 
                                Erhebungsbogen Radioonkologie Der Kooperationspartner Radioonkologie in DKG zertifizierten Onkologischen Zentren und/oder Organkrebszentren muss detaillierte Anforderungen erfüllen, die in den jeweiligen zentrumsbezogenen Erhebungsbögen zusammengefasst sind. In dem vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ sind diese Anforderungen zusammengefasst. Eine radioonkologische Abteilung/Praxis hat damit die Möglichkeit, unabhängig von der Anzahl der zertifizierten Zentren, den Erhebungsbogen einmal zu bearbeiten und in den organspezifischen Erhebungsbögen lediglich auf den hier vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ zu verweisen. Des Weiteren ist dieser Erhebungsbogen Voraussetzung, um nur einmal pro Jahr im Rahmen einer DKGZertifizierung auditiert zu werden. Von dieser Reduktion der Audithäufigkeit ist die Schnittstellenbetrachtung innerhalb der einzelnen Zentren unberührt (Begehung vor Ort entfällt; Beteiligung am externen Audit für eine Schnittstellenbetrachtung bleibt bestehen). Name der Abteilung/Praxis Leiter der Abteilung/Praxis Ansprechpartner Zertifizierung Postanschrift QM-Systemzertifizierung QM-Standard ISO 9001 KTQ / proCum Cert Joint Commission Zertifizierungsstelle QM Erstzertifizierung Zertifikat gültig bis Geltungsbereich: OZ BZ DZ GZ HZ LZ PZ VZ KHT HCC MAG NOZ PAN Erstellung /Aktualisierung Erhebungsbogen Radioonkologie Abkürzungsverzeichnis:  Onkologisches Zentrum = OZ  Module: KHT = Kopf-Hals-Tumor-Zentrum, HCC = Leberkrebszentrum, MAG = Magenkrebszentrum , NOZ = Neuroonkologische Zentren, PAN = Pankreaskarzinom  Organkrebszentren: BZ = Brustkrebszentrum, DZ = Darmkrebszentrum, GZ = Gynäkolog. Krebszentrum, , HZ = Hautkrebszentrum, LZ = Lungenkrebszentrum, , PZ = Prostatakrebszentrum, VZ = Viszeralonkologisches Zentrum Die farblichen Markierungen stellen Ergänzungen und Streichungen gegenüber der Version vom 24.10.2012 dar. Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Seite 1 von 10 Angabe der Fachärzte Strahlentherapie Name, Vorname Mustermann, Heike 1.1 Kap. 1.1.8 Titel Dr. Benennung für Zentrum: Brust, Gyn Struktur des Netzwerks Anforderungen Kooperationsvereinbarungen gemäß Vorlage Kooperationspartner Strahlentherapie (kp-vereinbarung-C1) Erläuterungen Radioonkologie Andernfalls sind folgende Punkte zu regeln:  Beschreibung der für das Zentrum relevanten Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der Schnittstellen  Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener Leitlinien  Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Tumordokumentation  Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit hinsichtlich interner/externer Audits  Verpflichtungserklärung für die Einhaltung der relevanten DKG-Kriterien sowie der jährlichen Bereitstellung der relevanten Daten  Einhaltung Schweigepflicht  Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit  Einverständniserklärung öffentlich als Teil des Onkologischen Zentrums ausgewiesen zu werden (z.B. homepage) Tumorkonferenz (nur sofern Teilnahme unter „1.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit“ gefordert)  Verbindliche Teilnahme  Sicherstellung Verfügbarkeit Facharztniveau  Teilnahme- und Abstimmungsregelung bei mehr als 1 Kooperationspartner pro Fachrichtung (siehe auch Regelung „Interdisziplinäre Zusammenarbeit“) 7 Kap. 7.1 Radioonkologie Anforderungen Fachärzte Onkologisches Zentrum  Mind. drei Fachärzte für ein Onkologisches Zentrum  die Fachärzte sind namentlich zu benennen  ein Facharzt kann nicht mehr als drei unterschiedliche Organkrebszentren/Module betreuen  Die Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie in Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Erläuterungen Radioonkologie Seite 2 von 10 Kap. KHT NOZ BZ GZ 7.2 7.3 Anforderungen der Tumorkonferenz ist nachzuweisen. Modul  mindestens zwei Fachärzte  Fachärzte sind namentlich zu benennen Organspezifische Besonderheiten Modul Erläuterungen Radioonkologie Zusätzlich: Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben werden. Zusätzlich: Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane Bestrahlung/Brachytherapie/ simultane Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizin-physikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben werden. Organkrebszentrum  mindestens zwei Fachärzte  Fachärzte sind namentlich zu benennen  Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben werden. Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum  mindestens zwei Fachärzte  Fachärzte sind namentlich zu benennen Zusätzlich: Die Patientin sollte in einem einzigen Gynäkologischen Krebszentrum behandelt werden. Medizinphysikexperte (MPE) Onkologisches Zentrum  Mindestens zwei MPEs stehen der Abteilung werktäglich zur Verfügung  sind namentlich zu benennen  ein MPE kann nicht mehr als drei Organkrebszentren/Module betreuen Organkrebszentrum / Modul  Mindestens ein MPE steht der Abteilung werktäglich zur Verfügung  MPE und Vertreter sind namentlich zu benennen  Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein Medizinisch-technische Radiologieassistenten Onkologisches Zentrum  mindestens vier MTRAs für ein Onkologisches Zentrum Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Seite 3 von 10 Kap. LZ 7.4 BZ 7.5 KHT BZ DZ GZ HZ LZ Anforderungen inklusive der darin enthaltenen OKZ/Module müssen benannt sein  Pro Linearbeschleuniger müssen während der Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein  Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein Organkrebszentrum / Modul  mindestens zwei qualifizierte MTRAs müssen pro Beschleuniger zur Verfügung stehen  Pro Linearbeschleuniger müssen während der Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein  Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum Ohne:  Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein Erreichbarkeit/Bereitschaft Onkologisches Zentrum / Modul  Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten (einschließlich Wochenenden und Feiertage)  Onkologische Zentren müssen ein Konzept für Notfallbestrahlungen und die zeitnahe Strahlentherapie zur Symptomlinderung bei Palliativpatienten schriftlich geregelt haben. Organkrebszentrum Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten ggf. über Kooperation (einschließlich Wochenenden und Feiertage) Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum Ohne Anforderung an Erreichbarkeit/Bereitschaft Anzahl der Bestrahlungen Onkologisches Zentrum / Modul Es muss bei mind. 800 Tumorpatienten eine komplette Bestrahlungsserie nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 200 Patienten innerhalb des Onkologischen Zentrums behandelt werden. Erhält ein Patient mehrere Bestrahlungsserien mit eigenem Bestrahlungsplan (z.B. beidseitiges Mammakarzinom, Erkrankung zweier Tumorentitäten) so können diese mehrfach gezählt werden. Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der erstmaligen Bestrahlung. Organspezifische Besonderheiten Modul  Mindestens 30 behandelte Patienten/Jahr  Wenn Radiochemotherapien durchgeführt werden gilt: 15 Patienten mit Radiochemotherapie in der Radioonkologischen Abteilung Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung Anzahl der Bestrahlungen pro strahlentherapeutischer Behandlungseinheit Primärbehandlung:  Erstzertifizierung: >=50 Pat. mit Lungenkarzinom, die Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Erläuterungen Radioonkologie Seite 4 von 10 Kap. PZ 7.6a KHT NOZ Anforderungen eine thorakale Bestrahlung in kompletter Bestrahlungsserie (spezieller Bestrahlungsplan) erhalten  Nach 6 Jahren: >= 70 Pat. Gesamtanzahl:  >=100 Pat. mit Lungenkarzinom, die in kurativer, palliativer o. metastasierter Situation eine komplette Bestrahlungsserie erhalten Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der erstmaligen Bestrahlung. Expertise Strahlentherapie für Prostatakarzinompat. (pro benanntem Behandler, Expertise ist pro Standort darzulegen) Definitive oder postoperative Strahlentherapie: mindestens 50 Fälle/Jahr Bei permanenter Seedimplantation: ≥15 Fälle/Jahr Bei HDR-Brachytherapie: ≥15 Fälle/Jahr Erläuterungen Radioonkologie Angabe bezogen auf Zentrumspatienten:  Definitive Strahlentherapie  Permanenter Seeimplantation  HDR-Brachythrapie Technische Voraussetzung und Bestrahlungsplan/-techniken Onkologisches Zentrum / Modul  zwei Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 615 MeV Elektronen  Beschreibung der technischen Ausstattung  Ausfallkonzept (Tandemlösung) schriftlich formuliert Bestrahlungsplanung:  Therapiesimulator oder virtuelle Simulation  Planungs-CT  3D-Bestrahlungsplanungssystem / IMRT  Zugriffsmöglichkeit auf Kernspintomographie; Fakultativ: Integration von PET zur Therapieplanung Organspezifische Besonderheiten Modul Zusätzlich:  Die Möglichkeit zur Brachytherapie sollte vorhanden oder in Kooperation gewährleistet sein Zusätzlich: Vorzuhaltende Techniken:  Stereotaktische Rad.  Intensitätsmodulierte Rad. (IMRT)  Verfahren zur Einzeitbestrahlung (Brachytherapie, stereotaktische Zielbestrahlung oder Gamma-Knife)  Liquorraumbestrahlung Zielvolumendefinition, Dosisberechnung, -applikation und dokumentation beruhen auf Richtlinien des ICRU 50/62Reportes Organkrebszentrum:  ein Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 6-15 MeV Elektronen  Beschreibung der technischen Ausstattung  Ausfallkonzept (Tandemlösung) schriftlich formuliert Bestrahlungsplanung: Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Seite 5 von 10 Kap. GZ HZ LZ PZ 7.6b Anforderungen  Therapiesimulator oder virtuelle Simulation  Planungs-CT  3D-Bestrahlungsplanungssystem Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum Zusätzlich:  Intrakavitäre und interstitielle Brachytherapie  Der Zugang zu einem NMR, insbesondere für die Brachytherapieplanung sollte sichergestellt werden Zusätzlich: Strahlentherapeutische Spezialtechniken (z.B. stereotaktische Bestrahlung, Ganzhautbestrahlung) sollten unter Erfüllung der gerätetechnischen, sowie personellfachlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Die Versorgung ist auch durch geregelte Kooperationen möglich. Zusätzlich:  Afterloading (ggf. in Kooperation)  Verfahren der Hochpräzisionsbestrahlung einschließlich der Einzeittherapie (z.B. Brachytherapie, stereotaktische Zielbestrahlung)  Möglichkeit zur Atmungsgetriggerten Strahlentherapie (optional) Erläuterungen Radioonkologie Bestrahlungsplan:  Integration der PET- bzw. PET-CT-Daten in die Bestrahlungsplanung (optional)  4D-Computertomograph zur Bestrahlungsplanung (optional) Zusätzlich:  Wünschenswert: Brachytherapie vorhanden (z.B. im Rahmen einer Kooperation)  Empfohlen: IGRT (bildgestützte Strahlentherapie) und IMRT (intensitätsmodulierte Strahlentherapie) Verbünde radioonkologischer Institute/Praxen Onkologisches Zentrum: Die Beschleuniger können an verschiedenen Standorten des Verbundes aufgestellt sein, wenn gilt:  Bei einem Verbund müssen pro Institution/ Praxis mindestens zwei Fachärzte tätig sein.  Fachärzte der Verbund-Praxen/ -Institute arbeiten mit Schwerpunkten, d.h. alle Patienten einer Erkrankung werden durch ein definiertes Team behandelt.  Eine arbeitsteilige Spezialisierung der Fachärzte auf verschiedene Tumorentitäten muss nachgewiesen werden.  Fachlicher Austausch zwischen den Fachärzten ist geregelt und nachgewiesen.  Beschleuniger sind miteinander kompatibel und auf ein gemeinsames Planungssystem eingemessen Strahlenparameter stehen in einem gemeinsamen Planungssystem zu Verfügung.  Die Erstellung optimaler Additionspläne für die Behandlung in den kooperierenden Zentren muss gewährleistet sein.  Ein Ausfallkonzept muss innerhalb des nächsten Arbeitstages umsetzbar sein. Die Auslastung der Linearbeschleuniger muss Kapazitäten für Ausfallkonzepte berücksichtigen. Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Seite 6 von 10 Kap. 7.7 7.8 7.9 7.10 LZ 7.11 Anforderungen Begehung ärztliche Stelle (nach §83 Strahlenschutzverordnung) Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum  Die Beurteilung durch die Ärztliche Stelle muss der Stufe 1 (keine Mängel), 2 (geringgradige Mängel, erneute Begehung in 2 Jahren) oder einmalig Stufe 3 entsprechen.  Festgestellte Mängel müssen nachweislich beseitigt sein.  Die Ärztlichen Stellen sind vor einer Begehung über die Beteiligung an einem Onkologischen Zentrum oder einem Organkrebszentrum und die damit verbundenen Qualitätsanforderungen zu unterrichten Wartezeiten Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum  Zeitraum von Anmeldung des Patienten bis Erstvorstellung: <10 Tage  Zeitraum Erstvorstellung bis Behandlungsbeginn, falls keine medizinischen Gründe dagegen sprechen : < 4 Wochen  Die tatsächliche Gesamtbehandlungszeit sollte die verordnete Gesamtbehandlungszeit nicht um mehr als 10% überschreiten. Ausnahmen sind medizinisch bzw. Patienten begründete Bestrahlungspausen.  Die Wartezeiten sind stichprobenartig zu erfassen und statistisch auszuwerten (Empfehlung: Auswertungszeitraum 4 Wochen pro Jahr). Sprechstunden Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum  Für jeden Patienten ist vor Beginn einer Bestrahlungsserie eine ärztliche Vorstellung sicherzustellen.  Während einer Bestrahlungsserie ist zusätzlich mind. 1x ein dokumentierter ärztlicher Kontakt in der behandelnden Strahlentherapieeinrichtung sicherzustellen. Fallbezogene Information/Dialog mit Patient Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum Hinsichtlich Diagnose und Therapieplanung sind ausreichende Informationen zu vermitteln und es ist ein Gespräch zu führen. Dies beinhaltet u.a.:  Strukturierte Aufklärung über Indikation, Wirkung, Nebenwirkungen, Therapieablauf  Darstellung alternativer Behandlungskonzepte  Angebot und Vermittlung von Zweitmeinungen  Entlassungsgespräche als Standard  Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie dem Pat. ausgehändigt werden.Patientengespräche sind patientenbezogen zu dokumentieren. Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum Schriftliche Patienteninformationen über Verhaltensmaßnahmen während und nach der Strahlentherapie, insbesondere Informationen zu Raucherentwöhnungsprogrammen werden bereitgestellt. Dokumentation/Tumorkontrolle Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Erläuterungen Radioonkologie Seite 7 von 10 Kap. KHT 7.12 7.13 BZ HZ PZ 7.14 PZ 7.15 Anforderungen Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum  Die bestrahlungsrelevanten Daten (Einzeldosis, Gesamtdosis, Gesamtbehandlungszeit) sind entsprechend den Leitlinien zu erfassen. Die Abweichung von der Dosisverschreibung muss begründet und dokumentiert sein.  Leitlinien gerechte supportive Maßnahmen sind für die einzelnen Therapiekonzepte zu beschreiben und patientenbezogen detailliert zu dokumentieren Organspezifische Besonderheiten Modul Zusätzlich: Möglichkeiten der supportiven Behandlung müssen dargestellt werden; Maßnahmen zur/bei Zahnsanierung; Mangelernährung; Mukositis; Verhalten bei Neutropenie; Thrombopenie; Sepsis Bestrahlungsprozesse Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum Die Vorgaben der Strahlenschutzgesetzgebung und der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ sind umzusetzen. Radio-Chemotherapie Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum Das Verfahren für die sequentielle/simultane RadioChemotherapie ist zu beschreiben. Falls der Radioonkologe die simultane Radio-Chemotherapie nicht selbstständig durchführt, müssen die Verantwortlichkeiten für die Behandlung von Nebenwirkungen, Therapieunterbrechungen der Strahlentherapie, Dosisspezifikation, Dosisreduktionen eindeutig vorher festgelegt werden. Der gemeinsame Behandlungsplan muss in jedem Fall auch vom Facharzt für Strahlentherapie unterschrieben werden Erläuterungen Radioonkologie Behandlungsdokumentation: Blutbildkontrollen und Laboruntersuchungen müssen während einer Radiochemotherapie vom Radioonkologen dokumentiert werden. Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum Ohne Anforderung Ohne Anforderung Ohne Anforderung Palliative Strahlentherapie Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum  Bei der palliativen Strahlentherapie ist die Therapieintention (lokale Kontrolle oder alleinige Symptomlinderung) zu dokumentieren.  Palliativmedizinische Maßnahmen sowie der Symptomverlauf und Nebenwirkungen sind insbesondere bei Therapiekonzepten zur Symptomlinderung zu beschreiben und patientenbezogen zu dokumentieren.  Die simultan laufende medikamentöse Therapie (z.B. Schmerz, tumorspezifische Th.) ist zu dokumentieren. Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum: Ohne:  Die simultan laufende medikamentöse Therapie (z.B. Schmerz, tumorspezifische Th.) ist zu dokumentieren. Nachsorge Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Seite 8 von 10 Kap. PZ 7.16 PAN HCC MAG DZ/ VZ GZ 7.17 7.18 Anforderungen Der Prozess für die tumor(strahlentherapie-) spezifische Nachsorge ist zu beschreiben (unter Berücksichtigung der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“). Dies beinhaltet:  Terminvorgabe/Erinnerung (Nachsorgepass)  Art der Dokumentation:  Geregelte Mitteilung an das jeweilige zentrumsinterne Tumordokumentationssystem im Falle von Rezidiven, Metastasen und Versterben der Patienten Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum Die tumorspezifische Nachsorge ist darzustellen. Die fachspezifische Nachsorge erfolgt entsprechend der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ und ist in der Akte zu dokumentieren Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum  Grundsätzlich sind Behandlungspläne bzw. Empfehlungen der Tumorkonferenz bindend und stellen die Behandlungsgrundlage dar.  Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll muss in der patientenbezogenen Dokumentation vorhanden sein.  Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen wird, ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen. Organspezifische Besonderheiten Modul  Grundsätzlich soll sich das therapeutische Vorgehen an den Behandlungsplänen bzw. Empfehlungen der Tumorkonferenz orientieren.  Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen wird, dann ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen und in der Patientenakte zu dokumentieren. Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum  Grundsätzlich soll sich das therapeutische Vorgehen an den Behandlungsplänen bzw. Empfehlungen der Tumorkonferenz orientieren.  Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen wird, dann ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen und in der Patientenakte zu dokumentieren.  Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen wird, dann ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen und in der Patientenakte zu dokumentieren. Einarbeitung neu benannter Mitarbeiter Onkologisches Zentrum / Modul Es ist eine systematische, protokollierte Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherzustellen, die Kenntnisse zum onkologischen Zentrum in Beziehung zum jeweiligen Tätigkeitsbereich vermittelt. Diese Einarbeitung hat innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn zu erfolgen. Organkrebszentrum Ohne Anforderung an Einarbeitung neuer Mitarbeiter Fort-/Weiterbildung Onkologisches Zentrum / Modul  Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.  Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/Weiterbildung pro Mitarbeiter (mind. 1 Tag pro Jahr), sofern dieser Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Erläuterungen Radioonkologie Seite 9 von 10 Kap. BZ GZ 7.19 BZ 7.20 7.21 Anforderungen qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Onkologische Zentrum wahrnimmt. Organkrebszentrum / Viszeralonkologisches Zentrum  Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.  Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/ Weiterbildung pro Mitarbeiter (mind. 0,5 Tage/Jahr), sofern dieser qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Zentrum wahrnimmt Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum  Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche, pflegerische u. sonstige Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind. Qualitätszirkel Onkologisches Zentrum / Modul  Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische Themen betrachtet werden  Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan  Qualitätszirkel sind zu protokollieren. Erläuterungen Radioonkologie Die Teilnahme an den beim Onkologischen Zentrum zentral durchgeführten Qualitätszirkeln wird an dieser Stelle anerkannt (siehe „EB OZ Kap. 1.2.10 1.2.14 Interdisziplinäre Zusammenarbeit“). Organkrebszentrum Qualitätszirkel unter Kapitel 1.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit für alle Fachdisziplinen zusammengefasst Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum  Es sind mind. 4x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische mammaspezifische Themen betrachtet werden  Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan  Qualitätszirkel sind zu protokollieren. Studien Onkologisches Zentrum Sofern Studien angeboten bzw. durchgeführt werden, sind im vollen Umfang die Anforderungen unter „1.7 Studienmanagement“ zu berücksichtigen. Pflege Onkologisches Zentrum Sofern eine stationäre Versorgung besteht, sind im vollen Umfang die Anforderungen an die Pflege unter „1.8 Pflege“ zu berücksichtigen. Weitere organspezifische Besonderheiten PZ (d) (7.10) PZ 7.7 Verfahrensbeschreibung der relevanten Prozesse einschließlich der Schnittstellen zu den anderen Disziplinen und der Verantwortlichkeiten müssen vorgelegt werden. Qualitätsmerkmal permanente Seedimplantation: D90 >130 Gy bei mehr als 90% der Patienten Document1 © DKG e.V., alle Rechte vorbehalten Seite 10 von 10