EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG Europäische Agenda für Integration: gut integrierte Migranten sind wirtschaftliche und kulturelle Bereicherung für EU Brüssel, den 20. Juli 2011 – Die Kommission hat heute die „Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen“ vorgelegt, die auf eine bessere Nutzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile der Migration in Europa abzielt. Zentrales Thema dieser Agenda ist die volle Einbeziehung der Zuwanderer in alle Aspekte des Zusammenlebens, wobei die Rolle der örtlichen Behörden hervorgehoben wird. Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres, gab folgende Erklärung ab: „Eine gelungene Integration bedeutet, dass die Zuwanderer die Möglichkeit erhalten, uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Das setzt voraus, dass sie die Landessprache des Aufnahmelandes erlernen, Zugang zu Arbeit und Bildung erhalten und in sozioökonomischer Hinsicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Bisher ist die Integration von Migranten in Europa nur bedingt gelungen. Wir alle müssen mehr tun – nicht nur im Interesse der Menschen, die hierher kommen, sondern auch im eigenen Interesse, da gut integrierte Migranten ein Gewinn für die EU sind: Sie bereichern unsere Gesellschaft in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht.“ Gleichzeitig mit der Agenda wurde auch eine qualitative Eurobarometer-Erhebung vorgestellt, die im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt wurde. Sie gibt EU-Bürgern und Migranten Einblick in die Sichtweise der jeweils anderen Gruppe und zeigt, dass sich ihre Ansichten in manchen Punkten decken. Es besteht weitgehend Einvernehmen darüber, dass die Beziehungen zwischen Migranten und Einheimischen am Arbeitsplatz und in den Schulen sehr wichtig sind und die Migranten das örtliche Kulturleben bereichern. Beide Gruppen sind sich über die Faktoren einig, von denen eine erfolgreiche Integration abhängt, nämlich von der Beherrschung der Landessprache, bezahlter Arbeit und dem Verständnis der örtlichen Kultur. Einig sind sich die EU-Bürger und die Migranten, die an der Erhebung teilgenommen haben, auch darüber, dass alle Seiten zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, damit die Zuwanderung zum Vorteil aller genutzt werden kann. Mangelnde Sprachkenntnisse und die Segregation von Migranten in benachteiligten Stadtvierteln werden als Hauptintegrationshindernisse gesehen. Diese müssen von allen Seiten entschlossen und in kohärenter Weise angegangen werden. Weiter IP/11/911 Hintergrund Wird die Vielfalt, die die Zuwanderung fördert, gut gesteuert, so kann sie ein Wettbewerbsvorteil und Kraftquelle für die Wirtschaft in den europäischen Ländern sein. Die EU kann ihr Ziel einer Anhebung der Beschäftigungsquote auf 75 % bis 2020 nur erreichen, wenn Hindernisse für die Einbindung der Migranten in den Arbeitsmarkt beseitigt werden. Das ist nicht zuletzt deswegen wichtig, weil die Erwerbsbevölkerung der EU infolge der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung schrumpft. 2060 wird die Europäische Union rund 50 Millionen weniger Erwerbstätige haben als im Jahr 2008. 2010 kamen auf jede Person über 64 Jahre 3,5 Personen im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre), im Jahr 2060 dürfte diese Quote bei nur mehr 1,7 zu 1 liegen. Wie in der „Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze“ der Kommission von 2010 berechnet, bedeutet das, dass beispielsweise im Gesundheitswesen rund eine Millionen Fachkräfte - unter Berücksichtigung auch der Hilfsberufe sogar bis zu zwei Millionen - fehlen werden. Kernziel des Integrationsprozesses ist es, den Migranten die gleichen Rechte zuzuerkennen und Pflichten aufzuerlegen, wie sie für EU-Bürger gelten. Diskriminierung und die Nichtanerkennung der außerhalb der EU erworbenen Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung sind Hürden, die leicht dazu führen können, dass Migranten in die Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung abgedrängt und ausgebeutet werden. Integration muss dort beginnen, wo Menschen im Alltag zusammentreffen (am Arbeitsplatz, in Schulen, an öffentlich zugänglichen Orten usw.). Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung am demokratischen Prozess sind: Schulungen und Betreuung, Erleichterung der Teilnahme von Migranten an Lokalwahlen, Schaffung von lokalen, regionalen und nationalen Konsultativgremien sowie Förderung von beruflicher Selbstständigkeit, Kreativität und Innovation. Gute Sprachkenntnisse verbessern die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, erleichtern soziale Kontakte und machen Migranten unabhängiger. Das ist besonders für die Frauen unter ihnen wichtig, die recht isoliert sein können. Wie in der Europäischen Agenda für Integration hervorgehoben wird, müssen Sprachunterricht und Einführungsprogramme aus diesem Grunde erschwinglich und auch in geographischer Hinsicht zugänglich sein. Der Integrationsprozess erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen, die an erster Stelle für die Entwicklung der Integrationsstrategien zuständig sind, den örtlichen oder regionalen Behörden und nichtstaatlichen Akteuren, die die Integrationsmaßnahmen vor Ort umsetzen. Die EU unterstützt diese Maßnahmen mit ihren Instrumenten. Künftig sollten die Finanzierungsmaßnahmen der EU verstärkt zur Förderung der Integration auf lokaler Ebene eingesetzt werden. Zur Verbesserung der Koordinierung und des Wissensaustausches entwickelt die Kommission einen flexiblen europäischen Bausatz aus Integrationsmodulen zur Unterstützung der Strategien und Praktiken der Mitgliedstaaten. Sie stützt sich dabei auf gute und schlechte Erfahrungen mit Integrationsförderungsmaßnahmen. Die Module umfassen beispielsweise Einführungs- und Sprachkurse, Maßnahmen zur Gewährleistung eines festen Engagements der Aufnahmegesellschaft und stärkeren Beteiligung der Migranten. Sie können an den Bedarf der Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen angepasst werden. Darüber hinaus wurden gemeinsame europäische Indikatoren zur Bewertung der Ergebnisse der Integrationsstrategien entwickelt. 2 Die Mitteilung geht auf das Stockholmer Programm zurück, in dem die Kommission aufgefordert wurden, mehr zur Maßnahmenkoordinierung und Verbesserung der Instrumente und Strukturen für den Wissensaustausch im Bereich der Integration zu tun. Rechtsgrundlage ist eine neue Bestimmung im Vertrag von Lissabon über die Förderung und Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Integration der sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Eine Harmonisierung ist danach jedoch ausgeschlossen. Weitere Informationen MEMO/11/529 MEMO/11/530 Homepage von Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_en.htm Homepage der GD Inneres: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/index_en.htm Europäische Website für Integration: http://ec.europa.eu/ewsi Qualitative Eurobarometer-Erhebung http://ec.europa.eu/public_opinion/whatsnew2011_en.htm Bericht des Europäischen Migrationsnetzes zur Behebung des Arbeitskräftemangels in den EU-Mitgliedstaaten durch Migration http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/immigration/docs/Satisfying_Labour_Demand_Through_Migration_FINAL_20110708.pdf KONTAKT: MICHELE CERCONE (+32 2 298 09 63) TOVE ERNST (+32 2 298 67 64) 3