A - Satzung und Organisation Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Qualifizierung der Kreisgruppenvorsitzenden und der Vertrauensleute professionalisiert und ebenenspezifisch durchgeführt wird. Begründung: Jedem Funktionär, jedem Kollegen macht es nicht nur Spaß, sondern es fordert ihn geradezu heraus, sich mit den Beschlüssen der Landesregierung oder sogar der Bundesregierung auseinander zusetzen. Dienstliche, polizeiliche und gesellschaftspolitische Themen komplettieren dieses Spektrum. Notwendig ist aber auch die Frage zu klären: Wer kümmert sich eigentlich um die Mitglieder in den Kreisgruppen, wenn sie Sorgen, Nöte oder andere Fragen haben, die geklärt oder beantwortet werden müssen=? Das jeweilige Verweisen an die nächsthöhere Instanz reicht dann nicht aus. Die Kreisgruppen sind die Seismographen für unsere Organisation. Deshalb müssen wir sie stärken, fördern und intensiv in unsere gewerkschaftliche Arbeit einbinden. Eine Vertrauensleutekonferenz im Jahr ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Das reicht aber nicht aus. Professionelles Kümmern wird ein sehr viel intensiveres Aufeinanderzugehen erfordern. Dies müssen wir alle gemeinsam wollen, denn auch schlichte existentielle Fragen unserer Organisation werden langfristig nur so positiv beantwortet werden können. Deswegen müssen besonders die Seminare für VL und KG-Vorstandsmitglieder verstärkt auf diese Themen eingehen. Die Bereitschaft zur TN an solchen Seminaren ist vom LBV, den BG-Vorständen und den KG-Vorständen zu stärken und zu unterstützen. Die Bezirksgruppen führen in Ergänzung der Landesseminare eigene auf ihre Erfordernisse zugeschnittene Seminare oder Tagungen durch. Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass zur Förderung von jungen, engagierten Mitgliedern in der GdP ein Personalentwicklungskonzept entwickelt und umgesetzt wird. Begründung: Die Erfahrung, die man in der JUNGEN GRUPPE gewinnen kann, darf aus Altergründen nicht für die Gewerkschaft der Polizei verloren gehen. Ziel muss es sein, durch die JUNGE GRUPPE-Arbeit Erfahrung und Routine in der Gewerkschaftsarbeit zu gewinnen, um weitergehende Verantwortung in der Gewerkschaft der Polizei übernehmen zu können. Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass das gleiche Amt innerhalb der Gewerkschaft der Polizei von einer Person nur für insgesamt drei Legislaturperioden übernommen werden darf. Begründung: Professionalität ist für die Arbeit in der Gewerkschaft der Polizei sehr wichtig. Es darf aber durch das Festhalten an Positionen und Ämtern nicht zu einer Lähmung des zukunftsorientierten Handels kommen, weil im aktuellen Tagesgeschäft Fragen immer wieder von denselben Akteuren erörtert werden. Antragsteller: Tarifkommission Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass die Satzung in der nachfolgenden Form geändert und die Ziffern 1. und 2. zusätzlich in den § 24 der Satzung aufgenommen werden: § 24 Tarifkommission 1. Für die tarifpolitische Arbeit besteht die Tarifkommission. 2. Für den Fall von Tarifverhandlungen auf Landesebene wird sie durch den Landesvorsitzenden, den beiden für den Tarifbereich zuständigen GsVMitgliedern und dem/der Sprecher/in der Tarifkommission und dem/der Schriftführer/in der Tarifkommission vertreten. Die bisherigen Ziffern 1. ff werden dann unter der neuen Bezifferung 3. ff inhaltlich beibehalten. Begründung: Das Land Niedersachsen als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) will den Tarifvertrag ö. D. mit den Gewerkschaften z. Zt. nicht abschließen. Hintergrund dafür sind hauptsächlich die im Tarifvertrag getroffenen Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Einmalzahlungen. Das Land will ggf. auch durch eigene länder-spezifische Vereinbarungen eine analoge Anwendung der Regularien, die für die Beamten gültig sind, erreichen. Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, dass Niedersachsen, wie auch schon andere Bundesländer aus der TdL ausscheidet. Sollte sich das Erfordernis ergeben, eigenständige Tarifverhandlungen in Niedersachsen zu führen, sollte wie auch bei der GdP Bund, im Rahmen der Gesamtverantwortung der in Ziffer 2. genannte Personenkreis diese Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft der Polizei führen. Antragsteller: Landesseniorenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge die neuen Zusatzbestimmungen der Seniorengruppe Niedersachsen beschließen. Zusatzbestimmungen der Seniorengruppe Niedersachsen Alt I. Neu Präambel und Sitz I. Präambel und Sitz Art. 1 Art. 1 Gemäß § 24 der Zusatzbestimmungen des Gemäß § 25 Abs. 3. der Satzung der Landesbezirks Niedersachsen zur Satzung Gewerkschaft der Polizei Niedersachder Gewerkschaft der Polizei besteht in der sen besteht innerhalb der „GdP Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Niedersachsen“ eine Seniorengruppe. Niedersachsen, eine SENIORENGRUPPE (GdP). Grundlage der Arbeit der SENIOREN- Grundlage der Arbeit der SeniorenGRUPPE (GdP) sind: gruppe sind: a) Satzung der Gewerkschaft der Polizei a) Satzung der Gewerkschaft der b) Zusatzbestimmungen zur Satzung der Polizei Gewerkschaft der Polizei b) Versammlungs- und Sitzungsc) Satzung der SENIORENGRUPPE (GdP) ordnung der Gewerkschaft der d) Zusatzbestimmungen zur Satzung der Polizei Gewerkschaft der Polizei für den c) Rechtsschutzordnung der Landesbezirk Niedersachsen Gewerkschaft der Polizei e) nachfolgende Zusatzbestimmungen d) Richtlinien zur Führung von Musterdes Landesbezirks Niedersachsen zur prozessen Satzung der SENIORENGRUPPE (GdP) e) Richtlinien der Seniorengruppe ´ (Bund) f) Satzung der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen g) Zusatzbestimmungen des Landesbezirks Niedersachsen zur Rechtsschutzordnung h) nachfolgende Zusatzbestimmungen der Seniorengruppe Niedersachsen. Art. 2 Art. 2 Sitz der SENIORENGRUPPE (GdP) Niedersachsen ist der GdP-Landesbezirk Niedersachsen. Sitz der Seniorengruppe Niedersachsen ist die GdP Niedersachsen. II. Mitgliedschaft II. Mitgliedschaft Art. 3 Art. 3 Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei - sofern sie Versorgungsempfänger/innen oder Rentner/innen sind – gehören der Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei - sofern sie Versorgungsempfänger/ SENIORENGRUPPE (GdP) an -innen oder Rentner/-innen sind gehören der Seniorengruppe Niedersachsen an. III. Organe III. Organe Art. 4 Art. 4 Organe der SENIORENGRUPPE (GDP) sind: - die Landesseniorenkonferenz - der Landesseniorenvorstand - der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand. Organe der Seniorengruppe Niedersachsen sind: - die Landesseniorenkonferenz, - der Landesseniorenvorstand, - der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand. Art. 5 Art. 5 Landesseniorenkonferenz Landesseniorenkonferenzen finden im gleichen Abstand wie Landesdelegiertentage statt; jedoch so rechtzeitig, dass Anträge zum Landesdelegiertentag termingerecht eingereicht werden können. Landesseniorenkonferenz Landesseniorenkonferenzen finden im gleichen Abstand wie Landesdelegiertentage statt; jedoch so rechtzeitig, dass Anträge zum Landesdelegiertentag termingerecht eingereicht werden können. Im Übrigen gilt § 10 der Satzung der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen. Außerordentliche Landesseniorenkonferenzen Außerordentliche Landesseniorenkönnen auf Antrag von 2/3 der Bezirkskonferenzen können auf Antrag von seniorengruppen oder auf Beschluß des 2/3 der Bezirksseniorenvorstände Landesseniorenvorstandes mit 2/3-Mehrheit oder auf Beschluss des Landeseinberufen werden. seniorenvorstandes mit 2/3-Mehrheit einberufen werden. Die Landesseniorenkonferenz setzt sich aus den Delegierten der Bezirksseniorengruppen zusammen. Der Landesseniorenvorstand legt im Einvernehmen mit dem Landesbezirksvorstand den Delegiertenschlüssel fest. Die Landesseniorenkonferenz setzt sich aus den Delegierten der Bezirksseniorengruppen zusammen. Der Landesseniorenvorstand legt im Einvernehmen mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand den Delegiertenschlüssel fest. Die Mitglieder des Landesseniorenvorstandes Die Mitglieder des Landesseniorennehmen mit beratender Stimme an der vorstandes nehmen mit beratender Landesseniorenkonferenz teil. Stimme an der Landesseniorenkonferenz teil. Die Landesseniorenkonferenz hat die Die Landesseniorenkonferenz hat die Aufgaben: Aufgaben: a) b) über Anträge und Resolutionen zu a) über die Anträge und Resolutionen beschließen, zu beschließen, Erledigung der Aufgaben, die sich aus b) Erledigung der Aufgaben, die sich der Satzung und den Zusatzaus den Satzungen und den c) d) bestimmungen ergeben, Zusatzbestimmungen ergeben, Wahl der Mitglieder des Geschäftsc) Wahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Landesseniorenvorstandes, führenden Landesseniorenvorstandes, Beschlussfassung über die Zusatzbe- d) Beschlussfassung über die Zusatzstimmungen der SENIORENGRUPPE bestimmungen der Seniorengruppe (GdP) des Landesbezirks NiederNiedersachsen und Änderungen sachsen zur Satzung der daraus. SENIORENGRUPPE (GdP) Antragsberechtigt an die Seniorenkonferenz sind: die Bezirksseniorengruppen und der Landesseniorenvorstand. Antragsberechtigt an die Landesseniorenkonferenz sind: - die Bezirksseniorengruppen und - der Landesseniorenvorstand Art. 6 Art. 6 Landesseniorenvorstand Landesseniorenvorstand Der Landesseniorenvorstand setzt sich aus Der Landesseniorenvorstand setzt dem Geschäftsführenden Landesseniorensich aus dem Geschäftsführenden vorstand sowie je einem Beisitzer aus den Landesseniorenvorstand sowie je Bezirksseniorenvorständen zusammen. einem Beisitzer/in aus den Bezirks(Im übrigen gilt § 10 der Zusatzbestimmungen seniorenvorständen zusammen. des Landesbezirks Niedersachsen zur Satzung der Gewerkschaft der Polizei in analoger Anwendung). Der Landesseniorenvorstand hat Der Landesseniorenvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: wahrzunehmen: a) Die Einhaltung und Erfüllung der a) Die Einhaltung und Erfüllung der seniorenpolitischen Grundsätze der seniorenpolitischen Grundsätze, SENIORENGRUPPE (GdP), b) die Durchführung der Beschlüsse b) die Durchführung der Beschlüsse der Landesseniorenkonferenz, der Landesseniorenkonferenz, c) Planung, Koordinierung und Durchc) Planung, Koordinierung und Durchführung der gewerkschaftlichen führung der gewerkschaftlichen Seniorenarbeit auf Landesebene. Seniorenarbeit auf Landesebene. Der Seniorenvorstand hat auf der LandesDer Landesseniorenvorstand hat auf seniorenkonferenz den Delegierten über die der Landesseniorenkonferenz den von ihm geleistete Tätigkeit Rechenschaft Delegierten über die von ihm abzulegen. geleistete Tätigkeit Rechenschaft abzulegen. Art. 7 Art. 7 Geschäftsführender Landesseniorenvorstand Geschäftsführender Landesseniorenvorstand Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand besteht aus Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand besteht aus - dem Landesseniorenvorsitzenden dem/der Landesseniorenvorsitzenden, - dem stellvertretenden Landessenioren- - vorsitzenden dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer. - den 2 stellvertretenden Landesseniorenvorsitzenden, - dem /der Schriftführer/-in und - dem /der stellvertretenden Schriftführer/-in. Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand hat die Aufgaben gem. Art. 6 wahrzunehmen. Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand hat die Aufgaben gem. Art. 6 wahrzunehmen. Art. 8 Art. 8 Der Landesseniorenvorsitzende vertritt die Landesseniorengruppe bei der SENIORENGRUPPE (GdP). Der Landesseniorenvorsitzende vertritt die Landesseniorengruppe Niedersachsen. IV. Gliederung IV. Gliederung Art. 9 Art. 9 Bezirksseniorengruppen Bezirksseniorengruppen Die Bezirksgruppen bilden Seniorengruppen. Die Bezirksseniorengruppen führen in gleichen zeitlichen Abständen wie die Bezirksgruppen ihre Ordentliche Bezirksseniorenkonferenz durch; jedoch so rechtzeitig, dass Anträge an die Ordentliche Bezirksgruppenversammlung termingerecht eingereicht werden können. Die Bezirksgruppen bilden Seniorengruppen. Die Bezirksseniorengruppen führen in gleichen zeitlichen Abständen wie die Bezirksgruppen ihre Ordentliche Bezirksseniorenkonferenz durch; jedoch so rechtzeitig, dass Anträge an die Delegiertenversammlung der Bezirksgruppe und zur Landesseniorenkonferenz eingereicht werden können. Die Bezirksseniorengruppen wählen auf der Ordentlichen Bezirksseniorenkonferenz den Bezirksseniorenvorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Schriftführer, die den Bezirksseniorenvorstand bilden. Die Bezirksseniorengruppen wählen auf der Ordentlichen Bezirksseniorenkonferenz den Bezirksseniorenvorsitzenden/-in, dessen Stellvertreter/-in und den Schriftführer/-in, die den Bezirksseniorenvorstand bilden. Der Bezirksseniorenvorsitzende gehört dem Bezirksgruppenvorstand an und ist Mitglied des Landesseniorenvorstandes. Der Bezirksseniorenvorsitzende/-in gehört dem Bezirksgruppenvorstand an und ist Mitglied des Landesseniorenvorstandes. Art. 10 Art. 10 Seniorensprecher der Kreisgruppen Seniorensprecher der Kreisgruppen Die Senioren der Kreisgruppen bestimmen ihren Seniorensprecher und seinen Vertreter. Der Seniorengehört dem Kreisgruppen- Die Senioren/-innen der Kreisgruppen bestimmen ihre(n) Seniorensprecher/-in und seine(n) Vertreter/-in. Der /die Seniorensprecher/-in gehört dem vorstand an und ist Mitglied der Bezirksseniorengruppe. Kreisgruppenvorstand als Beisitzer/-in an und ist Mitglied der Bezirksseniorengruppe. V. Inkrafttreten V. Inkrafttreten Art. 11 Art. 11 Diese Zusatzbestimmungen treten am 07.06.1988 in Kraft. Diese Zusatzbestimmungen der Seniorengruppe Niedersachsen treten nach Beschlussfassung durch die Landesseniorenkonferenz und Verabschiedung durch den Landesdelegiertentag 2005 in Kraft. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass sich die GdP mit der Fragestellung beschäftigt: Was können oder müssen wir tun, um uns als GdP für Mitglieder und Nichtmitglieder interessant zu machen? Begründung: Die Mitgliederzahlen gehen stetig zurück. In der heutigen Zeit ist es aber wichtig, eine große und wachsende Solidargemeinschaft zu bleiben. In diesen Zeiten, wo es uns immer mehr an den Geldbeutel geht, dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wie die Zahl der Mitglieder zurückgeht. Das Vertrauensleutekonzept ist sicherlich ein Teil, das den Mitgliederschwund ein wenig eindämmt. Allerdings hat sich unsere Zeit gewandelt. Die aktive Arbeit in einer Gewerkschaft wird nicht wirklich gewünscht. Wir müssen uns intensiv mit der Frage beschäftigen: Wie gelingt es uns, wieder attraktiv für „neue“ KollegInnen zu werden. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit KollegInnen aus unterschiedlichen Dienstbereichen mit und ohne Funktion in der GdP könnte hilfreich sein. Ratsam wäre es auch, „frisch“ausgebildete KollegInnen in dieser Arbeitsgruppe zu integrieren. Sie sind die heutige Generation und dürften am besten Auskunft darüber geben können, was Gewerkschaft attraktiv machen könnte. Ferner müssen wir uns auch intensiver der Bestandspflege widmen. Die Erfahrung zeigt, dass wer einmal aus der GdP ausgetreten ist, nur sehr schwer, meist gar nicht, zur Rückkehr zu bewegen ist. Was erwarten diese KollegInnen von uns, aus welchem Grund haben sie die GdP verlassen und wie können wir Anreize für eine Rückkehr finden und schaffen? Wichtig ist auch die Frage, wo können und müssen wir ansetzen, so dass es erst gar nicht zum Austritt kommt?! Die Zufriedenheit mit der Mitgliedschaft in der GdP muss gewährleistet sein. Die Erwartungshaltung die unsere Basis an die Arbeit der GdP hat, muss befriedigt werden! Aus diesen Gründen wünschen wir uns die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die sich mit diesen Fragestellungen beschäftigt. B - Beamtenrecht Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass für das berufliche Fortkommen der großen Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Polizei ein Laufbahnverlaufsmodell entwickelt und umgesetzt wird, das den Anforderungen des Grundgesetzes und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung gerecht wird und Beurteilungen in der bisherigen Form überflüssig macht. Der Aufstieg in die Spitzenämter des gehobenen Dienstes sowie Beförderungen innerhalb des höheren Dienstes sind über eine systematische Personalentwicklung und transparenten, weiter verbesserten Auswahlverfahren zu organisieren. Die GdP akzeptiert in diesem Zusammenhang verbindliche Anforderungsprofile für die jeweils zu besetzenden Dienstposten. Begründung: Das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten innerhalb der Polizei wird nach wie vor in erster Linie über Beurteilungen geregelt. Jahrzehntelange Erfahrungen mit diesem Instrument haben gezeigt, dass es zur Organisation des beruflichen Fortkommens in die für prinzipiell für alle Beamtinnen und Beamten erreichbaren (Regel-) Beförderungsämter ein denkbar ungeeignetes Instrument ist. Der immense Arbeitsaufwand verbunden mit Frusterlebnissen in großen Teilen der Beamtenschaft steht in keinem Verhältnis zu dem auf diesem Wege kaum erreichbaren und deshalb mehr theoretischen Anspruch einer optimalen Personalauslese. Deshalb muss der Weg für die große Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in das für alle erreichbare Zielamt anders organisiert werden. Ein Laufbahnverlaufsmodell, das Leistungs- und Qualifizierungselemente enthält, erscheint uns eine brauchbare Alternative zu sein. Die Vergabe von Spitzenämtern des gehobenen Dienstes sowie aller Beförderungsämter des höheren Dienstes bedingen eine strukturierte und erfolgreich durchlaufene Personalentwicklung. Anforderungsprofile müssen verbindlich festgeschrieben sein. Die angewendeten Auswahlverfahren müssen weiterentwickelt werden, damit sie einem Höchstmaß an Transparenz und Prognosesicherheit entsprechen. Antragsteller: Landesfrauenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich für die Fortführung des AlgD einsetzt und dafür familiengerechte Rahmen-bedingungen geschaffen werden, die eine Benachteiligung der im mittleren Dienst befindlichen Beamtinnen verhindern. Begründung: Mit Stand vom 01.04.2005 befinden sich noch 1623 Vollzugsbeamtinnen und -beamte im mittleren Dienst. 559 (34,4 %) davon sind weiblich (Erhebung des LPP 5). Häufig sind Frauen gehindert, den Aufstiegslehrgang zu besuchen, weil eine Kinderbetreuung während der gesamten Lehrgangszeit einen nicht unerheblichen Aufwand für die Beamtin/Beamten bedeutet. Häufig sind die zu betreuenden Kinder im Kindergarten, Vorschul- und/oder Grundschulalter. Eine Betreuung der Kinder in diesen Phasen ist unumgänglich und notwendig. Insbesondere Frauen stellen dafür ihr eigenes Fortkommen in den Hintergrund. Die Kinderbetreuungsangebote im Wohnort sind begrenzt, so dass eine über die Mittagszeit hinauslaufende Betreuung in einem Kindergarten oder einer Grundschule nicht flächendeckend und nicht für alle Kinder möglich ist. Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass bei allen anstehenden Veränderungen bei der polizeilichen Ausbildung auch in Zukunft zum Beginn des Studiums eine bedarfsorientierte Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung im Rahmen der zweigeteilten Laufbahn stattfindet. Begründung: Jüngste Entwicklungen in anderen Landespolizeien wie z.B. Hamburg und Bremen zeigen, dass politisch Verantwortliche von einer bedarfsorientierten Ausbildung abrücken und im Rahmen einer Externalisierung zunächst einen freien Studiengang Sicherheitsmanagement anbieten, um nach einem bestimmten Zeitraum Studenten, die auf BaföG-Ebene studieren, in das polizeiliche Auswahlverfahren zu bringen. Dies kann nicht die Zukunft der Personalgewinnung bei der Polizei sein! Antragsteller: Landesseniorenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Wahlleistungen bei stationärer Behandlung weiterhin für alle Berechtigten beihilfefähig bleiben müssen. Begründung: Diese Beihilfefähigkeit wurde zum 01.01.2002 für den Berechtigtenkreis gestrichen, die am 31.12.2001 das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Zum 01.01.2005 wurde der Wegfall der Beihilfefähigkeit von diesen o. a. Wahlleistungen auch für den bisher von dieser Regelung ausgenommenen Personenkreis gestrichen. Hier erhofft sich die Landesregierung Ersparnisse von 15 Millionen pro Jahr und dies auf dem Rücken von älteren Kolleginnen und Kollegen, die jetzt neue Versicherungsverträge mit ihren Krankenversicherungen abschließen müssen, wobei dieser Personenkreis sich nicht einmal gegen unrechtmäßige Erhöhungen wehren kann. Falls das Land Niedersachsen ein eigenes Beihilfegesetz erhält, ist dafür zu sorgen, dass die Beihilfefähigkeit in diesem Punkt wieder aufgenommen wird. Antragsteller: Landesseniorenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Änderung der Beihilfeverordnung betr. der Wahlleistungen im Krankenhaus zurück genommen wird. Begründung: Die Änderung reißt ein großes Loch in den Versicherungsschutz. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 hat das Land Niedersachsen seine Beihilfevorschriften dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 der Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen auch für die Personen entfällt, die am 01.01.2002 bereits 65 Jahre alt waren. Somit bestehen nur noch stationäre Regelleistungen oder man versichert auf 100 Prozent. Antragsteller: Landesseniorenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) wieder gezahlt wird und als 13. Monatsgehalt in die Versorgungsbezüge einfließt. Begründung: Begründung wird mündlich vorgetragen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die bestehenden Heilfürsorgebestimmungen des § 7 dahingehend ausgelegt werden, dass Medikamente, die medizinisch notwenig sind, für die es aber keine kostengünstigeren Alternativpräparate gibt, vollständig bezahlt werden. Begründung: Es gibt unter anderen das Medikament „Sortis“ ( für Herzerkrankungen ) ohne eine solche Alternativmöglichkeit. Es bleibt ein Selbstbehalt für die Betroffenen von ca. 30 € pro Monat. Dies führt jährlich zu einer Sonderbelastung dieserart chronisch Erkrankter von ca. 360 €, was wiederum ca. 40 % des 1,6 %igen Eigenanteils an der Heilfürsorge entspricht. Im Beihilferecht hat die Rechtsprechung zur vollen Kostentragung durch das NLBV geführt. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Initiative ergriffen wird, mit dem MI Gespräche zu führen, um eine Absenkung der aktuellen Altersgrenze für die Zulassung zum AlgD auf 30 Jahre zu erreichen. Begründung: Bei derzeit ca. 854 ( minus Al.g.D. 2005 ) zugelassenen Beamte/-innen ( davon etwa 400 im Aufstieg befindlich ) und Jahrgangsstärken von: 1974: 1975: 1976: 1977: 1978: 1979: 1980: 160 135 155 77 37 5 1 wären so in 2006 ca. 900 Beamte/innen sofort zu erreichen. Selbst bei einer Aufstiegsgrößenordnung von 400 im Jahr, wäre der entstandene Stau in 2008 bereits aufgelöst. Die zweigeteilte Laufbahn wäre so spätestens 2010 umgesetzt. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass für die Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten im mittleren und gehobe-nen Dienst Nachwuchsausbildung stattfindet. Begründung: Bei der Laufbahn für Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamte handelt es sich um eine Sonderlaufbahn, da an die Verwaltungsbeamtinnen und -beamte besondere Anforderungen gestellt werden, die sich aus der Zwangsläufigkeit von Aufgabenstellungen im polizeilichen Alltag, insbesondere aus Einsatzlagen, ergeben. Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamte mit bestandener Laufbahnprüfung werden zur Zeit nicht übernommen, geschweige denn zur Ausbildung in die jeweilige Laufbahn neu eingestellt. Eine polizeiverwaltungsspezifische Ausbildung ist ein Merkmal von Qualitäts-sicherung in der professionellen Aufgabenerledigung. Angestellte mit Prüfungslehrgang I und II sind immer nur arbeitsplatzbezogen einsetzbar entsprechend den tarifrechtlichen Bestimmungen. Von daher ist bei einer schmalen Personaldecke der Einsatz von Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten zur Bewältigung der breit gefächerten Aufgabenstellung unverzichtbar. Dies gelingt nur mit einer adäquaten Nachwuchsplanung. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass polizeiverwaltungsspezifische Fortbildung, insbesondere für andere Verwaltungslaufbahnen, konzeptionell festgeschrieben wird. Begründung: Bis vor kurzem fand beim BIPN, FG 1, zumindest bruchstückhaft im Bereich der sog. "Polizeiwirtschaftslehre" noch Fortbildung statt. Seit dieser soeben abgeschlossenen Organisationsreform sind hierfür von verantwortlicher Stelle (LPP) keine Aktivitäten mehr erkennbar. Dennoch ist - insbesondere für andere Laufbahngruppen - deutlich sichtbar, daß zu den Wissensfeldern "Organisation und Aufgaben der Polizei", "Organisation und Aufgaben der Polizeiverwaltung" und "Arbeitsabläufe und Verknüpfungen von Fach- und Verwaltungsaufgaben" Fortbildung unabdingbar ist. Ohne solch spezifisches Wissen dauern Arbeitsabläufe zwangsläufig länger und sind in irgendeiner Weise nicht vollständig im Sinne von "Polizei". Besondere Bedeutung ist wiederum der Kenntnis von notwendigen Aufgaben und Arbeitsabläufen für eine erfolgreiche logistische Unterstützung von sog. "polizeilichen Großlagen" beizumessen, denn hierbei sind die Kenntnisse von polizeilichen Strukturen und Bedürfnissen von grundlegender Bedeutung. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass notwendige Fortbildung im Bereich von allgemeinen Verwaltungsaufgaben und -kompetenzen, die vom SIN (Bad Münder) angeboten werden, festgeschrieben wird im Sinne von "Pflichtteilnahmen", die sich inhaltlich in noch zu erarbeitenden Konzepten wieder finden muss. Begründung: In der Vergangenheit hat sich des öfteren die Situation ergeben, daß vom SIN angebotene und von Verwaltungsbeamtinnen und - beamten als notwendig betrach-tete Fortbildungsveranstaltungen nicht stattfinden konnten, weil die dafür erforder-lichen Haushaltsmittel aus dem "Fortbildungstopf" nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Bewirtschaftet werden die Gelder im Bereich der Vollzugs-polizei. Somit haben vollzugspolizeiliche Fortbildungsmaßnahmen häufig den Vorrang. Die Beurteilung, welche Maßnahmen im Zweifel durchgeführt werden oder nicht, obliegt in letzter Entscheidung oftmals ebenfalls dem Vollzugsbereich. Dies geht letztendlich zu Lasten der qualitativen Aufgabenerledigung von Polizeiverwaltungs-beamtinnen und beamten. Es handelt sich also auch hier um Qualitätssicherung im Sinne einer professionellen Verwaltung. Antragsteller: Fachausschuss Bereitschaftspolizei Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Beamtinnen/Beamten einer Bereitschaftspolizeiabteilung (Einsatzabteilung) mit Beamtinnen/Beamten des polizeilichen Einzeldienstes (Schichtdienst) gleichgestellt werden. Begründung: Es ist zunehmend wahrzunehmen, dass hinsichtlich der Bewertung der Belastung im polizeilichen Alltag und den daraus erwachsenden phys./psych. Belastungen dem Schichtdienst zu Recht eine besondere Bedeutung widerfährt. Dem wird - wenn auch unzulänglich - entsprochen: Erschwerniszulagen, Kuren - und letztlich in der aktuellen Diskussion über eine differenzierte Betrachtung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamtinnen /-beamten. Die PVB einer Einsatzabteilung, insbesondere der Einsatzhundertschaften / TEE, sind sowohl in Bezug auf eine unregelmäßige Einsatzzeit als auch in den Wochenendbelastungen mindestens ähnlichen Erschwernissen wie die PVB des Schichtdienstes ausgesetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass PVB die als Führungs-/Funktionspersonal einge-setzt werden, langjährig zusätzlich im Rahmen der Fortbildung zur erheblich belastenden, qualifizierten Erwachsenenbildung herangezogen werden (so auch von der GEW bestätigt). Die gleichstellende Bewertung von PVB einer Einsatzabteilung in Relation zu den im Schichtdienst tätigen PVB in einer entsprechenden Berücksichtigung der entsprechenden Zeitfaktoren ist mehr als gerechtfertigt. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass Alternativen zur möglichen Verlängerung der Lebens- und Wochenarbeitszeit und geplanten Sparmaßnahmen seitens der Landesregierung erarbeitet werden. Begründung: Es scheint unumgänglich zu sein, dass der Spargedanke der Landesregierung anhält. Wir müssen das Ruder selber in die Hand nehmen und agieren statt zu reagieren. Die GdP des Landes Niedersachsen sollte schnellstmöglich zukunfts-orientierte Konzepte erarbeiten, die sich mit dieser Problematik beschäftigen. Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Positionspapier der JUNGEN GRUPPE zum Lebensarbeitskonto umgesetzt wird. Begründung: Siehe Positionspapier Positionspapier Lebensarbeitszeitkonto Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit bietet die Chance, fortschrittliche Wege zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, für humanere Arbeitsbedingungen und erweiterten persönlichen Einfluss auf die Lage der Arbeitszeit zu begehen. Im Sinne einer bürgerfreundlichen, leistungsstarken Polizei, müssen neue Formen der Arbeitszeitgestaltung gefunden werden. Für die JUNGE GRUPPE (GdP) ist der Systemwechsel weg von Lebensarbeitszeit in Jahren hin zu einem Lebensarbeitzeitkonto in Stunden ein Anstoß dazu. In der freien Wirtschaft sind viele Formen der Arbeitszeitkonten heute schon weit verbreitet. Mittlerweile arbeitet fast jeder Dritte mit einem solchen Konto. Auch in einigen Polizeidienststellen finden sich eine Reihe von Regelungen zur Flexibilität der Arbeitszeit – meistens bekannt unter dem Stichwort Bedarfsorientiertes- Schicht-Management. Mit Hilfe von Lebensarbeitszeitkonten werden alle Stunden registriert, die tatsächlich geleistet wurden. Die Gutschriften, wie sie durch die Faktorisierung der Arbeitszeit entstehen könnten, werden ebenfalls auf den Konten gutgeschrieben. Die so angesparten Guthaben können dann auch zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit verwendet werden. Wobei vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Erreichen der Altersgrenze die vollen Bezüge zu zahlen sind, da diese Arbeitszeit abgeleistet wurde. Mit diesen Konten gewähren die Beschäftigten in der Polizei ihrem Dienstherrn einen Kredit. Diese Kredite an den Dienstherrn bzw. diese Stundenguthaben der Beschäftigten müssen davor abgesichert werden, dass sie in Zeiten wie diesen, wo Politiker Sparpolitik hauptsächlich auf dem Rücken der Beschäftigten umsetzten, nicht zu Gunsten der öffentlichen Haushalte geopfert werden. Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten bietet die Möglichkeit, den Einsatz von Arbeitszeiten stärker an den tatsächlichen Arbeitsanfall zu koppeln. Beschäftigte können durch die Einrichtung der Konten selbst über Zeitguthaben entscheiden. So können sie die Ansparguthaben z.B. für Weiterbildung oder Erziehungszeiten einsetzen. Sie können für solche Anlässe auch einen Kredit beim Dienstherrn aufnehmen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass im Rahmen der möglicherweise bevorstehenden Verabschiedung des Struktur-reformG, die Komponente Leistungsbezahlung mit Kriterien hinterlegt und von der GdP Niedersachsen Kriterien entwickelt werden, die Leistung beschreiben und definieren. Begründung: Bereits in den zurückliegenden Jahren ist der Begriff der Leistung in der Polizei mehrfach strapaziert worden. Die Ablösung der Dienstaltersstufen durch die Leistungsstufen, die Einführung einer Leistungsprämie und einer Leistungszulage sind zwar in den jeweiligen Verordnungen von der Landesregierung formuliert, aber nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil, alle finanziellen Möglichkeiten, die die Verordnungen vorsehen, sind zum Nachteil der Beamten und Beamtinnen zur Konsolidierung des Haushaltes des Landes in den großen Topf geflossen und stehen ihnen finanziell nicht zur Verfügung. Auch bei Beförderungen sind zwar jeweils Leistungsbeurteilungen gefertigt worden, aber oftmals so formuliert, dass die tatsächlich absolvierte Leistung des zu Beurteilenden nicht zu erkennen war. Krasse Differenzen zwischen der formulierten und der tatsächlichen Leistung sind oft erkennbar. Die Akzeptanz erfolgte oft nur, weil eine mögliche Beförderung in Aussicht steht. Im StrukturreformG soll jetzt der Begriff der Leistung mit noch mehr Inhalten und Bedingungen belegt werden. So wird zukünftig das Gehalt mit einer Leistungsvariablen, die durch regelmäßige Leistungsbeurteilungen beschrieben wird, versehen. Konkrete Kriterien sind im Gesetzentwurf nicht erkennbar. Lediglich die Qualifizierung der Beurteiler wird eingefordert. Für die GdP Niedersachsen soll die Chance genutzt werden, um mit der Erstellung polizeitypischer Kriterien, die objektiv, gerecht und transparent sein sollen, Einfluss auf den Begriff der Leistung zu nehmen, um so für die Polizei eine spezifische Lösung anzustreben. C - Besoldungsrecht Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass nach erfolgreichem Abschluss des Studiums die Polizeikommissarin/der Polizeikommissar im Eingangsamt A 9 auch nach A 9 bezahlt wird. Begründung: Eine erfolgreich erzielte Qualifizierung im Rahmen des Fachhochschulstudiums und einem adäquaten Abschluss muss auch eine entsprechende Entlohnung für danach geleistete Arbeit sein. Eine zeitlich begrenzte Bezahlung z.B. nach A 8 kann daher, insbesondere unter Berücksichtung der notwendigen Beihilfezahlungen, nicht akzeptabel sein. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass sofort die Initiative ergriffen wird, um die Ausschöpfung der Stellenplan-obergrenzen, insbesondere in der Besoldungsgruppe A 11, mittelfristig zu erreichen. Begründung: Das gewerkschaftliche Ziel den polizeilichen Sachbearbeiter in der Bewertung A 11 anzusiedeln, gerät vor dem Hintergrund der sich stetig verlängernden Beförderungswartezeiten mehr und mehr aus dem Blickfeld. In den nächsten 3 Kalenderjahren werden jeweils mehr als 60 % der Beamten/-innen aus einer Besoldungsgruppe unterhalb A 11 in den Ruhestand versetzt. Selbst wenn man die Anwärter und die BeamtInnen z.A. aus der Laufbahn herausrechnet sowie die allgemeinen Stellenplanobergrenzen zu Grunde legt, besteht derzeit ein Ausschöpfungsanspruch: • A 13 von 6%, die tatsächliche Ausschöpfung liegt jedoch bei 2,4% (346 vorhandene Planstellen zu 871 als Obergrenze = 525 Anspruch) • A 12 von 16%, die tatsächliche Ausschöpfung liegt jedoch bei 5,4% (786 vorhandene Planstellen zu 2323 als Obergrenze = 1537 Anspruch) • A 11 von 30%, die tatsächliche Ausschöpfung liegt jedoch bei 13,4% (1950 vorhandene Planstellen zu 4356 als Obergrenze = 2406 Anspruch) Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass mit dem MI Gespräche geführt werden, um eine angemessene Zahl von Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Dienst zu erlangen. Durch eine Ausnahmeregelung im Haushaltsgesetz sind für all die Kollegen/innen Beförderungsmöglichkeiten bis zur Vollendung der zweigeteilten Laufbahn vorzuhalten, die eine längere Standzeit als 13 Jahre haben. Begründung: Bei derzeit ca. 900 Kollegen/innen im Amt A 08 wäre nur so eine für die Betroffenen akzeptable Situation zu schaffen, um für die Dauer der verlängerten Wartezeiten bis 2010, bzw. darüber hinaus, eine angemessene Bewertung zu schaffen. D - Dienstlich-Soziales Antragsteller: Bezirksgruppe PD Lüneburg Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass im Rahmen der Überprüfung der Neuorganisation die Polizeikommissariate mit landkreisweiter Zuständigkeit personell und organisatorisch so dargestellt werden, dass die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sich auch wiederfinden. Begründung: Mit der Auflösung von 26 Flächen Polizeiinspektionen sind Polizeikommissariate mit einer Zuständigkeit für Landkreise entstanden. Das führte dazu, dass für wesentliche Bereiche der Alltagsorganisation die Zuständigkeit an die neuen PI-Standorte gegangen sind. Da diese, auf Grund der Entfernung, mangelnder personeller Ausstattung und fehlender Kenntnisse um die örtlichen Gegebenheiten nur schlecht in der Lage sind, diese Aufgaben wahrzunehmen, ergeben sich in diesen PK wesentliche Defizite in der Betreuung der Ablauforganisation und dem Personalkörper. In der Folge kam es bei vielen PK zu einer sog. „verdeckten Stabsbildung“, die voll zu Lasten des Präsenz- und Ermittlungspersonals geht. Die Aufgaben werden jetzt im „Nebenamt“ bis zu 100 Prozent wahrgenommen. Die Schwerpunkte dieser Nebenamtsfunktionen lassen sich nicht verallgemeinern, weil die regionalen Erfordernisse und Bedürfnisse unterschiedlich sind. Beispiele: ADV: Annähernd jedes PK beschäftigt eine Vollkraft Sb Pers.: Wird in der Regel durch jede Führungskraft im Nebenamt wahrgenommen. Defizite, insbesondere in der PE entstehen AuF: wird nur noch verwaltet; Praktikantenbetreuung kann von der PI nicht wahrgenommen werden; also Planung und Betreuung im Nebenamt Ast: teilweise noch vorhanden; nach Wegfall dann durch PI nicht zu leisten Prävention: Reduzierung um mind. 50 %; in einigen Landkreisen existiert die kriminaltechnische Beratung nur noch auf dem Papier; Verkehrssicherheitsarbeit findet kaum noch statt KB: ohne Öffnungsklausel im Stielke-Papier wäre das reine Chaos entstanden; die Kernaufgaben müssen (regional unterschiedlich) wieder originär den PK zugewiesen werden (Tatortarbeit) An einer „ehrlichen“ Darstellung der wahrzunehmenden Aufgaben in der Organisation führt kein Weg vorbei. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Niedersächsische Innenministerium in den Jahren 2006/2007 eine Mitarbeiterbefragung zum Binnenklima der Landespolizei durchführt und sich mit den daraus ergebenden Konsequenzen ernsthaft auseinander setzt. Für den Fall, dass sich das Land weigert, eine derartige Befragung durchzuführen, wird der Landesvorstand beauftragt, in eigener Regie eine repräsentative Mitarbeiterbefragung in Auftrag zu geben. Begründung: Die in den Jahren 2004/2005 umgesetzte Polizeireform, sowie die massiven Einschnitte im sozialen Bereich der niedersächsischen Landespolizei haben nach dem Eindruck vieler nachhaltig die Stimmungen und die Einstellungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Beruf negativ beeinflusst. Gerade in der Polizei ist der Mensch mit seiner Intelligenz, seiner Kreativität und seiner Bereitschaft zur vollen Hingaben an seinen Beruf integraler Bestandteil für eine erfolgreiche Polizeiarbeit. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich derartige (problematische) Strömungen nicht ehrlich zu analysieren, um daraus Maßnahmen für Verbesserungsprozesse abzuleiten. Dem Grunde nach liegt es in der Verantwortung und im Interesse des Dienstherrn problematische Entwicklungen in der Mitarbeiterschaft zur Kenntnis zu nehmen, um anschließend mit geeigneten Instrumenten einen Verbesserungsprozess einzuleiten. Für den Fall, dass sich die politisch Verantwortlichen dieser Pflicht entziehen, sollte die GdP der Politik aus einer fundierten Perspektive heraus den Spiegel vorhalten, damit sie sich ihrer Verantwortung nicht klammheimlich entziehen kann. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass dass die Arbeitsbedingungen und der Arbeitschutz eingehalten und verbessert werden. Begründung: Zur Gesunderhaltung der Beschäftigten ist die entsprechende Berücksichtung des Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit unabdingbar. Angefangen bei der ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes die nach einschlägigen EU Richtlinien zu beschaffen sind über die Probleme die sich durch einen immer steigenden Technisierungsgrad ergeben, sind auch verfeinerte Richtlinien für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz zu erarbeiten. Speziell im Bereich der technischen Ausstattung ist die Problematik der Laserdrucker in Bezug auf die Feinstaubbelastung zu berücksichtigen. Weiterhin gibt es bisher keine Berücksichtigung der Belastung durch hochfrequente Strahlung. Da alle Geräte eines modernen Arbeitsplatzes – z.B. PC`s, Laptops, Drucker, Monitore, Handys, Funkgeräte, drahtlose Kommunikation (WLAN, DECT) etc. - sowohl einzeln Strah-lung abgeben, ergeben sich aber durch den Betrieb mehrer Geräte zusammen auch Mischprodukte der Strahlung die bisher in keiner Weise berücksichtigt wurden bzw. überhaupt untersucht wurden. Daher ist es notwendig, den Dienstherrn zu einer stärkeren Einhaltung der vorhandenen sowie noch zu erarbeitenden Richtlinien zu verpflichten. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass für spezielle Arbeitsfelder ein besonderes Gesundheitsmanagement erarbeitet und umgesetzt wird. Begründung: Durch eine immer höhere Spezialisierung innerhalb der Polizei ist zu beobachten, dass Beschäftigte in speziellen Arbeitsbereichen einer immensen u. a. psychischen Belastung unterliegen. Anhand eines Beispiels soll dieses Problem beschrieben werden. Durch Einrichten der Arbeitsfelder innerhalb der ZKD – FK 1 die in Zusammenhang mit Kinderpornografie ermitteln, ist eine Situation entstanden, die eine Unterstützung der Beschäftigten in Form einer systematischen Begleitung bedarf. Es ist davon auszugehen, dass eine derartige Belastung auf Dauer u. a. zur Isolation der Beschäftigten führt (mit welchem Menschen kann man Erlebtes besprechen oder sich austauschen??!!) ohne das die Betroffenen zur rechten Zeit eine Möglichkeit haben entgegen zu wirken. Denn wenn der Betroffene Probleme selbst erkennt ist es meistens schon zu spät. Mit einer derartigen psychischen Belastung der betroffenen Beschäftigten können unseres Erachtens die Beschäftigten auf Dauer nicht allein gelassen werden und deshalb ist es notwendig, dass nicht die Vorgesetzten der Dienststellen sondern ein unabhängiges Gremium über die Maßnahmen zur Unterstützung befinden. Weiterhin sollte eine max. Verwendung auf solchen Arbeitsplätzen auf eine begrenzte Zeit festgeschrieben werden. Dieser zeitliche Ansatz ist mit Fachleuten - u. a. mit Arbeitsmedizinern und Psychologen - abzustimmen. Diese Forderung sollte im Sinne der Fürsorgepflicht des Dienstherrn umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass durch eine Umverteilung der bereits vorhandenen Schutzwesten und der Beschaffung weiterer, endlich sämtlichen in Kontakt mit den Bürgern stehenden Polizeivollzugsbeamten eine persönliche Unterziehschutzweste zur Verfügung gestellt wird; den in ziviler Kleidung eingesetzten Polizeivollzugskräften die Möglichkeit geboten wird, als Alternative über der Kleidung eine Überziehschutzweste tragen zu können; das Tragen einer Schutzweste im täglichen Dienst den Beamtinnen und Beamten weiterhin grundsätzlich freigestellt bleibt. Begründung: Trotz Ankündigung, Bedarfserhebung und entsprechender Erlasslage sind immer noch eine Vielzahl der Beschäftigten im ESD/ZKD/KED nicht mit persönlichen Unterziehschutzwesten ausgestattet. Gleichwohl ist eine große Anzahl von Unterziehschutzwesten vorhanden. Diese werden aber in den Einsatzfahrzeugen mitgeführt und im Einsatzfall als Überziehschutzwesten verwendet. Untersuchungen des Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei in Zusammenarbeit mit dem BKA haben im Jahre 2004 nun aber aufgezeigt, dass die Verwendung von Unterziehschutzwesten als Überziehschutzwesten bei einem Treffer erhebliche Gefahren für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen birgt. Die Energie des auftreffenden Geschosses überträgt sich auf die unter der Schutzweste getragenen Gegenstände wie z.B. einem Kugelschreiber oder Hemdknöpfe als Beschleunigungsimpuls. Diese Gegenstände werden dadurch derartig beschleunigt, dass sie Tief in den Körper eindringen können. Unterziehwesten müssen daher dicht am Körper getragen werden - Überziehschutzwesten zum Ausgleich eine höhere Schutzklasse aufweisen. Diese Erkenntnisse werden nun durch den Antrag berücksichtigt. Ziel muss der gleiche Sicherheitsstandard für die niedersächsische Polizei sein, wie er bereits in anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen gilt. Persönliche Ausstattung mit Unterziehschutzwesten und zusätzlich zwei Überziehschutzwesten in jedem Einsatzfahrzeug. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass den Beschäftigten der Polizei des Landes Niedersachsen weiterhin eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Aus- und vor allem Fortbildung ermöglicht wird. Begründung: In einer sich ständig fortentwickelnden Welt, in der Veränderungen immer schneller und umfassender auf alle Lebensbereiche Auswirkungen entfalten, muss gerade im Aus/Fortbildungsbereich schneller und umfassender reagiert werden können. Völlig kontraproduktiv ist hierbei eine Reglementierung in diesem Bereich unter der Prämisse des “Sparzwanges”. Um unserem gesetzlichen Auftrag nachzukommen darf sich Aus- und Fortbildung nicht nur auf Dienstposteninhaber/Funktionär beschränken. Jede/r Bedienstete muss die Möglichkeit erhalten, sich auf ihrem/seinem Arbeitsplatz mit neuen Technologien und Praktiken vertraut machen zu können. Nur kontinuierlich fortgebildetes Personal ist auch in der Lage, seinen Dienstpflichten (repressiv und präventiv) im Sinne eines Dienstes am Bürger nachzukommen. Dies sollte der Dienstherr als vorrangige Notwendigkeit und als eine seiner ersten Pflichten ansehen. Es ist von daher erforderlich, die bisherige geübte Praxis der zentralen Aus- und Fortbildung zu überdenken. U. a. könnte über die Ausbildung von sog. Multiplikatoren in den einzelnen/für die einzelnen Dienststellen zu verschiedensten Themenbereichen eine größere Kontinuität erreicht werden. Entsprechend geschultes Personal und Sachmittel müssen durch den Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Weiter sollten schon in der Verwaltung des Landes praktizierte neue Methoden der Fortbildung, wie z. B. E-Learning, dahingehend überprüft werden, ob und wie sie für die Ausbildung/Fortbildung von Bediensteten der Landespolizei geeignet sind. Ferner ist zu überlegen, wie andere Bildungsinstitute (Volkshochschulen pp.) in die Beschulung des Personals einbezogen werden könnte. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass erneut das Thema der Neuen Steuerungsinstrumente in Gesprächen mit den Innenpolitikern kritisch hinterfragt wird. Begründung: Im Zuge der Verwaltungsreform wurden durch die damalige SPD-Regierung u.a. die sog. Neuen Steuerungsinstrumente in den einzelnen Verwaltungszweigen eingeführt. Auch im Bereich der Landespolizei wurden u.a. zu KLR Pilotprojekte in einzelnen Dienststellen durchgeführt. Trotz hohen Personal- und Sachaufwandes fand nach Beendigungen dieser Projekte aber keine konkrete Umsetzung statt, da sich betriebswirtschaftliche Instrumente offensichtlich nicht einfach auf die Anforderungen einer Landespolizei anwenden lassen. Zurzeit werden in regelmäßigen Abständen sog. “Kennzahlen” im Bereich der Landespolizei erhoben. Hiermit soll offensichtlich die Effektivität der Landespolizei und der einzelnen Dienststellen überprüft werden. Abgefragt werden Fallzahlen, Umsetzung des Zuständigkeitserlasses, Einsatz des Personals pp. In Folge könnte dann ein sog. “Benchmarking” erfolgen, d. h. einzelne Dienststellen /Dienststellenbereiche können miteinander verglichen werden. Die Erhebung der Kennzahlen bindet landesweit Personal und ist zeitintensiv. Fraglich ist, ob sich die Leistungsfähigkeit einer Polizei allein an Fallzahlen oder den sog. Kennzahlen festmachen lässt. Sollte auch hier wieder mit unangemessenem Personal- und Sachaufwand an einem Projekt gearbeitet werden, dass anschließend als nicht wirksam oder aussagefähig in den Schubladen der Geschichte verschwindet? Von daher sollte die Diskussion über Sinn und Unsinn sowie Gültigkeit und Gefahren betriebswirtschaftlicher Instrumente für die polizeiliche Arbeit wieder aufgenommen bzw. Intensiviert werden. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Hannover Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Landesregierung die Dienst-Kfz. Ausstattung in einen sicheren und neueren Zustand versetzt. Begründung: Die Dienst.-Kfz-Ausstattung der Streifenwagen befinden sich in einem desolaten und nicht mehr vertretbaren verkehrssicheren Zustand. Die Kilometerleistungen der DienstKfz. betragen zwischen 230.000 und 270.000 Fahrkilometer. Die Dienst-Kfz. sind mehr in den Kfz-Werkstätten als dass sie gefahren werden. Damit ist der ESD-Dienst gehemmt. Durch die hohe Laufleistung und das Alter der Dienst-Kfz. sind die ESD-Beschäftigten nicht nur durch ihren allgemeinen täglichen Dienst sondern auch durch die fast nicht mehr verkehrssicheren Dienst-Kfz. gefährdet. Ebenfalls sind die Fahrzeugsitze für Streifenführer und Beifahrer derart durchgesessen, dass es bei langen Streifenfahrten zusätzlich zu gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten kommt. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Hannover Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Landesregierung keine weiteren Anschaffungen der geleasten Blau-SilberStreifenwagen anstrebt und veranlasst. Begründung: Die geleasten Dienst-Kfz. haben jährlich nur eine Mindestkilometer-Vorgabe. Diese Vorgabe ist schon im ländlichen Bereich nach nur kurzer Zeit erreicht. Des Weiteren dürfen diese Dienst-Kfz. nur in Vertragskraftfahrzeugwerkstätten gewartet und repariert werden. Damit ist nicht nur der allgemeine ESD-Dienstbetrieb gehemmt, da für jegliche Kleinigkeit ein Werkstattauftrag beantragt werden muss, z.B. Ölnachfüllung, Leuchtenauswechslung pp. (die Fahrzeuge stehen dann meistens 2-3 Tage nicht zur Verfügung). Auch werden dadurch unsere eigenen Mitarbeiter in den Kfz-Werkstätten wegrationalisiert. Auch sind die geleasten Dienst-Kfz. auf Dauer teurer als gekaufte (Feststellung aus anderen Bundesländern und Bundeswehr). Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement (BSM) unter Auflösung der Schichten nicht gegen den Willen der Beschäftigten eingeführt wird. Begründung: Das bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement (BSM) unter Auflösung der Schichten wird in der Kollegenschaft kontrovers diskutiert. BSM unter Auflösung der Schichten wird dabei als eine einschneidende Veränderung begriffen, von der vor allem befürchtet wird, dass sie das Verhältnis der Schichtdienstleistenden untereinander (Schichtdienstgefüge) beeinträchtigen wird. Die Einführung unter der Methode „Topdown“ würde von vornherein zur Ablehnung führen und das Binnenklima beeinträchtigen (nachzulesen in der KFN-Studie „Polizei im Wandel“). Nach den Grundsätzen für die Zusammenarbeit und Führung in der Polizei des Landes Niedersachsen sind Änderungen im „Inneren Gefüge“ der Polizei unabdingbar, und das Prinzip von Über- und Unterordnung sollte nur noch in Ausnahmen gelten. Kooperation und Entscheidungsfindung sollten im Bereich von Dienstplänen im Vordergrund stehen. Nur eine demokratisch ausgerichtete und von Eigenverantwortung geprägte Binnenstruktur der Polizei gewährleistet ein bürgerorientiertes Handeln. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass der Texteditor des Vorgangsbearbeitungssystems NIVADIS mit hoher Priorität in der Form verbessert wird, dass er die Funktionalität eines modernen Textverarbeitungsprogramms erhält. Begründung: NIVADIS steht seit seiner Einführung aufgrund der Performance-Probleme und der umständlichen Benutzerführung in erheblicher Kritik. Ein konkretes Ärgernis ist der sog. Texteditor, welcher als zentrales Eingabemittel für Sachverhaltstexte, Berichte und Vernehmungen keine vernünftige Formatierung des Textes, geschweige denn Unterstützungsprogramme wie eine Rechtschreibkorrektur zulässt. Wir sehen hier einen erheblichen Planungsmangel und fordern eine Verbesserung des Editors in der Funktionalität moderner Schreibprogramme wie „Word“ oder „Open Office“. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass keine Auflösung der örtlichen Leitstellen auf Ebene der Polizeiinspektionen im Rahmen einer Leitstellenzentralisierung zu so genannten „Bunten Leitstellen“ erfolgt. Begründung: Das Innenministerium beabsichtigt, die PI-Leitstellen aufzulösen und zusammen mit den Feuerwehr- und Rettungsdiensten pro Polizeidirektion zwei (PD Braunschweig nur eine) so genannte „Bunte Leitstelle“ neu zu schaffen. Die Arbeitsgruppe Leitstellen der GdP hat in einem umfangreichen Positionspapier erhebliche Risiken und Nachteile dieser Zentralisierung aufgezeigt. Als Stichworte sind zu nennen: - Anonyme Call-Center-Funktion ohne Identifikation der Beschäftigten mit dem Einsatzraum, den vor Ort handelnden Kollegen. - erhebliche Finanzierungskosten für den Neubau der Großleitstellen. - Durchbrechung der bisherigen Führungsorganisation durch Schaffung einer weiteren Führungsebene oberhalb der PI, welche PI übergreifend unmittelbaren Einfluss auf die Einsatzabwicklung vor Ort nimmt. - Erforderliche Personalverschiebungen und Umgliederungen führen zu einer Schwächung der Basisarbeit. Das Fazit des Arbeitsgruppenpapiers lautet: „Die aufgeführten Praxisbedenken begründen erhebliche Zweifel an den theoretischen Zielen des Innenministeriums zur Schaffung zentraler, bunter Leitstellen. Die Aussagen über die prognostizierten erheblichen Einsparungen und Sicherheitsgewinne für die Bürgerinnen und Bürger können nicht mit den Prognosen der Praktiker vor Ort in Einklang gebracht werden. Die GdP meint daher, dass eine verstärkte Zentralisierung polizeilicher Leitstellen keine einsatztaktischen oder strukturellen Vorteile begründet. Zusätzliche Schnittstellen und Zuständigkeitsüberschneidungen führen bei einer Durchbrechung bewährter regionaler Führungsstrukturen zu Nachteilen, die die Bürgerinnen und Bürgern teuer zu stehen kommen. Eine Zerschlagung der bestehenden basisnahen Leitstellenstruktur wird daher von der GdP abgelehnt!“ Antragsteller: Landesfrauenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Funktion der Frauen bzw. Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und deren Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen ist. Begründung: Aktuell erhebt der Landesrechnungshof die Kosten der Frauenförderung auch in der Polizei des Landes Niedersachsen. Unter anderem werden die Kosten und der Arbeits-/Zeitaufwand von Frauen bzw. Gleichstellungsbeauftragten aufgeschlüsselt. Veröffentlichungen der Landesregierung zeigen eine Tendenz zur Beschneidung der Rechte und Freistellungszeiten der Frauen bzw. Gleichstellungsbeauftragten auf. Antragsteller: Landesfrauenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die stellvertretende Frauen- bzw. zukünftig Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums für Inneres und Sport, zuständig für den Polizeibereich des Landes Niedersachsen, zu 100% zu entlasten ist. Begründung: Zum Zuständigkeitsbereich der stellvertretenden Frauenbeauftragten des Ministeriums für Inneres und Sport (Bereich Polizei) gehören ca. 22.000 Beschäftigte der nachgeordneten Bereiche. Daraus ergibt sich ein hoher Steuerungs- und Koordinierungsbedarf im Hinblick auf polizeispezifische Problemstellungen. Diese sind überwiegend nicht mit denen der anderen Bereiche öffentlicher Verwaltung zu vergleichen. Für die Aufgabenwahrnehmung ist es zwingend erforderlich, den Freistellungsanteil der stellvertretenden Frauenbeauftragten (künftig Gleichstellungsbeauftragten) des Ministeriums für Inneres und Sport (Bereich Polizei) zu erhöhen. Antragsteller: Landesfrauenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass in der Polizei eine landesweite Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich mit der Erarbeitung eines Konzeptes zu „Kinderfreundlichen Rahmenbedingungen“ und „Familienfreundlichen Arbeitszeiten“ befasst. Begründung: Die Zahlen des Bundesamtes und Landesamtes für Statistik belegen, dass der demographische Wandel auch in Niedersachsen zu einer deutlichen Herausforderung für die Zukunft wird. Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für ein Lebensmodell mit Kindern. Dies liegt u. a. an der immer noch nicht optimalen Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie. Es ist daher dringend erforderlich, gerade auch im öffentlichen Dienst und damit auch in der Polizei, Arbeitszeitmodelle / Betreuungsmodelle zu entwickeln, die es ermöglichen, neben der Berufstätigkeit Kinder zu bekommen und groß zu ziehen. Erfolgreiche Modelle aus den europäischen Ländern müssen auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden und wegweisend sein. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Oldenburg Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und die Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) so geändert werden, dass künftig das in der Minderheit befindliche Geschlecht auch dann mit mehreren im Personalrat vertreten sein kann, wenn diesem Geschlecht nach dem Höchstzahlverfahren lediglich ein Sitz (Minderheitensitz gem. § 15 NPersVG u. § 7 WO-PersV) zusteht. Begründung: Nach den geltenden Regeln ist es nicht möglich, dass von dem in der deutlichen Minderheit befindliche Geschlecht mehrere (über den einen Minderheitensitz hinaus) in den Personalrat einziehen, obwohl die einen Wahlvorschlag einreichende/n Gewerkschaft / Wahlberechtigten dies ausdrücklich wünschen. Gemäß § 10 WO-PersV sind die Namen der Bewerberinnen und die Namen der Bewerber getrennt untereinander aufzuführen. Künftig sollten die Namen der Bewerberinnen und die Namen der Bewerber nicht mehr getrennt, sondern, wie vom Einreicher des Wahlvorschlages gewünscht, untereinander aufgeführt werden. Falls das in der Minderheit befindliche Geschlecht dann bei der Feststellung des Wahlergebnisses aufgrund der Listenplatzierung nicht berücksichtigt wird, ist die/der zuerst platzierte/r Bewerberin/Bewerber vorzuziehen. Weitere Begründung ggf. mündlich. Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Landespolizeipräsidium statistische Daten über Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verfügung stellt, und der Landesvorstand diese Daten im Rahmen einer wissenschaftlich besetzten Arbeitsgruppe auswerten lässt. - siehe Antrag Bezirksgruppe LKA Nr. D 021 - Begründung: Der Polizeiberuf zeichnet sich durch eine besondere Gefährdung im Alltag aus. Mit einer generellen Zunahme der Gewaltkriminalität geht auch eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber hoheitlich Handelnden einher. Immer wieder kommt es zu Verletzungen und auch Tötungen von Exekutivbeamtinnen und –beamten. Dennoch tauchen diese Delikte in Statistiken nicht gesondert auf. Bisherige Stellungnahmen des Innenministeriums verweisen darauf, dass eine entsprechende Extrahierung technisch nicht möglich sei. In Anbetracht der Auswertungsmöglichkeiten des Landesanalysezentrums (LAZ) im LKA über die Datenerfassung durch NIVADIS, gibt es diese jedoch nicht. Durch eine gezielte wissenschaftliche Aufarbeitung solcher Daten, kann die Besonderheit des Polizeiberufes im gesellschaftlichen Kontext verdeutlicht werden und in der politischen Diskussion gezielt im Interesse der Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden. Antragsteller: Landesseniorenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die in den Ruhestand verabschiedeten Polizeibeamtinnen und -beamten nach dem Erreichen der Altersgrenze einen einheitlichen Pensionärsausweis erhalten. Den Rentnerinnen und Rentnern ist ebenfalls auf Antrag ein Ausweis ihrer ehemaligen Dienststelle auszustellen. Begründung: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Polizeidienst erhält der Polizeibeamte /die Polizeibeamtin lediglich einen unscheinbaren Ausweis für Versorgungsempfänger und empfängerinnen. Viele ehemalige Polizeiangehörige identifizieren sich auch im Ruhestand noch mit dem Polizeiberuf und sind der Auffassung, dass dies durch die Herausgabe eines Pensionärsausweises für PolizeibeamtInnen entsprechend legitimiert werden könnte. Aufgrund der schlechten Finanzlage des Landes könnte der Ausweis auf Antrag und gegen Bezahlung ausgegeben werden. Ein Musterbeispiel siehe unten. Pensionärsausweis für ehemalige Polizeibeamte/-innen des Landes Niedersachsen Pensioners Card / Carte de retraité Bild Name: Vorname: Geburtsdatum: Personalnummer: Antragsteller: Fachausschuss Wasserschutzpolizei Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass der Bekleidungserlass den besonderen wasserschutzpolizeilichen Erfordernissen und Bedürfnissen angepasst wird. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. Antragsteller: Bezirksgruppe Zentrale Polizeidirektion Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass dem PATB NI nach der Übertragung der Dienst- und Fachaufsicht der Servicebetriebe (KFZ, WuE/KT, IT-Instandsetzung) auch das dafür notwendige neue Personal (mind. 10 Mitarbeiter) für die Erledigung der zusätzlichen Arbeiten zugewiesen wird. Begründung: Im Zuge der organisatorischen Anbindung der Kfz- und WuE-/KT- Werkstätten an das PATB NI sowie der Aufgabenbündelung in der IT-Instandsetzung und der gleichzeitigen Einführung einer K L R für diese Bereiche ergibt sich aufgrund eines erweiterten bzw. neuen Aufgabenumfangs innerhalb des PATB NI ein Personalmehrbedarf. Dieser Personalmehrbedarf ist mit eigenen Mitteln nicht zu erwirtschaften. (Siehe auch Bericht – Neuordnung im Rahmen des Konzeptes zur Serviceoptimierung - des PATB NI vom 03.06.2005 an das Niedersächsische Innenministerium LPP6) Antragsteller: Bezirksgruppe LKA Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, das sich der Landesvorstand dafür einsetzt, dass für die Aufarbeitung des Themas „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte während der Dienstausübung“ die jährliche PKS dahingehend erweitert wird, dass über Art und Umfang der Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte konkrete Aussagen getroffen werden können. Es ist darauf hinzuwirken, dass diese Daten als Steuerungsund Führungsinstrument zur Verfügung gestellt werden, um aus der Analyse und Bewertung der Sachverhalte z.B. Qualifikationsmaßnahmen und Verbesserungen der polizeilichen Ausrüstung herleiten zu können. Hierfür bietet NIVADIS künftig das adäquate Instrument. - siehe Antrag Landesjugendvorstand Nr. D 017 - Begründung: Es gibt Grund zu der Annahme, dass die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte in den letzten Jahren signifikant angestiegen ist. Genaue Angaben sind seitens des LPP nicht möglich, weil entsprechende Statistiken nicht darüber geführt werden. Um die zum Nachteil der Polizeibeamtinnen und -beamten offenbar erheblich veränderte Gefährdungslage neu bewerten und Gegenmaßnahmen veranlassen zu können, muss eine entsprechende Datenbasis bereitgestellt werden, die es in diesem Umfang zur Zeit nicht gibt. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die neue Uniform und die Sonderbekleidung sowohl in Schnitt wie Farbe ziviler gestaltet werden. Das heißt in erster Linie: Die Uniform als blau zu erkennen und einer Entwicklung zu schwarz entgegenzutreten. Begründung: Die derzeitige Entwicklung zeigt eine deutliche Veränderung zu einem extremen Dunkelblau, welches kaum noch von Schwarz zu unterscheiden ist. Vor dem Hintergrund der besonderen historischen Belastung Deutschlands auch im Zusammen-hang mit schwarzen Uniformen, sollte ein deutlicher Unterschied erkennbar sein. Mit der gleichen Argumentation ist auf die Beschaffung dunkelblauer bzw. schwarzer Einsatzanzüge zu verzichten. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Stellenpläne von Schutz- und Kriminalpolizei zusammengelegt werden. Begründung: In der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung arbeiten die Kollegen derSchutz- und Kriminalpolizei vermehrt gemeinsam im ESD, ZKD undKED. In FK´s ermitteln sie oftmals in einem Büro an den selben bzw. gleichen Straftaten. Daher ist es für die Kollegen nicht nachvollziehbar, dass es bei Beförderungen davon abhängig sein soll, ob eine Planstelle zuerst von S oder von K zur Verfügung steht. In der Praxis werden z.B. die Beförderungen zum PHK bzw. KHK bei gleicher Beurteilung bei S nach ca. 10 Jahren und bei K nach ca. 13 Jahren und mehr ( kann bei den PD unterschiedlich sein) ausgesprochen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass im Rahmen der Anschaffung der neuen (blauen) Uniform auf Dienstgrad-abzeichen (Schulterstücke) verzichtet wird und das dadurch eingesparte Geld statt dessen für Schutzausrüstung ausgegeben wird. Begründung: Nach heutigem Standard verursachen die Dienstgradabzeichen der Uniformen ein Kostenvolumen von ca. 180.000 €. Andererseits sind noch längst nicht alle Kolleginnen und Kollegen des ESD mit einer persönlichen Unterziehschutzweste (ballistischem Schutz) ausgestattet. Deshalb ist es sinnvoll, dass durch Einsparung der Schulterstücke erwirtschaftete Geld für diesen Zweck auszugeben. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das LPP dazu veranlasst wird, sich um den Lehrkörper für die Fortbildung von Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten zu kümmern, damit die not-wendige Fortbildung auch inhaltlich erfolgreich stattfinden kann. Begründung: Es herrscht ein permanenter Mangel an Lehrkräften aus dem Bereich der Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamten. Diese Situation verschärft sich durch die steigende Arbeitsverdichtung/-überlastung im Verwaltungsbereich. Die besten Fortbildungskonzepte nützen nichts, wenn aus den eigenen Reihen keine Zeit und damit kein Personal vorhanden ist, um Praxiswissen vermitteln zu können. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass für alle Polizeibeschäftigten einschließlich der Polizeiverwaltungsangehörigen die Gesundheitsförderung weiter geführt wird, und zwar gerade auch auf Behörden-ebene. Der Schwerpunkt sollte bei Langzeitprogrammen liegen in den Bereichen "Rauchen/Nichtrauchen", "Alkohol" (z.B. Konsummäßigung), "Ernährung" (z.B. gesund und ausgewogen), "Bewegung". Begründung: Dem Gesundheitsaspekt hinsichtlich der zu erwartenden Lebensarbeitszeitverlängerung bei den Polizeiverwaltungsbeamtinnen und - beamten und den Tarifbeschäftigten muß Rechnung getragen werden. Die Heraufsetzung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre ist schon seit längerem im Gespräch. Vorgezogene Altersgrenzen kann sich jetzt schon kaum jemand mehr leisten. Gesundheitsförderung in Form von Langzeitprogrammen versprechen nachhaltigen Erfolg. Die Infrastruktur auf Behördenebene ist dazu vorhanden. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass ein einheitlicher Stellenplan (S / K / V) geschaffen wird. Begründung: Aufgrund der aktuellen Reduzierung der Servicebereiche und der künftigen ver-stärkten Veränderung im vergaberechtlichen Aufgabenbereich werden sich Struk-turen Verwaltungsbereich bedeutend verändern. Daher erhält die bestehende Beschlusslage eine aktuelle neue Bedeutung und deshalb muss mit einem aktualisierten Beschluss ein Zeichen gesetzt werden. Weitere ergänzende Begründung wird nachgereicht. E - Tarif- und Sozialversicherungsrecht Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Berechnung der Stellen Tarifpersonal von der Zahl der Vollzugsstellen abzukoppeln und nach den tatsächlichen Aufgaben zu berechnen. Begründung: Die von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen lassen für die Zukunft eine Verringerung der Vollzugsstellen in der Polizei befürchten. Diese Verringerung würde bei der jetzigen Berechnungsmethode auch zu einer Verringerung der Tarifstellen führen, was eine weitere Arbeitsverdichtung zur Folge hätte. Um dem entgegen zu wirken sollte die Berechnung der Tarifstellen an den Aufgaben festgemacht werden. Antragsteller: Landesfrauenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass der Runderlass des Finanzministeriums in Bezug auf die nur noch 50%ige Besetzung der Stellen, von in Elternzeit und nach der Elternzeit in Sonderurlaub zur weiteren Betreuung der Kinder befindlichen Beschäftigten aufgehoben wird. Begründung: Auf Grund dieses Erlasses gehen dem Arbeitgeber mit jeder/jedem Beschäftigten die/der sich ihren/seinen Kinderwunsch erfüllt zeitweise 50 % Arbeitskraft verloren. Bereiche in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind, sind von dieser Regelung besonders betroffen. Dies führt in diesen Bereichen zu einer überproportionalen Steigerung der Arbeitsbelastung derjenigen Beschäftigten, die an der Arbeitsstätte verbleiben. Der Druck der auf Beschäftigten lastet, die sich Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, wird sich hierdurch erhöhen. Antragsteller: Tarifkommission Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass der Flächentarifvertrag (TV ö.D.) im Rahmen der TdL auch für das Land Niedersachsen übernommen wird. Begründung: Der Tarifvertrag ö. D. ist zum Beginn des Jahres 2005 als gültiges neues Tarifwerk mit dem Bund und den Kommunen abgeschlossen worden. Dieser Tarifvertrag ist für die Tarifbeschäftigten insgesamt gültig und vermeidet unterschiedliche Behandlungen von Arbeitern/-innen und Angestellten. Es macht Sinn, wie auch in der Vergangenheit mit dem BAT und MTArb einen Flächentarifvertrag für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes abzuschließen. Die getroffenen Regelungen sind dann für alle öffentlich Beschäftigten gleich. Konkurrenzsituationen über Stadt-, Landkreis- oder Ländergrenzen werden dadurch vermieden. Antragsteller: Tarifkommission Der Landesdelegiertentag möge beschließen, das sich der Landesvorstand dafür einsetzt, dass für die Servicedienste der Meilenstein 1 als Vereinbarung über die Optimierung der Servicedienste von Februar 2003 der Status Quo als Verhandlungs-grundlage gegenüber der Landesregierung ist. Begründung: Selbst nach gründlichen Recherchen kann eine Wirtschaftlichkeit der derzeitigen Überlegungen der Landesregierung die Servicedienste nicht nachvollzogen werden. Die Pseudo-Wirtschaftlichkeit durch Leasing z. B. wird uns spätesten nach Ablauf des Leasingvertrages einholen. Während dieses Vertrages ist eine begrenzte Kilometerleistung im Schnitt pro Fahrzeug nicht zu überschreiten, selbst kleinste Reparaturen wie das Wechseln einer Lampe sind nicht erlaubt. Dieses alles führt zu erheblichen Einschränkungen der Flexibilität des Einsatzes der Fahrzeuge. Antragsteller: Tarifkommission Der Landesdelegiertentag möge beschließen, das sich der Landesvorstand dafür einsetzt, dass die Forderung der GdP weiterhin vertreten wird, auf Arbeitsplätzen mit vollzugsfremden Tätigkeiten keine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu verwenden. - Siehe Leitantrag 01 - Landesdelegiertentag 2001 in Osnabrück. Begründung: Aufgrund der Sparwut der Niedersächsischen Landesregierung werden immer mehr Arbeitsfelder ohne Tarifbeschäftigte ihre Aufgaben erledigen müssen. Es wird seitens der Landesregierung billigend in Kauf genommen, dass lediglich die politische Aussage, für mehr Polizeibeamte gesorgt zu haben, dazu führt, dass die Polizei Niedersachsen qualifiziertes Tarifpersonal entlässt - s. befristet Beschäftigte - und diese Aufgaben durch Polizeivollzugsbeamte ausführen lässt. Selbst durch den Landesrechnungshof wird von jeher die Meinung vertreten, dass vollzugsfremde Tätigkeiten nicht von Polizeibeamten ausgeführt werden sollen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Gewerkschaft der Polizei keine eigenständigen Tarifverhandlungen mit dem Land Niedersachsen führt. Begründung: Gewerkschaftliches Ziel war und ist es, einen Flächentarifvertrag beizubehalten, da Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit vergleichbaren Tätigkeiten auch vergleich-bare Rahmenbedingungen hinsichtlich der Mantel- und Vergütungstarifverträge haben sollten. Ein erheblicher Teil der Stärke einer Gewerkschaft ist bei der Durch-setzung von Forderungen, die sich aus diesen Tarifverträgen ergeben, eine große Beteiligung ihrer Mitglieder an Demonstrationen, Streiks o.ä. Maßnahmen. Bei eigen-ständigen Tarifverhandlungen in den Bundesländern gerät diese Durchschlagskraft und damit das Äquivalent zur Arbeitgeberseite stark ins Hintertreffen. P - Plenum Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Entscheidungen über die Kernaufgaben der Polizei eine herausragende Aufgabe der Innenpolitik sind und nicht an den Landesrechnungshof delegiert werden. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich zwingend, dass die für die Wahrnehmung der durch die Politik definierten (Kern-) Aufgaben die notwendigen Personal- und Sachmittel bereitzustellen sind. Begründung: Jedermann innerhalb der Polizei akzeptiert die generelle Verpflichtung mit öffentlichen Mitteln schonend und verantwortungsbewusst umzugehen. Ebenso ist es aber auch nicht akzeptabel, dass die innere Sicherheit als ein wesentlicher Bereich der Innenpolitik nahezu ausschließlich den Finanzpolitikern und dem Landesrechnungshof überlassen wird. Zur Wahrnehmung der der Polizei zugewiesenen Aufgaben sind sowohl die personellen als auch die materiellen Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten. Insoweit verbietet sich Sicherheits-politik nach Kassenlage. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass eine soziale Unternehmenskultur speziell im Umgang mit Menschen eingefordert und gelebt wird. Begründung: In der derzeitigen politischen Lage des Landes Niedersachsen wird aufgrund der politischen Aussage des Personalabbaues unerträglicher Druck auf die Beschäftigten ausgeübt. So sind alle befristet Beschäftigten sowie auch die Beschäftigten, die aufgrund einer Meldeverpflichtung in die Jobbörse eingestellt wurden, direkt davon betroffen. Die Problematik im Zusammenhang mit der Jobbörse betrifft nicht nur Tarifbeschäftigte, wie man im ersten Augenblick vermuten möchte, sondern kann und wird auch Verwaltungsbeamte betreffen. Eine Änderung im Denken der Führungskräfte und Beschäftigten im Sinne einer sozialen Unternehmenskultur kann nur über mehr Transparenz im Handeln und in der Berücksichtigung auch der Interessen des Einzelnen erzielt werden. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Rolle der Polizei an den Nahtstellen in unserer Gesellschaft von den politisch Verantwortlichen respektiert und akzeptiert wird. Insbesondere soll auch die Bewer-tung der polizeilichen Arbeit im Vergleich zu der Nichteingriffsverwaltung angemes-sen erfolgen und nicht von jeweiligen Haushaltsmitteln der Landesregierung abhängig sein. Begründung: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen, ist die Staatsverschuldung gestiegen, ist die Personalkostenquote gestiegen...usw. Wir alle kennen die Begriffe Hartz IV und AlG 2. Viele kennen aber auch die Auswirkungen dieser Reformen auf Familien und auf die einzelnen Menschen durch unmittelbares Erleben aus dem Familien- oder Freundeskreis heraus. PolizeibeamtInnen kennen diese seit Jahren steigenden Auswirkungen auch im dienstlichen Erleben. In allen Bereichen können wir feststellen, dass die Bereitschaft Gewalt gegen Sachen oder gegen Personen einzusetzen, steigt. Die Betrugsdelikte nehmen stark zu. Auch dies können Indizien für eine Veränderung in unserer Gesellschaft sein. Auch die Bereitschaft, Gewalt gegen Polizeibeamte auszuüben, steigt. All diese Merkmale werden in den kommenden Jahren weiteren Veränderungen unterliegen, deren Auswirkungen sich derzeit noch nicht absehen lassen. Die Polizei befindet sich genau in diesem Spannungsfeld. Von der Politik werden Gesetze, Verordnungen oder sonstige Regelungen mit teils gravierenden Folgen verabschiedet. Mögliche Auswirkungen solcher Vorschriften können verstärkte Einsätze von Polizisten gegenüber betroffenen Menschen sein. Wenn, dann ist nicht die Politik vor Ort und beteiligt, sondern Polizeibeamte werden als verlängerter Arm der Politik beschimpft, beleidigt oder auch angegriffen. Auch die Einsätze anlässlich der NPD Demonstrationen in Niedersachsen, die teilweise 3000 Polizeieinsatzkräfte und mehr binden, verdeutlichen die Problematik der Rolle der Polizei. Polizeibeamten macht es keinen Spaß, am Wochenende zwischen dumpfem Gegröle und anderen Parolen eingesetzt zu sein und sich beschimpfen zu lassen, warum sie die Faschisten schützen. Es wird deutlich: Das Spannungsfeld ist riesig, doch die Anerkennung findet nur auf dem Papier und in den klugen „Sonntagsreden“ statt. Eines geht nicht einher: Nämlich die konstante Bewertung der polizeilichen Arbeit. Es zählen nur die Ansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Landesregierung ein Jahr nach der Umorganisation bei der Verteilung der personellen und materiellen Ressourcen Transparenz herstellt, um eine größere Kontinuität und Kalkulierbarkeit der Basisdienststellen zu gewährleisten. Bereits eingesetzte Arbeitsgruppen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Ergebnisse fortzuschreiben. Begründung: Der Aufbau der PD Osnabrück nach der Organisationsreform der Polizei zum 01.11.2004 ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. So sind in personeller Sicht noch nicht alle Arbeitsplätze im Bereich der Verwaltung und der Exekutive besetzt. So sind auch in materieller Hinsicht augenscheinlich die entsprechend notwendigen Mittel erst nach und nach der PD und den nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt worden. In den jeweils regelmäßig stattfindenden bezirksübergreifenden Sitzungen ergeben sich beinahe zwangsläufig Verteilungskämpfe untereinander, in denen der Eindruck bleibt, es gibt Verlierer und Gewinner. Die Verteilung der personellen und materiellen Ressourcen darf aber nicht nach Gefühl und Wellenschlag bzw. nach Durchsetzungsfähigkeit des jeweiligen Verantwortlichen erfolgen, sondern muss gerecht vorgehen. Dies trägt auf Dauer zu einer größeren Akzeptanz, zu einer gerechteren und damit überwiegend ausgeglichenen Belastung der Dienststellen und der Kolleginnen und Kollegen bei. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass den Bestrebungen der Politik eine Absage erteilt wird, im Zuge der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung Grundrechte einzuschränken, nur um populistische Forderungen zu erfüllen. Der Landesvorstand wird aufgefordert, gerade im Hinblick auf die Bekämpfung neuer Phänomene (Schwerstkriminalität durch Banden, Terrorismusbekämpfung) darauf hinzuwirken, dass durch die Politik das notwendige Personal und die notwendigen Sachmittel/Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um eine effiziente und effektive Polizeiarbeit zu ermöglichen. Begründung: Die ständigen politischen “Schnellschüsse” im Bereich von Gesetzesänderungen hinsichtlich sog. Sicherheitspakete führen gerade im Bereich der Grundrechte zu nicht hinnehmbaren Einschränkungen des/der Einzelnen. (Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 33 a NSOG zeigte) Gesetzesänderungen, die durch Gerichte als “illegal” und grundrechtswidrig entlarvt werden, erleichtern oder verbessern nicht die Arbeit der Polizei sondern erschüttern das Vertrauen der Bürger in unsere Arbeit und beschädigen uns alle. Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Ein Blick nach Groß-Britannien: Dort wurden die Sicherheitsgesetze vor 5 Jahren erheblich verschärft, die Frage bleibt nach den traurigen und abscheulichen Anschlägen diesen Jahres, die wir schärfstens verurteilen: Haben sich die Verhältnisse für den Einzelnen wirklich verbessert? Wurde die Sicherheitslage optimiert? Ist es nicht makaber, dass ganz London durch Videographie überwacht wird, aber nicht ein Anschlag dadurch verhindert wurde? Kann Technik, kann die Verschärfung der Gesetzeslage den Einsatz von Menschen, von gut ermittelnden PolizeibeamtInnen wirklich ersetzen? Es sollte kritisch diskutiert werden, wie wirksam die bislang eingesetzten Mittel und Instrumente tatsächlich sind/waren. Gesetze können nur durchgesetzt werden, wenn das entsprechende Personal in Justiz und Polizei für die Einhaltung derselben vorhanden ist und weder an Sach- noch an Personalausstattung gespart wird. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass Zielsetzung durch Zielvereinbarung und nicht ausschließlich durch Zielvorgabe erfolgt. Begründung: Durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente wie z. B. WPM werden Ziele durch Zielvorgaben „von oben nach unten“ in die Ausführungsebenen transportiert. Die Beteiligung der Ausführungsebenen erfolgt sehr spät und lässt z. T. keinen Gestaltungsspielraum mehr zu. Diese Maßnahmen der Zielfindung widersprechen den Grundsätzen für die Zusammenarbeit und Führung in der Polizei des Landes Niedersachsen. Dort heißt es zu Punkt 1. Zielsetzung durch Zielabsprache oder Zielvorgabe: „Der Pflichtenkreis der Polizei und die allgemeinen Ziele polizeilichen Handelns ergeben sich vor allem aus Gesetzen, Verordnungen und Erlassen sowie Dienstvorschriften. Innerhalb des dadurch vorgegebenen Handlungsrahmens bleibt grundsätzlich Raum für die Festlegung von Prioritäten und Arbeitsschritten sowie für Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des personellen, sächlichen und zeitlichen Vorgehens. Die Ermittlung und Festlegung der Ziele innerhalb des Handlungsrahmens soll grundsätzlich nicht einseitig durch Vorgesetzte vorgenommen werden, sondern auf der Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit durch Zielabsprache zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen. Die Zielvorgabe durch Weisung muss dabei die Ausnahme sein, und kommt nur in Betracht, wenn dies zur Erfüllung konkreter polizeilicher Aufgaben unabdingbar ist. Wo auf Befehle und Weisungen nicht verzichtet werden kann (z. B. im geschlossenen Einsatz), sind die Gründe zu erläutern. Bedenken sowie Alternativvorschläge sind, soweit möglich, zu berücksichtigen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass polizeiliches Handeln im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet/bewertet wird. Begründung: Die neuen Steuerungsinstrumente ermöglichen polizeiliche Tätigkeiten unter den Gesichtspunkten Kosten/Leistung zu betrachten. Es kann z. B. festgestellt werden, was eine Stunde Streifentätigkeit kostet. Der Nutzen der Streifentätigkeit ist nur bedingt feststellbar. Durch Einführung der zweigeteilten Laufbahn werden in Niedersachsen die Streifen durch BeamtInnen des g. D. durchgeführt. Der Blick in das Bundesland Hessen zeigt, dass dort Streifentätigkeiten z. T. schon durch Wachpolizisten, bezahlt nach BAT 6 b, durchgeführt werden. Für Niedersachsen besteht die Gefahr der analogen Einführung. Polizeiliches Handeln ist jedoch grundsätzlich im Bereich des g.D. anzusiedeln (siehe Kienbaum-Gutachten), weil in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft die Polizei nicht bloßes Vollzugsorgan zur Ausführung staatlicher Aufgaben und zur Durchsetzung des Strafanspruches des Staates ist. Sie muss sich vielmehr qualitativ hochwertig im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und deren Problemen durch ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Konflikten und zur Friedensstiftung legitimieren. Ein solches Berufsbild erfordert von der Polizei sehr viel mehr als die Durchsetzung bestehender Normen. In Konfliktsituationen, und diese treten kurzfristig immer wieder auf, können die PolizeibeamtInnen ihre Entscheidung nicht ausschließlich aus vorgegebenen Rechtsnormen herleiten, sondern müssen in ihrem Handeln unterschiedliche, teilweise widerstreitende Interessen und Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Göttingen Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass es nicht zu weiteren „Nettogehaltseinbußen“ bei den Polizeibeschäftigten kommt, sondern zu „Nettozuwächsen“. Begründung: Seit 1992 kam es bei den Beamtinnen und Beamten zu min. 9, beim Tarifpersonal zu min. 6 massiven Maßnahmen der Landesregierung, die zu Nettoverlusten beim Gehalt, Verdienst, den Renten und Pensionen führte (s. Anlage). Besonders schwerwiegend hier auch die zunehmende Arbeitsbelastung durch die „Personalreduzierungsmaßnahmen“. Mit den neusten Sparansätzen („Castor“) verfestigt sich der Eindruck, dass die Landesregierung in ihrer Hilflosigkeit auf phantasieloses und kontraproduktives Sparen verfällt; Ein Sparansatz wäre z.B., auf unnütze, kostspielige „Reformvorhaben“ in der Polizei (vorerst) zu verzichten. Auswahl der Einsparungen bei den Beamten 1. 1992 Beamtenversorgung; Umstellung der Ruhegehaltsskala von der degressiven Staffelung auf das Linearsystem mit der Folge, statt 35 jetzt 40 Dienstjahre bis zum Erreichen der höchsten Pension 2. 1994 „Einfrieren“ der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) auf den Stand 1993, Folge ist die jährliche Absenkung des „Bemessungsfaktors“ auf derzeit ca. 86 % 3. 1996 Einführung der 40-Stunden-Woche für die Landesbeamten 4. 1997 Dienstrechtsreform · Streckung der Dienstaltersstufen (jetzt Leistungsstufen) = Einsparpotenzial für leistungsorientierte Bezahlung 5. 1998 Versorgungsreform · Polizeizulage wird beim Stand von 127,38 € „eingefroren“ · Polizeizulage ist (nach Übergangszeit) nicht mehr ruhegehaltfähig monatlicher Verlust von mehr als 90 € · Einführung von Versorgungsabschlägen bis zu 10,8 % bei vorzeitiger Pensionierung infolge Dienstunfähigkeit (Krankheit) 6. 2001 Leistungsprämien für Beamtinnen/Beamte fallen dem Rotstift zum Opfer (das Geld dafür wurde durch die Streckung der Dienstaltersstufen– siehe 1997 längst eingespart) 7. 2002 Absenkung der Pensionen 8. regelmäßig nur zeitverzögerte Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten zwischen 1 und 9 Monaten 9. 2003/ 2004 Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld Auswahl der Einsparungen bei den Tarifbeschäftigen im öffentlichen Dienst 1. 2. 1994 - „Einfrieren“ der Zuwendung von 98,40 % bis 2001 auf 85,8 % - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird von 26 auf 6 Wochen für neu eingestellte Arbeiterinnen und Arbeiter gekürzt 1996 Sonderurlaubsregelungen werden eingeschränkt 3. 1998 Zusatzversorgung - Wiedereinführung der Eigenbeteiligung von 1,25 % 4. 2000 Rentenreform - Absenkung des Niveaus von 70 auf 67 % 5. 2002 Zusatzversorgung - Anhebung der VBL-Zulage auf 1,41 % 6. 2003 - Erhöhung der Rentenbeitrages auf 19,5 % Antragsteller: Landesfrauenvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass das Konzept zur Führungskräfteentwicklung der Polizei des Landes Niedersachsen unter dem Aspekt des Gender-Ansatzes fortgeschrieben wird. Begründung: Seit 1998 gibt es das Konzept zur Führungskräfteentwicklung der Polizei des Landes Niedersachsen (FKE). Seit nunmehr sieben Jahren hat es weder eine Evaluation noch eine Fortschreibung gegeben. Bislang ist es immer noch nicht gelungen, den Anteil an Frauen in ersten Führungsfunktionen signifikant zu erhöhen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das FKE besonders im Hinblick auf die Übernahme von Führungsaufgaben und -funktionen durch Frauen, sowie den Blickwinkel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, auch in Führungsfunktionen, zu überarbeiten und weiter zu entwickeln. Antragsteller: Landesjugendvorstand Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass bei anstehenden Veränderungen im Bereich der Besoldung eine eigenständige Besoldung für die Polizei eingeführt wird. Begründung: Der Polizeiberuf ist neben hohen Fähigkeiten und Fertigkeiten – wie kaum eine andere Tätigkeit – in ein übergeordnetes Beziehungsgeflecht eingebunden von rechtlichen Bindungen, politischen Vorgaben, öffentlicher Aufmerksamkeit und hoher und berechtigter Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an ihre persönliche Sicherheit. Unter dem Einfluss dieses Geflechtes sind die Polizistinnen und Polizisten in ihrem täglichen Dienst zu schwerwiegenden Eingriffen in die persönliche Freiheit und andere Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Sie müssen ihre Entscheidung oft in Sekunden treffen. Hinzu kommen die hohe psychische und physische Belastung jedes einzelnen Beamten und die allgegenwärtige nicht unerhebliche Verletzungsgefahr. Hinzu kommt, dass die wechselnden Dienstzeiten (Früh- Spät-, Nacht- und Wochenenddienste) wie die zahlreichen Überstunden eine erhebliche Belastung für das Privatleben einer Polizistin, eines Polizisten darstellt. Vor diesem Hintergrund muss es eine bundesweit einheitliche und dem hohen Anspruch an Qualität und Quantität der Arbeit gerechte Besoldung für die Polizei geben. Diese eigenständige Besoldung für die Polizei könnte den Erfordernissen der Polizei entsprechen. Darüber hinaus könnten die hohen Sympathiewerte der Polizei in der Bevölkerung und bei den Politikern darin einfließen. Der DGB wird hier als 94er Spitzenorganisation nicht in Frage gestellt. Bundeseinheitlich muss die Besoldung schon deshalb erfolgen, weil die Tätigkeiten der Polizeien der Länder und des Bundes nahezu gleich sind. So gelten bestimmte Strafvorschriften und Verordnungen ja bundesweit. Die Bundes- und Landesregierung sind aufgefordert, den wachsenden Patchwork-Teppich an Regelungen im Polizeibereich schnellstmöglich wieder zu vereinheitlichen und damit den Polizistinnen und Polizisten den Rücken zu stärken und ihnen wieder Vertrauen in die Politik zu geben. Antragsteller: Tarifkommission Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass im Fall einer Anhebung der Lebensarbeitszeit im Tarifbereich auf das 67. Lebensjahr die Vorschriften im Rentenversicherungsrecht verändert werden. Eine abschlagsfreie Rente muss zukünftig nach 40 Versicherungsjahren und einem Lebensalter von mindestens 62 Jahren möglich sein. Lebensarbeitszeitkonten müssen eingeführt werden, um auch Überstunden, für die Sozialabgaben geleistet werden, in Arbeitszeit bzw. Versicherungsjahre umrechnen zu können. Überstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, sind mit dem jeweiligen Überstundenzuschlag zu faktorisieren. Begründung: Es kann nicht angehen, dass ausschließlich das Lebensalter, nicht aber die Versicherungszeit, für eine abschlagsfreie Rente berücksichtigt wird. Nach einer Studie der Universität Bochum reichen 28 Versicherungsjahre, um unser jetziges Rentensystem zu tragen. Alles was darüber hinaus an Versicherungsjahren geleistet wird, gilt als Beitrag zur Solidargemeinschaft der Versicherten. Es ist nicht hinnehmbar, dass durch das erhöhte Lebensalter weitere Rentenabschläge eingeführt werden. Antragsteller: Fachausschuss Polizeiverwaltung Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass der Abbau von großen Teilen der Polizeiverwaltung (Unterkunft/Liegenschaft) und damit Wegfall von Dienstposten und Arbeitsplätzen durch die 2. Phase der Verwaltungsmodernisierung verhindert wird. Begründung: Die Landesregierung hat am 19.04.05 für die Phase 2 der Verwaltungs-modernisierung in Niedersachsen ein Projekt "Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen" beschlossen mit dem Ziel, die Optimierung der Querschnittsbereiche zur Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften durch Konzentration der Aufgaben und Anbindung an das Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagement in Nds. zu untersuchen. Basierend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme des Personal- und Sachmitteleinsatzes sollen in einem ersten Schritt die Aufgaben der Hausdienste, der zentralen Servicebereiche und des Beschaffungswesens überprüft werden. Dazu wurden bereits umfangreiche Fragebögen für 13 Abfragefelder (Hausmeisterdienste, Eigenhandwerkerleistungen, Gebäudereinigung, Pförtner- und Gebäudesicherheits-dienste, Arbeitssicherheit, Beschaffung von Energien und anderen Medien, Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen, Beschaffung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur, Post- und Botendienste, Kopierdienste/Druckereien, Personen- und Kurierfahrdienste, Kfz.-bestand, Unterterbringungs- und Flächenmanagement) zur Datenerfassung an die Dienststellen versandt. Das Ziel der Landesregierung von Outsourcing und / oder Outtasking von kompletten Aufgabenbereichen aus den Unterkunfts- und Liegenschaftsbereichen, also den klassischen Wirtschaftsverwaltungen, ist deutlich erkennbar. Das bedeutet für die Wirtschaftsverwaltungen im einzelnen: bei Outsourcing: wesentlich niedrigerer Personalansatz für Verwaltungspersonal, kompletter Wegfall der Haus- und Hofdienste, Verlagerung auf Privatdienste mit Niedriglohnstrukturen. bei Outtasking: Übergang von Aufgaben auf den Landesliegenschaftsfond (LFN), nur noch Koordinierung von Auftragserledigungen (zwar Qualitätszuwachs und nur mit Verwaltungsfachleuten möglich), aber in jedem Fall Personalreduzierung in erheblichem Umfang. Alles zusammen genommen bedeutet letztendlich: Eine mittelbare Gefährdung der Einsatzfähigkeit der Polizei an sich, da für die Bewältigung von Einsatzlagen kein! Unterstützungspersonal aus dem Tarif- und Verwaltungsbereich mehr zur Verfügung stehen wird. Damit wird der Einsatz von Vollzugsbeamtinnen und -beamten in diesen unterstützenden Arbeitsbereichen, für die Vollzugskräfte nicht ausgebildet wurden, aber auch zu teuer sind, wieder massiv zunehmen. Dies entzieht der originären Vollzugstätigkeit unbedingt notwendiges Personal in erheblichem Umfang. Damit wird die Polizei insgesamt unnötige höhere Kosten zu verzeichnen haben. Gebäude und Liegenschaften werden nicht mehr ausreichend instand gehalten und gepflegt werden können, da nicht zu erwarten ist, daß Sachhaushalte gestärkt werden. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Braunschweig Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Stellen des Tarifpersonals in den Servicebereichen erhalten bleiben und eben nicht dem Reformarbeitsmarkt zugeführt werden - siehe Leitantrag Nr. 01 - Tarifkommission Begründung: Da die Arbeit auch weiterhin vorhanden ist, werden im Lande immer mehr Vollzugsbeamte eingesetzt, um diese Arbeitsfelder zu besetzen. Das ist im Sinne einer effektiven Polizeiarbeit kontraproduktiv. Antragsteller: Tarifkommission Leitantrag zum Landesdelegiertentag 2005 Durch unsere Verfassung ist im Rahmen des Sozialstaatsprinzips dem öffentlichen Arbeitgeber eine sozial ausgleichende Rolle übertragen worden. Somit hat der öffentliche Arbeitgeber insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten eine be- sondere Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Dieses wird auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten deutlich, da auch in der Wirtschaftspolitik dem Staat im Rahmen der antizyklischen Finanzpolitik eine besondere Aufgabe übertragen wurde. Demzufolge sollte es besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit im Selbstverständnis des öffentlichen Arbeitgebers liegen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zumindest die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb tritt die Gewerkschaft der Polizei dem Abbau von Arbeitsplätzen in den genannten Bereichen energisch entgegen und fordert die Landesregierung auf, mit den von Veränderungen betroffenen Arbeitnehmern/-innen verantwortlich im Sinne eines sozialen Arbeitgebers umzugehen. Begründung: Im Bundesland Niedersachsen ist festzustellen, dass der öffentliche Arbeitgeber den Erhalt von Arbeitsplätzen haushaltspolitischen Gegebenheiten unterordnet. Die Landesregierung hat mehrere Beschlüsse getroffen, die Arbeitsplatzabbau zur Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes zur Folge haben. Zum einen ist durch den Beschluss zur Verwaltungsreform ein Abbau von 6743 Stellen bis zum Jahr 2008 beschlossen worden. Zum zweiten ist im Polizeibereich der Verlust von 313 Stellen, davon allein 215 Stellen in den Serviceeinrichtungen, vorprogrammiert, da man sich u. a. von diesen Aufgabenbereichen trennen will. Als drittes hat die Landesregierung die Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen (81er-Verein-barung zur Staatsmodernisierung) gekündigt und somit den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen zurückgenommen. Als weiteres beschäftigungssenkendes Element wirkt der Erlass über den Einstellungsstopp in Verbindung mit der Maßgabe, auslaufende befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nicht mehr zu verlängern. Auswirkungen dieser Arbeitsplatz vernichtenden Beschlüsse sind in der Polizei bereits spürbar. Seit Beginn des Jahres 2005 sind ca. 240 befristete Arbeitsverträge ausgelaufen, obwohl die Stellen und auch die tatsächliche Arbeit nach wie vor vorhanden sind. Teilweise werden Polizeibeamte eingesetzt, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Das geht zu Lasten der von der Landesregierung angekündigten Präsenz von Polizeibeamten „auf der Straße“. Die meisten der ehemals befristeten Arbeitnehmer/-innen sind seit dem Auslaufen der Arbeitsverträge arbeitslos (Hartz IV). Mit dieser Politik subventioniert das Land Niedersachsen Arbeitslosigkeit, anstatt diesen qualifizierten Kolleginnen und Kollegen Arbeit zu ermöglichen und somit sowohl die Kaufkraft zu stärken als auch zusätzliche Beitragszahler für unsere Sozialsysteme zu erhalten. Das Personal in den Servicediensten der Polizei erlebt schon seit Jahren einen Schlingerkurs, der bei den Betroffenen zu großen Verunsicherungen führt. Mit dem Erlass zur Jobbörse ist in diesem Jahr erstmalig ein Rankingverfahren durchgeführt worden, in das Kolleginnen und Kollegen gemeldet werden mussten. Grundlage zur Festlegung, wer welchen Platz auf der Rankingliste bekam waren Alter, Einstellungsdatum und ggf. Schwerbehinderungsgrad. Weiche soziale Daten wie z. B. schulpflichtige Kinder, Teilzeitbeschäftigungen, Pflege naher Angehöriger, Haus-/ Wohnungsbesitz o. ä. wurden für die Reihenfolge auf den Listen nicht erhoben. Die der Jobbörse namentlich genannten Beschäftigten sollen möglichst schnell auf andere freie Stellen in der Landesverwaltung umgesetzt werden. Inwieweit das zu persönlichen Nachteilen, wie längeren Anfahrtszeiten, negativen Entwicklungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gehaltseinbußen etc. führen kann, ist bis jetzt noch nicht bekannt. Mittel- bis langfristig wird es über diese Maßnahmen zu noch mehr sozialen Konflikten innerhalb der Gesellschaft und zum Einbruch bei den Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungssystemen kommen. Antragsteller: Bezirksgruppe PD Osnabrück Resolution Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landes-vorstand sich dafür einsetzt, dass die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages in ihrem politischen Handeln die Gerechtigkeit nicht vergessen. Sie sollen aufgefordert werden, bei ihren Diäten eine Kürzung analog den Kürzungen in der Beamtenbesoldung vorzunehmen. Begründung: Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages haben einen zeit- und arbeitsintensiven Job zu leisten. Dieses wird anerkannt und soll auch weiterhin auf hohem Niveau entlohnt werden dürfen. Aber auch die verbeamteten und angestellten Staatsdiener widmen sich mit voller Hingabe ihrer Berufung und haben das Recht, fair behandelt zu werden. Auf Beschluss der Abgeordneten des Landtages haben die Beamten mit der kompletten Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes maßgeblich zur Konsolidierung des (von ihnen nicht in die Krise geführten) Landeshaushaltes beizutragen. Aus Gründen der Fairness, der Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen sowie der Gerechtigkeit, sollen die Abgeordneten aufgefordert werden, ihr Weihnachtsgeld, welches sie sich im Jahre 1997 selbst auf die 12 Monate aufgeteilt haben und seitdem fortan mit ihren monatlichen Diäten ausbezahlt bekommen, aus diesen wieder heraus zu rechnen und zu streichen! Antragsteller: Fachausschuss Schutzpolizei Dringlichkeitsantrag: 01 Der 28. Ordentliche Landesdelegiertentag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich dafür einsetzt, dass eine abschließende und einheitliche Regelung geschaffen wird, um im NIVADIS-System auch in abgeschlossenen Vorgängen zu dienstlichen Zwecken zu recherchieren. Begründung: Das Vorgangssystem NIVADIS verlangt vom Erstanwender / Ersteller von Vorgän-gen eine Flut von Daten, die eingegeben werden muss, um durch die Plausibilitätskontrolle zu kommen. Dies erfordert einen hohen Arbeitsaufwand der Kollegen. Werden die Vorgänge dann z. B. an die Staatsanwaltschaft endabgegeben, darf selbst vom Ersteller des Vorgangs aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr darin gelesen werden. Dies ist aber oft nötig vor Gerichtsterminen und auch im Rahmen von Soforteinsätzen, um Erkenntnisse zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Eigensicherung der einschreitenden Kollegen zu gewinnen und weiterzugeben. Wir leisten uns ein komplexes Vorgangsbearbeitungssystem, das die Kollegen teilweise bis an den Rand des Zumutbaren bringt, stellen aber einen der wenigen Nutzen des Systems in Frage. Einige Kollegen sind offenbar aus Unkenntnis oder aufgrund der unterschiedlichen Handhabung dieser Problematik in den Bereich der Ermittlung einer Owi gegen sie geraten.