Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Brüssel, den 16. November 2009 PLENARTAGUNG AM 4./5. NOVEMBER 2009 ÜBERSICHT ÜBER DIE VERABSCHIEDETEN STELLUNGNAHMEN Dieses Dokument kann in den Amtssprachen auf den Internetseiten des Ausschusses unter folgender Adresse abgerufen werden: http://eesc.europa.eu/activities/press/summaries_plenaries/index_de.asp Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE -1- Inhaltsverzeichnis: 1. ENTSCHLIESSUNG .................................................................................................................... 2 2. LISSABON-STRATEGIE ............................................................................................................ 4 3. UMWELT UND KLIMAWANDEL ........................................................................................... 7 4. VERKEHR UND ENERGIE ..................................................................................................... 12 5. SOZIALER ZUSAMMENHALT .............................................................................................. 14 6. RECHT / FREIHEIT / SICHERHEIT ..................................................................................... 15 7. BILDUNG UND BERUFSBILDUNG ....................................................................................... 17 8. INTEGRATION UND UNIONSBÜRGERSCHAFT .............................................................. 18 9. GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................. 20 10. NACHHALTIGE ERNÄHRUNG ............................................................................................. 22 11. MEERESPOLITIK..................................................................................................................... 23 12. REGIONALPOLITIK ................................................................................................................ 24 13. FINANZWIRTSCHAFT ............................................................................................................ 26 14. BINNENMARKT ........................................................................................................................ 27 Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -2Im Rahmen der Plenartagung am 4./5. November 2009 nahm der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy BUZEK, an der Sitzung am Mittwoch teil. In dieser Sitzung wurde der EWSA-Preis für die organisierte Zivilgesellschaft 2009 verliehen, und es fand eine Debatte über die Lissabon-Strategie und das Wirtschaftswachstum statt. Die Plenartagung wurde am Donnerstag fortgesetzt. In dieser Sitzung wurde eine Entschließung zum Klimawandel verabschiedet, und es fand eine Debatte über die Kopenhagener Klimakonferenz statt. An dieser Debatte nahmen Jöran HÄGGLUND, Staatssekretär bei der schwedischen Ministerin für Unternehmen und Energie, Jo LEINEN, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, und Olivier DELEUZE, Leiter des Verbindungsbüros des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) bei der Europäischen Union, teil. Nachstehend finden Sie den Wortlaut der Entschließung sowie eine Zusammenfassung der vom Ausschuss verabschiedeten Stellungnahmen: 1. ENTSCHLIESSUNG Referenz: CESE 1676/2009 fin Die Entschließung zum Klimawandel wurde mit folgendem Wortlaut verabschiedet: "Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss billigt als institutioneller Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene die folgende Botschaft an die Regierungen, politischen Entscheidungsträger, Unterhändler und weiteren, an den Klimaschutzverhandlungen in Kopenhagen sowie an der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beteiligten Parteien: 'Der Klimawandel hat bereits in vielen Teilen der Welt schädliche und möglicherweise unumkehrbare Auswirkungen verursacht. Diese Probleme werden in den kommenden Jahren im Zweifelsfalle nur schwerwiegender, wenn sich die Treibhausgase auch weiterhin im derzeitigen Tempo in der Atmosphäre anreichern. Aus den wissenschaftlichen Untersuchungen des Weltklimarates und weiteren einschlägigen Quellen geht sehr deutlich hervor, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um über 80% verringern müssen, wenn der Temperaturanstieg in einem sicheren Bereich gehalten werden soll. Um der Welt eine realistische Möglichkeit für eine derartige Senkung des Treibhausgasausstoßes zu eröffnen, muss bis 2020 u.a. auch durch erhebliche Anstrengungen sowohl der Schwellen- als auch der Entwicklungsländer eine Verringerung um 25-40% erzielt worden sein. Die anstehende Konferenz in Kopenhagen ist entscheidend. Wird sie zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht, könnte dies eine weltweite Wende hin zu Emissionsverringerungen in den kommenden Jahren und die Stabilisierung des Temperaturanstiegs auf einem zu bewältigenden Niveau herbeiführen. Ihr Scheitern könnte die Welt auf einen zunehmend gefahrvollen Weg in Richtung eines beschleunigten Temperaturanstiegs und der hierdurch verursachten menschlichen und ökologischen Katastrophen führen. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -3- 1. Zu diesem entscheidenden Zeitpunkt ruft der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss die Regierungen, politischen Entscheidungsträger und Unterhändler auf, ihre Bemühungen um eine universelle und verpflichtende Einigung zu intensivieren, um alle Staaten und ihre Bevölkerungen in einem gemeinsamen Bemühen um die Senkung des Emissionsniveaus in den kommenden Jahren zu vereinen und so unsere Umwelt, in der wir und künftige Generationen leben wollen, zu bewahren. 2. Die Europäische Union hat angeboten, sich zu einer Verringerung um 30% bis 2020 zu verpflichten, wenn andere Staaten ähnliche Anstrengungen unternehmen. Europa hat wiederholt Verpflichtungen in vergleichbarer Höhe von anderen Industrieländern gefordert, ebenso wie erhebliche Anstrengungen der Schwellenländer, die in Bezug auf den Treibhausgasausstoß die Industrieländer bald eingeholt bzw. sogar überholt haben werden. Wir fordern, dass diese Haltung entschieden beibehalten wird. 3. Dass es in den Verhandlungen bislang nicht gelungen ist, den erforderlichen Durchbruch zu erzielen, ist für uns Anlass zu großer Besorgnis. Wie auch immer die Schlussphase der Verhandlungen aussehen wird: Wir fordern die Europäische Union auf, sich nicht dazu verleiten zu lassen, Abstriche bei ihren ehrgeizigen Plänen vorzunehmen oder ihre Verpflichtungen auf den in Kopenhagen evtl. zustande kommenden kleinsten gemeinsamen Nenner zurückzuschrauben, wenn sich nicht genügend Unterstützung von anderer Seite abzeichnet. Dies wäre weder gut für Europa noch für die gesamte Welt. Auch wenn bislang über die Höhe der europäischen Verpflichtungen für Kopenhagen noch kein allumfassender Konsens besteht, ersuchen wir die Union, das Niveau ihrer Verpflichtungen beizubehalten und sich zu bemühen, ein starkes Bündnis mit anderen Industrieländern und Schwellenländern zu schmieden, die bereit sind, sich in vergleichbarem Maße zu verpflichten und die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. 4. Wir sollten die für das Erreichen der Verringerung um 30% bis 2020 erforderlichen industriellen und sozialen Umstellungen weiter voranbringen, und zwar als Kernstück der Umstellung der europäischen Wirtschaft auf ein neues, ökoeffizientes, kohlenstoffarmes und nachhaltiges Wirtschaftsmodell. Wir benötigen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen im Energiebereich in bislang unbekanntem Ausmaß, um den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und dem öffentlichen Sektor überzeugende technische Alternativen anbieten zu können. Die ökologische Krise kann in Bezug auf Maßnahmen auf politischer Ebene nicht länger losgelöst von der sozialen Krise betrachtet werden. Dies sollte zur Aufstellung eines neuen Modells für Produktion und Verbrauch führen. Wir sollten diese Umstellung nicht als Belastung, sondern als Chance für den Anstoß einer neuen Welle technischer und sozialer Innovationen begreifen, die die beste Garantie für nachhaltige Arbeitsplätze, Wettbewerbsvorteile und das künftige soziale Wohlergehen bieten. Dieses Ziel sollte in den Mittelpunkt der neuen Strategie der Europäischen Union für 2020 gestellt werden, die die wesentlichen Ziele der bestehenden Strategien für nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wachstum sowie für Klimaschutz und Energie in sich vereinen sollte. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -45. Weitere Entwicklungsländer und vor allem die am wenigsten entwickelten Länder geraten durch den fortschreitenden Klimawandel in eine schwierige Lage. Die ärmsten Entwicklungsländer sind in vielen Fällen am schwersten vom Klimawandel betroffen, ohne ihn verursacht zu haben. Um die Verhandlungen in Kopenhagen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, müssen sich die Industrieländer zu festen Zusagen für neue und zusätzliche Finanzierungsquellen verpflichten, um den Entwicklungsländern bei der Bewältigung ihrer größten Anpassungsprobleme zu helfen und sie in die Lage zu versetzen, mit der Zeit selbst Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Europäische Kommission hat vor kurzem bedeutende Vorschläge für die Höhe der Unterstützung vorgelegt, die Europa für diese Partnerschaft bereitstellen sollte, sowie auch für die Verwaltung dieser Mittel. Der Ausschuss fordert die Europäische Union auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen rasch so weit weiterzuführen, dass diese Vorschläge als festes Verhandlungsangebot vorgelegt und als Hebel für die Vorlage vergleichbarer Angebote anderer Industrieländer eingesetzt werden können. 6. Die gesamte Zivilgesellschaft ist vom Klimawandel betroffen. Die Wirtschaft, die Gewerkschaften und die anderen Organisationen der Zivilgesellschaft müssen allesamt in jegliche Bemühungen sowohl um die Eindämmung des Klimawandels als auch um die Anpassung an den Klimawandel einbezogen werden. Als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft wissen wir, dass das Bewusstsein für das Ausmaß der Herausforderung in ganz Europa zunimmt, ebenso wie die Bereitschaft, sich allen Veränderungen zu stellen, die an unseren Produktions- und Verbrauchsmustern und unserer Art zu Leben vorgenommen werden müssen. Wir ersuchen unsere politischen Entscheidungsträger und Unterhändler inständig, uns entschieden auf diesen Weg zu bringen und auf ihm zu halten. Es darf kein Zurück geben.'" 2. LISSABON-STRATEGIE Die Lissabon-Strategie nach 2010 Berichterstatter: Wolfgang GREIF (Arbeitnehmer – AT) Referenzen: Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des künftigen spanischen Ratsvorsitzes – CESE 1722/2009 Kernaussagen: Der EWSA plädiert für die Fortführung einer globalen und ganzheitlichen Strategie nach 2010. Er ist aber auch der Auffassung, dass weder ein "Zurück zu Lissabon 2000" noch "ein Mehr vom Selben ggf. etwas ökologischer" die adäquate Antwort auf die aktuellen Herausforderungen ist. Aktuelle Herausforderungen wie die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowie die resultierenden sozialen Probleme, die Globalisierung der Wirtschaft, die Notwendigkeit einer Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes, Energiepolitik und Klimawandel, demografische Tendenzen Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -5und Migration erfordern auf europäischer Ebene eine neue umfassende Strategie nach 2010, die a) diesen Herausforderungen begegnet, b) Defizite in der Umsetzung beseitigt, c) in gemeinsamer europäischer Verantwortung getragen wird und d) sämtliche EU-Strategien kohärent zu verknüpfen vermag (Recovery Strategy, Lissabon Strategie, Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel). Der EWSA schlägt vor, diese strategische Neuausrichtung auch durch einen anderen Namen für diese neue europäische Strategie sichtbar zu machen. Die Stellungnahme enthält eine lange Liste politischer Empfehlungen, in denen gefordert wird, dass die politischen Entscheidungsträger im Rahmen europäischer Projekte europäisch denken und handeln sollten. Anschließend folgen Empfehlungen zu den Lissabon-Zielen und abschließend werden Empfehlungen zur Governance gegeben. Ansprechpartner: Gilbert Marchlewitz (Tel.: 00 32 2 546 93 58 – E-Mail: [email protected]) Energie und Klimawandel als zentrale Aspekte der erneuerten LissabonStrategie Hauptberichterstatterin: Ulla SIRKEINEN (Arbeitgeber – FI) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1717/2009 Kernaussagen: Der EWSA betont, dass die EU alle erdenklichen Bemühungen entfalten muss, um zu einem internationalen Klimaschutzübereinkommen zu gelangen, das weltweit für alle die gleichen Ausgangsbedingungen schafft, einschließlich eines internationalen Handelssystems oder kompatibler Systeme. Die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner müssen aktiv in die gewaltige Anstrengung der Umgestaltung unserer Volkswirtschaften eingebunden werden. Der EWSA ist bereit, seinen Teil der Verantwortung zu übernehmen. In die erneuerte Lissabon-Strategie muss ein Aktionsplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufgenommen werden. In diesem Rahmen muss den drei Pfeilern der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen werden: Wirtschaft, Umwelt und Soziales; daneben dürfen auch die übergreifenden Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung nicht außer Acht gelassen werden. Ansprechpartner: Juri Soosaar (Tel.: 00 32 2 546 96 28 – E-Mail: [email protected]) Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -6 Die externe Dimension der erneuerten Lissabon-Strategie Hauptberichterstatter: Luca JAHIER (Verschiedene Interessen – IT) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1718/2009 Kernaussagen: Die Herausforderungen durch die neuen globalen Wirtschaftsmächte und die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise machen die Notwendigkeit einer erneuerten, schlüssigeren und wirksameren externen Gesamtstrategie der EU deutlich. Der EWSA ist der Ansicht, dass die EU im Interesse einer optimalen Entwicklung und zur Gewährleistung eines weit reichenden politischen Konsenses über eine derart anspruchsvolle und optimistische Perspektive für ihre externe Agenda die Rolle der Sozialpartner und der zivilgesellschaftlichen Organisationen sowohl in der europäischen Gesellschaft als auch in den Drittländern entschieden ausbauen muss. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein angemessener Aktionsplan der EU darauf abzielen muss, den Raum und die Rolle Europas vor dem neuen Hintergrund der Globalisierung auf- und auszubauen: Ausbau der außenpolitischen Tätigkeiten der EU und der externen Aspekte der anderen Politiken der Union nach strukturellen Gesichtspunkten durch Stärkung ihrer Gesamtkohärenz und Verbesserung der Einheitlichkeit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten; Gewährleistung einer ausgewogenen Öffnung der Märkte durch den Abschluss der DohaRunde und durch einen strukturierten Dialog mit den wichtigsten Partnern; Ausbau der eigenen Rolle als internationale Regulierungsmacht und in diesem Sinne Weiterverfolgung einer internationalen Politik zur Förderung der Rechte; Stärkung der internationalen Verwendung des Euro; Schaffung eines weiten Raumes für Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum, der "Europa-Afrika, ein Bündnis für beiderseitigen Fortschritt" heißen könnte und der eine rasche Vollendung der Erweiterung der Union, die Nachbarschaftspolitik und die Mittelmeerunion sowie eine stärkere Partnerschaft mit Afrika umfasst. Der EWSA verfügt über alle Instrumente, um eine immer bedeutendere Rolle bei der Konsolidierung und Entwicklung gemeinsamer Mechanismen des Monitoring und der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft in fast allen Erdteilen zu spielen. Ansprechpartner: Juri Soosaar (Tel.: 00 32 2 546 96 28 – E-Mail: [email protected]) Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -7 Universitäten für Europa Hauptberichterstatter: Joost VAN IERSEL (Arbeitgeber – NL) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1719/2009 Kernaussagen: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Auffassung, dass Universitäten im Wissensdreieck "Bildung, Forschung, Innovation" eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen als maßgebliche Faktoren für nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Europa betrachtet werden. Der EWSA unterstreicht, dass es einer europaweiten Methodik bedarf, um Leistungen zu beurteilen und vergleichbare Daten zu erheben. Darüber hinaus fordert er beratende Bildungsplattformen auf EU- und nationaler Ebene, an denen auch Vertreter der Zivilgesellschaft teilnehmen. Der EWSA plädiert auch für eine kohärente Einbeziehung der Universitäten in die überarbeitete Lissabon-Strategie im Rahmen des europäischen Hochschulraums (EHR) und des europäischen Forschungsraums (EFR). 3. Ansprechpartner: Juri Soosaar (Tel.: 00 32 2 546 96 28 – E-Mail: [email protected]) UMWELT UND KLIMAWANDEL Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen Berichterstatter: Thomas McDONOGH (Arbeitgeber – IE) Referenzen: KOM(2009) 39 endg. – CESE 1705/2009 Kernaussagen: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss empfiehlt, im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen ein langfristiges Ziel (bis 2050) für die CO2-Emissionen von 2 Tonnen pro Kopf und Jahr festzulegen, um die Erderwärmung auf unter 2°C zu beschränken. Der Ausschuss bekräftigt, dass die EU sich das ehrgeizige Zwischenziel setzen sollte, die globalen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% im Vergleich zu 1990 zu verringern, vorausgesetzt andere Industrie- und Schwellenländer verpflichten sich auf vergleichbare Emissionssenkungen. Die Industrieländer sollten ihren Klimagasausstoß bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 80% senken. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -8Der Ausschuss schließt sich der Meinung der Kommission an, dass die Entwicklungsländer als Gruppe (ausgenommen die am wenigsten entwickelten Länder in Afrika) sich darauf verpflichten sollten, die Zunahme ihrer Emissionen bis 2020 auf 15 bis 30% weniger als in einem "Businessas-usual"-Szenario zu begrenzen. Die Emissionen aus dem Luft- und Seeverkehr sollten in die Verhandlungen in Kopenhagen einbezogen werden. Es müssen angemessene finanzielle Mittel für die globale (und regionale) klimawandelrelevante Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration bereitgestellt werden. Die derzeitige weltweite Rezession darf kein Grund dafür sein, dass dringend benötigte, entscheidende Klimaschutzmaßnahmen nicht ergriffen werden. Ansprechpartner: Robert Kaukewitsch (Tel.: 00 32 2 546 23 66 – E-Mail: [email protected]) Zukunftsperspektiven der Strategie für nachhaltige Entwicklung Berichterstatter: Ernst Erik EHNMARK (Arbeitnehmer – SE) Referenzen: Sondierungsstellungnahme – CESE 1706/2009 Kernaussagen: Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission, bei Maßnahmen im Rahmen der Strategie im nächsten Zeitraum folgenden vier Hauptthemen Vorrang einzuräumen: kohlenstoffarme Wirtschaft, Schutz der biologischen Vielfalt, des Wassers und sonstiger natürlicher Ressourcen, Förderung der sozialen Integration und Stärkung der internationalen Dimension der nachhaltigen Entwicklung. Der Ausschuss bedauert gleichwohl, dass die Kommission die Analyse nicht weiter vertieft und keine konkreten Vorschläge in Bezug auf Ziele, Zeitpläne und Maßnahmen in diesen Bereichen vorgelegt hat. Für die Strategie für nachhaltige Entwicklung (SDS) der EU ist, soll sie denn effektiv sein, eine gänzlich neue Governancestruktur erforderlich, wozu eine angemessene Ausstattung an Personal und Budget gehört, genauso wie Mechanismen, mit denen die Umsetzung der Strategie kontrolliert werden kann. Der Ausschuss fordert Rat und Kommission auf, die SDS der EU zur Meta-Strategie für alle EUPolitiken zu machen. Sämtliche anderen EU-Strategien mit kürzerem Zeithorizont müssen zum Erreichen der Ziele einer zukünftigen SDS der EU beitragen. Viele heute beschlossene Politiken haben Auswirkungen für die nächsten Jahrzehnte. Kurzfristig wirkende Maßnahmen dürfen nicht die Entwicklungschancen zukünftiger Generationen verschlechtern. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... -9Bei der Erarbeitung der neuen Lissabon- oder 2020-Strategie sollte die Kommission dazu angehalten werden, explizit darzulegen, wie die neuen, in dieser Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen den langfristigen Übergang zu einem nachhaltigeren Entwicklungskonzept unterstützen. Für die künftige finanzielle Vorausschau, die Strukturfonds, die GAP, die FuE-Rahmenprogramme sowie für alle wichtigeren Strategien und Programme auf europäischer Ebene sollte ebenso verlangt werden, dass sie belegen, wie sie den Zielen und Vorgaben der Strategie für nachhaltige Entwicklung förderlich sind. Das BIP in seiner jetzigen Form darf nicht weiter ein entscheidender Maßstab für die Politikgestaltung sein. Fortschritt und menschliches Wohlbefinden sollten anders als bislang gemessen werden. Der EWSA unterstützt mit Nachdruck die Weiterentwicklung und Anwendung von Fortschrittsindikatoren jenseits des BIP. In diesem Zusammenhang muss auch eine Diskussion über die Werte, die die EU fördern möchte, geführt werden. Ansprechpartnerin: Annika Korzinek (Tel.: 00 32 2 546 80 65 – E-Mail: [email protected]) Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen (Weißbuch) Berichterstatter: Frederic Adrian OSBORN (Verschiedene Interessen – UK) Referenzen: KOM(2009) 147 endg. – CESE 1707/2009 Kernaussagen: Einige der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Auffassung des Ausschusses weder dringlich noch spezifisch genug. Der Ausschuss drängt insbesondere auf: die Stärkung der Rolle der europäischen Strategie zur Koordinierung der verschiedenen nationalen Anpassungsstrategien; eine Verkürzung des Zeitplans für die Weiterentwicklung der Strategie unter besonderer Berücksichtigung von Themen oder Bereichen mit dem dringendsten Bedarf an Anpassungsmaßnahmen; die Einsetzung eines unabhängigen, hochrangig besetzten Ausschusses oder Gremiums, um Fortschritte bei der Eindämmung des Klimawandels bzw. der Anpassung an seine Auswirkungen in Europa zu messen und um öffentlich auf die Themen aufmerksam zu machen, bei denen Fortschritte zu wünschen übrig lassen; frühzeitige Bemühungen um die Berechnung der für die Anpassung in Europa wahrscheinlich erforderlichen Ausgaben (entsprechend den lobenswerten Bemühungen der Kommission, den diesbezüglichen Bedarf der Entwicklungsländer zu berechnen); Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 10 die Intensivierung der Bemühungen zur Einbindung der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft in die Entwicklung von Plänen und Maßnahmen für die Anpassung. Ansprechpartnerin: Annika Korzinek (Tel.: 00 32 2 546 80 65 – E-Mail: [email protected]) Mehr internationale Finanzmittel für den Klimaschutz: europäisches Konzept für die Kopenhagener Vereinbarung Hauptberichterstatterin: Lavinia ANDREI (Verschiedene Interessen – RO) Referenzen: KOM(2009) 475 endg. – CESE 1708/2009 Kernaussagen: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt diese frühzeitigen Vorschläge und fordert die europäischen Institutionen auf, sich dringend mit ihnen zu beschäftigen, damit sie tatsächlich zu einem erfolgreichen Ergebnis in Kopenhagen beitragen können. Diese Mitteilung ist ein guter Anfang, da die Industrieländer bislang keinerlei konkrete Zahlen für die Klimafinanzierung nennen wollten. Die Klimafinanzierung darf nicht als freiwilliger Beitrag angesehen werden, sie ist eine Verpflichtung, die in den Artikeln der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verankert ist, um den Entwicklungsländern neue, zusätzliche, angemessene und vorhersehbare Finanzmittel bereitzustellen. Die Industrieländer müssen den in dem Übereinkommen festgeschriebenen Grundsatz der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung" unbedingt einhalten. Die Entwicklungsländer müssen bei der Bekämpfung des Klimawandels umfassend unterstützt werden; die EU hat einer derartigen Unterstützung im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention zugestimmt. Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag der EU für eine "Schnellstartfinanzierung" seitens der Industrieländer in Höhe von 5 bis 7 Mrd. EUR jährlich bis 2013. Der Ausschuss befürwortet ferner den positiven Ansatz der Europäischen Kommission zur Mobilisierung von Finanzmitteln aus dem internationalen Luft- und Seeverkehr. Es gibt jedoch bereits deutliche Signale, dass das Angebot der EU viel zu niedrig sei. Viele NGO und Ökonomen der Vereinten Nationen argumentieren, dass sich die erforderliche Finanzierung seitens der Industrieländer für die Entwicklungsländer selbst bei konservativen Schätzungen auf rund 150 Mrd. USD (ca. 110 Mrd. EUR) jährlich für den Zeitraum 2013-2017 belaufen wird. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 11 Der Ausschuss zeigt sich auch besorgt über die EU-Vision in Bezug auf die inländischen privaten Investitionen in den Entwicklungsländern, da die EU nicht einmal sicherstellen kann, dass ihre Mitgliedstaaten die Einnahmen aus ihren eigenen Emissionshandelssystemen für Investitionen in saubere Energie nutzen. Ansprechpartner: Robert Kaukewitsch (Tel.: 00 32 2 546 23 66 – E-Mail: [email protected]) Die Wirtschaftskrise als Chance für den Beginn einer neuen Ära im Energiebereich begreifen Berichterstatter: Frederic Adrian OSBORN (Verschiedene Interessen – UK) Referenzen: Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des schwedischen Ratsvorsitzes – CESE 1700/2009 Kernaussagen: Rat und Parlament haben dieses Jahr ein umfangreiches Klima- und Energieprogramm angenommen das darauf abzielt, die Emissionen bis 2020 um 20-30% zu verringern. Allerdings muss dieses Programm erst noch umgesetzt werden, und bald schon werden weitere Maßnahmen zum Erreichen des für 2050 gesteckten Ziels erforderlich sein. Es besteht ein nicht unerheblicher Spielraum für die Aufstellung einer Ökoeffizienz-Strategie, von der alle profitieren und die dazu beiträgt, die Konjunktur wieder anzukurbeln, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig die Energiegrundlage umzustellen und die Emissionen deutlich zu senken. Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission und die Institutionen auch neue Bemühungen in Bezug auf eine begrenzte Zahl spezifischer, Herausforderungen entfalten sollten. Er verweist diesbezüglich insbesondere auf drei Umstellungen: den Ausbau der Solarenergie und weiterer erneuerbarer Energieträger, die Umstellung auf das Vollelektroauto, die Umstellung auf das Nullemissionshaus. Ferner schlägt der EWSA vor, als zusätzliche Finanzierung einiger dieser Umstellungen eine neue Art "grüner" Eurobonds einzuführen. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 12 Der EWSA hält es für dringend erforderlich, eine neue Initiative für Ökoeffizienz im Sinne dieser Stellungnahme als Kernkonzept der neuen Lissabon-Strategie zu verankern, um die Richtung hin zu einer nachhaltigeren Zukunft vorzugeben. 4. Ansprechpartner: Sébastien Occhipenti (Tel.: 00 32 2 546 84 24 – E-Mail: [email protected]) VERKEHR UND ENERGIE Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes - Neufassung Stellungnahme der Kategorie C Referenzen: KOM(2009) 391 endg. – 2009/0110 COD – CESE 1701/2009 Ansprechpartner: Sébastien Occhipenti (Tel.: 00 32 2 546 84 24 – E-Mail: [email protected]) Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße Stellungnahme der Kategorie C Referenzen: KOM(2009) 446 endg. – 2009/0123 COD – CESE 1702/2009 Ansprechpartner: Georgios Karageorgos (Tel.: 00 32 2 546 87 54 – E-Mail: [email protected]) Fortschrittsbericht "Erneuerbare Energien" Berichterstatterin: Lavinia ANDREI (Verschiedene Interessen – RO) Referenzen: KOM(2009) 192 endg. – CESE 1698/2009 Kernaussagen: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten weiterhin als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik wirken. Die Verwendung erneuerbarer Ressourcen könnte einen wesentlichen Ansatz für die Verringerung des Klimagasausstoßes sowie für die Sicherung der Energieautarkie und Energieversorgungssicherheit Europas bieten. Der Ausschuss befürchtet, dass die EU die in den Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG für 2010 gesteckten Ziele wahrscheinlich nicht erreichen wird, und fordert die Mitgliedstaaten drin- Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 13 gend auf, verantwortungsbewusst Maßnahmen zu ergreifen und alles daran zu setzen, die vereinbarten Ziele bis 2010 zu verwirklichen. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit einer gemeinsamen langfristigen EU-Energiestrategie. Außerdem tut für den Strommarkt ein stabiler und zuverlässiger ordnungspolitischer Rahmen Not. Der Bereich der erneuerbaren Energieträger (EE) wird vielfältige Möglichkeiten für die Entstehung von Arbeitsplätzen in Europa und für die regionale Entwicklung eröffnen. Landwirtschaftlichen und mittelständischen Betrieben und könnte im Bereich der erneuerbaren Energieträger eine Schlüsselrolle zukommen. Wie schon zuvor betont der Ausschuss, dass im Verkehrsbereich zunächst auf Energieeffizienz gesetzt werden sollte und dann möglicherweise noch auf Biokraftstoffe, eine nachhaltige Biokraftstofferzeugung vorausgesetzt. Um ihre Ziele zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten die eingesetzten Technologien diversifizieren. Angesichts von Befürchtungen, dass die Waldbewirtschaftung unter Druck geraten könnte, empfiehlt der Ausschuss, dass zunächst ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, bevor einschneidende Maßnahmen und Entscheidungen in Bezug auf die für die Energieerzeugung genutzte Biomasse getroffen werden. Die Kommission sollte gegebenenfalls angemessene Mittel für die Bewusstseinsförderung der Öffentlichkeit und die Sensibilisierung der EU-Bürger für Energiefragen vorsehen. In den nächsten Fortschrittsberichten sollte die Europäische Kommission auch auf die Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der Behandlung und Wiederverwertung von EE-Anlagen am Ende ihres Lebenszyklus eingehen. Ansprechpartner: Sven Dammann (Tel.: 00 32 2 546 93 66 – E-Mail: [email protected]) Luftsicherheitsentgelte Berichterstatter: Marius Eugen OPRAN (Arbeitgeber – RO) Referenzen: KOM(2009) 217 endg. – 2009/0063 COD – CESE 1699/2009 Ansprechpartnerin: Aleksandra Klenke (Tel.: 00 32 2 546 98 99 – E-Mail: [email protected]) Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 14 - 5. SOZIALER ZUSAMMENHALT Soziale Eingliederung Berichterstatterin: Brenda KING (Arbeitgeber – UK) Referenzen: Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des schwedischen Ratsvorsitzes – CESE 1711/2009 Kernaussagen: Der EWSA: begrüßt das Engagement des schwedischen EU-Ratsvorsitzes, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitslosigkeit einzudämmen, die Zahl der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Menschen zu senken und Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen sowie dauerhafte und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. ist der Auffassung, dass bei der Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung in Zukunft mehr Gewicht auf den sozialen Zusammenhalt gelegt werden muss. Selbst wenn eine Beschäftigung keine Garantie gegen Ausgrenzung und Armut bietet, ist ein Arbeitsplatz nach wie vor das beste Mittel der sozialen Eingliederung. ist überzeugt, dass es verstärkter Bemühungen zur Umsetzung der vom EU-Rat im Dezember 2008 angenommenen gemeinsamen Grundsätze für eine aktive Eingliederung bedarf, wobei der Schwerpunkt auf die besonders arbeitsmarktfernen Menschen gelegt werden sollte. empfiehlt, zur Ermittlung der besten Vorgehensweisen zur Gewährleistung von Übergängen im Leben und zur Beseitigung struktureller Barrieren, die dem Zugang zum Arbeitsmarkt und der sozialen Integration entgegenstehen, die Methode der offenen Koordinierung zu nutzen. erkennt die Rolle der Sozialleistungen und des Sozialschutzes für alle Bürgerinnen und Bürger an und hebt deren besondere Bedeutung für benachteiligte Gruppen wie Arme und Geringqualifizierte, MigrantInnen und Angehörige ethnokultureller Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, die, die am Rande der Gesellschaft oder in prekären Wohnverhältnissen leben, sowie Obdachlose hervor. empfiehlt ausdrücklich, den tatsächlichen Anspruch und Zugang zum lebenslangen Lernen für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, da dies die Beschäftigungsfähigkeit stärkt. weist mit Nachdruck auf die große Bedeutung hin, die der Koordinierung und Zusammenarbeit von Maßnahmen auf der nationalen und lokalen Ebene unter Einbindung der einzelstaatlichen Behörden, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft sowohl im Beschäftigungsbe- Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 15 reich als auch im Wohnungswesen, im Gesundheitsbereich und bei der territorialen Integration zukommt. hebt die Rolle des interkulturellen Dialogs hervor, der zur Stärkung des Vertrauens in eine gemeinsame Zukunft und in die zivilen Werte, wie Fairness, Toleranz, Achtung von Freiheit und Demokratie, Geschlechtergleichstellung, Solidarität und soziale Verantwortung beiträgt, wodurch ein Gefühl der Zugehörigkeit und der wechselseitigen Anerkennung geweckt wird. Ansprechpartnerin: Judite Berkemeier (Tel.: 00 32 2 546 98 97 – E-Mail: [email protected]) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten Berichterstatter: Raymond HENCKS (Arbeitnehmer – LU) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1696/2009 Ansprechpartnerin: Ágota Bazsik (Tel.: 00 32 2 546 86 58 – E-Mail: [email protected]) 6. RECHT / FREIHEIT / SICHERHEIT Die Einhaltung der Menschenrechte in der europäischen Einwanderungspolitik und in ihren Rechtsvorschriften Berichterstatter: Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS (Arbeitnehmer – ES) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1710/2009 Kernaussagen: Der EWSA hat beschlossen, eine Initiativstellungnahme zu erarbeiten und darin vorzuschlagen, dass hinsichtlich der Maßnahmen und Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderungs- und Grenzpolitik der EU die Menschenrechte gebührend berücksichtigt und die Freiheit und die Sicherheit aller Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden. Derzeit arbeitet die EU - mit großen politischen Schwierigkeiten im Rat - an einem gemeinsamen Rechtsrahmen im Bereich der Einwanderung, der supranationale Rechte und Garantien bietet, die über die wechselhaften (und mitunter restriktiven) Gesetze der Mitgliedstaaten hinausgehen. Der EWSA begrüßt die bisherigen Fortschritte. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 16 Allerdings hemmt der minimalistische Charakter der Harmonisierung vieler dieser Rechtsakte die Festschreibung umfassender und angemessener Garantien zum Schutz der Menschenrechte. Der EWSA hat gefordert, dass in der Einwanderungspolitik und in den Einwanderungsbestimmungen die individuellen Menschenrechte, die Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot in vollem Umfang geachtet werden müssen. Die Grundrechte sind allen Menschen zuzuerkennen - und nicht nur den Unionsbürgern. Ansprechpartner: Pierluigi Brombo (Tel.: 00 32 2 546 97 18 – E-Mail: [email protected]) Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Stockholm) Berichterstatter: Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS (Arbeitnehmer – ES) Mitberichterstatter: Cristian PÎRVULESCU (Verschiedene Interessen – RO) Referenzen: KOM(2009) 262 endg. – CESE 1714/2009 Kernaussagen: Bei Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Recht müssen die Werte der Freiheit gewahrt werden. Nach Auffassung des Ausschusses müssen diese Maßnahmen auf dem Schutz der in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerten fundamentalen Rechte beruhen. Der EWSA schlägt vor, in der neuen Europäischen Kommission die Einwanderungs- und Asylpolitik eng mit dem Grundrechteschutz zu verknüpfen und beide Bereiche dem gleichen politischen Ressort zu unterstellen. Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, wird es für die Maßnahmen im Rahmen des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umfassendere Rechtsgrundlagen geben, weshalb die Europäische Union nach Ansicht des EWSA ehrgeizigere Ziele als die von der Kommission vorgeschlagenen erreichen kann. Ansprechpartner: Pierluigi Brombo (Tel.: 00 32 2 546 97 18 – E-Mail: [email protected]) Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 17 - 7. BILDUNG UND BERUFSBILDUNG Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen Berichterstatterin: Vladimíra DRBALOVÁ (Arbeitgeber – CZ) Referenzen: KOM(2008) 868 endg. – CESE 1712/2009 Kernaussagen: Der EWSA teilt die Ansicht der Kommission, dass auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene ein Mechanismus zur Antizipierung von Kompetenzen für den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt erforderlich ist und entsprechende Kapazitäten aufgebaut werden müssen. Die Steigerung des Kompetenzniveaus auf allen Ebenen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine kurz- und langfristige Ankurbelung der Wirtschaft, die Erhöhung der Produktivität, für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung sowie für die Gewährleistung der Chancengleichheit und des sozialen Zusammenhalts. Der EWSA unterstützt die weiteren Verbesserungen zur regelmäßigen Antizipierung der Kompetenzen in Europa, beispielsweise die Verbesserung der Methoden und Datenbanken sowie die gleichzeitige Aktualisierung der Prognosen über Angebot und Nachfrage, durch die eine Analyse der Ungleichheiten ermöglicht wird. Der EWSA empfiehlt, die Begriffsbestimmung "Kompetenz" mit Blick auf die unterschiedlichen Praktiken in den Mitgliedstaaten noch eingehender auszuarbeiten. Tatsache ist jedoch, dass es keine Instrumente zur sicheren Ermittlung des künftigen Bedarfs gibt und auch die weltweite Arbeitsteilung aufgrund der Globalisierung mittelfristig, d.h. für die wahrscheinliche Dauer einer Ausbildung, nicht unverändert bleiben wird. Der EWSA fordert, das vorhandene Arbeitsmarktspotenzial vollständig auszuschöpfen, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhöhen, die bestehenden Arbeitsplätze qualitativ zu verbessern, neue produktive Arbeitsplätze zu schaffen und das Potenzial des sog. grünen Arbeitsmarktes zu entwickeln. Der EWSA unterstützt voll und ganz den Gedanken einer Partnerschaft und Zusammenarbeit aller interessierten Kreise, insbesondere der Sozialpartner – als wichtigste Akteure auf dem Arbeitsmarkt – und der Zivilgesellschaft. Der EWSA legt insbesondere Wert auf eine enge und effiziente Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und Unternehmen, die bewirken sollte, dass zwischen Aus- und Weiterbildungssystemen ein konstruktiver Austausch entsteht, die Zahl der Schulabbrecher abnimmt, technische Berufe an Attraktivität gewinnen, die Qualität der Berufsausbildung zunimmt. Eine quali- Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 18 tativ hochwertige Grund- und Allgemeinbildung bzw. Ausbildung für Schüler und Lehrkräfte sowie eine Verbesserung der Systeme, die der Berufsberatung dienen, sind ebenfalls von großer Bedeutung. Dabei sollte insbesondere der spezifische Bedarf der mittelständischen Unternehmen (KMU) berücksichtigt werden. Ansprechpartnerin: Ewa Kaniewska (Tel.: 00 32 2 546 81 17 – E-Mail: [email protected]) 8. INTEGRATION UND UNIONSBÜRGERSCHAFT Europäisches Freiwilligenjahr 2011 (Ergänzende Stellungnahme) Hauptberichterstatterin: Soscha EULENBURG (Verschiedene Interessen – DE) Referenzen: KOM(2009) 254 endg. – 2009/0072 CNS – CESE 1716/2009 Kernaussagen: Der EWSA begrüßt den Vorschlag für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011. Eine enge Verzahnung mit den anderen Europäischen Jahren 2010 (Armutsbekämpfung) und 2012 (Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen) sollte genutzt werden, um nachhaltige Synergien herzustellen. Zudem sollten eine politische Agenda und die nötige Infrastruktur zur Förderung des freiwilligen Engagements in den Mitgliedstaaten der EU geschaffen werden. Der EWSA hält förderliche Rahmenbedingungen für notwendig, um die erforderliche Unterstützung und Infrastruktur für freiwilliges Engagement auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen und den Bürgerinnen und Bürger die Teilnahme zu ermöglichen. Der EWSA spricht sich für die Schaffung nachhaltiger Strukturen auf europäischer Ebene aus. Eine Plattform der Interessenträger für das freiwillige Engagement könnte zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres sollten die Finanzmittel aufgestockt und die lokale Dimension gebührend berücksichtigt werden. Den Akteuren muss Zeit zur Verfügung stehen, um das Jahr vorzubereiten und effektiv umsetzen zu können. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 19 Der Bewertungsbericht soll in ein Weißbuch münden, um das Follow-up sicherzustellen und weitere Schritte und Maßnahmen auf europäischer Ebene aufzuzeigen. Ansprechpartnerin: Ewa Kaniewska (Tel.: 00 32 2 546 81 17 – E-Mail: [email protected]) Die Auswirkungen von sozialen Netzwerken im Internet auf Bürger und Verbraucher Berichterstatter: Jorge PEGADO LIZ (Verschiedene Interessen – PT) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1697/2009 Kernaussagen: Der EWSA anerkennt die kulturelle, politische und gesellschaftliche Bedeutung sozialer Netzwerke im Internet und stellt die positiven Aspekte ihrer Entwicklung heraus. Gleichzeitig schließt sich der Ausschuss jedoch den warnenden Stimmen an, die zu Recht über die vom illegalen Gebrauch bzw. Missbrauch der sozialen Netzwerke ausgehenden Gefahren besorgt sind, insbesondere, wenn es um die Teilnahme Minderjähriger geht. Der EWSA begrüßt die jüngsten von der Kommission, namentlich von ihren Generaldirektionen Informationsgesellschaft und Medien sowie Justiz, ergriffenen Initiativen zur Verpflichtung der Betreiber dieser Netze auf Verhaltenskodexe bzw. Verhaltensregeln. Er hält es jedoch für erforderlich, dass die EU und die Mitgliedstaaten stärker tätig werden, um die Bürger besser über die mit der Nutzung von sozialen Netzwerken verbundenen Risiken und über die empfohlenen Vorgehensweisen zu informieren. Daher empfiehlt der EWSA den Mitgliedstaaten, ihre jeweiligen Maßnahmen auf diesem Gebiet stärker zu koordinieren, und ruft die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, diese neuen Realitäten ganz oben in ihre politische Agenda aufzunehmen. Der EWSA ruft die Kommission auf, die eingehende Untersuchung des Phänomens der sozialen Netzwerke im Internet weiterzuführen, um insbesondere ihre kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu ergründen und empfiehlt der Kommission, ein Grünbuch über soziale Netzwerke im Internet zu erarbeiten, in dem die Auswirkungen dieser Netze eingehend untersucht und die möglichen Hauptrichtungen für die künftige Arbeit auf diesem Gebiet festgelegt werden. Dabei müssen zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände gehört werden. Nach Ansicht des EWSA sollten Kinder und Jugendliche von den ersten Schuljahren an eine umfassende Bildung und Erziehung auf diesem Gebiet erhalten; notwendig ist zudem eine angemessene Unterstützung der Familien. Darüber hinaus sollten besser geeignete Zugangssperren und –filter entwickelt werden, und es sollte wirksamer gegen illegale bzw. schädliche Praktiken in diesem Bereich vorgegangen werden. Abschließend empfiehlt der EWSA, die Möglichkeit der Einsetzung eines EU-Beauftragten (Ombudsman) für alle Fragen des Schutzes der Menschenwürde und Privatsphäre sowie des Datenschutzes im Bereich der elektronischen Kommunikation und im audiovisuellen Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 20 Sektor zu prüfen, wobei dazu Zuständigkeiten der einschlägigen Gemeinschaftsinstitutionen bzw. –einrichtungen ausgedehnt und zusammengefasst werden könnten. 9. Ansprechpartner: Georgios Karageorgos (Tel.: 00 32 2 546 87 54 – E-Mail: [email protected]) GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher (Grünbuch) Berichterstatter: Edwin CALLEJA (Arbeitgeber – MT) Referenzen: KOM(2008) 794 endg. – CESE 1693/2009 Kernaussagen: Der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz ist ein Grundrecht, das den Verbrauchern bei der Durchsetzung kollektiver Rechtsansprüche offenstehen sollte, wobei den zwischen den nationalen Rechtsordnungen bestehenden verfahrens- und verfassungsrechtlichen Unterschiede Rechnung zu tragen ist. Legislativmaßnahmen der EU im Bereich der kollektiven Rechtsdurchsetzung würden insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bewirken. In jedem auf europäischer Ebene einzuführenden System zur kollektiven Rechtsdurchsetzung sollte insbesondere der Richter mit Befugnissen ausgestattet werden, die vorab vorgebrachten Klagegründe in einem Verfahren zur Durchsetzung kollektiver Ansprüche prüfen und so dem Missbrauch Einhalt gebieten und gewährleisten zu können, dass nur begründete Ansprüche geltend gemacht werden. Die Annahme eines Verfahrens zur gerichtlichen Durchsetzung kollektiver Rechtsansprüche schließt nicht aus, dass Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in Anspruch genommen werden. Der EWSA legt der Kommission nahe, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Unternehmen zur Entwicklung interner Verfahren der Beschwerdebearbeitung anzuregen, bestehende alternative Streitbeilegungsverfahren weiterzuentwickeln und die öffentliche Aufsicht auszubauen. Solche alternativen Rechtsmittel könnten von den Verbrauchern genutzt werden, bevor sie den Rechtsweg beschreiten. Ansprechpartner: Luis Lobo (Tel.: 00 32 2 546 97 17 – E-Mail: [email protected]) Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 21 Rauchfreie Zonen Berichterstatter: Eugen LUCAN (Verschiedene Interessen – RO) Referenzen: KOM(2009) 328 endg. – 2009/0088 CNS – CESE 1715/2009 Kernaussagen: Der wirksame Schutz vor Belastung durch Tabakrauch sollte sich auf "Arbeitsstätten" im Allgemeinen beziehen, und zwar insbesondere auf geschlossene Räume ohne spezielle Raucherbereiche sowie auf alle öffentlichen Räume, die von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren besucht werden. Der Rat sollte in Betracht ziehen, eine kürzere Annahmefrist als die von der Kommission vorgesehenen drei Jahre anzuvisieren, um die aktuelle Generation der Jugendlichen an weiterführenden Schulen (14 bis 18 Jahre) zu erfassen, die der Gefahr ausgesetzt ist, von Passivrauchern zu Aktivrauchern zu werden. Informations- und Beratungsstrategien in den Bildungseinrichtungen (Grund- und weiterführende Schulen) sollten sicherstellen, dass jedes Kind bzw. jeder Jugendliche korrekt, vollständig und regelmäßig über den Tabakkonsum und seine schädlichen Auswirkungen ebenso wie über die kanzerogenen Folgen einer Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft (ETS) informiert wird. Die Strategien zur Schaffung rauchfreier Zonen sollten u.a. durch folgende flankierende Maßnahmen unterstützt werden: Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2004/37 über die Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit auch auf Tabakrauch in der Umgebungsluft, Verschärfung der Anforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer vor Belastung durch Tabakrauch in der Richtlinie 89/654/EWG (Rauchverbot an sämtlichen Arbeitsplätzen), Änderung der Richtlinie über gefährliche Stoffe (67/548/EWG) (1991) dahingehend, dass ETS als krebserregender Stoff eingestuft wird. Aufforderung an die Mitgliedstaaten und die Kommission, die Bezeichnung "Tabakrauch in der Umgebungsluft" offiziell in "kanzerogener Tabakrauch in der Umgebungsluft" zu ändern, Erarbeitung von Aufklärungsstrategien, damit Kinder und Jugendliche korrekte, vollständige und regelmäßige Informationen über die Auswirkungen des Tabakkonsums und des Tabakrauchs in der Umgebungsluft erhalten. Am Ende von Artikel 4 sollte Folgendes angefügt werden: "Schutz vor Tabakrauch in von Kindern und Jugendlichen besuchten öffentlichen Räumen" (Freiluftspielplätze, Freizeiteinrichtungen, Diskotheken unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen, Clubs, Cafés für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und sonstige für sie bestimmte Räume). Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 22 - Die Definition der nationalen Anlaufstellen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs sollte um folgenden Passus ergänzt werden: "und zur Eindämmung bzw. Beseitigung einer Gefährdung der Bevölkerung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft". 10. Ansprechpartnerin: Ewa Kaniewska (Tel.: 00 32 2 546 81 17 – E-Mail: [email protected]) NACHHALTIGE ERNÄHRUNG Agrarforschungsagenda Berichterstatter: Franco CHIRIACO (Arbeitnehmer – IT) Referenzen: KOM(2008) 862 endg. – CESE 1703/2009 Kernaussagen: Der EWSA stimmt dem von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz zu, der sich auf das Konzept der gemeinsamen Programmplanung stützt, und schlägt vor, geeignete Mechanismen vorzusehen, um auch im privaten Sektor die Einbeziehung aller Beteiligten - vor allem der Unternehmen - bei der Festlegung der Forschungsziele zu gewährleisten. Insbesondere empfiehlt der EWSA der Kommission und dem Rat, für die Ausarbeitung eines Verordnungsvorschlags zu sorgen, der die Rechtsgrundlage für die Organisation und die Arbeit des Ständigen Agrarforschungsausschusses bildet. Diesem wird die Aufgabe zufallen, die Förderung der gemeinsamen Initiativen auf europäischer Ebene und die Zuweisung der Zuständigkeiten im Rahmen der geförderten Forschungsinitiativen zu koordinieren. Ansprechpartner: Arturo Iniguez Yuste (Tel.: 00 32 2 546 87 68 – E-Mail: [email protected]) Lebensmittelpreise in Europa Berichterstatter: KAPUVÁRI József (Arbeitnehmer – HU) Referenzen: KOM(2008) 821 endg. – CESE 1704/2009 Kernaussagen: Die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette sowie die Steigerung ihrer Effektivität und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht auf eine Senkung der Lebensmittelpreise abzielen. Dies würde nämlich bedeuten, dass die Lebensmittelversorgungskette auf dem derzeitigen - falschen - Weg verbliebe. Vielmehr ist nachdrücklich für die Beibehaltung des Preis-Leistungs-Verhältnisses auf einem realistischen Niveau einzutreten. Durch eine Antizipation niedriger Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 23 Preise in der Produktionskette werden letztlich die Investitions- und Innovationskapazität der Lebensmittellieferanten sowie die Wahl der Verbraucher eingeschränkt; die Kommission muss diese Faktoren und ihre Nebeneffekte mittel- und langfristig berücksichtigen und darf nicht mehr nur die unmittelbaren Vorteile niedriger Preise im Blick haben. Es wäre falsch zu behaupten, dass niedrige Lebensmittelpreise im Interesse des Verbrauchers sind. Im Interesse des Verbrauchers sind realistische Preise, wenn er für sein Geld eine seinen Ansprüchen entsprechende Qualität, Quantität und Dienstleistung bekommt. Zugleich ist der Ansatz vollkommen richtig, dass das Ausmaß der Preisvolatilität verringert werden soll. Auf diese Weise lassen sich die Sicherheit und Berechenbarkeit der Lebensmittelversorgungskette steigern. Die Europäische Union hat ein Interesse daran, dass ihre Verbraucher langfristig von den Vorteilen sicherer Lebensmittel profitieren können. Hierzu bedarf es einer weitgehenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Eine nachhaltige Landwirtschaft lässt sich jedoch nur durch Forschung und Entwicklung, Innovation und technologische Entwicklung gewährleisten; hierfür sind die GAP-Mittel unverzichtbar. Gleichwohl muss sich der Zugang zu diesen Mitteln jedoch so gestalten, dass die Anpassung an die Marktbedingungen gefördert sowie die Bereitstellung von Informationen, die Zusammenarbeit und eine weitgehende Berücksichtigung der Aspekte ländlicher Entwicklung obligatorisch werden. Der EWSA unterstützt die Initiative zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und erwartet die Ergebnisse ihrer Arbeit mit großem Interesse. Zu den wichtigsten Zielen ihrer Tätigkeit sollte die Erreichung einer größtmöglichen Stabilität der Lebensmittelmärkte gehören. 11. Ansprechpartnerin: Maarit Laurila (Tel.: 00 32 2 546 97 39 – E-Mail: [email protected]) MEERESPOLITIK Europäischer Seeverkehrsraum / Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in oder Auslaufen aus Häfen Berichterstatter: Edgardo Maria IOZIA (Arbeitnehmer – IT) Referenzen: KOM(2009) 10 endg., KOM(2009) 11 endg. – 2009/0005 COD – CESE 1695/2009 Kernaussagen: Eine Straffung und Rationalisierung der Verwaltungsformalitäten ist für ein verbessertes Einlaufen in und Auslaufen aus Häfen unerlässlich. Eine Verbesserung der Hafenaktivitäten könnte zu einer Rationalisierung des Güterverkehrs an der Schnittstelle zwischen Land und See führen und die Intermodalität zwischen See- und Schienenverkehr, Binnenwasserstraßen und Straßen fördern. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 24 Der EWSA spricht sich dafür aus, die Ausstellung von Bescheinigungen über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht noch einmal gründlich zu prüfen, da er sie für nicht zweckmäßig und nicht angemessen hält. Der EWSA hält es für dringend notwendig, eine gemeinsame Rechtsgrundlage festzulegen, damit Schiffe, die "Gemeinschaftswaren" zwischen zwei Häfen der Europäischen Union befördern, die gleiche Behandlung wie die anderen Verkehrsträger erfahren. Der EWSA begrüßt sehr die Initiative zur Schaffung einer einzigen Anlaufstelle wie auch die anderen Rationalisierungsmaßnahmen, etwa die Planung der Inspektionsbesuche durch die verschiedenen Hafen- und Zollbehörden und die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Verwaltungsdokumente, unbeschadet der Maßnahmen der Zollbehörden zur Bekämpfung der Kriminalität. Der EWSA fordert die Kommission auf, eingehend zu prüfen, ob Schiffe, die zwischen zwei Häfen in der EU verkehren, dabei aber auch einen Drittstaat-Hafen anlaufen, ebenfalls diese Rechte erhalten können. Die Verwendung des Englischen als gemeinsame Sprache für den Seeverkehr würde die Verwaltungsverfahren und -formalitäten erheblich erleichtern. 12. Ansprechpartner: Sébastien Occhipenti (Tel.: 00 32 2 546 84 24 – E-Mail: [email protected]) REGIONALPOLITIK Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen Hauptberichterstatter: Angelo GRASSO (Verschiedene Interessen – IT) Referenzen: KOM(2009) 382 endg. – 2009/0105 COD – CESE 1720/2009 Kernaussagen: Der EWSA setzt sich seit mehreren Jahren nachdrücklich für eine verwaltungstechnische Vereinfachung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und für ihre Anpassung an die Gegebenheiten des Alltags ein. Daher befürwortet er den Vorschlag. Der Ausschuss möchte jedoch einige Bemerkungen vorbringen: Die Bestimmungen dieses Vorschlags sollten für alle marginalisierten Bevölkerungsgruppen der EU und nicht nur für die gesondert genannten gelten; und sie sollten prinzipiell in allen Mitgliedstaaten der Union und nicht nur in den neuen Mitgliedstaaten Anwendung finden. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 25 Der EWSA erachtet es außerdem als nützlich, darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des Vorschlags sowohl für Neubauten als auch für die Renovierung von Wohngebäuden des Bestands gelten sollten. Schließlich warnt der EWSA davor, zu viele Änderungen des Rechtsrahmens während ein und desselben Programmplanungszeitraums vorzunehmen, da dies die Betroffenen verunsichert. Ansprechpartner: Marco Thyssen (Tel.: 00 32 2 546 84 11 – E-Mail: [email protected]) Vereinfachung der finanziellen Verwaltung/Kohäsionsfonds Hauptberichterstatter: Carmelo CEDRONE (Arbeitnehmer – IT) Referenzen: KOM(2009) 384 endg. – 2009/0107 AVC – CESE 1721/2009 Kernaussagen: Seit vielen Jahren setzt sich der EWSA nachdrücklich für die administrative Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts ein und begrüßt daher die einzelnen Vorschläge des Kommissionsdokuments, die diesem Bestreben entsprechen. Der EWSA begrüßt die Vorschläge zur Vereinfachung der Bestimmungen und der Verwaltungsverfahren, möchte die Parteien jedoch vor einer allzu häufigen Änderung der Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften während desselben Programmplanungszeitraums warnen, da hierdurch die maßgeblichen Akteure verunsichert werden. Der EWSA unterstützt ausdrücklich den Vorschlag, den Grundsatz der nationalen Kofinanzierung für ESF-gestützte Projekte und Tätigkeiten aufzugeben, warnt jedoch vor einer allzu umfangreichen Vorfinanzierung in den Jahren 2009 und 2010, da zur Stunde nicht sicher ist, ob sich die Wirtschaftslage bis Ende 2010 strukturell verbessert haben wird. Daher würden sich nach Ansicht des EWSA regelmäßige ESF-gestützte Investitionen letztendlich positiver auf den gesamten Programmplanungszeitraum auswirken als eine Beschleunigung in den Jahren 2009 und 2010, auf die einige Jahre eingeschränkter Tätigkeiten aufgrund fehlender Mittel folgen würden. Ansprechpartner: Marco Thyssen (Tel.: 00 32 2 546 84 11 – E-Mail: [email protected]) Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 26 - 13. FINANZWIRTSCHAFT Auswirkungen von Investmentfonds/ industrieller Wandel Berichterstatter: Peter MORGAN (Arbeitgeber – UK) Ko-Berichterstatter: Ion POP (Kategorie 3 – RO) Referenzen: Initiativstellungnahme – CESE 1709/2009 Kernaussagen: Ziel dieser Stellungnahme ist, die Auswirkungen von Staatsfonds (SWF) und alternativen Investmentfonds (AIF) auf den industriellen Wandel zu untersuchen. Zu den AIF gehören Beteiligungsfonds (Private-Equity-Fonds - PE) und Hedge-Fonds (HF). Der EWSA hat die Gesellschaft "Wilke, Maack und Partner" (WMP) als Berater beauftragt, die daraufhin einen 87-seitigen Bericht erstellte. In der Stellungnahme wird der Hintergrund der Tätigkeit von alternativen Investmentfonds und Staatsfonds untersucht. Die Internationalisierung der Kapitalmärkte ist von großer Bedeutung gewesen. Institutionelle Anleger sind in den Besitz weltweiter Aktienportefeuilles gelangt und haben internationale Fusionen und Übernahmen gefördert. Unternehmen und Regulierungsbehörden wurden dazu gedrängt, Stimmrechte von der Geschäftsführung auf die Aktionäre zu übertragen. Die sich abzeichnende Möglichkeit von Fusionen und Übernahmen sowie der Aufbau von Drohkulissen durch gesteigerte Aktionärsaktivität (Shareholder Activism) haben Unternehmensleitungen in der EU weithin veranlasst, einen Unternehmenswandel einzuleiten. Dies hat in gewissem Maße die Beziehungen zwischen Geschäftsführungen und betroffenen Akteuren beeinträchtigt und die Zeithorizonte für das Handeln der Unternehmensleitungen insgesamt verkürzt. Die Verwalter herkömmlicher institutioneller Fonds (CIFM), die für Pensions- und Versicherungsfonds sowie offene Investmentfonds zuständig sind, haben ständig mit Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) zu tun. Letzten Endes stehen sie hinter jeder Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Maßnahme, die AIF umsetzen. Verwalter herkömmlicher institutioneller Fonds sind das Pendant zu Verwaltern alternativer Investmentfonds. In der Stellungnahme wird diesen Fonds und ihren möglichen Auswirkungen auf den industriellen Wandel (bzw. den Unternehmenswandel) nachgegangen. Außerdem wird eine SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken) aufgeführt. Die Empfehlungen des EWSA gliedern sich in drei Kategorien: Regulierung und Transparenz, Änderungen bestehender sozialrechtlicher Regelungen sowie die Verantwortung von Verwaltern herkömmlicher institutioneller Fonds. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 27 Der EWSA befürwortet die sechs übergreifenden Grundsätze für die Regulierung von HedgeFonds, die die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) im Juni 2009 vorgeschlagen hat. Die von den Staatsfonds vereinbarten Santiago-Prinzipien bieten die erforderliche Grundlage für eine bessere Transparenz und Verwaltung der Staatsfonds. Es besteht aber noch weitaus mehr Handlungsbedarf. Der EWSA fordert die Kommission auf, die internationale Arbeitsgruppe der Staatsfonds (IWG) weiterhin dazu zu drängen, die erforderliche Entwicklung voranzubringen. Der EWSA empfiehlt zudem, die Richtlinie 2001/23/EG1 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer für den Fall einer Übernahme durch einen Hedge-Fonds oder Beteiligungsfonds mit folgender Zielsetzung zu verbessern: Wahrung der Rechte der betroffenen Arbeitnehmer. Zwecks Berücksichtigung der Lage, die durch Hedge-Fonds und außerbörsliches Beteiligungskapital entsteht, empfiehlt der EWSA, dass die Richtlinie 94/45/EG2 des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats und die Richtlinie 2002/14/EG3 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft geändert werden, um ein wirksameres Anhörungsrecht vor Abschluss von Vereinbarungen mit Beteiligungsfonds, bei Umstrukturierungsprozessen jeder Art und vor dem Ausstieg zu gewährleisten. 14. Ansprechpartnerin: Amélia Muñoz (Tel.: 00 32 2 546 83 73 – E-Mail: [email protected]) BINNENMARKT Die Vorteile des Binnenmarkts durch engere Verwaltungszusammenarbeit erschließen Berichterstatter: Bernardo HERNÁNDEZ BATALLER (Verschiedene Interessen – ES) Referenzen: KOM(2008) 703 endg. – CESE 1694/2009 Kernaussagen: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den dezentralisierten, grenzüberschreitenden Ansatz des Binnenmarktinformationssystems (IMI). Die Organisationen der organisierten Zivilgesellschaft können eine aktive, herausragende Rolle spielen, indem sie helfen, das System bekanntzumachen und über seine Funktionsweise zu informieren. Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss .../... - 28 Das IMI-System soll die Durchführung binnenmarktrelevanter Rechtsakte, die einen Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten erfordern, einfacher machen. Das System betrifft zunächst nur die Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsrichtlinie, jedoch soll sein materieller Anwendungsbereich auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. Ansprechpartner: Jean-Pierre Faure (Tel.: 00 32 2 546 96 15 – E-Mail: [email protected]) _____________ Greffe CESE 119/2009 (FR-EN) JH/AK/ss