Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT Wintersemester 2020/21 Einheit 1 Übersicht: Gutachtenstil und Herangehensweise in der Klausur • • • • Gutachtenstil bezeichnet eine bestimmte Form des Aufbaus der Falllösung. Lösung von Klausuren im Gutachtenstil Grundregel: Vorgehen von der These zur Bestätigung oder zum Verwerfen der These. Das Ergebnis ist am Ende der Prüfung zu formulieren. Das Gegenteil ist der Urteilsstil: Ergebnis steht am Anfang, die rechtliche Würdigung folgt (Bsp.: A hat sich strafbar gemacht, weil...) Aufbau Gutachtenstil 1. Obersatz / Hypothese • Konkrete Behauptung wird aufgeworfen / Was ist fraglich? • Was soll geprüft werden? o Wer hat sich wonach wodurch strafbar gemacht? o Wer könnte sich strafbar gemacht haben? (Person) o Welches Delikt kommt in Betracht? o Durch welche Handlung? (konkrete und genaue Benennung der Tathandlung ohne die Verwendung rechtstechnischer Begriffe) o Welche konkrete Folge ist eingetreten? (Taterfolg) o Bsp.: A könnte sich wegen einer Körperverletzung gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht haben, indem er B mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat und B eine Platzwunde davontrug! Dies ist die These, die im Gutachten zu erörtern ist. • Formulierungshilfen: „Fraglich ist …“, „könnte“, „müsste“, etc. (im Konjunktiv) 2. Obersatz zur Erörterung der einzelnen Voraussetzungen des zu prüfenden Delikts: • Die Prüfung der einzelnen Voraussetzungen des Straftatbestandes müssen (sofern die Voraussetzungen nicht unproblematisch bejaht oder verneint werden können) mit einem Obersatz eingeleitet werden. • Bsp.: Der A müsste den B körperlich misshandelt haben. 3. Definition • Abstrakte (d.h. losgelöst vom Fall) Beschreibung eines Tatbestandsmerkmals • Bsp.: „Eine körperliche Misshandlung ist eine üble unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers mehr als in unerheblicher Weise beeinträchtigt wird“. 4. Subsumtion • Wird das fragliche Tatbestandsmerkmal durch eine bestimmte Sachverhaltsinformation erfüllt? • Sind alle Elemente der Definition erfüllt? • Der Sachverhalt wird rechtlich gewürdigt • Bsp.: Indem A den B mit der Faust ins Gesicht schlug, fügte er ihm eine Platzwunde zu. Dies verursachte dem B Schmerzen, die das körperliche Wohlbefinden des B mehr als nur unerheblich beeinträchtigten. Durch das Zufügen der Platzwunde wurde auch der Köper des B versehrt. 5. Ergebnis / Konklusion • Feststellung, ob ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist oder nicht (im Indikativ) 1 Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT Wintersemester 2020/21 Einheit 1 • Bsp.: A hat den B körperlich misshandelt. 6. Schritte 2 bis 5 werden für jedes relevante Merkmal wiederholt 7. Ergebnis der Deliktsprüfung • Die These die im Obersatz aufgeworfen wurde, ist nun zu beantworten • Bsp.: A hat sich wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB strafbar gemacht. • Hinweise 1. Verzicht auf Gutachtenstil • Wenn die Prüfungspunkte im Sachverhakt ganz unproblematisch gegeben sind. • Bsp.: „andere Person“ iRv § 223 I StGB! Dieses Merkmal ist im obigen Fall nicht näher auszuführen (also nicht: Bei B müsste es sich um eine andere Person handeln. Eine andere Person ist...) 2. Weitere Tipps • Klarer, einfacher Satzbau, sachlicher, nüchterner Sprachstil, kein persönliche Bewertungen, keine Fragezeichen und Ausrufezeichen • Vermeidung von Wörtern, die den Gebrauch des Urteilsstils implizieren wie: weil, da, denn usw. • Kein Gebrauch der ersten Person (ich, wir) • Nicht auf noch folgende Ausführungen verweisen (also nicht s.u.), sondern wenn dann nur auf schon vorangegangene (um Wiederholungen zu vermeiden) Herangehensweise in der Klausur Phase 1: Sachverhaltsauswertung 1. Bearbeitervermerk aufmerksam lesen • Welche Personen sind zu prüfen? • Wurden bestimmte Paragrafen ausgeschlossen oder nur bestimmte zu prüfende Abschnitte genannt? • Wurden Strafanträge gestellt? 2. Sachverhalt gründlich lesen (am besten zwei Mal) • Erfassen des Sachverhalts • Unterstreichungen der wesentlichen Probleme (Tathandlung, Taterfolg, etc.) • Einschlägige Normen an entsprechender Stelle an den Rand schreiben, ebenso wie kurz erste Gedanken oder Ideen zur Verortung im Aufbau • Am Ende oder beim 2. Mal lesen: Einteilung in Tatkomplexe Phase 2: Lösungsskizze (= gegliederte Kurzlösung mit Stichpunkten) Phase 3: Lösungsgliederung (A. I. 1. a. aa. (1), aber wichtig, wer A sagt, muss auch B sagen) Phase 3: Niederschrift des Gutachtens (Wichtig: Gutes Zeitmanagement, das heißt Vollständigkeit vor Ausführlichkeit; eine richtige Schwerpunktsetzung ist notwendig) 2 Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT Wintersemester 2020/21 Einheit 1 Gliederung 1. Innerhalb des Sachverhalts • Bildung von Tatkomplexen (= Gliederung des Geschehensablaufs durch räumliche und/oder zeitliche Zäsur; Anhaltspunkte: mehrere Handlungen oder Rechtsgutsverletzungen) • Keine Verwendung juristischer Begriffe bei der Benennung der Tatkomplexe • Prüfung erfolgt chronologisch 2. Innerhalb der Tatkomplexe • Gliederung nach Beteiligten • Täter vor Teilnehmer, das heißt die Prüfung beginnt mit dem Tatnächsten 3. Innerhalb der Beteiligten • Gliederung nach den einzelnen Delikten • Prüfung beginnt mit dem schwersten Delikt 3