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Gutachtenstil Klausurschreiben

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Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT
Wintersemester 2020/21
Einheit 1
Übersicht: Gutachtenstil und Herangehensweise in der Klausur
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Gutachtenstil bezeichnet eine bestimmte Form des Aufbaus der Falllösung.
Lösung von Klausuren im Gutachtenstil
Grundregel: Vorgehen von der These zur Bestätigung oder zum Verwerfen der These. Das
Ergebnis ist am Ende der Prüfung zu formulieren.
Das Gegenteil ist der Urteilsstil: Ergebnis steht am Anfang, die rechtliche Würdigung folgt
(Bsp.: A hat sich strafbar gemacht, weil...)
Aufbau Gutachtenstil
1. Obersatz / Hypothese
• Konkrete Behauptung wird aufgeworfen / Was ist fraglich?
• Was soll geprüft werden?
o Wer hat sich wonach wodurch strafbar gemacht?
o Wer könnte sich strafbar gemacht haben? (Person)
o Welches Delikt kommt in Betracht?
o Durch welche Handlung? (konkrete und genaue Benennung der Tathandlung
ohne die Verwendung rechtstechnischer Begriffe)
o Welche konkrete Folge ist eingetreten? (Taterfolg)
o Bsp.: A könnte sich wegen einer Körperverletzung gemäß § 223 I StGB strafbar
gemacht haben, indem er B mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat und B eine
Platzwunde davontrug! Dies ist die These, die im Gutachten zu erörtern ist.
• Formulierungshilfen: „Fraglich ist …“, „könnte“, „müsste“, etc. (im Konjunktiv)
2. Obersatz zur Erörterung der einzelnen Voraussetzungen des zu prüfenden Delikts:
• Die Prüfung der einzelnen Voraussetzungen des Straftatbestandes müssen (sofern die
Voraussetzungen nicht unproblematisch bejaht oder verneint werden können) mit einem
Obersatz eingeleitet werden.
• Bsp.: Der A müsste den B körperlich misshandelt haben.
3. Definition
• Abstrakte (d.h. losgelöst vom Fall) Beschreibung eines Tatbestandsmerkmals
• Bsp.: „Eine körperliche Misshandlung ist eine üble unangemessene Behandlung, durch
die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers mehr
als in unerheblicher Weise beeinträchtigt wird“.
4. Subsumtion
• Wird das fragliche Tatbestandsmerkmal durch eine bestimmte Sachverhaltsinformation
erfüllt?
• Sind alle Elemente der Definition erfüllt?
• Der Sachverhalt wird rechtlich gewürdigt
• Bsp.: Indem A den B mit der Faust ins Gesicht schlug, fügte er ihm eine Platzwunde zu.
Dies verursachte dem B Schmerzen, die das körperliche Wohlbefinden des B mehr als
nur unerheblich beeinträchtigten. Durch das Zufügen der Platzwunde wurde auch der
Köper des B versehrt.
5. Ergebnis / Konklusion
• Feststellung, ob ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist oder nicht (im Indikativ)
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Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT
Wintersemester 2020/21
Einheit 1
• Bsp.: A hat den B körperlich misshandelt.
6. Schritte 2 bis 5 werden für jedes relevante Merkmal wiederholt
7. Ergebnis der Deliktsprüfung
• Die These die im Obersatz aufgeworfen wurde, ist nun zu beantworten
• Bsp.: A hat sich wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB strafbar gemacht.
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Hinweise
1. Verzicht auf Gutachtenstil
• Wenn die Prüfungspunkte im Sachverhakt ganz unproblematisch gegeben sind.
• Bsp.: „andere Person“ iRv § 223 I StGB! Dieses Merkmal ist im obigen Fall nicht näher
auszuführen (also nicht: Bei B müsste es sich um eine andere Person handeln. Eine
andere Person ist...)
2. Weitere Tipps
• Klarer, einfacher Satzbau, sachlicher, nüchterner Sprachstil, kein persönliche
Bewertungen, keine Fragezeichen und Ausrufezeichen
• Vermeidung von Wörtern, die den Gebrauch des Urteilsstils implizieren wie: weil, da,
denn usw.
• Kein Gebrauch der ersten Person (ich, wir)
• Nicht auf noch folgende Ausführungen verweisen (also nicht s.u.), sondern wenn dann
nur auf schon vorangegangene (um Wiederholungen zu vermeiden)
Herangehensweise in der Klausur
Phase 1: Sachverhaltsauswertung
1. Bearbeitervermerk aufmerksam lesen
• Welche Personen sind zu prüfen?
• Wurden bestimmte Paragrafen ausgeschlossen oder nur bestimmte zu prüfende
Abschnitte genannt?
• Wurden Strafanträge gestellt?
2. Sachverhalt gründlich lesen (am besten zwei Mal)
• Erfassen des Sachverhalts
• Unterstreichungen der wesentlichen Probleme (Tathandlung, Taterfolg, etc.)
• Einschlägige Normen an entsprechender Stelle an den Rand schreiben, ebenso wie kurz
erste Gedanken oder Ideen zur Verortung im Aufbau
• Am Ende oder beim 2. Mal lesen: Einteilung in Tatkomplexe
Phase 2: Lösungsskizze (= gegliederte Kurzlösung mit Stichpunkten)
Phase 3: Lösungsgliederung (A. I. 1. a. aa. (1), aber wichtig, wer A sagt, muss auch B sagen)
Phase 3: Niederschrift des Gutachtens (Wichtig: Gutes Zeitmanagement, das heißt Vollständigkeit
vor Ausführlichkeit; eine richtige Schwerpunktsetzung ist notwendig)
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Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT
Wintersemester 2020/21
Einheit 1
Gliederung
1. Innerhalb des Sachverhalts
• Bildung von Tatkomplexen
(= Gliederung des Geschehensablaufs durch räumliche und/oder zeitliche Zäsur;
Anhaltspunkte: mehrere Handlungen oder Rechtsgutsverletzungen)
• Keine Verwendung juristischer Begriffe bei der Benennung der Tatkomplexe
• Prüfung erfolgt chronologisch
2. Innerhalb der Tatkomplexe
• Gliederung nach Beteiligten
• Täter vor Teilnehmer, das heißt die Prüfung beginnt mit dem Tatnächsten
3. Innerhalb der Beteiligten
• Gliederung nach den einzelnen Delikten
• Prüfung beginnt mit dem schwersten Delikt
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