Hilfestellung für Diskussionen, die von Mitgliedern des Dachverbands in der Öffentlichkeit verwenden können. Die Organisationen des Dachverbandes sollten mit Leidenschaft über die Folgen der geplanten Kürzungen informieren und damit Betroffenheit erzeugen. Sparvorschläge haben alle Organisationen für ihren eigenen Betrieb, Kürzungsvorschläge im Ausmaß von 36 Millionen Euro für das Landesbudget können aber vom Dachverband nicht erwartet werden. Verhandlungen über Optimierungen sind immer möglich, diese hat der Dachverband auch angeboten. 1. Das Behindertengesetz verfolgt Ziele. Die Leistungsverträge der Organisationen mit dem Land schreiben vor, welches Ziel verfolgt wird und wie eine Leistung erbracht werden soll. Sie wurden mit der LEVO Verhandlung 2010 evaluiert. Jede Organisation hat im eigenen Bereich Sparpotentiale, die eingesetzt werden können. Darüber kann man auch verhandeln. Kürzungen um 36 Millionen verändern die ganze Leistung. Darüber können wir nicht verhandeln. 2. Es geht in der Politik um eine Wertediskussion. Politik ist zuständig, Entscheidungen zu treffen, die die Rechte der Menschen mit Behinderung und ihre Zukunft sichert. Menschen gehen vor Banken. Z.B. hat die Regierung in Irland den Behindertenbereich nur um 1,8% gekürzt, obwohl insgesamt 25% des Budgets gekürzt werden musste. 3. Menschen mit Behinderung haben Rechte. Die UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wurde 2008 von Österreich ratifiziert und ist damit geltendes Recht. Diese Konvention listet Prinzipien wie die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, Volle Teilhabe und Inklusion in die Gesellschaft, oder Respekt gegenüber den wachsenden Möglichkeiten von Kindern mit Behinderung … auf, die die Politik umsetzen muss. 4. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen werden gefährdet a. Menschen mit Behinderung sind oft arm bzw. armutsgefährdet. b. Familien, in denen Menschen mit Behinderung betreut und gepflegt werden, sind oft rund um die Uhr, das ganze Jahr im Einsatz. Jede Störung, z.B. durch Krankheit eines Familienmitglieds gefährdet das gesamte Betreuungssystem. c. Die geplanten Kürzungen gefährden die Zukunft und die Teilhabemöglichkeiten. DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE, DACHVERBAND, Franz-Josef-Straße 3, A-8200 Gleisdorf T +43 / (0) 31 12 / 49 11 F +43 / (0) 31 12 / 49 11-83 99 E [email protected], I www.behindertenhilfe.or.at Bankverbindung: Landeshypothekenbank Steiermark, BLZ 56000, Konto-Nr. 20241074995 ZVR: 590376253 d. So wie die öffentliche Diskussion durch die Landesregierung derzeit geführt wird, empfinden sich viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien wieder als „Schmarotzer“, die das System ausnützen. Sie haben ein Recht auf die ihnen zuerkannten Leistungen. Das muss die Landesregierung auch kommunizieren. 5. Die Steiermärkische Landesregierung darf nicht fahrlässig handeln. Menschen mit Behinderung und auch die Organisationen der Behindertenhilfe dürfen gemäß der Bundesverfassung darauf vertrauen, dass von der Landesregierung sachliche Entscheidungen getroffen werden. 6. Die geplanten Kürzungen machen das Ganze in vielen Bereichen teurer statt billiger, aber bei geringerer Lebensqualität für die betroffenen Personen Die geplante Kürzung von Betreuungszuschlägen, von Tagsätzen für Menschen mit höchstem Hilfebedarf und von mobilen Assistenzstunden wird dazu führen, dass sie nicht mehr in ihrem bisherigen Umfeld betreut werden können. Diese Menschen brauchen dann stationäre Unterbringung, mit wesentlich geringerer Lebensqualität für sie und höheren Kosten für die Steiermärkische Landesregierung und andere Kostenträger. 7. Politik trägt Verantwortung den Menschen mit Behinderung gegenüber Der Landtag Steiermark hat 2004 mit dem neuen BHG eine Zukunft versprochen. Die gemeinnützigen Organisationen, die für das Land arbeiten, sind im Vertrauen auf geltende Verträge selbst Verträge mit MitarbeiterInnen, Banken, KundInnen eingegangen. Im BHG wird in §1 versprochen, dass „die Steiermark mit diesem Gesetz, Menschen mit Behinderung unterstützt, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und dass durch Gesetzesmaßnahmen, Leistungen und Beratung Menschen mit Behinderung altersentsprechend Zugang zu den verschiedenen Lebensbereichen wie Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitsversorgung sowie Kultur und Freizeit bekommen sollen, um ihnen - wie nicht behinderten Menschen auch - die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“. DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE, DACHVERBAND, Franz-Josef-Straße 3, A-8200 Gleisdorf T +43 / (0) 31 12 / 49 11 F +43 / (0) 31 12 / 49 11-83 99 E [email protected], I www.behindertenhilfe.or.at Bankverbindung: Landeshypothekenbank Steiermark, BLZ 56000, Konto-Nr. 20241074995 ZVR: 590376253 8. Die Zukunft der Pflege und Betreuung wird aufs Spiel gesetzt statt sie zu sichern Die Kündigung hunderter Fachkräfte ist ein falsches Signal. Die Steiermark hat zu wenig Pflege- und Betreuungskräfte. Darüber hinaus werden gut entwickelte Strukturen der Pflege und Betreuung, insbesondere im ländlichen Raum zerstört, wo es ohnehin oft nicht viele Arbeitsmöglichkeiten gibt. 9. Die Zivilgesellschaft wird demotiviert Die Landesregierungen in Österreich sind für Behindertenhilfe zuständig. Dass gemeinnützige Organisationen die Leistungen erbringen, hat für das Land enorme Vorteile (ein Drittel billiger, wesentlich flexibler und innovativer, wesentlich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert und mit viel Ehrenamt. Die Organisationen sind alle gemeinnützig, d.h., etwaige Gewinne werden wieder investiert. Zivilgesellschaft braucht Anerkennung und berechenbare Rahmenbedingungen für ihr Engagement. 10. Sozialpolitik ist auch Wirtschaftspolitik Gerade ein leistungsstarker Sozialer Sektor beeinflusst die wirtschaftliche Entwicklung besonders positiv. Ausgaben für Soziale Dienstleistungen sind keine Kosten, sondern Investitionen in die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes. DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE, DACHVERBAND, Franz-Josef-Straße 3, A-8200 Gleisdorf T +43 / (0) 31 12 / 49 11 F +43 / (0) 31 12 / 49 11-83 99 E [email protected], I www.behindertenhilfe.or.at Bankverbindung: Landeshypothekenbank Steiermark, BLZ 56000, Konto-Nr. 20241074995 ZVR: 590376253