Rechtvorlesung Mitschrift Recht StGB und BGB besorgen [email protected] www.AGLST.justiz.rlp.de nur Amts + Landesgericht -> Tatsachenüberprüfung, Beweisaufnahme Haschischkonsum straflos -> alles andere strafbar Hacken straflos -> Daten ansehen o.ä. strafbar Wichtig: Script Seite 108 Tathandlung § 211 StGB -> töten Handelsobjekt -> Mensch Handlungserfolg -> Tod Wissen + Wollen = Vorsatz -> Mord Ohne Vorsatz -> fahrlässige Tötung § 222 StGB Wichtige §§ StGB: § 15 § 202 a § 263 a § 303 a § 303 b §1 Keine Strafe ohne Gesetz §2 § 15 § 19 Schuldfähigkeit § 20 § 22 § 32 § 202 a Vorgehensweise: A könnte sich gemäß § 202a StGB strafbar gemacht haben I 1) Objektiver Tatbestand - Daten - darf nicht für ihn bestimmt sein, Zugang sichern - darf keine Zugangsberechtigung haben - muß es sich verschaffen 2) Subjektiver Tatbestand Seite 1 Rechtvorlesung Mitschrift Seite 2 Fall 3 Brief Es handelt sich nicht um einen Brief § 202 § 202a §242 - kein Brief - keine besondere Sicherung Diebstahl Fall 5 A könnte sich nach §202a schuldig gemacht haben. I Objektiver Tatbestand a) b) c) d) Täter = A Daten = Programm nicht für ihn bestimmt = Daten sind für Schule bestimmt da diese Daten erwarb √ besondere Sicherung = besonders gesichert da man ohne zusätzliche Hilfsmittel nicht dran kommt Ergebnis: Strafbarkeit nach § 202a Fall 6: Schüler A könnte sich nach §202a schuldig gemacht haben. I Objektiver Tatbestand a) Täter: bei Schüler A handelt es sich unproblematisch um einen Täter b) Daten: Programm c) Diese Daten dürfen nicht für ihn bestimmt sein: Daten sind nicht für ihn bestimmt, er hat keine ausschließliche Verwendungsbefugnis √ d) besondere Sicherung: sind nicht besonders gesichert √ Ergebnis Strafbarkeit nach §202a Donnerstag 15.11.01 keine Rechtvorlesung Prüfungsreihenfolge: I Tatbestand 1) Objektiver Tatbestand 2) Subjektiver Tatbestand z.B.: § 263 Betrug 1) Täter („Wer“) kann jeder sein Tathandlung („Vorspiegelung falscher Tatsachen, Irrtum erregen oder unterhalten => Vermögen beschädigen“) Taterfolg („Irrtum erregen, Vermögensschaden“) Rechtvorlesung Mitschrift Seite 3 Tatobjekt („Vermögen“) Kausalzusammenhang: („Irrtum erregen Vermögen beschädigen) 2) In der Absicht sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen § 339 Täter: Richter §§ 23, 12 Vergehen < mindestens 1 Jahr ≤ Verbrechen minder- bzw. besonders schwere Fälle außer Acht lassen. § 303a Datenveränderung Verwendbarkeit der Daten § 303b Computersabotage Fall 11: keine Strafbarkeit nach §303a aber nach §202a Fall 12: nicht strafbar, da Daten nicht verändert werden und Verfügbarkeit vorhanden ist. Wichtige §§: § 12 § 15 § 23 Fall 14 A Unser A könnte sich nach §303a strafbar gemacht haben I Tatbestandsmäßigkeit 1a) Objektiver Tatbestand Täter = A Tathandlung = löschen, unterdrücken, unbrauchbar machen, verändern Tatobjekt = Daten Erfolg = ja b) Kausalzusammenhang: Handlung muss zum Erfolg geführt haben 2 Subjektiver Tatbestand Absichtlich ! Strafbar nach § 303b und § 303a § 303a und § 303b (1) Softwarebezogen § 303b (2) Hardwarebezogen Rechtvorlesung Mitschrift Seite 4 Fall 15: strafbar nach §263 könnte strafbar sein nach §303b A hat seine eigenen Daten verändert bei §303b müssen Daten Täterfremd sein. Nicht strafbar nach 303b Fall 16: A könnte sich nach §263 strafbar gemacht haben. I Objektiver Tatbestand Täter : A Tatobjekt: Vermögen eines anderen Tathandlung: Täuschung, Vermögen Schädigen, Betrug Maschine getäuscht keine Person keine Rechtswidrigkeit nach §263 A könnte sich nach §263a strafbar gemacht haben Täter: A Tatobjekt: Vermögen eines anderen Tathandlung: unrichtige Gestaltung des Programms Subjektive Tat: In der Absicht sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen Strafbarkeit §242 §202 §202a §303 §303a § 263 Fall 18: A könnte sich nach §303b strafbar gemacht haben Tatbestandsmäßigkeit I Objektiver Tatbestand Täter: A Tatobjekt: nicht gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht oder verändert Tathandlung: es geht um die Nachrichten die nicht eingehen können nicht strafbar §184 Verbreitung pornographischer Schriften Rechtvorlesung Mitschrift Seite 5 BGB Vorträge sind grundsätzlich Form- und Inhaltsfrei! Ausnahme § 313: Grundstückserwerb muß immer Notariell beglaubigt werden. §516: Schenkung; §518: 1) Form notarielle Beglaubigung Abs. 2 ohne Notar 2) Beim Grundstückskauf Ausnahme Jeder Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande Obersatz bei BGB: www = wer will was von wem Schweigen hat im dt. Zivilrecht keine Erklärungsbedeutung Ausnahmen: Beide Parteien müssen vorher vereinbart haben, das Schweigen als Annahme gilt HGB = Handelsgesetzbuch ein Kaufmann schreibt einem anderen Kaufmann ein Bestätigungsschreiben der erste Kaufmann muß sich rühren sonst Vertrag. Ware im Schaufenster => kein Angebot (Ware, Preis, Käufer, Verkäufer) Voraussetzung für Kaufvertrag § 145 ff Angeot, Annahme sind dort geregelt § 151 Da steht nicht drin Schweigen ist Annahmeerklärung (brauchen wir nicht) Fall 2: § 157, §133 Objektiver Dritter Wille sich rechtlich zu binden fehlt Gefälligkeit Schenkung liegt dazwischen Vertrag geht nur von einem aus Schweigen Script S.13 §145 ff vor allem §150 Inhalt, Form und Zustandekommen Rechtvorlesung Mitschrift Seite 6 Fall 3: www: - Zuckersüß will 220 DM für Anzug von Geldsack Geldsack will von Zuckersüß Anzug für 120,- DM Kaufvertrag? Angebot ist nicht Ausstellen im Schaufenster. Anzug (Kaufvertrag wurde geschlossen) wegen Angebot und Annahme über 120,- Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück Geht wegen §119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums. §122 Schadensersatz wegen Anfechtung des Vertrags für Geldsack / Vertrag ist weg also kein Anzug für Geldsack. Vertrauensschaden muß 230 bezahlen hätte 180 bezahlen können => 50 DM Vertrauensschaden. www 1) S will 250,- DM von T 2) T will 5,- DM von S T könnte Anspruch auf die Erstattung des Fahrpreises haben § 611 Dienstvertrag könnte es sein oder Werkvertrag §631 (§640 / §641) Wenn alles in Ordnung ist muß Werk abgenommen werden Dienstvertrag: Arztbesuch Objektiver Dritter – Schönheitschirugie Dienstvertrag Unterschied Dienstvertrag: nur Dienst ist geschuldet / Werkvertrag: Der Erfolg ist geschuldet Werkvertrag: Taxifahrt Anspruchsgrundlage könnte sein §631 Abs. 1 Parteien + Gegenstand + Preis – kein Werksvertrag zustande gekommen § 632 Muß nur klar sein das es was kostet. Es gilt die Taxe § 632 Anspruch auf 5,- DM § 823 Zentrale Schadensersatzregelung Abs. 2 Schutzgesetze Vorsatz Wissen und Wollen der Tatbestandsmäßigkeit Fahrlässigkeit Freiheitsberaubung, Nötigung, Notwehr § 227 Rechtfertigungsgrund keine Rechtswidrigkeit gegen § 823 Rechtvorlesung Mitschrift Seite 7 Lösungen zur Rechtklausur 1) a) strafbar (§23 Abs. 1 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Versuch immer strafbar) b) nicht strafbar (Vergehen) c) nicht strafbar (Vergehen) d) strafbar (Vergehen Versuch strafbar) e) strafbar (Raub Abs.1 Verbrechen Abs.2 Minderschwerer Fall hat nichts mit Beurteilung von Verbrechen zu tun. Versuch strafbar) f) strafbar (§261 Mindestens ein Jahr Abs.3 Versuch strafbar) (4 P) 2) Der Wirt und Gast Gulp haben einen Kaufvertrag. Allerdings denkt G er laute über 2,50 DM und W denkt über 3,50 DM. Da W nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn S die Preise auf seiner Karte ändert und G nichts dafür kann, wenn er darauf reinfällt, haben beide gem. §119 BGB das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Von diesem Recht macht W Gebrauch, indem er G das Bier für 3,50 DM anbietet. Nun liegt es an G, das zu akzeptieren oder abzulehen. 3) H wollte S nur helfen und einen Gefallen tun. Zwischen den beiden kam kein Vertrag zustande und gem. §157 BGB und §133 BGB kann man von jemandem keinen Schadensersatz auf Gefälligkeit verlangen. H hatte den Niesanfall ja nicht geplant und kann also auch dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden und muss auch nicht dafür haften. 4) Da der Vertragspartner offensichtlich seiner Erfüllungspflicht nicht nachkommt und auch auf mehrmaliges Nachfragen nicht handelt bzw. reagiert und bereits einige Wochen vergangen sind, kann ich mich ohne weiteres aus dem Vertrag lösen. sobald ich einen neuen Vertragspartner gefunden habe und dieser auch den Vertrag erfüllt, wird der alte Vertrag nichtig, gem. §183 BGB 5) Dem Schweigen kommt keine Erklärungsbedeutung zu, gem. § 151 BGB. Es gibt keine Ausnahmen. 6) . 7) . 8) A könnte sich nach §202a StGB strafbar gemacht haben: Tatbestandsmäßigkeit I. Objektiver Tatbestand a) Täter : A Tathandlung: Kopieren von Daten Tatobjekt: Daten Handlungserfolg: eingetreten Kopie unbefugt √ für ihn bestimmt √ sich verschafft √ Rechtvorlesung Mitschrift Seite 8 Kausalzusammenhang hat die Kopie unbefugt beschafft besonders gesichert Passwort – A hat sich gem. §202a StGB strafbar gemacht. Subjektiver Tatbestand: Wusste und Wollte was (4 P) 9) A könnte sich nach § 242 StGB strafbar gemacht haben Abs.1 Tatbestandsmäßigkeit I. Objektiver Tatbestand a) Täter: A Tathandlung: wegnehmen Tatobjekt: Konstruktionspläne Handlungserfolg: eingetreten Kausalzusammenhang: Pläne eingesteckt II. Subjektiver Tatbestand Wissen und wollen er hatte nicht die Absicht die Pläne zu stehlen und wusste auch nicht das er die Pläne hat gem. §242 StGB nicht strafbar § 246 Abs. 1 Unterschlagung Subjektiver Tatbestand fahrlässig gehandelt §15 Fahrlässiger Diebstahl ist nicht strafbar (6 P) 10) a) b) c) d) e) f) Verbrechen Vergehen Vergehen Verbrechen Verbrechen Vergehen (Insgesamt 43 P) (man braucht ca. 40% zum bestehen) Klausur: Beginn 8:30 Uhr Audimax mitbringen: -Studentenausweis -Personalausweis -Gesetzestexte Fall 1 & 2: Rechtbindungswillen Wie werden Verträge geschlossen: Angebot und Annahme (S.13) Unterscheidung: 2-Seitige Verträge: Kaufvertrag 1-Seitige Verträge: Schenkung Gefälligkeiten Rechtvorlesung Mitschrift Seite 9 Einladung ein Angebot anzunehmen Vertrag kann nur Uneingeschränkt angenommen werden -> §150 ff Schweigen keine Annahme, Ausnahmen: Script Formfreiheit von Verträgen -> S.15 Ist Rechtsbindungswille? Objektiver Dritter S.24 Anfechtung d. Willenserklärung Vertrag ist zustande gekommen, ist er nicht zustande gekommen kann er auch nicht angefochten werden. Willenserklärung kann nur angefochten werden nicht Vertrag ist in §199 geregelt; §121, §122, §142, §143 Rücktritt von Vertrag bedarf einer Erklärung Grund findet sich in §119 (Inhalts), (Erklärungsirrtum), (Sache, Person) Weiterer §123 Täuschung, Druck Wirkung §122, §142 Fall 9: Dienstvertrag – Erfolgsunabhängig Arzt Werkvertrag Erfolg geschuldet Reparatur (Beispiel parat haben) (§612 ) §632 Preisvereinbarung ist erforderlich, wenn nicht wird der Preis von Gesetz geregelt Voraussetzung: es muß klar gewesen sein daß eine Geldzahlung erfolgen muß (§611 ) §631 verpflichtet = Anspruchsgrundlage Fall 10: 1. www Grünfix 8000 DM von Arm für Erstellung eines Planes 2. Anspruchsgrudlage Vertrag §631 Abs.1 BGB; Grünfix will 8000 DM von Arm Sicht des Objektiven Dritten zählt (Kennzeichen für Anspruchsgrundlage = Wort „Verpflichtung“) 3. Art des Vertrages Werkvertrag, weil Erfolg geschuldet ist 4. Ist Vertrag zustande gekommen ja, Angebot und Annahme Höhe des Werklohnes wurde vorher nicht bestimmt=> Höhe des Lohnes geht nach Gesetz Fehleranalyse + Fehlerbeseitigung = Preis darf nicht höher sein als Preis wenn man nur Fehlerbeseitigung in Auftrag gibt. Rechtvorlesung Mitschrift Seite 10 Fall 11: Besitz der der es hat Eigentum der dem es gehört § 433 Kaufvertrag § 929 Übergang des Eigentums (Grundregel) Ausnahme: § 932 Gutgläubiger Erwerb gilt nicht wenn gestohlen §935 § 985 Eigentümer kann Herausgabe verlangen Nachtrag zur Rechtklausur Aufgabe 2) Karte ist eine Einladung ein Angebot abzugeben nicht das Angebot selbst Das Angebot kommt vom Gast Der Wirt nimmt das Angebot an Eine Anfechtung nach § 119 führt zu nichts, da das Bier nicht zurückgegeben werden kann. Worüber müssen sich Parteien beim Kaufvertrag einigen auch ohne das es einer verlangt? Preis, Kaufgegenstand, Parteien (wer ist Käufer, wer ist Verkäufer) §433 Worüber müssen sich Parteien beim Werkvertrag einigen und wo ist der Unterschied zum Kaufvertrag? Parteien, Werk, Preis (ACHTUNG!!! Die Höhe des Preises muß im Gegensatz zum Kaufvertrag nicht feststehen, es muß lediglich feststehen das es einen Preis gibt) §632 Rechtklausur WS ’97 5. Fräulein Schiffer unterzeichnet in - einer durch ihren Freund verursachten Hypnose einen Vertrag mit der Kosmetikfirma Coco S'Nuß. Liegt eine Willenserklärung vor? Begründen Sie Ihre Ansicht! Es fehlt hier an Rechtsbindungswillen sowie an Handlungswillen es fehlt überhaupt an Wille. Kein Handlungsbewusstsein. Nicht mit §133 erklärbar da kein Wille vorliegt. Erklärung Objektiv Wille Subjektiv Rechtvorlesung Mitschrift Seite 11 15. Ihnen gefällt ihre Nase nicht mehr, Sie begeben sich deshalb zum Schönheitschirugen. Dieser führt die Operation durch, nach der Operation wächst ihre Nase auf stattliche 20 cm an. Richten sich in diesem Fall Ihre Ansprüche nach Dienstvertrag- oder Werkvertragsrecht? Begründen Sie Ihre Antwort. Ist der Erfolg geschuldet oder nicht? Schönheitschirug ist ein Arzt also Dienstvertrag da immer Fehler auftreten können bei Operationen am Lebenden Objekt. Der Erfolg ist in diesem Fall nicht geschuldet. §611 Vergissmeinnicht verliert eine Telefonkarte, Sonderbar findet sie und manipuliert sie so, das er immer umsonst bei der Telekom telefonieren kann. Strafbarkeit des Sonderbar? §303a Abs.1 StGB Tatbestandsmäßigkeit Objektiver Tatbestand Täter = Wer Handlungsobjekt = Daten Tathandlung = löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht, verändert Handlungserfolg = Daten verändert Kausalzusammenhang = Daten wurden von Sonderbar verändert Geschütztes Rechtsgut des 303a Verwendbarkeit der Daten Geschütztes Rechtsgut des 202a Verfügungsrecht desjenigen dem die Daten zustehen. Subjektiver Tatbestand: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung: Weiß und will Rechtswidrigkeit: ja Schuld: ja evtl. §263a hat nicht telefoniert hat das Vermögen nicht beschädigt evtl. Diebstahl, Unterschlagung der Karte §242 §246 Sperrmüll auf der Straße Abgabe des Eigentums. Herrenlos; keine Unterschlagung wenn man Sperrmüll mitnimmt 1. 2. 3. 4. www Anspruchsgrundlage Vorschrift zitieren mit Wort verpflichten Ist Vertrag zustande gekommen (Angebot & Annahme) Liegt Angebot vor (wo ist das Angebot?) Liegt ein wirksames Angebot vor Vertrag (Parteien, Leistung, Vergütung) Rechtsbindungswille Sicht des objektiven Dritten §164 Anfechtung braucht: Erklärung, Grund, Frist Rechtvorlesung Mitschrift Seite 12 Nachdem Sie die vorliegende Klausur mit 1,0 bestanden haben, möchten Sie die nachfolgenden Studentengenerationen an Ihrem Erfolg teilhaben lassen und führen deshalb einen "Crashkurs in Recht für Hacker etc." zur Vorbereitung auf die im Wintersemester 2000/2001 zu schreibende Klausur durch. Als Sie gegen Ende des Crash-Kurses Ihr Salär eintreiben wollen, verweigern die Teilnehmer die Zahlung mit folgenden Gründen: Der Lehrkörper sei stets 15 Minuten zu spät gekommen, die Veranstaltungen seien pädagogisch wertlos und unstrukturiert gewesen, weshalb der Lernerfolg gleich null gewesen sei, die von Ihnen zur Durchführung des Crash-Kurses angemieteten Räume hätten lediglich eine Raumtemperatur von 14,5 °C aufgewiesen. Bekommen Sie trotzdem Ihr Geld? 1. www 2. Anspruchsgrundlage: Dienstleistungsvertrag (weil Erfolg nicht garantiert werden kann) §611 g.g.F. §612