Satzung und Organisation

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A - Satzung und Organisation
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Qualifizierung der Kreisgruppenvorsitzenden und der Vertrauensleute
professionalisiert und ebenenspezifisch durchgeführt wird.
Begründung:
Jedem Funktionär, jedem Kollegen macht es nicht nur Spaß, sondern es fordert ihn
geradezu heraus, sich mit den Beschlüssen der Landesregierung oder sogar der
Bundesregierung auseinander zusetzen. Dienstliche, polizeiliche und gesellschaftspolitische Themen komplettieren dieses Spektrum.
Notwendig ist aber auch die Frage zu klären: Wer kümmert sich eigentlich um die
Mitglieder in den Kreisgruppen, wenn sie Sorgen, Nöte oder andere Fragen haben, die
geklärt oder beantwortet werden müssen=? Das jeweilige Verweisen an die nächsthöhere Instanz reicht dann nicht aus. Die Kreisgruppen sind die Seismographen für
unsere Organisation. Deshalb müssen wir sie stärken, fördern und intensiv in unsere
gewerkschaftliche Arbeit einbinden. Eine Vertrauensleutekonferenz im Jahr ist ein
richtiger Schritt in die richtige Richtung. Das reicht aber nicht aus. Professionelles
Kümmern wird ein sehr viel intensiveres Aufeinanderzugehen erfordern. Dies müssen
wir alle gemeinsam wollen, denn auch schlichte existentielle Fragen unserer
Organisation werden langfristig nur so positiv beantwortet werden können.
Deswegen müssen besonders die Seminare für VL und KG-Vorstandsmitglieder
verstärkt auf diese Themen eingehen. Die Bereitschaft zur TN an solchen Seminaren ist
vom LBV, den BG-Vorständen und den KG-Vorständen zu stärken und zu unterstützen.
Die Bezirksgruppen führen in Ergänzung der Landesseminare eigene auf ihre
Erfordernisse zugeschnittene Seminare oder Tagungen durch.
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
zur Förderung von jungen, engagierten Mitgliedern in der GdP ein Personalentwicklungskonzept entwickelt und umgesetzt wird.
Begründung:
Die Erfahrung, die man in der JUNGEN GRUPPE gewinnen kann, darf aus
Altergründen nicht für die Gewerkschaft der Polizei verloren gehen.
Ziel muss es sein, durch die JUNGE GRUPPE-Arbeit Erfahrung und Routine in der
Gewerkschaftsarbeit zu gewinnen, um weitergehende Verantwortung in der
Gewerkschaft der Polizei übernehmen zu können.
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass
das gleiche Amt innerhalb der Gewerkschaft der Polizei von einer Person nur für
insgesamt drei Legislaturperioden übernommen werden darf.
Begründung:
Professionalität ist für die Arbeit in der Gewerkschaft der Polizei sehr wichtig. Es darf
aber durch das Festhalten an Positionen und Ämtern nicht zu einer Lähmung des
zukunftsorientierten Handels kommen, weil im aktuellen Tagesgeschäft Fragen immer
wieder von denselben Akteuren erörtert werden.
Antragsteller: Tarifkommission
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass
die Satzung in der nachfolgenden Form geändert und die Ziffern 1. und 2. zusätzlich in
den § 24 der Satzung aufgenommen werden:
§ 24 Tarifkommission
1.
Für die tarifpolitische Arbeit besteht die Tarifkommission.
2.
Für den Fall von Tarifverhandlungen auf Landesebene wird sie durch den
Landesvorsitzenden, den beiden für den Tarifbereich zuständigen GsVMitgliedern und dem/der Sprecher/in der Tarifkommission und dem/der
Schriftführer/in der Tarifkommission vertreten.
Die bisherigen Ziffern 1. ff werden dann unter der neuen Bezifferung 3. ff inhaltlich
beibehalten.
Begründung:
Das Land Niedersachsen als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) will den
Tarifvertrag ö. D. mit den Gewerkschaften z. Zt. nicht abschließen. Hintergrund dafür
sind hauptsächlich die im Tarifvertrag getroffenen Regelungen zur Arbeitszeit und zu
den Einmalzahlungen. Das Land will ggf. auch durch eigene länder-spezifische
Vereinbarungen eine analoge Anwendung der Regularien, die für die Beamten gültig
sind, erreichen. Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, dass Niedersachsen,
wie auch schon andere Bundesländer aus der TdL ausscheidet. Sollte sich das
Erfordernis ergeben, eigenständige Tarifverhandlungen in Niedersachsen zu führen,
sollte wie auch bei der GdP Bund, im Rahmen der Gesamtverantwortung der in Ziffer 2.
genannte Personenkreis diese Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft der Polizei
führen.
Antragsteller: Landesseniorenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge die neuen Zusatzbestimmungen der
Seniorengruppe Niedersachsen beschließen.
Zusatzbestimmungen der Seniorengruppe Niedersachsen
Alt
I.
Neu
Präambel und Sitz
I.
Präambel und Sitz
Art. 1
Art. 1
Gemäß § 24 der Zusatzbestimmungen des
Gemäß § 25 Abs. 3. der Satzung der
Landesbezirks Niedersachsen zur Satzung
Gewerkschaft der Polizei Niedersachder Gewerkschaft der Polizei besteht in der
sen besteht innerhalb der „GdP
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk
Niedersachsen“ eine Seniorengruppe.
Niedersachsen, eine SENIORENGRUPPE
(GdP). Grundlage der Arbeit der SENIOREN- Grundlage der Arbeit der SeniorenGRUPPE (GdP) sind:
gruppe sind:
a) Satzung der Gewerkschaft der Polizei
a) Satzung der Gewerkschaft der
b) Zusatzbestimmungen zur Satzung der
Polizei
Gewerkschaft der Polizei
b) Versammlungs- und Sitzungsc) Satzung der SENIORENGRUPPE (GdP)
ordnung der Gewerkschaft der
d) Zusatzbestimmungen zur Satzung der
Polizei
Gewerkschaft der Polizei für den
c) Rechtsschutzordnung der
Landesbezirk Niedersachsen
Gewerkschaft der Polizei
e) nachfolgende Zusatzbestimmungen
d) Richtlinien zur Führung von Musterdes Landesbezirks Niedersachsen zur
prozessen
Satzung der SENIORENGRUPPE (GdP) e) Richtlinien der Seniorengruppe ´
(Bund)
f) Satzung der Gewerkschaft der
Polizei Niedersachsen
g) Zusatzbestimmungen des Landesbezirks Niedersachsen zur Rechtsschutzordnung
h) nachfolgende Zusatzbestimmungen
der Seniorengruppe Niedersachsen.
Art. 2
Art. 2
Sitz der SENIORENGRUPPE (GdP)
Niedersachsen ist der GdP-Landesbezirk
Niedersachsen.
Sitz der Seniorengruppe Niedersachsen ist die GdP Niedersachsen.
II. Mitgliedschaft
II. Mitgliedschaft
Art. 3
Art. 3
Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei
- sofern sie Versorgungsempfänger/innen
oder Rentner/innen sind – gehören der
Mitglieder der Gewerkschaft der
Polizei
- sofern sie Versorgungsempfänger/
SENIORENGRUPPE (GdP) an
-innen oder Rentner/-innen sind gehören der Seniorengruppe Niedersachsen an.
III. Organe
III. Organe
Art. 4
Art. 4
Organe der SENIORENGRUPPE (GDP)
sind:
- die Landesseniorenkonferenz
- der Landesseniorenvorstand
- der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand.
Organe der Seniorengruppe Niedersachsen sind:
- die Landesseniorenkonferenz,
- der Landesseniorenvorstand,
- der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand.
Art. 5
Art. 5
Landesseniorenkonferenz
Landesseniorenkonferenzen finden im
gleichen Abstand wie Landesdelegiertentage
statt; jedoch so rechtzeitig, dass Anträge
zum Landesdelegiertentag termingerecht
eingereicht werden können.
Landesseniorenkonferenz
Landesseniorenkonferenzen finden im
gleichen Abstand wie Landesdelegiertentage statt; jedoch so rechtzeitig,
dass Anträge zum Landesdelegiertentag termingerecht eingereicht werden
können.
Im Übrigen gilt § 10 der Satzung der
Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen.
Außerordentliche Landesseniorenkonferenzen Außerordentliche Landesseniorenkönnen auf Antrag von 2/3 der Bezirkskonferenzen können auf Antrag von
seniorengruppen oder auf Beschluß des
2/3 der Bezirksseniorenvorstände
Landesseniorenvorstandes mit 2/3-Mehrheit oder auf Beschluss des Landeseinberufen werden.
seniorenvorstandes mit 2/3-Mehrheit
einberufen werden.
Die Landesseniorenkonferenz setzt sich aus
den Delegierten der Bezirksseniorengruppen
zusammen. Der Landesseniorenvorstand legt
im Einvernehmen mit dem Landesbezirksvorstand den Delegiertenschlüssel fest.
Die Landesseniorenkonferenz setzt
sich aus den Delegierten der Bezirksseniorengruppen zusammen. Der
Landesseniorenvorstand legt im
Einvernehmen mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand den
Delegiertenschlüssel fest.
Die Mitglieder des Landesseniorenvorstandes Die Mitglieder des Landesseniorennehmen mit beratender Stimme an der
vorstandes nehmen mit beratender
Landesseniorenkonferenz teil.
Stimme an der Landesseniorenkonferenz teil.
Die Landesseniorenkonferenz hat die
Die Landesseniorenkonferenz hat die
Aufgaben:
Aufgaben:
a)
b)
über Anträge und Resolutionen zu
a) über die Anträge und Resolutionen
beschließen,
zu beschließen,
Erledigung der Aufgaben, die sich aus b) Erledigung der Aufgaben, die sich
der Satzung und den Zusatzaus den Satzungen und den
c)
d)
bestimmungen ergeben,
Zusatzbestimmungen ergeben,
Wahl der Mitglieder des Geschäftsc) Wahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Landesseniorenvorstandes,
führenden Landesseniorenvorstandes,
Beschlussfassung über die Zusatzbe- d) Beschlussfassung über die Zusatzstimmungen der SENIORENGRUPPE
bestimmungen der Seniorengruppe
(GdP) des Landesbezirks NiederNiedersachsen und Änderungen
sachsen zur Satzung der
daraus.
SENIORENGRUPPE (GdP)
Antragsberechtigt an die Seniorenkonferenz
sind:
die Bezirksseniorengruppen und
der Landesseniorenvorstand.
Antragsberechtigt an die Landesseniorenkonferenz sind:
- die Bezirksseniorengruppen und
- der Landesseniorenvorstand
Art. 6
Art. 6
Landesseniorenvorstand
Landesseniorenvorstand
Der Landesseniorenvorstand setzt sich aus Der Landesseniorenvorstand setzt
dem Geschäftsführenden Landesseniorensich aus dem Geschäftsführenden
vorstand sowie je einem Beisitzer aus den
Landesseniorenvorstand sowie je
Bezirksseniorenvorständen zusammen.
einem Beisitzer/in aus den Bezirks(Im übrigen gilt § 10 der Zusatzbestimmungen seniorenvorständen zusammen.
des Landesbezirks Niedersachsen zur
Satzung der Gewerkschaft der Polizei in
analoger Anwendung).
Der Landesseniorenvorstand hat
Der Landesseniorenvorstand hat
insbesondere folgende Aufgaben
insbesondere
folgende
Aufgaben
wahrzunehmen:
wahrzunehmen:
a)
Die Einhaltung und Erfüllung der
a) Die Einhaltung und Erfüllung der
seniorenpolitischen Grundsätze der
seniorenpolitischen Grundsätze,
SENIORENGRUPPE (GdP),
b) die Durchführung der Beschlüsse
b)
die Durchführung der Beschlüsse
der Landesseniorenkonferenz,
der Landesseniorenkonferenz,
c) Planung, Koordinierung und Durchc)
Planung, Koordinierung und Durchführung der gewerkschaftlichen
führung der gewerkschaftlichen
Seniorenarbeit auf Landesebene.
Seniorenarbeit auf Landesebene.
Der Seniorenvorstand hat auf der LandesDer Landesseniorenvorstand hat auf
seniorenkonferenz den Delegierten über die der Landesseniorenkonferenz den
von ihm geleistete Tätigkeit Rechenschaft
Delegierten über die von ihm abzulegen.
geleistete Tätigkeit Rechenschaft
abzulegen.
Art. 7
Art. 7
Geschäftsführender Landesseniorenvorstand Geschäftsführender
Landesseniorenvorstand
Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand besteht aus
Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand besteht aus
- dem Landesseniorenvorsitzenden dem/der Landesseniorenvorsitzenden,
- dem stellvertretenden Landessenioren-
-
vorsitzenden
dem Schriftführer und
dem stellvertretenden Schriftführer.
- den 2 stellvertretenden Landesseniorenvorsitzenden,
- dem /der Schriftführer/-in und
- dem /der stellvertretenden Schriftführer/-in.
Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand hat die Aufgaben gem. Art. 6
wahrzunehmen.
Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand hat die Aufgaben
gem. Art. 6 wahrzunehmen.
Art. 8
Art. 8
Der Landesseniorenvorsitzende vertritt die
Landesseniorengruppe bei der
SENIORENGRUPPE (GdP).
Der Landesseniorenvorsitzende vertritt die Landesseniorengruppe Niedersachsen.
IV. Gliederung
IV. Gliederung
Art. 9
Art. 9
Bezirksseniorengruppen
Bezirksseniorengruppen
Die Bezirksgruppen bilden Seniorengruppen.
Die Bezirksseniorengruppen führen in
gleichen zeitlichen Abständen wie die
Bezirksgruppen ihre Ordentliche
Bezirksseniorenkonferenz durch; jedoch
so rechtzeitig, dass Anträge an die
Ordentliche Bezirksgruppenversammlung
termingerecht eingereicht werden können.
Die Bezirksgruppen bilden Seniorengruppen. Die Bezirksseniorengruppen
führen in gleichen zeitlichen Abständen wie die Bezirksgruppen ihre
Ordentliche Bezirksseniorenkonferenz
durch; jedoch so rechtzeitig, dass
Anträge an die Delegiertenversammlung
der Bezirksgruppe und zur Landesseniorenkonferenz eingereicht werden
können.
Die Bezirksseniorengruppen wählen auf
der Ordentlichen Bezirksseniorenkonferenz
den Bezirksseniorenvorsitzenden, dessen
Stellvertreter und den Schriftführer, die den
Bezirksseniorenvorstand bilden.
Die Bezirksseniorengruppen wählen
auf der Ordentlichen Bezirksseniorenkonferenz den Bezirksseniorenvorsitzenden/-in, dessen Stellvertreter/-in
und den Schriftführer/-in, die den
Bezirksseniorenvorstand bilden.
Der Bezirksseniorenvorsitzende gehört
dem Bezirksgruppenvorstand an und ist
Mitglied des Landesseniorenvorstandes.
Der Bezirksseniorenvorsitzende/-in
gehört dem Bezirksgruppenvorstand
an und ist Mitglied des Landesseniorenvorstandes.
Art. 10
Art. 10
Seniorensprecher der Kreisgruppen
Seniorensprecher der Kreisgruppen
Die Senioren der Kreisgruppen
bestimmen ihren Seniorensprecher
und seinen Vertreter. Der Seniorengehört dem Kreisgruppen-
Die Senioren/-innen der Kreisgruppen
bestimmen ihre(n) Seniorensprecher/-in
und seine(n) Vertreter/-in. Der /die
Seniorensprecher/-in gehört dem
vorstand an und ist Mitglied der
Bezirksseniorengruppe.
Kreisgruppenvorstand als Beisitzer/-in
an und ist Mitglied der Bezirksseniorengruppe.
V. Inkrafttreten
V. Inkrafttreten
Art. 11
Art. 11
Diese Zusatzbestimmungen treten am
07.06.1988 in Kraft.
Diese Zusatzbestimmungen der
Seniorengruppe Niedersachsen treten
nach Beschlussfassung durch die
Landesseniorenkonferenz und Verabschiedung durch den Landesdelegiertentag 2005 in Kraft.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
sich die GdP mit der Fragestellung beschäftigt: Was können oder müssen wir tun, um
uns als GdP für Mitglieder und Nichtmitglieder interessant zu machen?
Begründung:
Die Mitgliederzahlen gehen stetig zurück. In der heutigen Zeit ist es aber wichtig, eine große
und wachsende Solidargemeinschaft zu bleiben. In diesen Zeiten, wo es uns immer mehr an
den Geldbeutel geht, dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wie die Zahl der Mitglieder zurückgeht.
Das Vertrauensleutekonzept ist sicherlich ein Teil, das den Mitgliederschwund ein wenig
eindämmt. Allerdings hat sich unsere Zeit gewandelt. Die aktive Arbeit in einer Gewerkschaft
wird nicht wirklich gewünscht.
Wir müssen uns intensiv mit der Frage beschäftigen: Wie gelingt es uns, wieder attraktiv für
„neue“ KollegInnen zu werden.
Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit KollegInnen aus unterschiedlichen Dienstbereichen mit
und ohne Funktion in der GdP könnte hilfreich sein. Ratsam wäre es auch, „frisch“ausgebildete
KollegInnen in dieser Arbeitsgruppe zu integrieren. Sie sind die heutige Generation und dürften
am besten Auskunft darüber geben können, was Gewerkschaft attraktiv machen könnte.
Ferner müssen wir uns auch intensiver der Bestandspflege widmen.
Die Erfahrung zeigt, dass wer einmal aus der GdP ausgetreten ist, nur sehr schwer, meist gar
nicht, zur Rückkehr zu bewegen ist. Was erwarten diese KollegInnen von uns, aus welchem
Grund haben sie die GdP verlassen und wie können wir Anreize für eine Rückkehr finden und
schaffen?
Wichtig ist auch die Frage, wo können und müssen wir ansetzen, so dass es erst gar nicht zum
Austritt kommt?! Die Zufriedenheit mit der Mitgliedschaft in der GdP muss gewährleistet sein.
Die Erwartungshaltung die unsere Basis an die Arbeit der GdP hat, muss befriedigt werden!
Aus diesen Gründen wünschen wir uns die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die sich mit diesen
Fragestellungen beschäftigt.
B - Beamtenrecht
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
für das berufliche Fortkommen der großen Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Polizei ein Laufbahnverlaufsmodell entwickelt und
umgesetzt wird, das den Anforderungen des Grundgesetzes und der neueren
obergerichtlichen Rechtsprechung gerecht wird und Beurteilungen in der bisherigen
Form überflüssig macht.
Der Aufstieg in die Spitzenämter des gehobenen Dienstes sowie Beförderungen
innerhalb des höheren Dienstes sind über eine systematische Personalentwicklung und
transparenten, weiter verbesserten Auswahlverfahren zu organisieren. Die GdP
akzeptiert in diesem Zusammenhang verbindliche Anforderungsprofile für die jeweils zu
besetzenden Dienstposten.
Begründung:
Das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten innerhalb der Polizei wird
nach wie vor in erster Linie über Beurteilungen geregelt. Jahrzehntelange Erfahrungen
mit diesem Instrument haben gezeigt, dass es zur Organisation des beruflichen
Fortkommens in die für prinzipiell für alle Beamtinnen und Beamten erreichbaren
(Regel-) Beförderungsämter ein denkbar ungeeignetes Instrument ist. Der immense
Arbeitsaufwand verbunden mit Frusterlebnissen in großen Teilen der Beamtenschaft
steht in keinem Verhältnis zu dem auf diesem Wege kaum erreichbaren und deshalb
mehr theoretischen Anspruch einer optimalen Personalauslese.
Deshalb muss der Weg für die große Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in das für
alle erreichbare Zielamt anders organisiert werden. Ein Laufbahnverlaufsmodell, das
Leistungs- und Qualifizierungselemente enthält, erscheint uns eine brauchbare
Alternative zu sein.
Die Vergabe von Spitzenämtern des gehobenen Dienstes sowie aller Beförderungsämter des höheren Dienstes bedingen eine strukturierte und erfolgreich
durchlaufene Personalentwicklung. Anforderungsprofile müssen verbindlich festgeschrieben sein. Die angewendeten Auswahlverfahren müssen weiterentwickelt werden,
damit sie einem Höchstmaß an Transparenz und Prognosesicherheit entsprechen.
Antragsteller: Landesfrauenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich
für die Fortführung des AlgD einsetzt und dafür familiengerechte Rahmen-bedingungen
geschaffen werden, die eine Benachteiligung der im mittleren Dienst befindlichen
Beamtinnen verhindern.
Begründung:
Mit Stand vom 01.04.2005 befinden sich noch 1623 Vollzugsbeamtinnen und -beamte
im mittleren Dienst. 559 (34,4 %) davon sind weiblich (Erhebung des LPP 5).
Häufig sind Frauen gehindert, den Aufstiegslehrgang zu besuchen, weil eine Kinderbetreuung während der gesamten Lehrgangszeit einen nicht unerheblichen Aufwand für
die Beamtin/Beamten bedeutet. Häufig sind die zu betreuenden Kinder im Kindergarten, Vorschul- und/oder Grundschulalter. Eine Betreuung der Kinder in diesen Phasen ist
unumgänglich und notwendig. Insbesondere Frauen stellen dafür ihr eigenes
Fortkommen in den Hintergrund. Die Kinderbetreuungsangebote im Wohnort sind
begrenzt, so dass eine über die Mittagszeit hinauslaufende Betreuung in einem
Kindergarten oder einer Grundschule nicht flächendeckend und nicht für alle Kinder
möglich ist.
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
bei allen anstehenden Veränderungen bei der polizeilichen Ausbildung auch in Zukunft
zum Beginn des Studiums eine bedarfsorientierte Einstellung in das Beamtenverhältnis
auf Widerruf mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung im Rahmen der
zweigeteilten Laufbahn stattfindet.
Begründung:
Jüngste Entwicklungen in anderen Landespolizeien wie z.B. Hamburg und Bremen
zeigen, dass politisch Verantwortliche von einer bedarfsorientierten Ausbildung
abrücken und im Rahmen einer Externalisierung zunächst einen freien Studiengang
Sicherheitsmanagement anbieten, um nach einem bestimmten Zeitraum Studenten, die
auf BaföG-Ebene studieren, in das polizeiliche Auswahlverfahren zu bringen. Dies kann
nicht die Zukunft der Personalgewinnung bei der Polizei sein!
Antragsteller: Landesseniorenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Wahlleistungen bei stationärer Behandlung weiterhin für alle Berechtigten
beihilfefähig bleiben müssen.
Begründung:
Diese Beihilfefähigkeit wurde zum 01.01.2002 für den Berechtigtenkreis gestrichen, die
am 31.12.2001 das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Zum 01.01.2005 wurde der Wegfall der Beihilfefähigkeit von diesen o. a. Wahlleistungen auch für den bisher von dieser Regelung ausgenommenen Personenkreis
gestrichen.
Hier erhofft sich die Landesregierung Ersparnisse von 15 Millionen pro Jahr und dies
auf dem Rücken von älteren Kolleginnen und Kollegen, die jetzt neue Versicherungsverträge mit ihren Krankenversicherungen abschließen müssen, wobei dieser Personenkreis sich nicht einmal gegen unrechtmäßige Erhöhungen wehren kann.
Falls das Land Niedersachsen ein eigenes Beihilfegesetz erhält, ist dafür zu sorgen,
dass die Beihilfefähigkeit in diesem Punkt wieder aufgenommen wird.
Antragsteller: Landesseniorenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Änderung der Beihilfeverordnung betr. der Wahlleistungen im Krankenhaus zurück
genommen wird.
Begründung:
Die Änderung reißt ein großes Loch in den Versicherungsschutz. Durch das
Haushaltsbegleitgesetz 2005 hat das Land Niedersachsen seine Beihilfevorschriften
dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 der Beihilfeanspruch für stationäre
Wahlleistungen auch für die Personen entfällt, die am 01.01.2002 bereits 65 Jahre alt
waren. Somit bestehen nur noch stationäre Regelleistungen oder man versichert auf
100 Prozent.
Antragsteller: Landesseniorenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) wieder gezahlt wird und als 13. Monatsgehalt in
die Versorgungsbezüge einfließt.
Begründung:
Begründung wird mündlich vorgetragen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die bestehenden Heilfürsorgebestimmungen des § 7 dahingehend ausgelegt werden,
dass Medikamente, die medizinisch notwenig sind, für die es aber keine
kostengünstigeren Alternativpräparate gibt, vollständig bezahlt werden.
Begründung:
Es gibt unter anderen das Medikament „Sortis“ ( für Herzerkrankungen ) ohne eine
solche Alternativmöglichkeit. Es bleibt ein Selbstbehalt für die Betroffenen von ca. 30 €
pro Monat. Dies führt jährlich zu einer Sonderbelastung dieserart chronisch Erkrankter
von ca. 360 €, was wiederum ca. 40 % des 1,6 %igen Eigenanteils an der Heilfürsorge
entspricht. Im Beihilferecht hat die Rechtsprechung zur vollen Kostentragung durch das
NLBV geführt.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Initiative ergriffen wird, mit dem MI Gespräche zu führen, um eine Absenkung der
aktuellen Altersgrenze für die Zulassung zum AlgD auf 30 Jahre zu erreichen.
Begründung:
Bei derzeit ca. 854 ( minus Al.g.D. 2005 ) zugelassenen Beamte/-innen ( davon etwa
400 im Aufstieg befindlich ) und Jahrgangsstärken von:
1974:
1975:
1976:
1977:
1978:
1979:
1980:
160
135
155
77
37
5
1
wären so in 2006 ca. 900 Beamte/innen sofort zu erreichen. Selbst bei einer
Aufstiegsgrößenordnung von 400 im Jahr, wäre der entstandene Stau in 2008 bereits
aufgelöst.
Die zweigeteilte Laufbahn wäre so spätestens 2010 umgesetzt.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
für die Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten im mittleren und gehobe-nen
Dienst Nachwuchsausbildung stattfindet.
Begründung:
Bei der Laufbahn für Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamte handelt es sich um
eine Sonderlaufbahn, da an die Verwaltungsbeamtinnen und -beamte besondere
Anforderungen gestellt werden, die sich aus der Zwangsläufigkeit von Aufgabenstellungen im polizeilichen Alltag, insbesondere aus Einsatzlagen, ergeben.
Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamte mit bestandener Laufbahnprüfung werden
zur Zeit nicht übernommen, geschweige denn zur Ausbildung in die jeweilige Laufbahn
neu eingestellt.
Eine polizeiverwaltungsspezifische Ausbildung ist ein Merkmal von Qualitäts-sicherung
in der professionellen Aufgabenerledigung.
Angestellte mit Prüfungslehrgang I und II sind immer nur arbeitsplatzbezogen
einsetzbar entsprechend den tarifrechtlichen Bestimmungen.
Von daher ist bei einer schmalen Personaldecke der Einsatz von Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten zur Bewältigung der breit gefächerten Aufgabenstellung
unverzichtbar. Dies gelingt nur mit einer adäquaten Nachwuchsplanung.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
polizeiverwaltungsspezifische Fortbildung, insbesondere für andere Verwaltungslaufbahnen, konzeptionell festgeschrieben wird.
Begründung:
Bis vor kurzem fand beim BIPN, FG 1, zumindest bruchstückhaft im Bereich der sog.
"Polizeiwirtschaftslehre" noch Fortbildung statt. Seit dieser soeben abgeschlossenen
Organisationsreform sind hierfür von verantwortlicher Stelle (LPP) keine Aktivitäten
mehr erkennbar.
Dennoch ist - insbesondere für andere Laufbahngruppen - deutlich sichtbar, daß zu den
Wissensfeldern "Organisation und Aufgaben der Polizei", "Organisation und Aufgaben
der Polizeiverwaltung" und "Arbeitsabläufe und Verknüpfungen von Fach- und
Verwaltungsaufgaben" Fortbildung unabdingbar ist. Ohne solch spezifisches Wissen
dauern Arbeitsabläufe zwangsläufig länger und sind in irgendeiner Weise nicht
vollständig im Sinne von "Polizei". Besondere Bedeutung ist wiederum der Kenntnis von
notwendigen Aufgaben und Arbeitsabläufen für eine erfolgreiche logistische
Unterstützung von sog. "polizeilichen Großlagen" beizumessen, denn hierbei sind die
Kenntnisse von polizeilichen Strukturen und Bedürfnissen von grundlegender
Bedeutung.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
notwendige Fortbildung im Bereich von allgemeinen Verwaltungsaufgaben und
-kompetenzen, die vom SIN (Bad Münder) angeboten werden, festgeschrieben wird im
Sinne von "Pflichtteilnahmen", die sich inhaltlich in noch zu erarbeitenden Konzepten
wieder finden muss.
Begründung:
In der Vergangenheit hat sich des öfteren die Situation ergeben, daß vom SIN
angebotene und von Verwaltungsbeamtinnen und - beamten als notwendig betrach-tete
Fortbildungsveranstaltungen nicht stattfinden konnten, weil die dafür erforder-lichen
Haushaltsmittel aus dem "Fortbildungstopf" nicht zur Verfügung gestellt werden
konnten. Bewirtschaftet werden die Gelder im Bereich der Vollzugs-polizei. Somit haben
vollzugspolizeiliche Fortbildungsmaßnahmen häufig den Vorrang.
Die Beurteilung, welche Maßnahmen im Zweifel durchgeführt werden oder nicht, obliegt
in letzter Entscheidung oftmals ebenfalls dem Vollzugsbereich. Dies geht letztendlich zu
Lasten der qualitativen Aufgabenerledigung von Polizeiverwaltungs-beamtinnen und beamten.
Es handelt sich also auch hier um Qualitätssicherung im Sinne einer professionellen
Verwaltung.
Antragsteller: Fachausschuss Bereitschaftspolizei
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Beamtinnen/Beamten einer Bereitschaftspolizeiabteilung (Einsatzabteilung) mit
Beamtinnen/Beamten des polizeilichen Einzeldienstes (Schichtdienst) gleichgestellt
werden.
Begründung:
Es ist zunehmend wahrzunehmen, dass hinsichtlich der Bewertung der Belastung im
polizeilichen Alltag und den daraus erwachsenden phys./psych. Belastungen dem
Schichtdienst zu Recht eine besondere Bedeutung widerfährt.
Dem wird - wenn auch unzulänglich - entsprochen: Erschwerniszulagen, Kuren - und
letztlich in der aktuellen Diskussion über eine differenzierte Betrachtung der
Lebensarbeitszeit von Polizeibeamtinnen /-beamten.
Die PVB einer Einsatzabteilung, insbesondere der Einsatzhundertschaften / TEE, sind
sowohl in Bezug auf eine unregelmäßige Einsatzzeit als auch in den
Wochenendbelastungen mindestens ähnlichen Erschwernissen wie die PVB des
Schichtdienstes ausgesetzt.
Erschwerend kommt hinzu, dass PVB die als Führungs-/Funktionspersonal einge-setzt
werden, langjährig zusätzlich im Rahmen der Fortbildung zur erheblich belastenden,
qualifizierten Erwachsenenbildung herangezogen werden (so auch von der GEW
bestätigt).
Die gleichstellende Bewertung von PVB einer Einsatzabteilung in Relation zu den
im Schichtdienst tätigen PVB in einer entsprechenden Berücksichtigung der
entsprechenden Zeitfaktoren ist mehr als gerechtfertigt.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
Alternativen zur möglichen Verlängerung der Lebens- und Wochenarbeitszeit und
geplanten Sparmaßnahmen seitens der Landesregierung erarbeitet werden.
Begründung:
Es scheint unumgänglich zu sein, dass der Spargedanke der Landesregierung anhält.
Wir müssen das Ruder selber in die Hand nehmen und agieren statt zu reagieren. Die
GdP des Landes Niedersachsen sollte schnellstmöglich zukunfts-orientierte Konzepte
erarbeiten, die sich mit dieser Problematik beschäftigen.
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Positionspapier der JUNGEN GRUPPE zum Lebensarbeitskonto umgesetzt wird.
Begründung:
Siehe Positionspapier
Positionspapier Lebensarbeitszeitkonto
Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit bietet die Chance, fortschrittliche Wege zur
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, für humanere Arbeitsbedingungen und
erweiterten persönlichen Einfluss auf die Lage der Arbeitszeit zu begehen. Im Sinne
einer bürgerfreundlichen, leistungsstarken Polizei, müssen neue Formen der
Arbeitszeitgestaltung gefunden werden. Für die JUNGE GRUPPE (GdP) ist der
Systemwechsel weg von Lebensarbeitszeit in Jahren hin zu einem Lebensarbeitzeitkonto in Stunden ein Anstoß dazu. In der freien Wirtschaft sind viele Formen
der Arbeitszeitkonten heute schon weit verbreitet. Mittlerweile arbeitet fast jeder Dritte
mit einem solchen Konto. Auch in einigen Polizeidienststellen finden sich eine Reihe
von Regelungen zur Flexibilität der Arbeitszeit – meistens bekannt unter dem Stichwort
Bedarfsorientiertes- Schicht-Management.
Mit Hilfe von Lebensarbeitszeitkonten werden alle Stunden registriert, die tatsächlich
geleistet wurden. Die Gutschriften, wie sie durch die Faktorisierung der Arbeitszeit
entstehen könnten, werden ebenfalls auf den Konten gutgeschrieben. Die so
angesparten Guthaben können dann auch zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit
verwendet werden. Wobei vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Erreichen der
Altersgrenze die vollen Bezüge zu zahlen sind, da diese Arbeitszeit abgeleistet wurde.
Mit diesen Konten gewähren die Beschäftigten in der Polizei ihrem Dienstherrn einen
Kredit.
Diese Kredite an den Dienstherrn bzw. diese Stundenguthaben der Beschäftigten
müssen davor abgesichert werden, dass sie in Zeiten wie diesen, wo Politiker
Sparpolitik hauptsächlich auf dem Rücken der Beschäftigten umsetzten, nicht zu
Gunsten der öffentlichen Haushalte geopfert werden. Die Einrichtung von
Lebensarbeitszeitkonten bietet die Möglichkeit, den Einsatz von Arbeitszeiten stärker an
den tatsächlichen Arbeitsanfall zu koppeln. Beschäftigte können durch die Einrichtung
der Konten selbst über Zeitguthaben entscheiden. So können sie die Ansparguthaben
z.B. für Weiterbildung oder Erziehungszeiten einsetzen. Sie können für solche Anlässe
auch einen Kredit beim Dienstherrn aufnehmen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
im Rahmen der möglicherweise bevorstehenden Verabschiedung des Struktur-reformG,
die Komponente Leistungsbezahlung mit Kriterien hinterlegt und von der GdP
Niedersachsen Kriterien entwickelt werden, die Leistung beschreiben und definieren.
Begründung:
Bereits in den zurückliegenden Jahren ist der Begriff der Leistung in der Polizei
mehrfach strapaziert worden. Die Ablösung der Dienstaltersstufen durch die
Leistungsstufen, die Einführung einer Leistungsprämie und einer Leistungszulage sind
zwar in den jeweiligen Verordnungen von der Landesregierung formuliert, aber nicht
umgesetzt worden. Im Gegenteil, alle finanziellen Möglichkeiten, die die Verordnungen
vorsehen, sind zum Nachteil der Beamten und Beamtinnen zur Konsolidierung des
Haushaltes des Landes in den großen Topf geflossen und stehen ihnen finanziell nicht
zur Verfügung.
Auch bei Beförderungen sind zwar jeweils Leistungsbeurteilungen gefertigt worden,
aber oftmals so formuliert, dass die tatsächlich absolvierte Leistung des zu
Beurteilenden nicht zu erkennen war. Krasse Differenzen zwischen der formulierten und
der tatsächlichen Leistung sind oft erkennbar. Die Akzeptanz erfolgte oft nur, weil eine
mögliche Beförderung in Aussicht steht.
Im StrukturreformG soll jetzt der Begriff der Leistung mit noch mehr Inhalten und
Bedingungen belegt werden. So wird zukünftig das Gehalt mit einer Leistungsvariablen,
die durch regelmäßige Leistungsbeurteilungen beschrieben wird, versehen. Konkrete
Kriterien sind im Gesetzentwurf nicht erkennbar. Lediglich die Qualifizierung der
Beurteiler wird eingefordert.
Für die GdP Niedersachsen soll die Chance genutzt werden, um mit der Erstellung
polizeitypischer Kriterien, die objektiv, gerecht und transparent sein sollen, Einfluss auf
den Begriff der Leistung zu nehmen, um so für die Polizei eine spezifische Lösung
anzustreben.
C - Besoldungsrecht
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
nach erfolgreichem Abschluss des Studiums die Polizeikommissarin/der Polizeikommissar im Eingangsamt A 9 auch nach A 9 bezahlt wird.
Begründung:
Eine erfolgreich erzielte Qualifizierung im Rahmen des Fachhochschulstudiums und
einem adäquaten Abschluss muss auch eine entsprechende Entlohnung für danach
geleistete Arbeit sein. Eine zeitlich begrenzte Bezahlung z.B. nach A 8 kann daher,
insbesondere unter Berücksichtung der notwendigen Beihilfezahlungen, nicht
akzeptabel sein.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
sofort die Initiative ergriffen wird, um die Ausschöpfung der Stellenplan-obergrenzen,
insbesondere in der Besoldungsgruppe A 11, mittelfristig zu erreichen.
Begründung:
Das gewerkschaftliche Ziel den polizeilichen Sachbearbeiter in der Bewertung A 11
anzusiedeln, gerät vor dem Hintergrund der sich stetig verlängernden Beförderungswartezeiten mehr und mehr aus dem Blickfeld. In den nächsten 3
Kalenderjahren werden jeweils mehr als 60 % der Beamten/-innen aus einer Besoldungsgruppe unterhalb A 11 in den Ruhestand versetzt.
Selbst wenn man die Anwärter und die BeamtInnen z.A. aus der Laufbahn
herausrechnet sowie die allgemeinen Stellenplanobergrenzen zu Grunde legt, besteht
derzeit ein Ausschöpfungsanspruch:
•
A 13 von 6%, die tatsächliche Ausschöpfung liegt jedoch bei 2,4%
(346 vorhandene Planstellen zu 871 als Obergrenze = 525 Anspruch)
•
A 12 von 16%, die tatsächliche Ausschöpfung liegt jedoch bei 5,4%
(786 vorhandene Planstellen zu 2323 als Obergrenze = 1537 Anspruch)
•
A 11 von 30%, die tatsächliche Ausschöpfung liegt jedoch bei 13,4%
(1950 vorhandene Planstellen zu 4356 als Obergrenze = 2406 Anspruch)
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
mit dem MI Gespräche geführt werden, um eine angemessene Zahl von
Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Dienst zu erlangen. Durch eine Ausnahmeregelung im Haushaltsgesetz sind für all die Kollegen/innen Beförderungsmöglichkeiten bis zur Vollendung der zweigeteilten Laufbahn vorzuhalten, die eine
längere Standzeit als 13 Jahre haben.
Begründung:
Bei derzeit ca. 900 Kollegen/innen im Amt A 08 wäre nur so eine für die Betroffenen
akzeptable Situation zu schaffen, um für die Dauer der verlängerten Wartezeiten bis
2010, bzw. darüber hinaus, eine angemessene Bewertung zu schaffen.
D - Dienstlich-Soziales
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Lüneburg
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
im Rahmen der Überprüfung der Neuorganisation die Polizeikommissariate mit
landkreisweiter Zuständigkeit personell und organisatorisch so dargestellt werden, dass
die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sich auch wiederfinden.
Begründung:
Mit der Auflösung von 26 Flächen Polizeiinspektionen sind Polizeikommissariate mit
einer Zuständigkeit für Landkreise entstanden. Das führte dazu, dass für wesentliche
Bereiche der Alltagsorganisation die Zuständigkeit an die neuen PI-Standorte gegangen sind. Da diese, auf Grund der Entfernung, mangelnder personeller Ausstattung und
fehlender Kenntnisse um die örtlichen Gegebenheiten nur schlecht in der Lage sind,
diese Aufgaben wahrzunehmen, ergeben sich in diesen PK wesentliche Defizite in der
Betreuung der Ablauforganisation und dem Personalkörper. In der Folge kam es bei
vielen PK zu einer sog. „verdeckten Stabsbildung“, die voll zu Lasten des Präsenz- und
Ermittlungspersonals geht. Die Aufgaben werden jetzt im „Nebenamt“ bis zu 100
Prozent wahrgenommen. Die Schwerpunkte dieser Nebenamtsfunktionen lassen sich
nicht verallgemeinern, weil die regionalen Erfordernisse und Bedürfnisse
unterschiedlich sind.
Beispiele:
ADV:
Annähernd jedes PK beschäftigt eine Vollkraft
Sb Pers.:
Wird in der Regel durch jede Führungskraft im Nebenamt wahrgenommen. Defizite, insbesondere in der PE entstehen
AuF:
wird nur noch verwaltet; Praktikantenbetreuung kann von der PI nicht
wahrgenommen werden; also Planung und Betreuung im Nebenamt
Ast:
teilweise noch vorhanden; nach Wegfall dann durch PI nicht zu leisten
Prävention: Reduzierung um mind. 50 %; in einigen Landkreisen existiert die
kriminaltechnische Beratung nur noch auf dem Papier; Verkehrssicherheitsarbeit findet kaum noch statt
KB:
ohne Öffnungsklausel im Stielke-Papier wäre das reine Chaos entstanden;
die Kernaufgaben müssen (regional unterschiedlich) wieder originär den
PK zugewiesen werden (Tatortarbeit)
An einer „ehrlichen“ Darstellung der wahrzunehmenden Aufgaben in der Organisation
führt kein Weg vorbei.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Niedersächsische Innenministerium in den Jahren 2006/2007 eine Mitarbeiterbefragung zum Binnenklima der Landespolizei durchführt und sich mit den daraus
ergebenden Konsequenzen ernsthaft auseinander setzt.
Für den Fall, dass sich das Land weigert, eine derartige Befragung durchzuführen, wird
der Landesvorstand beauftragt, in eigener Regie eine repräsentative Mitarbeiterbefragung in Auftrag zu geben.
Begründung:
Die in den Jahren 2004/2005 umgesetzte Polizeireform, sowie die massiven Einschnitte
im sozialen Bereich der niedersächsischen Landespolizei haben nach dem Eindruck
vieler nachhaltig die Stimmungen und die Einstellungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu ihrem Beruf negativ beeinflusst. Gerade in der Polizei ist der Mensch mit seiner
Intelligenz, seiner Kreativität und seiner Bereitschaft zur vollen Hingaben an seinen
Beruf integraler Bestandteil für eine erfolgreiche Polizeiarbeit.
Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich derartige (problematische) Strömungen
nicht ehrlich zu analysieren, um daraus Maßnahmen für Verbesserungsprozesse
abzuleiten. Dem Grunde nach liegt es in der Verantwortung und im Interesse des
Dienstherrn problematische Entwicklungen in der Mitarbeiterschaft zur Kenntnis zu
nehmen, um anschließend mit geeigneten Instrumenten einen Verbesserungsprozess
einzuleiten. Für den Fall, dass sich die politisch Verantwortlichen dieser Pflicht
entziehen, sollte die GdP der Politik aus einer fundierten Perspektive heraus den
Spiegel vorhalten, damit sie sich ihrer Verantwortung nicht klammheimlich entziehen
kann.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
dass die Arbeitsbedingungen und der Arbeitschutz eingehalten und verbessert werden.
Begründung:
Zur Gesunderhaltung der Beschäftigten ist die entsprechende Berücksichtung des
Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit unabdingbar.
Angefangen bei der ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes die nach
einschlägigen EU Richtlinien zu beschaffen sind über die Probleme die sich durch einen
immer steigenden Technisierungsgrad ergeben, sind auch verfeinerte Richtlinien für die
Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz zu erarbeiten.
Speziell im Bereich der technischen Ausstattung ist die Problematik der Laserdrucker in
Bezug auf die Feinstaubbelastung zu berücksichtigen. Weiterhin gibt es bisher keine
Berücksichtigung der Belastung durch hochfrequente Strahlung. Da alle Geräte eines
modernen Arbeitsplatzes – z.B. PC`s, Laptops, Drucker, Monitore, Handys, Funkgeräte,
drahtlose Kommunikation (WLAN, DECT) etc. - sowohl einzeln Strah-lung abgeben,
ergeben sich aber durch den Betrieb mehrer Geräte zusammen auch Mischprodukte
der Strahlung die bisher in keiner Weise berücksichtigt wurden bzw. überhaupt
untersucht wurden.
Daher ist es notwendig, den Dienstherrn zu einer stärkeren Einhaltung der vorhandenen
sowie noch zu erarbeitenden Richtlinien zu verpflichten.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
für spezielle Arbeitsfelder ein besonderes Gesundheitsmanagement erarbeitet und
umgesetzt wird.
Begründung:
Durch eine immer höhere Spezialisierung innerhalb der Polizei ist zu beobachten, dass
Beschäftigte in speziellen Arbeitsbereichen einer immensen u. a. psychischen
Belastung unterliegen.
Anhand eines Beispiels soll dieses Problem beschrieben werden.
Durch Einrichten der Arbeitsfelder innerhalb der ZKD – FK 1 die in Zusammenhang mit
Kinderpornografie ermitteln, ist eine Situation entstanden, die eine Unterstützung der
Beschäftigten in Form einer systematischen Begleitung bedarf.
Es ist davon auszugehen, dass eine derartige Belastung auf Dauer u. a. zur Isolation
der Beschäftigten führt (mit welchem Menschen kann man Erlebtes besprechen oder
sich austauschen??!!) ohne das die Betroffenen zur rechten Zeit eine Möglichkeit haben
entgegen zu wirken. Denn wenn der Betroffene Probleme selbst erkennt ist es meistens
schon zu spät.
Mit einer derartigen psychischen Belastung der betroffenen Beschäftigten können
unseres Erachtens die Beschäftigten auf Dauer nicht allein gelassen werden und
deshalb ist es notwendig, dass nicht die Vorgesetzten der Dienststellen sondern ein
unabhängiges Gremium über die Maßnahmen zur Unterstützung befinden. Weiterhin
sollte eine max. Verwendung auf solchen Arbeitsplätzen auf eine begrenzte Zeit
festgeschrieben werden. Dieser zeitliche Ansatz ist mit Fachleuten - u. a. mit
Arbeitsmedizinern und Psychologen - abzustimmen.
Diese Forderung sollte im Sinne der Fürsorgepflicht des Dienstherrn umgehend
umgesetzt werden.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass

durch eine Umverteilung der bereits vorhandenen Schutzwesten und der
Beschaffung weiterer, endlich sämtlichen in Kontakt mit den Bürgern stehenden
Polizeivollzugsbeamten eine persönliche Unterziehschutzweste zur Verfügung
gestellt wird;

den in ziviler Kleidung eingesetzten Polizeivollzugskräften die Möglichkeit geboten
wird, als Alternative über der Kleidung eine Überziehschutzweste tragen zu
können;

das Tragen einer Schutzweste im täglichen Dienst den Beamtinnen und Beamten
weiterhin grundsätzlich freigestellt bleibt.
Begründung:
Trotz Ankündigung, Bedarfserhebung und entsprechender Erlasslage sind immer noch
eine Vielzahl der Beschäftigten im ESD/ZKD/KED nicht mit persönlichen Unterziehschutzwesten ausgestattet. Gleichwohl ist eine große Anzahl von Unterziehschutzwesten vorhanden. Diese werden aber in den Einsatzfahrzeugen mitgeführt und
im Einsatzfall als Überziehschutzwesten verwendet.
Untersuchungen des Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen
Polizei in Zusammenarbeit mit dem BKA haben im Jahre 2004 nun aber aufgezeigt,
dass die Verwendung von Unterziehschutzwesten als Überziehschutzwesten bei einem
Treffer erhebliche Gefahren für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen birgt.
Die Energie des auftreffenden Geschosses überträgt sich auf die unter der Schutzweste
getragenen Gegenstände wie z.B. einem Kugelschreiber oder Hemdknöpfe als
Beschleunigungsimpuls. Diese Gegenstände werden dadurch derartig beschleunigt,
dass sie Tief in den Körper eindringen können.
Unterziehwesten müssen daher dicht am Körper getragen werden - Überziehschutzwesten zum Ausgleich eine höhere Schutzklasse aufweisen.
Diese Erkenntnisse werden nun durch den Antrag berücksichtigt. Ziel muss der gleiche
Sicherheitsstandard für die niedersächsische Polizei sein, wie er bereits in anderen
Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen gilt. Persönliche Ausstattung mit
Unterziehschutzwesten und zusätzlich zwei Überziehschutzwesten in jedem
Einsatzfahrzeug.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
den Beschäftigten der Polizei des Landes Niedersachsen weiterhin eine kontinuierliche
und qualitativ hochwertige Aus- und vor allem Fortbildung ermöglicht wird.
Begründung:
In einer sich ständig fortentwickelnden Welt, in der Veränderungen immer schneller und
umfassender auf alle Lebensbereiche Auswirkungen entfalten, muss gerade im Aus/Fortbildungsbereich schneller und umfassender reagiert werden können. Völlig kontraproduktiv ist hierbei eine Reglementierung in diesem Bereich unter der Prämisse des
“Sparzwanges”.
Um unserem gesetzlichen Auftrag nachzukommen darf sich Aus- und Fortbildung nicht
nur auf Dienstposteninhaber/Funktionär beschränken.
Jede/r Bedienstete muss die Möglichkeit erhalten, sich auf ihrem/seinem Arbeitsplatz
mit neuen Technologien und Praktiken vertraut machen zu können. Nur kontinuierlich
fortgebildetes Personal ist auch in der Lage, seinen Dienstpflichten (repressiv und
präventiv) im Sinne eines Dienstes am Bürger nachzukommen.
Dies sollte der Dienstherr als vorrangige Notwendigkeit und als eine seiner ersten
Pflichten ansehen.
Es ist von daher erforderlich, die bisherige geübte Praxis der zentralen Aus- und
Fortbildung zu überdenken. U. a. könnte über die Ausbildung von sog. Multiplikatoren in
den einzelnen/für die einzelnen Dienststellen zu verschiedensten Themenbereichen
eine größere Kontinuität erreicht werden.
Entsprechend geschultes Personal und Sachmittel müssen durch den Dienstherrn zur
Verfügung gestellt werden.
Weiter sollten schon in der Verwaltung des Landes praktizierte neue Methoden der
Fortbildung, wie z. B. E-Learning, dahingehend überprüft werden, ob und wie sie für die
Ausbildung/Fortbildung von Bediensteten der Landespolizei geeignet sind.
Ferner ist zu überlegen, wie andere Bildungsinstitute (Volkshochschulen pp.) in die
Beschulung des Personals einbezogen werden könnte.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
erneut das Thema der Neuen Steuerungsinstrumente in Gesprächen mit den
Innenpolitikern kritisch hinterfragt wird.
Begründung:
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden durch die damalige SPD-Regierung u.a. die
sog. Neuen Steuerungsinstrumente in den einzelnen Verwaltungszweigen eingeführt.
Auch im Bereich der Landespolizei wurden u.a. zu KLR Pilotprojekte in einzelnen
Dienststellen durchgeführt.
Trotz hohen Personal- und Sachaufwandes fand nach Beendigungen dieser Projekte
aber keine konkrete Umsetzung statt, da sich betriebswirtschaftliche Instrumente
offensichtlich nicht einfach auf die Anforderungen einer Landespolizei anwenden
lassen.
Zurzeit werden in regelmäßigen Abständen sog. “Kennzahlen” im Bereich der
Landespolizei erhoben.
Hiermit soll offensichtlich die Effektivität der Landespolizei und der einzelnen
Dienststellen überprüft werden. Abgefragt werden Fallzahlen, Umsetzung des
Zuständigkeitserlasses, Einsatz des Personals pp.
In Folge könnte dann ein sog. “Benchmarking” erfolgen, d. h. einzelne Dienststellen
/Dienststellenbereiche können miteinander verglichen werden.
Die Erhebung der Kennzahlen bindet landesweit Personal und ist zeitintensiv.
Fraglich ist, ob sich die Leistungsfähigkeit einer Polizei allein an Fallzahlen oder den
sog. Kennzahlen festmachen lässt.
Sollte auch hier wieder mit unangemessenem Personal- und Sachaufwand an einem
Projekt gearbeitet werden, dass anschließend als nicht wirksam oder aussagefähig in
den Schubladen der Geschichte verschwindet?
Von daher sollte die Diskussion über Sinn und Unsinn sowie Gültigkeit und Gefahren
betriebswirtschaftlicher Instrumente für die polizeiliche Arbeit wieder aufgenommen
bzw. Intensiviert werden.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Hannover
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Landesregierung die Dienst-Kfz. Ausstattung in einen sicheren und neueren
Zustand versetzt.
Begründung:
Die Dienst.-Kfz-Ausstattung der Streifenwagen befinden sich in einem desolaten und
nicht mehr vertretbaren verkehrssicheren Zustand. Die Kilometerleistungen der DienstKfz. betragen zwischen 230.000 und 270.000 Fahrkilometer.
Die Dienst-Kfz. sind mehr in den Kfz-Werkstätten als dass sie gefahren werden. Damit
ist der ESD-Dienst gehemmt. Durch die hohe Laufleistung und das Alter der Dienst-Kfz.
sind die ESD-Beschäftigten nicht nur durch ihren allgemeinen täglichen Dienst sondern
auch durch die fast nicht mehr verkehrssicheren Dienst-Kfz. gefährdet. Ebenfalls sind
die Fahrzeugsitze für Streifenführer und Beifahrer derart durchgesessen, dass es bei
langen Streifenfahrten zusätzlich zu gesundheitliche Beeinträchtigungen der
Beschäftigten kommt.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Hannover
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Landesregierung keine weiteren Anschaffungen der geleasten Blau-SilberStreifenwagen anstrebt und veranlasst.
Begründung:
Die geleasten Dienst-Kfz. haben jährlich nur eine Mindestkilometer-Vorgabe. Diese
Vorgabe ist schon im ländlichen Bereich nach nur kurzer Zeit erreicht.
Des Weiteren dürfen diese Dienst-Kfz. nur in Vertragskraftfahrzeugwerkstätten gewartet
und repariert werden. Damit ist nicht nur der allgemeine ESD-Dienstbetrieb gehemmt,
da für jegliche Kleinigkeit ein Werkstattauftrag beantragt werden muss, z.B.
Ölnachfüllung, Leuchtenauswechslung pp. (die Fahrzeuge stehen dann meistens 2-3
Tage nicht zur Verfügung). Auch werden dadurch unsere eigenen Mitarbeiter in den
Kfz-Werkstätten wegrationalisiert.
Auch sind die geleasten Dienst-Kfz. auf Dauer teurer als gekaufte (Feststellung aus
anderen Bundesländern und Bundeswehr).
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement (BSM) unter Auflösung der Schichten
nicht gegen den Willen der Beschäftigten eingeführt wird.
Begründung:
Das bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement (BSM) unter Auflösung der Schichten wird in der Kollegenschaft kontrovers diskutiert. BSM unter Auflösung der Schichten
wird dabei als eine einschneidende Veränderung begriffen, von der vor allem befürchtet
wird, dass sie das Verhältnis der Schichtdienstleistenden untereinander
(Schichtdienstgefüge) beeinträchtigen wird. Die Einführung unter der Methode
„Topdown“ würde von vornherein zur Ablehnung führen und das Binnenklima beeinträchtigen (nachzulesen in der KFN-Studie „Polizei im Wandel“).
Nach den Grundsätzen für die Zusammenarbeit und Führung in der Polizei des Landes
Niedersachsen sind Änderungen im „Inneren Gefüge“ der Polizei unabdingbar, und das
Prinzip von Über- und Unterordnung sollte nur noch in Ausnahmen gelten. Kooperation
und Entscheidungsfindung sollten im Bereich von Dienstplänen im Vordergrund stehen.
Nur eine demokratisch ausgerichtete und von Eigenverantwortung geprägte
Binnenstruktur der Polizei gewährleistet ein bürgerorientiertes Handeln.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
der Texteditor des Vorgangsbearbeitungssystems NIVADIS mit hoher Priorität in der
Form verbessert wird, dass er die Funktionalität eines modernen Textverarbeitungsprogramms erhält.
Begründung:
NIVADIS steht seit seiner Einführung aufgrund der Performance-Probleme und der
umständlichen Benutzerführung in erheblicher Kritik.
Ein konkretes Ärgernis ist der sog. Texteditor, welcher als zentrales Eingabemittel für
Sachverhaltstexte, Berichte und Vernehmungen keine vernünftige Formatierung des
Textes, geschweige denn Unterstützungsprogramme wie eine Rechtschreibkorrektur
zulässt.
Wir sehen hier einen erheblichen Planungsmangel und fordern eine Verbesserung des
Editors in der Funktionalität moderner Schreibprogramme wie „Word“ oder „Open
Office“.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
keine Auflösung der örtlichen Leitstellen auf Ebene der Polizeiinspektionen im Rahmen
einer Leitstellenzentralisierung zu so genannten „Bunten Leitstellen“ erfolgt.
Begründung:
Das Innenministerium beabsichtigt, die PI-Leitstellen aufzulösen und zusammen mit
den Feuerwehr- und Rettungsdiensten pro Polizeidirektion zwei (PD Braunschweig nur
eine) so genannte „Bunte Leitstelle“ neu zu schaffen. Die Arbeitsgruppe Leitstellen der
GdP hat in einem umfangreichen Positionspapier erhebliche Risiken und Nachteile
dieser Zentralisierung aufgezeigt. Als Stichworte sind zu nennen:
- Anonyme Call-Center-Funktion ohne Identifikation der Beschäftigten mit dem
Einsatzraum, den vor Ort handelnden Kollegen.
- erhebliche Finanzierungskosten für den Neubau der Großleitstellen.
- Durchbrechung der bisherigen Führungsorganisation durch Schaffung einer weiteren
Führungsebene oberhalb der PI, welche PI übergreifend unmittelbaren Einfluss auf
die Einsatzabwicklung vor Ort nimmt.
- Erforderliche Personalverschiebungen und Umgliederungen führen zu einer
Schwächung der Basisarbeit.
Das Fazit des Arbeitsgruppenpapiers lautet: „Die aufgeführten Praxisbedenken
begründen erhebliche Zweifel an den theoretischen Zielen des Innenministeriums zur
Schaffung zentraler, bunter Leitstellen. Die Aussagen über die prognostizierten
erheblichen Einsparungen und Sicherheitsgewinne für die Bürgerinnen und Bürger
können nicht mit den Prognosen der Praktiker vor Ort in Einklang gebracht werden. Die
GdP meint daher, dass eine verstärkte Zentralisierung polizeilicher Leitstellen keine
einsatztaktischen oder strukturellen Vorteile begründet.
Zusätzliche Schnittstellen und Zuständigkeitsüberschneidungen führen bei einer
Durchbrechung bewährter regionaler Führungsstrukturen zu Nachteilen, die die
Bürgerinnen und Bürgern teuer zu stehen kommen. Eine Zerschlagung der
bestehenden basisnahen Leitstellenstruktur wird daher von der GdP abgelehnt!“
Antragsteller: Landesfrauenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Funktion der Frauen bzw. Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und deren
Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen ist.
Begründung:
Aktuell erhebt der Landesrechnungshof die Kosten der Frauenförderung auch in der
Polizei des Landes Niedersachsen.
Unter anderem werden die Kosten und der Arbeits-/Zeitaufwand von Frauen bzw.
Gleichstellungsbeauftragten aufgeschlüsselt.
Veröffentlichungen der Landesregierung zeigen eine Tendenz zur Beschneidung der
Rechte und Freistellungszeiten der Frauen bzw. Gleichstellungsbeauftragten auf.
Antragsteller: Landesfrauenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die stellvertretende Frauen- bzw. zukünftig Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums
für Inneres und Sport, zuständig für den Polizeibereich des Landes Niedersachsen, zu
100% zu entlasten ist.
Begründung:
Zum Zuständigkeitsbereich der stellvertretenden Frauenbeauftragten des Ministeriums
für Inneres und Sport (Bereich Polizei) gehören ca. 22.000 Beschäftigte der
nachgeordneten Bereiche. Daraus ergibt sich ein hoher Steuerungs- und Koordinierungsbedarf im Hinblick auf polizeispezifische Problemstellungen. Diese sind überwiegend nicht mit denen der anderen Bereiche öffentlicher Verwaltung zu vergleichen.
Für die Aufgabenwahrnehmung ist es zwingend erforderlich, den Freistellungsanteil der
stellvertretenden Frauenbeauftragten (künftig Gleichstellungsbeauftragten) des
Ministeriums für Inneres und Sport (Bereich Polizei) zu erhöhen.
Antragsteller: Landesfrauenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
in der Polizei eine landesweite Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich mit der
Erarbeitung eines Konzeptes zu „Kinderfreundlichen Rahmenbedingungen“ und
„Familienfreundlichen Arbeitszeiten“ befasst.
Begründung:
Die Zahlen des Bundesamtes und Landesamtes für Statistik belegen, dass der
demographische Wandel auch in Niedersachsen zu einer deutlichen Herausforderung
für die Zukunft wird.
Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für ein Lebensmodell mit Kindern.
Dies liegt u. a. an der immer noch nicht optimalen Vereinbarkeit von Beruf, Karriere
und Familie.
Es ist daher dringend erforderlich, gerade auch im öffentlichen Dienst und damit auch in
der Polizei, Arbeitszeitmodelle / Betreuungsmodelle zu entwickeln, die es ermöglichen,
neben der Berufstätigkeit Kinder zu bekommen und groß zu ziehen.
Erfolgreiche Modelle aus den europäischen Ländern müssen auf ihre Übertragbarkeit
geprüft werden und wegweisend sein.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Oldenburg
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und die Wahlordnung für
die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) so geändert werden,
dass künftig das in der Minderheit befindliche Geschlecht auch dann mit mehreren im
Personalrat vertreten sein kann, wenn diesem Geschlecht nach dem Höchstzahlverfahren lediglich ein Sitz (Minderheitensitz gem. § 15 NPersVG u. § 7 WO-PersV)
zusteht.
Begründung:
Nach den geltenden Regeln ist es nicht möglich, dass von dem in der deutlichen
Minderheit befindliche Geschlecht mehrere (über den einen Minderheitensitz hinaus) in
den Personalrat einziehen, obwohl die einen Wahlvorschlag einreichende/n
Gewerkschaft / Wahlberechtigten dies ausdrücklich wünschen.
Gemäß § 10 WO-PersV sind die Namen der Bewerberinnen und die Namen der
Bewerber getrennt untereinander aufzuführen. Künftig sollten die Namen der
Bewerberinnen und die Namen der Bewerber nicht mehr getrennt, sondern, wie vom
Einreicher des Wahlvorschlages gewünscht, untereinander aufgeführt werden. Falls das
in der Minderheit befindliche Geschlecht dann bei der Feststellung des
Wahlergebnisses aufgrund der Listenplatzierung nicht berücksichtigt wird, ist die/der
zuerst platzierte/r Bewerberin/Bewerber vorzuziehen.
Weitere Begründung ggf. mündlich.
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Landespolizeipräsidium statistische Daten über Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verfügung stellt, und der Landesvorstand diese Daten im
Rahmen einer wissenschaftlich besetzten Arbeitsgruppe auswerten lässt.
- siehe Antrag Bezirksgruppe LKA Nr. D 021 -
Begründung:
Der Polizeiberuf zeichnet sich durch eine besondere Gefährdung im Alltag aus. Mit
einer generellen Zunahme der Gewaltkriminalität geht auch eine zunehmende
Gewaltbereitschaft gegenüber hoheitlich Handelnden einher. Immer wieder kommt es
zu Verletzungen und auch Tötungen von Exekutivbeamtinnen und –beamten. Dennoch
tauchen diese Delikte in Statistiken nicht gesondert auf. Bisherige Stellungnahmen des
Innenministeriums verweisen darauf, dass eine entsprechende Extrahierung technisch
nicht
möglich
sei.
In
Anbetracht
der
Auswertungsmöglichkeiten
des
Landesanalysezentrums (LAZ) im LKA über die Datenerfassung durch NIVADIS, gibt es
diese jedoch nicht.
Durch eine gezielte wissenschaftliche Aufarbeitung solcher Daten, kann die
Besonderheit des Polizeiberufes im gesellschaftlichen Kontext verdeutlicht werden und
in der politischen Diskussion gezielt im Interesse der Kolleginnen und Kollegen
eingesetzt werden.
Antragsteller: Landesseniorenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die in den Ruhestand verabschiedeten Polizeibeamtinnen und -beamten nach dem
Erreichen der Altersgrenze einen einheitlichen Pensionärsausweis erhalten.
Den Rentnerinnen und Rentnern ist ebenfalls auf Antrag ein Ausweis ihrer ehemaligen
Dienststelle auszustellen.
Begründung:
Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Polizeidienst erhält der Polizeibeamte /die
Polizeibeamtin lediglich einen unscheinbaren Ausweis für Versorgungsempfänger und empfängerinnen. Viele ehemalige Polizeiangehörige identifizieren sich auch im
Ruhestand noch mit dem Polizeiberuf und sind der Auffassung, dass dies durch die
Herausgabe eines Pensionärsausweises für PolizeibeamtInnen entsprechend legitimiert
werden könnte.
Aufgrund der schlechten Finanzlage des Landes könnte der Ausweis auf Antrag und
gegen Bezahlung ausgegeben werden.
Ein Musterbeispiel siehe unten.
Pensionärsausweis
für ehemalige Polizeibeamte/-innen
des Landes Niedersachsen
Pensioners Card / Carte de retraité
Bild
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Personalnummer:
Antragsteller: Fachausschuss Wasserschutzpolizei
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand
sich dafür einsetzt, dass
der Bekleidungserlass den besonderen wasserschutzpolizeilichen Erfordernissen und
Bedürfnissen angepasst wird.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Antragsteller: Bezirksgruppe Zentrale Polizeidirektion
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
dem PATB NI nach der Übertragung der Dienst- und Fachaufsicht der Servicebetriebe
(KFZ, WuE/KT, IT-Instandsetzung) auch das dafür notwendige neue Personal (mind. 10
Mitarbeiter) für die Erledigung der zusätzlichen Arbeiten zugewiesen wird.
Begründung:
Im Zuge der organisatorischen Anbindung der Kfz- und WuE-/KT- Werkstätten an das
PATB NI sowie der Aufgabenbündelung in der IT-Instandsetzung und der gleichzeitigen
Einführung einer K L R für diese Bereiche ergibt sich aufgrund eines erweiterten bzw.
neuen Aufgabenumfangs innerhalb des PATB NI ein Personalmehrbedarf.
Dieser Personalmehrbedarf ist mit eigenen Mitteln nicht zu erwirtschaften. (Siehe auch
Bericht – Neuordnung im Rahmen des Konzeptes zur Serviceoptimierung - des PATB
NI vom 03.06.2005 an das Niedersächsische Innenministerium LPP6)
Antragsteller: Bezirksgruppe LKA
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, das sich der Landesvorstand dafür einsetzt, dass
für die Aufarbeitung des Themas „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte
während der Dienstausübung“ die jährliche PKS dahingehend erweitert wird, dass über
Art und Umfang der Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte konkrete Aussagen
getroffen werden können. Es ist darauf hinzuwirken, dass diese Daten als Steuerungsund Führungsinstrument zur Verfügung gestellt werden, um aus der Analyse und
Bewertung der Sachverhalte z.B. Qualifikationsmaßnahmen und Verbesserungen der
polizeilichen Ausrüstung herleiten zu können. Hierfür bietet NIVADIS künftig das
adäquate Instrument.
- siehe Antrag Landesjugendvorstand Nr. D 017 -
Begründung:
Es gibt Grund zu der Annahme, dass die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte in
den letzten Jahren signifikant angestiegen ist. Genaue Angaben sind seitens des LPP
nicht möglich, weil entsprechende Statistiken nicht darüber geführt werden. Um die zum
Nachteil der Polizeibeamtinnen und -beamten offenbar erheblich veränderte
Gefährdungslage neu bewerten und Gegenmaßnahmen veranlassen zu können, muss
eine entsprechende Datenbasis bereitgestellt werden, die es in diesem Umfang zur Zeit
nicht gibt.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die neue Uniform und die Sonderbekleidung sowohl in Schnitt wie Farbe ziviler gestaltet
werden. Das heißt in erster Linie: Die Uniform als blau zu erkennen und einer
Entwicklung zu schwarz entgegenzutreten.
Begründung:
Die derzeitige Entwicklung zeigt eine deutliche Veränderung zu einem extremen
Dunkelblau, welches kaum noch von Schwarz zu unterscheiden ist. Vor dem Hintergrund der besonderen historischen Belastung Deutschlands auch im Zusammen-hang
mit schwarzen Uniformen, sollte ein deutlicher Unterschied erkennbar sein. Mit der
gleichen Argumentation ist auf die Beschaffung dunkelblauer bzw. schwarzer
Einsatzanzüge zu verzichten.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Stellenpläne von Schutz- und Kriminalpolizei zusammengelegt werden.
Begründung:
In der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung arbeiten die Kollegen derSchutz- und
Kriminalpolizei vermehrt gemeinsam im ESD, ZKD undKED. In FK´s ermitteln sie
oftmals in einem Büro an den selben bzw. gleichen Straftaten. Daher ist es für die
Kollegen nicht nachvollziehbar, dass es bei Beförderungen davon abhängig sein soll, ob
eine Planstelle zuerst von S oder von K zur Verfügung steht. In der Praxis werden z.B.
die Beförderungen zum PHK bzw. KHK bei gleicher Beurteilung bei S nach ca. 10
Jahren und bei K nach ca. 13 Jahren und mehr ( kann bei den PD unterschiedlich sein)
ausgesprochen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
im Rahmen der Anschaffung der neuen (blauen) Uniform auf Dienstgrad-abzeichen
(Schulterstücke) verzichtet wird und das dadurch eingesparte Geld statt dessen für
Schutzausrüstung ausgegeben wird.
Begründung:
Nach heutigem Standard verursachen die Dienstgradabzeichen der Uniformen ein
Kostenvolumen von ca. 180.000 €. Andererseits sind noch längst nicht alle Kolleginnen
und Kollegen des ESD mit einer persönlichen Unterziehschutzweste (ballistischem
Schutz) ausgestattet.
Deshalb ist es sinnvoll, dass durch Einsparung der Schulterstücke erwirtschaftete Geld
für diesen Zweck auszugeben.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das LPP dazu veranlasst wird, sich um den Lehrkörper für die Fortbildung von
Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten zu kümmern, damit die not-wendige
Fortbildung auch inhaltlich erfolgreich stattfinden kann.
Begründung:
Es herrscht ein permanenter Mangel an Lehrkräften aus dem Bereich der
Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten.
Diese Situation verschärft sich durch die steigende Arbeitsverdichtung/-überlastung im
Verwaltungsbereich.
Die besten Fortbildungskonzepte nützen nichts, wenn aus den eigenen Reihen keine
Zeit und damit kein Personal vorhanden ist, um Praxiswissen vermitteln zu können.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
für alle Polizeibeschäftigten einschließlich der Polizeiverwaltungsangehörigen die
Gesundheitsförderung weiter geführt wird, und zwar gerade auch auf Behörden-ebene.
Der Schwerpunkt sollte bei Langzeitprogrammen liegen in den Bereichen
"Rauchen/Nichtrauchen", "Alkohol" (z.B. Konsummäßigung), "Ernährung" (z.B. gesund
und ausgewogen), "Bewegung".
Begründung:
Dem Gesundheitsaspekt hinsichtlich der zu erwartenden Lebensarbeitszeitverlängerung bei den Polizeiverwaltungsbeamtinnen und - beamten und den Tarifbeschäftigten muß Rechnung getragen werden. Die Heraufsetzung der gesetzlichen
Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre ist schon seit längerem im Gespräch. Vorgezogene
Altersgrenzen kann sich jetzt schon kaum jemand mehr leisten.
Gesundheitsförderung in Form von Langzeitprogrammen versprechen nachhaltigen
Erfolg.
Die Infrastruktur auf Behördenebene ist dazu vorhanden.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
ein einheitlicher Stellenplan (S / K / V) geschaffen wird.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Reduzierung der Servicebereiche und der künftigen ver-stärkten
Veränderung im vergaberechtlichen Aufgabenbereich werden sich Struk-turen
Verwaltungsbereich bedeutend verändern. Daher erhält die bestehende Beschlusslage
eine aktuelle neue Bedeutung und deshalb muss mit einem aktualisierten Beschluss ein
Zeichen gesetzt werden.
Weitere ergänzende Begründung wird nachgereicht.
E - Tarif- und Sozialversicherungsrecht
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Berechnung der Stellen Tarifpersonal von der Zahl der Vollzugsstellen abzukoppeln
und nach den tatsächlichen Aufgaben zu berechnen.
Begründung:
Die von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen lassen für die Zukunft eine
Verringerung der Vollzugsstellen in der Polizei befürchten.
Diese Verringerung würde bei der jetzigen Berechnungsmethode auch zu einer
Verringerung der Tarifstellen führen, was eine weitere Arbeitsverdichtung zur Folge
hätte.
Um dem entgegen zu wirken sollte die Berechnung der Tarifstellen an den Aufgaben
festgemacht werden.
Antragsteller: Landesfrauenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
der Runderlass des Finanzministeriums in Bezug auf die nur noch 50%ige Besetzung
der Stellen, von in Elternzeit und nach der Elternzeit in Sonderurlaub zur weiteren
Betreuung der Kinder befindlichen Beschäftigten aufgehoben wird.
Begründung:
Auf Grund dieses Erlasses gehen dem Arbeitgeber mit jeder/jedem Beschäftigten
die/der sich ihren/seinen Kinderwunsch erfüllt zeitweise 50 % Arbeitskraft verloren.
Bereiche in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind, sind von dieser Regelung
besonders betroffen. Dies führt in diesen Bereichen zu einer überproportionalen
Steigerung der Arbeitsbelastung derjenigen Beschäftigten, die an der Arbeitsstätte
verbleiben.
Der Druck der auf Beschäftigten lastet, die sich Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen,
wird sich hierdurch erhöhen.
Antragsteller: Tarifkommission
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
der Flächentarifvertrag (TV ö.D.) im Rahmen der TdL auch für das Land Niedersachsen
übernommen wird.
Begründung:
Der Tarifvertrag ö. D. ist zum Beginn des Jahres 2005 als gültiges neues Tarifwerk mit
dem Bund und den Kommunen abgeschlossen worden. Dieser Tarifvertrag ist für die
Tarifbeschäftigten insgesamt gültig und vermeidet unterschiedliche Behandlungen von
Arbeitern/-innen und Angestellten. Es macht Sinn, wie auch in der Vergangenheit mit
dem BAT und MTArb einen Flächentarifvertrag für alle Bereiche des öffentlichen
Dienstes abzuschließen. Die getroffenen Regelungen sind dann für alle öffentlich
Beschäftigten gleich. Konkurrenzsituationen über Stadt-, Landkreis- oder
Ländergrenzen werden dadurch vermieden.
Antragsteller: Tarifkommission
Der Landesdelegiertentag möge beschließen, das sich der Landesvorstand dafür
einsetzt, dass
für die Servicedienste der Meilenstein 1 als Vereinbarung über die Optimierung der
Servicedienste von Februar 2003 der Status Quo als Verhandlungs-grundlage
gegenüber der Landesregierung ist.
Begründung:
Selbst nach gründlichen Recherchen kann eine Wirtschaftlichkeit der derzeitigen
Überlegungen der Landesregierung die Servicedienste nicht nachvollzogen werden. Die
Pseudo-Wirtschaftlichkeit durch Leasing z. B. wird uns spätesten nach Ablauf des
Leasingvertrages einholen. Während dieses Vertrages ist eine begrenzte
Kilometerleistung im Schnitt pro Fahrzeug nicht zu überschreiten, selbst kleinste
Reparaturen wie das Wechseln einer Lampe sind nicht erlaubt. Dieses alles führt zu
erheblichen Einschränkungen der Flexibilität des Einsatzes der Fahrzeuge.
Antragsteller: Tarifkommission
Der Landesdelegiertentag möge beschließen, das sich der Landesvorstand dafür
einsetzt, dass
die Forderung der GdP weiterhin vertreten wird, auf Arbeitsplätzen mit vollzugsfremden
Tätigkeiten keine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu verwenden.
- Siehe Leitantrag 01 - Landesdelegiertentag 2001 in Osnabrück. Begründung:
Aufgrund der Sparwut der Niedersächsischen Landesregierung werden immer mehr
Arbeitsfelder ohne Tarifbeschäftigte ihre Aufgaben erledigen müssen. Es wird seitens
der Landesregierung billigend in Kauf genommen, dass lediglich die politische Aussage,
für mehr Polizeibeamte gesorgt zu haben, dazu führt, dass die Polizei Niedersachsen
qualifiziertes Tarifpersonal entlässt - s. befristet Beschäftigte - und diese Aufgaben
durch Polizeivollzugsbeamte ausführen lässt.
Selbst durch den Landesrechnungshof wird von jeher die Meinung vertreten, dass
vollzugsfremde Tätigkeiten nicht von Polizeibeamten ausgeführt werden sollen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Gewerkschaft der Polizei keine eigenständigen Tarifverhandlungen mit dem Land
Niedersachsen führt.
Begründung:
Gewerkschaftliches Ziel war und ist es, einen Flächentarifvertrag beizubehalten, da
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit vergleichbaren Tätigkeiten auch vergleich-bare
Rahmenbedingungen hinsichtlich der Mantel- und Vergütungstarifverträge haben
sollten. Ein erheblicher Teil der Stärke einer Gewerkschaft ist bei der Durch-setzung
von Forderungen, die sich aus diesen Tarifverträgen ergeben, eine große Beteiligung
ihrer Mitglieder an Demonstrationen, Streiks o.ä. Maßnahmen. Bei eigen-ständigen
Tarifverhandlungen in den Bundesländern gerät diese Durchschlagskraft und damit das
Äquivalent zur Arbeitgeberseite stark ins Hintertreffen.
P - Plenum
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Entscheidungen über die Kernaufgaben der Polizei eine herausragende Aufgabe
der Innenpolitik sind und nicht an den Landesrechnungshof delegiert werden.
Aus diesem Zusammenhang ergibt sich zwingend, dass die für die Wahrnehmung der
durch die Politik definierten (Kern-) Aufgaben die notwendigen Personal- und
Sachmittel bereitzustellen sind.
Begründung:
Jedermann innerhalb der Polizei akzeptiert die generelle Verpflichtung mit öffentlichen
Mitteln schonend und verantwortungsbewusst umzugehen.
Ebenso ist es aber auch nicht akzeptabel, dass die innere Sicherheit als ein
wesentlicher Bereich der Innenpolitik nahezu ausschließlich den Finanzpolitikern und
dem Landesrechnungshof überlassen wird. Zur Wahrnehmung der der Polizei
zugewiesenen Aufgaben sind sowohl die personellen als auch die materiellen
Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten. Insoweit verbietet sich Sicherheits-politik
nach Kassenlage.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
eine soziale Unternehmenskultur speziell im Umgang mit Menschen eingefordert und
gelebt wird.
Begründung:
In der derzeitigen politischen Lage des Landes Niedersachsen wird aufgrund der
politischen Aussage des Personalabbaues unerträglicher Druck auf die Beschäftigten
ausgeübt.
So sind alle befristet Beschäftigten sowie auch die Beschäftigten, die aufgrund einer
Meldeverpflichtung in die Jobbörse eingestellt wurden, direkt davon betroffen. Die
Problematik im Zusammenhang mit der Jobbörse betrifft nicht nur Tarifbeschäftigte, wie
man im ersten Augenblick vermuten möchte, sondern kann und wird auch
Verwaltungsbeamte betreffen.
Eine Änderung im Denken der Führungskräfte und Beschäftigten im Sinne einer
sozialen Unternehmenskultur kann nur über mehr Transparenz im Handeln und in der
Berücksichtigung auch der Interessen des Einzelnen erzielt werden.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Rolle der Polizei an den Nahtstellen in unserer Gesellschaft von den politisch
Verantwortlichen respektiert und akzeptiert wird. Insbesondere soll auch die Bewer-tung
der polizeilichen Arbeit im Vergleich zu der Nichteingriffsverwaltung angemes-sen
erfolgen und nicht von jeweiligen Haushaltsmitteln der Landesregierung abhängig sein.
Begründung:
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen, ist die Staatsverschuldung gestiegen, ist die Personalkostenquote gestiegen...usw. Wir alle kennen
die Begriffe Hartz IV und AlG 2. Viele kennen aber auch die Auswirkungen dieser
Reformen auf Familien und auf die einzelnen Menschen durch unmittelbares Erleben
aus dem Familien- oder Freundeskreis heraus. PolizeibeamtInnen kennen diese seit
Jahren steigenden Auswirkungen auch im dienstlichen Erleben. In allen Bereichen
können wir feststellen, dass die Bereitschaft Gewalt gegen Sachen oder gegen
Personen einzusetzen, steigt. Die Betrugsdelikte nehmen stark zu. Auch dies können
Indizien für eine Veränderung in unserer Gesellschaft sein. Auch die Bereitschaft,
Gewalt gegen Polizeibeamte auszuüben, steigt.
All diese Merkmale werden in den kommenden Jahren weiteren Veränderungen
unterliegen, deren Auswirkungen sich derzeit noch nicht absehen lassen. Die Polizei
befindet sich genau in diesem Spannungsfeld. Von der Politik werden Gesetze,
Verordnungen oder sonstige Regelungen mit teils gravierenden Folgen verabschiedet.
Mögliche Auswirkungen solcher Vorschriften können verstärkte Einsätze von Polizisten
gegenüber betroffenen Menschen sein. Wenn, dann ist nicht die Politik vor Ort und
beteiligt, sondern Polizeibeamte werden als verlängerter Arm der Politik beschimpft,
beleidigt oder auch angegriffen. Auch die Einsätze anlässlich der NPD Demonstrationen in Niedersachsen, die teilweise 3000 Polizeieinsatzkräfte und mehr
binden, verdeutlichen die Problematik der Rolle der Polizei. Polizeibeamten macht es
keinen Spaß, am Wochenende zwischen dumpfem Gegröle und anderen Parolen
eingesetzt zu sein und sich beschimpfen zu lassen, warum sie die Faschisten schützen.
Es wird deutlich: Das Spannungsfeld ist riesig, doch die Anerkennung findet nur auf
dem Papier und in den klugen „Sonntagsreden“ statt. Eines geht nicht einher: Nämlich
die konstante Bewertung der polizeilichen Arbeit. Es zählen nur die Ansätze in den
jeweiligen Haushaltsjahren.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Landesregierung ein Jahr nach der Umorganisation bei der Verteilung der
personellen und materiellen Ressourcen Transparenz herstellt, um eine größere
Kontinuität und Kalkulierbarkeit der Basisdienststellen zu gewährleisten. Bereits
eingesetzte Arbeitsgruppen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Ergebnisse
fortzuschreiben.
Begründung:
Der Aufbau der PD Osnabrück nach der Organisationsreform der Polizei zum
01.11.2004 ist bei weitem noch nicht abgeschlossen.
So sind in personeller Sicht noch nicht alle Arbeitsplätze im Bereich der Verwaltung und
der Exekutive besetzt. So sind auch in materieller Hinsicht augenscheinlich die
entsprechend notwendigen Mittel erst nach und nach der PD und den nachgeordneten
Dienststellen zur Verfügung gestellt worden. In den jeweils regelmäßig stattfindenden
bezirksübergreifenden
Sitzungen
ergeben
sich
beinahe
zwangsläufig
Verteilungskämpfe untereinander, in denen der Eindruck bleibt, es gibt Verlierer und
Gewinner.
Die Verteilung der personellen und materiellen Ressourcen darf aber nicht nach Gefühl
und Wellenschlag bzw. nach Durchsetzungsfähigkeit des jeweiligen Verantwortlichen
erfolgen, sondern muss gerecht vorgehen. Dies trägt auf Dauer zu einer größeren
Akzeptanz, zu einer gerechteren und damit überwiegend ausgeglichenen Belastung der
Dienststellen und der Kolleginnen und Kollegen bei.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
den Bestrebungen der Politik eine Absage erteilt wird, im Zuge der Kriminalitäts- und
Terrorismusbekämpfung Grundrechte einzuschränken, nur um populistische
Forderungen zu erfüllen.
Der Landesvorstand wird aufgefordert, gerade im Hinblick auf die Bekämpfung neuer
Phänomene (Schwerstkriminalität durch Banden, Terrorismusbekämpfung) darauf
hinzuwirken, dass durch die Politik das notwendige Personal und die notwendigen
Sachmittel/Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um eine effiziente und effektive
Polizeiarbeit zu ermöglichen.
Begründung:
Die ständigen politischen “Schnellschüsse” im Bereich von Gesetzesänderungen
hinsichtlich sog. Sicherheitspakete führen gerade im Bereich der Grundrechte zu nicht
hinnehmbaren Einschränkungen des/der Einzelnen.
(Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 33 a NSOG zeigte)
Gesetzesänderungen, die durch Gerichte als “illegal” und grundrechtswidrig entlarvt
werden, erleichtern oder verbessern nicht die Arbeit der Polizei sondern erschüttern das
Vertrauen der Bürger in unsere Arbeit und beschädigen uns alle.
Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel.
Ein Blick nach Groß-Britannien:
Dort wurden die Sicherheitsgesetze vor 5 Jahren erheblich verschärft, die Frage bleibt
nach den traurigen und abscheulichen Anschlägen diesen Jahres, die wir schärfstens
verurteilen: Haben sich die Verhältnisse für den Einzelnen wirklich verbessert? Wurde
die Sicherheitslage optimiert?
Ist es nicht makaber, dass ganz London durch Videographie überwacht wird, aber nicht
ein Anschlag dadurch verhindert wurde?
Kann Technik, kann die Verschärfung der Gesetzeslage den Einsatz von Menschen,
von gut ermittelnden PolizeibeamtInnen wirklich ersetzen?
Es sollte kritisch diskutiert werden, wie wirksam die bislang eingesetzten Mittel und
Instrumente tatsächlich sind/waren.
Gesetze können nur durchgesetzt werden, wenn das entsprechende Personal in Justiz
und Polizei für die Einhaltung derselben vorhanden ist und weder an Sach- noch an
Personalausstattung gespart wird.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
Zielsetzung durch Zielvereinbarung und nicht ausschließlich durch Zielvorgabe erfolgt.
Begründung:
Durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente wie z. B. WPM werden Ziele durch
Zielvorgaben „von oben nach unten“ in die Ausführungsebenen transportiert. Die
Beteiligung der Ausführungsebenen erfolgt sehr spät und lässt z. T. keinen
Gestaltungsspielraum mehr zu. Diese Maßnahmen der Zielfindung widersprechen den
Grundsätzen für die Zusammenarbeit und Führung in der Polizei des Landes
Niedersachsen. Dort heißt es zu Punkt 1. Zielsetzung durch Zielabsprache oder
Zielvorgabe:
„Der Pflichtenkreis der Polizei und die allgemeinen Ziele polizeilichen Handelns ergeben
sich vor allem aus Gesetzen, Verordnungen und Erlassen sowie Dienstvorschriften.
Innerhalb des dadurch vorgegebenen Handlungsrahmens bleibt grundsätzlich Raum für
die Festlegung von Prioritäten und Arbeitsschritten sowie für Gestaltungsmöglichkeiten
hinsichtlich des personellen, sächlichen und zeitlichen Vorgehens.
Die Ermittlung und Festlegung der Ziele innerhalb des Handlungsrahmens soll
grundsätzlich nicht einseitig durch Vorgesetzte vorgenommen werden, sondern auf
der Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit durch Zielabsprache zwischen
Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen.
Die Zielvorgabe durch Weisung muss dabei die Ausnahme sein, und kommt nur in
Betracht, wenn dies zur Erfüllung konkreter polizeilicher Aufgaben unabdingbar ist. Wo
auf Befehle und Weisungen nicht verzichtet werden kann (z. B. im geschlossenen
Einsatz), sind die Gründe zu erläutern. Bedenken sowie Alternativvorschläge sind,
soweit möglich, zu berücksichtigen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
polizeiliches Handeln im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle nicht ausschließlich
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet/bewertet wird.
Begründung:
Die neuen Steuerungsinstrumente ermöglichen polizeiliche Tätigkeiten unter den
Gesichtspunkten Kosten/Leistung zu betrachten. Es kann z. B. festgestellt werden, was
eine Stunde Streifentätigkeit kostet. Der Nutzen der Streifentätigkeit ist nur bedingt
feststellbar. Durch Einführung der zweigeteilten Laufbahn werden in Niedersachsen die
Streifen durch BeamtInnen des g. D. durchgeführt. Der Blick in das Bundesland Hessen
zeigt, dass dort Streifentätigkeiten z. T. schon durch Wachpolizisten, bezahlt nach BAT
6 b, durchgeführt werden. Für Niedersachsen besteht die Gefahr der analogen
Einführung. Polizeiliches Handeln ist jedoch grundsätzlich im Bereich des g.D.
anzusiedeln (siehe Kienbaum-Gutachten), weil in einer freiheitlich-demokratischen
Gesellschaft die Polizei nicht bloßes Vollzugsorgan zur Ausführung staatlicher
Aufgaben und zur Durchsetzung des Strafanspruches des Staates ist. Sie muss sich
vielmehr qualitativ hochwertig im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
und deren Problemen durch ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Konflikten und zur
Friedensstiftung legitimieren. Ein solches Berufsbild erfordert von der Polizei sehr viel
mehr als die Durchsetzung bestehender Normen. In Konfliktsituationen, und diese
treten kurzfristig immer wieder auf, können die PolizeibeamtInnen ihre Entscheidung
nicht ausschließlich aus vorgegebenen Rechtsnormen herleiten, sondern müssen in
ihrem Handeln unterschiedliche, teilweise widerstreitende Interessen und
Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
es nicht zu weiteren „Nettogehaltseinbußen“ bei den Polizeibeschäftigten kommt,
sondern zu „Nettozuwächsen“.
Begründung:
Seit 1992 kam es bei den Beamtinnen und Beamten zu min. 9, beim Tarifpersonal zu
min. 6 massiven Maßnahmen der Landesregierung, die zu Nettoverlusten beim Gehalt,
Verdienst, den Renten und Pensionen führte (s. Anlage). Besonders schwerwiegend
hier
auch
die
zunehmende
Arbeitsbelastung
durch
die
„Personalreduzierungsmaßnahmen“.
Mit den neusten Sparansätzen („Castor“) verfestigt sich der Eindruck, dass die
Landesregierung in ihrer Hilflosigkeit auf phantasieloses und kontraproduktives Sparen
verfällt; Ein Sparansatz wäre z.B., auf unnütze, kostspielige „Reformvorhaben“ in der
Polizei (vorerst) zu verzichten.
Auswahl der Einsparungen bei den Beamten
1.
1992 Beamtenversorgung; Umstellung der Ruhegehaltsskala von der
degressiven Staffelung auf das Linearsystem mit der Folge, statt 35
jetzt 40 Dienstjahre bis zum Erreichen der höchsten Pension
2.
1994 „Einfrieren“ der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) auf den
Stand 1993, Folge ist die jährliche Absenkung des „Bemessungsfaktors“ auf derzeit ca. 86 %
3.
1996 Einführung der 40-Stunden-Woche für die Landesbeamten
4.
1997 Dienstrechtsreform
· Streckung der Dienstaltersstufen (jetzt Leistungsstufen) =
Einsparpotenzial für leistungsorientierte Bezahlung
5.
1998 Versorgungsreform
· Polizeizulage wird beim Stand von 127,38 € „eingefroren“
· Polizeizulage ist (nach Übergangszeit) nicht mehr ruhegehaltfähig
monatlicher Verlust von mehr als 90 €
· Einführung von Versorgungsabschlägen bis zu 10,8 % bei
vorzeitiger Pensionierung infolge Dienstunfähigkeit (Krankheit)
6.
2001 Leistungsprämien für Beamtinnen/Beamte fallen dem Rotstift zum
Opfer (das Geld dafür wurde durch die Streckung der Dienstaltersstufen– siehe 1997 längst eingespart)
7.
2002 Absenkung der Pensionen
8.
regelmäßig nur zeitverzögerte Übertragung der Tarifabschlüsse auf die
Beamten zwischen 1 und 9 Monaten
9.
2003/ 2004 Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld
Auswahl der Einsparungen bei den Tarifbeschäftigen im öffentlichen Dienst
1.
2.
1994
- „Einfrieren“ der Zuwendung von 98,40 % bis 2001 auf 85,8 %
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird von 26 auf 6 Wochen für
neu eingestellte Arbeiterinnen und Arbeiter gekürzt
1996 Sonderurlaubsregelungen werden eingeschränkt
3.
1998 Zusatzversorgung
- Wiedereinführung der Eigenbeteiligung von 1,25 %
4.
2000 Rentenreform
- Absenkung des Niveaus von 70 auf 67 %
5.
2002 Zusatzversorgung
- Anhebung der VBL-Zulage auf 1,41 %
6.
2003
- Erhöhung der Rentenbeitrages auf 19,5 %
Antragsteller: Landesfrauenvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
das Konzept zur Führungskräfteentwicklung der Polizei des Landes Niedersachsen
unter dem Aspekt des Gender-Ansatzes fortgeschrieben wird.
Begründung:
Seit 1998 gibt es das Konzept zur Führungskräfteentwicklung der Polizei des Landes
Niedersachsen (FKE). Seit nunmehr sieben Jahren hat es weder eine Evaluation noch
eine Fortschreibung gegeben.
Bislang ist es immer noch nicht gelungen, den Anteil an Frauen in ersten
Führungsfunktionen signifikant zu erhöhen.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, das FKE besonders im Hinblick auf die
Übernahme von Führungsaufgaben und -funktionen durch Frauen, sowie den
Blickwinkel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, auch in Führungsfunktionen, zu
überarbeiten und weiter zu entwickeln.
Antragsteller: Landesjugendvorstand
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass
bei anstehenden Veränderungen im Bereich der Besoldung eine eigenständige
Besoldung für die Polizei eingeführt wird.
Begründung:
Der Polizeiberuf ist neben hohen Fähigkeiten und Fertigkeiten – wie kaum eine andere
Tätigkeit – in ein übergeordnetes Beziehungsgeflecht eingebunden von rechtlichen
Bindungen, politischen Vorgaben, öffentlicher Aufmerksamkeit und hoher und
berechtigter Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an ihre persönliche Sicherheit.
Unter dem Einfluss dieses Geflechtes sind die Polizistinnen und Polizisten in ihrem
täglichen Dienst zu schwerwiegenden Eingriffen in die persönliche Freiheit und andere
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Sie müssen ihre Entscheidung oft
in Sekunden treffen. Hinzu kommen die hohe psychische und physische Belastung
jedes einzelnen Beamten und die allgegenwärtige
nicht unerhebliche
Verletzungsgefahr. Hinzu kommt, dass die wechselnden Dienstzeiten (Früh- Spät-,
Nacht- und Wochenenddienste) wie die zahlreichen Überstunden eine erhebliche
Belastung für das Privatleben einer Polizistin, eines Polizisten darstellt.
Vor diesem Hintergrund muss es eine bundesweit einheitliche und dem hohen
Anspruch an Qualität und Quantität der Arbeit gerechte Besoldung für die Polizei
geben.
Diese eigenständige Besoldung für die Polizei könnte den Erfordernissen der Polizei
entsprechen. Darüber hinaus könnten die hohen Sympathiewerte der Polizei in der
Bevölkerung und bei den Politikern darin einfließen. Der DGB wird hier als 94er
Spitzenorganisation nicht in Frage gestellt.
Bundeseinheitlich muss die Besoldung schon deshalb erfolgen, weil die Tätigkeiten der
Polizeien der Länder und des Bundes nahezu gleich sind. So gelten bestimmte
Strafvorschriften und Verordnungen ja bundesweit. Die Bundes- und Landesregierung
sind aufgefordert, den wachsenden Patchwork-Teppich an Regelungen im
Polizeibereich schnellstmöglich wieder zu vereinheitlichen und damit den Polizistinnen
und Polizisten den Rücken zu stärken und ihnen wieder Vertrauen in die Politik zu
geben.
Antragsteller: Tarifkommission
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
im Fall einer Anhebung der Lebensarbeitszeit im Tarifbereich auf das 67. Lebensjahr
die Vorschriften im Rentenversicherungsrecht verändert werden. Eine abschlagsfreie
Rente muss zukünftig nach 40 Versicherungsjahren und einem Lebensalter von
mindestens 62 Jahren möglich sein.
Lebensarbeitszeitkonten müssen eingeführt werden, um auch Überstunden, für die
Sozialabgaben geleistet werden, in Arbeitszeit bzw. Versicherungsjahre umrechnen zu
können. Überstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, sind mit dem
jeweiligen Überstundenzuschlag zu faktorisieren.
Begründung:
Es kann nicht angehen, dass ausschließlich das Lebensalter, nicht aber die Versicherungszeit, für eine abschlagsfreie Rente berücksichtigt wird. Nach einer Studie der
Universität Bochum reichen 28 Versicherungsjahre, um unser jetziges Rentensystem zu
tragen. Alles was darüber hinaus an Versicherungsjahren geleistet wird, gilt als Beitrag
zur Solidargemeinschaft der Versicherten. Es ist nicht hinnehmbar, dass durch das
erhöhte Lebensalter weitere Rentenabschläge eingeführt werden.
Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
der Abbau von großen Teilen der Polizeiverwaltung (Unterkunft/Liegenschaft) und damit
Wegfall von Dienstposten und Arbeitsplätzen durch die 2. Phase der Verwaltungsmodernisierung verhindert wird.
Begründung:
Die Landesregierung hat am 19.04.05 für die Phase 2 der Verwaltungs-modernisierung
in Niedersachsen ein Projekt "Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau und
Gebäudeverwaltung in Niedersachsen" beschlossen mit dem Ziel, die Optimierung der
Querschnittsbereiche zur Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften durch
Konzentration der Aufgaben und Anbindung an das Bau-, Liegenschafts- und
Gebäudemanagement in Nds. zu untersuchen.
Basierend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme des Personal- und Sachmitteleinsatzes sollen in einem ersten Schritt die Aufgaben der Hausdienste, der zentralen
Servicebereiche und des Beschaffungswesens überprüft werden. Dazu wurden bereits
umfangreiche Fragebögen für 13 Abfragefelder (Hausmeisterdienste, Eigenhandwerkerleistungen, Gebäudereinigung, Pförtner- und Gebäudesicherheits-dienste,
Arbeitssicherheit, Beschaffung von Energien und anderen Medien, Wartung und
Instandhaltung technischer Anlagen, Beschaffung zur Aufrechterhaltung der
Infrastruktur, Post- und Botendienste, Kopierdienste/Druckereien, Personen- und
Kurierfahrdienste, Kfz.-bestand, Unterterbringungs- und Flächenmanagement) zur
Datenerfassung an die Dienststellen versandt.
Das Ziel der Landesregierung von Outsourcing und / oder Outtasking von kompletten
Aufgabenbereichen aus den Unterkunfts- und Liegenschaftsbereichen, also den
klassischen Wirtschaftsverwaltungen, ist deutlich erkennbar.
Das bedeutet für die Wirtschaftsverwaltungen im einzelnen:
bei Outsourcing:
wesentlich niedrigerer Personalansatz für Verwaltungspersonal,
kompletter Wegfall der Haus- und Hofdienste,
Verlagerung auf Privatdienste mit Niedriglohnstrukturen.
bei Outtasking:
Übergang von Aufgaben auf den Landesliegenschaftsfond (LFN), nur noch Koordinierung von Auftragserledigungen (zwar Qualitätszuwachs und nur mit Verwaltungsfachleuten möglich), aber in jedem Fall Personalreduzierung in erheblichem Umfang.
Alles zusammen genommen bedeutet letztendlich:
Eine mittelbare Gefährdung der Einsatzfähigkeit der Polizei an sich, da für die
Bewältigung von Einsatzlagen kein! Unterstützungspersonal aus dem Tarif- und
Verwaltungsbereich mehr zur Verfügung stehen wird. Damit wird der Einsatz von
Vollzugsbeamtinnen und -beamten in diesen unterstützenden Arbeitsbereichen, für die
Vollzugskräfte nicht ausgebildet wurden, aber auch zu teuer sind, wieder massiv
zunehmen. Dies entzieht der originären Vollzugstätigkeit unbedingt notwendiges
Personal in erheblichem Umfang.
Damit wird die Polizei insgesamt unnötige höhere Kosten zu verzeichnen haben.
Gebäude und Liegenschaften werden nicht mehr ausreichend instand gehalten und
gepflegt werden können, da nicht zu erwarten ist, daß Sachhaushalte gestärkt werden.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Stellen des Tarifpersonals in den Servicebereichen erhalten bleiben und eben nicht
dem Reformarbeitsmarkt zugeführt werden
- siehe Leitantrag Nr. 01 - Tarifkommission Begründung:
Da die Arbeit auch weiterhin vorhanden ist, werden im Lande immer mehr
Vollzugsbeamte eingesetzt, um diese Arbeitsfelder zu besetzen. Das ist im Sinne einer
effektiven Polizeiarbeit kontraproduktiv.
Antragsteller: Tarifkommission
Leitantrag zum Landesdelegiertentag 2005
Durch unsere Verfassung ist im Rahmen des Sozialstaatsprinzips dem öffentlichen
Arbeitgeber eine sozial ausgleichende Rolle übertragen worden. Somit hat der
öffentliche Arbeitgeber insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten eine be-
sondere Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Dieses wird auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten deutlich, da auch in der Wirtschaftspolitik dem Staat im Rahmen der
antizyklischen Finanzpolitik eine besondere Aufgabe übertragen wurde. Demzufolge
sollte es besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit im Selbstverständnis des
öffentlichen Arbeitgebers liegen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zumindest die
vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern.
Deshalb tritt die Gewerkschaft der Polizei dem Abbau von Arbeitsplätzen in den
genannten Bereichen energisch entgegen und fordert die Landesregierung auf, mit den
von Veränderungen betroffenen Arbeitnehmern/-innen verantwortlich im Sinne eines
sozialen Arbeitgebers umzugehen.
Begründung:
Im Bundesland Niedersachsen ist festzustellen, dass der öffentliche Arbeitgeber den
Erhalt von Arbeitsplätzen haushaltspolitischen Gegebenheiten unterordnet. Die
Landesregierung hat mehrere Beschlüsse getroffen, die Arbeitsplatzabbau zur
Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes zur Folge haben. Zum einen ist durch den
Beschluss zur Verwaltungsreform ein Abbau von 6743 Stellen bis zum Jahr 2008
beschlossen worden. Zum zweiten ist im Polizeibereich der Verlust von 313 Stellen,
davon allein 215 Stellen in den Serviceeinrichtungen, vorprogrammiert, da man sich u.
a. von diesen Aufgabenbereichen trennen will. Als drittes hat die Landesregierung die
Vereinbarung
mit
den
Spitzenorganisationen
(81er-Verein-barung
zur
Staatsmodernisierung) gekündigt und somit den Ausschluss von betriebsbedingten
Kündigungen zurückgenommen.
Als weiteres beschäftigungssenkendes Element wirkt der Erlass über den
Einstellungsstopp in Verbindung mit der Maßgabe, auslaufende befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nicht mehr zu verlängern.
Auswirkungen dieser Arbeitsplatz vernichtenden Beschlüsse sind in der Polizei bereits
spürbar. Seit Beginn des Jahres 2005 sind ca. 240 befristete Arbeitsverträge
ausgelaufen, obwohl die Stellen und auch die tatsächliche Arbeit nach wie vor
vorhanden sind. Teilweise werden Polizeibeamte eingesetzt, um die anfallenden
Arbeiten zu erledigen. Das geht zu Lasten der von der Landesregierung angekündigten
Präsenz von Polizeibeamten „auf der Straße“. Die meisten der ehemals befristeten
Arbeitnehmer/-innen sind seit dem Auslaufen der Arbeitsverträge arbeitslos (Hartz IV).
Mit dieser Politik subventioniert das Land Niedersachsen Arbeitslosigkeit, anstatt diesen
qualifizierten Kolleginnen und Kollegen Arbeit zu ermöglichen und somit sowohl die
Kaufkraft zu stärken als auch zusätzliche Beitragszahler für unsere Sozialsysteme zu
erhalten.
Das Personal in den Servicediensten der Polizei erlebt schon seit Jahren einen
Schlingerkurs, der bei den Betroffenen zu großen Verunsicherungen führt. Mit dem
Erlass zur Jobbörse ist in diesem Jahr erstmalig ein Rankingverfahren durchgeführt
worden, in das Kolleginnen und Kollegen gemeldet werden mussten. Grundlage zur
Festlegung, wer welchen Platz auf der Rankingliste bekam waren Alter, Einstellungsdatum und ggf. Schwerbehinderungsgrad. Weiche soziale Daten wie z. B.
schulpflichtige Kinder, Teilzeitbeschäftigungen, Pflege naher Angehöriger, Haus-/
Wohnungsbesitz o. ä. wurden für die Reihenfolge auf den Listen nicht erhoben.
Die der Jobbörse namentlich genannten Beschäftigten sollen möglichst schnell auf
andere freie Stellen in der Landesverwaltung umgesetzt werden. Inwieweit das zu
persönlichen Nachteilen, wie längeren Anfahrtszeiten, negativen Entwicklungen bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gehaltseinbußen etc. führen kann, ist bis jetzt
noch nicht bekannt.
Mittel- bis langfristig wird es über diese Maßnahmen zu noch mehr sozialen Konflikten
innerhalb der Gesellschaft und zum Einbruch bei den Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherungssystemen kommen.
Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück
Resolution
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand
sich dafür einsetzt, dass
die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages in ihrem politischen Handeln die
Gerechtigkeit nicht vergessen. Sie sollen aufgefordert werden, bei ihren Diäten eine
Kürzung analog den Kürzungen in der Beamtenbesoldung vorzunehmen.
Begründung:
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages haben einen zeit- und arbeitsintensiven Job zu leisten. Dieses wird anerkannt und soll auch weiterhin auf hohem
Niveau entlohnt werden dürfen. Aber auch die verbeamteten und angestellten
Staatsdiener widmen sich mit voller Hingabe ihrer Berufung und haben das Recht, fair
behandelt zu werden.
Auf Beschluss der Abgeordneten des Landtages haben die Beamten mit der kompletten Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes maßgeblich zur Konsolidierung
des (von ihnen nicht in die Krise geführten) Landeshaushaltes beizutragen. Aus
Gründen der Fairness, der Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen sowie der
Gerechtigkeit, sollen die Abgeordneten aufgefordert werden, ihr Weihnachtsgeld,
welches sie sich im Jahre 1997 selbst auf die 12 Monate aufgeteilt haben und seitdem
fortan mit ihren monatlichen Diäten ausbezahlt bekommen, aus diesen wieder heraus
zu rechnen und zu streichen!
Antragsteller: Fachausschuss Schutzpolizei
Dringlichkeitsantrag: 01
Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass
eine abschließende und einheitliche Regelung geschaffen wird, um im NIVADIS-System
auch in abgeschlossenen Vorgängen zu dienstlichen Zwecken zu recherchieren.
Begründung:
Das Vorgangssystem NIVADIS verlangt vom Erstanwender / Ersteller von Vorgän-gen
eine Flut von Daten, die eingegeben werden muss, um durch die Plausibilitätskontrolle
zu kommen. Dies erfordert einen hohen Arbeitsaufwand der Kollegen.
Werden die Vorgänge dann z. B. an die Staatsanwaltschaft endabgegeben, darf selbst
vom Ersteller des Vorgangs aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr darin
gelesen werden. Dies ist aber oft nötig vor Gerichtsterminen und auch im Rahmen von
Soforteinsätzen, um Erkenntnisse zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Eigensicherung der einschreitenden Kollegen zu gewinnen und weiterzugeben.
Wir leisten uns ein komplexes Vorgangsbearbeitungssystem, das die Kollegen teilweise
bis an den Rand des Zumutbaren bringt, stellen aber einen der wenigen Nutzen des
Systems in Frage.
Einige Kollegen sind offenbar aus Unkenntnis oder aufgrund der unterschiedlichen
Handhabung dieser Problematik in den Bereich der Ermittlung einer Owi gegen sie
geraten.
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