Auswertung ( Fragebogen 1 ) 1.) ? Kann ich mich auf alle Stellenangebote in der EU bewerben? 3- !Prinzipiell ja! Die Arbeitsaufnahme in einem anderen EU- Land ist frei. In keinem Land der EU wird die Arbeitsaufnahme von Bürgern anderer Mitgliedsländer noch staatlich kontrolliert. 2.) ? Kann ich mich bei der Polizei oder im Justizbereich eines anderen Staates der EU bewerben? 2- !Diese Bereiche können den Staatsangehörigen des jeweiligen Mitgliedslandes vorbehalten sein! 3.) ? Als Lehrer möchte ich in Frankreich tätig sein. Ist dies mit der deutschen Staatsangehörigkeit möglich? 1- !Im Bereich des Schulwesens haben alle Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gleichen Zugang! 4.) ? Werden berufsqualifizierende Abschlüsse in anderen EU-Ländern anerkannt? 1- !Für die meisten Berufe besteht ein allgemeines System zur Anerkennung der Qualifikation! 5.) ? Wie lange hat die Behörde Zeit, einen Antrag zur Anerkennung des Berufsabschlusses zu bearbeiten? 3- !4 Monate! 6.) ? Ich bin arbeitslos. Wie lange darf ich mich in einem anderen EU-Land aufhalten? 3- !In den meisten Mitgliedsstaaten 6 Monate, in anderen 3 Monate! Arbeitslose dürfen sich in jedem EU- Land auf Stellensuche begeben und sich zu diesem Zweck „ausreichend lange“ dort aufhalten. Da die entsprechende Frist noch nicht durch Gemeinschaftsbestimmungen festgelegt ist, erkundigt man sich am besten bei den Behörden des Landes, in dem man arbeiten möchte. 7.) ? Wie lange habe ich Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes, wenn ich mich im Ausland auf Arbeitssuche befinde? 2- !3Monate! Hierfür muss man bei seinem zuständigen Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag stellen. 8.) ? Ab wann braucht man eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger in der EU? 1- !Wenn man sich länger als drei Monate in einem anderen Land der EU aufhält! Die Aufenthaltserlaubnis für EU- Bürger unterscheidet sich grundsätzlich von den Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige aus NICHT - EU- STAATEN. Entsprechend der Freizügigkeitsverordnung und dem Art. 48 EG- Vertrag besteht ein Rechtsanspruch. Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist, das man in den betreffendem Land einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht. Einen Antrag stellt man bei den zuständigen Meldebehörden. 9.) ? Wie heißt das EU- Austauschprogramm, das StudentInnen Studienaufenthalte im europäischen Ausland ermöglichen soll? 2- !Lebenslanges Lernen/Erasmus! 10.) ? Wie heißt das Programm, mit dem unter anderem der Austausch von Auszubildenden und BerufsschülerInnen gefördert werden soll? 1- !Lebenslanges Lernen/Leonardo da Vinci! 1 Auswertung ( Fragebogen 2 ): 1.) ? Welche Abgeordneten können von den EU-Bürgern direkt gewählt werden? 3- !Die Mitglieder des Europäischen Parlaments! Seit 1979 wird das Europäische Parlament für eine fünfjährige Wahlperiode direkt von den EUBürgerInnen gewählt, und ist die demokratische Vertretung der Bürger der Europäischen Union. 2.) ? Wo hat Europäische Gerichtshof seinen Sitz? 1- !Luxemburg! Er hat die Aufgabe, bei der Anwendung und Auslegung der EU- Verträge die Wahrung des Rechts zu sichern. Der Gerichtshof bewahrt europäisches Recht und gestaltet es weiter. Die hier getroffenen Urteile sind unanfechtbar. 3.) ? In welchem Gremium sind 47 europäische Länder versammelt? 2- !Im Europarat! Der Europarat ist keine Einrichtung der EU. Er ist eine zwischenstaatliche politische Organisation, die den Schutz und die Stärkung der Zusammenarbeit und der Einheit aller Nationen Europas zum Ziel hat und sich also nicht nur aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammensetzt. 4.) ? Welches Gremium vertritt die "junge Generation" auf europäischer Ebene? 3- !Das "Europäische Jugendforum"! Es besteht aus ca. 100 Mitgliedsorganisationen, wobei sowohl Studentenverbände, soziale und kulturelle Jugendgruppen, Gewerkschaften und andere Organisationen, die unterschiedlichen jugendpolitischen Richtungen vertreten. Es hat unterstützende und beratende und informierende Funktion für die verschiedenen Europäischen Institutionen. 5.) ? Welche Auswirkungen haben die von der Europäischen Union erlassene Verordnungen? 1- !Sie haben unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten und sind für alle Organe und Behörden genauso bindend, wie nationales Recht! 6.) ? Das bekannteste Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Bereich Sport ist das „Bosman-Urteil“. Wer ist Bosman? 2- !Ein Fußballer, aufgrund dessen Klage die Auswirkungen der EU- Gesetzgebung auf den Sport in die öffentliche Diskussion gekommen sind! 7.) ? Was versteht man unter dem Begriff der „Ratspräsidentschaft“? 2- !Den Vorsitz im Ministerrat! 8.) ? Wer verabschiedet den Haushalt der EU? 1- !Das europäische Parlament! 9.) ? Wo hat die Europäische Kommission ihren Sitz? 3- !Brüssel! 10.) ? Was für eine Funktion haben die Europäischen Jugendzentren? !Sie verstehen sich als internationale Bildungs- und Begegnungsstätten! Die Jugendzentren in Straßburg und Budapest führen zahlreiche Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den verschiedensten Jugendorganisationen durch. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Qualifizierung von Jugendbetreuern. 2 Auswertung ( Fragebogen 3 ): 1.) ? Wie viele Mitgliedsstaaten gehören der EU an? 2- !27! (seit 1. Januar 2007) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Repulik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 2.) ? Wie heißen die europäischen Kulturhauptstädte 2008? 3- !Liverpool (Vereinigtes Königreich) und Stavanger (Norwegen)! 3.) ? Was ist Eurodesk? 1- !Ein europäisches Jugendinformationsnetzwerk! Hier werden Informationen zu den Themen Jugend, Bildung und Ausbildung in Europa verbreitet. 4.) ? Was ist der "Europäische Freiwilligendienst? 2- !Ein Aktionsprogramm der EU, wo Jugendliche als Freiwillige in einem gemeinnützigen Projekt im europäischen Ausland mitarbeiten.! 5.) ? Welche Organisationen können Auskünfte zu finanzieller Förderung für Auslandsaufenthalte geben? 2- !JUGEND für Europa, Deutsch- Französisches Jugendwerk, Eurodesk! 6.) ? Wo findet die Fußballeuropameisterschaft 2004 statt? 3- !!Österreich/Schweiz 7.) ? Durch welchen Vertrag wurden die Grenzkontrollen in Europa aufgehoben? !Der Vertrag von Schengen! Am 15. Juni 1985 wurde im luxemburgischen Schengen ein Übereinkommen vereinbart, dessen Kernsatz lautet: „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.“ An diesem Abkommen beteiligt sind: Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Spanien, Italien, Portugal, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden. 8.) ? Woran denken die meisten Europäer zuerst, wenn sie an Spanien denken? 1- !Paella, Stierkampf, Barcelona! 9.) ? Wann wurde der Euro eingeführt? !Januar 2002! 3