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VO
Finanzstrafrecht und Finanzverfahrensrecht
Seiler
WS 2009/2010; 101 153
LV-Unterlagen:
Seiler/Seiler Leitfaden Finanzstrafrecht (2008)
Seiler/Seiler Finanzstrafgesetz2 (Kommentar, 2009)
Schriftlicher Test:
LV-Termin am 17.11.2009
Inhaltliche Gliederung der VO-Finanzstrafrecht und Finanzverfahrensrecht
Einleitung
I. Systematik des Finanzstrafgesetzes
II. Gesetzlichkeitsprinzip
III. Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG)
IV. Täter eines Finanzvergehens
A. Natürliche Personen
B. Juristische Personen
V. Keine Strafe ohne Schuld
A. Unschuldsvermutung (§ 6 Abs 2 FinStrG)
B. Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG)
Allgemeine Grundlagen
I. Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG)
A. Wann spricht man von einem vorsätzlichen Handeln?
1. Laienhaftes Erfassen des strafrechtlich relevanten Sachverhaltes
2. Zeitpunkt und Umfang des Vorsatzes
3. Faktische Unfähigkeit, Abgabenverbindlichkeiten zu erfüllen
4. Beweis des Vorsatzes
B. Wann spricht man von einer bloßen Fahrlässigkeit?
1. Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen
2. Weitere gesetzliche Kriterien
C. Abgrenzung zwischen einem vorsätzlichen Handeln und einem fahrlässigen
Handeln
II. Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten
A. Auswahlverschulden
B. Überwachungsverschulden
C. Schaffung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Steuererklärung
III. Gefahren bei der Besorgung steuerrechtlicher Angelegenheiten für andere
A. Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch beauftragte Vertreter
B. Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch Angestellte
C. Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten ohne ausdrücklichen Auftrag
IV. Beteiligung an Finanzvergehen anderer
A. Unmittelbarer Täter
B. Strafbarkeit des Tatanstifters (Bestimmungstäter)
C. Strafbarkeit von Beitragstätern
V. Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen
A. Was gilt bereits als strafbare Versuchshandlung
B. Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch
VI. Irrtum
A. Auswirkungen eines Irrtums auf die Strafbarkeit
B. Glaubhaft machen eines Irrtums
C. Entschuldbarkeit eine Irrtums
D. Sonstige Irrtümer
1. Irrtum über die Strafbarkeit
2. Irrtum über Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründe
a) Unkenntnis über die Voraussetzungen einer strafbefreienden
Selbstanzeige
b) Unkenntnis über den Strafausschließungsgrund des § 49 Abs 1 lit a
FinStrG
VII. Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige
A. Bei welcher Stelle ist die Selbstanzeige zu erstatten?
B. Form der Selbstanzeige
C. Was muss eine Selbstanzeige enthalten?
1. Genaue Angaben zur Person, für die Selbstanzeige erstattet wird
2. Genaue Darlegung der Verfehlung und Offenlegung aller
abgabenrelevanter Umstände
3. Entrichtung der geschuldeten Abgabenbeträge
a) Entrichtung innerhalb des Fälligkeitszeitraumes
b) Ratenansuchen
c) Teilweise Entrichtung
d) Ausgleich - Konkurs
4. Bis wann muss eine Selbstanzeige spätestens erfolgen?
a) Verfolgungshandlung (§ 29 Abs 3 lit a FinStrG)
b) Entdeckung der Tat (§ 29 Abs 3 lit b FinStrG)
c) Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige bei Betriebsprüfungen
(§ 29 Abs 3 lit c FinStrG)
VIII. Verjährung
A. Verfolgungsverjährung
1. Beginn der Verjährungsfrist
2. Verlängerung der Verjährungsfrist
3. Absolute Verjährung (§ 31 Abs 5 FinStrG)
B. Verjährung der Vollstreckbarkeit
Einzelne Finanzvergehen
I. Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG)
II. Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG
A. Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG
B. Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von
Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG)
C. Hinterziehung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen
(§ 33 Abs 2 lit b FinStrG)
III. Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)
A. Fahrlässigkeit
B. Privilegierung von Notaren, Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern
(§ 34 Abs 3 FinStrG)
C. Strafrahmen
IV. Finanzordnungswidrigkeiten
A. Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG
1. Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (§ 49 Abs 1 lit a FinStrG)
2. Ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige
Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 49 Abs 1 lit b FinStrG)
3. Strafrahmen (§ 49 Abs 2 FinStrG)
4. Abgrenzung zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 FinStrG
B. Erwirken von ungerechtfertigten Zahlungserleichterungen (§ 50 FinStrG)
C. Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 FinStrG
1. Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht
(§ 51 Abs 1 lit a FinStrG)
2. Verletzung der Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder
sonstigen Aufzeichnungen (§ 51 Abs 1 lit c FinStrG)
3. Verletzung der Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen
(§ 51 Abs 1 lit d FinStrG)
Strafen und deren Bemessung
I. Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG)
II. Geldstrafe (§ 16 FinStrG)
III. Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG)
IV. Verfall (§ 17 FinStrG)
A. Gegenstand des Verfalls
B. Rechte Dritter am Verfallsgegenstand (§ 17 Abs 3 FinStrG)
V. Bemessung der Strafe (§ 23 Abs 1 FinStrG)
A. Allgemeines
B. Erschwerende und mildernde Umstände (§ 23 Abs 2 FinStrG)
C. Persönliche Verhältnisse – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
(§ 23 Abs 3 FinStrG)
D. Bedingte Strafnachsicht
VI. Gewährung von Zahlungserleichterungen
Finanzstrafverfahren
I. Wer ist zuständig für die Durchführung des Strafverfahrens?
A. Zuständigkeit des Gerichtes
B. Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde
II. Keine Bindung der Finanzstrafbehörde an Abgabenbescheide
III. Stellung des Beschuldigten im Finanzstrafverfahren (§ 75 FinStrG)
IV. Der Verteidiger im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG)
A. Wer kann Verteidiger sein?
B. Rechte des Verteidigers
C. Beigabe eines Verteidigers (§ 77 Abs 3 bis 7 FinStrG)
V. Akteneinsicht (§ 79 FinStrG)
VI. Ablauf des Strafverfahrens
A. Anzeige
B. Prüfung der Verdachtsgründe
C. Wann liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
vor?
D. Die Bedeutung von Informanten
E. Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde (§ 82 Abs 3)
1. Vorsätzliche Finanzvergehen
2. Fahrlässige Finanzvergehen
3. Absehen von der Einleitung eines Strafverfahrens
VII. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
A. Voraussetzungen
B. Hausdurchsuchung bei beruflichen Geheimnisträgern
C. Anordnung der Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 1 FinStrG)
D. Beiziehung von Vertrauenspersonen (§ 93 Abs 5 FinStrG)
E. Durchführung der Hausdurchsuchung
F. Beschwerderecht (§ 93 Abs 7 FinStrG)
G. Beschlagnahme (§ 89 FinStrG)
1. Beschlagnahme von Beweismitteln, auf die sich eine gesetzlich
anerkannte Verschwiegenheitspflicht erstreckt (§ 89 Abs 3 bis 6 FinStrG)
a) Tatbeteiligung des zur Verschwiegenheit Verpflichteten
(§ 89 Abs 3 lit a FinStrG)
b) Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc (§ 89 Abs 3 lit b FinStrG)
2. Einschränkungen der Beschlagnahmemöglichkeit
VIII. Beweisführung im Strafverfahren (§ 114 FinStrG)
A. Beweislast
B. Beweisantragsrecht
C. Anwesenheit und Mitwirkung bei der Beweisaufnahme
D. Zeugeneinvernahme
1. Zeugenpflicht
2. Entschlagungsberechtigte Zeugen
a) Angehörige (§ 104 Abs 1 lit a FinStrG)
b) Gefahr der Selbstbelastung (§ 104 Abs 1 lit b FinstrG)
c) Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (§ 104 Abs 1 lit d FinStrG)
d) Entschlagungsrecht berufsmäßiger Parteienvertreter und von
deren Hilfskräften (§ 104 Abs 2 FinStrG)
IX. Vereinfachtes Verfahren (§ 143 FinStrG)
X. Rechtsmittelverfahren (§§ 150ff FinStrG)
A. Berufung (§ 151 FinStrG)
B. Beschwerde (§ 152 FinStrG)
C. Besonderheiten bei der Bekämpfung von gerichtlichen Urteilen in
Finanzstrafsachen
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