Normforderung/Thema

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Erhebungsbogen Radioonkologie
Der Kooperationspartner Radioonkologie in DKG zertifizierten Onkologischen Zentren und/oder Organkrebszentren
muss detaillierte Anforderungen erfüllen, die in den jeweiligen zentrumsbezogenen Erhebungsbögen
zusammengefasst sind.
In dem vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ sind diese Anforderungen zusammengefasst. Eine
radioonkologische Abteilung/Praxis hat damit die Möglichkeit, unabhängig von der Anzahl der zertifizierten Zentren,
den Erhebungsbogen einmal zu bearbeiten und in den organspezifischen Erhebungsbögen lediglich auf den hier
vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ zu verweisen.
Des Weiteren ist dieser Erhebungsbogen Voraussetzung, um nur einmal pro Jahr im Rahmen einer DKGZertifizierung auditiert zu werden. Von dieser Reduktion der Audithäufigkeit ist die Schnittstellenbetrachtung
innerhalb der einzelnen Zentren unberührt (Begehung vor Ort entfällt; Beteiligung am externen Audit für eine
Schnittstellenbetrachtung bleibt bestehen).
Name der Abteilung/Praxis
Leiter der Abteilung/Praxis
Ansprechpartner Zertifizierung
Postanschrift
QM-Systemzertifizierung
QM-Standard
ISO 9001
KTQ / proCum Cert
Joint Commission
Zertifizierungsstelle QM
Erstzertifizierung
Zertifikat gültig bis
Geltungsbereich:
OZ
BZ
DZ
GZ
KHT
NOT
PAN
HZ
LZ
PZ
Erstellung /Aktualisierung Erhebungsbogen Radioonkologie
Abkürzungsverzeichnis:
 Onkologisches Zentrum = OZ
 Module: KHT = Kopf-Hals-Tumoren, NOT = Neuroonkologische Tumoren, PAN = Pankreaskarzinom
 Organkrebszentren: BZ = Brustkrebszentrum, DZ = Darmkrebszentrum, GZ = Gynäkolog. Krebszentrum, HZ
= Hautkrebszentrum, LZ = Lungenkrebszentrum, PZ = Prostatakrebszentrum
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Angabe der Fachärzte Strahlentherapie
Name, Vorname
Mustermann, Heike
1.1
Kap.
1.1.8
Titel
Dr.
Benennung für Zentrum:
Brust, Gyn
Struktur des Netzwerks
Anforderungen
Kooperationsvereinbarungen gemäß Vorlage
Kooperationspartner Strahlentherapie (kp-vereinbarung-C1)
Erläuterungen Radioonkologie
Andernfalls sind folgende Punkte zu regeln:
 Beschreibung der für das Zentrum relevanten
Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der
Schnittstellen
 Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener Leitlinien
 Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich der
Tumordokumentation
 Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit
hinsichtlich interner/externer Audits
 Verpflichtungserklärung für die Einhaltung der relevanten
DKG-Kriterien sowie der jährlichen Bereitstellung der
relevanten Daten
 Einhaltung Schweigepflicht
 Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit
 Einverständniserklärung öffentlich als Teil des
Onkologischen Zentrums ausgewiesen zu werden (z.B.
homepage)
Tumorkonferenz
(nur sofern Teilnahme unter „1.2 Interdisziplinäre
Zusammenarbeit“ gefordert)
 Verbindliche Teilnahme
 Sicherstellung Verfügbarkeit Facharztniveau
 Teilnahme- und Abstimmungsregelung bei mehr als 1
Kooperationspartner pro Fachrichtung (siehe auch
Regelung „Interdisziplinäre Zusammenarbeit“)
7
Kap.
7.1
Radioonkologie
Anforderungen
Fachärzte
Onkologisches Zentrum
 Mind. drei Fachärzte
 die Fachärzte sind namentlich zu benennen
 ein Facharzt kann nicht mehr als drei
Organkrebszentren/Module betreuen
 Die Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie
in der Tumorkonferenz ist nachzuweisen.
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Erläuterungen Radioonkologie
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Kap.
KHT
Anforderungen
Modul
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
Organspezifische Besonderheiten Modul
Zusätzlich:
Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane
Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane
Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein
Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen
Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn
der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen
Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben
werden.
Farblegende:
NOT
7.2
7.3
Ergänzung gegenüber Version vom 28.08.12
Zusätzlich:
Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane
Bestrahlung/Brachytherapie/ simultane
Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein
Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen
Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn
der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen
Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben
werden.
Farblegende:
BZ
Erläuterungen Radioonkologie
Ergänzung gegenüber Version vom 28.08.12
Organkrebszentrum
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
 Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane
Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane
Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein
Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen
Gründen unabdingbar sein, muss vor
Behandlungsbeginn der Behandlungsplan zwischen allen
verantwortlichen Behandlern abgestimmt und von ihnen
unterschrieben werden.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
Medizinphysikexperte (MPE)
Onkologisches Zentrum
 Mindestens zwei MPEs stehen der Abteilung werktäglich
zur Verfügung
 sind namentlich zu benennen
 ein MPE kann nicht mehr als drei
Organkrebszentren/Module betreuen
Organkrebszentrum / Modul
 Mindestens ein MPE steht der Abteilung werktäglich zur
Verfügung
 MPE und Vertreter sind namentlich zu benennen
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Onkologisches Zentrum
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Kap.
7.4
BZ
7.5
KHT
BZ
DZ
GZ
HZ
LZ
Anforderungen
 mindestens vier MTRAs für ein Onkologisches Zentrum
inklusive der darin enthaltenen OKZ/Module müssen
benannt sein
 Pro Linearbeschleuniger müssen während der
Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Organkrebszentrum / Modul
 mindestens zwei qualifizierte MTRAs müssen pro
Beschleuniger zur Verfügung stehen
 Pro Linearbeschleuniger müssen während der
Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Erreichbarkeit/Bereitschaft
Onkologisches Zentrum / Modul:
 Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie
während der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft
außerhalb der Dienstzeiten (einschließlich Wochenenden
und Feiertage)
 Onkologische Zentren müssen ein Konzept für
Notfallbestrahlungen und die zeitnahe Strahlentherapie
zur Symptomlinderung bei Palliativpatienten schriftlich
geregelt haben.
Organkrebszentrum
Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während
der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der
Dienstzeiten ggf. über Kooperation (einschließlich
Wochenenden und Feiertage)
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderung an Erreichbarkeit/Bereitschaft
Anzahl der Bestrahlungen
Onkologisches Zentrum / Modul
Es muss bei mind. 800 Tumorpatienten eine komplette
Bestrahlungsserie nachgewiesen werden. Davon müssen
mindestens 200 Patienten innerhalb des Onkologischen
Zentrums behandelt werden.
Erhält ein Patient mehrere Bestrahlungsserien mit eigenem
Bestrahlungsplan (z.B. beidseitiges Mammakarzinom,
Erkrankung zweier Tumorentitäten) so können diese
mehrfach gezählt werden.
Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der
erstmaligen Bestrahlung.
Organspezifische Besonderheiten Modul:
 Mindestens 30 behandelte Patienten/Jahr
 Wenn Radiochemotherapien durchgeführt werden gilt: 15
Patienten mit Radiochemotherapie in der
Radioonkologischen Abteilung
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
Anzahl der Bestrahlungen pro strahlentherapeutischer
Behandlungseinheit
Primärbehandlung:
 Erstzertifizierung: >=50 Pat. mit Lungenkarzinom, die
eine thorakale Bestrahlung in kompletter
Bestrahlungsserie (spezieller Bestrahlungsplan) erhalten
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Kap.
PZ
7.6
KHT
Anforderungen
 Nach 6 Jahren: >= 70 Pat.
Gesamtanzahl:
 >=100 Pat. mit Lungenkarzinom, die in kurativer,
palliativer o. metastasierter Situation eine komplette
Bestrahlungsserie erhalten
Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der
erstmaligen Bestrahlung.
Expertise Strahlentherapie für Prostatakarzinompat.
(pro benanntem Behandler, Expertise ist pro Standort
darzulegen)
Definitive oder postoperative Strahlentherapie: mindestens
50 Fälle/Jahr
Bei permanenter Seedimplantation: ≥15 Fälle/Jahr
Bei HDR-Brachytherapie: ≥15 Fälle/Jahr
Technische Voraussetzung
und Bestrahlungsplan/-techniken
Onkologisches Zentrum / Modul
 zwei Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 615 MeV Elektronen
 Beschreibung der technischen Ausstattung
 Ausfallkonzept (Tandemlösung)
Erläuterungen Radioonkologie
Bestrahlungsplanung:
 Therapiesimulator oder virtuelle Simulation
 Planungs-CT
 3D-Bestrahlungsplanungssystem / IMRT
 Zugriffsmöglichkeit auf Kernspintomographie; Fakultativ:
Integration von PET zur Therapieplanung
Organspezifische Besonderheiten Modul:
Zusätzlich:



Die Möglichkeit zur IMRT muss vorhanden sein
Die Möglichkeit zur Brachytherapie muss ggf. in Kooperation
vorhanden sein
80% aller Bestrahlungspläne müssen 3D erfolgen
 Die Möglichkeit zur Brachytherapie sollte vorhanden oder
in Kooperation gewährleistet sein
Farblegende:
NOT
Streichungen/Ergänzung gegenüber Version vom 28.08.12
Zusätzlich:
Vorzuhaltende Techniken:
 Stereotaktische Rad.
 Intensitätsmodulierte Rad. (IMRT)
 Verfahren der Hochpräzisionsbestrahlung einschließlich der zur
Einzeitbestrahlung (Brachytherapie, stereotaktische
Zielbestrahlung oder Gamma-Knife)
 Liquorraumbestrahlung
Zielvolumendefinition, Dosisberechnung, -applikation und dokumentation beruhen auf Richtlinien des ICRU 50/62Reportes
Farblegende:
Ergänzungen/Streichung gegenüber Version vom 28.08.12
Organkrebszentrum
 ein Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 6-15
MeV Elektronen
 Beschreibung der technischen Ausstattung
 Ausfallkonzept (Tandemlösung) schriftlich formuliert
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Kap.
HZ
LZ
PZ
7.7
7.8
7.9
Anforderungen
Bestrahlungsplanung:
 Therapiesimulator oder virtuelle Simulation
 Planungs-CT
 3D-Bestrahlungsplanungssystem
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Zusätzlich:
Strahlentherapeutische Spezialtechniken (z.B.
stereotaktische Bestrahlung, Ganzhautbestrahlung) sollten
unter Erfüllung der gerätetechnischen, sowie personellfachlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Die
Versorgung ist auch durch geregelte Kooperationen möglich.
Zusätzlich:
 Afterloading (ggf. in Kooperation)
 Verfahren der Hochpräzisionsbestrahlung einschließlich
der Einzeittherapie (z.B. Brachytherapie, stereotaktische
Zielbestrahlung)
 Möglichkeit zur Atmungsgetriggerten Strahlentherapie
(optional)
Erläuterungen Radioonkologie
Bestrahlungsplan:
 Integration der PET- bzw. PET-CT-Daten in die
Bestrahlungsplanung (optional)
 4D-Computertomograph zur Bestrahlungsplanung
(optional)
Zusätzlich:
 Wünschenswert: Brachytherapie vorhanden (z.B. im
Rahmen einer Kooperation)
 Empfohlen: IGRT (bildgestützte Strahlentherapie) und
IMRT (intensitätsmodulierte Strahlentherapie)
Begehung ärztliche Stelle
(nach §83 Strahlenschutzverordnung)
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Die Beurteilung durch die Ärztliche Stelle muss der Stufe
1 (keine Mängel), 2 (geringgradige Mängel, erneute
Begehung in 2 Jahren) oder einmalig Stufe 3
entsprechen.
 Festgestellte Mängel müssen nachweislich beseitigt sein.
 Die Ärztlichen Stellen sind vor einer Begehung über die
Beteiligung an einem Onkologischen Zentrum oder
einem Organkrebszentrum und die damit verbundenen
Qualitätsanforderungen zu unterrichten
Wartezeiten
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Zeitraum von Anmeldung des Patienten bis
Erstvorstellung: <10 Tage
 Zeitraum Erstvorstellung bis Behandlungsbeginn, falls
keine medizinischen Gründe dagegen sprechen : < 4
Wochen
 Die tatsächliche Gesamtbehandlungszeit sollte die
verordnete Gesamtbehandlungszeit nicht um mehr als
10% überschreiten. Ausnahmen sind medizinisch bzw.
Patienten begründete Bestrahlungspausen.
 Die Wartezeiten sind stichprobenartig zu erfassen und
statistisch auszuwerten (Empfehlung:
Auswertungszeitraum 4 Wochen pro Jahr).
Sprechstunden
Onkologisches Zentrum/ Modul / Organkrebszentrum
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Kap.
7.10
Anforderungen
 Für jeden Patienten ist vor Beginn einer
Bestrahlungsserie eine ärztliche Vorstellung
sicherzustellen.
 Während einer Bestrahlungsserie ist zusätzlich mind. 1x
ein dokumentierter ärztlicher Kontakt in der
behandelnden Strahlentherapieeinrichtung
sicherzustellen.
Fallbezogene Information/Dialog mit Patient
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Hinsichtlich
Diagnose
und
Therapieplanung
sind
ausreichende Informationen zu vermitteln und es ist ein
Gespräch zu führen. Dies beinhaltet u.a.:
 Strukturierte Aufklärung über Indikation, Wirkung,
Nebenwirkungen, Therapieablauf
 Darstellung alternativer Behandlungskonzepte
 Angebot und Vermittlung von Zweitmeinungen
 Entlassungsgespräche als Standard
 Schriftliche Patienteninformationen über
Verhaltensmaßnahmen während und nach der
Strahlentherapie dem Pat. ausgehändigt werden.
Patientengespräche
sind
patientenbezogen
dokumentieren.
Organspezifische Besonderheiten Modul:
KHT
LZ
7.11
KHT
7.12
7.13
Erläuterungen Radioonkologie
zu
Zusätzlich:
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während
und nach der Strahlentherapie, z.B. zu Raucher-,
Alkoholentwöhnungsprogrammen werden dem Pat. ausgehändigt
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während
und nach der Strahlentherapie werden bereitgestellt.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Schriftliche Patienteninformationen über
Verhaltensmaßnahmen während und nach der
Strahlentherapie, insbesondere Informationen zu
Raucherentwöhnungsprogrammen werden bereitgestellt.
Dokumentation/Tumorkontrolle
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Die bestrahlungsrelevanten Daten (Einzeldosis,
Gesamtdosis, Gesamtbehandlungszeit) sind
entsprechend den Leitlinien zu erfassen.
Die Abweichung von der Dosisverschreibung muss
begründet und dokumentiert sein.
 Leitlinien gerechte supportive Maßnahmen sind für die
einzelnen Therapiekonzepte zu beschreiben und
patientenbezogen detailliert zu dokumentieren
Organspezifische Besonderheiten Modul:
Zusätzlich:
Möglichkeiten der supportiven Behandlung müssen
dargestellt werden; Maßnahmen zur/bei Zahnsanierung;
Mangelernährung; Mukositis; Verhalten bei Neutropenie;
Thrombopenie; Sepsis
Bestrahlungsprozesse
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Die Vorgaben der Strahlenschutzgesetzgebung und der
„Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ sind umzusetzen.
Radio-Chemotherapie
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Das Verfahren für die sequentielle/simultane RadioChemotherapie ist zu beschreiben. Falls der Radioonkologe
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Kap.
7.14
7.15
7.16
DZ
7.17
Anforderungen
die simultane Radio-Chemotherapie nicht selbstständig
durchführt, müssen die Verantwortlichkeiten für die
Behandlung
von
Nebenwirkungen,
Therapieunterbrechungen
der
Strahlentherapie,
Dosisspezifikation, Dosisreduktionen eindeutig vorher
festgelegt werden. Der gemeinsame Behandlungsplan muss
in jedem Fall auch vom Facharzt für Strahlentherapie
unterschrieben werden
Erläuterungen Radioonkologie
Behandlungsdokumentation:
Blutbildkontrollen und Laboruntersuchungen müssen
während einer Radiochemotherapie vom Radioonkologen
dokumentiert werden.
Palliative Strahlentherapie
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Bei der palliativen Strahlentherapie ist die
Therapieintention (lokale Kontrolle oder alleinige
Symptomlinderung) zu dokumentieren.
 Palliativmedizinische Maßnahmen sowie der
Symptomverlauf und Nebenwirkungen sind insbesondere
bei Therapiekonzepten zur Symptomlinderung zu
beschreiben und patientenbezogen zu dokumentieren.
 Die simultan laufende medikamentöse Therapie (z.B.
Schmerz, tumorspezifische Th.) ist zu dokumentieren.
Nachsorge
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Der Prozess für die tumor(strahlentherapie-) spezifische
Nachsorge ist zu beschreiben (unter Berücksichtigung der
Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“). Dies beinhaltet:
 Terminvorgabe/Erinnerung (Nachsorgepass)
 Art der Dokumentation:
 Geregelte Mitteilung an das jeweilige zentrumsinterne
Tumordokumentationssystem im Falle von Rezidiven,
Metastasen und Versterben der Patienten
Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Grundsätzlich sind Behandlungspläne bzw.
Empfehlungen der Tumorkonferenz bindend und stellen
die Behandlungsgrundlage dar.
 Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll muss in der
patientenbezogenen Dokumentation vorhanden sein.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 Grundsätzlich soll sich das therapeutische Vorgehen an
den Behandlungsplänen bzw. Empfehlungen der
Tumorkonferenz orientieren.
 Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll muss in der
patientenbezogenen Dokumentation vorhanden sein.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen.
Einarbeitung neu benannter Mitarbeiter
Onkologisches Zentrum / Modul
Es ist eine systematische, protokollierte Einarbeitung neuer
Mitarbeiter sicherzustellen, die Kenntnisse zum
onkologischen Zentrum in Beziehung zum jeweiligen
Tätigkeitsbereich vermittelt.
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7.18
7.19
Anforderungen
Diese Einarbeitung hat innerhalb von 3 Monaten nach
Beschäftigungsbeginn zu erfolgen.
Organkrebszentrum
Ohne Anforderung an Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Fort-/Weiterbildung
Onkologisches Zentrum / Modul
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und
pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen
Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt
sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/Weiterbildung pro
Mitarbeiter (mind. 1 Tag pro Jahr), sofern dieser
qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Onkologische
Zentrum wahrnimmt.
Organkrebszentrum
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und
pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen
Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt
sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/ Weiterbildung pro
Mitarbeiter (mind. 0,5 Tage/Jahr), sofern dieser
qualitätsrelevante
Tätigkeiten
für
das
Zentrum
wahrnimmt
Qualitätszirkel
Onkologisches Zentrum / Modul
 Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen
oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische
Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
Erläuterungen Radioonkologie
Die Teilnahme an den beim Onkologischen Zentrum zentral
durchgeführten Qualitätszirkeln wird an dieser Stelle
anerkannt (siehe „EB OZ Kap. 1.2.14 Interdisziplinäre
Zusammenarbeit“).
Farblegende:
BZ
7.20
7.21
Präzisierung gegenüber Version vom 28.08.12
Organkrebszentrum
Qualitätszirkel
unter
Kapitel
1.2
Interdisziplinäre
Zusammenarbeit für alle Fachdisziplinen zusammengefasst
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 Es sind mind. 4x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen
oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische
Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
Studien
Onkologisches Zentrum
Sofern Studien angeboten bzw. durchgeführt werden, sind
im vollen Umfang die Anforderungen unter „1.7
Studienmanagement“ zu berücksichtigen.
Pflege
Onkologisches Zentrum
Sofern eine stationäre Versorgung besteht, sind im vollen
Umfang die Anforderungen an die Pflege unter „1.8 Pflege“
zu berücksichtigen.
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Kap.
Anforderungen
Erläuterungen Radioonkologie
Weitere organspezifische Besonderheiten
PZ
Verfahrensbeschreibung
der
relevanten
Prozesse
(d)
einschließlich der Schnittstellen zu den anderen Disziplinen
(7.10) und der Verantwortlichkeiten müssen vorgelegt werden.
Qualitätsmerkmal permanente Seedimplantation: D90 >130
Gy bei mehr als 90% der Patienten
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