Erhebungsbogen Radioonkologie

Werbung
Erhebungsbogen Radioonkologie
Der Kooperationspartner Radioonkologie in DKG zertifizierten Onkologischen Zentren und/oder Organkrebszentren
muss detaillierte Anforderungen erfüllen, die in den jeweiligen zentrumsbezogenen Erhebungsbögen
zusammengefasst sind.
In dem vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ sind diese Anforderungen zusammengefasst. Eine
radioonkologische Abteilung/Praxis hat damit die Möglichkeit, unabhängig von der Anzahl der zertifizierten Zentren,
den Erhebungsbogen einmal zu bearbeiten und in den organspezifischen Erhebungsbögen lediglich auf den hier
vorliegenden „Erhebungsbogen Radioonkologie“ zu verweisen.
Des Weiteren ist dieser Erhebungsbogen Voraussetzung, um nur einmal pro Jahr im Rahmen einer DKGZertifizierung auditiert zu werden. Von dieser Reduktion der Audithäufigkeit ist die Schnittstellenbetrachtung
innerhalb der einzelnen Zentren unberührt (Begehung vor Ort entfällt; Beteiligung am externen Audit für eine
Schnittstellenbetrachtung bleibt bestehen).
Name der Abteilung/Praxis
Leiter der Abteilung/Praxis
Ansprechpartner Zertifizierung
Postanschrift
QM-Systemzertifizierung
QM-Standard
ISO 9001
KTQ / proCum Cert
Joint Commission
Zertifizierungsstelle QM
Erstzertifizierung
Zertifikat gültig bis
Geltungsbereich:
OZ
BZ
DZ
GZ
HZ
LZ
PZ
VZ
KHT
HCC
MAG
NOZ
PAN
Erstellung /Aktualisierung Erhebungsbogen Radioonkologie
Abkürzungsverzeichnis:
 Onkologisches Zentrum = OZ
 Module: KHT = Kopf-Hals-Tumor-Zentrum, HCC = Leberkrebszentrum, MAG = Magenkrebszentrum , NOZ =
Neuroonkologische Zentren, PAN = Pankreaskarzinom
 Organkrebszentren: BZ = Brustkrebszentrum, DZ = Darmkrebszentrum, GZ = Gynäkolog. Krebszentrum, ,
HZ = Hautkrebszentrum, LZ = Lungenkrebszentrum, , PZ = Prostatakrebszentrum, VZ =
Viszeralonkologisches Zentrum
Die farblichen Markierungen stellen Ergänzungen und Streichungen gegenüber der Version vom 24.10.2012 dar.
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Seite 1 von 10
Angabe der Fachärzte Strahlentherapie
Name, Vorname
Mustermann, Heike
1.1
Kap.
1.1.8
Titel
Dr.
Benennung für Zentrum:
Brust, Gyn
Struktur des Netzwerks
Anforderungen
Kooperationsvereinbarungen gemäß Vorlage
Kooperationspartner Strahlentherapie (kp-vereinbarung-C1)
Erläuterungen Radioonkologie
Andernfalls sind folgende Punkte zu regeln:
 Beschreibung der für das Zentrum relevanten
Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der
Schnittstellen
 Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener Leitlinien
 Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich der
Tumordokumentation
 Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit
hinsichtlich interner/externer Audits
 Verpflichtungserklärung für die Einhaltung der relevanten
DKG-Kriterien sowie der jährlichen Bereitstellung der
relevanten Daten
 Einhaltung Schweigepflicht
 Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit
 Einverständniserklärung öffentlich als Teil des
Onkologischen Zentrums ausgewiesen zu werden (z.B.
homepage)
Tumorkonferenz
(nur sofern Teilnahme unter „1.2 Interdisziplinäre
Zusammenarbeit“ gefordert)
 Verbindliche Teilnahme
 Sicherstellung Verfügbarkeit Facharztniveau
 Teilnahme- und Abstimmungsregelung bei mehr als 1
Kooperationspartner pro Fachrichtung (siehe auch
Regelung „Interdisziplinäre Zusammenarbeit“)
7
Kap.
7.1
Radioonkologie
Anforderungen
Fachärzte
Onkologisches Zentrum
 Mind. drei Fachärzte für ein Onkologisches Zentrum
 die Fachärzte sind namentlich zu benennen
 ein Facharzt kann nicht mehr als drei unterschiedliche
Organkrebszentren/Module betreuen
 Die Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie in
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Erläuterungen Radioonkologie
Seite 2 von 10
Kap.
KHT
NOZ
BZ
GZ
7.2
7.3
Anforderungen
der Tumorkonferenz ist nachzuweisen.
Modul
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
Organspezifische Besonderheiten Modul
Erläuterungen Radioonkologie
Zusätzlich:
Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane
Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane
Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein
Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen
Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn
der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen
Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben
werden.
Zusätzlich:
Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane
Bestrahlung/Brachytherapie/ simultane Radiochemotherapie)
darf die medizinische und medizin-physikalische
Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein Wechsel der dieser
Verantwortung aus organisatorischen Gründen unabdingbar
sein, muss vor Behandlungsbeginn der Behandlungsplan
zwischen allen verantwortlichen Behandlern abgestimmt und
von ihnen unterschrieben werden.
Organkrebszentrum
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
 Bei kombinierten Therapien (z.B. perkutane
Bestrahlung/Brachytherapie/IORT, simultane
Radiochemotherapie) darf die medizinische und medizinphysikalische Verantwortung nicht wechseln. Sollte ein
Wechsel der dieser Verantwortung aus organisatorischen
Gründen unabdingbar sein, muss vor Behandlungsbeginn
der Behandlungsplan zwischen allen verantwortlichen
Behandlern abgestimmt und von ihnen unterschrieben
werden.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
 mindestens zwei Fachärzte
 Fachärzte sind namentlich zu benennen
Zusätzlich:
Die Patientin sollte in einem einzigen Gynäkologischen
Krebszentrum behandelt werden.
Medizinphysikexperte (MPE)
Onkologisches Zentrum
 Mindestens zwei MPEs stehen der Abteilung werktäglich
zur Verfügung
 sind namentlich zu benennen
 ein MPE kann nicht mehr als drei
Organkrebszentren/Module betreuen
Organkrebszentrum / Modul
 Mindestens ein MPE steht der Abteilung werktäglich zur
Verfügung
 MPE und Vertreter sind namentlich zu benennen
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Onkologisches Zentrum
 mindestens vier MTRAs für ein Onkologisches Zentrum
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Seite 3 von 10
Kap.
LZ
7.4
BZ
7.5
KHT
BZ
DZ
GZ
HZ
LZ
Anforderungen
inklusive der darin enthaltenen OKZ/Module müssen
benannt sein
 Pro Linearbeschleuniger müssen während der
Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Organkrebszentrum / Modul
 mindestens zwei qualifizierte MTRAs müssen pro
Beschleuniger zur Verfügung stehen
 Pro Linearbeschleuniger müssen während der
Bestrahlung 2 MTRA anwesend sein
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
Ohne:
 Vertretungsregelung muss schriftlich formuliert sein
Erreichbarkeit/Bereitschaft
Onkologisches Zentrum / Modul
 Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie
während der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft
außerhalb der Dienstzeiten (einschließlich Wochenenden
und Feiertage)
 Onkologische Zentren müssen ein Konzept für
Notfallbestrahlungen und die zeitnahe Strahlentherapie
zur Symptomlinderung bei Palliativpatienten schriftlich
geregelt haben.
Organkrebszentrum
Anwesenheit eines Facharztes für Strahlentherapie während
der Arbeitszeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft außerhalb der
Dienstzeiten ggf. über Kooperation (einschließlich
Wochenenden und Feiertage)
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
Ohne Anforderung an Erreichbarkeit/Bereitschaft
Anzahl der Bestrahlungen
Onkologisches Zentrum / Modul
Es muss bei mind. 800 Tumorpatienten eine komplette
Bestrahlungsserie nachgewiesen werden. Davon müssen
mindestens 200 Patienten innerhalb des Onkologischen
Zentrums behandelt werden.
Erhält ein Patient mehrere Bestrahlungsserien mit eigenem
Bestrahlungsplan (z.B. beidseitiges Mammakarzinom,
Erkrankung zweier Tumorentitäten) so können diese
mehrfach gezählt werden.
Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der
erstmaligen Bestrahlung.
Organspezifische Besonderheiten Modul
 Mindestens 30 behandelte Patienten/Jahr
 Wenn Radiochemotherapien durchgeführt werden gilt: 15
Patienten mit Radiochemotherapie in der
Radioonkologischen Abteilung
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
ohne Anforderung an Anzahl der Bestrahlung
Anzahl der Bestrahlungen pro strahlentherapeutischer
Behandlungseinheit
Primärbehandlung:
 Erstzertifizierung: >=50 Pat. mit Lungenkarzinom, die
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Erläuterungen Radioonkologie
Seite 4 von 10
Kap.
PZ
7.6a
KHT
NOZ
Anforderungen
eine thorakale Bestrahlung in kompletter
Bestrahlungsserie (spezieller Bestrahlungsplan) erhalten
 Nach 6 Jahren: >= 70 Pat.
Gesamtanzahl:
 >=100 Pat. mit Lungenkarzinom, die in kurativer,
palliativer o. metastasierter Situation eine komplette
Bestrahlungsserie erhalten
Die Zuordnung zum Kalenderjahr basiert auf dem Datum der
erstmaligen Bestrahlung.
Expertise Strahlentherapie für Prostatakarzinompat.
(pro benanntem Behandler, Expertise ist pro Standort
darzulegen)
Definitive oder postoperative Strahlentherapie: mindestens
50 Fälle/Jahr
Bei permanenter Seedimplantation: ≥15 Fälle/Jahr
Bei HDR-Brachytherapie: ≥15 Fälle/Jahr
Erläuterungen Radioonkologie
Angabe bezogen auf Zentrumspatienten:
 Definitive Strahlentherapie
 Permanenter Seeimplantation
 HDR-Brachythrapie
Technische Voraussetzung
und Bestrahlungsplan/-techniken
Onkologisches Zentrum / Modul
 zwei Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 615 MeV Elektronen
 Beschreibung der technischen Ausstattung
 Ausfallkonzept (Tandemlösung) schriftlich formuliert
Bestrahlungsplanung:
 Therapiesimulator oder virtuelle Simulation
 Planungs-CT
 3D-Bestrahlungsplanungssystem / IMRT
 Zugriffsmöglichkeit auf Kernspintomographie; Fakultativ:
Integration von PET zur Therapieplanung
Organspezifische Besonderheiten Modul
Zusätzlich:
 Die Möglichkeit zur Brachytherapie sollte vorhanden oder
in Kooperation gewährleistet sein
Zusätzlich:
Vorzuhaltende Techniken:
 Stereotaktische Rad.
 Intensitätsmodulierte Rad. (IMRT)
 Verfahren zur Einzeitbestrahlung (Brachytherapie,
stereotaktische Zielbestrahlung oder Gamma-Knife)
 Liquorraumbestrahlung
Zielvolumendefinition, Dosisberechnung, -applikation und dokumentation beruhen auf Richtlinien des ICRU 50/62Reportes
Organkrebszentrum:
 ein Beschleuniger mit >= 6 MV Photonen und mind. 6-15
MeV Elektronen
 Beschreibung der technischen Ausstattung
 Ausfallkonzept (Tandemlösung) schriftlich formuliert
Bestrahlungsplanung:
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Seite 5 von 10
Kap.
GZ
HZ
LZ
PZ
7.6b
Anforderungen
 Therapiesimulator oder virtuelle Simulation
 Planungs-CT
 3D-Bestrahlungsplanungssystem
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
Zusätzlich:
 Intrakavitäre und interstitielle Brachytherapie
 Der Zugang zu einem NMR, insbesondere für die
Brachytherapieplanung sollte sichergestellt werden
Zusätzlich:
Strahlentherapeutische Spezialtechniken (z.B.
stereotaktische Bestrahlung, Ganzhautbestrahlung) sollten
unter Erfüllung der gerätetechnischen, sowie personellfachlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Die
Versorgung ist auch durch geregelte Kooperationen möglich.
Zusätzlich:
 Afterloading (ggf. in Kooperation)
 Verfahren der Hochpräzisionsbestrahlung einschließlich
der Einzeittherapie (z.B. Brachytherapie, stereotaktische
Zielbestrahlung)
 Möglichkeit zur Atmungsgetriggerten Strahlentherapie
(optional)
Erläuterungen Radioonkologie
Bestrahlungsplan:
 Integration der PET- bzw. PET-CT-Daten in die
Bestrahlungsplanung (optional)
 4D-Computertomograph zur Bestrahlungsplanung
(optional)
Zusätzlich:
 Wünschenswert: Brachytherapie vorhanden (z.B. im
Rahmen einer Kooperation)
 Empfohlen: IGRT (bildgestützte Strahlentherapie) und
IMRT (intensitätsmodulierte Strahlentherapie)
Verbünde radioonkologischer Institute/Praxen
Onkologisches Zentrum:
Die Beschleuniger können an verschiedenen Standorten des
Verbundes aufgestellt sein, wenn gilt:
 Bei einem Verbund müssen pro Institution/ Praxis
mindestens zwei Fachärzte tätig sein.
 Fachärzte der Verbund-Praxen/ -Institute arbeiten mit
Schwerpunkten, d.h. alle Patienten einer Erkrankung
werden durch ein definiertes Team behandelt.
 Eine arbeitsteilige Spezialisierung der Fachärzte auf
verschiedene Tumorentitäten muss nachgewiesen
werden.
 Fachlicher Austausch zwischen den Fachärzten ist
geregelt und nachgewiesen.
 Beschleuniger sind miteinander kompatibel und auf ein
gemeinsames Planungssystem eingemessen
Strahlenparameter stehen in einem gemeinsamen
Planungssystem zu Verfügung.
 Die Erstellung optimaler Additionspläne für die
Behandlung in den kooperierenden Zentren muss
gewährleistet sein.
 Ein Ausfallkonzept muss innerhalb des nächsten
Arbeitstages umsetzbar sein. Die Auslastung der
Linearbeschleuniger muss Kapazitäten für
Ausfallkonzepte berücksichtigen.
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Seite 6 von 10
Kap.
7.7
7.8
7.9
7.10
LZ
7.11
Anforderungen
Begehung ärztliche Stelle
(nach §83 Strahlenschutzverordnung)
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Die Beurteilung durch die Ärztliche Stelle muss der Stufe
1 (keine Mängel), 2 (geringgradige Mängel, erneute
Begehung in 2 Jahren) oder einmalig Stufe 3
entsprechen.
 Festgestellte Mängel müssen nachweislich beseitigt sein.
 Die Ärztlichen Stellen sind vor einer Begehung über die
Beteiligung an einem Onkologischen Zentrum oder einem
Organkrebszentrum und die damit verbundenen
Qualitätsanforderungen zu unterrichten
Wartezeiten
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Zeitraum von Anmeldung des Patienten bis
Erstvorstellung: <10 Tage
 Zeitraum Erstvorstellung bis Behandlungsbeginn, falls
keine medizinischen Gründe dagegen sprechen : < 4
Wochen
 Die tatsächliche Gesamtbehandlungszeit sollte die
verordnete Gesamtbehandlungszeit nicht um mehr als
10% überschreiten. Ausnahmen sind medizinisch bzw.
Patienten begründete Bestrahlungspausen.
 Die Wartezeiten sind stichprobenartig zu erfassen und
statistisch auszuwerten (Empfehlung:
Auswertungszeitraum 4 Wochen pro Jahr).
Sprechstunden
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Für jeden Patienten ist vor Beginn einer
Bestrahlungsserie eine ärztliche Vorstellung
sicherzustellen.
 Während einer Bestrahlungsserie ist zusätzlich mind. 1x
ein dokumentierter ärztlicher Kontakt in der
behandelnden Strahlentherapieeinrichtung
sicherzustellen.
Fallbezogene Information/Dialog mit Patient
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Hinsichtlich
Diagnose
und
Therapieplanung
sind
ausreichende Informationen zu vermitteln und es ist ein
Gespräch zu führen. Dies beinhaltet u.a.:
 Strukturierte Aufklärung über Indikation, Wirkung,
Nebenwirkungen, Therapieablauf
 Darstellung alternativer Behandlungskonzepte
 Angebot und Vermittlung von Zweitmeinungen
 Entlassungsgespräche als Standard
 Schriftliche Patienteninformationen über
Verhaltensmaßnahmen während und nach der
Strahlentherapie dem Pat. ausgehändigt
werden.Patientengespräche sind patientenbezogen zu
dokumentieren.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
Schriftliche Patienteninformationen über
Verhaltensmaßnahmen während und nach der
Strahlentherapie, insbesondere Informationen zu
Raucherentwöhnungsprogrammen werden bereitgestellt.
Dokumentation/Tumorkontrolle
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Erläuterungen Radioonkologie
Seite 7 von 10
Kap.
KHT
7.12
7.13
BZ
HZ
PZ
7.14
PZ
7.15
Anforderungen
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Die bestrahlungsrelevanten Daten (Einzeldosis,
Gesamtdosis, Gesamtbehandlungszeit) sind
entsprechend den Leitlinien zu erfassen.
Die Abweichung von der Dosisverschreibung muss
begründet und dokumentiert sein.
 Leitlinien gerechte supportive Maßnahmen sind für die
einzelnen Therapiekonzepte zu beschreiben und
patientenbezogen detailliert zu dokumentieren
Organspezifische Besonderheiten Modul
Zusätzlich:
Möglichkeiten der supportiven Behandlung müssen
dargestellt werden; Maßnahmen zur/bei Zahnsanierung;
Mangelernährung; Mukositis; Verhalten bei Neutropenie;
Thrombopenie; Sepsis
Bestrahlungsprozesse
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Die Vorgaben der Strahlenschutzgesetzgebung und der
„Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ sind umzusetzen.
Radio-Chemotherapie
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Das Verfahren für die sequentielle/simultane RadioChemotherapie ist zu beschreiben. Falls der Radioonkologe
die simultane Radio-Chemotherapie nicht selbstständig
durchführt, müssen die Verantwortlichkeiten für die
Behandlung
von
Nebenwirkungen,
Therapieunterbrechungen
der
Strahlentherapie,
Dosisspezifikation, Dosisreduktionen eindeutig vorher
festgelegt werden. Der gemeinsame Behandlungsplan muss
in jedem Fall auch vom Facharzt für Strahlentherapie
unterschrieben werden
Erläuterungen Radioonkologie
Behandlungsdokumentation:
Blutbildkontrollen und Laboruntersuchungen müssen
während einer Radiochemotherapie vom Radioonkologen
dokumentiert werden.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
Ohne Anforderung
Ohne Anforderung
Ohne Anforderung
Palliative Strahlentherapie
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Bei der palliativen Strahlentherapie ist die
Therapieintention (lokale Kontrolle oder alleinige
Symptomlinderung) zu dokumentieren.
 Palliativmedizinische Maßnahmen sowie der
Symptomverlauf und Nebenwirkungen sind insbesondere
bei Therapiekonzepten zur Symptomlinderung zu
beschreiben und patientenbezogen zu dokumentieren.
 Die simultan laufende medikamentöse Therapie (z.B.
Schmerz, tumorspezifische Th.) ist zu dokumentieren.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum:
Ohne:
 Die simultan laufende medikamentöse Therapie (z.B.
Schmerz, tumorspezifische Th.) ist zu dokumentieren.
Nachsorge
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Seite 8 von 10
Kap.
PZ
7.16
PAN
HCC
MAG
DZ/
VZ
GZ
7.17
7.18
Anforderungen
Der Prozess für die tumor(strahlentherapie-) spezifische
Nachsorge ist zu beschreiben (unter Berücksichtigung der
Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“). Dies beinhaltet:
 Terminvorgabe/Erinnerung (Nachsorgepass)
 Art der Dokumentation:
 Geregelte Mitteilung an das jeweilige zentrumsinterne
Tumordokumentationssystem im Falle von Rezidiven,
Metastasen und Versterben der Patienten
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
Die tumorspezifische Nachsorge ist darzustellen. Die
fachspezifische Nachsorge erfolgt entsprechend der
Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ und ist in der Akte
zu dokumentieren
Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll
Onkologisches Zentrum / Modul / Organkrebszentrum
 Grundsätzlich sind Behandlungspläne bzw.
Empfehlungen der Tumorkonferenz bindend und stellen
die Behandlungsgrundlage dar.
 Behandlungsplan/Tumorkonferenzprotokoll muss in der
patientenbezogenen Dokumentation vorhanden sein.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen.
Organspezifische Besonderheiten Modul
 Grundsätzlich soll sich das therapeutische Vorgehen an
den Behandlungsplänen bzw. Empfehlungen der
Tumorkonferenz orientieren.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, dann ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen
und in der Patientenakte zu dokumentieren.
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
 Grundsätzlich soll sich das therapeutische Vorgehen an
den Behandlungsplänen bzw. Empfehlungen der
Tumorkonferenz orientieren.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, dann ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen
und in der Patientenakte zu dokumentieren.
 Falls von der empfohlenen Therapieplanung abgewichen
wird, dann ist dies in der Tumorkonferenz vorzustellen
und in der Patientenakte zu dokumentieren.
Einarbeitung neu benannter Mitarbeiter
Onkologisches Zentrum / Modul
Es ist eine systematische, protokollierte Einarbeitung neuer
Mitarbeiter sicherzustellen, die Kenntnisse zum
onkologischen Zentrum in Beziehung zum jeweiligen
Tätigkeitsbereich vermittelt.
Diese Einarbeitung hat innerhalb von 3 Monaten nach
Beschäftigungsbeginn zu erfolgen.
Organkrebszentrum
Ohne Anforderung an Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Fort-/Weiterbildung
Onkologisches Zentrum / Modul
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und
pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen
Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt
sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/Weiterbildung pro
Mitarbeiter (mind. 1 Tag pro Jahr), sofern dieser
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Erläuterungen Radioonkologie
Seite 9 von 10
Kap.
BZ
GZ
7.19
BZ
7.20
7.21
Anforderungen
qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Onkologische
Zentrum wahrnimmt.
Organkrebszentrum / Viszeralonkologisches Zentrum
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und
pflegerische Personal vorzulegen, in dem die für einen
Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt
sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort-/ Weiterbildung pro
Mitarbeiter (mind. 0,5 Tage/Jahr), sofern dieser
qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Zentrum wahrnimmt
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche,
pflegerische u. sonstige Personal vorzulegen, in dem die
für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen
dargestellt sind.
Qualitätszirkel
Onkologisches Zentrum / Modul
 Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen
oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische
Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
Erläuterungen Radioonkologie
Die Teilnahme an den beim Onkologischen Zentrum zentral
durchgeführten Qualitätszirkeln wird an dieser Stelle
anerkannt (siehe „EB OZ Kap. 1.2.10 1.2.14 Interdisziplinäre
Zusammenarbeit“).
Organkrebszentrum
Qualitätszirkel
unter
Kapitel
1.2
Interdisziplinäre
Zusammenarbeit für alle Fachdisziplinen zusammengefasst
Organspezifische Besonderheiten Organkrebszentrum
 Es sind mind. 4x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen
oder an solchen mitzuwirken, in denen onkologische
mammaspezifische Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
Studien
Onkologisches Zentrum
Sofern Studien angeboten bzw. durchgeführt werden, sind
im vollen Umfang die Anforderungen unter „1.7
Studienmanagement“ zu berücksichtigen.
Pflege
Onkologisches Zentrum
Sofern eine stationäre Versorgung besteht, sind im vollen
Umfang die Anforderungen an die Pflege unter „1.8 Pflege“
zu berücksichtigen.
Weitere organspezifische Besonderheiten
PZ
(d)
(7.10)
PZ
7.7
Verfahrensbeschreibung
der
relevanten
Prozesse
einschließlich der Schnittstellen zu den anderen Disziplinen
und der Verantwortlichkeiten müssen vorgelegt werden.
Qualitätsmerkmal permanente Seedimplantation: D90 >130
Gy bei mehr als 90% der Patienten
Document1
© DKG e.V., alle Rechte vorbehalten
Seite 10 von 10
Herunterladen