Ein Aufruf zu Handeln Marketing und junge Menschen Fakten und Zahlen - Alkoholmarketing erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Trinken beginnen und dass sie mehr trinken. - Kinder und Jugendliche werden durch Alkohol stärker geschädigt als Erwachsene; Alkohol kann zu strukturellen Veränderungen und Beeinträchtigungen der Entwicklung des Gehirns führen. Die durchschnittlich konsumierte Menge pro Trinkgelegenheit von 15- bis 16-jährigen liegt bei über 60 g (das entspricht z.B. 1,5 Liter Bier), und knapp 40 g in Südeuropa. - Jugendliche, die früh im Leben mit Alkoholkonsum beginnen, haben ein signifikant höheres Risiko im späteren Leben mehr Alkohol zu trinken und eine Abhängigkeit zu entwickeln. - Jugendliche, die Alkohol trinken, haben ein erhöhtes Risiko für Verkehrsunfälle, Verletzungen und Todesfälle, Selbstmord und Depression, versäumte Unterrichtsstunden, Gedächtnisverluste, Erinnerungslücken, Auseinandersetzungen mit Körperverletzung, Vergewaltigung und ungeschützten Sex. - Alkoholmarken und -hersteller sowie Werbekampagnen sind Jugendlichen gut bekannt. Alkoholwerbung nutzt die neuesten Technologien (Mobiltelefone, Soziale Netzwerke wie Facebook und Youtube) um jugendliche Alkoholkonsumenten zu erreichen. Empfehlungen Eurocare empfiehlt ein umfassendes Verbot von Alkoholmarketing, das sich an junge Menschen richtet. Dies schließt die Nutzung neuer Medientechnologien ein. Es sollten europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für kommerzielle Kommunikation gelten. Die Mitgliedsstaaten sollten auf bestehende Regulierungen aufbauen, mit dem langfristigen Ziel Werbung im Fernsehen und Kino sowie Sponsoring zu unterbinden und Werbebotschaften und –bilder auf Aussagen über die Qualität des Produktes beschränken. Unter Experten des Gesundheitswesens (Public Health-Experten) herrscht großer Konsens darüber, dass bestehende Kodizes der Selbstregulierung nicht ausreichend sind. Wo Mechanismen der Selbstregulierung in Kraft sind, sollten sie von einer von der Werbe- und Alkoholindustrie unabhängigen Stelle beobachtet und überprüft werden. Das „Loi Evin“ stellt ein gutes Beispiel für die Einschränkung von Alkoholwerbung dar, denn es reguliert nicht nur Inhalte sondern auch Umfang von Alkoholwerbung. Eurocare empfiehlt - Ein umfassendes Verbot von Alkoholmarketing, welches sich an junge Menschen richtet Verantwortlicher Akteur Europäische Institutionen, Mitgliedsstaaten - Keine Alkoholwerbung im Fernsehen und Kino Europäische Institutionen, Mitgliedsstaaten - Kein Sponsoring seitens der Alkoholindustrie von Veranstaltungen, bei denen junge Menschen versammelt sind Europäische Institutionen, Mitgliedsstaaten - Den aktuellen Stand der Regulierung zu Produktplatzierung betreffend Alkohol beizubehalten Europäische Institutionen, Mitgliedsstaaten - Inhalt, Umfang und Sendezeiten von Alkoholwerbung regulieren Europäische Institutionen, Mitgliedsstaaten - Selbstregulierung sollte von einer unabhängigen und öffentlichen Stelle beobachtet und überprüft werden Europäische Institutionen, Mitgliedsstaaten