Ottmann - Herr und Knecht bei Hegel

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Herr und Knecht bei Hegel. Bemerkungen zu einer mißverstandenen Dialektik
Author(s): Henning Ottmann
Source: Zeitschrift für philosophische Forschung, Bd. 35, H. 3/4, Zum 150. Todestag von Georg
Friedrich Wilhelm Hegel (Jul. - Dec., 1981), pp. 365-384
Published by: Vittorio Klostermann GmbH
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Accessed: 21-02-2016 23:29 UTC
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HERRUND KNECHT BEIHEGEL.
BEMERKUNGENZU EINERMISSVERSTANDENENDIALEKTIK
von Henning
0
t t m a n n,
Munchen
I. ErfolgreicheMiflverstdndnisse
Der kleineAbschnitt inHegels ,,PhainomenologiedesGeistes", den He
gel ,,Selbstandigkeitund Unselbstandigkeit des Selbstbewu&tseins.Herr
schaft und Knechtschaft" betitelt hat, geh6rt zu den beruhmten Texten
derHegelschen Philosophie. Er darf auch einer der ammeisten miI3gedeu
teten und mifiverstandenenTexteHegels genanntwerden. Da istdasMifl
verstandnisder scheinbargroflenNahe zuMarx und zurmaterialistischen
Geschichtsauffassung, das bis zurVerwechslung von Hegel und Marx ge
fiihrthat. Marx selbsthatmit dem Verwechselspielbegonnen, als erHegels
Phanomenologie zurEmanzipationsgeschichteder sichdurchArbeit selbst
erzeugendenMenschengattung umkehrte1; seine Schiulersind ihm darin
gefolgt- insbesondereals vor nunmehr fiinfzig Jahren die Okonomisch
PhilosophischenManuskripte ver6ffentlichtwurden. Bei Lukacsfindet sich
expressisverbis,was sonst als stillschweigendeVoraussetzungdes neomarxi
stischenRollentauschesgilt, daflman die Phanomenologie alsHegels Pari
serManuskripte zu lesen habe2.
Hand inHand mit dieserVernutzung ffir die Zwecke dermaterialisti
schenGeschichtsauffassunggeht bis heute die maglose Oberschitzung der
Dialektik vonHerrschaftund Knechtschaft,was ihreBedeutung fuirHegels
Phaxnomenologieund seine Philosophie ausmacht.
Kojeves so einfluflreiche Interpretationbietet dafur das beste Beispiel3.
Nach Kojeve handelt es sich bei derDialektik vonHerrschaftund Knecht
schaft namlich nicht um eine Episode in der Geschichte des Geistes. Hier
soll vielmehr dasZentrum der Phanomenologie,wenn nicht sogarder gan
zenHegelschen Philosophie zu lokalisierensein.Der Kampf um Anerken
nung ist der die ganze Geschichte bestimmendeKampf der Klassen, und
was zwischen ,,Herrschaftund Knechtschaft" und Hegels Epoche liegt, das
1
in: Marx-Engels-Werke.
Er
(1844),
Manuskripte
Stelle; ?Das gro?e der
1973, 568 ff. Dort die vielzitierte
.ist also einmal, da? Hegel die Sclbstcrzcugung
des Men
Hegeischen,Ph?nomenologie'..
als Ent
schen als einen Proze? fa?t, die Vergegenst?ndlichung
als Entgegenst?ndlichung,
er
und
als
da?
Wesen
Arbeit
dieser
also
das
der
fa?t
Aufhebung
?u?erung
Ent?u?erung;
K. Marx,
?konomisch-Philosophische
Erster Teil, Berlin
g?nzungsband.
und den gegenst?ndlichen
als Resultat seiner eigenen Arbeit begreift"
Menschen...
(574).
von Dialektik
Z?rich
und ?konomie,
Luk?cs, Der junge Hegel. ?ber die Beziehung
Wien
1948, 22.
3
A. Koj?vc, Hegel.
I. Fctscher (Hrsg.), Frankfurt
Eine Vergegenw?rtigung
seines Denkens,
a. M. 1975.
2
G.
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366
HENNINGOTTMANN
sind die ideologischenund materiellen Kaimpfeum Anerkennung, die erst
im ,,Weltstaat" Napoleons wie in Hegels Philosophie an ihr Ende
kommen4.Was Kojeve in seinenVorlesungen der dreifligerJahre vortrug,
war einHegel, der das existentialistischeLebensgefUihlderZeitmit den Be
diurfnisseneines nach Aufbesserung seinerprimitivenAnthropologie duir
stendenMarxismus geschickt verband. EntfremdeteArbeit und Befreiung
- das schien schonbei He
desKnechts, Klassenkampf und Ideologiekritik
gel vorgedacht zu sein; eine Anthropologie, die den Menschen nicht zum
,,arbeitendenTier" verprimitivisiert, sondern als ein nach Anerkennung
begieriges Wesen
begriff -
das war ein Hegel,
bei dem der Marxismus
noch in die Schule gehen konnte. Und wahrend sichdiemarxistischePhilo
sophie bis dato eine Analyse existentiellerThemen wie Furcht und Sorge,
Zeitlichkeit und Tod ersparthatte, weil die Feier vonGattung und Arbeit,
von Produktivkraftenund prometheischerSch6pferkraftdie Bedingungen
endlichen Existierensvergessen liefl, so schienHegel auch diese Seite des
Daseins nicht ausgeklammertzu haben- welch ein Segen ffir einenMar
xismus, dessen ,,anthropologischeUnterernahrung" (Bloch)uniibersehbar
gewordenwar!
Nun hat jede philosophische Str6mung den Hegel, den sie verdient.
Welche Deutung ist vom Zeitgeist schon frei?Und welche Philosophie
kann sich von der Schuld exkulpieren,Hegel fur ihreZwecke aktualisiert,
oderwenn nicht aktualisiert,dann aber doch zum ,,KlassikervomDienst"
entrUickt und damit
eben
auch vereinnahmt
zu haben? Aber
gerade
die
marxistischen Auslegungen von ,,Herrschaftund Knechtschaft" haben
doch zu einer solchenUJberformung,UCberdimensionierungund ,,Verge
genwiirtigung" gefuihrt,daf3es allmahlich schwieriggeworden ist, den von
Hegel gemeinten Sinn iuberhauptnoch zu entdecken.KeinWunder, wenn
Kojeve denken wollte, was Stalin denken sollte, aber in seinem Primitiv
Histomat nicht denken konnte5; keinWunder auch, dalI sich fiurmanche
Kojeve dachte, was er gar nicht wuilte: den Faschismus6.Der kriegerische
Herr, der den Knecht zurArbeit zwingt, Kampf und Todesmut sind dann
zu faschistoidenElementen einerDialektik geworden, die einmal alsMu
sterbeispieleiner EmanzipationsgeschichtederGattung galt.
4
zu kritisieren.
nicht mehr n?tig, Koj?ves Deutung
im einzelnen
Es sei verwie
sen auf R. K. Maurer, Hegel und das Ende der Geschichte,
Stuttgart 1965, 149 ff.; H. Ott
Individuum
und Gemeinschaft
im Spiegel der Interpre
bei Hegel.
Band I. Hegel
mann,
tationen, Berlin 1977, 93-99.
5
von I. Fetscher hat Koj?ve sich ?
Nach einer Mitteilung
analog zum angeblichen Napole
?
on begreifenden
als ?den Stalin begreifenden
I. Fet
verstanden,
Hegel
Philosophen"'
a. a. O. 12.
scher, in: Koj?ve, Hegel,
6
a. a. O. 8 ff., 11) zuerst bei franz?sischen
Dieser nach Fetscher (in: Koj?ve, Hegel,
Kom
munisten
und dann von DDR-Philosophen
wie M. Buhr ?bernommene
aufgekommene
Es ist wohl
Vorwurf
an die Adresse
des R?sistance-Mitglieds
(!) Koj?ve
taucht
leider auch
in dem
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an
HERR UND KNECHT BEI HEGEL
367
Mit dem Hegelschen Text haben solche sich potenzierenden Mifver
standnisseallerdingsnichts gemein. Man okkupierteHegel fur die Zwecke
desMaterialismus, ffir die anthropologischeAufbesserung desMarxismus
oder fuirdie Distanzierung von dieser und hatte doch den Kontakt zum
Text schon lange verloren.Der grofe Erfolg dieserMifiverstiindnissehatte
allerdings nicht eintreten konnen, wenn es der Hegelforschung gelungen
wiire, den von Hegel gemeinten Sinn von ,,Herrschaftund Knechtschaft"
unmilverstandlich
zu klaren. Bis vor kurzem hat man
sich nicht die Muhe
gemacht, den Text der Phanomenologie zu denjenenser Schriften inBezie
hung zu setzen, die verschiedeneVersionen von ,,Herrschaftund Knecht
schaft" enthalten7.Und bis heute hat meines Wissens niemand die Nach
geschichte der phanomenologischenDialektik untersucht, alle jene in der
Niirnberger Propadeutik, in den Enzyklopadien, der Rechtsphilosophie,
denVorlesungen zurRechtsphilosophie oder der Philosophie derGeschich
te verstreutenBemerkungen, in denen Hegel ,,Herrschaftund Knecht
schaft" entweder erlautertoder alsTeil des ,,subjektivenGeistes" darstellt.
Kennzeichnend ist vielmehr die Unsicherheit, die schon bei der histori
schen Einordnung beginnt. So legt GadamerWert auf die Feststellung,
Hegel gebe ,,nicht eine Urgeschichte der Entstehung von ,Herrschaft'",
sonderneine ,,,idealtypische'Konstruktion", und er bietet an historischen
Illustrationenden ,,Sklaven"derAntike, das ,,Duell" feudalerZeiten so
wie ,,den leibeigenen Bauern und Handwerker" auf'. Nach Hans Mayer
verrat schon die Terminologie von ,,Herrschaft"und ,,Knechtschaft"die
,,Situationdes blrgerlichen Protestesgegen feudaleZustande"9.Und nach
IringFetscherhatHegel ,,Herrschaftund Knechtschaft" ,,historischhochst
ungenau verortet"; 1803/04 sprecheHegel vomKnecht als ,,Sklaven";der
Knecht der Phanomenologie abermeine den ,,Birger": ,,den sich allmah
lich von feudalerBevormundung emanzipierendenHandwerker, Bauern
und Kaufmann''10.
sonsten
Vorwort von H. F. Fulda und D. Henrich wieder auf: H. F. Fulda/D.
zur ,Ph?nomenologie
des Geistes',
Frankfurt a. M. 1973, 27.
(Hrsg.), Materialien
Hinter diesem Vorwurf verbirgt sich m. E. ein innermarxistischer
Streit, der Widerstand
der Orthodoxen
des marxistischen
?konomis
gegen eine anthropologische
Erweiterung
sch?nen
Henrich
mus.
Die
nationalsozialistischen
schaft und Knechtschaft"
7
nicht
Hegelianer
berufen.
haben
sich bezeichnenderweise
auf
?Herr
von ?Herrschaft und Knecht
Das Verdienst,
Hegels Jenenser Schriften f?r die Deutung
zu haben, kann L.
schaft" wie f?r den Begriff der ?Anerkennung"
fruchtbar gemacht
um Anerkennung.
L. Siep, Der Kampf
Zu Hegels Auseinanderset
Siep beanspruchen.
in den Jenaer Schriften,
in: Hegel-Studien
9 (1974) 155-207; ders., An
zung mit Hobbes
als Prinzip der praktischen
1979.
erkennung
Philosophie,
Freiburg
8 H.
G. Gadamer,
des Selbstbewu?tsein,
in: Fulda/Henrich,
Materialien
Hegels Dialektik
zur
a. a. O. 231, 232, 230, 239.
des Geistes',
,Ph?nomenologie
9 H.
in der modernen
Literatur (Hofmannsthal-Brecht
,Herr und Knecht'
Mayer, Hegels
in: Hegel-Studien.
11 (1974) 64 (Hervorhebung
Beiheft
H. O.).
Beckett),
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HENNINGOTTMANN
Die Schwierigkeiten in der Verortung von ,,Herrschaftund Knecht
schaft" sind nicht den Interpretenallein anzulasten.Vor allem dieJenenser
SchriftenHegels werfen fur eine prazise historischeFestlegung von ,,Herr
schaftund Knechtschaft" groBieProbleme auf, und selbst noch in der Phii
nomenologie des Geistes scheinen sich- zumindest prima facie- die hi
storischenBezuge zu uiberlagern.Aber vielleicht k6nnen wir in der Deu
tung von ,,Herrschaftund Knechtschaft" Fortschrittemachen, wenn wir
uns einerseits von der enormen Aktualisierung und Politisierung dieses
Textes I6senund andererseitsHegels AufBerungensowohl im Zusammen
hang der Vorgeschichtewie der Nachgeschichte der Phanomenologie be
trachten.Denn so problematisch die Einordnung von ,,Herrschaftund
Knechtschaft" inHegelsJenenser Zeit auch ist, so eindeutig sind die bisher
iubersehenen
Aulerungen, die Hegel nach der Phinomenologie desGeistes
formulierthat. Vielleicht bieten sie eine Perspektive,die sichdann- cum
grano salis- auch zurEntwirrungvon ,,Herrschaftund Knechtschaft" in
nerhalb der Phinomenologie des Geistes nutzen laBt.Denn dieser Text
scheint inmanchem Hegels spaterAuffassung naiherzu stehen als den ex
perimentierendenEntwiirfen der JenenserJahre.
II. ,,Herrschaftund Knechtschaft" nach der Phdnomenologie von 1806
Hegel hat nach der Phimonenologie des Geistes die Dialektik von
,,Herrschaftund Knechtschaft" als seineVersion jenesTopos verstanden,
der im modernen Naturrecht als ,,Naturzustand" zur Begriindung von
Recht und Staat angesetztwird. Dieser ,,Naturzustand"hat fiirHegel hi
storischeBedeutung; er istweder mit feudalen, nochmit biirgerlichenZu
stinden, sondern alleinmit der ,,Sklaverei"identisch. Systematisch spielt
er furHegel die Rolle einesUbergangs vonNaturverhaltnissenzur Staaten
bildung uiberhaupt;er ist nicht das fundamentaleLegitimationsmodell fur
Recht und Staat.
Hegel hat zum erstenMal in derHeidelberger Enzyklopadie (1817) so
wohl die zeitliche Verortung wie den systematischen Stellenwert von
,,Herrschaftund Knechtschaft" unmifIverstindlichgeklart. Die ,,Phano
menologie" hat sichdamals bereits- wie es sich in derNiurnbergerPropa
deutik vorbereitet- auf die drei ersten Stufen der groBenPhanomenolo
gie von 1806 verkurztund ist zum von nun an festenBestandteil der Lehre
vom ,,subjektivenGeist" geworden. Die auf die Abfolge von ,,BewuBlt
sein, SelbstbewuBtsein,Vernunft" gekiirzte ,,Phanomenologie" kommt
von jetzt an zwischen ,,Anthropologie" und ,,Psychologie" zu stehen; sie
istTeil jenesTeils des Systemsdes Geistes, welcher das Erwachenund Her
10 I.
Fetscher,
in: Koj?ve,
Hegel,
a. a. O.
18.
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
369
vortreten des Geistes aus derNatur innerhalbdes Subjekts nachvollzieht.
Mit dem Gewinn der enzyklopaidischenSystemform istdie Einordnung von
,,Herrschaftund Knechtschaft" eindeutig geworden. So heilit es: ,,Der
Kampf des Anerkennens und die Unterwerfung unter einen Herrn ist die
Erscheinung, inwelcher dasZusammenleben derMenschen, als ein Begin
nen der Staaten, hervorgegangen ist.Die Gewalt, welche in dieserErschei
nung Grund ist, istdarum nichtGrund desRechts; obgleich das notwendi
ge und berechtigteMoment imUbergange desZustandes des in die Begier
de und Einzelheit versenktenSelbstbewuftseins in den Zustand des allge
meinen Selbstbewufltseins"'1.
Diese AuBerung, die in der Berliner Enzyklopidie wie (sinngemaB) in
der Rechtsphilosophiewiederkehrt, darf als die Selbstdeutung gelten, die
Hegel spatestensab 1817 beibehalten hat12.Siemeint mit dem ,,Zustand"
offensichtlich den ,,Naturzustand"13,und siemacht mit dieser Prazisie
rung deutlich, woher die Grundbegriffe von ,,Herrschaftund Knecht
schaft" stammen. Sie sind wie ,,Begierde", ,,Kampf' um ,,Ehre" oder
,,Todesfurcht"verwandelteHobbessche Begriffe oderwie derBegriff ,,An
erkennung" eineAnleihe beimNaturrecht Fichtes.Allerdings istHegel
ganz imEinklangmit seiner schon inJena formuliertenKritik desmoder
nen Naturrechts- dabei, jede fiktiveBedeutung desNaturzustandstheo
rems abzustreifenund an seine Stelle einen historischenund nur histori
schen sowie historisch genau bezeichenbaren Naturzustand zu setzen.
Schon der jiungereHegel hatte das Schwankendesmodernen Naturrechts
zwischenmal fiktivemund dann dochwieder historischgemeintem Natur
zustand als ,,Widerspruch"kritisiert; schon der jungereHegel hatte die
ZirkularitatdesNaturzustandtheorems aufgedeckt;und schon der jiingere
Hegel hatte den fiktivenNaturzustand zusammenmit der Vertragskon
Wenn uiberhaupt, dann hat der Naturzustand fiir
struktion verworfen14.
11
in 20 B?n
S?mtliche Werke.
(1817), in: G. W. F. Hegel.
Jubil?umsausgabe
Enzyklop?die
Cannstatt
nicht
den, Bd. VI, H. Glockner
1968, ? 355 A. Wenn
(Hrsg.), Stuttgart-Bad
im folgenden
anders vermerkt, werden Hegel-Zitate
der Jubil?umsausgabe
entnommen,
deren B?nde mit r?mischen Ziffern abgek?rzt werden.
12 In
von 1830 ist die Passage bis auf einen zus?tzlichen
der Berliner Enzyklop?die
Schlu?satz
unver?ndert
(1830), F. Nicolin/O.
geblieben.
Enzyklop?die
P?ggeler
(Hrsg.), Hamburg
von 1820 hei?t es im Blick auf ?Herrschaft und
1959, ? 433 A. In der Rechtsphilosophie
Knechtschaft":
betrifft den Geist, welcher nur erst
?Diese fr?here unwahre Erscheinung
auf dem Standpunkte
seines Bewu?tseins
ist ..." (VII, ? 57 A).
13
von 1830 Zus?tze fehlen, die aus
Da in der Ausgabe
der Enzyklop?die
Vorlesungen
Hegels
sei hier auf den Bd. X, ? 432 Z der Jubil?umsausgabe
verwie
wurden,
zusammengestellt
sen, der das Wort
14
enth?lt.
?Naturzustand"
die wissenschaftlichen
des Naturrechts
Behandlungsarten
sche Schriften. Gesammelte
Bd. IV, H. Buchner/O.
Werke
1968, 424 ff., 477.
?ber
...
( 1802),
P?ggeler
in: Jenaer Kriti
(Hrsg.),
Hamburg
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HENNINGOTTMANN
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Hegel nur als historischereinen Sinn, als ,,Beginn der Staaten" oder jener
historischeMoment, an dem dieMenschheit aus derNaturgeschichte in die
politische Geschichte tritt.
Aus dieserHistorisierung und prazisen historischenVerortung des Na
turzustandesergibt sich bereits, dafl beim alterenHegel ,,Knechtschaft"
oder derKampf um ,,Ehre"nicht zur naheliegendenAssoziation verfuihren
diirfen, hier gehe es um den Feudalismus.Wie Hegel ausdriicklichver
merkt, ist derKampf um ,,Ehre"nichtmit dem ,,Zweikampf"oder dem
Duell feudalerZeiten zu verwechseln.Denn der ,,Zweikampf' ,,falltnicht
-
wie der erstere (der Kampf
um Ehre, H. 0.) -
in den Naturzustand
der
Menschen, sondern in die schonmehr oderweniger ausgebildete Form der
biirgerlichenGesellschaft und des Staates"15.Der geschichtlicheOrt von
,,Herrschaftund Knechtschaft" ist fuirHegel weder der Feudalismus noch
die biurgerliche Gesellschaft gewesen. Hegels historischer Bezugs
punkt war vielmehr die Sklaverei,und alleAui3erungenHegels nach 1817
lassenan dieser historischenLokalisierungnicht den geringsten Zweifel16.
Mit dieser historischen Festlegung des Naturzustandes geht Hand in
Hand, da1l ,,Herrschaftund Knechtschaft",Kampf und Gewalt nicht He
gels Legitimationsmodell furRecht und Staat sein konnen. Das moderne
entziehen, weil esje nach Be
Naturrecht konnte sich dieser Konsequenz
eine fiktive Bedeu
oder - meistenfalls eine historisch-faktische
darf -
tung desNaturzustandes ansetzte, einGedankenexperiment im geschichts
losenRaum, das aus derNegation von Staatlichkeituberhaupt dieNotwen
digkeit von Staat und Herrschaft zu demonstrierenhatte. Daruiberhinaus
wurde die Legitimationsfunktion des Naturzustandes durch eine Aquivo
kation imBegriff der ,,Natur" ermoglicht.Natur sollte einmal ,,unmittel
bareNatur" im Sinne eines vor-politischenprimitivenNaturzustandes, zu
gleich aber Natur als ,,Natur der Sache, d. i. des Begrjffs" bedeuten
15
Enzyklop?dieX, ? 432 Z.
16 Noch
wenig aufschlu?reich:
schrift von C. G. Homeyer
und Staatswissenschaft
nach der Vorlesungsnach
Naturrecht
in: G. W. F. Hegel, Vorlesungen
?ber Rechtsphilo
(1818/19),
Bd. I, K.-H.
Cannstatt
1973, ? 29 A, ? 37
sophie 1818-1831,
Ilting(Hrsg.),
Stuttgart-Bad
A (?Herr und Sklave"). Da? damit auf ?Herrschaft
und Knechtschaft"
angespielt wird,
in folgenden
ist deudich
Texten. Rechtsphilosophie
des
(1820), VII, ? 57 A. Philosophie
von H. G. Hotho
Rechts. Nach der Vorlesungsnachschrift
in: G. W. F. Hegel,
(1822/23),
?ber Rechtsphilosophie
Bd. III, K. H. Ilting (Hrsg.), Stuttgart
1818-1831,
Vorlesungen
Bad Cannstatt
1974, ? 57 (?Die Sclaverei f?llt in den ?bergang
zum wahrhaft
sittlichen Zustande...").
Philosophie
von K. G. v. Griesheim
in: G. W.
(1824/25),
sungsnachschrift
Menschen
Bd.
1818-1831,
Rechtsphilosophie
1974, ? 57 A (?Der Naturzustand
Mensch
Sklave ist...").
Philosophie
von der Nat?rlichkeit
des Rechts
des
nach der Vorle
zur
Vorlesungen
F. Hegel,
Cannstatt
IV, K.-H.
Ilting (Hrsg.),
Stuttgart-Bad
ist der des Unrechts,
und da ist es Recht, da? der
144. Enzyklop?die
der Geschichte
XI,
X, ? 433 Z.
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
371
kdnnen17.Aber so sehr es auch fuirHegel berechtigt ist, demMenschen eine
,,FreiheitvonNatur aus" zu bescheinigen,wenn damit die demMenschen
an sich, seinem ,,Begriff' nach, zustehendeFreiheitbezeichnet sein soll, so
wenig
ist der Mensch
nach Hegel
,,frei von Natur",
wenn mit Natur nur die
,,unmittelbareNatur" eines vor-politischenNaturzustandes gemeint ist.
Von diesem Naturzustand heil3t es bei Hegel immerwieder, dalI er ein
,,ZustandderGewalttatigkeit und desUnrechts" sei, ,,vonwelchem nichts
Wahreres gesagtwerden kann, als daAlaus ihm herauszugehen ist"1B.
Das Hobbessche ,,exeundum e statu naturae" erhilt somit bei Hegel ei
nen von Hobbes nicht gemeinten Sinn. Fur Hegel schlagt der Naturzu
stand nicht unmittelbar in den politischen Zustand des souvertinenStaates
derModerne um. Zwischen ,,Herrschaftund Knechtschaft" und Sklaverei
auf der einen und Staat und Recht der Moderne
auf der anderen Seite tritt
die ganzeGeschichtemit ihrenStufen im ,,Fortschrittdes Bewultseins der
Freiheit".Nicht die Naturbestimmung desMenschen, sondern ,,ihrGe
genteil", die Freiheit, istGrund allen Rechts'9.Nur einNaturrecht alsFrei
heitsrecht fUihrtaus der ,,Antinomie" heraus, in die sich die doppelte Be
rufungauf ,,unmittelbareNatur" und ,,Begriff 'desMenschen verwickelt.
Mit Hilfe der Zweideutigkeit des modern-naturrechtlichenNaturbegriffs
hilft sich beides behaupten: das absolute Recht der Sklaverei,wenn der
Mensch als unmittelbaresNaturwesen gilt, aber auch ihr absolutesUn
recht,wenn die demMenschen seinemBegriff nach zukommende Freiheit
Legitimationsgrund ist20.FiurHegel ist ,,Herrschaftund Knechtschaft" als
Sklavereiaberweder absolutesUnrecht noch absolutesRecht gewesen. Ab
solutesUnrecht alsVerstoil gegen den Begriff des freienMenschen kann sie
nicht gewesen sein,weil es der freieWille derMenschen ist, ob sie die Skla
verei dem Kampf und dem Riskieren ihresLebens vorziehen21.Ein absolu
tesRecht, etwa im Sinne des aristotelischenNaturrechts vonHerren auf ih
reSklaven, kenntHegel ebenso nicht; denn es istgeradedieNaturseite, die
Gewalt diesesVerhailtnisses,die seineExistenz nur am ,,erscheinendenAn
17
Kritik an dieser ?quivokation:
Enzyklop?die
(1817), VI, ? 415 A. Enzyklop?die
und Staatswissenschaft
nach der Vorlesungsnachschrift
(1830) a. a. O. ? 502 A. Naturrecht
von C. G. Homeyer
a. a. O. ? 3. Rechtsphilosophie
(1818/19),
(1820), VII, ? 57 A. Philo
von K. G. v. Griesheim
a. a.
sophie des Rechts nach der Vorlesungsnachschrift
(1824/25),
Die
O. Vorrede,
76, ? 57.
der Geschichte
Philosophie
18
Enzyklop?die (1817), VI, ? 415 A u. ?.
19
XI,
72 f.
Ebd.
20
Rechtsphilosophie (1820), VII, ? 57 A.
21
die Knechte
kein absolutes Unrecht;
?Denen,
bleiben,
geschieht
der Freiheit das Leben zu wagen den Mut nicht besitzt ?
gung
sein...", Enzyklop?die,
X, ? 435 Z. Philosophie
von H. G. Hotho
a. a. O. ? 57.
(1822/23),
des Rechts
denn wer f?r die Errin
der verdient,
Sclave
nach der Vorlesungsnachschrift
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zu
372
HENNINGOTTMANN
Eigentlich schonmit dem Ende derAntike
fang der Staaten" rechtfertigt22.
undmehr noch immodernen Staat istbereitsvorhanden, ,,wasdasResultat
jenesKampfes ausmacht- namlich dasAnerkanntsein ... Denn obgleich
der Staat auch durch Gewalt entstehen kann, so beruht er doch nicht auf
ihr"23.
Hegel hat nach 1817 das unmittelbareNaturverhaltnis ,,Herrschaftund
Knechtschaft" auf die UrsprungsphasederGeschichte eingefrorenund zu
einem punktuellen FortschrittimBewuftsein der Freiheit sistiert,der keine
grundsatzlicheLegitimationsfunktion besitzt. Recht und Staat sollen im
Naturrecht
des alteren Hegel
der ,,zweiten Natur"
ja erst auf dem Niveau
ihreBegriundungfinden,wenn der vonHegel erneuerteSittlichkeitsbegriff
des klassischenNaturrechtsmit den Anspruchen des modernen Subjekts
auf Freiheit zurVersohnung kommt. Nachdem zwischen ,,Herrschaftund
Knechtschaft" und dem modernen Staat der Rechtsphilosophie die ganze
Philosophie der Geschichte liegt, ist es nur zu verstandlich, daIsHegel
,,Herrschaftund Knechtschaft" auf einMoment derBefreiung von derNa
tur im ,,subjektivenGeist" festlegen und allein auf das ,,in die Begierde
und Einzelheit noch versenkteBewuBltsein"beziehen kann.
Man kann nun freilich dariuberspekulieren, ob mit der Verortung von
,,Herrschaftund Knechtschaft" als Sklavereiund mit der bescheidenen Le
gitimationsfunktion dieses historisch festgelegten Naturzustandes schon
die ganze Bedeutung umrissen ist, die dieser Topos fiurHegels spates Sy
stem besitzt. Nicht
nur die Lehre vom
,,subjektiven"
Geist,
auch die vom
,,objektiven" scheint noch das Problem des Naturzustandes und dariuber
hinaus das ganze schwierigeVerhaltnis von Natur und Freiheit iuberhaupt
austragen zu miussen.
Da ist zunachst einmal eineweitere Bedeutung von ,,Naturzustand",die
Hegel wie dasmoderne Naturrecht inAnsatz bringt: derNaturzustand als
22 Vom
in der Enzyklop?die
?erscheinenden
spricht Hegel
(1830), a. a.
Anfang der Staaten"
sich mit dieser Historisierung
in eine historizisti
des Naturrechts
? 433 A. Ob Hegel
sche Rechtfertigung
Unrechts
ist hier nicht zu diskutieren.
Da? sie
verstrickt,
vergangenen
von Hegel,
auch im Falle der Sklaverei, nicht intendiert war, wird durch eine Vielzahl
von
O.
deutlich.
Genau
kann man f?r den Naturzustand
im Hobbesschen
genommen
Belegen
Sinn gar nicht die Frage nach Recht und Unrecht
stellen: ?Die Frage stellt sich also so: was
ist Recht unter den Bedingungen
eines unrechtlichen
Zustandes?
und so enth?lt sie eine
und ist daher nicht zu beantworten",
des Rechts nach der Vorle
Philosophie
von K. G. v. Griesheim
a. a. O. ? 57 A. In dieser Vorlesung
sungsnachschrift
(1824/25),
hei?t es auch: ?Das Recht ist unverj?hrbar,
der Sclave hat das absolute Recht immer davon
zu laufen" (a. a. O. ? 68 A). Ferner: ?Die Sklaverei ist an und f?r sich Unrecht,
denn das
Wesen
des Menschen
ist die Freiheit, doch zu dieser mu? er erst reif werden",
Philosophie
der Geschichte
XI, 144. ?Der Sclave, sobald er sagt er sey frei, ist von dem Augenblicke
Absurdit?t
frei und
seinem
Herrn keine Entsch?digung
schuldig..."
von C. G. Homeyer
der Vorlesungsnachschrift
23
X, ? 432 Z.
Enzyklop?die
schaft nach
Naturrecht
(1818/19),
und
Staatswissen
a. a. O. ? 35.
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
373
Beziehung zwischen den Staaten24.Hegel, derKants Friedensideal,Welt
staatund Philanthropie bekanntlich verwirft,kront die Rechtsphilosophie
mit diesemNaturzustand, und er beschreibt ihn auf solcheWeise, daBEle
mente von ,,Herrschaftund Knechtschaft" wiederzukehren scheinen:
,,Naturgewalt"und ,,Krieg", ,,Dienst" und ,,Gehorsam", ,,DasDaran
Setzen des Lebens", ,,Anerkennung"und ,,Ehre"eines Volkes25.Aber so
sehrdieserNaturzustand fir die Logik derRechtsphilosophie ein nicht un
ist doch nicht einsichtig, wie in einer
betrachtlichesProblem aufwirftLehrevon der Sittlichkeit als ,,zweiter"Natur ulberhauptein solchesNatur
verhailtniseinbrechen kann26-, so ist flir unsere Frage nach ,,Herrschaft
und Knechtschaft" deutlich, dal dieser zwischenstaatlicheNaturzustand
furHegel eine andere Bedeutung hatte als der historischeAnfang aller
Staaten. Ob berechtigt oder nicht- flirHegel war der zwischenstaatliche
Zustand mit einer Beziehung von Privatpersonennicht zu vergleichen27,
und auch das sittlicheNiveau des zwischenstaatlichenNaturzustandes hat
Hegel - bei allerKonstatierung der ,,Naturgewalt"- doch h6her veran
schlagt als das von ,,Herrschaftund Knechtschaft"28.
Daruiberhinaus kehrt das Problem des Naturzustandes im ganzen Ver
haltnis vonNatur und Freiheitwieder. Hegels Lehre vom objektivenGeist
kenntNaturzustande in der Form versohnterNatur, die mit Freiheit har
moniert: Familie und Staat. Sie kennt aber auchNaturzustande, in denen
die Zufalligkeit und Gewalt vonNaturverhaltnissennoch nicht vollstindig
Natur imRecht, in derBeziehung
getilgt ist: in derBeziehung zur auI3eren
zur inneren in derMoralitit und im ,,RestdesNaturzustandes" in der bur
gerlichen Gesellschaft29.Freilich scheint auch hier die Abgrenzung von
,,Herrschaftund Knechtschaft" deutlich genug, wie immerproblematisch
24
Rechtsphilosophie (1820), VII, ? 333.
25
(1820), VII, ?? 322, 324 A, 328, 334.
Rechtsphilosophie
26 Dazu H.
Bemerkun
Ottmann,
Unzul?ngliche
Hegeische
Logik und Rechtsphilosophie.
aux Roses
in Fontenay
in: Hegel-Tage
1979, D.
Problem,
gen zu einem ungel?sten
Horstmann
Henrich/R.-P.
(Hrsg.), Bonn (im Druck).
27
des Rechts nach dei Vorlesungsnach
(1820), VII, ? 330 Z. Philosophie
Rechtsphilosophie
a. a. O. ? 330.
schrift von H. G. Hotho
(1822/23),
28
Nach Hegel
ist im Krieg der Staaten die ?Naturgewalt"
die den Kampf auf Le
gemildert,
ben und Tod am Beginn aller Staatenbildung
Die Notwendigkeit,
kennzeichnet.
da? alles
der Besitz und das Leben als ?Zuf?lliges
Endliche,
gesetzt" werde, diese Notwendigkeit
sei im Krieg zwischen den Staaten zu einem bewu?t gewollten
?Werk der Freiheit"
ge
worden, Rechtsphilosophie
(1820), VII, ? 324 A. Wie der Krieg somit ?sittlich" geworden
in ihm das ?Recht" nicht v?llig. Da Kriege als ein ?Vor?bergehensollen
ist, so schwindet
des" bestimmt
der Krieg nicht gegen Privatper
sind, Gesandte
geachtet werden m?ssen,
sonen gef?hrt werden darf und das V?lkerrecht
auf den Sitten der V?lker basiert, h?lt He
zwischen dem anf?nglichen
Naturzustand
gel die Unterschiede
zwischen den Staaten wohl f?r ausreichend,
Rechtsphilosophie
29
hei?t es Rechtsphilosophie
?Rest des Naturzustandes"
(1820),
und
dem Naturzustand
(1820), VII, ?? 338,
VII, ? 200 A.
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339.
374
HENNINGOTTMANN
das ganze Verhaltnis vonNatur und Freiheit auch seinmag30.Es geht hier
inRecht und Moralitat noch einmal um eine Kritik desmodernen Natur
rechts,die auch noch die ,,Reste"desNaturzustandes immodernen Begriff
von Recht und Moral aufdeckt.Und auch fur die Kennzeichnung der biir
gerlichenGesellschaft ist der Begriff ,,Rest" des Naturzustandes treffend.
Gleichwohl sindmit Recht, Moralitat und Gesellschaft so zweifelsfreimo
derneVerhaltnisse bezeichnet, daBieine Verwechslung derNaturzustands
restemit ,,Herrschaftund Knechtschaft" ausgeschlossenist.DaBl inHegels
Staat, der auf Familie und Korporation sich griundet, auch der Rest des
Naturzustandes gerade alsNatur keine Legitimationsfunk
(bhirgerlichen)
tion hat, beweist neben der innergesellschaftlichen
Abarbeitung diesesNa
turrestsund derKonzeption der ,,zweitenNatur" die Polemik gegen Hal
ler;gegen dessen Staatslehrehat Hegel noch einmal betont, daBlder Staat
nicht auf ,,die zufalligeNaturgewalt" gegriindetwerden kann31.
III. ,Herrschaft und Knechtschaft" in den Jenenser Systemen und in der
Phdnomenologie von 1806
Der altereHegel hat ,,Herrschaftund Knechtschaft" auf die Sklaverei
Er hat -
bezogen.
gemaBl seiner Kritik
des modernen
Naturrechts,
aber
auch entsprechend seinerAbsicht, das Recht des modernen Subjekts im
Staat zurGeltung zu bringen- dieses unmittelbareNaturverhaltnis nicht
als grundlegende Legitimation furRecht und Staat verwendenwollen. Ob
von dieser praizisen historischen und systematischen Einordnung von
,,Herrschaftund Knechtschaft" auch ein Licht auf den beriihmten Ab
schnitt der Phiinomenologie von 1806 flillt, bedarf allerdings einer beson
deren Pruifung.Denn Hegels historischeVerortung von ,,Herrschaftund
Knechtschaft" MlatinJena zunachst jene Priizisionvermissen, die den Be
zug auf den Naturzustand alsZeit der Sklavereieindeutigmachen wAirde.
Auch wird der systematischeStellenwert von ,,Herrschaftund Knecht
schaft" in den erstenJenenserJahren offensichtlich hoher veranschlagtals
im enzyklopadischen System. Freilich sind Naturzustand und Sklaverei
auch in den Jenenser Schriften zumindest immermitgemeint; sie schalen
sich bis 1805/06 als die m. E. einzig plausiblen Bezugspunkte von ,,Herr
schaftund Knechtschaft" heraus.Die systematischeBedeutung dieses To
pos nimmt
der Jenenser
gegen Ende
Jahre ab, so dafl der beriihmte
Ab
schnitt der Phanomenologie von 1806 bereits eine naheVerwandtschaftzu
Hegels spaterLehre dokumentiert.
30
Die
hier nicht
Freiheit
bei M.
schichte.
31
1973,
von Natur und
des Verh?ltnisses
Problematik
grunds?tzliche
und Herrschaft
der Natur,
in: System und Ge
Freiheitsgesetz
von Hegels
historischen
a. M.
Standort
Frankfurt
Philosophie,
diskutierbare
Riedel,
zum
Studien
96-121.
Rechtsphilosophie
(1820),
VII,
? 258 Fu?note.
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
375
Hegel hat in seinen friuhenJenenserJahren dasRecht des Geistes in der
Natur noch nicht gegen dasRecht derNatur imGeist entschieden abgren
zen konnen. Die gegeniuberspater stairkere
Gravitation zurNatur imGeist
verschafft ,,Herrschaftund Knechtschaft" zunachsteinen fuirdie Systema
tik der damaligenGeistphilosophie nicht unbedeutenden Stellenwert.Al
lerdings lIflt derNaturrechtsaufsatz(1802)- trotz seinervon Hegel auch
spaterdurchgehaltenenKritik desmodernen Naturrechts- die grole Be
deutung von ,,Herrschaftund Knechtschaft" noch nicht erkennen. Zwar
begegnet dem Leser schonhier,wasHegel auch im spatenSystem demmo
dernenNaturrecht vorwirft:die Zirkularitit seinesNaturzustandstheorems,
dieWillkiurlichkeit seines eigentlich zum biirgerlichenRecht geh6renden
Vertragsmodelles,der individualistischeAnsatz, die Formalitatdes Rechts
begriffsund die Leeredesmoralischen Subjekts.Aber diese anHobbes und
Rousseau, anKant und Fichte geiibte Kritik steht noch unverbunden ne
ben der Terminologie von ,,Herrschaft"und ,,Knechtschaft",die sichhier
zum erstenMale findet. So begegnet uns als ein Beispiel fiur ,,Herrschaft
und Knechtschaft" einmal die Beschreibung einer ,,Nation", furwelche
die ,,Knechtschaft"absoluteWahrheit haben soll,wenn sie ,,dasUngliuck
und die Schmach desVerlustes der Selbstandigkeit, demKampf auf Leben
und Tod vorgezogen hat"32,und so stoBenwir zum anderen auf eine erste
Identifizierungvon Knechtschaft und Sklaverei,die uns Hegels Begriff der
,,Knechtschaft"alsUbersetzung von dovAL'aerkennen lii3t.Mit Blick auf
den dritten Stand der PlatonischenPoliteia wie aufAristoteles' Okonomie
(Pol. I, 1254 a 14 ff.) heifit es da: ,,dafldie koniglicheKunst ... die Natu
ren, die inRohigkeit und Niedrigkeit liegen, zum knechtischenGeschlech
te unterjocht; und Aristoteles erkennt dasjenige dazu geh6rig, was durch
seineNatur nicht sein eigen, sondern eines andern ist'33.
Hegel, der damals eine platonische Stindelehre und eine an Plato und
Aristoteles erinnernde Sittlichkeit von Natur gegen das moderne Natur
rechtausspielte, konnte Herr und Sklavenoch nicht imNaturzustand auf
treten lassen. Die Kritik des modernen
Naturrechts
konnte mit der Erneue
rungdes klassischenwie mit ,,Herrschaftund Knechtschaft" noch nicht zu
sammengedacht werden, weil sich Natur und Sittlichkeit noch nahezu un
im Begriff des ,,Volkes" vereinten. Zwar ist dieser der Polis so
vermittelt
ferne nicht, aberHegel differenziert noch ungeniugend zwischen antiker
Sitte und modernem Staat. Sittlichkeit und ,,Naturzustand"sind unmit
telbar eins34,und eine geschichtliche Perspektive des Fortschritts im Be
wul3tsein der Freiheit ist alsUbergang von der Sklavereizum ,,Recht"der
32
..., a. a. O. 480.
des Naturrechts
?ber die wissenschaftlichen
Behandlungsarten
33 A. a. O.
456.
34 A. a. O.
... den Naturzustand,
Idee der Sittlichkeit
enth?lt
und die
427. ?Die absolute
Majest?t
(von Recht
und
Sittlichkeit,
H. O.),
als schlechthin
identisch
..."
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HENNINGOTTMANN
376
R6mer nur beilaufig angedeutet35.Sie springtdann zum ,,bourgeois"und
zur buirgerlichenGesellschaft, die- noch hochst dunkel und unvollkom
men - in eine zur unmittelbaren Sittlichkeit tendierendeNatur einesVol
kes integriertwerden36.
Erst dieJenenser Systementwiirfezeigen einenHegel, der deutlicher zur
spaterenLehre von ,,Herrschaftund Knechtschaft" unterwegs ist: das Sy
stem der Sittlichkeit (1802/03), der Jenenser Systementwurf I (1803/04)
sowie schliejilichderJenenser Systementwurf III (1805/06). In allen wird
,,Herrschaftund Knechtschaft" als ein vor-politischesNaturverhaltnis ent
faltet, das dann 1805/06 auch als ,,Naturzustand"bezeichnet wird. Eine
allmaihlicheAusgliederungmoderner UJberlagerungendiesesNaturzustan
des geht mit einem Hervortreten des Bezugs zurAntike wie mit einem sy
stematischenBedeutungsverlust dieses Topos Hand inHand.
Es ist fuiralle Jenenser Systementwiirfe typisch, dafi ,,Herrschaftund
Knechtschaft" stets im Zusammenhang mit der ,,Familie" eingefiihrt
wird, die als Institution naturlicher Sittlichkeit und Anerkennung gilt.
Schon darin beweist sich die grole Nahe von ,,Herrschaftund Knecht
schaft" zurAntike, d. h. hier zurAristotelischenOkonomie37.So erscheint
im System der Sittlichkeit die Familie nachArbeit und Recht als h6chste
Form und Totalitat natiirlicherSittlichkeit, die ,,Herrschaftund Knecht
schaft" als einNaturverhaltnis von Personen enthalt38.
Wie bei Aristoteles
ist ,,Herrschaftund Knechtschaft" hier ,,vonNatur aus", und die ganze
,Familie" erinnert an dasAristotelische ,,Haus"mit seinen Standen. Der
eigentlich klareBezug zurAntike wird allerdingsdurchmoderne Momente
Der Begriff der ,,Liebe"weist auf die sentimentaleFamilie der
iuberlagert.
Moderne voraus39,und die der ,,Familie" vorangeschickten ,,Potenzen"
scheinen zumindest in den okonomischenErorterungenmit Anspielungen
auf die biurgerlicheGesellschaft durchsetzt.Wahrend Hegel mit dem
,,Recht" noch das r6mischeRecht meinen kbnnte, wird in der Potenz der
Arbeit bereits von ,,Maschinen" und der ,,Abstumpfung der mechani
schen Arbeit", von Kennzeichen industriellerProduktion, gesprochen40.
35 A.
36
a. O.
Die
456 ff.
der Integration
in die platonisierende
der b?rgerlichen
Gesellschaft
sich darin, da? Hegel
diesen Vorgang
noch als eine der Orestie
des
a. a. O. 458 ff. Dazu: O.
im Sittlichen
beschreibt,
nachgebildete
?Trag?die"
Schwierigkeiten
St?ndelehre
zeigen
?schylos
in: Hegels
Idee einer Ph?nomenologie
P?ggeler, Hegel und die griechische Trag?die,
1973, 85 ff.
Geistes,
Freiburg
37 Dies
betont zu Recht K.-H.
mit der aristotelischen
Ilting, Hegels Auseinandersetzung
38
des
Po
litik, in: PhilosophischesJahrbuch 71 (1963/64) 38ff.
ist mit der Ungleichheit
der Macht des Lebens
?Dies Verh?ltnis
..." ?Der Natur geh?rt die Herrschaft
und Knechtschaft
gesetzt
G. Lasson (Hrsg.), Hamburg
Sittlichkeit
1967, 34.
(1802/03),
39
a. a. O. 17.
System der Sittlichkeit,
40 A. a. O.
25 f.
und absolut
unmittelbar
... an ...",
System der
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
Ob der ,,Knecht"
rechtlose Sache und Werkzeug
377
des Herrn wie
in der An
tike oder eine Art von Rechtsperson ist, laBftsich da nicht sicher
entscheiden.41.
Die Potenzen natiurlicherSittlichkeitwie Arbeit, Recht und Familie kon
frontiert Hegel im zweiten Teil des Systems der Sittlichkeit mit der Frei
heit, die alle nur unmittelbare Sittlichkeit negiert. Den ersten positiven Po
tenzen entsprechen negative: der Arbeit das sinniose Zerstoren und Ver
nichten, der Sicherung des Eigentums imRecht Beraubung und Diebstahl
Hier
und der Anerkennung
der Person in der Familie deren Beleidigung.
zum zweiten Male auf, als ein Kampf
tritt ,,Herrschaft und Knechtschaft"
von Familienmitgliedern
um die verletzte
,,Ehre"42. Dieser Kampf ent
im
brennt aus nichtigem Anlal3 aufgrund einer ,,pers6nlichen Beleidigung
ihr
um
das
Ganze
der
um
von
einzelnen"43. Es wird
Wissen
sich,
Person,
unter Einsatz des Lebens gefuhrt, und erwird entschiedendurch die gr6Ble
re oder geringereAbhangigkeit vom Leben. Sein Resultat ist die Knecht
schaft des vom Leben Abhangigeren
oder der Tod beider Kampfer,
der hier
noch als eine m6gliche Bewahrung der Freiheit angesehenwird.
,,Herrschaftund Knechtschaft" steht schon im System der Sittlichkeit
am systematischenOrt eines vor-politischenNaturzustandes, der sowohl als
Friedenszustand (in der Familie) wie als Kriegszustand (im Kampf um
,,Ehre")beriucksichtigtwird. Die historischeVerortung des Kriegszustan
des als eines Kampfes um ,,Ehre" st6oit allerdings auf gewisse Schwierigkei
ten. Wie die Familie an das Aristotelische Haus so erinnert auch der Kampf
um ,,Ehre" durchaus an antike Motive, an die Ilias etwa, an den ,,Zorn"
des Achill44 und das Drama aus gekrankter ,,Ehre", an die Zweikampfe der
Helden und die nur antikeAlternative von Sklavereioder Tod. Daneben
konnteHobbes nicht nur fiurden Begriff des ,,Kampfes",sondernauch fir
den der ,,Ehre" Pate gestanden
haben. Und
schlieflich
ist Hegels
Zuruck
weisung des feudalen Zweikampfes in der Enzyklopadie vielleicht als eine
Selbstkorrekturzu verstehen. Zum ritterlichenZweikampf wie zum Duell
geh6rt freilichnicht die Alternative Tod oderKnechtschaft, aber immerhin
sind da die Ahnlichkeiten,
die vom nichtigen
Anlaf
des Streits
iiber das
Riskieren des Lebens bis zum Kampf um die Wiederherstellung der
41
42
..." (a. a. O. 37), das
?Der Knecht kann, als Ganzes der Pers?nlichkeit,
Eigentum werden
von Sklaverei. Diese
ist jedoch eingebet
klingt zun?chst nach einer Definition
?u?erung
tet in Bemerkungen,
die an Kants Lehre von der Unm?glichkeit
der Ver?u?erbarkeit
der
Person erinnern.
A.
43 A.
44
a. O.
47 ff.
a. O.
48.
Das Wort
menhang
?Zorn
genannt
(?vyio?)" erw?hnt Hegel
(a. a. O. 21).
a. a. O.
51. Homer
wird
in anderem
Zusam
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HENNINGOTTMANN
378
,Ehre' reichen45.
Wie dem auch sei,,Herrschaftund Knechtschaft" be
zeichnet einVerhialtnisnatiurlicherSittlichkeit, aus dem herauszugehen ist,
wenn das Bewui3tseinpers6nlicherFreiheit entstehen soll; esmarkiert fer
ner den Verlust der Sittlichkeit an ein Bewulitsein, das sich alsNegation der
Natur und Befreiung aus derAbhiingigkeit vom Leben bewaihrt.Als einzel
nes und besonderesBewufltsein hat es fiurHegel damals allerdings in der
,,Gottlichkeit des Volkes"46 zu verschwinden;denn Hegel denkt Sittlich
keit noch alsVernichtung allerEinzelheit und Besonderheit.
Im Jenenser Systementwurf I taucht ,,Herrschaftund Knechtschaft"
nichtmehr innerhalbder ,,Familie", sondern nur noch alsAufiebung ih
res gegensatzlosen Bewufltseins auf47.Nach ,,Gedachtnis und Sprache",
,,Werkzeug"und ,,Familie" entsteht ,,Herrschaftund Knechtschaft" un
verandert aus dem ,,Kampf um Ehre"; erwird noch immer vonMitglie
dern einer Familiewegen einer ,,Beleidigung im einzelnen" um dasGanze
der Person als ein Kampf auf Leben und Tod gefiihrt. Neu ist allerdings
nicht nur, dafl ,,Herrschaftund Knechtschaft" ihrenOrt innerhalbder Fa
milie
verloren hat, neu ist auch, dai3 der Kampf
sich nun -
wie dann auch
1805/06 an Streitigkeiten um ,,Besitz" entziindet. Es ware freilich
grundverkehrt,diesen Anlai3 des Streits zu der These umzumrinzen,Hegel
habe mit ,,Herrschaftund Knechtschaft" wohl doch den Klassenkampf
oder einenKampf um Besitz gemeint. 1805 /06 bestatigt sich noch einmal,
dai3Hegel stets einenKampf umAnerkennung oderEhre beschrieb.Dieser
hat sein Ziel in einer hoheren Form des Bewui3tseins, imRiskieren des Le
bens fuireinen geistigen Zweck, nicht in einerAnderung der okonomischen
Verhailtnisse.Es geht um die Demonstration derUnabhaingigkeitvon allem
Besitz, ja vom Leben iiberhaupt,und derAnlaIl des Streits istdafur so un
erheblich, dai3 er in der Phainomenologievon 1806 wieder wegfallen und
an die Beliebigkeit der ,,Beleidigung" im System der Sittlichkeit erinnern
kann.
Der Systementwurf I ist nochmit einigen historischenZweideutigkeiten
belastet, die auch das System der Sittlichkeit verunklarten.Der Kampf um
,,Ehre" und die den Liebesbegriffwieder enthaltende ,,Familie" zeigen
das antik-moderne Vexierbild. Andererseits hat sich ein bedeutender
Schritt inRichtung auf die spatereLehre vollzogen. Recht und Okonomie
sind in ihrer in die Moderne changierenden Form nicht mehr Vorausset
zung von ,,Herrschaftund Knechtschaft"; sie sind in die ,,Sittlichkeit"des
Volkes abgewandert.Die ersten Potenzen beginnen dem ,,Begriff' des
Geistes zu ahneln, dessenVerwirklichungnoch aussteht; der vor-politische
45 Der
46 A.
?Kampf
a. O. 57.
47
Jenaer
merle
wird
charakterisiert,
I (1803/04),
in: Gesammelte
1975, 307 ff.
Hamburg
Systementw?rfe
(Hrsg.),
auch als ?Gottesurteil"
Werke
a. a. O.
50.
Bd. VI, K. D?sing/H.
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Kim
379
HERR UND KNECHT BEI HEGEL
und primitiveNaturzustandwird besser erahnbar.Hegel nennt, wie schon
imNaturrechtsaufsatz, den ,,Knecht"wieder einen ,,Sklaven"48.,,Keine
Urvertrag"49
Komposition, kein stillschweigenderoder ausgesprochener
auch dieseRandbemerkungHegels Maftdie Verbindungmit derKritik des
Naturrechtswieder sichtbarwerden. Freilich istda der harteDbergang von
,,Herrschaftund Knechtschaft" zur Sittlichkeit desVolkes. Noch fehlen in
der Systematik der Geistphilosophie die Stufen, die imNamen hoherer
Anerkennungsverhaltnissezwischenden primitivenNaturzustand und die
Sittlichkeit treten k6nnten. Statt dessen hat ,,Herrschaftund Knecht
schaft"diesmal die Aufgabe, den ,,absolutenWiderspruch" 50in derAner
kennung zu beweisen, die imHinblick auf Knechtschaft und Tod ebenso
Nicht-Anerkennung ist. Dieser Widerspruch Iuf3tffirHegel damals vor
scheinen, dafi die Einzelheit desBewuftseins in die Sittlichkeit aufgehoben
werdenmuil, wobei Aufhebung wiederVernichtung bedeutet- einOpfer
der Individualitat, das der naturbestimmten Sittlichkeit noch zu bringen
iSt.
Hegels Jenenser Systementwurf IIIhat die hartenUbergange gemildert,
die bisher denWeg von ,,Herrschaftund Knechtschaft" zu Volk und Staat
charakterisierten.Innerhalb des ,,Geistes"wird zwischen ,,Begriff' und
,,wirklichemGeist" differenziert, und erst auf beide folgt die ,,Constitu
tion". Innerhalbdes ,,Begriffs"des Geistes erha[ltder ,,Wille" gegentiber
der ,,Intelligenz" eine deutlichereAbgrenzung. Wahrend ,,Intelligenz"
fuirdie friiherenPotenzen der Sprache steht, sindArbeit und Familie nun
unter dem Obertitel ,,Wille" zu finden. ,,Herrschaftund Knechtschaft"
geht noch einmal aus der ,,Familie" hervor, die wieder Liebesgemein
schaft, aber auchArbeits- und Erziehungsgemeinschaft ist.Aber zum er
sten Mal scheint Hegel die Verbindung von ,,Herrschaft und
Knechtschaft"mit derKritik desmodernen Naturrechtswieder explicite zu
verbinden. Hegel nennt ,,Herrschaftund Knechtschaft" nun erstmalig
Wie im JenenserSystementwurf Iwird dieser ,,Natur
,,Naturzustand"51.
zustand" nichtmehr mit einer Potenz des ,,Rechts"belastet.Vielmehr hat
Hegel dieAquivokation imBegriff derNatur entdeckt, die spateralsKurz
form derKritik desmodernen Naturrechts ostinatowiederkehrt: die Dop
peldeutigkeit von Natur als ,,unmittelbarer"Natur oder ,,Natur der
Sache"52. Damit
in einem Zustand
kann es fur Hegel
der Natur
kein Recht
mehr geben; Recht wird erstmbglich imHerausgang aus dem Naturzu
48
I, a. a. O.
Jenaer Systementw?rfe
49 A. a.
O. 315.
50 A. a. O.
312.
51
Jenaer Systementw?rfe
52
(Hrsg.),
Jenaer
Hamburg
Systementw?rfe
1976,
III (1805/06),
214.
III, a. a. O.
311.
in: Gesammelte
Werke
Bd. VIII, R.-P. Horstmann
214 unten.
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380
HENNING OTTMANN
stand, den der Kampf auf Leben und Tod realisiert.Dieser Kampf, der
wieder wegen Streitigkeiten um ,,Besitz" entbrennt, hat auch diesmal
nicht den Sinn vonKlassenkampf oder 6konomischerAuseinandersetzung;
er ist auch hier die Demonstration derUnabhangigkeit von Besitz und Le
ben, die das Fiursichseindes Bewufltseins erzeugt.Das sich alsKampf voll
ziehende ,,exeundum e statu naturae"53reicht 1805/06 nichtmehr bis zu
Volk und Sittlichkeit. Es fuihrtnur noch bis zum formellen ,,Recht",das ei
nen Teil des zwischenSittlichkeitund Naturzustand liegenden ,,wirklichen
Geistes" ausmacht.
,,Herrschaftund Knechtschaft" hat sich 1805/06 der Stellung genahert,
die dieserTopos im spaitenSystem besitzt. Er istderName fur das, was das
moderne NaturrechtNaturzustand nannte, fuirdas, wasHegel in verainder
terBedeutung in seineGeistphilosophie aufnimmt. Der status naturae ist
zu verlassen,wenn Recht sein soll. Er ist als Zustand der Natur weder
rechts-noch staatsstiftend.Sittlichkeit ist ftirHegel nicht langerRecht der
Natur im Geist, sondernGeist, der ,,dieNatur der Individuen (ist)"54.
Keine unmittelbar die antike Sittlichkeit erneuernde Staats- und Stande
lehre, sondern cine sich aus der Entzweiung in die moderne Freiheitwie
derherstellendeSittlichkeit geht von nun in die SystematikderGeistphilo
sophie ein.
Mit dem Jenenser Systementwurf III ist die Differenzierung der Geist
philosophie erreicht,die es uns erlaubt, ,,Herrschaftund Knechtschaft" in
derPhdnomenologie von 1806mit derThese zu verbinden, die aus der Per
spektive des spaten Systems gewonnen war. Die geschichtlich sich ausfi
cherndeGeistlehre von 1806 folgt derBildung desGeistes von der antiken
Sittlichkeit bis zur Franz6sischenRevolution. Sie hat sich damit von den
Vermengungen antiker und moderner Elemente gereinigt, die in den Je
nenser Systemen noch durcheinanderliefen.Nicht erst ab 1817, schon ab
1806 ist ,,Herrschaftund Knechtschaft" historisch als Sklavereiund syste
matisch als ein von seinermodern-naturrechtlichenBedeutung entlasteter
,,Naturzustand"zu verstehen, der fuirHegel keine grundlegendeLegitima
tionsfunktionmehr besitzt.
Fur die historischeVerortung als ,,Herrschaftund Sklaverei"spricht,daB
Hegel auf ,,Herrschaftund Knechtschaft" Stoizismus und Skeptizismus
folgen lafit. Sie sind die geistesgeschichtlichenNachfolger von ,,Herrschaft
und Knechtschaft", weil der Stoizismus die Freiheit des SelbstbewuBtseins
vonHerrschaftund Knechtschaft ebensoweitertreibt wie der Skeptizismus
Freiheit alsNegation derAbhangigkeit von derWelt55; der Stoiker ist als
53
54
55
Ebd.
A.
a. O.
?Wie
254; a. a. O. 263.
der Stoizismus
dem Begriffe
Herrschaft
und Knechtschaft
des selbst?ndigen
erschien,
entspricht,
der
das als Verh?ltnis
Bewu?tseins,
so entspricht der Skeptizismus
der Rea
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
381
Sklave so freiwie auf dem Kaiserthron56,und der Skeptiker ist in derAtara
xie seines Selbstbewufltseinsfrei, die ganzeWelt seinemZweifel zu unter
werfen. Neben Stoizismus und Skeptizismus kann die enge Verbindung
von ,,Herrschaftund Knechtschaft"mit dem Anfang desGeistkapitels die
These vom Bezug zurAntike wie zur Sklavereibezeugen57.Am Anfang des
Geistkapitels ist die ,,Familie" in ihrernun eindeutig antiken, derAntigo
ne nachgebildeten Form derAnfang unmittelbarerSittlichkeit, die in den
,,Rechtszustand"der r6mischenEpoche ubergeht. Von diesem wiederum
Und schlielflich ist
weist Hegel auf Stoizismus und Skeptizismus zuriick58.
ein Indiz ffir die These von der als ,,Sklaverei" zu interpretierenden
,,Knechtschaft",daBldie Stellung des Knechts nur als die eines Organons
oder einer Sache (res)gewiurdigtwird59,wahrend jederHinweis auf eine nur
zeitweilige oder teilweiseVerauBerung der Arbeitskraft fehlt60;nur ein
Sklavearbeitet,weil er vor derAlternative ,,TododerKnechtschaft" steht.
Hegel hat in der Phanomenologie von 1806 die reichsteAusarbeitung
von ,,Herrschaftund Knechtschaft" gegeben. Zum erstenMal lUfltsich
iuberhauptvon einer ,,Dialektik" sprechen,da ersthier der seinLeben ris
kierende Herr in die existentielle Sackgasseeines entweder kriegerischen
oder sich dem Genufl verschreibendenLebens gerat, das nur durch die Ar
beit des Knechts zuWelt und Realitat noch Zugang hat. Ersthierwird die
Befreiung des Knechts eingeftihrt, die Hegel durch Todesfurcht, Dienst
und Gehorsam sowie durch Arbeit und Bildung sich vollziehen sieht61.
Und ersthier kann derTod derKampfer kein zureichenderBeweis der Frei
heit mehr sein, da Hegel die Anerkennung des einzelnen Bewu&tseinsder
Sittlichkeit nichtmehr opfernmug.
Hegel hat ,,Herrschaftund Knechtschaft" in der Phanomenologie nicht
mehr alsObergang zu Volk und Staat, ja nicht einmalmehr alsObergang
lisierung
Arbeit",
155.
desselben
als der negativen Richtung
des Geistes
(1806),
Ph?nomenologie
auf das Anderssein,
der Begierde
J. Hoffmeister
(Hrsg.), Hamburg
und der
81952,
56
a. a.
.frei zu sein", Ph?nomenologie
des Geistes,
?Wie auf dem Throne so in den Fesseln..
O. 153.
57 A. a.
O. 317 ff., 342 ff.
58
A. a. O. 343 f.
59
a. a. O. 232.
So auch H.-G. Gadamer,
des Selbstbewu?tseins,
Hegels Dialektik
60
Die nur teilweise und zeitweilige Ver?u?erung
in der Moderne,
der Arbeitskraft
Rechts
61
philosophie (1820), VII, ?? 66, 61.
die allein
Deutungen,
Text vorbei. Die Arbeit
net,
vgl. H. Ottmann,
die emanzipatorischc
Rolle der Arbeit betonen,
gehen an Hegels
ist Bildung
als Formen der Praxis untergeord
(und Anerkennung)
Arbeit und Praxis bei Hegel,
in: Hegel-Jahrbuch
1977/78, W. R.
Beyer (Hrsg.),K?ln 1979, 28ff. Fernerkam esHegel auf dasZusammenspiel derMomen
te an. Ohne
Dienst
und Gehorsam
sollte die Furcht
lich" bleiben, wie umgekehrt
ohne Furcht und
den ?Eigensinn"
nicht ?berwinden
k?nnten,
?formell"
?absolute"
und ohne Bildung
?inner
Furcht Arbeit und Bildung
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382
HENNING OTTMANN
zum ,,Recht"angesetzt. In derWissenschaft der ,,Erfahrung"des Bewui3t
seins, welche Kritik der historischenVernunft, Erkenntnistheorie, aber
auch wissenschaftlicheEinleitung zur Logik sein solite, wird ,,Herrschaft
und Knechtschaft" aus der Geistlehre ausgegliedert. Hegel beginnt mit
,,Bewufltsein,SelbstbewuBtsein,Vernunft", und dieser Beginn hat einen
propadeutischenSinn. An diesenGestalten des Bewuf3tseinssoll ,,fir" das
Bewultsein die Existenz des Geistes aufgewiesenwerden- ein Verfahren
immanenterKritik, das den Beginn beim Geist selbst verbietet.Nur ,,fur
uns" ist in der Phanomenologie erkennbar,daf die ersten drei Gestalten
des Bewuftseins als ,,Begriff' des Geistes auf den ,,wirklichen"Geist zu
treiben, der als Sittlichkeit, entfremdeterGeist, Moralitat, Religion und
absolutesWissen folgt. Als Teil des Kapitels ,,Selbstbewufltsein"gehort
,,Herrschaftund Knechtschaft" deshalb zu den vorausgeschickten ,,Ab
straktionen" des Geistes62, die erst im Geistkapitel Gestalten eines ge
schichtlichen ,,wirklichen"Geistes werden.
Diese systematischeEigenart der Phanomenologie k6nnte zu derAnsicht
verleiten, dal unsere These vom Bezug zu Antike und Sklavereian dieser
,,Abstraktion"vom ,,wirklichenGeist" vorbeigeht, und es gibt zu denken,
wenn einer der besten Kenner der Phanomenologie des Geistes den Sinn
historischerVerortung derDialektik des Selbstbewufltseins,sei es im ,,Fak
tum" urspriunglicherStaatenbildung, sei es im ,,antikenOikos" oder im
,,alteuropaischenAdelsethos" bestreitet63.Gleichwohl scheint ,,Herrschaft
und Knechtschaft" auch in der Phanomenologie nicht seineHerkunft aus
derAristotelischenOkonomie wie aus derKritik desmodernen Naturrechts
verleugnen zu konnen. Vom SystementwurfIII lait sich iuberdie Phanome
nologie von 1806 die Briicke zu Hegels spaterLehrewie zu den dortigen
Hinweisen auf Sklavereiund Naturzustand schlagen; denn durch die Ei
genart der Phanomenologiewird als ,,Abstraktion"dargestellt,was eigent
lich schon im ,,subjektivenGeist" seinen Platz finden k6nnte. Von der sy
stematischenBedeutung, die ,,Herrschaftund Knechtschaft" zu Beginn
derJenenserJahre hatte, ist in der Phanomenologie von 1806 nichtsmehr
zu bemerken.Wie im spaten System auch ist ,,Herrschaftund Knecht
schaft" eine Episode im Bildungsprozef des Geistes geworden64- auch
wenn manche ihrerBegriffe, wie z. B. Arbeit und Bildung, Todesfurcht
und Dienst als eine Art von Leitmotiven des 6fterenwiederkehren.
62
des Geistes,
Ph?nomenologie
sind Abstraktionen
desselben
a. a. O.
des Bewu?tseins
314. ?Alle bisherigen Gestalten
(des Geistes, H. O.)".
63 O.
des Selbstbewu?tseins,
in: Hegels
Idee einer Ph?no
P?ggeler, Hegels Ph?nomenologie
a. a. O. 264.
des Geistes,
menologie
64
als Einzelereignis
der Bildung"
schreibt zutreffend K.-H. Nusser, Die
?Herr und Knecht
Franz?sische
Revolution
und Hegels
Ph?nomenologie
des Geistes,
in: Philosophisches
Jahrbuch 77 (1970) 280 ff.
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HERR UND KNECHT BEI HEGEL
383
Freilich istder Sinn von ,,Knechtschaft"als Sklavereiwie der von ,,Herr
schaftund Knechtschaft" alsNaturzustand und Beginn der Staaten in der
Phainomenologievon 1806 verdeckt.Anders als in denjenenser Systement
wiirfen, anders auch als im spaten System hat Hegel 1806 keine
Sittlichkeits-und Staatslehreentworfen, die auf dem Niveau derModerne
steht. Statt dessen ist er 1806 von der ,,Moralitat",die sichnoch keineswegs
auf dem Niveau moderner substantiellerSittlichkeit befindet, direkt zur
,,Religion" ilbergegangen.Auch hat Hegel 1806 derAuseinandersetzung
mit dem Idealismuswie mit dem AnerkennungsbegriffFichtes grol3esGe
wicht beigemessen.Der Leserfuhlt sich sogaran die Fragestellungder neu
zeitlichen Philosophie seit Descartes erinnert, wenn Hegel das Kapitel
,,Selbstbewufltsein"unter die UJberschrift,,DieWahrheit der Gewiflheit
seiner selbst" stellt.Der Anlafl des Streits im ,,Besitz"wie der (spaterwie
der auftauchende)Begriff der ,,Ehre"sind fortgefallen,weil Hegel die Pro
blematik des SelbstbewuBtseins,seinerBeziehung zum Anderen wie zum
Gegenstandsbewultseins, in den Vordergrund rickt65.Hinter dieserAus
einandersetzungmit dem ,,Selbstbewufitsein"des Idealismusdroht der
Bezug zurAntike wie zurKritik desmodernen Naturrechts 1806 beinahe
zu verschwinden. So hat ein Kritiker von ,,Herrschaftund Knechtschaft"
als von einem ,,welthistorischdrapiertenMaskenspiel" gesprochen, in dem
Herr und Knecht nur um dieVereinbarkeitderMomente des idealistischen
Ich-Begriffskampfen66.Aber damit istuber den Sinn von ,,Herrschaftund
Knechtschaft" nicht alles gesagt. Selbst 1806 hat Hegel ,,Herrschaftund
Knechtschaft" als ein Naturverhaltnis beschrieben. Die dort m6gliche
,,Anerkennung" ist derart einseitig und anfanglich, dafl siemit derwech
selseitigen ,,Aufforderung"moderner Subjekte zurFreiheit nicht verwech
seltwerden kann. Das ,,Selbstbewufltsein"hat furHegel seineFreiheit nur
aufKosten ,,derWelt oder seinereigenenWirklichkeit"67behaupten kon
nen; ,,Vernunft" als die Gewif3heit, ,,alleRealitat zu sein"68,war dieser
Standpunkt noch nicht. Es ist erstdasVernunftkapitel (wie spaternoch ein
mal derAbschnitt ,,Moralitat"),welche die Kritik des Idealismusauf dem
Niveau derModerne vorfuhren. ,,Herrschaftund Knechtschaft" 'dagegen
ist- ich bleibe dabei- auf die Entstehung des Selbstbewuiltseins in der
Antike bezogen, ja selbst die- wie immerverwischten- SpurenderKri
tik desmodernen Naturrechts lassen sich 1806 erahnen.Hobbes' Begriffe
werden vonHegel geradezu in ihrGegenteil verkehrt.Selbsterhaltung (Be
65
Studien von W. Becker ihre Berechtigung.
von
Dialektik,
21972; Hegels Dialektik
Stuttgart
11 (1974) 429 ff.
Beiheft
,Knecht', in: Hegel-Studien.
66
von ,Herr' und ,Knecht\
W. Becker, Hegels Dialektik
a. a. O. 436.
67
a. a. O. 176.
des Geistes,
Ph?nomenologie
68
Ebd.
Hier
haben
die
idealismuskritischen
sche und materialistische
Idealisti
,Herr' und
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384
HENNING OTTMANN
gierde), Todesfurchtund Kampf sind nachHegel keine zureichendenMo
tive,welche den UJbergangzum Vertragsschlui und zum souveranenStaat
derModerne plausibelmachen. Sie sind vielmehr zu iuberwinden,wenn
auch nur die primitivsteForm uranfanglicher ,,Herrschaft"entstehen soll.
Es ist nicht ohne Ironie,wenn die solchermaf$enverkehrtenBegriffe Hob
bes' an den Anfang aller Staatenbildungwandern, und es istwohl auch
nicht ohne Ironie,wenn der Begriff der ,,Anerkennung" von der H6he
transzendentaler,sich selbst und die Natur setzender ,,Iche" in den An
fangszustandderGeschichte fallt. Auch die ,,Anerkennung"hat ihreGe
schichte, und wie dasHobbessche so hat Hegel auch das FichtescheNatur
rechthistorisiert.Sicher,FichtesBegriff derAnerkennung wie sein die Na
tur setzendes Ich stehenHegels Geistphilosophie naher als der krasse Indi
vidualismus und Materialismus von Hobbes. Aber auch die Anerkennung
mug fuirHegel aus ihrerbei Fichte nur intersubjektivenBedeutung gel6st
und in die Geschichte der Freiheit einbezogenwerden, die von Beginn an
nicht nur Geschichte eines intersubjektiven,sondern immer auch institu
tionellenGeistes ist.
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