Kirschen scheinen Inhaltsstoffe zu haben, die das Herz-Kreislauf-System unterstützen. © gudrun - Fotolia Do. 25. April 2013 Sauerkirschen schützen vor Schlaganfall Sauerkirschen scheinen ähnlich gut auf das Herz-Kreislauf-System zu wirken wie ein Medikament, mit dessen Hilfe der Fett- und Zuckerstoffwechsel reguliert werden kann – allerdings ohne dessen Nebenwirkungen. Zu diesem Schluss kamen US-amerikanische Wissenschaftler. In einer Studie mit schlaganfall-gefährdeten Ratten hatte die Forschergruppe die Wirkung des Diabetes-Arzneistoffs Pioglitazon mit der von Sauerkirschen verglichen. Sie hatten die Tiere in Gruppen aufgeteilt und ihnen jeweils Sauerkirschen, Kirschen plus Medikament sowie das Medikament alleine verabreicht. Anschließend maßen sie den Blutdruck der Tiere und beobachteten Veränderungen von Fortbewegung, Balance und Koordination, die sich als Folge eines Schlaganfalls verschlechtern können. Das Ergebnis: Ratten, die nur Sauerkirschen erhalten hatten, schnitten bei Tests, in denen sie etwa auf einem schmaler werdenden Balken laufen oder eine Leiter hochklettern sollten, am besten ab und hatten gleichzeitig einen niedrigeren Blutdruck. Tiere, die eine Kombination von Sauerkirschen und Arzneimittel bekamen, absolvierten die Tests ebenfalls besser als solche, die nur das Medikament erhalten hatten, berichteten die Forscher auf der Tagung Experimental Biology 2013 in Boston (USA). Das Ergebnis zeige, dass Sauerkirschen nicht nur ähnlich positive Effekte auf das Herz-Kreislauf-System haben wie das untersuchte Medikament, sondern darüber hinaus das Schlaganfallrisiko senken können – sogar in Kombination mit dem Arzneistoff, so die Forscher. Zwar seien ihre Ergebnisse nicht direkt auf Menschen übertragbar, doch stellten sie eine vielversprechende Grundlage für zukünftige Forschungen dar. Das Vergleichsmedikament Pioglitazon gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die regulierend auf den Fett- und Zuckerstoffwechsel wirken, und bei Typ-2Diabetes eingesetzt werden. Mittlerweile kann Pioglitazon hierzulande jedoch wegen verschiedener Nebenwirkungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten es nicht mehr.