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EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG
Europäische Agenda für Integration: gut integrierte
Migranten sind wirtschaftliche und kulturelle
Bereicherung für EU
Brüssel, den 20. Juli 2011 – Die Kommission hat heute die „Europäische Agenda
für die Integration von Drittstaatsangehörigen“ vorgelegt, die auf eine bessere
Nutzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile der Migration in
Europa abzielt. Zentrales Thema dieser Agenda ist die volle Einbeziehung der
Zuwanderer in alle Aspekte des Zusammenlebens, wobei die Rolle der örtlichen
Behörden hervorgehoben wird.
Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres, gab folgende Erklärung ab: „Eine
gelungene Integration bedeutet, dass die Zuwanderer die Möglichkeit erhalten,
uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Das setzt voraus,
dass sie die Landessprache des Aufnahmelandes erlernen, Zugang zu Arbeit und
Bildung erhalten und in sozioökonomischer Hinsicht in der Lage sind, für ihren
Lebensunterhalt zu sorgen. Bisher ist die Integration von Migranten in Europa nur
bedingt gelungen. Wir alle müssen mehr tun – nicht nur im Interesse der
Menschen, die hierher kommen, sondern auch im eigenen Interesse, da gut
integrierte Migranten ein Gewinn für die EU sind: Sie bereichern unsere
Gesellschaft in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht.“
Gleichzeitig mit der Agenda wurde auch eine qualitative Eurobarometer-Erhebung
vorgestellt, die im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt wurde. Sie gibt EU-Bürgern
und Migranten Einblick in die Sichtweise der jeweils anderen Gruppe und zeigt,
dass sich ihre Ansichten in manchen Punkten decken. Es besteht weitgehend
Einvernehmen darüber, dass die Beziehungen zwischen Migranten und
Einheimischen am Arbeitsplatz und in den Schulen sehr wichtig sind und die
Migranten das örtliche Kulturleben bereichern. Beide Gruppen sind sich über die
Faktoren einig, von denen eine erfolgreiche Integration abhängt, nämlich von der
Beherrschung der Landessprache, bezahlter Arbeit und dem Verständnis der
örtlichen Kultur. Einig sind sich die EU-Bürger und die Migranten, die an der
Erhebung teilgenommen haben, auch darüber, dass alle Seiten zusätzliche
Anstrengungen unternehmen müssen, damit die Zuwanderung zum Vorteil aller
genutzt werden kann. Mangelnde Sprachkenntnisse und die Segregation von
Migranten in benachteiligten Stadtvierteln werden als Hauptintegrationshindernisse
gesehen. Diese müssen von allen Seiten entschlossen und in kohärenter Weise
angegangen werden.
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IP/11/911
Hintergrund
Wird die Vielfalt, die die Zuwanderung fördert, gut gesteuert, so kann sie ein
Wettbewerbsvorteil und Kraftquelle für die Wirtschaft in den europäischen Ländern
sein. Die EU kann ihr Ziel einer Anhebung der Beschäftigungsquote auf 75 % bis
2020 nur erreichen, wenn Hindernisse für die Einbindung der Migranten in den
Arbeitsmarkt beseitigt werden. Das ist nicht zuletzt deswegen wichtig, weil die
Erwerbsbevölkerung der EU infolge der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung
schrumpft. 2060 wird die Europäische Union rund 50 Millionen weniger
Erwerbstätige haben als im Jahr 2008. 2010 kamen auf jede Person über 64 Jahre
3,5 Personen im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre), im Jahr 2060 dürfte diese
Quote bei nur mehr 1,7 zu 1 liegen. Wie in der „Agenda für neue Qualifikationen
und Arbeitsplätze“ der Kommission von 2010 berechnet, bedeutet das, dass
beispielsweise im Gesundheitswesen rund eine Millionen Fachkräfte - unter
Berücksichtigung auch der Hilfsberufe sogar bis zu zwei Millionen - fehlen werden.
Kernziel des Integrationsprozesses ist es, den Migranten die gleichen Rechte
zuzuerkennen und Pflichten aufzuerlegen, wie sie für EU-Bürger gelten.
Diskriminierung und die Nichtanerkennung der außerhalb der EU erworbenen
Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung sind Hürden, die leicht dazu führen
können, dass Migranten in die Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung abgedrängt
und ausgebeutet werden.
Integration muss dort beginnen, wo Menschen im Alltag zusammentreffen (am
Arbeitsplatz, in Schulen, an öffentlich zugänglichen Orten usw.). Beispiele für
Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung am demokratischen Prozess sind:
Schulungen und Betreuung, Erleichterung der Teilnahme von Migranten an
Lokalwahlen, Schaffung von lokalen, regionalen und nationalen Konsultativgremien
sowie Förderung von beruflicher Selbstständigkeit, Kreativität und Innovation.
Gute Sprachkenntnisse verbessern die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt,
erleichtern soziale Kontakte und machen Migranten unabhängiger. Das ist
besonders für die Frauen unter ihnen wichtig, die recht isoliert sein können. Wie in
der Europäischen Agenda für Integration hervorgehoben wird, müssen
Sprachunterricht und Einführungsprogramme aus diesem Grunde erschwinglich
und auch in geographischer Hinsicht zugänglich sein.
Der Integrationsprozess erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen den
nationalen Regierungen, die an erster Stelle für die Entwicklung der
Integrationsstrategien zuständig sind, den örtlichen oder regionalen Behörden und
nichtstaatlichen Akteuren, die die Integrationsmaßnahmen vor Ort umsetzen. Die
EU unterstützt diese Maßnahmen mit ihren Instrumenten. Künftig sollten die
Finanzierungsmaßnahmen der EU verstärkt zur Förderung der Integration auf
lokaler Ebene eingesetzt werden.
Zur Verbesserung der Koordinierung und des Wissensaustausches entwickelt die
Kommission einen flexiblen europäischen Bausatz aus Integrationsmodulen zur
Unterstützung der Strategien und Praktiken der Mitgliedstaaten. Sie stützt sich
dabei auf gute und schlechte Erfahrungen mit Integrationsförderungsmaßnahmen.
Die Module umfassen beispielsweise Einführungs- und Sprachkurse, Maßnahmen
zur Gewährleistung eines festen Engagements der Aufnahmegesellschaft und
stärkeren Beteiligung der Migranten. Sie können an den Bedarf der Mitgliedstaaten,
Regionen und Kommunen angepasst werden. Darüber hinaus wurden
gemeinsame europäische Indikatoren zur Bewertung der Ergebnisse der
Integrationsstrategien entwickelt.
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Die Mitteilung geht auf das Stockholmer Programm zurück, in dem die Kommission
aufgefordert wurden, mehr zur Maßnahmenkoordinierung und Verbesserung der
Instrumente und Strukturen für den Wissensaustausch im Bereich der Integration
zu tun.
Rechtsgrundlage ist eine neue Bestimmung im Vertrag von Lissabon über die
Förderung und Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Integration
der sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen.
Eine Harmonisierung ist danach jedoch ausgeschlossen.
Weitere Informationen
MEMO/11/529
MEMO/11/530
Homepage von Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_en.htm
Homepage der GD Inneres:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/index_en.htm
Europäische Website für Integration:
http://ec.europa.eu/ewsi
Qualitative Eurobarometer-Erhebung
http://ec.europa.eu/public_opinion/whatsnew2011_en.htm
Bericht des Europäischen Migrationsnetzes zur Behebung des
Arbeitskräftemangels in den EU-Mitgliedstaaten durch Migration
http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/immigration/docs/Satisfying_Labour_Demand_Through_Migration_FINAL_20110708.pdf
KONTAKT:
MICHELE CERCONE (+32 2 298 09 63)
TOVE ERNST (+32 2 298 67 64)
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