst werden müssen, geht auch aus den Berichten der Europäischen Kommission hervor, in denen die Situation offen dargelegt wird und wozu ich ihr meine Anerkennung aussprechen möchte. Das Europäische Parlament hat auch selbst mehrfach auf die Schwachstellen hingewiesen. In den meisten Beitrittsländern bestehen noch Mängel in solchen Bereichen wie der Umsetzungskapazität und der Korruptionsbekämpfung. Die von der Kommission zugesagten detaillierteren Vereinbarungen mit den Beitrittsländern werden daher bei der abschließenden Beurteilung durch das Europäische Parlament eine wichtige Rolle zu spielen haben. Noch können wir uns 23 nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Gleichzeitig gilt für die Europäische Union das Gebot der Gerechtigkeit. Wir können von den Bewerberländern nicht mehr verlangen, als wir selbst zu leisten imstande sind. Das gilt in jedem Fall auch für die Slowakei. Bis 1998 lag das Land hinter den anderen Beitrittskandidaten zurück. Seitdem wurde dieser Rückstand weitgehend aufgeholt, und zwar in dem Maße, dass es meiner Meinung nach nunmehr zu Recht auf der Kommissionsliste steht. Das rasante Tempo der in den vergangenen Jahren durchgeführten Reformen lässt mich hoffen, dass die noch verbleibenden Probleme schnell gelöst werden können. „An die Arbeit!“, diese Aufforderung möchten wir der neuen slowakischen Regierung mit auf den Weg geben. Sie wurde nach den Wahlen vom September zum Glück rasch gebildet und wird ebenso wie die vorherige Regierung gut mit der Europäischen Union zusammenarbeiten können. Uns selbst, vor allem aber auch den Rat möchte ich aufrufen, unter die Meciar-Ära einen Strich zu ziehen. Diese Epoche ist vorbei, und es wäre unfair, die Slowakei damit weiterhin zu verfolgen. 3-042 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, ich sorge mich um die bulgarischen Rentner, und dies nicht nur, weil ich Vertreter der Rentnerpartei und Mitglied der Delegation im Gemischten parlamentarischen Ausschuss EU/Bulgarien bin. Die bulgarischen Rentner haben im Zweiten Weltkrieg gekämpft, sie haben viele Jahre unter kommunistischer Knechtschaft gelebt, und nun, da sie alt sind und eine Hungerrente beziehen, hoffen sie, dass es ihnen besser geht, wenn auch sie demnächst der Europäischen Union beitreten. Daher stelle ich mir selbst und dem amtierenden Ratspräsidenten sowie dem Kommissionspräsidenten die folgende Frage: Kann man, da auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt umsichtig und flexibel angewandt werden soll, darauf hoffen, dass auch der Beschluss der Gemeinschaftsorgane, den Beitritt Bulgariens auf 2007 zu verschieben, überdacht wird? Und kann insbesondere der Beschluss zur Stillegung der Einheiten des Atomkraftwerks von Kozloduj zu den vorgegebenen Terminen revidiert werden, um Bulgarien in Anbetracht des schweren Schadens, den die Schließung der bulgarischen Wirtschaft zufügen würde, noch für einige Zeit dessen Betrieb zu gestatten? Und könnte schließlich die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, schnell und mit einer höheren Finanzausstattung mit der Verwirklichung von Korridor 8 zu beginnen, der Apulien mit Albanien, Mazedonien und Bulgarien verbindet und in den Häfen von Warna und Burgas endet? 3-043 Van Lancker (PSE). – (NL) Ich habe den Appell des Kommissionspräsidenten begrüßt, mehr politische Begeisterung für die Erweiterung zu zeigen. Ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen mitteilen, dass ich als Mitglied des Konvents zur Zukunft Europas das Privileg 24 habe, mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus den Kandidatenländern bereits sehr eng zusammenzuarbeiten und dass ihr Engagement und ihr Enthusiasmus für das Projekt Europa wirklich erfreulich sind. Die Behauptung des Kollegen Gollnisch, niemand in diesem Konvent habe sich die Frage gestellt, ob ein Europa mit 25 Mitgliedstaaten das Gleiche zu tun habe wie das Europa der Sechs oder Fünfzehn, ist nicht zutreffend. Allerdings bereitet mir ein anderer Punkt Sorge. Soll diese Union mit 25 Mitgliedstaaten zu einem Erfolg werden, so wäre es wohl angezeigt, dass sich die Konventsmitglieder etwas ehrgeizigere Ziele für ein starkes und demokratisches Europa mit effizienten Institutionen setzen. Des Weiteren halte ich es für ganz wichtig – und damit knüpfe ich an die Bemerkungen der Kollegin Thyssen an –, dass die Begeisterung für die Erweiterung und für das politische Projekt Europa nicht nur bei den politischen Eliten in der Europäischen Union herrschen darf, sondern auch die Bevölkerung davon erfasst sein muss. Die Forderung von Kommissionspräsident Prodi nach Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit habe ich infolgedessen sehr begrüßt. Auch wir hier tun unser Bestes, um die Bürger darüber aufzuklären, worum es bei der Erweiterung geht, aber allein werden wir dazu nicht imstande sein. Es gibt jedoch genügend Argumente für die Behauptung, die Erweiterung biete eher Lösungen für die Probleme der Menschen, als dass sie neue Probleme aufwirft. Deshalb möchte ich mich den Kolleginnen und Kollegen anschließen, die fragen, wie die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die Staats- und Regierungschefs uns bei unserer Informationspflicht unterstützen können. Zur Beruhigung der Bevölkerung kommt der Überwachung und den Schutzklauseln wesentliche Bedeutung zu, da sich daran zeigt, Herr Kommissar Verheugen, dass wir die Erweiterung ernst nehmen und wir sie seriös betreiben wollen. Sie haben von dem Monitoring in Bezug auf die Polizei, die Justiz und den Binnenmarkt gesprochen. Ich möchte von Ihnen die Garantie erhalten, dass dieses Monitoring und diese Schutzklauseln auch für die Sozial- und die Umweltpolitik gelten, hängen diese doch sehr eng mit dem Binnenmarkt zusammen. Vor allem in diesen Bereichen könnten Sie meiner Meinung nach die Bürger beruhigen. 3-044 Korakas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Das irische Volk wurde zur Hälfte durch eine skrupellose Gehirnwäsche und ein Finanzpaket dazu gebracht, dem Vertrag von Nizza zuzustimmen, indem man ihm zu verstehen gab, dass ein Nein für die so genannten Verteidiger der Rechte der Völker und Menschen nicht hinnehmbar ist. Und trotz alledem wird schamlos weitergefeiert. Der hastig einberufene Brüsseler Gipfel soll die Differenzen zwischen den Mächtigen der Europäischen Union abbauen und die Enttäuschung der Völker der Beitrittsländer zerstreuen, die feststellen, wie falsch die 23/10/2002 Versprechen sind, die ihnen die Propagandisten der Erweiterung gaben. Der intensive und kostspielige Werbefeldzug für den Beitritt kann allerdings die harte Realität nicht verbergen, die so aussieht, dass diese Länder schon im Vorfeld ihr letztes Hemd an die Bosse der Europäischen Union abgegeben haben. Heute wird deutlich, dass manche Beitrittsländer nicht nur keine Nettoeinnahmen haben, sondern sogar den Haushalt finanzieren werden. Es wird begonnen, die direkten Agrarsubventionen in einem Prozess der Verringerung der Agrarausgaben des Haushalts und der Abschaffung von Subventionen, in einer Größenordnung von 25 % bis 35 % jährlich zu senken, um so die Haushaltsmittel für imperialistische Aktivitäten bereitzustellen, was unvorhersehbare katastrophale Folgen für die Landwirte sowohl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch der Beitrittsländer haben wird. Und nach dem, was wir heute von den Vertretern des Rates und der Kommission gehört haben, werden die Völker Europas bei der Erweiterung nichts zu gewinnen haben. Bereits das Handelsdefizit der Beitrittsländer beträgt ein Vielfaches der Mittel, die sie vom Gemeinschaftshaushalt erhalten. Ein besonderes Thema ist Zypern. Die zyprische Regierung wird gezwungen, vor dem Beitritt Lösungen zu akzeptieren, die den Interessen der beiden Volksgruppen und des zyprischen Volkes generell zuwiderlaufen. Der Beitritt selbst bedeutet über die negativen Folgen für das zyprische Volk hinaus im Wesentlichen die Legalisierung der schändlichen Teilung. Wir, die Kommunistische Partei Griechenlands, sind gegen alle diese Entwicklungen und werden mit all unseren Kräften an der Seite der für ihre Rechte kämpfenden Völker stehen. 3-045 VORSITZ: GIORGOS DIMITRAKOPOULOS Vizepräsident 3-046 Oostlander (PPE-DE). – (NL) Ich möchte eigentlich Ihrem Kollegen Pat Cox, dem Parlamentspräsidenten, noch herzlich zu seinem hervorragenden Beitrag auf der jüngsten Konferenz der Europäischen Liberalen Demokraten im Vereinigten Königreich beglückwünschen, auf der er nach besten Kräften bemüht war, seine niederländischen Geistesverwandten darauf hinzuweisen, dass ihre Haltung gegenüber der Erweiterung für echte Liberale absolut atypisch ist. Atypisch deswegen, weil die Liberalen bekanntlich stets die europäische Integration unterstützt haben, im Besonderen auch die Ausdehnung der internationalen Rechtsordnung befürworten und dies grundsätzlich auch immer als Ausgangspunkt ihrer Bewegung verstanden haben. Ich bin hocherfreut, dass den buchhalterischen Zwangsvorstellungen, wie sie zusammen mit Abschreckungsszenarien gegenwärtig in diesen Kreisen in den Niederlanden zirkulieren, auf eine wirklich als beeindruckend zu bezeichnende Weise widersprochen worden ist. Dafür also mein Dank. Seine Worte werden dazu beitragen, dass die Niederlande mit Unterstützung der konstruktiven Opposition Ihrer Majestät auf keinen 23/10/2002 Fall eine abweichende Position einnehmen werden. Ich muss sagen, auch von verschiedenen Seiten des Europäischen Parlaments ist das Nötige dafür getan worden. Mit großem Interesse habe ich ferner die Ausführungen unseres guten Freundes Berthel Haarder über Kaliningrad und seine Mahnung zur Kenntnis genommen, auf den Interessen Litauens dürfe nicht herumgetrampelt werden – eine wohl für das Parlamentspräsidium nachahmenswerte Rede. Wenn wir nämlich zusammen mit der Duma eine gemeinsame Kommission zur Behandlung von Fragen betreffend Kaliningrad einsetzen, dann muss das litauische Parlament darin ebenfalls vertreten sein, nicht um Litauen unter Druck zu setzen, sondern damit diese Vertretung die eindeutige Verteidigung der Interessen Litauens wahrnehmen kann. Unsere Haltung gegenüber Litauen und der Souveränität dieses Landes wird die Nagelprobe dafür sein, wie wir künftig in der erweiterten Gemeinschaft mit den kleinen Mitgliedstaaten umgehen werden. Deshalb kommt der Rede von Minister Haarder nach meinem Dafürhalten sehr große Bedeutung zu, und ich möchte ihm dafür danken. Schließlich ein Wort zur Türkei. Hier wird es selbstverständlich noch eine hart Nuss zu knacken geben. Ich spreche mich entschieden dafür aus, die Türkei so zu behandeln wie alle anderen Kandidatenländer. Da sich die Türkei hinsichtlich der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen von den anderen Beitrittskandidaten noch wesentlich unterscheidet, müssen wir somit für die Türkei das Problem anders lösen. Wenn wir die gleichen Kriterien anwenden, dann müssen wir die Türkei genauso behandeln wie früher die Slowakei und jedes andere Land. Obgleich das für die Türken gegenwärtig schwierig sein mag, halte ich es doch für außerordentlich wichtig, dass sich auch die Türkei eindeutig in Richtung eines demokratischen Rechtsstaates entwickelt, der als solcher einwandfrei funktioniert, und ihr auch bewusst ist, dass sie erst nach Erreichen dieses Ziels wird mitagieren können. Für die Türkei dürfte es mit einer nur halben Zusage bezüglich der Rechtsstaatlichkeit auch ehrverletzend sein, als fünftes Rad am Wagen mitzumachen. In dieser Hinsicht können wir dem Europäischen Rat wohl mit Zuversicht entgegensehen. 3-047 Der Präsident. – Damit ist diese Phase des Verfahrens abgeschlossen. Wir kommen nun zur zweiten Runde der eingetragenen Redner der Fraktionen. 3-048 Rovsing (PPE-DE). - (DA) Herr Präsident, ich möchte der dänischen Präsidentschaft danken, die den Prozess von Kopenhagen bis Kopenhagen nicht als nationale, sondern als europäische Zielsetzung geführt hat. Die dänische Präsidentschaft hat eindeutig demonstriert, dass sie im Dienst Europas steht und keine speziellen dänischen Ziele verfolgt. Sie verfolgt die europäische Zielsetzung, wie sie gewöhnlich von den übrigen 25 kleinen, eifrigen und tüchtigen Ländern verfolgt wird. Es dürfen jetzt keine weiteren Bedingungen für die Erweiterung gestellt werden. Das ist immer wieder gesagt worden, und das ist eindeutig auch die Meinung unserer Fraktion. Keine neuen Bedingungen. Natürlich wird eine Diskussion über Agrarund Finanzierungsreformen folgen, aber sie darf – was vor diesem Plenum schon oft gesagt worden ist – die Erweiterung nicht behindern. Diese Fragen müssen nach und nach gelöst werden. Wir diskutieren darüber, dass unsere Bürger über die Erweiterung informiert werden müssen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies Aufgabe der Kommission ist. Ich meine, dass die Kommission zwar die Fakten zur Verfügung stellen kann, dass es aber dann Sache der Politiker, unserer Regierungen und der Parteien in unseren Ländern ist, für die notwendige Verbreitung der Informationen zu sorgen. Darüber sollten wir uns meiner Meinung nach im Klaren sein, weil es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Interessenlagen gibt. Gewisse Dinge sind für den Norden wichtig, andere für den Süden, aber das durchgängige Motiv muss sein, dass wir die Erweiterung durchführen, weil wir Frieden in unserem Territorium wollen. Frieden, wenn unsere Kinder und Kindeskinder aufwachsen. Das ist eine sehr einfache Botschaft, und ich finde, dass sie in diesem Zusammenhang tragfähig ist. Im Laufe der Zeit sind viele Fragen angesprochen worden, und eines der Probleme, das auf jeden Fall in einigen Ländern zur Sprache kam, ist die weit verbreitete Korruption, die eine Bedrohung der gerechten Verteilung von Beihilfen der EU darstellen wird. Dieses Hindernis ist aber nicht unüberwindlich. Natürlich müssen wir die Beitrittsländer an den vorhandenen Beihilferegelungen zu den gleichen Bedingungen wie die bisherigen Mitglieder teilnehmen lassen. Wir müssen darauf vertrauen, dass auch die Regierungen der beitrittswilligen Länder bereit sind, ihr Möglichstes zu tun, um einen Missbrach der gemeinsamen Mittel zu verhindern. Sie sind gleichwertige Mitglieder; sollte aber Korruption oder Betrug mit EU-Mitteln festgestellt werden, dann muss die Kommission für einen Übergangszeitraum die Verwaltung der Beihilfen übernehmen, damit das Geld diejenigen erreicht, denen es zugedacht ist. Wir haben eine ganze Reihe von Wünschen, unter anderem, dass die Demokratie, die wir entwickeln und die sich die ganze Zeit über entwickelt, durch den Beitritt der neuen Länder gestärkt wird. Sie bringen viele hoch gebildete, sehr interessante Menschen mit, die eine große Bereicherung für das Gebiet sein werden, das wir jetzt gemeinsam gestalten. Gerade ihre Mitwirkung an der Ausarbeitung eines neuen Vertrages wird entscheidend dazu beitragen, dass er den zahlreichen kulturellen und nationalen Aspekten Rechnung trägt, die Bestandteile des zu errichtenden neuen Europa werden müssen. 3-049 26 Titley (PSE). – (EN) Herr Präsident! Im Vereinigten Königreich heißt es, man soll nicht am falschen Ende sparen. Ich glaube, wir alle täten gut daran, das in den nächsten Wochen zu beherzigen. Die Einigung über die Finanzierungsfragen wird schwierig werden, und ich unterschätze diese Fragen keineswegs, aber wir müssen versuchen, sachlich zu bleiben. Das Geld, das für die Beitrittsländer bis 2006 benötigt wird, macht ein Tausendstel des BIP der EU und 10 % der Summe aus, die Deutschland für die deutsche Wiedervereinigung ausgegeben hat. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Vorteilen, die sich aus der Erweiterung ergeben werden. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die mit einem Verzicht auf die Erweiterung verbunden wären, und sie stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die uns entstehen würden, wenn wir die Stabilität des Kontinents auf andere Weise sichern wollten. Die sechs Mitgliedstaaten, die die Gemeinschaft gegründet haben, sollten sich daran erinnern, warum sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben und welche wirtschaftlichen Vorteile ihnen dadurch entstanden sind. Diejenigen von uns, die der Europäischen Union später beigetreten sind, sollten sich erinnern, warum sie beigetreten sind und welche Anstrengungen die anderen Länder unternommen haben, um uns erfolgreich in die Union zu integrieren. Wir sollten an die wirtschaftlichen Vorteile denken, die uns durch die Mitgliedschaft in der EU entstanden sind. Wir alle sollten daran denken, dass die finanziellen und menschlichen Anstrengungen, die notwendig waren, um die Union in ihrer heutigen Form zu schaffen, die effizienteste Investition war, die in einem solchen Umfang je von Ländern eines ganzen Kontinents getätigt worden ist. Nun ist es an der Zeit, diese Investition auf ein ganz neues Niveau für die Zukunft zu bringen. Ich bin besorgt darüber, dass in dieser Debatte offensichtlich davon ausgegangen wird, dass einem Beitritt der zehn Länder nichts mehr im Wege steht, obwohl dies keineswegs der Fall ist. Wir im Parlament müssen unsere Zustimmung noch erteilen, und wir werden die abschließenden Verträge sehr genau prüfen. Die Beitrittsländer müssen ihre Anstrengungen zur Erreichung der geforderten Standards fortsetzen. Wir begrüßen den von der Kommission festgelegten dreifachen Überwachungsmechanismus, der Überwachungsmaßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Binnenmarkt und Justiz und Inneres vorsieht. Wir erwarten jedoch, dass das Parlament einbezogen wird, falls diese Schutzklauseln angewandt werden sollten. Wir begrüßen außerdem den Vorschlag der Kommission, sechs Monate vor dem Beitritt einen weiteren Fortschrittsbericht vorzulegen. Wir müssen alle bereit sein, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, wenn in diesem Bericht festgestellt wird, dass die Fortschritte eines bestimmten Landes für einen Beitritt nicht ausreichten. Die Sozialistische Fraktion wird darüber hinaus die soziale Komponente der Erweiterung überwachen, weil wir sicherstellen müssen, dass sich die 23/10/2002 Lebensumstände der Menschen durch die Erweiterung verbessern und nicht verschlechtern. Was Kaliningrad anbelangt, erwähnte Herr Haarder Verhandlungen mit Russland. Darf ich Herrn Haarder freundlich daran erinnern, dass Russland weder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, noch ein Beitrittsland ist. Ich möchte Sie ferner daran erinnern, dass viele der Probleme in Kaliningrad durch Russland selbst verursacht werden, nicht zuletzt durch seine Weigerung, zahlreichen Ländern dort die Einrichtung von Konsulaten zu ermöglich. Russland kann die Zukunft der EU nicht blockieren. Wir müssen die Souveränität Litauens in dieser Frage uneingeschränkt respektieren. Wir sollten auch nicht versuchen, Lösungen zu finden, die negative historische Erinnerungen wecken, wie dies zum Beispiel bei der vorgeschlagenen Einrichtung von Eisenbahnkorridoren der Fall ist. Wir müssen außerdem sicherstellen, dass eine mögliche Lösung in der Praxis umsetzbar ist und dass wir bereit sind, Litauen und Polen finanziell und anderweitig bei der Umsetzung zu unterstützen. Das irische Referendum hat uns eine wichtige Lektion erteilt. Die Zahl der Nein-Stimmen ist in etwa gleich geblieben, der Unterschied lag in der höheren Zahl der Ja-Stimmen, und dies ist auf die positive Auseinandersetzung der Politiker mit ihren Bürgern zurückzuführen. Bei der Vorbereitung der Erweiterung haben wir alle die Pflicht, einen Dialog mit unseren Wählern zu führen, damit diese die Erweiterung befürworten und die Vorteile erkennen, statt sich nur Sorgen über die Kosten zu machen. 3-050 Malmström (ELDR). (SV) Herr Präsident! In zwei Wochen haben wir den 9. November. An diesem Tag jährt sich der Fall der Berliner Mauer – der Mauer, die die Teilung Europas, die Feindschaft und den Abstand zwischen Ost und West symbolisierte. Am 9. November feiern wir das 13-jährige Jubiläum des Tages, an dem Menschen im Freudentaumel über eine bereits bröckelnde Mauer kletterten und an dem die lange Reise zur Versöhnung und Vereinigung begann. Nun sind wir fast am Ziel. Wir nähern uns der Endstation. Der Bericht der Kommission bestätigt, dass zehn Länder in gut einem Jahr Mitglieder der Europäischen Union werden können. Das ist phantastisch, doch die Freude wird durch eine innere Unruhe getrübt. Es wird ernst. Wir nähern uns der Ziellinie und stellen fest, dass viele nervös werden. Die Unterstützung für die Kandidatenländer lässt nach, und mehrere Mitgliedstaaten, führende Politiker und Parteien sprechen von Warten, von Aufschieben und erklären: “Wir sind noch nicht so weit”. Innenpolitische Rücksichtnahmen überschatten die historische Aufgabe, Europa erstmals in seiner Geschichte durch Verträge, Verhandlungen und Kompromisse und nicht durch Bedrohung, Panzer und Invasion zu vereinen. Natürlich gibt es überall in Europa viele Fragen, wie die Zusammenarbeit aussehen und sich entwickeln soll. Wir werden auf Schwierigkeiten und Probleme stoßen. Wer 23/10/2002 hat denn gedacht, dass es einfach sein würde, Europa zu vereinen? Aber diese Unruhe muss ernst genommen werden. Wir müssen darüber sprechen und zeigen, dass wir die EU wirklich reformieren und offener gestalten wollen. Aus diesem Grunde engagiert sich die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas so stark im Konvent. Es muss einfach gelingen. Außerdem müssen wir es lernen, die Diskussionen des Konvents aus den Sitzungssälen in Brüssel herauszutragen. Besonders – das ist in dieser Debatte immer wieder angesprochen worden – wird jedoch eine klare Führung gefordert, von uns, von der Kommission und von Ihnen im Rat. Es ist bedauerlich, dass es innenpolitische Rücksichtnahmen, Knauserigkeit und Populismus sind, die der Bevölkerung vermittelt werden – an Stelle von Aussagen über Visionen, Möglichkeiten und die große Chance Europas. Wir Politiker haben eine große Verantwortung, die Öffentlichkeit aufzuklären, zu bilden und zu führen. Gespaltene Zungen wecken Misstrauen in unseren Ländern und in den Kandidatenländern. Aus diesem Grund hoffe ich, dass die Tagung des Europäischen Rates an diesem Wochenende klar und einstimmig sagt: “Ja, Sie sind herzlich willkommen!” 3-051 Modrow (GUE/NGL). - Herr Präsident! Der Prozess der Erweiterung der Europäischen Union um zehn Staaten tritt in seine letzte entscheidende Phase. Unsere Fraktion hat ihn stets aktiv, aber auch kritisch begleitet und mitgestaltet. Es bestehen reale Befürchtungen, dass über Jahre mit der Erweiterung genährte Hoffnungen auf soziale Verbesserungen und wirtschaftlichen Aufschwung so nicht in Erfüllung gehen. Die kraftvollen politischen Töne von der Überwindung der Spaltung Europas und der Beseitigung des kommunistischen Erbes, wie sie hier im Parlament immer wieder zu hören sind, blenden eine differenzierte Sicht auf europäische Nachkriegsgeschichte aus und gehen so angesichts der vielfältigen Probleme in den mittel- und osteuropäischen Staaten über die Köpfe hinweg. Die Menschen werden kaum in den Prozess einbezogen. Der Prozess verlief im Wesentlichen administrativtechnisch und von Brüssel aus als Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes. Die Regierungen der Kandidatenländer hatten wohl manchmal zu wenig zu sagen, und die Parlamente wurden auf wenig kritische Beratungen und Zustimmung eingestellt. Der von jedem Land zu übernehmende und umzusetzende Besitzstand türmt sich zu einem Papierberg von über 80.000 Seiten auf, den kaum die Beamten überschauen. Wie sollen die Bürger ihn dann überblicken! Unter diesen Bedingungen konnte und wollte die oft angemahnte europäische Zukunftsdebatte weder in den fünfzehn noch in den Beitrittsländern wirklich in Gang kommen. Es ist kein Geheimnis, dass der Frust bei der Landbevölkerung besonders tief sitzt. Wer sich mit den Erweiterungsunterschieden aus früheren Beitritten beschäftigt, kann nicht übersehen, dass die Parität erst im Jahr 2003 hergestellt sein soll. In Verbindung damit 27 will man den genossenschaftlichen Betrieben, die angeblich Relikte der kommunistischen Zwangswirtschaft sind, durch neue Förderrichtlinien das Wasser abgraben. Ich sage klipp und klar: Mit einem aufgewärmten Antikommunismus, der nicht wenige von den Völkern der Beitrittsstaaten gewählte führende Politiker zwangsläufig einbeziehen müsste, wird die europäische Integration nicht gut funktionieren. Ich könnte Ihnen hier auch manchen meiner guten Bekannten in diesem Kreis nennen. Angesichts der prekären Informationsdefizite scheint es notwendig, vor allem die Frage zu stellen, wie die Europäische Union im Alltag der Bürger wirkt und wie wir darüber mit ihnen zu diskutieren haben. Weniger über Transparenz und Demokratie reden, dafür umso mehr für Transparenz und Demokratie tun, das wäre die Forderung, die vor uns steht! 3-052 Lagendijk (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Nicht immer ist es angenehm, Niederländer zu sein. Ehrlich gesagt habe ich mich in den vergangenen Wochen ob der Haltung der niederländischen Regierung geschämt, die lange, allzu lange gezögert hat, einen endgültigen Standpunkt einzunehmen und von dem Veto abzusehen. Wie einige Kolleginnen und Kollegen schon herausgestellt haben, war das im Wesentlichen auf die in unserer heutigen Aussprache auffälligerweise abwesenden Liberalen zurückzuführen, die sich in den Niederlanden meiner Ansicht nach wie auf einen kurzfristigen Wahlsieg bedachte Provinzbuchhalter aufgeführt haben, ein Verhalten, das zum Glück nicht mit der breiten Unterstützung anderer europäischer Liberaler rechnen kann. Wie dem auch sei, es wird sich wohl alles auch deshalb wieder einrenken, weil die Opposition aus Sozialdemokraten und Grünen den bedrängten Christdemokraten bei der heute im niederländischen Parlament geführten Debatte zu Hilfe eilen wird. Wahrscheinlich wird es sich auch deswegen einrenken, weil – wie ich hier doch anmerken möchte – ein vorzüglicher Bericht der Europäischen Kommission vorliegt, in dem – und das finde ich wirklich mutig – die lange Liste der Mängel, welche die Kandidatenländer noch immer aufweisen, offen und ehrlich dargelegt wird, in dem aber auch, und das ist sehr wichtig, für die noch bestehenden Probleme Lösungen geboten werden. Das entscheidende Element auf der Suche nach diesen Lösungen sind – wie von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen bereits erwähnt – das Monitoring bis zum Beitritt sowie die zweijährigen Schutzmaßnahmen. Dazu möchte ich speziell Herrn Kommissar Verheugen eine Frage stellen. Herr Verheugen, Sie weilten in den letzten zwei Wochen in den Niederlanden, Sie haben mit der niederländischen Regierung gesprochen, und zweifellos haben Sie deren Standpunkt zur Kenntnis genommen. Ich möchte Sie um Ihre Stellungnahme zu zwei konkreten Punkten ersuchen. Wie Sie wissen, schlägt die niederländische Regierung vor, diese Schutzmaßnahmen nicht auf zwei 28 Jahre zu begrenzen, sondern sie eventuell auf drei und auf vier Jahre zu verlängern. Wie stehen Sie dazu, und welche Auffassung vertritt die Europäische Kommission? Zweitens wird vorgeschlagen, dass diese Schutzmaßnahmen nur durch einstimmigen Beschluss des Rates aufgehoben werden dürfen. Auch dazu möchte ich Sie um Ihre Meinung bitten, und zu diesem letzten Punkt hätte ich auch gern eine Stellungnahme unseres ehemaligen Kollegen und jetzigen Ratsvorsitzenden Bertel Haarder. 23/10/2002 wichtige Region, die Abruzzen, die bereits aus dem Ziel 1 der Kommission herausgenommen wurde. Wäre es daher nicht angebracht – das ist meine Frage an Kommissionspräsident Prodi -, die Parameter für die Ziele 1 und 2 zu revidieren? Muss nicht verhindert werden, dass die von uns allen gewollte Erweiterung zu negativen Auswirkungen für unseren Süden führt? Dieser, von Präsident Prodi dargelegte Standpunkt, sollte zu einem wichtigen Element der Verbindung zwischen Nord- und Südeuropa werden. 3-054 Was schließlich die Türkei anbelangt, so hat die Kommission aus unbegreiflichen Gründen dazu nicht Position bezogen. Ich möchte den Rat und insbesondere Herrn Haarder nochmals fragen, ob es denkbar ist – und ich wähle meine Worte mit Bedacht –, dass der Rat in der Frage der Festlegung eines Beitrittstermins für die Türkei zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt. Beispielsweise weil die Türkei im Falle Zyperns in den nächsten Monaten eine recht positive Rolle spielen könnte und weil sie zu beweisen vermag, dass sie die Reformen ernsthaft betreibt. Mein Appell sowohl an die Kommission als auch an den Rat lautet: Bleiben Sie gegenüber der Türkei kritisch, auch wir bleiben es, aber denken Sie auch weiter darüber nach, wie der Reformprozess anstatt behindert zu werden, vielmehr gefördert werden kann. 3-053 Bigliardo (UEN). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sowohl den Erklärungen des Rates und der Kommission als auch den Ausführungen unserer Kolleginnen und Kollegen sehr aufmerksam zugehört. Vor allem hat mich das Problem im Zusammenhang mit der Erweiterung betroffen gemacht. Ich bin äußerst zufrieden mit dem Ausgang des irischen Referendums und bin davon überzeugt, dass es dieses Parlament war, das die Bedingungen geschaffen hat, dank deren die Iren ihre Haltung revidiert haben. Vor allem beeindruckt mich das Wirken von Kommissionspräsident Prodi, der uns heute Morgen in seiner Rede eine wichtige und notwendige Voraussetzung genannt hat, wonach die Union ihr NordSüd-Verhältnis verbessern muss. Speziell über diese Fragen möchte ich sprechen, insbesondere über das Problem des Südens. Wenn ich höre, wie mit den Strukturfonds verfahren werden soll, wenn wir – wie ich es verstanden habe – 231 Euro pro Kopf an die Bürger der Kohäsionsländer und 137 Euro pro Kopf an die Bürger der neuen Mitgliedstaaten verteilen, dann sind wir uns dessen nicht bewusst, dass es zu Verwerfungen kommt, über die ich bereits mit Kommissionspräsident Prodi gesprochen habe und über die das Europäische Parlament nachdenken sollte. Welche Folgen wird die Erweiterung für den Süden unseres Europas haben? Wenn ich an mein Heimatland Italien denke, so haben wir in unserem Süden eine Belder (EDD). – (NL) Herr Präsident! Die Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten stellt die EU vor erhebliche Schwierigkeiten. Viele der Kandidatenländer müssen noch beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um 2004 für den Betritt ordentlich gerüstet zu sein. Sodann erhebt sich die Frage, ob die EU mit so vielen neuen Mitgliedern nicht ohnehin unregierbar wird. Schon die notwendige Anpassung der Agrarpolitik und der Strukturfonds stellt die heutigen Mitgliedstaaten vor schier unüberwindbare Probleme. Welche Möglichkeiten haben die Beitrittskandidaten, dem acquis communautaire tatsächlich zu entsprechen? Diese Probleme dürfen nicht so ohne weiteres zur Seite geschoben werden. Auffallend ist allerdings, wie einseitig die Diskussion oftmals geführt wird. Das Argument, dass „Nichterweiterung“ oder „spätere Erweiterung“ auch ihren Preis haben, hört man selten. Ebenso wenig vernimmt man, dass die Beitrittskandidaten bereits beträchtliche Opfer erbracht haben. Bei der Erweiterung geht es nicht darum, eine Reihe technischer Anforderungen zu erfüllen, sondern um einen Akt der Solidarität, des Geschichtsbewusstseins, der von strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie ist ein Prozess, der im jetzigen Stadium nicht ohne schweren Schaden geändert oder abgebrochen werden kann. Deshalb ist zu hoffen, der Rat möge rasch zu einer Vereinbarung über das Finanzpaket, die GAP und die institutionellen Themen gelangen können. Insbesondere im institutionellen Bereich gilt es, eine neue Machtpolitik der großen gegenüber den kleinen Mitgliedstaaten zu verhindern. Angesichts der beträchtlichen Leistungen, die von den Bewerberländern noch zu erbringen sind, lassen sich die von der Kommission vorgeschlagenen Schutzklauseln nicht vermeiden. Die Kommission muss umgehend präzise und strikte Legislativvorschläge zur konkreten Anwendung dieser Schutzklauseln unterbreiten. Die Anwendungszeit sollte von zwei auf drei oder vier Jahre verlängert werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Kommission diese heiklen Instrumente nötigenfalls tatsächlich einsetzen wird. Ihre heutige Haltung zu dem ebenfalls so „strikten“ Stabilitätspakt verspricht diesbezüglich nicht viel Gutes. Selbstverständlich ist das im Moment nicht das richtige Signal an die beitrittswilligen Länder. 3-055 23/10/2002 Haarder, Ratspräsident. - (DA) Herr Präsident, ich möchte mich für das wahrhaft Historische an der Diskussion herzlich bedanken, die meine ehemaligen Kollegen hier geführt haben, und ich danke auch für das Engagement, das die Reden von Herrn Kommissionspräsident Prodi und Herrn Verheugen geprägt hat. Wir können erleben, wie wir jede Woche dem Ziel ein Stück näher kommen. In der vorletzten Woche kam die Empfehlung der Kommission, die gestern in Luxemburg von einer breiten Mehrheit unterstützt wurde. Letzte Woche haben die Iren das Erweiterungsprojekt massiv unterstützt. Gestern haben wir einen gemeinsamen Standpunkt zu Kaliningrad, zu den Institutionen, zu bestimmten Berechnungsmethoden und natürlich auch zur Auswahl der Länder erreicht. Deshalb muss man feststellen, dass nunmehr äußerst hohe Erwartungen in die Tagung am Donnerstag, Freitag und vielleicht auch Samstag in Brüssel gesetzt werden, auf der die finanziellen Aspekte geregelt werden müssen, wie Herr Kommissar Verheugen sehr deutlich klar gemacht hat. Die wirtschaftliche Position der derzeitigen Mitgliedstaaten muss festgelegt werden, um Zeit für Verhandlungen mit den neuen Mitgliedstaaten zu gewinnen. Ich möchte Herrn Poettering, Herrn Brok und vielen anderen für die vorbehaltlose Unterstützung danken, welche uns die PPE-Fraktion bei diesem gesamten Erweiterungsprojekt zukommen lässt. Auch Herrn Watson und vielen anderen möchte ich für die Unterstützung in der Frage danken, dass keine neuen Bedingungen gestellt werden dürfen. Das wurde auch von Herrn Torben Lund und Herrn Jørgen Andersen betont. Herr Barón Crespo sagte ganz richtig, dass - wie bei einer Ehe, die auf Liebe beruhen muss - die Erweiterung die Unterstützung der Bürger braucht. Viele haben sich dazu geäußert, und es wäre vielleicht ein Thema für meine Teilnahme an der Konferenz der Präsidenten zum Mittagessen. Denn es ist insbesondere für das Parlament, aber natürlich auch für die Präsidentschaft und die Europaminister an der Zeit, diese breite Debatte und die Unterstützung des Projekts durch die Bürger in die Wege zu leiten. Andererseits muss ich sagen, dass mich die sehr schwammigen Redebeiträge von Herrn Sjöstedt, Herrn Bonde und Herrn Modrow nicht beeindruckt haben. Es ist gut, dass die irischen Wähler dieser unheiligen Allianz aus alten Unionsgegnern keine Beachtung geschenkt haben, die jede sich bietende Gelegenheit zu dem Versuch nutzt, das europäische Projekt zu bremsen. Dafür danke ich den irischen Wählern. Herrn Suominen möchte ich sagen, dass wir in engem Kontakt zu Litauen und Russland stehen. Gestern hat uns der Rat ein Mandat für Verhandlungen mit Russland erteilt, und dieses Mandat respektiert vorbehaltlos die Souveränität Litauens und sein Recht, sich der Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen gleichzeitig mit den Nachbarländern anzuschließen. Die Präsidentschaft wird am Donnerstag, Freitag und vielleicht auch Samstag alles tun, um einen 29 gemeinsamen Standpunkt auch in Bezug auf die finanziellen Aspekte festzulegen, damit es in Kopenhagen möglich sein wird, die Verhandlungen mit den neuen Ländern abzuschließen. Wir werden keine Gelegenheit versäumen, um einen Kompromiss zu erreichen. Man sollte zwar nicht voreilig sein, aber wir freuen uns unglaublich über alle bereits erreichten Fortschritte, die uns Woche für Woche näher an eine Lösung heranbringen. Nun dürfen wir uns nicht in kühle finanzielle Berechnungen verrennen, die im Vergleich zu dem Gewinn, der uns alle durch die Erweiterung erwartet, von mikroskopischer Größenordnung sind. Wir dürfen den ganzen Prozess jetzt nicht dadurch aufhalten, dass wir unsere Energien für kleine finanzielle Details verschwenden. Vielleicht sollten wir Parlamentarier und die Regierungen gegenüber unseren Bürgern stärker betonen, wie gering die Kosten pro Bürger sind. Wenn wir Freitagabend und -nacht diskutieren würden, ob 50, 35 oder 75 Cent pro Bürger zur Verfügung gestellt werden, wie lange würden wir dafür benötigen? Ein Berichterstatter hat gesagt, die gesamte Erweiterung würde nur ein Zehntel von dem kosten, was für die deutsche Wiedervereinigung ausgegeben wurde. Ein anderer sprach insgesamt von einem Zehntel Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts für die gesamte Erweiterung. Wir dürfen die vor uns stehende historische Aufgabe nicht aufs Spiel setzen.. Mein herzlicher Dank gilt den Berichterstattern, dem Kommissionspräsidenten und Herrn Kommissar Verheugen. Danke auch dafür, dass das Parlament heute wieder bestätigt hat, dass dieser historische Prozess dynamisch vorangeht. (Beifall) 3-056 Prodi, Präsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich werde wenige Minuten für mich beanspruchen, um einige Fragen zu beantworten, die mir als sehr wichtig erscheinen: Wenige Minuten nicht zuletzt deswegen, weil ich mit großer Freude die äußerst breite Zustimmung zum Erweiterungsprozess festgestellt habe, die wirklich fast das ganze Parlament in dem politischen Unterfangen, das ich für das bei Weitem wichtigste meiner gesamten Amtszeit und der Amtszeit meiner Kommission halte, geeint hat. Nichts ist menschlich und politisch so bedeutsam wie das, was wir gegenwärtig tun. Deshalb möchte ich mit einer kurzen Antwort an Herrn Modrow beginnen. Herr Modrow, der Appell an den Willen der Bevölkerung, die Erweiterung zu unterstützen, mag nicht so erfolgreich gewesen sein, wie er es hätte sein können, was wohl bei keinem politischen Prozess der Fall ist, was ich jedoch am bemerkenswertesten fand, was mich am meisten beeindruckt hat, war dieses neue Engagement für die Grundsätze der Demokratie, der Solidarität und der Achtung der Minderheiten, das die östliche Welt 30 verändert hat. Es war für mich eine einzigartige Erfahrung, in den Parlamenten dieser Länder die kontinuierlichen Bemühungen der Parteien zu sehen, die, selbst wenn sie in anderen Fragen völlig uneins waren, hinsichtlich der Erweiterung übereinstimmten. Es tut mir leid, dass wir uns gerade in dieser grundsätzlichen Frage nicht einig sind. Die Erweiterung wurde als eine ethische und politische und nicht nur als eine wirtschaftliche Angelegenheit empfunden. Obwohl nämlich der wirtschaftliche Aspekt viel diskutiert wurde, wird dieses erhabene Gefühl, ein neues Kapitel in unserer Geschichte aufzuschlagen, dieses großartige Gefühl, Europa vereinigt zu haben – ist sage bewusst „vereinigt“ und nicht „wiedervereinigt“, denn Europa war niemals geeint -, außergewöhnlich stark empfunden. Und wir haben es – auch das wiederhole ich stets, denn das habe ich in dem Parlament eines der in Kürze unserer Union beitretenden Länder gelernt – nach einem anderen Kriterium vereinigt, weshalb wir auch für kleinere Länder, auch für Minderheiten attraktiv sind, denn unsere Union ist eine Union der Minderheiten, eine Union, in der niemand befiehlt: Darin besteht die neue, absolute Größe Europas. Die Abgeordneten Poettering und Barón Crespo haben zwei wichtige Elemente hervorgehoben: Erstens, dass der letzte Schritt in Bezug auf den Finanzrahmen vollzogen werden muss. Es gibt keine Alternative, wir dürfen dieses großartige historische Projekt nicht wegen 3 Euro pro Kopf aufs Spiel setzen. Es ist klar, dass das Europäische Parlament und wir als Kommission Druck machen müssen, damit diese letzten Schritte getan werden. Zweitens: Es muss vermieden werden, wie Herr Barón Crespo gesagt hat, dass die Kandidatenländer zu Nettozahlern werden. Ein Mindestmaß an Solidarität muss auch in rein formalen Angelegenheiten unter Beweis gestellt werden. Ich sage es noch einmal, machen wir die Rechnung auf: Wie in dem letzten Redebeitrag gesagt worden ist, geht es um wenige Euro pro Kopf, das ist kein großer Kraftaufwand. Ich habe vorhin den Betrag genannt, den die Mitgliedstaaten für das Kapitel Kohäsion im Vergleich zu den neuen Mitgliedstaaten erhalten: Dieser Unterschied ist zu erklären – das Leben ist schwierig, und unsere Haushaltsmittel sind begrenzt -, doch er befriedigt uns keineswegs, er befriedigt nicht unser Solidaritätsempfinden. Dasselbe Solidaritätsempfinden müssen wir uns im Übrigen auch, wie Herr Bigliardo gefordert hat, für die Zukunft bewahren, für die unter Ziel 1 fallenden Regionen. Das war unser Bestreben, indem wir eben keine rein mathematische Rechnung im Hinblick auf den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten angestellt haben, sondern das Problem einmal mehr mit politischem Verantwortungsbewusstsein und Vernunft gelöst haben. Meine letzte Bemerkung betrifft die Probleme der Information und der Zufriedenheit der Bürger – Fragen, die von Frau Maij-Weggen und Frau Maes aufgeworfen wurden. Wir müssen größere Anstrengungen 23/10/2002 unternehmen, um unsere Bürger, die Bürger der Mitgliedstaaten zu beruhigen. Frau Maes hat auch einige spezifische Themen wie Erweiterung und Armut, Minderheiten und Wirtschaftskrise vertieft. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Kommission bereits Anfang 2000 eine Kommunikationsstrategie auf den Weg gebracht hat: Sämtliche bis heute eingegangenen Fragen und Antworten wurden in allen Sprachen in das Internet gestellt. Für diese Kampagne, für 28 Länder haben wir 150 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen: einen bescheidenen Betrag also, der uns zwingt, auf den direkten Einsatz der großen Massenkommunikationsmittel zu verzichten, weil das unser Haushalt nicht erlaubt. Wir führen diese Informationskampagne in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durch und nutzen dabei vor allem die Strukturen der Zivilgesellschaft, die wir im Dienste unserer Aktion unterstützen. Diese Kampagne kann jedoch nicht die erhofften Wirkungen bringen, wenn die politischen Führer der Mitgliedstaaten nicht dabei mithelfen, eine Debatte über diese Probleme in die Wege zu leiten, worauf Herr Rovsing in seinen Ausführungen zu diesem Thema hingewiesen hat. Es ist also klar, dass ich mehr Mittel für die Kampagnen der Mitgliedstaaten fordere, und vielleicht könnten einige der für 2004 und 2005 vorgesehenen Ressourcen auf 2003, das Jahr, in dem der Höhepunkt erreicht wird, vorgezogen werden. Ich muss jedoch sagen – und bitte das Parlament dafür um Entschuldigung -, dass ich heute Morgen die neuen Angaben aus dem Eurobarometer erhalten habe, die auch erst heute Morgen veröffentlicht wurden, und dass sie wesentlich besser als die von mir vor wenigen Stunden genannten sind. Üblicherweise tritt man vor das Europäische Parlament mit besseren Angaben als es sich gebührt; in diesem Fall bin ich mit weniger ermutigenden Angaben gekommen. Diese Daten lassen einen radikalen Wandel erkennen, der aus der Tatsache resultiert, dass darüber diskutiert wurde, dass die Presse das Problem auf die Titelseiten gebracht hat und demnach beispielsweise 68 % der deutschen Bevölkerung und in Frankreich, dem Land, in dem die Euroskepsis am stärksten verbreitet ist, sogar 72 % der Bevölkerung für die Erweiterung sind. Das deutet darauf hin, dass, wenn es dann ernst wird und zwischen „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden muss, man sich in den Ländern offenbar im Klaren ist, vor einer historischen Entscheidung zu stehen, und in der Bevölkerung ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein besteht. Ich sage es noch einmal, wir werden diese Daten besser analysieren, denn sie wurden mir in diesem Augenblick nur auf einem losen Blatt überreicht, und ich möchte mir nicht nachsagen lassen, unpräzise gewesen zu sein; gleichwohl zeigen sie, dass das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung insbesondere dann gestärkt wird, wenn sie vor wichtige Ereignisse gestellt wird. Deshalb glaube ich, bei allen Vorbehalten in Bezug auf eine Angabe, die mich auf einem Notizzettel erreicht, dass dies wirklich ein positives Zeichen sein dürfte, weil es bedeutet, dass wir den Lauf der Geschichte ändern und dabei von den Bürgern unterstützt werden. Und dafür möchte ich dem Europäischen Parlament, den gesellschaftlichen Kräften, 23/10/2002 den großen Politikern, die unmittelbar nach dem Fall der Berliner Mauer und bisweilen auch im Vorgriff auf die Realität und die Ereignisse in uns diesen Wunsch nach einem vereinigten Europa weckten, meinen tief empfundenen und direkten Dank aussprechen. Abschließend, unter Hinweis auf die Anregungen, die uns in Bezug auf einige unserer Nachbarländer wie die Ukraine gegeben wurden, ist klar, dass wir nun den großen Auftrag haben, diese Erweiterung zu vollenden, doch werden wir auch die Debatte über die Grenzen, über die Wurzeln Europas, über all diese Themen einleiten müssen. Ich erinnere mich, dass ich in der ersten Sitzung, in der ich hier vor Ihnen erschien, darüber gesprochen habe. Gewiss muss diese Debatte weder heute noch morgen geführt werden, doch die Erweiterung konfrontiert uns ganz klar mit unserer Identität, unseren Wurzeln, unsere Geschichte, und somit auch mit unserer Zukunft. (Beifall) 3-057 Verheugen, Kommission. - Herr Präsident! Ich möchte nur kurz die Fragen beantworten, die direkt an mich gestellt worden sind. Zunächst noch einmal zu der Frage der in den regelmäßigen Berichten festgestellten Schwächen. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Wir haben ja den Auftrag, regelmäßige Berichte nur über die künftigen Mitgliedstaaten zu schreiben. Ich weiß nicht, was herauskommen würde, wenn wir mit denselben Maßstäben und denselben Instrumenten regelmäßige Berichte über die Mitgliedstaaten schreiben würden. Glauben Sie, wir kämen dann zu dem Ergebnis, dass es nirgendwo Korruption gibt? Glauben Sie, wir kämen zu dem Ergebnis, dass Privatisierungsprozesse überall transparent sind? Glauben Sie, wir kämen zu dem Ergebnis, dass es kein Problem der Auswirkung von Medienkonzentrationen auf die Meinungsfreiheit gibt? Oder glauben Sie, ich könnte Ihnen nicht in jeder beliebigen Großstadt eines Mitgliedslandes ein Viertel zeigen, in dem die Menschen in derselben sozialen Deklassierung leben wie in einer Roma-Siedlung in der Slowakei, in Bulgarien oder in Rumänien? Ich meine nur, es besteht kein Grund zur Überheblichkeit auf unserer Seite, wenn wir die gesellschaftliche Realität bei uns betrachten. Nur weil es keine Fortschrittsberichte über die Mitgliedstaaten gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass sie in allen Dingen wesentlich besser sein müssten, als die Länder, die jetzt beitreten wollen. Ein bisschen auf dem Teppich bleiben sollte man bei dieser Frage schon und die Dinge gerecht beurteilen. Ich glaube auch nicht, dass es möglich wäre, dass ein Mitglied der Kommission den Regierungschef eines Mitgliedstaats auffordern kann, mit ihm zusammen die übelsten gesellschaftlichen und sozialen Brennpunkte aufzusuchen und öffentlich vor den Kameras seines Landes zu erklären, dass er sich dieser Zustände schämt und dass er sie beseitigen wird. Ob sich irgendein Regierungschef eines Mitgliedstaats findet, der das mit mir machen würde, da habe ich große Zweifel. 31 (Beifall) Was das Monitoring der safeguards angeht: Die Monitoring-Instrumente sind ja vielfältig, und sie werden ja alle weiter angewandt. Das Entscheidende ist natürlich der abschließende Monitoring Bericht sechs Monate vor dem Beitritt. Der politische Druck allein durch diesen Bericht wird so stark sein, dass wir wirklich mit Sicherheit davon ausgehen können, dass bis dahin noch vorhandene Defizite ausgeräumt werden. Bei den safeguards ist es so: Ich habe sowohl dem Rat als auch in der vergangenen Woche schon der niederländischen Regierung gesagt, dass das neue safeguard-Instrument, das wir vorschlagen, in seiner Dauer begrenzt sein muss. Irgendwann müssen ja die normalen Instrumente des Vertrags wieder greifen und nicht Ausnahmebestimmungen. Der Zeitraum von zwei Jahren, den die Kommission vorgeschlagen hat, schöpft jedoch die Möglichkeiten, die es rechtlich gibt, noch nicht vollständig aus. Ich habe das etwas kompliziert ausgedrückt, mit anderen Worten: Hier ist noch ein gewisser Spielraum vorhanden, was die zeitliche Dauer angeht, und die Kommission hat nichts dagegen, wenn der Rat diesen Spielraum auch ausnützt. Ich möchte aber sehr entschieden sagen, dass das ganze Instrument nichts nützt, wenn es um komplizierte Prozeduren gehen muss, und wir etwa einstimmige Ratsbeschlüsse brauchen, um es anwenden zu können. Dann können wir es vergessen. (Beifall) Dann brauchen wir es nicht. Um es ganz klar zu sagen: Es geht ja gerade darum, etwas zu haben, wo wir kleinere Probleme ganz schnell angehen können und nicht immer gleich das große Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens in Gang setzen müssen. Wenn also irgendwo in einem Land ein Schlachthof unter dem Standard produziert, dann müssen wir in der Lage sein, ihn am nächsten Tag zu schließen. Am nächsten Tag und nicht erst, nachdem der Rat einen einstimmigen Beschluss dazu gefasst hat! Es geht um solche ganz einfachen und praktischen Fragen, und die Bürgerinnen und Bürger Europas werden nicht beruhigt sein, wenn sie hören müssen, dass so ein Instrument nur angewandt werden kann, wenn es durch eine monatelange Prozedur gegangen ist. Das möchte ich sehr deutlich sagen: Es nützt nur dann etwas, wenn es schnell und entschlossen angewandt werden kann. Was die Reichweite angeht: Der Begriff Binnenmarkt bezieht sich auf alles, was grenzüberschreitende wirtschaftliche Wirkungen hat, bzw. auf alles, was Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. Ich habe Zweifel - die Frau Abgeordnete hat ja die Frage gestellt, ob man nicht auch Umwelt- und Sozialfragen hier einbeziehen könnte -, wie das zu begründen wäre. Wenn wir sehen, dass irgendwo der Umwelt-acquis nicht vollständig umgesetzt wird, dann weiß ich nicht, warum wir dann in Kandidatenländern das Instrument einer 32 23/10/2002 Schnellverfügung haben sollen und in den Mitgliedstaaten auf das normale Vertragsverletzungsverfahren angewiesen sein sollen. Wir haben jetzt bereits Tausende von Vertragsverletzungsverfahren in jedem Jahr. Es ist also nicht so, dass das Problem der Nichtumsetzung des acquis in der heutigen EU nicht bestünde. Da hätte ich also Schwierigkeiten, ich denke, dass wir dieses Instrument tatsächlich auf den Binnenmarkt beschränken sollten. Im Übrigen bestehen ja Schutzklauseln in allen möglichen Politikbereichen der Europäischen Union, z. B. bei Lebensmittelsicherheit. Diese bestehenden Schutzklauseln bestehen ja weiter und werden selbstverständlich auch angewandt. Eine letzte kurze Bemerkung noch zu Kaliningrad. Was mich bei der ganzen Diskussion sehr besorgt macht, ist die Tatsache, dass die russische Seite bisher nicht bereit gewesen ist, über das wirkliche Problem zu reden. Ich halte die Frage von Zugang, Visa und Transit nicht für das wirkliche Problem und stimme vollständig dem zu, was Herr Brok oder auch andere gesagt haben: Wenn man sich die Zustände an dieser Grenze ansieht, kann man eigentlich nicht glauben, dass es wirklich darum geht, den Zugang zu erleichtern. Ich denke, das wirkliche Problem besteht darin, eine Politik zu betreiben, die verhindert, dass Kaliningrad in einer sich sehr schnell entwickelnden Region - und diese Region wird sich sehr schnell entwickeln - sozial und ökonomisch zurückbleibt, woraus sich dann notwendigerweise wirtschaftliche und letztlich auch politische Spannungen entwickeln müssen. Wie politische Spannungen sich in einer solchen geographischen Situation entladen können, dazu reicht die Phantasie eines jeden hier in diesem Saale aus. Genau das muss verhindert werden, indem wir mit Russland einen Dialog darüber führen, wie wir Kaliningrad an den Vorteilen teilhaben lassen, die die europäische Integration im ganzen baltischen Raum bietet. Ich hoffe, dass, wenn die leidige Visa- und Transitfrage in einigen Tagen geregelt sein wird - was ich glaube -, dann der Weg frei ist, diese für die Zukunft Europas so wichtige andere Frage auch zu besprechen. (Beifall) 3-058 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die wirklich sehr wichtige und interessante Aussprache zum bevorstehenden Europäischen Rat ist geschlossen. Villiers (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Sie wissen sicher, dass mehrere Mitglieder nicht an der gestrigen Abstimmung teilnehmen konnten, weil die Flüge vom Flughafen Gatwick aus sieben Stunden Verspätung hatten. Sie selbst waren vermutlich ebenfalls von den gravierenden Problemen betroffen, mit denen viele Mitglieder bei ihrer Anreise nach Straßburg konfrontiert waren. Sind Sie angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Überzeugung, dass das Parlament hier in Straßburg ausreichend für die Anforderungen gerüstet ist, die sich aus der Erweiterung ergeben werden, wenn Sie sehen, wie problematisch es für die Mitglieder und Mitarbeiter des Parlaments ist, von einem der größten Flughäfen Europas aus nach Straßburg zu kommen? Glauben Sie, dass die Mitglieder und Mitarbeiter des Parlaments aus den Teilen Europas, in denen die Verkehrsverbindungen weniger gut sind, nach Straßburg anreisen können? Ist es nicht an der Zeit, dass Sie sich der wachsenden Zahl derer anschließen, die der Auffassung sind, dass Straßburg ein ineffizienter und ungeeigneter Ort für ein Parlament dieser Größe ist? Ich fordere Sie auf, eine dringliche Untersuchung dieser Fragen zu veranlassen. (Unterschiedliche Reaktionen) 3-061 Der Präsident. – Ich möchte nicht riskieren, dass mir dieses Thema heute vor dem Mittagessen auf den Magen schlägt. Gestern hatte ich die Ehre, eine Besuchergruppe Ihrer Kollegin, Frau Kauppi, aus Lappland hier willkommen zu heißen. Die Präsidentin von Lappland berichtete, wie einfach es gewesen sei, von Lappland aus nach Straßburg zu kommen. Sie war sehr erfreut darüber, dass die Reise hierher so schnell ging. Ich selbst habe die von Ihnen erwähnten Probleme allerdings auch am eigenen Leibe zu spüren bekommen. (Heiterkeit und Beifall) Gestern habe ich erneut an die verantwortlichen Stellen der betreffenden Fluggesellschaften geschrieben, um mich, wie ich hoffe, nicht vergeblich, über die von Ihnen erwähnten Probleme zu beschweren und zum Ausdruck zu bringen, dass diese Vorgehensweise völlig inakzeptabel ist. Dies gilt insbesondere für die Verbindungen nach Straßburg, einer internationalen Stadt. 3-062 Die Sitzung unterbrochen.2 wird bis zur 3-063 Der Präsident. – Wir kommen nun zur Abstimmung. 3-059 VORSITZ: PATRICK COX Präsident 3-060 2 Abstimmungen Abstimmungsstunde (Die Sitzung wird um 11.50 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.) Verehrte Kollegen, wenn Sie Gurte an Ihren Sitzen hätten, würde ich Sie jetzt auffordern, sich anzuschnallen, denn wir werden nun über 517 Änderungsanträge abstimmen und 25 gesonderte sowie 56 namentliche Abstimmung durchführen. 23/10/2002 33 Empfehlung für die Zweite Lesung (A5-0347/2002) des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (8133/1/2002 – C5-0312/2002 – 2000/0343(COD)) (Berichterstatter: Herr Collins) (Das Parlament nimmt den Text an.) *** Bericht (A5-0326/2002) von Herrn Perez Alvarez im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige (KOM(2002) 166 – C5-0235/2002 – 2002/0079(CNS)) (Das Parlament nimmt den Text an.) *** Bericht (A5-0310/2002) von Herrn Hughes im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Mitteilung der Kommission: Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006 (KOM(2002) 118 – C5-0261/2002 – 2002/2124(COS)) Vor der Abstimmung: 3-064 Hughes (PSE). – (EN) Herr Präsident, einige Mitglieder werden sich fragen, ob ich als Berichterstatter eine Rücküberweisung an den Ausschuss erreichen möchte. Im Ausschuss bestand Besorgnis darüber, dass das Strategiedokument der Kommission keine klaren Aussagen über die Maßnahmen enthält, die im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen werden sollten. Ich kann dem Haus nun berichten, dass mir bei einem Treffen mit Frau Diamantopoulou gestern und während der Aussprache gestern Abend zugesichert wurde, dass sie selbst im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten die vorgesehenen Maßnahmen ausführlich erläutern wird und dass jedes Jahr ein Bericht vorgelegt werden soll, um die Überwachung der Fortschritte durch den Ausschuss zu erleichtern. Auf dieser Grundlage habe ich den Koordinatoren des Ausschusses in einer Sitzung heute Morgen empfohlen, die Abstimmung über den Bericht durchzuführen und auf einen Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss zu verzichten. Die Koordinatoren haben meinem Vorschlag zugestimmt, und daher empfehle ich, dass wir mit der Abstimmung fortfahren. 3-065 (Das Parlament nimmt den Text an.) *** Bericht (A5-0329/2002) von Herrn Brok im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über eine Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheitsund Verteidigungspolitik und über Änderungen der Bestimmungen der Geschäftsordnung (2002/2130(ACI)) Vor der Abstimmung: 3-066 Hautala (Verts/ALE). – (FI) Herr Präsident! Ich möchte auf eine Frage zurückkommen, zu der ich mich in der gestrigen Debatte geäußert habe. Eigentlich hat mich Vizepräsident Imbeni aufgefordert, sie jetzt, wenn wir über den Bericht Brok abstimmen, erneut anzusprechen. Ich möchte die Kollegen darauf aufmerksam machen, dass wir über das Recht des Parlaments abstimmen, im Rahmen der Vereinbarung über geheime Dokumente der Sicherheitspolitik auch die Zustimmung des Präsidiums des Parlaments zu inneren Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten. In diesen Sicherheitsmaßnahmen gibt es äußerst problematische Punkte. Beispielweise müssen die Abgeordneten, die zur Prüfung Einsicht in geheime Dokumente nehmen, von den nationalen Sicherheitsdiensten als vertrauenswürdig eingestuft werden. Herr Präsident! Da Sie für diese Regelungen persönlich verantwortlich sind, möchte ich Sie fragen, aus welchem Grund zu diesen Sicherheitsmaßnahmen im Parlament keine Debatte im Zusammenhang mit dem Bericht Brok geführt wurde und in welcher Form eine solche Prüfung durchgeführt werden soll. Meiner Ansicht nach ist das schon ein Skandal, dass zu einer Frage wie dieser ohne Debatte eine Abstimmung ganz insgeheim erfolgen soll. 3-067 Der Präsident. – Vom Präsidium wurde ein Vorschlag eingereicht, der im Plenum zur Abstimmung gestellt werden soll. Dieser Vorschlag ist in der heutigen Abstimmungsliste aufgeführt. Er ergibt sich aus der Debatte, die seit geraumer Zeit im Parlament über den Zugang zu sensiblen Dokumenten geführt wird. Der Vorschlag spiegelt außerdem die in einem früheren Bericht erhobene Forderung des Parlaments an das Präsidium wider, einen Vorschlag zu erarbeiten und im Plenum zur Abstimmung zu stellen. Somit wurde dieser Vorschlag des Präsidiums auf der Grundlage der Debatten und Abstimmungen im Parlament eingereicht. Vor einiger Zeit fand im Präsidium eine Diskussion über diesen Vorschlag statt. Der Vorschlag wurde der Konferenz der Präsidenten mehr als einmal vom Berichterstatter, Herrn Brok, vorgelegt. Alle Fraktionen, einschließlich Ihrer eigenen Fraktion, sind im Präsidium und in der Konferenz der Präsidenten vertreten. Daher dürfte es Sie nicht überraschen, dass dieser Vorschlag heute zur Abstimmung gestellt wird. Es wurden keine 34 23/10/2002 Einwände erhoben, als dieser Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Ich nehme Ihre Wortmeldung von gestern Abend und Ihren soeben erfolgten Hinweis zur Kenntnis. Ich kann Ihnen versichern, dass dieses Thema sehr sorgfältig geprüft und den zuständigen Stellen im Haus schon vor einiger Zeit vorgelegt worden ist. Dies ist kein Versuch, die Kollegen in letzter Minute zu überrumpeln. Sie können sicher sein, dass darüber in zahlreichen Sitzungen des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten ausführliche Debatten geführt und sorgfältige Überlegungen angestellt wurden. Bericht (A5-0330/2002) von Frau Rosemarie Müller im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Humanund Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (KOM(2001) 404 – C5-0591/2001 – 2001/0252(COD)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) (Das Parlament nimmt den Beschluss an.) *** Vorschlag für einen Beschluss (B5-0526/2002), eingereicht vom Präsidium gemäß Anlage VII Absatz 1 der Geschäftsordnung zur Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheitsund Verteidigungspolitik *** Bericht (A5-340/2002) von Frau Grossetete im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (KOM(2001) 404 – C5-0592/2001 – 2001/0253(COD)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) (Das Parlament nimmt den Beschluss an.) *** *** Bericht (A5-0308/2002) von Herrn Hans-Peter Martin im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über Änderungen der Bestimmungen der Geschäftsordnung betreffend Entlastungsverfahren (2001/2060/(REG)) Vor der Abstimmung: 3-068 Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident, um dem ausdrücklichen Wunsch einiger Mitglieder der PPE/DEFraktion Rechnung zu tragen, zieht meine Fraktion ihren Antrag auf eine gesonderte Abstimmung über Änderungsantrag 3 zurück. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Blockabstimmung über alle vorliegenden Änderungsanträge durchzuführen. 3-069 Bourlanges (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte lediglich der sozialdemokratischen Fraktion für ihr Entgegenkommen danken. Ich glaube, wir haben einen Kompromiss gefunden, der ein Ganzes darstellt, doch mit dem einige PPE-Mitglieder nicht ganz zufrieden sind. Aber meines Erachtens müssen wir nun zu einer Entscheidung kommen. Ich fordere also die Mitglieder meiner Fraktion dazu auf, den hier erzielten Kompromiss entschlossen mitzutragen. 3-070 (Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.) *** Bericht (A5-334/2002) von Frau Grossetete im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (KOM(2001) 404 – C5-0593/2001 – 2001/0254(COD)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0325/2002) von Herrn van Hulten im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über den Vorschlag für eine Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (SEK(2002) 835 – C50399/2002 – 2002/0901(CNS)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0332/2002) von Herrn Duff im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Wirkung der Grundrechtecharta der Europäischen Union und ihren künftigen Status (2002/2139(INI)) Vor der Abstimmung: 3-071 23/10/2002 35 Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident, angesichts dieser bereits fortgeschrittenen Abstimmungsstunde ist es ärgerlich, Ihnen sagen zu müssen, dass unser Parlament nicht in der Lage ist, die von ihm selbst getroffenen Entscheidungen umzusetzen. Wir haben beschlossen, die Charta der Grundrechte ins Zentrum unserer Bemühungen zu stellen. Ich musste dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen, dem Hüter über unsere Geschäftsordnung, einige sprachliche Änderungsanträge vorlegen, die in einem Erratum berücksichtigt werden sollten. Einige dieser Änderungsanträge sind meines Erachtens nicht wirklich sprachlicher Art, da sie das Portugiesische, das Italienische, das Französische und das Griechische betreffen. Es handelt sich darum, die Formulierung „droits de l‘homme“ durch „droits de la personne“ zu ersetzen. Zu meinem großen Bedauern ist dieser so genannte sprachliche Änderungsantrag in dem erwähnten Erratum nicht berücksichtig worden. Ich weiß, dass Sie in der Konferenz der Präsidenten den Juristischen Dienst angerufen haben, damit er uns darüber Auskunft gibt, welcher Ausdruck in diesem Haus verwendet werden soll. Ich hoffe, dieses Plenum kann selbst darüber entscheiden, dass die Charta in diesem Haus zur Grundregel gemacht wird. (Beifall) 3-072 Der Präsident. – (FR) Frau Berès, ich werde diese Frage und die Stellungnahme unseres Juristischen Dienstes in der Konferenz der Präsidenten zur Sprache bringen, so dass jede Fraktion ihre Meinung zum Ausdruck bringen. kommerziellen und finanziellen Interessen der Fluggesellschaften? Wir brauchen im Gegenteil größtmögliche Transparenz und in erster Linie vollständige Transparenz gegenüber der Bevölkerung, denn nur so kann die gesamte Kette der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den hier diskutierten „Ereignissen“ aufgedeckt werden. Diese Kette der Verantwortlichkeiten muss bis ganz oben zurückverfolgt werden können, das heißt, bis zu den direkten und in letzter Instanz Verantwortlichen, also bis zu den Fluggesellschaften und den Flughafenbetreibern. Daher enthalten wir uns bei der Abstimmung über diesen Bericht. 3-076 Marques (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Im Einklang mit den Gemeinschaftsinstrumenten, die vor kurzem zur Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt angenommen wurden, zielt der Vorschlag für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt darauf ab, dass jede Situation gemeldet wird, die eine Gefahr für ein Flugzeug bzw. seine Insassen bedeutet. Dank der erfassten Daten wird der Informationsaustausch erleichtert, so dass Lehren zur Verhütung von Unfällen gezogen werden. Ich beglückwünsche den Kollegen Collins zu dem ausgezeichneten Bericht, den er zu diesem Thema erarbeitet hat und den ich uneingeschränkt unterstütze, insbesondere in der Frage der Vertraulichkeit der obligatorischen Meldung von Ereignissen, dem einzigen Weg um sicherzustellen, dass ein menschlicher Fehler bei einem potenziellen Flugzeugunglück offen gelegt wird, was – im Gegensatz beispielsweise zu technischen Fehlern – selten unaufgefordert geschieht. 3-073 (Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.) Die Abstimmung ist geschlossen. *** Erklärungen zu den Abstimmungen Ich möchte ferner die Notwendigkeit hervorheben, die Einrichtung von Meldesystemen auf regionaler Basis zu fördern, die dem integrierten Netz der nationalen Systeme zur Meldung von Ereignissen angeschlossen würden, so dass eine ganze Region Informationen über bestimmte Sachlagen erhalten kann. 3-077 3-074 - Bericht Collins (A5-0347/2002) 3-075 Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Es wäre wohl das Geringste, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union über „Ereignisse“ (Zwischenfälle, Beinaheunfälle usw.) in der europäischen Zivilluftfahrt informiert werden, was derzeit jedoch nicht der Fall ist. Dieser Bericht befürwortet nun zwar, dass diese Ereignisse erfasst und an die Staaten weitergeleitet werden, aber gleichzeitig wird gefordert, dass die „Vertraulichkeit“ der diesbezüglichen Informationen gewahrt werden muss. Aber wozu soll diese Vertraulichkeit denn dienen, wenn nicht zur Verschleierung der Tatsachen gegenüber den Flughafenanwohnern, den Passagieren und den im Flugverkehr tätigen Mitarbeitern sowie zur Wahrung der Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Die Schaffung von Systemen zur Verbreitung von Informationen aus den Meldesystemen verschiedener Zivilluftfahrtbehörden wird alle interessierten Akteure in die Lage versetzen, aus ihren Fehlern zu lernen und ein für alle Nutzer der Luftfahrt sicheres System zu entwickeln. Diese Richtlinie ist insofern überaus bedeutsam, als sie die Effektivität des Systems zur Meldung von Ereignissen deutlich verbessern wird. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass der Rat eine große Anzahl der in der ersten Lesung vorgeschlagenen Änderungen in seine Gemeinsame Stellungnahme aufgenommen hat. Dennoch gibt es nach wie vor Differenzen, wobei ich die Positionen des Berichterstatters unterstütze, die im Übrigen auch vom Fachausschuss getragen werden: Einerseits müssen die Mitgliedstaaten rechtliche Maßnahmen ergreifen können, wenn das gemeldete Ereignis aus einer groben 36 Fahrlässigkeit resultiert; andererseits ist der Inhalt von Artikel 9 zur vertraulichen Meldung in der ursprünglichen, von der Kommission vorgeschlagenen Fassung beizubehalten, denn die „Entpersonalisierung“ der Meldungen ist häufig entscheidend, um die Faktoren besser zu verstehen, die bei einem Flugzeugunfall eine Rolle spielen können. 3-078 - Bericht Perez Alvarez (A5-0326/2002) 3-079 Bastos (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Besorgnis erregenden Arbeitsunfall-Quoten der Selbständigen und die Notwendigkeit der Gewährleistung des Rechts auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen verlangen eben diesen Ansatz, und deshalb unterstütze ich den ausgezeichneten Bericht von Herrn Pérez Álvarez. Obwohl der Vorschlag der Kommission unzureichend ist, stellt er doch einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems des Schutzes der Selbständigen in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dar. Es sei darauf hingewiesen, dass in den Sektoren, die als Hochrisiko-Bereiche gelten (Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr, verarbeitende Industrie und Bauwesen), in denen sehr viele Selbständige tätig sind, die Arbeitsunfallquote hoch ist. Deswegen muss unbedingt eine wirksame Politik der Vorbeugung im Verein mit Maßnahmen zur Ausbildung, Information und Sensibilisierungskampagnen umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund einer wachsenden beruflichen Mobilität kommt es maßgeblich darauf an, dass Gemeinschaftsmaßnahmen beschlossen werden, um das unterschiedlich hohe Schutzniveau der Selbständigen in den einzelnen Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Anerkennung und Umsetzung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu harmonisieren. 3-080 - Bericht Hughes (A5-0310/2002) 3-081 Alavanos (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Aus Anlass der Aussprache und der Abstimmung zum Bericht Hughes über eine „neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006“, die einen positiven Inhalt hat, möchte ich das Thema der Nachlässigkeit der Kommission bei Fragen der Regelanwendung für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ansprechen. Mein Land, Griechenland, hält einen makabren Rekord bei der Zahl der Arbeitsunfälle ebenso wie bei der geringen Zahl und der geringen Effektivität der Kontrollen. Trotz wiederholter Anfragen an die Kommission sowohl von mir als auch von anderen Kolleginnen und Kollegen wartet die Kommission seit fünf Jahren auf die Auswertung der entsprechenden Daten, die ihr von Griechenland geliefert werden. Diese Situation muss beendet werden, und es müssen Kontrollmechanismen für die Anwendung der Gesundheitsund Sicherheitsmaßnahmen insbesondere am Arbeitsplatz 23/10/2002 eingerichtet werden. Es kann nicht sein, dass wir kontrollieren, Verwarnungen aussprechen und Strafen auferlegen für staatliche Defizite, gleichzeitig aber in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit die Augen und Ohren verschließen. 3-082 Bastos (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Gemeinschaftsdaten zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz offenbaren eine allgemeine Tendenz zur Verbesserung. In einigen Mitgliedstaaten ist die Lage allerdings immer noch recht kritisch. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass die Situation in Portugal Besorgnis erregend ist, vor allem in Sektoren wie dem Bauwesen, der Textilindustrie und der Landwirtschaft. Ich habe für den Bericht gestimmt und möchte folgende Punkte hervorheben: - die Notwendigkeit, die in diesem Bereich bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu kodifizieren und zu vereinfachen und die Mitgliedstaaten anzuspornen, sie energischer anzuwenden, - die dringende Forderung an die Kommission, mit dem Parlament einen detaillierten Aktionsplan mit verbindlichen Finanz- und Terminangaben unter Einbeziehung der Geschlechterdimension und neuer Arten von Gefahren und Krankheiten zu erarbeiten, - die Notwendigkeit, die partnerschaftliche Arbeit zu fördern, um eine bessere Datenerfassung zu ermöglichen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu erleichtern, - die Integration der Bewerberländer in die entsprechenden Institutionen und Organe, um eine wirksame technische und finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, - schließlich die Bedeutung eines Präventionskonzepts für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, das auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgerichtet ist. 3-083 Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Über diesen Bericht wurde gemäß Artikel 110 Absatz a) der Geschäftsordnung abgestimmt, der besagt, dass zu diesem Bericht keine Änderungsanträge eingebracht werden können. Früher hat die britische Delegation der PPE-DE-Fraktion versucht, Änderungsanträge zu Berichten einzubringen, wenn diese Berichte von ihr nicht unterstützt werden konnten. Nach der neuen Bestimmung gibt es jedoch keine andere Möglichkeit mehr, als bestimmte Berichte abzulehnen. Die britischen Konservativen unterstützen die Mitteilung der Kommission über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, in der die Bedeutung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hervorgehoben und darauf hingewiesen wird, dass die Präventionskultur gestärkt und die bestehenden Rechtsvorschriften konsequenter angewandt werden müssen. Von der Kommission wird 23/10/2002 eingeräumt, dass der Rechtsrahmen der Gemeinschaft als zu komplex und ungenau angesehen wird, und sie schlägt daher dessen Vereinfachung vor. Die britischen Konservativen unterstützen diesen Vorschlag. Der Berichterstatter verfolgt jedoch genau den gegenteiligen Ansatz und schlägt vor, den Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie auszudehnen, neue Rechtsvorschriften über das Mobbing am Arbeitsplatz einzuführen, eine neue Richtlinie über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen zu erlassen, die Richtlinie über die Arbeit an Bildschirmgeräten zu stärken und die Richtlinie über die manuelle Handhabung von Lasten zu ändern. Wir sind der Meinung, dass die Schlussfolgerungen des Berichterstatters falsch sind, weil seine Analyse einen grundlegenden Fehler aufweist. Die britischen Konservativen lehnen diesen Bericht daher ab. 3-084 Eriksson, Herman Schmid, Seppänen und Sjöstedt (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Der Bericht behandelt Probleme der Gesundheit und der Sicherheit an den Arbeitsplätzen in der Europäischen Union. In ihm wird Besorgnis darüber geäußert, dass sich die Situation eher verschlechtert als verbessert. Der Berichterstatter schlägt eine Vielzahl von Maßnahmen vor, darunter eine verbesserte Umsetzung der existierenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet. Diese Vorschläge haben unsere uneingeschränkte Unterstützung. 37 erwähnt – in der drastischen Reduzierung des in diesen Bereichen tätigen Personals um mehr als 40 % in den letzten zehn Jahren deutlich zum Ausdruck kommt. Der endgültige Text, Ergebnis einer überaus eingehenden Debatte, an der wir mit verschiedenen Vorschlägen beteiligt waren, greift verschiedene Aspekte dieser Problematik auf und stellt bestimmte Forderungen, wie etwa folgende: - die dringend gebotene Ausarbeitung eines detaillierten Aktionsplans mit verbindlichen Finanzund Terminangaben für jeden Hauptvorschlag, - die besondere Aufmerksamkeit für die Geschlechter unter Berücksichtigung der Diskriminierungen, denen die Frauen aufgrund der geringeren Aufmerksamkeit für die berufliche Bildung, der Schwierigkeiten beim Zugang zur Beschäftigung, der schweren, gefährlichen und schlecht bezahlten Arbeit, die sie oftmals verrichten, nach wie vor ausgesetzt sind, - die Vorlage einer umfassenden Richtlinie über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, um die vorhandenen Richtlinien zu verbessern und Muskel- und Skeletterkrankungen zu berücksichtigen, unter denen mehr als die Hälfte der von mit der Arbeit zusammenhängenden körperlichen Beschwerden betroffenen Personen in der Europäischen Union leiden. 3-086 - Bericht Brok (A5-0329/2002) Er fordert aber auch neue Richtlinien über die Belästigung am Arbeitsplatz und über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen. Wir sprechen uns sowohl aus Prinzip als auch auf Grund der praktischen Gegebenheiten gegen eine Anwendung von Richtlinien auf diesen Gebieten aus. Existierende Richtlinien im Bereich der Arbeitsumwelt funktionieren schlecht, was hauptsächlich auf dem Widerstand der Arbeitgeber, aber auch auf zu schwachen Gewerkschaften beruht. Die in den Richtlinien verankerten Mindestanforderungen neigen häufig dazu, die Sozialpartner an Verträge mit allzu niedrigen Schutzniveaus zu binden. Starke Gewerkschaften und nationale Regierungen mit sozialen Zielsetzungen hingegen könnten auf Ebene der Mitgliedstaaten präzisere und effizienter umzusetzende Rechtsvorschriften mit höheren Schutzniveaus erreichen. Wir haben letztendlich aber für den Bericht gestimmt, da wir dessen politisches Streben nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten unterstützen. 3-085 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht, den wir angenommen haben, behandelt ein in der Europäischen Union äußerst wichtiges Thema, und zwar sowohl wegen seiner Bedeutung bei der Würdigung der Arbeit und Schaffung besserer Arbeitsbedingungen als auch wegen der geringen Aufmerksamkeit, die die Kommission dieser Problematik der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewidmet hat, was – wie im Bericht 3-087 Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman und Stenmarck (PPE-DE), schriftlich. (SV) Als die Verordnung (EG) Nr. 1049 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission verhandelt wurde, fiel die Entscheidung, den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Dokumenten in einer gesonderten interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Rat zu regeln, um es dem Europäischen Parlament zu ermöglichen, seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union nachzukommen. Alle zwischen Rat und Parlament abgeschlossenen Vereinbarungen müssen jedoch der Grundregel der Loyalität und Informationspflicht zwischen den Institutionen folgen. Es ist mit anderen Worten inakzeptabel, dass der Rat über die Geschäftsordnung des Parlaments beschließt und somit eine deutliche Rangordnung unter den Einrichtungen vornimmt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass kleinen Ländern und Fraktionen Informationen vorenthalten werden. Die Vereinbarung begrenzt durch die Bildung eines Ausschusses mit besonderem Zugang zu Informationen das in der Verordnung (EG) Nr. 1049 verankerte Recht aller Abgeordneten und der Öffentlichkeit. Eine interinstitutionelle sensiblen Gebiet Vereinbarung auf diesem sollte mit strengen 38 23/10/2002 Geheimhaltungsregeln (vergleichbar denen der NATO) verknüpft sein. Solche Regeln hätten für Dokumente, die die Sicherheits- und Verteidigungspolitik berühren, ausgearbeitet werden können, ohne dadurch die interinstitutionelle Struktur zu verändern. 3-088 Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Der Berichterstatter fordert, das Europäische Parlament müsse Zugang zu Dokumenten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung erhalten, die als „vertraulich“, „geheim“ oder „streng geheim“ eingestuft werden, wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass diese Dokumente „dem Zugang der Öffentlichkeit entzogen“ und somit den Bürgern der Europäischen Union vorenthalten werden, obwohl letztere vorgibt, die Verteidigung und Sicherheit eben dieser Bürger zu gewährleisten. Dies unterstreicht nur die Lächerlichkeit dieser Forderung und die Heuchelei verschiedener europäischer Institutionen, die keine Gelegenheit auslassen, die angebliche „Transparenz“ ihrer Aktivitäten herauszustreichen. Hinsichtlich der Frage, ob die Vereinbarung zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament (bei der die als „streng geheim“ eingestuften Dokumente sowieso ausgeschlossen sind) wenigstens einigen sorgfältig ausgewählten Abgeordneten den Zugang zu den übrigen Dokumenten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung ermöglicht, wird es laut Berichterstatter „entscheidend darauf ankommen, wie sie (diese Vereinbarung) in der Praxis angewandt wird“. Im Klartext bedeutet dies, dass das Europäische Parlament über Fragen der Sicherheit und Verteidigung sowie über alle anderen von Rat und Kommission als bedeutsam eingestuften Themen nur in dem Maße informiert wird, wie letztere dies für angebracht halten. Dies wird nur diejenigen erstaunen, die glauben, das Europäische Parlament habe noch eine andere Funktion als den von den Interessen der herrschenden Klassen diktierten Politiken, die keinerlei Kontrolle dulden, ein demokratisches Mäntelchen umzuhängen. Wir stimmen gegen diesen Bericht und dazugehörigen Vorschlag für einen Beschluss. Grundrechte abschaffen möchte, mag dies ja vorübergehend gerechtfertigt sein. Geheimhaltung kann aber auch bedeuten, dass mächtige Profiteure vor dem Volkszorn geschützt werden. Die gewählte Lösung, nämlich eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, erscheint besser als sie tatsächlich ist. Die Öffentlichkeit erhält keine Einsicht. Das Parlament darf zwar Einsicht nehmen, aber dieses Recht gilt nur für vier von den Fraktionsvorsitzenden gemeinsam benannten Mitgliedern eines unter der Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik stehenden Ausschusses. Die große Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments und selbst ganze parlamentarische Fraktionen werden in der Praxis nicht informiert sein. Ein solcher Ausschuss für Sicherheitsangelegenheiten wird dann nur die Geheimhaltung schützen. 3-090 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Ich gratuliere dem Berichterstatter herzlich zu seiner Arbeit und begrüße auch, dass nun ganz klar Vorschriften niedergelegt sind, die einen wichtigen Fortschritt in der Arbeitsweise der Gemeinschaftsinstitutionen und ihrer politischen Transparenz auch in so sensiblen Bereichen wie Sicherheit und Verteidigung festschreiben. Die heutigen letzten Schritte krönen einen langen, tiefgreifenden und mühsamen Prozess politischer Gewichtung und interinstitutioneller Verhandlungen, der zu einem sehr positiven und ausgeglichenen Ergebnis geführt hat. Worauf es wirklich ankam, war eine vernünftige und gerechte Ausgewogenheit zwischen der gebotenen Transparenz einerseits und dem unabdingbaren Schutz des hoch geheimen Charakters dieser Art von Informationen herzustellen. Anders wäre kein Fortschritt in diesem sensiblen Bereich möglich. Angesichts der gefundenen praktischen Lösungen, dem vorherrschenden guten Willen und einer strengen politischen Gewichtung kann man dem Parlament, den Bürgern allgemein und allen Gemeinschaftsinstitutionen nur gratulieren. den 3-089 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Es gab eine Zeit, in der die Vorbereitung und Ausführung staatlicher Politik so weit als möglich geheim gehalten wurde, denn das gewöhnliche Volk brauchte ja nicht zu wissen, wie und mit welchen Argumenten man regierte. Dieser Wunsch nach Geheimhaltung hat sogar die Einführung des allgemeinen Wahlrechts überlebt. Heutzutage wird zwar davon ausgegangen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dass sich die Regierungen ihren Wählern gegenüber zu verantworten haben und dass Informationen über die staatliche Politik öffentlich zugänglich sein müssen. Sobald es jedoch um die öffentliche Sicherheit, Verteidigung und Militärangelegenheiten geht, herrscht wieder das traditionelle Gesetz der Geheimhaltung. Im Falle der Bedrohung der Bevölkerungsmehrheit durch eine gefährliche Minderheit von Nutznießern, die deren 3-091 Sacrédeus und Wijkman (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben heute gegen den Entwurf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestimmt. Hauptgrund dafür ist unsere Auffassung, dass der vorgeschlagene besondere Ausschuss mit nur vier benannten Mitgliedern viel zu klein ist. Die Möglichkeiten der Einflussnahme für kleinere Länder und Fraktionen wären in einem solchen Ausschuss minimal. Ihr Informationsdefizit würde zunehmen. Zur Gewährleistung von mehr Offenheit und Gleichheit sollte sich der Ausschuss aus einer größeren Anzahl fester Mitglieder zusammensetzen. Gleichzeitig könnte eine bestimmte Zahl von Mitgliedern so benannt werden, wie es in der Vereinbarung vorgeschlagen wird. 23/10/2002 3-092 - Bericht Martin (A5-0308/2002) 3-093 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Meiner Ansicht nach haben wir gegenüber der früheren Regelung, die immer wieder zu Problemen und Verwirrung führte, gute Fortschritte erzielt. Das neue Verfahren, das mit dieser Revision des Anhangs V der Geschäftsordnung festgeschrieben wird, ist ohne Zweifel klarer und effektiver. Bedauerlich finde ich jedoch, dass Frau Theatos Änderungsanträge, die von der PPE/DEFraktion eingereicht wurden, zurückgezogen wurden, denn ich meine, die Position des Berichterstatters und der Mehrheit des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, die letztlich auch im Plenum vorherrschte, könnte doch etwas zu weit gehen, wenn bei der ersten Lesung im April die Möglichkeit hingenommen wird, dass die Entlastung stillschweigend einfach indirekt deshalb erteilt werden kann, weil kein Antrag auf Aufschiebung angenommen wurde. 3-094 - Bericht Müller (A5-0330/2002) 3-095 Stihler (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich habe in letzter Minute darum gebeten, eine Erklärung zu den Abstimmungen über die Berichte von Frau Müller und Frau Grossetete abgeben zu können. Wir haben Änderungsantrag 78 unterstützt, weil darin der Einsatz von Generika grundsätzlich befürwortet wird. Ideal wäre es, wenn sich der Änderungsantrag auf eine Erweiterung der Zulassung statt auf verkürzte Anträge beziehen würde, aber grundsätzlich ist der Verkauf von Generika in mehr als einem Land möglich, ohne dass dazu die Anmeldeverfahren wiederholt werden müssen. Bei der Abstimmung über den Änderungsantrag 63 im Bericht von Frau Grossetete haben wir denselben Ansatz verfolgt wie im Ausschuss. Im Zusammenhang mit Änderungsantrag 113 wurden wir darauf hingewiesen, dass das Wort Werbung im zweiten Teil falsch ausgelegt werden könnte. 39 der Nicht-Strafverfolgung kleiner und mittlerer Unternehmen. 2. Es muss eine Genehmigung für das Inverkehrbringen generischer Arzneimittel erteilt werden, deren Referenzarzneimittel seit mindestens acht Jahren (und nicht zehn, wie die Kommission vorschlägt) in einem Mitgliedstaat oder in der Gemeinschaft zugelassen ist. 3. Im Hinblick auf die Information ist der Vorschlag der Kommission zweideutig, doch man muss auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass direkte Werbung verboten wird. 3-097 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Dieser Vorschlag für eine Verordnung ist äußerst wichtig, da er auf die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus der Gesundheit von Mensch und Tier mittels strengerer Verfahren zur Überwachung des Marktes und der Pharmakovigilanz abzielt, um die Anzahl der verfügbaren Arzneimittel zu erhöhen, den Binnenmarkt für pharmazeutische Erzeugnisse zu errichten und schließlich um die Ziele und Methoden der Tätigkeit der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln mit Blick auf die Erweiterung der EU zu ändern. Was ich bemängele, sind nicht diese großen Ziele und auch nicht der Wunsch aller Patienten, gemeinschaftsweit rascher über sichere und wirksamere Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen zu verfügen, sondern bestimmte konkrete Details der Verordnung, wie mein Stimmverhalten zu dieser Frage bewies. Insbesondere zur zentralen Frage, in welchem Umfang die Zulassung der Arzneimittel völlig zentralisiert bei der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln liegen sollte, möchte ich feststellen, dass ich - wie die Mehrheit, die sich im Fachausschuss des Parlaments herauskristallisiert hat - dafür bin, dass Humanarzneimittel, die neue Wirkstoffe enthalten, von den nationalen Agenturen zugelassen werden können. Ich bin also gegen eine aufgebauschte Zentralisierung, die fatal wäre, d. h. ich bin für die Möglichkeit der Wahl zwischen zentralisiertem Verfahren und nationaler Zulassung, eventuell flankiert von einem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung. 3-098 3-096 Moreira da Silva (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Mit der Festlegung eines Binnenmarktes für Arzneimittel sollen nicht nur bessere Gesundheitsstandards in der Europäischen Union erreicht werden, sondern auch die wissenschaftliche und technologische Innovation mit Blick auf die Entwicklung neuer Arzneimittel gefördert und die Herstellung und das Inverkehrbringen generischer Arzneimittel beschleunigt werden. Zu den wichtigsten in dieser ersten Lesung diskutierten Fragen vertrete ich folgende Auffassung: 1. Ohne dass dies eine völlige Abschaffung des dezentralisierten (nationalen und gegenseitig anerkannten) Verfahrens bedeuten sollte, halte ich bezüglich der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen eine zunehmende Anwendung des zentralisierten Verfahrens (über die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln) für wesentlich, insbesondere – wenn es sich um neue Wirkstoffe handelt – mit dem Ziel eines rascheren Zugangs der Patienten zu einem neuen Medikament und - Bericht Grossetete (A5-0340/2002) 3-099 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Arzneimittel sind Handelsware, an der Geld verdient wird. Deshalb erregt die Prüfung für ihre Zulassung derart die Gemüter. Konkurrenzunternehmen und -verfahren profitieren von Rechtsvorschriften, aufgrund derer größtmögliche Absatzchancen für die eigenen Erzeugnisse bestehen und mithin andere vom Markt verdrängt werden können. Für das eigene Produkt wünscht man sich einen übermäßigen Verbrauch, während Alternativen ausgeschlossen werden sollen. Im Gegensatz zur Europäischen Kommission möchte der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik zu Recht keine Werbung für Medikamente für Aids, Asthma und Diabetes. Hersteller und Verbraucher alternativer Arzneimittel sowie Ärzte, die solchen Medikamenten den Vorzug geben, befürchten, die vorgeschlagenen Regelungen gereichten 40 vor allem der chemischen Industrie zum Vor- und den Naturerzeugnissen zum Nachteil. Bisweilen handelt es sich dabei um jahrhundertealte, nach Ansicht der Verbraucher wirksame Arzneimittel, deren Effizienz jedoch nie wissenschaftlich belegt worden ist. Sofern sie unbedenklich sind und ihre Zusammensetzung bekannt ist, sind sie im Zweifelsfall zuzulassen. Gesundheitsschädliche und untaugliche Arzneimittel, die nur hergestellt werden, um Geld zu verdienen, sind zu verbieten, doch gibt es keinen einzigen Grund, der Pharmaindustrie eine Monopolstellung zuzugestehen. Deshalb stimme ich gegen die Vorschläge der Industrie und für diejenigen, die von Ärzten und Verbrauchern befürwortet werden. 23/10/2002 Wir sind außerdem der Meinung, dass die Genehmigung dieser Tierarzneimittel alle fünf Jahre erneuert und keine unbefristete Genehmigung erteilt werden sollte. Wir teilen die Auffassung der Kommission nicht, dass alle neuen aktiven Wirkstoffe für Tierarzneimittel nach dem zentralisierten Verfahren genehmigt werden sollten. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung neuer Produkte für bestimmte regionale Tierarten/Erkrankungen und würde die Probleme der Verfügbarkeit solcher Tierarzneimittel noch verschärfen. Deshalb muss die Flexibilität weiterhin gewahrt bleiben. 3-103 - Bericht Duff (A5-0332/2002) 3-100 Sacrédeus und Wijkman (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben uns für die Änderungsanträge ausgesprochen, die für generische Arzneimittel, d. h. preiswertere Präparate, ein frühzeitiges Inverkehrbringen erleichtern und damit eine Senkung der ständig steigenden Arzneimittelkosten ermöglichen, die sich beispielsweise in Schweden in den neunziger Jahren jährlich um 10 Prozent erhöht haben. Das Zulassungsverfahren für Generika muss vereinfacht werden, damit es möglich wird, generische Arzneimittel unmittelbar nach Ablauf der zehn Jahre ab Erteilung der ersten Genehmigung für das Referenzprodukt in den Verkehr zu bringen. Mit der Herstellung der Generika könnte somit vor dem Ablauf der oben erwähnten Zehnjahresperiode begonnen werden. Aus diesem Grund stimmten wir auch gegen die Änderungsanträge, die einen Vertrieb von generischen Arzneimitteln durch den Schutz kleiner Änderungen im Originalarzneimittel erschweren. Wir vertreten darüber hinaus den Standpunkt, dass das gegenwärtige Verbot der direkt an die Öffentlichkeit gerichteten Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel beibehalten werden muss. Die Patienten haben ein legitimes Bedürfnis nach glaubwürdiger Information über Arzneimittel von unabhängigen Quellen. 3-101 - Bericht Grossetete (A5-0334/2002) 3-102 Whitehead (PSE), schriftlich. – (EN) Im Namen der britischen Labour-Delegation möchte ich erklären, dass wir im Hinblick auf die Vorschläge im Bericht von Frau Grossetete über Tierarzneimittel der Meinung sind, dass die Kommission die derzeitige Praxis im Vereinigten Königreich und Irland akzeptieren sollte. Diese Regelung ermöglicht es einem registrierten Personenkreis, eine Vielzahl von Tierarzneimitteln ohne tierärztliche Verschreibung in Fällen zu verabreichen, in denen das Hinzuziehen eines Tierarztes für den sicheren und wirksamen Einsatz nicht als notwendig erachtet wird. Dieses Verfahren wird seit vielen Jahren effektiv und ohne Probleme für die Sicherheit der Verbraucher oder der Benutzer dieser Tierarzneimittel angewandt. Der Präsident. – Herr Fatuzzo, mich würde interessieren, was die Rentner über den Bericht von Herrn Duff denken. 3-104 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, die Rentner, die ich die Freude habe, im Europäischen Parlament zu vertreten, sagen mir, sie seien sehr zufrieden, dass ich – wie ich es tatsächlich getan habe – für diesen Bericht stimme, weil sie es für wichtig erachten und sehnsüchtig darauf warten, dass Europa entweder eine Verfassung oder eine Grundrechtecharta mit Verfassungsrang erhält, auf die sie sich berufen können, um Gerechtigkeit zu fordern, wenn ihnen Unrecht widerfährt. Das geschieht in allen Staaten der Welt leider oft, sowohl wenn man jung als auch wenn man alt ist, aber für den älteren Bürger ist es besonders bitter und schmerzlich, sich noch als Opfer von Ungerechtigkeiten zu fühlen. In der Charta ist verankert, dass die Union die Rechte der älteren Menschen achtet, weshalb die älteren Bürger und die Rentner ganz Europas inständig darauf warten, dass sie zur Verfassung der Europäischen Union wird. 3-105 Hager (NI). - Herr Präsident! Ich habe geträumt, dass die Tochter des Kollegen Fatuzzo meinen Sohn angerufen hat, der ebenfalls Jus studiert, und sie hat ihn gefragt, ob er mit meinem Abstimmungsverhalten zum Bericht Duff einverstanden ist. Ich kann die Antwort nicht wiedergeben, weil ich etwas verschreckt aufgewacht bin. Daher möchte ich ausdrücklich erklären, dass wir dem Bericht zugestimmt haben, obwohl einige Probleme meiner Meinung nach umgekehrt sind. Vor allem bin ich anders als der Berichterstatter der Meinung, dass das Problem einer möglichen divergierenden Judikatur der Höchstgerichte in Grundrechtsfragen nicht gelöst ist. Ich weiß als ehemaliger Höchstrichter, wovon ich spreche. Dennoch, die Verankerung der Grundrechte prävaliert, und daher insgesamt ein positives Votum. 3-106 Ahern (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich begrüße den Bericht von Herrn Duff. Es ist wichtig, dass wir die Charta der Grundrechte in die bestehenden Verträge der Europäischen Union aufnehmen, aber ich hoffe auch, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in die EU als Institution einbezogen wird und nicht nur in die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten. 23/10/2002 Eine moderne Verfassung der Europäischen Union, die das Ziel des Konvents über die Zukunft Europas ist, wäre ohne einen verbindlichen Katalog von Rechten undenkbar. Sollte der Konvent eine solche Verfassung ohne die Charta erarbeiten, so wäre dies in meinen Augen skandalös. Mit der Charta werden den Organen der Europäischen Union keineswegs mehr Rechte übertragen, sie begrenzt im Gegenteil die Machtausübung der EU-Organe, weil sie verpflichtet sind, die Menschenrechte zu respektieren. Die Charta sollte rechtsverbindlich und im Rahmen des EU-Rechts einklagbar sein. Sie ist kein Substitut für die Grundrechtsbestimmungen der Mitgliedstaaten, wie der Berichterstatter sagt, sondern ergänzt sie. 3-107 Alavanos (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Es ist unverständlich, dass die Europäische Union eine Verfassung in Angriff nimmt, ohne die Festschreibung der Menschenrechte vorzusehen. Deshalb muss die Charta der Grundrechte Verfassungsrang erhalten und mit Abschluss der Revision der EU-Verträge und vor der Aufnahme der neuen EU-Mitglieder in die Gesetzestexte der Europäischen Union einbezogen werden. Auf diese Weise erhält die Charta eine rechtliche Dimension, und man kann sich dann sowohl vor Europäischen als auch nationalen Gerichten auf sie berufen. Während ich mit dem Standpunkt des Ausschusses für konstitutionelle Fragen übereinstimme, teile ich nicht die Ansicht des Berichterstatters, dass die Charta unverändert bleiben sollte. Ihr Anwendungsbereich muss im Gegenteil vertieft und erweitert werden, da sie hinsichtlich der Unterstützung der Grundrechte weit hinter fast allen europäischen Verfassungen zurückbleibt. 3-108 Alyssandrakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In der Aussprache über die „Charta der Grundrechte“ vor zwei Jahren haben wir den Text als nutzlos und gefährlich charakterisiert und das damit begründet, dass sein Inhalt weit hinter internationalen Verträgen und den nationalen Verfassungen einer Reihe von EU-Länder zurückbleibt. Wir hatten befürchtet, dass er den Kern einer zukünftigen Verfassung der EU bilden sollte, die den Weg zum Föderalismus bereitet. Unsere Vermutungen haben sich bestätigt. Die EU wird mehr und mehr autokratisch und dies letztlich auch mit Hilfe des „Terrorismus“. Sie modernisiert ihr Arsenal (Europäisches Antiterrorgesetz, Europäischer Haftbefehl, Europäische Armee und Europäische Polizei), um dem Widerstand gegen ihre Politik zu begegnen. Die Arbeitnehmer kennen das „Sozial“Modell bereits sehr gut: Flexibilisierung der Arbeit, Verteilung der Arbeitslosigkeit, Demontage des Sozialund Rentensystems sowie Privatisierung von Gesundheits- und Bildungswesen. Die Befürworter der Charta einschließlich des Berichterstatters, der keinerlei korrigierende Änderungen für notwendig hält, haben die Hunderttausenden von Demonstranten völlig ignoriert, 41 die bei jedem Gipfeltreffen gegen das errichtete volksfeindliche und monopolfreundliche System protestieren. Sie wollen lediglich durchdrücken, dass die Charta in die Verträge integriert und für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten verbindlich wird. Dies wird zu einem konservativeren und autokratischeren institutionellen Rahmen führen, der die verfassungsmäßig verbrieften Errungenschaften der Arbeitnehmer zunichte machen wird. Deshalb haben die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament gegen den Bericht gestimmt. 3-109 Andersson, Färm, Hedkvist Petersen, Hulthén und Karlsson (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben für den Bericht gestimmt, da wir die Einbeziehung der Charta in einen künftigen Vertrag (Verfassung) prinzipiell unterstützen. Allerdings möchten wir zum besseren Verständnis unserer Entscheidung auf einige Aspekte hinweisen. Im Bericht werden Maßnahmen zur Erleichterung des direkten Zugangs zum Gericht erster Instanz vorgeschlagen. Wir verstehen diese Formulierung als direkten Zugang Einzelner zum Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, basierend auf den in der Charta verankerten Rechten. Das wäre eine unglückliche Maßnahme, die die Gefahr in sich birgt, den Weg für eine gerichtliche Überprüfung von mehr oder weniger allen EU-Beschlüssen zu ebnen (angesichts des Umfangs der Charta). Wir würden eine Regelung bevorzugen, die dem heutigen Zugang zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entspricht: die Rechte der Charta werden indirekt wahrgenommen, also über das Recht der nationalen Gerichte, sich an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu wenden. Der Bericht ist von einer rigiden Einstellung zu Änderungen in den horizontalen Klauseln der Charta gekennzeichnet. Wir sind jedoch der Auffassung, dass auch Änderungen in der Substanz der Klauseln möglich sein müssen, um der Charta einen bindenden Charakter zuerkennen und eine in der Praxis funktionierende Anwendung gewährleisten zu können. Damit teilen wir die Auffassung der entsprechenden Arbeitsgruppe des Konvents. Ganz allgemein wollen wir unterstreichen, dass eine bindende Charta auf keinen Fall das Modell für Tarifverträge unterminieren darf, das auf den Arbeitsmärkten in Nordeuropa zur Anwendung kommt. 3-110 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht Duff, der die Aufnahme der Grundrechtecharta in eine Europäische Verfassung fordert, wurde trotz unserer Ablehnung mit großer Mehrheit verabschiedet. Sollten diese Schlussfolgerungen nach der nächsten Regierungskonferenz in die Tat umgesetzt werden, so wären wir innerhalb der europäischen Institutionen mit 42 einem Widerspruch konfrontiert, dessen negative Folgen wir bald zu spüren bekämen. Vorgestern haben wir über den Stabilitätspakt diskutiert, und letztlich waren zahlreiche Redner, ebenso wie Romano Prodi, der Ansicht, dass dieser Pakt dumm ist, weil er zu starre Regeln vorschreibt. Was wäre eine in die Verträge integrierte Charta jedoch anderes als ein auf die politischen Rechte angewandter Stabilitätspakt? Wir würden bald feststellen, dass diese rigide Charta genauso wenig an die Realität einer Union unterschiedlicher Völker angepasst ist wie der derzeit geltende Haushaltsstabilitätspakt. Obwohl unser Parlament die negativen Auswirkungen starrer Regeln vor Augen hat, verfällt es aufgrund seiner altbekannten Verblendung und im Streben nach einem Superstaat als höchstem Ziel immer wieder in dieselben Fehler. Die MPF-Delegation hat ihrerseits einen neu gestalteten Gründungsvertrag für Europa vorgeschlagen, der sich sehr von der Verfassung eines Superstaates unterscheiden würde, da er die Notwendigkeit flexibler Beziehungen zwischen den souveränen nationalen Demokratien anerkennt. 3-111 Caudron (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Ich gehöre zu denjenigen, die die Ausarbeitung, Verabschiedung und Verkündung der Grundrechtecharta im Jahr 2002 begrüßt und unterstützt haben, auch wenn man sich – wie ich mir dies wünsche und sogar anstrebe – weiterhin für zusätzliche Fortschritte im menschlichen, bürgerlichen und sozialen Bereich einsetzen kann. Die sorgfältige Lektüre aller Artikel unserer Charta verdeutlicht den eindeutigen Nutzen eines derartigen gemeinsamen Dokuments, das heute für 15 und bald für 25 Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzt. Mit dieser Charta wurde das Europa der Bürger endlich in Gang gebracht! Als Verfechter einer Europäischen Verfassung befürworte ich daher, ebenso wie der Berichterstatter, die Einbindung unserer Grundrechtecharta in diese Verfassung. Das schließt natürlich eine sehr kritische Haltung zum gegenwärtigen Europa nicht aus, das aus wirtschaftlicher Sicht zu liberal und den Finanz- und Börsenmächten allzu sehr unterworfen ist, das politisch gegenüber den USA bei der Bewältigung der großen internationalen Probleme faktisch keine Rolle spielt. Ich vertrete allerdings die Ansicht, dass wir mit Hilfe einer Europäischen Verfassung, die die Charta der Grundrechte einschließt, Fortschritte im Hinblick auf eine tiefgreifende Umgestaltung des von mir kritisierten heutigen Europas erzielen können. 3-112 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir lehnen den Bericht wegen seiner unverhältnismäßigen 23/10/2002 Unterstützung eines äußerst schwachen Dokuments im Bereich der Verteidigung der Grundrechte ab. Beispiele dafür sind: - das Bestreben, die verbindliche Einbeziehung der Grundrechtecharta in die Verträge als Teil verfassungsmäßiger Bestimmungen einer künftigen „Europäischen Verfassung“ eindeutig festzuschreiben, - das Bestreben, ein Rechtsinstrument zu schaffen, dem entgegen aller anderslautenden Bekundungen die nationalen Verfassungen der Mitgliedstaaten möglichst untergeordnet werden sollen (erwähnt sei das Ziel, die Kompetenzen der Gemeinschaft in verschiedenen Bereichen zu erhöhen). Das Festhalten am Inhalt des Berichts wird es nur schwieriger machen, die verbindliche Einbeziehung dieser Charta in eine künftige „Verfassung“ zu sichern. Dieser Inhalt ist gekennzeichnet durch eine Formulierung von Rechten, die in der Praxis einen Rückschritt gegenüber dem darstellen, was in nationalen Verfassungen, wie etwa der portugiesischen Verfassung, oder in europäischen Konventionen, denen EUMitgliedstaaten beigetreten sind, erreicht worden ist. Nicht zuletzt sollten wir auch die Befürwortung der künftigen Methodik zur Änderung des Inhalts der Charta ablehnen, bei der praktisch das Bestehen eines ständigen „Konvents“ (bzw. der proklamierten neuen Institution – des „Kongresses“) oder anderer Mechanismen zur Änderung von so genannten konstitutionellen Inhalten verankert und damit einmal mehr die derzeitige ausschließliche Zuständigkeit der Staaten (Regierungen und Parlamente) für die Änderung der Verträge überschritten wird. 3-113 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Alle Menschen haben Anspruch auf Schutz vor behördlicher Willkür und vor Ausnutzung durch diejenigen, die Vorrechte genießen. In einer auf der Gleichwertigkeit aller sowie auf dem Recht auf Individualität beruhenden Gesellschaft sind vor den Gerichten einklagbare individuelle und soziale Grundrechte unabdingbar. Die im Jahr 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der EU ist weniger weitreichend als manche Bestimmungen in den Verfassungen der Mitgliedstaaten oder als die europäische Sozialcharta und die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates, deren Geltungsbereich sich nicht nur auf das Gebiet der EU erstreckt. Deshalb ist es nicht richtig, eine vernünftige Regelung der Grundrechte einem Dokument gleichzusetzen, das nicht mehr ist als das Ergebnis der Beratungen eines Konvents, in dem ohne Abstimmung unterschiedliche Wünsche auf einen gemeinsamen Nenner gebracht wurden. Ein höherer Status der Grundrechtecharta kann zu zwei ziemlich konträren Resultaten führen, nämlich zum einen zu mehr Propagandamöglichkeiten für die EU und zum anderen zu weniger Garantien für die Rechte der Einwohner der EU-Staaten. Deshalb stellt der Vorschlag, Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, um eine Hohe 23/10/2002 Vertragsschließende Partei der EMRK zu werden, meines Erachtens den positivsten Teil des vorliegenden Berichts dar. Warum nehmen wir eigentlich anstelle der Grundrechtecharta nicht gleich die EMRK? 3-114 Pasqua (UEN), schriftlich. – (FR) Als entschiedener Gegner einer Europäischen Verfassung, welche die Existenz eines bisher überhaupt nicht vorhandenen „europäischen Volkes“ voraussetzt (es gibt lediglich die Völker der Mitgliedstaaten), lehne ich diesen Bericht ab. Diese unter äußerst zweifelhaften Umständen verfasste Charta ist keineswegs auf den verstärkten Schutz der Grundrechte im Rahmen der Rechtsordnung der Gemeinschaft ausgerichtet. Dieses Argument dient lediglich als Vorwand, denn mehrere Instrumente existieren bereits: die Rechtsprechung des EuGH, die Europäische Menschenrechtskonvention und vor allem die nationalen Verfassungen (deren Status grundlegend neu bewertet werden sollte) werden dieser Aufgabe hervorragend gerecht. Diese Charta verfolgt nur ein einziges Ziel, das im vorliegenden Bericht übrigens eindeutig gefordert wird: sie soll als Präambel für eine angebliche Europäische Verfassung dienen. Hier soll mit Hilfe eines Textes, dessen juristische Tragweite beträchtlich wäre (vorrangiger Status innerhalb des Primärrechts) und dessen Inhalt gravierende Auswirkungen auf die verfassungspolitischen Traditionen der Staaten haben könnte, den nationalen Souveränitäten ein entscheidender Schlag versetzt werden. Da dieser Bericht außerdem die nationalen Verfassungen in ihren wesentlichen Teilen der ausschließlichen Aufsicht durch den EuGH unterstellt, legt er eine unerträgliche und beleidigende Verdachtshaltung gegenüber den Mitgliedstaaten an den Tag. Der Wortlaut und der Geist dieses Berichts sind ganz einfach unannehmbar. 3-115 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Zur weiteren Begründung meiner Ausführungen während der Aussprache möchte ich hervorheben, dass dieser Bericht nur von denen begeistert unterstützt werden kann, die die Grundeinstellung des Berichterstatters teilen, die er ganz offen zum Ausdruck brachte, als er zu demselben Thema am 14. März 2000 hier vor uns sprach und dabei Folgendes sagte: „Die Charta bietet uns die Chance, eine moderne postnationale Gesellschaft aufzubauen.“ Tatsächlich besteht entgegen dem, was in der Entschließung und während der Debatte verkündet wurde, nach wie die große Gefahr, dass sich eine militante und aufgewiegelte Minderheit der Charta sofort, wenn sie in die Verträge integriert wird und Rechtsstatus erhält, ungezügelt bemächtigt, und dass sie dann aus der Bahn geworfen wird, um die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einschneidend zu begrenzen, und zwar eben beim zentralen Kern der Souveränität und Selbstbestimmung der entsprechenden Völker mit der Absicht, sich über die Grundrechtssysteme der Mitgliedstaaten hinwegzusetzen 43 und diese völlig unterzuordnen. Anderthalb Jahre der „de facto“-Rechtsgültigkeit verhalten sich einzelne Organen so, „als ob“ die Charta direkt anwendbar sei und liefern damit auf gefährliche Art und Weise den Beweis dafür. Leider bewegt sich das Parlament willentlich in Richtung dieses Verhängnisses und setzt sich nicht mit Nachdruck für die Verteidigung des Rechtsstaates und der in den Verträgen festgelegten Regeln ein. 3-116 Schörling (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich habe für den Bericht über die Wirkung der Grundrechtecharta der EU und ihren zukünftigen Status gestimmt. Ich bin für die Aufnahme der Charta in den Vertrag, wende mich jedoch gegen die Argumentation, dies setze die EU als selbständige juristische Person voraus oder die Charta sei ein Schritt in Richtung eines europäischen Staates. 3-117 Stockton (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Da die Charta offensichtlich ihre eigenen Ziele und Grenzen (oder besser gesagt ihre unbegrenzten Freiheiten) festlegt, müssen grundlegende Fragen geklärt werden, bevor wir die Weiterentwicklung der Charta zulassen. Es ist zwar durchaus angemessen, dass für ein Rechtsetzungsorgan wie die Europäische Union Mindeststandards für das gelten, was in einer zivilisierten Gesellschaft akzeptabel ist, aber es wird nichts gewonnen sein, wenn die Umsetzung der Charta nach dem in diesem Bericht festgelegten Konzept fortgeführt wird. Was wird bei einer widersprüchlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geschehen? Welche Rechtsprechung wird Vorrang haben? Wer wird, abgesehen von den Rechtsanwälten, profitieren, wenn einmal vor dem einen und einmal vor dem anderen Gerichtshof geklagt werden kann? Wie kann in einem rechtsverbindlichen Dokument behauptet werden, dass alle Rechte, sei es das Recht auf Leben oder das Recht auf Streik, gleichwertig sind? Handelt es sich bei vielen dieser Fragen in Wirklichkeit nicht eher um Fragen politischer Natur als um Grundrechte? Hatte Kommissar Byrne nicht Recht, als er sagte, dass Fragen der Bildung, der Gesundheitsvorsorge und des Wohnungswesens - und deren finanzielle Auswirkungen - besser den gewählten Politikern als den Richtern überlassen werden sollten? 3-118 Theorin (PSE), schriftlich. (SV) Im Bericht wird die Charta der Grundrechte behandelt und vorgeschlagen, ihr bindenden Charakter zu verleihen. Eine bindende Charta mit dieser Tragweite und diesem Schutzumfang wird zu einem Motor für noch mehr Integration und Überstaatlichkeit. Die Befugnisse des Gerichtshofs der 44 23/10/2002 Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf die Rechtsprechung in Fällen von Menschenrechtsverletzungen werden erweitert. Eine Charta mit Primärrechtsstatus öffnet im Grunde die Türen für das auf der Charta basierende Sekundärrecht (Verordnungen und Richtlinien). Ich teile die Auffassung des schwedischen Reichstags, der sich gegen eine bindende Charta ausgesprochen hat und vertrete den Standpunkt, dass die Europäische Union nur der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten sollte. Aus diesem Grunde kann ich den Vorschlag nicht unterstützen. und den USA eine unverzichtbare Voraussetzung des Erfolgs ist. Bisher haben wir feststellen können, dass die Terroristen das Gegenteil erreicht haben, falls sie versucht haben sollten, die westlichen Demokratien zu spalten. Diese Erkenntnis sollte uns eine Lehre für die Zukunft sein. Auch aus diesem Grund ist die externe Rolle der EU ein sehr wichtiges Element im Kampf gegen den Terrorismus. Was hat die EU seit dem 11. September 2001 unternommen, und wie effektiv war dies? 3-119 Der Präsident. – Die Erklärungen Abstimmungen sind geschlossen. zu den (Die Sitzung wird um 13.29 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wiederaufgenommen.) 3-120 VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident3 3-121 Terrorismusbekämpfung 3-122 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Terrorismusbekämpfung. Ich erteile umgehend Herrn Minister Haarder das Wort, der im Namen des Rates zu uns sprechen wird. 3-123 Haarder, Ratspräsident. - (DA) Herr Präsident, als ich gebeten wurde, eine Erklärung zu diesem Thema abzugeben, wussten wir nichts über die aktuelle Tragik. Wir reden heute über dieses Thema unter dem Eindruck des grausamen Terroranschlags auf Bali vom 12. Oktober, der mehr als 200 Menschen das Leben kostete. Diese Katastrophe war völlig unfassbar und hat uns auch vor Augen geführt, dass die Terrordrohung weiterhin sehr ernst genommen werden muss. Wir dürfen uns nichts vormachen – der Kampf gegen den Terrorismus wird zeitaufwändig und mühsam sein. Das letzte Mal durfte ich in diesem Parlament am 11. September dieses Jahres über den Terrorismus sprechen, als wir gemeinsam den Jahrestag des Terroranschlags auf die USA begingen. Damals habe ich betont, dass die USA wegen ihrer Stärke Ziel des Terroranschlags wurden, weil sie auf der westlichen Demokratie bestehen, auf Freiheit und Toleranz, aber dass wir auch selbst das Ziel hätten sein können. Der unerwartete Terrorangriff auf Bali hat gezeigt, dass sich niemand sicher fühlen kann. Die Terroristen haben die zahlreichen Vorteile der Globalisierung für ihr unmenschliches und rücksichtsloses Spiel missbraucht. Der Kampf gegen den Terrorismus ist ein globaler Kampf, bei dem die Zusammenarbeit zwischen der EU Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung – Übermittlung Gemeinsamer Standpunkte des Rates: siehe Protokoll. 3 Die EU hat nach der Katastrophe des vergangenen Jahres sehr schnell und tatkräftig reagiert. Zunächst wurde in einer entschiedenen Erklärung der Staats- und Regierungschefs der EU betont, dass die EU alles tun wird, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen und betraft werden. Die EU machte auch deutlich, dass die amerikanische Regierung und das amerikanische Volk auf die volle Solidarität und Kooperation im weiteren Kampf gegen den Terrorismus zählen können. Daran wird sich auch nichts ändern. Die EU ließ es nicht bei Worten bewenden. Am 21. September beschlossen die Staatsund Regierungschefs den Aktionsplan, der zur Grundlage der EU-Maßnahmen wurde. Die Liste der Erfolge ist ziemlich beeindruckend. Ein Hauptpunkt auf dieser Liste war die Verbesserung der polizeilichen und juristischen Zusammenarbeit. Besondere Erwähnung verdient die Einführung eines europäischen Haftbefehls, die Festlegung einer gemeinsamen Definition terroristischer Handlungen und die Schaffung gemeinsamer Ermittlerteams. In diesen Bereichen hat die EU einen Quantensprung vollzogen, und die erforderlichen Rechtsakte zügig beschlossen. Darüber hinaus wurde Einigkeit über einen Beschluss zum Einfrieren von Geld- und Beweismitteln erzielt. Dabei werden Regeln festgelegt, wie die Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet Beschlüsse über das Einfrieren anerkennen und vollziehen, die von einer juristischen Behörde eines anderen Mitgliedstaats erlassen worden sind. Auch dadurch wird es für Terroristen schwieriger, in den Mitgliedstaaten zu operieren. Ferner sind Verhandlungen mit den USA über ein Kooperationsabkommen in Bezug auf Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen eingeleitet worden, und es wird damit gerechnet, dass ein Abkommen zwischen Europol und den USA über den Austausch von Personendaten Ende des Jahres unter Dach und Fach sein wird. Insgesamt muss man sagen, dass die EU das getan hat, was man von ihr erwarten konnte – und noch mehr. Ein weiterer Hauptpunkt ist die effektive Beendigung der Finanzierung des Terrorismus. Bereits im Dezember 2001 wurden die erforderlichen Rechtsakte zur Umsetzung der Resolution Nr. 1373 des Sicherheitsrates beschlossen. 23/10/2002 Dadurch wird die Finanzierung terroristischer Aktionen wesentlich erschwert, ohne die der internationale Terrorismus nicht existieren kann. Hinzu kommen wichtige Maßnahmen im Bereich Flugsicherheit. Insgesamt haben wir Anlass, zufrieden und stolz auf die Art und Weise zu sein, in welcher der Kampf gegen den Terrorismus geführt worden ist. Es ist schwieriger geworden, Terrorist zu sein und Terroraktionen in den Mitgliedsländern durchzuführen, und wir haben mehr Sicherheit und Schutz für unsere Bürger bekommen. Können wir die Möglichkeit terroristischer Anschläge in Zukunft ausschließen? Nein, das können wir nicht, aber aus eben diesem Grunde müssen wir den Kampf mit neuer Energie führen. Das gilt in Bezug auf die Verfolgung von Terroristen, wo immer sie sich befinden mögen, und es gilt für zielgerichtete Beihilfen, um die zugrunde liegenden Ursachen zu beseitigen, die mitverantwortlich für die Entstehung des Terrorismus sind. Haben wir die Rechtssicherheit der Bürger aufs Spiel gesetzt? Für uns Politiker ist dies ein grundlegendes politisches Dilemma. Ist es akzeptabel, unsere Freiheit einzuschränken, um uns selbst gegen den Terrorismus zu schützen? Schaffen wir eine Big Brother-Gesellschaft mit dem Verweis auf den Schutz unserer Freiheit und Sicherheit? Wo sollen wir die Grenze ziehen? Ich glaube, dass der bekannte liberale Philosoph Karl Popper uns einen Weg weist, wenn er sagt: „Wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaft gegen Angriffe von Intoleranten zu verteidigen, dann werden die Toleranten und mit ihnen die Toleranz vernichtet.“ Diese Grenze erkenne ich auch im Entschließungsantrag des Parlaments, in dem betont wird, dass Entschlossenheit gefordert ist, wenn es darum geht, den Terroristen das Handwerk zu legen. Die Präsidentschaft stimmt diesem Prinzip zu, das sich aus dem Entschließungsantrag ergibt, Erfolge für den Terrorismus zu verhindern. Ich meine, dass wir das richtige Gleichgewicht gefunden haben. Gleichzeitig kommt die Präsidentschaft auch zu der Einschätzung, dass gegenwärtig innerhalb der EU keine weiteren wesentlichen Antiterrormaßnahmen erforderlich sind. Für die dänische Präsidentschaft steht die Bekämpfung des Terrorismus an erster Stelle. Terrorbekämpfung war bisher insbesondere auf die externe Rolle der EU gerichtet. Gleichzeitig wollen wir natürlich die Durchführung der internen Maßnahmen fortsetzen. Die dänische Präsidentschaft verfolgt das Ziel, durch Integration der Terrorbekämpfung in alle Aspekte der Außenpolitik der EU Fortschritte zu erzielen. Neben der Verbesserung der internationalen Rolle der EU durch die stärkere Betonung der Terrorismusbekämpfung in der Außenpolitik der EU und die systematische Bewertung der Maßnahmen von Drittländern im Kampf gegen den Terrorismus verfolgt die EU das Ziel, als Bannerträger bei der UN und in anderen internationalen Foren 45 aufzutreten. Die Aufrechterhaltung der internationalen Antiterrorkoalition und die Zusammenarbeit mit den USA sind unabdingbar. Weitere Aspekte sind der Abschluss einer allgemeinen Anti-Terror-Konvention und die weltweite Umsetzung der 12 bestehenden internationalen Konventionen über die Bekämpfung spezieller Terrorakte. Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli 2002 über die externe Aktion der EU gegen den Terrorismus begann ein neues Kapitel im Kampf gegen den Terrorismus. In Zukunft wird die EU bei Abkommen mit Drittländern die Maßnahmen dieser Länder gegen den Terror stärker berücksichtigen und einen zielgerichteteren und, wenn nötig, deutlicheren politischen Dialog mit Drittländern führen. Es wurde außerdem beschlossen, konkrete Maßnahmen festzulegen, um Drittländern bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Resolution Nr. 1373 des Sicherheitsrats zu helfen und sich im Hinblick auf die Durchführung eines Pilotprojekts in Zusammenarbeit mit dem UN-Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus auf eine geringere Anzahl Länder zu konzentrieren. Es sollen insbesondere Länder angesprochen werden, die zwar den politischen Willen haben, aber nicht in der Lage sind, die Resolutionen der UN umzusetzen. Besonders in den zuletzt genannten Bereichen besteht die Hoffnung, dass konkrete Ergebnisse bereits während der dänischen Präsidentschaft erreicht werden können, indem ein oder zwei Pilotprojekte auf den Weg gebracht werden. Um den Inhalt vertraglicher Beziehungen zu Drittländern aus der Sicht des Abschlusses von Vereinbarungen neu bewerten zu können, den politischen Dialog erforderlichenfalls zu verstärken und die eventuelle Notwendigkeit von Hilfe für Drittländer einzuschätzen, ist jedoch eine genaue und umfassende Bewertung der Bedrohung notwendig. Daher hat es die Präsidentschaft als vorrangig angesehen, die erforderliche Analyse der einzelnen Länder und Regionen anzufertigen. Die Arbeit macht gute Fortschritte, und wir gehen davon aus, dass die dafür benötigten analytischen Grundlagen bald vorliegen werden. Wir müssen unseren Gesprächspartnern in Drittländern die Botschaft vermitteln, dass ihr Verhalten bei der Terrorbekämpfung ihre Beziehungen zur EU wesentlich beeinflussen werden. Deshalb freue ich mich auch, dass dieser Gedanke im Entschließungsantrag zum Ausdruck kommt. Die EU kann in Bezug auf ihre Reaktionen nach dem Terroranschlag vom 11. September mit Sicherheit stolz auf ihr Handeln sein. Wir haben unser eigenes Haus entsprechend den UN-Resolutionen in Ordnung gebracht, und wir haben das so getan, dass die Rechtssicherheit der Bürger nicht auf der Strecke geblieben ist. Jetzt müssen wir nach draußen sehen und international die Rolle spielen, die von uns erwartet wird. Wir müssen 46 23/10/2002 uns an der Antiterrorkoalition beteiligen und mit unseren engsten Partnern, vor allem den USA, intensiv zusammenarbeiten. So können wir hoffen, erfolgreich zu sein. Ich rechne daher mit der weiteren Unterstützung des Parlaments für die hier vorgestellte Linie und möchte mich bei den beiden Kommissaren für die Zusammenarbeit in diesem Bereich bedanken. Was die polizeiliche Zusammenarbeit anbelangt, so wurden wichtige Schritte zur Stärkung der operationellen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Anti-Terroreinrichtungen und Europol getan. Diese operationelle Kooperation ist bisweilen nicht besonders sichtbar, aber sie existiert und hat sich im Laufe des vergangenen Jahres deutlich verbessert. (Beifall) Die Kommission darf durchaus stolz sein auf ihre Bemühungen zur Verbesserung der analytischen Kapazitäten, vor allem hinsichtlich der Einschätzung der Terrorgefahr durch Europol und insbesondere hinsichtlich der konkreten Maßnahmen, die zur Erhöhung des Informationsflusses in Richtung Europol eingeleitet wurden, einschließlich des Austausches zwischen den Polizeidiensten und den Nachrichtendiensten der Mitgliedstaaten, um zu gewährleisten, dass dieses Kooperations- und Analyseinstrument gezielter und häufiger zum Einsatz kommen kann. 3-124 Vitorino, Kommission. – (FR) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die jüngsten dramatischen Ereignisse in Indonesien sind der Beweis dafür, dass der Terrorismus, dieses blinde und feige Verbrechen, trotz der Anstrengungen, die die internationale Gemeinschaft im Allgemeinen und die Europäische Union im Besonderen seit einem Jahr unternommen haben, immer noch brutal zuschlagen kann. Dies kann uns nur in der Überzeugung bestärken, dass wir diesen Terror unermüdlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und mit einer globalen Perspektive bekämpfen müssen. In diesem Kampf spielt die Union eine vorrangige Rolle, wie dies Minister Haarder beredt dargelegt hat. Unsere Antwort auf den Terrorismus gründet sich auf den Wunsch, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten möglichst rasch die Mittel für eine effizientere Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen, und zwar auf der Grundlage der uneingeschränkten Beachtung unserer demokratischen Grundsätze, damit der Schutz der Grundfreiheiten und des Rechtsstaates ebenfalls verstärkt wird. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die schnelle Reaktion der Europäischen Union nach den Attentaten vom 11. September weitgehend dem effizienten Zusammenwirken unserer Institutionen – Parlament, Kommission und Rat – zu verdanken ist. Eben dieses Zusammenwirken kam auch bei der Umsetzung eines grundpfeilerübergreifenden Lösungsansatzes zum Ausdruck, welcher dem Ausmaß der Herausforderung angemessen ist, die der Terrorismus – sei es der internationale Terrorismus oder der Terrorismus in den einzelnen Mitgliedstaaten – darstellt. Ich werde nicht nochmals auf die Erfolge eingehen, die die Umsetzung der vor nunmehr einem Jahr beschlossenen Strategie bereits erbracht hat. Ich erwähne lediglich, dass die Union auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine gemeinsame Terrorismusdefinition verabschiedet, den Strafenkatalog für Terrorakte harmonisiert und einen europäischen Haftbefehl eingeführt hat. Diese Instrumente erweisen sich als hilfreich bei den Verhandlungen über das Internationale Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit im Rahmen der Vereinten Nationen stattfinden. Die Kommission ihrerseits hat auf Initiative des Europäischen Parlaments dem Rat vorgeschlagen, bestimmte Aktivitäten, mit Hilfe derer Europol mit den erforderlichen zusätzlichen Instrumenten zur Stärkung und Koordination der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung ausgestattet werden soll, aus dem Gemeinschaftshaushalt zu finanzieren. Was die interne Terrorismusbekämpfung anbelangt, so wird weiterhin an der Präzisierung der Instrumente gearbeitet, die das Einfrieren von Guthaben und die Sperrung der Gelder von Terrororganisationen erleichtern, sowie an der gegenseitigen Anerkennung, die die Vollstreckung von Entscheidungen zum Einfrieren von Guthaben von Seiten der Justizbehörden eines Mitgliedstaates auch in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen. Die Kommission wird im kommenden Jahr eine Bewertung der verabschiedeten Mechanismen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität durchführen. Gleichzeitig wird sie einen Vorschlag bezüglich des Einfrierens und der Beschlagnahme des Vermögens von Gruppierungen vorlegen, die von Personen kontrolliert werden, welche in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, damit gewährleistet ist, dass rechtmäßige Geschäfte nicht zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden können. Der Schutz unserer Außengrenzen war ebenfalls Gegenstand intensiver Bemühungen und erster innovativer Vorschläge, die manche für gewagt halten, die meines Erachtens jedoch gut geeignet sind, die zahlreichen schwierigen Aufgaben zu meistern, auf die sich die Union zur Wahrung ihrer Stabilität und inneren Sicherheit vorbereiten muss. Im Außenbereich – wobei ich hier nicht detailliert auf unsere Maßnahmen, über die Kommissar Patten Sie später informieren wird, eingehen möchte – verdient die Zusammenarbeit mit den USA besondere Erwähnung. Das Abkommen über die strategische Zusammenarbeit zwischen Europol und den USA, das den Austausch von strategischen Informationen und von Verbindungsoffizieren ermöglicht, ist ein gutes Beispiel 23/10/2002 für diese Zusammenarbeit. Derzeit wird ihre Ausdehnung auf die Polizeidienste im Rahmen einer Zusammenarbeit auf gerichtlicher Ebene innerhalb von Eurojust beraten. Die gegenwärtig verhandelten Übereinkommen, beispielsweise in den Bereichen Austausch persönlicher Daten, Auslieferung oder gegenseitige Amtshilfe, werden ebenfalls eine wesentliche Rolle spielen. Die Kommission begrüßt es, dass die vom Rat erteilten Mandate die Gewährleistung der vollständigen Anerkennung unserer Werte und unserer Rechtsgrundsätze durch die geplanten Kooperationsabkommen vorschreiben. Sofern dies erforderlich sein sollte, sei nochmals daran erinnert, dass es bei der Terrorismusbekämpfung nicht nur um den Schutz unserer Grundsätze geht, sondern vor allem um den Schutz unserer Mitbürger sowie um die Gewähr dafür, dass – sollte das Schlimmste eintreten – die Solidarität zum Tragen kommen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Kommission vergangene Woche vorgeschlagen hat, alle Opfer von Kriminalität und Terror in der Europäischen Union für Personenschäden und erlittene Verluste zu entschädigen, wobei eine generelle Mindestentschädigung festgelegt werden soll. Solidarität und Prävention stehen auch im Mittelpunkt der äußerst konkreten Initiativen, die in den Bereichen Luftverkehrssicherheit und Zivilschutz zur verbesserten Koordinierung und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ergriffen wurden. Hierzu zählen auch Fragen der Volksgesundheit und des Schutzes öffentlicher Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von wesentlicher Bedeutung sind wie Wasserversorgungsanlagen oder Elektrizitäts- und Atomkraftwerke. Am 27. und 28. Oktober 2002 findet zum ersten Mal eine europaweite Zivilschutzübung statt, bei der die Folgen eines Terroranschlags unter Einbeziehung radioaktiver und chemischer Stoffe simuliert werden, um das neue, von der Kommission geschaffene Überwachungs- und Informationszentrum zu testen. All diese Bemühungen dürfen und werden sich jedoch nicht auf diese Aspekte beschränken. Die Terrorismusprävention und -bekämpfung erfordert mehr denn je die Stärkung der Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Dies ist eine unserer wichtigsten Aufgaben innerhalb des Konvents zur Zukunft Europas. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang institutionelle Reformvorschläge unterbreiten, damit die Union über alle erforderlichen Mittel zur tatkräftigen und effizienten Bewältigung der aktuellen und insbesondere der künftigen Herausforderungen verfügt. (Beifall) 3-125 Patten, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich freue mich über die Gelegenheit, einen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten. Wie der Ratspräsident und mein Freund und Kollege, Herr Vitorino, bereits sagten, 47 zeigen die jüngsten Ereignisse in Indonesien klar und deutlich, dass weiterhin eine sehr reale Bedrohung der internationalen Gemeinschaft durch Terroranschläge besteht, trotz der enormen Anstrengungen, die wir im vergangenen Jahr unternommen haben, um dieser Bedrohung entgegenzutreten. Wir sprechen all denen unser Mitgefühl und unser Beileid aus, die bei den Anschlägen auf Bali Angehörige verloren oder selbst entsetzliche Verletzungen erlitten haben. Wir denken insbesondere an unsere Freunde in Australien, denen wir versichern, dass wir Wege zu einer engen Zusammenarbeit finden werden, um den Terrorismus in allen seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen. Wir werden schon bald eine hochrangige Troika nach Indonesien entsenden, die dort klären wird, welchen Beitrag wir zu diesem Vorhaben leisten können. Diese Troika wird anschließend nach Australien weiterreisen, um sicherzustellen, dass wir uns so umfassend wie möglich einbringen und auch mit Australien zusammenarbeiten können. Wir in der Europäischen Union beteiligen uns in vorderster Reihe an den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Unsere Maßnahmen, die wir unmittelbar nach dem 11. September getroffen haben, verdeutlichen einen Punkt, den ich im Zusammenhang mit der Debatte über die Wirksamkeit der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union erwähnt habe: Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir unabhängig von der institutionellen Architektur wirksame Maßnahmen ergreifen. Schon wenige Tage nach den Anschlägen in Amerika wurden von der Europäischen Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen. Danach wurde, wie bereits erwähnt, auf einer Sondertagung des Europäischen Rates am 21. September ein Aktionsplan verabschiedet. Eine Woche später wurde im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1373 angenommen, eine wirklich richtungweisende Resolution, in der zum ersten Mal ein klar definiertes Maßnahmenpaket festgelegt wurde, dem alle Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus folgen müssen. Ich sage ganz bewusst, folgen „müssen“. Diese Resolution wurde gemäß Kapitel VII der UNCharta gebilligt, und dies bedeutet, dass sie obligatorisch ist. Die Unterstützung aller Mitglieder für eine solche Resolution zeigt, wie groß die internationale Empörung über die Anschläge vom 11. September war. Der Aktionsplan der Europäischen Union ist nicht in Stein gemeißelt. Wir haben ihn an die neuen Gegebenheiten, zu denen unter anderem die Verabschiedung der Resolution 1373 gehört, angepasst. Wir haben außerdem einen „Fahrplan“ vorbereitet, in dem die Instrumente zur Umsetzung des Aktionsplans festgelegt sind. Wir haben auf Unionsebene praktische Schritte unternommen, um Terrororganisationen verbieten und ihnen den Zugang zu ihren Finanzierungsquellen versperren zu können. Einige Redner haben dies bereits erwähnt. Mein Kollege hat die wesentlichen Schritte soeben erläutert, die wir im 48 Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, der Grenzsicherheit und anderer interner Fragen unternommen haben. Alle diese Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus können jedoch nur dann etwas bewirken, wenn sie überall angewandt werden, wenn es keinen Ort mehr gibt, an dem sich Terroristen verstecken können und wenn ihre Finanzierungsquellen austrocknen. Daher besteht die neue Herausforderung, vor der wir nun stehen, in der Unterstützung der Länder, die selbst nicht zur vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 in der Lage sind, weil die institutionellen Voraussetzungen fehlen, weil sie nicht über die notwendige Fachkompetenz oder die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Hier kommt der Europäischen Union eine wichtige Rolle zu. Ein großer Teil der notwendigen Arbeit muss in Bereichen geleistet werden, in denen die Europäische Union durch ihre Programme, wie zum Beispiel Phare, Tacis, Meda und Cards, eine hohe Fachkompetenz entwickelt hat. Ich denke hier an die Arbeit, die wir bereits leisten, indem wir unsere Partnerländer beim Aufbau schlagkräftiger Strafverfolgungsbehörden, bei der Verbesserung der Grenzüberwachung und der Bekämpfung der Geldwäsche unterstützen. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Juli wurden wir aufgefordert zu prüfen, was wir über die bereits laufenden Maßnahmen hinaus noch tun können. Wir haben erst kürzlich eine Strategie zur Ermittlung von Pilotländern erarbeitet, die aus unserer Sicht Hilfe in Bereichen benötigen, in denen die Kommission über mehr Erfahrung verfügt. Diese Strategie wurde vom Rat im Ausschuss der Ständigen Vertreter des COREPER am 3. Oktober gebilligt. Wir prüfen, welche Maßnahmen in den Ländern möglich sind, die bei der Bekämpfung des Terrorismus eine besonders wichtige Rolle spielen: in Zentralasien, Süd- und Südostasien und der Golfregion. Wir hoffen, dass wir schon bald Delegationen in einige dieser Länder entsenden können, damit konkrete Projekte, insbesondere im Bereich der Finanzierung von Terrororganisationen, erarbeitet werden können. Außerdem haben wir die Bekämpfung des Terrorismus in alle Aspekte unserer Außenbeziehungen aufgenommen. Wir nehmen eine systematische Überprüfung unserer Beziehungen zu Drittländern vor, bei der die Frage im Mittelpunkt steht, ob diese Länder möglicherweise den Terrorismus unterstützen. In diesem Zusammenhang prüfen wir, wo Elemente der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung nachträglich in bestehende Abkommen aufgenommen oder in neue Abkommen einbezogen werden können, wie bei unseren Assoziierungsabkommen mit dem Libanon, Algerien und Chile geschehen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass unsere außenpolitischen Maßnahmen über den politischen Dialog hinausgehen. Die Europäische Union leistet in beträchtlichem Umfang Entwicklungshilfe. Wir stellen 23/10/2002 etwa 55 % der gesamten internationalen Hilfe und immerhin zwei Drittel aller Zuschüsse bereit. Dies ist ein oft übersehener Beitrag zur internationalen Sicherheit im weitesten Sinne. Armut und Umweltprobleme sind weder die Ursache noch eine Rechtfertigung für den Terrorismus. Außerdem sind Arme keine schlechteren Menschen als alle anderen. Tatsache ist jedoch nicht nur, dass arme Menschen in reichen Gesellschaften häufiger Opfer von Straftaten werden, sondern auch, dass politische Instabilität und Gewalt in den ärmsten Ländern weiter verbreitet sind. Dies wird ganz besonders in zerfallenen oder zerfallenden Staaten deutlich. Wenn wir erreichen wollen, dass es keinen Ort mehr gibt, von dem aus El-Kaida und andere Terrornetze weitere Verbrechen planen können, müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um schwache oder zerfallende Staaten zu unterstützen. Unsere Aktion in Afghanistan ist ein gutes Beispiel. Die Europäische Union ist der größte Geldgeber beim Aufbau dieses zerstörten Landes. Die Gemeinschaft allein hat für die nächsten fünf Jahre über 1 Milliarde EUR aus dem Haushalt zugesichert. Dazu gehört ein umfangreicher Beitrag zu den laufenden Kosten der neuen Regierung, einschließlich der Gehälter für die Polizei, für Krankenschwestern, Ärzte, Lehrer und Zivilbedienstete. Dies ist unser Beitrag, den wir bisher zur Bekämpfung des Terrorismus geleistet haben. Schließen möchte ich mit dem Gedanken, dass wir die Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus aus einem engeren oder aus einem weiteren Blickwinkel betrachten können. Der engere Blickwinkel ist ausschließlich auf Terroristen und Terroranschläge, auf die Festnahme von Terroristen und die Verhütung oder die strafrechtliche Verfolgung von Terroranschlägen beschränkt. Es gibt jedoch auch einen Blickwinkel, der mehr als das einschließt: Unsere Maßnahmen müssen im Kontext unserer unerschütterlichen Unterstützung für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit betrachtet werden. Wir besitzen eine Vielzahl von Instrumenten, mit denen wir die Ursachen des Terrorismus bekämpfen können, sowohl im Bereich der Armutsbekämpfung und der Wirtschaftsentwicklung als auch beim Aufbau von Institutionen und Rechtsstaatlichkeit. In diesen Bereichen wird unser Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus die größte Wirkung zeigen. Der Kampf gegen den Terrorismus ist nicht mit einer konventionellen Militäraktion zu vergleichen. Wir können nicht davon ausgehen, dass es einen Anfang, eine Mitte und ein siegreiches Ende mit Kapitulationserklärung und Friedensverträgen geben wird. Dieser Kampf, den nur ein paar tausend Terroristen gegen die gesamte Menschheit führen, wird in vielen unterschiedlichen Formen noch lange Zeit weitergehen. Der Ratspräsident hat am Anfang dieser Aussprache aus Karl Poppers Werk „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ zitiert. Ich glaube, in unserer Generation hat dieses Buch unsere Einstellungen fast ebenso 23/10/2002 entscheidend geprägt, wie alle anderen Werke der großen politischen Philosophen. Als Karl Popper die zitierten Worte schrieb, bezog er sich auf den Totalitarismus als Feind der Gesellschaft, einen viel klareren Feind also. Um diesem Feind begegnen zu können, sagte er, gestützt auf andere politische Philosophen wie Burke, müsse die Freiheit bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt werden, damit sie erhalten werden könne. Wir sind heute mit einem anderen Problem konfrontiert. Terroranschläge auf freie Gesellschaften können in offenen Gesellschaften viel leichter verübt werden. Der einzige Weg, um den Terrorismus ganz zu unterbinden, ist eine Art globaler „Orwellianismus“, der Liberale, wie den Ratspräsidenten und mich, zu der Art von Angriffen provozieren würde, die andere als terroristisch betrachten könnten. Wir befinden uns hier in einer wirklich paradoxen Situation. Deshalb ist es so wichtig, dass offene Gesellschaften und freiheitliche Demokratien, ohne ihre Werte aufzugeben, umfassend, kooperativ und intelligent zusammenarbeiten. Die Kampagne gegen den Terrorismus erfordert eine so breit angelegte und so umfassende internationale Zusammenarbeit, wie es sie vorher noch nie gab: Sie schließt die politische Zusammenarbeit, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ein. Die Europäische Union muss energisch, großzügig und kreativ ihren Beitrag zu diesen Anstrengungen leisten, und ich hoffe, sie wird ein Schlüsselpartner in einer sorgfältig geplanten und entschlossen geführten Kampagne des multilateralen Engagements sein. (Beifall) 3-126 Brok (PPE-DE), Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. - Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine Herren Kommissare! Ich möchte hier meinen Protest zum Ausdruck bringen. Diese Entschließungen, zu denen die Fraktionen jetzt Änderungsanträge eingebracht haben, wurden von zwei Ausschüssen vorbereitet. Ich finde es nicht richtig, dass der Kollege des anderen Ausschusses nicht auch am Anfang der Rednerliste steht. Ich bitte, die Rednerliste zu ändern, so dass mein Kollege nach mir zu Wort kommt und dann die Sprecher der Fraktionen folgen. Ich glaube auch, niemand von den anderen Fraktionen hat etwas dagegen. Das Thema des Terrorismus wird ja gerade symbolhaft von diesen beiden Ausschüssen behandelt. Die Tatsache, dass wir eine gemeinsame Arbeit als Grundlage für die Anträge der Fraktionen vorgelegt haben, macht deutlich, dass dies eine völlig neue Angelegenheit ist, nämlich dass innere und äußere Sicherheit gemeinsam in Aktion treten müssen, um das Krebsgeschwür des Terrorismus zu bekämpfen. Wir können nicht mehr mit den klassischen Polizeimethoden und der innerstaatlichen 49 Repression ankommen, und dieser Situation ist auch nicht mehr mit klassischen militärischen Mitteln beizukommen. Jetzt ist eine neue Definition von Sicherheitspolitik geboten - eine neue Definition, die deutlich macht, dass man es hier mit einem grenzüberschreitenden Problem zu tun hat. Der Gegner steht nicht mehr hinter einer festgelegten Grenze, sondern er ist innerhalb unserer Grenzen. Meist befindet er sich innerhalb von Grenzen, die ihn schützen, weil er sich dort auf seine Tat, die er in einem anderen Land begehen wird, vorbereitet, d. h., die Grenzen trennen uns nicht länger von dem Gegner, sondern sie schützen ihn. Aus diesem Grunde müssen wir hier neue Methoden entwickeln, und wir versuchen, hier einige Vorschläge zu unterbreiten. Dabei ist allerdings völlig klar, dass eine Kooperation in allen Bereichen des Militärischen, der inneren Sicherheit, der Sicherheitsorgane und der Geheimdienste notwendig ist, um auf diese Art und Weise zu Kenntnissen zu gelangen, wie man gegen den Terrorismus vorgehen kann. Es kann nicht sein, dass die Bürger innerhalb unserer Staaten zu Tode kommen, weil die Nationalstaaten nicht bereit sind, Informationen auszutauschen. Ich meine, dass nach allen wichtigen Maßnahmen, die nach dem 11. September getroffen wurden, doch nur ein Teil von dem realisiert wurde, was man damals besprochen hatte. Das schreckliche Ereignis in Bali zeigt erneut - Herr Patten hat ja besonders deutlich darauf hingewiesen -, in welcher Weise solche Vorkommnisse weiter um sich greifen werden. Allerdings muss dabei klar sein, dass sie nur erfolgreich bekämpft werden können, wenn wir den Rechtsstaat und das Völkerrecht respektieren. Wir dürfen nicht selbst mit einem Rechtsbruch reagieren. Wir müssen jedoch in der Lage sein, gleichzeitig den Rechtsstaat und das Völkerrecht zu gewährleisten und handlungsfähig zu sein. Deswegen haben wir ja diese komplizierte Situation, die im Zusammenhang mit den Vereinten Nationen bzw. der Rolle des Sicherheitsrates steht. Der Sicherheitsrat hat natürlich in erster Linie und prioritär seine Funktion dahin gehend auszuüben, dass man im außenpolitischen Bereich über diese Schiene kommt, aber es kann nicht der einzige Weg sein! Ich finde es gut, dass man hier von einer allgemeinen Konvention gegen den Terror spricht. Ich meine auch, dass deutlich gemacht werden muss, dass weder die Religion noch Armut, noch irgendein anderer Grund rechtfertigen kann, dass Zivilpersonen durch Terroristen zu Tode gebracht werden. Es gibt keine Entschuldigung, welche auch immer, für Terrorismus! (Beifall) 3-127 Hernández Mollar (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Brok hat zu Beginn seiner Rede eine Bitte geäußert, und diese verdient meiner Ansicht nach zumindest eine Antwort seitens des Präsidiums. Jedenfalls unterstütze ich seine Worte, wobei außerdem zu berücksichtigen ist, 50 dass die Konferenz der Präsidenten bei der Erteilung des Auftrags für diese Entschließung den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik und den Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger konsultiert hat. So steht es in der Abstimmungsliste der Dienste des Parlaments. 23/10/2002 3-132 Der Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen Folgendes vorschlagen: Ich werde mich an die Kollegin wenden, die jetzt normalerweise laut Anzeige und gemäß unserer Geschäftsordnung an der Reihe wäre. Sofern sie einverstanden ist, werde ich selbstverständlich keinen Einwand erheben und zunächst Herrn Hernández Mollar das Wort erteilen. 3-128 Der Präsident. – Ihrer Bitte um eine Antwort von Seiten des Vorsitzes komme ich gerne nach: die Reihenfolge der Redner ist durch die Geschäftsordnung festgelegt. Werter Kollege, Sie verwechseln Artikel 37 mit Artikel 42 oder 50, die in der Tat beide bewirken, dass zunächst die Verfasser oder die Verantwortlichen der Ausschüsse zu Wort kommen. Für Artikel 37 trifft dies jedoch nicht zu, es sei denn, die Konferenz der Präsidenten hätte anders entschieden, was jedoch hier nicht der Fall war. Folglich bin ich verpflichtet, die Geschäftsordnung anzuwenden, so leid es mir auch tut. Zu gegebener Zeit wird Ihnen die für Sie vorgesehene Redezeit zustehen, aber ich bin verpflichtet, die angezeigte Reihenfolge einzuhalten. 3-129 Brok (PPE-DE). - Herr Präsident! Unabhängig davon, was die Konferenz der Präsidenten festgelegt haben mag, möchte ich doch festhalten, dass man sich in der Tat an die Geschäftsordnung halten sollte. Sie haben gesagt, die Autoren kommen am Anfang. Die Autoren sind die beiden Autoren der Ausschüsse. Dann steht dort: Diese Berichte werden durch die Änderungsanträge von diesem bzw. jenem ersetzt. Das ist das normale Verfahren bei Änderungsanträgen. Die beiden Autoren sitzen hier. Vielleicht hat man sich ja auch geirrt! Vielleicht ist das Präsidium, insbesondere die Beamten des Präsidiums, ja so flexibel, einen solchen Irrtum einzugestehen, damit wir wirklich zu neuen Ufern kommen können und nicht mit der mangelnden Flexibilität auch unsere Unfähigkeit, Politik zu machen, zum Ausdruck bringen. 3-130 Der Präsident. – Ich sage es noch einmal, denn vielleicht wurden meine Ausführungen nicht richtig übersetzt oder ich habe mich unklar ausgedrückt. In diesem Fall findet Artikel 37 Anwendung, in dem der Begriff Verfasser nicht vorkommt. 3-131 Ludford (ELDR). – (EN) Herr Präsident, ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Ich bestehe darauf, dass der Vorsitzende meines Ausschusses, Herr Hernandez Mollar, vor meinem Redebeitrag spricht. Herr Brok hat Recht: Dies ist ein gemeinsamer Entschließungsantrag von zwei Ausschüssen. Als Sprecherin der Liberaldemokraten im Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten bitte ich darum, dass dem Vorsitzenden meines Ausschusses vor mir das Wort erteilt wird. Wenn dies in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist, sollte sie dahingehend geändert werden. Wir sollten flexibel genug sein, um eine sinnvolle Reihenfolge zu akzeptieren. 3-133 Terrón i Cusí (PSE). – (ES) Herr Präsident, das bei der Ausarbeitung dieser Entschließung angewendete Verfahren war etwas seltsam und hat uns allen Schwierigkeiten bereitet. Selbstverständlich hat der Kampf gegen den Terrorismus derzeit sowohl innen- als auch außenpolitische Aspekte, und ich möchte die Bedeutung der Arbeit meines eigenen Ausschusses nicht geschmälert sehen. Daher würde ich Sie bitten zu erlauben, dass Herr Hernández Mollar vor mir spricht. Wenn dies nach der Geschäftsordnung nicht möglich ist, bin ich bereit, meinen Redeplatz mit seinem zu tauschen, was den Diensten ja wohl keine größeren Schwierigkeiten verursachen dürfte. 3-134 Der Präsident. – Der allgemeinen Stimmung folgend, die sich abzuzeichnen scheint, werden wir uns also über die Geschäftsordnung hinwegsetzen, und somit darf ich nun mit großem Vergnügen Herrn Hernández Mollar das Wort erteilen. Wie Sie sicherlich alle verstehen, muss ich mich als Hüter der Regeln natürlich an die Texte halten, da Sie mich andernfalls kritisieren könnten. 3-135 Hernández Mollar (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, in der Politik werden Dogmen durch den Mehrheitswillen überwunden, und in diesem Fall glaube ich, dass meine Kollegen, für deren Worte ich sehr dankbar bin, ihren Willen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Herr Präsident, Herr amtierender Präsident des Rates, meine Damen und Herren Kommissionsmitglieder! Das jüngste von der Kommission veröffentlichte Barometer für 2002 zeigt, dass sechs Monate nach den Ereignissen des 11. September mehr als zwei Drittel der europäischen Bürgerinnen und Bürger der Ansicht waren, der Kampf gegen den Terrorismus sei eine Angelegenheit, die eher auf der Ebene der Europäischen Union als auf nationaler Ebene angesiedelt sein sollte. Verdienen nun, dreizehn Monate später, die Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin dieses Vertrauen? In diesen Kontext sollte sich die heutige Debatte einordnen. Wir haben uns zusammengefunden, um über die Fortschritte der Europäischen Union in dem schwierigen Kampf gegen den Terrorismus und über ihre künftige Strategie zu diskutieren. Nach der intensiven Arbeit und den unternommenen Anstrengungen ist der Moment gekommen, innezuhalten 23/10/2002 und sich zu fragen: Was haben wir erreicht? Wobei sind wir gescheitert? Und folglich: Welche nächsten Schritte müssen wir unternehmen? Es ist gewiss eine gewaltige Arbeit geleistet worden. Denken wir an die Annahme des Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus, die Verabschiedung einer gemeinsamen Definition und gemeinsamer Strafen sowie des Europäischen Haftbefehls in Rekordzeit und außerdem an die Ingangsetzung – wie hier bereits gesagt wurde – von Eurojust und die Reaktivierung von Europol. Wir müssen jedoch ehrlich sein, und zwar nicht nur uns selbst gegenüber, sondern auch gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern. Angesichts der Realität und Aktualität der terroristischen Bedrohung sind viele europäische Maßnahmen noch rein theoretisch. Die Anschläge vom 11. September haben alle Hindernisse ans Licht gebracht, die der vollständigen Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts entgegenstehen. Glauben Sie, meine Damen und Herren, dass sich die europäischen Bürgerinnen und Bürger und mehr noch die Opfer des Terrorismus und deren Familienangehörige im Falle einer erneuten Krisensituation mit einer Erklärung von uns zufrieden geben würden, dass die fehlende Wirksamkeit bei der Reaktion der Europäischen Union auf ihre eigene Architektur in Form von Pfeilern, auf die Schwierigkeit der einstimmigen Annahme von Entscheidungen, auf die Haltung einiger Mitgliedstaaten, auf die Weigerung zur Übermittlung von Daten an Europol zurückzuführen ist? Ehrlich gesagt, ich bezweifle das. Der 11. September hat uns gezeigt, dass die Europäische Union nicht voll auf den neuen globalen Kontext vorbereitet ist. Ich möchte drei Hauptpunkte hervorheben. Der Erste betrifft die Frage, dass der Terrorismus den Rechtsstaat destabilisieren will. Unsere Aufgabe muss es daher sein, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der europäischen Gesetzgebung zu stärken. Heute gibt es nur eine Möglichkeit, dies zu tun, nämlich die Arbeiten des Konvents über die Zukunft der Europäischen Union zur Vergemeinschaftung aller Aspekte zu nutzen, die mit der Realisierung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verbunden sind, und sie den gleichen Regeln demokratischer und hoheitlicher Kontrolle zu unterwerfen. Der Terrorismus will den Konflikt zwischen den Bürgern ein und derselben Gemeinschaft fördern. Wir müssen berücksichtigen, dass mit Terrorismus nicht nur die gemeint sind, die Bomben legen oder mit Pistolen schießen, sondern dass der Terrorismus auch eine Infrastruktur, finanzielle Mittel, Rechtsberatung, Informationen über mögliche Ziele und Zufluchtsorte erfordert. Daher ist ein wesentlicher Aspekt der Bekämpfung des Terrorismus die Ablehnung all jener Kräfte durch die Gesellschaft, die sich der Bedrohung und des Verbrechens bedienen. Schließlich macht sich der Terrorismus die Öffnung unserer Gesellschaft zunutze, um den größtmöglichen Schaden zu verursachen. Die Terroristen nutzen die Abschaffung der physischen Grenzen und das 51 Fortbestehen der rechtlichen und polizeilichen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten, und deshalb ist es unbedingt erforderlich, die Schaffung dieses Raums voranzubringen und zu vermeiden, dass er durch die Gerichte missbräuchlich verwendet wird. In dem Ausschuss, dem vorzustehen ich die Ehre habe, werden wir mit der gleichen Aufmerksamkeit die Ergebnisse der Anwendung des Aktionsplans gegen den Terrorismus und die künftige Strategie der Union verfolgen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, dieses Parlament zu informieren, wenn wir eine Schwächung im Engagement der Union gegen den Terrorismus feststellen oder wenn die Streitigkeiten zwischen Behörden oder Regierungen die Sicherheit der Unionsbürger gefährden sollten. 3-136 Der Präsident. – Bevor ich Frau Terrón i Cusí, die nun also im Namen der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas sprechen wird, das Wort erteile, danke ich ihr nochmals für ihr Verständnis und ihre Flexibilität, die es uns ermöglicht haben, den Terrorismus unserer Geschäftsordnung zu bekämpfen. 3-137 Terrón i Cusí (PSE). – (ES) Danke, Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich daran erinnern und hervorheben, dass die Geschwindigkeit, mit der die Europäische Union nach dem 11. September Beschlüsse gefasst hat, als Zeichen für den politischen Willen und für die großen Dinge, die dieser Wille zu bewegen vermag, stehen muss. Ich erinnere daran, weil wir ein Jahr danach mit Sorge sehen, dass die Umsetzung dieser Beschlüsse nicht im gleichen Tempo erfolgt. Wir brauchen den politischen Willen, aber – und ich schließe mich den Worten des Vorsitzenden meines Ausschusses an – wir brauchen auch neue Verfahren, die es uns ermöglichen, den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen. Der Konvent muss diese Frage behandeln und die notwendigen Änderungen vorschlagen, damit wir zu einer einheitlichen Struktur gelangen, die den Bereich der Justiz innerhalb der EU abdeckt. Was als unverständlicher Gemeinschaftsjargon erscheinen mag, bedeutet beispielsweise, dass wir in der Lage sein müssen, uns eine kohärente Rechtsgrundlage zu geben – über die wir derzeit nicht verfügen –, das Vermögen der Terroristen einzufrieren, die innerhalb der Europäischen Union agieren, und solche Fragen wie die von Europol zu lösen. Ich möchte den Rat fragen, ob wir es erneut zulassen werden, dass dieses Parlament Europol Haushaltsmittel der Gemeinschaft zuweist und diese Mittel pro memoria dienen und nicht ausgegeben werden, und wie lange wir dies noch den Bürgerinnen und Bürgern erklären können. Ich möchte Sie direkt fragen, ob Sie bereit sind, für ein funktionierendes Eurojust, für die Lösung von Problemen, wie den unterschiedlichen Ebenen des Datenschutzes, tätig zu werden. Ich hoffe, das dies der Fall ist und dass Sie das Parlament voll in diese Arbeit 52 einbeziehen werden, so wie Sie es in Ihrer Reaktion auf den 11. September taten, womit Sie beweisen, dass dies positiv war. Wir glauben zudem, dass diese Maßnahmen nicht von anderen, auf die Stärkung der Verteidigung unserer Gesellschaft gerichteten Maßnahmen zu trennen sind, der Verteidigung des Rechtsstaats, der Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in ihre Institutionen, vom demokratischen Dialog, der besonderen Sorge um die Vermeidung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der Achtung und Entschädigung der Opfer – und in diesem Sinne heiße ich den Vorschlag des Kommissars willkommen – und auch einer Außenpolitik auf der Grundlage dieser Prinzipien: stark im Kampf gegen den Terrorismus, stark auch bei der Schaffung der Bedingungen, die es ermöglichen, Situationen von Instabilität, die für uns extrem gefährlich sind, dort, wo sie auftreten, zu bekämpfen. In dieser Hinsicht möchte ich Sie auch fragen, wie gegenwärtig die Verhandlungen mit den USA über die Zusammenarbeit in diesem Bereich laufen. Und ich möchte Sie fragen, ob Sie das Parlament über den Verlauf dieser Verhandlungen und deren Ergebnis informieren werden und ob Sie im Zusammenhang damit die Entschließung des Parlaments vom Dezember des letzten Jahres berücksichtigen werden. Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Niemand in Europa wird verstehen, wenn Begrifflichkeiten wie Einstimmigkeit, Blockade, Pfeiler usw. unsere Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus bremsen. Wir müssen eine größere Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger sichern, indem wir für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel einer höheren Effizienz Sorge tragen. (Beifall) 3-138 Ludford (ELDR). – (EN) Herr Präsident, es kann keine Kompromisse mit denjenigen geben, die Freiheit und Demokratie verabscheuen. Toleranz gegenüber den Intoleranten kann es nicht geben. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns noch stärker darum bemühen, die Herzen und die Köpfe mit einer Vision von Europa und den Vereinigten Staaten zu gewinnen, in der diese ein Vorbild für die Achtung der Menschenrechte, für Nichtdiskriminierung, für das Respektieren von Unterschieden und die Offenheit gegenüber Kritik sind. Es ist paradox, dass junge Menschen in Afrika und Asien sehnsüchtig auf den American Way of Life blicken und gleichzeitig die Vereinigten Staaten als den „großen Satan“ verdammen. Wir müssen beispielsweise zeigen, dass wir den Unterschied zwischen einer gemäßigten, vernünftigen und mitfühlenden Religion und dem dogmatischen Fundamentalismus erkennen, den es in allen Religionen, 23/10/2002 nicht nur im Islam gibt. Wir müssen besondere Anstrengungen unternehmen, um den Dialog mit den Muslimen fortzuführen und sie in die europäischen Gesellschaften zu integrieren. Wir müssen zeigen, dass wir andere so behandeln, wie wir unsere eigenen Bürger behandelt sehen möchten. Wäre es nicht eine großartige Geste und moralisch angebracht gewesen, alle indonesischen Opfer des Anschlags auf Bali nach Hause zu fliegen, um zu zeigen, dass wir uns nicht nur um die reichen weißen Bürger aus dem Westen kümmern? Vielleicht ist es noch nicht zu spät, etwas zu tun. Der internationale Kampf gegen den Terrorismus berührt zwangsläufig auch die Frage der Zerstörung von Massenvernichtungswaffen. Wir alle kennen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Irak. Es besteht die Gefahr, dass bei einem Präventivschlag in Form eines Eroberungskriegs mit dem Ziel, einen Regimewechsel herbeizuführen, der Eindruck entstehen wird, dass die Vereinigten Staaten als imperialistische Macht im Nahen Osten auftreten. Als Gegenreaktion könnten neue Terroranschläge folgen. Wir müssen bei der Verabschiedung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Transparenz und die Wahrung der Freiheit und der Demokratie sicherstellen, aber in dem dreißigseitigen Fahrplan zur Bekämpfung des Terrorismus wird das Parlament nur viermal erwähnt. Im Rat werden Verhandlungen über Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe, die Auslieferung und den Austausch von Personendaten mit den Vereinigten Staaten geführt, bei denen es unter anderem auch um die Zusammenarbeit zwischen Europol und FBI geht. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber diese Verhandlungen finden ohne demokratische oder richterliche Kontrolle statt. Obwohl es um den Bereich Justiz und Inneres geht, zu dem das Parlament in der Regel einen Beitrag leistet, wird ohne parlamentarische Kontrolle über Abkommen mit Drittländern verhandelt. Diese Situation ist nicht befriedigend, und durch dieses Vorgehen wird unser Anspruch, die Freiheit und die Demokratie zu vereidigen, untergraben. (Beifall) 3-139 Frahm (GUE/NGL). - (DA) Herr Präsident, der Bericht über die Bekämpfung des Terrorismus enthält viele schöne Worte. Es gibt viele schöne Worte über die Sicherung der Demokratie, die Sicherung der Bürgerrechte und über zivile Krisenvorbeugung. Die Wahrheit ist aber, dass wir uns gegenwärtig in einer sehr entscheidenden Situation befinden, in der sich die EU entscheiden muss, ob sie den USA blind folgen will, ohne Rücksicht auf deren Vorhaben gegenüber dem Irak. Es lohnt, sich einigen der Befürchtungen zuzuwenden, die mein Kollege Ludford in Bezug auf „preemptive strikes“ geäußert hat. Wir haben ein Problem, wenn wir schöne Worte benutzen, aber anders handeln, und dabei denke ich insbesondere an die Bürgerrechte. Der 23/10/2002 Beschluss unterstützt das Antiterrorpaket der EU ohne Einschränkungen, also auch die Liste der EU von terroristischen Organisationen. Wir stehen also jetzt vor einem aktuellen Problem, dass nämlich die „National Peoples Army“ und die Kommunistische Partei der Philippinen wahrscheinlich – zusammen mit ihrem Führer José Maria Sison, der übrigens im Exil in den Niederlanden lebt, – auf der Terroristenliste der EU stehen werden,. Das Problem besteht darin, dass diese Gruppen ein ziemlich wichtiger Teil jenes Netzwerks sind, das an den Friedensverhandlungen auf den Philippinen teilnimmt. Im Übrigen ist das ein Prozess, der schon seit vielen Jahren im Gange ist. Das Parlament hat mindestens zwei Beschlüsse gefasst, die diesen Prozess aktiv unterstützen, und ich glaube sogar, dass Bertil Haarder für einen davon gestimmt hat. Jetzt stehen wir im Begriff, einen wichtigen Teilnehmer am Friedensprozess auf die EU-Liste der terroristischen Organisationen zu setzen. Wenn das nicht heißt, das Gegenteil von dem zu tun, was mit schönen Worten über Krisenvorbeugung gesagt wurde, dann weiß ich nicht, wie man es sonst nennen sollte. Wir sind dabei, ein Problem zu schaffen, und ich möchte Herrn Patten und Herrn Haarder empfehlen, ihren Popper noch einmal zu lesen. Es gibt noch immer totalitäre Regimes, denen man sich widersetzen muss, und wenn die EU nicht in der Lage ist, zwischen Terroristen und Freiheitskämpfern zu unterscheiden, dann steuern wir alle auf eine sehr traurige Welt zu. Mich interessiert ganz konkret: Ist es wahr, dass Herr Sison, die NPA und die Kommunistische Partei der Philippinen auf der Terroristenliste der EU stehen werden? Ist es wahr, dass dadurch dieser gesamte Friedensprozess zum Scheitern verurteilt ist? Hat man überhaupt Überlegungen angestellt, wie man einen Zusammenhang zwischen den schönen Worten und der rauen Wirklichkeit herstellen kann? 3-140 Lagendijk (Verts/ALE). – (NL) Die erste Assoziation, die Terrorismus und Terrorismusbekämpfung bei vielen – ich denke, bei fast allen – Menschen erwecken, sind Bilder schrecklicher Gewalt, wie wir sie jüngst auf Bali sehen konnten. Im Falle des Terrorismus ist diese Assoziation mit der Gewalt leider gerechtfertigt. Sie ist aber nicht gerechtfertigt und sollte es nicht sein dürfen, wenn es um die Bekämpfung des Terrorismus geht. 53 Terrorismusbekämpfung bilden. Hinzu kommen die Besorgnis über das einseitige Vorgehen der USA und die Ablehnung der so genannten pre-emptive strikes, die starke Betonung des Schutzes der grundlegenden Bürgerrechte sowie die Anerkennung der Notwendigkeit strafrechtlicher Mindestnormen. Mit Recht kann wohl gesagt werden, der vorliegende Entschließungsantrag enthalte eine ausgewogene Übersicht über die Ursachen und möglichen Gegenmaßnahmen, das heißt ein nach meinem Dafürhalten europäisches Konzept in Bezug auf den Terrorismus, das nicht per se dem amerikanischen Konzept entgegengesetzt ist, sondern die Grundlage für einen ausgewogenen Dialog zwischen gleichberechtigten Partnern über den Terrorismus bildet. Allerdings müssen wir Acht geben, dass dieses zu Papier gebrachte ausgewogene Konzept nicht durch eine Praxis untergraben wird, bei der Unterdrückung und militärische Mittel weiterhin im Vordergrund stehen. Meiner Überzeugung nach werden wir den Kampf gegen den Terrorismus nur gewinnen können, wenn in der Praxis die gleiche Balance gefunden wird wie in dem vorliegenden Entschließungsantrag, ohne dabei neue Ursachen für den Terrorismus zu schaffen. In dem Entschließungsantrag wird schließlich an einer Stelle das globale Satellitennavigations- und ortungssystem Galileo erwähnt, das derzeit von der Europäischen Union entwickelt wird. Ich habe die Aussprache über das Galileo-Projekt nochmals nachgelesen. Darin heißt es immer wieder, Galileo sei ein ziviles System, das im Prinzip nicht zum Sammeln militärischer Informationen benutzt wird bzw. werden sollte, und ich habe den Eindruck, dass jedenfalls die erste Galileo-Generation für das Sammeln von Informationen welcher Art auch immer, die für die Terrorismusbekämpfung nützlich sein könnten, völlig ungeeignet ist. Ganz ehrlich verstehe ich nicht so recht, dass das Parlament diesen Hinweis auf Galileo aufnehmen möchte. Meiner Ansicht nach ist diese Erwähnung entweder voreilig, weil das gegenwärtige Galileo überhaupt keinem Zweck dienen kann, oder das Europäische Parlament wurde in der Vergangenheit falsch informiert. Galileo ist doch ein System mit doppeltem Verwendungszweck, und wegen dieser beiden Argumente sollte meines Erachtens der Hinweis auf Galileo in dem vorliegenden Entschließungsantrag zum Terrorismus gestrichen werden. 3-141 Erfreulicherweise konnte im Europäischen Parlament Übereinstimmung über eine vorwiegend gewaltfreie Terrorismusbekämpfung erzielt werden. Lassen Sie mich einige Elemente nennen: Terrorismus ist kein Naturphänomen, sondern hat auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Wurzeln, und genau hier könnten die Aktionspläne der Europäischen Union von zusätzlichem Nutzen sein. Die wirksamste Antiterrorstrategie ist – wie Kommissar Patten soeben erwähnt hat – die Konfliktverhütung. Militäraktionen dürfen nur durch und über die Vereinten Nationen legitimiert werden. Alle diese Punkte werden von meiner Fraktion überaus begrüßt, da sie die Kernelemente der gewaltlosen Camre (UEN). - (DA) Herr Präsident, vielleicht ist es falsch, wenn ich es hier sage, aber die Demokratisierung der islamischen Welt ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der westlichen Welt. Eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung des Terrorismus ist nicht möglich, solange so viele Millionen Menschen in einem hoffnungslosen Zustand von Unwissenheit, Armut, politischer und wirtschaftlicher Stagnation und Unfreiheit leben. Das werden sie leider tun, bis der Westen eingreift. Die führenden europäischen Politiker – ausgenommen Tony Blair und die dänische Regierung – befinden sich 54 in dem unaufrichtigen Glauben, dass sich alles intern regeln lässt, wenn wir uns auf diplomatische Floskeln beschränken, eine abwartende Haltung einnehmen, die USA kritisieren und darauf hoffen, dass die Terroristen nicht ernsthaft in einer europäischen Großstadt zuschlagen. Kein Führer der arabischen Welt wurde in den letzten 80 Jahren durch einen Aufstand des Volkes gestürzt, und nichts wird sich ändern, wenn wir weiterhin passiv sind. Europa befindet sich wieder dort, wo es sich 1938 befand, als Chamberlain von seinem Treffen mit Adolf Hitler in München zurück kam und verkündete, in unserer Zeit werde Friede herrschen. Ich habe Verständnis dafür, dass die USA möglicherweise Probleme haben, uns zu respektieren, da wir uns nicht trauen, unseren vielen schönen Worten Taten folgen zu lassen. Europa wird nicht zum Akteur, indem es wer weiß wie viele Resolutionen annimmt. Wir werden es nur dann, wenn wir unsere Länder im selben Umfang wie die USA militärisch entwickeln. Die diktatorischen Regimes jener Länder, die Terroristen hervorbringen und für den Terrorismus bezahlen, werden nicht von ihren Völkern unterstützt, doch die Völker sind so stark unterdrückt, dass sie den notwendigen Umsturz nicht bewerkstelligen können. Wenn uns unser Bekenntnis zu Freiheit und Demokratie etwas wert ist, dann ist es auch unsere Pflicht, Seite an Seite mit den USA mit den diktatorischen Staaten abzurechnen, die eine Brutstätte des Terrorismus sind. Ich danke Herrn Minister Haarder, dass er diese Notwendigkeit klar betont hat. 3-142 Belder (EDD). – (NL) Herr Präsident! An jenem unvergesslichen Tag des 11. September 2001 weilte ich mit einer Delegation dieses Parlaments in Washington. Dieser Tag ist das Bezugsdatum für den weltweiten Kampf gegen den so genannten internationalen Terrorismus. Die islamischen Motive der Terroristen dieses schwarzen Dienstags sind mittlerweile hinreichend dokumentarisch belegt. Und diese Gefahr ist bislang noch keineswegs gebannt, wie die jüngsten Anschläge in Indonesien und Israel zeigen. Die Dringlichkeit einer weltweiten Bekämpfung des islamischen Terrorismus steht daher außer Zweifel. Der vorliegende gemeinsame Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments ist dabei allerdings wenig hilfreich. Erstens wird nicht deutlich genug herausgestellt, dass es sich um die Bedrohung durch einen islamisch geprägten Terrorismus handelt. In dem Entschließungsantrag wird lediglich nach möglichen Lösungen zur Verhinderung einer Ausbreitung des Islamismus verwiesen. Das ist unzureichend. Wir sollten den Charakter dieser Bedrohung wesentlich ernster nehmen. Grundvoraussetzung dafür ist ein besseres Wissen um das Gedankengut dieser Terroristen. Außerdem stiftet der Entschließungsantrag Verwirrung. Ich beziehe mich speziell auf Ziffer 28 des gemeinsamen Entschließungsantrags. Darin wird empfohlen, das Instrument der Antiterrorismusklauseln in die 23/10/2002 Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern aufzunehmen. Wer könnte schon dagegen sein? Als leuchtendes Beispiel wird jedoch ein Assoziierungsabkommen mit der Republik Libanon angeführt, ausgerechnet mit einem Staat, in dem eine islamische Terrorbewegung, die Hisbollah, ein an Bedeutung zunehmender Machtfaktor ist. Obendrein unterhält diese Hisbollah enge Beziehungen zu Syrien und vor allem zur Islamischen Republik Iran. Aus eben diesem Grund möchte ich vom Rat und von der Kommission hören, wie denn die Republik Libanon in die EU-Strategie zur weltweiten Terrorismusbekämpfung passen soll! Ich erwarte eine konkrete Antwort. 3-143 Borghezio (NI). – (IT) Herr Präsident, ich greife einige der soeben vom Kollegen Belder entwickelten Argumente auf, um eine Bemerkung allgemeiner Art anzuführen; es scheint – von einigen wenigen Redebeiträge abgesehen -, dass wir hier ein wenig allgemein sozusagen über die Kant’sche Vorstellung vom Terrorismus sprechen, während doch die Gefahr nicht nur von außen, sondern leider auch innerhalb der Grenzen der Europäischen Union droht. Ich denke dabei an den islamischen Terrorismus, der schon fast bis in unsere Häuser vorgedrungen ist. Nach dem 11. September haben die Vereinigten Staaten, wenngleich im Rahmen einer unleugbaren, auch politischen Interessenverflechtung mit den Erdöl produzierenden Ländern, dem Problem des terroristischen Fundamentalismus unverhohlen den Kampf angesagt, indem sie der mehrköpfigen Hydra der Al-Qaida einen allseitigen Krieg erklärten und begannen. Hier in Europa müssen wir jedoch beobachten, dass die Atmosphäre nicht mehr so gespannt ist, was auch semantisch zum Ausdruck kommt, da es uns schwer fällt, dem Begriff „Terrorismus“ die Adjektive „islamisch“ oder „islamisch-fundamentalistisch“ hinzuzufügen. Es scheint, als wolle Europa die Rolle, die einige arabische und islamische Länder wie Irak, Syrien, Libyen, Sudan, Iran und andere auf dem Gebiet des Terrorismus spielen, verharmlosen. Herr Belder hat soeben zu Recht den Libanon genannt, bei dem es um drei Gründe geht: erstens ist dies ein Versuch, einen Neutralitätsstatus zu erlangen, womit wir uns der Illusion hingeben, auf diese Weise terroristische Aktionen auf dem eigenen Hoheitsgebiet zu vermeiden; zweitens ist dies ein Versuch, Geschäftsbeziehungen zu bewahren; drittens ist dies ein Versuch, die Erdöllieferungen aufrecht zu erhalten. Drei sehr handfeste Gründe also: Angst, Geld und Erdöl. Europa scheint sich aus diesen Gründen in Bezug auf eine Gefahr, die, wie hervorzuheben ist, bereits innerhalb seiner Grenzen besteht, etwas vorzumachen. Erst vor wenigen Tagen hat in meinem Heimatland ein auf die Terrorismusbekämpfung spezialisierter Richter – Gerardo D'Ambrosio – auf die Anwesenheit von 1 500 23/10/2002 bis 2 000 Kämpfern Allahs allein in Italien hingewiesen. Die Anti-Mafia-Kommission hat mehrfach auf das stillschweigende Einverständnis zwischen Mafia und Terrorismus aufmerksam gemacht: In Italien liefert die Mafiaorganisation Camorra den Terroristen regelmäßig gefälschte Papiere. In dem Entschließungsantrag ist davon die Rede, dass die Europäische Union jeden Versuch, terroristische Handlungen zu rechtfertigen und zu entschuldigen, ablehnt. Das ist eine genaue Beschreibung des Verhaltens, das seit den Tagen unmittelbar nach dem 11. September von mindestens 100 Imams in 100 Moscheen oder islamischen Zentren, angefangen bei der berühmten Londoner Moschee, an den Tag gelegt wird. Es ist unsere Pflicht, solche Haltungen und Verhaltensweisen von Personen, Gruppen und Organisationen, die Propaganda für den Terrorismus machen, ernsthaft zu verfolgen und zu unterdrücken. 3-144 Galeote Quecedo (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, beim derzeitigen Stand der Debatte kann niemand in Zweifel ziehen, dass der Terrorismus heute die Hauptbedrohung für unsere Sicherheit als Europäer darstellt. Man sollte nicht zwischen nationalem und internationalem Terrorismus unterscheiden, denn in der Welt, in der wir leben, hat der Terrorismus globalen Charakter, und die Mitgliedstaaten haben für sich allein genommen nicht die Fähigkeit, ihn wirksam zu bekämpfen. Insofern muss anerkannt werden, dass wir seit den tragischen Anschlägen vom 11. September 2001 auf europäischer und internationaler Ebene beträchtliche Fortschritte im Kampf gegen dieses Übel gemacht haben. Daher geht es heute nicht darum, eine Erklärung zu unserer Verpflichtung im Kampf gegen den Terrorismus abzugeben – das gilt als vorausgesetzt –, sondern wir müssen mit der Kommission und dem Rat über die konkreten eingeleiteten Maßnahmen, die Effektivität ihrer Anwendung in allen Mitgliedstaaten und vor allem darüber beraten, was wir noch weiter tun können und müssen. Dazu müssen wir als Rahmen den bereits angenommenen Aktionsplan und als Ziel die notwendige Übertragung des entsprechenden Mandats zur Entwicklung des dritten Pfeilers und zum weiteren Ausbau der Rechtsgrundlage der Gemeinschaft an den Konvent über die Zukunft der Europäischen Union nutzen. Ich möchte kurz über einige Gedanken sprechen, die auf Vorschlag meiner Fraktion in die gemeinsame Entschließung einbezogen wurden, über die wir morgen abstimmen werden, da sie die impulsgebende Rolle betreffen, die das Europäische Parlament auch schon vor den Anschlägen des 11. September gespielt hat. An erster Stelle steht die Verabschiedung neuer Bestimmungen zum Schutz der Opfer des Terrorismus durch die Harmonisierung der nationalen 55 Rechtsvorschriften und – warum nicht – auch durch die Schaffung eines Gemeinschaftsinstruments zum Schutz der Opfer. Wir müssen auch Demokratieklauseln in die Assoziierungsund Partnerschaftsabkommen aufnehmen, die die Union mit Drittstaaten unterzeichnet – das in Kürze mit dem Libanon zu unterzeichnende Abkommen kann dafür ein Präzedenzfall werden –, und wir müssen in den Mitgliedstaaten gemeinsame Maßnahmen ergreifen, die die Instrumentalisierung des demokratischen Rahmens zum Nutzen der Terroristen direkt und ihrer benötigten Komplizen und Helfer indirekt verhindern. Die Europäische Union muss im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung und auch im rechtsstaatlichen Rahmen gegenüber jedem Versuch der Rechtfertigung von Gewaltanwendung stets wachsam sein, denn es gibt keine guten und bösen Terroristen. Alle sind sie gleichermaßen verachtenswert. Die Motivation ihrer Verbrechen ist immer die gleiche, und ihr Resultat, das von ihnen angerichtete Unrecht, hat schon zu Toten im Baskenland und in Indonesien geführt. 3-145 Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Diese Aussprache findet gut ein Jahr nach den Anschlägen in den Vereinigten Staaten statt. Das ist, so meine ich, der richtige Zeitpunkt, um sich mit den bisherigen Fortschritten beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu befassen, aber auch um sich auf die Grundsätze zu besinnen, auf denen dieser Kampf beruhen muss. Wie die jüngsten Vorfälle zeigen, hält die Bedrohung unvermindert an. Man denke nur an die schreckliche Katastrophe, die sich vor einigen Wochen auf Bali ereignet hat. Die Kernfrage, die sich bei der Strategie der Europäischen Union stellt, lautet selbstverständlich, inwieweit die bisher ergriffenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Terrorismusgefahr zu bannen. Können sich die Kommission und der Rat dazu äußern? Das Europäische Parlament möchte über die Durchführung des Aktionsplans häufiger und besser informiert werden. Unsere Parteibasis verlangt danach. Zwar habe ich Verständnis dafür, dass die Informationen vielfach sensibel sind, ein allgemeiner Überblick über die Aktivitäten lässt jedoch noch nicht unmittelbar erkennen, ob die Strategie auch effizient ist. Gelingt es uns tatsächlich, die Terrornetzwerke zurückzudrängen? In dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments wird der Rolle der Vereinten Nationen in dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu Recht große Aufmerksamkeit geschenkt. Der UN fällt eine Schlüsselrolle zu. Wir wollen ein internationales Vorgehen gegen ein internationales Problem auf der Grundlage des kollektiven Sicherheitskonzepts, das heißt also im Rahmen des UN-Sicherheitsrates und nicht durch einseitiges Vorgehen oder durch die Bildung von Gelegenheitskoalitionen. Das ist nicht nur eine Grundsatzfrage, sondern auch wünschenswert, weil sich die Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf ein 56 23/10/2002 möglichst breites Fundament stützen muss. Bei der Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus ist es am wirksamsten, dem Phänomen den Nährboden zu entziehen. Wir möchten, dass dabei solche Maßnahmen wie Förderung der Demokratie und Beseitigung der Armut zu wesentlichen Bestandteilen werden. Die Politik sollte nicht auf Militär- oder Polizeioperationen beschränkt werden. Die Europäische Union verfügt wie keine andere Organisation über das ganze Spektrum der dazu erforderlichen Mittel. Im Grunde genommen geht es um eine Form der Konfliktverhütung, die doch generell das vorrangige Ziel der EU und ihrer Außenpolitik ist. Zusammenarbeit, nachrichtendienstliche Tätigkeit und Aufklärung. Es handelt sich hierbei aber auch um eine langfristige präventive Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Ursachen des Terrorismus zu beseitigen oder wenigstens zu minimieren. Das beste Gegenmittel ist Demokratie. Die internationale Allianz muss aus diesem Grund umfangreichen Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte Priorität einräumen. Aber auch Handel, Entwicklungshilfe und die Zusammenarbeit in internationalen Organisationen sind von Bedeutung. Der Frieden im Nahen Osten wäre ein sehr wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus. Damit komme ich zu dem auch von Kommissar Patten angesprochenen speziellen Problem der so genannten failed states, das heißt der Staaten, in denen jegliche Ordnung zusammengebrochen ist oder sich derzeit in Auflösung befindet. Dabei handelt es sich vor allem um Staaten in Afrika, aber auch um weniger ferne Länder wie die von der Republik Moldau abtrünnige DnjestrRepublik. Diese Länder oder Regionen bieten eine hervorragende Operationsbasis und ein Operationsfeld für kriminelle und terroristische Aktivitäten, die häufig miteinander verflochten sind. Die Europäische Union sollte nach meinem Dafürhalten insbesondere im Falle einiger weniger entfernt liegender Gebiete – und ich habe eines bereits genannt – stärker in Aktion treten und die Lösung beispielsweise des Problems in Transnistrien nicht anderen Ländern und Organisationen allein überlassen. Die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas ist sich der Notwendigkeit einer vertieften Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus voll und ganz bewusst. Vieles ist bereits getan worden, aber vieles bleibt noch zu tun. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die offene Gesellschaft die wichtigste Zielscheibe des Terrorismus darstellt. Aus diesem Grund dürfen wir in unserem Eifer, den Terrorismus zu bekämpfen, nicht das Fundament der Demokratie untergraben. Die Rechtssicherheit darf niemals auf dem Altar der Handlungskraft geopfert werden. Sonderregelungen, Militärgerichte und unklare Gründe dafür, warum eine Person oder Organisation auf eine bestimmte Liste gelangt, können nicht akzeptiert werden. Es ist skandalös, dass die Gefangenen auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo Bay noch immer in einer rechtlichen Grauzone leben. Ich möchte den Rat fragen, was unternommen wird, um Klarheit nicht zuletzt über die Situation der Staatsangehörigen europäischer Staaten auf Kuba zu erhalten. Abschließend sind wir der Meinung, dass die Europäische Union bei ihren Betrachtungen über ihre Rolle im Kampf gegen den Terrorismus durchaus etwas ehrgeiziger sein könnte, was den Einsatz der neuen Instrumente der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik zur Bekämpfung des Terrorismus betrifft. In Anbetracht der Ausnahmesituation, in der wir uns befinden, müssen wir uns fragen, ob es nicht weitere Aufgaben gibt, die über die Petersberger Aufgaben hinausgehen. Dies entspräche auch unserer allgemeinen Auffassung, dass der Kampf gegen den Terrorismus eher auf EU- als auf einzelstaatlicher Ebene geführt werden muss. Bei einem gemeinsamen Vorgehen der EU kann auch im Rahmen der UN mehr erreicht werden. 3-146 Malmström (ELDR). (SV) Herr Präsident! Unabhängig davon, ob es sich um einen einzelnen Heckenschützen in Washington oder große Netzwerke wie Al-Qaida handelt, immer verbreitet der Terrorismus Angst und Schrecken. Der Terrorismus als solcher ist kein neues Phänomen. Er wurde nicht am 11. September 2001 „erfunden“. Der weltweite Terrorismus mit einem globalen Netzwerk, hochtechnologischen Waffen und scheinbar unerschöpflichen finanziellen Ressourcen hingegen ist ein neues und äußerst beängstigendes Phänomen. Nach den Anschlägen in New York und auf Bali ist allen klar, dass der Kampf gegen den Terrorismus global geführt werden muss – durch polizeiliche und justizielle Herr Ratspräsident, Sie zitierten Karl Poppers Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Wir dürfen aber nicht selbst zu Feinden unserer offenen Gesellschaft werden, denn wenn dies geschieht, gewinnen die Terroristen einen leichten Sieg. 3-147 Krivine (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, ebenso wenig wie gestern werden wir auch heute nicht für eine Entschließung stimmen, die unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung auf die Kriminalisierung sozialer Bewegungen abzielt. Unter dem Einfluss der Bush-Adminstration sind die europäischen Regierungen jetzt dabei, ein ganzes freiheitsfeindliches Instrumentarium aufzubauen. Bereits jetzt ist die Gleichsetzung von Einwanderern, Jugendlichen, Straftätern und Terroristen gängige Praxis. Damit besorgt man das Geschäft der Rechtsextremen. In Frankreich gibt man sich nicht mit der Verhaftung von Gewerkschaftern zufrieden, sondern die Regierung will demnächst auch Gesetze zur Bestrafung von Bettlern, Obdachlosen, Zigeunern und Prostituierten verabschieden lassen. In Italien hofft Herr Berlusconi, die Durchführung des Europäischen Sozialforums in Florenz verhindern zu können, indem er das Schengener Abkommen aussetzt und die Grenzen dicht macht. 23/10/2002 57 Wir haben stets jede Aktion abgelehnt, mit der Völker terrorisiert werden sollen, ob es sich nun um den privaten Terrorismus eines Bin Laden oder um den staatlichen Terrorismus von Sharon handelt. Wir werden diese Geißel nicht aus der Welt schaffen, indem wir die demokratischen Freiheiten einschränken, sondern im Gegenteil, indem wir die Ursachen dieser Geißel, wie etwa Armut und Unterdrückung, beseitigen. Es sind die Diktatur der Banken und die imperialistischen Kriege, die Menschen wie Bin Laden hervorbringen. geht gegen eine kolonisierte Nation, unabhängig von der Religion, zu der sie sich bekennt. 3-148 Abschließend, Herr Präsident, möchte ich Folgendes sagen: Die Bekämpfung des Terrorismus darf nicht – wie es in der Entschließung heißt – zu einem Kampf gegen politische Gruppen werden, die mit friedlichen Mitteln nach Veränderungen in den politischen und sozialen Strukturen streben, wie das zum Beispiel in Spanien und insgesamt in Europa geschieht. Und oft fehlt die Unterstützung für den notwendigen politischen Dialog, nicht nur zwischen politischen Gruppen, sondern auch zwischen verschiedenen betroffenen Institutionen, die unter den Auswirkungen des Terrorismus leiden. Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Vertreter des Rates und der Kommission! Zunächst möchte ich meine volle Unterstützung für die Entschließung und die Worte der hier anwesenden Vertreter des Rates und der Kommission zum Ausdruck bringen. Es ist nicht notwendig, dass ich nochmals im Namen meiner Fraktion oder meiner galicischen politischen Organisation den Terrorismus kategorisch ablehne und verurteile. In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass die Entschließung fordert, Bedingungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu schaffen, die auf der strikten Achtung des Gesetzes und der Menschenrechte fußen, sowohl durch die Ausmerzung von Armut und Ausgrenzung wie auch durch die Bekämpfung fundamentalistischer Ideologien, die sich häufig – sogar mehr als die Armut – als Hauptrechtfertigung des Terrorismus darstellen. Im Folgenden will ich auf drei konkrete Fragen eingehen. Zunächst halte ich es für notwendig, über eine praktische Politik zu sprechen und – wie es die Entschließung bis zu einem gewissen Grade auch tut – den militaristischen Unilateralismus der USA und ihre Doktrin des Präventivschlags, der mit allen internationalen Regeln bricht, abzulehnen. Hierbei sei betont, dass die USA eine Aktion gegen einen anderen diktatorisch regierten Staat vorbereiten, gegen eine Ideologie, die wir eindeutig nicht teilen; dagegen haben sie es praktisch nicht vermocht, Personen dingfest zu machen, die in Verbindung mit den Attentaten vom 11. September standen. Nicht eine einzige. 20 Personen waren in den USA in diese Anschläge eingebunden, und niemand ist in direktem Zusammenhang mit diesen Anschlägen verhaftet worden. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auch auf das Problem im Nahen Osten lenken. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das Problem Palästinas an der Wurzel des internationalen Terrorismus angesiedelt ist und offensichtlich eine Rechtfertigung für diesen Terrorismus darstellt. Es geht hier nicht darum, dies als ein religiöses Problem zu lösen; es geht um einen Staat, unabhängig von der Religion, zu der er sich bekennt, es Ich glaube, diese Frage sollte besonders beachtet werden. Solange das Problem zwischen Israel und Palästina nicht gelöst wird, wenn der Frieden nicht gefördert und der palästinensische Staat nicht geschaffen wird, wird es uns schwer fallen, einen wesentlichen Teil der offensichtlichen Rechtfertigung des Terrorismus zu bekämpfen. 3-149 Queiró (UEN). – (PT) Herr Präsident, die Anschläge vom 11. September und in jüngerer Vergangenheit auf der Insel Bali haben die Unvorhersehbarkeit der terroristischen Bedrohung, ihr tödliches Ausmaß und unsere Verwundbarkeit ihr gegenüber deutlich gemacht. In den sechziger und siebziger Jahren war Europa mit der Gewalt von kommunistisch orientierten extremistischen Bewegungen, mit den Roten Brigaden oder der Baader-Meinhof-Gruppe konfrontiert. Heute sind es extremistische Organisationen wie El Kaida, die die Zerstörung der Modernität repräsentieren. Sie halten sich für legitimiert, auf Mittel der Gewalt zurückzugreifen, um die geltenden demokratischen Ordnungen zu stürzen und glauben, dass sie einen totalen Krieg führen, um den Islam gegen die Hegemonie des Westens zu schützen, und zwar gegen die – wie sie sie nennen - Ungläubigen, die diese Anschauungen nicht teilen, wobei sie sogar gemäßigte islamische Länder angreifen. Sicher gibt es noch andere Gründe für terroristische Aktivitäten, ob nun politischer, nationalistischer oder separatistischer Natur, auch auf dem europäischen Boden, die wir ebenso erschreckend finden, die jedoch heute leider von dieser vorherrschenden Form des Terrorismus übertroffen werden, die besonders gefährlich ist, weil sie überall zuschlägt, bei der Anwendung von Gewalt keine Unterschiede macht und sich als von jeglichem moralischen oder humanen Zwang befreit betrachtet. Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass Europa aufgrund seiner Freiheit und seiner Tradition, politische Exilanten aufzunehmen, zu einem Zufluchtsort zahlreicher radikaler und terroristischer Gruppen geworden ist. Trotz dieser großzügigen Politik säen diese Extremisten Hass und nutzen die ihnen von den demokratischen Systemen zur Verfügung gestellten Einrichtungen, organisieren sich, finanzieren sich, 58 werben neue Mitglieder und planen Anschläge auf Ziele auf unserem Kontinent und weltweit. Der Kampf gegen den Terrorismus als wahrhaft grenzüberschreitendes Phänomen, der zu jedem beliebigen Zeitpunkt unser aller Rechte, Freiheiten und Garantien in Gefahr bringen kann, muss daher Gegenstand einer globalen Strategie von Union und Mitgliedstaaten sein, die für sich allein entweder im Rahmen der Vereinten Nationen oder in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten innerhalb der NATO terroristische Akte verhindert und unterbindet und gleichzeitig den Rechtsstaat stärkt. Auf europäischer Ebene muss sich die Strategie der Mitgliedstaaten – wie bereits gesagt – auf den wirksamen Einsatz aller Mechanismen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs gründen und darüber hinaus ein erweitertes Konzept der Sicherheit und Verteidigung verstärken, das die Notwendigkeit, sich dieser erneuerten internationalen Bedrohung entgegenzustellen, berücksichtigt. Wir sind uns bewusst, dass die Vorbeugung und Unterdrückung von Terrorismus auch verbunden sein kann mit der Förderung des Dialogs zwischen Zivilisationen und der Annahme effektiver Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer, ökonomischer oder kultureller Faktoren, die zwar keinesfalls terroristische Gewalt rechtfertigen können, aber doch systematisch von aktiven Vertretern des Terrorismus ausgenutzt und instrumentalisiert werden. Ausgehend von diesen Prinzipien der einheitlichen Vorstellungen im Kampf gegen den Terrorismus, die natürlich die Vorbehalte aufwiegen, die wir gegenüber einigen Schlussfolgerungen im Entwurf der Gemeinsamen Entschließung hegen, die wir hier diskutieren, werden wir diese Entschließung unterstützen und für sie stimmen. 3-150 Coûteaux (EDD). – (FR) Meine Damen und Herren Vertreter der Mitgliedstaaten, ich werde nicht das kürzlich von dem hochwürdigen Herrn Prodi in Mode gebrachte Wort aufgreifen und die soeben gehörten Erklärungen des Rates und der Kommission als dumm bezeichnen. Wir müssen allerdings zugeben, dass die als „Terrorismusbekämpfung“ bezeichnete Problematik, mit der wir uns so beharrlich befassen, schon etwas recht Törichtes an sich hat, denn diese Bezeichnung und der Begriff Terrorismus selbst sind reichlich unpassend, um eine augenscheinliche Tatsache zu beschreiben, nämlich dass die Politik, die von der – wie es allgemein heißt – „internationale Gemeinschaft“, also im Klartext: von den USA und der imperialen Kamarilla ihrer Gefolgsleute durchgeführt wird, weltweit auf immer heftigeren Widerstand stößt, so dass wir uns, wie alle anderen Imperien auch, dazu veranlasst sehen, als „Terrorismus“ zu bezeichnen, was man genauso gut auch Widerstand nennen könnte, worauf mein Kollege Krivine vorhin bereits völlig zu Recht hingewiesen hat. Selbstverständlich billige ich keineswegs Anschläge auf Unschuldige, wobei allerdings meines Wissens in einer 23/10/2002 Demokratie niemand völlig unschuldig ist. Doch dies nur am Rande. Natürlich verurteile ich die Anschläge vom 11. September ebenso nachdrücklich wie das jüngste Attentat auf Bali und den kürzlich erfolgten Angriff auf einen französischen Tanker, oder auch die bereits 1995 erfolgten Anschläge auf die Pariser Metro. In diesem Zusammenhang muss ich wieder einmal beklagen, dass der für diese Anschläge Verantwortliche bis heute in einem Mitgliedsland der Europäischen Union Unterschlupf gefunden hat, das sich damit im Grunde zu einem Komplizen macht. Woran man sieht, dass nichts einfach ist. Dies alles ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Feststellung, dass wir kein Tribunal sind. Wir haben nicht über Gut und Böse zu entscheiden. Wir müssen die heutige Welt hinnehmen, wie sie ist. Und wir werden kaum jemanden lange hinter das Licht führen können mit der Behauptung, dass der so genannte Westen nur einem einzigen Feind habe, nämlich Bin Laden, ElKaida und sein mutmaßliches Netzwerk. In Wirklichkeit gibt es weltweit unendlich viele so genannte Terroristen; sie breiten sich immer stärker aus und werden immer radikaler, je mehr das Imperium seine Herrschaft ausbaut und je gewaltsamer es diese gegen die Völker durchsetzt, deren Werte und Geheimnisse es missachtet und die es verteufelt, obwohl sie ihm – militärisch versteht sich – eindeutig nicht gewachsen sind. Es wird niemals Frieden herrschen zwischen reichen Völkern, die zu reich und arrogant sind, und armen Völkern, die zu arm und gedemütigt sind. Es ist ein Gesetz der Geschichte, dass jedes Imperium, das sich in maßlosem Machtanspruch nur mit Gewalt vergrößern und aufrechterhalten kann, unweigerlich Rebellionen hervorruft. Ein anderes Gesetz der Geschichte besagt, dass die Rebellion unterdrückter Völker gewaltsam, blind und ungezügelt ist, und nichts wäre gravierender für uns Nationen Europas, die wir die Geschichte kennen, als in eine Entwicklung hineinzugeraten, die uns unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung zu einem allgemeinen Misstrauen gegenüber dieser Dritten Welt veranlassen würde, die bekanntlich drei Viertel der Völker dieser Erde umfasst. 3-151 Oostlander (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Bei der Betrachtung des Terrorismus stellen wir auch in dem vorliegenden Entschließungsantrag fest, wie schnell sich Ansichten wandeln können. Früher waren wir im Grunde der Meinung, der Terrorismus habe hauptsächlich etwas mit instabilen Ländern zu tun und nicht mit solchen, in denen scheinbar Ruhe herrscht. Das hat sich nun völlig geändert, denn wie wir jetzt wissen, floriert der Terrorismus auch in friedlichen Ländern wie meinem, den Niederlanden, wenngleich die Terroristen auch auf Gewaltlosigkeit bedacht sind. Statt dessen nutzen sie, wie auch der Herr Kommissar schon bemerkt hat, die freie und offene Gesellschaft mit den Möglichkeiten, die sie bietet, um ungehindert Terrorakte vorzubereiten, die sie dann anderswo verüben. Deshalb ist für die Europäische Union und auch für ihre sehr friedlichen 23/10/2002 Mitgliedstaaten größte Wachsamkeit geboten, um den Terrorismus auch im eigenen Land zu bekämpfen. Darüber hinaus sind nicht alle Kategorien von Bürgern in den Mitgliedstaaten betroffen, wenn der Rechtsstaat bedroht wird. Bisweilen werden nur bestimmte Gruppen in unseren Ländern von ihren Landsleuten erpresst, die für Terrorakte beispielsweise in Nordafrika Geld sammeln. Es sind bestimmte Kategorien von Bürgern in den Niederlanden und in anderen Mitgliedstaaten, die das Opfer solcher Erpressungen sind, und auch für solche Menschen müssen wir kämpfen, damit der Rechtsstaat für sie nicht mehr in Gefahr ist. Die Ursachen des Terrorismus werden häufig in der Armut gesucht. Das glaube ich eigentlich nicht. Bekanntlich werden Revolutionen ja auch nicht von den Allerärmsten angezettelt, sondern zumeist von einer anderen Art Mensch. Beim Terrorismus verhält es sich ebenso. Die für die schrecklichen Anschläge Verantwortlichen waren über eine hervorragende Bildung verfügende, gut situierte Personen, die sich in jede zivilisierte Gesellschaft, auch in die westliche Gesellschaft, zu integrieren vermochten und dort sogar in beachtliche Positionen aufgestiegen sind. Das Problem liegt oft darin, dass der Wunde Punkt des Menschen, seine festen Überzeugungen, ausgenutzt und in der eigentlichen Keimzelle des gesellschaftlichen Organismus der giftige Keim des gewalttätigen Terrorismus gelegt wird. Es gibt immer Menschen, die dafür empfänglich sind. Auch liegt es nicht per se am Fundamentalismus, denn es gibt unsäglich viele friedliebende Fundamentalisten. Um gewalttätig zu werden, bedarf es eines qualitativen Sprungs. Die Attentate auf Bali haben uns alle aufgeschreckt. Wir sollten meiner Ansicht nach große Anstrengungen unternehmen, um der indonesischen Regierung größtmögliche Unterstützung zuteil werden zu lassen, damit auch der Staat Indonesien stark genug sein kann, um dem Terrorismus im Inneren bestmöglich vorbeugen und ihn bekämpfen zu können. 3-152 De Rossa (PSE). – (EN) Herr Präsident, vor dem Hintergrund des entsetzlichen Bombenanschlags auf Bali, bei dem Hunderte von Menschen getötet wurden, sprechen wir heute erneut über das Thema Terrorismus. Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und den Verwandten und Freunden der Opfer mein tiefstes Mitgefühl aussprechen. Nicht alles, aber das meiste, was hier gesagt wurde, kann ich unterstützen. Es ist klar, was zu tun ist: Die Rechtsstaatlichkeit muss respektiert, die Rechte müssen geschützt, die Maßnahmen unserer Staaten im Kampf gegen den Terrorismus müssen überwacht, ein demokratischer Dialog über die zugrunde liegenden Ursachen muss geführt werden und so weiter. All dies ist dringend notwendig. Was kann man dem noch hinzufügen? Ich glaube, ein Punkt, den man hinzufügen könnte, ist die Erkenntnis, dass wir den Terrorismus nicht einfach dadurch ausmerzen können, dass wir diejenigen töten oder hinter 59 Gitter bringen, die Terroranschläge verüben. Natürlich sind es im Allgemeinen nicht die Armen, die diese Anschläge verüben, aber diejenigen, die dafür verantwortlich sind, sind häufig arm. Wir müssen etwas gegen die Hoffnungslosigkeit tun, die sie zu ihren Taten treibt. Wir müssen die Vorstellung aufgeben, dass es nur einen wahren Glauben, nur eine wahre Version der Geschichte und nur eine Wahrheit gibt, die von den Auserwählten verkündet wird. Ich spreche hier nicht nur von der Religion, sondern auch von der Politik. Wir müssen den Dialog mit den Menschen suchen, damit wir ihnen und uns die Augen für die Ursachen ihrer Hoffnungslosigkeit öffnen können. Es reicht nicht aus, den Terrorismus einzudämmen, auch wenn ich nicht daran zweifle, dass unsere Staaten dazu in der Lage sind. Nicht alle, aber ein großer Teil der Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit dem Problem des Terrorismus konfrontiert. Das ist sehr ungewöhnlich, wenn wir bedenken, dass die Europäische Union eine der stabilsten und friedlichsten Regionen der Welt ist. Wir müssen echte Aufklärungsarbeit leisten und den Menschen klarmachen, dass die Welt sehr vielfältig ist und ein sehr toleranter und guter Platz zum Leben wäre, wenn es uns endlich gelingen würde, miteinander zu leben. 3-153 Andreasen (ELDR). -(DA) Herr Präsident, die Ereignisse in Bali machen deutlich, dass wir den Terror multilateral bekämpfen müssen. Wir wissen jetzt, dass die Terroristen überall auf der Welt zuschlagen können, und es ist klar geworden, dass wir über Grenzen und den Atlantik hinweg zusammenarbeiten müssen, um den Terrorismus ausmerzen zu können. Europa hat nach dem 11. September schnell gehandelt. Das können wir mit Zufriedenheit feststellen. Wir wollen in einem Raum der Sicherheit, der Freiheit und der Gerechtigkeit leben, und der Kampf gegen den internationalen Terrorismus stellt die größte Herausforderung im außen- und sicherheitspolitischen Bereich dar. Bei näherer Betrachtung der in den letzten Monaten geführten europäischen Debatte über das Verhältnis zu den USA wundert man sich etwas über den dort zum Ausdruck kommenden Mangel an Ausgewogenheit und die Einseitigkeit. Wir haben wichtige Werte mit den Amerikanern gemein. Unmittelbar nach den Terroranschlägen im September vergangenen Jahres haben viele von uns empfunden, dass wir selbst und unsere eigenen Werte angegriffen wurden. Die USA und Europa teilen grundlegende Werte und Prinzipien in Bezug auf Demokratie, Freiheit, Rechtssicherheit, Menschenrechte und das Recht des Einzelnen auf die optimale Entfaltung seiner Möglichkeiten. Daran müssen wir festhalten. Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen uns, aber das Gemeinsame ist viel stärker als das Trennende. Wir müssen die Amerikaner im Rahmen eines multilateralen Ansatzes bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beeinflussen – eines Terrorismus, der kein Recht kennt. 3-154 60 23/10/2002 Alavanos (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die Aussprache ist interessant, aber man fragt sich, welchen Nutzen diese vielen Seiten Text mit ihren fünfzig Paragraphen zum Thema Terrorismus haben, abgesehen von der Rolle als Medium für den internen Meinungsaustausch zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments. Wenn man allerdings die Massenmedien betrachtet, die der europäische Bürger konsumiert, stellt man fest, dass das zentrale Thema in Verbindung mit dem Terrorismus der Angriff auf den Irak ist, der ein Land ist oder als ein Land betrachtet wird, das Massenvernichtungswaffen besitzt, die wiederum zur Unterstützung terroristischer Handlungen usw. benutzt werden könnten. Hier hat sich die Europäische Union in der ganzen Welt lächerlich gemacht, denn bei der gegenwärtigen Arbeit des Sicherheitsrates haben wir einerseits die britische Regierung, die hintenherum die Vorschläge entwirft, die von den Vereinigten Staaten präsentiert werden, und andererseits die französische Regierung, die es ablehnt, einen bedingungslosen Angriff gegen den Irak mitzutragen. Ich denke, das Europäische Parlament sollte sich diesen Themen stellen. Dies wird jedoch absichtsvoll durch unklare Formulierungen im vorliegenden Entschließungsantrag vermieden, der meiner Meinung nach weder dem, was den europäischen Bürger interessiert, noch den Bedürfnissen des Augenblicks entspricht. 3-155 VORSITZ: CATHERINE LALUMIÈRE Vizepräsidentin 3-156 Pacheco Pereira (PPE-DE). – (PT) Frau Präsidentin, ich möchte einige kurze Bemerkungen zu Texten machen, die ich für etwas unklar halte. Erstens: Obwohl die gewaltigsten terroristischen Anschläge des letzten Jahres in New York und Bali stattgefunden haben, wäre es interessant, einmal darüber nachzudenken, wie Europa reagiert hätte, wenn der ursächliche Anschlag, der das Ausmaß des Terrorismus in unser Blickfeld rückte, der Anschlag vom 11. September 2001, in Europa stattgefunden hätte, wenn die Flugzeuge nicht die Türme von New York, sondern den Eiffel-Turm, die Gebäude des Europäischen Parlaments oder irgendein anderes bedeutendes europäisches Gebäude getroffen hätten. Vielleicht hätte uns eine solche Selbstbetrachtung zu tiefergehenden Einsichten in die Unklarheiten und Schwierigkeiten verholfen, auf die wir beim Umgang mit dem Phänomen Terrorismus treffen, das wir immer noch nicht völlig verstanden haben. Der zweite Aspekt, den ich – neben meinem Lob für den Vorsatz des Rates, mit den Vereinigten Staaten zu dieser Frage die Zusammenarbeit fortzusetzen – anführen möchte, lautet – und das ist ein wichtiger Punkt –, dass der Terrorismus in der Tat kaum etwas mit Armut zu tun hat. Natürlich sind Arme an terroristischen Aktivitäten beteiligt, aber diejenigen, die an den Kommandostellen sitzen, sind nicht arm. Und wenn wir uns die Welt als Ganzes anschauen, dann sind die Ärmsten nicht am Phänomen des Terrorismus beteiligt: Wenn ein Zusammenhang zwischen Terrorismus und Armut bestünde, dann müsste Afrika die Hauptquelle für terroristische Akte sein. Doch dem ist nicht so! Terrorismus ist eine Erscheinung, hinter der ein politisches Motiv steht, das das Erreichen bestimmter Ziele verlangt, und sie verlangt auch einen Grad von Macht. Und das kommt gewiss nicht von den Ärmsten, oder zumindest nicht direkt von den Ärmsten. Abschließend möchte ich auf etwas eingehen, was Kommissar Patten sagte, als er Popper zitierte. Das Problem, mit dem wir es heute zu tun haben, ist auch ein Problem, das Popper benannt hat: Es geht nicht so sehr um das Dilemma zwischen der Notwendigkeit, Freiheiten zu schützen, und unserer Auffassung von Sicherheit und Verteidigung einer freien Gesellschaft, sondern um unsere Unfähigkeit und mangelnde Bereitschaft, an die moralische Überlegenheit von Demokratie und Freiheit zu glauben. Ausgehend von diesem Konzept, das eine Grundlage unserer Zivilisation ist und nach dem sich Völker der ganzen Welt und vor allem die Armen sehnen, sollten wir vielleicht auch fähig und bereit sein, gegen Terrorismus vorzugehen. Leider hindern uns zur Zeit einige Unklarheiten in Europa daran. 3-157 Ceyhun (PSE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar und lieber ehemaliger Kollege, Herr Ratspräsident Haarder! Ich denke, wenn wir heute noch einmal über Terrorismus reden und von Terrorismusbekämpfung sprechen, sind wir uns alle einig, dass Terrorismus bekämpft werden muss, und wir sind uns auch alle einig, dass dies nur auf internationaler Ebene erfolgen kann, weil nämlich Terrorismus mittlerweile auch eine internationale Problematik ist. Aber wenn wir Terrorismus international bekämpfen wollen, dann müssen wir natürlich auch mit uns selbst kritisch umgehen. Als Haushaltsberichterstatter vom Innenausschuss, in dem wir früher gemeinsam gesessen haben, Herr Ratspräsident, stelle ich fest, dass wir mit kleinkarierten Streitigkeiten zu tun haben. Wir wollen den Terrorismus bekämpfen, und dafür brauchen wir eine europäische Polizeibehörde, Europol, dafür brauchen wir eine erfolgreiche Behörde, wie z. B. Eurojust. Aber ich stelle jetzt fest, nachdem wir im Europäischen Parlament z. B. für Eurojust sogar schon 2,8 Mio. € zur Verfügung gestellt haben, dass diese Gelder nicht ausgegeben werden können, weil unsere europäischen Behörden aus nationalen, kleinkarierten Gründen nicht funktionieren können. Wenn die nationalen Polizeibehörden nicht bereit sind, mit Europol zusammenzuarbeiten, wenn die nationalen Justizministerien nicht bereit sind, Eurojust zu unterstützen, werden wir weiter schöne Sonntagsreden halten und sagen, wie wichtig es ist, Terrorismus zu bekämpfen, aber wir werden keinen Erfolg haben, weil wir nämlich präventiv handeln müssen! Um vorbeugend handeln zu können, brauchen wir auch funktionierende Behörden, und das gelingt uns nur, wenn die Nationalstaaten, die 15 Mitgliedsstaaten der 23/10/2002 Europäischen Union, es endlich ermöglichen, dass unsere Behörden, wie Europol und Eurojust, in der Lage sind zu handeln. Aus diesem Grund möchte ich Sie, Herr Haarder, und auch unseren Kommissar Vitorino bitten, diesen Punkt immer wieder gegenüber den Nationalstaaten im Rat deutlich zu machen, sonst werden wir keinen Erfolg haben. 3-158 Schröder, Ilka (GUE/NGL). - Frau Präsidentin! Wir werden in der nächsten Debatte zu ECHELON vermutlich wieder größtenteils Kritik an dem angeblich zu gut funktionierenden Abhörsystem und damit an den USA zu hören bekommen. Gleichzeitig nehme ich aber eine grundsätzlich positive Einstellung und ein zustimmendes Abstimmungsverhalten zur AntiterrorGesetzgebung wahr. Diese dient aber gar nicht in erster Linie dem Kampf gegen terroristische Aktivitäten, sondern bringt vor allem mehr Ermittlungskompetenzen für die EU wie zum Beispiel beim SchengenInformationssystem II und beim europäischen Haftbefehl. Mit dieser qualitativen und quantitativen Erweiterung von EU-Zuständigkeiten geht eine Umschreibung der Grundrechte einher, und das bedeutet vor allem mehr Eingriffe des modernen bürgerlichen Staates und weniger Verteidigungsrechte, für welche Angeklagten auch immer. An der völlig beliebigen Terrorismusdefinition erkennt man am leichtesten, dass der Antiterrorkampf wenig mit der Bekämpfung von Terror zu tun hat, sondern einmal mehr als oberstes Ziel den Abbau der Grundrechte in der EU verfolgt. 3-159 Morillon (PPE-DE). – (FR) Frau Präsidentin, ich erinnere mich daran, wie ich nach der Rückkehr von meiner Mission in Bosnien-Herzegowina im Auftrag der UNO im Oktober 1993 in Brüssel von Manfred Wörner empfangen wurde, der damals NATO-Generalsekretär war. Ich habe dabei deutlich zu verstehen gegeben, dass die Allianz sich darauf vorbereiten müsse, auf dem Balkan einzugreifen oder langfristig auf ihre Existenz zu verzichten. Die Argumente, die ich damals vorbrachte, lassen sich leicht auf die heutige Zeit übertragen. In der Zeit nach dem Kalten Krieg musste die Nordatlantische Allianz entweder in der Lage sein, sich in der großen Krise zu engagieren, die im Herzen Europas ausgebrochen war, oder die europäischen Bürger würden sich fragen, wozu sie noch nützlich sei, ob es noch der Mühe wert sei, dafür weiterhin einen Teil ihrer Steuergelder aufzuwenden. Es brauchte zwei lange Jahre und die Tragödie des Falls von Srebrenica, bis die Botschaft verstanden wurde. Am 31. August 1995 jedoch leistete die Allianz mit ihrer Unterstützung des Einsatzes der Eingreiftruppe der UNO, die auf dem Berg Igman aufmarschiert war, um die serbischen Batterien zum Schweigen zu bringen, welche die blindwütige Beschießung von Sarajevo wieder aufgenommen hatten, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Krise. Dadurch wurden die Unterzeichnung der Abkommen von Dayton und ein endgültiger Waffenstillstand möglich. Seitdem hat die Allianz sich wieder erfolgreich 61 engagiert: im Kosovo und in jüngster Zeit in Mazedonien, wo sie zur Beruhigung der Lage beigetragen hat, auch wenn sie nicht alle politischen Probleme lösen konnte. Heute wird in ähnlicher Weise darüber diskutiert, welche Rolle das Nordatlantische Bündnis bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus übernehmen sollte. Die Allianz befindet sich in einer Krise, weil sie feststellen musste, dass die Amerikaner es im Afghanistankrieg nicht für nötig gehalten hatten, auf ihre Organisation zurückzugreifen. Bedeutet dieser Unilateralismus den Tod der Allianz? Ich glaube es solange nicht, bis die Amerikaner selbst dies festgestellt und den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben. Aufgabe der Allianz bleibt es, innerhalb des europäischen Territoriums und in dessen Umfeld überall dort zu intervenieren, wo ihre Werte bedroht sind, auf die mein Freund Pacheco Pereira gerade hingewiesen hat. Der internationale Terrorismus ist eine solche Bedrohung, eine große Bedrohung. Deshalb besteht die einzige Möglichkeit, die NATO zu reformieren und ihren Weiterbestand sicherzustellen darin, endlich das Europa der Verteidigung zu realisieren. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder überlässt die Europäische Union die Lösung militärischer Probleme auf ihrem Kontinent den Amerikanern und begnügt sich damit, neben ihnen einen mehr oder weniger bedeutenden Beitrag zur Verwaltung des Friedens zu leisten, so wie dies die Athener im alten Rom taten, oder sie engagiert sich entschlossen an deren Seite und übernimmt mit ihnen gemeinsam ihre Verteidigung gegen alle Gefahren, wie es die Amerikaner seit Bestehen des Nordatlantischen Bündnisses immer wieder von uns gefordert haben. 3-160 Theorin (PSE). (SV) Frau Präsidentin! Wir können Terrorismus nicht akzeptieren. Darin sind wir uns alle einig. Unterschiede gibt es möglicherweise in unseren Auffassungen über die Methoden der Terrorismusbekämpfung. Es ist von entscheidender Bedeutung, wie die Europäische Union ihre Strategie für den Kampf gegen den Terrorismus entwickelt. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte dürfen in diesem wichtigen Kampf nicht untergraben werden. Das macht die Entschließung, die hier von den beiden Ausschüssen gemeinsam vorgelegt wird, so wichtig. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik hat seinerseits die zentralen Instrumente hervorgehoben, die der EU zur Konfliktverhütung zur Verfügung stehen, wie z. B. die Entwicklung der Demokratie, der Handel und die Diplomatie. Selbstverständlich gehört es auch zu den zentralen Aufgaben, die grundlegenden Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen, d. h. Armut, Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung. 62 Im Schatten des 11. September besteht die Gefahr, dass grundlegende Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung vernachlässigt werden. Darüber hinaus ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, dass sich die einzige existierende Großmacht außerhalb des Systems der Vereinten Nationen einseitig Freiheiten herausnimmt. Aus diesem Grunde ist es von großer Bedeutung, dass sich das Europäische Parlament eindeutig zur Charta der Vereinten Nationen bekennt sowie dazu, dass das Recht eines angegriffenen Staates auf Selbstverteidigung nur dann legitim ist, wenn es vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen anerkannt oder beschlossen wird. Jetzt mit sprachlichen Formulierungen zu laborieren und zu sagen, ein UN-Beschluss wäre wünschenswert, würde die Vereinten Nationen in direkter Weise schwächen. Mit Zufriedenheit nehme ich zur Kenntnis, dass wir einhellig den Standpunkt vertreten, dass eine Strategie, die auf einen von der Regierung der USA geplanten Präventivschlag – einen so genannten preventive strike – hinausläuft, keine effektive Art der Terrorismusbekämpfung darstellt, und dass wir betonen, eine Lösung des Konflikts im Nahen Osten in Übereinstimmung mit den Resolutionen der Vereinten Nationen wäre ein sehr wichtiges Element der Terrorismusbekämpfung. 23/10/2002 Informationsweitergabe an unsere Dateien, nicht nur in den Mitgliedstaaten, sondern auch aus den Drittstaaten in die Europäische Union. Zweitens sollten wir prüfen, wie wir die Dateien, die uns zur Verfügung stehen, entsprechend miteinander verbinden, um effizientere Instrumente zur Hand zu haben. Ich meine die Europol-Datei, die Schengen-Datei und die Eurodac-Datei. Das Dritte ist, dass wir teilweise noch mit äußerst antiquierten Systemen wie dem fingerprint-System arbeiten. Wir müssen dazu übergehen, endlich biometrische Systeme zu verwenden, um Identitäten eindeutig festzustellen und das für unsere Überprüfungen zu nutzen. Viertens dürfen wir nicht nur an die Kooperation mit den USA denken, sondern sollten das Angebot, die Hand, die uns aus den asiatischen Staaten gereicht wird, ergreifen und mit asiatischen Staaten im Kampf gegen den Terror zusammenarbeiten. Ich selbst war bei der letzten ASEP-Konferenz in Manila dabei, und wir haben großartige Angebote erhalten, um die Kooperation gegen den Terrorismus mit asiatischen Staaten erfolgreich zu beginnen. 3-162 Das Völkerrecht ist für einen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Das gilt nicht zuletzt auch für kleinere Staaten. Das Unterminieren der Vereinten Nationen muss zwangsläufig zu einer Katastrophe führen. Aus diesem Grunde gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der Europäischen Union, die Vereinten Nationen und ihre Charta auch in schweren Zeiten zu verteidigen und die zentrale Rolle der Vereinten Nationen für den Frieden in der Welt zu stärken. 3-161 Pirker (PPE-DE). - Frau Präsidentin, Herr Staatspräsident, Herr Kommissar! Die Terrorakte vor einem Jahr, aber auch die folgenden, haben die Europäische Union wachgerüttelt, wie das vorher noch nie der Fall war. Die Europäische Union hat so schnell reagiert, wie das vorher noch nie der Fall war, und ich glaube, sie hat in relativ kurzer Zeit äußerst effiziente Maßnahmen getroffen. Wir sind aber noch lange nicht am Ende mit den Maßnahmen, die wir zu treffen haben. Die Innenstrategie ist in jedem Fall erfolgreich gewesen. Was wir jetzt brauchen, ist eine erfolgreiche Außenstrategie. Ich möchte hier auf einige Punkte eingehen, die mir notwendig erscheinen, um die Kooperation mit Drittstaaten auszubauen und zu verstärken. Das Erste ist, dass wir das Netzwerk, das wir bereits aufgebaut haben, mit Verbindungsbeamten von Europol entsprechend ausbauen und für Analysezwecke nutzen, für Strafverfolgung, aber auch für Hilfestellungen in den Drittstaaten. Was wir brauchen, ist eine bessere Izquierdo Rojo (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, in dieser neuen Politik der Europäischen Union sollten wir uns nicht darauf beschränken, die traditionellen terroristischen Politiken sklavisch zu kopieren, sondern wir müssen vielmehr in der Lage sein, die spezifischen Merkmale des gegenwärtigen Terrorismus detailliert herauszustellen und mit politischen Mitteln den drei Faktoren begegnen, die dem aktuellen Terrorismus zugrunde liegen und die eindeutig identifiziert werden können: der religiöse Fundamentalismus, die Verzweiflung der Palästinenser und der terroristische Ultranationalismus. Es genügt heute nicht, Herr Kommissar, die Terroristen zu inhaftieren. Wir müssen die mörderischen Ideologien neutralisieren, die Terroristen hervorbringen. Bis jetzt richteten sich unsere Aktionen weitaus stärker auf die Folgen des Terrorismus als auf seine Wurzeln. Von jetzt an muss sich die Europäische Union auch darauf konzentrieren, diese Tod bringenden Ideologien, die das Fundament des heutigen Terrorismus bilden, zu identifizieren, zu verfolgen und zu zerschlagen. 3-163 Sousa Pinto (PSE). – (PT) Frau Präsidentin, Ziel der heutigen Aussprache ist es, ein Jahr nach dem 11. September Bilanz zum Kampf gegen den Terrorismus zu ziehen. Wie hat die Europäische Union auf dieses tragische Ereignis reagiert? Sie erklärte ihre Solidarität und Bereitschaft, die Vereinigten Staaten zu unterstützen, machte auf die Gefahr der Verbindung zwischen Terrorismus und der islamischen arabischen Welt aufmerksam und beschleunigte ihre Beteiligung an der Terrorismusbekämpfung mittels eines sechzig Maßnahmen umfassenden Aktionsplans und einer Reihe 23/10/2002 von Rahmenbeschlüssen, wozu auch der Europäische Haftbefehl und die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus gehören. Sie betonte die dringende Notwendigkeit, politische Wege zur Lösung der Konflikte zu finden, die den terroristischen Fanatismus nähren, nicht zuletzt in der israelischpalästinensischen Frage. Die Entschlossenheit, den Terrorismus auszurotten, und die dringende Notwendigkeit, für dieses Ziel ein neues und wirksames Instrumentarium zu schaffen, darf unter keinen Umständen die persönlichen Rechte, Freiheiten und Garantien unverhältnismäßig beeinträchtigen. Gerade die Bekräftigung der Unantastbarkeit der Grundrechte begründet doch in Demokratien die Legitimität der Gewaltanwendung durch den Staat. Gleichermaßen muss der kompromisslose Kampf gegen die terroristische Bedrohung auf jeden Fall auf dem Boden des Völkerrechts stattfinden. Totalitäre Gesellschaften missachten das Primat des Rechts sowohl national als auch in den internationalen Beziehungen. Der Gedanke der internationalen Legalität ist die Erfindung der Demokratien. Wenn die Staaten, die Opfer von Terrorismus sind, auf diese Bedrohung unter Verletzung der Regeln und Grundsätze des Völkerrechts reagieren, erweisen sie den Verbrechern eine unerhoffte Gunst, was für die Zivilisation einen Rückschritt bedeuten würde. Der fanatische Hass, der Menschen dazu bringt, andere anzugreifen und Selbstmord zu begehen, wird häufig durch andauernde Situationen der Ungerechtigkeit oder Erniedrigung genährt. Diese Tatsache darf nicht als Rechtfertigung der abscheulichen Anschläge gegen Zivilbevölkerungen ausgelegt werden, sondern muss als Element gesehen werden, das für das Verständnis dieses Phänomens der Gewalt eine maßgebende Rolle spielt. Aus rein europäischer Sicht müssen wir hier die Unfähigkeit und mangelnde Bereitschaft betonen und anprangern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten hartnäckig an den Tag gelegt wird, wenn es darum geht, den Vorschlag zur Harmonisierung von Maßnahmen und Einführung gemeinsamer Instrumente der Terrorismusbekämpfung, den die Kommission rechtzeitig vorgelegt hat, voranzubringen. Der Terrorismus ist eine Bedrohung, die eine einheitliche und grenzübergreifende Reaktion verlangt. Auf europäischem Territorium lässt diese Reaktion noch immer keine ausreichenden Lebenszeichen erkennen. 3-164 Cushnahan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, für den Terrorismus gibt es keine Rechtfertigung. Wichtig ist auch, dass wir eine klare und eindeutige Haltung gegenüber diesem Übel einnehmen. Dies ist bedauerlicherweise nicht immer der Fall. Wenn die Vereinigten Staaten berechtigterweise eine weltweite Aktion gegen Organisationen, die für den Terrorismus verantwortlich sind, und gegen die Regime, die den Terrorismus unterstützen, durchführen, sollten wir die USA daran erinnern, dass sie sich mit Osama Bin Laden 63 und Saddam Hussein verbündet haben, als dies ihren eigenen außenpolitischen Zielen diente. Außerdem ist es unglaubwürdig, wenn die Vereinigten Staaten den Terrorismus verurteilen, sich jedoch nicht klar und unmissverständlich gegen den Staatsterrorismus Israels wenden, der dazu führen könnte, dass zukünftig ganze Generation von Terroristen in dieser Region heranwachsen. Ich kritisiere jedoch nicht nur die Vereinigten Staaten, ich sehe auch die widersprüchliche Haltung der EU, insbesondere des Rates, in diesen Fragen. So sehen wir in unserem derzeitigen globalen Kampf gegen den Terrorismus immer wieder über die Defizite der undemokratischen Regime hinweg, die wir um ihre Unterstützung in diesem Kampf gebeten haben. Ob aus geopolitischen Gründen, wie im Fall Pakistans, oder weil den Handelsinteressen Vorrang vor den Menschenrechten eingeräumt wird, wie im Fall Chinas, haben wir es immer wieder versäumt, eine eindeutige und konsistente Haltung gegenüber den Ländern einzunehmen, deren Regierungsstrukturen auf der Einschüchterung ihrer Bürger beruhen. Diese Länder setzen sich über demokratische Grundsätze hinweg, sie verletzten die Menschenrechte und sie missachten die Rechtsstaatlichkeit. Diese Widersprüchlichkeit und Heuchelei führen dazu, dass dem Westen im Allgemeinen vorgeworfen werden kann, dass seine Definition des Terrorismus nicht objektiv ist und in erster Linie von der wahrgenommenen Bedrohung westlicher Interessen bestimmt wird. Der weltweite Kampf gegen den Terrorismus wird nur Wirkung zeigen, wenn sein Ansatz nicht widersprüchlich und heuchlerisch ist und wenn die Ungerechtigkeit beseitigt wird, die der eigentliche Nährboden für den Terrorismus ist. 3-165 Gemelli (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin, als Erstes bekunde ich meine Wertschätzung für die Arbeitsmethode, die bei der Behandlung dieses Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments angewandt wurde. Sodann möchte ich eine Frage stellen: Gegen wen richtet sich der Terrorismus und welche Logik liegt ihm zugrunde? Meines Erachtens richtet sich der Terrorismus gegen die Menschen; er verstößt demnach gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und kann keinen ideologischen oder religiösen Ursprung haben. Wenn es heute eine allgemeine, weltweite Mobilisierung gegen den Terrorismus gibt, dann deshalb, weil er just gegen das verstößt, was die ganze Welt, alle Staaten und alle Bürger in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besiegelt haben. Wenn wir nun den Terrorismus definieren, so tun wir das der Einfachheit halber, indem wir die Gruppen anführen, die in seinem Rahmen operieren; ich möchte jedoch nicht, dass wir 64 dadurch auf eine schiefe Bahn geraten und diese Gruppen zusammen mit denen verurteilen, die wir dann als religiöse Elemente definieren, die wesentlich umfangreicher und komplexer sind als das, was der Terrorismus verkörpert. Wenn wir einen Schritt nach vorn tun müssen, so auch mittels eines Aufrufs, den wir als Europäische Union zur Überwachung der Strafrechtssysteme aller Staaten, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet haben, starten müssen, denn oftmals stehen die Strafrechtssysteme mit ihren eigenen, internen Definitionen der Menschenrechte nicht im Einklang mit dieser Erklärung. Darauf wollte ich in meinen Ausführungen hinweisen, weil wir meines Erachtens die Konfliktsituation überwinden und konstruktivere Vorschläge für das Wohl der ganzen Welt unterbreiten müssen. 3-166 Van Orden (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, wir mögen entsetzt über die jüngsten Terroranschläge sein, aber die Art dieser Anschläge sollte uns nicht überraschen. Terroristen haben keine Macht, wenn sie keine Angst verbreiten können. Je ungeheuerlicher, schockierender, unerwarteter und öffentlichkeitswirksamer ein Anschlag ist, desto erfolgreicher ist er. Trotzdem gibt es noch immer Menschen, die die Terroristen in Schutz nehmen wollen und versuchen, Terroranschläge und zum Beispiel die Maßnahmen, die von den Sicherheitskräften der demokratischen Regierungen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden, moralisch auf die gleiche Stufe zu stellen. Der Terrorismus muss mit einer breiten Palette politischer Instrumente bekämpft werden, und militärische Gewalt ist nur eines dieser Instrumente. Der Bereich, in dem unsere Demokratien seit jeher am schwächsten sind, ist die Zerstörung der Legitimität der Terroristen und deren systematische und gezielte politische Bekämpfung. Dieser Aspekt wird kaum beachtet. Wir haben die IRA niemals politisch bekämpft, weil wir uns nie über unsere eigenen politischen Ziele im Klaren waren. Jetzt gehören IRA-Terroristen der Regierung an. Durch unsere Maßnahmen stärken wir allzu oft die Glaubwürdigkeit und den Status von Terroristen und fördern so den Terrorismus. Die Botschaft der letzten Jahre ist, dass Terrorismus funktioniert, und das ist eine fatale Botschaft. Der Entschließungsantrag beinhaltet einige Elemente, die nicht zu kritisieren sind, aber der Antrag ist sehr unausgewogen und enthält die übliche Mischung aus Anti-Amerikanismus und übertriebener Sorge um die Rechte von Terroristen, Extremisten sowie deren Unterstützern. Darüber hinaus werden damit die föderalistischen Ziele der Europäischen Union unterstützt. Zu diesem Thema haben auch andere Redner bereits ausführlich Stellung genommen. Ich kann die indirekte Verurteilung präventiver Maßnahmen in einer 23/10/2002 so gefährlichen Welt, wie wir sie heute haben, nicht akzeptieren, in der irrationale und fanatische Terroristen in den Besitz von Massenvernichtungswaffen gelangen können. Das Mittel der Abschreckung wirkt nicht immer. Wir können nicht warten, bis ein Anschlag verübt wird, bevor wir handeln. Wenn dies der Fall wäre, würden die Regierungen ihre Pflichten vernachlässigen. Der Verweis in Absatz 4 des Entschließungsantrags auf das Recht auf Selbstverteidigung ist nicht korrekt und gibt eine verzerrte Darstellung der Charta der Vereinten Nationen wider. In Artikel 51 der UN-Charta heißt es: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung,” Der Entschließungsantrag hat einen Umfang von 12 Seiten, aber er trägt nur wenig zur Erweiterung unseres Wissens oder unserer Kapazitäten bei. Wo ist die Forderung nach politischer Solidarität und der verstärkten Zusammenarbeit aller Demokratien? Wo ist die Forderung nach einem Ausbau der militärischen Kapazitäten und einer Stärkung des politischen Willens durch die europäischen Staaten, und wo sind die Maßnahmen gegen diejenigen, die den Terrorismus unterstützen? Das ist es, was wir brauchen. 3-167 Pomés Ruiz (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, die unaufhörliche Eskalation des Terrorismus macht seine Bekämpfung zum vorrangigen Ziel vieler Politiken, natürlich auch der, die wir hier im Parlament verfolgen. Jüngste Ereignisse wie die auf Bali, den Philippinen und in Israel verdeutlichen die Dringlichkeit einer gemeinsamen und koordinierten Aktion zur Ausmerzung dieses sozialen Übels, das einen Angriff auf die grundlegendsten Rechte darstellt, wie das Leben und die Demokratie, das Regierungssystem, das wir für uns erwählt haben. Glücklicherweise haben wir uns schnell verständigt und bereits zehn Tage nach den Attentaten vom 11. September 2001 einen Plan zum gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus unterzeichnet. Herr Vitorino und Herr Patten – der jetzt abwesend ist –, dies ist der Zeitpunkt, uns über die Probleme bei der Ausführung dieses Plans zu berichten und die Beteiligten zu benennen. Wir brauchen keine allgemeine Einschätzung. Es gilt, ganz detailliert aufzuzeigen, welche Staaten mehr und welche weniger mitarbeiten, denn dieses Problem haben wir auch vor unserer Haustür. Vergangenen Samstag rief die Bürgerinitiative Basta ya, der wir den Sacharow-Preis verliehen haben, zu einer Großkundgebung in San Sebastián für die Freiheit der baskischen und spanischen Bürger auf, damit jeder Einzelne, ob Nationalist oder nicht, gemäß der von ihm gewünschten politischen Überzeugung leben kann. Am letzten Dienstag unterbrachen wir die Plenarsitzung, um 23/10/2002 das Attentat zu verurteilen, bei dem der Polizeichef von Leiza (Navarra), Juan Carlos Beiro, sein Leben verlor. Dies ist ein vorrangiges Ziel, das alle europäischen Bürgerinnen und Bürger veranlassen sollte, von Ihnen zu fordern, vor uns Erklärungen zu geben, und vom Rat, die Staaten zu benennen, die ihre Pflicht erfüllen und den Aktionsplan vom 21. September 2001 durchsetzen und die dies nicht tun. Wenn wir nicht klarstellen, wer seiner Pflicht gut und wer ihr schlecht nachkommt, erweisen wir unseren Wählern keinen Dienst und verteidigen nicht die Demokratie mit demokratischen Mitteln. 3-168 Haarder, Rat. -(DA) Frau Präsidentin, ich möchte mich für die ausführliche und spannende Debatte bedanken und noch ein paar Anmerkungen dazu machen. Viele haben die Ausgewogenheit angesprochen, die zwischen effektiver Terrorbekämpfung und Wahrung der Bürgerrechte gefunden werden muss. Wenn wir eine auf Rechtssicherheit beruhende internationale Gemeinschaft schaffen wollen, in der die Staaten den Rechtsweg beschreiten anstatt das Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen, brauchen wir Entschlossenheit zum Handeln – wenn nötig unter Anwendung von Gewalt – gegenüber den Kräften, die den Lebensnerv der offenen demokratischen Rechtsstaaten mit Gewalt und Terror angreifen wollen. Natürlich muss man in der Lage sein, bei solch entschiedenen Aktionen mit anderen zu kooperieren. Ich bin nicht der Meinung, dass Präventivmaßnahmen ausgeschlossen werden können, wenn es deutliche Anzeichen für einen bevorstehenden Angriff, einen Terrorakt oder ähnliches gibt. Dann könnte es durchaus angebracht sein, einen solchen Angriff oder Anschlag zu verhindern. Was die Rolle und Position der EU betrifft, möchte ich sagen: Wir beteiligen uns aktiv an dieser Abrechnung mit dem internationalen Terrorismus. Wir wollen die Verantwortlichen vor Gericht bringen, damit ihre Straftaten im Rahmen eines Verfahrens aufgedeckt werden können, das den rechtsstaatlichen Prinzipien einer fairen Verhandlung entspricht. Die EU legt großen Wert darauf, dass bei der Bekämpfung des Terrorismus nicht die Menschenrechte verletzt werden. Wie das Ziel nicht die Mittel heiligen darf und niemals den Terrorismus legitimieren kann, so darf auch in unserem Kampf gegen den Terrorismus das Ziel die Mittel nicht heiligen. Was die Finanzierung angeht, so hat der Rat entsprechend der Resolution Nr. 1373 Maßnahmen ergriffen, um die Terroristen und Terrororganisationen gehörenden Mittel einzufrieren. Die ersten Terroristenlisten wurden im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen. Seitdem wurde die Terroristenliste der EU während der spanischen Präsidentschaft zwei Mal überarbeitet, und es ist damit zu rechnen, dass während der dänischen Präsidentschaft in Kürze eine 65 weitere Revision durchgeführt wird. Es wäre nicht korrekt, die Änderungen zu kommentieren, bevor die Liste fertig ist. Deshalb möchte ich dazu nichts sagen. Das Verhältnis zwischen der EU und den USA ist im Wesentlichen felsenfest und beruht auf einer Wertegemeinschaft, was auch von mehreren Berichterstattern festgestellt worden ist. Wir sind für einander die wichtigsten Kooperationspartner in politischer, militärischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, und der 11. September hat uns noch enger zusammengeschweißt. Wir brauchen die USA und sie brauchen uns. Was uns vereint, ist stärker als das, was uns trennt. Auf der außerordentlichen Ratstagung am 21. September letzten Jahres haben wir den USA eine deutliche Botschaft der Solidarität und Zusammenarbeit zukommen lassen. Das verpflichtet uns und war auch erfolgreich und wird jetzt hoffentlich durch ein Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung gekrönt werden. In diesem wie in anderen Bereichen gilt, dass viel für Recht und Freiheit in der Welt getan werden kann, wenn die EU und die USA zusammenarbeiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, die enge Zusammenarbeit mit den USA fortzuführen, in diesem und in anderen Bereichen, und wir müssen uns natürlich laufend dafür einsetzen, dass sich die USA für den multilateralen Kurs, nicht für einen einseitig amerikanischen, entscheiden. 3-169 Vitorino, Kommission. – (EN) Ich möchte im Namen der Kommission anmerken, dass man aus dieser Debatte sicherlich schließen kann, dass bei allen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus beschlossen worden sind, streng auf die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Merkmale einer offenen Gesellschaft geachtet wurde. Niemand kann kritisieren, dass die von der Union oder den Mitgliedstaaten gebilligten Maßnahmen Notstands- oder Ausnahmeregelungen sind. Sie sind voll in unseren gemeinschaftlichen Rechtsrahmen integriert. Sie zeigen klar und deutlich, dass die Demokratie im Kampf gegen die organisierte Kriminalität oder den Terrorismus keineswegs schwach ist. Eine der möglichen Ursachen für eine Entfremdung ist die Auffassung der Bürger, dass die Demokratie nicht wirksam genug gegen den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität vorgehen kann. Wie Herr Patten sagte, ist der Terrorismus eine internationale und globale Bedrohung, die internationale und globale Antworten erfordert. Diese Tatsache wird langsam von den Mitgliedstaaten anerkannt. Wir können dem Terrorismus nicht so begegnen, als wäre er eines der alltäglichen Probleme. Wir müssen polizeiliche und justizielle Instrumente einsetzen, aber diese Instrumente allein reichen nicht aus. Wir müssen darüber hinaus militärische und andere Ressourcen mobilisieren. Wir müssen auf europäischer Ebene Informationen austauschen. Sie wissen aus Ihrer eigenen nationalen Erfahrung, wie schwierig es sein kann, einen 66 ordnungsgemäßen Informationsaustausch zwischen der Polizei und den Geheimdiensten in Ihren Heimatländern sicherzustellen. Die Zusammenarbeit, die seit dem 11. September im Kampf gegen den Terrorismus zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei auf europäischer Ebene stattfindet, kann erfolgreich sein. Wir dürfen jedoch zwei andere, sehr wichtige Bereiche nicht vergessen. 23/10/2002 Zum Abschluss dieser Erklärung teile ich Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung vier Entschließungsanträge erhalten habe4. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt. Der erste Bereich ist die Finanzierung des Terrorismus, der weitaus komplexer ist. Er erfordert zusätzliche Anstrengungen. Die Kommission wird diesem Thema im nächsten Jahr Priorität einräumen. Der zweite Bereich sind multilaterale Maßnahmen. Wir teilen die Auffassung des Parlaments, dass diesem Bereich Vorrang eingeräumt werden sollte. Die Vereinten Nationen sind die erste Stufe. Ein Anlass zur Sorge ist, dass die Verhandlungen über ein weltweites Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus derzeit in den Vereinten Nationen blockiert werden. Wir dürfen die wichtige Rolle des Europarats bei der Bekämpfung des Terrorismus nicht vergessen. Ich hoffe auf einen Erfolg der Verhandlungen, die derzeit im Europarat über ein Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus geführt werden. Im Dialog mit den Vereinigten Staaten über die Bekämpfung des Terrorismus und über die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz sollten wir erkennen, dass die in Amerika geführte Debatte über die Grundfreiheiten ein wichtiger Beitrag zur unserer eigenen europäischen Debatte über die Grundrechte und die Grundfreiheiten sein kann. Wir sollten die laufende Debatte in den Vereinigten Staaten über diese wichtigen Themen nicht unterschätzen und die Gruppen, die sie führen, nicht allein lassen. Deshalb führen wir auch einen Dialog mit den Vereinigten Staaten über ein Abkommen zur gegenseitigen Rechtshilfe und ein Auslieferungsabkommen, in dem wir unseren eigenen Standpunkt und unsere Werte verteidigen. Wir werden auch prüfen, ob von Seiten der Vereinigten Staaten der politische Wille besteht, unsere Positionen zu akzeptieren und zu respektieren. Schriftliche Erklärung (Artikel 120) 3-171 Souchet (NI), schriftlich. – (FR) Die jüngsten islamistischen Anschläge (Bali, Jemen, Kuwait) bestätigen, dass die Staatengemeinschaft künftig ständig mit dem Zerstörungswillen und der Zerstörungskraft zahlreicher nichtstaatlicher Akteure konfrontiert sein wird. Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten muss noch aktiver werden, damit den islamistischen Extremisten kein Zufluchtsort bleibt. Der Sturz der Taliban in Afghanistan war ganz offensichtlich nur ein erster Schritt in diesem Kampf, der in erster Linie innerhalb unserer eigenen Staaten geführt werden muss. In diesem Zusammenhang sollte sich Kommissar Patten, der mit Ratschlägen gegenüber nichteuropäischen Ländern nicht geizt, zuerst einmal fragen, welche Schlupflöcher das britische System für Terroristennetze bietet. Weit davon entfernt, die Staaten zu mehr Wachsamkeit und Zusammenarbeit aufzurufen, schlägt der Entwurf einer gemeinsamen Entschließung einen gefährlichen Kurs ein, indem er eine Ausweitung des QuartettVerfahrens empfiehlt, was letztlich dazu führen könnte, dass der Sicherheitsrat umgangen wird. Dieselbe Entschließung gleitet ins Lächerlich ab, wenn versucht wird, glauben zu machen, dass die im Vertrag über die Europäische Union vorgesehene Drei-Pfeiler-Struktur ein Haupthindernis bei der Bekämpfung des Terrorismus sei! Alles lässt sich im Interesse des Föderalismus instrumentalisieren, sogar der Terrorismus. 3-172 Der Testfall für Herrn Pomes Ruiz wird schon sehr bald eintreten, wenn die auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen umgesetzt werden. Wie Sie wissen, müssen die Rahmenbeschlüsse über den Terrorismus bis Ende dieses Jahres und über den europäischen Haftbefehl bis Anfang 2004 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Sieben Mitgliedstaaten haben sich, wie Ihnen bekannt ist, verpflichtet, den europäischen Haftbefehl bereits im ersten Halbjahr 2003 in ihre Rechtsordnungen zu übernehmen. Die Kommission möchte diese Mitgliedstaaten zur Einhaltung dieser Verpflichtung ermutigen. 3-170 Die Präsidentin. – Danke, Herr Kommissar. Echelon 3-173 Die Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zu Echelon. Herr amtierender Ratsvorsitzender, Sie haben das Wort. 3-174 Haarder, Rat. - (DA) Frau Präsidentin, mit seinen klugen, abschließenden Worten hat Herr Vitorino nicht nur diese Debatte optimal beendet, sondern auch zur jetzt folgenden übergeleitet. Es ist gut ein Jahr her, dass das Europäische Parlament einen Beschluss über die Existenz eines globalen Systems zum Abhören privater und wirtschaftlicher Kommunikation getroffen hat – das 4 Siehe Protokoll. 23/10/2002 so genannte Echelon-Abhörsystem. Im Beschluss heißt es, dass die Existenz eines weltweiten Abhörsystems für Kommunikation nicht mehr bezweifelt wird. Der Beschluss beruht auf einem Bericht des nichtständigen Ausschusses für das Echelon-Abhörsystem. In diesem Bericht wurde auf eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Bürgern und Unternehmen in der Union hingewiesen. Hier ist meiner Ansicht nach umfassende und gute Arbeit geleistet worden. Der Bericht hat in hohem Maße dazu beigetragen, dass diesem Bereich in der EU, in den Mitgliedstaaten und in den nationalen Parlamenten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Als Mitglied des Parlaments durfte ich an einer vom Ausschuss durchgeführten Anhörung teilnehmen. Die Aufmerksamkeit, die der Abhörmöglichkeit zum Zwecke der Gewinnung wirtschaftlicher Vorteile zuteil wurde, hat auch der europäischen Bevölkerung und den europäischen Unternehmen zur Einsicht verholfen, dass etwas zum Schutz der Kommunikation unternommen werden muss. Im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichts im Parlament kam die damalige belgische Präsidentschaft in ihrem Redebeitrag auf die grundlegenden Prinzipien zu sprechen, die für jedes Abhörsystem gelten müssen. Die Präsidentschaft erwähnte in diesem Zusammenhang u. a. die zentralen Grundsätze des Schutzes der Privatsphäre und des Rechts auf freie Kommunikation, die in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Ausdruck kommen. Ich möchte mich auf das beziehen, was die damalige belgische Präsidentschaft darüber gesagt hat. Mein Ansatz ist jedoch ein anderer. In meiner Eigenschaft als Vertreter der Ratspräsidentschaft möchte ich mich auf den Schutz unserer Kommunikation konzentrieren. Wir müssen die Tatsache in Betracht ziehen, dass die technologische Entwicklung es weit mehr als früher technisch möglich gemacht hat, unsere Kommunikation abzuhören. Illegales Abhören privater Kommunikation oder Abhören von Unternehmen mit dem Ziel der Wettbewerbsverzerrung ist selbstverständlich inakzeptabel und ein ernsthaftes Vergehen, und deshalb ist es wichtig, dass man sich in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene dieser Form des Abhörens bewusst ist und sich laufend um den bestmöglichen Schutz der Kommunikation von Bürgern und Unternehmen bemüht. Auf EU-Ebene wird bereits an der Verbesserung der Kommunikationssicherheit für den Einzelnen gearbeitet. Jüngstes Ergebnis dieser Bemühungen ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Die Präsidentschaft ist der Auffassung, dass darüber hinaus Anstrengungen zu unternehmen sind, den Einsatz der Verschlüsselung und die Sicherheit im IT-Bereich zu erhöhen – in den EU-Institutionen ebenso wie in den Nationalstaaten. 67 Sicherheit im IT-Bereich steht im gemeinsamen europäischen Aktionsplan eEurope 2005 an oberster Stelle. Der Plan befasst sich u. a. mit der Entwicklung sicherer Kommunikation zur Verwendung beim sicheren Austausch vertraulicher öffentlicher Informationen innerhalb der Gemeinschaft. Der Aktionsplan dient auch dem Zweck, eine Sicherheitskultur in allen Bereichen zu entwickeln, in denen mit der Entwicklung und dem Einsatz von Informationsund Kommunikationssystemen gearbeitet wird. Schließlich umfasst der Aktionsplan auch die Gründung einer Taskforce Computersicherheit, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor Katalysator für Initiativen im Sicherheitsbereich sein soll. Die dänische Präsidentschaft ist der Ansicht, dass die Realisierung der Initiativen im Aktionsplan eEurope 2005 wichtig ist. Ich möchte abschließend noch anmerken, dass sich die Präsidentschaft auch für die Annahme einer Resolution des Rates einsetzen möchte, die auf die Schaffung einer gemeinsamen Strategie zur Netzwerk- und Informationssicherheit im Hinblick auf die Einführung einer gemeinsamen europäischen Sicherheitskultur abzielt. Im Resolutionsentwurf werden u. a. die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert sicherzustellen, dass IT-Sicherheit in die Vorschriften der einzelnen Staaten als wesentliches Element aufgenommen wird. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ausreichende Vorkehrungen treffen, um Sicherheitsproblemen vorbeugen und auf sie reagieren zu können. Schließlich werden die Mitgliedstaaten im Entwurf dazu aufgefordert, Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen zu fördern, damit auf diesem Wege sichere Technologien und Sicherheitsdienstleistungen entwickelt werden können. 3-175 Liikanen, Kommission. – (EN) Frau Präsidentin, vor gut einem Jahr fand in diesem Haus eine Aussprache über die Ergebnisse der Arbeit des nichtständigen Ausschusses über das Abhörsystem Echelon statt. Einige Tage später, am 11. September, stand die ganze Welt unter Schock. Die Welt hat sich verändert. Die Rolle der Sicherheit der Netze und Informationen hat sich als äußerst wichtig erwiesen. Wir haben außerdem erkannt, dass die europäische Gesellschaft in zunehmendem Maße anfällig für Probleme ist, die mit der Sicherheit der Netze und Informationen zusammenhängen. Bevor ich auf die wichtigsten Anliegen des Europäischen Parlaments eingehe, möchte ich, wie ich dies bereits im vergangenen Jahr getan habe, einen wichtigen und klaren Grundsatz hervorheben: Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie dies in Artikel 6 des Vertrags und in der Charta der Grundrechte verankert ist. 68 Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die Mitgliedstaaten nach Titel V des Vertrags über die Europäische Union weiterhin die Verantwortung für die Durchführung und Überwachung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit tragen, sofern der Rat nichts anderes beschließt. Durch die rasche Verbreitung der Informationstechnologie ist das reibungslose Funktionieren der IKT ein Faktor von zunehmender Bedeutung für Wirtschaftswachstum, Produktivität, Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit. In der heutigen Aussprache wird die Sicherheit der Netze und Informationen unter dem Aspekt der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Dienstleistungen und Daten, der Verhinderung der Störung und des unbefugten Abhörens des Fernmeldeverkehrs, der Gewährleistung der Vertraulichkeit von Daten und des Schutzes von Informationssystemen gegen unbefugten Zugriff beleuchtet. Absolute Sicherheit wird es niemals geben. Es wird immer Schwachstellen, Angriffe, Zwischenfälle und Störungen geben, die Schäden verursachen. Darin unterscheidet sich dieser Bereich nicht von anderen Technologien oder anderen Aspekten des täglichen Lebens. Die Gesellschaft als Ganzes muss ebenso wie jeder Einzelne lernen, mit den Gefahren umzugehen, die im Zusammenhang mit Netzwerken und Informationssystemen bestehen. Daher ist die Sicherheit zu einem wichtigen politischen Thema geworden. Die Verantwortung der Regierungen gegenüber der Gesellschaft ist komplexer geworden, und von staatlicher Seite werden Anstrengungen zur Verbesserungen der Sicherheit im eigenen Land unternommen. 23/10/2002 weiterentwickelt. Darin wird die Absicht der Kommission begrüßt, Vorschläge für die Einrichtung eines Sonderstabs für Computer- und Netzsicherheit vorzulegen. Das Europäische Parlament hat sich mit diesem Thema befasst und einen Bericht über den Vorschlag der Kommission vorgelegt, der gestern gebilligt wurde und in dem eine entschiedene europäische Antwort auf das wachsende Problem der Informationssicherheit gefordert wird. Da sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat und die Kommission für eine engere europäische Koordinierung eintreten, wird nun als effizienteste Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels die Schaffung einer „Sicherheitseinrichtung“ erwogen. Der Vorschlag, der derzeit geprüft wird, enthält eine Reihe von Themen, Fragen und Anliegen, mit denen sich das Parlament befasst. Basierend auf diesen Anliegen könnten folgende Maßnahmen vorgeschlagen werden: Einrichtung eines Kompetenzzentrums, in dem Experten zusammenarbeiten, die sowohl das Vertrauen von öffentlichen Stellen und nationalen und Gemeinschaftsinstitutionen als auch des Privatsektors genießen; dieses Zentrum wird die Erarbeitung international anerkannter Standards unterstützen und in der Lage sein, effizient und schnell zu handeln. Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen werden daher für die reibungslose und flexible Arbeit dieses Zentrums ebenso erforderlich sein wie ein kohärenter Ansatz, der mehrere Säulen einschließt, da die Sicherheit auch bestimmte Bereiche berührt, welche die Durchsetzung von Rechtsvorschriften und nationale Sicherheitsfragen betreffen. Das Ziel des erst kürzlich verabschiedeten Aktionsplans eEurope 2005 besteht darin, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zu verbessern, ein europäisches Kompetenzzentrum einzurichten, eine Sicherheitskultur zu entwickeln und ein sicheres Kommunikationsumfeld zu schaffen. Wir müssen allen an den Informations- und Kommunikationstechnologien beteiligten Sektoren Verantwortung übertragen, um eine Sicherheitskultur zu schaffen. Lassen Sie mich nun auf den Datenschutz eingehen. In Artikel 17 der allgemeinen Datenschutzrichtlinie ist der Grundsatz der Datensicherheit verankert. Die neue Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation wurde im Juli verabschiedet. Sie sieht ein hohes Schutzniveau für verarbeitete personenbezogene Daten vor. Sie enthält eine Bestimmung, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Vertraulichkeit der mit öffentlichen Kommunikationsnetzen und öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten übertragenen Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten sicherzustellen und jede Form der Überwachung von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten zu untersagen. Die Mitgliedstaaten können gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention jedoch Maßnahmen zur Wahrung der nationalen oder öffentlichen Sicherheitsinteressen oder zur Untersuchung und Verfolgung von Straftaten treffen, wo dies notwendig ist. In der Entschließung des Rates vom 28. Januar 2002 zu einem gemeinsamen Ansatz und spezifischen Maßnahmen im Bereich der Netzund Informationssicherheit wurde dieses Konzept ebenfalls Die Kommission hat Initiativen eingeleitet, um die Vereinbarkeit zwischen den Bestimmungen über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre einerseits und den Erfordernissen der Strafverfolgung andererseits Dies war das Ziel der Mitteilung der Kommission über die Sicherheit der Netze und Informationen, in der zahlreiche Maßnahmen, zum Beispiel zur Sensibilisierung und zur Verbesserung der Mechanismen für den Informationsaustausch vorgeschlagen wurden. Ein Beispiel für die Sensibilisierung ist das Benchmarking der nationalen Politiken zur Gewährleistung eines sicheren elektronischen Geschäftsverkehrs. 23/10/2002 69 zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde ein EUForum über Cyberkriminalität eingerichtet. Modalitäten für die zukünftige Arbeit im Bereich der Netz- und Informationssicherheit festgelegt. Was die Überwachung der Telekommunikation zum Zweck der Strafverfolgung betrifft, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Bestimmungen über die Überwachung im Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zum jetzigen Zeitpunkt einen ausgewogenen Ansatz darstellen. Darüber hinaus gilt es, die weltweite Zusammenarbeit zu verbessern. Ein erwähnenswertes Beispiel für diese Zusammenarbeit ist die umfassende Beteiligung der Kommission an der Erarbeitung der kürzlich verabschiedeten OECD-Leitlinien für die Sicherheit von Informationssystemen und Kommunikationsnetzen. Durch die „dual-use“-Verordnung, die seit September 2000 in Kraft ist und Bestimmungen über die Ausfuhrkontrolle von Informationssicherheitsprodukten und -dienstleistungen enthält, werden die Verfügbarkeit und der freie Verkehr von Verschlüsselungsprodukten und Technologien in der Europäischen Union gewährleistet. Diese Verordnung wurde erfolgreich umgesetzt, und von der Kommission wird derzeit das komplexe Thema der Ausfuhrkontrollen mit den Beitrittsländern erörtert. Im Bereich der Technologie konnten durch das Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft, insbesondere durch das Programm Technologien der Informationsgesellschaft, die Bedingungen für die Entwicklung von marktführenden Verschlüsselungsprodukten verbessert werden. Damit komme ich nun zu den Maßnahmen, die zur Verbesserung unserer eigenen internen Informationsund Kommunikationssysteme in Angriff genommen wurden. Nach der Verabschiedung der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft wurde eine weit reichende Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Nach dieser Überprüfung wurde eine Entscheidung der Kommission gebilligt, die Sicherheitsbestimmungen und umfassende Bestimmungen über die IT-Sicherheit enthält. Durch diese Entscheidung wird der Schutz von nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten der Kommission grundlegend verbessert. Außerdem werden die verschiedenen Zuständigkeiten der Beteiligten klar definiert, darunter fallen unter anderem Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern und Sicherheitsinformationen. Darüber hinaus wurde in der gesamten Kommission eine technische Überprüfung durchgeführt. Derzeit laufen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Wie Sie sehen, haben wir bereits vieles erreicht, dennoch liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Durch die kürzlich verabschiedete Datenschutzrichtlinie, den Bericht des Europäischen Parlaments über die vorgeschlagene Politik auf dem Gebiet der Informationssicherheit, den Aktionsplan eEurope 2005 und die Pläne zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für Computersicherheit werden die weiteren Durch diese Leitlinien wird die Bedeutung der Anwendung bestimmter gemeinsamer Grundsätze für die Informationssicherheit unterstrichen, die Arbeit auf europäischer Ebene wird untermauert, und sie stehen im Einklang mit dem Grundgedanken der „Sicherheitskultur“ im Aktionsplan eEurope 2005. Im Dezember wird der Rat „Telekommunikation“ den Stand der Umsetzung der gemeinsamen europäischen Strategie für die Sicherheit der Netze und Informationen erörtern und überprüfen. Die Netzund Informationssicherheit ist ein Thema, dem vom dänischen Ratsvorsitz hohe Priorität eingeräumt wird. Durch diese Maßnahmen der europäischen Organe und der Mitgliedstaaten wollen wir die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken und die Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit der Netze und Informationen verstärken. Dies ist ein wichtiger Schritt, um illegale Überwachungen oder Wirtschaftsspionage zu verhindern und das reibungslose Funktionieren unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften zu gewährleisten. 3-176 Flesch (ELDR). – (FR) Zum Verfahren, Frau Präsidentin. Die Ausführungen, die wir gerade gehört haben, waren sicherlich sehr interessant, doch abgesehen vom letzten Satz von Herrn Liikanen bezogen sie sich nicht auf das Thema, das auf unserer Tagesordnung steht, nämlich Echelon. 3-177 Die Präsidentin. – Ihre Bemerkung wird zur Kenntnis genommen, Frau Abgeordnete. 3-178 von Boetticher (PPE-DE). - Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auf ein paar Anmerkungen zur Kommission beschränken. Der Echelon-Ausschuss hat ja vor einem Jahr seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die Arbeit wurde auch mehrfach gelobt. Aber schon während unserer Arbeit damals wurde deutlich, dass die Kommission die Angelegenheit behandelt hat wie die berühmten drei Affen, die nach dem buddhistischen Glauben am Koshin-Fest über die Menschen berichten sollen, nach dem Motto "Nichts hören, nichts sehen und nichts sagen". Nach einem Jahr könnte man fast hinzufügen "Auch nicht allzu viel umsetzen". Denn von den im Bericht beschriebenen Defiziten und den Aufträgen hat die Kommission bis heute in der Tat nicht allzu viel umgesetzt. 70 Herr Kommissar, Sie kennen unsere Aufforderung an die Kommission aus den Punkten 27 bis 44 des Berichts. Die Frage, die im Raum stehen bleibt, ist: Was haben Sie getan hinsichtlich der Information unserer Bürger und Unternehmen über die Gefahren durch Echelon? Was haben Sie getan für eine systematische Verschlüsselung von E-mails innerhalb der Kommission? Und was wurde getan hinsichtlich der Ausbildung des Personals der Kommission in Fragen der neuen Technologien und Verschlüsselungen? Es reicht nicht, wenn man neue Techniken einführt, sondern man muss dann auch das Personal weiter schulen. Ihre Datenschutzlinien, die sehr wichtig und sehr weitreichend sind, interessieren ja nur bedingt. Die Frage ist auch dort: Was ist innerhalb der Kommission geschehen? Sie sagten, Sie haben einen Beschluss gefasst. Ich kann allerdings nicht erkennen, dass die Kommission inzwischen die von uns geforderte Sicherheitsanalyse erstellt hat, die eben auch eine komplette Geheimschutzklassifizierung von Personen und Dokumenten beinhaltet. Sie haben das ansatzweise erkennen lassen. Meine Frage ist dann: Wer ist bei Ihnen dafür zuständig? Ich erinnere mich nämlich noch sehr gut an den Auftritt von Herrn Perkins, den Sie uns damals geschickt haben. Er war Leiter des Chiffrierdienstes der Kommission. Er konnte uns aber gerade mal sagen, wie der Technikstand der Chiffriergeräte ist, aber nichts über den allgemeinen Sicherheitsstandard in der Kommission. Offenbar gab es keine feste Zuständigkeit dafür, und - das ist jedenfalls mein Gefühl - es gibt sie auch heute noch nicht. Oder, Herr Kommissar, sind Sie oder eine der Generaldirektionen dafür zuständig, dass Dokumente durchgehend klassifiziert werden, dass Sie sich in Personalfragen einmischen und Personen klassifizieren, um die Sicherheit in der Kommission zu gewährleisten? Jede nationale Institution hat heute einen Geheimschutzbeauftragten, der genau diese Aufgaben durchführt. Gibt es einen solchen Beauftragten mittlerweile in Ihrer Kommission, der auch die nötige Sensibilisierung für mögliche Angriffe durch das Echelon-System aufweist? Ach ja, arbeiten Sie eigentlich immer noch mit einer britischen Faxverschlüsselung, Herr Kommissar? Ich fürchte beinahe, ja, denn dazu haben Sie nichts gesagt. Darum werden wir Ihnen mit einer neuen Entschließung erneut auf die Sprünge helfen, und, Herr Kommissar, sollte hier weiterhin so wenig geschehen wie bisher und sollte auch weiterhin die Umsetzung unserer Punkte quasi ignoriert werden, dann müssten wir uns auch mal auf die nächste anstehende Entlastung der Kommission miteinander verständigen. Unser Auftrag an Sie wird demnächst auf dem Tisch liegen. Ich bitte Sie, handeln Sie! (Beifall) 3-179 23/10/2002 Wiersma (PSE). – (NL) Ich möchte mich den Bemerkungen des Kollegen von Boetticher anschließen. Letztes Jahr wurden zu diesem Thema viele Anfragen eingereicht. Das Parlament hat der Kommission und dem Rat zahlreiche Empfehlungen unterbreitet, zu denen wir praktisch nie eine Stellungnahme erhalten haben. Vermutlich werden andere Kolleginnen und Kollegen ebenfalls auf diesen Punkt eingehen. Ich möchte mich nur auf einen Aspekt unserer im Vorjahr geführten Aussprache konzentrieren. In der im vergangenen Jahr verabschiedeten Entschließung über die Existenz eines globalen Abhörsystems wurde der politischen Bedeutung der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein wichtiger Punkt in der seinerzeitigen Aussprache war der, dass die überwältigende Mehrheit dieses Parlaments an sich nicht gegen das Abhören ist und dass selbst in einer Demokratie Nachrichtendienste erforderlich sind. In dem Bericht des Nichtständigen Ausschusses wurde hervorgehoben, dass effizient arbeitende Nachrichtendienste in unserer modernen Gesellschaft notwendig sind, und zwar nicht nur bei der Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität, sondern auch als wesentliches Element bei der Entwicklung einer eigenen Europäischen Sicherheitspolitik. Sollen eine autonome Verteidigungskapazität und eine eigene Interventionsmacht im Rahmen der Petersberg-Aufgaben aufgebaut werden, dann gehören dazu auch die Möglichkeit und die Fähigkeit zur Informationssammlung. Deshalb hat das Europäische Parlament nachdrücklich die Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowie eine stärkere demokratische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit gefordert. Unserem Bericht zufolge weisen auch hier einige Länder noch erhebliche Defizite auf. Unter dem Druck des internationalen Terrorismus und der Ereignisse des vergangenen Jahres hat sich die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste offensichtlich nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch mit den USA verbessert. Hinsichtlich der demokratischen Kontrolle scheint sich indes wenig geändert zu haben. Die Unionsbürger haben ein Recht darauf zu wissen, dass die in ihren nationalen Rechtsvorschriften verankerte Privatsphäre auch bei der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit geschützt wird. Die Bürger und Unternehmen Europas müssen sich darauf verlassen können, dass für die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation in allen Ländern der Europäischen Union die gleiche Gewähr geboten wird. Sichergestellt muss sein, dass europäische Nachrichtendienste nicht dazu missbraucht werden, Betriebsgeheimnisse zu stehlen, sondern dazu dienen, kriminelle Tätigkeiten wirksam zu bekämpfen. Selbstverständlich danken wir Herrn Kommissar Liikanen, dass er hier im Namen der Europäischen Kommission Auskunft über die technischen Aspekte des globalen Abhörens von Kommunikation erteilt hat. 23/10/2002 Leider ist jedoch Kommissar Patten heute hier nicht zugegen, um uns über die internationalen Aspekte, von denen ich soeben gesprochen habe, eingehender zu informieren. Ohne hinreichende Klarheit in diesem Punkt ist die Politik der Europäischen Union nicht nur unvollständig, sondern auch unglaubwürdig. 3-180 Plooij-van Gorsel (ELDR). – (NL) Sehr geehrte Vertreter des Rates, verehrter Herr Kommissar! Herr Haarder hat mit aller Deutlichkeit über den notwendigen Schutz von Kommunikation gesprochen und auch gesagt, die Technik ermögliche das Abhören in großem Stil. Das Abhören wird durch diese Technik nicht nur möglich, es wird auch tatsächlich praktiziert, wie wir anhand unserer hierzu vorgelegten Studie gezeigt haben. Dann stelle ich mir die Frage, was wir eigentlich dagegen unternehmen. Herr Liikanen erwähnte die Charta der Grundrechte, für die liberale Fraktion stand jedoch fest, dass es eines Rechtsrahmens bedarf, um illegalen Abhörpraktiken Schranken zu setzen und legales Abhören klar zu definieren sowie diesbezüglich eine wirksame Kontrolle auf europäischer Ebene vorzusehen. Die liberale Fraktion plädierte hierbei für ein zweigleisiges Vorgehen, nämlich einerseits Schutz der Rechte und der Privatsphäre des einzelnen Bürgers und andererseits Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Union durch Maßnahmen zur Verhütung von Industriespionage. Wir haben dazu auch konkrete Vorschläge unterbreitet. Im Rat Justiz und Inneres ist statt dessen nunmehr von weit reichenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten betreffend die Datenspeicherung sowohl im Bereich der Telekommunikation als auch des Internet die Rede. Wer schützt eigentlich unsere Bürger vor dem Staat? Mein nächster Punkt ist der, dass wir auch ganz konkrete Maßnahmen zur Steigerung des Problembewusstseins der Bürger und der Unternehmen gefordert haben. Dazu gehören die Entwicklung einer europäischen Verschlüsselungssoftware und die Erstellung von Sicherheitsanalysen. Ich möchte nun sowohl den Ratsvorsitzenden als auch den Kommissar fragen, was diesbezüglich effektiv unternommen wird, was bislang erreicht worden ist und was diesbezüglich noch geplant ist? Ich habe nämlich den Eindruck, dass von allen unseren Empfehlungen kaum etwas umgesetzt wird, und ich möchte nochmals auf die Bemerkung meiner Kollegin Colette Flesch an die Adresse von Kommissar Liikanen verweisen. 3-181 Di Lello Finuoli (GUE/NGL). – (IT) Frau Präsidentin, bis vor wenigen Jahren wurde jeder Versuch, mit dem Rat oder mit der Kommission über ECHELON zu sprechen, mit der Ausrede vereitelt, es handle sich um Folgerungen der Presse, die keines Kommentars bedürfen. Nach den Arbeiten des ECHELONAusschusses hat die Europäische Union die Existenz dieses Abhörsystems schließlich anerkannt, und das Thema dieser Debatte ist – wie Frau Flesch zu Beginn der Aussprache ganz richtig in Erinnerung brachte - 71 ECHELON. Um nichts anderes geht es, wir kommen nicht darum herum. Ich habe dem nichts hinzuzufügen; nachdem ich Herrn von Boetticher und die anderen Kollegen gehört habe, kann ich ihren Ausführungen zustimmen und ihnen beipflichten, weil sie bereits ausführlich dargelegt haben, was alles nach dieser Arbeit nicht getan worden ist. Wir haben Zeit und Personal investiert, um dann ein Mäuschen zu gebären, denn bis heute haben weder die Kommission noch der Rat etwas für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger unternommen. Dabei geht es auch um das folgende Problem: Die Unternehmen und Institutionen können sich mit all den ihnen zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mitteln gut schützen, doch der eigentliche Appell, der vom ECHELON-Ausschuss ausging, betraf den Schutz der Bürger und ihrer Privatsphäre, des Grundrechts auf Privatsphäre. Bisher wurde also in Europa nichts auf diesem Gebiet unternommen, und ich betrachte es als eine Delegitimation der Organe und auch des Europäischen Parlaments, dass sie keine konkrete Maßnahme in Bezug auf ECHELON und das Abhörproblem ergriffen haben. Damit wird unseren Organen die Legitimation wahrhaftig entzogen. Ich möchte den Rat und die Kommission dazu auffordern, zumindest über einen Rahmenbeschluss nachzudenken, der die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen Abhöraktionen schützt und deren Justiziabilität festlegt, d. h. die Möglichkeit, ein nationales Gericht anzurufen, um derartige Abhörtätigkeiten zu bestrafen. 3-182 McKenna (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich halte es ebenso wie einige andere Redner für bedauerlich, dass seit dem Bericht des Parlaments über Echelon nichts geschehen ist. Die Bevölkerung hat weiterhin den Eindruck, dass sie nicht ausreichend geschützt ist. Vom Rat sollte ein Rahmenbeschluss gefasst werden, der Schutz vor den Aktivitäten der Nachrichtendienste anderer Mitgliedstaaten oder von Drittländern bietet. Die bloße Existenz eines Systems für das willkürliche Abhören von Kommunikationen verstößt gegen Artikel 6 des EU-Vertrags, wie Herr Liikanen selbst eingeräumt hat. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten ein Abkommen schließen, in dem jede Partei zur Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und der Vertraulichkeit der Kommunikation von Unternehmen verpflichtet wird. Meine Fraktion lehnt die vom Rat getroffenen Maßnahmen entschieden ab, mit denen die Möglichkeiten des Abhörens von Telekommunikation an die neuen Technologien angepasst werden sollen. Wir lehnen insbesondere die Verabschiedung der Richtlinie ab, die es den Mitgliedstaaten unter anderem ermöglicht, gesetzliche Maßnahmen für die zeitlich begrenzte Speicherung von Daten zu beschließen. 72 Vom Ratsvorsitz muss eine Strategie vorgelegt werden, wie die parallel bestehenden Datenschutzsysteme innerhalb der Europäischen Union durch ein gemeinsames System abgelöst werden können und wie die Zunahme von Kontrollbehörden und -mechanismen, wie Schengen, Europol oder Zollabkommen, verhindert werden kann. Sie arbeiten auf der Grundlage unterschiedlicher Schutzstandards und unterliegen keiner echten demokratischen oder rechtlichen Kontrolle. Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass der verstärkte Einsatz der Verschlüsselung die Suche nach politischen Lösungen, zum Beispiel strengere Rechtsgarantien und eine wirksamere parlamentarische Kontrolle, nicht ersetzen kann. Wenn wir sagen, dass wir unsere Probleme durch die Verschlüsselung lösen können, gestehen wir damit unser Scheitern ein. 3-183 Coelho (PPE-DE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Verlaufe eines Jahres hat das Europäische Parlament in dem Ausschuss, dem ich die Ehre hatte vorzustehen, eine umfangreiche Arbeit geleistet. Es wurden viele Sachverständige gehört, viele Reisen unternommen und unzählige Dokumente analysiert, die in den ausgezeichneten Bericht von Herrn Gerhard Schmid mündeten, dessen Schlussfolgerungen von der übergroßen Mehrheit in diesem Parlament angenommen wurden. Fast unsere gesamte Arbeit vollzog sich in der Öffentlichkeit. Es gab wenige Ausnahmen, wenn der Charakter der Maßnahmen oder der konsultierten Stellen dazu zwang, hinter verschlossenen Türen zu handeln. Wir gelangten zu der Schlussfolgerung, dass es ein Netz „Echelon“ geben muss, das Kommunikationen abhören und verarbeiten kann und an dem die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland beteiligt sind. Wir haben deutlich unsere Sorge über das niedrige Schutzniveau unserer persönlichen Freiheiten gegen diese Bedrohung und in Bezug auf die Kommunikationssicherheit unserer Unternehmen und auch hinsichtlich eines fairen Handels auf dem internationalen Markt zum Ausdruck gebracht. Außerdem haben wir in diesem Plenum 44 Empfehlungen angenommen, die vor allem an den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten gerichtet waren. Ich habe den Eindruck, dass alle diesen Bericht und seine Schlussfolgerungen lieber vergessen wollten. Ich kann vor allem die Entscheidung des Präsidiums dieses Parlaments, die Veröffentlichung des Berichts nicht zu fördern, nur beklagen. Und um auf den Rat und die Kommission zurückzukommen: Es ist an der Zeit, ganz klar zu sagen, dass in diesem Jahr wenig geschehen ist. Die Situation, in der wir uns heute gegenüber unseren Bürgern und unseren Unternehmen befinden, unterscheidet sich nicht wesentlich von der vor einem Jahr. Wir haben sogar eine Tendenz festgestellt, der wir unbedingt entgegentreten müssen – und in diesem Zusammenhang verweise ich auf den Beitrag von Herrn 23/10/2002 Haarder in der vorhergehenden Debatte –, dass nämlich geäußert wird, der Kampf gegen das internationale Verbrechen und den Terrorismus müsse zwangsläufig auf Kosten unserer Freiheiten geführt werden. Ich muss wiederholen und betonen, dass die Sicherheit ein Instrument ist, um unsere Freiheit zu schützen, aber wenn Sicherheitserfordernisse Freiheiten ersticken, üben wir Verrat an unseren Grundwerten und gleiten ab in Tyrannei. Ich hoffe, dass wir uns in einem Jahr nicht erneut an den Rat und die Kommission und die Mitgliedstaaten wenden und wiederholen müssen, was wir heute gesagt haben: das wenig getan wurde und fast alles wie zuvor ist. 3-184 Vattimo (PSE). – (IT) Frau Präsidentin, insbesondere nach den Ausführungen, die soeben Herr Coelho, unser Vorsitzender und Koordinator unseres Ausschusses im vergangenen Jahr, gemacht hat, wäre wenig hinzuzufügen. Ich möchte lediglich in Erinnerung bringen, dass sich die Delegation der Italienischen Sozialistischen Partei im vorigen Jahr bei der Abstimmung über den Bericht Schmid der Stimme enthalten hat, weil unseres Erachtens nicht genügend hervorgehoben wurde, dass die globalen Abhörmaßnahmen, deren sich ECHELON bedient, jeglicher durch die Menschenrechte vorgesehenen Legalität widersprechen. Sie erfolgen nämlich grenzüberschreitend, beruhen auf keinem vorherigen richterlichen Beschluss und werden ziellos durchgeführt. Es ist, als würde man ein Netz auswerfen und darauf warten, dass jemand das Wort „Bombe“ oder „Attentat“ usw. ausspricht. Danach haben wir nichts mehr gesagt. Nach dem 11. September hat sich natürlich niemand mehr an diese Dinge erinnert, weil uns gesagt wurde: „Seht Ihr, wie notwendig der Geheimdienst ist?“ Das stimmt sicherlich, doch hätte man einwenden können, dass er vielleicht nicht viel taugt, wenn es ihm bis jetzt nicht gelungen ist, den Terrorismus zu verhindern. Jedenfalls liegt uns heute ein Bericht vor, aus dem hindurchsickert, dass nicht viel getan worden ist, um den Forderungen bzw. unseren 44 Empfehlungen nachzukommen. Als Erstes halte ich die Veröffentlichung des Berichts der Kommission für sehr wichtig, damit die Bürger informiert werden; sie ist ferner sehr wichtig, um darauf zu dringen, dass es in allen EU-Staaten eine Gesetzgebung gibt, welche die Charta der Rechte, d. h. sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch die von uns vor dem Gipfel in Nizza angenommene Charta, respektiert. Das ist entscheidend für die Mitgliedschaft in der Union. Selbstverständlich stellt sich außerdem das Problem der demokratischen Kontrolle über die Geheimdienste in den verschiedenen Staaten, die effektiv weitgehend inexistent ist. Schließlich möchte ich darauf hinweisen – ich will nicht geschmacklos erscheinen -, dass das Vereinigte Königreich immer noch an ECHELON beteiligt ist und meines Wissens weiterhin mit den USA 23/10/2002 zusammenarbeitet, d. h. mit denjenigen, die sämtliche Antiterroraktionen steuern und die Menschenrechte explizit verletzten – siehe Guantanamo, die Bombardierungen und dergleichen. Wie können wir darauf vertrauen, dass unsere angeblichen Verbündeten nicht auch bei den Abhöraktionen die Menschenrechte verletzen? 3-185 Turco (NI). – (IT) Frau Präsidentin, ich glaube, Kommissar Liikanen und dem Herrn Minister Haarder ist ein schwieriger Drahtseilakt gelungen, indem sie ein Ergebnis erzielten, das wir nicht einmal während der Ausschussarbeit zu erreichen vermochten, nämlich die Einvernehmlichkeit des Europäischen Parlaments. Ich schließe mich sämtlichen bisherigen Ausführungen an, möchte jedoch etwas Besonderes hinzufügen. Es wird fortwährend, wie auch in dem letzten Redebeitrag des Kollegen Vattimo, auf das angloamerikanische System zum systematischen und allgemeinen durch Suchmaschinen gefilterten Abhören hingewiesen, wobei jedoch bewusst ignoriert wird – denn wir alle wissen davon -, dass diese Systeme auch in europäischen Ländern wie Deutschland, Holland und Frankreich genutzt werden. Anders gesagt, einige Mitgliedstaaten der Union hören die Tätigkeit von Institutionen, Bürgern und Untenehmen anderer Mitgliedstaaten ab. Solche globalen Abhörsysteme für Kommunikation, Daten und Dokumente verstoßen gegen das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union garantierte Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre. Kommissar Liikanen hat uns bereits darauf hingewiesen: Diese Systeme verstoßen offenkundig gegen die Grundrechte der Unionsbürger, die Logik des freien Marktes und die Sicherheit der Union. Für uns sind diese Verstöße nicht hinnehmbar, und die Worte des Herrn Kommissars, die er hier im Rahmen einer Debatte geäußert hat, reichen nicht aus, wenn sie dann zu keinerlei Konsequenz führen. Ich möchte den Herrn Kommissar und den Herrn Minister lediglich an Ziffer 9 der Empfehlungen unseres Parlaments erinnern, wo dazu aufgefordert wird, ein System zur demokratischen Überwachung und Kontrolle der eigenständigen europäischen nachrichtendienstlichen Kapazitäten – worüber wir gar nichts gehört haben – sowie anderer damit im Zusammenhang stehender nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf europäischer Ebene einzurichten. Alles in allem können so heikle Fragen wie die der Abhör- und Überwachungstätigkeit der Polizei-, Sicherheits- und Spionagedienste nicht angepackt werden, ohne nicht für ein wesentliches und ausschlaggebendes Element Sorge zu tragen, nämlich die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle, mithin die demokratische Kontrolle. 3-186 73 Schmid, Gerhard (PSE). - Frau Präsidentin! Es ist gut, dass diese Debatte heute stattfindet. Der EchelonAusschuss hat nach einem Jahr Arbeit Empfehlungen und Forderungen auf den Tisch gelegt. Es ist nur gute parlamentarische Kontrolle, wenn wir nach einem Jahr nachfragen, was daraus geworden ist. Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Wenige Tage nach der Debatte, die wir letztes Jahr hatten, kam es am 11. September zu dem schrecklichen Anschlag in den Vereinigten Staaten von Amerika. Darauf hat es zwei Reaktionen gegeben. Die einen haben gesagt: Diese Abhörsysteme taugen nichts, wie man sieht, die müssen abgeschafft werden, die anderen wollten die Geheimdienste und ihr Tun zur öffentlichen Anbietung ausstellen. Beide Reaktionen sind falsch! Es war die Überzeugung der Mehrheit dieses Hauses, dass strategische Fernmeldekontrolle, wenn sie gesetzlich abgesichert ist und ordentlich kontrolliert wird, ein nützliches Instrument für Nachrichtendienste sein kann. Der 11.9. ändert aber nichts an unseren Forderungen, dass es klarer gesetzlicher Grundlagen bedarf, dass es einer parlamentarischen Kontrolle bedarf und dass die Vorschriften der europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden müssen. Ich möchte aus der Palette unserer Forderungen im Wesentlichen die Aspekte herausgreifen, für deren Umsetzung die Kommission verantwortlich ist - also nichts im außenpolitischen Bereich, nichts im internationalen Bereich. Die Kommission hat, wie Herr Kommissar Liikanen ausführte, Etliches im Bereich der IT-Sicherheit unternommen. Wer dieses Detail untersucht, stellt fest, dass es sich um Aktionen handelt, die ohnehin wegen des e-commerce und der Förderung der IT-Industrie notwendig gewesen wären. Das Europäische Parlament hatte präzise Forderungen, die jedenfalls meinem Eindruck nach, Herr Kommissar nicht vollständig eingelöst wurden. Wir wollten zum einen, dass die Verschlüsselungssoftware auf der Basis von open source gefördert wird, damit man sicher weiß, was die Software tut. Wir wollten, dass die Kommission zur Verbreitung von open source-Software beiträgt, damit wir sicher sein können, dass in den Netzwerken keine Hintertüren eingebaut sind. Die Kommission tut da zu wenig. Sie selbst benutzt im übrigen zu meinem Leidwesen auch keine open source-Software, das Europäische Parlament auch nicht. Was den Schutz von vertraulichen Informationen in der Kommission betrifft, mit dem wir uns ja auch beschäftigt haben, hat Herr Liikanen ausgeführt, dass sich da Etliches geändert hat. Das ist auch gut so. Als wir uns das in der Kommission das letzte Mal angesehen haben, hat man noch Verschlüsselfaxe benutzt, wobei ein Teil der Schlüssel in Großbritannien generiert wurde! Es wäre gut, Herr Kommissar, wenn die Kommission einigen Mitgliedern dieses Ausschusses von damals anbieten könnte, sich vor Ort vom jetzigen Stand der Sicherheit in der Kommission zu überzeugen. Mir ist klar, dass Sie in einer öffentlichen Debatte keine 74 Details darlegen können, aber für uns wäre es hilfreich, noch ein bisschen genauer zu erfahren, was da eigentlich geschehen ist. (Beifall) 3-187 Haarder, Rat. (DA) Frau Präsidentin, Nachrichtendienste sind wichtig, um die offene Gesellschaft zu schützen. Deshalb haben sich viele Länder vernünftigerweise dazu entschlossen, ihre Nachrichtendienste in Anbetracht des 11. September auszubauen, und natürlich arbeiten die Nachrichtendienste der einzelnen Nationen auch zusammen. Ich muss allerdings auch sagen, meine Damen und Herren, wie die Dinge im Moment stehen, ist das ein nationales Anliegen, und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern bzw. den Diensten ist eine zwischenstaatliche Angelegenheit und nicht Sache des Rates. Man kann es sich anders wünschen, aber so ist die Situation zur Zeit. Deshalb will noch kann ich nichts Näheres zu den einzelnen Anträgen im Parlamentsbeschluss des letzten Jahres sagen. Wie die belgische Präsidentschaft muss ich mich daran halten, dass ich hier als Vertreter der dänischen Präsidentschaft stehe, und ich muss mich auf Dinge konzentrieren und Aussagen zu Umständen machen, die den Rat oder Institutionen der Union betreffen. Der Rat kann und möchte dazu beitragen, die Zusammenarbeit im Hinblick auf den Schutz unserer Kommunikation zu verbessern. Darauf habe ich mich in meinem Redebeitrag konzentriert, in dem ich besonders die Verschlüsselung als Schutzverfahren für Kommunikation hervorgehoben habe. Ich habe die Debatte natürlich mit großem Interesse verfolgt wie damals, als ich als Mitglied dieses Parlaments bei einer Anhörung zu Echelon unter dem Vorsitz von Herrn Gerhard Schmid zugegen war. Damals war ich Abgeordneter des Parlaments. Jetzt bin ich Mitglied des Rates und sein Sprecher, und ich muss mich an das halten, was bis auf weiteres die Rolle des Rates und damit meine eigene ist. Ich habe verstanden, dass das Parlament die Bemühungen der Union in diesem Bereich nicht für ausreichend hält und nehme es zur Kenntnis. Ich werde das natürlich im Gedächtnis behalten, aber ich kann hier leider nicht sagen: Ja, meine lieben Kollegen, dann machen wir also dies und das. Dafür habe ich kein Mandat, und ich glaube, Herr Schmid weiß das noch besser als ich. 3-188 Liikanen, Kommission. – (EN) Frau Präsidentin, ich möchte auf die beiden Kommentare von Frau Flesch und von Herrn von Boetticher eingehen. Frau Flesch, ich habe Echelon genauso oft erwähnt, wie es im Entschließungsantrag des Parlaments erwähnt wurde. Echelon wurde darin nur einmal erwähnt, weil im diesem Entschließungsantrag die Maßnahmen für die 23/10/2002 Sicherheit der Informationen und Netze im Vordergrund stehen. Was die konkreten Maßnahmen anbelangt, habe ich leider die schlechte Angewohnheit, mich an die vom Parlament vorgegebene Redezeit zu halten, und deshalb habe ich neun Minuten und siebenundfünfzig Sekunden der vorgesehenen zehn Minuten gesprochen. Insgesamt sind es 70 Maßnahmen. Das heißt, ich hätte 20 Sekunden für jede Maßnahme. Wie von Ihnen gewünscht, werde ich also auf jede einzelne Maßnahme eingehen. Ich hoffe, Sie werden zur Kenntnis nehmen, was wir getan haben. Zu Punkt 27 kann ich berichten, dass der Vorschlag der Kommission für einen Sonderstab für Computer- und Netzsicherheit Anfang Dezember oder, wenn wir Glück haben, schon im November vorgelegt werden wird. Dadurch kann ein Netz von Experten auf diesem Gebiet aufgebaut werden, und es können Computer-Notdienste (CERT) eingerichtet werden. Dies betrifft sowohl Punkt 27 als auch Punkt 28. Punkt 29 bezieht sich auf die Forschung im Bereich der Verschlüsselungstechnologie. Ich habe persönlich sichergestellt, dass diesem Bereich im IST-Programm des Sechsten Forschungsrahmenprogramms höhere Priorität eingeräumt wird. Wir haben unseren Ausschüssen erst kürzlich entsprechende Anweisungen erteilt. Die Entwicklung von open sourceVerschlüsselungssoftware gehört zu den höheren Prioritäten des RP6. Ein dritter Punkt ist die Förderung von open sourceSoftware. Ich persönlich habe zu diesem Zweck eine IDA-Konferenz, eine Konferenz über den Datenaustausch zwischen den Verwaltungen, organisiert, zu der die Mitgliedstaaten eingeladen wurden, um sich über die Einsatzmöglichkeiten für Software mit frei zugänglichem Quellcode in den öffentlichen Verwaltungen zu informieren. Diese Konferenz war ein großer Erfolg. Beim Thema open source-Software möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen. Wir sollten bedenken, dass ein frei zugänglicher Quellcode nicht nur für Entwickler offen ist, sondern auch für Abhördienste. Wir können also damit nicht alle Probleme lösen, aber ich befürworte ihn ausdrücklich. Punkt 31 betrifft die Standardisierung. Sie sagten, es sei nichts getan worden. Das trifft nicht zu. Ich habe europäische Normungsgremien angewiesen, sich mit diesem Thema zu befassen. Von diesen Organisationen wurde im Juni 2002 eine Arbeitsgruppe Sicherheit der Netze und Informationen eingerichtet. Das Ziel besteht darin, den Bedarf für neue Sicherheitsstandards zu ermitteln, um die Sicherheitsmaßnahmen verbessern zu können. In den Punkten 32 und 34 werden die europäischen Institutionen und die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten aufgefordert, die Verschlüsselung von 23/10/2002 E-Mails systematisch durchzuführen. In der Strategie der Kommission gibt es nun eine Reihe von Maßnahmen, mit denen ein Eindringen in das interne Netzwerk der Kommission verhindert werden soll und ein hohes allgemeines Sicherheitsniveau gewährleistet wird. Angesichts der Sensibilität der Daten mussten spezielle Lösungen gefunden werden. Die Mittel in diesem Bereich sind weiterhin begrenzt, es steht lediglich 1 Million EUR zur Verfügung. Ich hoffe, dass die Haushaltsbehörde sich kooperativer zeigen und die Mittel erhöhen wird. In Punkt 34 wird gefordert, dass der Position der Bewerberländer besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wir haben Gespräche aufgenommen, um ganz gezielt nach geeigneten Lösungen für eine technologieneutrale elektronische Signatur zu suchen. Darüber hinaus haben wir Forschungsprogramme für die Beitrittsländer initiiert. Die Punkte 36, 37 und 39 beziehen sich auf unsere internen Entscheidungen. Ich habe bereits erwähnt, dass die Kommission ein internes Audit durchgeführt hat, um mögliche Schwachstellen bei der Konfiguration von Servern, bei Primary Domain Controllern, EinzelplatzComputern und Webservern aufzudecken. Im November 2001 wurden neue Sicherheitsbestimmungen für die Kommission beschlossen. Von unserer Direktion Sicherheit wurde ein Entwurf für ein neues Programm für die Sicherheit der Informationssysteme vorgelegt. 75 Punkten Stellung genommen, bei denen Sie der Kommission spezifische Aufgaben übertragen haben. Viele Aufgaben wurden den Mitgliedstaaten übertragen, und dazu werden die Mitgliedstaaten direkt antworten. 3-189 Die Präsidentin. – Danke, Herr Kommissar. Das war wirklich eine reife Leistung: auf alle Fragen eine präzise Antwort zu geben, ohne faktisch die Redezeit zu überschreiten. 3-190 Plooij-van Gorsel (ELDR). – (EN) Frau Präsidentin, ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Ich danke Herrn Liikanen für seine klare Antwort, aber er sagte, er habe ein spezielles Treffen zum Thema Software mit frei zugänglichem Quellcode organisiert, um die Verwendung dieser Software im öffentlichen Sektor zu fördern. Meine Frage ist, was die Kommission selbst tut. Wird die Kommission zukünftig nur noch mit open source-Software arbeiten, so dass auch für uns der Schutz in diesem Bereich verbessert wird? 3-191 Liikanen, Kommission. – (EN) Frau Präsidentin, wir haben einige Maßnahmen auf diesem Gebiet eingeleitet, und die Arbeit wird auf Abteilungsebene, nicht an den einzelnen Arbeitsplätzen weitergeführt. Ich werde mich darüber bei meinem Kollegen informieren, der ein internes Computersystem einsetzt, und die Frau Abgeordnete schriftlich über die aktuelle Situation unterrichten. 3-192 Kürzlich wurde eine gesonderte Entscheidung für die Außenstellen getroffen, und nachfolgend haben wir das Verschlüsselungssystem für die sichere Datenübertragung zwischen der Hauptverwaltung und den weltweiten Außenstellen der Kommission modernisiert und ausgeweitet. In Punkt 40 ersuchen Sie die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms in neue Technologien der Ent- und Verschlüsselungstechnik zu investieren. Dies wird zu den wichtigsten Prioritäten gehören. In Punkt 42 wird die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zur Schaffung eines koordinierten Netzes von Beratungsstellen vorzulegen. Das ist genau das, was vom Sonderstab für Computer- und Netzsicherheit vorgeschlagen wird. Ich bin durchaus bereit, Kritik zu akzeptieren, aber wenn Sie sagen, nichts sei geschehen, dann lassen meine Kommunikationsfähigkeiten sehr zu wünschen übrig. Wie dem auch sei, ich werde den Mitgliedern des Parlaments die Informationen schriftlich zukommen lassen. Wir arbeiten hier in einem äußerst schwierigen Bereich. Herr Schmid, der Berichterstatter für dieses sehr komplexe Thema, hat sich auf allgemeine Fragen betreffend die Sicherheit der Netze und Informationen und nicht nur auf Echelon konzentriert. Ich habe zu den Die Präsidentin. – Danke, Herr Kommissar. Die Aussprache ist geschlossen5. Die Abstimmung findet 7. November 2002, statt. am Donnerstag, dem 3-193 VORSITZ: ALONSO JOSÉ PUERTA Vizepräsident 3-194 Fragestunde (Rat) 3-195 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B5-0494/2002). Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an den Rat. Das Wort hat Geschäftsordnung. Herr Ortuondo Larrea zur 3-196 Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung. Ich möchte hier meine tiefe Besorgnis zum Ausdruck bringen, da ich der Meinung bin, dass einige Europaabgeordnete gestern in der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission diskriminierend behandelt wurden. 5 Frist für die Einreichung von Entschließungsanträgen: siehe Protokoll. 76 23/10/2002 Zu meinem Erstaunen konnte ich im Fernsehen verfolgen, wie die Vizepräsidentin der Kommission und Kommissarin für Verkehr und Energie, Frau Loyola de Palacio, vor der Tür des Plenarsaals und vor den Medien persönlich auf die Anfrage Nr. 93 einer Abgeordneten antwortete, auf die keine mündliche Antwortet gegeben worden war, da die für die Fragestunde zur Verfügung stehende Zeit abgelaufen war. sagten, dass die Anfrage Nr. 2 nicht beantwortet würde, bin ich natürlich gegangen. Ein solches Verhalten darf es nicht geben. Wir anderen Abgeordneten, deren Anfragen weit vor der Nummer 93 eingeordnet worden waren, haben keine persönliche Erklärung von einem der Kommissionsmitglieder erhalten, wir haben noch nicht einmal die vorgeschriebene schriftliche Antwort bekommen. Ich halte dies für eine Diskriminierung, und da es keine europäischen Bürger erster und zweiter Klasse gibt und alle Abgeordneten die Unionsbürger vertreten, muss dies angesprochen werden; eine solche Diskriminierung darf sich nicht wiederholen. 3-199 3-197 Der Präsident. – Herr Ortuondo Larrea, ich kann Ihnen versichern, dass wir gestern gemäß unserer Verantwortung im Parlament die Reihenfolge der Anfragen gewissenhaft eingehalten haben und dass alle Abgeordneten, deren Anfragen nicht mündlich beantwortet wurden, entsprechend der Geschäftsordnung eine schriftliche Antwort erhalten werden. Alle anderweitigen Antworten oder Reden, die es möglicherweise gab, liegen nicht im Zuständigkeitsbereich dieses Präsidiums, und daher kann ich darauf nicht eingehen. Ich spreche nur über die Einhaltung der Reihenfolge der Fragestunde in diesem Hohen Haus. Ich würde Sie bitten, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass wir zur Tagesordnung zurückkehren können, mit dem Vorbehalt, das Ihnen das Wort erteilt wird, wenn Sie zur Geschäftsordnung zu sprechen wünschen. Sonst gibt es heute, wie Sie wissen, noch mehr Abgeordnete, die keine Antwort erhalten. Wenn Frau de Palacio ihre persönliche politische Meinung darlegen möchte, so kann sie das jederzeit tun, ohne dass sie zu solchen Manipulationen greifen muss, die ich für wirklich bedauerlich halte. Der Präsident. – Herr Nogueira Román, ich würde keine Bewertung wagen, schon gar nicht würde ich von einer Regelwidrigkeit sprechen wollen, und außerdem ist dies nicht meine Aufgabe. Ich versichere Ihnen nochmals, dass gestern nicht viele Anfragen im Plenarsaal behandelt wurden und dass die Kommission daher prinzipiell allen Abgeordneten schriftlich antworten wird. Für alle Fälle empfehle ich Ihnen, mit Frau de Palacio zu sprechen. Es gibt eine dritte, hoffentlich letzte, Frage zur Geschäftsordnung. Herr Galeote Quecedo, Sie haben das Wort. 3-200 Galeote Quecedo (PPE-DE). – (ES) Es geht um Unterstellungen, denn ich hatte die Gelegenheit und auch, nebenbei bemerkt, die Genugtuung, eine Antwort der Europäischen Kommission zu kommentieren, die in voller Übereinstimmung mit den Regeln gegeben wurde, und daher möchte ich bitten, dass der Hinweis auf eine Manipulation zurückgenommen wird. Es war hier die Rede von Bürgern erster und zweiter Klasse. Natürlich sind jene Bürger aus der Region von Herrn Ortuondo Larrea, die systematisch bedroht, aus ihren Häusern vertrieben und in einigen Fällen ermordet werden, nicht Bürger zweiter Klasse. Ich würde mir wünschen, dass Herrn Ortuondo Larreas Sorge auch diesen Personen gilt, die – das betone ich – keine Bürger zweiter Klasse sind. 3-198 Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte klarstellen, dass die Situation, in der die Kommissarin und Vizepräsidentin der Kommission diese ungewöhnliche Antwort auf die Anfrage Nr. 93 im Korridor gab, noch dadurch verschlimmert wurde, dass ihre Worte – die sie als Vertreterin der Kommission äußerte – von zwei Europaabgeordneten begleitet und kommentiert wurden, von der Abgeordneten der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, die die Anfrage gestellt hatte, und von einem Abgeordneten der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten. Ich hoffe, dass sich eine derartige Manipulation, unabhängig von unseren politischen Positionen, die alle zu respektieren sind, in diesem Hohen Haus nicht wiederholen wird. Für mich ist das eine sehr bedauerliche Tatsache. Ich hatte auf die Anfrage Nr. 2 der „Sonstigen Anfragen“ gewartet, habe Sie, Herr Präsident, mit einer Geste konsultiert, und als Sie mir 3-201 Der Präsident. – Meine Damen und Herren, ich muss Sie daran erinnern und Ihnen nahe legen, dass wir zum eigentlichen Zweck dieser Sitzung zurückkommen sollten, nämlich Anfragen an den Rat zu stellen und nicht eine Debatte zwischen Abgeordneten zu führen. Ich weiß, dass Sie das Recht haben, Unterstellungen von sich zu weisen, aber ich würde Sie bitten, diese nicht persönlich zu nehmen, damit wir die Debatte beginnen können. Da Sie mich wegen persönlicher Unterstellungen um das Wort bitten, weil es eine persönliche Anspielung gegeben hatte, erteile ich Herrn Ortuondo Larrea das Wort, dem Abgeordneten, den Herr Galeote Quecedo gemeint hatte. Herr Ortuondo Larrea, ich bitte Sie, sich so kurz wie möglich zu fassen. 23/10/2002 3-202 Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte sagen, dass die Worte meines Vorredners nicht zulässig sind. Es ist nicht zulässig, dass angesichts einer von mir korrekt formulierten Beschwerde über eine diskriminierende Behandlung diese diskriminierende Behandlung der Abgeordneten, ohne auf den Inhalt der Anfrage überhaupt Bezug zu nehmen, mit einer Situation im Baskenland in einen Topf geworfen wird, die leider gerade das Ergebnis der Engstirnigkeit und des Mangels an Demokratie im spanischen Staat ist. 3-203 Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass ich, obwohl ich die Ehre habe, aus dem spanischen Wahlgebiet zu kommen, hier nur in meiner Eigenschaft als Sitzungspräsident der Fragestunde mit Anfragen an den Rat sprechen darf. Wahrscheinlich würde ich gern an dieser Debatte teilnehmen, aber wir haben kein Recht dazu, ich am wenigsten. Und daher wird der amtierende Ratspräsident – den ich wegen dieser Verzögerung um Entschuldigung bitte – die Anfrage von Herrn Nogueira Román beantworten. 3-204 Der Präsident. – Anfrage Nr. 1 von Camilo Nogueira Román (H-0606/02): Betrifft: Die Milcherzeugung im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Galicien hat einen hohen Anteil an der Milcherzeugung des spanischen Staates; seine Agrarstruktur beruht auf dem kleinen Familienbetrieb, der für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums am besten geeignet ist; außerdem hat Galicien in den letzten zehn Jahren außerordentliche Anstrengungen zur Modernisierung dieses Sektors unternommen. Für ein Land wie Galicien sollte die GAP daher die Erhöhung der Milcherzeugung fördern, um zumindest den Bedarf des iberischen Marktes zu decken, wobei eine Übergangszeit festgelegt werden sollte, in der der Interventionspreis beibehalten wird. Ist der Rat der Ansicht, dass eine derartige Regelung mit den Optionen vereinbar ist, die in dem Vorschlag zur Reform der GAP für die Zeit nach 2008 vorgesehen sind? Könnte diese Regelung für Länder, die sich in einer ähnlichen Situation wie Galicien befinden, bereits vor 2008 eingeführt werden? 3-205 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, am 12. Juli dieses Jahre hat die Kommission eine Mitteilung zur Halbzeitevaluierung der gemeinsamen Agrarpolitik und ein Arbeitsdokument über den Molkereisektor veröffentlicht. Außer diesen beiden Dokumenten hat der Rat keine formellen Vorschläge zur Änderung der derzeitigen Vorschriften für gemeinsame Marktorganisationen vorgelegt, folglich auch nicht in Bezug auf die Vorschriften zur gemeinsamen Marktorganisation von Molkereiprodukten. Sobald die Kommission, der das Initiativrecht zukommt, dem Rat die seiner Meinung nach notwendigen Vorschläge vorlegt, wird sich der Rat umgehend damit befassen, und der Rat wird vor einer Entscheidung auf jeden Fall die Stellungnahme des Parlaments berücksichtigen. Der Rat hat die verschiedenen Berichte 77 zur Kenntnis genommen, die der Mitteilung der Kommission zur Halbzeitevaluierung beilagen, und hat zuletzt in diesem Monat intensiv u. a. über Molkereiprodukte diskutiert. Diese Debatte ging von einer Reihe von Anfragen an die Präsidentschaft aus und verfolgte das Ziel, die wichtigsten Probleme abzuklären. 3-206 Nogueira Román (Verts/ALE). – (PT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident! Ich möchte sagen, dass mein Land ohne die vom spanischen Staat und Galizien aufgestellten Hindernisse eine Milchproduktion ähnlich der Irlands oder Dänemarks erreichen könnte, derzeit aber nur 1,8 Mio. Tonnen erzeugt. Auf alle Fälle wäre es in der Lage, seinen Eigenbedarf zu decken und seine Produktion zu verdoppeln. Eingedenk dessen und unter Berücksichtigung der Agrarstruktur Galiziens, die auf Familieneigentum basiert und klar auf die Milchproduktion ausgerichtet ist, möchte ich den Herrn Ratspräsidenten fragen: Würde der Rat spezielle Maßnahmen akzeptieren – die auch für ein anderes Land zur Anwendung kommen könnten –, die es Galizien ermöglichen würden, bei vorübergehender Beibehaltung des Systems der Interventionspreise seine Produktion zu steigern? 3-207 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, das Initiativrecht liegt bei der Kommission. Deshalb muss die Kommission einen Vorschlag einreichen. Danach wird sich der Rat damit befassen und – wie ich gesagt habe – auch die Position des Parlaments berücksichtigen, bevor er eine Entscheidung trifft. Deshalb kann es durchaus sehr sinnvoll sein, dass Herr Nogeira das Thema heute zur Sprache gebracht hat. 3-208 Der Präsident. – Anfrage Nr. 2 von Josu Ortuondo Larrea (H-0608/02): Betrifft: Erklärung des EU-Vorsitzes zur Insel Perejil Am 13. Juli 2002 äußerte der EU-Vorsitz in einer Erklärung seine Besorgnis über die von Marokko geschaffene Situation auf der Insel Perejil. Er erklärte seine uneingeschränkte Solidarität mit Spanien und forderte Marokko auf, seine Truppen unverzüglich abzuziehen. Diese Haltung gegenüber einem Mitgliedstaat ist zu begrüßen. Dem Vorsitz scheint jedoch unbekannt zu sein, dass es spanische Historiker gibt, denen zufolge keinerlei Rechte oder Titel die spanische Oberhoheit über dieses Eiland belegen, das bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts zwecks Sicherung des Gebietes von spanischen Truppen besetzt gehalten wurde. Diese Truppen wurden im Rahmen der Beendigung des spanischen Protektorats über Marokko nach dessen Unabhängigkeit von 1956 wieder abgezogen. Ist der Ratsvorsitz nicht der Ansicht, dass die spanische Regierung die Grenzen des Erlaubten überschritten hat, indem sie Streitkräfte entsandte, um diese Insel zu besetzen, was von Marokko als kriegerischer Akt gewertet wurde, und dass die Europäische Union besser darauf verwiesen hätte, die Frage der Hoheit über Perejil vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag entscheiden zu lassen? Ist er nicht der Ansicht, dass es widersinnig ist, wenn Spanien vom Vereinigten Königreich die Hoheit über Gibraltar fordert und Marokko die Hoheit über die Insel Perejil und andere Besitztümer auf dem afrikanischen Kontinent verweigert? 3-209 78 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, an diese Sache kann ich mich sehr gut erinnern, denn sie wurde aktuell, als die dänische Präsidentschaft begann. Anfang Juli waren wir alle sehr besorgt über die Entwicklung der Ereignisse um diese kleine Insel. Es gab keinen Zweifel in Bezug auf den Status der Insel, über den Einvernehmen bestand. Spanien und Marokko hatten sich darauf verständigt, dass die Insel unbewohnt bleiben sollte, keine Seite sollte Souveränitätszeichen zur Schau stellen. Als Marokko gegen diese Übereinkunft und den Status verstieß, veröffentlichte die dänische Präsidentschaft eine Erklärung, in der sie ihrer Besorgnis über die Situation Ausdruck verlieh und sich mit Spanien solidarisch erklärte. Gleichzeitig wurde Marokko nachdrücklich aufgefordert, seine Einheiten zurückzuziehen. Der Rat war sehr erleichtert, als die neue spanische Außenministerin Ana Palacio, die gerade von diesem Parlament in den Rat gekommen war, unmittelbar nach dem Zwischenfall mit ihrem marokkanischen Kollegen in Rabat zusammentraf und beide bestätigten, man wolle zum früheren status quo zurückkehren. Die dänische Präsidentschaft vertraut darauf, dass diese und die folgenden Treffen dazu beitragen werden, die engen Verbindungen zwischen Spanien und Marokko zu verbessern. Ich möchte im Namen des Rates betonen, dass die Beziehungen der EU zu Marokko auf allgemeiner Ebene traditionell gut sind. In den letzten Jahren sind große Fortschritte gemacht worden, und die gegenseitige Zusammenarbeit ist in vielen Bereichen ausgebaut worden. Das reicht vom Handel bis zu empfindlichen Themen wie Migration – alles auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens, das vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten ist. 3-210 Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident! Ich glaube nicht, dass Marokko mit Ihrer Bemerkung einverstanden sein wird, die Insel Perejil gehöre keiner der Seiten. Ich möchte Sie fragen: Hält es der Rat für gerecht und demokratisch, dass die spanische Regierung geltend macht, dass die Bürger von Ceuta und Melilla keine Marokkaner sein wollen, weil sie Spanier sind, und gleichzeitig ablehnt, dass die Einwohner von Gibraltar frei in einem Referendum entscheiden können, ob sie Briten oder Spanier sein wollen? 3-211 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, ich käme niemals auf die Idee, diese Frage zu beantworten. Sie liegt vollständig außerhalb des Themas der Anfrage, und dazu kann sich der Rat auf keinen Fall äußern. 23/10/2002 einen Mitgliedstaat gegen die irrige und unrechte Haltung von Marokko – einem privilegierten Partner der Europäischen Union, wie gerade klargestellt wurde – gegen eine Maßnahme in Schutz genommen hat, die aus politischer und rechtlicher Sicht unannehmbar ist. Es ist skandalös, dass sich ein baskischer Abgeordneter, wie Herr Ortuondo Larrea, mehr um die Ziegen von Perejil als um die Lage der ETA-Opfer sorgt, um die er sich nie gekümmert hat und zu denen es von ihm keine Anfrage in diesem Parlament gab, ebenso wenig zum Kampf gegen den Terrorismus. Seine Abwesenheit während der gerade geführten Debatte verrät dies und diskreditiert jeden, der die Unverfrorenheit besitzt, diese Anfrage zu stellen und zu sagen, was wir in diesem Hause anhören mussten. Ist der Rat nicht der Meinung, dass diese Anfrage aus den von mir dargelegten Gründen sinnlos ist? 3-213 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, genau das habe ich in meiner ersten Antwort angedeutet. 3-214 Der Präsident. – Der Herr Ratspräsident kann antworten, wie er es für zweckmäßig hält. Ich bitte Sie, versuchen Sie nicht, dem Rat zu sagen, was und wie er zu antworten hat. Die einzige Frage, die hier akzeptiert werden kann, ist, dass Herr Ortuondo zum zweiten Mal wegen persönlicher Anspielungen zu Wort kommt, darauf achte ich genau. Natürlich bitte ich Herrn Ortuondo, sich so kurz wie möglich zu halten, und auf Erwiderungen sollte möglichst verzichtet werden. 3-215 Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, es gibt Leute, die sind versessen darauf, die Opfer des Terrorismus zu benutzen und zu manipulieren. Diese Worte sind nicht von mir. Dies erklärte kürzlich der Vorsitzende der wichtigsten Oppositionspartei in Spanien. Ich muss dem Abgeordneten, der vor mir gesprochen hat – und der eine Anfrage über Gibraltar, Marokko und Spanien mit dem Terrorismus, mit den Opfern usw. in einen Topf warf –, sagen, dass diejenigen, die sich im Baskenland wirklich dafür einsetzen, den politischen Konflikt zu überwinden, in dem wir uns seit mehr als drei Jahrhunderten befinden – einen politischen Konflikt mit dem spanischen Staat, mit der Zentralregierung in Madrid –, und die sich eben darum bemühen, dass keine Attentate, Morde und Gewalttaten mehr im Baskenland geschehen, wir baskischen Nationalisten sind. Wir baskischen demokratischen Nationalisten haben genügend Beweise unseres guten Willens, unserer Ablehnung der Gewalt, unseres Kampfes gegen den Terrorismus und unserer Verteidigung der Freiheiten erbracht. 3-212 Hernández Mollar (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, die Präsidentschaft hat ganz richtig gehandelt, indem es 3-216 23/10/2002 79 Der Präsident. – Herr Ortuondo Larrea, Sie haben mit diesen Bemerkungen das Thema der persönlichen Anspielungen erschöpft. 3-217 Der Präsident. – Anfrage Nr. 3 von Alexandros Alavanos (H-0610/02): Betrifft: Erheblicher Rückgang Baumwollerzeuger in Griechenland der Einkommen der Im Zeitraum 2001-2002 wurde in Griechenland, auch auf Grund der besonders günstigen Witterungsbedingungen, besonders viel Baumwolle erzeugt. Infolge der Anwendung der neuen Regelungen und der unbegrenzten „Strafen“, die in der Verordnung 1051/2001/EG6 vorgesehen sind, ist das Einkommen der Baumwollerzeuger im Vergleich zum Vorjahr dramatisch, d. h. um ca. 30 %, zurückgegangen. Tausende Landwirte sowie ganze Regionen, die von der Baumwollerzeugung leben, sind in eine hoffnungslose wirtschaftliche Lage geraten. Die Verordnung 1051/2001/EG wurde am 1.6.2001 veröffentlicht, zu einem Zeitpunkt also, zu dem die Aussaat und Pflanzung der Baumwolle bereits beendet war und die Erzeuger keinerlei Möglichkeit mehr hatten, Änderungen vorzunehmen, um die neuen – und anders als bis dahin behauptet – außerordentlich strengen „Strafen“ und die anderen Regelungen zu berücksichtigen. Der Rat, der laut Antwort der Kommission auf meine Anfrage E1698/017 entscheidungsbefugt ist, wird deshalb gebeten, Folgendes mitzuteilen: Wird er den Termin für das Inkrafttreten der Verordnung 1051/2001/EG auf der Grundlage der Einhaltung des Prinzips des „schutzwürdigen Vertrauens“ verschieben, wie dies auch in anderen Fällen geschehen ist (Tabak 1992, Flachs und Hanf 1999), um dem wirtschaftlichen Niedergang der Baumwollerzeuger entgegenzuwirken? Wird er Artikel 21 der Verordnung anwenden, der Übergangsmaßnahmen zur Erleichterung der Umstellung vorsieht? Hat ein Mitgliedstaat die Aussetzung der Verordnung sowie die Ergreifung von Übergangsmaßnahmen beantragt? 3-218 angesichts einer Verordnung, die mitten in der Anbauperiode kam, sehr groß. Ich habe die Antwort des Ministers gehört, und ich habe auch gehört, dass keine Regierung die Ergreifung von Übergangsmaßnahmen beantragt hat, und ich möchte den Minister einfach fragen, ob der Rat bereit ist, nationale Beihilfen zu genehmigen, die das Überleben von Tausenden kleinen und mittleren Baumwollerzeugern in Griechenland sichern könnten, und ob er beabsichtigt, Griechenland die Gewährung nationaler Stützungen zu gestatten, die ein völlig unzureichendes und für die Erzeuger ruinöses Einkommen ergänzen würden. 3-220 Haarder, Rat. - (DA) Ich kann darauf nur antworten, dass eine Lösung wie die hier angedeutete ebenfalls einen Antrag der Kommission voraussetzt, und ich glaube nicht, dass ein Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag vorgeschlagen hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen. 3-221 Patakis (GUE/NGL). – (EL) Ich möchte an die Frage des Kollegen Alavanos anknüpfen, die die Ernte des Jahres 2001-2002 betrifft, die bereits abgeschlossen ist. Das Problem ist jedoch, dass diese Situation nicht nur die Ernte des letzten Jahres, sondern auch die kommenden Ernten betrifft. Im Moment wird das Produkt geerntet. Die Erzeuger befinden sich das zweite Jahr in Folge in einer verzweifelten Situation, da die griechische Regierung die Erzeugung willkürlich auf 275 kg/1000 m2 festgelegt hat, obwohl der Ertrag viel größer ist, und ohne dass man weiß, was mit dieser Produktion geschehen soll. Haarder, Rat. -(DA) Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie kurz erwähnt haben, worum es in dieser Frage geht. Ich finde oft, dass es merkwürdig sein muss, Zuhörer zu sein und nicht zu wissen, worauf geantwortet wird. Deshalb bedanke ich mich für die kleine pädagogische Hilfestellung. Ich möchte daran erinnern, dass die Ratsverordnung Nr. 1051 aus dem letzten Jahr gemäß ihrem Artikel 23 am 1. Juni 2001 in Kraft getreten ist. Der Rat kann keine Vorschrift eines Rechtsakts ändern, ohne dass ein entsprechender Antrag der Kommission vorliegt. Im Februar 2001 wurde in diesem Saal fast einhellig für die Erhöhung der Baumwollerzeugung gestimmt, da die Europäische Union hier ein Defizit von 70 % aufweist. Die griechische Regierung hat nicht nur versäumt, auf die Verwirklichung dieses Beschlusses des Europäischen Parlaments zu dringen, um so die griechischen Baumwollerzeuger und ihr Produkt zu schützen, sondern sie hat sich auch, wie bereits gesagt wurde, zur unrechten Zeit beeilt, die neue Verordnung umzusetzen, es aber abgelehnt, die Entschließung des Europäischen Parlaments zu nutzen. Im Übrigen möchte ich den Herrn Abgeordneten daran erinnern, dass es Sache der Kommission ist, das Verfahren gemäß Artikel 21 der genannten Verordnung zu betreiben, was sie auch bereits getan hat, um Übergangsmaßnahmen durchzuführen. Beim Rat ist übrigens kein Antrag eines Mitgliedstaates eingegangen, der das von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Thema zum Gegenstand hat. Ich möchte Sie, Herr Präsident, aufrufen, sich für die elementare Umsetzung dessen, was wir hier diskutiert haben, zu engagieren, und ich fordere den Vertreter des Rates auf, zur Forderung der griechischen Baumwollerzeuger nach sofortiger und vollständiger Änderung dieser verhängnisvollen Verordnung Stellung zu nehmen und die vom Ruin bedrohten Erzeuger sowie das in Griechenland als Nationalprodukt betrachtete Produkt zu schützen. 3-219 Alavanos (GUE/NGL). – (EL) Wir sind von den Themen Basken und Spanien abgekommen, aber wir befinden uns weiter auf explosivem Gebiet, denn die Verzweiflung der Baumwollerzeuger Griechenlands ist 6 7 ABl. L 148 vom 1.6.2001, S. 3. ABl. C 350 E vom 11.12.2001, S. 211. 3-222 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, ich muss auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Das Verfahren ist ziemlich eindeutig. Solche Anträge sind gegebenenfalls von der Kommission einzureichen, und wie ich erwähnte, hat kein Mitgliedstaat darum gebeten. Ich kann auf keinen Fall mehr dazu sagen, obwohl es 80 23/10/2002 natürlich immer legitim ist, dass Abgeordnete die für sie wichtigen Fragen aufgreifen. Das kann ich ihnen auf keinen Fall verübeln. 3-223 Der Präsident. – Anfrage Nr. 4 von Bart Staes (H0612/02): Betrifft: Durchsetzung des Verhaltenskodexes Europäischen Union über Waffenausfuhren der Im Juni 1998 erzielte der Rat eine Einigung über einen Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren. Dieser Kodex ist rechtlich nicht verbindlich. Die Mitgliedstaaten werden u. a. ersucht, im Falle einer Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung das Bestimmungsland, eine Beschreibung der Ausrüstung und den Endverwender bekannt zu machen. Noch vor kurzem lieferte die Firma FN-Herstal gemeinsam mit der wallonischen Provinz als Teilhaber 5 500 Maschinenpistolen an einen unbekannten Endverwender. Welche Schritte wird der Rat unternehmen, um den verabschiedeten Verhaltenskodex rechtsverbindlich zu machen und Unternehmen wie FN dazu zu verpflichten, die im Verhaltenskodex aufgelisteten Informationen bekannt zu machen, auch im Falle einer Liefergenehmigung? 3-224 Haarder, Rat. - (DA) Entscheidungen über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen werden individuell von jedem einzelnen Mitgliedstaat getroffen, unter vollständiger Berücksichtigung des Verhaltenskodex für den Waffenexport und der darin enthaltenen Kriterien. Die Umsetzung der Waffenexportpolitiken und damit auch des Kodex liegen weiterhin im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Der Rat ist nicht auf die Situation hingewiesen worden, die von dem Herrn Abgeordneten in seiner Anfrage erwähnt wird. Auf keinen Fall erhält der Rat Informationen über die Begründung von Genehmigungen oder Ablehnungen von Exportanträgen durch die Mitgliedstaaten, und es liegt nicht im Kompetenzbereich des Rates, sich darüber irgendein Urteil zu erlauben. Auf seiner Tagung vom 25. Januar 1999 behandelte der Rat einen Vorschlag der Präsidentschaft, den Kodex rechtlich verbindlich zu machen, z. B. durch einen gemeinsamen Standpunkt. Darüber konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, und die Änderung des Kodex in einen juristisch verbindlichen Rechtsakt ist daher seitdem nicht mehr diskutiert worden. 3-225 Staes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Ich danke dem Ratsvorsitzenden für seine Antwort. Der belgische Außenminister, Herr Michel, hat nach der Nepal-Krise in Belgien im September in einer Presseerklärung mitgeteilt, er werde seine Amtskollegen im Rat ersuchen, den Verhaltenskodex, der jetzt tatsächlich nicht bindend ist, in nationales Recht umsetzen zu lassen. Kann mir der Ratsvorsitzende mitteilen, ob Herrn Michels Vorschlag im Rat zur Sprache gekommen ist? Könnte er mich ferner wissen lassen, ob seiner Ansicht nach die Möglichkeit besteht, dass sich der Rat verpflichtet, in jedem Land die Umsetzung des Verhaltenskodex in nationales Recht sicherzustellen? 3-226 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, wenn ich in der Anfrage um die Information gebeten worden wäre, die jetzt nachgefragt wird, hätte ich das vielleicht tun können. Aber in der Anfrage stand nichts darüber und deshalb kann ich keine Antwort darauf geben. Aber vielleicht kann der Abgeordnete die Anfrage schriftlich einreichen, wenn die Antwort von Bedeutung ist. Vielleicht kann er auch beim belgischen Außenministerium anrufen, wo man ihm, glaube ich, gerne Auskunft erteilen wird. 3-227 Der Präsident. – Da sie dasselbe Thema betreffen, behandeln wir nun die Anfragen Nr. 5, 6 und 7 gemeinsam. Anfrage Nr. 5 von Mihail Papayannakis (H-0616/02): Betrifft: Internationaler Strafgerichtshof Nach ihrer Weigerung, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 1. Juli zu ratifizieren, unterzeichneten die USA mit Rumänien ein bilaterales Abkommen über die Nichtauslieferung von Amerikanern an den IStGH. Kann der Rat im Hinblick darauf, dass Rumänien ein EU-Beitrittsland ist und die USA offenkundig versuchen, entsprechende bilaterale Abkommen auch mit anderen Beitrittsländern abzuschließen, angeben, ob er über einschlägige Missfallensbekundungen hinaus Maßnahmen in Bezug sowohl auf die USA als auch auf die einzelnen Beitrittsländer treffen will, um zu verhindern, dass der Internationale Strafgerichtshof schon in seinen Anfängen geschwächt wird? Anfrage Nr. 6 von Carlos Carnero González (H0667/02): Betrifft: Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten im Hinblick auf den Internationalen Strafgerichtshof In seinen Schlussfolgerungen vom 30. September eröffnete der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ die Möglichkeit, dass Mitglieder der Union mit den Vereinigten Staaten unter bestimmten Bedingungen die Immunität ihrer in das Gemeinschaftsgebiet entsandten Diplomaten und Militärs vor dem Internationalen Strafgerichtshof vereinbaren können. Es steht zu befürchten, dass dieser Standpunkt den IStGH schon bei seiner Gründung schwächt und Drittstaaten ermutigt, genauso oder noch schlechter als die EU vorzugehen, und lehnt daher das Ansinnen des Rates ab. Geht der Rat davon aus, dass die genannte Schlussfolgerung der Mehrheitsmeinung der europäischen Bürger entspricht? Hat der Rat den Standpunkt der nichtstaatlichen Organisationen und der Juristen berücksichtigt, die sich von Anfang an für die Gründung des IStGH eingesetzt haben? Ist dem Rat bekannt, welche Gemeinschaftsmitglieder Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten schließen werden und welchen Beschränkungen diese unterliegen? Glaubt der Rat nicht, dass die EU so ihrem ursprünglichen Konzept zuwiderhandelt und vor der internationalen Gemeinschaft an Glaubwürdigkeit einbüßt? Anfrage Nr. 7 von Sarah Ludford (H-0681/02): 23/10/2002 Betrifft: Internationaler Strafgerichtshof Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ verabschiedete auf seiner Tagung vom 30. September 2002 Leitlinien, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten bilaterale Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten aushandeln können, mit denen Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte eine gewisse Immunität vor dem Internationalen Strafgerichtshof gewährt werden kann. Der Rat ist der Ansicht, dass der Internationale Strafgerichtshof „ein wertvolles Instrument der Völkergemeinschaft im Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster internationaler Verbrechen“ ist. Wie kann der Vorsitz dennoch seine Behauptung aufrechterhalten, wonach bilaterale Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten das Römische Statut und die Integrität des Internationalen Strafgerichtshofes nicht untergraben? Wie können angesichts dieser Tatsache die Leitlinien des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 30. September mit der Rechtsberatung der Dienststellen der Kommission und des Rates in Einklang gebracht werden? Weshalb hat der Rat nicht mehr unternommen, um die Regierung Rumäniens vor bilateralem Druck zu schützen, als sie von den Vereinigten Staaten ersucht wurde, vor Ausarbeitung der EU-Leitlinien ein bilaterales Abkommen zu schließen, und warum wurde Rumänien als Bewerberland nicht ausreichend auf den Standpunkt der EU zum Gerichtshof eingeschworen? 3-228 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, ich möchte auf die drei Fragen zusammen antworten. Zunächst möchte ich betonen, dass die Schlussfolgerungen des Rates zum Internationalen Strafgerichtshof keine Empfehlung enthalten, bilaterale Abkommen zur Nicht-Auslieferung abzuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Abkommen zwischen den USA und den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Unserer Meinung nach können viele amerikanische Bedenken durch die bereits bestehenden Abkommen aus dem Weg geräumt werden. Es bleibt jedem Mitgliedstaat überlassen, selbst einzuschätzen, ob seine bilateralen oder multilateralen vertraglichen Vereinbarungen mit den USA ausreichend sind, um den amerikanischen Wünschen zu entsprechen. Sollte ein Mitgliedstaat es für notwendig erachten, bestehende Abkommen zu ändern oder ein neues Abkommen mit den USA abzuschließen, sind diesen die Leitlinien der EU zugrunde zu legen. Wenn sich die Einzelstaaten bei ihren bilateralen Kontakten mit den USA in diesem festgelegten Rahmen bewegen, wird die Autorität des Gerichtshofs nicht beeinträchtigt. Wir sagen im Übrigen deutlich, dass es mit den aus dem Statut des Gerichtshofs erwachsenden Verpflichtungen eines am Internationalen Strafgerichtshof teilnehmenden Staates nicht vereinbar ist, Abkommen zu schließen, wie sie von den USA jetzt vorgeschlagen werden. Gemäß den Leitlinien der EU muss jede Lösung geeignete Durchführungsbestimmungen haben, die sicherstellen, dass Personen, die der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs unterstehende Straftaten begangen haben, keine Straffreiheit genießen. Sie müssen also rechtlich verfolgt und gegebenenfalls bestraft werden. Solche Vorschriften müssen also 81 sicherstellen können, dass geeignete Ermittlungen eingeleitet werden und die nationalen Behörden, wenn ausreichend Beweise vorliegen, Personen auf Verlangen des Gerichts rechtlich belangen. Diese Leitlinie stellt sicher, dass Personen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord begangen haben. Und sie werden vor Gericht gestellt, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Amerikaner oder um Europäer handelt. Die EU und die USA sind sich darüber einig, dass für die schlimmsten, die internationale Gemeinschaft betreffenden Straftaten eine individuelle Verantwortlichkeit bestehen muss. Die USA haben viele Jahre lang in enger Zusammenarbeit mit der EU eine führende Rolle im Zusammenhang mit der Schaffung internationaler Strafgerichtshöfe zur Strafverfolgung solcher Verbrechen gespielt. Ein weiterer Grundsatz besagt, dass neue Abkommen nur für Personen gelten dürfen, die nicht Staatsangehörige eines sich am Gerichtshof beteiligenden Landes sind. Und die EU hat genau definiert, welcher Personenkreis in Frage kommen kann. So wird festgelegt, dass bestimmte Personen der Rechtsprechung des Gerichtshof nicht unterstellt sind, weil sie laut Völkerrecht Immunität genießen. Hiervon abgesehen darf jede Lösung nur Personen umfassen, die sich in dem Staat aufhalten, der zur Auslieferung einer Person an den Gerichtshof aufgefordert wird, weil sie vom Senderstaat dorthin geschickt worden sind. Dies entspricht der sehr engen Definition des Personenkreises im Statut von Rom, der von Abkommen zur NichtAuslieferung betroffen sein sollte. Betrachtet man die Alternativen, so ist der EU-Ansatz, den wir gerade beschrieben haben, die beste Art, den Internationalen Strafgerichtshof zu verteidigen. Jede andere Lösung hätte dazu geführt, dass die starke Unterstützung der EU für den Strafgerichtshof abgebröckelt wäre und ihn geschwächt hätte. Eine einfache Ablehnung des amerikanischen Vorschlags hätte sich andererseits sehr negativ auf die transatlantischen Beziehungen ausgewirkt, wodurch das absolutnotwendige amerikanische Engagement für friedenserhaltende Maßnahmen weltweit in Gefahr gebracht worden wäre. Wäre keine gemeinsame EU-Haltung festgelegt worden, wäre dem Gerichtshof irreparabler Schaden zugefügt worden. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass bilaterale Verträge bereits zwischen den USA und 12 Ländern bestehen, die nicht die Möglichkeit haben, auf die Haltung der EU zu verweisen. Würde man es den EU-Mitgliedstaaten und anderen überlassen, bilaterale Verhandlungen mit den USA zu führen, ohne sie durch eine starke EU-Einigkeit und eindeutige Kriterien in Bezug auf die solchen Abkommen unterliegenden Personen zu unterstützen, erhielte man eine Vielfalt bilateraler Abkommen, die ganz sicher die Autorität des Gerichtshofs untergraben würde. 82 Im Hinblick auf die Ansichten von EU-Bürgern, NRO und Rechtsexperten möchte ich betonen, dass der Rat dieses Thema nicht im luftleeren Raum diskutiert hat und erst recht nicht im luftleeren Raum zu diesem Ergebnis gekommen ist. Die Schlussfolgerungen des Rates beruhen auf umfassenden Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten und auf wertvollen Hinweisen des Juristischen Dienstes des Rates und der Kommission. Der Rat hat auch die von den betroffenen NRO geäußerten Ansichten berücksichtigt. Während des gesamten Verfahrens gab es Kontakte mit Drittländern, die Teilnehmer des Gerichtshofs sind, und auch die Präsidentschaft hat Sondierungsgespräche mit den USA geführt. Der Rat hat selbstverständlich auch die Ansichten der gewählten Volksvertreter in der EU berücksichtigt, die in den Parlamenten der Einzelstaaten und im Europäischen Parlament vorgetragen wurden. Im Hinblick darauf, welche Mitgliedstaaten eventuell Abkommen über die Nicht-Auslieferung mit den USA abschließen werden, kann ich im Moment leider keine Angaben machen, ich möchte aber auf die Frage nach dem bilateralen Abkommen Rumäniens mit den USA antworten. Es wurde am 1. August 2002 unterzeichnet. Ich möchte in diesem Zusammenhang Ihre Aufmerksamkeit auf den gemeinsamen Standpunkt lenken, der am 11. Juni letzten Jahres beschlossen und am 20. Juni dieses Jahres geändert wurde. Dieser Standpunkt fand auch die Unterstützung der Beitrittsländer. Der Rat stand während der gesamten Vorarbeiten zum Standpunkt in engem Kontakt mit den Beitrittsländern und wird diesen Kontakt auch aufrechterhalten, um diese über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Der Rat hat festgestellt, dass Rumänien das betreffende Abkommen noch nicht ratifiziert hat, und hofft, dass Rumänien den Standpunkt berücksichtigen wird, der von der EU nach Abschluss des Abkommens angenommen worden ist. 3-229 Papayannakis (GUE/NGL). – (EL) Ich danke dem Herrn Ratsvorsitzenden für seine Antwort. Offen gesagt gibt es allerdings einige Punkte, die ich nicht verstanden habe. Fordern denn nun die Vereinigten Staaten eine Sonderrolle in der Welt und erkennen wir sie an? Ja oder nein? Es ist nun schon das x-te Mal nach den KyotoAbkommen und vielen anderen Gelegenheiten. Und Sie sagen, dass Sie so verfahren, um die transatlantischen Beziehungen nicht zu stören. Auch das kann ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen. Wie ich auch nicht verstehe, dass die Schuldigen, wie Sie sagen, durch nationale Gericht abgeurteilt werden. Nicht durch Gerichte der Vereinigten Staaten, Herr Ratsvorsitzender! Auf keinen Fall! Und die Frage lautet: Wird dies nicht auch für andere Länder gelten? Übermorgen für die Russen oder wer auch immer sich in Friedensmissionen befinden wird? Und wie können Sie sagen, dass auf diese Art nicht der Gerichtshof untergraben wird? Im Fall Rumänien, zu dem ich Sie um eine Stellungnahme gebeten habe, stellt sich jedenfalls die folgende Frage: Ihre Hoffnung, dass der von Rumänien unterzeichnete Vertrag nicht ratifiziert wird, ist für mich uninteressant. 23/10/2002 Was mich interessiert, ist: Gedenken Sie, Rumänien mitzuteilen, wobei es auch andere Beitrittsländer hören sollen, dass eine Bedingung für seinen Beitritt die Akzeptanz des Gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union zum Internationalen Strafgerichtshof ist? 3-230 Haarder, Rat. - (DA) Ich möchte betonen, dass es eine Lösung gibt, die den Internationalen Strafgerichtshof nicht beeinträchtigt. Diese Lösung wird u. a. für die Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa sehr hilfreich sein, die sich etwas unschlüssig darüber waren, was sie tun sollten. Es wurde auch eine Lösung gefunden, die bestehende Abkommen beeinträchtigt. Das halte ich, insgesamt gesehen, für ein recht gutes Ergebnis. Die EU kann nicht die ganze Welt kontrollieren. Wir haben sichergestellt, dass der Internationale Gerichtshof vor einer Schwächung geschützt wird, und mehr kann ich dazu nicht sagen. 3-231 Carnero González (PSE). – (ES) Herr Präsident, Herr Haarder! Einleitend zu meiner Anfrage möchte ich Ihnen sagen, dass ich mit dem Beschluss des Rates nicht einverstanden bin. Bitte präzisieren Sie folgende Punkte: Zunächst, welchen rechtlichen Status hat der Beschluss des Rates? Wie würden Sie ihn definieren? Zweitens, ist er in Abhängigkeit von seinem rechtlichen Status Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands oder nicht? Sollte er zum gemeinschaftlichen Besitzstand gehören, sind die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer verpflichtet, ihn zu respektieren, und können somit keine bilateralen Abkommen mit den USA ratifizieren, die im Widerspruch zum Beschluss des Rates stehen. Und abschließend, wie gedenkt der Rat die Entscheidungen der Mitgliedstaaten zu kontrollieren, wie beispielsweise solche, die diese vielleicht durch wirkliche, eventuell bilaterale Abkommen mit den USA treffen können, indem sie andere mit den USA schon bestehende ändern? 3-232 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, darüber bin ich in der schriftlichen Anfrage ja nicht befragt worden. Ich möchte nur sagen, dass es sich um einen gemeinsamen Standpunkt handelt. Es wird erwartet, dass sich alle – einschließlich aller Beitrittsländer - an den gemeinsamen Standpunkt halten. Es würde mich sehr wundern, ja sehr überraschen, wenn das nicht der Fall wäre. Deshalb glaube ich, der verehrte Abgeordnet kann sich da recht sicher sein. 3-233 Ludford (ELDR). – (EN) Herr Präsident, ich habe gehört, was Herr Haarder gesagt hat. Ich räume ein, dass die Einigung auf Leitlinien besser ist als gar keine Einigung, und ich gratuliere dem dänischen Ratsvorsitz dazu, dass zumindest diese Leitlinien erreicht worden sind. Nach der Rechtsberatung für die EU-Organe verstößt eine Partei, die das Römische Statut unterzeichnet hat und bilaterale Abkommen schließt, die über den sehr engen Rahmen von Artikel 98 23/10/2002 hinausgehen, jedoch gegen Ziel und Zweck des Statuts. Trifft es zu, dass die Leitlinien nicht ausreichen, um Vereinbarungen, die Immunität vor dem Internationalen Strafgerichtshof gewähren, zu verhindern? Herr Haarder hat einen Gemeinsamen Standpunkt erwähnt. Ich bitte um Auskunft darüber, ob die Leitlinien rechtlich gesehen ein Gemeinsamer Standpunkt sind. Wird der Rat unabhängig davon zumindest versuchen, diese sehr vagen Leitlinien vom 30. September zu stärken, die Schlupflöcher für eine Verletzung des Statuts lassen? Auf diese Weise könnten wir unseren Gemeinsamen Standpunkt stärken und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aufnehmen. Diese Maßnahmen sollten Folgendes beinhalten: die Überwachung nationaler Zusicherungen durch den IStGH; Garantien, dass die USA amerikanische Staatsangehörige strafrechtlich verfolgt, die der Begehung von Straftaten beschuldigt werden, die durch den IStGH geahndet werden; die Forderung an die USA, ihre Bundesgesetze zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle amerikanischen Gerichte alle Straftaten verfolgen können, die durch den IStGH geahndet werden – was derzeit nicht der Fall ist; eine Vereinbarung über die Beschränkung des Zuständigkeitsbereichs des IStGH auf Angehörige der Streitkräfte oder das zivile Personal der Streitkräfte, und beispielsweise nicht auf Söldner; Aufnahme einer Auflösungsklausel und einer Bestimmung über die Kontrolle dieser Vereinbarungen durch die jeweiligen nationalen Parlamente. 3-234 Haarder, Rat. - (DA) Im Hinblick auf den letzten Punkt finde ich es ziemlich eindeutig, welcher eng eingegrenzte Personenkreis gemeint ist. Was den ersten Punkt angeht, zu dem eine Frage gestellt wurde, möchte ich sagen, dass ein gemeinsamer Standpunkt ein gemeinsamer Standpunkt ist. Es gibt keine Strafmaßnahmen gegenüber Ländern, die sich nicht an einen gemeinsamen Standpunkt halten, aber in der Union hält man sich normalerweise an gemeinsame Standpunkte, und ich glaube, dass das auch die Beitrittsländer tun werden. 83 Zusammenarbeit im Rechtsbereich betrachtet, andererseits aber hinsichtlich der amerikanischen Erpressung von Drittländern ein Auge zudrückt und diese akzeptiert. Der Ratspräsident sagte, in Bezug auf die Erpressung von Rumänien sei eine Lösung gefunden worden. Ich möchte nur eine einzige konkrete Frage stellen: Was ist das für eine Lösung, und findet der Rat diese Lösung akzeptabel? Wenn dies der Fall ist, dann gibt es nach wie vor ein Glaubwürdigkeitsproblem. 3-236 Haarder, Rat. - (DA) Ja, in Bezug auf den letzten Punkt kann ich sagen, dass es eine Lösung gibt, die meiner Meinung nach gewährleisten wird, dass keine anderen Beitragsländer Abkommen abschließen, die dem von Rumänien abgeschlossenen entsprechen. Und ich möchte hinzufügen, dass Rumänien, soweit mir bekannt ist, dieses Abkommen noch nicht ratifiziert hat. Was den ersten Punkt angeht, möchte ich antworten, wenn die USA wirklich einen solchen Druck ausüben, wie von Herrn Krarup dargestellt, dann ist ein gemeinsamer Standpunkt, auf den man sich berufen kann, eine gute Sache. Dadurch kann man sich einem eventuell bestehenden Druck besser widersetzen. Meiner Ansicht nach besteht einer der großen Vorteile des gemeinsamen Standpunkts darin, dass er Ländern in Fällen den Rücken stärkt, in denen sie einem Druck ausgesetzt werden, von dem ich zwar selbst keine Kenntnis habe, von dem der Herr Abgeordnete aber gesprochen hat. Wenn das der Fall wäre, ist ein solcher Standpunkt wie gesagt vorteilhaft, da sich auch die neuen Mitgliedstaaten darauf berufen können. 3-237 Der Präsident. – Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 8 hinfällig. Anfrage Nr. 9 von Efstratios Korakas, der von Herrn Alyssandrakis vertreten wird (H-0623/02): Betrifft: EU-USA-Abkommen über Ausweisungen, geheime Polizeioperationen und Kommunikationsüberwachung 3-235 Krarup (GUE/NGL). - (DA) Herr Präsident, ich muss sagen, dass die Antwort des Ratspräsidenten den Eindruck erweckt, dass sie viel Raum für Interpretationen lässt, aber – wie wir in Dänemark sagen – man muss sehr charakterstark sein, wenn man Gummiband als Meterware verkauft. Es lässt sich in alle Richtungen dehnen, und ich finde nicht, dass der Ratspräsident zum Kern der Frage kommt, ob es eine amerikanische Strategie gibt, durch die andere Länder zu bilateralen Abkommen gedrängt werden, mit denen sie sich dazu verpflichten, keine amerikanischen Staatsbürger auszuliefern. Das passt zu der Tatsache, dass sich die USA konsequent und beharrlich weigern, den Vertrag über den Internationalen Strafgerichtshof zu ratifizieren. Ich kann nachvollziehen, dass der Rat ein Glaubwürdigkeitsproblem hat, wenn er sich einerseits weiterhin voll und ganz für die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzt und die Gründung als Grundstein der internationalen Informationen von Statewatch zufolge planen die EU und die USA den Abschluss eines Abkommens über Terrorismusbekämpfung und strafrechtliche Angelegenheiten, wobei es u. a. um gemeinsame Polizeioperationen, Kommunikationsüberwachung, die Ermittlung und Einziehung von durch Straftaten hervorgebrachten Gegenständen sowie die Vereinfachung der Ausweisungsverfahren für Europäer und Nicht-Europäer und die Beschränkung der Asylbewilligung geht. Welche Position vertritt der Rat, insbesondere im Hinblick darauf, dass die dänische Präsidentschaft angeblich einen Plan für Kommunikationsüberwachung ausarbeitet, sowie darauf, dass solche repressiven Maßnahmen in jeder Hinsicht gegen die Menschenrechte verstoßen und nicht mit bisherigen Erklärungen in Einklang stehen, dass die EU kein Abkommen 84 abschließen werde, das die Ausweisung in Länder wie die USA vorsieht, in denen noch die Todesstrafe gilt? 23/10/2002 Terrorismus einen autoritären und repressiven Mechanismus aufgebaut hätte, welcher gegen jeden eingesetzt wird, der sich ihrer Politik widersetzt. 3-238 Haarder, Rat. - (DA) Ich kann garantieren, dass jedes Abkommen, das zwischen den USA und der EU geschlossen wird, die Menschenrechte gemäß Artikel 6 des EU-Vertrags respektieren wird, in dem es heißt: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“ Das bezieht sich nicht nur auf die Abkommen über die strafrechtliche Zusammenarbeit, über die bereits verhandelt wird, sondern auf jedes Abkommen über den Austausch polizeilicher Informationen, das zwischen den USA und Europol abgeschlossen wird, nachdem es vom Rat genehmigt worden ist. Es ist ein Missverständnis, dass die dänische Präsidentschaft verbindliche Regelungen vorgeschlagen haben soll, dass Informationen über Telekommunikationsverbindungen gespeichert werden, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten solche Informationen bis zu zwei Jahre lang speichern müssen und dass solche Informationen in zentralen Datenbanken gesammelt und den übrigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieses Missverständnis – ich möchte fast sagen, dieses sehr kreative Missverständnis – hätte sich vermeiden lassen, wenn sich die Medien an die Präsidentschaft gewandt hätten. Die Präsidentschaft hat Vorschläge für Schlussfolgerungen des Rates erstellt, die sich auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie beziehen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, in Sachen organisierte Kriminalität zu ermitteln und die Straftäter zu verfolgen. Der Vorschlag steht in keinem Zusammenhang mit der verstärkten Zusammenarbeit mit den USA, in deren Zuge mit den USA über ein Abkommen zur gegenseitigen Rechtshilfe und gegenseitiger Auslieferung verhandelt wird. Ich möchte auch an die Erklärung erinnern, die der Rat am 30. September 2002 über die Todesstrafe und besonders grausame Formen der Hinrichtung abgegeben hat. Darin wird noch einmal betont, dass sich die Europäische Union seit langem gegen jede Anwendung der Todesstrafe wendet und diese auch weiterhin entschieden ablehnt. Beunruhigung über die Auswirkungen dieser Gespräche mit den USA äußerte auch die englische Zeitung Guardian in ihrer Ausgabe vom 3. September. Wenn der Guardian ein Mal beunruhigt ist, Herr Ratsvorsitzender, haben wir zehn Mal das Recht, es zu sein. Ich möchte Ihnen eine konkrete Frage stellen: In welcher Weise werden sich die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Abkommen beteiligen, und welche Rolle werden sie generell bei der Ratifizierung dieser Abkommen spielen? 3-240 Haarder, Rat. - (DA) Die einzelnen Staaten werden solche Abkommen natürlich entsprechend ihren nationalen Vorschriften abschließen, während die europäischen Institutionen die Regelungen der Europäischen Union anwenden werden. 3-241 Krarup (GUE/NGL). - (DA) Herr Präsident, aus der von Statewatch vorgelegten Dokumentation ergibt sich eindeutig, dass Verhandlungen über diese Abkommen bereits im letzten Herbst eingeleitet wurden, und zwar unter strengster Geheimhaltung. Tony Bunyan von Statewatch hat Akteneinsicht verlangt, ist aber teilweise abgewiesen worden, da es sich um Geheimverhandlungen handelte. Laut Vertrag ist es ja so, dass das Parlament in solchen Fragen nicht angehört werden muss, woraus sich die Frage ergibt, warum man nicht öffentlich zu erkennen gegeben hat, dass es sich um einen Teil der Antiterrormaßnahmen handelt, die in Arbeit sind. Meine erste Frage lautet, warum der Rat so zugeknöpft ist, da es sich doch um Dinge handelt, für die ein breites allgemeines Interesse besteht. Die zweite Frage betrifft den Inhalt der Abkommen. Liest man die Titel V und VI des EU-Vertrags, so ergibt sich aus Artikel 24, dass in Fällen, in denen zur Durchführung dieser Titel ein Abkommen mit einem oder mehreren Staaten usw. geschlossen werden muss, solche Abkommen vom Rat geschlossen werden können, ohne das Parlament anzuhören und ohne öffentliche Debatte. Wie weitreichend ist diese Befugnis nach Auffassung des Rates? Und warum ist das Parlament nicht informiert worden? 3-242 3-239 Alyssandrakis (GUE/NGL). – (EL) Herr Ratsvorsitzender! Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, gibt es tatsächlich Gespräche zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Hinsichtlich Ihrer Versicherungen bezüglich der Menschenrechte hätte ich kein Problem, ihnen Glauben zu schenken, wenn nicht die Art und Weise, wie die Europäische Union die Menschenrechte in der Praxis interpretiert, sich ziemlich stark von dem unterscheidet, was jeder normale Mensch darunter versteht; wenn nicht die Europäische Union auch mit Unterstützung des Haarder, Rat. - (DA) Ich hätte Herrn Krarup gerne eine Antwort gegeben, aber ich habe nicht gelesen, was in Statewatch steht, und ich weiß auch nicht, ob richtig ist, was da gesagt wird. Im Übrigen ist es meine Aufgabe, auf im Voraus gestellte Anfragen zu antworten, und diese Fragen wurden nicht im Voraus gestellt. Deshalb tut es mir leid, Herr Krarup, aber vielleicht wäre es möglich, dass sie eine schriftliche Anfrage einreichen oder Ihre Fragen das nächste Mal stellen. 3-243 Der Präsident. – Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 10 hinfällig. 23/10/2002 Anfrage Nr. 11 von María Izquierdo Rojo (H-0626/02): Betrifft: Neue Perspektiven in den Beziehungen zu Libyen Wie sind die jüngsten Erklärungen des libyschen Staatschefs Muhammad Gaddafi, seine politische Kehrtwende und der Inhalt seiner Fernsehansprache anlässlich des 33. Jahrestages seiner Machtübernahme zu beurteilen? Welche Perspektiven eröffnen sich angesichts dieser neuen Situation für die Beziehungen zwischen Libyen und der Europäischen Union? 3-244 Haarder, Rat. - (DA) Der Rat hat die Reden Muammar Gadaffis nicht besprochen. Er ist aber für seinen Teil weiterhin dazu bereit, Libyen die volle Mitgliedschaft am Barcelona-Prozess anzubieten, sobald das Land die Barcelona-Regeln vollständig und vorbehaltlos akzeptiert. Libyen hat auf diesen Vorschlag noch nicht geantwortet. Bis dahin ist Libyen weiterhin eingeladen, an den Sitzungen des Euro-Mediterranen Ausschusses und den Besprechungen hochrangiger, für politische und sicherheitsrelevante Fragen zuständiger, Beamter als Beobachter teilzunehmen. Libyen nahm an der Ministerkonferenz in Valencia als Gast der Präsidentschaft teil. In Libyen scheint es zur Zeit zwei grundlegende Tendenzen zu geben. Einerseits sucht man eine Annäherung an die EU und signalisiert deutlich einen Bruch mit der Vergangenheit, während andererseits deutlich gemacht wird, dass das Engagement Libyens auf dem afrikanischen Kontinent mit der Teilnahme am Barcelona-Prozess unvereinbar ist. Das Durchsetzungsvermögen dieser beiden libyschen Standpunkte ist natürlich davon abhängig, was Muammar Gadaffi möchte. Nach Auffassung der EU ergänzen sich ein starkes Engagement in Afrika und die Teilnahme am BarcelonaProzess recht gut. Davon zeugt die Euro-afrikanische Partnerschaft, deren nächstes Gipfeltreffen für die nahe Zukunft geplant ist. Der Rat begrüßt es im Übrigen, dass bestimmte politische Gefangene in Libyen freigelassen wurden, und er betont, dass Libyen auf Antrag am Barcelona-Prozess teilnehmen kann, sobald die noch offenen Fragen eindeutig und zufrieden stellend geklärt wurden. Eine solche Teilnahme an der EuroMediterranen Partnerschaft beinhaltet auch, dass Libyen wie die übrigen Partner ein Assoziierungsabkommen abschließen und an der MEDA-Verordnung teilhaben würde. 85 Auf jeden Fall möchte ich Ihnen folgende Zusatzfrage stellen: Ist der Wille vorhanden, den Weg der gegenseitigen Annäherung fortzusetzen? Gibt es Pläne zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung zwischen der Europäischen Union und Libyen? Welche Übereinkommen könnten, wenn alles gut verläuft, getroffen werden? Die gleichen wie mit anderen nordafrikanischen Ländern im Rahmen der EuropaMittelmeer-Partnerschaft? Wie könnte der voraussichtliche Zeitplan für Aktionen aussehen? 3-246 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, eigentlich bin ich der Meinung, dass die Antwort ziemlich eindeutig war. Wenn Libyen die noch offenen Fragen klar und zufrieden stellend beantworten kann und wenn es darum ersucht, dann kann Libyen auch am Barcelona-Prozess teilnehmen - auch dann, wenn Libyen eine Annäherung an den afrikanischen Kontinent anstrebt. Ich habe ja gerade gesagt, dass hier nicht unbedingt ein Widerspruch vorliegt. Aber in Libyen gibt es offenbar zwei gegensätzliche Tendenzen. Das ist nichts, was ich gerade erfunden habe, wir haben das in Libyen beobachtet. 3-247 Der Präsident. – Anfrage Nr. 12 von Lennart Sacrédeus (H-0629/02): Betrifft: Gewährung eines Vorzugsstatus für die Ukraine Auf dem Kopenhagener Gipfeltreffen EU-Ukraine im vergangenen Juli wurde der Ukraine ein Vorzugsstatus in Bezug auf die EU gewährt. Dabei handelt es sich um ein neues Konzept, das noch mit Inhalt gefüllt werden muss. Was beinhaltet dieser Status konkret? Sollen für die Ukraine dieselben Bedingungen gelten wie beispielsweise für Belarus? Soll dieser Status dereinst für alle Länder gelten, die nach der Erweiterung eine gemeinsame Grenze mit der Europäischen Union haben? 3-248 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, ich beantworte sehr gerne die Frage von Herrn Sacrédeus zur Ukraine. Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und der Ukraine im Sommer in Kopenhagen wurde die Ukraine über den Beschluss des Rates vom April informiert, Möglichkeiten zu Verbesserungen der Beziehungen zwischen der erweiterten Union und den neuen Nachbarn dieser erweiterten Union zu untersuchen. Beide Seiten betonten, dass es wichtig sei zu berücksichtigen, dass die Beziehungen zwischen der EU und den betreffenden Ländern Unterschiede in Bezug auf den Charakter und die politische und wirtschaftliche Entwicklung aufweisen. 3-245 Izquierdo Rojo (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich muss gestehen, dass der amtierende Ratspräsident in Bezug auf diese Anfrage nicht sehr explizit war. Ich habe seinen Ausführungen aufmerksam zugehört, und manchmal erschienen sie mir widersprüchlich in dem Sinne, dass Libyen zwar zur Teilnahme eingeladen werden würde, dass es aber nicht so aussieht, als bestände die Absicht, die Situation zu ändern. Die EU und die Ukraine waren sich darüber einig, dass durch die Erweiterung neue Möglichkeiten und Herausforderungen in verschiedenen Bereichen entstehen. Beide Seiten bestätigten, dass die Ukraine diese Möglichkeiten am besten nutzen könne, indem sie ihre Bemühungen um die Angleichung ihrer Gesetze, Normen und Standards an die der EU intensiviert. Man war sich auch einig über die Intensivierung der Verhandlungen der relevanten Partnerschafts- und Zusammenarbeitsorgane über die Auswirkungen der 86 Erweiterung, u. a. auf Fragen des Handels, Personenbewegungen, Visa und die Förderung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die EU erkennt die europäischen Bestrebungen der Ukraine an. Es ist wichtig, dass die Ukraine ihren Verpflichtungen besser nachkommt, wenn diese Wünsche Aussicht auf Erfolg haben sollen. Die EU wird den Reformprozess der Ukraine weiterhin unterstützen, darunter die Verbesserung des Justizsystems, der Medienfreiheit, der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft. Die dänische Präsidentschaft sieht es als ihre Pflicht an, die Zusammenarbeit EU-Ukraine zu intensivieren. Der Arbeitsplan für die Durchführung der gemeinsamen EUStrategie für die Ukraine ist dem Rat vorgelegt worden, der ihn am 22. Juli dieses Jahres zur Kenntnis genommen hat. Die Präsidentschaft ist der Ansicht, dass es übergeordnetes Ziel der EU sein muss, den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Ukraine zielgerichteter und ergebnisorientierter zu gestalten. Die Prioritäten dieses Arbeitsplans lauten wie folgt: In erster Linie Konsolidierung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und öffentlichen Institutionen; zweitens Unterstützung des wirtschaftlichen Übergangsprozesses, hierunter Integration der Ukraine in die europäische und die Weltwirtschaft sowie die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern; drittens Zusammenarbeit bei der Verbesserung von Stabilität und Sicherheit innerhalb und außerhalb Europas; viertens Verbesserung der Zusammenarbeit im Umwelt- und Energiebereich sowie im Bereich der nuklearen Sicherheit; fünftens Unterstützung der besseren Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Erweiterung der EU; und schließlich sechstens Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Die Entwicklung einer generellen EU-Politik gegenüber den neuen Nachbarn der EU bei voller Respektierung der Unterschiede zwischen den betreffenden Ländern wird dazu beitragen, das Gesamtziel zu erreichen. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Beitrags des Hohen Vertreters, Herrn Solana, und Herrn Kommissar Patten diskutierte der Rat auf seiner Tagung am 30. September über die Beziehungen zwischen der erweiterten Union und ihren östlichen Nachbarn. Der Rat gab erneut seiner Überzeugung Ausdruck, dass die Erweiterung der EU eine gute Gelegenheit zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Union und ihren neuen Nachbarn bietet, um Stabilität zu schaffen und die Unterschiede im Wohlstand an den neuen Grenzen der EU zu verringern. 3-249 Sacrédeus (PPE-DE). (SV) Ich möchte Herrn Bertil Haarder und der dänischen Ratpräsidentschaft für diese ausführliche und hervorragende Antwort herzlich danken. Persönlich glaube ich, dass es von großer strategischer Bedeutung war, dass Ministerpräsident Göran Persson auf seiner letzten außenpolitischen Reise 23/10/2002 während des schwedischen Ratsvorsitzes Kiew besuchte und mit der ukrainischen Regierung zusammentraf. Ich betrachte die dänische Linie als Fortsetzung dieser Politik. Ich hätte noch zwei Zusatzfragen. Erstens: Ist es denkbar, dass der Ukraine in relativ naher Zukunft ein spezielles Abkommen angeboten wird, das einer osteuropäischen Variante besonderer Wirtschaftsbeziehungen entsprechen könnte, d. h. eine Art osteuropäisches EWR-Abkommen, auf Dänisch EØS-Abkommen? Zweitens: Ich würde gerne wissen, wie sich Ihrer Auffassung nach die Behauptungen über eine militärische Zusammenarbeit der Ukraine mit dem Irak auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine ausgewirkt haben. 3-250 Haarder, Rat. - (DA) Ich danke Herrn Sacrédeus für sein großes Interesse an der Ukraine. Es ist wichtig, die Ukraine zu berücksichtigen, denn sie ist ein sehr wichtiges europäisches Land. Ich möchte dem Parlament für seinen Bericht über die Ukraine meine Anerkennung aussprechen, der – wenn ich mich recht erinnere – vor etwa einem Jahr verabschiedet wurde. Ich kann ergänzen, dass die dänische Präsidentschaft damit rechnet, dass der Rat die Kommission noch in diesem Jahr bitten wird, einen Vorschlag zur Entwicklung einer umfassenden EU-Politik den neuen EU-Nachbarn gegenüber vorzulegen, und die Ukraine ist mit Sicherheit eine sehr wichtige Nation unter diesen Nachbarn. 3-251 Rübig (PPE-DE). - Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie erwähnt haben, dass Sie sich auch in der Ukraine um die nukleare Sicherheit bemühen. Mich würde interessieren, ob es eigentlich vorgesehen ist, die Standards der Internationalen Atomenergiebehörde zugrunde zu legen, um hier die Sicherheit zu gewährleisten? 3-252 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, angesichts der uns allen bekannten historischen Voraussetzungen besteht nicht der geringste Zweifel, dass in allen Gesprächen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine auch über die nukleare Sicherheit gesprochen werden wird. 3-253 Der Präsident. – Anfrage Nr. 13 von Bernd Posselt (H0631/02): Betrifft: EU – Mazedonien Wie beurteilt die dänische Ratspräsidentschaft die aktuelle Lage in Mazedonien, und plant sie Schritte, um das Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen mit mehr Leben zu erfüllen, etwa durch zusätzliche finanzielle Hilfen oder durch Abschaffung der Visumspflicht? 3-254 Haarder, Rat. - (DA) Die Präsidentschaft ist erfreut, dass die Parlamentswahlen am 15. September in der 23/10/2002 Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien ruhig und geordnet stattgefunden haben. Bei seiner Zusammenkunft am 21. Oktober äußerte sich der Rat zufrieden mit der Einigkeit über die neue Regierung in Skopje. 87 Haarder, Rat. - (DA) Gerade wegen seiner großen psychologischen Bedeutung – auf die Herr Posselt ganz richtig hingewiesen hat – habe ich nicht vor, auf diesen Punkt überhaupt einzugehen. 3-257 Der Rat hat diese neue Regierung dazu ermuntert, der vollständigen Umsetzung des Rahmenabkommens und des Stabilisierungs- und Assoziierungsverfahrens Vorrang zu geben, und er betonte, dass er einer engen und fruchtbaren Zusammenarbeit entgegensieht. Die Union will sich weiterhin stark engagieren und eine reformbereite Regierung aktiv unterstützen. Der Rat erwartet auch, dass die geplante Volkszählung entsprechend den internationalen Standards durchgeführt wird. Die Stabilisierungs- und Assoziierungsvereinbarung ist nicht in Kraft getreten, da sie noch nicht ratifiziert ist. Bis dahin besteht eine Interimsvereinbarung über Handelsaspekte, die vor gut einem Jahr in Kraft getreten ist. Die Europäische Gemeinschaft hat als Bestandteil eines mehrjährigen Programms für die Jahre 2002-2004 130,5 Mio. Euro für die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien bereit gestellt, um dem Land die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen, die mit der Interimsvereinbarung und der Stabilisierungsund Assoziierungsvereinbarung verbunden sind. Die Frage des Visumzwangs für mazedonische Bürger wurde auf der letzten Sitzung des Kooperationsrates zwischen der EU und Mazedonien diskutiert, die am 1.2. Juli dieses Jahres stattfand, und bei dieser Gelegenheit erinnerte die Kommission die mazedonischen Behörden daran, dass sie eine Reihe konkreter Maßnahmen durchführen müssen, bevor die EU die Aufhebung des Visumzwangs prüfen kann. Die Mitgliedstaaten und die Kommission beobachten genau, welche Fortschritte die Behörden der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien bei der Erfüllung dieser Kriterien machen. 3-255 Posselt (PPE-DE). - Herr Präsident! Herr Ratspräsident, vielen Dank für diese sehr konkrete und sehr gute Antwort und für die große Sachkunde, die wir ja an Ihnen schätzen, mit der Sie diese Dinge betreiben. Ich möchte nur noch eine kurze Zusatzfrage stellen. Die ist allerdings heikel, das gebe ich zu. Sie haben auch einmal von der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien gesprochen. Wir sehen, dass der Begriff Jugoslawien im ehemaligen Jugoslawien, in Restjugoslawien, eigentlich verschwunden ist und durch Serbien-Montenegro ersetzt werden soll. Es gäbe dann das Wort Jugoslawien nur noch im Staatsnamen von Mazedonien. Ich möchte Sie fragen, ob man nicht auf Dauer eine diplomatische Lösung in der Namensfrage finden kann, denn es ist für dieses Land schon eine Belastung, die vielleicht nicht existentiell ist, aber psychologisch doch sehr in die Tiefe geht. 3-256 Rübig (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, gerade im Fall von Mazedonien ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie wir am effizientesten die Förderung betreiben, um die Stabilisierung in diesem Raum zu erreichen. Hier spielen natürlich der Mittelstand und die kleinen und mittleren Unternehmen eine besondere Rolle. Deshalb würde es mich interessieren, ob bei diesem Förderungsprogramm, das Sie angesprochen haben, in der Höhe von 135 Millionen Euro für den Zeitraum 2000-2004, auch Mittel zur Förderung des Mittelstands vorgesehen sind. 3-258 Haarder, Rat. - (DA) Spontan kann ich nicht sagen, ob Gelder für den Mittelstand vorhanden sind. Man kann aber keine Beihilfen zur wirtschaftlichen Entwicklung gewähren, ohne dass sie dem Mittelstand Nutzen bringen, und ich bin überzeugt, dass die kleinen und mittleren Unternehmen davon profitieren. Soviel ich weiß, hat die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien keine anderen Unternehmen, weshalb sich der verehrte Abgeordnete keine Sorgen machen muss. Im Übrigen möchte ich noch einmal sagen, wie sehr mich die Entwicklung in Mazedonien freut, nicht zuletzt die politische Entwicklung. Das lässt für die Zukunft hoffen, wenn ich bedenke, wie schwierig die Lage noch vor einem Jahr war. 3-259 Der Präsident. – Anfrage Nr. 14 von Olivier Dupuis (H-0634/02): Betrifft: Entführung des Arztes Ali Khanbiev in Tschetschenien In der Nacht vom 3. auf den 4. September wurde zwischen 3 und 4 Uhr morgens Ali Khanbiev von maskierten Männern aus seinem Haus in der Ortschaft Benoj (Tschetschenien) entführt. Der 1958 geborene Ali Khanbiev arbeitete nach wie vor als Arzt im Krankenhaus von Benoj. Er ist der Bruder von Umar Khanbiev, dem Minister für Gesundheitswesen in der Regierung von Aslan Maschadow. Welche Informationen liegen dem Rat über die Entführung von Ali Khanbiev vor? Ist sich der Rat dessen bewusst, dass diese Entführung alle Merkmale einer Entführung durch russische Streitkräfte oder paramilitärische Kräfte trägt und daher für die körperliche Unversehrtheit von Ali Khanbiev das Schlimmste zu befürchten ist? Welche Maßnahmen hat der Rat ergriffen oder beabsichtigt er zu ergreifen, um zu veranlassen, dass die russischen Behörden alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die unverzügliche Freilassung von Ali Khanbiev zu erreichen? 3-260 Haarder, Rat. - (DA) Der Rat ist über diese Entführung nicht informiert worden, aber ich kann sagen, dass der Rat weiterhin über die Situation in Tschetschenien sehr besorgt ist und die zahlreichen Entführungen entschieden verurteilt, durch welche sich die in der Region vorherrschende schwierige humanitäre Lage weiter zuspitzt. Der Rat betont, dass er die vorbehaltlose Einhaltung der Menschenrechte für außerordentlich wichtig erachtet, ebenso wie die Bemühungen um das 88 Zustandekommen einer politischen Lösung und die Verbesserung der humanitären Situation. Mir ist klar, dass Herr Dupuis gerne mehr hören möchte, auch dass mehr getan werden wird, aber das ist alles, was ich im Moment sagen kann. Im Übrigen möchte ich Herrn Dupuis für sein jahrelanges Engagement danken – nicht zuletzt in Bezug auf die humanitäre Situation in Tschetschenien – das er an den Tag legt, seit er, ebenso wie ich, Mitglied dieses Parlaments ist. 3-261 Dupuis (NI). – (FR) Herr Minister Haarder, ich verstehe nicht recht. Sie sagen, dem Rat liegen keine Informationen über die Entführung von Ali Khanbiev vor. Die einzige Information, die wir seit anderthalb Monaten haben, ist, dass er tatsächlich entführt worden ist. Hat der Rat diese Informationen nicht erhalten oder hat er sie nicht erhalten können oder nicht erhalten wollen? Dies ist meine erste Frage. Die zweite Frage ist die folgende: Sie bereiten das wichtige Treffen von Kopenhagen vor, d. h. das Gipfeltreffen Europäische Union-Russland. Wird im Rahmen dieser Vorbereitungen die Frage der Verschwundenen, der Folterungen und der leider auch sehr häufig vorkommenden Hinrichtungen von Zivilpersonen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wie der Fall von Ali Khanbiev, der Arzt ist und nichts weiter als Arzt? Und vor allem, wird der Rat dafür sorgen, dass zumindest versucht wird, eine Person zu retten, dass versucht wird, Ali Khanbiev zu retten, dass versucht wird, der Entwicklung in Tschetschenien eine andere Richtung zu geben und damit den russischen Behörden ein klares Zeichen zu geben? 3-262 Haarder, Rat. - (DA) Die Tagesordnung für das am 12. November in Kopenhagen stattfindende Gipfeltreffen EU-Russland steht noch nicht fest. In Bezug auf diese Entführung kann ich nur wiederholen, dass der Rat keine Informationen darüber erhalten hat, aber wie ich bereits gesagt habe, ist dem Rat bekannt, dass zahlreiche Entführungen stattgefunden haben, und er hat dies ebenso wie das Parlament wiederholt bedauert. Leider hat Herr Dupuis wahrscheinlich Recht mit dem, was er sagt, aber dem Rat liegen noch keine Informationen vor. 3-263 Posselt (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte eine Frage stellen: Wir hatten hier mit Herrn Kommissar Nielson oft die Möglichkeit eines Besuches von Kommissar Nielson in Tschetschenien diskutiert, um die humanitäre Situation dort genauer zu untersuchen – und auch wir als Parlament wollen ja nach Tschetschenien reisen. Könnten Sie nicht eventuell bei diesem EURussland-Gipfel auf die Tagesordnung setzen, dass sich auch die europäischen Institutionen einmal an Ort und Stelle in Tschetschenien über die Lage informieren? Vielleicht könnten Sie auch diesbezüglich mit Herrn Kommissar Nielson sprechen – solange Dänemark den Ratsvorsitz innehat, können Sie das ja auch in seiner Muttersprache tun. Aber unabhängig davon wäre es wichtig, dass hier ein offizieller Besuch stattfindet. 23/10/2002 3-264 Haarder, Rat. - (DA) Ich möchte Herrn Posselt für sein Engagement und seinen Vorschlag danken. Ich kann natürlich hier nicht im Namen des Rates sagen, wie die Antwort ausfallen wird, aber ich bedanke mich für den Vorschlag und kann im übrigen ergänzen, dass der Rat sich natürlich mit den hier angesprochen Fragen intensiv befasst. 3-265 Der Präsident. – Anfrage Nr. 15 von Paulo Casaca (H0638/02): Betrifft: Menschenrechte Einer Meldung der Financial Times vom 8. Juli zufolge haben die iranischen Regierungsstellen der stellvertretenden belgischen Premierministerin Laurette Onkelinx in Teheran zu verstehen gegeben, dass sie die Praxis der Steinigung von Frauen gutheißen, „um die Unverletzlichkeit der Familie zu gewährleisten“ und Ehebruch zu bestrafen. Kann der Rat erklären, wie sich die Unterstützung dieser Praxis auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran ausgewirkt hat, insbesondere unter Berücksichtigung des Vorrangs, den der Rat wiederholt den Menschenrechten eingeräumt hat? 3-266 Haarder, Rat. - (DA) Der Rat kommentiert prinzipiell niemals Presseberichte. Wenn Kommentare veröffentlicht werden, dann geschieht das durch die Präsidentschaft. Was den betreffenden Besuch angeht, möchte ich klarstellen, dass die belgische Vizepremierministerin, Frau Onkelinx, die Steinigung während ihres Besuchs verurteilt hat. Und sie wiederholte die Haltung der Europäischen Union hierzu, um jedem Missverständnis in Bezug auf die Aussagen während des betreffenden Gesprächs vorzubeugen. Menschenrechtsfragen – insbesondere bestimmte grausame Formen der Hinrichtung wie Steinigung – waren immer ein wichtiges Thema in dem umfassenden politischen Dialog, der im Rahmen halbjährlicher Treffen zwischen dem Iran und der EU stattfindet. Beim letzten Treffen in Teheran am 10. September 2002 wurden auch eine Reihe spezieller Probleme die Menschenrechte betreffend behandelt. Außerdem reagiert die EU auf solche Vorgänge regelmäßig mit Stellungnahmen. Uns sind im Augenblick drei Fälle im Iran bekannt, in denen eine Person zum Tode durch Steinigen verurteilt worden ist. In allen drei Fällen ist Berufung eingelegt worden, die Urteile sind also noch nicht endgültig. Es besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass der Rat diese Vorfälle sehr genau verfolgen wird. Generell kann ich die Auskunft geben, dass die EU über eine Initiative diskutiert hat, die das Ziel verfolgt, mit dem Iran einen formellen Dialog über die Menschenrechte einzuleiten – auf der Grundlage der Leitlinien für Dialoge mit Drittländern, die vom Rat im Dezember letzten Jahres gebilligt wurden. Erst diesen Monat haben sich europäische und iranische Menschenrechtsexperten zu einer Reihe Sondierungsgespräche in Teheran getroffen. 23/10/2002 Ich möchte noch hinzufügen, dass die Menschenrechte einer von vier wesentlichen Bereichen sind, in denen der Rat vor dem Hintergrund der Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Iran Fortschritte sehen möchte. 89 ist das völlig richtig. Es handelt sich dabei um einen Dialog, bei dem einerseits etwas entschieden verurteilt wird und man gleichzeitig versucht, Verbesserungen zu erreichen. 3-269 Der Rat betonte am 21. Oktober, also vor einigen Tagen, dass er es für sehr wichtig hält, dass ein Dialog über die Menschenrechte dazu führt, dass konkrete Fortschritte im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte erzielt werden. Er hat daher beschlossen, einen solchen Dialog auf der Grundlage der Bedingungen, des Zeitplans, der Themen, der „Benchmark-Punkte“ – also der Zielsetzungen – sowie der Auswahl der Gesprächspartner einzuleiten, die im Verlauf der Untersuchungsmission im Iran besprochen wurden. Es wurde ferner beschlossen, dass die erste Sitzung im Rahmen des Dialogs noch in diesem Jahr in Teheran stattfinden soll. Schließlich hat der Rat auf der Grundlage einer Initiative der Präsidentschaft eine Reihe von Fällen der letzten Zeit in mehreren Ländern aufgegriffen, hierunter im Iran. Der Rat nahm am 30. September vor dem Hintergrund dieser Initiative eine Erklärung über die Todesstrafe und besonders grausame Formen der Hinrichtung an. In der Erklärung betont der Rat erneut klar und unmissverständlich, dass die EU die Todesstrafe ablehnt – insbesondere die Hinrichtung durch Steinigung. 3-267 Casaca (PSE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident! Ich danke Ihnen aufrichtig für Ihre direkte Antwort. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass genau am Vorabend eines Besuchs von EUExperten im Iran im Oktober dort insgesamt fünf öffentliche Hinrichtungen stattfanden, über die in der gesamten Weltpresse berichtet wurde. Ich hoffe, der Ratspräsident sagt jetzt nicht, dass er keine Kenntnis davon hatte, was in der Presse stand. Solche Handlungen sind ein eindeutiger Beweis für die Haltung der iranischen Behörden, d. h. in ihrer Auffassung von Menschenrechten keinen Schritt zurückzuweichen. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl der gemeldeten Hinrichtungen im Iran verdreifacht, und unter diesen Umständen stellt sich die Frage, ob die Europäische Union nach all diesen systematischen Menschenrechtsverletzungen ein Handelsabkommen mit dem Iran abschließen wird? Das wollte ich gern von Ihnen erfahren. 3-268 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, ich habe nicht gesagt, dass ich – und der Rat – keine Pressemitteilungen und Zeitungen lesen. Ich habe gesagt, dass der Rat keine Pressemitteilungen kommentiert. Das ist etwas völlig anderes. Und mein lieber Kollege hat ohne Zweifel Recht mit der Aussage, dass die Todesstrafe nicht nur theoretisch existiert, sie wird im Iran auch angewandt. Das ist zutiefst tragisch, aber der Rat hat eine Strategie ausgearbeitet, die es erlaubt, mit Ländern, die diese Strafe verhängen, trotzdem in einen Dialog über die Menschenrechte einzutreten. Und meiner Meinung nach Dupuis (NI). – (FR) Herr Ratsvorsitzender, ich denke, dass Herr Casaca etwas ganz Spezielles angesprochen hat. Es ging ihm nicht nur um die Todesstrafe, sondern um die Todesstrafe durch Steinigung, die absolut unannehmbar ist. Die Erfahrungen mit den Assoziationsabkommen mit einigen Drittländern, vor allem mit Ländern, die uns recht nahe sind, wie Tunesien, zeigen, dass die Menschenrechtsklausel keine Wirkung zeitigt, wenn es darum geht, die Landesbehörden zu Fortschritten auf dem Weg zur Demokratie, zum Rechtsstaat zu bewegen. Im Gegenteil, sie haben dieses Assoziationsabkommen genutzt, um ihre Macht auszubauen und mafiose Gruppen zu fördern, die sich in der Wirtschaft des Landes und auch in unserer Europäischen Union einen mehr oder weniger großen Einfluss gesichert haben. Glauben Sie nicht, dass der Vorschlag, ein Assoziationsabkommen mit dem Iran abzuschließen, zu genau der gleichen Situation führen wird, wie sie heute zwischen der Europäischen Union und Tunesien besteht? 3-270 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, eine solche Frage kann nicht allgemein beantwortet werden, aber wenn man etwas wie eine Antwort wünscht, erweist es sich oft als gut, die demokratischen Kräfte des betreffenden Landes zu befragen. 3-271 Der Präsident. – Da die Fragestellerin nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 16 hinfällig. Anfrage Nr. 17 von Konstantinos Alyssandrakis (H0648/02): Betrifft: Förderung von Polizeistaat-Praktiken Denunziantentum in einer Veröffentlichung EUROPOL und von Einer Meldung der griechischen Zeitung „Rizospastis“ zufolge werden in einem Dokument von EUROPOL über die „Besten europäischen Praktiken im Umgang mit Informanten“ Richtlinien und Leitsätze veröffentlicht für die „Rekrutierung und Behandlung“ von Informanten. Diese Leitlinien beziehen sich u. a. auf Zahlungsmodalitäten und Höhe der Entlohung bis hin zu persönlicher Immunität in gewissen Fällen; so sollen Informanten nicht verhaftet werden, wenn sie innerhalb eines gewissen Rahmens ein Verbrechen begehen, und es soll ihnen auch die Beteiligung an verbrecherischen Handlungen erlaubt sein, und zwar nach Genehmigung durch eine gemäß diesen Richtlinien einzurichtende Behörde. Billigt der Rat diesen EUROPOL-Text, der eindeutig die Menschenrechte und die Würde des Menschen missachtet? Wird er unverzüglich Maßnahmen ergreifen, 90 um diese Tendenz zu Denunziantentum, Totalitarismus und Ausspionierung der Privatsphäre der Bürger und ihrer politischen, kulturellen, gewerkschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten sowie ihrer gewerkschaftlichen Vertretungen zu stoppen? 3-272 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, es tut mir leid, dass ich mich so oft wiederholen muss, aber der Rat gibt keine Kommentare zu Erklärungen in Medien ab. Ich kann aber bestätigen, dass es ein Europol-Dokument über das hier erwähnte Thema gibt. Dieses Dokument beschreibt beispielhafte Praktiken für den Umgang mit Informanten zwecks Unterstützung der Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten. Das Dokument ist nicht verbindlich und wurde auf der Grundlage von Artikel 3, Abs. 2, Buchstabe i) der Europol-Konvention erstellt. Es beruht u. a. auf dem Beschluss des Exekutivkomitees vom 29. April 1999 über allgemeine Grundsätze der Vergütung für Informanten und auf dem Beschluss der Zentralgruppe vom 22. März 1999 über allgemeine Grundsätze der Vergütung für Informanten. Sie sind also Bestandteile des ordnungspolitischen Rahmens der Europäischen Union, vgl. das Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, und beide wurden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 22. September 2000 veröffentlicht. Der Einsatz von Informanten durch die Polizei, hierunter Fragen der Vergütung und der Immunität, ist natürlich auch abhängig von der Lage des nationalen Rechts im jeweiligen Mitgliedsland. 3-273 Alyssandrakis (GUE/NGL). – (EL) Herr Ratsvorsitzender! Ich bewundere die Klarheit Ihrer Antwort, die wir sonst nicht so von Ihnen gewohnt sind. Gleichzeitig erschaudere ich bei dem Gedanken, dass wir von einem Netz von Spitzeln umgeben sind, und ich frage mich, ob vielleicht die Klarheit in Ihrer Antwort zum Ziel hatte, uns zu erinnern und zu warnen, dass wir bei unseren kleinsten Vergehen unter ständiger Kontrolle stehen. Da offensichtlich Europol die Spitzel institutionalisiert, frage ich mich, ob es nicht vielleicht auch ein festgelegtes Entlohnungssystem und öffentliche Stellenanzeigen für diese Posten gibt, so dass sich eventuell auch einige unserer arbeitslosen Jugendlichen für diese Jobs bewerben könnten. 3-274 Haarder, Rat. - (DA) Herr Präsident, Europol ist ein Gemeinschaftsorgan, das sich mit der Verfolgung einiger der schlimmsten Straftaten befasst, gegen die sich Demokratien schützen müssen. Ich halte es daher nicht für angemessen, von einem „Spitzelstaat“ zu sprechen. Von diesem Ausdruck möchte ich mich distanzieren. Europol wurde u. a. auf Wunsch dieses Parlaments und des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten gegründet, die auch zum Teil um die Erweiterung der Kompetenzen ersucht haben. Ein Grund dafür ist, dass die Aufgabe von Europol darin besteht, die Bürger zu schützen, nicht ihnen Unannehmlichkeiten zu bereiten. 23/10/2002 3-275 Der Präsident. – Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 18 bis 37 schriftlich beantwortet8. (Die Sitzung wird um 19.35 unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.) 3-277 VORSITZ: ALONSO JOSÉ PUERTA Vizepräsident 3-278 Ausgleichs- und Betreuungsleistungen für Fluggäste 3-279 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0298/2002) von Herrn Lisi im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichsund Betreuungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (KOM(2001) 784 - C50700/2001 - 2001/0305(COD)). 3-280 De Palacio, Kommission. – (ES) Herr Präsident, ich freue mich über die Gelegenheit, dem Parlament diesen wichtigen Vorschlag unterbreiten zu können. Er ist Bestandteil unserer Politik, dem Verkehr ein menschliches Antlitz zu verleihen, das heißt, uns um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die Rechte der Reisenden zu kümmern, wie wir in unserem Weißbuch angekündigt hatten. Flugreisenden fällt es schwer, eine Verweigerung der Beförderung zu akzeptieren. Sie haben den Flugschein bezahlt, ihren Platz reserviert und sind pünktlich zur Abfertigung auf dem Flughafen erschienen, um dann zu hören, dass es im Flugzeug keine Plätze mehr gibt, weil die Fluggesellschaft den Flug überbucht hat oder ein anderer Zwischenfall eingetreten ist. Dies ist Bürgerinnen und Bürgern unbegreiflich, ruft große Verwirrung, ein Frustrationsgefühl und schließlich Groll hervor. In der Gemeinschaft sind nahezu 250 000 Personen jährlich damit konfrontiert, dass ihnen – nach Bezahlung des Flugscheins und Erledigung aller Formalitäten – die Beförderung verweigert wird. Wenngleich die Europäische Gemeinschaft anerkannte, dass die Fluggesellschaften für die Bewirtschaftung ihrer Kapazitäten flexibel sein müssen, nahm sie 1991 – kurz vor der Verabschiedung des endgültigen Liberalisierungsgesetzes – eine Verordnung über die überbuchungsbedingte Nichtbeförderung an, die den betroffenen Reisenden eine Ausgleichszahlung und darüber hinaus eine Betreuung gewährleistet, die jedoch sehr begrenzt ist. Deshalb hat die Kommission eine neue Verordnung vorgeschlagen, um die Zahl der nichtbeförderten Personen drastisch zu senken und den Schutz für die Betroffenen zu verbessern. 8 Siehe Anlage „Fragestunde“. 23/10/2002 Beabsichtigen die Fluggesellschaften, die Beförderung zu verweigern, so werden sie zunächst verpflichtet sein, Freiwillige zu suchen, die gegen eine bestimmte Vergünstigung auf ihre Plätze verzichten; nur wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Beförderung der Fluggäste gegen deren Willen verweigert werden. Damit die Verordnung wirkungsvoll ist, muss sie einen starken Anreiz für einen freiwilligen Rücktritt schaffen. Daher haben wir eine kräftige Anhebung der Entschädigung vorgeschlagen, die über das derzeitige Niveau hinausgeht, das teilweise von der Inflation absorbiert wurde und das heute die Fluggesellschaften nicht abschreckt, die Beförderung zu verweigern. Gelingt es den Fluggesellschaften, Freiwillige zu finden, zahlen sie diese Entschädigung natürlich nicht. Was die genauen Beträge angeht, so ist der Standpunkt der Kommission flexibel, sie müssen aber so erheblich sein, dass sie die Gesellschaften veranlassen, Freiwillige zu suchen. Unser Vorschlag wird auch die Beschränkungen der bestehenden Verordnung aufheben. Zunächst wird die Anwendung der Rechte der nichtbeförderten Passagiere auf alle jene Fluggäste erweitert, deren Flüge gestrichen werden. Letztendlich kommt eine Annullierung einer Beförderungsverweigerung für den gesamten Flug gleich. Allerdings betrifft dies nur jene Annullierungen, für die die jeweilige Fluggesellschaft verantwortlich ist, denn es wäre natürlich gegebenenfalls ungerecht, die gesamte Haftung auf die Gesellschaft zu übertragen. Des Weiteren schafft die vorgeschlagene Verordnung grundlegende Rechte für die Reisenden, die Verspätungen in Kauf nehmen müssen, indem sie ihnen gestattet, die Reise auf andere Art und Weise zu organisieren, anstatt für unbestimmte Zeit auf den Flughäfen zu warten. In diesem Fall haben sie jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung. Schließlich wird unser Vorschlag alle diese Rechte für die Fluggäste sowohl bei Linien- als auch bei Charterflügen gewähren. Deshalb werden die Pauschalreisenden davon genauso profitieren wie die Passagiere, die nur einen Flugschein kaufen. Es wäre nicht gerecht, die Fluggäste unterschiedlich zu behandeln, wenn sie mit gleichartigen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dies sind die wesentlichen Punkte unseres Vorschlags, der den Schutz der Fluggäste bei Problemen mit den Flügen in hohem Maße erweitert und zu einer beträchtlichen Verbesserung der Servicequalität beiträgt und somit die Garantien für die Bürger erhöht. 3-281 Lisi (PPE-DE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen schwierigen Zeiten für die Zivilluftfahrt, über deren Zukunft wir vor kurzem in diesem Hohen Haus im Zusammenhang mit den Vorschriften über den einheitlichen europäischen Luftraum beraten haben, hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung für 91 Ausgleichs- und Betreuungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung vorgeschlagen. Die Liberalisierung des Luftverkehrs hat den Fluggästen zahlreiche Vorteile gebracht. Die Konkurrenz auf vielen Flugrouten hat zu einer Senkung der Preise sowie einer Diversifizierung der Strecken und Zielorte geführt. Trotzdem haben die Verbraucher triftige Gründe, sich zu beschweren. Nichtbeförderung und Annullierungen von Flügen führen zu einer tiefen Enttäuschung, und die Betreuung bei übermäßigen Verspätungen lässt sehr oft zu wünschen übrig. Aufgrund der Vielzahl von Flügen, die wir absolvieren, haben viele unter uns Abgeordneten diese Schwierigkeiten am eigenen Leibe erfahren, weshalb es uns nicht schwer fällt, uns in die Lage der Bürger zu versetzen und zu begreifen, dass eine tatsächliche Wahrung ihrer Rechte durch eine neue Rechtsvorschrift gewährleistet werden muss. In Anbetracht der Mängel der geltenden Vorschriften schlägt die Kommission nun vor, das Problem anders anzugehen: einerseits durch einen „Appell an Freiwillige“, in Anlehnung an das wirksame System der Vereinigten Staaten, und andererseits durch ein System der Abschreckung, das die Gesellschaften verpflichtet, den Fluggästen einen höheren Ausgleich für den entstanden Schaden zu gewähren. Außerdem wird, wie wir gleich sehen werden, der Schutz wesentlich erweitert. Gleichwohl dürfen wir den Gesamtzusammenhang, in dessen Rahmen dieser Vorschlag unterbreitet wird, nicht außer Acht lassen. Im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr haben wir eine äußerst konstruktive Debatte geführt und dabei das Problem von allen Seiten beleuchtet. Wie die Frau Kommissarin soeben in Erinnerung brachte, ist die Überbuchung, d. h. die Hauptursache der Nichtbeförderung, verglichen mit dem jährlichen Strom von Flugpassagieren im Gemeinschaftsraum eher eine Randerscheinung. Um eine kleine Gruppe von Fluggästen stärker zu schützen, darf man jedoch keine Bestrafung des gesamten Spektrums der Reisenden durch eine etwaige generelle Erhöhung der Preise riskieren. Wir müssen sehr vorsichtig vorgehen und die besten Lösungen für die Erreichung des Ziels auch unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Auswirkungen genau ermitteln, ohne dass es zu negativen Begleiterscheinungen kommt. Unter diesem Blickwinkel, Frau Kommissarin, muss ich leider kritisieren, dass die Kommission zur Untermauerung ihres Vorschlags nur ungenügende statistische Angaben geliefert hat. Um zu entscheiden, benötigen wir konkrete Daten und Fakten, und dieser Mangel hat mir mit Sicherheit nicht wenige Probleme bei der Ausarbeitung meines Berichts bereitet. 92 Ich fasse nun die wichtigsten Argumente zusammen, die wir im Hinblick auf die Formulierung des endgültigen Dokuments herausgearbeitet haben. Das erste betrifft die Definitionen. Unter methodologischen Gesichtspunkten halte ich es für wesentlich, alle beteiligten Akteure und die verwendeten Begriffe genauer zu definieren, um jedwede Verwechselung zum Nachteil sowohl der Fluggäste als auch der Fluggesellschaften zu vermeiden. In diesem Sinne wurden einige Änderungsanträge angenommen, die auf eine genauere Präzisierung der Begriffe von Artikel 2 abzielen. Der zweite Punkt betrifft die Reiseunternehmen. Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, werden bereits durch die Richtlinie 90/314 mehr als zufriedenstellend geschützt. Der Vorschlag der Kommission könnte daher Verwirrung in Bezug auf den Referenztext stiften, was hauptsächlich den Fluggästen zum Nachteil gereichen würde; deshalb war es notwendig – wie wir es getan haben –, die Haftung der Reiseunternehmen im Rahmen dieser Verordnung auf die seats-only-Passagiere zu beschränken. Und nun zum strittigsten Punkt, nämlich der Entschädigung der Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung. Der Vorschlag der Kommission hat zahlreiche Diskussionen und viel Verunsicherung hervorgerufen. Weder die für die Bestimmung der neuen Entschädigungen festgelegten Kriterien noch die Bewertung der Auswirkungen haben die Mitglieder des Verkehrsausschusses überzeugt. Für uns kommt es darauf an, das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Fluggäste und der Dynamik eines so wichtigen Wirtschaftssektors wie dem des Luftverkehrs zu wahren. Deshalb haben wir eine Einteilung in drei Entfernungskategorien und eine Senkung des Betrags für die Entschädigungen vorgeschlagen. Wir müssen uns nämlich vergegenwärtigen, dass wir nicht so sehr auf die Entschädigungen, sondern mehr auf die Verwirklichung des freiwilligen Systems abzielen müssen. Außerdem halte ich die Ausdehnung der Entschädigungen auf die übermäßigen Verspätungen für völlig unangebracht, und zwar aus mehreren Gründen: Erstens, weil es nicht leicht ist, sofort die Ursache der Verspätung zu ermitteln, und zweitens, weil dies eine Kettenreaktion von Verspätungen auslösen würde. Diese Gleichsetzung ist deshalb abzulehnen, während die zwischen der Nichtbeförderung und der Annullierung äußerst angezeigt ist. Vielmehr müssen wir sicherstellen, dass im Falle von Verspätungen sowohl hinsichtlich der Information als auch der Logistik eine systematische und menschenwürdige Betreuung, insbesondere für Menschen mit Behinderungen und Kinder, gewährleistet wird, und in dieser Richtung haben wir mehrere Änderungsanträge angenommen. Abschließend möchte ich nur noch schnell etwas zu den eingereichten Änderungsanträgen sagen: Sie zeigen, dass die Diskussion zwischen denen, die einen höheren, und denen, die einen niedrigeren Betrag für die 23/10/2002 Entschädigungen anstreben, noch nicht abgeschlossen ist. Sicher besteht gegenwärtig nur eine gewisse Unzufriedenheit sowohl seitens der Fluggesellschaften als auch der Verbraucher mit unserem Vorschlag, weshalb ich, Frau Kommissarin, Grund zu der Annahme habe, der von uns erzielte Kompromiss stellt, vielleicht gerade weil er alle unzufrieden stimmt, die denkbar ausgewogenste und weiseste Lösung dar. 3-282 Whitehead (PSE), Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik. – (EN) Herr Präsident, ich möchte als Erstes Herrn Lisi zu seinem Bericht gratulieren. Herr Lisi hat in der Zeit, in der er seinen Bericht erstellte, im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik an den Diskussionen über meine Stellungnahme teilgenommen und viele der dort angesprochenen Punkte in seinen Bericht aufgenommen. Unsere Positionen weichen wirklich nur geringfügig voneinander ab, aber ich möchte noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen. Wie Herr Lisi sagte, sprechen die Mitglieder hier in diesem Haus über viele Themen, über die sie nur unzureichende Kenntnisse besitzen, aber wir alle betrachten uns selbst als Experten, wenn es um die Probleme des Reiseverkehrs geht. Mit diesen Problemen sind wir in unserem Arbeitsleben konfrontiert. Deshalb wurde der Vorschlag von Frau de Palacio, die Verordnungen von 1991 nicht nur im Hinblick auf die Nichtbeförderung, sondern auch auf die Verspätung oder Annullierung von Flügen zu ändern, sehr positiv aufgenommen. Wir sind uns darin einig, dass eine, wie wir es nennen, Hierarchie der Ausgleichsleistungen gelten muss, die mit Entschädigungszahlungen, abhängig von der Länge der Strecke beginnt. Ich glaube, dass die meisten Fluggesellschaften positiv auf diese Debatte reagiert und mit der Fluggast-Verpflichtung bereits Kooperationsbereitschaft gezeigt haben. Den Fluggesellschaften, die hier eine Außenseiterposition einnehmen und dies alles ignorieren – wir kennen ihre Zielflughäfen, auch wenn wir nicht immer wissen, wo ihr eigentlicher Standort ist –, möchte ich sagen, dass sie gut beraten sind, die Stimmung in der Öffentlichkeit ernst zu nehmen. Auch wer keine Serviceleistungen anbietet, sollte die Rechte der Verbraucher berücksichtigen. In unserer Stellungnahme wird eine Änderung zu Artikel 7 vorgeschlagen, nach der die Höhe der Entschädigungszahlung auf der Grundlage einer besonderen Prüfung der Auswirkungen festgelegt werden sollte, damit nicht behauptet werden kann, diese Entschädigung würde leichtfertig verlangt. Ich muss sagen, dass die Höhe der Entschädigung im Bericht von Herrn Lisi stark von dem abweicht, was wir in Artikel 7 gefordert haben. Wir wollten eine obligatorische Entschädigung zwischen 300 und 1 500 EUR, abhängig von der Entfernung und der Prüfung der Auswirkungen. Diese Beträge wurden auf zwischen 200 und 600 EUR reduziert, aber ich räume ein, dass dies bereits ein Fortschritt für die Verbraucher ist. Ich bin jedoch 23/10/2002 weiterhin besorgt darüber, dass diese Regelung nicht unbedingt in den in Änderungsantrag 31 genannten Fällen gilt, in dem auf Artikel 9 und nicht auf Artikel 8 verwiesen wird. Vielleicht kann Frau de Palacio mir zusichern, dass diese Änderungen zur Anwendung kommen werden. Abgesehen von diesen Punkten haben Herr Lisi und sein Ausschuss durch ihre Arbeit den Schutz der Verbraucher verbessert und uns die Möglichkeit gegeben, nun ein Rankingsystem für Luftfahrtunternehmen einzuführen. Es wäre sehr erfreulich, wenn dieses System auf alle Luftfahrtunternehmen, auf alle Flüge und alle Probleme angewandt werden könnte. Jeden Tag gibt es neue Horrormeldungen. Bei einer britischen Fluggesellschaft musste eine Frau während eines elfstündigen Flugs neben einer drei Zentner schweren Mitreisenden ausharren, die den ganzen Flug über mehr auf ihr als neben ihr saß. Sie zog sich dabei ernste Verletzungen zu, und als Entschädigung wurden ihr von der Fluggesellschaft zunächst 15 GBP angeboten. In diesem Fall könnte man sagen, dass der Flug mit einer gesundheitlich beeinträchtigten Person begann und mit zwei endete. Durch unsere Reisen sollten Beeinträchtigungen gemildert, nicht verstärkt werden. Ich begrüße diesen Bericht als Schritt in diese Richtung. 3-283 Foster (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte zunächst meinem Kollegen, Herrn Lisi, für seine schwierige Arbeit an diesem Bericht danken. Ich schließe mich seinen Ausführungen an. Generell möchte ich anmerken, und damit widerspreche ich der Position der Kommission, dass dieser Bericht für uns eine unerfreuliche Überraschung war, nicht zuletzt, weil im vergangenen Jahr ein Bericht über die Fluggastrechte von Herrn Collins im Ausschluss gebilligt wurde, mit dem sich das Parlament mit überwältigender Mehrheit für freiwillige Vereinbarungen ausgesprochen hatte. Außerdem erfolgte keine Konsultation über dieses Thema mit den Luftverkehrsunternehmen, und es wurde keine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen durchgeführt. Daten über die voraussichtlichen Kosten für die Reiseunternehmen sind nicht vorhanden; eine Prüfung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit - sowohl zwischen EUReiseunternehmen als auch im Vergleich zu anderen Reiseunternehmen - wurde nicht durchgeführt noch liegen Informationen über die direkten Auswirkungen und die Folgen dieser Rechtsvorschriften vor. Die Vereinbarung über die freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Dienstleistungen für Fluggäste wurde im Februar in Straßburg unterzeichnet. Fast alle europäischen Fluggesellschaften haben sich dieser Vereinbarung angeschlossen. Darin wird auf mehrere Punkte verwiesen, die in diesem Vorschlag enthalten sind und die sich auf Verspätungen, Annullierungen und Umleitungen, Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen, 93 Reduzierung der Anzahl der zwingenden Nichtbeförderungen und so weiter beziehen. Warum also haben sich Herr Collins und unser Ausschuss darum bemüht, die Zustimmung des Parlaments zu seinem Bericht zu erhalten, wenn die Kommission bereits einen Legislativvorschlag in der Schublade hatte? Die Vereinbarung über die freiwillige Selbstverpflichtung ist nicht gescheitert, sie ist noch gar nicht zum Einsatz gekommen. Mit dieser Debatte unterminieren wir und die Kommission die freiwillige Selbstverpflichtung weiter. Der Vorschlag weist in einigen Schlüsselbereichen Mängel auf: der grundlegende Unterschied zwischen Liniendiensten und Nichtliniendiensten wird nicht anerkannt; die Pauschalreiserichtlinie, durch welche die Rechte von Charterpassagieren sichergestellt werden, wird zum Beispiel nicht berücksichtigt. Der Vorschlag bezieht sich insbesondere auf Annullierungen und große Verspätungen, und dies ist auch der Grund für die durch unseren Ausschuss unterstützte Einbeziehung der Reiseunternehmen. Im Vorschlag wird außerdem weder der Anteil der Zwischenfälle aufgrund von Mängeln bei den Monopolanbietern, wie zum Beispiel Flugverkehrskontrolle und Flughäfen, berücksichtigt, noch die Tatsache, dass die Fluggesellschaften dafür keine Entschädigungsleistungen erhalten. Da die Flugpreise in den letzten zehn Jahren gesunken sind, macht die vorgeschlagene Anhebung der Ausgleichsleistungen für Nichtbeförderung unglaubliche 400 % aus. Wenn die Ausgleichsleistungen auf diesem Niveau blieben, würde diese Verordnung bei den Liniengesellschaften Kosten in einer Größenordnung von etwa 1,35 Milliarden EUR verursachen. Die vielen regionalen und Billigfluggesellschaften wären stärker betroffen, da ihre Gewinnspannen sehr viel niedriger sind. Hinzu kommt, dass keine dieser Bestimmungen für Fluggesellschaften aus Drittländern gilt. Wir in Europa werden erneut unter den Auswirkungen der ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen zu leiden haben, und dies ist ein weiteres Beispiel, bei dem die Kommission völlig überzogen reagiert. Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir durch die Arbeit unseres Berichterstatters eine vernünftigere und realistischere Lösung erreicht haben. Ich hoffe, dass die Kommission auf das Parlament hören und entsprechend handeln wird. Die Bürger erwarten zu Recht einen guten Kundenservice und verdienen diesen Service auch, aber dieser Vorschlag geht zu weit. 3-284 Stockmann (PSE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt dem Berichterstatter. Der im Ausschuss gefundene Kompromiss ist aus unserer Sicht ein großer Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Endlich gibt es 94 Rechtssicherheit auch in weiteren Fragen und nicht nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Fluggesellschaften. Außerdem wird die Regelung ja auch auf größere Verspätungen und Annullierungen von Flügen ausgeweitet. Ich war nicht selten Opfer von Annullierungen bei der ehemaligen Sabena. Andere Kollegen haben sicher vergleichbare Erfahrungen mit anderen Airlines. Nicht zuletzt verdoppeln wir die gegenwärtige Entschädigungshöhe, die dazu differenzierter als bisher in drei Stufen gestaffelt ist. Am größten ist sicher unser Diskussionsbedarf bei der Höhe der Entschädigungen. Das Ziel der Verordnung kann nicht die Abschaffung der Praxis des overbooking sein, sondern ein angemessenerer und verbraucherorientierterer Umgang mit diesem Verfahren. Natürlich kann man das overbooking auch abschaffen, wie das die low cost carrier tun, wenn andererseits das Umbuchen von Flügen aufgehoben würde und ein Flug bei Nichtantritt automatisch verfiele. Aber das ist weder verbraucherfreundlich noch ökologisch vertretbar. Die Verbraucher brauchen Flexibilität bei der Reiseplanung und ökologisch machen halbleere Flugzeuge keinen Sinn. Noch evidenter ist die ökonomische Argumentation. Eine Erhöhung der Flugpreise wäre bei einem Streichen des overbooking zwangsläufig und kann weder den Verbrauchern noch den Fluggesellschaften, und zwar im internationalen Wettbewerb, zugemutet werden. Aus unserer Sicht können wir den im Ausschuss gefundenen Kompromiss bei der Höhe der Entschädigung auch deshalb mittragen, weil es für die Verbraucher wichtig ist, dass sie diese verbesserte und verbindliche Regelung möglichst schnell bekommen und nicht Jahre auf sie warten müssen, weil die Gesetzgebung, wie so oft, beim Rat liegen bleibt. Aus Verbrauchersicht stimmt meine Fraktion gegen einen Teil des Änderungsantrags 29, weil wir eine Entschädigung für die Annullierung von Flügen erst ab 48 Stunden vor dem Abflug für unangemessen halten. Hier sind mindestens zwei Wochen erforderlich, die mit Rat und Kommission nachverhandelt werden sollten. Außerdem halten wir die Einbeziehung der Pauschalreisen im Kommissionsvorschlag für nicht erforderlich, weil sie durch die Pauschalreiserichtlinie abgedeckt sind. Es ist ein starkes Votum für den Verbraucher, dass der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr für die Einführung eines Rankings der Benutzerfreundlichkeit unter den Fluggesellschaften plädiert hat. Ein solches Ranking, wie es in den USA gang und gäbe ist, kann einen Qualitätswettbewerb zwischen den Fluggesellschaften um den verbraucherfreundlichsten Gesamtservice mitverstärken helfen. Ich hoffe, dieser Vorschlag hat auch im Plenum Bestand. Vor dem Hintergrund der jetzigen Situation stellt der Bericht einen energischen Schritt in Richtung auf mehr 23/10/2002 Verbraucherfreundlichkeit dar. Manche Verbraucherträume fliegen zwar weiter, sind aber heillos überbucht. (Beifall) 3-285 Vermeer (ELDR). – (NL) Ich gehe mit dem Berichterstatter im Wesentlichen konform, jedenfalls im Hinblick auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission. Vor allem bei den Überbuchungen war es höchste Zeit für eine verbesserte Regelung. Im Falle der Annullierungen und Verspätungen von Flügen ist der Kommissionsvorschlag meines Erachtens jedoch völlig unzulänglich. In diesem Bereich werden Fluggesellschaften für ein Problem haftbar gemacht, das überwiegend beim Luftverkehrsmanagement und bei den Luftfahrtbehörden liegt. Meine Bedenken beruhen auf folgenden Gründen. Dem Kommissionsvorschlag liegt keine solide wirtschaftliche Folgenabschätzung zugrunde, und die Konsequenzen der Maßnahme für den Sektor sowie insbesondere für die Preise der Flugtickets bleiben unberücksichtigt. Obgleich der Vorschlag mehr Schutz bietet, schränkt er die freie Wahl des Verbrauchers ein. Die sowohl von der Kommission als auch von unserem eigenen Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr formulierte Definition des Begriffs höhere Gewalt bietet keine ausreichende Gewähr, zwischen Verspätungen und Annullierungen von Flügen, die nicht den Luftfahrtunternehmen anzulasten sind, richtig unterscheiden zu können. Zwar kann argumentiert werden, die Luftfahrtunternehmen brauchten sich nur bei der betreffenden Partei schadlos zu halten, in der Praxis ist dies jedoch nicht durchführbar. Zumindest im Falle von Billiganbietern oder Regionalfluggesellschaften wäre es eventuell besser, den Verbraucher selbst entscheiden zu lassen, auf den Preis eines Flugscheins einen Zuschlag zu zahlen. Vielleicht kann er sich dann gegen die Annullierung von Flügen selbst versichern. Diese Option könnte ohne weiteres vom Sektor selbst eingeführt werden. Der Kommission möchte ich nun noch einige Fragen stellen. Kann die Kommission bestätigen, dass sie beabsichtigt, eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen und Folgen ihres Vorschlags, der Kostensteigerungen für die Luftfahrtunternehmen und der neuen Luftfahrttarife in den verschiedenen Segmenten des Luftfahrtmarktes vorzunehmen? Kann die Kommission bestätigen, dass sie gedenkt, die wirklichen Ursachen für annullierte und verspätete Flüge untersuchen zu lassen, um einen besseren Einblick zu gewinnen, inwieweit die Gründe von den Luftfahrtunternehmen zu vertreten sind? Hat die Kommission ferner sonstige politische Maßnahmen erwogen, um die Rechte von Fluggästen gegenüber ihrem jetzigen Vorschlag noch weiter verbessern zu können? Eine Reiseversicherung für Annullierungen und Verspätungen von Flügen könnte eine mögliche Lösung sein. 23/10/2002 Wir haben hier im Parlament weitere Debatten und weitere Diskussionen erlebt. Die von mir eingereichten Änderungsanträge stellen eine notwendige Ergänzung im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ticketpreis und Ausgleichsleistung dar. In meinem ersten Antrag geht es um die Nichtbeförderung und die Annullierung von Flügen. Ich schlage vor, neben dem vernünftigen Kompromiss noch für eine weitere Klasse von Flugscheinen unter 200 EUR eine andere Regelung zu treffen. Das gilt sowohl für die Nichtbeförderung als auch für die Annullierung. Mein zweiter Antrag betrifft die Flüge aus Drittländern, die Frau Foster bereits angesprochen hat, und er entspricht damit ihren Wünschen. Genau darum geht es in meinem Änderungsantrag, und deshalb erwarte ich bei der morgigen Abstimmung Ihre Unterstützung. 3-286 Maes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Selbstverständlich ist es durchaus erfreulich, dass die Preise nach der Liberalisierung gesunken sind, nie zuvor sind jedoch Flugreisende so häufig Leidtragende von Annullierungen, Nichtbeförderung, großen Verspätungen, verloren gegangenem Gepäck und dergleichen mehr geworden. Auch dass man in einem Flugzeug wie Sardinen zusammengepfercht sitzt, ist noch ziemlich neu. Sie haben deshalb Recht, es mussten dringend Maßnahmen ergriffen werden. Meines Erachtens sollten diese Missbräuche allesamt abgestellt werden. Gleichwohl verstehe ich, dass dies nicht so drastisch geschehen kann. Die von den Fluggesellschaften zu zahlenden Ausgleichsleistungen müssen jedenfalls hoch genug sein, um abschreckend zu wirken. Dies gilt insbesondere für ein auf Freiwilligkeit basierendes System, das nicht so attraktiv sein darf, um der Praxis der Überbuchung auch noch Vorschub zu leisten. Deshalb hoffe ich, Sie werden unseren Änderungsanträgen zur Erhöhung der konkreten Entschädigungsbeträge und zur Einführung einer Klassifizierung nochmals Ihr besonderes Augenmerk schenken. Denken Sie nur daran, dass wir selber bei unseren Flügen einige Male die Erfahrung gemacht haben, dass unser Gepäck bei der Ankunft fehlte. Welche Gesellschaft ist denn eigentlich noch verbraucherfreundlich? Sollte diese Ergänzung nicht mittels eines getrennten Änderungsantrags möglich sein, so möchte ich Herrn Lisi fragen, ob er in seinem Bericht nicht eine solche Klassifizierung, sei es alle 5 Jahre, aufnehmen könnte. Hoffentlich werden letzten Endes auch für Bahnreisende und für alle diejenigen Entschädigungen eingeführt, die praktisch Opfer von hohen Preisen und schlechtem Service sind. 95 Prinzip der Freiwilligkeit zu nutzen, dass die Fluggesellschaft also durch ein Angebot an den Einzelnen denjenigen heraussucht, der nicht dringend mit dem nächsten Flugzeug fliegen muss, sondern auch das übernächste nehmen kann. Es ist richtig, in Amerika wurden mit dem Prinzip der Freiwilligkeit gute Erfahrungen gemacht. Wenn es aber nicht genügend Freiwillige gibt, und alle nach Hause oder zum Geschäftstermin wollen und jemand nicht befördert wird, dann muss es einen gesetzlichen Anspruch für diesen Passagier geben. Denn er hat einen Flug gebucht, er hat ein O.K. auf seinem Ticket, und dann muss er einen Anspruch haben, befördert zu werden. Wenn die Fluggesellschaft aus wirtschaftlichem Interesse heraus überbucht, weil sie weiß, dass es viele no shows gibt, dann muss sie, wenn sie die Buchungsgarantie nicht einhalten kann, dafür zahlen. So einfach ist das. Denn der Passagier hat die Gewissheit, dass er mitkommt, wenn er ein O.K. auf seinem Flugticket hat, und wenn das nicht der Fall ist, muss die Fluggesellschaft zahlen. Frau Kommissarin, Sie waren natürlich ein bisschen hart hinsichtlich der Höhe der Zahlungen. Meine Kollegin Foster, mit der ich nicht immer übereinstimme, hat etwas durchaus Richtiges bemerkt. Die Flugpreise sind in den letzten Jahren gesunken, und deshalb ist die Argumentation, wir müssten die Entschädigung sehr hoch ansetzen, um die Kostensteigerungen der letzten Jahre zu berücksichtigen, natürlich nicht ganz richtig, denn es hat Senkungen bei den Flugpreisen gegeben. Die meisten von uns jedenfalls kennen das ausgeklügelte System von Sondertarifen, mit dem man gut und sicher zu günstigeren Tarifen als den vorgeschriebenen fliegen kann. Insofern haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Entschädigung abgesenkt haben auf eine Höhe, die wir als wirtschaftlich fair erachten. Wir sind der Auffassung, wenn man zu hohe Entschädigungen für die Passagiere auszahlt, die nicht mitgenommen werden, werden die Fluggesellschaften diese Kosten auf alle Passagiere umlegen, und dann wird es ein allgemein höheres Preisniveau geben, was mehr Leute trifft als die Nichtbeförderung. Jarzembowski (PPE-DE). - Herr Präsident, liebe Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst erlauben Sie mir zu bestätigen, dass die Mehrheit der EVP-ED-Fraktion natürlich den Vorschlag der Kommissarin unterstützt, allerdings mit den wesentlichen Verbesserungsvorschlägen des Kollegen Lisi. Meinen Kollegen von der Liberalen Fraktion - wir sind meistens auf einer Linie, aber heute einmal nicht - sage ich: Wir müssen die Entschädigung pauschal festsetzen, und zwar aus zwei Gründen. Erstens, der Schaden, wenn jemand nicht befördert wird, ist immer derselbe, ob er nun 150, 500 oder mehr Euro für sein Ticket bezahlt hat. Er hat die Garantie bekommen, dass er mitfliegen darf, und er wird stehen gelassen. Da spielt es gar keine Rolle, welchen Preis das Ticket hatte. Ihm ist ein Vertrauensschaden zugefügt worden, und mehr als das. Deshalb glaube ich, müssen auch low cost carrier - die ja gar keine Probleme mit overbooking haben, da sie ja gar nicht mehr Passagiere mitnehmen, als gebucht haben - dem Passagier den Schaden ersetzen, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen einen Flug streichen, und sie tun dies offensichtlich öfter. Der Vorschlag geht durchaus zweistufig vor. Er appelliert zunächst an die Fluggesellschaften, das Wir müssen einheitliche Tarife haben, um den armen Mitarbeitern am Flughafen ihre Arbeit zu erleichtern. 3-287 96 Denn wir wollen, dass die Entschädigung am Gate ausgezahlt wird, wenn ein Fluggast nicht befördert wird oder wenn ein Flug gestrichen wird. Sie können wirklich nicht von der armen Bordstewardess verlangen, dass sie Tausende von Preisen ausrechnet, und die Leute warten, bis sie die einzelnen Entschädigungen ausgerechnet hat. Ich glaube also, dass unser Vorschlag ganz vernünftig ist. Erlauben Sie mir im Sinne meiner Kollegin, Frau Ria Oomen-Ruijten, die heute Abend leider nicht sprechen kann, und die mich gebeten hat, ihre Argumente vorzutragen, noch einmal auf eine getrennte Abstimmung hinzuweisen, die wir zu Artikel 3 Absatz 2 vorschlagen. Da heißt es, dass die Verordnung nicht für die Fluggäste gilt, die zu einem reduzierten Flugpreis reisen, der der Öffentlichkeit nicht mittel- oder unmittelbar verfügbar ist. Wir haben die Befürchtung, dass diese Formulierung eine sehr graue Formulierung ist. Wir sollten völlig klar sagen, auch ein Passagier, der zu einem reduzierten Preis fliegt, hat Anspruch auf eine volle Kompensation. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man das so sieht. Frau Kommissarin, eine Frage, die ich noch an Sie richten möchte. Der Kollege Lisi hat ja zu Artikel 13 einen sehr guten Vorschlag gemacht, nämlich, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass eine Fluggesellschaft, wenn sie zahlen muss und sachlich nicht für die Verspätung oder die Annullierung verantwortlich ist, Rückgriff auf die Verantwortlichen nehmen kann, seien es Flugsicherungssysteme oder sonstige, auch staatliche Systeme. Können Sie uns zusichern, dass sie im Sinne eines fairen burden sharing - wenn wir den Fluggesellschaften schon die primäre Auszahlungsflächenverantwortung geben - auch Rückgriff auf staatliche Organisationen nehmen kann, die die Ursache für die Verspätung oder die Annullierung herbeigeführt haben? Sie würden uns sehr helfen, wenn Sie diesen Teil unserer Änderungsanträge unterstützen würden. 3-288 Vairinhos (PSE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Liberalisierung des Flugverkehrs hat den Passagieren zahllose Vorteile gebracht. Doch wie wir alle wissen, haben auch niedrigere Preise und eine größere Nachfrage Verbraucherklagen nicht verstummen lassen. Wie einige Kollegen bereits sagten, kommt es zu Streichungen oder Verspätungen von Flügen, wird Passagieren die Beförderung verweigert, gibt es Probleme mit dem Gepäck und dergleichen mehr. Für einen besseren Schutz der Verbraucher muss die Liberalisierung des Flugverkehrs mit einem besseren Marktmanagement und Rationalisierung einhergehen. Angesichts der neuen Sachlage erlangt die Harmonisierung der geltenden Rechtsvorschriften maßgebende Bedeutung. Unbedingt sinnvoll ist auch die Einbindung der Unternehmen des Sektors, indem sie gezwungen werden, Bestimmungen zum Schutz der Bürger festzulegen, so 23/10/2002 dass die Behörden einschreiten können, wenn sich die angekündigten Schutzgarantien als unzureichend erweisen. Ich bin außerdem der Meinung, dass das Eingreifen der Behörden äußerst wichtig ist. Die Einbindung von Fluggästen durch die Unternehmen mittels Angeboten für Freiwillige, die dann direkt in die Aushandlung und Annahme alternativer Modalitäten einbezogen werden, ist ein guter Ansatz, der das Buchungsverfahren flexibler gestalten und zum Schutz beitragen wird, wodurch sich die Effektivität des Vorgangs verbessert. Ich möchte an dieser Stelle auch den Aspekt der zuständigen Behörde noch einmal zur Sprache bringen: Der Verordnungsvorschlag offenbart die Bedeutung von Artikel 14, in dem es um die Pflicht der Behörde in diesem Bereich geht, Passagiere über ihre Rechte aufzuklären. Im Grunde wird damit ein Änderungsantrag wieder aufgegriffen, den das Parlament in seiner Stellungnahme zum Kommissionsvorschlags von 1998 angenommen hatte. Der Fluggast muss klar und transparent darüber informiert werden, wie er die nationale Behörde – von der er oft, ja sogar in der Regel keine Kenntnis hat -, die für Beschwerden bei Verstößen gegen die Verordnung zuständig ist, erreichen kann. Ebenso wichtig ist Artikel 17 zur Durchführung, der den Mitgliedstaat verpflichtet, die für die Durchführung der Verordnung zuständige Stelle zu benennen, diese bekannt zu geben und ihn anhält, die Maßnahmen zu überwachen und einzuhalten, mit denen für die Achtung der Rechte der Fluggäste gesorgt wird. 3-289 Ripoll y Martínez de Bedoya (PPE-DE). – (ES) Her Präsident, Frau Vizepräsidentin der Kommission! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Lisi, gratulieren, denn ich habe gesehen und erlebt, mit welcher Intensität er an seinem Bericht gearbeitet hat. Dieser Bericht ist schwierig, denn, wie man sieht, sind eine Reihe von Kontroversen in Bezug auf den Vorschlag der Kommissarin aufgetreten, mit der dieser Ausschuss normalerweise einer Meinung ist. Und in diesem Fall sehen wir, dass es gewisse Diskrepanzen zwischen dem Vorschlag der Kommission und dem derzeitigen Konzept des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr gibt. Ich möchte auch die Kommissarin beglückwünschen, denn unabhängig von den in der heutigen Aussprache aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten ist klar, dass in der Debatte der Kommission großer Mut erforderlich war, eine Reihe von Fragen anzupacken, deren Lösung die Bürger, die europäischen Reisenden derzeit von den Fluggesellschaften fordern. Auch wenn wir momentan nicht zustimmen und den Vorschlägen der Kommission nicht folgen, hat sie uns veranlasst, über das Thema zu diskutieren und Positionen anzunähern. Ich möchte auch sagen, dass ein Sektor weder von Subventionen noch vom Missbrauch seiner Benutzer leben kann und darf, ansonsten hat er keine Zukunft. Wir stehen – und der Sektor weiß das – vor der Notwendigkeit der Umstrukturierung des Sektors. 23/10/2002 Wir müssen dem Sektor sagen, dass er eine letzte Chance hat, dass wir den Vorschlägen der Kommission nicht folgen, dass wir frühere Vorschläge verbessern, verstärken und verschärfen sollten, aber dass der Sektor sich der Gegenwart stellen, dass er sich umstellen, modernisieren und reagieren können muss. Andernfalls werden die Bürger, unsere Wähler, von uns verlangen, dass wir ihre Rechte zu verteidigen wissen. Gleichzeitig müssen wir auch versuchen – und dies ist die Botschaft des parlamentarischen Ausschusses –, dem Sektor auf dem schwierigen Weg der Umstellung und Modernisierung die Hand zu reichen. Es geht um einen schwierigen, komplizierten Sektor, und wir stehen ihm bei. Ich verstehe die Schwierigkeiten und beglückwünsche sowohl den Berichterstatter als auch die Vizepräsidentin zu dem Mut, dieses Thema anzupacken. 3-290 Savary (PSE). – (FR) Herr Präsident, zunächst einmal möchte ich Frau Loyola de Palacio zu dem Vorschlag beglückwünschen, den sie uns unterbreitet hat. Ich glaube, er war in Hinblick auf zwei Aspekte notwendig und wichtig. Dabei handelt es sich einerseits um die Demokratisierung des Luftverkehrs in allen ihren Formen und mit allen ihren Konsequenzen, auf die wir frühzeitig reagieren müssen, und andererseits um die Zunahme der Fälle von Beförderungsverweigerung, zum Teil und recht häufig – immer häufiger im Übrigen – aus Gründen, die unausgesprochen bleiben und oft wirtschaftlicher Art sind. Es war also äußerst wichtig, die Rechte der Benutzer besser zu schützen, sich dabei jedoch vor jeder Schwarz-Weiß-Malerei zu hüten, d. h. vor allem davor, den Luftfahrtgesellschaften allein die Schuld zuzuschieben. In dieser Hinsicht möchte ich unserem Berichterstatter sowie dem gesamten Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr meine Glückwünsche aussprechen. Ich glaube, im Anschluss an diese Beratung im Verkehrsausschuss werden wir letztlich zu einer angemessenen Ausgewogenheit kommen. Zunächst einmal zur Ausgewogenheit zwischen den Rechten der Fluggäste und der Flexibilität des Service. Die Überbuchung ist vor allem dann ein Übel, wenn sie systematisch aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Sie bietet aber auch Flexibilität, wenn Fluggäste im letzten Moment stornieren – denn auch sie sind häufig für die Überbuchung verantwortlich – und andere ihre Plätze übernehmen wollen. Weiterhin geht es um die Ausgewogenheit zwischen der Pflicht der Gesellschaften zur Entschädigung und den grundlegenden wirtschaftlichen Erfordernissen des Luftverkehrs, damit die Zahlung von Entschädigungen in einer wirtschaftlich schweren Zeit nicht zu unangemessenen Kostenbelastungen für die Gesellschaften oder zu Preiserhöhungen für die Benutzer führt. Und schließlich geht es um die Ausgewogenheit zwischen den Kosten der Nichtbeförderung und dem Grundsatz der Vorsorge im Bereich der Sicherheit. Es musste unter allen Umständen verhindert werden, dass der Umfang der Sanktionen oder Ausgleichszahlungen dazu führt, dass 97 die Gesellschaften größere technische Störungen auf die leichte Schulter nehmen, mit anderen Worten, dass die Kosten der Nichtbeförderung zu Lasten der Sicherheit gehen. Ich glaube, dass der Verkehrsausschuss dank dieser Ausgewogenheit Herrn Lisi gefolgt ist und uns heute einen guten Text vorlegt. Ich hoffe, dass die Kommission die Anmerkungen und Anregungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt. Eine Sache allerdings bedaure ich: Wir waren im Hinblick auf die Wartelisten, die oft sehr undurchsichtig sind, vielleicht nicht konsequent genug und hätten von den Gesellschaften fordern müssen, dass sie die Fluggäste in der Reihenfolge ihrer Eintragung an Bord nehmen. 3-291 Rack (PPE-DE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle hier im Saal verbringen weitaus mehr Zeit, als uns lieb ist, in Flugzeugen und auf Flugplätzen. Wir sind allzu oft betroffen, weil wir selbst Betroffene von Verspätungen etwa oder von Annullierungen, Überbuchungen und dergleichen mehr sind. Manchmal sind wir auch nur betroffen, wenn und weil wir miterleben, was mit anderen Fluggästen passiert, und das ist nicht immer schön. Häufig ist es sogar sehr unschön. In dieser Situation muss der europäische Gesetzgeber im Interesse der Konsumenten, aber auch im Interesse des Flugverkehrs insgesamt tätig werden. Über die Regelungen, die wir hier in erster Lesung prüfen und morgen beschließen werden, über die Art und Weise, mit dem Problem der Nichtbeförderung umzugehen, und über vernünftige Regelungen im Fall von Verspätungen ist bereits viel gesagt worden. Die Industrie hat mit all diesen Regelungen naturgemäß wenig Freude, vor allem nicht in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation. Aber es geht eben nicht nur um die Fluglinien, es geht auch und vor allem um die Passagiere. Sie sind jedenfalls in der Situation, in der sie sich immer wieder und immer häufiger finden, die Schwächeren, und sie müssen wir mit europäischen Recht beschützen und unterstützen. An noch jemanden sollten wir in diesem Zusammenhang denken, nämlich an die Flughafenbetreiber. Sie hatten und haben wegen der verstärkten Sorgen um Terrorismus und Sicherheit in letzter Zeit viele Probleme. Sie haben einige davon gelöst, zum Teil haben sie ihre Tätigkeiten aber extrem teuer abgelten lassen. Ein anderes Problem ist nach wie vor ungelöst: das Umgehen mit Passagieren. Fliegen ist heutzutage ein Massengeschäft, das ist keine Frage. Das darf aber nicht dazu führen, dass Passagiere wie Herdentiere behandelt werden. Vielleicht kann man auch diese Aspekte des Fliegens in absehbarer Zeit angehen und vernünftig regeln. Die Passagiere werden es uns danken. 3-292 De Palacio, Kommission. – (ES) Ich möchte allen Parlamentariern meinen Dank für ihre Redebeiträge 98 23/10/2002 aussprechen, in denen sie ihre Überlegungen und in einigen Punkten auch ihre unterschiedliche Meinung darlegten, dabei aber stets die Verbesserung der Dienstleistungsqualität im Flugverkehr im Sinn hatten. Wie schon mehrere Redner aus Ihren Reihen erklärt haben, sind wir alle wichtige Nutzer dieser Beförderungsart und deshalb auch Opfer der niedrigen Servicequalität. Ein bedeutender Teil der Änderungsanträge 25 und 33 würde die Rechte der Passagiere unnötig einschränken, und deshalb lehnen wir sie ab. Ich möchte ganz besonders Herrn Lisi für die Bemühungen danken, einen gemeinsamen Nenner für alle Positionen zu finden. Schließlich schlagen die Änderungsanträge 5, 35 und 37 Maßnahmen außerhalb des Anwendungsbereichs der zur Diskussion stehenden Verordnung vor. Obwohl wir uns mit den von ihnen verfolgten Zielen identifizieren und einschlägige Vorschläge vorbereiten, können wir sie bedauerlicherweise nicht akzeptieren, und ich möchte darauf hinweisen, dass, wie Herr Vairinhos gerade sagte, die Unterrichtung der Passagiere ganz wesentlich ist, damit diese Rechte Wirkung zeigen können; daher die Kampagnen, die wir bis jetzt mit Unterstützung der Flughäfen und der Betriebsunternehmen der Reiseveranstalter, aber auch – das muss ich ganz deutlich sagen – mit Unterstützung der Fluggesellschaften durchgeführt haben, die in bedeutendem Maße zum Ziel der Verbesserung der Servicequalität beigetragen haben. Bestimmte Änderungsanträge laufen darauf hinaus, die Pauschalreisenden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Unserer Meinung nach müssen auch solche Passagiere geschützt werden. Es stimmt, dass dieser Schutz in der spezifischen Verordnung vorgesehen ist, aber nicht automatisch, sondern nach einer Reihe von äußerst komplizierten Verfahren, in einigen Fällen sogar der Klage vor Gericht. Es geht darum, eine einfache, sofortige und automatische Lösung für die Pauschalreisenden zu finden; daher können wir die Änderungsanträge 2, 3, 13 und 15 nicht akzeptieren. Was die Höhe der Entschädigungen angeht, so sagte ich eingangs, dass wir bereit sind, unsere ursprüngliche Position flexibel zu gestalten, und in diesem Sinne kann sich die Kommission mit Änderungsanträgen wie Nr. 23 und Teilen von Nr. 24 und 31, in dem die Entschädigung bei geringen Verspätungen beseitigt wird, nicht einverstanden erklären. Aus dem gleichen Grund können wir die Nr. 44 und 45 nicht akzeptieren. Wir können jedoch den Änderungsantrag 40 – über den Frau Maes gerade gesprochen hat – billigen, denn damit wird unsere Position flexibel, und wir bieten Beträge an, die vielleicht ausgewogener sind. Gleichzeitig muss ganz klar sein, wer für die Entschädigung der Fluggäste und ihre Betreuung auf den Flughäfen zuständig ist. Wir haben eine einfache Lösung gewählt: Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmen, das einen Vertrag mit dem Fluggast abgeschlossen hat, das kann eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter sein. Was den Änderungsantrag 43 angeht, der die Flüge aus den Drittländern ausschließen würde, können wir ihm nicht zustimmen, denn er würde einen Nachteil für die Betriebsunternehmen der Gemeinschaft darstellen. Ich möchte Herrn Lisi und Ihnen, meine Damen und Herren, nochmals meinen Dank aussprechen und hoffe, dass wir ein gutes Ergebnis zum Nutzen der Verbraucher erreichen können. 3-293 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. Sie haben heute viele Glückwünsche erhalten; ich denke, die Damen und Herren Abgeordneten werden die Gratulation aufrechterhalten, auch wenn Sie nicht alle vorgeschlagenen Änderungsanträge akzeptiert haben, und wir hoffen auf Eintracht und Erfolg im Hause. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt. Ich muss Ihnen sagen, dass für heute zahlreiche Berichte vorliegen und die Debatten heute abgeschlossen werden sollten. Deshalb bitte ich Sie, sich so weit wie möglich an die vorgesehene Zeit zu halten. 3-294 Agrarpolitik in den Entwicklungsländern Der Verkehrsausschuss hat die gemeinsame Verantwortung von Reise- und Luftfahrtunternehmen empfohlen, aber das könnte Unsicherheit bei den Passagieren hervorrufen. Deshalb können wir die Änderungsanträge 16, 17, 18, 19, Teile von 28 und 29, Nr. 30 und zum Teil 31 nicht akzeptieren. Die Änderungsanträge Nr. 4 und 21 könnten die Flexibilität einschränken, die die Luftfahrtgesellschaften benötigen, um mit den möglichen Freiwilligen zu verhandeln, und die Änderungsanträge Nr. 7, Nr. 14 teilweise, Nr. 17, 20 und zum Teil Nr. 22 könnten die praktische Anwendung der Bestimmungen erschweren. 3-295 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0316/2002) von Herrn Khanbhai im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit über eine nachhaltige Agrarpolitik, die Landreform und die ländliche Entwicklung im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Entwicklungsländer (2001/2274(INI)). 3-296 Corrie (PPE-DE), in Vertretung des Berichterstatters. – (EN) Herr Präsident, Herr Khanbhai bedauert es sehr, dass er heute nicht hier sein kann, um seinen Bericht 23/10/2002 vorzutragen. Unvorhergesehene Umstände zwangen ihn, heute Abend ins Vereinigte Königreich zurückzukehren. Ich möchte betonen, dass dies sein Bericht ist, und ich danke ihm für seine Arbeit und seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Parteien. Mit Herrn Khanbhai wurde ein geeigneter Berichterstatter für diesen Bericht ausgewählt, denn er wurde in Tansania geboren, wo seine Familie schon seit 170 Jahren lebt. Er und ich haben viele gemeinsame Reisen in die ländlichen Gebiete Afrikas unternommen, und unsere Auffassungen im Hinblick auf die Beseitigung der Armut in den Entwicklungsländern sind sehr ähnlich. Daher ist es eine Ehre für mich, ihn heute zu vertreten. Wir können nicht hinnehmen, dass auch heute noch mehr als eine Milliarde Menschen in den ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen. Diese Menschen haben keinen Zugang zu Wasser, sanitären Einrichtungen, Elektrizität, Gesundheitsdiensten oder Bildung. Die Armen hungern, sie haben keine Arbeit und sie haben Angst vor Krankheiten. Seit über 40 Jahren wird internationale Hilfe geleistet, und doch ist es nicht gelungen, die Armut zu beseitigen. Viele dieser armen Länder haben unermessliche Schulden, und ihrer Bevölkerung geht es heute schlechter als vor 25 Jahren, als die Unterstützung im Rahmen der Lomé-Abkommen begann. Die EU ist der größte Geldgeber weltweit. Warum haben wir die länderspezifischen Probleme nicht erkannt, um so unsere Hilfe auf die Bekämpfung der Armutsursachen konzentrieren zu können? Seit mehr als 20 Jahren besuche ich die AKP-Länder. Die Hauptursache der Armut ist das Fehlen von Investitionen in ländlichen Gebieten. Wir müssen in Projekte investieren, die es der ländlichen Bevölkerung ermöglichen, einen Beitrag zu ihrer lokalen Wirtschaft zu leisten. Diese Menschen brauchen Infrastruktur, Fachkenntnisse in den Bereichen Landwirtschaft und Tierhaltung, und sie brauchen berufliche Bildung, um kleine Unternehmen auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Verarbeitung, der Technik, der Informationstechnologie und im Dienstleistungssektor aufbauen zu können. Sie brauchen die Art von Unterstützung, die durch Initiativen für Kleinfinanzierungen, wie zum Beispiel die GramineBank in Bangladesh, angeboten wird. Ich unterstütze Herrn Khanbhai in diesem Punkt ausdrücklich. Ein von der Basis ausgehender Ansatz ist die einzige Möglichkeit zur Erneuerung der ländlichen Gebiete. Asiatische Länder wie China, Indien und Bangladesh waren vor zwanzig Jahren noch mit Lebensmitteln unterversorgt und Nettoimporteure. Durch Subventionen für die Landwirte, die Auswahl geeigneten Saatguts, Bewässerung, Kleinfinanzierungen für kleine landwirtschaftliche Betriebe, den Aufbau von Genossenschaften für die Nahrungsmittelproduktion und ähnliche Investitionen in den ländlichen Raum hat sich die Landwirtschaft dieser Länder gewandelt. Heute erzeugen sie genug Nahrungsmittel, um ihre große Bevölkerung ernähren und Überschüsse ausführen zu können. Aus diesen Erfahrungen müssen wir lernen. 99 Die EU und die USA unterstützen ihre Landwirte mit enormen Subventionen. Ohne diese Subventionen gäbe es keinen wirtschaftlichen Wohlstand in Ländern wie Spanien, Portugal, Irland, Italien und Frankreich, die alle von den europäischen Subventionen profitieren konnten. Ohne Investitionen in die ländliche Infrastruktur Europas würde die EU nicht so funktionieren, wie dies heute der Fall ist. Leider ist die internationale Hilfe für ländliche Gebiete im Afrika südlich der Sahara von 14 Milliarden EUR im Jahr 1988 auf 8 Milliarden EUR im Jahr 1998 gesunken. Die Folge war ein starker Rückgang der Nahrungsmittelproduktion. Die Situation wurde durch Naturkatastrophen wie Dürren und Überschwemmungen weiter verschärft. Ein Jahrzehnt des Hungers und der Unterernährung hat zu Krankheit, Angst, sozialen Spannungen und Bürgerkriegen in vielen armen Ländern geführt. Die EU muss die Landreform, die effiziente und gerechte Nutzung der Wasserressourcen und den Technologietransfer zur ländlichen Bevölkerung in armen Ländern unterstützen. Wir müssen diese Menschen lehren, ihre eigenen Nahrungsmittel zu produzieren, ihre eigenen Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und ihre eigenen Volkswirtschaften zu erhalten. Die Armen wollen nicht um ihren Lebensunterhalt betteln, für sie sind Selbstachtung und Würde ebenso wichtig wie für uns. Sie wollen unseren Fisch nicht. Sie wollen lernen, wie sie selbst fischen und sich selbst ernähren können. Ich teile die Ansicht von Herrn Khanbhai, dass sich die EU bei der Überprüfung ihrer Beihilfepolitik von diesem Grundgedanken leiten lassen sollte. Die Unterstützung der EU sollte sich auf die vorrangigen Bereiche Landwirtschaft, Agrarreform und Entwicklung der ländlichen Wirtschaft konzentrieren. Dadurch können die Produktion, die Beschäftigung und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Entwicklungsländern gefördert werden, und dadurch geben wir den Armen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und von unserer Hilfe unabhängig zu werden. Ich hoffe, das Haus wird diesem Bericht zustimmen. Herr Khanbhai hat mehr als 75 Prozent aller vorgelegten Änderungsanträge berücksichtigt. 3-297 Wallström, Kommission. – (EN) Herr Präsident, die Kommission möchte Herrn Khanbhai und Herrn Corrie, der ihn vertreten hat, für ihre Arbeit danken, mit der sie ein so wichtiges Thema wie die nachhaltige ländliche Entwicklung in den Mittelpunkt dieser Debatte gerückt haben. Armut und Ernährungsunsicherheit in den Entwicklungsländern können ohne umfangreiche Investitionen in den ländlichen Gebieten nicht beseitigt werden. Die Kommission unterstützt die wesentlichen Punkte des Berichts im Hinblick auf die Bedeutung der ländlichen und landwirtschaftlichen Entwicklung für die Armen in den Entwicklungsländern. 100 Neben der ländlichen Entwicklung werden in dem Bericht auch Themen behandelt, die den Handel und die Agrarpolitik der EU betreffen. So wird hervorgehoben, dass die Handelsmöglichkeiten für die arme ländliche Bevölkerung verbessert werden müssen, und dies ist eine Auffassung, die wir teilen. Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung wurden die diesbezüglichen Verpflichtungen in der WTO-Ministererklärung in Doha, der so genannten Entwicklungsagenda von Doha, bekräftigt. Hierzu zählen die Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten in den Entwicklungsländern in den Handelsgesprächen und die Einleitung flankierender Maßnahmen, wie beispielsweise der Aufbau von Kapazitäten und technische Hilfe im Handelsbereich. Von der Kommission wurde dem Rat und dem Parlament kürzlich eine Mitteilung vorgelegt, die den politischen Rahmen für diese Art der Unterstützung bilden wird. Die Kommission möchte die positiven Handelsregelungen hervorheben, die ergänzend zum WTO-Prozess von der Europäischen Union unterstützt und in Johannesburg verabschiedet wurden. Ich möchte ferner daran erinnern, dass sich die Union verpflichtet hat, den am wenigsten entwickelten Ländern im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ den uneingeschränkten steuer- und quotenfreien Zugang zum europäischen Markt zu gewähren. Wir hoffen, dass andere Industrieländer ähnliche Initiativen beschließen werden. Was die Landwirtschaft anbelangt, unterstützt die Kommission die Betonung der Multifunktionalität der Landwirtschaft, ein Konzept, das für die Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung ist. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit jedoch auf das im vorliegenden Bericht erwähnte Dumping der europäischen Agrarproduktion lenken. Von der Gemeinschaft werden Ausfuhrerstattungen gewährt, um die Differenz zwischen dem höheren Gemeinschaftspreis und dem Weltmarktpreis zu verringern. Genau genommen kann dies nicht als Dumping bezeichnet werden. Die Höchstgrenzen für Ausfuhrerstattungen, bezogen auf den Umfang und den Wert, werden durch die WTO geregelt, und diese Höchstgrenzen wurden zwischen 1995 und 2000 reduziert. Von der Gemeinschaft wurde die Gewährung von Ausfuhrerstattungen kontinuierlich und über die Vorgaben der WTO hinaus verringert. Diese positiven Anstrengungen sollten anerkannt werden. Im Mittelpunkt des Berichts steht jedoch die ländliche Entwicklung. Für viele Geldgeber, und dazu gehört auch die Europäische Kommission, hat die ländliche Armut viele Ursachen. Um sie beseitigen zu können, müssen Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen kombiniert werden. Auf nationaler Ebene müssen wir die Einkommen verbessern, die Ungleichheit beim Zugang zu Investitionen und Dienstleistungen reduzieren, die Zerstörung natürlicher Ressourcen verhindern und die Anfälligkeit für Risiken verringern. Auf internationaler Ebene müssen wir die Kohärenz zwischen den internen 23/10/2002 Politiken der Industrieländer, insbesondere in den Bereichen Handel und Landwirtschaft, und den Zielen ihrer Entwicklungshilfe verbessern. In den Entwicklungsländern erfordert die Bewältigung eines so komplexen Themenbereichs kohärente und ausgewogene nationale Strategien, die auf die lokalen Erfordernisse, Ressourcen und institutionellen Rahmenbedingungen zugeschnitten sind. Obwohl es keine einheitliche Lösung gibt, hat die Kommission in ihrer kürzlich vorgelegten Mitteilung „Bekämpfung der ländlichen Armut“ einige wichtige Grundsätze festgelegt, die bei allen Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung angewandt werden sollen. Hierzu zählen die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, ein größtmöglicher Beitrag zur Minderung der ländlichen Armut, die Unterstützung nationaler Strategien und die Beteiligung der Zielgruppen sowie die Einbeziehung des Umweltschutzes in alle Politikbereiche. Die Unterstützung von Landreformen zugunsten der Armen, der Aufbau von Kapazitäten, die Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen, zur Agrarforschung, zu Infrastruktur und Dienstleistungen sind Bereiche, deren Bedeutung in der Strategie der Kommission hervorgehoben wird und die im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Gemeinschaft umfassend gefördert werden. Die Kommission schließt sich im Wesentlichen auch weiteren, konkreteren Empfehlungen an, wie zum Beispiel hinsichtlich der Unterstützung der Entwicklung des Kunsthandwerks, ländlicher Ausbildungszentren und der Domestizierung von wild lebenden Tierarten. Die Priorität solcher Maßnahmen hängt jedoch von den lokalen Gegebenheiten und der Relevanz dieser Maßnahmen für die Armutsbekämpfung ab. Die Unterstützung solcher Aktivitäten muss daher von Fall zu Fall und im Einklang mit den Prioritäten erfolgen, die in den nationalen Strategien festgelegt sind. Im Mittelpunkt der ländlichen Entwicklung stehen außerdem die Dezentralisierung und die örtliche Verwaltung. Die Mittel werden nur dann die arme ländliche Bevölkerung erreichen, wenn sie effizient verwaltet werden und ihr Einsatz partizipatorisch und unter aktiver Einbeziehung der lokalen Gemeinden geplant wird. Die am stärksten benachteiligten Gruppen der Gesellschaften, insbesondere Frauen, müssen in diesen Prozessen wirksam vertreten und umfassend einbezogen werden. Die Stärkung und Demokratisierung lokaler Institutionen ist eine zentrale Herausforderung für Regierungen und Geber gleichermaßen. Im vorliegenden Bericht wird zu Recht die besondere Bedeutung einer verantwortungsvollen Staatsführung für die Nachhaltigkeit aller Entwicklungsmaßnahmen hervorgehoben. Zum Abschluss möchte ich Herrn Khanbhai, dem Berichterstatter, und Herrn Corrie nochmals danken. 3-298 23/10/2002 Schierhuber (PPE-DE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Khanbhai sehr herzlich für die Erstellung seines Berichts danken und auch dafür, dass wir so gut mit allen Kollegen zusammengearbeitet haben. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind sowohl in der EU als auch für die Entwicklungsländer von zentraler Bedeutung. Deshalb unterstütze und begrüße ich, dass die Ernährungssicherheit und die Schaffung einer Strategie für eine nachhaltige ländliche Entwicklung eine der ausdrücklichen sechs Prioritäten der EU-Strategie für die Entwicklungszusammenarbeit darstellen. Das Modell der multifunktionellen Landwirtschaft und seine Philosophie halte ich auch für die Entwicklungsländer für den einzig richtigen Weg. Wir sollten den Ansatz einer nachhaltigen Bewirtschaftung mit nicht handelsbezogenen Überlegungen unterstützen und weiterführen. Zur Erinnerung. Die EU ist weltweit und mit Abstand der größte Importeur von Agrarprodukten aus armen Ländern. Die Kommissarin hat schon darauf hingewiesen, dass die EU die Zugangsmöglichkeiten der ärmsten Länder in den letzten Jahren sehr erweitert hat. Ich hoffe, dass auch andere Industriestaaten diesem Beispiel der EU folgen werden. Die agrarpolitischen Maßnahmen in den Entwicklungsländern dürfen nicht ausschließlich auf den Export ausgerichtet sein, sondern müssen vor allem die Ernährungssicherheit der eigenen Bevölkerung gewährleisten. Oberstes Ziel der Entwicklungspolitik muss weiterhin die Bekämpfung der Armut sein. Dabei ist die Verbesserung der Infrastruktur für die Energieversorgung, den Verkehr, die Wasserwirtschaft sowie für Gesundheit und Bildung eine wichtige Voraussetzung. Vor allem aber sind verbesserte Regierungs- und Verwaltungssysteme sowie Demokratie und Rechtsstaat nötig, wie schon angesprochen wurde, damit eine solide Politik gemacht werden kann. Eine angemessene Landreform und der Zugang zu Wasser und Produktionsressourcen muss es der Landbevölkerung ermöglichen, ihren Lebensstandard zu erhöhen, und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Um den Aufbau geeigneter Kapazitäten in den Entwicklungsländern zu unterstützen, sollte die Europäische Gemeinschaft vermehrt technische Hilfe für die Bauern leisten und hier auch technisches Know-how vermitteln, beispielsweise für erneuerbare Energien und vieles andere mehr. Ein anderer wesentlicher Aspekt ist meines Erachtens die Politik im ländlichen Raum, damit die Abwanderung in die Slums gestoppt wird, und wichtig ist auch, dass die Aufwertung der Frauen und ihrer Arbeit gewährleistet wird. 3-299 Kinnock, Glenys (PSE). – (EN) Herr Präsident, im Mittelpunkt des Berichts von Herrn Khanbhai stehen die Landwirtschaft, die Unterstützung der ländlichen 101 Entwicklung und der Schutz der ländlichen Gemeinden. Darüber hinaus hat er viele der grundlegenden Ungerechtigkeiten angesprochen, die das Leben der armen ländlichen Bevölkerung kennzeichnen. Von anderen Rednern wurde die wichtige Rolle der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bereits hervorgehoben. Ich glaube, dass wir unsere Kenntnisse über die wahren Gründe der so genannten Landflucht aus ländlichen Gebieten und über die Auswirkungen der Systeme und Strukturen erheblich verbessern müssen, die zur Zerstörung der Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen, die vom Land leben, beitragen. Die Europäische Union ist natürlich ein Teil der Lösung. Als größter Handelsblock spielen wir eine wichtige Rolle. Ich betrachte es als reine Heuchelei, die Wettbewerbsposition unserer eigenen Landwirtschaft weiterhin mit höheren Subventionen zu schützen und gleichzeitig die Entwicklungsländer zur Liberalisierung zu zwingen. Die schnelle Öffnung ihrer Märkte stellt eine Gefahr für die Ernährungssicherheit und den nachhaltigen Lebensunterhalt in den Entwicklungsländern dar. In den weiteren parallelen Verhandlungen, die in der WTO und zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union geführt werden, muss die Europäische Union zeigen, dass sie sich darüber im Klaren ist, dass der Handels- und Marktzugang und das Zollniveau direkt und untrennbar mit unseren Strategien zur Erreichung dieser wichtigen Millennium-Entwicklungsziele verbunden sind. Es ist paradox, dass in einer Zeit des weltweiten Überflusses die Bauern in den Entwicklungsländern ihr Land verlassen und sich von der Landwirtschaft abwenden. Sie können einfach nicht mit den hoch subventionierten Nahrungsmitteln konkurrieren, die ihre Märkte überschwemmen und dort unter Preis abgesetzt werden. In dem Bericht wird beschrieben, welche Folgen die Dumpingpreise bei Milch für Jamaika und bei Rindfleisch für Westafrika haben. In Uganda zum Beispiel hat sich die Lage für die Kaffeeanbauer dramatisch verschlechtert. Ein Kaffeeanbauer bekommt für seinen Kaffee 150 Uganda-Schilling pro Kilo. Im Sheraton in Kampala zahlt man 1 000 Uganda-Schilling für eine einzige Tasse Kaffee. Bei einem so geringen Lohn, den die Erzeuger für ihre Arbeit erhalten, überrascht die Einschätzung von Oxfam nicht, dass sich eine solche Situation auf die Gesundheit und die Bildung sowie die gesamte ländliche Gemeinschaft auswirkt. So bleibt für Kleinbauern von Haiti bis Mexiko und von Mosambik bis Tansania keine andere Alternative, als ihre Existenz aufzugeben. Sie können nicht mit den reichen Landbaronen konkurrieren. Das ist die Realität, mit der wir konfrontiert sind, eine Realität, auf die Herr Khanbhai ausführlich eingegangen ist. Er erinnert uns in seinem Bericht außerdem durchaus zu Recht daran, dass 75 % der 1,2 Milliarden Menschen, die mit weniger als einem Dollar täglich auskommen müssen, in ländlichen Gebieten leben. Das dürfen wir nicht hinnehmen, wir sind aufgerufen zu handeln. 102 3-300 Boudjenah (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, das Bestehen und die Entwicklung eines Agrarsektors sind für die Länder des Südens Fragen von größter Bedeutung. Ihr Potenzial in diesem Bereich ist häufig sehr groß. Weitreichende Reformen wurden bereits eingeleitet oder stehen bevor. Doch vor allem stellt sich die Frage ihrer Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln. Aus diesem Grund möchte ich gleich eingangs die Forderung meiner Fraktion unterstützen, in einem besonderen Übereinkommen der Vereinten Nationen das Recht auf Ernährungssouveränität anzuerkennen, mit anderen Worten, das Recht der Völker, ihre eigene Politik festzulegen. Die Entwicklungsländer sind häufig auf die Ausfuhr bestimmter unverarbeiteter Erzeugnisse beschränkt. Alles deutet jedoch darauf hin, dass eine Spezialisierung auf die Ausfuhr von Rohstoffen wenig einbringt und die Wirtschaft schwächt, weil diese damit den Schwankungen der Weltmärkte ausgesetzt wird. Außerdem profitieren von der Zerstörung der traditionellen nahrungsmittelerzeugenden Landwirtschaft, die durch den Anbau von Monokulturen für den Export ausgelöst wird, nahezu ausschließlich die multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus hat der unkontrollierte freie Welthandel verheerende Auswirkungen auf die Landwirtschaft des Südens, wie es im Bericht ganz richtig heißt. Die Öffnung der Agrarmärkte zwingt die Landwirte, zu Weltmarktpreisen zu produzieren. Diese Preise sind so niedrig, dass weder die Landwirte im Norden noch die im Süden umweltverträglich produzieren und ein ausreichendes Einkommen für den Unterhalt ihrer Familie erwirtschaften können. Wie kann man unter diesen Bedingungen behaupten, so fragt eine NRO aus Burkina Faso, dass der Welthandel der Schlüssel zur Entwicklung der Länder des Südens sei? Die Länder des Nordens haben ihre Landwirtschaft immer abgeschottet. Warum sollte das, was im Norden stets gut funktioniert hat und auch weiterhin funktioniert, für den Süden nicht mehr gelten? Daher stellt sich die Frage, ob die Öffnung den Landwirten oder den multinationalen Unternehmen nutzen soll, die beispielsweise die Bananenplantagen in Kamerun oder in Côte d’Ivoire aufkaufen. Will man das grundlegende Recht der Entwicklungsländer auf Ernährungssicherheit und das Überleben ihrer Bauern gewährleisten, müssen bei den internationalen Verhandlungen klare Grundsätze gelten, angefangen damit, dass die WTO die differenzierte Präferenzbehandlung der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung dieses Ziels anerkennt. Was uns betrifft, so kann die Europäische Union nicht weiterhin auf der einen Seite für die Entwicklung der Länder des Südens eintreten und auf der anderen Seite eine Agrarpolitik verfolgen, die viele ihrer Bemühungen in diesem Bereich zunichte macht. Daher ist es unumgänglich, die Abschaffung der von der Union 23/10/2002 gewährten Ausfuhrsubventionen zu beschleunigen. Ebenso ist die deutliche Erhöhung der Agrarsubventionen zu verurteilen, die mit dem amerikanischen Gesetz zur Ausrichtung der Landwirtschaft beschlossen wurde, das Subventionen in Höhe von 180 Milliarden Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren vorsieht. Ferner müsste sich die EU sehr viel nachdrücklicher für gerechte Preise auf dem Weltmarkt einsetzen und damit die Verschlechterung der terms of trade verhindern. Die Schuldenlast führt auch dazu, dass vermehrt Exportkulturen angebaut werden, um die für die Rückzahlung dieser Schulden notwendigen Devisen zu beschaffen. Die Frage des Schuldenerlasses ist also aktueller denn je. Schließlich, und damit komme ich zum Schluss, müssen dringend Investitionen in den Bereichen Humanressourcen und Infrastrukturen, vor allem im Verkehr, getätigt werden. Ebenso dringlich ist auch die Erhaltung der Wasservorkommen und der Artenvielfalt als öffentliche Güter. 3-301 Maes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Der vorliegende Bericht findet meine uneingeschränkte Unterstützung, ich frage mich aber, Frau Kommissarin, ob wir dann, wenn wir Ihre berechtigten Forderungen nicht zu erfüllen vermögen und wenn wir den Empfehlungen des vorliegenden Berichts nicht zu entsprechen in der Lage sind, Teil des Problems oder Teil der Lösung sind. Mit unserem Reichtum sollten wir eigentlich Teil der Lösung sein. Wenn ich in dem Bericht lese, dass selbst die Investitionen in die ländliche Wirtschaft innerhalb von zehn Jahren fast um die Hälfte zurückgegangen sind, dann darf es uns nicht wundern, dass auch die Einkommen der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten gesunken sind. Bei meinen Reisen durch Afrika fühlte ich mich beschämt, denn die weitab der Städte in den ländlichen Gebieten gleich welchen Landes lebenden Menschen sind völlig mittellos und haben kaum Überlebenschancen. Deshalb möchte ich dazu auffordern, dass wir Prioritäten setzen, dass wir von jetzt an erklären, wir werden den Absatz von Produkten unserer Märkte stoppen, die den lokalen Herstellern Probleme bereiten. Wir sollten faire Preise festlegen. Ich stimme den Ausführungen zum Kaffeepreis zu. Ich möchte vorschlagen, dass wir jetzt damit beginnen, unnötige Ausfuhrsubventionen auslaufen zu lassen und einen Stufenplan aufzustellen, in dem wir beweisen, dass wir die ländliche Wirtschaft und den Anbau in den ländlichen Gebieten fördern sowie die dort lebenden Männer und Frauen – wie Sie zu Recht unterstrichen haben – unterstützen wollen, damit sie eigenständig mit unserer speziellen Hilfe umweltverträglich und mittels neuer Energieformen zu einer Selbstversorgung mit Lebensmitteln gelangen können, ohne in eine Agrarproduktion hineingezogen zu werden, die sich 23/10/2002 auch für unsere eigenen Länder als nachteilig erwiesen hat. 103 Probleme der Entwicklungsländer zu sehen, vor allem, wenn wir die von mir genannten Gründe berücksichtigen. 3-302 Hyland (UEN). – (EN) Herr Präsident, wir haben noch einen langen Weg vor uns, wenn wir die Kluft zwischen der Armut in der Dritten Welt und dem Lebensstandard in den Industrieländern schließen wollen. Die geplante Erweiterung der Europäischen Union führt uns die Unterschiede zwischen den bestehenden Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa vor Augen. Ich will damit nicht sagen, dass wir unsere Anstrengungen auf die Unterstützung dieser Länder statt auf die Dritte Welt konzentrieren sollten, aber je stärker wir die Volkswirtschaften, und insbesondere die Agrarwirtschaften, der zukünftigen neuen Mitgliedstaaten stärken, um so besser werden wir unsere Entwicklungsziele für die Dritte Welt erreichen. Es kann nicht schaden, uns selbst in Erinnerung zu rufen, und ich sage dies nicht aus egoistischen Gründen, dass das Engagement der EU zugunsten der Nachhaltigkeit der Familienbetriebe, sowohl in den bestehenden Mitgliedstaaten als auch bei neuen Mitgliedern, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Vorschläge der Kommission für eine weitere Reform der GAP stehen sicherlich stärker im Einklang mit dem Entwicklungsbedarf der Dritten Welt, aber ich fürchte, dass unsere Ziele im Hinblick auf den Schutz der Bauern in der Gemeinschaft, insbesondere in den Randgebieten, nur schwer zu erreichen sein werden. Die Tatsache, dass 1,2 Milliarden Menschen in den ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer in Armut leben, stellt eine schwerwiegende Anklage gegen die Industrieländer dar. Die langfristige Entwicklung und die Nachhaltigkeit der Volkswirtschaften der Dritten Welt hängen jedoch auch von unseren Anstrengungen und von unserer hoffentlich erfolgreichen Unterstützung ab, die wir diesen Ländern bei der Entwicklung ihrer natürlichen Ressourcen und bei der Steigerung des Mehrwerts dieser Ressourcen durch entsprechende Maßnahmen zur Erleichterung des Marktzugangs für ihre Produkte gewähren. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass die EU der weltweit größte Nahrungsmittelimporteur ist und dass 53 % dieses Handels dank der eingeräumten Handelskonzessionen, die im Einklang mit der GAP stehen, aus Entwicklungsländern stammen. Ich stimme mit dem Ausschuss des Parlaments für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung darin überein, dass der unkontrollierte freie Welthandel verheerende Auswirkungen auf den Anbau von Nahrungspflanzen in den Entwicklungsländern hat und dass diese Länder das Recht haben, ihre Erzeuger durch Zölle zu schützen. Was die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung betrifft, so verfolgen die EU und die Entwicklungsländer gleichermaßen das Ziel, eine multifunktionale Form der Landwirtschaft zu entwickeln, deren Schwerpunkte verstärkt die ländliche Entwicklung und die Nachhaltigkeit ländlicher Gemeinden bilden. Es ist falsch, die Gemeinsame Agrarpolitik als Ursache für alle Ich befürworte den weiteren Zugang von Produkten aus Entwicklungsländern zu den Märkten der Gemeinschaft, bin aber auch der Meinung, dass diese Entwicklung schrittweise und sorgfältig geplant gemeinsam mit der GAP-Reform erfolgen muss. Ich mag den Begriff „dumping“ nicht, wenn damit die Überproduktion von Nahrungsmitteln gemeint ist. Die Überproduktion eines Nahrungsmittels, für das es keine Nachfrage gibt, macht keinen Sinn, und es macht noch weniger Sinn, dieses Nahrungsmittel dann in einer Weise abzusetzen, die zu einer Beeinträchtigung der Agrarwirtschaft der Entwicklungsländer führt. Es muss verhindert werden, dass die Landwirte und die nahrungsmittelverarbeitende Industrie die Märkte der Entwicklungsländer überschwemmen, um so schlechte Absatzmöglichkeiten und eine unzureichende Produktdiversifizierung innerhalb der Gemeinschaft oder in anderen Industrieländern zu kompensieren. 3-303 Belder (EDD). – (NL) Herr Präsident! Der Zielsetzung des Berichts Khanbhai kann ich voll und ganz zustimmen, geht es doch um die Frage, wie die europäische Landwirtschaft mit der landwirtschaftlichen Entwicklung in den Ländern der Dritten Welt in Einklang gebracht werden kann. Zu dem ausgewogenen und konkreten Bericht habe ich drei Bemerkungen anzubringen. Erstens bedarf es wirksamer Antidumpingmaßnahmen, um zu faireren Weltmarktpreisen zu gelangen. Der Verkauf überschüssiger Erzeugnisse zu Dumpingpreisen auf dem Weltmarkt führt gewöhnlich zu sehr niedrigen Weltmarktpreisen. Landwirten in armen Ländern ist die eigenständige Teilnahme am Welthandel zu Marktbedingungen dadurch schier unmöglich. Die Europäische Union macht sich jedoch weiterhin des Dumpings mittels Ausfuhrsubventionen schuldig. Diese Subventionen machen 8 % des Agrarhaushalts aus, der sich auf 40 Milliarden EUR beläuft. Die notwendige Abschaffung der Ausfuhrsubventionen hätte der Berichterstatter durchaus noch etwas nachdrücklicher betonen können. Zweitens kann die Situation der armen Länder dadurch verbessert werden, dass ihnen für Erzeugnisse, die für sie von existenzieller Bedeutung sind, der Zugang zu den Märkten der EU erleichtert wird. Tarifäre und insbesondere nichttarifäre Handelshemmnisse wie Gesundheits- und Umweltanforderungen erschweren den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt. Namentlich für Länder, die im Bereich nur einer Produktkategorie wie Bananen, Zucker oder Baumwolle tätig sind, ist ein verstärkter Marktzugang extrem wichtig. Der Berichterstatter anerkennt die Notwendigkeit der Diversifizierung und unterbreitet dazu auch praktische Vorschläge. 104 Letzter Punkt: Durch eine gezielte Entwicklungszusammenarbeit kann die Handelsposition armer Länder gefestigt werden. In dem Bericht wird ganz richtig auf die notwendige Unterstützung durch Erleichterungen hingewiesen. Da die strukturelle Hilfe für die Basisinfrastruktur in erster Linie durch die Mitgliedstaaten geleistet wird, sollte der Bericht die Prioritätensetzung für die Verwendung dieser Mittel den Geber- und Empfängerländern selbst überlassen. Summa summarum trägt der Bericht zur möglichen Schaffung eines nutzbringenden Verhältnisses zwischen den Agrarsektoren Europas und der Entwicklungsländer bei. 23/10/2002 wirtschaftlichen oder sozialen Grund mehr für die Aufrechterhaltung des GAP-Systems. Der von der Kommission vorgelegte Reformvorschlag ist dem nicht angemessen, weil die Höhe der Beihilfen insgesamt beibehalten wird. Der vorliegende Bericht hilft uns zu begreifen, wie verheerend sich das auf die Entwicklungsländer auswirkt. Die Frau Kommissarin hat zu Recht die Initiative „Alles außer Waffen“ erwähnt, doch ich möchte sie und alle Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass speziell diese Initiative vorsieht, die endgültige Abschaffung der Zollbarrieren für drei wichtige Erzeugnisse wie Bananen, Reis und Zucker auf 2009 zu verschieben. Das gereicht uns nicht grade zur Ehre. 3-304 Della Vedova (NI). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, der vorliegende Bericht enthält sehr bedeutende Feststellungen, insbesondere insofern er anerkennt, dass die Mechanismen zum Schutz der EULandwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik mit den Interessen der Landwirte in den Entwicklungsländern in Wettbewerb stehen, die schrittweise Beseitigung von Handelsund Steuerhemmnissen sowie den verstärkten Zugang zu Märkten für die Hersteller aus den Entwicklungsländern fordert – was die Kolleginnen und Kollegen mehrfach getan haben – und die Praxis bedauert, bei der die EU von ihr subventionierte Produkte in Entwicklungsländern zu Dumpingpreisen verkauft. Der Bericht enthält dazu widersprüchliche Passagen, indem verheerende Auswirkungen des freien Handels vorausgesagt werden, die nach meinem Dafürhalten im Agrarbereich nicht eintreten werden. Der wichtigste Aspekt jedoch, ich wiederhole es, auf den auch in der heute Abend geführten Aussprache mehrmals hingewiesen wurde, sind – und müssen es auf europäischer Ebene auch sein – die Hemmnisse, mit denen die Europäische Union nach wie vor den Zugang von aus den Entwicklungsländern stammenden, auch landwirtschaftlichen, Erzeugnissen behindert. Wir müssen uns vor Augen halten, dass sich die Agrarsubventionen der reichen Länder auf 350 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen, mithin also auf das Siebenfache der 50 Milliarden Dollar, die von diesen Ländern jährlich für die Auslandshilfe bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang könnten wir auch an die Feststellung von Oxfam erinnern, wonach die Hilfen, die wir beispielsweise einem Kontinent wie Afrika gewähren, aufgrund der bloßen Handelsbarrieren faktisch unter den Handelsmöglichkeiten liegen, die wir diesen Ländern bieten. Ich möchte zwei Bemerkungen zur Europäischen Kommission anführen. Meines Erachtens muss über die Modalitäten einer nachhaltigen Agrarpolitik für die Entwicklungsländer und somit über die Tatsache, dass die Gemeinsamen Agrarpolitik nicht nachhaltig ist, nachgedacht werden. Man sollte es endlich aussprechen, dass die GAP, wenn auch mit einigen Abstufungen, abgeschafft werden muss, denn es gibt auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene keinen 3-305 Cunha (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, zunächst möchte ich Herrn Khanbhai für seinen ausgezeichneten Bericht danken. Trotz des moderaten Tons des Berichts übt er eine gewisse Kritik an der Europäischen Union und der GAP, die ich in einigen Fällen für ungerecht halte. Erstens erkennt der Bericht nicht an, dass die Europäische Union heute der weltweit größte Markt für Agrolebensmittel aus den ärmsten Ländern ist. Es sei nur daran erinnert, dass die EU der weltweit führende Importeur von Agrarerzeugnissen ist und dass aus Entwicklungsländern jährlich für mehr als 27 Mrd. EUR Waren eingeführt werden, also mehr als die Vereinigten Staaten, Japan, Neuseeland, Kanada und Australien zusammen aus diesen Ländern importieren. Zweitens leisten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die mit Abstand umfassendste Hilfe für diese Länder, indem sie beispielsweise ca. 28 Mrd. USD Entwicklungshilfe bereitstellen, während aus Japan 11 Mrd. USD und aus den USA 9 Mrd. USD kommen. Drittens sollten wir daran denken, dass sich schließlich die Europäische Union bei den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation am vehementesten für eine positive Diskriminierung der Entwicklungsländer eingesetzt hat, und dass sie es war, die die bisher bedeutendste Initiative zugunsten der fünfzig ärmsten Länder der Welt ins Leben gerufen hat, die Initiative „Alles außer Waffen“, um den wichtigsten Erzeugnissen dieser Länder den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt ohne irgendwelche Abgaben und ohne dass die Länder Gegenleistungen akzeptieren mussten zu ermöglichen. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Landwirtschaft in der EU im Wesentlichen die Landwirtschaft der Entwicklungsländer ergänzt, da sie ein wichtiger Importeur von Erzeugnissen aus gemäßigten Klimazonen sind, während die Europäische Union Großimporteur tropischer Produkte ist. Oft wird der Konflikt mehr vom Standpunkt der Interessen einiger Unternehmen aus gesehen, die in diesen Ländern tätig sind, und nicht vom Standpunkt der Interessen der einheimischen Bevölkerung aus. 3-306 23/10/2002 Martínez Martínez (PSE). – (ES) Herr Präsident, in diesem Jahr 2002, in dem die internationale Gemeinschaft nacheinander in Monterrey, Rom und Johannesburg tagte, wo sie die vorrangige Aufgabe stellte, zwei Drittel der Menschheit, die an Hunger, Armut und Unterentwicklung leiden, aus dieser Situation herauszuhelfen, hielt es das Europäische Parlament für notwendig, Überlegungen anzustellen und einen Standpunkt zu finden, wie die Europäische Union die Agrarpolitik und die Politik der ländlichen Entwicklung, die zum Aufschwung der Länder des Südens beitragen, unterstützen kann. Die zahlreichen Änderungsanträge, die vom Berichterstatter flexibel akzeptiert wurden, haben dazu beigetragen, dass vor uns nun ein annehmbarer und ausgewogener Entschließungsantrag liegt. Aber es gibt einen prinzipiellen Ansatz, den wir bei der Bewertung der verschiedenen Politiken der Europäischen Union und natürlich auch der Agrarpolitiken der Gemeinschaft stärker berücksichtigen sollten. Die Sozialisten haben lange Jahre jede Politik der Gemeinschaft an ihrem Beitrag zur sozialen Kohäsion gemessen. So haben wir eine bestimmte Politik als positiv eingeschätzt, wenn sie einen Mehrwert im Bereich des Zusammenhalts unserer Gesellschaften bedeutete, und als negativ, wenn sie zum Anstieg der Ungleichgewichte unter den Europäern beitrug. Nun, in der uns immer stärker umgebenden globalen Welt ist klar, dass die Solidarität keine ausschließlich interne, innereuropäische Wertvorstellung sein kann. Und so verdient jede Gemeinschaftspolitik unsere Zustimmung, die nicht nur zum sozialen Zusammenhalt innerhalb unserer Grenzen, sondern auch zum Abbau von Ungleichheiten weltweit beiträgt. Für uns war die Gemeinsame Agrarpolitik positiv, denn sie unterstützte unsere Landwirte, damit sie nicht von einem Prosperitätsprozess abgekoppelt wurden, von denen andere Sektoren der Gesellschaft profitierten. Künftig jedoch wird es bei der Bewertung der Agrarpolitiken der Gemeinschaft nicht genügen zu beurteilen, ob sie zum Erhalt oder zur Verbesserung der Lage unserer Landwirte und Viehzüchter beitragen. Wir werden außerdem bedenken müssen, ob die unseren Erzeugern gewährten Subventionen auch zur Verbesserung der Situation der Dritten Welt beitragen oder ob sie ihren Ruin verursachen, indem die Kluft noch vergrößert wird, die sie von unserer entwickelten Welt trennt. In diesem Fall werden solche Politiken nicht annehmbar sein, und so schwierig die Aufgabe auch sein wird, es werden andere Politiken gefunden werden müssen, die gut und gerecht sind und einen Ausgleich für den Norden schaffen, die gleichzeitig gut und gerecht für den Süden sind und ein Gleichgewicht in den Beziehungen zwischen dem Süden und dem Norden schaffen. Aus dieser Sicht werden wir für die Entschließung stimmen, die der Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit als Schlussfolgerung aus dem von Kollegen Khanbhai präsentierten Bericht vorschlägt. 105 3-307 Patakis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Das Problem der Lebensmittelversorgung und des Hungers, von dem 20 % der Erdbevölkerung betroffen sind, stellt zweifellos einen dunklen Punkt in der modernen Zivilisation dar und zeigt, dass der Kapitalismus selbst elementare Probleme nicht zu lösen vermag. Der Text des Berichts ist gekennzeichnet durch ein heuchlerisches Interesse für die Völker und Landwirte der Entwicklungsländer, durch Wunschdenken und Widersprüche, und er ist darauf ausgerichtet, den Verantwortlichen für dieses Problem ein Alibi zu geben, um diese das Problem weiter verstärkende Politik fortzusetzen. Ziel des vorgeschlagenen Plans ist die Lösung des Problems der Lebensmittelversorgung mit einer Zwischenetappe bis zum Jahr 2015, in der die Anzahl der Menschen, die gezwungen sind, mit einem Dollar am Tag zu leben, halbiert werden soll. Dieses Ziel wird jedoch durch die Reformen der GAP aufgehoben, die die Agrarproduktion der Gemeinschaft einschränken, um sie in Übereinstimmung mit dem von der WTO definierten Weltmarkt zu bringen, anstatt sich an den Bedürfnissen der Menschheit nach Nahrungsmitteln zu orientieren. Und warum? Weil entsprechend der in der Europäischen Union herrschenden Meinung das Nahrungsmittel kein Produkt ist, das Ernährungsbedürfnisse erfüllt, sondern das Handel und Industrie und den multinationalen Konzernen hohe Gewinne bietet. Mit den ständigen Reformen der GAP wird die Europäische Union hinsichtlich der Produkte immer defizitärer, sie ruiniert ihre Landwirte und zwingt gleichzeitig die Entwicklungsländer mit erpresserischen Verträgen und Preismechanismen, ihre Agrarerzeugnisse zu Niedrigpreisen zu verkaufen. Damit zieht sie die Schlinge um den Hals der Völker dieser Länder immer fester und sichert die Profite der multinationalen Konzerne. Die Lösung besteht nicht in der Abschaffung der Beihilfen in den entwickelten Ländern, die damit ihre Landwirte ins Elend stürzen und sie letztlich mit den Landwirten der Entwicklungsländer gleichstellen würden, sondern in der Sicherung gleichberechtigter internationaler Handelsbeziehungen zwischen den entwickelten und den Entwicklungsländern, um so das Lebensniveau ihrer Völker zu verbessern, ihre Auslandsschulden zu verringern und ihre gesamte inländische Produktion zu steigern. Das Wunschdenken und die Widersprüche in dem Bericht erreichen den Gipfel der Heuchelei mit dem Vorschlag, genetisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft der Entwicklungsländer zu nutzen, die ihnen von verschiedenen multinationalen Konzernen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen geliefert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Problem des Hungers ein politisches und soziales und kein technisches ist. Die heutigen Produktionsmöglichkeiten und -voraussetzungen würden ausreichen, um die weltweiten Ernährungsbedürfnisse unter Respektierung 106 der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit abzudecken, was aber das existierende soziale System, nämlich die Herrschaft des Kapitalismus, nicht erlaubt. Der von uns diskutierte Bericht folgt den Standardformeln und enthält keine positiven Vorschläge zur Lösung des weltweiten Ernährungsproblems. Er schlägt im Gegenteil Maßnahmen vor, die die Probleme noch verschärfen und ernste Gefahren für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit mit sich bringen sowie die Entwicklungsländer in Abhängigkeit von den multinationalen Konzernen der entwickelten Länder stürzen. 3-308 VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident 3-309 Souchet (NI). – (FR) Herr Präsident, von den sechs Milliarden Menschen auf der Welt leiden heute mehr als 800 Millionen unter Unterernährung. Dreiviertel von ihnen sind Landbewohner, arme, schlecht ausgerüstete Bauern, die keine Märkte haben, auf denen sie ihre Erzeugnisse verkaufen können, und ihre Produktion daher auf das für ihren eigenen Verbrauch Nötige beschränken. Es ist wichtig, sich klarzumachen, dass die Mehrheit derer, die Hunger leiden, keine Städter sind, die Nahrungsmittel kaufen, sondern Landbewohner, die Nahrungsmittel für den Verkauf erzeugen. Schuld am Hunger in der Dritten Welt ist also der Rückgang der Preise für Agrarerzeugnisse. Nur durch den Zugang zu Märkten mit einträglichen Preisen können diese armen Landwirte ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften, um ihre Produktionsmethoden zu modernisieren, Geräte anzuschaffen und Zugang zu Betriebsmitteln, Bewässerungsanlagen und besserem Saatgut zu erhalten. Die größten Fortschritte bei der Bekämpfung des Hungers haben die Länder gemacht, die – wie insbesondere Indien und China – ihren Landwirten mit Hilfe einer Politik der Agrarpreisstützung und der Subventionierung von Betriebsmitteln, Verkehrsinfrastrukturen und Bewässerungsanlagen den Zugang zum eigenen Binnenmarkt verschafft und damit eine Erhöhung ihrer Kaufkraft, ihrer Produktivität und ihrer Erzeugnisse ermöglicht haben. Zugenommen hat der Hunger hingegen in Ländern, in denen der Rückgang der Agrarpreise zur Verarmung der Landwirte geführt hat, wodurch die Vermarktungskreisläufe ruiniert und zahlreiche von der Not bedrohte Landbewohner in die unzureichend ausgestatteten Vororte der Großstädte oder in die Emigration getrieben wurden. Daher muss der Rückgang der Agrarpreise gestoppt werden. Der Zugang zu einem einträglichen lokalen Markt ist das erste Recht eines jeden landwirtschaftlichen Erzeugers, die wichtigste Bedingung für ein Wachstum der landwirtschaftlichen Erzeugung, eine notwendige Voraussetzung, um den Hunger in der Welt zu bekämpfen. Die wahnwitzige Vorstellung, man könne aus der Welt einen riesigen Agrarmarkt ohne Grenzen machen, muss aufgegeben werden. Ein Wettbewerb zwischen einem Bauern aus 23/10/2002 dem Tschad und einem Farmer aus Minnesota, oder zwischen einem Schäfer aus den Anden und einem großen Schafhaltungsbetrieb in Neuseeland ist schlichtweg unmöglich. Die Länder, die diesen gemeinsamen Weltmarkt propagieren, vor allem die Cairns-Gruppe, sind keine Länder, in denen Hunger herrscht, sondern Länder, die aufgrund besonders niedriger Produktionskosten, großer Agrarbetriebe, niedriger Löhne und umfangreicher Agrarinvestitionen in der Lage sind, die Landwirte der Länder zu ruinieren, in denen diese günstigen Bedingungen nicht bestehen. Für die Politik der Europäischen Union sind daraus drei Schlussfolgerungen zu ziehen. Erstens, die Projekte für die Entwicklung der Landwirtschaft, die wir in den Entwicklungsländern finanzieren, müssen alle eine Komponente zur Unterstützung der Vermarktung von Nahrungsmitteln vorsehen. Zweitens, wir müssen die Entwicklungsländer bzw. die Ländergruppen mit ähnlichen Produktionskosten dabei unterstützen, ihren Binnenmarkt vor den Dumpingpreisen des Weltmarktes mit Hilfe von Instrumenten zu schützen, ohne die ihre eigenen Erzeuger in den Ruin getrieben werden. Drittens müssen wir uns bei den internationalen Handelsverhandlungen nachdrücklich für das Recht auf Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft einsetzen, für das Recht der Nationen, ihre Landwirte, die sie ernähren, zu schützen. In diese Richtung gingen die Änderungsanträge, die unser Landwirtschaftsausschuss eingereicht hat. Der Ausschuss für Entwicklung hat sie angenommen, nun bitte ich Sie, diese Anträge ebenfalls zu unterstützen. 3-310 Keppelhoff-Wiechert (PPE-DE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin! Zuerst möchte auch ich meinem Kollegen, Herrn Khanbhai, für seinen Initiativbericht sehr herzlich danken. Als Mitglied der AKP-Delegation des Europäischen Parlaments beschäftigt mich diese Thematik seit Jahren. Nachhaltige Agrarpolitik, die Landreform und die ländliche Entwicklung sind eine wichtige politische Herausforderung im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Entwicklungsländer. Warum haben wir mit unserer großen finanziellen Unterstützung nicht entscheidender zur Verbesserung in den ärmsten Ländern beitragen können? Ich frage mich immer, was macht Europa falsch? Was machen die reichen Länder falsch, aber welche Chancen haben auch die Armutsländer durch verstärkte eigene Bemühungen? Ich finde, wir müssen in diesen Fragen sehr viel ungeduldiger werden, denn wir stellen fest - und wir haben Beispiele dafür -, dass die Weltbevölkerung diese Ungerechtigkeit nicht länger hinnehmen wird. Als europäische Agrarpolitiker wissen wir zu gut, dass die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Landwirtschaft der ärmsten Länder ganz regelmäßig scharf kritisiert wird, und das war heute Abend hier auch bei einigen Debattenbeiträgen wieder der Fall. Richtig ist jedoch, dass die Kritiker sich diese Antwort aus meiner Sicht regelmäßig zu leicht machen, denn es 23/10/2002 ist falsch zu glauben, dass eine größere Öffnung des Handels zwangsläufig zu einer besseren Entwicklung des Nahrungsmittelsektors in den Entwicklungsländern führen werde. Viele haben es gesagt: Die EU ist schon jetzt der größte Nahrungsmittelimporteur der Welt, und vor diesem Hintergrund wird das Landwirtschaftsproblem der überwiegenden Mehrheit der Entwicklungsländer nicht allein durch einen intensiveren Handel und eine landwirtschaftliche Deregulierung gelöst. Es ist nämlich falsch - dies auch an die Adresse von Frau Kinnock -, eine totale Liberalisierung mit dem Verzicht auf nationale Quoten in den Entwicklungsländern zu fordern. Das würde zu einer gnadenlosen Wettbewerbsverzerrung führen, die Kleinbauern hätten überhaupt keine Chance zu bestehen. Lassen Sie mich abschließend drei Fakten erwähnen: Wir brauchen die Produktion für die Selbstversorgung, für den Export auf geklärten Landbesitzverhältnissen, wir brauchen eine bessere Beschäftigung, wir brauchen eine nachhaltige Bewirtschaftung, und wir sollten uns neue Wege überlegen. 3-311 Wallström, Kommission. – (EN) Herr Präsident, wir könnten die ganze Nacht über die Themen ländliche Entwicklung, Agrarsubventionen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Landreform, Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung und so weiter diskutieren, aber das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne, auch wenn diese schwierigen Fragen unsere ganze Aufmerksamkeit verdienen. Wir werden zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen, und wir haben diese überaus sensiblen und wichtigen Themen kaum berührt. Die Agrarreform, wie sie in der Überprüfung festgelegt ist, geht in die richtige Richtung, aber das wird auf lange Sicht sicher nicht ausreichen. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bekämpfung der Armut beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg ganz oben auf der Tagesordnung stand. Dies wird unsere zukünftigen Diskussionen unterstützen. Dieser Bericht leistet ebenso wie die von meinem Kollegen, Herrn Nielson, vorgelegte Mitteilung über die Leitlinien zur Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums einen wertvollen Beitrag für die Umsetzung und die Nachbearbeitung des Gipfeltreffens. Ich danke Ihnen für diese sehr wichtige und interessante Debatte. 3-312 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt. SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG (Art. 120) 3-313 Piétrasanta (Verts/ALE), schriftlich. – (FR) Die Subventionen für die europäischen landwirtschaftlichen Großbetriebe benachteiligen unsere kleinen Erzeuger, 107 aber auch die Betriebe der Entwicklungsländer, die nicht in der Lage sind, einer solchen Konkurrenz standzuhalten. Die GAP muss diesbezüglich revidiert werden. Dabei sind alle Maßnahmen aufzunehmen, die es diesen Ländern ermöglichen, eine in Hinblick auf Produktionskosten und Erzeugnisqualität wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu entwickeln. Für den Schutz der Umwelt muss Sorge getragen werden, damit die Verschlechterung der Umweltbedingungen nicht zu einer Verschlechterung der Ackerböden führt, insbesondere durch Intensivkulturen, den übermäßigen Einsatz von chemischen Düngemitteln und Pestiziden sowie die Verunreinigung der Agrarerzeugnisse mit GVO. Auf diese Weise kann eine gesunde und ökologische Landwirtschaft erhalten werden. Diese Fragen verdienen eine sorgfältige Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle. Zudem sind der Schutz und die rationelle Nutzung der Wasservorkommen für diese Länder äußerst wichtig. Die Programme SMAP und MEDA sowie die anderen Programme der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern können ebenfalls in dieser Richtung weiterentwickelt werden. 3-314 CITES 3-315 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt Erklärung der Kommission zur 12. Konferenz Vertragsparteien des Übereinkommens über internationalen Handel mit gefährdeten Arten lebender Tiere und Pflanzen (CITES). die der den frei 3-316 Wallström, Kommission. (SV) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Die Europäische Union trägt eine besondere Verantwortung für die Gewährleistung eines nachhaltigen Handels mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, da wir einen der größten Märkte für solche Arten und ihre Produkte darstellen. Darüber hinaus müssen wir den Entwicklungsländern bei der Entwicklung effizienter Strategien zum Schutz wild lebender Arten helfen. Wie Sie wissen, hat die Kommission im September im Vorfeld der Konferenz in Santiago de Chile Richtlinien für die Gemeinschaft vorgeschlagen. Unser Vorschlag basierte auf der Achtung der wissenschaftlichen Kriterien, die entscheiden, in welchen Anhang zum CITES-Übereinkommen verschiedene Arten aufgenommen werden. Zu diesen Kriterien gehört auch das Vorsorgeprinzip. Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass der Standpunkt der Kommission sich nur unbedeutend von den Gesichtspunkten unterscheidet, die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik vorgetragen wurden. Die Kommission stimmt den Empfehlungen für Wale, Süßwasserschildkröten, 108 Meeresschildkröten sowie Seepferde zu. Mich freut auch der Beschluss des Ausschusses, eine Empfehlung zur Ratifizierung der Gaborone-Änderung mit aufzunehmen, durch die die Gemeinschaft die Möglichkeit erhält, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden. Die Kommission unterstützt die Aufnahme von kommerziell genutzten Fischarten in die Anhänge, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen und die Bewirtschaftung ihrer Bestände nicht in anderer Weise auf internationaler Ebene ausreichend geregelt ist. Vor diesem Hintergrund schließe ich mich Ihrer Unterstützung der Aufnahme des Riesenhais und des Walhais in Anhang II des CITES an. Das gleiche Prinzip liegt der Einschätzung des Vorschlags über die Aufnahme von Arten des australischen und antarktischen Schwarzen Seehechts in Anhang II durch die Kommission zu Grunde. Ich verstehe, dass für diesen Vorschlag wichtige biologische Gründe vorliegen. Gleichzeitig weiß ich, dass die Nutzung dieser Arten gegenwärtig von der Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) geregelt wird, in der die Gemeinschaft vertreten ist. Auch wenn diese Kommission nur über eine begrenzte Anzahl von Mitgliedern verfügt, beinhaltet die von der CCAMLR eingeführte Fangdokumentationsregelung Bestimmungen, die eine hohe Ähnlichkeit zu denen von CITES aufweisen. Meines Erachtens sollte die Aufnahme in das CITES-Verzeichnis unterstützt werden, wenn dadurch die Durchführung dieser Regelung gefördert werden kann und andere Länder zu ihrer Umsetzung ermuntert werden. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Formulierung nicht zur Erreichung dieses Ziels führen wird. Ich hoffe, dass man sich auf der Konferenz über Änderungen verständigen kann, die den Vorschlag effizienter machen. Ich kann an dieser Stelle auch bestätigen, dass sich die Kommission einer Wiederaufnahme des kommerziellen Handels mit Elfenbein widersetzt, solange nicht völlig außer Zweifel steht, dass ein solcher Handel nicht zu einer Zunahme der Wilderei führen und sich nicht negativ auf den Status der Elefantenpopulation auswirken wird. Bisher lässt die Beweisführung in dieser Frage keinerlei Schlussfolgerungen zu. Aus diesem Grunde ist es angemessen, eine Vorgehensweise zu wählen, die auf dem Vorsorgeprinzip basiert. Allerdings müssen wir zwischen kommerziellem Handel mit Elfenbein und der Frage unterscheiden, in welchem der CITES-Verzeichnisse die Elefanten am besten aufgeführt werden sollten. Wir können nicht davon absehen, dass es eine große Anzahl afrikanischer Elefanten in mehreren Ländern im südlichen Afrika gibt, deren Populationen gegenwärtig im Anhang II aufgeführt sind. Diese Populationen werden gut bewirtschaftet und vergrößern sich. Aus diesem Grunde wird der Vorschlag Kenias und Indiens, alle Populationen des afrikanischen Elefanten in Anhang I aufzunehmen, durch die in CITES verankerten 23/10/2002 wissenschaftlichen Kriterien nicht untermauert. Statt diesen Konflikt wieder aufleben zu lassen, sollte die Gemeinschaft meiner Meinung nach versuchen, Lösungen zu finden, die das Überleben der Elefanten in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet fördern und von allen Staaten in diesem Gebiet unterstützt werden können. Herr Präsident! Ich möchte dem Europäischen Parlament abschließend mitteilen, dass im Vorfeld der Konferenz neben den in seiner Entschließung enthaltenen Punkten auch eine Vielzahl anderer Vorschläge vorgelegt worden sind, die sich positiv auf den Erhalt der Arten auswirken und von der Kommission unterstützt werden. Hierzu gehören ein Vorschlag, eine Art des echten Mahagoni in das Verzeichnis des Anhangs II aufzunehmen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmethoden von CITES. 3-317 Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident! Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine der wichtigsten, aber auch schwierigsten Aufgaben. Immer wieder stehen wir vor Situationen, in denen die Entscheidung für den Artenschutz bisweilen weniger opportun erscheint. Immer wieder gibt es triftige Gründe, gelegentlich von strengen und einschneidenden Maßnahmen zum Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten abzusehen. Dies ist auch jetzt der Fall. Ich werde nun kurz auf den afrikanischen Elefanten eingehen. Für eine nicht völlige Unterbindung des Handels mit Elfenbein gibt es meiner Meinung nach stichhaltige Argumente. Erstens entspricht der afrikanische Elefant wissenschaftlichen Gutachten zufolge keineswegs den festgelegten Kriterien, die Population nimmt zu und ist gesund. Zweitens wird ein völliges Verbot meiner Überzeugung nach nicht dazu führen, dass nicht mehr gewildert wird. Durch ein Verbot kann der illegale Handel sogar gefördert und der Preis in die Höhe getrieben werden. Damit ist keinem Elefanten geholfen. Drittens stößt die Vernichtung von Elfenbein auf massiven Widerstand. Vernichtung widerspricht jeglichem Konzept einer nachhaltigen Nutzung. Weshalb soll denn ein natürliches, geschätztes und wertvolles Material wie Elfenbein vernichtet werden? Ohne Verpflichtungen seitens der örtlichen Behörden und der Lokalbevölkerung wird schließlich der Artenschutz meines Erachtens nicht funktionieren. Von unseren Elfenbeintürmen hier in Straßburg aus können wir zwar anderen das Gesetz zu diktieren versuchen; wir können von unseren elfenbeinernen Kanzeln Moralpredigten halten. Allerdings sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass wir damit nichts erreichen. Fünf Länder im südlichen Afrika haben Alternativpläne vorgelegt. Sie haben Erfahrungen gesammelt und waren auch erfolgreich. Mit ihren Argumenten sollten wir uns jedenfalls ernsthaft auseinandersetzen. Naturschutz kann von der internationalen Gemeinschaft nicht oktroyiert werden, und das sollte auch nicht unser Bestreben sein. Deshalb haben wir allen Anlass, morgen nicht für die 23/10/2002 Wiederaufnahme des afrikanischen Elefanten in Anhang I zu stimmen. Es gibt aber auch gute Gründe, eines zu tun, nämlich ein politisches Signal zu setzen – das Signal, dass das Europäische Parlament den Artenschutz ernst nimmt; dass sich das Europäische Parlament jetzt dafür einsetzt, dass auch in der Europäischen Union nunmehr alles für den Erhalt der Artenvielfalt getan wird. Kurzum, dem vorliegenden Entschließungsantrag kann ich mit Müh und Not zustimmen. Allerdings muss nach meinem Dafürhalten zusätzlich noch ein politisches Versprechen gegeben werden, das Versprechen nämlich, dass wir uns auch selbst um die Biodiversität bemühen werden; dass wir bemüht sein müssen, eine Lösung zu finden, die auch für die afrikanischen Bevölkerungen gültig ist. 3-318 de Roo (Verts/ALE). – (NL) Auch ich möchte über den Elefanten sprechen. Fünf Länder im südlichen Afrika wollen ihre Elfenbeinvorräte verkaufen. Das wäre absolut falsch. Auf den vorigen CITES-Konferenzen wurde – leider mit Zustimmung der Europäischen Kommission und der Mehrheit der 15 EU-Regierungen, jedoch gegen den Willen des Europäischen Parlaments – beschlossen, Elefanten nicht mehr zu schützen. Das hat sich als eine Katastrophe erwiesen, denn jetzt werden, auch im südlichen Afrika, Elefanten in großer Zahl illegal abgeschossen. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik schlägt einstimmig vor, Elefanten wieder vollständig zu schützen. Die Kommission muss ihre feige und halbherzige Haltung aufgeben. Das System MIKE (Überwachung des illegalen Abschusses von Elefanten) funktioniert nicht. Wir sollten mit EU-Mitteln – 10 bis 15 Mio. EUR würden reichen – die Elfenbeinbestände des südlichen Afrika aufkaufen und vernichten, und wenn die europäischen Regierungen dies mehrheitlich nicht möchten, dann müssen eben die NRO genug Geld sammeln, um den Ausverkauf der Elefanten zu stoppen. In Asien gibt es nur noch 10 000 und in Afrika 300 0000 Elefanten. 1981, vor 20 Jahren, waren es noch 1 500 000. Die Behauptung, Elefanten seien nicht gefährdet, ist schlichtweg falsch. Das Abschießen von Elefanten heiße ich nicht für gut, es ist unzivilisiert. Ich bin gespannt, wer morgen für den Abschuss stimmen wird. 3-319 Sandbæk (EDD). – (EN) Herr Präsident, ich glaube nicht, dass sich jemand von uns hier ernsthaft fragt, ob der Handel mit Elfenbein erlaubt werden sollte oder nicht: Natürlich darf es keinen Handel mit Elfenbein geben. Dies hat jedoch nichts mit der Tatsache zu tun, dass südafrikanische Elefanten nicht erneut in Anlage I aufgenommen werden sollten. Ich weiß nicht, ob Sie den Brief gesehen haben, den wir diese Woche von der Europäischen Fachgruppe Nachhaltige Nutzung erhalten haben. Darin werden wir darauf hingewiesen, dass eine solche Entscheidung im Widerspruch zu dem wissenschaftlichen Rat stünde, den 109 die Vertragsparteien von der IUCN, dem offiziellen Beratungsgremium der CITES-Konferenz über Vorschläge zur Aufnahme von Arten, erhalten haben. Diesem wissenschaftlichen Rat zufolge werden die Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I im Fall der erwähnten Elefantenpopulationen in den südafrikanischen Ländern nicht erfüllt, während die Voraussetzungen für eine Auflistung in Anhang II erfüllt sind. Wissenschaftlich gesehen, besteht also überhaupt kein Grund, eine Änderung vorzunehmen. Auch wenn wir die Populationen erhalten wollen, sollten wir keine Änderung vornehmen, denn es besteht kein Zweifel daran, dass die Nutzung von wild lebenden Ressourcen, wenn diese nachhaltig sind, wie dies im südlichen Afrika der Fall ist, ein wichtiges Instrument für die Erhaltung ist. Durch die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben, werden Anreize für die Bevölkerung zur Erhaltung dieser Arten geschaffen. Wenn wir die Elefanten unter den gegebenen Umständen wieder in Anhang I aufnehmen, würden wir damit den Ländern mit einer kleinen Elefantenpopulation ein falsches Signal geben. Wir würden ihnen damit sagen, dass es sich für sie nicht auszahlt, Geld in die Erhaltung ihrer Elefantenpopulationen zu investieren. Sie verschwenden also Geld für die Elefanten, statt dieses Geld für Schulen oder Krankenhäuser auszugeben. Welchen Anreiz zum Schutz der Elefanten erhalten die Länder mit kleinen Elefantenpopulationen dadurch? Es ist schade, dass nicht mehr Mitglieder dieses Hauses beim Vortrag der Ministerin für Natur und Tourismus aus Botswana anwesend waren. Sie sagte, in Botswana liebe man die Elefanten. Man wolle die Elefanten erhalten, und dieses Ziel könne am besten erreicht werden, wenn die Elefanten weiterhin in Anhang II aufgelistet bleiben. 3-320 Miguélez Ramos (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte auf Absatz 3 dieses Entschließungsantrags eingehen und speziell auf die Art mit der wissenschaftlichen Bezeichnung Dissostichus, die als südlicher oder schwarzer Seehecht bekannt ist. Der Dissostichus hat einen großen kommerziellen Wert (er wird als „schwarzes Gold“ bezeichnet), und sein Gleichgewicht ist sehr empfindlich. Der Fischereiausschuss, dessen Mitglied ich bin, erarbeitet derzeit drei Berichte über diesen Bestand, und ich bin Berichterstatterin über die Schaffung eines Systems zum Dokumentieren der Fänge. Heute möchte ich vor diesem Hohen Haus die Nichtaufnahme dieser Spezies in die CITES-Liste verteidigen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir dürfen nicht vergessen, dass bereits eine internationale Organisation besteht – das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, abgekürzt CCAMLR –, die seit zwanzig Jahren erfolgreich über den Erhalt dieser und anderer Arten der 110 Antarktis wacht. Die Gemeinschaft ist Vertragspartei dieses Übereinkommens. Der Vorschlag, den Dissostichus in das Übereinkommen CITES aufzunehmen, kam nicht von uns, sondern von Australien. Weder wir noch – soweit ich weiß – die Kommission sind dagegen; wir halten es einfach für nützlicher, wenn CCAMLR selbst diesen Beschluss auf seiner Jahresversammlung fasst, die in dieser und der nächsten Woche in Chile stattfindet und auf der das Europäische Parlament durch Herrn Stevenson, den Vorsitzenden des Fischereiausschusses, vertreten sein wird. Gegenwärtig hat CCAMLR nach schwierigen Verhandlungen Kanada und Mauritius als assoziierte Mitglieder aufgenommen. Kanada ist neben den USA der kommerzielle Hauptabnehmer der Art Dissostichus, und Mauritius ist ein wichtiger Durchgangsort. Ihr Beitritt zu CCAMLR gibt dieser internationalen Organisation die Kontrolle über 98 % des Welthandels bei Dissostichus. Für uns wäre CITES als Ergänzung zu CCAMLR nützlich. Aber wir müssen vorsichtig sein, denn – falls wir mit unserer Entscheidung dem natürlichen Verlauf der Ereignisse vorauseilen – wir könnten ungewollt einen nicht gewünschten Effekt hervorrufen, indem wir eine Organisation schwächen, die in ihrem langen Leben hinlänglich gezeigt hat, dass sie eine gute Arbeit in Bezug auf die höchst sensible Unterwasserwelt der Antarktis leistet. Wir müssen unsere Anstrengungen bündeln, dürfen uns nicht verzetteln, und wir müssen unsere Präsenz in den multilateralen Fischereiorganisationen verstärken, die einzige Möglichkeit, den schwierigen Aufgaben gerecht zu werden, die die Erhaltung der Fischarten weltweit stellt. 3-321 Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wie Sie und auch meine Kollegen bereits erwähnten, wird die Frage der Elefanten auf der nächsten CITES-Konferenz wieder auf der Tagesordnung stehen. Wird die auf Antrag Indiens und Kenias beschlossene Wiederaufnahme der Afrikanischen Elefanten in Anhang I genügen, um den dramatischen Rückgang dieser Tiere in einigen afrikanischen Ländern aufzuhalten, während ihre Zahl in anderen Ländern steigt? Die Meinungen sind geteilt. Das höchst komplizierte System MIKE hat bisher keine zufriedenstellenden Antworten gebracht, was sich zahlreichen Experten zufolge auch in Zukunft nicht ändern wird. Es hat jedoch umfangreiche Mittel verschlungen, die besser hätten verwendet werden können, wenn man sie beispielsweise für die Bekämpfung der Wilderei oder die Ausbildung der Wildhüter eingesetzt hätte. Das Verbreitungsgebiet der Elefanten, die wegen ihres Elfenbeins oft illegal abgeschossen werden, hat sich erheblich verändert und verkleinert. Sollte ihre Nutzung zugelassen werden, könnte dies unabhängig von den 23/10/2002 dafür festgelegten Rahmenbedingungen und Beschränkungen zu einem erneuten Anstieg der Wilderei führen und langfristig ihre Ausrottung in einigen afrikanischen Ländern mit sich bringen. Die Europäische Union muss daher jeglicher genereller Wiederaufnahme des Elfenbeinhandels eine deutliche Absage erteilen. Doch abgesehen davon, welches Recht hätten wir, der einheimischen Bevölkerung, die ihre Fauna in vernünftigem Umfang wirtschaftlich nutzen wollte, Lehren zu erteilen, wenn wir, in Frankreich beispielsweise, noch nicht einmal in der Lage sind, die Bedingungen für das Überleben einiger Bären in den Pyrenäen oder einiger weniger Wölfe in den Alpen zu gewährleisten? Verglichen damit ist Kuba zu beglückwünschen, das seinen Antrag auf Handel mit Schildkröten zurückgezogen hat. Parallel dazu muss die Europäische Union den im Namen der Kaimaninseln gestellten Antrag auf das Züchten von Suppenschildkröten in Gefangenschaft ablehnen, denn das könnte den illegalen Handel mit diesen Tieren begünstigen. Die Erhaltung der Artenvielfalt auf der Erde muss über strikte und gezielte Beschlüsse sichergestellt werden, die den illegalen Händlern jeglicher Art keine Schlupflöcher lassen. Dabei muss es der einheimischen Bevölkerung ermöglicht werden, ihre natürlichen Ressourcen, einschließlich der Fauna, nachhaltig zu bewirtschaften, auch wenn dies bisweilen der Quadratur des Kreises gleichkommen mag. 3-322 Wallström, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte zum Abschluss noch zwei kurze Anmerkungen zu Elefanten und dem Zahnfisch machen. Erstens möchte ich Ihnen versichern, dass die Kommission auch weiterhin alle Maßnahmen ablehnt, die zu einer Zunahme des widerrechtlichen Tötens von Elefanten führen könnten. Ich habe bereits erklärt, dass wir gegen die Wiederaufnahme des kommerziellen Handels mit Elfenbein sind, solange der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass dies nicht zu einem Anstieg der Wilderei führen wird. Gleichzeitig möchte ich die großen Fortschritte würdigen, die in einigen Ländern des südlichen Afrika beim Management der dortigen Elefantenpopulationen erreicht worden sind. Es ist verständlich, dass man in diesen Ländern manchmal das Gefühl hat, für die unternommenen Anstrengungen bestraft statt belohnt zu werden. Wenn ihre Anliegen nicht berücksichtigt werden, besteht eine echte Gefahr, dass in diesen Ländern die öffentliche Unterstützung für die Erhaltung der Elefanten und für CITES im Allgemeinen nicht mehr gewährleistet werden kann. Wir sollten Maßnahmen wie die vorgeschlagene strengere Klassifizierung für Elefanten in CITES vermeiden, die nur zu einer Polarisierung der Debatte führen wird, ohne dass dadurch ein echter zusätzlicher Schutz dieser Tiere erreicht wird. 23/10/2002 111 Was den Zahnfisch anbelangt, müssen wir die Kompetenzen von CAMLAR und anderen Fischereiorganisationen respektieren und gleichzeitig eine konstruktive Haltung gegenüber allen Vorschlägen einnehmen, mit denen ein besserer Schutz für Fischarten mit Bedeutung für den Handel erreicht werden kann. Sie können also meiner Unterstützung und der Unterstützung der Kommission sicher sein, wenn durch eine Auflistung in CITES eine Stärkung und Ergänzung des derzeitigen Managements von Zahnfisch erreicht werden kann. 3-323 Der Präsident. – Ich teile Ihnen mit, dass ich zum Abschluss der Debatte über diese Erklärung gemäß Artikel 37 der Geschäftsordnung den Entschließungsantrag B5-0527/2002 im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik erhalten habe. Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt. 3-324 Gefährliche Produkte 3-325 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über zwei Berichte von Herrn Blokland im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik: – (A5-0291/2002) über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (KOM(2001) 803 - C50320/2002 - 2002/0026(CNS)), – (A5-0290/2002), über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel im Namen der Gemeinschaft (KOM(2001) 802 - C5-0095/2002 - 2002/0030(CNS)). 3-326 Wallström, Kommission. (SV) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ihnen liegen zwei Vorschläge der Kommission zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel vor. Es handelt sich dabei einerseits um einen Beschluss des Rates über die Genehmigung dieses Übereinkommens im Namen der Gemeinschaft und andererseits um die für eine Durchführung des Übereinkommens in der Gemeinschaft notwendige Verordnung. Der Beschluss über die Ratifizierung bedarf wohl kaum einer weiteren Erläuterung. Der Vorschlag der Kommission über eine Durchführungsverordnung widerspiegelt sowohl den Standpunkt der Kommission als auch den der Mitgliedstaaten, dass die Durchführungsbestimmungen über die reine Einbeziehung des Übereinkommens – das Ergebnis eines Kompromisses zwischen allen Vertragsparteien – hinausreichen sollten. Die Gemeinschaft hat an bestimmten Stellen strengere Bestimmungen gefordert, dafür aber kein Gehör gefunden. Die Kommission betrachtet die Vorschläge als ausgewogen. Sie werden zur Erreichung des Ziels der Gemeinschaft beitragen, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gegen schädliche Auswirkungen gefährlicher Chemikalien in den einführenden Ländern – besonders in den Entwicklungsländern – zu verbessern, ohne eine reibungslose Umsetzung des Übereinkommens zu behindern. Die Kommission bedankt sich beim Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik für seine Unterstützung der Vorschläge. Sie wünscht sich, dass die Gemeinschaft in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Welt-Umweltgipfels in Johannesburg das Übereinkommen möglichst früh ratifiziert. Die Kommission verleiht deshalb ihrer Hoffnung Ausdruck, dass baldmöglichst eine Vereinbarung über die Durchführungsverordnung erreicht werden kann, die die Kommission als Voraussetzung für die Fortsetzung der Ratifizierungsarbeit ansieht. An dieser Stelle möchten wir das Engagement von Rat und Parlament hervorheben, welches die Arbeit an den Vorschlägen vorangetrieben hat. Besonders seien in diesem Zusammenhang die erreichten Kompromisse genannt, die die Grundlage für eine mögliche Vereinbarung zwischen Rat und Parlament in der ersten Lesung des Vorschlags zur Durchführungsverordnung bilden. Abschließend möchte ich dem Berichterstatter Blokland herzlich danken, was ich meinen Ausführungen hätte voranstellen sollen. 3-327 Blokland (EDD), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident! Es kommt nicht oft vor, dass ich über 10 Minuten Redezeit verfüge; hoffentlich werde ich sie aber nicht gänzlich in Anspruch zu nehmen brauchen. Uns liegen zwei Berichte über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien vor. Der erste Bericht betrifft die Billigung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel im Namen der Gemeinschaft. Da das Übereinkommen früher in Kraft treten kann, sobald es von genügend Vertragsparteien ratifiziert worden ist, empfehle ich eine schnellstmögliche Zustimmung. In dem Übereinkommen geht es hauptsächlich um folgende drei Punkte: 112 Erstens dürfen Vertragsparteien im Anhang aufgenommene Chemikalien in ein anderes Land, das Vertragspartei ist, nur bei vorheriger Zustimmung der einführenden Vertragspartei exportieren. Dies ist das so genannte PIC-Verfahren: Prior Informed Consent. Zweitens können in den Anhang neue Chemikalien aufgenommen werden, die dem PIC-Verfahren unterliegen. Drittens: Exportiert eine Vertragspartei Chemikalien, die verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen, muss diese Vertragspartei der einführenden Vertragspartei Informationen bereitstellen. Außerdem müssen sämtliche in den Anhang aufgenommene Chemikalien, die unter das PIC-Verfahren fallen, gekennzeichnet werden. Diese Punkte sind in einer Verordnung aus dem Jahr 1992 bereits mehr oder weniger geregelt. Da überdies die chemische Industrie im April dieses Jahres schon mit der freiwilligen Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens begonnen hat, besteht kein Grund mehr, noch länger mit der Ratifizierung des Übereinkommens zu warten. Der zweite Bericht betrifft die Durchführung des Rotterdamer Übereinkommens mittels einer Verordnung. Diese Verordnung geht in einigen Punkten weiter als das Rotterdamer Übereinkommen. Sie ist strikter, präziser und umfassender, was als eine Verbesserung der Rechtsvorschriften angesehen werden kann. Ebenso werden die Informationen an Drittländer, vor allem an Entwicklungsländer, verstärkt. Ein etwas komplizierterer Punkt ist die Tatsache, dass sich die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag selbst ein Monopol auf die Verfahren verleihen wollte, was insofern nicht sinnvoll ist, als nicht in allen Mitgliedstaaten die gleichen Rechtsvorschriften für Chemikalien gelten. Dies ist insbesondere bei Pestiziden und Bioziden der Fall. Bekanntlich wird es noch fünf bis zehn Jahre dauern, bis es in diesem Bereich eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene gibt. Da außerdem selbst nach dieser Zeit für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit von Ausnahmen besteht, ist es richtig, in der vorliegenden Verordnung einen Spielraum für die Mitgliedstaaten zu belassen. Im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik wurden 15 Änderungsanträge angenommen. Die Rechtsgrundlage wurde von Binnenmarkt auf Umwelt geändert, was bedeutet, dass das Europäische Parlament mitentscheidet. Da auch für die einzelnen Mitgliedstaaten mehr Freiheit geschaffen wird, können diese weiter gehende Maßnahmen treffen. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass einzelne Mitgliedstaaten auch vorschlagen können, neue Stoffe in die Liste einzubeziehen, die dem PICVerfahren unterliegen. Für eine Gruppe von Stoffen wie Schädlingsbekämpfungsmittel gibt es nämlich noch 23/10/2002 immer keine Rechtsvorschriften. harmonisierten europäischen Eine weitere Verbesserung betrifft die Bestimmung, wonach die Listen gefährlicher Stoffe zumindest einmal jährlich überprüft werden müssen. Besonders wichtig ist, dass persistente organische Stoffe in diese Verordnung mit einbezogen wurden. Die im Rahmen des Übereinkommens von Stockholm getroffenen Vereinbarungen sind in die Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen. Da sich gezeigt hat, dass der Rat eine ähnliche Ansicht vertrat wie der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, habe ich als Berichterstatter versucht, das Legislativverfahren in erster Lesung abzuschließen. Dazu hatten mir die Fraktionen das Mandat erteilt. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind zufriedenstellend verlaufen. Der Rat hat die Änderungsanträge des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik größtenteils übernommen. Die vorwiegend technischen Anpassungen des Rates ließen sich gut einfügen. Aus diesem Grunde wurden 42 neue Änderungsanträge eingereicht, die von den meisten Fraktionen unterschrieben wurden. Der Rat hat in einem Schreiben zugesagt, er werde, wenn das Europäische Parlament das gesamte Kompromisspaket annimmt, den Gemeinsamen Standpunkt dementsprechend festlegen. Somit könnten wir das Verfahren bereits in erster Lesung abschließen, was einen erheblichen Zeitgewinn von zumindest einem Jahr bedeutet. Mit großer Freude habe ich von Frau Wallström vernommen, dass dem auch die Europäische Kommission uneingeschränkt zustimmen kann. Um besondere Aufmerksamkeit bitte ich für Änderungsantrag 22. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs wurde mit dem Rat vereinbart, dass die Bestimmungen in jedem Fall für Mengen von mehr als 10 kg gelten, die in der Praxis besser anwendbar und kontrollierbar sind. Auch dies ist Bestandteil des Gesamtpakets. Herr Präsident, das vorliegende Kompromisspaket stellt ein höchst befriedigendes Ergebnis dar, das ich dem Parlament nachdrücklich empfehlen möchte. Die Abstimmungsliste umfasst 4 Blöcke: Block 1 mit den Änderungsanträgen, bei denen es sich um einen mit dem Rat erzielten Kompromiss handelt. Wenn Block 1 angenommen wird, wird Block 2 hinfällig. Block 3 mit den Änderungsanträgen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, die vom Rat angenommen wurden, so dass wir also dafür stimmen müssen. Block 4 schließlich mit 3 Änderungsanträgen, die unter Berücksichtigung des Gesamtkompromisses vom Parlament abzulehnen sind. Abschließend möchte ich den Schattenberichterstattern, dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt sowie dem dänischen Vorsitz für die vorzügliche und konstruktive Zusammenarbeit herzlich danken. 3-328 23/10/2002 Redondo Jiménez (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Vor uns liegen zwei Vorschläge: ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates und ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Handel und die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien. Im Vorschlag für einen Beschluss wird gefordert, so bald wie möglich das Rotterdamer Übereinkommen zu ratifizieren, dessen Hauptziel in der Regelung des internationalen Handels der gefährlichen Chemikalien, aber auch, wie wir im Parlament meinen, im Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt besteht; und es ist wichtig, die Sache jetzt anzupacken. Deshalb haben wir im Rahmen der Mitentscheidung eine Änderung der Rechtsgrundlage von Artikel 133 EGVertrag zur Regelung der Handelspolitik zu Artikel 175 verlangt. In dem Vorschlag für eine Verordnung, die erschöpfend und sehr strikt ist, werden sehr strenge Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Pflanzenschutzmitteln getroffen. Worum wir bitten, ist eine gewisse Flexibilität. Wie bereits Herr Blokland sagte, sind wir nach vielen Diskussionen zwischen allen Fraktionen zu einer wichtigen Übereinkunft gelangt, damit diese Änderungspakete nach der Änderung der Rechtsgrundlage sowohl von der Kommission als auch vom Rat ratifiziert und übernommen werden, um diese Stellungnahme des Parlaments in erster Lesung abschließen und zu einer Schlussfolgerung kommen zu können, mit der wir alle einverstanden sind. Nicht alle Vorschriften in Bezug auf Pflanzenschutzmittel sind – wie auch Herr Blokland sagte – in allen Ländern gleich, und die Kommissarin weiß genau, dass sie vereinheitlicht werden, aber erst nach Ablauf eines Mindestzeitraums von 5 bis 10 Jahren. Bei den Vorschriften für Pflanzenschutzmittel und den Analysen für die Homologierung sind wir im Verzug, denn von den mehr als achthundert Wirkstoffen, die einer Regelung bedürfen, sind nicht einmal hundert geprüft worden. Daher können wir vermuten, dass sich dieses Thema hinziehen wird. Die Verordnung, die wir annehmen werden, ist wichtig in Bezug auf das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung, denn so erfährt der Empfänger im Voraus, was der Absender ihm liefern wird. Dies gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch für die Länder, die keine Mitglieder sind und an die wir die gleichen Anforderungen stellen müssen. Ich bitte die Mitglieder des Parlaments, den Bericht in dieser Form zu unterstützen, mit der Abstimmungsliste, wie sie von Herrn Blokland vorgeschlagen wurde, dem ich aufrichtig gratuliere, denn er hat eine große Arbeit zu einem sehr kontroversen und schwierigen Thema mit einem ausgesprochen wissenschaftlichen Charakter geleistet. 113 3-329 Bowe (PSE). – (EN) Herr Präsident, es gibt nicht mehr viel zu sagen, weil Herr Blokland bereits auf die meisten Punkte eingegangen ist. Ich möchte mich als Erstes meiner Vorrednerin anschließen. Dies ist ein guter Bericht, und die Berichterstatter haben wirklich gute Arbeit geleistet. Wir würden es begrüßen, wenn schon bei der ersten Lesung eine Einigung erreicht werden könnte, auch wenn dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher ist. Wir glauben, dass die Änderungsanträge im Großen und Ganzen vernünftige Ergänzungen des Textes sind. Etwas besorgt sind wir über die Vorschläge, nach denen auch die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Notifizierung im Hinblick auf die Aufnahme von Chemikalien in das PICVerfahren erhalten sollen, und wir sind der Meinung, dass alle Beteiligten ordnungsgemäß konsultiert werden sollten, falls diese Regelung eingeführt wird. Wir brauchen diese Maßnahme so schnell wie möglich. Sie wird zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union beitragen. Uns ist sehr daran gelegen, dass diese Berichte angenommen werden, und wir werden morgen den größten Teil der Änderungsanträge unterstützen und den Empfehlungen des Berichterstatters folgen. Wir möchten so schnell wie möglich eine Lösung erreichen. Wir brauchen mehr internationale Vereinbarungen wie diese und müssen zügig handeln. Bei vielen Rechtsvorschriften für den Bereich Chemie hat es in der Vergangenheit viel zu lang gedauert, bis sie ordnungsgemäß umgesetzt wurden. 3-330 Schörling (Verts/ALE). (SV) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kollegen! Ich bin sehr froh darüber, dass wir diesen Kompromiss finden konnten, wodurch nun auch ein Kompromiss mit dem Rat bereits in der ersten Lesung möglich sein sollte. Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Blokland, der dänischen Ratspräsidentschaft und der Kommission dafür danken, dass sie sich wirklich um eine gute und für uns alle annehmbare Lösung bemüht haben, auch wenn es uns nicht gelungen ist, für alle Änderungsanträge Gehör zu finden. Die Ziele des Rotterdamer Übereinkommens sind wichtig und auch, dass es baldmöglichst ratifiziert werden kann, da es hierbei um den Handel mit sehr gefährlichen Stoffen geht. Ich bin außerdem der Meinung, dass die Kommission mit diesem Vorschlag für eine Verordnung, die die jetzigen Rechtsvorschriften für gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel durch die Bestimmungen des Rotterdamer Übereinkommens ersetzen soll, eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat. Der Vorschlag geht sogar noch einen Schritt weiter als das Übereinkommen, z. B. durch die Empfehlung, das Ausfuhrnotifizierungsverfahren auch auf Artikel auszuweiten, die bestimmte reaktionsfähige Chemikalien im Ausgangszustand enthalten, und den Vorschlag, die Ausfuhr bestimmter Chemikalien völlig zu verbieten. 114 Aus diesem Grunde bin ich mit dem Vorschlag sehr zufrieden. Sinn und Zweck dieser Übung und des Übereinkommens ist die Verbesserung der Kontrolle des Handels mit sehr gefährlichen Chemikalien. Darüber hinaus sollen die ausführenden und einführenden Länder eine gemeinsame und größere Verantwortung übernehmen. Es geht um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Aus diesem Grunde bin ich auch der Auffassung, dass es angebracht und richtig ist, dass der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, mit Unterstützung des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt an Stelle des Artikels 133 des EG-Vertrags Artikel 175 als Rechtsgrundlage herangezogen hat, wodurch das Europäische Parlament ein Mitentscheidungsrecht erhält. Gleichzeitig sind dadurch strengere Vorschriften in den Mitgliedstaaten erlaubt. Ich hoffe daher wirklich, dass wir morgen eine große Mehrheit und vielleicht sogar eine Einstimmigkeit für diesen Bericht erreichen können. Wir haben meines Erachtens allen Anlass, uns selbst zu beglückwünschen. 3-331 Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Die heute behandelten Vorschläge für eine Verordnung im Rahmen des Rotterdamer Übereinkommens stellen einen wichtigen Schritt für den Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt in allen Ländern vor möglichen Gefahren dar, die durch den Handel mit gefährlichen Chemikalien und Schädlingsbekämpfungsmitteln entstehen. Unser Berichterstatter, Kollege Blokland, hat wie immer eine präzise und gute Arbeit geleistet, für die ihm unser Dank gebührt. Ziel des Übereinkommens ist es, die gemeinsame Verantwortung und die gemeinschaftlichen Bemühungen der Vertragsparteien im internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und somit auch den Schutz der Umwelt und Gesundheit zu fördern. Gleichzeitig soll durch mehr Transparenz und Informationsaustausch zu einer umweltverträgliche Verwendung der Chemikalien beigetragen werden. Dies alles sind im Sinne der EU-Ziele ehrgeizige Vorsätze, aber die jetzt zur Behandlung vorliegenden Vorschriften gehen teilweise sogar weiter als das Übereinkommen von Rotterdam. Das gilt beispielsweise für die Bestimmungen über die Fristen und die Häufigkeit der Ausfuhrnotifizierungen sowie die Art der verlangten Informationen. Das muss meiner Ansicht nach auch so sein: Vertragsparteien bei international abgeschlossenen Verträgen zu Umweltfragen sind Staaten mit einem sehr unterschiedlichen Niveau, und das im Übereinkommen anerkannte Niveau ist für die Ziele der EU keineswegs ausreichend. Aus diesem Grund sollten meines Erachtens Umweltvereinbarungen in der EU einen Grad ehrgeiziger umgesetzt werden als dies durch die Vereinbarung selbst vorgegeben ist: nur so bekommen wir eine Dynamik, die eine Umkehr aus der für Umwelt und menschliche Gesundheit negativen Entwicklung in eine bessere Richtung ermöglicht. 23/10/2002 Der Vorschlag des Berichterstatters, das im Mai des vergangenen Jahres unterzeichnete Stockholmer Übereinkommens über POP in dieser Verordnung zu berücksichtigen, ist zu unterstützen. Die Verordnung zielt auf den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Dies ist ebenfalls Hauptziel des Übereinkommens von Rotterdam. Aus diesem Grund ist der Berichterstatter Herr Blokland zu der richtigen Schlussfolgerung gelangt, dass anstelle von Artikel 133 des EG-Vertrags zur gemeinsamen Handelspolitik besser Artikel 175 als Rechtsgrundlage für den Vorschlag geeignet ist. Danach unterliegen die Vorschläge für Rechtsvorschriften eindeutig dem Mitentscheidungsverfahren. 3-332 Wallström, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte kurz auf einige der Änderungsanträge eingehen, die für die morgige Abstimmung vorgelegt wurden. Die meisten Änderungsanträge beziehen sich auf den Entwurf der Durchführungsverordnung. Erstens vertritt die Kommission, wie sie bereits im Rat deutlich gemacht hat, die Auffassung, dass Artikel 133 und nicht Artikel 175 Absatz 1 die korrekte Rechtsgrundlage ist. Die Kommission muss sich ihr Recht vorbehalten, von den ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch zu machen. Angesichts unserer Position zur Rechtsgrundlage kann die Kommission nicht akzeptieren, dass nationale Regelungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten nur unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen und den Verfahren für Ausfuhr- und PIC-Notifizierung unterliegen sollen. Daher kann die Kommission den Änderungsanträgen 3, 6, 7, 8, 13, 16, 17, 20, 26, 33 und 34 nicht zustimmen. Andererseits erkennt die Kommission an, dass die Antworten der Gemeinschaft auf die Anmeldungen der Einfuhr von dem PICVerfahren unterliegenden Chemikalien uns außerdem ein möglichst vollständiges Bild vermitteln sollten. Die Kommission kann daher die Änderungsanträge 11 und 18 akzeptieren. Was die Rolle der Kommission im Hinblick auf die Beteiligung der Gemeinschaft am Übereinkommen anbelangt, kann die Kommission angesichts ihrer Position zur Rechtsgrundlage Änderungsantrag 28 nicht billigen. Artikel 14 des Vorschlags der Kommission sieht die Möglichkeit eines Ausfuhrverbots für bestimmte Chemikalien vor, die in Anhang V aufgelistet werden sollen. Die Kommission weiß, dass das Parlament und der Rat die Chemikalien, die dem Übereinkommen über POP unterliegen, gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Anhänge zu diesem Übereinkommen in Anhang V aufnehmen möchte. Die Kommission kann Änderungsantrag 56 in der vorliegenden Fassung sowie die damit zusammenhängenden Änderungsanträge 41 bis 46, 48, 50 und 53 billigen. 23/10/2002 115 Die übrigen Änderungsanträge sind technischer Natur und zielen hauptsächlich darauf ab, bestimmte Vorschriften zu präzisieren. Die Kommission kann alle diese Änderungsanträge akzeptieren. Ich möchte nun auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung des Rotterdamer Übereinkommens eingehen. Drei Änderungsanträge wurden vorgelegt, und aus den Gründen, die ich soeben erläutert habe, kann die Kommission weder die in Änderungsantrag 1 vorgeschlagene Änderung der Rechtsgrundlage noch Änderungsantrag 3 akzeptieren, der sich aus Änderungsantrag 1 ergibt. Die Kommission kann Änderungsantrag 2 akzeptieren, mit dem der Grundsatz wieder aufgenommen wird, dass die Kommission eine wichtige Rolle bei der Vertretung der Gemeinschaft in den verschiedenen Durchführungsorganen des Übereinkommens spielen soll. Ich werde eine Zusammenfassung der Position der Kommission zu den mündlichen Erklärungen verteilen, wenn Sie damit einverstanden sind. Zum Schluss möchte ich Herrn Blokland nochmals für seine harte Arbeit an einem konstruktiven und wertvollen Bericht danken. 3-333 Der Präsident. – Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt. können, dass die Entwicklung zufrieden stellend war, und auch, dass dieses Programm als solches dieser Beurteilung unterzogen wurde. In diesem Jahr wurde uns ein Vorschlag der Kommission zur Verlängerung des Programms – das zu Silvester dieses Jahres ausläuft – um weitere fünf Jahre, das heißt, bis zum Jahre 2007, vorgelegt. Meiner Meinung nach enthält das Programm, das in den kommenden fünf Jahren gültig sein wird (Fiscalis 2007), gegenüber dem vorangegangenen zwei neue Elemente: Es wird um die direkte Besteuerung erweitert – was eine gute Nachricht ist – und um die Erfordernisse der Bewerberländer, was eine noch bessere Nachricht ist. Das derzeit von uns geprüfte Programm Fiscalis 2007 hat nach meiner Einschätzung drei allgemeine Ziele: Erstens strebt es an, dass die Steuersysteme der Mitgliedstaaten ordnungsgemäß funktionieren; zweitens, dass diese bessere Funktionsweise über die Zusammenarbeit der mit seiner Anwendung beauftragten Steuerverwaltungen erreicht wird, und drittens, dass diese durch die Zusammenarbeit verbesserte Funktionsweise zur Beseitigung von Betrug dient. Was den ersten Gedanken anbelangt, das heißt, das ordnungsgemäße Funktionieren der Steuersysteme, so geht es bei diesem Programm nicht darum, einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Steuerharmonisierung zu tun – so haben es die Kommission und der Rat ausdrücklich erklärt –, wenngleich mir etwas mehr Ehrgeiz, ein entschiedenerer Schritt im Harmonisierungsprozess der Gemeinschaft durchaus zugesagt hätte. 3-334 Fiscalis 2003 - 2007 3-335 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-320/2002) betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis-Programm 2003-2007) (10612/2/2002 - C50383/2002 - 2002/0015(COD)). Das Wort hat der Berichterstatter, Herr García-Margallo y Marfil. 3-336 García-Margallo y Marfil (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gemeinsame Standpunkt, über den wir hier diskutieren, hat eine kurze aber intensive Geschichte. 1998 verabschiedeten dieses Parlament und der Rat ein Programm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt. Vor nur einem Jahr, 2001, erfolgte eine Beurteilung der ersten drei Jahre des Funktionierens dieses Systems. Ich freue mich sagen zu Zweitens ist die Zusammenarbeit ein Gedanke, der in allen Dokumenten der Kommission wiederkehrt. In den Vorschlägen von 1987 zur Einführung der auf dem Ursprungslandprinzip beruhenden Mehrwertsteuerregelung sprach man von der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen; im Programm von 1996, in der neuen Mehrwertsteuerstrategie von 2000, im Monti-Kodex zur Reform der direkten Steuern usw. ist dasselbe Ziel vorgesehen. „Zusammenarbeit“ ist ein Zauberwort, ein Totem, das wiederholt wird und von dem ich möchte, dass es stärker Realität wird, als das gegenwärtig der Fall ist. Ich stimme voll und ganz mit diesen drei Zielen überein, aber ich muss einige Anmerkungen zu den spezifischen Zielen im Bereich der Mehrwertsteuer und im Bereich der direkten Steuern machen. In erster Lesung brachten wir einige Änderungsanträge ein, die wir in zweiter Lesung, zu Ehren des Kommissars, nicht wieder aufnehmen wollten. Zurzeit besteht die Dringlichkeit darin, dieses Programm zu verabschieden, damit es am 1. Januar 2003 in Kraft ist – andernfalls würde es verfallen –, und wir hatten einige legitime Bestrebungen opfern müssen, an die ich hier jedoch erinnern möchte, da wir sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder einbringen werden. 116 Im Programm Fiscalis 2007 heißt es zur Mehrwertsteuer, dass es gut ist zu wissen, wie diese funktioniert, und dieses Streben nach Wissen, Zusammenarbeit und Koordination passt gut zu den vier Zielen zur Festlegung der Mehrwertsteuerstrategie für 2003: vereinfachen, modernisieren, die Steuer möglichst einheitlich anwenden und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verwaltungen stärken. Aber ich bedauere, Herr Kommissar, dass dieses Programm nicht genutzt worden ist, um einen weiteren Schritt in dem Prozess des Übergangs zur Besteuerung im Herkunftsland voranzukommen. In sämtlichen Kommissionsdokumenten wird bis zum Überdruss wiederholt, dass der Binnenmarkt nur mit einer Mehrwertsteuer nach dem Ursprungslandprinzip ordentlich funktionieren wird – oder besser funktionieren wird, wenn Ihnen das lieber ist. Uns wird auch gesagt, dass der fehlende Fortschritt bei der Besteuerung im Herkunftsland darauf zurückzuführen ist, dass die Mitgliedstaaten kein Vertrauen in das Ausgleichssystem und das System zur Umverteilung von Mitteln haben, das anfangs auf den Steuererklärungen und später auf statistischen Daten basierte, das aber die Mitgliedstaaten niemals zufrieden gestellt hat. Wir hätten mit diesem Programm weiter vorankommen müssen, um die Daten und das Geflecht zu kennen, die einen Ausgleich und gleichzeitig den gewünschten Übergang zur Besteuerung im Herkunftsland ermöglicht hätten. Im Bereich der direkten Steuern wurde die Chance ebenso wenig genutzt, um – wie es im Änderungsantrag hieß, den wir nicht wiederholen wollten – die Beziehung zwischen der Steuerpolitik und den übrigen Gemeinschaftspolitiken zu vertiefen. Es ist bekannt, dass die Steuerpolitik in Bezug auf diese anderen Politiken einen instrumentellen Charakter hat; ich möchte nur drei Beispiele anführen: Der Kommissar weiß sehr wohl, dass es im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen hieß, dass parallel Fortschritte in der Liberalisierung des Sektors, bei den Aufsichts- und Kontrollvorschriften – die jetzt nach dem Fall von Enron so gut bekannt sind – und bei der Harmonisierung der indirekten Steuern erforderlich sind, damit die Liberalisierung nicht in einer Zentralisierung von Finanzaktivitäten in den steuerlich günstigsten Zonen oder Ländern ihren Ausdruck findet. In Bezug auf die Bestimmungen über den Wettbewerb besteht ein offensichtlicher Zusammenhang – vor allem im Hinblick auf die staatlichen Beihilfen – mit der Steuerpolitik. Der Verhaltenskodex, der Bestandteil des Monti-Pakets ist, nahm Bezug auf die steuerlichen Verzerrungen, die das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen könnten. Die nachhaltige Entwicklung – wir hatten eine Aussprache zu dem Thema – ist eng mit der Energiebesteuerung verbunden. Daher empfahlen wir mit unserer Abänderung, dieses Programm für den Austausch von Informationen, Kenntnissen und Ausbildung zu nutzen, um einen besseren Kenntnisstand zwischen der Steuerpolitik und den anderen Politiken der Union zu ermöglichen. 23/10/2002 Die Kommission hat diese Reise nicht genutzt, um in der Kenntnis der Daten voranzukommen, die den Übergang zur Erhebung der Mehrwertsteuer im Herkunftsland möglich gemacht hätten. Das ist auch künftig das verlorene Paradies, das wir alle erreichen wollen. Die Kommission hat die Chance nicht genutzt, um die Kenntnis und die Wechselbeziehung zwischen der Steuerpolitik und den anderen Gemeinschaftspolitiken, denen erstere dienen soll, zu fördern. Dennoch betone ich, dass ich die allgemeinen Ziele des Programms für richtig halte: Kennen lernen der Funktionsweise der Steuersysteme und Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen zur Beseitigung des Betrugs. Mir scheint es wichtig, dass dieses Programm schnellstmöglich in Gang gesetzt wird, und deshalb geben wir Ihnen unser Vertrauensvotum, Herr Kommissar, indem wir die in erster Lesung eingebrachten Änderungsanträge nicht wieder aufnehmen, um ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden, und damit dieses Programm – von dem ich sicher bin, dass der Kommissar es sehr gut verwalten wird – so schnell wie möglich verwirklicht wird. Ich behalte mir das Recht vor, die anderen Ziele bei weiteren Gelegenheiten anzusprechen, aber zum jetzigen Zeitpunkt sind meiner Meinung nach die Vernunft und die Dringlichkeit wichtiger als der Wert und die Vervollkommnung des Programms. Herr Kommissar, ich wünsche Ihnen viel Glück bei seiner Umsetzung. 3-337 Bolkestein, Kommission. – (EN) Herr Präsident, als Erstes möchte ich dem Berichterstatter, Herrn GarciaMargallo y Marfil, im Namen der Kommission für seine Arbeit und für seine große Kooperationsbereitschaft danken. Wir begrüßen es außerdem, dass Herr GarciaMargallo y Marfil auf eine erneute Vorlage der Änderungsanträge verzichtet hat, die bei der ersten Lesung dieses Vorschlags eine Rolle spielten. Ich habe die Ausführungen von Herrn Garcia-Margallo y Marfil mit großem Interesse verfolgt. Viele der von ihm angesprochenen Themen sind wichtig, aber im Moment ist das Fiscalis-Programm stärker eingeschränkt, als er dies wollte. Es ist jedoch wichtig, dass das Programm verabschiedet wird, bevor das derzeitige FiscalisProgramm am 31. Dezember dieses Jahres ausläuft. Ich freue mich deshalb sehr, dass durch diesen Vorschlag die Unterstützung des Europäischen Parlaments in der zweiten Lesung sichergestellt werden konnte. Ich möchte an dieser Stelle insbesondere den positiven Beitrag des Berichterstatters des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, Herrn Garcia-Margallo y Marfil, würdigen. Wie Sie sicher aus der Mitteilung der Kommission an das Parlament über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates wissen, hat die Kommission es begrüßt, dass vom Rat der allgemeine Ansatz, den die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag verfolgte, gebilligt 23/10/2002 wurde. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass vom Rat die Fortführung der Maßnahmen unterstützt wird, die derzeit im Rahmen des bestehenden FiscalisProgramms durchgeführt werden. Ganz besonders begrüßt die Kommission die Unterstützung des Rates für eine Ausweitung dieser Maßnahmen auf den Bereich der direkten Besteuerung. Gleichwohl wird in der Mitteilung die Reduzierung der im ursprünglichen Vorschlag vorgesehenen Mittel von 56 Millionen EUR auf 44 Millionen EUR bedauert. Ich freue mich, dass eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission möglich war, so dass das neue Programm in Kürze verabschiedet werden kann. Für diese Unterstützung danke ich den Mitgliedern des Parlaments und noch einmal ganz besonders Herrn Garcia-Margallo y Marfil. 117 versuchen in Bereichen wie den oben genannten stets, die Arbeitsweise der Systeme zu verbessern und zu erreichen, dass Dinge besser funktionieren. Dies gehört sicher zu den Verdiensten des Fiscalis-Programms. Daher ist es, wie Herr Bolkestein sagte, zu bedauern, dass die Haushaltsmittel gekürzt werden sollen. Wir können nur hoffen, dass die jetzt vorgesehenen Mittel ausreichen werden, um das Programm voranzubringen. Insgesamt begrüße ich den Gemeinsamen Standpunkt und die Tatsache, dass die Chancen für eine Einigung und eine Ausweitung des Programms gut stehen. Ich freue mich außerdem darüber, dass wir nun unmissverständlich klargestellt haben, dass es hier keineswegs um eine Steuerharmonisierung geht, sondern um Verwaltungssysteme. 3-339 3-338 Honeyball (PSE). – (EN) Herr Präsident, auch ich begrüße die Fortschritte in diesem Bericht über das Fiscalis-Programm für die nächsten fünf Jahre. Ich freue mich besonders über die Erklärung im Gemeinsamen Standpunkt, auf die ich ihre Aufmerksamkeit lenken möchte. Wie der Berichterstatter bereits sagte, wird darin unterstrichen, dass dies kein politisches Programm, sondern ein Programm ist, mit dem die administrative Zusammenarbeit zwischen den Finanzbeamten der Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Es ist wichtig, dass wir dieses Ziel klarstellen. Wir sprechen hier von einer Verbesserung der Verwaltung und in keiner Weise über eine Steuerharmonisierung. Als zum ersten Mal vorgeschlagen wurde, dass die Ausweitung des Programms auf die direkte Besteuerung abzielen sollte, bestand insbesondere im Vereinigten Königreich große Besorgnis darüber, dass dies der erste Schritt zu einer Harmonisierung der direkten Besteuerung sein könnte. Wir freuen uns deshalb, dass im Gemeinsamen Standpunkt klargestellt wird, dass dies nicht der Fall sein wird. Wir begrüßen dies ganz besonders, und hier spreche ich nochmals im Namen des Vereinigten Königreichs, weil wir zu den aktivsten Nutzern des Fiscalis-Programms in den letzten Jahren gehörten. Wir halten das Programm für sehr nützlich, und ich wäre deshalb beunruhigt, wenn Entscheidungen getroffen würden, durch die dieses Programm beeinträchtigt und bestimmten Mitgliedstaaten die Teilnahme erschwert würde. Das Programm hat viel zu bieten. Im Rahmen des Programms wird ein Austausch von Beamten durchgeführt; es werden Seminare über Steuerfragen von gemeinsamem Interesse veranstaltet; multilaterale Prüfungen werden durchgeführt und Fortbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel zum Erwerb von Audit-Qualifikationen, wurden entwickelt; die Sprachausbildung wurde verbessert und Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme wurden eingeführt und werden funktionsfähig erhalten. All dies sind wertvolle Maßnahmen, die zu begrüßen sind, die fortgeführt und verbessert werden sollten. Wir Santos (PSE). – (PT) Herr Präsident! Wie ja der Berichterstatter bereits festgestellt hat, würde das Fehlen einer Institutionellen Vereinbarung zu einer heiklen Situation führen, da die Annahme eines neuen FISCALIS-Rahmens dringend erforderlich ist, der ab dem 1. Januar 2003 in Kraft treten könnte. Doch es ist ein Schande, dass die Zustimmung des Rates zu den Positionen des Parlaments nur für einen Mindestzeitraum möglich wurde. Im Übrigen ist es bedeutsam, dass die Kommission zwar anerkennt, dass das Ziel des FISCALIS-Programms nicht in der Harmonisierung von Steuergesetzen besteht, aber begrüßt, dass in die Protokolle eine Erklärung in diesem Sinne aufgenommen wurde. Auch wenn es vielleicht akzeptabel wäre, das FISCALIS-Programm als reines Instrument für den Ausbau der administrativen Zusammenarbeit anzusehen, muss sich das Europäische Parlament doch um die politischen Auswirkungen der Umsetzung eines solchen Programms sorgen. Sicher weisen Steuerflucht und -betrug eine für jedes Land spezielle nationale Dimension auf, aber sie nehmen auch und in wachsendem Maße eine supranationale Dimension an, die aus dem Einsatz moderner Verfahren und Regelungen erwächst. In einer für die öffentlichen Finanzen der Union besonders heiklen Situation dürfen diese Faktoren nicht außer Acht gelassen werden; und noch weniger darf man die sich ergebenden Möglichkeiten ungenutzt lassen, um die Steuersituation zu verändern und zu verbessern. Hinzu kommt noch, dass die Europäische Union an der Schwelle zu einer historischen Erweiterungsrunde steht, was bedeutet, dass durch den Beitritt neuer Länder und verschiedener Steuerpolitiken auch neue und bis dahin unbekannte Probleme auf uns zukommen werden. Im Grunde wird der Anwendungsbereich in dem neuen Programm nicht nur um die direkte Besteuerung, sondern auch um die Kandidatenländer erweitert. Die Optimierung der Funktionsweise der Besteuerungssysteme auf dem Binnenmarkt ist an sich ein lobenswertes Anliegen, doch der Kampf gegen Steuerbetrug und -flucht sowie die Schaffung der Grundlagen mit einer Mindestharmonisierung stellen auch Gelegenheiten dar, die nicht vertan werden dürfen. 118 Deshalb bedaure ich, dass die Kommission im Zusammenhang mit dieser Frage Artikel 59 des Vertrags ins Spiel gebracht und nicht gewagt hat, sich auf Artikel 93 zu berufen. Mit den formulierten Vorbehalten und eingedenk der Notwendigkeit des In-Kraft-Tretens eines neuen Programms unterstütze ich die Empfehlung des Berichterstatters. 3-340 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt. (Die Sitzung wird um 23.45 Uhr geschlossen.)9 9 Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll. 23/10/2002 23/10/2002 119 INHALT SITZUNG AM MITTWOCH, 23. OKTOBER 2002.......................................5 Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 24./25. Oktober 2002 in Brüssel .......................................5 Abstimmungen ..................................... 32 Terrorismusbekämpfung ..................... 44 Echelon ................................................. 66 Fragestunde (Rat) ................................. 75 Ausgleichs- und Betreuungsleistungen für Fluggäste ......................................... 90 Agrarpolitik in den Entwicklungsländern ........................... 98 CITES ................................................... 107 Gefährliche Produkte ......................... 111 Fiscalis 2003 - 2007 ............................ 115