STAT/11/83 10. Juni 2011 Erwerb der Staatsbürgerschaft in der EU Die Mitgliedstaaten der EU27 erteilten 776 000 Personen im Jahr 2009 die Staatsbürgerschaft Im Jahr 2009 erwarben 776 000 Personen die Staatsbürgerschaft1 eines der EU27 Mitgliedstaaten. Im Jahr 2008 belief sich diese Zahl auf 699 000 Personen. Der Hauptbeitrag zu diesem Anstieg auf EU Ebene stammt vom Vereinigten Königreich und war eine Folge der ungewöhnlich niedrigen Anzahl von Staatsbürgerschaften, die das Vereinigte Königreich im Jahr 2008 aus rein verwaltungstechnischen Gründen erteilt hat. Die neuen Staatsbürger in der EU27 im Jahr 2009 stammten hauptsächlich aus Afrika (29% der Gesamtzahl aller erteilten Staatsbürgerschaften), Asien (24%), europäischen Ländern außerhalb der EU27 (22%), Nord- und Südamerika (15%) sowie Ozeanien (1%). Staatsbürger eines EU27-Mitgliedstaates, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben, machten 8% aller Staatsbürgerschaften aus. Die Daten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft in den EU27-Mitgliedstaaten stammen aus einem Bericht2 von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Höchste Anzahl von erteilten Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer in Portugal, Schweden, Polen und dem Vereinigten Königreich Die meisten Staatsbürgerschaften erteilten im Jahr 2009 das Vereinigte Königreich (204 000 Personen), Frankreich (136 000) und Deutschland (96 000), die zusammen mehr als die Hälfte aller Staatsbürgerschaften in den EU27 Mitgliedstaaten erteilten. Die Anzahl der erteilten Staatsbürgerschaften kann zu der Anzahl der ansässigen Ausländer in Beziehung gesetzt werden, d. h. der Anzahl, der in den Mitgliedstaaten ansässigen Nicht-Staatsbürger. Die höchsten Raten wurden in Portugal (5,8 Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer), Schweden (5,3), Polen und dem Vereinigten Königreich (je 4,8) verzeichnet und die niedrigsten Raten in der Tschechischen Republik (0,3), Litauen und der Slowakei (je 0,5). Der EU27 Durchschnitt lag bei 2,4 erteilten Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des jeweiligen Mitgliedstaates wurden die höchsten Raten an erteilten Staatsbürgerschaften in Luxemburg (8,1 Staatsbürgerschaften je 1 000 Einwohner), Zypern (5,1), dem Vereinigten Königreich (3,3) und Schweden (3,2) verzeichnet. In acht Mitgliedstaaten lag die Zahl der erteilten Staatsbürgerschaften bei weniger als einer Staatsbürgerschaft je 1 000 Einwohner. Der EU27 Durchschnitt lag bei 1,6 Staatsbürgerschaften je 1 000 Einwohner. Höchste Anzahl von Staatsbürgerschaften in der EU27 erwarben Marokkaner, Türken, Inder und Ecuadorianer Im Jahr 2009 waren die größten Gruppen, die die Staatsbürgerschaft eines EU27 Mitgliedstaats erwarben, Staatsbürger aus Marokko (59 900 Personen), der Türkei (51 900), Indien (31 100), Ecuador (27 800) und Albanien (26 700). Von den Mitgliedstaaten mit der höchsten Gesamtzahl aller erteilten Staatsbürgerschaften waren die größten Gruppen im Vereinigten Königreich Inder (13% der Gesamtanzahl der erteilten Staatsbürgerschaften) und Pakistani (10%), in Frankreich Marokkaner (19% der Gesamtanzahl der erteilten Staatsbürgerschaften) und Algerier (15%) und in Deutschland Türken (26%). In einigen Mitgliedstaaten kam ein Großteil der neuen Staatsbürger aus einem einzigen Land. Die Mitgliedstaaten mit der stärksten Konzentration waren Griechenland (84% aus Albanien), Rumänien (67% aus Moldawien) und Ungarn (66% aus Rumänien). In Lettland und Estland waren 96% bzw. 93% der neuen Bürger anerkannte Nichtbürger3. Erwerb der Staatsbürgerschaft in der EU27, 2009 Gesamtzahl der erteilten Staatsbürgerschaften, in tausend 2008 EU27 100 ansässige Ausländer* 2009 1 000 Einwohner 698,6 776,1 2,4 1,6 37,7 32,8 3,2 3,0 Bulgarien 7,1 9,2 : 1,2 Tschech. Republik 1,2 1,1 0,3 0,1 Dänemark 6,0 6,9 2,1 1,2 94,5 96,1 1,3 1,2 2,1 1,7 0,8 1,2 Belgien Deutschland Estland Irland 3,2 4,5 0,9 1,0 Griechenland 16,9 17,0 1,8 1,5 Spanien 84,2 79,6 1,4 1,7 Frankreich 137,3 135,8 3,6 2,1 Italien 53,7 59,4 1,5 1,0 Zypern 3,5 4,1 3,2 5,1 Lettland 4,2 3,2 0,8 1,4 Litauen 0,3 0,2 0,5 0,1 Luxemburg 1,2 4,0 1,9 8,1 Ungarn 8,1 5,8 3,1 0,6 Malta 0,6 0,8 4,5 2,0 Niederlande 28,2 29,8 4,1 1,8 Österreich 10,3 8,0 0,9 1,0 1,8 2,5 4,8 0,1 22,4 25,6 5,8 2,4 Rumänien 5,6 9,4 : 0,4 Slowenien 1,7 1,8 2,5 0,9 Slowakei 0,5 0,3 0,5 0,0 Polen Portugal Finnland 6,7 3,4 2,4 0,6 30,5 29,5 5,3 3,2 129,3 203,6 4,8 3,3 Island 0,9 0,7 3,0 2,3 Liechtenstein 0,3 0,1 : 2,9 Norwegen 10,3 11,4 3,8 2,4 Schweiz 44,4 43,4 2,6 5,6 Kroatien 7,6 5,3 : 1,2 Ehem. jugoslaw. Republik Mazedonien 1,1 0,8 : 0,4 Türkei 6,0 8,1 : 0,1 Schweden Ver. Königreich * : Erteilte Staatsbürgerschaften je: Daten zur ausländischen Bevölkerung sind nicht verfügbar oder nicht vollständig vergleichbar für Bulgarien, Rumänien, Liechtenstein, Kroatien, die ehem. jugoslaw. Republik Mazedonien und die Türkei. Daten nicht verfügbar Größte Gruppen, die die Staatsbürgerschaft eines EU27 Mitgliedstaats erwarben, 2009 Größte Gruppe Vorherige Bürger aus EU27* Marokko % Drittgrößte Gruppe % Vorherige Bürger aus Viertgrößte Gruppe % Vorherige Bürger aus % 7,7 Türkei 6,7 Indien 4,0 Ecuador 3,6 24,2 Türkei 8,4 Italien 5,6 Dem. Republik Kongo 5,0 CZ Marokko Ehem. jugoslaw. Rep. Mazedonien Ukraine DK Irak DE Türkei BE BG Nichtbürger 3 47,9 Moldawien 29,1 Serbien 5,9 Israel 5,2 43,7 Slowakei 12,0 Russland 5,9 Polen 5,0 17,6 Afghanistan 11,6 Türkei 7,6 Staatenlos* 6,7 25,6 Irak 5,3 Serbien 4,3 Polen 4,0 EE Anerk. 93,2 Russland 5,2 Ukraine 1,2 Litauen 0,2 IE Nigeria 10,0 Philippinen 9,1 Indien 7,4 Südafrika 6,9 EL Albanien 83,9 Georgien 3,2 Russland 2,4 Türkei 1,0 ES Ecuador 32,3 Kolombien 20,7 Marokko 8,4 Peru 8,0 FR Marokko 19,2 Algerien 15,2 Tunesien 6,8 Türkei 6,8 IT Albanien 16,0 Marokko 15,3 Rumänien 4,6 Tunesien 3,5 CY Griechenland 5,7 Ver. Königreich 5,3 Nichtbürger 3 9,1 Russland 7,9 Ukraine LV Anerk. 95,6 Russland 1,7 Ukraine 1,3 Staatenlos* 0,4 LT Staatenlos* 52,2 Russland 28,6 Ukraine 11,8 Weißrussland 5,4 LU Portugal HU Rumänien MT Australien 30,9 Italien Serbien und 65,6 Montenegro** 38,2 Ver. Königreich NL Marokko AT Serbien PL 8,0 Frankreich 6,9 11,6 Ukraine 9,6 Weißrussland 2,2 12,6 Kanada 5,1 Südafrika 4,7 14,0 Suriname 3,8 Irak 2,3 Ukraine 18,5 Türkei Bosnien & 20,5 Herzegowina 35,0 Weißrussland PT Kap Verde 19,4 Brasilien 14,5 Moldawien RO 67,2 Staatenlos* 22,0 Ukraine 1,4 Israel 1,4 27,2 Serbien 15,2 Kroatien 11,0 Italien 10,5 SK Moldawien Bosnien & Herzegowina Ukraine 29,4 Tsch. Republik 18,3 Serbien 16,4 Ungarn FI Russland 30,1 Somalia SI 9,0 Deutschland 18,3 Türkei 14,3 Russland 15,6 Kroatien 6,5 Armenien 10,7 Guinea Bissau 5,5 3,2 8,4 6,5 8,5 Irak 6,1 Afghanistan 5,4 8,2 Thailand 4,5 Türkei 4,1 5,9 Philippinen 5,8 SE Irak 10,8 Finnland UK Indien 13,0 Pakistan 10,3 Bangladesch IS Polen 21,0 Philippinen 14,6 Serbien LI Türkei 32,0 Schweiz 27,2 Österreich Somalia Serbien und Montenegro** Bosnien & Herzegowina Serbien 15,2 Irak 11,1 Afghanistan 20,4 Italien 11,1 Deutschland 9,3 Türkei 6,0 48,4 Serbien 9,7 Australien 6,7 Chile 4,1 39,6 Albanien 22,8 Österreich 5,6 Türkei 4,3 NO CH HR MK * ** Zweitgrößte Gruppe Vorherige Bürger aus Eine staatenlose Person ist jemand, der nicht als Bürger eines Staates anerkannt ist. Daten beziehen sich auf Serbien & Montenegro, das zwischen 2003 und 2006 existierte. 10,4 Vietnam Serbien und 9,7 Montenegro** 7,5 Iran 7,0 7,8 6,9 1. Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Bindung zwischen einer Person und einem Staat, die durch Geburt, Einbürgerung oder gemäß anderen nationalen Rechtsvorschriften erworben wird. Einbürgerung ist das Verfahren durch das ein Staat einer Person auf Antrag formal die Staatsangehörigkeit verleiht. Andere Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsbürgerschaft betreffen Ehegatten von Staatsangehörigen, Minderjährige, die von Staatsangehörigen adoptiert werden und im Ausland geborene und ins Land ihrer Vorfahren zurückkehrende Nachkommen von Staatsangehörigen. 2. Eurostat, Statistik kurz gefasst, 24/2011 "Acquisitions of citizenship on the rise in 2009", im PDF-Format kostenlos auf der Eurostat- Webseite verfügbar. Nur in englischer Sprache verfügbar. 3. Eine Mehrzahl dieser Personen waren Bürger der ehemaligen Sowjetunion. Annerkannte Nichtbürger sind Personen, die weder Staatsangehörige des meldenden noch eines anderen Landes sind und die Verbindungen zum meldenden Land aufgebaut haben, die einige, aber nicht alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten umfassen . Herausgeber: Eurostat-Pressestelle Weitere Auskünfte zu den Daten erteilt: Louise CORSELLI-NORDBLAD Tel: +352-4301-33 444 [email protected] Fabio SARTORI Tel: +352-4301-34 727 [email protected] Eurostat-Pressemitteilungen im Internet: http://ec.europa.eu/eurostat