Erhebungsbogen Radioonkologie

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Erhebungsbogen Radioonkologie
Der Kooperationspartner Radioonkologie in DKG zertifizierten Onkologischen Zentren und/oder Organkrebszentren
muss detaillierte Anforderungen erfüllen, die in den jeweiligen zentrumsbezogenen Erhebungsbogen zusammengefasst sind.
In dem vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ sind diese Anforderungen zusammengefasst. Eine radioonkologische Abteilung/Praxis hat damit die Möglichkeit, unabhängig von der Anzahl der zertifizierten Zentren, den
Erhebungsbogen einmal zu bearbeiten und in den organspezifischen Erhebungsbögen lediglich auf den hier vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ zu verweisen.
Des Weiteren ist dieser Erhebungsbogen Voraussetzung, um nur einmal pro Jahr im Rahmen einer DKGZertifizierung auditiert zu werden. Von dieser Reduktion der Audithäufigkeit ist die Schnittstellenbetrachtung innerhalb der einzelnen Zentren unberührt (Begehung vor Ort entfällt; Beteiligung am externen Audit für eine Schnittstellenbetrachtung bleibt bestehen).
Name der Abteilung/Praxis
Leiter der Abteilung/Praxis
Ansprechpartner Zertifizierung
Postanschrift
QM-Systemzertifizierung
QM-Standard
ISO 9001
KTQ / proCum Cert
Joint Commission
Zertifizierungsstelle QM
Erstzertifizierung
Zertifikat gültig bis
Geltungsbereich:
OZ
BZ
DZ
GZ
KHT
NOT
PAN
HZ
LZ
PZ
Erstellung /Aktualisierung Erhebungsbogen Radioonkologie
Abkürzungsverzeichnis:
 Onkologisches Zentrum = OZ
 Module: KHT = Kopf-Hals-Tumore*, NOT = Neuroonkologische Tumore*, PAN = Pankreaskarzinom*
 Organkrebszentren: BZ = Brustkrebszentrum, DZ = Darmkrebszentrum*, GZ = Gynäkolog. Krebszentrum*,
HZ = Hautkrebszentrum*, LZ = Lungenkrebszentrum*, PZ = Prostatakrebszentrum
Für die mit * gekennzeichneten Zentrumsarten können sich aufgrund der Harmonisierung im Verlauf des Jahres Änderungen ergeben. Bitte für die Auditvorbereitung immer den aktuellsten Erhebungsbogen herunterladen.
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Angabe der Fachärzte Strahlentherapie
Name, Vorname
Mustermann, Heike
1.1
Kap.
1.1.8
Titel
Dr.
Benennung für Zentrum:
Brust, Gyn
Struktur des Netzwerks
Anforderungen
Kooperationsvereinbarungen gemäß Vorlage Kooperationspartner Strahlentherapie (kp-vereinbarung-C1)
Erläuterungen Radioonkologie
Andernfalls sind folgende Punkte zu regeln:
 Beschreibung der für das Zentrum relevanten Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der Schnittstellen
 Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener Leitlinien
 Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Tumordokumentation
 Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit hinsichtlich interner/externer Audits
 Verpflichtungserklärung für die Einhaltung der relevanten
DKG-Kriterien sowie der jährlichen Bereitstellung der relevanten Daten
 Einhaltung Schweigepflicht
 Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
 Einverständniserklärung öffentlich als Teil des Onkologischen Zentrums ausgewiesen zu werden (z.B. homepage)
Tumorkonferenz
(nur sofern Teilnahme unter „1.2 Intersdiziplinäre Zusammenarbeit“ gefordert)
 Verbindliche Teilnahme
 Sicherstellung Verfügbarkeit Facharztniveau
Teilnahme- und Abstimmungsregelung bei mehr als 1 Kooperationspartner pro Fachrichtung (siehe auch Regelung
„Interdisziplinäre Zusammenarbeit“)
7
Kap.
7.1
Radioonkologie
Anforderungen
Fachärzte
Onkologisches Zentrum
 Mind. drei Fachärzte
 die Fachärzte sind namentlich zu benennen
 ein Facharzt kann nicht mehr als drei Organkrebszentren/Module betreuen
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Erläuterungen Radioonkologie
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Kap.
BZ
DZ
GZ
HZ
LZ
7.2
7.3
KHT
NOT
Anforderungen
 Die Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie
in der Tumorkonferenz ist nachzuweisen.
Modul
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
Organkrebszentrum
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
 Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizin-physikalische
Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein Wechsel der
dieser Verantwortung aus organisatorischen Gründen
unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben werden.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
 Mindestens 2 Fachärzte für Radioonkologie
 Die Fachärzte sind namentlich zu benennen (Leitung und
mind. 1 weiterer Facharzt)
Zusätzlich
Bei kombinierten Therapien (perkutane Bestrahlung/Brachytherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortlichkeit nicht wechseln. Die Patientin sollte in einem einzigen Gynäkologischen Krebszentrum
behandelt werden.
 mind. 2 Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
 Mindestens 2 qualifizierte Fachärzte für Radioonkologie
 Fachärzte sind namentlich zu benennen (Leitung und
mind. 1 weiterer Facharzt)
Medizinphysikexperte (MPE)
Onkologisches Zentrum / Modul
 Mindestens zwei MPEs stehen der Abteilung werktäglich
zur Verfügung
 sind namentlich zu benennen
 ein MPE kann nicht mehr als drei Organkrebszentren/Module betreuen
Organkrebszentrum
 Mindestens ein MPE steht der Abteilung werktäglich zur
Verfügung
 MPE und Vertreter sind namentlich zu benennen
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Onkologisches Zentrum / Modul
 mindestens vier MTRAs für ein Onkologisches Zentrum
inklusive der darin enthaltenen OKZ/Module müssen benannt sein
 Pro Linearbeschleuniger müssen während der Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Organspezifische Besonderheiten Modul:
Mind. 3 qualifizierte MTRAs müssen zur Verfügung stehen
und namentlich benannt sein
Mind. 2 qualifizierte RTAs müssen zur Verfügung stehen
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Kap.
PAN
DZ
GZ
HZ
LZ
7.4
BZ
DZ
GYN
HZ
LZ
7.5
Anforderungen
und namentlich benannt sein
Mind. 2 qualifizierte MTRA / PhyTA müssen pro Bestrahlungsgerät zur Verfügung stehen und namentlich benannt
sein. Ein Vertretungskonzept für den Urlaub muss vorhanden sein.
Organkrebszentrum
 mindestens zwei qualifizierte MTRAs müssen pro Beschleuniger zur Verfügung stehen
 Pro Linearbeschleuniger müssen während der Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 Mind. 2 qualifizierte MTRA / PhyTA müssen pro Bestrahlungsgerät zur Verfügung stehen und namentlich benannt
sein.
 Ein Vertretungskonzept für den Urlaub muss vorhanden
sein.
Mind. 2 qualifizierte MTRAs müssen zur Verfügung stehen
und namentlich benannt sein
Ohne Anforderung an MTRA
Mind. 2 MTRAs (Stellenplan) müssen namentlich benannt
sein
Erreichbarkeit/Bereitschaft
Onkologisches Zentrum / Modul:
 Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten (einschließlich Wochenenden und
Feiertage)
 Onkologische Zentren müssen ein Konzept für Notfallbestrahlungen und die zeitnahe Strahlentherapie zur Symptomlinderung bei Palliativpatienten schriftlich geregelt
haben.
Organkrebszentrum
Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während
der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der
Dienstzeiten ggf. über Kooperation (einschließlich Wochenenden und Feiertage)
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderung an Erreichbarkeit/Bereitschaft
 Facharzt für Strahlentherapie muss während der Arbeitszeit in der Ambulanz/Praxis anwesend sein
 Es muss dokumentiert werden, dass außerhalb der
Dienstzeiten eine ständige Erreichbarkeit (Rufbereitschaft) für einen Facharzt für Strahlentherapie besteht.
Ohne Anforderungen an Erreichbarkeit/Bereitschaft
Ohne Anforderungen an Erreichbarkeit/Bereitschaft
Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während
der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der
Dienstzeiten (einschließlich Wochenenden und Feiertage)
Anzahl der Bestrahlungen
Onkologisches Zentrum / Modul
Es muss bei mind. 800 Tumorpatienten eine komplette Bestrahlungsserie nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 200 Patienten innerhalb des Onkologischen Zentrums behandelt werden.
Erhält ein Patient mehrere Bestrahlungsserien mit eigenem
Bestrahlungsplan (z.B. beidseitiges Mammakarzinom, Er-
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Kap.
KHT
BZ
DZ
GZ
HZ
LZ
PZ
7.6
KHT
NOT
Anforderungen
krankung zweier Tumorentitäten) so können diese mehrfach
gezählt werden.
Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der
erstmaligen Bestrahlung.
Organspezifische Besonderheiten Modul:
 Mindestens 30 behandelte Patienten mit malignen
KHT/Jahr
 Wenn Radiochemotherapien durchgeführt werden gilt: 15
Patienten mit Radiochemotherapie in der Radioonkologischen Abteilung
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
Anzahl der Bestrahlungen pro strahlentherapeutischer Behandlungseinheit
Primärbehandlung:
 Erstzertifizierung: >=50 Pat. mit Lungenkarzinom, die
eine thorakale Bestrahlung in kompletter Bestrahlungsserie (spezieller Bestrahlungsplan) erhalten
 Nach 6 Jahren: >= 70 Pat.
Gesamtanzahl:
 >=100 Pat. mit Lungenkarzinom, die in kurativer, palliativer o. metastasierter Situation eine komplette Bestrahlungsserie erhalten
Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der
erstmaligen Bestrahlung.
Expertise Strahlentherapie für Prostatakarzinompat.
(pro benanntem Behandler, Expertise ist pro Standort darzulegen)
Definitive oder postoperative Strahlentherapie: mindestens
50 Fälle/Jahr
Bei permanenter Seedimplantation: ≥15 Fälle/Jahr
Technische Voraussetzung
und Bestrahlungsplan/-techniken
Onkologisches Zentrum / Modul
 zwei Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 615 MeV Elektronen
 Beschreibung der technischen Ausstattung
 Ausfallkonzept (Tandemlösung)
Erläuterungen Radioonkologie
Bestrahlungsplanung:
 Therapiesimulator oder virtuelle Simulation
 Planungs-CT
 3D-Bestrahlungsplanungssystem / IMRT
 Zugriffsmöglichkeit auf Kernspintomographie; Fakultativ:
Integration von PET zur Therapieplanung
Organspezifische Besonderheiten Modul:
Zusätzlich:
 Die Möglichkeit zur IMRT muss vorhanden sein
 Die Möglichkeit zur Brachytherapie muss ggf. in Kooperation vorhanden sein
 80% aller Bestrahlungspläne müssen 3D erfolgen
Zusätzlich:
Vorzuhaltende Techniken:
 Verfahren der Hochpräzisionsbestrahlung einschließlich
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Kap.
Anforderungen
der Einzeittherapie (z.B. Brachytherapie, stereotaktische
Zielbestrahlung)
 Intensitätsmodulierte Rad. (IMRT)
 Liquorraumbestrahlung
Erläuterungen Radioonkologie
Zielvolumendefinition, Dosisberechnung, -applikation und dokumentation beruhen auf Richtlinien des ICRU 50/62Reportes
Organkrebszentrum
 ein Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 6-15
MeV Elektronen
 Beschreibung der technischen Ausstattung
 Ausfallkonzept (Tandemlösung) schriftlich formuliert
DZ
GZ
HZ
Bestrahlungsplanung:
 Therapiesimulator oder virtuelle Simulation
 Planungs-CT
 3D-Bestrahlungsplanungssystem
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Zusätzlich:
Insbesondere folgende Arbeitsprozesse sind schriftlich festzulegen:
 CT, MRT oder sonstige Bildgebung für die Bestrahlungsplanung (incl. Bildgebungsdokumentation)
 Bestrahlungsplanung (incl. Freigabe)
 Simulation der Bestrahlungsfelder
 Ersteinstellung und Feldverifikation
Verifikationen und Freigaben haben durch einen Facharzt
für Radioonkologie dokumentiert zu erfolgen und sind in den
Arbeitsprozessen zu regeln
Zusätzlich:
 Intrakavitäre und interstitielle Brachytherapie
 Der Zugang zu einem NMR, insbesondere für Brachytherapieplanung sollte sichergestellt werden.
 3D-Bestrahlungsplanungssystem für die intrakavitäre
Brachytherapie sollte vorhanden sein
Beschreibung der technische Ausstattung
 Bestrahlungsgeräte für die perkutane Bestrahlung
(Art/Anzahl): z.B. Linearbeschleuniger, etc.
 Strahlenart und –energie: z.B. Photonen, Elektronen, etc.
 Brachytherapiegerät (Art/Anzahl): z.B. Ir192, HDR, etc.
 CT-Simulation oder Therapiesimulation: z.B. Therapiesimulator etc.
 Bestrahlungsplanungssystem/e
Zusätzlich:
Strahlentherapeutische Spezialtechniken (z.B. stereotaktische Bestrahlung, Ganzhautbestrahlung) sollten unter Erfüllung der gerätetechnischen, sowie personell-fachlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Die Versorgung ist
auch durch geregelte Kooperationen möglich.
Beschreibung der technische Ausstattung
 Bestrahlungsgeräte (Art/Anzahl): z.B. Linearbeschleuniger, Röntgenweichstrahler, etc.
 Strahlenart und -energie: z.B. Photonen, Elektronen, etc.
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Kap.
LZ
PZ
7.7
GYN
HZ
LZ
7.8
BZ
Anforderungen
 Therapiesimulation: z.B. Therapiesimulator, CTSimulation, etc.
 Bestrahlungsplanungssystem
Zusätzlich:
 Afterloading (ggf. in Kooperation)
 Verfahren der Hochpräzisionsbestrahlung einschließlich
der Einzeittherapie (z.B. Brachytherapie, stereotaktische
Zielbestrahlung)
 Möglichkeit zur Atmungsgetriggerten Strahlentherapie
(optional)
Erläuterungen Radioonkologie
Bestrahlungsplan:
 Integration der PET- bzw. PET-CT-Daten in die Bestrahlungsplanung (optional)
 4D-Computertomograph zur Bestrahlungsplanung (optional)
Zusätzlich:
 Wünschenswert: Brachytherapie vorhanden (z.B. im
Rahmen einer Kooperation)
 Empfohlen: IGRT (bildgestützte Strahlentherapie) und
IMRT (intensitätsmodulierte Strahlentherapie)
Begehung ärztliche Stelle
(nach §83 Strahlenschutzverordnung)
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Die Beurteilung durch die Ärztliche Stelle muss der Kategorie I (keine Mängel), II (geringgradige Mängel, erneute
Begehung in 2 Jahren) oder einmalig Grad III entsprechen.
 Festgestellte Mängel müssen nachweislich beseitigt sein.
 Die Ärztlichen Stellen sind vor einer Begehung über die
Beteiligung an einem Onkologischen Zentrum oder einem Organkrebszentrum und die damit verbundenen
Qualitätsanforderungen zu unterrichten
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderung an Begehung Ärztliche Stelle
Ohne Anforderung an Begehung Ärztliche Stelle
 Die Beurteilung durch die ärztliche Stelle muss der Kategorie I (keine Mängel) oder II (geringgradige Mängel, erneute Begehung in 2 Jahren) entsprechen. Die Beurteilung in Kategorie III ist nur einmalig zu akzeptieren. Die
Kategorie IV ist nicht akzeptabel.
 Festgestellte Mängel müssen nachweislich beseitigt sein.
Wartezeiten
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Zeitraum von Anmeldung des Patienten bis Erstvorstellung: <10 Tage
 Zeitraum Erstvorstellung bis Behandlungsbeginn, falls
keine medizinischen Gründe dagegen sprechen : < 4
Wochen
 Die tatsächliche Gesamtbehandlungszeit sollte die verordnete Gesamtbehandlungszeit nicht um mehr als 10%
überschreiten. Ausnahmen sind medizinisch bzw. Patienten begründete Bestrahlungspausen.
 Die Wartezeiten sind stichprobenartig zu erfassen und
statistisch auszuwerten (Empfehlung: Auswertungszeitraum 4 Wochen pro Jahr).
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
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Kap.
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GYN
HZ
LZ
7.9
GYN
HZ
LZ
7.10
KHT
Anforderungen
Zusätzlich:
Wartezeiten während der Sprechstunde.
Anforderung für die Erstvorstellung: < 60 min.
Ohne Anforderung an Wartezeit
Ohne Anforderung an Wartezeit
 Zeitraum von Anmeldung des Patienten bis Erstvorstellung: <10 Tage
 Zeitraum Erstvorstellung bis Bestrahlungsbeginn i.d.
Regel: <2 Wochen
 Wartezeiten während der Sprechstunde
Anforderung für die Erstvorstellung: < 60 min
 Die tatsächliche Gesamtbehandlungszeit sollte die verordnete Gesamtbehandlungszeit nicht um mehr als 10%
überschreiten. Ausnahmen sind medizinisch bzw. Patienten begründete Bestrahlungspausen.
 Die Wartezeiten sind stichprobenartig zu erfassen und
statistisch auszuwerten (Empfehlung: Auswertungszeitraum 4 Wochen pro Jahr).
Sprechstunden
Onkologisches Zentrum/ Modul / Organkrebszentrum
 Für jeden Patienten ist vor Beginn einer Bestrahlungsserie eine ärztliche Vorstellung sicherzustellen.
 Während einer Bestrahlungsserie ist zusätzlich mind. 1x
ein dokumentierter ärztlicher Kontakt in der behandelnden Strahlentherapieeinrichtung sicherzustellen.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderung an Sprechstunde
Ohne Anforderung an Sprechstunde
 Während der Bestrahlungsserie ist mind. 1x/Woche ein
dokumentierter Arztkontakt in der behandelnden Einrichtung sicherzustellen.
 Bei aufgetretenen Nebenwirkungen oder dem Wunsch
der Patienten umgehend.
Fallbezogene Information/Dialog mit Patient
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Hinsichtlich Diagnose und Therapieplanung sind ausreichende Informationen zu vermitteln und es ist ein Gespräch
zu führen. Dies beinhaltet u.a.:
 Strukturierte Aufklärung über Indikation, Wirkung, Nebenwirkungen, Therapieablauf
 Darstellung alternativer Behandlungskonzepte
 Angebot und Vermittlung von Zweitmeinungen
 Entlassungsgespräche als Standard
 Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie dem
Pat. ausgehändigt werden.
Erläuterungen Radioonkologie
Patientengespräche sind patientenbezogen zu dokumentieren.
Organspezifische Besonderheiten Modul:
Zusätzlich:
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie, z.B. zu
Raucher-, Alkoholentwöhnungsprogrammen werden dem
Pat. ausgehändigt
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie werden
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KHT
DZ
GYN
HZ
7.12
GYN
Anforderungen
bereitgestellt.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie, insbesondere Informationen zu Raucherentwöhnungsprogrammen
werden dem Pat. ausgehändigt.
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie werden
bereitgestellt.
Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie werden
bereitgestellt
Dokumentation/Tumorkontrolle
Onkologisches Zentrum / Modul
 Die bestrahlungsrelevanten Daten (Einzeldosis, Gesamtdosis, Gesamtbehandlungszeit) sind entsprechend den
Leitlinien zu erfassen.
Die Abweichung von der Dosisverschreibung muss begründet und dokumentiert sein.
 Leitlinien gerechte supportive Maßnahmen sind für die
einzelnen Therapiekonzepte zu beschreiben und patientenbezogen detailliert zu dokumentieren
Organspezifische Besonderheiten Modul:
Zusätzlich:
Möglichkeiten der supportiven Behandlung müssen dargestellt werden; Maßnahmen zur/bei Zahnsanierung; Mangelernährung; Mukositis; Verhalten bei Neutropenie; Thrombopenie; Sepsis
Organkrebszentrum
 Die Dosisverschreibungen sind entsprechend den Leitlinien zu erfassen.
Die Abweichung von der Dosisverschreibung muss begründet und dokumentiert sein.
 Leitlinien gerechte supportive Maßnahmen sind für die
einzelnen Therapiekonzepte zu beschreiben und patientenbezogen detailliert zu dokumentieren
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Zusätzlich:
Begleitreaktionen (akut, subakut und spät) sind entsprechend den Nebenwirkungsscores CTC, Lent-soma, WHO zu
dokumentieren und auszuwerten (ggf. sind auf Basis der
Auswertung Aktionen festzulegen und umzusetzen).
Zusätzlich:
Begleitreaktionen (akut, subakut und spät) sind entsprechend den Nebenwirkungsscores CTC, Lent-soma, WHO zu
dokumentieren und auszuwerten (ggf. sind auf Basis der
Auswertung Aktionen festzulegen und umzusetzen).
Zusätzlich:
Begleitreaktionen (akut, subakut und spät) sind entsprechend den Nebenwirkungsscores CTC, Lent-soma, WHO zu
dokumentieren und auszuwerten (ggf. sind auf Basis der
Auswertung Aktionen festzulegen und umzusetzen).
Bestrahlungsprozesse
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Die Vorgaben der Strahlenschutzgesetzgebung und der
„Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ sind umzusetzen.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Beschreibung der Bestrahlungstechniken
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BZ
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HZ
PZ
7.14
BZ
DZ
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LZ
7.15
GYN
HZ
Anforderungen
Dokumentation entsprechend der Leitlinien, bzw. der gesetzlichen Grundlagen
Radio-Chemotherapie
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Das Verfahren für die sequentielle/simultane RadioChemotherapie ist zu beschreiben. Falls der Radioonkologe
die simultane Radio-Chemotherapie nicht selbstständig
durchführt, müssen die Verantwortlichkeiten für die Behandlung von Nebenwirkungen, Therapieunterbrechungen der
Strahlentherapie, Dosisspezifikation, Dosisreduktionen eindeutig vorher festgelegt werden. Der gemeinsame Behandlungsplan muss in jedem Fall auch vom Facharzt für Strahlentherapie unterschrieben werden
Erläuterungen Radioonkologie
Behandlungsdokumentation:
Blutbildkontrollen und Laboruntersuchungen müssen während einer Radiochemotherapie vom Radioonkologen dokumentiert werden.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderungen an Radio-Chemotherapie
Ohne Anforderungen an Radio-Chemotherapie
Ohne Anforderung an Radio-Chemotherapie
Ohne Anforderung an Radio-Chemotherapie
Palliative Strahlentherapie
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Bei der palliativen Strahlentherapie ist die Therapieintention (lokale Kontrolle oder alleinige Symptomlinderung)
zu dokumentieren.
 Palliativmedizinische Maßnahmen sowie der Symptomverlauf und Nebenwirkungen sind insbesondere bei Therapiekonzepten zur Symptomlinderung zu beschreiben
und patientenbezogen zu dokumentieren.
 Die simultan laufende medikamentöse Therapie (z.B.
Schmerz, tumorspezifische Th.) ist zu dokumentieren.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderung an Palliative Strahlentherapie
Ohne Anforderung an Palliative Strahlentherapie
Ohne Anforderung an Palliative Strahlentherapie
Ohne Anforderung an Palliative Strahlentherapie
Nachsorge
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Der Prozess für die tumorspezifische Nachsorge ist zu beschreiben (unter Berücksichtigung der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“). Dies beinhaltet:
 Terminvorgabe/Erinnerung (Nachsorgepass)
 Art der Dokumentation
 Geregelte Mitteilung an das jeweilige zentrumsinterne
Tumordokumentationssystem im Falle von Rezidiven,
Metastasen und Versterben der Patienten
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Die tumorspezifische Nachsorge, sofern diese nicht durch
den niedergelassenen Kollegen erfolgt, ist allgemein zu regeln.
Die fachspezifische Nachsorge erfolgt entsprechend der
Richtlinien „Strahlenschutz in der Medizin“ und ist in der
Akte zu dokumentieren.
Die fachspezifische Nachsorge erfolgt entsprechend der
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7.18
DZ
Anforderungen
Richtlinien „Strahlenschutz in der Medizin“ und ist in der
Akte zu dokumentieren.
 Die fachspezifische Nachsorge erfolgt entsprechend der
Richtlinien „Strahlenschutz in der Medizin“ und ist in der
Akte zu dokumentieren.
 Strahlenfolgen sind systematisch zu dokumentieren mit
einem etablierten System, z.B. CTCAE v 3 oder
LENT/SOMA.
 Es erfolgt eine geregelte Mitteilung an das jeweilige zentrumsinterne Tumordokumentationssystem im Falle von
Rezidiven, Metastasen und Versterben der Patienten
Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Grundsätzlich sind Behandlungspläne bzw. Empfehlungen der Tumorkonferenz bindend und stellen die Behandlungsgrundlage dar.
 Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll muss in der
patientenbezogenen Dokumentation vorhanden sein.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne Anforderung an Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll
Ohne Anforderung an Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll
Einarbeitung neu benannter Mitarbeiter
Onkologisches Zentrum / Modul
Es ist eine systematische, protokollierte Einarbeitung neuer
Mitarbeiter sicherzustellen, die Kenntnisse zum onkologischen Zentrum in Beziehung zum jeweiligen Tätigkeitsbereich vermittelt.
Diese Einarbeitung hat innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn zu erfolgen.
Organkrebszentrum
Ohne Anforderung an Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Fort-/Weiterbildung
Onkologisches Zentrum / Modul
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/Weiterbildung pro Mitarbeiter (mind. 1 Tag pro Jahr), sofern dieser qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Onkologische Zentrum wahrnimmt.
Organkrebszentrum
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/ Weiterbildung pro Mitarbeiter (mind. 0,5 Tage/Jahr), sofern dieser qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Zentrum wahrnimmt
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/ Weiterbildung pro Mitarbeiter (mind. 1 Tag/Jahr), sofern dieser qualitätsrele-
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BZ
GYN
7.20
7.21
Anforderungen
vante Tätigkeiten für das Zentrum wahrnimmt
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche, pflegerische und sonstige Personal vorzulegen, in dem die für
einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.
 Jährlich mind. 1 gyn.-onk. Fort-/Weiterbildung pro Mitarbeiter/in (Dauer > 0,5 Tage), sofern diese qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Gynäkologische Krebszentrum
wahrnimmt.
Qualitätszirkel
Onkologisches Zentrum / Modul
 Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen
oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische
Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
Erläuterungen Radioonkologie
Die Teilnahme an den beim Onkologischen Zentrum zentral
durchgeführten Qualitätszirkeln wird an dieser Stelle anerkannt (siehe „EB 1.x Interdisziplinäre Zusammenarbeit“).
Organkrebszentrum
Qualitätszirkel unter Kapitel 1.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit für alle Fachdisziplinen zusammengefasst
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
 Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen
oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische
Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
Ohne Anforderung an Qualitätszirkel
Studien
Onkologisches Zentrum
Sofern Studien angeboten bzw. durchgeführt werden, sind
im vollen Umfang die Anforderungen unter „1.7 Studienmanagement“ zu berücksichtigen.
Pflege
Onkologisches Zentrum
Sofern eine stationäre Versorgung besteht, sind im vollen
Umfang die Anforderungen an die Pflege unter „1.8 Pflege“
zu berücksichtigen.
Weitere organspezifische Besonderheiten
PZ
Verfahrensbeschreibung der relevanten Prozesse ein(d)
schließlich der Schnittstellen zu den anderen Disziplinen und
(7.10) der Verantwortlichkeiten müssen vorgelegt werden.
Qualitätsmerkmal permanente Seedimplantation: D90 >130
Gy bei mehr als 90% der Patienten
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