Stellungnahme der Schweizerischen

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Stellungnahme der Schweizerischen Depeschenagentur zu den
Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung
Zusammenfassend: Wir beschränken die Detailkritik wie gewünscht auf die Empfehlungen des
Rates zu den Bereichen Getrennt-/Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung. Wir
stellen jedoch ausdrücklich fest, daß alle Bereiche, auch diejenigen, die von den politischen Organen faktenwidrig als „unstrittig“ bezeichnet worden sind, der Überarbeitung bedürfen. Die Empfehlungen des Rates führen nach Ansicht der SDA zu einer Verbesserung; sie sind aber ungenügend.
Generell zur Neuregelung
Zu überprüfen sind auch Laut-Buchstaben-Zuordnung, Bindestrichschreibung und Groß-/Kleinschreibung. Bei der Laut-Buchstaben-Zuordnung geht es um die unnötige Veränderung gewohnter
Wortbilder aufgrund von volksetymologischen Ableitungen (Quäntchen usw.), wiederbelebten,
längst verblichenen Beziehungen (behände usw.), willkürlich herausgepickten Stammschreibungen
(Stängel usw.), aufgrund der pedantischen Dreikonsonantenregel (Schifffahrt), der in der Schweiz
zurückhaltender gehandhabten Eindeutschung (Communiqué ist für uns nicht „alte“, sondern einzig
mögliche Schreibung) und (außerhalb der Schweiz) der Rückkehr zur nachweislich fehlerträchtigeren Heyseschen s-Schreibung.
Bei der Schreibung mit Bindestrich geht es um die Verschlechterung der Systematik (herkömmlich:
19jährig, 32stel, 2fach, 90er, 90mal; neu: 19-jährig, 32stel, 2fach/2-fach, 90er, 90-mal) und die
wegen der Dreikonsonantenregel eingeführten Behelfsschreibungen wie Schiff-Fahrt.
Die Groß-/Kleinschreibung wird vom Rat zwar nochmals überprüft und voraussichtlich revidiert,
jedoch nur in einem begrenzten Teilbereich (Recht haben/rechthaben usw., Du/du in Briefen,
Großschreibung fester Begriffe wie Erste Hilfe, Schreibung von Pronomina, Kardinalzahlen und
unbestimmten Zahladjektiven). Es gibt jedoch weitere strittige Teilbereiche, deren sich der Rat
annehmen müßte: heute Abend/Freitagabend, im Voraus, des Weiteren, auf dem Laufenden, das
8-Fache, Ultima Ratio usw. Die Forderung, substantivische Bestandteile in solchen aus romanischen Sprachen sowie Latein und Griechisch stammenden Fügungen groß zu schreiben, steht in
krassem Widerspruch zum Anspruch, die Schreibung für den Anfängerschreiber zu vereinfachen.
Kein Schüler ist imstande, die Wortart in solchen Fügungen mit Sicherheit zu bestimmen.
Durch die verschiedenen Revisionen ist ein Flickwerk entstanden, bei dem kaum mehr etwas
zueinanderpaßt. Die dadurch entstandene Verunsicherung (mehr Getrennt- und Großschreibung,
mehr ä, aber wo?) führt auch in unserem Dienst täglich zu Übergeneralisierungen (Ernst nehmen,
Offside verdächtig, Sinn entstellend, hinweg setzen, sicher stellen, dabei zu bleiben, zurück zu
geben, zwischen durch, entgegen gebracht, hat sich dagegen gestellt, wer Schuld ist, Beides,
Einiges, Zeit seines Lebens, so viel ich weiß usw.; im Dienst sind bereits 38mal Aufwändungen und
vereinzelt auch schon notwändig, auswändig, inwändig zu finden). Nur ein Teil davon kann mit
einer (optional angewendeten) Computer-Rechtschreibprüfung aufgefangen werden.
Übersehen wird offenbar auch, daß die massive Vermehrung der Variantenschreibung, so willkommen die dadurch ermöglichte Wiederzulassung herkömmlicher Schreibweisen ist, für Verlage
und Nachrichtenagenturen kostentreibend wirkt. Die Variantenschreibung zwingt sie, Hausorthographien zu erstellen und zu pflegen. Das Ergebnis werden unterschiedliche Regelungen sein, die
den Austausch von Dokumenten erschweren. Dazu kommen kostspielige Hinundherkorrekturen
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wegen unterschiedlicher persönlicher Präferenzen. Variantenschreibung erschwert zudem die
maschinelle Textverarbeitung (etwa bei Recherchen).
Professionell Schreibende wollen den Lesern ihre Texte möglichst eindeutig und in ihrer ganzen
Differenziertheit übermitteln. Sie erwarten von der Rechtschreibung, daß sie dem Sprachgebrauch
folgt, der Sprache angemessen ist, die bestehenden Möglichkeiten zur Bedeutungsdifferenzierung
bewahrt, daß sie grammatisch und etymologisch richtig ist, daß die Lesefreundlichkeit Vorrang vor
der Schreibvereinfachung hat, daß auch ästhetische Kriterien beachtet werden und insbesondere,
daß keine gewohnten Wortbilder ohne Not, d.h. ohne Vorteilsgewinn, verändert werden. Alle diese
Erwartungen werden von der Neuregelung aufs gründlichste enttäuscht.
Die Neuregelung versucht, das Schreiben für den Anfänger – auch wenn es zu Lasten der
Lesefreundlichkeit geht – zu vereinfachen, damit Schüler weniger Fehler machen. Offenbar wird
jedoch sogar dieses – aus Sicht der professionell Schreibenden wegen der damit einhergehenden
Leseerschwernis falsche – Ziel verfehlt. Nach jüngsten Untersuchungen und Erfahrungen an
Schulen machen auch Schüler (genau wie unsere Journalisten) nicht weniger, sondern mehr Fehler,
weil die Rechtschreibung nicht einfacher, sondern komplizierter und unsystematischer geworden
ist. Dadurch und durch die mangelnde Akzeptanz der Neuregelung ist die Einheitlichkeit der
Rechtschreibung wahrscheinlich auf Jahre hinaus verloren, was gemäß Auftrag an die aufgelöste
Zwischenstaatliche Kommission und nachher an den Rat unter allen Umständen hätte vermieden
werden sollen.
Das heißt, die Neuregelung hat die Lesefreundlichkeit und die Einheitlichkeit der Rechtschreibung
beschädigt, ohne das Ziel einer geringeren Fehleranfälligkeit zu erreichen. Zusammen mit dem
gigantischen, wohl in die Milliarden Franken gehenden Aufwand, der dafür betrieben worden ist
und weiter betrieben wird, ergibt sich ein höchst unvorteilhafter Befund. Das Fiasko könnte in der
Tat kaum größer sein.
Es wird immer offensichtlicher, daß der Königsweg aus der verfahrenen Situation der Abbruch der
Neuregelung und auf der gesicherten Grundlage der herkömmlichen, bewährten Rechtschreibung
die Neuformulierung der Regeln und die Eliminierung der beanstandeten Überregulierungen wäre.
Schul- und Wörterbücher sind durch die Revisionen ohnehin bereits wieder überholt. Wir bedauern
außerordentlich, daß dieser Weg offensichtlich nur deshalb nicht in Frage kommt, weil unter allen
Umständen das Eingeständnis eines Fehlers vermieden werden soll.
Die Neuformulierung der Regeln könnte durchaus dem Rat statt dem Duden übertragen werden.
(Die Zerschlagung seines Monopols war ja offensichtlich in Deutschland und Österreich das Hauptziel einer Gruppe von Reformern, während die EDK weiterhin den Duden als Richtlinie akzeptiert.)
Der Rat müßte aber aus Fachleuten bestehen und entsprechend der Verhältnisse in der Sprachgemeinschaft, die die Neuregelung bekanntlich mehrheitlich ablehnt, zusammengesetzt werden.
Zurzeit besteht er großmehrheitlich aus Reformbefürwortern. Vollends unverständlich ist dabei die
Zusammensetzung der Schweizer Delegation. Anders als Deutschland entsendet die Schweiz die
Mitglieder der aufgelösten Zwischenstaatlichen Kommission (und deren Schüler!) in den Rat,
obwohl ebendiese Kommission durch ihr Unvermögen, einen konsensfähigen Vorschlag zustande
zu bringen, ein neues korrigierendes Gremium erst nötig gemacht hat (auszunehmen von dieser
Kritik ist Dr. Hauck, der namentlich der reformierten Getrennt-/Zusammenschreibung immer
kritisch gegenübergestanden hat). Man hätte erwarten können, daß der zunächst nicht besetzte
neunte Sitz einem ausgewiesenen Kritiker der Neuregelung zugewiesen worden wäre. Statt dessen
ging er schließlich an einen weiteren Schüler der Mitglieder der aufgelösten Kommission. Dieses
Vorgehen widerspricht zutiefst schweizerischem Demokratieverständnis.
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Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung
Im folgenden nennen wir nur die auffälligsten Punkte. Daneben gibt es zahlreiche weitere, die zu
kritisieren sind.
Zur Getrennt-/Zusammenschreibung
Ohne revidiertes Wörterverzeichnis ist eine abschließende Beurteilung dieses Bereichs nicht
möglich.
§ 33
E: Die Liste der untrennbaren Zusammensetzungen enthält Ganz- und Halbzusammensetzungen;
auf den Unterschied (Einfügung der Partikeln ge und zu: danksagen, dankgesagt, dankzusagen)
sollte aufmerksam gemacht werden. Weitere solche Fälle sind das in der Einleitung aufgeführte
bergsteigen sowie die nicht aufgeführten notlanden, hohnlachen, hohnsprechen u.a. Weitere
untrennbare Ganzzusammensetzungen sind fachsimpeln, haushalten, ratschlagen, wetterleuchten.
(Es fällt auf, daß die Neuregelung staubsaugen von den Halb- zu den Ganzzusammensetzungen und
haushalten von den trennbaren zu den untrennbaren Ganzzusammensetzungen verschoben hat. Das
scheint uns akzeptabel.) In beiden Fällen, Ganz- und Halbzusammensetzungen, sind Fügungen
vorgesehen, die auch als Wortgruppen geschrieben werden können: bei den Ganzzusammensetzungen Gewähr leisten und Staub saugen (und Haus halten, falls das beibehalten werden soll),
bei den Halbzusammensetzungen Hohn lachen und Hohn sprechen. lobpreisen ist eine Mischform,
da zwei Partizipformen erlaubt sind (falls das beibehalten werden soll): gelobpreist und
lobgepriesen. Dagegen gibt es brustschwimmen, delfinschwimmen, marathonlaufen in zusammengesetzter Form nur als Infinitive. Auch auf diese Unterschiede sollte aufmerksam gemacht werden.
Erwähnung verdienten außerdem Spezialfälle wie bausparen (nur Infinitiv und bauzusparen) und
sandstrahlen (nur Infinitiv und Partizip II, mit zwei Formen: gesandstrahlt, fachspr. sandgestrahlt).
§ 34
(1.2) Eines der Lieblingsbeispiele des Vorsitzenden, auseinandersetzen (sich mit etwas auseinandersetzen)/auseinander setzen (die Schüler auseinander setzen), fällt diesem Abschnitt zum
Opfer. Das Wort wird aufgrund des Betonungskriteriums in beiden Bedeutungen zusammengeschrieben. Das scheint uns akzeptabel, auch wenn argumentiert werden könnte, daß das Betonungskriterium hier zugunsten einer Unterscheidungsschreibung zu ignorieren sei (wie es auch in den
Verbindungen Verb + Verb, z.B. sitzenbleiben/sitzen bleiben, geschieht)
E1: Zu begrüßen ist, daß bei Verbindungen Adverb + Verb die Betonung als erstes Kriterium für
den Entscheid getrennt/zusammen genannt wird (z.B. wiedersehen/wieder sehen). Das gleiche wäre
auch bei Verbindungen Adjektiv + Verb nötig (freisprechen/frei sprechen).
E2: Hier wird nur gesagt, daß dar- das a abwerfen kann, aber nicht, welche Wirkung dies auf die
Getrennt-/Zusammenschreibung haben soll. Offenbar wird insinuiert, daß dann zusammengeschrieben wird. Das stimmt aber nicht. Es gibt sowohl Fälle von Zusammenschreibung mit
erhaltenem a (darangehen, daranmachen, daransetzen, dareinmischen, darüberfahren, darüber-
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machen, darüberstehen, darumkommen, darunterfallen, darunterliegen u.a.) als auch Fälle von
Getrenntschreibung mit abgeworfenem a: (sich nichts) daraus machen und draus machen.
(2.2) Das von der Arbeitsgruppe eingeführte Beispiel verlorengehen hätte das Plenum auf keinen
Fall streichen sollen. Partizipien werden im Regelwerk unter Adjektiven abgehandelt (als Zweitglied in § 36). Partizipien sind aber (auch) Verben. Damit werden manche die Schreibweise von 4.
ableiten, um so mehr als dort von "verbalem" erstem Bestandteil und nicht von "Infinitiven" die
Rede ist („Verbindungen mit einem verbalen ersten Bestandteil“). In 4. ist aber vom Rat der
Alternativvorschlag E7 der Arbeitsgruppe abgelehnt worden, womit die Verbindungen mit -gehen
und -lernen weggefallen sind. Das wird zum Schluß führen, daß verlorengehen getrennt
geschrieben werden muß.
Man hätte in (2.2) vielmehr darauf verweisen müssen, daß unter adjektivischen Bestandteilen auch
Partizipien gemeint sind. Außer verlorengehen hätten dann auch die Beispiele gefangennehmen und
gefangenhalten aufgeführt werden sollen.
Auch das Beispiel übrigbleiben (Google-Fundstellen: 440k) ist zu Unrecht gestrichen worden. Es
sollten vor allem häufig vorkommende Beispiele angeführt werden; vollquatschen (7k) gehört
sicher nicht dazu und ist zu Recht gestrichen worden, aber z.B. nahestehen (280k) und (unter 4. E7)
stehenbleiben (485k).
Es sollten hier und in E6 zur Erläuterung je eine finite Form und zweites Partizip oder Infinitiv mit
zu aufgeführt werden.
Jetzt wird unterschieden nach "resultativ" (dann sind beide Schreibweisen zulässig) und "idiomatisiert" (dann gilt nur die Zusammenschreibung). Das wird in der Praxis nicht funktionieren; die
Schreiber werden sich an die Freistellungsregel E5 halten und in allen Fällen schreiben, wie ihnen
beliebt. Die beiden Regeln sind damit unnötig. Besser wäre, das Betonungskriterium für die
Schreibung beizuziehen.
(3): Die Liste behauptet weiterhin, leid sei ein ehemaliges „Substantiv“, was offensichtlich falsch ist
(Schweizer fühlen das noch gut in dasch e leidi Sach). Die obligatorische Zusammenschreibung
von leidtun, d.h. das Verbot der bisher üblichen Schreibweise leid tun, für deren Beibehaltung sich
auch die EDK ausgesprochen hat, ist abzulehnen. Dasselbe gilt für nottun.
Aus herkömmlich gut tun, leid tun, not tun, leid sein, not sein machte die Reform gut tun, Leid tun,
Not tun, leid sein, Not sein. Der Rat korrigiert zu gut tun, leidtun, nottun, leid sein, Not sein.
Kommentar überflüssig.
Warum Eis, Kopf, Stand, Teil ihre Eigenschaft als selbständige Substantive verloren haben sollen,
ist nicht einsichtig. Dazu würde eher das in (1.3) genannte überhand gehören.
E6: Die zu begrüßende Wiedereinführung der Zusammenschreibung, aber Beibehaltung der
Getrenntschreibung bei Acht geben, Acht haben, Halt machen, Maß halten führt dazu, daß sowohl
ich gebe Acht wie ich gebe acht, ich habe Acht/acht, ich mache Halt/halt, ich halte Maß/maß richtig
ist. Das kommt einer weiteren Vermehrung der unerwünschten Variantenschreibung gleich.
Gleiches gilt für kennen lernen/kennenlernen (4), wo einzig die Zusammenschreibung gerechtfertigt
ist (wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen). Vor der Reform waren diese Fälle eindeutig geregelt
(zusammengeschrieben).
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Nicht (mehr) berücksichtigt sind Schreibweisen wie hofhalten, maschineschreiben, probefahren,
radfahren u.a. Das scheint zu kurz gegriffen. Die Sprachgemeinschaft wird diese Wörter voraussichtlich weiterhin bevorzugt zusammenschreiben, so daß innert Kürze eine weitere Anpassung der
Regeln nötig ist, wenn wirklich, wie immer wieder betont, dem Sprachgebrauch gefolgt wird.
(4) Die Regel für Verbindungen Verb + Verb hätte offener formuliert werden sollen. In dieser
Regel hätte man einfach bestimmen sollen, daß bei übertragener Bedeutung Zusammenschreibung
möglich (aus Sicht der SDA besser: vorgeschrieben) ist. Die Beschränkung auf Verbindungen mit
-bleiben und -lassen (auch wenn sie wie im Alternativvorschlag mit -gehen und -lernen ergänzt
würden) ist unnötig und schlecht zu vermitteln. Man hätte einfach und offener in einem E-Abschnitt
erklären können, daß dies vor allem Verbindungen auf -bleiben, -gehen, -lassen und -lernen betrifft.
Die Regel hätte außerdem durch mögliche Zusammenschreibung bei scheinbar analogen Konstruktionen erweitert und damit geöffnet werden sollen. Bei kennenlernen handelt es sich ja weniger
um eine „übertragene“ Bedeutung als um eine von anderen Verbindungen mit -lernen unterschiedliche Konstruktion (bei lesen lernen lernt man das Lesen, bei kennenlernen aber nicht das
Kennen). Es ist diese unterschiedliche Konstruktion, die die Tendenz zur Zusammenschreibung
erklärt.
Ähnlich bei spazierengehen. An spazierengehen und kennenlernen wurde wahrscheinlich bei der
Formulierung der (abgelehnten) alternativen E7 gedacht. Es gibt aber weitere Beispiele wie
badengehen, wo tatsächlich übertragene Bedeutung vorliegt. Deren Nichtbeachtung wurde dem
Duden vorgeworfen und als Argument für die Beseitigung des Kriteriums „übertragene Bedeutung“
verwendet.
Zur Rettung der offenbar aufgrund des Usus besonders erwünschten Möglichkeit der Zusammenschreibung von kennenlernen wurde es von der (abgelehnten) alternativen einfach in die nicht
alternative E7 verschoben. Aus den erwähnten Gründen (keine übertragene Bedeutung) ist dies
allerdings ein fragwürdiger Schachzug.
Alle zwingend getrennt geschriebenen Verbindungen mit Verben, werden in § 36 (Verbindungen
mit Adjektiven) (2.1) konterkariert, wo die partizipiale Form dann doch auch wieder zusammengeschrieben werden kann: spazierengegangen, badengegangen, gefangengenommen.
§ 36
Der Paragraph (wie auch § 39) fällt durch eine massive Vermehrung der unerwünschten Variantenschreibung auf.
(2.3) nicht öffentlich und nichtöffentlich sind nicht völlig deckungsgleich.
Zu vielen durch die Neuregelung entstandenen Ungereimtheiten wie Zusammensetzungen mit
hoch-, tief- und wohl-, ferner eine Zeit lang und eine Hand voll (schweizerdt. Hampfle!), zu
klassebildenden Verbindungen wie fleischfressend, metallverabeitend (vormals E4 der Arbeitsgruppe) sowie zu Doppelpartikelverben wie wiederherrichten usw. äußern sich die Empfehlungen
überhaupt nicht.
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Redaktionelles:
In § 33(3) sollte, wie an andern Orten, die Betonung durch Unterstreichung angegeben werden:
durchbrechen usw.
In der Einleitung zu § 34 „Partikeln, Adjektive, Substantive oder Verben können als Verbzusatz
mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur in den Infinitiven, den
Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen“ sollte „nur“ gestrichen
werden. „Nur“ insinuiert, daß man die Zusammensetzungen ansonsten getrennt schreibt, obwohl
man sie zusammenschreiben könnte. Man kann sie aber gar nicht zusammenschreiben, da sie in den
andern Situationen ja in Distanzstellung stehen (z.B. ich setze mich damit auseinander).
Es fehlt außerdem das Komma nach Partikeln.
Zu begrüßen ist, daß in der Schlussredaktion selbstständig zu selbständig geändert wurde. Zu
begrüßen ist ferner der Ersatz der offensichtlich falschen Beispiele bereit erklären und klein
beigeben in (2.3) durch dingfest machen und schachmatt setzen.
Es erstaunt, daß in § 34 E7 der verpönte Begriff "übertragene Bedeutung" nun doch wieder
auftaucht und nicht wie in (2.2) das neutralere "neue, idiomatisierte Gesamtbedeutung" gewählt
wird.
Zur Zeichensetzung
Die Nachrichtenagenturen haben die Möglichkeit, das Komma bei erweiterten Infinitiv- und
Adjektiv- bzw. verkürzten Partizipialgruppen wegzulassen, von Anfang an mit gutem Grund nicht
benutzt, weil die Weglassung zu einer Leseerschwernis, wenn nicht zu Sinnentstellungen führen
würde. Sie behalten auch das Komma vor und/oder bei, wenn diese gleichrangige Hauptsätze
verbinden, obwohl gelegentlich argumentiert wird, es werde damit die Reihenbildungsregel verletzt,
bei der das Komma durch und/oder ersetzt wird.
Zu begrüßen ist, daß der Rat das Komma vor erweiterten Infinitivgruppen wieder obligatorisch
macht. Der Rat hätte einen Schritt weitergehen und das gleiche auch für mit und/oder verbundene
gleichrangige Hauptsätze vorsehen sollen. Die möglichen Folgen einer Weglassung des Kommas
zeigt das in § 73 des amtlichen Regelwerks angeführte Beispiel Ich fotografierte die Berge und
meine Frau lag in der Sonne. Ebenso bei Adjektivgruppen (in § 76): Sie suchte den etwas
ungenauen Stadtplan in der Hand ein Straßenschild. Es ist inakzeptabel, daß der Rat diese
Unzulänglichkeiten nicht korrigiert hat.
Als pedantisch abzulehnen ist das von der Neuregelung eingeführte Komma nach Frage- oder
Ausrufezeichen („Wo bist du?“, fragte sie). Solche längst überwundenen Pedanterien sollten nicht
wiederbelebt werden (die Dreikonsonantenregel und selbstständig atmen den gleichen Geist). Der
Rat hätte dies korrigieren müssen.
Abzulehnen ist auch die (optionale) Neuregelung der Apostrophschreibung: Carlo’s Taverne,
Ohm’sches Gesetz. Die Zulassung des Apostrophs in solchen Fügungen wird unweigerlich zu
Übergeneralisierungen führen (Vater’s Auto). Die herkömmliche Regelung (Ohmsches Gesetz,
ohmscher Widerstand) war besser (auch was die Groß-/Kleinschreibung solcher Fügungen betrifft).
Der Rat hätte auch dies korrigieren sollen.
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Zur Worttrennung
Nachrichtenagenturen verwenden in ihren Diensten normalerweise keine Silbentrennung. Sie
betrifft sie am Rande aber trotzdem, weil sie auch andere Dokumente herstellen (Broschüren,
Websites, Geschäftsbericht usw.). Deshalb und weil die Silbentrennung ein illustratives Beispiel für
die verfehlte Neuregelung ist, folgen einige Bemerkungen dazu.
Zunächst ist festzustellen, daß eine Schreibvereinfachung für Schüler in diesem Bereich ins Leere
stößt. Denn die Notwendigkeit, Wörter zu trennen, ergibt sich hauptsächlich im Blocksatz, d.h. für
Zeitungen mit ihren schmalen Spalten und für den Büchersatz, wo allzu unterschiedlich große
Wortzwischenräume zu vermeiden sind. Schüler kommen kaum in die Lage, Wörter trennen zu
müssen, und wenn doch, höchstens bei langen zusammengesetzten Wörtern, deren Trennung
keinerlei Schwierigkeiten bereitet. In diesem Bereich kann also uneingeschränkt der Lesefreundlichkeit der Vorzug gegeben werden. Das betont auch der Rat mit seinen bis zum Überdruß
zitierten Beispielen Urin¦stinkt und Anal¦phabet (bei denen es freilich gar keine Änderung gibt; sie
bleiben weiterhin erlaubt, sie sollen bloß wie schon bisher vermieden werden).
Ein krasses Beispiel für das genaue Gegenteil, die Schreibvereinfachung auf Kosten der Lesefreundlichkeit, ist die Neuregelung der ck-Trennung. An anderer Stelle des Regelwerks wird erklärt,
ein kurzer Vokal werde durch Verdoppelung des folgenden Konsonantenbuchstabens gekennzeichnet (Hütte), bei k ausnahmsweise (offensichtlich aus ästhetischen Gründen) durch ck statt kk.
Es ist deshalb logisch, daß bei der Trennung nach Sprechsilben ck wieder in kk aufgelöst wird
(Zuk¦ker). Bei einer Trennung Zu¦cker stellt sich der Leser am Ende der Zeile auf einen langen
Vokal ein und muß dann beim Weiterlesen gedanklich umstellen. Der Hinweis der Neuregelung, ck
werde neu wie ch, sch, ph usw. behandelt, ist abwegig, da ch ein völlig anderer Fall ist. Wir haben
erwartet, daß der Rat diesen offensichtlichen Fehler korrigiert.
§ 108 gehört vor § 107. Man trennt zuerst nach Zusammensetzungen und dann nach Silben.
Zu begrüßen ist, daß der Rat voll¦enden nun zu den Wörtern mit erkennbarem Präfix zählt.
Unverständlich ist anderseits, daß dies für hinauf, heran, darum, warum nicht gelten soll und damit
die Trennungen hi¦nauf, he¦ran, da¦rum, wa¦rum weiterhin zugelassen werden. Das gleiche gilt für
inte¦ressant. Diese Trennungen stören den Lesefluß, da der Leser keine sinnvolle Hypothese für die
Fortsetzung des Wortes auf der nächsten Zeile bilden kann. Einzig bei häufig gebrauchten
Fremdwörtern (Hekt¦ar/Hek¦tar, Chir¦urg/Chi¦rurg, Päd¦agoge/Pä¦dagoge) ist eine Zulassung der
Trennung nach Sprechsilben zur Not akzeptabel, obwohl man argumentieren könnte, daß die
Kenntnis ihrer Zusammensetzung dem zuzumuten ist, der sie verwendet. Jedenfalls sollte
mindestens eine Vorzugstrennung angegeben werden, damit der Ratsuchende im Wörterbuch die
Zusammensetzung nachschlagen kann. Schüler verwenden solche Wörter kaum und kommen, wenn
doch, nicht in die Lage, sie trennen zu müssen. Aber auch professionell Schreibende kommen damit
kaum mehr in Berührung, da die Worttrennung heute in der Regel ohnehin vom Computer
übernommen wird (dabei gibt es weniger Fehler bei der theoretisch endlichen Liste der Fremdwörter als bei der offenen Liste von Zusammensetzungen, deren Grundwort mit Vokal beginnt:
Volks¦etymologie wird die Mehrzahl der Computer Volkse¦tymologie trennen, jedenfalls solange das
Wort nicht im Ausnahmelexikon des Silbentrennprogramms aufgenommen ist). Die Zulassung
dieser nichtmorphologischen Trennungen ist damit vollkommen unnötig und hätte korrigiert
werden sollen.
Hingenommen werden kann zur Not die Beibehaltung der Trennung von st. Sie führt allerdings zu
unästhetischen Wortbildern und, zusammen mit der ebenfalls unerwünschten Trennungsmöglichkeit
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von Verbindungen mit b und r sowie von gn in Fremdwörtern (bib¦lisch), zu neuen Risiken sinnentstellender Trennungen (Kast¦rat, Frust¦ration). Erfahrungen in Schulen zeigen überdies, daß die
herkömmliche Regel überaus einfach zu erlernen ist. Die Neuregelung ist also unnötig.
Daß der Rat den Unfug von abgetrennten Einzelbuchstaben (A¦bend) rückgängig gemacht hat, ist zu
begrüßen.
Die Markierung der Worttrennung nach den neuen Regeln hat laut Dudenredaktion einen Drittel
aller Kosten der Reformumstellung verursacht. Angesichts des Umstands, daß die Worttrennung für
Schüler weitgehend irrelevant ist und die Neuregelung insgesamt keine Verbesserung, sondern bloß
eine massive Vermehrung der Varianten gebracht hat, von denen die meisten zu einer
Leseerschwernis führen, ist die Neuregelung Lehrstück für eine gigantische Mißachtung der
Verhältnismäßigkeit.
***
Die Empfehlungen des Rates zur Getrennt-/Zusammenschreibung, zur Zeichensetzung und zur
Worttrennung stellen eine Verbesserung im Vergleich zur Neuregelung dar, nämlich in Richtung
der herkömmlichen Rechtschreibung. Sie erreichen dies in vielen Fällen jedoch bloß durch eine
Zulassung von Varianten und bleiben insgesamt trotzdem weit hinter dem Notwendigen zurück. Sie
sind deshalb, aber auch wegen ihrer inneren Widersprüche im höchsten Maße enttäuschend und
abzulehnen. Die herkömmliche Rechtschreibung ist der Neuregelung damit weiterhin klar überlegen. Namentlich für professionell Schreibende bedeutet die Neuregelung auch nach Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates eine massive Verschlechterung. Es stimmt zwar de iure,
daß die Neuregelung nur für die Schulen gilt und alle andern schreiben können, wie es ihnen
beliebt. Professionell Schreibende und ihre Verlage werden durch den “amtlichen” Charakter der
Neuregelung aber de facto gezwungen, die “Schülerorthographie” zu verwenden.
Die unerhört kurze Anhörungsfrist erlaubte keine wirklich in die Tiefe gehende Analyse. Die
Bedeutung des Themas erfordert eine sprachwissenschaftliche Überprüfung ohne Zeitdruck.
Bern, 5. Januar 2006
Schweizerische Depeschenagentur AG
Arbeitsgruppe deutsche Rechtschreibung
Peter Müller (Leitung), Beat Glur, Roderick von Kauffungen
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