VO Finanzstrafrecht und Finanzverfahrensrecht Seiler WS 2009/2010; 101 153 LV-Unterlagen: Seiler/Seiler Leitfaden Finanzstrafrecht (2008) Seiler/Seiler Finanzstrafgesetz2 (Kommentar, 2009) Schriftlicher Test: LV-Termin am 17.11.2009 Inhaltliche Gliederung der VO-Finanzstrafrecht und Finanzverfahrensrecht Einleitung I. Systematik des Finanzstrafgesetzes II. Gesetzlichkeitsprinzip III. Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG) IV. Täter eines Finanzvergehens A. Natürliche Personen B. Juristische Personen V. Keine Strafe ohne Schuld A. Unschuldsvermutung (§ 6 Abs 2 FinStrG) B. Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG) Allgemeine Grundlagen I. Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG) A. Wann spricht man von einem vorsätzlichen Handeln? 1. Laienhaftes Erfassen des strafrechtlich relevanten Sachverhaltes 2. Zeitpunkt und Umfang des Vorsatzes 3. Faktische Unfähigkeit, Abgabenverbindlichkeiten zu erfüllen 4. Beweis des Vorsatzes B. Wann spricht man von einer bloßen Fahrlässigkeit? 1. Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen 2. Weitere gesetzliche Kriterien C. Abgrenzung zwischen einem vorsätzlichen Handeln und einem fahrlässigen Handeln II. Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten A. Auswahlverschulden B. Überwachungsverschulden C. Schaffung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Steuererklärung III. Gefahren bei der Besorgung steuerrechtlicher Angelegenheiten für andere A. Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch beauftragte Vertreter B. Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch Angestellte C. Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten ohne ausdrücklichen Auftrag IV. Beteiligung an Finanzvergehen anderer A. Unmittelbarer Täter B. Strafbarkeit des Tatanstifters (Bestimmungstäter) C. Strafbarkeit von Beitragstätern V. Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen A. Was gilt bereits als strafbare Versuchshandlung B. Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch VI. Irrtum A. Auswirkungen eines Irrtums auf die Strafbarkeit B. Glaubhaft machen eines Irrtums C. Entschuldbarkeit eine Irrtums D. Sonstige Irrtümer 1. Irrtum über die Strafbarkeit 2. Irrtum über Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründe a) Unkenntnis über die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige b) Unkenntnis über den Strafausschließungsgrund des § 49 Abs 1 lit a FinStrG VII. Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige A. Bei welcher Stelle ist die Selbstanzeige zu erstatten? B. Form der Selbstanzeige C. Was muss eine Selbstanzeige enthalten? 1. Genaue Angaben zur Person, für die Selbstanzeige erstattet wird 2. Genaue Darlegung der Verfehlung und Offenlegung aller abgabenrelevanter Umstände 3. Entrichtung der geschuldeten Abgabenbeträge a) Entrichtung innerhalb des Fälligkeitszeitraumes b) Ratenansuchen c) Teilweise Entrichtung d) Ausgleich - Konkurs 4. Bis wann muss eine Selbstanzeige spätestens erfolgen? a) Verfolgungshandlung (§ 29 Abs 3 lit a FinStrG) b) Entdeckung der Tat (§ 29 Abs 3 lit b FinStrG) c) Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige bei Betriebsprüfungen (§ 29 Abs 3 lit c FinStrG) VIII. Verjährung A. Verfolgungsverjährung 1. Beginn der Verjährungsfrist 2. Verlängerung der Verjährungsfrist 3. Absolute Verjährung (§ 31 Abs 5 FinStrG) B. Verjährung der Vollstreckbarkeit Einzelne Finanzvergehen I. Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG) II. Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG A. Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG B. Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG) C. Hinterziehung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen (§ 33 Abs 2 lit b FinStrG) III. Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) A. Fahrlässigkeit B. Privilegierung von Notaren, Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern (§ 34 Abs 3 FinStrG) C. Strafrahmen IV. Finanzordnungswidrigkeiten A. Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG 1. Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (§ 49 Abs 1 lit a FinStrG) 2. Ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 49 Abs 1 lit b FinStrG) 3. Strafrahmen (§ 49 Abs 2 FinStrG) 4. Abgrenzung zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 FinStrG B. Erwirken von ungerechtfertigten Zahlungserleichterungen (§ 50 FinStrG) C. Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 FinStrG 1. Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (§ 51 Abs 1 lit a FinStrG) 2. Verletzung der Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen (§ 51 Abs 1 lit c FinStrG) 3. Verletzung der Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen (§ 51 Abs 1 lit d FinStrG) Strafen und deren Bemessung I. Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG) II. Geldstrafe (§ 16 FinStrG) III. Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG) IV. Verfall (§ 17 FinStrG) A. Gegenstand des Verfalls B. Rechte Dritter am Verfallsgegenstand (§ 17 Abs 3 FinStrG) V. Bemessung der Strafe (§ 23 Abs 1 FinStrG) A. Allgemeines B. Erschwerende und mildernde Umstände (§ 23 Abs 2 FinStrG) C. Persönliche Verhältnisse – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 23 Abs 3 FinStrG) D. Bedingte Strafnachsicht VI. Gewährung von Zahlungserleichterungen Finanzstrafverfahren I. Wer ist zuständig für die Durchführung des Strafverfahrens? A. Zuständigkeit des Gerichtes B. Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde II. Keine Bindung der Finanzstrafbehörde an Abgabenbescheide III. Stellung des Beschuldigten im Finanzstrafverfahren (§ 75 FinStrG) IV. Der Verteidiger im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG) A. Wer kann Verteidiger sein? B. Rechte des Verteidigers C. Beigabe eines Verteidigers (§ 77 Abs 3 bis 7 FinStrG) V. Akteneinsicht (§ 79 FinStrG) VI. Ablauf des Strafverfahrens A. Anzeige B. Prüfung der Verdachtsgründe C. Wann liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vor? D. Die Bedeutung von Informanten E. Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde (§ 82 Abs 3) 1. Vorsätzliche Finanzvergehen 2. Fahrlässige Finanzvergehen 3. Absehen von der Einleitung eines Strafverfahrens VII. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme A. Voraussetzungen B. Hausdurchsuchung bei beruflichen Geheimnisträgern C. Anordnung der Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 1 FinStrG) D. Beiziehung von Vertrauenspersonen (§ 93 Abs 5 FinStrG) E. Durchführung der Hausdurchsuchung F. Beschwerderecht (§ 93 Abs 7 FinStrG) G. Beschlagnahme (§ 89 FinStrG) 1. Beschlagnahme von Beweismitteln, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht erstreckt (§ 89 Abs 3 bis 6 FinStrG) a) Tatbeteiligung des zur Verschwiegenheit Verpflichteten (§ 89 Abs 3 lit a FinStrG) b) Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc (§ 89 Abs 3 lit b FinStrG) 2. Einschränkungen der Beschlagnahmemöglichkeit VIII. Beweisführung im Strafverfahren (§ 114 FinStrG) A. Beweislast B. Beweisantragsrecht C. Anwesenheit und Mitwirkung bei der Beweisaufnahme D. Zeugeneinvernahme 1. Zeugenpflicht 2. Entschlagungsberechtigte Zeugen a) Angehörige (§ 104 Abs 1 lit a FinStrG) b) Gefahr der Selbstbelastung (§ 104 Abs 1 lit b FinstrG) c) Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (§ 104 Abs 1 lit d FinStrG) d) Entschlagungsrecht berufsmäßiger Parteienvertreter und von deren Hilfskräften (§ 104 Abs 2 FinStrG) IX. Vereinfachtes Verfahren (§ 143 FinStrG) X. Rechtsmittelverfahren (§§ 150ff FinStrG) A. Berufung (§ 151 FinStrG) B. Beschwerde (§ 152 FinStrG) C. Besonderheiten bei der Bekämpfung von gerichtlichen Urteilen in Finanzstrafsachen