Total population in the European Union is expected to

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STAT/11/83
10. Juni 2011
Erwerb der Staatsbürgerschaft in der EU
Die Mitgliedstaaten der EU27 erteilten 776 000
Personen im Jahr 2009 die Staatsbürgerschaft
Im Jahr 2009 erwarben 776 000 Personen die Staatsbürgerschaft1 eines der EU27 Mitgliedstaaten. Im Jahr 2008
belief sich diese Zahl auf 699 000 Personen. Der Hauptbeitrag zu diesem Anstieg auf EU Ebene stammt vom
Vereinigten Königreich und war eine Folge der ungewöhnlich niedrigen Anzahl von Staatsbürgerschaften, die das
Vereinigte Königreich im Jahr 2008 aus rein verwaltungstechnischen Gründen erteilt hat.
Die neuen Staatsbürger in der EU27 im Jahr 2009 stammten hauptsächlich aus Afrika (29% der Gesamtzahl aller
erteilten Staatsbürgerschaften), Asien (24%), europäischen Ländern außerhalb der EU27 (22%), Nord- und
Südamerika (15%) sowie Ozeanien (1%). Staatsbürger eines EU27-Mitgliedstaates, die die Staatsbürgerschaft
eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben, machten 8% aller Staatsbürgerschaften aus.
Die Daten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft in den EU27-Mitgliedstaaten stammen aus einem Bericht2 von
Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union.
Höchste Anzahl von erteilten Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer in Portugal,
Schweden, Polen und dem Vereinigten Königreich
Die meisten Staatsbürgerschaften erteilten im Jahr 2009 das Vereinigte Königreich (204 000 Personen),
Frankreich (136 000) und Deutschland (96 000), die zusammen mehr als die Hälfte aller Staatsbürgerschaften in
den EU27 Mitgliedstaaten erteilten.
Die Anzahl der erteilten Staatsbürgerschaften kann zu der Anzahl der ansässigen Ausländer in Beziehung gesetzt
werden, d. h. der Anzahl, der in den Mitgliedstaaten ansässigen Nicht-Staatsbürger. Die höchsten Raten wurden in
Portugal (5,8 Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer), Schweden (5,3), Polen und dem Vereinigten
Königreich (je 4,8) verzeichnet und die niedrigsten Raten in der Tschechischen Republik (0,3), Litauen und der
Slowakei (je 0,5). Der EU27 Durchschnitt lag bei 2,4 erteilten Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer.
Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des jeweiligen Mitgliedstaates wurden die höchsten Raten an erteilten
Staatsbürgerschaften in Luxemburg (8,1 Staatsbürgerschaften je 1 000 Einwohner), Zypern (5,1), dem
Vereinigten Königreich (3,3) und Schweden (3,2) verzeichnet. In acht Mitgliedstaaten lag die Zahl der erteilten
Staatsbürgerschaften bei weniger als einer Staatsbürgerschaft je 1 000 Einwohner. Der EU27 Durchschnitt lag bei
1,6 Staatsbürgerschaften je 1 000 Einwohner.
Höchste Anzahl von Staatsbürgerschaften in der EU27 erwarben Marokkaner, Türken, Inder und
Ecuadorianer
Im Jahr 2009 waren die größten Gruppen, die die Staatsbürgerschaft eines EU27 Mitgliedstaats erwarben,
Staatsbürger aus Marokko (59 900 Personen), der Türkei (51 900), Indien (31 100), Ecuador (27 800) und
Albanien (26 700). Von den Mitgliedstaaten mit der höchsten Gesamtzahl aller erteilten Staatsbürgerschaften
waren die größten Gruppen im Vereinigten Königreich Inder (13% der Gesamtanzahl der erteilten
Staatsbürgerschaften) und Pakistani (10%), in Frankreich Marokkaner (19% der Gesamtanzahl der erteilten
Staatsbürgerschaften) und Algerier (15%) und in Deutschland Türken (26%).
In einigen Mitgliedstaaten kam ein Großteil der neuen Staatsbürger aus einem einzigen Land. Die Mitgliedstaaten
mit der stärksten Konzentration waren Griechenland (84% aus Albanien), Rumänien (67% aus Moldawien) und
Ungarn (66% aus Rumänien). In Lettland und Estland waren 96% bzw. 93% der neuen Bürger anerkannte
Nichtbürger3.
Erwerb der Staatsbürgerschaft in der EU27, 2009
Gesamtzahl der erteilten
Staatsbürgerschaften, in tausend
2008
EU27
100 ansässige
Ausländer*
2009
1 000 Einwohner
698,6
776,1
2,4
1,6
37,7
32,8
3,2
3,0
Bulgarien
7,1
9,2
:
1,2
Tschech. Republik
1,2
1,1
0,3
0,1
Dänemark
6,0
6,9
2,1
1,2
94,5
96,1
1,3
1,2
2,1
1,7
0,8
1,2
Belgien
Deutschland
Estland
Irland
3,2
4,5
0,9
1,0
Griechenland
16,9
17,0
1,8
1,5
Spanien
84,2
79,6
1,4
1,7
Frankreich
137,3
135,8
3,6
2,1
Italien
53,7
59,4
1,5
1,0
Zypern
3,5
4,1
3,2
5,1
Lettland
4,2
3,2
0,8
1,4
Litauen
0,3
0,2
0,5
0,1
Luxemburg
1,2
4,0
1,9
8,1
Ungarn
8,1
5,8
3,1
0,6
Malta
0,6
0,8
4,5
2,0
Niederlande
28,2
29,8
4,1
1,8
Österreich
10,3
8,0
0,9
1,0
1,8
2,5
4,8
0,1
22,4
25,6
5,8
2,4
Rumänien
5,6
9,4
:
0,4
Slowenien
1,7
1,8
2,5
0,9
Slowakei
0,5
0,3
0,5
0,0
Polen
Portugal
Finnland
6,7
3,4
2,4
0,6
30,5
29,5
5,3
3,2
129,3
203,6
4,8
3,3
Island
0,9
0,7
3,0
2,3
Liechtenstein
0,3
0,1
:
2,9
Norwegen
10,3
11,4
3,8
2,4
Schweiz
44,4
43,4
2,6
5,6
Kroatien
7,6
5,3
:
1,2
Ehem. jugoslaw.
Republik Mazedonien
1,1
0,8
:
0,4
Türkei
6,0
8,1
:
0,1
Schweden
Ver. Königreich
*
:
Erteilte Staatsbürgerschaften je:
Daten zur ausländischen Bevölkerung sind nicht verfügbar oder nicht vollständig vergleichbar für Bulgarien, Rumänien, Liechtenstein,
Kroatien, die ehem. jugoslaw. Republik Mazedonien und die Türkei.
Daten nicht verfügbar
Größte Gruppen, die die Staatsbürgerschaft eines EU27 Mitgliedstaats erwarben, 2009
Größte Gruppe
Vorherige Bürger
aus
EU27* Marokko
%
Drittgrößte Gruppe
%
Vorherige Bürger
aus
Viertgrößte Gruppe
%
Vorherige Bürger
aus
%
7,7 Türkei
6,7 Indien
4,0 Ecuador
3,6
24,2 Türkei
8,4 Italien
5,6 Dem. Republik Kongo
5,0
CZ
Marokko
Ehem. jugoslaw.
Rep. Mazedonien
Ukraine
DK
Irak
DE
Türkei
BE
BG
Nichtbürger 3
47,9 Moldawien
29,1 Serbien
5,9 Israel
5,2
43,7 Slowakei
12,0 Russland
5,9 Polen
5,0
17,6 Afghanistan
11,6 Türkei
7,6 Staatenlos*
6,7
25,6 Irak
5,3 Serbien
4,3 Polen
4,0
EE
Anerk.
93,2 Russland
5,2 Ukraine
1,2 Litauen
0,2
IE
Nigeria
10,0 Philippinen
9,1 Indien
7,4 Südafrika
6,9
EL
Albanien
83,9 Georgien
3,2 Russland
2,4 Türkei
1,0
ES
Ecuador
32,3 Kolombien
20,7 Marokko
8,4 Peru
8,0
FR
Marokko
19,2 Algerien
15,2 Tunesien
6,8 Türkei
6,8
IT
Albanien
16,0 Marokko
15,3 Rumänien
4,6 Tunesien
3,5
CY
Griechenland
5,7 Ver. Königreich
5,3
Nichtbürger 3
9,1 Russland
7,9 Ukraine
LV
Anerk.
95,6 Russland
1,7 Ukraine
1,3 Staatenlos*
0,4
LT
Staatenlos*
52,2 Russland
28,6 Ukraine
11,8 Weißrussland
5,4
LU
Portugal
HU
Rumänien
MT
Australien
30,9 Italien
Serbien und
65,6
Montenegro**
38,2 Ver. Königreich
NL
Marokko
AT
Serbien
PL
8,0 Frankreich
6,9
11,6 Ukraine
9,6 Weißrussland
2,2
12,6 Kanada
5,1 Südafrika
4,7
14,0 Suriname
3,8 Irak
2,3
Ukraine
18,5 Türkei
Bosnien &
20,5
Herzegowina
35,0 Weißrussland
PT
Kap Verde
19,4 Brasilien
14,5 Moldawien
RO
67,2 Staatenlos*
22,0 Ukraine
1,4 Israel
1,4
27,2 Serbien
15,2 Kroatien
11,0 Italien
10,5
SK
Moldawien
Bosnien &
Herzegowina
Ukraine
29,4 Tsch. Republik
18,3 Serbien
16,4 Ungarn
FI
Russland
30,1 Somalia
SI
9,0 Deutschland
18,3 Türkei
14,3 Russland
15,6 Kroatien
6,5 Armenien
10,7 Guinea Bissau
5,5
3,2
8,4
6,5
8,5 Irak
6,1 Afghanistan
5,4
8,2 Thailand
4,5 Türkei
4,1
5,9 Philippinen
5,8
SE
Irak
10,8 Finnland
UK
Indien
13,0 Pakistan
10,3 Bangladesch
IS
Polen
21,0 Philippinen
14,6 Serbien
LI
Türkei
32,0 Schweiz
27,2 Österreich
Somalia
Serbien und
Montenegro**
Bosnien &
Herzegowina
Serbien
15,2 Irak
11,1 Afghanistan
20,4 Italien
11,1 Deutschland
9,3 Türkei
6,0
48,4 Serbien
9,7 Australien
6,7 Chile
4,1
39,6 Albanien
22,8 Österreich
5,6 Türkei
4,3
NO
CH
HR
MK
*
**
Zweitgrößte Gruppe
Vorherige Bürger
aus
Eine staatenlose Person ist jemand, der nicht als Bürger eines Staates anerkannt ist.
Daten beziehen sich auf Serbien & Montenegro, das zwischen 2003 und 2006 existierte.
10,4 Vietnam
Serbien und
9,7
Montenegro**
7,5 Iran
7,0
7,8
6,9
1. Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Bindung zwischen einer Person und einem Staat, die durch Geburt, Einbürgerung
oder gemäß anderen nationalen Rechtsvorschriften erworben wird. Einbürgerung ist das Verfahren durch das ein Staat
einer Person auf Antrag formal die Staatsangehörigkeit verleiht. Andere Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsbürgerschaft
betreffen Ehegatten von Staatsangehörigen, Minderjährige, die von Staatsangehörigen adoptiert werden und im Ausland
geborene und ins Land ihrer Vorfahren zurückkehrende Nachkommen von Staatsangehörigen.
2. Eurostat, Statistik kurz gefasst, 24/2011 "Acquisitions of citizenship on the rise in 2009", im PDF-Format kostenlos auf
der Eurostat- Webseite verfügbar. Nur in englischer Sprache verfügbar.
3. Eine Mehrzahl dieser Personen waren Bürger der ehemaligen Sowjetunion. Annerkannte Nichtbürger sind Personen, die
weder Staatsangehörige des meldenden noch eines anderen Landes sind und die Verbindungen zum meldenden Land
aufgebaut haben, die einige, aber nicht alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten umfassen .
Herausgeber: Eurostat-Pressestelle
Weitere Auskünfte zu den Daten erteilt:
Louise CORSELLI-NORDBLAD
Tel: +352-4301-33 444
[email protected]
Fabio SARTORI
Tel: +352-4301-34 727
[email protected]
Eurostat-Pressemitteilungen im Internet: http://ec.europa.eu/eurostat
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