Prof. Dr. Klaus Ecker Fachbereich Mathematik und Informatik Freie Universität Berlin 26.11.2015 Abgabe: 3.12.2015 10.00 Uhr, Tutorenfächer Aufgabenblatt 5 zur Analysis I 17. Konvergenz von Zahlenfolgen II (2+2 Punkte) (i) Sei (an )n∈N eine reelle Zahlenfolge mit lim an = a für ein a ∈ R. Zeigen Sie n→∞ lim An = a für An := n→∞ a1 + a2 + . . . + an . n (ii) Geben Sie ein Beispiel für eine nicht konvergenten Folge (an )n∈N , für welche aber die Folge (An )n∈N konvergiert. 18. Grenzwert einer rekursiv definierten Folge (2+2 Punkte) Sei 0 < a1 < b1 . Wir definieren rekursiv an+1 := p an bn , bn+1 := an + bn . 2 (i) Zeigen Sie, dass (an )n∈N und (bn )n∈N konvergent sind. (ii) Zeigen Sie, dass beide Folgen den gleichen Limes haben. Hinweis: Satz über monotone Folgen! 19. Limes inferior und limes superior (2+2+2 Punkte) Sei (xn )n∈N eine beschränkte Folge reeller Zahlen. Wir setzen yn := sup {xn , xn+1 , xn+2 , . . .} . (i) Zeigen Sie, dass die Folge (yn )n∈N konvergiert. Der Limes lim yn wird mit n→∞ lim sup xn n→∞ oder limn→∞ xn bezeichnet und heißt Limes superior der Folge (xn )n∈N . (ii) Geben Sie eine entsprechende Definition für den Limes inferior der Folge (xn )n∈N : lim inf xn n→∞ oder limn→∞ xn . (iii) Berechnen Sie den Limes inferior und den Limes superior der Folge 1 n (xn )n∈N gegeben durch xn := (−1) 1 + . n Bitte wenden! (1 + 1 ∗ + 1 + 1 ∗ Punkte) 20. Äquivalenz von Konvergenzaussagen (i) Leiten Sie das Intervallschachtelungsprinzip aus dem Satz über monotone Folgen her. (ii)∗ Leiten Sie die Aussage des in der Vorlesung angegebenen Vollständigkeitsaxioms aus dem Intervallschachtelungsprinzip her. (iii) Beweisen Sie den Satz über monotone Folgen mit Hilfe des Satzes von Bolzano Weierstraß. (iv)∗ Beweisen Sie den Satz von Bolzano -Weierstraß mit Hilfe des Cauchyschen Konvergenzkriteriums. Also sind folgende fünf Aussagen äquivalent: (1) Jede monotone und beschränkte Folge reeller Zahlen ist konvergent (Satz über monotone Folgen). (2) Jede Folge von abgeschlossenen Intervallen (In )n∈N in R mit In+1 ⊂ In für alle n ∈ N hat einen nichtleeren Durchschnitt (Intervallschachtelungsprinzip). (3) Jede nichtleere, nach oben beschränkte Menge von reellen Zahlen hat eine kleinste obere Schranke (Vollständigkeitsaxiom aus der Vorlesung). (4) Jede beschränkte Folge reeller Zahlen besitzt eine konvergente Teilfolge (Satz von Bolzano - Weierstraß). (5) Jede reelle Cauchyfolge konvergiert (Cauchyfolgenkriterium). Denn nach (i) gilt (1) =⇒ (2), (2) =⇒ (3). ferner nach (ii) In der Vorlesung wurde gezeigt, dass man mit dem Vollständigkeitsaxiom den Satz über monotone Folgen beweisen kann. Also gilt weiter (3) =⇒ (1). Damit sind (1) bis (3) untereinander äquivalent. Der Satz von Bolzano -Weierstraß wurde in der Vorlesung anhand von (1) bewiesen. Zusammen mit (iii) gilt (1) ⇐⇒ (4). Das Cauchyfolgen-Kriterium wurde in der Vorlesung mit Hilfe von (4) bewiesen. Zusammen mit (iv) ergibt dies (4) ⇐⇒ (5). Insbesondere könnte man bei der Definition von Vollständigkeit eines geordneten Körpers das Vollständigkeitsaxiom aus der Vorlesung durch eine der Aussagen (1), (2), (4) oder (5) ersetzen.