INDEX : AFR 22/3200/2016 DATUM: 13. JANUAR 2016 – WEN FURTHER INFORMATION URGENT ACTION FI UA 274/2015-2 OPPOSITIONSPOLITIKER WEITER IN UNTERSUCHUNGSHAFT REPUBLIK KONGO Ein Antrag auf Entlassung gegen Kaution, den der Rechtsbeistand von Paulin Makaya eingereicht hat, ist noch nicht von einem Ermittlungsrichter des Hohen Gerichts von Brazzaville überprüft worden. Der Oppositionspolitiker befindet sich bereits seit dem 1. Dezember 2015 im Zentralgefängnis in Brazzaville in Untersuchungshaft. Es wurde in drei Punkten Anklage gegen ihn erhoben. Der Rechtsbeistand von Paulin Makaya hat am 2. Dezember 2015 bei dem Ermittlungsrichter des Hohen Gerichts von Brazzaville einen Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution eingereicht. Obwohl die kongolesische Strafprozessordnung eine Frist von fünf Tagen für die richterliche Entscheidung über einen solchen Antrag vorschreibt und trotz einer schriftlichen Erinnerung, die am 11. Dezember übermittelt wurde, hat noch keine Überprüfung stattgefunden. Paulin Makaya befindet sich weiterhin im Zentralgefängnis in Brazzaville in Untersuchungshaft. Paulin Makaya ist der Vorsitzende der Oppositionspartei Unis pour le Congo. Er hatte am 23. November 2015 zusammen mit seinem Rechtsbeistand das Büro des Staatsanwalts des Hohen Gerichts in Brazzaville aufgesucht, um im Rahmen einer Ermittlung befragt zu werden. Dort nahmen ihn Polizeibeamte fest. Man hielt ihn vom 23. November bis zum 1. Dezember 2015 auf der zentralen Polizeiwache in Brazzaville fest. In dieser Zeit wurde er mehrfach in Abwesenheit seines Rechtsbeistands verhört. Seine Ehefrau erhielt zudem keine Erlaubnis, ihn zu besuchen oder ihm an seinem ersten Tag in Haft Essen zu bringen. Am 1. Dezember wurde Paulin Makaya dem Staatsanwalt und anschliessend einem Ermittlungsrichter des Hohen Gerichts in Brazzaville vorgeführt. Die Anklagen gegen ihn lauteten auf «Anstiftung zur Störung der öffentlichen Ordnung durch die Teilnahme an einem Protest am 20. Oktober und Versuch der Machtergreifung mit illegalen Mitteln». Ausserdem wurde er des «rechtswidrigen Besitzes von Kriegswaffen» und der «Brandstiftung in öffentlichen Gebäuden in Mittäterschaft» angeklagt. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Am 25. Oktober 2015 wurde ein Referendum zur Änderung der kongolesischen Verfassung abgehalten, um unter anderem dem derzeitigen Präsidenten zu ermöglichen, 2016 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Vor dem Referendum kam es zu massiven Einschränkungen der Medienfreiheit. So wurde das mobile Internet gesperrt, es konnten keine SMS verschickt werden und das Signal einiger Radiosender in Brazzaville konnte nicht mehr empfangen werden. Zudem wurden die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und viele Demonstrationen verboten oder mit unnötiger und unverhältnismässiger Gewalt aufgelöst. Vor dem Referendum waren Demonstrationen in Brazzaville, Pointe Noire und in anderen Städten organisiert worden, um Kritik an den geplanten Verfassungsänderungen zu äussern. Die Oppositionsbündnisse «Republikanische Front für den Respekt der Verfassungsmässigen Ordnung und der Demokratie» (Front républicain pour le respect de l'ordre constitutionnel et l'alternance démocratique) und «Initiative für Demokratie im Kongo» (Initiative pour la démocratie au Congo) hatten die Bürger der Republik Kongo zu «zivilem Ungehorsam» in Form von der Teilnahme an Demonstrationen im ganzen Land aufgerufen, bei denen die Rücknahme des Verfassungsentwurfs gefordert wurde. Die kongolesischen Sicherheitskräfte setzten unverhältnismässige und zum Teil unnötige Gewalt und scharfe Munition gegen die Demonstrierenden ein, die sich am 20. Oktober 2015 in Brazzaville versammelt hatten. Ausschreitungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden haben zum Tod von mindestens sechs Menschen und zu zahlreichen Verletzten geführt. Paulin Makaya hatte an diesen Demonstrationen in seiner Rolle als Oppositionsführer und Vorsitzender der Oppositionspartei Unis pour le Congo teilgenommen. In Folge der Verabschiedung der Verfassungsänderungen am 27. Oktober 2015 und der Bestätigung durch das Verfassungsgericht am 6. November fanden zahlreiche Festnahmen und Einschüchterungen von Personen statt, die sich offen gegen die Verfassungsänderungen ausgesprochen hatten. Paulin Makayas Wohnsitz wurde am 30. Oktober von unbekannten Einzelpersonen und Sicherheitskräften umstellt und ausgeplündert. Aufgrund dieser Ereignisse erstattete er am 20. November Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und versuchten Mordes bei der Staatsanwaltschaft des Hohen Gerichts in Brazzaville. Im Kongo ist es gängige Praxis, dass Familienangehörige Inhaftierten Essen ins Gefängnis bringen, da oftmals keine angemessene Versorgung durch die Behörden erfolgt. AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN Bitte gewährleisten Sie, dass das Verfahren gegen Paulin Makaya internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht. Sorgen Sie bitte dafür, dass sein Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution entsprechend kongolesischer Gesetze bearbeitet wird. Bitte sorgen Sie dafür, dass Paulin Makaya in Haft vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt wird und Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und allen Dingen des täglichen Bedarfs erhält. PLEASE WRITE IMMEDIATELY Calling on the Congolese authorities to ensure that all proceedings against Paulin Makaya conform to international fair trial standards. Calling on them to ensure that his bail application is processed in accordance with national Congolese law. Urging them to ensure that during his detention, Paulin Makaya is not subjected to torture or other ill-treatment and is allowed regular access to his lawyers, to family visits and to all basic necessities. Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken. APPELLE AN JUSTIZMINISTER, Aimé Emmanuel Yoka, PO Box: 2497 Brazzaville, REPUBLIK KONGO. Fax: (00 242) 022 81 41 67 E-Mail: [email protected] oder [email protected] (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) STAATSANWALT DES HOHEN GERICHTS IN BRAZZAVILLE, André OKO Ngakala. E-Mail: [email protected] (Anrede: Dear Public Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt) KOPIEN AN Ambassade de la République du Congo, Rue Chabrey 8, 1202 Genève. Fax: 022 731 88 17 E-mail: [email protected]